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Die vorliegende Anmeldung betrifft
allgemein Fahrzeugskommunikationssysteme und insbesondere ein Fahrzeugkommunikationssystem
mit integrierter Erfassung eines bevorstehenden Aufpralls.
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Ein Anbieter mobiler Anwendungsdienste (wie
z.B. OnStar® von
General Motors) stellt von einer Service-Zentrale durch eine im
Fahrzeug eingebaute drahtlose Telekommunikationsvorrichtung den Fahrzeugen
von Abonnenten oder Teilnehmern Informationen und Dienste bereit.
Eine Art von Dienst besteht darin, als Erwiderung auf eine Anfrage
eines Abonnenten, einen bestimmten Punkt von Interesse aus einer
abgespeicherten Datenbank auszuwählen und
dem bestimmten Punkt von Interesse zugeordnete Daten in der Datenbank
an das Fahrzeug zu übermitteln.
Diese zugeordneten Daten umfassen gewöhnlich Identifikation (Name),
Positionsdaten (Adresse) und wählbare
Telefonnummer. Beispielsweise kann ein reisender Abonnent von einem
ausgerüsteten
Fahrzeug anrufen und auf dem individuellen Geschmack des Abonnenten
basierend die Lage eines oder mehrerer nahegelegenen Restaurants/Hotels
anfragen.
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Wenn der Anruf von dem ausgerüsteten Fahrzeug
kommt, erhält
die Service-Zentrale von dem Fahrzeug über die Telekommunikationsvorrichtung
stillschweigend GPS oder andere Positionsdaten des Fahrzeugs. Ein
Berater oder Betreuer empfängt
die Anfrage des Abonnenten, befragt eine abgespeicherte Datenbank
hinsichtlich der nächstgelegenen,
die Kriterien des Abonnenten treffenden Punkte von Interesse und
schlägt dem
Abonnenten mögliche
Punkte von Interesse vor. Wenn eine Wahl des Abonnenten empfangen
wird, stellt der Berater dem Abonnenten mündlich Identifikation und Positionsinformation
bereit und ruft, falls autorisiert, mit der wählbaren Telefonnummer bei dem
ausgewählten Punkt
von Interesse an. Der Berater kann dem Abonnenten die Telefonnummer
auch mündlich
mitteilen, so dass der Abonnent über
die drahtlose Kommunikationsvorrichtung des Fahrzeugs den Punkt
von Interesse zu einem späteren
Zeitpunkt direkt anrufen kann.
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Noch ein weiteres Merkmal einiger
Anbieter mobiler Anwendungsdienste (wie OnStar®) besteht
in einer automatischen Benachrichtigung bei einem Zusammenstoß (ACN,
automatic collision notification), wobei der Controller des Systems
zur Aufpralldetektion des Fahrzeugs eine Mitteilung an das mobile
Anwendungssystem im Fahrzeugs überträgt, wenn
ein Auslösen
oder Ansprechen des Systems zur Aufpralldetektion (z.B. ein Airbag-System)
stattgefunden hat. Danach ruft das mobile Anwendungssystem automatisch
die Service-Zentrale an, so dass der Berater eine geeignete Maßnahme ergreifen
kann. Bei bestimmten Arten von Aufprallen eines Fahrzeugs ist es jedoch
möglich,
dass der Kommunikationsdatenbus des Fahrzeugs abgetrennt sein könnte und
dadurch die Verbindung zwischen dem Auslöse-Controller zur Aufpralldetektion
und des mobilen Anwendungssystems unterbrochen ist. Demzufolge würde die
Service-Zentrale nicht bemerken, dass sich ein Aufprall ereignet
hat und würde
in Erwiderung darauf folglich keine geeignete Maßnahme einleiten.
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In einer beispielhaften Ausführungsform
umfasst ein integriertes Fahrzeugkommunikationssystem für ein Fahrzeug
eine Telekommunikationsvorrichtung, die mit einem Fahrzeugdatenbus
in Verbindung steht. Ein System zur Erfassung eines bevorstehenden
Aufpralls steht ebenfalls mit dem Fahrzeugdatenbus in Verbindung,
wobei das System zur Erfassung eines bevorstehenden Aufpralls weiterhin der
Telekommunikationsvorrichtung ein Signal bereitstellt, das einen
ermittelten, dadurch detektierten bevorstehenden Aufprall widerspiegelt.
