DE10319430B4 - Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe - Google Patents

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/02Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets for holding wounds open; Tractors

Abstract

Vorrichtung (1) zum Spreizen von Gewebe oder anderen Körperteilen bei chirurgischen Eingriffen, mit einem Halteelement (2) mit durchgehender Ausnehmung (7) und mit einer an einem Spreizarm (16) festgelegten Valve (18), wobei der Spreizarm (16) in der Ausnehmung (7) stufenlos verschieblich gelagert ist, wobei
das Halteelement (2) eine Klemmhülse (3) sowie ein in der Klemmhülse (3) verschieblich geführtes Klemmteil (4, 36) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass
die Klemmhülse (3) und das Klemmteil (4, 36) einen U-förmigen Querschnitt aufweisen, durch den bei der Klemmhülse (3) eine die Klemmhülse (3) durchgreifende Ausnehmung (5) und beim Klemmteil (4, 36) eine das Klemmteil (4, 36) durchgreifende Ausnehmung (6) gebildet werden, wobei Öffnungen der Ausnehmungen (5, 6) in die gleiche Richtung weisen und ein Überlappungsbereich der beiden Ausnehmungen (5, 6) die durchgehende Ausnehmung (7) des Halteelements (8) bildet,
das Halteelement (2) weiter eine Feder (11) aufweist, die sich zwischen Klemmhülse (3) und Klemmteil...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe und anderen Körperteilen bei chirurgischen Eingriffen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine gattungsgemäße Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe weist in der Regel ein Halteelement mit durchgehender Ausnehmung sowie eine an einem Spreizarm festgelegte Valve auf. Hierbei ist die Stange in der Ausnehmung des Halteelements verschieblich gelagert und mittels eines Feststellelements in einer gewünschten Position am Halteelement fixierbar.
  • Die DE 199 23 534 C1 offenbart eine Spreizeinrichtung mit mehreren Valven, die jeweils an einem Spreizarm angeordnet sind. Die Spreizarme sind entlang einer geraden Stange auf dieser verschiebbar und arretierbar angeordnet. Jeder Spreizarm ist mit der Stange über ein als Zahnstangenkasten bezeichnetes Verbindungselement verbunden, wobei der Zahnstangenkasten zwei zueinander senkrecht verlaufende und den Zahnstangenkasten durchgreifende lochförmige Ausnehmungen aufweist. Hierbei ist jeweils in einer der lochförmigen Ausnehmungen die Stange verschiebbar und arretierbar geführt und in der anderen der Ausnehmungen der Spreizarm verschiebbar und arretierbar geführt. Der Spreizarm wird mit dem Zahnstangenkasten verbunden, indem der Spreizarm im Bereich seines freien axialen Endes in die lochförmige Ausnehmung des Zahnstangenkastens eingeführt wird.
  • Beim Spreizen des Gewebes wird die Valve in das zu spreizende Gewebe eingehakt und die Spreizposition dadurch festgelegt, indem der Spreizarme entlang und senkrecht zur Stange mittels des Zahnstangenkastens verschoben wird. Dies hat den Nachteil, dass die Einstellung der gewünschten Spreizposition des zu spreizenden Gewebes oftmals umständlich und mit wenig „Gefühl" erfolgt.
  • Aus der US 6,254,532 B1 ist eine Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe bekannt, bei der ein Haltearm mit Rastelementen in eine maulförmige, klemmende Ausnehmung eingeführt werden kann. Durch die zur Erzielung der notwendigen Stabilität gegen Verschiebung des Haltearms notwendigen Rastelemente werden diskrete Positionen des Spreizarmes vorgegeben. Sofern eine gegebene Rastposition nicht zu einer ausreichenden Spreizung führt, muss daher das zu spreizende Gewebe zwangsweise soweit gedehnt werden, bis die nächste Rastposition erreicht ist. Dies steht einer gefühlvollen Spreizung entgegen.
  • Andererseits ist bspw. aus der US 2002/0077532 A1 eine Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe bekannt, bei der ein Spreizarm durch ein eine Bohrung aufweisendes Halteelement hindurch geführt ist, der durch Klemmwirkung in senkrecht zu seiner Längserstreckung verlaufender Richtung fixiert wird. Dabei ist zwar eine stufenlose Verstellung möglich, die eine gefühlvolle Spreizung des Gewebes erlaubt, dieser Vorgang kann jedoch nur bei bereits in die Bohrung eingeführtem Spreizstab geschehen. Ein nachträgliches Einsetzen in die Spreizvorrichtung ist nicht möglich.
  • Es besteht daher bereits seit längerem das Bedürfnis eine Spreizvorrichtung bereitzustellen, die es dem Chirurg ermöglicht, dass empfindliche zu spreizende Gewebe mittels der Valven von Hand gefühlvoll zu spreizen und dann die Valven in der gewünschten Spreizstellung des Gewebes in die Spreizvorrichtung einzusetzen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe vorzuschlagen, bei Valven einfach und unter Beibehaltung der gewünschten Spreizposition des Gewebes in die Spreizvorrichtung einsetzbar sind.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Die gattungsgemäße Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe weist ein Halteelement mit durchgehender Ausnehmung sowie eine an einem Spreizarm festgelegte Valve auf, wobei der Spreizarm in der Ausnehmung verschieblich gelagert ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe ist darüber hinaus vorgesehen, dass die Ausnehmung nutförmig ausgebildet ist.
  • Durch die Erfindung ist es möglich, den Spreizarm in die Ausnehmung des Halteelements, aufgrund deren nutförmigen Ausbildung, von oben einzusetzen. Somit muss ein Spreizarm nicht, wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zum Spreizen von Gewebe, im Bereich seines freien axialen Endes in die lochförmige Ausnehmung des Halteelements eingeführt werden. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe ist es somit für einen Operateur möglich, dass empfindliche zu spreizende Gewebe in einem ersten Schritt mittels der Valve zu spreizen und diese Valve dann anschließend in der gewünschten Spreizposition durch Einsetzen des Spreizarms in die nutförmige Ausnehmung des Haltelements zu fixieren. Dadurch ist eine einfache und gefühlvolle Handhabung der Valven beim Spreizen des Gewebes möglich.
  • Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Spreizeinrichtungen ist die Spreizposition der Valven in der Regel in vier Freiheitsgraden entweder stufenlos oder abgestuft einstellbar. Bei einigen Spreizeinrichtungen werden die Freiheitsgrade durch drei Drehachsen sowie durch Längsverschiebbarkeit des Spreizarms bzw. der Valve entlang einer der Drehachsen festgelegt. Bei diesen bekannten Spreizeinrichtungen besteht allerdings der Nachteil, dass die Spreizposition der Valven in den einzelnen Freiheitsgraden nicht unabhängig von den anderen Freiheitsgraden einstellbar sind. Dies bedeutet bspw. konkret, dass bei eingestelltem ersten Freiheitsgrad durch Einstellung des zweiten Freiheitsgrades wieder die Position der Valve in erstem Freiheitsgrad mitbeeinflusst wird, sodass die Justage der Valven zur Erzielung einer gewünschten Spreizposition für den Operateur oftmals zeitraubend und umständlich ist.
