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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
für Werkzeugmaschinen
oder Messgeräte
zum Erfassen der räumlichen
Lage eines in einer Koordinatenachse längs einer Führung verfahrbaren Schlittens
in Bezug auf ein prismatisches Bezugsnormal mit vorzugsweise polygonalem
Querschnitt, das sich parallel zu der Führung des Schlittens erstreckt.
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Dabei bedeutet die Erfassung der
räumlichen
Lage des Schlittens, dass nicht nur die Primärbewegung in der gewünschten
Koordinatenrichtung erfasst werden soll, sondern dass auch alle übrigen durch
Führungsfehler
verursachten kleineren Bewegungen in Richtung der insgesamt sechs
Freiheitsgrade eines starren Körpers
im Raum erfasst werden sollen.
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Aus der
DE 31 50 977 A1 sind Verfahren
und eine Einrichtung bekannt zur Ermittlung und Korrektur von Führungsfehlern
von geführten
Maschinenteilen, wobei diese Einrichtung der eingangs genannten Vorrichtung
entspricht. Bei einem ersten Verfahren werden relevante Führungsfehler
einer Messmaschine ermittelt und durch Korrekturfunktionen angenähert, die
im Rechner der Maschine gespeichert werden. Bei den nachfolgenden
Messungen werden die fehlerhaften Ergebnisse der Koordinatenmesseinrichtung
mit Hilfe der Korrekturfunktionen berichtigt. Bei einem zweiten
Verfahren werden an den verschieblichen Teilen der Messmaschine
Zusatzmesseinrichtungen befestigt, die den Abstand zu sich in Verschieberichtung
erstreckenden Bezugslinien messen. Mit diesen Messeinrichtungen
werden die Führungsfehler
während
des Messvorganges laufend erfasst. Der Rechner der Messmaschine
benutzt die Ausgangssignale der Zusatzmesseinrichtungen, um die
fehlerbehafteten Ergebnisse der Koordinatenmesseinrichtung zu korrigieren.
Bei einem dritten Verfahren dienen die vorhandenen Führungsflächen der
Maschine als Bezugslinien, was weniger aufwendig ist, und die einmal
durch Messung gegen ein Linearitätsnormal
ermittelten Abweichungen werden in Form einer Näherungsfunktion gespeichert und
zur permanenten Korrektur der Messwerte der Zusatzmesseinrichtungen
verwendet. Bei diesem dritten Verfahren, das eine Kombination der
beiden erstgenannten Verfahren darstellt, gleiten die Spitzen von Zusatztastern
an den Führungsflächen. Zur
Ausführung
der beiden erstgenannten Verfahren wird ein prismatisches Bezugsnormal
eingesetzt, das sich parallel zu der Führung eines Schlittens erstreckt.
Das Bezugsnormal trägt
auf einer ersten und auf einer zweiten Fläche Linienraster, von denen
eines zweidimensional ist. Ein Positionsmesssystem dient zur Bestimmung
der räumlichen
Lage eines mit dem Schlitten fest verbundenen Tragkörpers, an
dem Leseköpfe
angebracht sind und der an dem Bezugsnormal geführt ist. Die Leseköpfe oder
der Tragkörper werden
dazu direkt auf Flächen
des Bezugsnormals aufgesetzt. Ein solches Messsystem, das die Verschiebung
in einer Koordinate misst und den Einfluss aller Führungsfehler
mit erfasst, ist beispielsweise zum Anbau an die Führungen
einer Mess- oder Bearbeitungsmaschine geeignet, die dann in der
Positioniergenauigkeit erheblich verbessert sein soll. Bei dem ersten
Verfahren wird angenommen, dass die Führungsfehler konstant sind,
einmal ausgemessen und als Näherungsfunktion
gespeichert werden können
und sich bei späteren
Messungen berücksichtigen
lassen. Bei dem zweiten Verfahren werden Führungsfehler laufend gemessen,
allerdings wegen des größeren Aufwandes
nur die relevanten. Das dritte Verfahren macht den Einsatz einer
Näherungsfunktion
und die permanente Korrektur der Messwerte der Zusatzmesseinrichtungen
erforderlich. In allen Fällen dient
das Bezugsnormal als eine mechanische Führung für den Tragkörper, was grundsätzlich von Nachteil
ist.
