DE10361560A1 - Träger mit einer Mehrzahl von Stechelementen, Stechvorrichtung und Blutanalysegerät - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Träger mit einer Mehrzahl von Stechelementen für die Verwendung in einem Blutanalysegerät oder in einer Stechvorrichtung zur Gewinnung einer Minimalmenge von Blut aus dem menschlichen oder tierischen Körper für Analyse- oder Untersuchungszwecke, wobei für ein jeweiliges Stechelement je eine Aufnahmehülse vorgesehen ist, in der das Stechelement verschieblich aufgenommen ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Träger mit einer Mehrzahl von Stechelementen für die Verwendung in einem Blutanalysegerät oder in einer Stechvorrichtung zur Gewinnung einer Minimalmenge von Blut aus dem menschlichen oder tierischen Körper für Analyse- oder Untersuchungszwecke, beispielsweise zur Bestimmung eines Analyten, wie z. B. Fructosamin, Lactat, Cholesterol oder insbesondere Glucose.
- Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Stechvorrichtung zum Durchstechen der Körperoberfläche zur Entnahme einer Minimalmenge von Blut aus dem menschlichen oder tierischen Körper für Analyse- oder Untersuchungszwecke der vorstehend genannten Art, mit einer Mehrzahl von auf einem Träger vorgesehenen und mit dem Träger in einen Gehäusekörper einsetzbaren Stechelementen, die von einem Antriebsmechanismus antreibbar sind.
- Außerdem betrifft die Erfindung ein Blutanalysegerät in Form eines sogenannten "all-in-one"-Komplettgeräts, mit einem Gehäusekörper, mit einer eine Mehrzahl von Stechelementen aufweisenden Blutentnahmevorrichtung, mit einer Mehrzahl von Testmitteln für die Analyse einer Minimalmenge von Blut, mit einer eine Auswerteelektronik umfassenden Auswerteeinrichtung und mit einer Anzeigeeinrichtung, die ein als ein einziges Gerät handhabbares Komplettsystem bilden, wobei der Gehäusekörper eine einer Arbeitsposition eines jeweiligen Stechelements zugeordnete Stechposition zum Anlegen einer Hautoberfläche eines Benutzers aufweist, wobei eine Mehrzahl von Testmitteln und Stechelementen in das Gerät einsetzbar ist, die zur Durchführung mehrerer Messungen nacheinander in eine Arbeitsposition bringbar sind, wobei bei Positionierung eines Stechelements in seiner Arbeitsposition das Stechelement in die an der Stechposition angelegte Hautoberfläche eines Benutzers einstechbar ist und aus der Hautoberfläche austretendes Blut auf ein Testmittel gelangen kann.
- Ein solches Blutanalysegerät ist aus WO 03/070099 A1 bekannt.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von einem Träger der vorstehend genannten Art mit einer Mehrzahl von Stechelementen die Bereitstellung, Lagerung und Verwendung der Stechelemente zu verbessern.
- Diese Aufgabe wird bei einem Träger der genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass für ein jeweiliges Stechelement je eine Aufnahmehülse vorgesehen ist, in der das Stechelement verschieblich aufgenommen ist.
- Auf diese Weise kann die Aufnahmehülse zur Positionierung, Führung und zum Schutz, insbesondere zur dauerhaften Anordnung und Lagerung der Stechelemente benutzt werden.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung begrenzt eine jeweilige Aufnahmehülse innen eine in axialer Richtung durchgehende, insbesondere zylindrische Öffnung, in der das zugehörige Stechelement aufgenommen ist.
- Die Öffnung weist zweckmäßigerweise einen Durchmesser von 2 bis 7 mm, insbesondere von 2,5 bis 5 mm, insbesondere von 3 bis 4,5 mm auf. Die Aufnahmehülse weist des Weiteren zweckmäßigerweise eine Erstreckung in axialer Richtung von 6 bis 20 mm, insbesondere von 8 bis 15 mm und weiter insbesondere von 8 bis 14 mm auf.
- Des Weiteren erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn ein jeweiliges Stechelement einen angespritzten Haltekörper aufweist, der das Stechelement zugleich in der Aufnahmehülse führt.
- Des Weiteren erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn ein jeweiliges Stechelement ein vorzugsweise angespritztes Schutzkappenmittel aufweist. Das Schutzkappenmittel schützt das freie Ende des Stechelements, welches in die Hautoberfläche eines Benutzers einstechbar ist, vor Verunreinigungen und insbesondere vor Keimen. Es vermag im Zuge eines Spritzvorgangs sogar eine Sterilisierung des Stechelements im Bereich der einstechbaren Spitze zu bewirken und während der Lagerung des Stechelements aufrechtzuerhalten.
- Nach einem weiteren Erfindungsgedanken von an sich eigenständiger Bedeutung verschließt das Schutzkappenmittel die Aufnahmehülse zur Stechseite hin, es bildet insbesondere einen keimdichten Abschluss des Inneren der Aufnahmehülse.
- Das Schutzkappenmittel kann auch in vorteilhafterweise einen elastisch verformbaren, insbesondere elastomeren Bereich umfassen oder aus einem elastisch verformbaren, insbesondere elastomeren Material gebildet sein.
- Des Weiteren kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn das Schutzkappenmittel einstückig über einen Sollbruchbereich in den Haltekörper übergeht. Es kann dadurch das Stechelement voll umfänglich und insbesondere keimdicht umschließen und vorzugsweise einen sterilen Abschluss dauerhaft bewirken.
- Das Schutzkappenmittel weist vorteilhafterweise einen Durchmesser senkrecht zur axialen Richtung der Aufnahmehülse von 2 bis 7 mm, insbesondere von 2,5 bis 5 mm, insbesondere von 3 bis 4,5 mm auf.
- Nach einem weiteren Erfindungsgedanken von wiederum an sich eigenständiger Bedeutung wird vorgeschlagen, dass eine jeweilige Aufnahmehülse für ein Stechelement zugleich ein Testmittel umfasst oder hält. Solchenfalls ist das Testmittel vorzugsweise im Bereich eines freien Endes der Aufnahmehülse vorgesehen. Das Testmittel kann beispielsweise in Form einer ein Messfeld definierenden Membran ausgebildet sein, die mit einer aus der Körperoberfläche entnommenen Minimalmenge von Blut benetzbar ist. Das Testmittel umfasst Testreagenzien, mit Hilfe derer eine Analyse oder Untersuchung des Bluts ausgeführt wird. Die Analyse oder Untersuchung, d. h. die Auswertung des Testmittels oder der Reaktion bei dem Testmittel kann beispielsweise optisch, insbesondere reflektometrisch, oder elektro-chemisch oder elektro-physikalisch durchgeführt werden. Auswerteeinrichtungen und Auswerteverfahren sowie Testmittel der hier verwendbaren Art sind bekannt und bedürfen daher keiner näheren Beschreibung.
