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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spreizen von
Gewebe und anderen Körperteilen
bei chirurgischen Eingriffen gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Eine
gattungsgemäße Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe weist in der Regel ein Halteelement mit
durchgehender Ausnehmung sowie eine an einem Spreizarm festgelegte
Valve auf. Hierbei ist die Stange in der Ausnehmung des Halteelements verschieblich
gelagert und mittels eines Feststellelements in einer gewünschten
Position am Halteelement fixierbar.
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Die
DE 199 23 534 C1 offenbart
eine Spreizeinrichtung mit mehreren Valven, die jeweils an einem
Spreizarm angeordnet sind. Die Spreizarme sind entlang einer geraden
Stange auf dieser verschiebbar und arretierbar angeordnet. Jeder
Spreizarm ist mit der Stange über
ein als Zahnstangenkasten bezeichnetes Verbindungselement verbunden, wobei
der Zahnstangenkasten zwei zueinander senkrecht verlaufende und
den Zahnstangenkasten durchgreifende lochförmige Ausnehmungen aufweist.
Hierbei ist jeweils in einer der lochförmigen Ausnehmungen die Stange
verschiebbar und arretierbar geführt
und in der anderen der Ausnehmungen der Spreizarm verschiebbar und
arretierbar geführt.
Der Spreizarm wird mit dem Zahnstangenkasten verbunden, indem der
Spreizarm im Bereich seines freien axialen Endes in die lochförmige Ausnehmung
des Zahnstangenkastens eingeführt
wird.
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Beim
Spreizen des Gewebes wird die Valve in das zu spreizende Gewebe
eingehakt und die Spreizposition dadurch festgelegt, indem der Spreizarme
entlang und senkrecht zur Stange mittels des Zahnstangenkastens
verschoben wird. Dies hat den Nachteil, dass die Einstellung der
gewünschten Spreizposition
des zu spreizenden Gewebes oftmals umständlich und mit wenig „Gefühl" erfolgt.
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Aus
der
US 6,254,532 B1 ist
eine Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe bekannt, bei der ein Haltearm
mit Rastelementen in eine maulförmige,
klemmende Ausnehmung eingeführt
werden kann. Durch die zur Erzielung der notwendigen Stabilität gegen Verschiebung
des Haltearms notwendigen Rastelemente werden diskrete Positionen
des Spreizarmes vorgegeben. Sofern eine gegebene Rastposition nicht
zu einer ausreichenden Spreizung führt, muss daher das zu spreizende
Gewebe zwangsweise soweit gedehnt werden, bis die nächste Rastposition
erreicht ist. Dies steht einer gefühlvollen Spreizung entgegen.
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Andererseits
ist bspw. aus der
US 2002/0077532
A1 eine Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe bekannt, bei
der ein Spreizarm durch ein eine Bohrung aufweisendes Halteelement
hindurch geführt
ist, der durch Klemmwirkung in senkrecht zu seiner Längserstreckung
verlaufender Richtung fixiert wird. Dabei ist zwar eine stufenlose
Verstellung möglich,
die eine gefühlvolle
Spreizung des Gewebes erlaubt, dieser Vorgang kann jedoch nur bei
bereits in die Bohrung eingeführtem
Spreizstab geschehen. Ein nachträgliches
Einsetzen in die Spreizvorrichtung ist nicht möglich.
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Es
besteht daher bereits seit längerem
das Bedürfnis
eine Spreizvorrichtung bereitzustellen, die es dem Chirurg ermöglicht,
dass empfindliche zu spreizende Gewebe mittels der Valven von Hand
gefühlvoll
zu spreizen und dann die Valven in der gewünschten Spreizstellung des
Gewebes in die Spreizvorrichtung einzusetzen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe vorzuschlagen, bei Valven einfach und unter
Beibehaltung der gewünschten
Spreizposition des Gewebes in die Spreizvorrichtung einsetzbar sind.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
Weiterbildungen sind in den abhängigen
Patentansprüchen angegeben.
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Die
gattungsgemäße Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe weist ein Halteelement mit durchgehender
Ausnehmung sowie eine an einem Spreizarm festgelegte Valve auf,
wobei der Spreizarm in der Ausnehmung verschieblich gelagert ist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe ist darüber
hinaus vorgesehen, dass die Ausnehmung nutförmig ausgebildet ist.
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Durch
die Erfindung ist es möglich,
den Spreizarm in die Ausnehmung des Halteelements, aufgrund deren
nutförmigen
Ausbildung, von oben einzusetzen. Somit muss ein Spreizarm nicht,
wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zum
Spreizen von Gewebe, im Bereich seines freien axialen Endes in die
lochförmige
Ausnehmung des Halteelements eingeführt werden. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe ist es somit für einen Operateur möglich, dass
empfindliche zu spreizende Gewebe in einem ersten Schritt mittels
der Valve zu spreizen und diese Valve dann anschließend in
der gewünschten
Spreizposition durch Einsetzen des Spreizarms in die nutförmige Ausnehmung
des Haltelements zu fixieren. Dadurch ist eine einfache und gefühlvolle
Handhabung der Valven beim Spreizen des Gewebes möglich.
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Bei
den aus dem Stand der Technik bekannten Spreizeinrichtungen ist
die Spreizposition der Valven in der Regel in vier Freiheitsgraden
entweder stufenlos oder abgestuft einstellbar. Bei einigen Spreizeinrichtungen
werden die Freiheitsgrade durch drei Drehachsen sowie durch Längsverschiebbarkeit
des Spreizarms bzw. der Valve entlang einer der Drehachsen festgelegt.
Bei diesen bekannten Spreizeinrichtungen besteht allerdings der
Nachteil, dass die Spreizposition der Valven in den einzelnen Freiheitsgraden
nicht unabhängig
von den anderen Freiheitsgraden einstellbar sind. Dies bedeutet
bspw. konkret, dass bei eingestelltem ersten Freiheitsgrad durch Einstellung
des zweiten Freiheitsgrades wieder die Position der Valve in erstem
Freiheitsgrad mitbeeinflusst wird, sodass die Justage der Valven
zur Erzielung einer gewünschten
Spreizposition für
den Operateur oftmals zeitraubend und umständlich ist.