  • Um die Handhabung der Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe besonders einfach zu gestalten, sodass die Valvenposition einfach fixierbar und einfach lösbar ist, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform einen Klemmrad vor, dass von einer ersten Position, in der der Spreizarm relativ zum Schiebeteil bewegbar ist in eine zweite Position bringbar ist, in der der Spreizarm relativ in allen Freiheitsgraden zum Schiebeteil fixiert ist. Durch diese Ausführungsform ist es dem Operateur demzufolge möglich, nur durch ein einziges Betätigungselement, nämlich ein Klemmrad, die gewünschte Position der Valve nach erfolgter Justage zu fixieren oder wenn die Position verändert werden soll wieder zu lösen. Durch diese Ausführungsform ist eine Einhandbetätigung der Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe bei der Fixierung oder Lösung der Valvenposition möglich, so dass der Operateur mit einer Hand die am Spreizarm festgelegt Valve in der gewünschten Spreizstellung des Gewebes halten kann und mit der anderen Hand über das Klemmrad die Valve in dieser Position fixieren kann.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten die vier Freiheitsgrade der Valven relativ zum Schiebeteil zu realisieren. Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass ein erster Freiheitsgrad durch stufenlose Drehbarkeit um eine erste Drehachse, ein zweiter Freiheitsgrad durch stufenlose Drehbarkeit um eine zweite Drehachse, ein dritter Freiheitsgrad durch stufenlose Drehbarkeit um eine dritte Drehachse und ein vierter Freiheitsgrad durch stufenlose Verschiebbarkeit entlag der dritten Achse ge bildet werden. Somit ist Valvenposition in jeder beliebigen Raumrichtung stufenlos einstellbar. Hierbei ist es in der Regel sinnvoll, wenn die Drehachsen, die nicht gleichzeitig Verschiebeachsen sind, jeweils senkrecht zueinander verlaufen.
  • Der die Valve festlegende Spreizarm kann beispielsweise stabförmig mit einer Längsachse ausgebildet sein. In diesem Fall ist es besonders vorteilhaft, wenn eine der Drehachsen durch seine Längsachse gebildet wird.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass der Spreizarm entlang seiner Längsachse in der Ausnehmung des Halteelements verschiebbar ist. Des weiteren sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass der Spreizarm um seine Längsachse in der Ausnehmung des Halteelements drehbar ist. Somit werden durch die Führung des Spreizarms in der Ausnehmung des Halteelements zwei Freiheitsgrade, nämlich der oben bezeichneten dritte Freiheitsgrad durch stufenlose Drehbarkeit sowie der oben bezeichnete vierte Freiheitsgrad durch stufenlose Verschiebbarkeit festgelegt.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten die durch die erste und die zweite Drehachse festgelegten beiden ersten Freiheitsgrade zu realisieren. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Halteelement relativ zum Schiebeteil um die erste Drehachse und um die zweite Drehachse drehbar ist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das. Halteelement zumindest annähernd einen U- oder V-förmigen Querschnitt aufweist. Hierbei umfasst das U-förmig ausgebildete Halteelement zwei im Wesentlichen zueinander parallel verlaufende Schenkel, die durch eine Basisplatte miteinander ver bunden sind. Das V-förmig ausgebildete Halteelement weist zwei zueinander in einem Winkel verlaufende und sich schneidende Schenkel auf. Die nutförmige Ausnehmung wird bei beiden Querschnittsarten durch den freien Bereich zwischen den zueinander weisenden Flächen der Schenkel gebildet.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Spreizarm in der nutförmigen Ausnehmung des Halteelements zu arretieren. So ist es beispielsweise möglich, am Halteelement ein in die nutförmige Ausnehmung ragendes Stiftelement vorzusehen, mittels welchem der in die Ausnehmung eingelegte Spreizarm in der Ausnehmung durch Bildung einer reibschlüssigen Verbindung einklemmbar ist. Hierbei ist denkbar, dass das Stiftelement mit einer Feder in Wirkverbindung steht und aufgrund deren federelastischen Deformation gegen den Spreizarm gedrückt wird. Eine andere Möglichkeit besteht darin am Stiftelement ein Schraubengewinde vorzusehen, wobei der Spreizarm durch Drehung des Stiftelement unter Schaffung einer reibschlüssigen Verbindung in der Ausnehmung einklemmbar ist. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Halteelement eine Klemmhülse sowie ein in der Klemmhülse verschieblich geführtes Klemmteil aufweist, wobei der Querschnitt der Ausnehmung durch die Verschiebung von Klemmhülse von Klemmteil veränderbar ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass das Halteelement eine Klemmhülse mit einer nutförmigen Ausnehmung aufweist, in der ein Klemmteil mit nutförmiger Ausnehmung verschieblich geführt wird. Hierbei wird die Ausnehmung des Halteelements zur Aufnahme des Spreizarms durch den Überlappungsbereich der Ausnehmung der Klemmhülse mit der Ausnehmung des Klemmteils festgelegt. Durch Relativverschiebung von Klemmhülse zu Klemmteil ist der Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements veränderbar. So ist eine Position festlegbar, in der sich die beiden Ausnehmungen vollständig überlappen. In dieser Position weist die Ausnehmung des Halteelements einen maximalen Querschnitt auf. In dieser Position ist der Spreizarm in die Ausnehmung des Halteelements einlegbar. Werden in eingelegtem Zustand des Spreizarms Klemmhülse und Klemmteile relativ zueinander verschoben, verändert sich der Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements wodurch der Spreizarm unter Bildung einer reibschlüssigen Verbindung am Halteelement eingeklemmt bzw. arretiert wird.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten die relative Verschiebbarkeit von Klemmhülse zu Klemmteil zu realisieren. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Klemmteil und die Klemmhülse im wesentlichen parallel zur ersten Drehachse zueinander verschiebbar sind.
  • Um das Herausgleiten des Spreizarms aus der nutförmig ausgebildeten Ausnehmung des Halteelements auf effektive Art und Weise zu unterbinden, sieht eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung eine, am Klemmteil und/oder an der Klemmhülse angeordnete Rastwulst vor, die in die nutförmige Ausnehmung ragt, so dass der Spreizarm vom Halteelement in eingesetztem Zustand in Umfangrichtung mit einem Bogenwinkel von mehr als 180° umgriffen wird.
