DE1230093B - Verfahren zur Veraenderung von Kennungen und Durchfuehrung von Betriebsumschaltungen in Fernsprechanlagen mit Registern - Google Patents
Verfahren zur Veraenderung von Kennungen und Durchfuehrung von Betriebsumschaltungen in Fernsprechanlagen mit RegisternInfo
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- DE1230093B DE1230093B DEST21139A DEST021139A DE1230093B DE 1230093 B DE1230093 B DE 1230093B DE ST21139 A DEST21139 A DE ST21139A DE ST021139 A DEST021139 A DE ST021139A DE 1230093 B DE1230093 B DE 1230093B
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- H—ELECTRICITY
- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04Q—SELECTING
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. CL:
H04m
Deutsche Kl.: 21 a3-66/01
Nummer:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
Auslegetag:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
Auslegetag:
St 21139 VIII a/21 a3
3. Oktober 1963
8. Dezember 1966
3. Oktober 1963
8. Dezember 1966
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Veränderung von den Teilnehmern zugeordneten Kennungen
und zur Durchführung von Betriebsumschaltungen durch die Teilnehmer bzw. besonderen Dienststellen
in Fernsprechanlagen mit Registern.
In Fernsprechanlagen ist es oft erwünscht, daß Teilnehmer z. B. auf den Fernsprechauftragsdienst
(FAD) umgeschaltet werden können. Dieser Auftragsdienst nimmt nach der Umschaltung die für
diese Teilnehmer bestimmten Anrufe entgegen.
Es sind bereits verschiedene Verfahren zur Veränderung von den Teilnehmern zugeordneten Kennungen
bekannt. So zeigt die deutsche Auslegeschrift 1 103 990 ein Verfahren, bei dem an jeder Veränderung
die Vermittlungsperson beteiligt sein muß. Über eine Wähleinrichtung kann die Vermittlungsperson
die entsprechenden Kennungsspeicher anwählen und die für den gewünschten Teilnehmer erforderlichen
Umschaltungen vornehmen.
Mit der Einführung eines Vermittlungssystems mit verschiedenen Sonderdiensten, wie Auftragsdienst,
Bescheiddienst, Weckdienst usw., ergibt sich eine starke Belastung dieser Vermittlungsplätze. Da der
Teilnehmer für jede Umschaltung sowieso einen Anruf ausführen muß, empfiehlt es sich, die Veränderung
der Kennung eines Teilnehmers diesem selbst zu überlassen. Die deutsche Patentschrift 947 316
zeigt dafür eine Lösung. Über besondere Kennziffern können die verschiedensten Sonderdienste in Anspruch
genommen werden. Dieser vollkommen freizügige Zugang zu allen Sonderdiensten für alle Teilnehmer
beinhaltet für die Veränderung von Teilnehmerkennungen und zur Durchführung von Betriebsumschaltungen
beträchtliche Mängel. So kann z. B. die Kennziffer 09 für die Umleitung von Verbindungen
mißbraucht werden. Ein Teilnehmer kann auf diese Weise für einen anderen Teilnehmer bestimmte
Gespräche auf seinen Anschluß umleiten.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Veränderung der Kennungen und zur Durchführung
von Betriebsumschaltungen in Fernsprechanlagen mit Registern zu schaffen, bei dem der Teilnehmer
seine Kennungen nur allein verändern kann, wenn er dazu berechtigt ist. Dabei soll die Beeinflussung der
Kennungen über die Vermittlungsplätze nicht verhindert sein. Das Verfahren zur Veränderung von
den Teilnehmern zugeordneten Kennungen und zur Durchführung von Betriebsumschaltungen durch die
Teilnehmer bzw. besondere Dienststellen in Fernsprechanlagen mit Registern ist nach der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, daß bei jeder abgehenden Verbindung sowohl die Rufnummer als auch beson-Verf
ahren zur Veränderung von Kennungen und
Durchführung von Betriebsumschaltungen in
Fernsprechanlagen mit Registern
Durchführung von Betriebsumschaltungen in
Fernsprechanlagen mit Registern
Anmelder:
Standard Elektrik Lorenz Aktiengesellschaft,
Stuttgart-Zuffenhausen, Helhnuth-Hirth-Str. 42
Als Erfinder benannt:
Walter Hackenberg, Hirschlanden;
Herbert Siegel, Münchingen
dere Kennungen und der Schaltzustand des rufenden Teilnehmers von einem Kennungszuordner festgestellt
und in das für diesen Verbindungsaufbau
ao bereitgestellte Register übertragen und dort gespeichert werden, daß der Teilnehmer, der eine Änderung
seiner Kennung wünscht, seine eigene Rufnummer wählt, die im Register mit der vorher festgestellten
und dort gespeicherten Rufnummer verglichen wird, und daß bei Übereinstimmung dieser
beiden Rufnummern in Abhängigkeit von der gespeicherten Kennung (Berechtigung) und eventuell
von weiteren Wahlinformationen des rufenden Teilnehmers, die die umzuschaltenden Kennungen kennzeichnen,
im Kennungszuordner die entsprechenden Umschaltungen veranlaßt werden.