Auf den Empfang des den ermittelten bevorstehenden Aufprall widerspiegelnden
Signals initiiert die Telekommunikationsvorrichtung eine Benachrichtigung
an den Service-Anbieter, wenn die Telekommunikationsvorrichtung
nicht mit einem Controller eines Systems zur Aufpralldetektion im
Fahrzeug in Verbindung steht.
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Unter einem weiteren Gesichtspunkt
umfasst ein Kommunikationsnetz für
Fahrzeuge ein drahtloses Telekommunikationsnetz und ein über das
drahtlose Telekommunikationsnetz zugängliches Öffentliches Telefonnetz. Ein
integriertes Fahrzeugkommunikationssystem, das innerhalb eines Fahrzeugs
angeordnet ist, umfasst weiterhin eine mit einem Fahrzeugdatenbus
in Verbindung stehende Telekommunikationsvorrichtung, und ein mit
dem Fahrzeugdatenbus in Verbindung stehendes System zur Erfassung
eines bevorstehenden Aufpralls. Das System zur Erfassung eines bevorstehenden
Aufpralls stellt der Telekommunikationsvorrichtung weiterhin ein
Signal bereit, das einen ermittelten, dadurch detektierten bevorstehenden
Aufprall widerspiegelt. Auf den Empfang des den ermittelten bevorstehenden
Aufprall widerspiegelnden Signals initiiert die Telekommunikationsvorrichtung
eine Benachrichtigung an den mit dem Öffentlichen Telefonnetz verbundenen Service-Anbieter,
wenn die Telekommunikationsvorrichtung nicht mit einem Controller
eines Systems zur Aufpralldetektion im Fahrzeug in Verbindung steht.
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Unter einem noch anderen Gesichtspunkt umfasst
ein Verfahren zur Übermittlung
eines Aufprallereignisses das Empfangen eines Anzeichens über einen
bevorstehenden Aufprall von einem System zur Erfassung eines bevorstehenden
Aufpralls für
Fahrzeuge, und das Ermit teln eines Verbindungsstatus zu einem Controller
eines Systems zur Aufpralldetektion innerhalb des Fahrzeugs und
wenn ermittelt wird, dass die Verbindung mit dem Controller des
Systems zur Aufpralldetektion unterbrochen ist, dann ferner das
Initiieren einer Benachrichtigung an einen Service-Anbieter, dass
sich tatsächlich
ein Aufprall ereignet hat.
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Unter Bezugnahme auf die beispielhaften Zeichnungen,
wobei in den verschiedenen Figuren gleiche Bestandteile gleich nummeriert
sind, ist:
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1 ein
schematisches Diagramm eines beispielhaften Netzes für mobile
Anwendungsdienste, durch das Kommunikationsdienste für Fahrzeuge einem
Fahrzeug bereitgestellt werden, wobei der Kommunikationsdienst für Fahrzeuge
für den
Gebrauch in Verbindung mit einer Ausführungsform der Erfindung geeignet
ist;
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2 ein
Block-Diagramm, das den dem Fahrzeug zugeordneten Teil einer drahtlosen,
in dem Kommunikationsdienst von 1 verwendeten
Kommunikationsvorrichtung für
Fahrzeuge veranschaulicht;
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3 ein
Block-Diagramm, das in Übereinstimmung
mit einer Ausführungsform
der Erfindung die Integration eines Fahrzeugskommunikationssystems,
eines Aufprall-Warnsystems, und des Controllers eines Systems zur
Aufpralldetektion für
Fahrzeuge über
einen gemeinsamen Datenbus veranschaulicht;
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4 ein
Fluss-Diagramm, das ein beispielhaftes Verfahren zur Implementierung
eines Mitteilungsprotokolls zwischen den in 3 gezeigten Subsystemen veranschaulicht;
und
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5 ein
Fluss-Diagramm, das eine alternative Ausführungsform des in 4 gezeigten Verfahrens veranschaulicht.