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Aus der
DE 43 45 094 C2 ist eine
Formmessmaschine bekannt, die ein von den Führungsmitteln und den Stelleinrichtungen
der Maschine entkoppeltes Bezugssystem zur Bahnkorrektur an den
Führungen
aufweist, das maßgenaue
längliche
Normale enthält,
die parallel zu den einzelnen Koordinatenachsen von Verschiebeschlitten
ausgerichtet angeordnet sind und die von auf den Führungsmitteln
verfahrbaren Teilen laufend abtastbar sind. Das Bezugssystem ist
keinen größeren Kräften ausgesetzt
und so beschaffen, dass seine Geometrie langzeitstabil und wenig
temperaturabhängig
ist. Diese bekannte Formmessmaschine zeichnet sich zwar durch gute Führungsverhältnisse
für die
Verschiebeschlitten aus, der Aufwand dafür ist jedoch beträchtlich,
und zwar sowohl was den apparativen Aufwand anbetrifft als auch
was den messtechnischen Aufwand anbetrifft. Das Bezugssystem besteht
nämlich
aus drei Normalen, die jeweils von im Querschnitt rechteckigen Profilschienen
gebildet sind, welche auf zwei einander benachbarten Seitenflächen Abtastbahnen
tragen. Das erste Normal ist auf dem Maschinenbett gelagert. Das
zweite Normal ist an der Stirnseite einer vertikalen Säule befestigt
und darüber
hinaus an einem Ende mit Winkelteilen versehen, welche die Abtastbahnen
des ersten Normals übergreifen,
so dass das zweite Normal mit dem ersten Normal gekoppelt ist. Entsprechend
ist das dritte Normal mit dem zweiten Normal gekoppelt. An den beiden
Kopplungsstellen zwischen den drei Normalen sind je weils mehrere Sensoren
vorgesehen, die jede Relativbewegung zwischen zwei Normalen an deren
Kopplungsstelle nach Lage und Richtung erfassen. Sie werden einem Rechner
zugeleitet, der daraus entsprechende Korrekturwerte für das Messergebnis
oder für
die räumliche
Lage des Tastelements berechnet. Durch diesen Aufbau soll erreicht
werden, dass die bekannte Formmessmaschine ein besseres dynamisches
Verhalten und kürzere
Neben- und Messzeiten erlaubt als eine Formmessmaschine mit einem
extrem steifen Maschinenbett, das häufig aus Granit hergestellt ist
und auf dem über
einen Verschiebeschlitten die vertikale Säule abgestützt ist, welche ihrerseits
wiederum entweder massiv oder in schwerer Guss- oder Stahlschweißkonstruktion
aufgebaut ist.
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Aus der WO 99/17073 ist eine Vorrichtung bekannt
zur Erfassung von sechs Komponenten der Relativbewegung zweier Körper bei
einer primär zweidimensional
translatorischen Grundbewegung. Die Körper sind eine mit einer zweidimensionalen, optischen
Gitterteilung versehene Platte und ein Element, das eine zu der
Platte parallele, ebene Fläche und
als Lesekopf mehrere optische Gitter aufweist. Das Element wird
der Platte derart angenähert,
dass die optischen Gitter über
Auswertung der Intensitätsschwankungen
des reflektierten Lichts eine Erfassung von zu der Platte parallelen
Relativverschiebungen in X- und Y-Richtung erlauben. Zur Abstandserfassung
zwischen dem Element und der Platte sind mindestens drei Abstandserfassungseinrichtungen vorgesehen,
die kapazitiv, induktiv oder als Taster ausgebildet sind. Zum Erfassen
der räumlichen
Lage eines in einer Koordinatenachse längs einer Führung verfahrbaren Schlittens,
also zur Erfassung einer primär
eindimensionalen Bewegung ist die bekannte Vorrichtung weniger geeignet,
da sie dafür
zu aufwendig ist.