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Um
die Handhabung der Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe besonders
einfach zu gestalten, sodass die Valvenposition einfach fixierbar
und einfach lösbar
ist, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform einen Klemmrad vor,
dass von einer ersten Position, in der der Spreizarm relativ zum Schiebeteil
bewegbar ist in eine zweite Position bringbar ist, in der der Spreizarm
relativ in allen Freiheitsgraden zum Schiebeteil fixiert ist. Durch
diese Ausführungsform
ist es dem Operateur demzufolge möglich, nur durch ein einziges
Betätigungselement, nämlich ein
Klemmrad, die gewünschte
Position der Valve nach erfolgter Justage zu fixieren oder wenn die
Position verändert
werden soll wieder zu lösen. Durch
diese Ausführungsform
ist eine Einhandbetätigung
der Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe bei der Fixierung oder Lösung der
Valvenposition möglich,
so dass der Operateur mit einer Hand die am Spreizarm festgelegt
Valve in der gewünschten Spreizstellung
des Gewebes halten kann und mit der anderen Hand über das
Klemmrad die Valve in dieser Position fixieren kann.
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Es
gibt verschiedene Möglichkeiten
die vier Freiheitsgrade der Valven relativ zum Schiebeteil zu realisieren.
Eine bevorzugte Ausführungsform
sieht vor, dass ein erster Freiheitsgrad durch stufenlose Drehbarkeit
um eine erste Drehachse, ein zweiter Freiheitsgrad durch stufenlose
Drehbarkeit um eine zweite Drehachse, ein dritter Freiheitsgrad
durch stufenlose Drehbarkeit um eine dritte Drehachse und ein vierter
Freiheitsgrad durch stufenlose Verschiebbarkeit entlag der dritten
Achse ge bildet werden. Somit ist Valvenposition in jeder beliebigen
Raumrichtung stufenlos einstellbar. Hierbei ist es in der Regel
sinnvoll, wenn die Drehachsen, die nicht gleichzeitig Verschiebeachsen
sind, jeweils senkrecht zueinander verlaufen.
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Der
die Valve festlegende Spreizarm kann beispielsweise stabförmig mit
einer Längsachse
ausgebildet sein. In diesem Fall ist es besonders vorteilhaft, wenn
eine der Drehachsen durch seine Längsachse gebildet wird.
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Eine
weitere besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass
der Spreizarm entlang seiner Längsachse
in der Ausnehmung des Halteelements verschiebbar ist. Des weiteren
sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass der Spreizarm
um seine Längsachse
in der Ausnehmung des Halteelements drehbar ist. Somit werden durch die
Führung
des Spreizarms in der Ausnehmung des Halteelements zwei Freiheitsgrade,
nämlich
der oben bezeichneten dritte Freiheitsgrad durch stufenlose Drehbarkeit
sowie der oben bezeichnete vierte Freiheitsgrad durch stufenlose
Verschiebbarkeit festgelegt.
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Es
gibt verschiedene Möglichkeiten
die durch die erste und die zweite Drehachse festgelegten beiden
ersten Freiheitsgrade zu realisieren. Eine besonders bevorzugte
Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das Halteelement relativ zum Schiebeteil
um die erste Drehachse und um die zweite Drehachse drehbar ist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das. Halteelement zumindest annähernd einen
U- oder V-förmigen
Querschnitt aufweist. Hierbei umfasst das U-förmig ausgebildete Halteelement
zwei im Wesentlichen zueinander parallel verlaufende Schenkel, die
durch eine Basisplatte miteinander ver bunden sind. Das V-förmig ausgebildete
Halteelement weist zwei zueinander in einem Winkel verlaufende und
sich schneidende Schenkel auf. Die nutförmige Ausnehmung wird bei beiden Querschnittsarten
durch den freien Bereich zwischen den zueinander weisenden Flächen der
Schenkel gebildet.
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Es
gibt verschiedene Möglichkeiten,
den Spreizarm in der nutförmigen
Ausnehmung des Halteelements zu arretieren. So ist es beispielsweise möglich, am
Halteelement ein in die nutförmige
Ausnehmung ragendes Stiftelement vorzusehen, mittels welchem der
in die Ausnehmung eingelegte Spreizarm in der Ausnehmung durch Bildung
einer reibschlüssigen
Verbindung einklemmbar ist. Hierbei ist denkbar, dass das Stiftelement
mit einer Feder in Wirkverbindung steht und aufgrund deren federelastischen
Deformation gegen den Spreizarm gedrückt wird. Eine andere Möglichkeit
besteht darin am Stiftelement ein Schraubengewinde vorzusehen, wobei der
Spreizarm durch Drehung des Stiftelement unter Schaffung einer reibschlüssigen Verbindung
in der Ausnehmung einklemmbar ist. Eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das Halteelement eine Klemmhülse sowie
ein in der Klemmhülse
verschieblich geführtes
Klemmteil aufweist, wobei der Querschnitt der Ausnehmung durch die Verschiebung
von Klemmhülse
von Klemmteil veränderbar
ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass das Halteelement eine
Klemmhülse
mit einer nutförmigen
Ausnehmung aufweist, in der ein Klemmteil mit nutförmiger Ausnehmung
verschieblich geführt wird.
Hierbei wird die Ausnehmung des Halteelements zur Aufnahme des Spreizarms
durch den Überlappungsbereich
der Ausnehmung der Klemmhülse
mit der Ausnehmung des Klemmteils festgelegt. Durch Relativverschiebung
von Klemmhülse
zu Klemmteil ist der Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements
veränderbar.
So ist eine Position festlegbar, in der sich die beiden Ausnehmungen
vollständig überlappen.
In dieser Position weist die Ausnehmung des Halteelements einen
maximalen Querschnitt auf. In dieser Position ist der Spreizarm
in die Ausnehmung des Halteelements einlegbar. Werden in eingelegtem
Zustand des Spreizarms Klemmhülse und
Klemmteile relativ zueinander verschoben, verändert sich der Querschnitt
der Ausnehmung des Halteelements wodurch der Spreizarm unter Bildung einer
reibschlüssigen
Verbindung am Halteelement eingeklemmt bzw. arretiert wird.