- Ein solches Testmittel kann vorteilhafterweise padförmig oder tablettenförmig vorgesehen sein und im Bereich der Wandung oder in einer Öffnung in der Wandung der Aufnahmehülse gehalten sein.
- Vorteilhafterweise ist das Schutzkappenmittel so ausgebildet und angeordnet, dass das Testmittel vor Ausführung eines Stechvorgangs durch das Schutzkappenmittel überfangen ist. Hierdurch kann das Testmittel auf seiner vom zu untersuchenden Blut beaufschlagbaren Seite vor Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit, vorzugsweise vor Eindringen von Keimen und des Weiteren vorzugsweise steril abgedeckt oder abgeschlossen sein.
- In weiterer Ausbildung der Erfindung ist das Schutzkappenmittel gegen einen axialen Anschlag der Aufnahmehülse anlegbar. Auf diese Weise kann eine definierte Position des Schutzkappenmittels und damit insbesondere auch des damit verbundenen Stechelements innerhalb der Aufnahmehülse und damit gegenüber dem Träger vorgegeben werden. Die Aufnahmehülse kann hierfür eine abgesetzte Öffnung mit einer Stufe umfassen, die den Anschlag für das Schutzkappenmittel bildet. Es wäre aber auch denkbar, dass das Schutzkappenmittel seinerseits mit einem gestuften Außenumfang und/oder einem Zentriermittel im weitesten Sinn versehen ist, der gegen das axiale Ende der Aufnahmehülse anlegbar ist.
- Zur weiteren bevorzugten Ausbildung des Stechelements erweist es sich als vorteilhaft, wenn das Stechelement wenigstens ein federndes, insbesondere einstückig mit dem Haltekörper ausgebildetes Rückstellmittel aufweist, das eine Rückstellbewegung des Stechelements nach der Ausführung des Stechvorgangs relativ zu der Aufnahmehülse bewirkt oder zumindest unterstützt. Ein solches Rückstellmittel könnte beispielsweise in Form eines federnden Arms, welcher an das Stechelement, vorzugsweise an dessen Haltekörper angeformt oder einstückig mit diesem ausgebildet ist, verwirklicht werden. Vorzugsweise sind mehrere, insbesondere drei federnde Rückstellmittel vorgesehen. Diese Rückstellmittel können in vorteilhafter Weise vor der Ausführung eines Stechvorgangs auch zur Stabilisierung des Stechelements innerhalb der Aufnahmehülse verwendet werden. Insbesondere können sie das Stechelement in einer axialen Richtung vorspannen, so dass es gegen eine vorgegebene Endstellung bezüglich der Aufnahmehülse gezwungen wird.
- In weiterer Ausbildung dieses Erfindungsgedankens erweist es sich als besonders vorteilhaft, dass eine Vorspannung des Rückstellmittels im Ausgangszustand des Stechelements das Schutzkappenmittel in Anlage an die Aufnahmehülse, insbesondere in Anlage an den oben erwähnten axialen Anschlag der Aufnahmehülse hält und so zu einem verbesserten, vorzugsweise keimdichten Abschluss der Aufnahmehülse führt.
- Das erwähnte Rückstellmittel kann sich hierbei gegen oder auf einem Abschnitt der Aufnahmehülse, insbesondere einem ringbundförmigen axialen Endabschnitt der Aufnahmehülse abstützen, oder es kann sich gegen eine Oberfläche des Trägers abstützen.
- Nach einem weiteren vorteilhaften Erfindungsgedanken ist eine jeweilige Aufnahmehülse in eine Ausnehmung oder eine sonstige Halterung am Träger einsetzbar. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die jeweiligen Stechelemente separat herstellbar und in separaten Produktions- oder Montagevorgängen im Inneren einer jeweiligen Aufnahmehülse anordenbar sind. Die Bestückung der Träger mit Stechelemente enthaltenden Aufnahmehülsen für die weitere Verwendung in Stechvorrichtungen oder Blutanalysegeräten der eingangs genannten Art, kann dann zu einem späteren Zeitpunkt und insbesondere losgelöst von der Produktion der Stechelemente und Aufnahmehülsen durchgeführt werden. Zwar wird einer herstellerseitigen Bestückung der Vorzug gegeben. Es wäre aber auch grundsätzlich denkbar, dass ein und derselbe Träger vom Endbenutzer mehrfach verwendet wird und hierfür jeweils mit neuen ungebrauchten Aufnahmehülsen mit Stechelementen bestückt wird. Des Weiteren erweist es sich als ganz besonders vorteilhaft, wenn eine jeweilige Aufnahmehülse in einer randoffenen Ausnehmung eines insbesondere scheibenförmigen Teils des Trägers gehalten ist. Dies schafft die Möglichkeit, dass eine jeweilige Aufnahmehülse in radialer Richtung über eine Außenumfangsfläche eines Teils des Trägers hinausragt und dort gegebenenfalls mit weiteren Stellmitteln einer Stechvorrichtung oder eines Blutanalysegeräts zusammenwirken kann.
- Es erweist sich auch als vorteilhaft, wenn eine jeweilige Aufnahmehülse verschieblich am Träger gehalten ist, insbesondere in axialer oder radialer Richtung verschieblich gehalten ist. Auf diese Weise kann eine Aufnahmehülse für die Durchführung eines Stechvorgangs in eine exponierte Stechposition verlagert werden und nach Ausführung des Stechvorgangs gegebenenfalls wieder in ihre Ausgangsposition oder eine andere Position zurückverlagert werden. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, dass die Aufnahmehülsen und jeweiligen Stechelemente bezüglich einem drehbaren, also rotatorisch antreibbaren Träger sowohl axial als auch radial, also mit axial verlaufender Stechrichtung oder mit radial verlaufender Stechrichtung der Stechelemente angeordnet werden können.
- Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist eine jeweilige Aufnahmehülse bei einer Rotation des Trägers durch Aufgleiten gegen ein Zwangsführungsmittel verschieblich. Beispielsweise kann das Zwangsführungsmittel so in einer Stechvorrichtung oder einem Blutanalysegerät angeordnet sein, dass bei der Verlagerung eines betreffenden Stechelements mit Aufnahmehülse in seine Arbeitsposition die Aufnahmehülse, wie vorstehend erwähnt, gegen ein gehäusefestes Zwangsführungsmittel aufgleitet und es hierdurch zu der erwähnten Verschiebung der Aufnahmehülse kommen kann.
- Insofern erweist es sich als vorteilhaft, wenn eine jeweilige Aufnahmehülse wenigstens ein federndes Rückstellmittel aufweist, das eine Rückstellbewegung der Aufnahmehülse, insbesondere nach der Ausführung eines Stechvorgangs relativ zum Träger bewirkt oder zumindest unterstützt.