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Die
GB 2 034 880 A offenbart eine Vorrichtung,
die ebenfalls speziell zur Durchführung von linearen Messungen
in zwei Dimensionen ausgebildet ist. Zusätzlich ist dafür ein Wagen
auf Führungsschienen
in zwei Dimensionen über
eine Basis beweglich. Auf dem Wagen befindet sich eine Fläche, auf
welche ein zu messender Gegenstand aufgebracht werden kann. Die
Unterseite der Fläche
trägt ein
erstes optisches Gitter aus zueinander rechtwinkelig angeordneten
parallelen Linien. Eine Sonde ist oberhalb der Fläche angeordnet.
Auf der Basis unterhalb des Wagens sind zwei Leseköpfe angeordnet, um
Bewegungen des Wagens in zwei senkrechten Richtungen zu erfassen.
Auch diese bekannte Vorrichtung eignet sich aufgrund ihres Aufbaus
nicht zum Erfassen der räumlichen
Lage eines in einer Koordinatenachse längs einer Führung verfahrbaren Schlittens
bei einer Werkzeugmaschine oder einem Messgerät.
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Die
DE 43 08 456 C2 offenbart eine Vorrichtung,
die zur Lagebestimmung eines Positionierkörpers relativ zu einem prismatischen
Bezugskörper die
sechs Freiheitsgrade des Positionierkörpers bezüglich des Bezugskörpers erfasst.
Der Bezugskörper
trägt auf
der einen von zwei rechtwinkelig zueinander angeordneten Flächen zwei
Maßstäbe und auf der
anderen Fläche
einen Maßstab.
Die drei Maßstäbe sind
als optische Abtaster in Form von CCD-Zeilen ausgebildet. Der Positionierkörper trägt drei
Projektoren, die den drei Maßstäben zugeordnet
sind. Jeder Projektor sendet drei divergierende Lichtebenen aus,
die sich in einem Projektionszentrum schneiden und je drei Lichtmarken
auf die Maßstäbe projizieren.
Aus der Lage der einzelnen Lichtmarken auf den Maßstäben können die
räumliche
Lage der Projektionszentren längs
des Bezugskörpers
und ihr Abstand zu den entsprechenden Flächen des Bezugskörpers berechnet
werden. Durch diese Messwerte ist die Position des Positionierkörpers in
seinen sechs Freiheitsgraden gegenüber dem Bezugskörper bestimmt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, dass Geometriefehler
in einer linearen Achse von Werkzeugmaschinen oder Messgeräten ohne
Einfluss bleiben, indem laufend die räumliche Lage des entsprechenden
Schlittens direkt erfasst wird, wobei die Vorrichtung in einen Maschinen-
oder Messgeräteaufbau
integrierbar sein soll.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
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Bei der Vorrichtung nach der Erfindung
tragen die erste und die zweite Fläche des Bezugsnormals zweidimensionale
Linienraster, die durch das Positionsmesssystem erfassbar sind,
das dafür
drei beabstandete Leseköpfe
und einen Abstandssensor aufweist, wobei die Anordnung des Tragkörpers an dem
verfahrbaren Schlitten so getroffen ist, dass der Tragkörper auf
dem gesamten Fahrweg und beim gleichzeitigen Erfassungsvorgang nicht
mit dem Bezugsnormal in Berührung
kommen kann. Aufgrund dieser Merkmale lässt sich unabhängig von
der mechanischen Führungsqualität des Schlittens
und der Reproduzierbarkeit der betreffenden Koordinatenachse folgendes
durch das in die Vorrichtung integrierte Positionsmesssystem erreichen:
Wenn der Schlitten beispielsweise einen Messtaster trägt, lässt sich
zu jedem Zeitpunkt seine genaue Lage relativ zum Koordinatenursprung
und damit auch zum Messobjekt bestimmen, was zu einer geringeren Messunsicherheit
des Messgerätes
führt.