  • An die Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe wird in vielen Situationen die Anforderung gestellt, dass der Spreizarm nur unter Zuhilfenahme einer Hand in die Ausnehmung des Halteelements einsetzbar ist. Für diese Anforderung ist es vorteilhaft, wenn das Halteelement Mittel aufweist, durch die eine Rast bzw. Klipsfunktion geschaffen wird, so dass der Spreizarm in die Ausnehmung des Halteelements einrastbar bzw. einklipsbar ist. In diesem Zusammenhang ist das bereits oben beschriebene und in die Ausnehmung ragende Stiftelement zu er wähnen, welches mit einer Feder dergestalt in Wirkverbindung steht, dass das Stiftelement gegen den in die Ausnehmung eingesetzten Spreizarm gedrückt wird, wodurch dieser unter Bildung einer reibschlüssigen Verbindung in der Ausnehmung festgeklemmt wird. Weist das Halteelement wie oben beschrieben eine Klemmhülse und ein Klemmteil auf, so sieht eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung eine Feder vor, die mit der Klemmhülse und mit dem Klemmteil dergestalt in Wirkverbindung steht, so dass der Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements selbsttätig verringerbar ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass der maximale Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements nur unter federelastischer Deformation der Feder erreichbar ist und bei Freigabe der Feder die Klemmhülse und das Klemmteil unter Verringerung des Querschnitts der Ausnehmung des Halteelements aufgrund der Rückstellkraft der Feder relativ zueinander verschoben werden.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Klemmrad am Halteelement vorgesehen und steht mit dem Klemmteil in Wirkverbindung, wobei durch Betätigung des Klemmrads der Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements veränderbar ist. Durch das Klemmrad sind demzufolge die beiden Freiheitsgrade der Valven in Bezug zum Halteelement fixierbar, die durch den in der Ausnehmung des Halteelements geführten Spreizarm festgelegt sind, nämlich die Drehbarkeit des Spreizarms um seine Längsachse in der Ausnehmung des Halteelements und die Verschiebbarkeit des Spreizarms entlang seiner Längsachse in der Ausnehmung des Halteelements.
  • Es sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, wie das Klemmteil mit dem Klemmrad in Wirkverbindung steht. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Klemmteil einen stabförmigen Abschnitt aufweist, welcher mit dem Klemmrad in Wirkverbindung steht. Eine auf dieser Ausführungsform basierende Ausgestaltung sieht beispielsweise vor, dass der stabförmige Abschnitt ein Schraubenaußengewinde aufweist und dass das Klemmrad eine lochförmige Ausnehmung mit einem zum Schraubenaußengewinde komplementären Schraubeninnengewinde aufweist. Somit ist durch relative Drehung zwischen Klemmrad und Klemmteil der stabförmige Abschnitt des Klemmteils in das Klemmrad einschraubbar.
  • Um das Halteelement besonders einfach aufbauen zu können, ist es sinnvoll, wenn der stabförmige Abschnitt des Klemmteils die erste Drehachse festlegt.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Halteelement am Schiebeteil anzuordnen. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Halteelement mittels eines Lagerblocks am Schiebeteil angeordnet ist. Hierbei ist das Halteelement relativ zum Lagerblock um die erste Drehachse drehbar und der Lagerblock relativ zum Schiebeteil um die zweite Drehachse drehbar. Somit werden durch die Einführung eines Lagerblocks und die relative Drehbarkeit des Halteelements zum Lagerblock bzw. des Lagerblocks zum Schiebeteil der erste und der zweite Freiheitsgrad der Valven relativ zum Schiebeteil realisiert.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten den Lagerblock auszubilden. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Lagerblock einen Boden und eine sich im wesentlichen zum Boden senkrecht erstreckende Rückwand aufweist.
  • Eine auf der obigen Ausführungsform basierende weitere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Schiebeteil und der Lagerblock mittels einer am Schiebeteil angeordneten Klemm schraube verbunden sind, wobei das freie Ende der Klemmschraube durch eine im Boden des Lagerblocks vorgesehene Ausnehmung greift und wobei das freie Ende durch ein Kopfteil abgeschlossen wird. In diesem Fall wird demzufolge die zweite Drehachse durch die am Schiebeteil angeordnete und die die Ausnehmung im Boden des Lagerblocks durchgreifende Klemmschraube festgelegt.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Ausführungsform, derzufolge die Position des Spreizarms relativ zum Schiebeteil für alle Freiheitsgrade mittels eines Klemmrads fixierbar und wieder lösbar ist, zu realisieren. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht ein Winkelelement mit einem ersten zwischen dem Boden und dem Kopfteil angeordneten Abschnitt vor. Hierbei ist der erste Abschnitt relativ zum Boden entlang einer Verschiebestrecke verschiebbar und weist eine zum Boden weisende erste Anlagefläche sowie eine zum Kopfteil weisende und entlang der Verschiebestrecke schräg zur ersten Anlagefläche verlaufende zweite Anlagefläche auf, so dass der erste Abschnitt durch Verschiebung entlang der Verschiebestrecke von einer ersten Position, in der sich der erste Abschnitt nicht zwischen dem Boden und dem Kopfteil abstützt, in eine zweite Position bringbar ist, in der sich der erste Abschnitt zwischen dem Boden und dem Kopfteil abstützt und der Lagerblock gegen das Schiebeteil gedrückt wird. Aufgrund der Tatsache, dass der Lagerblock gegen das Schiebeteil gedrückt wird, wird somit der durch die zweite Drehachse festgelegte zweite Freiheitsgrad der Valve in Bezug zum Schiebeteil in der gewünschten Position fixiert.
  • Um das Winkelelement entlang der Verschiebestrecke zwischen der ersten und der zweiten Position zu führen, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass der erste Abschnitt eine sich in Verschieberichtung erstreckende schlitz artige Ausnehmung aufweist, welche von der zweiten Anlagefläche berandet wird. Somit durchgreift die Klemmschraube die Ausnehmung im Boden des Lagerblocks wie auch die schlitzartige Ausnehmung im ersten Abschnitt des Winkelelements, wobei durch Verschieben des Winkelelements entlang der Verschiebestrecke sich die erste Anlagefläche am Boden sowie die zweite Anlagefläche sich am Kopfteil der Klemmschraube abstützt, so dass im Resultat bei Erreichen der zweiten Position der Lagerblock gegen das Schiebeteil gedrückt wird und somit eine Fixierung des durch die zweite Drehachse festgelegten Freiheitsgrads hergestellt wird.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Winkelelement mittels des Klemmrads verschiebbar ist. Somit ist durch Betätigung des Klemmrads der durch die zweite Drehachse festgelegte zweite Freiheitsgrad fixierbar.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der durch die erste Drehachse festgelegte Freiheitsgrad dadurch fixierbar ist, in dem das Winkelelement einen zweiten Abschnitt, das Klemmteil einen Anlagebereich und die Klemmhülse einen weiteren Anlagebereich aufweisen, wobei der zweite Abschnitt und der Anlagebereich zwischen der Rückwand des Lagerblocks und dem Anlagebereich des Klemmteils angeordnet sind und wobei die beiden Anlagebereiche des Klemmteils und der Klemmhülse zueinander benachbart sind. Des Weiteren ist der stabförmige Abschnitt des Klemmteils durch Verschiebung entlang einer Verschiebestrecke von einer ersten Position, in der der zweite Abschnitt, die Rückwand und die beiden Anlageflächen nicht aneinander zur Anlage gebracht sind, in eine zweite Position bringbar ist, in der der zweite Abschnitt, die Rückwand und die beiden Anlageflächen aneinander zur Anlage gebracht sind.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Verschiebestrecke parallel zur ersten Drehachse verläuft.
