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Brillenbügelanordnung mit einer elektrischen Anlage, insbesondere
einem Hörgerät Die Erfindung betrifft eine Brillenbügelanordnung mit einer elektrischen
Anlage, insbesondere einem Hörgerät zum Gebrauch mit einem Brillenrahmen, bestehend
aus einem länglichen Gehäuse mit einem vorderen Abschnitt, der durch die äußere
Seite eine Zugangsöffnung hat und eine elektrische Anlage enthält, die durch die
Öffnung von außen zugänglich ist, sowie aus einem länglichen Plattenstück, das sich
über die äußere Seite des Abschnitts legt und die Öffnung schließt und ein vorderes
Endteil aufweist, das über das Ende des Gehäuses hinaus verläuft und mit dem Brillenrahmen
verbunden ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen einfach und billig herstellbaren
Brillenbügel dieser Art zu schaffen, welcher in einfachster Weise den Austausch
des Gehäuses oder des Plattenstückes ermöglicht. Dabei sollen die das Gehäuse und
das Plattenstück verbindenden Teile so angeordnet sein, daß ein ungewolltes Lösen
während des Tragens der Brille verhindert und eine einheitliche schlanke Bauart
ermöglicht wird.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung durch zwei Kupplungen, die beide
Teile lösbar miteinander verbindet und aus je zwei verriegelnden Elementen bestehen,
die mit dem Gehäuse bzw. dem Plattenstück verbunden und so angeordnet sind, daß
sie durch Bewegung der Teile gegeneinander voneinander geöst oder miteinander verbunden
werden.
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Fig. 1 ist eine Ansicht von oben auf das an einem Brillenbügel angeordnete
Hörgerät und einen Teil des Brillenrahmens, wobei verborgene Teile gestrichelt dargestellt
sind; Fig. 2 ist ein Schnitt nach Linie 2-2 in Fig. 1 in vergrößertem Maßstab; Fig.
3 ist ein Schnitt nach Linie 3-3 in Fig. 2 mit Ansicht in Richtung der Pfeile; Fig.
4 ist eine vergrößerte, schaubildliche Darstellung bestimmter Teile in nicht verriegelter
Lage; Fig. 5 ist eine Seitenansicht des hinteren Endes des Brillenbügels.
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Obwohl nur ein Brillenbügel in den Zeichnungen dargestellt ist, wird
bemerkt, daß die Anordnung mit einem vollständigen Brillengestell benutzt wird und
einen zweiten Brillenbügel, der, abgesehen von der spiegelbildlichen Form, identisch
mit dem dargestellten ist, erfordert. Der Brillenrahmen, im ganzen mit
11 bezeichnet, kann von beliebiger Form und Art sein.
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Der Bügel ZO umfaßt ein längliches Gehäuse 12, das an der Seite des
Kopfes anliegt. Das Gehäuse 12 enthält eine innere Kammer 13, die in zwei oder mehr
Abteilungen zur Aufnahme verschiedener elektrischer Bestandteile eingeteilt sein
kann. Das Gehäuse 12 hat eine geschlossene innere Seite 14, die feuchtigkeitsundurchlässig
ist. Die innere Seite 14 legt sich im Gebrauch an den Kopf an. Zum Gehäuse 12 gehört
auch die obere und untere Seite 15 und 16, welche beide ebenfalls feuchtigkeitsundurchlässig
Beinkönnen.
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In der dargestellten Ausführungsform ist das Gehäuse 12 aus einem
passenden, im wesentlichen festen Kunststoff in einem Stück gepreßt. Das hintere
Endstück 16a des Gehäuses 12 ist bei 17 so geformt, daß es über den oberen Teil
des Ohres greifen kann und im wesentlichen in der Art gewöhnlicher Brillengestelle
der Form eines Kopfes folgt. Das hintere Endstück 16 a des Gehäuses 12 hat eine
nach vorn schauende Fläche 18, die sich an das Ohr anlegt und eine Vorwärtsbewegung
des Gehäuses 12 verhindert, wenn der Bügel zusammengesetzt ist und die Brille getragen
wird.
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Die äußere Seite des Gehäuses 12 ist offen und gestattet den Zugang
zu der Kammer 13, die eine Anzahl das elektrische Hörgerät bildende Bestandteile
enthält. Diese Bestandteile werden gewöhnlich einen Lautsprecher 19, eine Transistorsignalverstärkeranlage
20, eine Batterie 21 und ein Mikrofon 22 umfassen. Die Batterie 21 und das Mikrofon
22 sind in einer durch eine Deckplatte 23 abgedeckten Kammer im hinteren Endstück
16a angeordnet. Die äußere Seite des Gehäuses 12 wird durch ein längliches Plattenstück
24 abgeschlossen.
Das vordere Ende 24r des Plattenstücks 24 ragt
nach vorn über das vordere Ende des Gehäuses 12 hinaus und ist in der gewöhnlichen
Art durch ein Scharnier 25 mit dem Brillenrahmen 11 verbunden.
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Es ist oft erwünscht, das Gehäuse 12 von dem Plattenstück 24 zu lösen,
sei es, um die Hörgerätteile innerhalb des Gehäuses 12 zu reparieren, oder sei es,
um das Plattenstück 24 gegen ein anderes mit einer anderen Form auszutauschen. Zu
diesem Zweck sind erfindungsgemäß Kupplungsteile zur leicht lösbaren Verbindung
beider Glieder vorgesehen.