- Nach einem weiteren Erfindungsgedanken von besonderer Bedeutung ist die jeweilige Aufnahmehülse zusammen mit dem darin aufgenommenen Stechelement nur in einer Vorzugsorientierung am Träger anordenbar. Eine solche Maßnahme erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn die Aufnahmehülse zugleich das Testmittel hält oder trägt. Solchenfalls kann dann nämlich sichergestellt werden, dass das Testmittel in einer vorbestimmten Orientierung zum Träger und somit in einer vorbestimmten Orientierung zu einer in einem Blutanalysegerät vorhandenen Auswerteeinrichtung der eingangs genannten Art positionierbar ist.
- Die Aufnahmehülse kann einen unrunden, also von der Kreisform abweichenden Außenumfang aufweisen. Bei entsprechender Gestaltung einer Ausnehmung oder einer sonstigen beliebigen Halterung für die Aufnahmehülse am Träger kann erreicht werden, dass die Aufnahmehülse nur in einer vorgegebenen Orientierung am Träger anordenbar ist.
- Des Weiteren erweist es sich als vorteilhaft, wenn die Stechelemente einen hintergreifbaren Endabschnitt aufweisen, mit dem sie an eine Antriebseinrichtung innerhalb einer Stechvorrichtung oder innerhalb eines Blutanalysegeräts zur Ausführung des Stechvorgangs koppelbar sind. Diese Kopplung wird vorzugsweise herbeigeführt, indem die hintergreifbaren Endabschnitte der Stechelemente durch Verlagerung, insbesondere Drehung des Trägers, in eine Hintergriffsstellung oder Kopplungsstellung mit einem entsprechend ausgebildeten Organ der Antriebseinrichtung gelangen und durch Weiterverlagerung, insbesondere Weiterdrehung des Trägers nach Ausführung eines Stechvorgangs außer Eingriff mit dem genannten Organ der Antriebseinrichtung gebracht werden.
- Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, wie eingangs ausgeführt, auch eine Stechvorrichtung zum Durchstechen der Körperoberfläche zur Entnahme einer Minimalmenge von Blut aus dem menschlichen oder tierischen Körper für Analyse- oder Untersuchungszwecke, mit einer Mehrzahl von auf einem Träger vorgesehenen und mit dem Träger in einen Gehäusekörper einsetzbaren Stechelementen, die von einem Antriebsmechanismus antreibbar sind. Erfindungsgemäß ist die Stechvorrichtung gekennzeichnet ist durch einen Träger der vorausgehend beschriebenen erfindungsgemäßen Ausbildung, also einen Träger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, der zusammen mit den Stechelementen in den Gehäusekörper einsetzbar ist und nach Gebrauch der Stechelemente wieder aus dem Gehäusekörper entnehmbar ist.
- Die Erfindung betrifft auch ein Blutanalysegerät mit den Merkmalen des Anspruchs 27, also ein Blutanalysegerät, welches gekennzeichnet ist durch einen Träger der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Ausbildung, also einen Träger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, der zusammen mit den Stechelementen in den Gehäusekörper einsetzbar ist und nach Gebrauch der Stechelemente wieder aus dem Gehäusekörper entnehmbar ist.
- Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Blutanalysegeräts werden mit den Ansprüchen 28 bis 44 beansprucht.
- Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und aus der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung.
- In der Zeichnung zeigt:
-
1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform eines Blutanalysegeräts; -
2 eine perspektivische Ansicht des Blutanalysegeräts nach1 in hälftig aufgerissener Form; -
3 eine Schnittansicht des Blutanalysegeräts nach1 und2 gesehen in Richtung der Pfeile III-III in1 ; -
4a eine explosionsartige Darstellung eines Getriebeabschnitts des erfindungsgemäßen Blutanalysegeräts; -
4b eine perspektivische Ansicht des Getriebeabschnitts nach4a zur Hälfte aufgerissen; -
5a eine perspektivische Ansicht eines Stoßmechanismus des erfindungsgemäßen Blutanalysegeräts (ohne sonstige weitere Komponenten); -
5b eine Schnittansicht des Stoßmechanismus nach5a ; -
6a –6d drei Ansichten und eine Schnittansicht eines in einer Aufnahmehülse aufgenommenen Stechelements; -
7a –7d vier Ansichten eines in einer Aufnahmehülse aufgenommenen Stechelements im Zusammenwirken mit einem unteren Bereich des Stoßmechanismus und -
8a –8c eine perspektivische Ansicht, eine Draufsicht und eine Schnittansicht eines Trägers für eine Mehrzahl von Stechelementen; -
9 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Blutanalysegeräts; -
10 eine Seitenansicht des Blutanalysegeräts nach9 und -
11 eine perspektivische Ansicht eines Trägers mit radial angeordneten Stechelementen. - Ein insgesamt mit dem Bezugszeichen
2 bezeichnetes Blutanalysegerät ist aus den1 bis3 ersichtlich. Es umfasst einen Gehäusekörper4 mit einer Anzeigeeinrichtung6 für die Anzeige des Ergebnisses der Analyse oder Untersuchung einer Minimalmenge von Blut. Das Blutanalysegerät2 umfasst aber auch eine integrierte insgesamt mit dem Bezugszeichen8 bezeichnete Blutentnahmevorrichtung, die mit einer Mehrzahl von Stechelementen10 zusammenwirkt, die eine an eine Stechposition12 angelegte Hautoberfläche eines Benutzers rasch und möglichst schmerzfrei zu durchstoßen vermögen, um eine Minimalmenge von Blut zu gewinnen. Aus der Hautoberfläche austretendes Blut benetzt ein Testmittel14 , bei dem eine Analysen- oder Testreaktion stattfindet, die mittels einer nicht dargestellten Auswerteeinrichtung bewertbar ist. Bei der nicht dargestellten Auswerteeinrichtung kann es sich um eine optisch wirkende oder elektro-chemisch oder elektro-physikalisch wirkende Auswerteeinrichtung handeln, mittels derer eine Test- oder Analysenreaktion, welche in dem Testmittel abläuft, erfasst und ausgewertet werden kann, was an sich bekannt ist und daher an dieser Stelle nicht näher beschrieben wird. Die Auswerteeinrichtung kann mit dem Testmittel in der dargestellten Stechposition12 oder aber in einer anderen Position innerhalb des Blutanalysegeräts2 zusammenwirken. Beispielsweise wäre es denkbar, dass das aus den2 und3 ersichtliche Testmittel14 durch eine Drehung eines noch näher zu beschreibenden Trägers16 für Stechelemente10 und Testmittel14 in eine andere Position gebracht wird, wo das Testmittel14 direkt mit der nicht dargestellten Auswerteeinrichtung zusammenwirken kann. - Bei Inbetriebnahme der Blutentnahmevorrichtung