Wenn der Schlitten ein Werkzeug trägt, das in der Regel einen größeren Abstand
von dem Schlitten hat, lässt
sich die Solllage des Werkzeugs gegenüber dem Werkstück genauer
einstellen. Der Grund für
die genauere Einstellbarkeit ist, dass sich selbst kleinste Schwankungen
in der Bewegung des Schlittens verstärkt am Werkzeug auswirken.
Durch die Integration der Vorrichtung in einen Maschinen- oder Messgeräteaufbau
werden statische oder dynamische Geometriefehler in dem Messergebnis
berücksichtigt.
Die Positioniergenauigkeit wird insbesondere auch dadurch erhöht, dass
der Tragkörper
mit dem Bezugsnormal nicht in Berührung kommen kann. Die Integrierbarkeit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in eine Werkzeugmaschine oder in ein Messgerät wird gegenüber der
aus der WO 99/17073 bekannten Vorrichtung dadurch erzielt, dass
kein flächiges
Normal und eine dazu parallele ebene Fläche erforderlich sind, deren
gegenseitige Lage durch einen dreidimensional wirkenden Lesekopf
und drei Abstandssensoren erfasst wird, sondern dass zur Bestimmung der
räumlichen
Lage eines mit dem Schlitten fest verbindbaren oder in den Schlitten
integrierten Tragkörpers
drei Leseköpfe
und ein Abstandssensor vorgesehen werden, die zweidimensionale Linienraster
an zwei Flächen
eines Bezugsnormals bzw. den Abstand zwischen dem Bezugsnormal und
dem Tragkörper
erfassen, was es ermöglicht,
die räumliche Lage
eines in der Koordinatenachse längs
einer Führung
verfahrbaren Schlittens zu erfassen.
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Bei der Vorrichtung nach der Erfindung
dient das Bezugsnormal nicht als Führung für das Positionsmesssystem,
so dass durch Berührung
verursachte Kräfte,
die das Messergebnis beeinträchtigen können, vermieden
werden. Das Bezugsnormal ist von der Maschine oder dem Messgerät kräftemäßig völlig entkoppelt
und wird so frei von Lager- und Führungskräften gehalten. Das durch das
Positionsmesssystem ermittelte Messergebnis gibt somit stets die
aktuelle Lage des Tragkörpers
in Bezug auf das Bezugsnormal wieder, ungeachtet dessen, ob oder
in welchem Ausmaß die
Führung
des Schlittens fehlerbehaftet ist. Bahnabweichungen des Schlittens
gehen so in den Messvorgang direkt ein.
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Bei der Vorrichtung nach der Erfindung
trägt das
Bezugsnormal wie der prismatische Bezugskörper der Vorrichtung nach der
DE 43 08 456 C2 ebenfalls
auf zwei Flächen
Maßstäbe in Form
von Linienrastern, allerdings sind diese zweidimensional ausgebildet,
wobei die zugeordneten Leseköpfe
nur Längenmesswerte
liefern und ein zusätzlicher
Abstandssensor einen Abstandswert liefert. Aus den Längenmesswerten
und dem einen Abstandswert können dann
die Werte für
die sechs Freiheitsgrade des Schlittens oder Positionierkörpers berechnet
werden.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Vorrichtung nach der Erfindung bilden die Gegenstände der
Unteransprüche.
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Wenn in einer Ausgestaltung der Vorrichtung nach
der Erfindung die erste und die zweite Fläche zwei einander gegenüberliegende,
zueinander parallele Seitenflächen
des Bezugsnormals sind, kann das Bezugsnormal ein im Querschnitt
rechteckiger, langgestreckter, linealartiger Körper sein. Die Position und
die räumliche
Lage des Tragkörpers
und des mit diesem verbundenen Schlittens in Bezug auf das Bezugsnormal
lassen sich so auf besonders einfache Weise erfassen.
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Wenn in einer weiteren Ausgestaltung
der Vorrichtung nach der Erfindung die erste und die zweite Fläche eine
Seitenfläche
und eine gegen diese abgewinkelte Stirnfläche des Bezugsnormals sind,
kann der Tragkörper
einen Aufbau haben, der in bestimmten Anwendungsfällen zweckmäßiger sein kann
als in einem Fall, wenn wie bei der vorhergehenden Ausgestaltung
der Vorrichtung nach der Erfindung die Linienraster auf zwei gegenüberliegenden,
zueinander parallelen Flächen
angeordnet sind.
