DE1276995B - Photographische Mattscheibenkamera - Google Patents

Photographische Mattscheibenkamera

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DE1276995B
DE1276995B DEK62457A DEK0062457A DE1276995B DE 1276995 B DE1276995 B DE 1276995B DE K62457 A DEK62457 A DE K62457A DE K0062457 A DEK0062457 A DE K0062457A DE 1276995 B DE1276995 B DE 1276995B
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Carl Koch
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    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B19/00Cameras
    • G03B19/02Still-picture cameras
    • G03B19/10Plate or cut-film cameras

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Cameras In General (AREA)
  • Structure And Mechanism Of Cameras (AREA)
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Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DEUTSCHES VJiTTWWS PATENTAMT Int. Cl.:
G03b
AUSLEGESCHRIFT
Deutsche KL: 57 a-1/01
Nummer: 1276 995
Aktenzeichen: P 12 76 995.8-51 (K 62457)
Anmeldetag: 2. Juni 1967
Auslegetag: 5. September 1968
Die vorliegende Erfindung betrifft eine photographische Mattscheibenkamera, bei welcher der Auszug zwischen dem Objektivträger und dem Bildträger verstellbar ist und mindestens einer der genannten, auf einer Verbindungsbasis angeordneten Träger zusätzlich um wenigstens eine zum betreffenden Träger parallele Achse in bezug auf die Verbindungsbasis schwenkbar ist.
Kameras der genannten Gattung werden insbesondere von Fachleuten der Photographie verwendet. Im Gegensatz zu einer Kamera, deren Objektivträger und Bildträger in bezug auf ihre Verbindungsbasis nicht schwenkbar sind, gestattet eine Kamera der hier betrachteten Art, z. B. die gleichzeitige scharfe Abbildung von zwei oder drei in verschiedenen Entfernungen von der Kamera liegenden Objektpunkten und/ oder den Ausgleich von perspektivischen Verzerrungen des Bildes, beispielsweise das Aufrichten von stürzenden Linien, welche Abbildungen senkrechter Kanten des Aufnahmeobjektes sind.
Es sind zwei prinzipiell verschiedene mechanische Ausführungsformen der schwenkbaren Objektiv- oder Bildträger bekannt, nämlich solche mit sogenannter Zentralschwenkung und andere mit sogenannter Basisschwenkung. Bei den Ausbildungsformen mit Zentralschwenkung gehen die Schwenkachsen möglichst durch das Zentrum des Objektivs bzw. der Mattscheibe der Kamera, wogegen bei der Ausführung mit Basisschwenkung die horizontalen Schwenkachsen an der Verbindungsbasis der beiden Träger angeordnet sind und somit vollständig außerhalb der Mattscheibe und des Objektivs liegen. Die vertikalen Schwenkachsen des Objektivs- und des Bildträgers verlaufen auch bei der zweitgenannten Bauart bekannter Kameras möglichst durch das Zentrum der Mattscheibe und des Objektivs. Beide bekannten Schwenkarten haben Vor- und Nachteile:
Die Zentralschwenkung hat den Vorteil, daß durch einen Schwenkvorgang der mittlere Kameraauszug, d. h. der Abstand der Zentren der Mattscheibe und des Objektivs praktisch nicht verändert wird, und daß folglich ein im Zentrum der Mattscheibe scharf abgebildeter Bildpunkt auch beim Vornehmen einer Schwenkung des Bildträgers scharf fokussiert bleibt. Nachteilig ist die Tatsache, daß der erwähnte Vorteil nicht gegeben ist, wenn das Aufnahmeobjekt keinen im Zentrum der Mattscheibe abgebildeten Einstellpunkt aufweist oder wenn an Stelle des Bildträgers der Objektivträger geschwenkt wird. Das Objektiv ist nämlich nicht für ein auf einer Kugelfläche liegendes, sondern für ein ebenes Bildfeld korrigiert, weshalb der Zentralstrahl stets kürzer ist Photographische Mattscheibenkamera
Anmelder:
Carl Koch, Schaffhausen (Schweiz)
Vertreter:
Dr. I. M. Maas und Dr. W. G. Pfeiffer,
Patentanwälte, 8000 München 23, Ungererstr. 25
Als Erfinder benannt:
Carl Koch, Schaffhausen (Schweiz)
Beanspruchte Priorität:
Schweiz vom 8. Juli 1966 (10 137)
als die zur optischen Achse schräg verlaufenden Strahlen. Nach dem Schwenken des Objektivträgers wird zur Abbildung des zentralen Punktes auf der Mattscheibe ein anders verlaufender Lichtstrahl anderer Länge benutzt, weshalb neu fokussiert werden muß. Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß bei um die horizontale Achse geschwenktem Bildträger die Negativkassette in vielen Fällen nur dann im Querformat eingeschoben werden kann, wenn der BiIdträger an gegen das Objektiv hin abgekröpften Tragarmen schwenkbar gelagert ist. Solche abgekröpfte Tragarme setzen aber der Verkleinerung des Kameraauszuges Grenzen, welche die Verwendung von extrem kurzbrennweitigen Weitwinkelobjektiven komplizieren.