8 wird innerhalb des Gehäusekörpers4 und damit auch im Bereich der Stechposition12 ein Unterdruck erzeugt. Hierfür ist eine Unterdruck erzeugende Einrichtung18 vorgesehen, die einen volumenveränderbaren Bereich20 umfasst, der von einem Faltenbalg22 begrenzt ist. - Die Unterdruck erzeugende Einrichtung
18 ist durch Fingerdruck auf einen Drücker24 betätigbar. Im Zuge des Niederdrückens des Drückers24 wird Luft aus dem volumenveränderbaren Bereich20 und dem Gehäusekörper4 nach außen verdrängt. Beim anschließenden Wiederloslassen wird unter der Wirkung einer ersten Feder26 im Inneren des volumenveränderbaren Bereichs20 und damit im Inneren des Gehäusekörpers4 ein Unterdruck erzeugt. Beim ersten Niederdrücken des Drückers24 wird zugleich über eine noch im Einzelnen zu beschreibende Getriebeeinrichtung28 eine rotatorische Bewegung erzeugt, die auf den Träger16 für eine Mehrzahl von wenigstens 4, insbesondere von wenigstens 6, insbesondere von wenigstens 8, insbesondere von wenigstens 10, und weiter insbesondere von wenigstens 12 Stechelementen10 und einer entsprechenden Anzahl von Testmitteln14 übertragen wird, um ein neues noch ungebrauchtes Stechelement10 und zugehöriges Testmittel14 in die der Stechposition12 zugeordnete Arbeitsposition30 zu bringen. - Des Weiteren wird beim ersten Niederdrücken des Drückers
24 über eine noch näher zu beschreibende Kopplungseinrichtung32 mit einem Bowdenzug34 ein Antriebsmechanismus36 der Blutentnahmevorrichtung8 gespannt. Beim Niederdrücken des Drückers24 wird der Bowdenzug34 unter der Wirkung einer dritten Feder38 in Richtung des Pfeils40 bewegt. In der Folge wird ein von dem Bowdenzug34 zur Seite abstehender Mitnahmehebel42 unter Mitnahme eines Spannmittels44 für einen Zugdraht des Antriebsmechanismus36 der Blutentnahmevorrichtung8 in Richtung des Pfeils46 verlagert. Der Mitnahmehebel42 kann mit einem hintergreifbaren Ende48 in einer Arretierungsvorrichtung50 im gespannten Zustand festgelegt werden. Beim Lösen der Arretierungseinrichtung50 löst sich das Spannmittel44 für den Zugdraht und der Zugdraht schnellt unter der Wirkung noch näher zu beschreibender Federmittel in Richtung auf die Arbeitsposition30 und treibt ein dort angeordnetes Stechelement10 zur Ausführung des Stechvorgangs an. - Der im Bereich der Stechposition
12 herrschende Unterdruck unterstützt die Gewinnung einer Minimalmenge von Blut aus der Hautoberfläche und unterstützt ferner den Transport der Minimalmenge von Blut zu dem Testmittel14 . Durch erneute Betätigung des Drückers24 wird das soeben gebrauchte Stechelement10 aus seiner Arbeitsposition30 zusammen mit dem Testmittel14 verbracht, und das Testmittel14 wird in eine Arbeitsposition für das Zusammenwirken mit der nicht dargestellten Auswerteeinrichtung gebracht, wo dann optisch, elektro-physikalisch oder elektro-chemisch die Auswertung der Testreaktion des Bluts mit dem Testmittel14 erfolgt. - Nachfolgend wird in Verbindung mit den
4a ,4b und3 die Getriebeeinrichtung28 zur Umsetzung einer axialen Stellbewegung in eine rotatorische Bewegung erläutert. Die Getriebeeinrichtung28 umfasst eine gehäusefeste Führungsbuchse52 , in der ein Druckstück54 durch einen Stufenanschlag55 begrenzt verschieblich ist. Am freien Ende des Druckstücks54 ist der Drücker24 eingepresst. In das andere Ende der feststehenden Führungsbuchse52 greift ein Wellenabschnitt56 mit einer Stirnverzahnung58 ein, welche Stirnverzahnung58 mit einer ihr zugewandten Stirnverzahnung60 des Druckstücks54 zusammenwirkt. Über eine zweite Feder62 ist der Wellenabschnitt56 in Richtung auf das Druckstück54 vorgespannt. Der Wellenabschnitt56 umfasst an seiner Außenfläche eine Mehrzahl von nach radial außen vorspringenden und in Längsrichtung erstreckten Stegen64 , die in Längsnuten66 im Inneren der feststehenden Führungsbuchse52 eingreifen und eine Drehverhinderung des Wellenabschnitts56 gegenüber der Führungsbuchse52 unter Beibehaltung einer axialen Verschieblichkeit bewirken. Beim Niederdrücken des Drückers24 wird das Druckstück54 axial bewegt, wobei dessen Stirnverzahnung60 mit der Stirnverzahnung58 des Wellenabschnitts56 zusammenwirkt und hierdurch eine rotatorische Antriebskraft erzeugt. Eine Drehbewegung wird aber durch Eingriff der Stege64 in die Längsnuten66 verhindert, so dass der Wellenabschnitt56 entgegen der Wirkung der zweiten Feder62 ebenfalls axial und in der Darstellung der3 nach unten bewegt wird. Sobald die Stege64 aus den Längsnuten66 freikommen, wird eine der Stirnverzahnung entsprechende inkrementelle Rotationsbewegung des Wellenabschnitts56 erzeugt, die durch einen formschlüssigen Eingriff der Stirnverzahnung58 und60 ineinander beendet wird. - Die vorgenannte Drehbewegung des Wellenabschnitts
26 wird auf ein Zahnradpaar70 ,72 übertragen, von denen das letztere auf einem Nabenabschnitt74 des Trägers16 drehfest angeordnet ist. - Die vorstehend beschriebene Getriebeeinrichtung
28 ist als Dreheinheit derart ausgeführt, dass bei der beschriebenen ersten Betätigung des Drückers24 eine axiale Hubbewegung und eine rotative Bewegung um 360°/12/2 = 15° erfolgt. Hierbei wird ein neues ungebrauchtes Stechelement10 in seine Arbeitsposition30 gebracht. - Unter der Wirkung der gespannten zweiten Feder
62 und der ersten Feder26 wird der Wellenabschnitt56 und das Druckstück54 entgegen der vorherigen Bewegung (in der3 nach oben) zurückbewegt. Der Rückhub des Druckstücks54 wird durch den axialen Stufenanschlag55 innerhalb der Führungsbuchse52 begrenzt. - Nachfolgend wird anhand der