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Es
gibt verschiedene Möglichkeiten
die relative Verschiebbarkeit von Klemmhülse zu Klemmteil zu realisieren.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform
sieht vor, dass das Klemmteil und die Klemmhülse im wesentlichen parallel
zur ersten Drehachse zueinander verschiebbar sind.
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Um
das Herausgleiten des Spreizarms aus der nutförmig ausgebildeten Ausnehmung
des Halteelements auf effektive Art und Weise zu unterbinden, sieht
eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung eine, am Klemmteil und/oder an der Klemmhülse angeordnete
Rastwulst vor, die in die nutförmige Ausnehmung
ragt, so dass der Spreizarm vom Halteelement in eingesetztem Zustand
in Umfangrichtung mit einem Bogenwinkel von mehr als 180° umgriffen wird.
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An
die Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe wird in vielen Situationen
die Anforderung gestellt, dass der Spreizarm nur unter Zuhilfenahme
einer Hand in die Ausnehmung des Halteelements einsetzbar ist. Für diese
Anforderung ist es vorteilhaft, wenn das Halteelement Mittel aufweist,
durch die eine Rast bzw. Klipsfunktion geschaffen wird, so dass
der Spreizarm in die Ausnehmung des Halteelements einrastbar bzw.
einklipsbar ist. In diesem Zusammenhang ist das bereits oben beschriebene
und in die Ausnehmung ragende Stiftelement zu er wähnen, welches
mit einer Feder dergestalt in Wirkverbindung steht, dass das Stiftelement
gegen den in die Ausnehmung eingesetzten Spreizarm gedrückt wird,
wodurch dieser unter Bildung einer reibschlüssigen Verbindung in der Ausnehmung
festgeklemmt wird. Weist das Halteelement wie oben beschrieben eine Klemmhülse und
ein Klemmteil auf, so sieht eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung eine
Feder vor, die mit der Klemmhülse
und mit dem Klemmteil dergestalt in Wirkverbindung steht, so dass
der Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements selbsttätig verringerbar
ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass der maximale Querschnitt
der Ausnehmung des Halteelements nur unter federelastischer Deformation
der Feder erreichbar ist und bei Freigabe der Feder die Klemmhülse und
das Klemmteil unter Verringerung des Querschnitts der Ausnehmung
des Halteelements aufgrund der Rückstellkraft
der Feder relativ zueinander verschoben werden.
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Gemäß einer
weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Klemmrad
am Halteelement vorgesehen und steht mit dem Klemmteil in Wirkverbindung,
wobei durch Betätigung
des Klemmrads der Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements veränderbar
ist. Durch das Klemmrad sind demzufolge die beiden Freiheitsgrade
der Valven in Bezug zum Halteelement fixierbar, die durch den in der
Ausnehmung des Halteelements geführten Spreizarm
festgelegt sind, nämlich
die Drehbarkeit des Spreizarms um seine Längsachse in der Ausnehmung
des Halteelements und die Verschiebbarkeit des Spreizarms entlang
seiner Längsachse
in der Ausnehmung des Halteelements.
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Es
sind verschiedene Möglichkeiten
denkbar, wie das Klemmteil mit dem Klemmrad in Wirkverbindung steht.
Eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das Klemmteil einen stabförmigen Abschnitt
aufweist, welcher mit dem Klemmrad in Wirkverbindung steht. Eine
auf dieser Ausführungsform
basierende Ausgestaltung sieht beispielsweise vor, dass der stabförmige Abschnitt ein
Schraubenaußengewinde
aufweist und dass das Klemmrad eine lochförmige Ausnehmung mit einem zum
Schraubenaußengewinde
komplementären Schraubeninnengewinde
aufweist. Somit ist durch relative Drehung zwischen Klemmrad und
Klemmteil der stabförmige
Abschnitt des Klemmteils in das Klemmrad einschraubbar.
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Um
das Halteelement besonders einfach aufbauen zu können, ist es sinnvoll, wenn
der stabförmige
Abschnitt des Klemmteils die erste Drehachse festlegt.
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Es
gibt verschiedene Möglichkeiten,
das Halteelement am Schiebeteil anzuordnen. Eine besonders bevorzugte
Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das Halteelement mittels eines Lagerblocks
am Schiebeteil angeordnet ist. Hierbei ist das Halteelement relativ
zum Lagerblock um die erste Drehachse drehbar und der Lagerblock
relativ zum Schiebeteil um die zweite Drehachse drehbar. Somit werden
durch die Einführung
eines Lagerblocks und die relative Drehbarkeit des Halteelements
zum Lagerblock bzw. des Lagerblocks zum Schiebeteil der erste und
der zweite Freiheitsgrad der Valven relativ zum Schiebeteil realisiert.
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Es
gibt mehrere Möglichkeiten
den Lagerblock auszubilden. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass der Lagerblock einen Boden und eine sich im wesentlichen
zum Boden senkrecht erstreckende Rückwand aufweist.
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Eine
auf der obigen Ausführungsform
basierende weitere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass
das Schiebeteil und der Lagerblock mittels einer am Schiebeteil
angeordneten Klemm schraube verbunden sind, wobei das freie Ende
der Klemmschraube durch eine im Boden des Lagerblocks vorgesehene
Ausnehmung greift und wobei das freie Ende durch ein Kopfteil abgeschlossen
wird. In diesem Fall wird demzufolge die zweite Drehachse durch
die am Schiebeteil angeordnete und die die Ausnehmung im Boden des
Lagerblocks durchgreifende Klemmschraube festgelegt.
