-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Führungsschiene für ein Schrank-Auszugsteil wie zum Beispiel
einen Schubkasten, umfassend eine an einem Schrankkorpus festlegbare
Korpusschiene, eine am Auszugsteil festlegbare Laufschiene und eine zwischen
Korpusschiene und Laufschiene angeordnete, auszugsverlängernde
Mittelschiene, wobei eine Blockiervorrichtung vorgesehen ist, mittels
derer die Führungsschiene
sowohl im völlig
zusammengeschobenen wie auch im völlig ausgezogenen Zustand mechanisch
verriegelbar ist.
-
Führungsschienen
der vorerwähnten
Art sind an sich bekannt.
-
Insbesondere
bei der Verwendung derartiger Führungsschienen
bei schweren Auszugsteilen und/oder beim Einsatz entsprechender
Führungsschienen
unter Bedingungen, in denen eine horizontale Ausrichtung der Führungsschienen
nicht immer gewährleistet
ist, zum Beispiel in Flugzeugen, Schiffen, Reisebussen oder dergleichen,
ist es aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich, derartige Führungsschienen
mit Blockiereinrichtungen auszustatten. Diese Blockiereinrichtungen
sorgen dafür, dass
die Auszugsteile in geschlossenem Zustand wie auch in völlig geöffneter
Position gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sind, sodass
sowohl die Gefahr des unbeabsichtigten Öffnen wie auch des unbeabsichtigten
Schließens
durch Schwerkraft praktisch vermieden ist.
-
Bei
den vorbekannten Führungsschienen dieser
Art sind die Blockiereinrichtungen so gestaltet, dass diese auf
Kraftausübung
in Verschieberichtung der einzelnen Komponenten der Führungsschiene ansprechen.
Dies bedeutet, dass beim Öffnen
eines entsprechenden Auszuges zunächst ein erhöhter Kraftaufwand
erforderlicht ist, um die Blockierung der Schließlage zu überwinden. Ebenso ist aus der
geöffneten
und blockierten Stellung heraus zunächst ein erhöhter Kraftaufwand
notwendig, um diese Blockierung aufzuheben und den Auszug in seine
Schließrichtung
verschieben zu können.
-
Insbesondere
bei vollständig
geöffnetem Auszug
kann aber auch durch unbeabsichtigtes Anstoßen an das Auszugsteil bei
bisherigen Konstruktionen die Blockiereinrichtung gelöst werden.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Führungsschiene
der gattungsgemäßen Art
zu schaffen, bei der die Blockiereinrichtung in beiden Verschieberichtungen
ohne nennenswerten Kraftaufwand entriegelbar ist, ohne dass dabei
die Gefahr besteht, dass die Blockiereinrichtung durch unbewusste
Fehlbedienungen gelöst
werden kann.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Blockiervorrichtung aus einem in Längsrichtung der Laufschiene
verlaufend in dieser Laufschiene gelagerten und um seine Längsachse
drehbaren Stab mit mindestens einem quer zur Längsachse vorstehenden Rastzahn
und einem am hinteren Ende der Mittelschiene schwenkbar gelagerten
und federbelasteten Rasthebel besteht, wobei der mindestens eine
Rastzahn bei völlig
zusammengeschobener Führungsschiene
in einen entsprechenden Durchbruch der Korpusschiene eingreift und
bei völlig
ausgezogener Führungsschiene
an der vorderen Stirnseite der Mittelschiene anliegt und der Stab
derart federbelastet ist, dass der mindestens eine Rastzahn ständig in
Richtung der Korpusschiene belastet ist und der Rasthebel bei völlig ausgezogener
Führungsschiene
mit mindestens einem Rastvorsprung blockierend in eine Aussparung
der Korpusschiene eingreift und durch eine am hinteren Ende der
Laufschiene befestigte Lasche aus der Blockierstellung herausbewegbar
ist.
-
Eine
derart konzipierte Führungsschiene
ist in ihren beiden möglichen
Endstellungen durch formschlüssig
zusammenwirkende Mittel blockiert. Bei diesen Mitteln handelt es
sich im Falle der Blockierung in völlig zusammengeschobenen Zustand
ausschließlich
um den mindestens einen Rastzahn, der in den Durchbruch der Korpusschiene
eingreift. Im völlig
ausgezogenen Zustand wird ebenfalls eine rein formschlüssige Blockierung
erreicht, einerseits durch den mindestens einen Rastvorsprung des
Rasthebels, der in eine Aussparung der Korpusschiene eingreift und
dadurch die Mittelschiene gegenüber
der Korpusschiene blockiert und durch den mindestens einen Rastzahn,
der im völlig
ausgezogenen Zustand der Führungsschiene
an der vorderen Stirnkante der Mittelschiene anliegt.
