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Vorrichtung zum Durchfuhren elektrophoretischer Untersuchungen Die
Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen, in denen Gemische aufgrund der verschiedenen
Wandergeschwindigkeiten ihrer Lomponenten durch ein Transportmedium in einem elektrischen
Beld getrennt werden können, und insbesondere auf eine neue und verbesserte, einmal
zu verwendende, aus Kunststoff bestehende Blektrophorese-Prüfvorrichtung zum Aussondern
bzw. Abtrennen von Partikeln in einer Pufferanordnung, an welche Gleichstrom angelegt
ist.
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Es sind zahlreiche Blektrophorese-Prüfvorrichtungen in zahlreichen
Größen bekannt, um Komponenten eines Gemisches aussondern zu können, wobei jedes
Material eine eigene besondere Ladung hat, welche sich von der anderer
Materialien
In Größe und Art (Vorzeichen) unterscheidet.
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Das elektrophoretische Abtrennen und anschließende Zusammenballen
von Materialien bzw. Partikeln erfolgt normalerweise innerhalb eines als Puffer
dienenden Tragmediums, wobei die Partikel einer zu untersuchenden Probe, die eine
größere Ladung besitzen, mit einer größeren Geschwindigkeit und außerdem in einer
bestimmten Zeit weiterwandern als Partikel mit einer geringeren Ladung. Nachdem
sich die Partikel zusammengruppiert haben, wird oißtische Bestimmung (Visualidentifikation)
des Ssterials in der zu untersuchenden Probe in bekannter Weise, beispielsweise
durch kolorimetrische Analyse durchgeführt.
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Bisher benötigte man teure und verhältnismäßig komplizierte Vorrichtungen
zum Durchführen dieser Verfahren, die eine Bedienung durch hochqualifizierte riechniker
und außerdem viel Zeit für eine ins Einzelne gehende Uberwachung der Vorbereitung,
des Betriebes und des anschliesenden Reinigens der Prüfvorrichtung erforderten.
Alle diese Schritte behinderten zusammen mit den hohen Installationskosten der erforderlichen
Anlagen die mögliche Anwendung der Elektrophorese als geeignetes Prüfverfahren,
insbesondere aufdem klinischen Gebiet, auf dem einmal zu verwendende Vorrichtungen
aus einer Vielzahl von Gründen akzeptiert worden sind, und zwar sowohl aus wirtschaftlichen
als auch aus anderen Gründen
Auf dem oben genannten Anwendungagebiet
ist es immer nützlicher geworden, beispielsweise die Anwesenheit der einzelnen Isozyme
von Iactat-dehydrogenase feststellen zu können. Es versteht sich jedoch, daß dies
nur ein Anwendungsfall ist, bei dem die elektrophoretische Trennung durchgeführt
werden kann und hier nur als Ausführungsbeispiel genannt wird.
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Preiswerte, einmal zu verwendende, in sich geschlossene bzw. unabhängige
Elektrophorese-Vorrichtungen ermöglichen es auch verhältnismäßig kleinen Klinken,
diagnostische Verfahren anzuwenden, die bisher nur von großen Rommerziellen Laboratorien
oder Instituten durchgeführt werden konnten. hinzu kommt, daß die bisher verwendeten
Elektrophorese-Vorrichtungen derart ausgebildet sind, daß jeder Aufbau das Zusammentragen
und Zusammenbauen zahlreicher Einzelteile einer kostspieligen und teilweise auch
viel Platz beanspruchenden Ausrüstung erforderlich macht. Um gleichzeitig mehr als
eine Untersuchung durchführen zu können, benötigt man bisher eine doppelte Vorrichtung,
wodurch die Installationskosten erhöht werden und die Fehlermöglichkeiten wegen
unrichtigem Zusammenbau und unrellauer Reinigung nach dem Gebrauch ansteigen.
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Die vorliegende Erfindung schafft hingegen eine sich verbrauchende,
einmal zu verwendende gefäßartige Vorrichtung fiir klinische Zwecke. Durch die Eigenschaften
dieser
Vorrichtung ist es der Bedienungsperson unter normalen Umständen
möglich, mit viel weniger Einzelteilen zu arbeiten und entlastet sie weiterhin von
den oben beschriebenen Problemen des Zusammenbaus und Reinigens, die bei Wiederverwendung
jedes Teiles einer Laborausrüstung entstehen. Viele der oben beschriebenen Probleme
werden vermieden, wenn man alle erforderlichen Komponenten des benötigten Materiales
und alle Binriehtungen in einer einzigen Verpackung unterbringt, die eine Vielzahl
von ein Transportmedium aufnehmenden Deckeln od. dgl. umfaßt.