Demgegenüber hat die Basisschwenkung den Vorteil eines großen Schwenkbereiches des Bildträgers und des Objektivträgers, ohne daß das Einschieben der Negativkassette im Querformat bei irgendeiner Schwenkstellung des Bildträgers behindert ist. Des weiteren können der Bild- und der Objektivträger wegen der Tiefverlegung der horizontalen Schwenkachse so flach gebaut werden, daß sie sehr nahe zusammengeschoben werden können, was die Verwendung extrem kurzbrennweitiger Objektive ohne Schwierigkeiten und ohne besondere Hilfsmittel gestattet. Nachteilig ist bei der Basisschwenkung hingegen die Tatsache, daß jede Schwenkung um eine der horizontalen Achsen eine größere Veränderung des Kameraauszuges mit sich bringt als bei der Zentralschwenkung und daß dabei der Kameraauszug für jeden Bildpunkt verändert wird.
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Ein sowohl bei der Zentralschwenkung als auch der Basisschwenkung feststellbarer Nachteil liegt gemäß vorstehendem darin, daß es in beiden Fällen ziemlich umständlich und zeitraubend ist, auf der Mattscheibe die Abbildungen von zwei oder gar drei in verschiedenen Entfernungen von der Kamera liegenden Objektpunkten durch entsprechende Veränderung des Kameraauszuges und der Neigung des BiId- und/oder des Objektivträgers gleichzeitig scharf einzustellen.
Die der vorliegenden Erfindung zugrunde gelegte Aufgabe ist es, die geschilderten Nachteile der bisher bekanntgewordenen Schwenkeinrichtungen an einer Mattscheibenkamera der eingangs genannten Gattung zu beseitigen.
Diese Aufgabe ist durch die erfindungsgemäße Kamera gelöst, bei welcher der Auszug zwischen dem Objektivträger und dem Bildträger verstellbar ist und mindestens einer der genannten auf einer Verbindungsbasis angeordneten Träger zusätzlich um wenigstens eine zum betreffenden Träger parallele Achse, die außerhalb des Zentrums des betreffenden Trägers verläuft, in bezug auf die Verbindungsbasis schwenkbar ist. Die Erfindung liegt zur Hauptsache darin, daß die Schwenkachse des schwenkbaren Objektiv- oder Bildträgers vom Zentrum dieses Trägers einen Abstand aufweist, der geringer ist als die Entfernung eines zur Schwenkachse parallelen Randes der Mattscheibe von deren Zentrum. Dabei kann mit Vorteil die Mattscheibe mit einer der Schwenkachse entsprechenden, sichtbaren Markierung versehen sein, die vom Zentrum der Mattscheibe einen Abstand aufweist, welcher mit dem Abstand der Schwenkachse vom Zentrum des um diese Achse schwenkbaren Trägers wenigstens annähernd übereinstimmt.