5a ,5b und3 die Funktion des Antriebsmechanismus36 der Blutentnahmevorrichtung8 beschrieben. Der Antriebsmechanismus36 umfasst ausgehend vom Stechelement10 ein formschlüssig mit einem hintergreifbaren Kopfabschnitt76 des Stechelements10 lösbar verbindbares Stoßorgan78 . Das Stoßorgan78 ist über eine fünfte Feder80 gegen einen gehäusefesten Wandabschnitt82 in Stoßrichtung vorgespannt. Es umfasst eine axiale Öffnung84 , durch die sich ein halbstarrer Zugdraht86 in einen zylindrischen Hohlraum88 des Stoßorgans78 hineinerstreckt und dort mittels einer sechsten Feder90 in Stoßrichtung vorgespannt ist. Der halbstarre Zugdraht86 erstreckt sich durch eine Öffnung in dem Wandabschnitt82 hindurch und weiter durch ein Spannmittel44 , bestehend aus einem Klemmkonus92 und einer Klemmeinrichtung94 hindurch und weiter durch eine Öffnung in dem Mitnahmehebel42 hindurch. Im gelösten Zustand der Klemmeinrichtung94 ist der Klemmkonus92 gegenüber dem Zugdraht86 beweglich. Er ist gegenüber dem Mitnahmehebel42 derart axial beschränkt beweglich, dass bei Verstellung des Mitnahmehebels42 sein Beharrungsvermögen oder Reibungskräfte zwischen Klemmkonus92 und einer ihn umgebenden Zylinderwandung eine Klemmung oder eine Freigabe des Zugdrahts86 in der Klemmeinrichtung94 bewirken. - Wird ausgehend von der in
5b dargestellten Position der Drücker24 (3 ) nach unten gedrückt, so wird der Mitnahmehebel42 unter der Wirkung der dritten Feder38 nach oben gedrückt. Durch die Mitnahme des Klemmkonus92 wird der Zugdraht86 in der Klemmeinrichtung94 geklemmt und zusammen mit dem Mitnahmehebel42 nach oben in Richtung auf die Arretierungseinrichtung50 bewegt. In der Arretierungseinrichtung50 wird das hintergreifbare Ende48 des Mitnahmehebels42 fixiert. Der vorstehend beschriebene Spannvorgang erfolgt entgegen der Federkraft der fünften Feder80 , welche die für den Antriebsmechanismus36 erforderliche Stoßenergie dabei speichert. Wird die Arretierungseinrichtung50 durch Betätigen eines Auslösers96 gelöst, also das hintergreifbare Ende48 des Mitnahmehebels42 freigegeben, so führt das Beharrungsvermögen des Klemmkonus92 dazu, dass die Klemmeinrichtung94 den Zugdraht86 freigibt. Das Stoßorgan78 und mit ihm der Zugdraht86 schnellen dann unter der Wirkung der fünften Feder80 nach unten. Aufgrund der Kopplung von Stoßorgan78 und Stechelement10 führt das Stechelement10 dann einen Stechvorgang aus. Es schnellt über das freie Ende einer noch näher zu beschreibenden Aufnahmehülse98 hinaus und wird wieder hinter das freie Ende zurückgezogen. - Anhand der
6a bis6d wird die Ausbildung und Anordnung der Stechelemente10 beschrieben. Ein jeweiliges Stechelement10 , bei dem es sich um ein metallisches nadelförmiges Element einer Länge von 6 – 15 mm handelt, weist einen angespritzten Haltekörper100 sowie ein ebenfalls angespritztes Schutzkappenmittel102 auf, welche das Stechelement10 vor Verunreinigungen schützt und einen vorzugsweise keimdichten, vorzugsweise sterilen Abschluss gegen die Umgebung sicherstellt. Ein jeweiliges Stechelement10 mit Haltekörper100 und Schutzkappenmittel102 ist in einer bereits erwähnten Aufnahmehülse98 in axialer Richtung verschieblich aufgenommen. Das Stechelement10 wird dabei mit seinem hintergreifbaren Kopfabschnitt76 in die Öffnung am freien Ende104 der Aufnahmehülse98 eingesteckt und durch die Aufnahmehülse98 hindurchgeführt, bis das Schutzkappenmittel102 an eine axiale Stufe106 im Inneren der vorzugsweise zylindrischen Öffnung107 der Aufnahmehülse98 anschlägt. In den Figuren erkennbar ist des Weiteren ein federndes Rückstellmittel108 , dessen federnde Arme110 , die einstückig an den Haltekörper100 angeformt sein können, auf einem ringbundartigen Abschnitt112 der Aufnahmehülse98 ruhen. Bei der Ausführung eines Stechvorgangs bewirken diese Rückstellmittel108 , dass das Stechelement10 wieder hinter das Ende104 der Aufnahmehülse98 zurückgezogen wird. Die Vorspannung des Rückstellmittels108 im Ausgangszustand des Stechelements10 kann auch eingesetzt werden, um das Schutzkappenmittel102 in Anlage an die Aufnahmehülse98 , insbesondere in Anlage an den axialen Anschlag106 der Aufnahmehülse98 zu halten und so einen verbesserten, vorzugsweise keimdichten Abschluss der Aufnahmehülse98 zu bewirken. - Die
7a bis7d verdeutlichen, wie der Kopfabschnitt76 , der insbesondere einstückig mit dem angespritzten Haltekörper100 ausgebildet sein kann, in einer hintergreifbaren Nut114 des Stoßorgans78 formschlüssig gegriffen bzw. hintergriffen wird. Das Stoßorgan78 wirkt mit einem daran angeformten Rampenmittel116 zusammen, welches auch eine aus7b ersichtliche Einführöffnung118 für den Kopfabschnitt76 des Stechelements10 bildet. Dieses Rampenmittel116 wirkt mit einer Anlaufschräge120 , die an dem ringbundförmigen Abschnitt112 der Aufnahmehülse98 ausgebildet ist. Wenn die Aufnahmehülse98 mit dem darin aufgenommenen Stechelement10 auf dem Träger16 in Umfangsrichtung bewegt wird, so gleitet die Anlaufschräge120 gegen das Rampenmittel116 auf, und die gesamte Aufnahmehülse98 wird dabei in Richtung des Pfeils122 axial bewegt. Aufgrund des formschlüssigen Eingriffs des Kopfabschnitts76 des Stechelements10 in die Nut114 des Stoßorgans78 wird das Stechelement in seiner ursprünglichen axialen Position gehalten, so dass es die axiale Bewegung in Richtung des Pfeils122 nicht mit ausführt. Das Stechelement110 wird also relativ zur Aufnahmehülse98 zurückgezogen. Dies hat zur Folge, dass das Schutzkappenmittel102 vom freien Ende des Stechelements10 freikommt. Es kann nach unten abfallen. Die Blutentnahmevorrichtung8 ist dann zur Ausführung eines Stechvorgangs bereit. Wenn das Schutzkappenmittel102 abgenommen ist, so gibt es auch das Testmittel14 frei, welches in vorteilhafter Weise im Bereich des freien Endes104 der Aufnahmehülse98 aufgenommen ist. Wie in6a angedeutet, kann das Testmittel14 in einer Öffnung in der Wandung der Aufnahmehülse98 vorgesehen sein. Das Testmittel ist im dargestellten Fall innen durch das Schutzkappenmittel102 überfangen und auf diese Weise vor Verunreinigung, insbesondere vor Zutritt von Luftfeuchtigkeit und von Keimen geschützt, was als besonders vorteilhaft anzusehen ist. Das Schutzkappenmittel102 übt also eine Doppelfunktion aus, es dient sowohl der Abdeckung des Stechelements10 als auch der Abdeckung und dem Schutz des Testmittels14 . - Man erkennt in den
6 und7 des Weiteren wendelförmig verlaufende Stege am Außenumfang der Aufnahmehülse98 . Hierbei handelt es sich um Rückfedermittel124 , die an ihrem oberen Ende an den ringbundförmigen Abschnitt112 angeformt sind. Wenn der Träger16 weitergestellt wird und dadurch die soeben betrachtete Aufnahmehülse98 aus ihrer Arbeitsposition30 und damit außer Einfluss des Rampenmittels116 gebracht wird, führen diese Rückfedermittel124 dazu, dass die Aufnahmehülse98 wieder entgegen dem Pfeil122 zurückgezogen wird. - Die