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Es
gibt verschiedene Möglichkeiten,
die erfindungsgemäße Ausführungsform,
derzufolge die Position des Spreizarms relativ zum Schiebeteil für alle Freiheitsgrade
mittels eines Klemmrads fixierbar und wieder lösbar ist, zu realisieren. Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
sieht ein Winkelelement mit einem ersten zwischen dem Boden und dem
Kopfteil angeordneten Abschnitt vor. Hierbei ist der erste Abschnitt
relativ zum Boden entlang einer Verschiebestrecke verschiebbar und
weist eine zum Boden weisende erste Anlagefläche sowie eine zum Kopfteil
weisende und entlang der Verschiebestrecke schräg zur ersten Anlagefläche verlaufende
zweite Anlagefläche
auf, so dass der erste Abschnitt durch Verschiebung entlang der
Verschiebestrecke von einer ersten Position, in der sich der erste
Abschnitt nicht zwischen dem Boden und dem Kopfteil abstützt, in
eine zweite Position bringbar ist, in der sich der erste Abschnitt
zwischen dem Boden und dem Kopfteil abstützt und der Lagerblock gegen
das Schiebeteil gedrückt
wird. Aufgrund der Tatsache, dass der Lagerblock gegen das Schiebeteil
gedrückt
wird, wird somit der durch die zweite Drehachse festgelegte zweite
Freiheitsgrad der Valve in Bezug zum Schiebeteil in der gewünschten
Position fixiert.
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Um
das Winkelelement entlang der Verschiebestrecke zwischen der ersten
und der zweiten Position zu führen,
sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass der erste
Abschnitt eine sich in Verschieberichtung erstreckende schlitz artige Ausnehmung
aufweist, welche von der zweiten Anlagefläche berandet wird. Somit durchgreift
die Klemmschraube die Ausnehmung im Boden des Lagerblocks wie auch
die schlitzartige Ausnehmung im ersten Abschnitt des Winkelelements,
wobei durch Verschieben des Winkelelements entlang der Verschiebestrecke
sich die erste Anlagefläche
am Boden sowie die zweite Anlagefläche sich am Kopfteil der Klemmschraube
abstützt,
so dass im Resultat bei Erreichen der zweiten Position der Lagerblock
gegen das Schiebeteil gedrückt
wird und somit eine Fixierung des durch die zweite Drehachse festgelegten Freiheitsgrads
hergestellt wird.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das Winkelelement mittels des Klemmrads
verschiebbar ist. Somit ist durch Betätigung des Klemmrads der durch
die zweite Drehachse festgelegte zweite Freiheitsgrad fixierbar.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass der durch die erste Drehachse festgelegte
Freiheitsgrad dadurch fixierbar ist, in dem das Winkelelement einen
zweiten Abschnitt, das Klemmteil einen Anlagebereich und die Klemmhülse einen
weiteren Anlagebereich aufweisen, wobei der zweite Abschnitt und
der Anlagebereich zwischen der Rückwand
des Lagerblocks und dem Anlagebereich des Klemmteils angeordnet
sind und wobei die beiden Anlagebereiche des Klemmteils und der Klemmhülse zueinander
benachbart sind. Des Weiteren ist der stabförmige Abschnitt des Klemmteils durch
Verschiebung entlang einer Verschiebestrecke von einer ersten Position,
in der der zweite Abschnitt, die Rückwand und die beiden Anlageflächen nicht aneinander
zur Anlage gebracht sind, in eine zweite Position bringbar ist,
in der der zweite Abschnitt, die Rückwand und die beiden Anlageflächen aneinander zur
Anlage gebracht sind.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
sieht vor, dass die Verschiebestrecke parallel zur ersten Drehachse
verläuft.
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Um
die Anordnung möglichst
einfach aufzubauen, sieht eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform
vor, dass der zweite Abschnitt eine Ausnehmung, der Anlagebereich
eine Ausnehmung sowie die Rückwand
eine Ausnehmung aufweisen, die von dem stabförmigen Abschnitt des Klemmteils durchgriffen
werden.
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Um
während
des Fixiervorgangs die Klemmhülse
und das Klemmteil zu zentrieren, sieht eine besonders bevorzugte
Ausführungsform
vor, dass der Anlagebereich des Klemmteils, der zweite Abschnitt des
Winkelelements und der Anlagebereich der Klemmhülse in dem Bereich, in dem
diese aneinander zur Anlage gebracht werden können im Wesentlichen formkomplementär und insbesondere
konisch ausgebildet sind.
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Weist
das Halteelement die oben beschriebene Klemmhülse und das oben beschriebene Klemmteil
auf, so sieht eine darauf aufbauende bevorzugte Ausführungsform
vor, dass die Klemmhülse am
Lagerblock um die erste Drehachse schwenkbar befestigt ist.
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Eine
weitere besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass die Klemmhülse
einen im Wesentlichen parallel zur Drehachse verlaufenden Schlitz
aufweist, in dem ein am Klemmteil angeordneter Stift geführt wird.
Durch dieses erfindungsgemäße Merkmal
wird eine Verdrehung der Klemmhülse
relativ zum Klemmteil um die erste Drehachse unterbunden, sodass
der Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements nicht durch relative Verdrehung
von Klemmhülse
und Klemmteil reduziert wird, was zur Folge haben würde, dass
der Spreizarm nicht mehr in die Ausnehmung des Halteelements einsetzbar
wäre.
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Um
die Verdrehbarkeit des Halteelements relativ zum Lagerblock um die
erste Drehachse zu begrenzen, sieht eine bevorzugte Ausführungsform vor,
dass am Lagerblock ein Stift angeordnet ist, der mit einem Schlitz
im Halteelement in Wirkverbindung steht, sodass eine Drehbewegung
des Halteelements um die erste Drehachse relativ zum Lagerblock
nur in einem bestimmten Winkelbereich möglich ist. Auch durch dieses
erfindungsgemäße Merkmal
wird die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Spreizvorrichtung erheblich
verbessert, da in nicht fixiertem Zustand ein Verdrehen des Halteelements
in eine Position unterbunden wird, in welcher bspw. die Ausnehmung
derart angeordnet ist, dass ein Einsetzen der Spreizstange für den Operateur
unmöglich ist.
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Eine
weitere besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass
das Schiebeteil auf einer Schiebestange stufenlos verschiebbar ist.
Dadurch wird ein weiterer Freiheitsgrad für die Valven festgelegt, indem
das Schiebeteil relativ zu einer Schiebestange verschiebbar ist.
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Um
die Position des um die erste Drehachse schwenkbaren eine Klemmhülse und
ein Klemmteil umfassenden Halteelements in einer bestimmten Schwenkstellung
arretieren zu können,
sieht eine weitere Ausführungsform
der Erfindung vor, dass das Klemmteil relativ zum Lagerblock verschieblich
ist, und am Lagerblock zur Anlage bringbar ist.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von schematischen Zeichnungen auf der
Grundlage beispielhaft bevorzugte Ausführungsbeispiele weiter veranschaulicht.