Bei einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform ist der Abstand der Schwenkachse vom Zentrum des um diese Achse schwenkbaren Trägers großer als die Hälfte der Entfernung des zur Schwenkachse parallelen Randes der Mattscheibe von ihrem Zentrum.
Vorzugsweise sind für den schwenkbaren Träger zwei einander rechtwinklig schneidende Schwenkachsen vorgesehen, die beide die oben erwähnten erfindungsgemäßen Eigenschaften aufweisen. Es kann entweder nur der Bildträger oder nur der Objektivträger in der angegebenen Weise schwenkbar sein. Zweckmäßig sind jedoch beide Träger schwenkbar ausgebildet, wobei mit Vorteil die zueinander parallelen Schwenkachsen des Bildträgers und des Objektivträgers übereinstimmende Abstände von den Zentren dieser Träger haben. Zweckmäßig fallen die Schwenkachsen des Bildträgers mit den entsprechenden Markierungen auf der Mattscheibe genau zusammen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Kamera bringt eine Reihe von Vorteilen, die zusammen mit weiteren Einzelheiten und Erfindungsmerkmalen aus der nun folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen des Erfindungsgegenstandes, aus "den zugehörigen Zeichnungen und aus den Ansprüchen ersichtlich sind. In den Zeichnungen sind drei verschiedene Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes rein beispielsweise veranschaulicht.
F i g. 1 zeigt eine schematische Seitenansicht einer Kamera mit einem um eine horizontale Achse schwenkbaren Bildträger, wobei zur Erläuterung der richtigen Einstellung auch zwei Gegenstände mit je einem scharf abzubildenden Punkt dargestellt sind; Fig. 2 stellt einen Teil der gleichen Kamera in Rückenansicht mit Blick auf die Mattscheibe dar;
F i g. 3 ist eine zu F i g. 1 analoge Darstellung mit einer Kamera, deren Objektivträger um eine horizontale Achse schwenkbar ist;
Fig. 4 zeigt teils in Seitenansicht und teils im senkrechten Längsschnitt eine tatsächliche Ausführungsform einer Kamera, bei welcher sowohl der Bildträger als auch der Objektivträger je um eine
ίο horizontale und um eine annähernd vertikale Achse schwenkbar ist;
Fig. 5 stellt die gleiche Kamera wie Fig. 4 in Rückenansicht mit Blick auf die Mattscheibe dar.
Die in F i g. 1 der Zeichnungen veranschaulichte photographische Mattscheibenkamera 10 weist an ihrer Vorderseite einen Objektivträger 11 mit einem photographischen Objektiv 12 und an ihrer Rückseite einen Bildträger 13 auf, der mit einer in einen Rahmen 14 eingebauten Mattscheibe versehen ist.
In bekannter und deshalb nicht dargestellter Weise kann am Bildträger 13 eine Kassette mit lichtempfindlichem photographischem Material angebracht werden, indem entweder zuvor die Mattscheibe mittels ihres Rahmens 14 abgenommen wird oder indem die Kassetten zwischen den Bildträger 13 und den Mattscheibenrahmen 14 eingeschoben wird, wobei der Mattscheibenrahmen entgegen dem Einfluß von Haltefedern einfach zurückgedrängt wird. Mit 15 ist die Bildebene bezeichnet, in der die mattierte Seite der Mattscheibe oder die lichtempfindliche Schicht des photographischen Materials liegt, je nachdem, ob die Mattscheibe oder die Kassette in Gebrauchslage am Bildträger 13 angeordnet ist. Zwischen dem Objektivträger 11 und dem Bildträger 13 ist ein lichtdichter Faltenbelag 16 vorhanden.
Der Objektivträger 11 ist mittels einer Standarte 17 an einem Halter 18 befestigt, der auf einer als optische Bank ausgebildeten Basis 19 verschiebbar und feststellbar angebracht ist. Der Bildträger 13 ist um eine horizontale Schwenkachse 20 schwenkbar mit einer Standarte 21 verbunden, die an einem Halter 22 befestigt ist, welcher auf der Kamerabasis 19 ebenfalls verstellbar und feststellbar angeordnet ist. Durch Verstellen wenigstens des einen Halters 18 oder 22 längs der Basis 19 läßt sich in bekannter Weise der Kameraauszug zwischen dem Objektivträger 11 und dem Bildträger 13 verändern.