8a bis8c zeigen in verschiedenen Ansichten den Träger16 für die Mehrzahl von Stechelementen10 und Testmitteln14 . Im dargestellten Fall werden zwölf Aufnahmehülsen98 mit zwölf Stechelementen10 und zwölf Testmitteln14 aufgenommen. Eine jeweilige Aufnahmehülse98 ist in eine randoffene Ausnehmung126 eines scheibenförmigen Teils128 des Trägers16 in axialer Richtung eingesetzt. Damit sich die Aufnahmehülsen98 in ihrer Arbeitsposition30 beim Zusammenwirken mit dem Rampenmittel116 nicht verdrehen können, sind die randoffenen Ausnehmungen126 und der Außenumfang der Aufnahmehülsen98 unrund, im dargestellten Fall leicht elliptisch ausgebildet. Dies bringt den weiteren wesentlichen Vorteil mit sich, dass eine jeweilige Aufnahmehülse98 in einer Vorzugsorientierung am Träger16 gehalten ist, was im Hinblick auf die Positionierung des in der Aufnahmehülse98 aufgenommenen Testmittels14 sehr wesentlich ist, weil es ja an vorbestimmter Stelle und Orientierung mit der Auswerteeinrichtung zusammenwirken können muss. Der Träger16 mit einer zentrisch angeordneten polygonförmigen Öffnung130 für den Eingriff eines entsprechend ausgebildeten Nabenabschnitts74 zum rotatorischen Antrieb des Trägers ist zusammen mit den Stechelementen10 und Testmitteln14 in den Gehäusekörper4 des erfindungsgemäßen Blutanalysegeräts einsetzbar und zusammen mit den gebrauchten Stechelementen und Testmitteln wieder aus dem Gehäusekörper entnehmbar. Dies ist aus2 ersichtlich, wo ein die Einsetzöffnung freigebender bzw. verschließender Deckel vorgesehen ist. - Die
9 –11 zeigen eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Blutanalysegeräts, bei der die Stechrichtung und die Stechelemente selbst bezüglich eines rotatorisch antreibbaren Trägers für die Stechelemente radial angeordnet ist. Radial innerhalb des Trägers ist eine nicht dargestellte Antriebseinrichtung für die Stechelemente vorgesehen. - Die Betätigung und Funktion des erfindungsgemäßen Blutanalysegeräts bei der Durchführung einer Blutentnahme und -analyse wird nachfolgend beschrieben:
Ausgehend von der in3 dargestellten Grundstellung wird der Drücker24 entgegen der Spannkraft der ersten Feder26 und der zweiten Feder62 ein erstes Mal niedergedrückt. Während eines ersten Hubabschnitts wird hierdurch das Druckstück54 und der Wellenabschnitt56 axial nach unten verlagert. Es wird eine Kraft in Umfangsdrehrichtung aufgebaut. Währenddessen gibt der Bautenzug34 den Mitnahmehebel42 frei, der sich unter Druck der dritten Feder38 in Richtung des Pfeils40 bewegt. Gleichzeitig wird der Zugdraht86 in der Klemmeinrichtung94 geklemmt und somit der Zugdraht86 ebenfalls nach oben gezogen. Währendessen verbleibt aber das Stoßorgan78 noch ein seiner Ausgangsposition. - Schließlich kommen in einem weiteren Hubabschnitt die Stege
64 aus den Längsnuten66 der feststehenden Führungsbuchse52 frei und der Wellenabschnitt kann eine rotatorische Bewegung um 15° ausführen. Gleichzeitig wird der Träger über das Zahnradpaar70 ,72 um 15° weiterbewegt und bringt ein Stechelement10 in die Arbeitsposition30 . Dabei gleitet der Kopfabschnitt76 des Stechelements10 in die Öffnung114 des Stoßorgans78 und somit in die Hintergriffsstellung. Nahezu gleichzeitig gleitet die Aufnahmehülse98 mit ihrer Anlaufschräge120 gegen das Rampenmittel116 und wird in Richtung des Pfeils122 nach unten bewegt, so dass das Schutzkappenmittel102 von dem Stechelement10 freikommt. Während des letzten Abschnitts der Hubbewegung des Drückers24 ist der freie Weg des Zugdrahts86 innerhalb der zylindrischen Öffnung107 des Stoßorgans78 aufgebraucht und der Zugdraht spannt entgegen der Kraft der fünften Feder80 als Hauptstoßfeder den Antriebsmechanismus36 der Blutentnahmevorrichtung8 . Am Ende der Spannbewegung wird das hintergreifbare Ende48 des Mitnahmehebels42 in der Arretierungseinrichtung50 fixiert. - Die Unterdruck erzeugende Einrichtung
18 ist nun aktiviert, und der Antriebsmechanismus36 der Blutentnahmevorrichtung8 ist gespannt. Durch Betätigen des Auslösers96 kann die Arretierungseinrichtung50 gelöst werden und somit schnellt das Stoßorgan78 unter der Kraft der fünften Feder80 nach unten und der Stechvorgang wird ausgeführt. Währenddessen findet unter der Kraft der ersten Feder26 und der zweiten Feder62 eine Rückstellung des Drückers24 statt. Auf diese Weise wird der volumenveränderbare Bereich20 vergrößert und es wird ein Unterdruck erzeugt, der sich bis zur Stechposition12 im Bereich des freien Endes104 der Aufnahmehülse98 ausbreitet und die Blutentnahme unterstützt und fördert. - Urmittelbar nach dem Auslösen des Stechvorgangs drücken die vierte Feder und die sechste Feder
90 das Stoßorgan78 wieder in seine Ausgangsposition und bewirken damit die Rückzugsbewegung des Stechelements10 , welches auch durch die Rückfederungsmittel124 unterstützt wird. - Währenddessen wird der Wellenabschnitt
56 unter der Wirkung der ersten und zweiten Feder26 ,62 wieder in die feststehende Führungsbuchse52 eingefahren. - Durch eine erneute Betätigung des Drückers
24 wird das soeben betrachtete Stechelement10 zusammen mit seiner Aufnahmehülse98 und dem Testmittel14 dann um weitere 15° gedreht; es wird also aus der Arbeitsposition30 der Stechelemente entfernt. Durch eine geeignete Gestaltung der Getriebeeinrichtung28 ist bei dieser zweiten Betätigung der Hub des Drückers24 begrenzt, so dass es nicht zu einem Spannen der Antriebseinrichtung36 kommt. Das Testmittel14 kann so zu einer optischen, elektro-chemischen oder elektro-physikalisch wirkenden nicht dargestellten Auswerteeinrichtung weitertransportiert werden. Durch die vorgegebene Positionierung der Aufnahmehülsen98 am Träger16 ist sichergestellt, dass die Testmittel in der korrekten Orientierung zur Auswerteeinrichtung angeordnet sind. - Es wäre auch denkbar, dass die zweite Drehung um 15°, welche das Stechelement aus der Arbeitsposition bringt, nicht durch eine erneute Betätigung des Drückers