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Wenn in einer weiteren Ausgestaltung
der Vorrichtung nach der Erfindung der Abstandssensor in einer definierten
Position in Bezug auf die Leseköpfe
an dem Tragkörper
vorgesehen ist, kann er seinen Abstand in einer zu der Koordinatenachse
rechtwinkeligen Richtung zu einer der Flächen bestimmen, die die Linienraster
tragen. Durch die Anordnung der Leseköpfe und des Abstandssensors
in genau definierten Positionen an dem Tragkörper können die Position und die räumliche
Lage des Tragkörpers
und des mit diesem verbundenen Schlittens reproduzierbar bestimmt
werden.
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Wenn in weiteren Ausgestaltungen
der Vorrichtung nach der Erfindung das Bezugsnormal und der Tragkörper aus
einem temperaturinvarianten Material bestehen, lassen sich Temperaturauswirkungen
auf die Messgenauigkeit des Positionsmesssystems ausschließen.
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Wenn in einer weiteren Ausgestaltung
der Vorrichtung nach der Erfindung das Bezugsnormal zur Anordnung
zwischen zwei beabstandeten Längsführungen,
die die Führung
des Schlittens bilden, ausgestaltet ist, lässt sich das Bezugsnormal an
einer längs
der Koordinatenachse angeordneten Halterung der Maschine oder des
Messgerätes
so lagern, dass Änderungen
der Abmessungen oder der Position der Säule und damit der Führung des
Schlittens aufgrund der hier angewandten Art der Messwertaufnahme
mit erfasst werden. Bekannte Messgeräte, die für den Einsatz zumindest dieser
Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung geeignet wären, sind
die Verzahnungsmesszentren Klingelnberg P 65/P 100, die in dem so
bezeichneten Firmenprospekt Nr. 1353/D/IO aus dem Jahre 2002 dargestellt und
beschrieben sind.
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Wenn in einer weiteren Ausgestaltung
der Vorrichtung nach der Erfindung das Bezugsnormal eine langgestreckte
rechteckige Platte ist, lässt
diese sich so dimensionieren, dass sie sich zwischen beabstandeten
Längsführungen
des Schlittens auf gleicher Höhe
mit denselben oder nach vorn versetzt dazu anordnen lässt.
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Wenn in einer weiteren Ausgestaltung
der Vorrichtung nach der Erfindung der Tragkörper im Querschnitt U-förmig ist
und an seinen beiden U-Schenkeln den ersten und zweiten bzw. den
dritten Lesekopf trägt,
eignet er sich insbesondere zur Befestigung an dem Schlitten derart,
dass die Leseköpfe
die zweidimensionalen Linienraster auf zwei gegenüberliegenden,
zueinander parallelen Flächen des
Bezugsnormals erfassen können.
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Wenn in einer weiteren Ausgestaltung
der Vorrichtung nach der Erfindung der Tragkörper ein Winkelprofil ist und
an seinen beiden Schenkeln den ersten und zweiten bzw. den dritten
Lesekopf trägt, eignet
sich das Positionsmesssystem insbesondere zur Erfassung von Linienrastern,
die das Bezugsnormal auf zwei gegeneinander abgewinkelten Flächen trägt.
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Wenn in einer weiteren Ausgestaltung
der Vorrichtung nach der Erfindung der dritte Lesekopf an dem Tragkörper so
vorgesehen ist, dass er dem ersten oder dem zweiten Lesekopf auf
gleicher Höhe
wie dieser in Bezug auf die Längserstreckung
des Bezugsnormals gegenüber
liegt, so können
die beiden Leseköpfe
ihre Position in der Richtung der Koordinatenachse und in einer
dazu rechtwinkeligen Richtung relativ zu jeweils gegenüberliegend
aufgebrachten Kreuzgitterstrukturen des Bezugsnormals erfassen. Die
drei Leseköpfe
sind in der Lage ein Verkippen des Tragkörpers um die Koordinatenachse
und um zwei zu der Koordinatenachse reckwinkelige weitere Koordinatenachsen
zu erfassen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung nach der Erfindung, deren Positionsmesssystem
ein Bezugsnormal aufweist, das auf zwei gegenüberliegenden, zueinander parallelen
Flächen
zweidimensionale Linienraster trägt,
und
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung nach der Erfindung, deren Positionsmesssystem ein
Bezugsnormal aufweist, das auf zwei gegeneinander abgewinkelten
Flächen
zweidimensionale Linienraster trägt.