Die Erfindung wird nun an Hand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Während des Verbindungsaufbaues vom rufenden Teilnehmer zum Register werden mit Hilfe des Kennungszuordners
KZOlBU drei verschiedene Informationen gewonnen:
1. die Rufnummer (aus einer Teilnehmer-Identifizierung über einen Codewandler CW),
2. die Klassenzugehörigkeit (Kennung) des Teilnehmers (aus der festgestellten Rufnummer)
und
3. die für diesen Teilnehmer eventuell bestehenden Betriebsumschaltungen.
Diese Informationen werden in die Speicher des für diesen Verbindungsaufbau bereitgestellten Registersi?g
eingeschrieben, und zwar in den Rufnummerspeicher RnSp, den Kennungsspeicher KSp
und den Umschaltespeicher USp.
609 730/118
Die Kennungen, die im hier behandelten Fall der Selbstumschaltung durch Teilnehmer dem Register
übergeben werden, sind z. B.:
Berechtigung zur Aufschaltung an den Fernsprechauftragsdienst bzw. zum Aufheben der
Umschaltung,
Berechtigung zur Selbstumschaltung auf z. B. Hinweisansage bzw. zum Aufheben der Umschaltung.
Der Umschaltespeicher enthält Angaben über den Schaltzustand des Teilnehmers, d. h., ob er z. B. auf
FAD oder auf Hinweis geschaltet ist. Im abgehenden Verkehr können daraus verschiedene Wähltöne abgeleitet
werden. Ist ein Teilnehmer z. B. auf FAD geschaltet, so kann er durch einen »besonderen
Wählton« auf die bestehende Umschaltung hingewiesen werden, während Teilnehmer ohne Umschaltung
den »normalen« Wählton erhalten.
Will ein Teilnehmer TIn, der durch die entsprechende
Kennung dazu berechtigt ist, sich selbst umschalten, so wählt er, sobald die Verbindung in
bekannter Weise zum Register aufgebaut ist, das Register die obengenannten Informationen aufgenommen
hat und ein Wählton die Wahlaufnahmebereitschaft des Registers anzeigt, zunächst seine
eigene Rufnummer, die im Wahlspeicher WSp des Registers festgehalten wird.
Stellt der Vergleicher V Übereinstimmung der gewählten mit der durch die Identifizierung gewonnenen
Rufnummer fest, so wird, wenn auch im Kennungsspeicher KSp die dazu berechtigende Kennung aufgenommen
ist, die Steuerung St derart umgestellt, daß die folgenden Ziffern, die in den Speicherzellen
Sp5...Spη festgehalten werden, als Steuerbefehle
für den Kennungszuordner KZO ausgewertet werden. Durch den Rufnummernvergleich ist verhindert, daß
irrtümlich oder böswillig Umschaltungen von fremden Teilnehmern vorgenommen werden können, und
durch die Kennungsaussage des Kennungsspeichers KSp wird bei nicht dazu berechtigten Teilnehmern
die Selbstumschaltung verhindert.