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Deshalb ist es Hauptaufgabe der Erfindung, eine neue und verbesserte
verhältnismäßig billige, nur einmal zu verwendende Elektrophorese-Prüfvorrichtung
zu schaffen.
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Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, Vorrichtungen bzw.
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Möglichkeiten für elektrophoretische Untersuchungen zu schaffen, wobei
alle notwendigen Prüfkomponenten zur elektrophoretischen Absonderung von Partikeln
in einem einzigen Behälter enthalten sind.
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Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, eine neue und verbesserte
Vorrichtung zum Halten eines vorgegossenen Gels zu schaffen, durch welches ein elektrischer
Strom zum erzeugen der Partikelwanderung hindurchgeleitet werden kann.
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Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, neue und neuartige Einrichtungen
zu schaffen, um zu untersuchende Proben auf ein geeignetes Geltragmedium zu legen,
damit eine elektrophoretische Partikelwanderung stattfindet.
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Schließlich ist es Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung
zu schaffen, um einen elektrischen Strom durch einen Puffer in einem Gelmedium innerhalb
einer Elektrophorese-Prüfvorrichtung hindurchleiten zu können.
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Ein Merkmal der Erfindung besteht dementsprechend darin, daß eine
kompakte bewegliche Elektrophorese-Prüfvorrichtung geschaffen wurde, die aus Kunststoff
oder sonstigem plastischen Material besteht und eine Grundkammer mit in ihr angeordneten
entfernbaren Kontaktflüssigkeits- bzw.
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Pufferbehältern, Elektroden und einen Deckel aufweist, der ein Geltragmedium
als Verbindung zwischen den Pufferbehältern hält.
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Nach einem anderen Merkmal der 3erfindung wurde eine mehrere Abteilungen
aufweisende, aus einem Stück bestehende Elektrophoresekammer geschaffen, in der
zwei im Abstand voneinander angeordnete Pufferbehälter mit je einem Puffer vorgesehen
sind, die in Berührung mit einem Gelmedium stehen, das in einem Kunststoffdeckel
od. dgl. angeordnet ist, um Gleichstrom an das System anlegen zu können, welcher
durch
das Gelmedium hindurchfließen soll.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung wurde eine aus einem Stück
bestehende Elektrophorese-Kammer mit mehreren Abteilungen geschaffen, in der im
Abstand voneinander zwei elektroden enthaltende Pufferbehälter mit einem Docht vorgesehen
sind, um ein Puffergemisch in Beruhrung mit einem Gelmedium zu halten, welches in
einen Kunststoffdeckel gegossen wurde und sich dort verfestigt hat, damit Gleichstrom
an das system angelegt werden kann und durch das Gelmedium hindurchgeht.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, einen Kunststoffdeckel
oder eine entsprechende Kappe aus Kunststoff oder anderem geeigneten Material für
eine Elektrophorese-Kammer zu schaffen, welcher ein Geltragmedium enthält und so
ausgebildet ist, daß auf ihn wenigstens ein weiterer Deckel aufgesteckt werden kann,
damit eine Vielzahl von Deckeln mit einer- einzigen Grundkammer kompakt zusammengesteckt
verschickt werden kann.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, eine Schablone oder
Lehre zu schaffen, mit der Vertiefungen für zu untersuchende Proben in einem vorbestimmten
Abstand im festen Gelmedium erzeugt werden können, Ein weiteres Merkmal der Erfindung
besteht darin, folienartige elektroden vorzusehen, die so ausgebildet
sind,
daß sie praktisch in zwei Pufferbehälter passen und an eine Stromquelle angeschlossen
werden können.
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Die oben genannten Zwecke und Ziele und Merkmale der Erfindung werden
in der nachfolgenden Beschreibung anhand der Zeichnung näher erläutert.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Elektrophorese-Vorrichtung
gemäß der Erfindung dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine Draufsicht auf einen
Elektrophorese-Behälter, Fig. 2 eine Draufsicht auf den Behälter aus Fig. 1 in vergrößertem
Maßstab ohne Deckel, Fig. 3 einen Längsachnitt nach Linie 3-3 aus Fig. 1, Fig. 4
eine schaubildliche Ansicht eines Deckels und einer zu diesem passenden Schablone,
Fig. 5 einen Teilschnitt nach einer der Linien 5-5 aus Fig. 1, Fig. 6-eine Draufsicht
auf einen Elektrophorese-Behälter nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 7 eine Draufsicht auf den Behälter aus Fig. 6 in vergrößertem Maßstab ohne
Deckel, Fig. 8 einen Längsschnitt nach Linie 8-8 aus Fig. 6
Fig.