Zweckmäßigerweise kann die Basis 19 auf einem nicht dargestellten Stativ zum Abstützen der ganzen Kamera befestigt werden. Die hierfür vorgesehenen Mittel sind ebenfalls nicht dargestellt.
Die bereits erwähnte Schwenkachse 20 des Bildträgers 13 verläuft in der Bildebene 15 und ist gemäß F i g. 2 auf der Mattscheibe 14 α durch eine visuell erkennbare Linie 25 markiert, mit welcher die Schwenkachse 20 zusammenfällt. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Schwenkachse 20 durch ein Gelenk 26 definiert, das zwischen dem Bildträger 13 und der L-förmig abgewinkelten Standarte 21 angeordnet ist. Das Gelenk 26 ist mit Hilfe eines Handhebels 27 in der jeweils eingestellten Lage feststellbar. Die Schwenkachse 20 verläuft weder durch das Zentrum 28 der Mattscheibe 14 a oder des Bildträgers 13 noch nahe bei der Basis 19, wie bei den bekannten Ausführungen mit Zentralschwenkung bzw. Basisschwenkung. Vielmehr hat die Schwenkachse 20 vom Zentrum 28 einen Abstand, der geringer ist als die Entfernung des zur Schwenkachse
parallelen unteren (oder oberen) Randes 14 b der Mattscheibe. Zweckmäßig ist der Abstand der Schwenkachse 20 vom Zentrum 28 etwas größer als die Hälfte der Entfernung des Randes 14 b der Mattscheibe von ihrem Zentrum.
Sinn und Zweck der beschriebenen Anordnung der Schwenkachse 20 des Bildträgers 13 sind aus der nachfolgenden Beschreibung eines konkreten Anwendungsbeispiels der Kamera gemäß F i g. 1 ersichtlich.
Es wird angenommen, es seien zwei Gegenstandspunkte A und B, die sich in unterschiedlicher Entfernung vom Kameraobjektiv 12 befinden, durch eine photographische Aufnahme gleichzeitig scharf abzubilden, wobei auf dem photographischen Bild die Strecke zwischen den beiden Abbildungspunkten A1 und B1 das zur Verfugung stehende Kameraformat einigermaßen ausfüllen soll. Zur Erreichung dieses Zieles wird wie folgt vorgegangen: Wenn der Bildträger 13 zunächst noch parallel zum Objektivträger 11 steht, wird die Kamera 10 etwa in die richtige Lage gebracht, so daß auf der Mattscheibe 14 a die Abbildung A1 des einen Gegenstandspunktes A auf die Markierungslinie 25 fällt und die Abbildung B1 des anderen Gegenstandspunktes B in nicht zu großer Entfernung vom gegenüberliegenden, im vorliegenden Beispiel oberen Rand der Mattscheibe sichtbar ist, wie F i g. 2 erkennen läßt. Dann wird durch Verschieben der Standarte 17 oder 21 längs der Basis 19 der Abbildungspunkt A1 auf der Markierungslinie 25 scharf eingestellt. Wegen der geringeren Entfernung des Punktes B vom Objektiv 12, erscheint der Abbildungspunkt B1 jetzt noch unscharf. Durch einfaches Schwenken des Bildträgers 13 um seine Schwenkachse 20 läßt sich nun auch der Abbildungspunkt B1 auf der Mattscheibe scharf einstellen, ohne daß hierbei die Schärfe des Abbildungspunktes A1 geändert wird. Wenn die beiden Abbildungspunkte A1 und B1 auf der Mattscheibe scharf eingestellt sind, nimmt der Bildträger 13 die in F i g. 1 dargestellte Lage ein, bei welcher das Scheimpflugsche Gesetz erfüllt ist. Dieses besagt, daß für die gleichzeitige scharfe Abbildung von zwei Punkten ,4 und B die Bildebene 15, die Hauptebene 30 des Objektivs 12 und eine die beiden Gegenstandspunkte A und B enthaltende Ebene 31 sich in einer gemeinsamen Geraden 32 schneiden müssen. In der Darstellung von F i g. 1 stehen die genannten Ebenen 15, 30 und 31 rechtwinklig zur Zeichnungsebene, so daß sie als gerade Linien darstellbar sind. Die gemeinsame Schnittlinie 32 steht ebenfalls senkrecht zur Zeichnungsebene und erscheint daher als Punkt.