Es zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe bei nicht eingelegtem Spreizarm der Valve im
Querschnitt,
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2 die
erfindungsgemäße Vorrichtung
der 1 mit eingesetztem Spreizarm der Valve,
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3 die
erfindungsgemäße Vorrichtung
mit eingesetztem Spreizarm der Valve in Draufsicht,
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4 die
erfindungsgemäße Vorrichtung
mit eingesetztem Spreizarm der Valve in Längsrichtung,
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5a,
b ein zweites Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe mit eingesetztem bzw. tellweise eingesetztem
Spreizarm im Querschnitt,
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6 ein
Winkelelement gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
im Querschnitt,
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7 das
Winkelelement in Draufsicht.
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Die 1 zeigt
eine erste Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe 1 im Querschnitt mit nicht eingesetztem Spreizarm.
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Die
Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe 1 weist ein Halteelement 2 mit
einer Klemmhülse 3 und einem
in der Klemmhülse 3 verschieblich
geführten Klemmteil 4 auf.
Die Klemmhülse 3 und
das Klemmteil 4 weisen einen U-förmigen Querschnitt auf, durch den
bei der Klemmhülse 3 eine
Ausnehmung 5 und beim Klemmteil 4 eine Ausnehmung 6 gebildet
werden. Hierbei sind die beiden Ausnehmungen 5 und 6 jeweils
in der Darstellung der 1 nach oben offen, wobei die Öffnungen
in die gleiche Richtung weisen. Die Ausnehmungen 5 und 6 durchgreifen
die Klemmhülse 3 bzw.
das Klemmteil 4 durchgehend, so dass im Überlappungsbereich
der beiden Ausnehmungen 5 und 6 eine durchgehende
Ausnehmung 7 des Halteelements 2 gebildet wird,
die nutförmig
ausgebildet ist. In die nutförmige
Ausnehmung 7 ist in eine Valve festlegender Spreizarm von
oben einsetzbar. Am Klemmteil 4 ist eine in Richtung der
Ausnehmungen 5, 6 und 7 weisende Rastwulst
zur Sicherung eines eingelegten Spreizarms vorgesehen (auf diesen Sachverhalt
wird in 2 näher eingegangen). Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
ist die Klemmhülse 3 mittels
einer Welle 8 um eine erste Drehachse 9 schwenkbar
an einem Lagerblock 10 angeordnet. Hierbei wird die erste
Drehachse 9 durch die Welle 8 festgelegt. Das
Klemmteil 4 ist relativ zur Klemmhülse 3 und zum Lagerblock 10 entlang
der ersten Drehachse 9 verschieblich. Durch Verschieben
des Klemmteils 4 in Bezug zur Klemmhülse 3 ist der Überlappungsbereich
der beiden Ausnehmungen 5 und 6 der Klemmhülse bzw.
des Klemmteils 4 und somit der Querschnitt der nutförmigen Ausnehmung 7 des
Halteelements 2 veränderbar.
Zwischen Klemmhülse 3 und
Klemmteil 4 stützt
sich eine Feder 11 ab. Die Feder 11, die Klemmhülse 3 und
das Klemmteil 4 sind derart aufeinander abgestimmt, dass
in einem Zustand, in dem kein Spreizarm in die nutflörmige Ausnehmung 7 eingesetzt
ist, die nutförmige
Ausnehmung 7 in dem Bereich, in dem der Spreizarm zur Anlage
kom men soll einen kleineren Querschnitt als der Spreizarm aufweist.
Dieser Sachverhalt ist in der 1 dargestellt.
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Der
Lagerblock 10 ist an einem Schiebeteil 12 um eine
zweite Drehachse 13 schwenkbar befestigt. Die zweite Drehachse 13 wird
durch eine den Lagerblock 10 und das Schiebeteil 12 miteinander
verbindende Welle 14 festgelegt. Des Weiteren ist ein mit
dem Klemmteil 4 in Wirkverbindung stehendes Klemmrad 15 vorgesehen,
wodurch ebenfalls der Querschnitt der Ausnehmung 7 durch
Relativverschiebung von Klemmhülse 3 und
Klemmteil 4 veränderbar
ist. Darüber
hinaus kann durch Drehung des Klemmrads 15 das Klemmteil 4 am
Lagerblock in der 1 rechts zur Anlage gebracht
werden, wodurch die Schwenkstellung des Spreizarms um die erste Drehachse 9 feststellbar
ist.
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Die 2 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 der 1 mit
einem in die nutförmige
Ausnehmung 7 eingesetztem Spreizarm 16. Durch
das relativ zur Klemmhülse 3 verschieblich
geführte Klemmteil 4,
in Verbindung mit der sich zwischen dem Klemmteil 4 und
der Klemmhülse 3 abstützenden
Feder 11, wird eine Klips oder Rastfunktion bereitgestellt.
Wie bereits in 1 beschrieben, ist der Spreizarm 16 in
die nutförmige
Ausnehmung 7 des Halteelements 2 von oben einsetzbar.
Beim Einsetzen des Spreizarmes 16 wird das Klemmteil 4 unter federelastischer
Vorspannung der Feder 11 verschoben, bis die durch die
Ausnehmungen 6 und 5 gebildete nutfötmige Ausnehmung 7 einen
Querschnitt aufweist, welcher zumindest gleich dem Querschnitt des
Spreizarms 16 ist. Ist der Spreizarm 16 bis zum Boden
der nutförmigen
Ausnehmung 7 eingesetzt, wird das Klemmteil 4 aufgrund
der federelastischen Rückstellkraft
der Feder 11 zurückverschoben
(in der 2 nach rechts), bis der Spreizarm 16 unter
Bildung einer reibschlüssigen
Verbindung zwischen der Klemmhülse 3 und
dem Klemmteil 4 in der nutförmi gen Ausnehmung 7 eingeklemmt
ist. Durch die Rastwulst 20 wird bewirkt, dass der Spreizarm 16 in
Umfangrichtung um mehr als 180° vom
durch die Klemmhülse 3 und
Klemmteil 4 gebildeten Halteelement 2 umgriffen
wird. In eingesetztem Zustand des Spreizarms 16 wird im
Mittelpunkt des Querschnitts des Spreizarms 16 eine Längsachse
festgelegt, entlang derer der Spreizarm 16 in der Ausnehmung 7 des Halteelements 2 verschieblich
gelagert ist. Durch die Klemmwirkung zwischen den beiden Ausnehmungen 5 und 6 der
Klemmhülse 3 und
des Klemmteils 4 wird der Spreizarm 16 in seiner
Längsverschieblichkeit bezüglich dem
Halteelement 2 fixiert. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
schneiden sich die erste Drehachse 9, die zweite Drehachse 13 sowie
die Längsachse 17.