9 eine Seitenansicht des Behälters aus Fig. 6 und Fig.10 einen Teilschnitt wie in
Fig. 5, aus dem die Lage einer Folienelektrode in Betriebsstellung zu erkennen ist.
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Gemäß Fig. 1 besitzt die Elektrophorese-Vorrichtung einen Behälter
10, der aus einer im wesentlichen rechteckigen Elektrophorese-Kammer 12 mit Seitenwänden
14 und Stirnwänden 16, die an einer Bodenplatte 18 befestigt sind, besteht. Jede
der Wände 14 und 16 ist im Bereich ihrer Oberkante dünner ausgeführt, so daß ein
Förmiger Absatz 15 zum Aufsetzen eines Deckels an jeder Wand 14 und 16 vorgesehen
ist. Die Kammer 12 ist mit einem Deckel 20 verschlossen, der auf ihrer Oberseite
aufliegt. Der im einzelnen in der Fig. 3 dargestellte Deckel 20 besitzt an seiner
Oberseite verringerte äußere Abmessungen, so daß ein äußerer Absatz 22 gebildet
ist, auf den weitere gleiche Deckel einer über den anderen aufgesteckt werden können,
damit diese in einer kompakten Einheit mit dem Elektrophorese-Behälter 10 transportiert
werden können. Jeder Deckel 20 ist außerdem mit einem in ähnlicher Weise gebildeten
inneren Absatz 23 versehen, damit er auf die Wände 14 und 16 der Kammer 12 aufgesteckt
werden kann. Die oberen Enden der Wände 14 und 16 besitzen zusammen mit dem inneren
Absatz 23 des Deckels 20 ineinanderpassende einander ergänzende Konturen, wie aus
Fig. 3 und 5 zu erkennen ist.
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Bei der in Fig, 2 dargestellten Draufsicht auf den Behälter 10 ist
der Deckel 20 von der Kammer 12 entfernt.
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In der Kammer 12 sind zwei reohteokige Pufferbehälter 24 und 26 angeordnet.
Diese Behälter 24 und 26 sind an ihrer Oberseite offen und parallel zu den Stirnwänden
16 der Kammer 12 angeordnet. Auf der Bodenplatte 18 sind senkrecht nach oben verlaufende
Stützen 28 als Auflage für die Behälter 24 und 26 angeordnet, welche diese Behälter
in einer bestimmten Höhe in der Kammer 12 halten. Außerdem halten die Stützen 28
die Behälter 24 und 26 in der Kammer 12 in einem bestimmten Abstand voneinander,
bis sie aus der Kammer 12 herausgehoben werden. An der Aussenseite der Xeitenwände
14 sind Ausnehmungen 32 vorgesehen, in welche Nobben 33 cd. dgl. eingreifen können,
die an der Innenseite des Deckels 20 angeordnet sind und diesen fest auf der Kammer
12 während der Elektrophorese halten. Die Behälter 24 und 26 können auch mit nach
aussen vorstehenden, nicht dargestellten Aufhängeösen od dgl. versehen sein, um
sie in der Kammer 12 an deren Wänden aufzuhängen.
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Eine Folienelektrode 34 mit geeigneten elektrischen Leiteigenschaften
ist in jedem Pufferbehälter 24 und 26 befestigt und so ausgebildet, daß sie praktisch
in die Behälter 24 und 26, wie in Fig. 2 und 3 dargestellt, hineinpaßt. Jede Folienelektrode
34 besitzt eine nach auswärts vorstehende Zunge 36, welche aus der Kammer 12 herausragen.
kann.
Die Zungen 36 sind an eine geeignete Gleichstromquelle 38 über einen Schalter 39
angeschlossen. Die Zungen 36 sind in Fig. 2 in ihrer Arbeitsstellung nach aussen
ausgeklappt dargestellt. Es versteht sich, daß, obwohl Folienelektroden dargestellt
sind, auch andere bekannte Elektroden wie Chromnickel- oder Platindraht (wie in
Fig. 8 dargestellt) verwendet werden können. Gewöhnlich werden zu jedem Deckel 20
eines Behälters 10 zwei Elektroden mitgeliefert, die alle vor Gebrauch in dem freien
Teil der Kammer 12 zwischen den Pufferbehältern liegen können.