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Hierin ist ein Fahrzeugkommunikationssystem
mit darin integrierter Erfassung eines bevorstehenden Aufpralls
offenbart. Kurz gesagt ist eine in dem Fahrzeugkommunikationssystem
enthaltene Telekommunikationsvorrichtung derart gestaltet, dass, immer
wenn ein bevorstehender Aufprall detektiert ist, ein einen bevorstehenden
Aufprall anzeigendes Signal von einem Aufprall-Warnsystem (das auch
in dem Fahrzeug enthalten ist) empfangen wird. Das einen bevorstehenden
Aufprall anzeigende Signal wird im Falle eines nachfolgenden Aufpralls
und/oder einer Unterbrechung der Datenbusverbindungen dann dazu
verwendet, den Service-Anbieter des Fahrzeugkommunikationssystems
zu kontaktieren. Durch das Verwenden von Informationen aus dem Aufprall-Warnsystem ist die
Telekommunikationsvorrichtung bereits vor einem tatsächlichen
Aufprall über
einen möglichen
Zusammenstoß informiert.
Folglich wird diese Nachricht durchgehen, da die Integrität des Datenbusses
nicht durch einen möglichen
Zusammenstoß gefährdet worden
ist. Falls die Verbindung zwischen der Telekommunikationsvorrichtung und
dem System zur Aufpralldetektion des Fahrzeugs verloren geht, wird
die Telekommunikationsvorrichtung anschließend davon ausgehen, dass sich ein
Aufprall ereignet hat und eine Benachrichtigung an den Service-Anbieter initiieren.
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Unter anfänglicher Bezugnahme auf 1 ist ein Fahrzeug 10 gezeigt,
das eine mobile Telekommunikationsvorrichtung aufweist, die für die Verwendung
mit einer Ausführungsform
der Erfindung geeignet ist, und die in dem Fahrzeug eingebaut oder von
dem Abonnenten in das Fahrzeug getragen sein kann. Die mobile Telekommunikationsvorrichtung steht über ein
durch einen ortsgebundenen Telekommunikationsanten nenturm symbolisiertes
drahtloses Netz 12 mit einem Öffentlichen Telefonnetz (PSTN, public
switched telephone network) 15 in Verbindung, mit dem auch
Telefone 17 und 18 verbunden sind. Die mobile
Telekommunikationsvorrichtung in Fahrzeug 10, die unter
Bezugnahme auf 2 näher erläutert werden
wird, kann ein bei einem Mobilfunkanbieter registriertes Mobilfunktelefon
oder jede andere drahtlose Vorrichtung umfassen, solange sie mit üblicher
Wählmöglichkeit
eine Verbindung mit und einen Betrieb durch PSTN 15 bereitstellt.
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Die in Fahrzeug 10 transportierte
Telekommunikationsvorrichtung ist vorzugsweise auch bei einem Service-Anbieter,
wie z.B. OnStar®,
registriert, der durch die Vorrichtung in Fahrzeug 10 einem Abonnenten
mobile Anwendungsdienste bereitstellt. Der Abonnent kann Eigentümer oder
Vermieter des Fahrzeugs 10 sein, insbesondere wenn wenigstens ein
Teil der Telekommunikationsvorrichtung dauerhaft in dem Fahrzeug
eingebaut ist. Der Begriff "Abonnent" kann, so wie er
hier benutzt wird, auch einen die Dienste nutzenden Mieter, Fahrzeugführer oder
Mitfahrer in dem Fahrzeug umfassen. Der Service-Anbieter unterhält gewöhnlich wenigstens
eine Service-Zentrale 20, die ebenfalls mit dem PSTN 15 verbunden
ist und die der Abonnent und andere Abonnenten in anderen Fahrzeugen
anrufen, um mobile Anwendungsdienste zu erhalten. Die mobilen Anwendungsdienste
können
z.B. Anfragen über
die Position von Fahrzeugen, Auswahl von bestimmten Punkten von
Interesse und Wegbeschreibungen dorthin und Unterstützung in
Notfällen
(sowohl verlangt als auch automatisch) als auch andere nicht genannte
Dienste umfassen.
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2 ist
ein Block-Diagramm der drahtlosen Telekommunikationsvorrichtung
in Fahrzeug 10. Eine Sende-/Empfangseinheit 60 tauscht über das
drahtlose Netz 12 mittels einer Antenne 62 Sprache
und Daten mit dem Öffentlichen
Telefonnetz 15 aus. In dieser Ausführungsform ist die Sende-/Empfangseinheit 60 mit
Kommunikationsverbindungen für
Sprache zu einem Handgerät 64 und über einen
Audio-Prozessor 70 zu einem Mikrophon 71 und einem Lautsprecher 72 für eine Freihandbedienung
versehen. Die Sende-/Empfangseinheit 60 umfasst ferner eine
Modemvorrichtung für
Datenkommunikation zu und von dem Fahrzeug 10. Ein Steuerprozessor 75, der
als programmierter Digitalcomputer oder kundenspezifischer Digitalprozessor
ausgebildet sein kann, besitzt eine Datenverbindung zu der Sende-/Empfangseinheit 60,
um diese sowohl zu steuern als auch um mit ihr Daten auszutauschen.