Ein solcher Versuch führt zum Besetztfall. Die Steuerbefehle können je nach Anzahl der Klassen
und den zugehörigen Schaltvarianten ein- oder mehrstellig sein. Aus den Befehlen werden in Verbindung
mit den Kennungen bestimmte »Schaltaufträge« für die Veränderung im Kennungszuordner KZO abgeleitet.
Das Register Rg fordert dazu in einem neuen Markierspiel den Markierer M an. Ist der Markierer
M für dieses Registeraufnehmen bereit, spricht das Koppelrelais MK an und schaltet Teilnehmer-Adresse
(Speicherzellen SpI... Sp4) und Steuersignal
[Schaltauftrag (Speicherzellen SpS ... Spri)]
durch. Die Adresse des Teilnehmers wird wie bei einer ankommenden Sprechverbindung dem Kennungszuordner
KZO zugeleitet, während die Steuerbefehle vom Markierer direkt an den Betriebsumschalteteil
des Kennungszuordners KZOIBU übergeben werden.
Im Kennungszuordner KZO werden die Speicher des betreffenden Teilnehmers entsprechend den
Steuerbefehlen verändert, ein neuer Schaltzustand wird in die Speicher eingeschrieben.
Der Markierer M wird vom Kennungszuordner KZO von der Ausführung des »Schaltauftrages«
unterrichtet und erhält den Befehl zum Aufbau einer Verbindung zu einer nicht dargestellten Einrichtung,
die dem Teilnehmer je nach Steuerbefehl durch Anlegen der Quittungstöne den »Vollzug« meldet.
Durch einen besonderen Steuerbefehl kann der Teilnehmer veranlassen, daß bei Umschaltung seines
Anschlusses z. B. auf FAD anschließend an die Umschaltung des Kennungszuordners KZO der Markierer
für ihn eine Verbindung zum FAD-Platz aufbaut.
ίο Wird ein z. B. auf FAD umgeschalteter Teilnehmer
von einem anderen Teilnehmer angewählt, so wird ähnlich wie bereits beschrieben, vom Register nach
beendeter Wahl der Markierer angefordert und ΐΤιτη
über den Adressenkanal die Rufnummer zugeschrieben. Sie dient nicht nur dazu, eine Kennungszuordneraussage
zu erhalten, sondern der angesteuerte Teilnehmer wird damit auch markiert. Da aber bei ankommendem
Verkehr im Markierer die FAD-Umschaltung aufgenommen wird, wird daraufhin die
ao Markierung des Teilnehmers sofort gelöscht und dafür eine Richtungsmarkierung geschaltet, durch
welche die Verbindung zu einer Ansage oder zu einem Abfrageplatz umgesteuert wird.
Der Kennungszuordner kann in einen elektrischen
z5 und einen konstruktiven Teil aufgegliedert sein.
Langfristig bestehende Klassen-Kennzeichen (Kennungen) und Betriebsumschaltungen sollten zweckmäßig
als gelötete oder gesteckte Rangierungen ausgeführt werden, während die kurzfristig zu ändernden
und oft wechselnden Kennungen und Betriebsumschaltungen elektrisch geschaltet werden sollten.
Für die Selbstumschaltung durch die Teilnehmer ist die elektrisch veränderbare Ausführung des Umschaltespeichers
des Kennungszuordners unerläßlieh.
Sollen auch die Kennungen, die bestimmten Teilnehmern die Berechtigung zur Selbstumschaltung
geben, elektrisch und ferngesteuert eingeschrieben und gelöscht werden können, so sollte diese Möglich-
keit auf wenige Anschlüsse beschränkt bleiben, die nur besonderen Dienststellen der Verwaltung zugänglich
sind. Eine »Schaltberechtigung«, »BBA« genannt, kennzeichnet die Dienstanschlüsse.