  • Um die Anordnung möglichst einfach aufzubauen, sieht eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass der zweite Abschnitt eine Ausnehmung, der Anlagebereich eine Ausnehmung sowie die Rückwand eine Ausnehmung aufweisen, die von dem stabförmigen Abschnitt des Klemmteils durchgriffen werden.
  • Um während des Fixiervorgangs die Klemmhülse und das Klemmteil zu zentrieren, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass der Anlagebereich des Klemmteils, der zweite Abschnitt des Winkelelements und der Anlagebereich der Klemmhülse in dem Bereich, in dem diese aneinander zur Anlage gebracht werden können im Wesentlichen formkomplementär und insbesondere konisch ausgebildet sind.
  • Weist das Halteelement die oben beschriebene Klemmhülse und das oben beschriebene Klemmteil auf, so sieht eine darauf aufbauende bevorzugte Ausführungsform vor, dass die Klemmhülse am Lagerblock um die erste Drehachse schwenkbar befestigt ist.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Klemmhülse einen im Wesentlichen parallel zur Drehachse verlaufenden Schlitz aufweist, in dem ein am Klemmteil angeordneter Stift geführt wird. Durch dieses erfindungsgemäße Merkmal wird eine Verdrehung der Klemmhülse relativ zum Klemmteil um die erste Drehachse unterbunden, sodass der Querschnitt der Ausnehmung des Halteelements nicht durch relative Verdrehung von Klemmhülse und Klemmteil reduziert wird, was zur Folge haben würde, dass der Spreizarm nicht mehr in die Ausnehmung des Halteelements einsetzbar wäre.
  • Um die Verdrehbarkeit des Halteelements relativ zum Lagerblock um die erste Drehachse zu begrenzen, sieht eine bevorzugte Ausführungsform vor, dass am Lagerblock ein Stift angeordnet ist, der mit einem Schlitz im Halteelement in Wirkverbindung steht, sodass eine Drehbewegung des Halteelements um die erste Drehachse relativ zum Lagerblock nur in einem bestimmten Winkelbereich möglich ist. Auch durch dieses erfindungsgemäße Merkmal wird die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Spreizvorrichtung erheblich verbessert, da in nicht fixiertem Zustand ein Verdrehen des Halteelements in eine Position unterbunden wird, in welcher bspw. die Ausnehmung derart angeordnet ist, dass ein Einsetzen der Spreizstange für den Operateur unmöglich ist.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Schiebeteil auf einer Schiebestange stufenlos verschiebbar ist. Dadurch wird ein weiterer Freiheitsgrad für die Valven festgelegt, indem das Schiebeteil relativ zu einer Schiebestange verschiebbar ist.
  • Um die Position des um die erste Drehachse schwenkbaren eine Klemmhülse und ein Klemmteil umfassenden Halteelements in einer bestimmten Schwenkstellung arretieren zu können, sieht eine weitere Ausführungsform der Erfindung vor, dass das Klemmteil relativ zum Lagerblock verschieblich ist, und am Lagerblock zur Anlage bringbar ist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von schematischen Zeichnungen auf der Grundlage beispielhaft bevorzugte Ausführungsbeispiele weiter veranschaulicht. Es zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe bei nicht eingelegtem Spreizarm der Valve im Querschnitt,
  • 2 die erfindungsgemäße Vorrichtung der 1 mit eingesetztem Spreizarm der Valve,
  • 3 die erfindungsgemäße Vorrichtung mit eingesetztem Spreizarm der Valve in Draufsicht,
  • 4 die erfindungsgemäße Vorrichtung mit eingesetztem Spreizarm der Valve in Längsrichtung,
  • 5a, b ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe mit eingesetztem bzw. tellweise eingesetztem Spreizarm im Querschnitt,
  • 6 ein Winkelelement gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel im Querschnitt,
  • 7 das Winkelelement in Draufsicht.
  • Die 1 zeigt eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe 1 im Querschnitt mit nicht eingesetztem Spreizarm.
  • Die Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe 1 weist ein Halteelement 2 mit einer Klemmhülse 3 und einem in der Klemmhülse 3 verschieblich geführten Klemmteil 4 auf. Die Klemmhülse 3 und das Klemmteil 4 weisen einen U-förmigen Querschnitt auf, durch den bei der Klemmhülse 3 eine Ausnehmung 5 und beim Klemmteil 4 eine Ausnehmung 6 gebildet werden. Hierbei sind die beiden Ausnehmungen 5 und 6 jeweils in der Darstellung der 1 nach oben offen, wobei die Öffnungen in die gleiche Richtung weisen. Die Ausnehmungen 5 und 6 durchgreifen die Klemmhülse 3 bzw. das Klemmteil 4 durchgehend, so dass im Überlappungsbereich der beiden Ausnehmungen 5 und 6 eine durchgehende Ausnehmung 7 des Halteelements 2 gebildet wird, die nutförmig ausgebildet ist. In die nutförmige Ausnehmung 7 ist in eine Valve festlegender Spreizarm von oben einsetzbar. Am Klemmteil 4 ist eine in Richtung der Ausnehmungen 5, 6 und 7 weisende Rastwulst zur Sicherung eines eingelegten Spreizarms vorgesehen (auf diesen Sachverhalt wird in 2 näher eingegangen). Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Klemmhülse 3 mittels einer Welle 8 um eine erste Drehachse 9 schwenkbar an einem Lagerblock 10 angeordnet. Hierbei wird die erste Drehachse 9 durch die Welle 8 festgelegt. Das Klemmteil 4 ist relativ zur Klemmhülse 3 und zum Lagerblock 10 entlang der ersten Drehachse 9 verschieblich. Durch Verschieben des Klemmteils 4 in Bezug zur Klemmhülse 3 ist der Überlappungsbereich der beiden Ausnehmungen 5 und 6 der Klemmhülse bzw. des Klemmteils 4 und somit der Querschnitt der nutförmigen Ausnehmung 7 des Halteelements 2 veränderbar. Zwischen Klemmhülse 3 und Klemmteil 4 stützt sich eine Feder 11 ab. Die Feder 11, die Klemmhülse 3 und das Klemmteil 4 sind derart aufeinander abgestimmt, dass in einem Zustand, in dem kein Spreizarm in die nutflörmige Ausnehmung 7 eingesetzt ist, die nutförmige Ausnehmung 7 in dem Bereich, in dem der Spreizarm zur Anlage kom men soll einen kleineren Querschnitt als der Spreizarm aufweist. Dieser Sachverhalt ist in der 1 dargestellt.
  • Der Lagerblock 10 ist an einem Schiebeteil 12 um eine zweite Drehachse 13 schwenkbar befestigt. Die zweite Drehachse 13 wird durch eine den Lagerblock 10 und das Schiebeteil 12 miteinander verbindende Welle 14 festgelegt. Des Weiteren ist ein mit dem Klemmteil 4 in Wirkverbindung stehendes Klemmrad 15 vorgesehen, wodurch ebenfalls der Querschnitt der Ausnehmung 7 durch Relativverschiebung von Klemmhülse 3 und Klemmteil 4 veränderbar ist. Darüber hinaus kann durch Drehung des Klemmrads 15 das Klemmteil 4 am Lagerblock in der 1 rechts zur Anlage gebracht werden, wodurch die Schwenkstellung des Spreizarms um die erste Drehachse 9 feststellbar ist.