Nachdem die Kamera 10 in der beschriebenen Weise eingestellt worden ist, bringt man die Kassette mit dem lichtempfindlichen Aufnahmematerial am Bildträger 13 an und macht die photographische Aufnahme in üblicher Weise.
Man erkennt, daß das Einstellen des Bildträgers 13 in der richtigen Neigungslage mit der erfindungsgemäßen Anordnung der Schwenkachse 20 des Bildträgers besonders einfach ist, weil die Scharfeinstellung der beiden Abbildungspunkte A1 und B1 nacheinander vorgenommen werden kann und beim Scharfeinstellen des zweiten Abbildungspunktes die Schärfe des ersten Abbildungspunktes nicht verlorengeht, vorausgesetzt, daß der erste Abbildungspunkt auf die Markierungslinie 25 eingestellt worden ist. Diese einfache und rasche Arbeitsweise ist weder mit der bekannten Zentralschwenkung noch der Basisschwenkung möglich.
Die in F i g. 3 dargestellte photographische Mattscheibenkamera 110 unterscheidet sich von der beschriebenen lediglich dadurch, daß an Stelle des Bildträgers 13 hier der Objektivträger 11 um eine horizontal verlaufende Achse 120 schwenkbar ist. Diese Schwenkachse 120 ist durch ein feststellbares Gelenk 126 definiert, das zwischen dem Objektivträger 11
ίο und der Standarte 17 derart angeordnet ist, daß die Schwenkachse 120 wenigstens annähernd in der Hauptebene 30 des Objektivs 12 liegt. Die Entfernung der Schwenkachse 120 vom Zentrum 128 des Objektivs 12 ist gleich groß wie der Abstand der sichtbaren Markierungslinie 25 auf der Mattscheibe von deren Zentrum 28.
Die Gebrauchsweise der Kamera 110 nach F i g. 3 ist prinzipiell gleich wie mit Bezug auf F i g. 1 und 2 beschrieben wurde. Der einzige Unterschied besteht
zo darin, daß jetzt für die Scharfeinstellung des zweiten Abbildungspunktes B1 nicht der Bildträger 13, sondern der Objektivträger 11 um die Schwenkachse 120 geschwenkt wird, wobei der Abbildungspunkt A t sich unter Umständen zwar ein wenig neben die Markierungslinie25 verlagert, aber die zuvor eingestellte Schärfe des Abbildungspunktes A1 weniger stark eingebüßt wird als im Falle der Zentralschwenkung des Objektivs. Wenn man anschließend den Objektivträger 11 in der Ebene 30 verschiebt, bis der Abbildungspunkt^ wieder auf der Markierungslinie 25 liegt, wird die Fokussierung des Abbildungspunktes A1 zwangsläufig weitgehend korrigiert.
Bei der in den F i g. 4 und 5 dargestellten Mattscheibenkamera ist sowohl der Objektivträger 11 als auch der Bildträger 13 in bezug auf die Kamerabasis 19 schwenkbar. Für jeden Träger 11 oder 13 sind zwei einander rechtwinklig schneidende Schwenkachsen vorgesehen, von denen die eine in der Grundstellung der Kamera horizontal und die andere vertikai verläuft. Die beiden horizontalen Schwenkachsen sind analog zu den vorangehenden Ausführungsbeispielen mit 20 bzw. 120 bezeichnet und durch feststellbare Gelenke 26 und 126 an den Standarten 17 und 21 definiert. Die Lage der Achsen 20 und 120 ist gleich wie bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen nach den F i g. 1 und 2 bzw. nach Fig. 3. Auf der Mattscheibe 14α ist wieder eine sichtbare Markierungslinie 25 vorhanden (F i g. 5), die mit der horizontalen Schwenkachse 20 des BiId-
50. trägers 13 zusammenfällt.