-
Soll
die Führungsschiene
aus ihrem zusammengeschobenen Zustand heraus ausgefahren oder aus
dem ausgefahrenen Zustand heraus eingeschoben werden, ist in beiden
Fällen
eine Betätigung
des Stabes mit dem mindestens einen Rastzahn erforderlich, um den
mindestens einen Rastzahn entweder aus der Aussparung der Korpusschiene
heraus zu bewegen oder den mindestens einen Rastzahn aus dem Stirnseitenbereich
der Mittelschiene herauszuschwenken. Erst dann ist eine Betätigung der Führungsschiene
möglich,
wobei für
die Längsverschiebung
der Führungsschiene
sowohl in Auszugs- sowie auch in Einschubrichtung lediglich die
internen Reibungskräfte
zu überwinden
sind, nicht aber zusätzliche
Kräfte
aufgebracht werden müssen,
um eine Blockierung aufzuheben.
-
Weitere
Merkmale der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
-
Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
-
1 eine
rückseitige
Ansicht einer erfindungsgemäßen Führungsschiene
im zusammengeschobenen Zustand,
-
2 eine
Vorderansicht der Führungsschiene
gemäß 1,
-
3 eine
Perspektivdarstellung der Führungsschiene
von ihrer Rückseite
her gesehen,
-
4 eine
Perspektivdarstellung der Führungsschiene
von der Vorderseite her gesehen,
-
5 einen
Schnitt nach der Linie V V in 1,
-
6 eine
Vorderansicht der erfindungsgemäßen Führungsschiene
in vollständig
ausgezogenem Zustand,
-
7 eine
Rückansicht
der Führungsschiene,
ebenfalls in vollkommen ausgezogenem Zustand,
-
8 eine
Ansicht in Richtung des Pfeils VIII in 6,
-
9 eine
Sprengbilddarstellung einer Laufschiene der Führungsschiene gemäß den 1–8 mit
einem in der Laufschiene montierbaren Stab mit Rastzähnen.
-
In
den Zeichnungen ist mit dem Bezugszeichen 1 jeweils insgesamt
eine Führungsschiene
für ein
nicht dargestelltes Schrank-Auszugsteil, wie zum Beispiel einen
Schubkasten gezeigt, wobei die Führungsschiene 1 im
Wesentlichen aus einer an einem Schrankkorpus festlegbaren Korpusschiene 2,
einer mit einem Auszugsteil verbindbaren Laufschiene 3 und
einer zwischen der Korpusschiene 2 und der Laufschiene 3 angeordneten,
auszugsverlängernden Mittelschiene 4 besteht.
-
Im
vollkommen zusammengeschobenen Zustand, wie er in den 1–4 gezeigt
ist, ist die gesamte Führungsschiene 1 blockiert,
d. h., dass die Laufschiene 3 und die Mittelschiene 4 gegenüber der Korpusschiene 2 nicht
verschoben werden können. Diese
Blockierung wird erreicht durch einen in der Laufschiene 3 montierten
Stab 5 mit zwei Rastzähnen 6,
die in entsprechende Durchbrüche 7 der
Korpusschiene 2 eingreifen, so wie dies insbesondere die 1, 3 und 5 zeigen.
-
Wie
besonders 9 deutlich macht, ist der Stab 5 über zwei
Lagerblöcke 8 und 9,
die mit der Laufschiene 3 verschraubt oder anderweitig
befestigbar sind, innerhalb der Laufschiene 3 drehbar gelagert
und gegen axiale Verschiebung gesichert.
-
An
seinem über
das vorderen Ende der Laufschiene 3 hinaus vorstehenden
Ende ist der Stab 5 mit einer Handhabe 10 ausgestattet,
die gegenüber der
Langsachse des Stabes 5 abgewinkelt verläuft.
-
Durch
eine Formfeder 11, die auf einen der Rastzähne 6 einwirkt,
so wie dies aus 5 deutlich hervorgeht, ist der
Stab 5 mit einem Drehmoment beaufschlagt, durch welches
die Rastzähne 6 ständig in Richtung
zur Korpusschiene 2 hin gedreht werden. Dies bedeutet,
dass die Rastzähne 6 in
die besagten Durchbrüche 7 der
Korpusschiene 2 einschnappen, wenn der Stab 5 nicht
durch einen Benutzer über
die Handhabe 10 entgegen der Belastungsrichtung der Formfeder 11 betätigt wird.