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Das Gehäuse 12 weist eine im wesentlichen rückwärts schauende Fläche
26 auf, die eine Ausnehmung 27 enthält.
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Das Plattenstück 24 ist mit einem Haken 28 versehen, der in einem
Stück mit dem hinteren Ende des Plattenstücks 24 gebildet ist und der durch eine
rückwärtige Bewegung des Gehäuses 12 bezüglich des Plattenstücks 24 in die
Ausnehmung 27 eingeführt wird.
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Eine Schnappkupplungseinrichtung, im ganzen mit 29 bezeichnet, ist
zur lösbaren Verbindung des Plattenstücks 24 mit dem Gehäuse 12 an einem Punkt,
der in Längsrichtung gegenüber dem Haken 28 und der Ausnehmung 26 versetzt ist,
vorgesehen. Die Schnappkupplungseinrichtung 29 umfaßt einen Bolzen 30, der an der
inneren Seite des Plattenstücks 24 befestigt ist und seitlich von ihr absteht. Der
Bolzen 30 ist mitten zwischen den Kanten des Plattenstücks 24 angeordnet und mit
einem verbreiterten Kopf 31 versehen.
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Das Gehäuse 12 weist einen Vorsprung 32 auf, der sich nach außen gegen
die offene äußere Seite des Gehäuses 12 erstreckt. Das Gehäuse 12 hat eine geschwungene
vordere Wand 33, die mit dem Vorsprung 32 zusammen eine Aushöhlung umgrenzt. Eine
längliche, federnde Platte 35 von im wesentlichen rechteckiger Form ist mit einer
Öffnung 36 in der Nähe eines ihrer Enden versehen, und ein Befestigungsstift 37
verläuft durch diese Öffnung hindurch in eine Bohrung 38 in den Vorsprung 32, um
dadurch die Platte 35 fest mit dem Gehäuse 12 zu verbinden. Das vordere Ende 39
der Platte 35 ragt in das Gehäuse 12 hinein und hat einen Schlitz 40, der im wesentlichen
keilförmig ausgebildet ist. Die Platte 35 besteht, wie gesagt, aus einem federnden
Material wie z. B. Federmetall od. dgl., und der Schlitz 40 ist zum vorderen Ende
39 der Platte 35 zu offen, um dadurch ein leichtes Verbiegen der Platte während
des Verriegelns zu gewährleisten. Der längliche Teil des Schlitzes 40 hat einen
verbreiterten Abschnitt 40 a zwischen seinen Enden, der dazu dient, den Bolzen 30
aufzunehmen. In Fig. 3 ist der mit dem Kopf 31 versehene Bolzen 30 in verriegelter
Verbindung mit der geschlitzten Platte 35 in ausgezogenen Linien und in nicht verriegelter
Lage in gestrichelten Linien dargestellt.
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Die Verriegelung wird dadurch erreicht, daß zuerst das Plattenstück
24 über die den Zugang zum Gehäuse 12 gewährende Öffnung des Gehäuses 12 gelegt
ist. Dabei wird der Kopf 31 des Bolzens 30 in den verbreiterten Abschnitt 40 a des
Schlitzes 40 und der Haken 28 hinter der Ausnehmung 27 in eine Linie mit ihr gebracht.
Durch rückwärtige Bewegung des Gehäuses 12 bezüglich des Plattenstücks 24 wird der
Bolzen 30 aus dem verbreiterten Abschnitt 40c in den engen Abschnitt des Schlitzes
40 gebracht, und der Kopf 31 legt sich gegen das vordere Ende 39 der Platte 35 an.
Gleichzeitig wird dabei der Haken 28 in die Ausnehmung 27 hineinbewegt. Vorwärtsbewegung
des Gehäuses 12 bezüglich des Plattenstücks 24 verursacht ganz entsprechend, daß
die Verriegelungselemente der Schnappkupplungseinrichtung 29 gelöst werden und der
Haken 28 aus der Ausnehmung 27 herausbewegt wird. Wenn die Brille in Gebrauch ist,
wird eine Vorwärtsbewegung des Gehäuses 12 bezüglich des Plattenstücks 24 dadurch
verhindert, daß die nach vorn schauende Fläche 18 des Gehäuses auf dem Ohr aufliegt,
und eine Rückwärtsbewegung des Plattenstücks 24 dadurch, daß der Rahmen 11 sich
im Gesicht abstützt.
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Diese neue, besondere Anordnung erfordert nicht, daß das Gehäuse und
das Plattenstück vergrößert werden, sondern die schlanke Ausführung bleibt erhalten.
Weil das Gehäuse leicht von dem Plattenstück lösbar ist, kann eine Reparatur der
elektrischen Bestandteile innerhalb des Gehäuses in leichtester Weise durchgeführt
und die Plattenstücke selbst können leicht ausgetauscht werden, wenn der Benutzer
eine andere, z. B. mehr oder weniger verzierte Form wünscht. Die verschiedenen Elemente,
aus denen sich die Verriegelungsmittel zur Verbindung des Plattenstücks und des
Gehäuses zusammensetzen, sind alle mit dem einen oder dem anderen der beiden Teile
fest verbunden, so daß keine Gefahr besteht, Einzelteile zu verlieren.