Die bereits erwähnte zweite Schwenkachse des Bildträgers 13 ist in den F i g. 4 und 5 mit 40 bezeichnet und durch ein Gelenk 41 definiert, das mittels eines Handhebels 42 in der gewünschten Schwenkstellung feststellbar ist. Durch einen L-förmigen Tragarm 43 sind die beiden Gelenke 26 und 41 miteinander verbunden, wie Fig. 5 deutlich erkennen läßt. Die Schwenkachse 40 liegt in der Bildebene der Kamera und verläuft außerhalb des Zentrums 28 der Mattscheibe 14 α bzw. des Bildträgers 13. Die Entfernung der Schwenkachse 40 zum Zentrum 28 ist kleiner als der Abstand des der Schwenkachse benachbarten und zu dieser parallelen Randes 14 c der Mattscheibe vom Zentrum 28. Vorzugsweise verlaufen bei einer quadratischen Mattscheibe die beiden sich schneidenden Schwenkachsen 20 und 40 in der gleichen Entfernung vom Zentrum 28. Die Mattscheibe 14 α trägt eine zweite sichtbare Markierungs-
linie 45, die mit der zweiten Schwenkachse 40 zusammenfällt, wenn die Mattscheibe ihre Gebrauchslage einnimmt.
Die zweite Schwenkachse des Objektivträgers 11 ist in F i g. 4 mit 140 bezeichnet; sie ist durch ein Gelenk 141 definiert, das mittels eines Handhebels 142 in der gewünschten Stellung fixiert werden kann und durch einen L-förmigen Tragarm 143 mit dem Gelenk 126 verbunden ist, völlig analog wie in F i g. 5 für den Bildträger 13 gezeigt ist. Die Schwenkachse 140 verläuft wie die Achse 120 wenigstens annähernd in der Hauptebene des Objektivs 12 und hat vom Zentrum 128 des Objektivs zweckmäßigerweise die gleiche Entfernung wie die zweite Schwenkachse 40 vom Zentrum 28 der Mattscheibe.
Die zuletzt beschriebene Kamera gemäß den F i g. 4 und 5 gestattet nicht nur die Gebrauchsweise eines jeden der weiter oben erläuterten Ausführungsbeispiele, sondern eine ganze Reihe anderer Anwendungen und Kombinationen. So ist es beispielsweise möglich, für die photographische Aufnahme der beiden GegenstandspunkteA und B (Fig. 1 und 3) sowohl den Bildträger 13 als auch den Objektivträger 11 gegenüber der Kamerabasis 19 zu schwenken, um die gleichzeitig scharfe Abbildung beider Bildpunkte A1 und B1 zu erreichen und zugleich eine bestimmte perspektivische Wirkung der Abbildung zu erhalten. Es sei daran erinnert, daß ganz allgemein das Schwenken des Bildträgers eine Veränderung sowohl der Schärfe als auch der Perspektive bewirkt, wogegen das Verschwenken des Objektivträgers lediglich eine Änderung der Schärfe verschiedener Bildpunkte zur Folge hat.
Wenn die beiden gleichzeitig scharf abzubildenden Gegenstandspunkte auf der Mattscheibe nicht annähernd senkrecht übereinander, sondern wenigstens annähernd horizontal nebeneinander erscheinen, so muß der Bildträger 13 oder/und der Objektivträger 11 zur Erzielung des Schärfenausgleiches um die zweite Schwenkachse 40 bzw. 140 geschwenkt werden, nachdem zuvor die Abbildung des einen Gegenstandspunktes auf die Markierungslinie 45 ausgerichtet und scharf eingestellt worden ist.