24 sondern alternativ durch die Zurückbewegung des Wellenabschnitts56 erreicht wird. Hierfür kann eine Anlaufschräge132 am freien Ende der Stege64 am Außenumfang des Wellenabschnitts56 vorgesehen sein. Beim Wiedereintritt des Wellenabschnitts56 in die Führungsbuchse52 könnte durch Zusammenwirken dieser Anlaufschrägen132 mit den Längsnuten66 eine Weiterdrehung des Wellenabschnitts56 um weitere 15 ausgelöst werden. - Das Ergebnis der Auswertung wird dann beispielsweise in Form des aktuellen Blutzuckergehalts an der Anzeigeeinrichtung
6 des Blutanalysegeräts2 angezeigt.
Claims (44)
- Träger (
16 ) mit einer Mehrzahl von Stechelementen (10 ) für die Verwendung in einem Blutanalysegerät (2 ) oder in einer Stechvorrichtung zur Gewinnung einer Minimalmenge von Blut aus dem menschlichen oder tierischen Körper für Analyse- oder Untersuchungszwecke, dadurch gekennzeichnet dass für ein jeweiliges Stechelement (10 ) je eine Aufnahmehülse (98 ) vorgesehen ist, in der das Stechelement (10 ) verschieblich aufgenommen ist. - Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine jeweilige Aufnahmehülse (
98 ) innen eine in axialer Richtung durchgehende, insbesondere zylindrische Öffnung (107 ) begrenzt, in der das zugehörige Stechelement (10 ) aufgenommen ist. - Träger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
107 ) einen Durchmesser von 2 – 7 mm, insbesondere von 2,5 – 5 mm, insbesondere von 3 – 4,5 mm aufweist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehülse (
98 ) eine Erstreckung in axialer Richtung von 6 – 20 mm, insbesondere von 8 – 15 mm, insbesondere von 8 – 14 mm aufweist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweiliges Stechelement (
10 ) einen insbesondere angespritzten Haltekörper (100 ) aufweist, der das Stechelement zugleich in der Aufnahmehülse (98 ) führt. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweiliges Stechelement (
10 ) ein vorzugsweise angespritztes Schutzkappenmittel (102 ) aufweist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzkappenmittel (
102 ) die Aufnahmehülse (98 ) zur Stechseite hin insbesondere keimdicht verschließt. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzkappenmittel (
102 ) einen elastisch verformbaren Bereich umfasst oder aus einem elastisch verformbaren Material gebildet ist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzkappenmittel einstückig über einen Sollbruchbereich in den Haltekörper übergeht.
- Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzkappenmittel (
102 ) einen Durchmesser senkrecht zur axialen Richtung der Aufnahmehülse von 2 – 7 mm, insbesondere von 2,5 – 5 mm, insbesondere von 3 – 4,5 mm aufweist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine jeweilige Aufnahmehülse (
98 ) zugleich das Testmittel (14 ) umfasst oder hält. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Testmittel (
14 ) in einer Öffnung in der Wandung der Aufnahmehülse (98 ) vorgesehen ist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Testmittel (
14 ) vor Ausführung eines Stechvorgangs durch das Schutzkappenmittel (102 ) überfangen ist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzkappenmittel (
102 ) gegen einen axialen Anschlag (106 ) der Aufnahmehülse (98 ) anlegbar ist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehülse (
98 ) eine abgesetzte Öffnung (107 ) mit einer Stufe umfasst, die den Anschlag (106 ) für das Schutzkappenmittel bildet. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stechelement (
10 ) wenigstens ein federndes, insbesondere einstückig mit dem Haltekörper (100 ) ausgebildetes Rückstellmittel (108 ) aufweist, das eine Rückstellbewegung des Stechelements (10 ) nach der Ausführung des Stechvorgangs relativ zu der Aufnahmehülse (98 ) bewirkt oder zumindest unterstützt. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorspannung des Rückstellmittels (
108 ) im Ausgangszustand des Stechelements (10 ) das Schutzkappenmittel (102 ) in Anlage an die Aufnahmehülse (98 ), insbesondere in Anlage an den axialen Anschlag (106 ) der Aufnahmehülse (98 ) hält und so zu einem verbesserten, vorzugsweise keimdichten Abschluss der Aufnahmehülse führt. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine jeweilige Aufnahmehülse (
98 ) in eine Ausnehmung (126 ) am Träger (16 ) einsetzbar ist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine jeweilige Aufnahmehülse (
98 ) in einer randoffenen Ausnehmung (126 ) eines insbesondere scheibenförmigen Teils (128 ) des Trägers (16 ) gehalten ist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine jeweilige Aufnahmehülse (
98 ) verschieblich am Träger (16 ) gehalten ist, insbesondere in axialer oder radialer Richtung verschieblich gehalten ist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine jeweilige Aufnahmehülse (
98 ) bei Rotation des Trägers (16 ) durch Aufgleiten gegen ein Zwangsführungsmittel (116 ) verschieblich ist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine jeweilige Aufnahmehülse (
98 ) wenigstens ein federndes Rückstellmittel (124 ) aufweist, das eine Rückstellbewegung der Aufnahmehülse (98 ) nach der Ausführung des Stechvorgangs relativ zu dem Träger (16 ) bewirkt oder zumindest unterstützt. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehülse (
98 ) zusammen mit dem darin aufgenommenen Stechelement (10 ) nur in einer Vorzugsorientierung am Träger (16 ) anordenbar ist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehülse (
98 ) einen unrunden von der Kreisform abweichenden Außenumfang aufweist. - Träger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stechelemente (
10 ) einen hintergreifbaren Endabschnitt aufweisen, mit dem sie an eine Antriebseinrichtung (36 ) zur Ausführung des Stechvorgangs koppelbar sind. - Stechvorrichtung zum Durchstechen der Körperoberfläche zur Entnahme einer Minimalmenge von Blut aus dem menschlichen oder tierischen Körper für Analyse- oder Untersuchungszwecke, mit einer Mehrzahl von auf einem Träger (