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Der Steuerprozessor 75 ist über eine
Datenverbindung mit einem Speicher 76 verbunden und steuert
ferner ein GPS oder eine ähnliche
Navigationsvorrichtung 80, das oder die über eine
GPS-Antenne 82 Signale von GPS Satelliten empfängt und aus
diesen Positionsdaten (z.B. Länge
und Breite und/oder die Geschwindigkeit und Kurs) der Vorrichtung
ableitet, und steht damit in Verbindung. Gesteuert von dem Steuerprozessor 75 können die
GPS-Positionsdaten in dem Speicher 76 gespeichert und von dort
der Sende-/Empfangseinheit 60 bereitgestellt werden, um
diese durch die darin enthaltene Modemvorrichtung in eine übertragbare
Form umzuwandeln und nachfolgend von dem Fahrzeug 10 zu
der Service-Zentrale 20 zu übertragen.
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In der beispielhaften Ausführungsform
umfasst das Handgerät 64 eine
Bediener-Schnittstellenvorrichtung für die Sende-/Empfangseinheit 60, während eine
Tastatur 65 eine Wählmöglichkeit
bereitstellt und weitere Tasten für besondere Funktionen umfassen
kann. Es ist jedoch festzustellen, dass andere Tastenanordnungen
(wie die jetzige momentan in OnStar® zu
findende blau/rot/weiß Tastenanordnung)
verwendet werden können.
Eine Anzeige 66 ermöglicht,
dass Infor mationen visuell übertragen werden.
Das Handgerät 64 umfasst
ferner einen Speicher, um die in der Anzeige 66 anzuzeigenden Daten
festzuhalten und um eine oder mehrere wählbare Telefonnummern zum automatischen
Wählen zu
speichern. Der Speicher ist mit einer Datenstruktur organisiert,
die bestimmte anzuzeigende Daten einer bestimmten wählbaren
Telefonnummer zuordnet. Das Handgerät 64 umfasst auch
eine Vorrichtung zum automatischen Wählen der festgehaltenen oder gespeicherten
wählbaren
Telefonnummern in Erwiderung auf eine "Absenden"-Taste auf der Tastatur 65.
Zusätzlich
zu der Sprachverbindung mit der Sende-/Empfangseinheit 60 (die auch
Daten übertragen kann)
ist eine serielle Datenverbindung mit dem Steuerprozessor 75 vorgesehen,
mit der letzterer bestimmte Funktionen des Handgeräts 64 steuern kann.
Eine Fahrzeugschnittstelle 78 kann vorgesehen sein, um,
falls erforderlich, den Steuerprozessor 75 mit anderen
Systemen des Fahrzeugs zu verbinden.
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Zusätzlich umfasst ein Audioprozessor 70 eine
Spracherkennungs- und Aktivierungsvorrichtung, die auf vorgegebene,
mittels des Mikrophons 71 gesprochene Daten reagiert, um
vorbestimmte Funktionen auszuführen.
Sie greift auf eine Vielzahl von Sprachmustern zu, die intern oder
im Speicher 76 gespeichert sein können. Jedes Sprachmuster umfasst
Daten, die das Erkennen von einem gesprochenen Wort oder eines Satzteils
ermöglichen.
Der Audioprozessor 70 umfasst ferner eine Vorrichtung, sowohl
um die empfangenen gesprochenen Daten und die Sprachmuster miteinander
zu vergleichen, um diese definierten Wörter und Satzteile zu erkennen,
als auch um vorbestimmte Maßnahmen
in Erwiderung darauf auszuführen.
Einige Sprachmuster stehen für
Befehle wie "Menü", "Speichern", "Wählen", "Anrufen" etc. Andere Sprachmuster
stehen für die
zum Wählen
erforderlichen Ziffern: "Eins", "Zwei", etc. Noch andere
Sprachmuster stehen für
vorbestimmte Positionen oder Einheiten, wie OnStar®. Beispielsweise
kann die Vorrichtung derart programmiert sein, den Satzteil "OnStar® anrufen" zu erkennen und
durch Anrufen bei der OnStar® Service-Zentrale zu reagieren.