Soll von einem solchen Dienstapparat aus eine Kennung verändert werden, so wird der Teilnehmer
wie jeder beliebige andere Teilnehmer angesteuert. Auf Grund der besonderen Kennungsaussage »BBA«,
die diesem Anschluß zugeordnet ist und die bei der abgehenden Belegung bereits im Register gespeichert
wurde, fordert das Register den Markierer erst dann an, wenn die Beamtin zur Teihiehmernummer noch
eine besondere Steuerziffer für die Ein- oder Ausschaltung einer bestimmten Kennung gewählt hat.
Durch diese besondere Kennung wird auch auf einen Vergleich der gespeicherten mit der gewählten Rufnummer
verzichtet. Es geht dann ähnlich wie auch bei der Selbstumschaltung neben der Adresse des
Teilnehmers noch ein besonderer Schaltauftrag zum Markierer und von da aus zum Kennungszuordner,
6p welcher veranlaßt, daß dem angesteuerten Teilnehmer die Kennung verändert wird. Durch diesen
Schaltauftrag wird im Register weiter verhindert, daß die Verbindung zum angesteuerten Teilnehmer aufgebaut
wird. Auch die Beamtin kann nach vollzogener Kennungsänderung Quittungszeichen zugesendet
bekommen.
Um von einem Dienstapparat aus ein normales Gespräch zu einem Teilnehmer zu führen, muß durch
den Teilnehmer am Dienstapparat nach der Wahl der Rufnummer noch eine besondere Ziffer gewählt
werden, durch die das Register veranlaßt wird, nunmehr die Verbindung aufzubauen.
Bei Fernsprechanlagen mit mehreren Steuergruppen hat jede dieser Steuergruppen ihren eigenen
Kennungszuordner, der über die jeweils zugehörigen Teilnehmer Aussagen macht. Die Informationen werden,
wie schon oben beschrieben, in den Markierer bzw. in das jeweilige Register übertragen. Es ist dabei
zu beachten, daß die einzelnen Gruppenmarkierer nur über Richtungsmarkierer erreicht werden
können. Im Richtungsmarkierer werden die Kanäle für die verschiedenen Informationen zum angesteuerten
Gruppenmarkierer durchgeschaltet.
Claims (5)
1. Verfahren zur Veränderung von den Teilnehmern zugeordneten Kennungen und zur
Durchführung von Betriebsumschaltungen durch die Teilnehmer bzw. besondere Dienststellen in
Fernsprechanlagen mit Registern, dadurch gekennzeichnet, daß bei jeder abgehenden
Verbindung sowohl die Rufnummer als auch besondere Kennungen und der Schaltzustand des
rufenden Teilnehmers von einem Kennungszuordner (KZO) festgestellt und in das für diesen
Verbindungsaufbau bereitgestellte Register (Rg) übertragen und dort gespeichert werden, daß der
Teilnehmer, der eine Änderung seiner Kennung wünscht, seine eigene Rufnummer wählt, die im
Register mit der vorher festgestellten und dort gespeicherten Rufnummer verglichen wird, und
daß bei Übereinstimmung dieser beiden Rufnummern in Abhängigkeit von der gespeicherten
Kennung (Berechtigung) und eventuell von weiteren Wahlinformationen des rufenden Teilnehmers,
die die umzuschaltenden Kennungen kennzeichnen, im Kennungszuordner die entsprechenden
Umschaltungen veranlaßt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit von einer besonderen
Kennung (BBA) auf den Vergleich von gespeicherter und gewählter Rufnummer verzichtet
und die Kennung und/oder der Schaltzustand für die gewählte Rufnummer geändert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß abhängig von der Art des
Steuerbefehls die Ausführung einer Veränderung der Kennung durch besondere Quittungstöne oder
Ansagen angezeigt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilnehmer beim Abheben
des Handapparates durch einen besonderen Wählton auf einen bestimmten Schaltzustand aufmerksam
gemacht werden.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an Stelle des Aussendens eines
Quittungstones die Anschaltung an den entsprechenden Dienst durchgeführt wird.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 947 316;
deutsche Auslegeschrift Nr. 1103 990.
Deutsche Patentschrift Nr. 947 316;
deutsche Auslegeschrift Nr. 1103 990.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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