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1 zeigt
eine insgesamt mit 10 bezeichnete Vorrichtung für Werkzeugmaschinen
oder Messgeräte
zum Erfassen der räumlichen
Lage eines in Richtung einer Koordinatenachse längs einer insgesamt mit 12 bezeichneten
Führung
verfahrbaren Schlittens 14. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei der Koordinatenachse um die Z-Achse eines in 1 oben dargestellten rechtwinkeligen
XYZ-Koordinatensystems.
Diese Darstellung veranschaulicht sechs Bewegungsfreiheitsgrade,
die ein starrer Körper
hat, nämlich
drei translatorische Freiheitsgrade X, Y und Z und drei rotative Freiheitsgrade
A, B und C. Die räumliche
Lage eines Körpers
wird durch die sechs Freiheitsgrade vollständig beschrieben. Der Körper, dessen
räumliche
Lage in dem hier beschriebenen Fall erfasst werden soll, ist der
Schlitten 14. Der Schlitten 14 hat eine ausgeprägte Bewegungskoordinate
in Z-Richtung. Die Bewegung in Z-Richtung einschließlich aller
Bewegungskomponenten in Richtung der sechs Freiheitsgrade sollen
erfasst werden. Von den Werkzeugmaschinen oder Messgeräten, für die die
Vorrichtung 10 vorgesehen ist, ist hier lediglich eine
Z-Säule 16 angedeutet,
die als ein starrer, verwindungssteifer, langgestreckter Hohlkörper ausgebildet
ist. Die Führung 12 des
Schlittens 14 wird durch zwei quer zur Z-Achse beabstandete
Längsführungen 12', 12'' gebildet. Der Schlitten 14 hat
zwei parallele Längsnuten,
die die Längsführungen 12' bzw. 12'' verschiebbar aufnehmen, und trägt z.B.
ein 3D-Tastsystem, das hier ebenso wie ein unter der Z-Säule 16 angeordneter
Schlitten, mit dem diese Säule
verfahrbar ist, der Übersichtlichkeit
halber weggelassen worden ist, da diese Einzelheiten für das Verständnis der
Erfindung nicht notwendig sind. Aus dem gleichen Grund ist auch
das Antriebssystem für
den Schlitten 14 nicht dargestellt.
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Zum Erfassen der räumlichen
Lage des Schlittens 14 dient ein insgesamt mit 20 bezeichnetes
Positionsmesssystem, mit dem sich die räumliche Lage eines durch ein
Winkelstück 19 mit
dem Schlitten 14 fest verbundenen Tragkörpers 22 in Bezug
auf ein prismatisches Bezugsnormal 24 bestimmen lässt, das
sich parallel zu der Führung 12 des
Schlittens 14 erstreckt und einen polygonalen Querschnitt
hat, im dargestellten Ausführungsbeispiel
einen rechteckigen Querschnitt. Das Bezugsnormal 24 ist
parallel zu der Z-Achse und parallel zu dem Schlitten 14 jeweils in
einem festen Abstand von der Z-Säule 16 und
von dem Schlitten 14 angeordnet. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Bezugsnormal 24 eine langgestreckte rechteckige
Platte, die oben durch ein Winkelstück 25 fest mit der
Z-Säule 16 verbunden
ist und die unten durch zwei Winkel 27a, 27b mit
einer Grundplatte 26 verschiebbar verbunden ist. Die Grundplatte 26 ist
starr mit der Z-Säule 16 verbunden.