Eine normale Wählmöglichkeit kann
durch das Wort "Wählen", gefolgt von der
Nummer, Ziffer um Ziffer, eingeleitet werden.
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Bezugnehmend auf 3 ist ein Block-Diagram gezeigt, das
ein Fahrzeugkommunikationssystem 10O veranschaulicht, das
die Integration einer Telekommunikationsvorrichtung 102,
eines Warnsystems zur Erfassung eines bevorstehenden Aufpralls 104 und
den Controller des Systems zur Aufpralldetektion für Fahrzeuge 106 veranschaulicht.
Wie gezeigt, steht jedes System mit dem Fahrzeugdatenbus 108 in
Verbindung, der ein Klasse 2 oder CAN Fahrzeugdatenbus
oder jeder andere geeignete, auf dem Gebiet für elektronische Datenkommunikation
bekannte Bus sein kann. Darüberhinaus
kann das Aufprall-Warnsystem 104 aus vorhandenen, dem Fachmann
bekannten Detektionssystemen für
Objekte, FCW (forward collision warning) Systemen, etc. ausgewählt werden.
Das Aufprall-Warnsystem 104 kann mit anderen, dem Fachmann
bekannten Subsystemen wie Stop-and-Go, Einscherdetektion (cut-in
detection), Automatisches Bremsen, Parkhilfe und ähnlichem
geteilt werden.
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Das Fahrzeug ist insbesondere mit
einem Sensor (oder Sensoren) ausgestattet, die dazu geeignet sind,
Objekte in einem Bereich vor dem Fahrzeug zu detektieren. Der Sensor
detektiert nicht nur das Vorhandensein eines Objekts, sondern stellt auch
quantitative Informationen über
das Objekt bereit, wie die Entfernung, die Entfernungsänderung und
den Azimuten des Objekts. Zusätzliche,
mit dem Objekt (z.B. in vielen Fällen
ein vorausfahrendes Fahrzeug) zusammenhängende Informationen können die
relative Beschleunigung, die Größe des Objekts,
die Dimension des Objekts, die Bewegungsrichtung des Objekts, die
Stelle des möglichen Aufpralls
etc. umfassen. Die Objektinformationen können beispielsweise mittels
Lasertechnologie und/oder Radartechnologie ermittelt werden. Zusätzlich zu
den gesammelten Objektdaten enthält
das Aufprall-Warnsystem 104 auch
einen im Stand der Technik allgemein bekannten Gefahrenbewertungsalgorithmus,
der die sowohl vom Sensor als auch vom Fahrzeug einlaufenden Daten
auswertet, die jeweilige Situation analysiert und dann bestimmt,
ob die Gefahr eines Aufpralls eines Objekts in dem vorderen Bereich
des Fahrzeugs droht.
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Bei vorhandenen Fahrzeugkommunikationssystemen
und in dem Fall, dass der Aufprall zu einem Auslösen der Aufpralldetektion führt, überträgt der Controller
des Systems zur Aufpralldetektion 106 eine Mitteilung an
die Telekommunikationsvorrichtung 102 erst nachdem der
Airbag tatsächlich
ausgelöst
wurde. Als eine Folge dieser Kommunikation ruft das Fahrzeugkommunikationssystem
automatisch bei der Zentrale des Service-Anbieters an, um die Zentrale
darüber
zu informieren, dass sich ein Aufprall ereignet hat, und der Berater
ergreift dann eine geeignete Maßnahme.
Wie bereits erwähnt,
kann der Datenbus 108 bei bestimmten Aufprallen abgetrennt sein
und dadurch die Kommunikation zwischen dem Controller des Systems
zur Aufpralldetektion 106 und der Telekommunikationsvorrichtung 102 unterbrechen,
bevor die Telekommunikationsvorrichtung 102 irgendwelche
Informationen über
den Aufprall erhält. Dies
ist darauf zurückzuführen, dass
der Controller des Systems zur Aufpralldetektion 106 von
selbst den Vorfall nur nach dem eigentlichen Aufprall bestimmen
kann und weil das Auslösen
der Aufpralldetektion erst nach dem Aufprall gesendet wird. Zusätzlich gibt
es auch noch eine Anzahl von Funktionen mit Priorität, die der
Controller des Systems zur Aufpralldetektion 106 ausführt, bevor
die Mitteilung über
das Auslösen
tatsächlich
auf den Fahrzeugdatenbus 108 verbreitet wird.