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Die Elektroden können aber auch in die Pufferbehälter 24 und 26 eingestrichen,
eingedampft oder eingedruckt sein.
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Wenn die Vorrichtung zum Versand zusammengesetzt ist, können die Zungen
36 der Bolienelektroden, wie in Fig. 3 dargestellt, auf die Oberseite eines schwammartigen
Dochtes 40 geklappt sein, der in jedem der Pufferbehälter 24 und 26 des Behälters
10 angeordnet ist. Die Schwammdochte 40 geeigneter Porosität halten und leiten eine
Pufferlösung oder Kontaktflüssigkeit, welche in die Behälter 24 und 26 vor Beginn
der Elektrophorese gegossen wird, um eine Kontakt- oder Pufferverbindung zwischen
den Behältern 24 und 26 und dem Geltragmedium zu schaffen, welches in Verbindung
mit Big. 3 besprochen wird. Die Schwammdochte 40 sind in die Behälter 24 und 26
passend dargestellt und entsprechen im wesentlichen den inneren Abmessungen
dieser
Behälter, wenn sie mit Pufferlösung bis zur Sättigung vollgesaugt sind. Sie berühren
das Gel innerhalb des Deckels 20, wenn die Kammer 12 von demselben verschlossen
ist.
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In Fig. 3 ist ein Deckel 20 auf die Kammer 12 aufgesteckt und verschließt
dieselbe, so daß in ihr befindliche Flüssigkeit nicht verdampfen bzw. verdunsten
kann. Der Deckel 20 ist außerdem so ausgebildet, daß er ein geeignetes Gelmedium
46 in einem Gelreservoir 42 aufnehmen und halten kann. Das auf der Innenseite des
Deckels 20 vorgesehene Gelreservoir 42 wird durch senkrechtstehende Seitenwände
44 des Deckels 20 begrenzt. Es versteht sich, daß das Gelmedium vorgegossen und
in dieser Form vom Hersteller verpackt und mit dem Deckel 20 geliefert werden kann;
andererseits kann es aber auch vom Verbraucher eingegossen werden. Wenn sich der
Deckel 20 in Schließstellung auf der Kammer 12 befindet, liegt das Gelmedium in
den Endbereichen des Deckels mit elektrischem Kontakt auf den Schwammdochten 40
auf. Der Deckel, die Pufferbehälter und die Schwammdochte sind in ihren Abmessungen
so gewählt, daß das Gel die Scbwämme ausreicherd berührt, diese jedoch nicht zu
stark zusammenpreßt. Auf der Innenseite des Deckels 20 sind senkrecht verlaufende
Haltestege 48 für das Gel angeordnet, die sie im Abstand von den Seitenwänden des
Deckels liegen und das Halten des halbfesten Mediums 46 innerhalb des Deckels 20
unterstützten, wenn derselbe umgedreht und in seiner Arbeitsstellung auf der Kammer
12der Vorrichtung befestigt ist.
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In Fig. 3 ist ein zweiter Deckel 50 mit unterbrochenen Linien dargestellt,
um zu zeigen, wie zwei gleiche Dekkel aufeinandergesteckt werden können. Die Deckel
20 und 50 sind gleich ausgebildet und können somit ein kompaktes Paket zum Versand
oder zur Lagerung bilden.
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Auf diese Weise können mehrere Deckel auf einer einzigen Kammer 12
angebracht werden.
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Fig. 4 zeigt einen Deckel 20 in einer Stellung, in welcher eine Geleinlage
in ihn eingegossen oder eingelegt werden kann. Der Deckel 20 ist an der Innenseite
seiner Wände 44 mit Nobben 33 versehen, die mit den Wänden aus einem Stück bestehen
und in die Ausnehmungen 32 auf der Außenseite der Kammer 12 eingreifen können, wenn
der Dekkel auf die Kammer aufgesteckt ist. Auf diese Weise erzielt man einen verhältnismäßig
festen und dichten Sitz, um das Gelmedium 46 auf den Schwämmen 40 zu halten und
um außerdem ein Verdampfen von Flüssigkeit während der Elektrophorese aus dem Behälter
zu verhindern.
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In Fig. 4 ist eine Schablone 52 dargestellt, die verwendet wird, um
Vertiefungen zur Aufnahme von zu untersuchenden Proben in dem auf der Innenseite
des Behälter deckels befindlichen Geltragmedium 46 anbringen zu können. Die Schablone
52 ist mit einer Mehrzahl von Öffnungen 53 versehen, durch welche Werkzeuge zum
Bohren der Vertiefungen hindurchtreten können.