  • Die 2 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 der 1 mit einem in die nutförmige Ausnehmung 7 eingesetztem Spreizarm 16. Durch das relativ zur Klemmhülse 3 verschieblich geführte Klemmteil 4, in Verbindung mit der sich zwischen dem Klemmteil 4 und der Klemmhülse 3 abstützenden Feder 11, wird eine Klips oder Rastfunktion bereitgestellt. Wie bereits in 1 beschrieben, ist der Spreizarm 16 in die nutförmige Ausnehmung 7 des Halteelements 2 von oben einsetzbar. Beim Einsetzen des Spreizarmes 16 wird das Klemmteil 4 unter federelastischer Vorspannung der Feder 11 verschoben, bis die durch die Ausnehmungen 6 und 5 gebildete nutfötmige Ausnehmung 7 einen Querschnitt aufweist, welcher zumindest gleich dem Querschnitt des Spreizarms 16 ist. Ist der Spreizarm 16 bis zum Boden der nutförmigen Ausnehmung 7 eingesetzt, wird das Klemmteil 4 aufgrund der federelastischen Rückstellkraft der Feder 11 zurückverschoben (in der 2 nach rechts), bis der Spreizarm 16 unter Bildung einer reibschlüssigen Verbindung zwischen der Klemmhülse 3 und dem Klemmteil 4 in der nutförmi gen Ausnehmung 7 eingeklemmt ist. Durch die Rastwulst 20 wird bewirkt, dass der Spreizarm 16 in Umfangrichtung um mehr als 180° vom durch die Klemmhülse 3 und Klemmteil 4 gebildeten Halteelement 2 umgriffen wird. In eingesetztem Zustand des Spreizarms 16 wird im Mittelpunkt des Querschnitts des Spreizarms 16 eine Längsachse festgelegt, entlang derer der Spreizarm 16 in der Ausnehmung 7 des Halteelements 2 verschieblich gelagert ist. Durch die Klemmwirkung zwischen den beiden Ausnehmungen 5 und 6 der Klemmhülse 3 und des Klemmteils 4 wird der Spreizarm 16 in seiner Längsverschieblichkeit bezüglich dem Halteelement 2 fixiert. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel schneiden sich die erste Drehachse 9, die zweite Drehachse 13 sowie die Längsachse 17.
  • Die 3 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 in Seitenansicht. Die 3 zeigt das Halteelement 2 mit Lagerblock 10 sowie den Spreizarm 16, an welchem eine Valve 18 festgelegt ist. Wie in der 3 zu erkennen ist, ist der in der Ausnehmung 7 (nicht dargestellt) des Halteelements 2 gelagerte Spreizarm 16 um die aus der Zeichenebene der 3 senkrecht weisende erste Drehachse 9 schwenkbar. Durch die erste Drehachse wird der erste Freiheitsgrad des Spreizarms 16 relativ zum Schiebeteil 12 festlegt. Der Lagerblock 10 ist auf dem Schiebeteil 12 um die zweite Drehachse 3 schwenkbar befestigt. Durch die zweite Drehachse wird der zweite Freiheitsgrad der Spreizstange 16 relativ zum Schiebeteil 12 festgelegt.
  • Die erste Drehachse 9 und die zweite Drehachse 13 schneiden sich senkrecht.
  • Darüber hinaus werden der dritte und der vierte Freiheitsgrad durch die Längsachse 17 der Spreizstange 16 festgelegt, wobei der dritte Freiheitsgrad durch eine Drehbarkeit der Spreizarm 16 um die Längsachse 17 sowie der vierte Freiheitsgrad durch eine Verschieblichkeit entlang der Längsachse 17 beschrieben werden.
  • Wie in der 3 zu erkennen ist, schneiden sich die Drehachsen 9, 13 und 17 in der vorliegenden Schwenkstellung in genau einem Punkt. Würde der Spreizarm 16 um die erste Drehachse 9 senkrecht nach oben geschwenkt werden, so würden sich die beiden Drehachsen 17 und 13 decken. In diesem Fall würden sich somit die Drehachsen 17 und 13 in unendlich vielen Punkten schneiden. Des Weiteren würde sich die Drehachse 9 mit den Drehachsen 17 und 13 in einem Punkt schneiden.
  • Des Weiteren ist eine Schiebestange 19 vorgesehen, auf welcher wiederum das Schiebeteil 12 verschieblich entlang einer senkrecht aus der Zeichenebene der 3 weisenden Achse verschieblich gelagert ist.
  • Die 4 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Spreizen von Gewebe in Draufsicht. In der 4 weist die zweite Drehachse 13, um die der Lagerblock 10 relativ zum Schiebeteil 12 schwenkbar ist, senkrecht aus der Zeichenebene. In der nutförmigen Ausnehmung 7, des durch die Klemmhülse 3 und das Klemmteil 4 gebildeten Halteelements 2, ist der Spreizarm 16 entlang der Längsachse 17 verschieblich gelagert. Wie bereits in der 2 beschrieben, wird der Spreizarm 16 aufgrund der federelastischen Rückstellkraft der Feder 11, welche sich zwischen der Klemmhülse 3 und dem Klemmteil 4 abstützt, in der nutförmigen Ausnehmung 7 reibschlüssig eingeklemmt.
  • Die 5 zeigt eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe 1 im Querschnitt.
  • Bei der Erörterung der 5a und 5b sollen vor allem nur die Unterschiede zum in den 1 und 2 gezeigten ersten Ausführungsbeispiel diskutiert werden.