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Demgemäß kann im Fall des Verlusts
der Kommunikation des Datenbus 108 durch das Bereitstellen
eines in die Kommunikation integrierten Aufprall-Warnsystems 104 ein
damit erzeugtes, geeignetes Signal von der Telekommunikationsvorrichtung 102 genutzt
werden.
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4 ist
ein Fluss-Diagramm, das ein beispielhaftes Verfahren 200 zur
Implementierung eines Mitteilungsprotokolls zwischen den Subsystemen des
in 3 gezeigten Fahrzeugkommunikationssystems 100 veranschaulicht.
Beginnend bei Block 202 wird bestimmt, ob das Aufprall-Warnsystem 104 innerhalb
einer gegebenen Abtastperiode (z.B. 2 ms) einen bevorstehenden Aufprall
detektiert hat. Wenn nicht, dann beendet sich das Verfahren 200 oder kehrt
andernfalls über
eine Schleife zurück
zum Ausgangspunkt bis zur nächsten
Abtastperiode. Wenn jedoch ein bevorstehender Aufprall detektiert
wird, dann wird über
den Datenbus 108 ein bestätigendes Signal (Block 204)
an die Telekommunikationsvorrichtung 102 gesandt. Auf den
Empfang des bestätigenden
Signals 204 sendet die Telekommunikationsvorrichtung 102 eine
Status-Anfrage an den Controller des Systems zur Aufpralldetektion 106,
um festzustellen, ob der Datenbus 108 betriebsbereit und
die Verbindung dazwischen Aufrecht erhalten ist. Um die Möglichkeit
eines „Fehlalarms" zuzulassen (d.h.
ein unrichtiges Anzeigen eines bevorstehenden Aufpralls, manchmal
bei Aufprall-Warnsystemen üblich), wird
das Fahrzeugkommunikationssystem zuerst für eine vorbestimmte Zeitdauer
warten, bevor es die Anfrage an Block 206 sendet.
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Wenn die Anfrage gesendet ist, wartet
die Telekommunikationsvorrichtung 102 auf eine Antwort des
Controllers des Systems zur Aufpralldetektion 106, wobei
drei Ergebnisse möglich
sind. Erstens, wenn am Entscheidungsblock 208 eine Antwort
erhalten wird, wird die Antwort dahingehende Informationen übermitteln,
ob das System zur Aufprall detektion als Folge eines tatsächlichen
Aufpralls ausgelöst oder
angesprochen hat. Dies ist weiter durch den Entscheidungsblock 210 ausgedrückt. In
dem Fall, in dem das System zur Aufpralldetektion nicht ausgelöst hat,
geht das Verfahren 200 zu Block 212 weiter, an
welchem Punkt das bestätigende
Signal vom Blickwinkel der Telekommunikationsvorrichtung 102 als „Fehlalarm" erachtet wird, und
es wird keine weitere Maßnahme
ergriffen, um den Service-Anbieter zu Benachrichtigungszwecken zu
kontaktieren.
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Es sollte darauf hingewiesen werden,
dass ein „Fehlalarm", wie er in diesem
Zusammenhang verwendet wird, genau das bedeuten kann (d.h. eine unrichtige
Bestimmung durch das Aufprall-Warnsystem 104, dass ein
Aufprall droht). Andererseits kann es auch der Fall sein, dass das
bestätigende
Signal 204 in der Tat einen bevorstehenden Aufprall widerspiegelt,
aber der Fahrer führte
als Erwiderung auf eine Warnung durch das Aufprall-Warnsystem 104 ein
Ausweichmanöver
aus, um einen Aufprall zu vermeiden. In beiden Fällen gab es kein Auslösen der Aufpralldetektion
und somit keinen Aufprall.
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Wenn beim Entscheidungsblock 210 der Controller
des Systems zur Aufpralldetektion 106 anzeigt, dass das
System zur Aufpralldetektion ausgelöst hat, dann ruft die Telekommunikationsvorrichtung 102 den
Service-Anbieter zur Benachrichtigung an. Dieses spezielle Szenario
steht in Übereinstimmung
mit bestehenden Kommunikationssystemen wie OnStar®, wobei
ein detektiertes Auslösen
der Aufpralldetektion zu einem Benachrichtigungsanruf bei. Block 214 führt. Die
bestehenden Systeme reagieren jedoch nicht in dem Fall, in dem beim
Entscheidungsblock 208 keine Antwort von der Telekommunikationsvorrichtung 102 erhalten
wird. Wenn dies eintritt, wird angenommen, dass der Datenbus 108 und/oder
der Controller des Systems zur Aufpralldetektion 106 beschädigt wurde, darauf
hinweisend, dass sich ein Aufprall ereignet hat. Deshalb würde in diesem
Fall das Verfahren zu Block 214 weitergehen, wo ein Benachrichtigungsanruf
abgesetzt wird.