Das Bezugsnormal 24 besteht aus einem temperaturinvarianten
Material, um Temperaturauswirkungen auf die Erfassung der räumlichen
Lage des Schlittens 14 möglichst auszuschließen. Ebenso kann
die Grundplatte 26 aus temperaturinvariantem Material bestehen.
Die hier als feste und verschiebliche Verbindung angegebenen Winkelstücke 19, 25 bzw.
Winkel 27a, 27b dienen lediglich zur Veranschaulichung
und können
in der Praxis aus ganz anders aufgebauten, aber äquivalenten Mitteln bestehen.
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Das Bezugsnormal 24 trägt auf einer
ersten Fläche,
hier einer Seitenfläche 28,
und auf einer zweiten Fläche,
hier einer Seitenfläche 30,
jeweils ein zweidimensionales Linienraster 29 bzw. 31.
Die erste und die zweite Fläche
sind also hier die beiden gegenüberliegenden,
zueinander parallelen Seitenflächen
außen
an den Längsseiten
der langgestreckten rechteckigen Platte, die das Bezugsnormal 24 bildet.
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Das Positionsmesssystem 20 hat
zur Erfassung der Linienraster 29, 31 des Bezugsnormals 24
- – einen
ersten Lesekopf 34 und vertikal beabstandet darunter einen
zweiten Lesekopf 36, die beide an dem Tragkörper 22 vorgesehen
und dem ersten Linienraster 29 zugeordnet sind,
- – einen
an dem Tragkörper 22 vorgesehenen
dritten Lesekopf 38, der dem zweiten Linienraster 31 zugeordnet
ist, und
- – einen
Abstandssensor 40 zum Erfassen des Abstands zwischen dem
Tragkörper 22 und
der mit dem ersten Linienraster 29 versehenen Seitenfläche 28 oder
irgendeiner dazu parallelen Fläche des
Bezugsnormals 24.
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Die Anordnung des Tragkörpers 22 an
dem Schlitten 14 ist dabei so getroffen, dass weder der Tragkörper noch
die Leseköpfe 34, 36, 38 oder
der Abstandssensor 40 an irgendeiner Stelle mit dem Bezugsnormal 24 in
Berührung
kommen können.
Der dritte Lesekopf 38 ist vorzugsweise so an dem Tragkörper 22 vorgesehen,
dass er dem ersten Lesekopf 34 auf gleicher Höhe wie dieser
in Bezug auf die Längserstreckung
des Bezugsnormals 24 gegenüberliegt. Der zweite Lesekopf 36 ist
so vertikal beabstandet unter dem Lesekopf 34 angeordnet,
dass die drei Leseköpfe
in einer die Z-Achse enthaltenden Ebene eines Längsschnittes durch das Bezugsnormal 24 in
den Ecken eines rechtwinkeligen Dreiecks liegen. In Bezug darauf
ist der Abstandssensor 40 in einer definierten Position
an dem Tragkörper 22 vorgesehen,
nämlich
möglichst
nahe bei dem ersten Lesekopf 34. Der Tragkörper 22 ist
im Querschnitt (d.h. quer zu der Z-Achse) U-förmig und trägt an seinen beiden U-Schenkeln 22', 22'' den ersten Lesekopf 34 bzw.
den dritten Lesekopf 38. Der U-Schenkel 22' ist dabei vertikal
so nach unten verlängert,
dass der zweite Lesekopf 36 von dem ersten Lesekopf 34 für eine genaue Messung
ausreichend beabstandet ist. Die Leseköpfe 34, 36, 38 sind
inkrementelle optische Leseköpfe.
Der Abstandssensor 40 ist vorzugsweise ein kapazitiver
Sensor, könnte
aber auch ein induktiver oder optischer Sensor sein. Bei den zweidimensionalen
Linienrastern 29, 31 handelt es sich jeweils um
eine Kreuzgitterstruktur. Das Bezugsnormal 24 ist vorzugsweise
ein Körper
aus Glas (Zerodur®), könnte aber auch ein Körper aus
Invar®-Stahl
sein, der auch temperaturinvariant ist, sich aber nicht so gut wie Glas
zum Aufbringen von Kreuzgitterstrukturen eignet.