  • Die 5a zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit eingesetztem Spreizarm 16 in einer Position, in der alle Freiheitsgrade des Spreizarms 16 relativ zum Schiebeteil 12 fixiert sind. Die Vorrichtung 1 weist ein Halteelement 2 mit Ausnehmung 7 auf. Das Halteelement 2 weist des Weiteren eine Klemmhülse 3 sowie ein Klemmteil 36 auf. Das Klemmteil 36 umfasst einen stabförmigen Abschnitt 35. Das Klemmteil 36 und die Klemmhülse 3 sind relativ zueinander entlang einer Verschiebeachse verschieblich. Die Verschiebeachse bildet gleichzeitig eine erste Drehachse 9. Das Halteelement 2 ist in einem Lagerblock 10 gelagert. Das Halteelement 2 ist relativ zum Lagerblock 10 um die erste Drehachse drehbar. Die Klemmhülse 3 weist einen parallel zur ersten Drehachse 9 verlaufenden Schlitz 21 auf. Im Schlitz 21 wird ein am Klemmteil 36 angeordneter Stift 22 geführt. Durch die Wirkverbindung zwischen Schlitz 21 und Stift 22 wird eine relative Verdrehung um die erste Drehachse zwischen Klemmhülse 3 und Klemmteil 36 unterbunden. Der Lagerblock 10 umfasst einen in der 5 auf der rechten Seite dargestellten Stift 41, welcher in einen am Halteelement 2 vorgesehenen Schlitz 42 eingreift. Der Schlitz 42 verläuft im Wesentlichen parallel zur die Verschieberichtung festlegenden ersten Drehachse 9. Durch die Wirkverbindung zwischen Stift 41 und Schlitz 42 wird ein maximaler Drehwinkel des Halteelements 2 relativ zum Lagerblock 10 festgelegt. Zwischen Lagerblock 10 und Halteelement 2 ist ein in der Darstellung in der 5 L-förmiges Winkelelement 23 angeordnet. Das Winkelelement 23 weist einen ersten Abschnitt 30 sowie einen zweiten Abschnitt 31 auf. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel umfasst der Lagerblock 10 eine Rückwand 29 sowie einen Boden 28. Der erste Abschnitt 30 des Winkelelements 23 ist zwischen dem Halteelement 2 und dem Boden 28 des Lagerblocks 10 angeordnet. Der zweite Abschnitt 31 verläuft im Wesentlichen rechtwinklig zum ersten Abschnitt 30 und ist zwischen Klemmhülse 3 des Halteelements 2 und Rückwand 29 des Lagerblocks 10 angeordnet. Der Lagerblock 10 ist an einem Schiebeteil 12 drehbar um eine zweite Drehachse 13 gelagert. Die zweite Drehachse 13 wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch eine Klemmschraube 39 festgelegt, deren freies Ende durch eine Ausnehmung 27 des Bodens 28 ragt und durch ein Kopfteil 26 abgeschlossen wird. Der erste Abschnitt 30 des Winkelelements 23 weist eine schlitzartige Ausnehmung 24 auf. Die schlitzartige Ausnehmung 24 erstreckt sich im Wesentlichen parallel zur die Verschieberichtung festlegenden ersten Drehachse 9. Des Weiteren weist der erste Abschnitt 30 eine zum Boden 28 weisende erste Anlagefläche 40 sowie eine zum Kopfteil 26 weisende zweite Anlagefläche 25 auf. Die erste Anlagefläche 40 und die zweite Anlagefläche 25 verlaufen zumindest abschnittsweise entlang der Verschiebestrecke zueinander schräg. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird die zweite Anlagefläche 25 durch den Randbereich der schlitzartigen Ausnehmung 24 gebildet. Durch Verschiebung des Winkelelements 23 entlang der Verschiebestrecke ist der erste Abschnitt 30 von einer ersten Position, in der sich der erste Abschnitt 30 nicht zwischen dem Boden 28 und dem Kopfteil 26 abstützt, in eine zweite Position bringbar, in der sich der erste Abschnitt 30 zwischen dem Boden 28 und dem Kopfteil abstützt und somit der Lagerblock 10 gegen das Verschiebeteil 12 gedrückt wird. Somit ist durch Verschiebung des Winkelelements 23 entlang der Verschiebestrecke der durch die zweite Drehachse 13 festgelegte Freiheitsgrad in einer bestimmten Position fixierbar oder die Fixierung wieder lösbar.
  • Der zweite Abschnitt 31 des Winkelelements 23 ist an der zur Rückwand 29 des Lagerblocks 10 weisenden Fläche plan sowie auf der zur Klemmhülse 3 weisenden Fläche konisch ausgebildet. Die Klemmhülse 3 weist des Weiteren einen Anlagebereich 38 auf, der ebenfalls konisch ausgebildet ist. Des Weiteren weist das Klemmteil 36 einen konisch ausgebildeten Anlagebereich 37 auf. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist in der Darstellung der 5 von links nach rechts der Anlagebereich 37 benachbart zum Anlagebereich 38, dieser wiederum benachbart zum zweiten Abschnitt 31 sowie dieser wiederum benachbart zur Rückwand 29 angeordnet. Die Klemmhülse 3 weist im Anlagebereich 38 eine zentrisch angeordnete Ausnehmung 33 auf. Des Weiteren weisen der zweite Abschnitt 31 eine zum konischen Verlauf zentrisch angeordnete Ausnehmung 32 sowie die Rückwand 29 eine Ausnehmung 34 auf. Der stabförmige Abschnitt 35 des Klemmteils 36 durchgreift die Ausnehmungen 32, 33 und 34 und ist mit einem Klemmrad 15 mittels eines Schraubengewindes 43 verbunden. Durch Betätigung des Klemmrads 15 ist der stabförmige Abschnitt 35 mehr oder weniger in das Schraubengewinde 43 einschraubbar, sodass sich abhängig von der Drehrichtung des Klemmrads 15 der Abstand zwischen der Anlagefläche 37 des Klemmteils 36 und dem Klemmrad 15 verringert.
  • Wird das Klemmrad 15 dergestalt gedreht, dass sich der Abstand zwischen Anlagebereich 37 und Klemmrad 15 verringert, wird folgendes bewirkt: (die 5a zeigt die Vorrichtung, in fixierter Position des Spreizarms 16 relativ zum Schiebeteil 12)
    • 1. Die Klemmhülse 3 und das Klemmteil 36 verschieben sich relativ zueinander, sodass der Querschnitt der Ausnehmung 7 verringert wird und ein in die Ausnehmung 7 eingelegter Spreizarm 16 zwischen der Ausnehmung 5 der Klemmhülse 3 und der Ausnehmung 6 des Klemmteils 4 reibschlüssig ein geklemmt wird. Hierdurch werden die beiden durch die Längsachse 17 des Spreizarms 16 festgelegten Freiheitsgrade relativ zum Schiebeteil 12, nämlich Drehung um die Längsachse 17 sowie Verschiebung entlang der Längsachse 17 fixiert.
    • 2. Es wird der erste Abschnitt 30 des Winkelelementes 23 in der 5 von links nach rechts parallel zu der durch die erste Drehachse 9 festgelegten Verschieberichtung bewegt, wodurch sich aufgrund der zueinander zumindest abschnittsweise schräg verlaufenden Anlageflächen 24 und 40 der erste Abschnitt 30 zwischen dem Kopfteil 26 der Klemmschraube 39 und dem Boden 28 des Lagerblocks 10 abstützt. Hierdurch wird der Lagerblock 10 gegen das Schiebeteil 12 gepresst, sodass der durch die zweite Drehachse 13 festgelegte Freiheitsgrad des Spreizarms 16 relativ zum Schiebeteil 12 fixiert wird.
    • 3. Des Weiteren wird der Anlagebereich 37 des Klemmteils 36 am Anlagebereich 38 der Klemmhülse 3 zur Anlage gebracht aufgrund der Kraftwirkung auf den Anlagebereich 38 wird der Anlagebereich 38 am zweiten Abschnitt 31 des Winkelelements 23 zur Anlage gebracht und der zweite Abschnitt 31 des Winkelelements 23 gegen die Rückwand 29 des Lagerblocks 10 gedrückt. Im Resultat wird das Halteelement 2 gegen den Lagerblock 10 gedrückt, sodass der durch die erste Drehachse 9 festgelegte Freiheitsgrad des Spreizarms 16 relativ zum Verschiebeteil 12 fixiert ist.