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In Fig. 5 ist in vergrößertem Ausschnitt ein Teil des auf die Kammer
12 aufgesteckten Deckels 20 dargestellt.
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Die Folienelektrode 34 ist auf die Oberseite des Schwammdochtes 40
geklappt, so daß die Folienzunge 36 sich nicht in Betriebsstellung befindet. Die
Folienelektrode 34 kleidet die innere Seitenwand und den Boden des betreffenden
Pufferbehälters 24 und 26 aus und kann derart nach außen geklappt werden, daß sie
zwischen der unteren Fläche der Seitenwand 44 eines Deckels 20 und dem oberen Ende
der Stirnwand der Kammer 12 (wie in Fig. 10 dargestellt) hindurchtreten kann. Beim
Ausklappen der Folienelektrode 34 in ihre Betriebsstellung kommt die gesamte Oberseite
des Schwammdochtes 40 mit dem aufgepufferten Gelmedium 46 in Berührung.
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Fig. 6 ist eine Draufsicht auf eine abgewandelte Elektrophorese-Prüfvorrichtung
und zeigt einen Deckel 20, der auf einer Kammer 56 mit Seitenwänden 58 und Stirnwänden
60 angeordnet ist. Die Kammer 56 ist in ihrem Inneren mit Trennwänden 62 und 64
(Fig. 7 und 8) versehen, die mit ihr aus einem Stück bestehen und mit den Wänden
58 und 60 zwei Pufferbehälter 66 und 68 bilden, die in Längsrichtung im Abstand
voneinander in der Kammer 56 angeordnet sind. Die Wände 62 und 64 stehen senkrecht
wie die Wände 58 und 60 der Kammer 56. In den Pufferbehältern 66 und 68 sind Schwämme
bzw. Schwammdochte 40 angeordnet, um eine Pufferlösung zu einem Gelmedium 46 zu
führen, welches im Deckel 20 gehalten ist. Durch Offnungen
72
in den Seitenwänden 58 ist je eine Drahtelektrode 70 in jeden Pufferbehälter eingesteckt.
Der Dekkel 20, der formschlüssig schließend auf die Oberkante der Seitenwände 58
und 60 der Kammer 56 aufgesteckt werden kann, ist ähnlich wie der in Fig. 3 dargestellte
Dekkel ausgebildet.
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In Sig. 8 ist der Deckel 20 auf die Kammer 56 aufgesteckt dargestellt.
Außerdem sind aus Fig. 8 die Trennwände 62 und 64 zu erkennen, welche die Kammer
56 in drei Abteilungen unterteilen, nämlich die Pufferbehälter 66 und 68 und eine
leere Kammer 74 zwischen diesen beiden Behältern.
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Fig. 9 ist eine Seitenansicht der Elektrophorese-Vorrichtung, wobei
auf die Oberseite des Deckels 20 eine Eispackung 76 aufgebracht ist, die als Iiühlmittel
während der Elektrophorese dient.
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Fig. 10 ist ein ähnlicher meilausschnitt wie Fig. 5 und zeigt die
Folienelektrode 34 in ihre Arbeitsstellung ausgeklappt, wobei sie zwischen dem in
ihrer Form einander ergänzenden Flächen der Stirnwände der Kammer 56 und des Deckels
20 hindurchgeführt ist.
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Um Materialien elektrophoretisch wegen unterschiedlicher Partikelwanderung
in einem elektrisch leitenden Puffersystem, durch welches ein elektrischer Strom
fließt, bei Verwendung der oben beschriebenen beweglichen Prüfvorriohtungen
trennen
zu können, wird die zu untersuchende Probe, welche Proteine, Peptide und Aminosäuren
oder ähnliche, elektrophoretisch zu trennende Materialien enthält, in einem gepufferten
Tragmedium angeordnet.
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Das hier beschriebene und dargestellte Tragmedibm ist ein Gel, obwohl
andere Medien wie Filterpapier oder Zelluloseacetat ebenso verwendet werden können.