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In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Tragkörper 22 auf
der Vorderseite des Schlittens 14 befestigt und besteht
vorzugsweise auch aus temperaturinvariantem Material. Stattdessen
könnte
der Tragkörper 22 auch
ein integrierender Bestandteil des Schlittens 14 sein.
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Die in 1 dargestellte
Vorrichtung 10 arbeitet folgendermaßen:
Der Tragkörper mit
den Leseköpfen 34, 36, 38 und dem
Abstandssensor 40 wird mit dem Schlitten 14 an dem
Bezugsnormal 24 entlang bewegt, ohne letzteres zu berühren. Die
Leseköpfe 34 und 38 erfassen ihre
Position in Z- und Y-Richtung relativ zu den jeweils gegenüberliegend
angebrachten Linienrastern 29 bzw. 31 des Bezugsnormals 24.
Der Lesekopf 36 erfasst nur seine Position in Y-Richtung
relativ zu dem auf der rechten Seite des Bezugsnormals 24 aufgebrachten
Linienraster 29. Der Abstandssensor 40 erfasst
seinen Abstand in X-Richtung zu der Seitenfläche 28 auf der rechten
Seite des Bezugsnormals 24. Durch die Anordnung der drei
Leseköpfe 34, 36, 38 und
des Abstandssensors 40 an genau definierten Positionen
in Bezug auf die Leseköpfe
an dem Tragkörper 22 können die
Position und die räumliche
Lage des Tragkörpers 22 und
des mit diesem verbundenen Schlittens 14 in Relation zu
dem Bezugsnormal 24 bestimmt werden, d.h. die insgesamt
sechs translatorischen und rotativen Komponenten X, Y und Z bzw.
A, B und C der Bewegung des Tragkörpers 22 und somit
des Schlittens 14.
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2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel der
insgesamt mit 10 bezeichneten Vorrichtung mit einem alternativen
Positionsmesssystem 21. Dabei sind die erste und die zweite
Fläche,
auf denen das Bezugsnormal 24 die zweidimensionalen Linienraster 29 bzw. 31 trägt, die
Seitenfläche 28 bzw.
eine gegen diese abgewinkelte Stirnfläche 32. Der dritte
Lesekopf 38 ist dem Linienraster 31 der Stirnfläche 32 zugeordnet.
Benachbart zu dem dritten Lesekopf 38 ist der Abstandssensor 40 an
einem Tragkörper 23 vorgesehen,
der ein Winkelprofilteil ist, das an seinen beiden Winkelschenkeln 23', 23'' den ersten und den zweiten Lesekopf 34, 36 bzw.
den dritten Lesekopf 38 trägt. Abge sehen von dem vorstehend
beschriebenen unterschiedlichen Aufbau des Positionsmesssystems 21 gegenüber dem
des Positionsmesssystems 20 hat die dem Positionsmesssystem 21 zugeordnete
Vorrichtung 10 denselben Aufbau und dieselbe Arbeitsweise
wie die Vorrichtung 10 nach 1 und
braucht deshalb nicht erneut beschrieben zu werden.
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- 10
- Vorrichtung
- 12
- Führung
- 12', 12''
- Längsführung
- 14
- Schlitten
- 16
- Z-Säule
- 19
- Winkelstück
- 20
- Positionsmesssystem
- 21
- Positionsmesssystem
- 22
- Tragkörper
- 22', 22''
- U-Schenkel
- 23
- Tragkörper
- 23', 23''
- Winkelschenkel
- 24
- Bezugsnormal
- 25
- Winkelstück
- 26
- Grundplatte
- 27a,
27b
- Winkel
- 28
- Seitenfläche
- 29
- zweidimensionales
Linienraster
- 30
- Seitenfläche
- 31
- zweidimensionales
Linienraster
- 32
- Stirnfläche
- 34
- erster
Lesekopf
- 36
- zweiter
Lesekopf
- 38
- dritter
Lesekopf
- 40
- Abstandssensor