  • Durch Drehbewegung des Klemmrads 15 relativ zum Klemmteil 36, sodass sich der Abstand zwischen dem Anlagebereich 37 und dem Klemmrad 15 vergrößert, wird bewirkt, dass die obig beschriebene Fixierung der Freiheitsgrade wieder gelöst wird.
  • Die vorliegende Ausführungsform weist des Weiteren eine Rastfunktion zum Einlegen des Spreizarms 16 auf. Hierzu ist eine Feder 44 vorgesehen, welche sich zwischen dem Klemmrad 15 und der Rückwand 29 des Lagerblocks 10 abstützt. Hierdurch wird bewirkt, dass in nicht fixierter Drehstellung des Klemmrads 15 das Klemmteil 36 relativ zur Klemmhülse 16 in Richtung der ersten Drehachse 9 verschoben ist, wodurch eine Verringerung des Querschnitts der Ausnehmung 7 bewirkt wird. Soll ein Spreizarm 16 in die Ausnehmung 7 des Halteelements 2 eingesetzt werden, so müssen entgegen der federelastischen Kraft der Feder 44 die Klemmhülse 3 und das Klemmteil 36 zueinander bis zu einer Stellung verschoben werden, in der die Ausnehmung 7 einen Querschnitt hat, der genügend groß ist, um den Spreizarm 16 aufzunehmen. Ist der Spreizarm 16 in die Ausnehmung 7 eingesetzt, so wird aufgrund der federelastischen Kraft der Feder 44 der Spreizarm 16 zwischen den Ausnehmungen 5 und 6 der Klemmhülse 3 und des Klemmteils 36 eingeklemmt. Somit ist ein Spreizarm 16 durch eine Rastfunktion in die Ausnehmung 7 des Halteelements 2 einsetzbar. Um ein Herausgleiten des Spreizarms 16 aus der Ausnehmung 7 zu unterbinden, ist vorzugsweise eine Rastwulst 20 im Bereich der Ausnehmung 6 des Klemmteils 36 vorgesehen.
  • Die 5b zeigt die Vorrichtung 1 der zweiten Ausführungsform mit teilweise eingesetztem Spreizarm 16 in einer Position, in der der Spreizarm 16 relativ zum Schiebeteil bewegbar ist.
  • Die 6 zeigt das Winkelelement 23 in Querschnittdarstellung. Das Winkelelement 23 weist einen ersten Abschnitt 30 auf, welcher im Wesentlichen parallel zu der durch die erste Drehachse 9 festgelegten Verschieberichtung verläuft sowie einen sich zum ersten Abschnitt 30 im Wesentlichen senkrecht erstreckenden zweiten Abschnitt 31 auf. Der erste Abschnitt 30 sieht auf seiner Unterseite eine erste Anlagefläche 40 sowie auf seiner Oberseite eine zweite Anlagefläche 25 vor. Die zweite Anlagefläche 25 ist im Bereich der schlitzartigen Ausnehmung 24 angeordnet. Die schlitzartige Ausnehmung 24 erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Verschieberichtung. Des Weiteren verläuft die zweite Anlagefläche 25 entlang der Verschieberichtung zumindest abschnittsweise schräg zur ersten Anlagefläche 40. Der zweite Abschnitt 31 weist eine konisch verlaufende Ausnehmung 32 auf.
  • Die 7 zeigt das Winkelelement 22 der 6 in Draufsicht. Man erkennt die schlitzartige Ausnehmung 2, welche durch die zweite Anlagefläche 25 umrandet wird.
  • 1
    Vorrichtung zum Spreizen von Gewebe
    2
    Halteelement
    3
    Klemmhülse
    4
    Klemmteil
    5
    Ausnehmung (Klemmhülse)
    6
    Ausnehmung (Klemmteil)
    7
    Ausnehmung (Halteelement)
    8
    Welle
    9
    erste Drehachse
    10
    Lagerblock
    11
    Feder
    12
    Schiebeteil
    13
    zweite Drehachse
    14
    Welle
    15
    Klemmrad
    16
    Spreizarm
    17
    Längsachse
    18
    Valven
    19
    Schiebestange
    20
    Rastwulst
    21
    Schlitz (Klemmhülse)
    22
    Stift
    23
    Winkelelement
    24
    Schlitzartige Ausnehmung (Winkel)
    25
    Anlagefläche (schlitzartige Ausnehmung)
    26
    Kopfteil (Klemmschraube)
    27
    Ausnehmung (Boden)
    28
    Boden (Lagerblock)
    29
    Rückwand (Lagerblock)
    30
    erster Abschnitt (Winkel)
    31
    zweiter Abschnitt (Winkel)
    32
    Ausnehmung (zweiter Abschnitt)
    33
    Ausnehmung (Klemmhülse)
    34
    Ausnehmung (Rückwand)
    35
    Stabförmiger Abschnitt (Klemmteil)
    36
    Klemmteil
    37
    Konischer Abschnitt (Klemmteil)
    38
    Konischer Abschnitt (Klemmhülse)
    39
    Klemmschraube
    40
    Anlagefläche
    41
    Stift (Lagerblock)
    42
    Schlitz (Halteelement)
    43
    Schraubgewinde
    44
    Feder

Claims (32)

  1. Vorrichtung (1) zum Spreizen von Gewebe oder anderen Körperteilen bei chirurgischen Eingriffen, mit einem Halteelement (2) mit durchgehender Ausnehmung (7) und mit einer an einem Spreizarm (16) festgelegten Valve (18), wobei der Spreizarm (16) in der Ausnehmung (7) stufenlos verschieblich gelagert ist, wobei das Halteelement (2) eine Klemmhülse (3) sowie ein in der Klemmhülse (3) verschieblich geführtes Klemmteil (4, 36) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmhülse (3) und das Klemmteil (4, 36) einen U-förmigen Querschnitt aufweisen, durch den bei der Klemmhülse (3) eine die Klemmhülse (3) durchgreifende Ausnehmung (5) und beim Klemmteil (4, 36) eine das Klemmteil (4, 36) durchgreifende Ausnehmung (6) gebildet werden, wobei Öffnungen der Ausnehmungen (5, 6) in die gleiche Richtung weisen und ein Überlappungsbereich der beiden Ausnehmungen (5, 6) die durchgehende Ausnehmung (7) des Halteelements (8) bildet, das Halteelement (2) weiter eine Feder (11) aufweist, die sich zwischen Klemmhülse (3) und Klemmteil (4) derart abstützt, dass in einem Zustand, in dem kein Spreizarm (16) eingesetzt ist, die Ausnehmung (7) in dem Bereich, in dem der Spreizarm (16) zur Anlage kommen soll, einen kleineren Querschnitt als der Spreizarm (16) aufweist und der Spreizarm (16) von oben in die Ausnehmung (7) des Halteelements (2) einsetzbar ist und in eingesetztem Zustand durch die Klemmwirkung zwischen den beiden Ausnehmungen (5, 6) der Klemmhülse (3) und des Klemmteils (4, 36) in seiner Längsverschieblichkeit bezüglich dem Halteelement (2) fixiert ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das die Vorrichtung ein Schiebeteil (12) aufweist, wobei der Spreizarm (16) am Schiebeteil (12) gelagert ist und relativ zum Schiebeteil (12) in zumindest vier Freiheitsgrade bewegbar ist, die durch zumindest drei Achsen (9, 13, 17) festgelegt werden, wobei sich zumindest die drei Achsen (9, 13, 17) in einem Punkt schneiden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (2) am Schiebeteil (12) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Klemmrad (15) vorgesehen ist, das von einer ersten Position, in der der Spreizarm (16) relativ zum Schiebeteil (12) bewegbar ist, in eine zweite Position bringbar ist, in der der Spreizarm (16) relativ zum Schiebeteil (12) fixiert ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Freiheitsgrad durch stufenlose Drehbarkeit um eine erste Drehachse (9), ein zweiter Freiheitsgrad durch stufenlose Drehbarkeit um eine zweite Drehachse (13), ein dritter Freiheitsgrad durch stufenlose Drehbarkeit um eine dritte Drehachse (17) und ein vierter Freiheitsgrad durch stufenlose Verschiebbarkeit entlang der dritten Drehachse (17) gebildet werden.