-
In
diesem Zustand ist nun die erwähnte
Blockierung der Führungsschiene
sichergestellt, da die Laufschiene 3 gegenüber der
Korpusschiene 2 nicht in ihrer Längsrichtung verschoben werden
kann. Erst dann, wenn ein Benutzer den Stab 5 durch Ergreifen der
Handhabe 10 und durch Drehen entgegengesetzt der Belastungsrichtung
durch die Formfeder 11 soweit verschwenkt oder dreht, bis
die Rastzähne 6 aus
den Durchbrüchen 7 herausgeschwenkt
sind, kann die Laufschiene 3 gegenüber der Korpusschiene in Längsrichtung
bzw. in Auszugsrichtung verschoben werden.
-
In
völlig
ausgezogenem Zustand der Führungsschiene 1,
wie er in den 6 und 7 dargestellt
ist, liegt bei nicht von einem Benutzer verschwenktem oder verdrehtem
Stab 5 einer der Rastzähne 6 vor
dem stirnseitigen, vorderen Ende 4a der Mittelschiene 4.
Dies ist aus 7 sehr gut ersichtlich.
-
Aus 6 geht
hervor, dass am hinteren Ende der Mittelschiene 4 ein Rasthebel 12 derart schwenkbar
an der Mittelschiene 4 gelagert und durch eine Feder 13 derart
belastet ist, dass zwei Rastvorsprünge 14 des Rasthebels 12 ständig in Richtung
der Korpusschiene 2 belastet sind und im völlig ausgezogenen
Zustand in Aussparungen 15 der Korpusschiene 2 eingreifen.
Dies bedeutet, dass bei völlig
ausgezogener Führungsschiene 1,
wie in 6 dargestellt, die Mittelschiene 4 gegenüber der Korpusschiene 2 mechanisch
blockiert ist.
-
Am
hinteren Ende der Laufschiene 3 ist eine Betätigungslasche 3a befestigt,
die beim Einfahren der Führungsschiene 1 in
die Schließstellung
unter eine Betätigungsnase 12a des
Rasthebels 12 fährt und
diesen Rasthebel 12 entgegen der Wirkung der Feder 13 aus
den Aussparungen 15 der Korpusschiene 2 herausbewegt.
Dadurch ist die Mittelschiene 4 gegenüber der Korpusschiene 2 wieder
entriegelt und kann gegenüber
dieser Korpusschiene 2 bis in ihre Endlage zurückgeschoben
werden. In der in den 6 und 7 gezeigten,
völlig
ausgezogenen Position der Führungsschiene 1 ist,
wie erwähnt, die
Mittelschiene 4 gegenüber
der Korpusschiene 2 durch den Rasthebel 12 blockiert.
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass in dieser Situation einer der
Rastzähne 6 vor
der vorderen Stirnkante 4a der Mittelschiene 4 liegt.
Dies bedeutet, dass auch die Laufschiene 3 in dieser Position
nicht gegenüber
der Mittelschiene 4 in Schließrichtung verschoben werden
kann, sodass das ganze System in sich blockiert ist. Ein mit der
Laufschiene 3 verbundenes Auszugsteil ist somit in vollkommen
geöffneter
Stellung gegen unbeabsichtigtes Zurückschieben gesichert.
-
Auch
hier ist es wieder erforderlich, den Stab 5 über seine
Handhabe 10 soweit zu verdrehen, dass der Rastzahn 6 aus
dem Anlagebereich zur vorderen Stirnkante 4a der Mittelschiene 4 herausgeschwenkt ist.
Dann kann die Laufschiene 3 gegenüber der Mittelschiene 4 in
Schließrichtung
verschoben werden. Dabei ist die Mittelschiene 4 zunächst noch
gegenüber
der Korpusschiene 2 durch den Rasthebel 12 blockiert.
Bei der Einschubbewegung der Laufschiene 3 gelangt die
am hinteren Ende der Laufschiene 3 angeschlossene Betätigungslasche 3a in
den Kontaktbereich zur Betätigungsnase 12a des
Rasthebels 12 und hebt diesen, wie weiter oben schon beschrieben, soweit
an, dass die Verrastung der Mittelschiene 4 gegenüber der
Korpusschiene 2 aufgehoben wird und die Führungsschiene 1 insgesamt
in ihren zusammengeschobenen Zustand verfahren werden kann.
-
Die
beiden Rastzähne 6 weisen
einen Abstand zueinander auf, der unterschiedlich ist zu den Abständen aller
nicht weiter bezeichneten Montageöffnungen innerhalb der Mittelschiene 4 und
der Korpusschiene 2, um zu verhindern, dass die Rastzähne 6 unbeabsichtigt
in eine dieser Montageöffnungen einschwenken.