16 ) vorgesehenen und mit dem Träger in einen Gehäusekörper (4 ) einsetzbaren Stechelementen (10 ), die von einem Antriebsmechanismus (36 ) antreibbar sind, gekennzeichnet durch einen Träger (16 ) nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, der zusammen mit den Stechelementen (10 ) in den Gehäusekörper (4 ) einsetzbar ist und nach Gebrauch der Stechelemente wieder aus dem Gehäusekörper entnehmbar ist. - Blutanalysegerät (
2 ) mit einem Gehäusekörper (4 ), mit einer eine Mehrzahl von Stechelementen (10 ) aufweisenden Blutentnahmevorrichtung (8 ), mit einer Mehrzahl von Testmitteln (14 ) für die Analyse einer Minimalmenge von Blut, mit einer eine Auswerteelektronik umfassenden Auswerteeinrichtung und mit einer Anzeigeeinrichtung (6 ), die ein als ein einziges Gerät handhabbares Komplettsystem bilden, wobei der Gehäusekörper (4 ) eine einer Arbeitsposition (30 ) eines jeweiligen Stechelements (10 ) zugeordnete Stechposition (12 ) zum Anlegen einer Hautoberfläche eines Benutzers aufweist, wobei eine Mehrzahl von Testmitteln (14 ) und Stechelementen (10 ) in das Gerät einsetzbar ist, die zur Durchführung mehrerer Messungen nacheinander in eine Arbeitsposition (30 ) bringbar sind, wobei bei Positionierung eines Stechelements (10 ) in seiner Arbeitsposition (30 ) das Stechelement in die an der Stechposition (12 ) angelegte Hautoberfläche eines Benutzers einstechbar ist und aus der Hautoberfläche austretendes Blut auf ein Testmittel (14 ) gelangen kann, gekennzeichnet durch einen Träger (16 ) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 – 25, der zusammen mit den Stechelementen (10 ) in den Gehäusekörper (4 ) einsetzbar ist und nach Gebrauch der Stechelemente (10 ) wieder aus dem Gehäusekörper (4 ) entnehmbar ist. - Blutanalysegerät nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
16 ) in dem Gehäusekörper (4 ) rotatorisch antreibbar ist. - Blutanalysegerät nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrzahl von Testmitteln (
14 ) auf einem Träger (16 ) angeordnet und zusammen mit dem Träger (16 ) in den Gehäusekörper (4 ) einsetzbar ist und nach Gebrauch wieder aus dem Gehäusekörper (4 ) entnehmbar ist. - Blutanalysegerät nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Testmittel (
14 ) und die Stechelemente (16 ) auf demselben Träger (16 ) angeordnet sind. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–30, dadurch gekennzeichnet, dass eine Unterdruck erzeugende Einrichtung (
18 ) vorgesehen ist, mittels derer schon unmittelbar vor der Ausführung oder gleichzeitig mit der Ausführung oder unmittelbar im Anschluss an die Ausführung des Stechvorgangs zur Unterstützung der Gewinnung einer Minimalmenge von Blut ein Unterdruck an die Hautoberfläche anlegbar ist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–31, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruck erzeugende Einrichtung (
18 ) so vorgesehen ist, dass der von ihr erzeugte Unterdruck die Beförderung von aus der Hautoberfläche ausgetretenem Blut zu einem Testmittel (14 ) unterstützt. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–32, dadurch gekennzeichnet, dass das Testmittel (
14 ) zwischen der Stechposition (12 ) und der Unterdruck erzeugenden Einrichtung (18 ) vorgesehen ist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–33, dadurch gekennzeichnet, dass das Testmittel (
14 ) wenigstens nahezu an die Stechposition (12 ) anschließend oder dazu benachbart vorgesehen ist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–34, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruck erzeugende Einrichtung (
18 ) einen volumenveränderbaren Bereich (20 ) aufweist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–35, dadurch gekennzeichnet, dass der volumenveränderbare Bereich (
20 ) ein Federmittel (26 ) aufweist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–36, dadurch gekennzeichnet, dass der volumenveränderbare Bereich (
20 ) einen Balg, insbesondere Faltenbalg (22 ) aufweist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–37, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruck erzeugende Einrichtung (
18 ) manuell zur Erzeugung von Unterdruck aktivierbar ist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–38, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruck erzeugende Einrichtung (
18 ) durch Verringerung des Volumens des volumenveränderbaren Bereichs (20 ) aktivierbar ist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–39, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruck erzeugende Einrichtung (
18 ) derart mit der Blutentnahmevorrichtung (8 ) funktionsgekoppelt ist, dass der Unterdruck erst unmittelbar vor oder gleichzeitig mit oder unmittelbar im Anschluss an die Ausführung des Stechvorgangs erzeugt wird und dann unmittelbar an die Hautoberfläche anlegbar ist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–40, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruck erzeugende Einrichtung (
18 ) derart mit der Blutentnahmevorrichtung (8 ) funktionsgekoppelt ist, dass mit Aktivieren der Unterdruck erzeugenden Einrichtung ein Spannvorgang bei der Blutentnahmevorrichtung einhergeht oder hierdurch ausgelöst wird. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–41, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruck erzeugende Einrichtung (
18 ) mit der Blutentnahmevorrichtung (8 ) mechanisch funktionsgekoppelt ist. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–42, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruck erzeugende Einrichtung (
18 ) derart mit dem Träger (16 ) für die Stechelemente (10 ) und Testmittel (14 ) funktionsgekoppelt ist, dass mit Aktivieren der Unterdruck erzeugenden Einrichtung eine Stellbewegung des Trägers (16 ) einhergeht oder hierdurch ausgelöst wird. - Blutanalysegerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 27–43, dadurch gekennzeichnet, dass zum Aktivieren der Unterdruck erzeugenden Einrichtung (
18 ) eine axiale Stellbewegung vorgesehen ist, die über Getriebemittel (28 ) in eine rotatorische Stellbewegung für den Antrieb des Trägers (16 ) für die Stechelemente (10 ) und/oder Testmittel (14 ) umsetzbar ist.
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