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizarm (16) eine Längsachse aufweist und die Drehachse (17) durch seine Längsachse (17) gebildet wird.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachsen (9, 13), die nicht gleichzeitig Verschiebeachsen (17) sind, jeweils senkrecht zueinander stehen.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizarm (16) um seine Längsachse (17) in der Ausnehmung (7) des Halteelements (2) drehbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (2) relativ zum Schiebeteil (12) um die erste Drehachse (9) und um die zweite Drehachse (13) drehbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (2) den Spreizarm (16) in eingesetztem Zustand in Umfangrichtung um mehr als 180° umgreift.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Klemmteil (4, 36) und/oder an der Klemmhülse (3) eine Rastwulst (20) vorgesehen ist, die in die nutförmige Ausnehmung (7) ragt, so dass der Spreizarm (16) vom Halteelement (2) in eingesetztem Zustand in Umfangrichtung um mehr als 180° umgriffen wird.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmrad (15) mit dem Klemmteil (4, 36) in Wirkverbindung steht, wobei der Querschnitt der Ausnehmung (7) durch Betätigung des Klemmrads (15) veränderbar ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmteil (4, 36) einen stabförmigen Abschnitt (35) aufweist, mit dem das Klemmrad (15) in Wirkverbindung steht.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der stabförmige Abschnitt (35) die erste Drehachse (9) festlegt.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (2) mittels eines Lagerblocks (10) am Schiebeteil (12) angeordnet ist, wobei das Halteelement (2) relativ zum Lagerblock (10) um die erste Drehachse (9) drehbar ist, und wobei der Lagerblock (10) relativ zum Schiebeteil (12) um die zweite Drehachse (13) drehbar ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerblock (10) einen Boden (28) und eine sich im wesentlichen dazu senkrecht erstreckende Rückwand (29) aufweist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeteil (12) und der Lagerblock (10) mittels einer am Schiebeteil (12) angeordneten Klemmschraube (39) verbunden sind, wobei das freie Ende der Klemmschraube (39) durch eine im Boden (28) des Lagerblocks (10) vorgesehene Ausnehmung (27) greift, und wobei das freie Ende durch ein Kopfteil (26) abgeschlossen wird.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmschraube (39) die zweite Drehachse (13) festlegt.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Winkelelement (23) mit einem ersten zwischen dem Boden (28) und dem Kopfteil (26) angeordneten Abschnitt (30) vorgesehen ist, wobei der erste Abschnitt (30) relativ zum Boden (28) entlang einer Verschiebestrecke verschiebbar ist, und wobei der erste Abschnitt (30) eine zum Boden (28) weisende erste Anlagefläche (40) sowie eine zum Kopfteil (26) weisende und entlang der Verschiebestrecke zumindest abschnittsweise schräg zur ersten Anlagefläche (40) verlaufende zweite Anlagefläche (25) aufweist, so dass der erste Abschnitt (30) durch Verschiebung entlang der Verschiebestrecke von einer ersten Posi tion, in der sich der erste Abschnitt (30) nicht zwischen dem Boden (28) und dem Kopfteil (26) abstützt, in eine zweite Position bringbar ist, in der sich der erste Abschnitt (30) zwischen dem Boden (28) und dem Kopfteil (26) abstützt und der Lagerblock (10) gegen das Schiebeteil (12) gedrückt wird.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebestrecke parallel zur ersten Drehachse (9) verläuft.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (30) eine sich in Verschieberichtung erstreckende schlitzartige Ausnehmung (24) aufweist, die von der zweiten Anlagefläche (25) berandet wird.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Winkelelement (23) mittels des Klemmrads (15) verschiebbar ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Winkelelement (23) einen zweiten Abschnitt (31), das Klemmteil (36) einen Anlagebereich (37) und die Klemmhülse (3) einen Anlagebereich (38) aufweisen, dass der zweite Abschnitt (31) und der Anlagebereich (38) zwischen der Rückwand (29) und dem Anlagebereich (37) angeordnet ist, wobei die beiden Anlagebereiche (37) und (38) benachbart sind, dass der stabförmige Abschnitt (35) des Klemmteils (36) durch Verschiebung entlang einer Verschiebestrecke von einer ersten Position, in der der zweite Abschnitt (31), die Rückwand (29) und die beiden Anlageflächen (37, 38) nicht aneinander zur Anlage gebracht sind, in eine zweite Position bringbar ist, in der zweite Abschnitt (31), die Rückwand (29) und die beiden Anlageflächen (37, 38) aneinander zur Anlage gebracht sind.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebestrecke parallel zur ersten Drehachse (9) verläuft.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (31) eine Ausnehmung (32), der Anlagebereich (38) eine Ausnehmung (33) sowie die Rückwand (29) eine Ausnehmung (34) aufweisen, die von dem stabförmigen Abschnitt (35) des Klemmteils (36) durchgriffen werden.
  26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlagebereich (37) des Klemmteils (36), die Rückwand (29) und der Anlagebereich (38) der Klemmhülse (3) konisch geformt sind und aneinander zur Anlage bringbar sind.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmhülse (3) und das Klemmteil (4, 36) am Lagerblock (10) um die Drehachse (9) drehbar sind.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass durch Betätigung des Klemmrads (15) ein reibschlüssiger Kontakt zwischen Lagerblock (10) und Halteelement (2) herstellbar und lösbar ist.
  29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmhülse (3) einen im wesentlichen parallel zur Drehachse (9) verlaufenden Schlitz (21) aufweist, in dem ein Stift (22) geführt wird.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass am Lagerblock (10) ein Stift (41) angeordnet ist, der mit einem Schlitz (42) im Halteelement (2) in Wirkverbindung steht so dass eine Drehbewegung des Halteelements (2) um die erste Drehachse (9) relativ zum Lagerblock (10) nur in einem bestimmten Winkelbereich möglich ist.
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeteil (12) auf einer Schiebestange (19) stufenlos verschiebbar ist.
  32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmteil (4) am Lagerblock (10) zur Anlage bringbar ist.
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