-
Die
Rastzähne 6 müssen, um
in die Durchbrüche 7 der
Korpusschiene 2 eingreifen zu können, auch die Mittelschiene 4 durchtreten
können.
Hierfür sind
entsprechende Öffnungen 4b (siehe
hierzu 5 und 7) innerhalb der Mittelschiene 4 vorgesehen.
Sollte in Folge einer unglücklichen
Verschiebebewegung eine Situation entstehen, bei der die Rastzähne 6 schon
die Mittelschiene 4 durchtreten, bevor sie auf der Korpusschiene 2 aufliegen,
ist zum behinderungsfreien Einschieben des gesamten Systems vorgesehen,
am vorderen, stirnseitigen Ende 2a der Korpusschiene eine
Ausklinkung 2b mit einer Einlaufschräge 2c vorzusehen,
längs derer
die Rastzähne 6 in
den Bereich der Korpusschiene 2 selbsttätig zurückgeschwenkt werden entgegen
der Wirkung der die Rastzähne 6 belastenden
Formfeder 11.
-
Der
Vorteil der vorstehend beschriebenen Konstruktion liegt im Wesentlichen
in einer vereinfachten Handhabung bei der Aufhebung der Blockierungen
sowohl im geschlossenen wie auch im völlig ausgefahrenen Zustand
und darüber
hinaus auch ganz wesentlich darin, dass ein unbeabsichtigtes Einfahren
aus der blockierten Vollauszugsstellung durch unbewusste oder ungewollte
stirnseitige Belastung auf die Führungsschiene
ausgeschlossen ist.
-
Um
eine Blockadestellung aufzuheben, müssen keine erhöhten Kräfte in Auszugs- oder Einschubrichtung
aufgebracht werden, es ist lediglich notwendig, die Rastzähne 6 durch
Verdrehen des Stabes 5 über
seine Handhabe 10 aus ihren Blockierpositionen herauszuschwenken.
Auch ungewollt hohe Belastungen auf die Führungsschiene in Auszugs- oder
Einschubrichtung können
dabei eine Blockierung nicht aufheben. Somit ist die Aufhebung einer
Blockadeposition durch einen Benutzer letztlich sehr einfach durchführbar, nicht
aber durch ungewollte Manipulationen oder Belastungen auf die Führungsschiene 1.
Dabei soll nicht unerwähnt
bleiben, dass ein Verhindern ein unbeabsichtigten Verschiebebewegung
einer entsprechenden Führungsschiene
auch ein erhöhtes
Maß an
Sicherheit bedeutet.
-
Zusammenfassung
-
Eine
Führungsschiene
(1) für
ein Schrank-Auszugsteil, wie zum Beispiel einen Schubkasten, umfassend
eine an einem Schrankkorpus festlegbare Korpusschiene (2),
eine am Auszugsteil festlegbare Laufschiene (3) und eine
zwischen Korpusschiene (2) und Laufschiene (3)
angeordnete, auszugsverlängernde
Mittelschiene (4), wobei eine Blockiervorrichtung vorgesehen
ist, mittels derer die Führungsschiene
(1) sowohl im völlig
zusammengeschobenen wie auch im völlig ausgezogenen Zustand mechanisch
verriegelbar ist, ist so ausgebildet, dass die Blockiervorrichtung
aus einem in Längsrichtung
der Laufschiene (3) verlaufend in dieser Laufschiene (3)
gelagerten und um seine Längsachse drehbaren
Stab (5) mit mindestens einem quer zur Längsachse
vorstehenden Rastzahn (6) und einem am hinteren Ende der
Mittelschiene (4) schwenkbar gelagerten federbelasteten
Rasthebel (12) besteht, wobei der mindestens eine Rastzahn
(6) bei völlig
zusammengeschobener Führungsschiene
(1) in einen entsprechenden Durchbruch (7) der
Korpusschiene (2) eingreift und bei völlig ausgezogener Führungsschiene
(1) an der vorderen Stirnseite (4a) der Mittelschiene
(4) anliegt und der Stab (5) derart federbelastet
ist, dass der mindestens eine Rastzahn (6) ständig in
Richtung der Korpusschiene (2) belastet ist und dass der
Rasthebel (12) bei völlig
ausgezogener Führungsschiene
(1) mit mindestens einem Rastvorsprung (14) blockierend
in eine Aussparung (15) der Korpusschiene eingreift und
durch eine am hinteren Ende der Laufschiene (3) befestigte
Betätigungslasche
(3a) aus der Blockierstellung heraus bewegbar ist.