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Abschließend ist 5 ein Fluss-Diagram, das eine alternative
Ausführungsform
des in 4 veranschaulichten
Verfahrens veranschaulicht. In dieser Ausführungsform benachrichtigt das
Verfahren 300 (zusätzlich
zu dem Senden eines bestätigenden
Signals an das VCS) nach der Detektion eines bevorstehenden Aufpralls
den Service-Anbieter auch mit einer Mitteilung „Möglicher Aufprall bevorstehend" über einen Kurzmitteilungsservice
(SMS, Short Message Service) bei Block 305. Wie im Falle
des Ausführungsbeispiels
von 4 sendet das VCS dann
eine Anfrage an den Controller der Aufpralldetektion (z.B. eine
Airbag-Controller) um festzustellen, ob die Verbindung dazwischen
Aufrecht erhalten ist. Folglich, wenn keine Antwort von dem Controller
des Systems zur Aufpralldetektion erhalten wird, geht das Verfahren 300 dann
von dem Entscheidungsblock 308 zu Block 318 weiter,
bei dem dann der Service-Anbieter benachrichtigt wird. Optional
kann das Verfahren 300 auch zuerst den Service-Anbieter mit einer
weiteren SMS-Mitteilung versorgen, dass ein Anruf von dem Fahrzeug
bevorsteht, wie in Block 316 gezeigt ist.
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Wenn jedoch eine Antwort von dem
Controller des Systems zur Aufpralldetektion erhalten wird und das
System zur Aufpralldetektion nicht ausgelöst hat, dann wird ein Zustand "Fehlalarm" dementsprechend
eine SMS-Mitteilung an den Service-Anbieter zur Folge haben, wie
in Block 314 gezeigt ist. Wenn das System zur Aufpralldetektion
aber ausgelöst
hat, dann geht Verfahren 300 von Entscheidungsblock 310 zu
Block 316 weiter, wo die SMS-Mitteilung "Anruf bevorstehend" gesendet wird, bevor
der eigentliche Anruf des VCS beim Service-Anbieter abgesetzt wird.
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Diese Ausführungsform ermöglicht dem
Service-Anbieter etwas pro-aktiver zu sein, in der Art, dass er
auf den Empfang der Mitteilung "Aufprall
bevorstehend" einen
Zeitnehmer auf eine gewisse Zeitdauer setzt, um zu warten und festzustellen,
ob er nochmals von dem Fahrzeug hört. Wenn der Service-Anbieter
nach der gesetzten Zeitdauer nichts von dem Fahrzeug gehört hat,
dann wird der Anbieter versuchen, das Fahrzeug anzurufen. Wenn nach dem
Anruf-Versuch kein Kontakt zustande kommt, dann wird der Anbieter
davon ausgehen, dass sich ein Aufprall ereignet hat, und wird geeignete
Maßnahmen
ergreifen. Wenn Kontakt hergestellt wird, kann der Service-Anbieter
den Status des oder der Insassen des Fahrzeugs direkt überprüfen, um
festzustellen, ob eine weitere Maßnahme gerechtfertigt ist.
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Außerdem, wenn das VCS dem Service-Anbieter
antwortet, dass ein Fehlalarm aufgetreten ist, dann muss keine weitere
Maßnahme
von Seiten des Service-Anbieters ergriffen werden. Andererseits, wenn
das VCS dem Service-Anbieter mit einer Mitteilung "Anruf bevorstehend" antwortet, dann
kann der Service-Anbieter nach einer gewissen Zeitdauer, innerhalb
der von dem Fahrzeug kein auf die Mitteilung "Anruf bevorstehend" folgender Anruf eingeht, pro-aktive
Maßnahmen
ergreifen (wie oben beschrieben).