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Die 3 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 in
Seitenansicht. Die 3 zeigt das Halteelement 2 mit
Lagerblock 10 sowie den Spreizarm 16, an welchem
eine Valve 18 festgelegt ist. Wie in der 3 zu
erkennen ist, ist der in der Ausnehmung 7 (nicht dargestellt)
des Halteelements 2 gelagerte Spreizarm 16 um
die aus der Zeichenebene der 3 senkrecht
weisende erste Drehachse 9 schwenkbar. Durch die erste
Drehachse wird der erste Freiheitsgrad des Spreizarms 16 relativ
zum Schiebeteil 12 festlegt. Der Lagerblock 10 ist
auf dem Schiebeteil 12 um die zweite Drehachse 3 schwenkbar
befestigt. Durch die zweite Drehachse wird der zweite Freiheitsgrad
der Spreizstange 16 relativ zum Schiebeteil 12 festgelegt.
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Die
erste Drehachse 9 und die zweite Drehachse 13 schneiden
sich senkrecht.
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Darüber hinaus
werden der dritte und der vierte Freiheitsgrad durch die Längsachse 17 der Spreizstange 16 festgelegt,
wobei der dritte Freiheitsgrad durch eine Drehbarkeit der Spreizarm 16 um
die Längsachse 17 sowie
der vierte Freiheitsgrad durch eine Verschieblichkeit entlang der
Längsachse 17 beschrieben
werden.
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Wie
in der 3 zu erkennen ist, schneiden sich die Drehachsen 9, 13 und 17 in
der vorliegenden Schwenkstellung in genau einem Punkt. Würde der Spreizarm 16 um
die erste Drehachse 9 senkrecht nach oben geschwenkt werden,
so würden
sich die beiden Drehachsen 17 und 13 decken. In
diesem Fall würden
sich somit die Drehachsen 17 und 13 in unendlich
vielen Punkten schneiden. Des Weiteren würde sich die Drehachse 9 mit
den Drehachsen 17 und 13 in einem Punkt schneiden.
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Des
Weiteren ist eine Schiebestange 19 vorgesehen, auf welcher
wiederum das Schiebeteil 12 verschieblich entlang einer
senkrecht aus der Zeichenebene der 3 weisenden
Achse verschieblich gelagert ist.
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Die 4 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum
Spreizen von Gewebe in Draufsicht. In der 4 weist
die zweite Drehachse 13, um die der Lagerblock 10 relativ
zum Schiebeteil 12 schwenkbar ist, senkrecht aus der Zeichenebene.
In der nutförmigen
Ausnehmung 7, des durch die Klemmhülse 3 und das Klemmteil 4 gebildeten
Halteelements 2, ist der Spreizarm 16 entlang
der Längsachse 17 verschieblich
gelagert. Wie bereits in der 2 beschrieben,
wird der Spreizarm 16 aufgrund der federelastischen Rückstellkraft
der Feder 11, welche sich zwischen der Klemmhülse 3 und
dem Klemmteil 4 abstützt,
in der nutförmigen
Ausnehmung 7 reibschlüssig
eingeklemmt.
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Die 5 zeigt
eine zweite Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe 1 im Querschnitt.
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Bei
der Erörterung
der 5a und 5b sollen vor
allem nur die Unterschiede zum in den 1 und 2 gezeigten
ersten Ausführungsbeispiel
diskutiert werden.
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Die 5a zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit
eingesetztem Spreizarm 16 in einer Position, in der alle
Freiheitsgrade des Spreizarms 16 relativ zum Schiebeteil 12 fixiert
sind. Die Vorrichtung 1 weist ein Halteelement 2 mit
Ausnehmung 7 auf. Das Halteelement 2 weist des
Weiteren eine Klemmhülse 3 sowie
ein Klemmteil 36 auf. Das Klemmteil 36 umfasst
einen stabförmigen
Abschnitt 35. Das Klemmteil 36 und die Klemmhülse 3 sind
relativ zueinander entlang einer Verschiebeachse verschieblich.
Die Verschiebeachse bildet gleichzeitig eine erste Drehachse 9.
Das Halteelement 2 ist in einem Lagerblock 10 gelagert.
Das Halteelement 2 ist relativ zum Lagerblock 10 um
die erste Drehachse drehbar. Die Klemmhülse 3 weist einen
parallel zur ersten Drehachse 9 verlaufenden Schlitz 21 auf.
Im Schlitz 21 wird ein am Klemmteil 36 angeordneter
Stift 22 geführt.
Durch die Wirkverbindung zwischen Schlitz 21 und Stift 22 wird
eine relative Verdrehung um die erste Drehachse zwischen Klemmhülse 3 und Klemmteil 36 unterbunden.
Der Lagerblock 10 umfasst einen in der 5 auf
der rechten Seite dargestellten Stift 41, welcher in einen
am Halteelement 2 vorgesehenen Schlitz 42 eingreift.
Der Schlitz 42 verläuft
im Wesentlichen parallel zur die Verschieberichtung festlegenden
ersten Drehachse 9. Durch die Wirkverbindung zwischen Stift 41 und
Schlitz 42 wird ein maximaler Drehwinkel des Halteelements 2 relativ
zum Lagerblock 10 festgelegt. Zwischen Lagerblock 10 und
Halteelement 2 ist ein in der Darstellung in der 5 L-förmiges Winkelelement 23 angeordnet.