Sollen gleichzeitig drei in verschiedenen Entfernungen vom Objektiv liegende Gegenstandspunkte, die zudem nicht auf einer gemeinsamen Geraden liegen, auf der Mattscheibe scharf abgebildet werden, so kann dies mit der Kamera nach den F i g. 4 und 5 ebenfalls auf einfache Weise erreicht werden, indem wie folgt vorgegangen wird: Zuerst wird die Kamera bei etwa paralleler Stellung des Objektivträgers 11 und des Bildträgers 13 so ausgerichtet, daß die Abbildung des einen Gegenstandspunktes auf den Schnittpunkt der beiden Markierungslinien 25 und 45 auf der Mattscheibe zu liegen kommt, während die Abbildungen der beiden anderen Gegenstandspunkte an anderen Stellen der Mattscheibe erscheinen. Dann stellt man die Abbildung des im Schnittpunkt der Markierungslinien 25 und 45 liegenden Gegenstandspunktes durch Veränderung des Kameraauszuges scharf ein. Hierauf können durch Schwenkung des Bildträgers 13 oder/und des Objektivträgers 11 um die beiden sich schneidenden Schwenkachsen 20 und bzw. 120 und 140 die Abbildungen der beiden anderen Gegenstandspunkte ebenfalls scharf auf der Mattscheibe eingestellt werden, ohne daß hierbei die Scharfeinstellung des ersten Abbildungspunktes verlorengeht. Schließlich sind somit die Abbildungen aller drei Gegenstandspunkte gleichzeitig scharf eingestellt.
Dieses Ergebnis läßt sich mit den bisher bekannten Schwenkvorrichtungen an Universal-Mattscheibenkameras, wenn überhaupt, nur sehr mühselig und umständlich durch mehrfach wiederholtes Probieren erreichen, was nicht nur zeitraubend ist, sondern auch die Erreichung des Leistungsmaximums oft in Frage stellt.
Es sei noch daran erinnert, daß eine Gerade im Raum stets durch zwei Punkte dieser Geraden eindeutig definiert ist, eine Ebene durch drei Punkte. Diese geometrische Tatsache bringt es mit sich, daß nach dem Scharfeinstellen der Abbildungen von zwei Gegenstandspunkten automatisch jeder weitere Punkt, der auf einer Verbindungsgeraden zwischen den beiden Gegenstandspunkten liegt, auf der Mattscheibe ebenfalls scharf abgebildet wird. Desgleichen erscheint auf der Mattscheibe nach dem Scharfeinstellen von dreiGegenstandspunkten auch jeder weitere Punkt in scharfer Abbildung, der in der Ebene liegt, welche durch die drei Gegenstandspunkte definiert ist.
Bei einer nicht dargestellten Ausführungsvariante der in den F i g. 4 und 5 gezeigten Kamera könnte der Objektivträger 11 gegebenenfalls um zwei durch das Zentrum 128 des Objektivs 12 gehende Achsen schwenkbar sein, während die Schwenkachsen 20 und des Bildträgers 13 in der beschriebenen und dargestellten Weise angeordnet sind.
Die Gelenke oder Schwenkvorrichtungen, welche die Schwenkachsen 20, 120 bzw. 40, 140 definieren, brauchen nicht in jedem Fall die in den Zeichnungen veranschaulichte Ausbildung zu haben, sondern können irgendeine passende Form aufweisen.

Claims (10)

Patentansprüche:
1. Photographische Mattscheibenkamera, bei welcher der Auszug zwischen dem Objektivträger und dem Bildträger verstellbar ist und mindestens einer der genannten, auf einer Verbindungsbasis angeordneten Träger zusätzlich um wenigstens eine zum betreffenden Träger parallele Achse, die außerhalb des Zentrums des betreffenden Trägers verläuft, in bezug auf die Verbindungsbasis schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (20 bzw. 120) des schwenkbaren Objektiv- oder Bildträgers (11 bzw. 13) vom Zentrum (128 bzw. 28) dieses Trägers einen Abstand aufweist, der geringer ist, als die Entfernung eines zur Schwenkachse parallelen Randes (14 b) der Mattscheibe (14 a) von deren Zentrum (28).
2. Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Schwenkachse (20 bzw. 120) vom Zentrum (28 bzw. 128) des um diese Achse schwenkbaren Trägers (11 bzw. 13) größer ist als die Hälfte der Entfernung des zur Schwenkachse parallelen Randes (14 b) der Mattscheibe (14 a) von ihrem Zentrum (28).
3. Kamera nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Mattscheibe (14 a) eine der Schwenkachse (20 bzw. 120) entsprechende, sichtbare Markierung (25) angeordnet ist, die vom Zentrum (28) der Mattscheibe einen Abstand aufweist, welcher mit dem Abstand der Schwenkachse (20 bzw. 120) vom Zentrum (28
bzw. 128) des um die Achse schwenkbaren Trägers (13 bzw. 11) wenigstens annähernd übereinstimmt.
4. Kamera nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildträger (13) schwenkbar ist und seine Schwenkachse (20) mit der Markierung (25) auf der Mattscheibe (14 a) zusammenfällt.
5. Kamera nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß außer dem Bildträger (13) auch der Objektivträger (11) um eine außerhalb seines Zentrums (128) verlaufende Achse (120) schwenkbar ist und die Schwenkachsen (20, 120) beider Träger (11, 13) wenigstens annähernd im gleichen Abstand vom Zentrum (28 bzw. 128) des betreffenden Trägers (11 bzw. 13) verlaufen.
6. Kamera nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Träger (U, 13) zusätzlich um eine zweite Schwenkachse (40 bzw. 140) schwenkbar ist, welche die erste Schwenkachse (20 bzw. 120) rechtwinklig kreuzt und vom Zentrum (28 bzw. 128) dieses Trägers (11 bzw. 13) ebenfalls einen Abstand aufweist, der geringer ist als die Entfernung eines zur zweiten Schwenkachse (40 bzw. 140) parallelen Randes (14 c) der Mattscheibe (14 a) von deren Zentrum (28).
7. Kamera nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Mattscheibe (14 a) eine der zweiten Schwenkachse (40 bzw. 140) entsprechende, sichtbare Markierung (45) angeordnet ist, die vom Zentrum (28) der Mattscheibe einen Abstand aufweist, welcher mit dem Abstand der Schwenkachse (40 bzw. 140) vom Zentrum (28 bzw. 128) des um diese Achse schwenkbaren Trägers (13 bzw. 11) wenigstens annähernd übereinstimmt.
8. Kamera nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auch der Abstand der zweiten Schwenkachse (40 bzw. 140) vom Zentrum (28 bzw. 128) des um diese Achse schwenkbaren Trägers (13 bzw. 11) größer ist als die Hälfte der Entfernung des zur zweiten Schwenkachse (40 bzw. 140) parallelen Randes (14 c) der Mattscheibe (14 a) von ihrem Zentrum (28).
9. Kamera nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildträger (13) zusätzlich um die zweite Schwenkachse (40) schwenkbar ist und letztere mit der Markierung (45) der zweiten Schwenkachse (40) auf der Mattscheibe (14 a) zusammenfällt.
10. Kamera nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß außer dem Bildträger (13) auch der Objektivträger (11) zusätzlich um eine zweite, außerhalb des Zentrums verlaufende Schwenkachse (140) schwenkbar ist und die zweite Schwenkachse (40 bzw. 140) beider Träger (11, 13) wenigstens annähernd im gleichen Abstand vom Zentrum (28 bzw. 128) des betreffenden Trägers (13 bzw. 11) verlaufen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
809 599/268 8.68 © Bundesdruckerei Berlin
DEK62457A 1966-07-08 1967-06-02 Photographische Mattscheibenkamera Pending DE1276995B (de)

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JP (1) JPS4936008B1 (de)
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