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Wie aus der vorstehenden Beschreibung festzustellen
ist, dienen die offenbarten Verfahrens- und Systemausführungsformen
zur Verbesserung der Kommunikation von einem Zustand mit auslösender Aufpralldetektion
zu einem Service-Anbieter eines Fahrzeugkommunikationsnetzes, wie
OnStar®. Durch
die Integration eines Fahrzeugkommunikationssystems (VCS) 100 mit
einem System zur Erfassung eines bevorstehenden Aufpralls oder einem ACN
System ist das VCS jedes Mal dann mit einer "Flag" markiert,
wenn ein bevorstehender Aufprall detektiert wird. Obwohl es andere
mögliche
Ausführungen
gibt, um dieses Ergebnis teilweise zu erreichen, bietet keine alle
oben ausgeführten
Aspekte. Beispielsweise könnte
der Controller des Systems zur Aufpralldetektion periodisch (ohne
Anfrage) eine Mitteilung übermitteln,
die "Auslösen" oder "kein Auslösen" anzeigt, und wenn
diese Übertragungen
vollständig
verschwinden, dann könnte
das VCS eine Benachrichtigung an den Service-Anbieter initiieren. Jedoch könnte es
auch andere Ursachen für
den Verlust der Verbindung zu dem Controller des Systems zur Aufpralldetektion
geben (z.B. Fehlfunktion des Controllers des Systems zur Aufpralldetektion
oder des Datenbus aufgrund nicht mit einem Aufprall in Verbindung
stehender Gründe).
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Andererseits könnte das VCS periodisch bei dem
Controller des Systems zur Aufpralldetektion anfragen und bei Empfang
keiner Antwort würde
das VCS die Benachrichtigung initiieren. Auch dieser alternative
Ansatz kann zu einer unrichtigen Benachrichtigung führen, wenn
ein Fehler in dem Fahrzeugdatenbus oder dem Controller des Airbags
auftritt. Außerdem
würde diese
Technik den Datenverkehr auf dem Datenbus unnötigerweise erhöhen.
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Wie außerdem festzustellen ist, kann
die offenbarte Erfindung in Form computer- oder controllerimplementierter
Verfahren oder Vorrichtungen zum Durchführen dieser Verfahren ausgeführt sein.
Die vorliegende Erfindung kann auch in Form eines Computerprogrammcodes
ausgeführt
sein, der Anweisungen enthält,
die in konkreten Medien, wie Disketten, CD-ROMs, Festplatten oder
jedem anderen beliebigen computerlesbaren Speichermedium ausgeführt sind,
wobei, wenn der Computerprogrammcode in einen oder von einem Computer
oder Controller geladen oder ausgeführt wird, der Computer zu einer Vorrichtung
zum Ausführen
der Erfindung wird. Die vorliegende Erfindung kann auch in Form
eines Computerprogrammcodes oder -signals ausgeführt sein, sei es beispielsweise
in einem Speichermedium gespeichert, in einem oder von einem Computer
oder Controller geladen oder ausgeführt, oder sei es über Übertragungsmedien übertragen,
wie über
elektrische Verdrahtung oder Verkabelung, durch Glasfaser oder elektromagnetische
Strahlung, wobei, wenn der Computerprogrammcode in einem oder von
einem Computer geladen oder ausgeführt wird, der Computer zu einer
Vorrichtung zum Ausführen
der Erfindung wird. In einem Universal-Mikroprozessor implementiert,
gestalten die Abschnitte des Computerprogrammcodes den Mikroprozessor
derart, dass bestimmte logische Schaltungen geschaffen werden.
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Ein integriertes Fahrzeugkommunikationssystem
für ein
Fahrzeug umfasst eine Telekommunikationsvorrichtung, die mit einem
Fahrzeugdatenbus in Verbindung steht. Ein System zur Erfassung eines bevorstehenden
Aufpralls steht ebenfalls mit dem Fahrzeugdatenbus in Verbindung,
wobei das System zur Erfassung eines bevorstehenden Aufpralls ferner der
Telekommunikationsvorrichtung ein Signal bereitstellt, das einen
ermittelten, dadurch detektierten bevorstehenden Aufprall widerspiegelt.
Nach Erhalt des den ermittelten bevorstehenden Aufprall widerspiegelnden
Signals initiiert die Telekommunikationsvorrichtung eine Benachrichtigung
an einen Service-Anbieter, wenn die Telekommunikationsvorrichtung nicht
mit einem Controller eines Systems zur Aufpralldetektion in dem
Fahrzeug in Verbindung steht.