Das Gel, welches vom Lieferanten vorgegossen oder ebenso vom Benutzer der Vorrichtung
hergestellt und gegossen werden kann, ist in einem Deckel 20 eines Prüfbehälters
der oben beachriebenen Art enthalten. Die zu untersuchende Probe bzw. die Proben
sind an bestimmten Stellwegen in Berührung mit dem festen Gel angeordnet. Wenn es
erwEnscht ist, die Probe an einer bestimmten Stelle im Gel anzuordnen, kann eine
Schablone 52 benutzt werden, um die Lage von Vertiefungen bzw. Ausnehmungen im Gel
zu bestimmen, Diese Ausnehmungen werden durch geeignete Einriohtungen erzeugt, welche
durch die Öffnungen 53 der Schablone 52 hindurchgeführt werden können.
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Das aufgepufferte Gel wird, wie oben in Verbindung mit Fig. 5 besprochen,
auf der Innenseite des Deckels 20 durch dessen Wände 44 und außerdem durch die Haltestege
48 gehalten. Deshalb kann der Deckel, wenn die zu untersuchende Probe das Gel benetzt
hat, umgedreht und auf die Kammer 12 aufgesteckt werden. Da die Pufferbehälter 24
und 26 bzw. 66 und 68 mit Dochten 40 versehen sind, welche
mit
ihrer Oberseite praktisch parallel und in Höhe der Oberkanten der Kammer 12 bzw.
56 liegen, bleibt das Gelmedium während des Betriebes im elektrischen Kontakt mit
den mit Kontakt- oder Pufferflüssigkeit vollgesaugten Schwammdoohten 40. Bevor der
Deckel aufgesteckt wird, wird Kontakt- oder Pufferlösung über die Dochte 40 in den
Behältern 24 und 26 bzw. 66 und 68 gegossen. Da das Gelmedium im Deckel 20 vorgepuffert
ist, besteht, wenn der Deckel in seine Arbeitsstellung gebracht ist, ein kontinuierlicher
Strompfad aus Kontakt- oder Pufferflüssigkeit von dem einen Behälter 24 bzw. 66
durch das Gelmedium 46 in den zweiten Pufferbehälter 26 bzw. 68, so daß nach Schließen
des Schalters 39 ein geschlossener Stromkreis gegeben ist.
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Um mit der Elektrophorese beginnen zu können wird Gleichstrom durch
die Vorrichtung geleitet. Dies erreicht man dadurch, daß man die innerhalb der Pufferbehälter
24 und 26 angeordneten Folienelektroden 34 an die Stromquelle 38 anschließt. Es
versteht sich, daß durch Anlegen von Strom an die Elektroden 34 ein Wandern von
Puffer-Salzionen hervorgerufen wird, die durch die Pufferflüssigkeit und das Gel
wandern. Im Betrieb wird in der Pufferflüssigkeit und dem Gel als Anzeichen des
angelegten Gleichstromes Hitze erzeugt. Diese Hitze würde, falls sie nicht ausreichend
abgeleitet wird, die richtige Funktion der Vorrichtung beeinträchtigen. Gemäß Fig.
9 ist deshalb auf der Oberseite der Vorrichtung eine Eispackung 76 angeordnet,
welche
die in der Kammer erzeugte Hitze abführen soll. Es versteht sich jedoch, daß jede
andere aeignete Kühlvorrichtung zu demselben Zweck als Wärmeaustauscher verwendet
werden kann. Das Kühlmittel kann auch innerhalb des Behälters in dem freien Raum
in der Mitte der Kammer angeordnet werden.
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Das Potential bleibt für eine bestimmte Zeitspanne an die Vorrichtung
angelegt, woraufhin mittels eines geeigneten Änalyseverfahrens die elektrophoretisch
getrennten Bestandteile der untersuchten Probe lokalisiert und identifiziert werden.
Es versteht sich, daß die Richtung und die Geschwindigkeit der Molekular- oder Partikelwanderung
Funktionen der Größe des elektrischen Feldes, der Ladung der Partikel, des pH-Wertes
der Pufferflüssigkeit und anderer Faktoren wie der Partikelgröße, der Viskosität
und dergleichen sind. Mit dem Ausdruck Partikeln werden Teile mit sehr kleinen Dimensionen
wie beispielsweise Moleküle von Aminosäuren usw. bezeichnet.
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Durch die Erfindung wird eine verhältnismäßig preiswerte einmal zu
verwendende bzw. sich verbrauchende Elektrophorese-Vorrichtung gesohaffen, die alle
die notwendigen Randbedingungen zum Untersuchen von Proben aufweist und so ausgebildet
ist, daß sie eine kompakte Einheit bildet, welche mehrere Gel enthaltende Deckel
und nur eine bewegliche Elektrophoresekaninier umfaßt.
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