Das Winkelelement 23 weist einen ersten Abschnitt 30 sowie
einen zweiten Abschnitt 31 auf. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
umfasst der Lagerblock 10 eine Rückwand 29 sowie einen Boden 28.
Der erste Abschnitt 30 des Winkelelements 23 ist zwischen
dem Halteelement 2 und dem Boden 28 des Lagerblocks 10 angeordnet.
Der zweite Abschnitt 31 verläuft im Wesentlichen rechtwinklig
zum ersten Abschnitt 30 und ist zwischen Klemmhülse 3 des
Halteelements 2 und Rückwand 29 des
Lagerblocks 10 angeordnet. Der Lagerblock 10 ist
an einem Schiebeteil 12 drehbar um eine zweite Drehachse 13 gelagert.
Die zweite Drehachse 13 wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel
durch eine Klemmschraube 39 festgelegt, deren freies Ende
durch eine Ausnehmung 27 des Bodens 28 ragt und
durch ein Kopfteil 26 abgeschlossen wird. Der erste Abschnitt 30 des
Winkelelements 23 weist eine schlitzartige Ausnehmung 24 auf.
Die schlitzartige Ausnehmung 24 erstreckt sich im Wesentlichen
parallel zur die Verschieberichtung festlegenden ersten Drehachse 9. Des
Weiteren weist der erste Abschnitt 30 eine zum Boden 28 weisende
erste Anlagefläche 40 sowie
eine zum Kopfteil 26 weisende zweite Anlagefläche 25 auf.
Die erste Anlagefläche 40 und
die zweite Anlagefläche 25 verlaufen
zumindest abschnittsweise entlang der Verschiebestrecke zueinander
schräg.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
wird die zweite Anlagefläche 25 durch
den Randbereich der schlitzartigen Ausnehmung 24 gebildet.
Durch Verschiebung des Winkelelements 23 entlang der Verschiebestrecke
ist der erste Abschnitt 30 von einer ersten Position, in
der sich der erste Abschnitt 30 nicht zwischen dem Boden 28 und
dem Kopfteil 26 abstützt,
in eine zweite Position bringbar, in der sich der erste Abschnitt 30 zwischen
dem Boden 28 und dem Kopfteil abstützt und somit der Lagerblock 10 gegen
das Verschiebeteil 12 gedrückt wird. Somit ist durch Verschiebung
des Winkelelements 23 entlang der Verschiebestrecke der
durch die zweite Drehachse 13 festgelegte Freiheitsgrad
in einer bestimmten Position fixierbar oder die Fixierung wieder
lösbar.
-
Der
zweite Abschnitt 31 des Winkelelements 23 ist
an der zur Rückwand 29 des
Lagerblocks 10 weisenden Fläche plan sowie auf der zur
Klemmhülse 3 weisenden
Fläche
konisch ausgebildet. Die Klemmhülse 3 weist
des Weiteren einen Anlagebereich 38 auf, der ebenfalls
konisch ausgebildet ist. Des Weiteren weist das Klemmteil 36 einen
konisch ausgebildeten Anlagebereich 37 auf. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
ist in der Darstellung der 5 von links
nach rechts der Anlagebereich 37 benachbart zum Anlagebereich 38,
dieser wiederum benachbart zum zweiten Abschnitt 31 sowie
dieser wiederum benachbart zur Rückwand 29 angeordnet. Die
Klemmhülse 3 weist
im Anlagebereich 38 eine zentrisch angeordnete Ausnehmung 33 auf.
Des Weiteren weisen der zweite Abschnitt 31 eine zum konischen
Verlauf zentrisch angeordnete Ausnehmung 32 sowie die Rückwand 29 eine
Ausnehmung 34 auf. Der stabförmige Abschnitt 35 des
Klemmteils 36 durchgreift die Ausnehmungen 32, 33 und 34 und ist
mit einem Klemmrad 15 mittels eines Schraubengewindes 43 verbunden.
Durch Betätigung
des Klemmrads 15 ist der stabförmige Abschnitt 35 mehr oder
weniger in das Schraubengewinde 43 einschraubbar, sodass
sich abhängig
von der Drehrichtung des Klemmrads 15 der Abstand zwischen
der Anlagefläche 37 des
Klemmteils 36 und dem Klemmrad 15 verringert.
-
Wird
das Klemmrad 15 dergestalt gedreht, dass sich der Abstand
zwischen Anlagebereich 37 und Klemmrad 15 verringert,
wird folgendes bewirkt: (die 5a zeigt
die Vorrichtung, in fixierter Position des Spreizarms 16 relativ
zum Schiebeteil 12)
- 1. Die Klemmhülse 3 und
das Klemmteil 36 verschieben sich relativ zueinander, sodass
der Querschnitt der Ausnehmung 7 verringert wird und ein
in die Ausnehmung 7 eingelegter Spreizarm 16 zwischen
der Ausnehmung 5 der Klemmhülse 3 und der Ausnehmung 6 des
Klemmteils 4 reibschlüssig
ein geklemmt wird. Hierdurch werden die beiden durch die Längsachse 17 des Spreizarms 16 festgelegten
Freiheitsgrade relativ zum Schiebeteil 12, nämlich Drehung
um die Längsachse 17 sowie
Verschiebung entlang der Längsachse 17 fixiert.
- 2. Es wird der erste Abschnitt 30 des Winkelelementes 23 in
der 5 von links nach rechts parallel zu der durch
die erste Drehachse 9 festgelegten Verschieberichtung bewegt,
wodurch sich aufgrund der zueinander zumindest abschnittsweise schräg verlaufenden
Anlageflächen 24 und 40 der
erste Abschnitt 30 zwischen dem Kopfteil 26 der
Klemmschraube 39 und dem Boden 28 des Lagerblocks 10 abstützt. Hierdurch
wird der Lagerblock 10 gegen das Schiebeteil 12 gepresst, sodass
der durch die zweite Drehachse 13 festgelegte Freiheitsgrad
des Spreizarms 16 relativ zum Schiebeteil 12 fixiert
wird.
- 3. Des Weiteren wird der Anlagebereich 37 des Klemmteils 36 am
Anlagebereich 38 der Klemmhülse 3 zur Anlage gebracht
aufgrund der Kraftwirkung auf den Anlagebereich 38 wird
der Anlagebereich 38 am zweiten Abschnitt 31 des
Winkelelements 23 zur Anlage gebracht und der zweite Abschnitt 31 des
Winkelelements 23 gegen die Rückwand 29 des Lagerblocks 10 gedrückt. Im Resultat
wird das Halteelement 2 gegen den Lagerblock 10 gedrückt, sodass
der durch die erste Drehachse 9 festgelegte Freiheitsgrad
des Spreizarms 16 relativ zum Verschiebeteil 12 fixiert
ist.
-
Durch
Drehbewegung des Klemmrads 15 relativ zum Klemmteil 36,
sodass sich der Abstand zwischen dem Anlagebereich 37 und
dem Klemmrad 15 vergrößert, wird
bewirkt, dass die obig beschriebene Fixierung der Freiheitsgrade
wieder gelöst
wird.
-
Die
vorliegende Ausführungsform
weist des Weiteren eine Rastfunktion zum Einlegen des Spreizarms 16 auf.
Hierzu ist eine Feder 44 vorgesehen, welche sich zwischen
dem Klemmrad 15 und der Rückwand 29 des Lagerblocks 10 abstützt. Hierdurch
wird bewirkt, dass in nicht fixierter Drehstellung des Klemmrads 15 das
Klemmteil 36 relativ zur Klemmhülse 16 in Richtung
der ersten Drehachse 9 verschoben ist, wodurch eine Verringerung
des Querschnitts der Ausnehmung 7 bewirkt wird. Soll ein Spreizarm 16 in
die Ausnehmung 7 des Halteelements 2 eingesetzt
werden, so müssen
entgegen der federelastischen Kraft der Feder 44 die Klemmhülse 3 und
das Klemmteil 36 zueinander bis zu einer Stellung verschoben
werden, in der die Ausnehmung 7 einen Querschnitt hat,
der genügend
groß ist,
um den Spreizarm 16 aufzunehmen. Ist der Spreizarm 16 in die
Ausnehmung 7 eingesetzt, so wird aufgrund der federelastischen
Kraft der Feder 44 der Spreizarm 16 zwischen den
Ausnehmungen 5 und 6 der Klemmhülse 3 und
des Klemmteils 36 eingeklemmt. Somit ist ein Spreizarm 16 durch
eine Rastfunktion in die Ausnehmung 7 des Halteelements 2 einsetzbar.
Um ein Herausgleiten des Spreizarms 16 aus der Ausnehmung 7 zu
unterbinden, ist vorzugsweise eine Rastwulst 20 im Bereich
der Ausnehmung 6 des Klemmteils 36 vorgesehen.
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Die 5b zeigt die Vorrichtung 1 der
zweiten Ausführungsform
mit teilweise eingesetztem Spreizarm 16 in einer Position,
in der der Spreizarm 16 relativ zum Schiebeteil bewegbar
ist.
-
Die 6 zeigt
das Winkelelement 23 in Querschnittdarstellung. Das Winkelelement 23 weist einen
ersten Abschnitt 30 auf, welcher im Wesentlichen parallel
zu der durch die erste Drehachse 9 festgelegten Verschieberichtung verläuft sowie
einen sich zum ersten Abschnitt 30 im Wesentlichen senkrecht
erstreckenden zweiten Abschnitt 31 auf. Der erste Abschnitt 30 sieht
auf seiner Unterseite eine erste Anlagefläche 40 sowie auf seiner
Oberseite eine zweite Anlagefläche 25 vor.
Die zweite Anlagefläche 25 ist
im Bereich der schlitzartigen Ausnehmung 24 angeordnet.
Die schlitzartige Ausnehmung 24 erstreckt sich im Wesentlichen
entlang der Verschieberichtung. Des Weiteren verläuft die
zweite Anlagefläche 25 entlang
der Verschieberichtung zumindest abschnittsweise schräg zur ersten
Anlagefläche 40.
Der zweite Abschnitt 31 weist eine konisch verlaufende
Ausnehmung 32 auf.
-
Die 7 zeigt
das Winkelelement 22 der 6 in Draufsicht.
Man erkennt die schlitzartige Ausnehmung 2, welche durch
die zweite Anlagefläche 25 umrandet
wird.
-
- 1
- Vorrichtung
zum Spreizen von Gewebe
- 2
- Halteelement
- 3
- Klemmhülse
- 4
- Klemmteil
- 5
- Ausnehmung
(Klemmhülse)
- 6
- Ausnehmung
(Klemmteil)
- 7
- Ausnehmung
(Halteelement)
- 8
- Welle
- 9
- erste
Drehachse
- 10
- Lagerblock
- 11
- Feder
- 12
- Schiebeteil
- 13
- zweite
Drehachse
- 14
- Welle
- 15
- Klemmrad
- 16
- Spreizarm
- 17
- Längsachse
- 18
- Valven
- 19
- Schiebestange
- 20
- Rastwulst
- 21
- Schlitz
(Klemmhülse)
- 22
- Stift
- 23
- Winkelelement
- 24
- Schlitzartige
Ausnehmung (Winkel)
- 25
- Anlagefläche (schlitzartige
Ausnehmung)
- 26
- Kopfteil
(Klemmschraube)
- 27
- Ausnehmung
(Boden)
- 28
- Boden
(Lagerblock)
- 29
- Rückwand (Lagerblock)
- 30
- erster
Abschnitt (Winkel)
- 31
- zweiter
Abschnitt (Winkel)
- 32
- Ausnehmung
(zweiter Abschnitt)
- 33
- Ausnehmung
(Klemmhülse)
- 34
- Ausnehmung
(Rückwand)
- 35
- Stabförmiger Abschnitt
(Klemmteil)
- 36
- Klemmteil
- 37
- Konischer
Abschnitt (Klemmteil)
- 38
- Konischer
Abschnitt (Klemmhülse)
- 39
- Klemmschraube
- 40
- Anlagefläche
- 41
- Stift
(Lagerblock)
- 42
- Schlitz
(Halteelement)
- 43
- Schraubgewinde
- 44
- Feder