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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bilden einer im
wesentlichen gleichmäßigen Anordnung
scharfer Emitterspitzen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Die
Auflösung
einer Feldemissionsanzeige ist von einer Anzahl von Faktoren abhängig, unter
denen sich auch die Schärfe
der Emitterspitzen befindet. Das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
ist auf die Herstellung sehr scharfer Kathodenemitterspitzen gerichtet.
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Auf
dem Gebiet der Bildung von Kaltkathoden-Spitzen ist bisher viel
Arbeit geleistet worden. Man betrachte diesbezüglich z. B. die Patentschriften
von Spindt, nämlich
die
US 3,665,241 ,
US 3,755,704 ,
US 3,812,559 sowie
US 5,064,396 . Weiterhin seien genannt
die
US 4,766,340 mit
dem Titel "Semiconductor
Device having a Cold Cathode" und
die
US 4,940,916 mit
dem Titel "Electron
Source with Micropoint Emissive Cathodes and Display Means by Cathodoluminescence
Excited by Field Emission Using Said Source".
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Ein
derzeitiger Weg zur Bildung einer Anordnung von Emitterspitzen besteht
in der Verwendung einer Maske sowie im Ätzen von Silizium zur Bildung
einer Spitzenstruktur, wobei die Spitze jedoch nicht vollständig ausgebildet
wird. Vor dem Ätzen
einer scharfen Spitze wird die Maske entfernt. Der dahintersteckende
Gedanke besteht darin, den Ätzvorgang
in einem Stadium abzu fangen, bevor die Maske von dem Scheitel der
Spitze verlagert wird. Diesbezüglich
wird z. B. verwiesen auf die
US
5,201,992 von Marcus et al. mit dem Titel "Method for Making
Tapered Microminiature Silicon Structures".
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Gemäß der Lehre
des Standes der Technik ist es erforderlich, den Ätzvorgang
beim oder vor dem vollständigen
Hinterschneiden der Maske zu beenden, um ein Verrutschen der Maske
vom Scheitel zu verhindern. Wenn ein Ätzvorgang unter solchen Umständen voranschreitet,
werden die Spitzen durch das Vorhandensein des Maskenmaterials entlang
der Seite der Spitze oder des Substrats während eines Trockenätzvorgangs schief
und ungleichmäßig, und
außerdem
kann der Scheitel beeinträchtigt
werden, wie dies in 8 zu
sehen ist. Ein derartiger Zustand führt auch zu Verunreinigungsproblemen
aufgrund des beliebig auf dem Substrat herumliegenden Maskiermaterials,
das Bereiche maskiert, wo keine Maskierung erwünscht ist, und ein anhaltender Ätzvorgang
führt zu
beliebig angeordneten, unerwünschten
Strukturen in dem geätzten
Material.
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Wenn
der Ätzvorgang
nach dem Entfernen der Maske andauert, wird die Spitze einfach stumpfer.
Dies ergibt sich daraus, daß die Ätzchemikalien
Material in allen Richtungen entfernen, wodurch der freiliegende Scheitel
der Spitze beim Ätzen
der Seiten angegriffen wird. Außerdem
kann der Scheitel der Spitze beeinträchtigt werden, wenn die Maske
aufgrund eines physikalischen Ionenbeschusses während eines Trockenätzvorgangs
verlagert worden ist.
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Die
Tendenz geht somit zum "Unterätzen" der Spitze (d. h.
Stoppen des Ätzvorgangs,
bevor eine feine Spitze am Scheitel der Spitze gebildet wird), wodurch
ein Gebilde entsteht, das als "flache
Oberseite" bezeichnet
wird. Danach wird typischerweise ein Oxidationsschritt zum Schärfen der
Spitze durchgeführt.
Diese Verfahrensweise führt
zu ungleichmäßigen Ätzergebnissen über die
Anordnung hinweg, wobei die Spitzen unterschiedliche Höhen und
Formen aufweisen.
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Wieder
andere Hersteller haben die Herstellung von Spitzen durch Ätzen versucht,
doch verwenden sie keine vollständige
Hinterschneidung der Maske, wie dies bei dem Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung durchgeführt
wird, und außerdem
setzen sie den Ätzvorgang
nicht wie bei dem erfindungsgemäßen Verfahren,
das den für
die Herstellung erforderlichen Spielraum ermöglicht, über die vollständige Hinterschneidung
der Maske hinaus fort, ohne eine Verschlechterung der Spitze zu
erleiden. Stattdessen entfernen sie die Maske vor der vollständigen Hinterschneidung
der Spitze, wonach sie die Spitzen von dort aus schärfen. Die Silizium-Naßätzverfahren
des Standes der Technik führen
dazu, daß die
Maske zum Zeitpunkt der vollständigen
Hinterschneidung von dem Scheitel der Spitze verlagert wird, wodurch
eine Verunreinigung des Ätzbads, die
Entstehung einer falschen Maskierung sowie eine Verschlechterung
des Scheitels entstehen können.
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Die
Ungleichmäßigkeit
unter den Spitzen kann auch zu Schwierigkeiten bei anschließenden Herstellungsschritten
führen,
die bei der Bildung der Anzeige verwendet werden, wobei es sich
insbesondere um solche Vorgänge
handelt, bei denen eine chemisch-mechanische
Planarisierung zur Anwendung kommt. In diesem Zusammenhang wird
auf die
US 5,229,331 mit
dem Titel "Method
to Form Self-Aligned Gate Structures Around Cold Cathode Emitter
Tips Using Chemical Mechanical Polishing Technology" und die
US 5,186,670 mit dem Titel "Method to Form Self-Aligned
Gate and Focus Rings" verwiesen.
Eine Ungleichmäßigkeit
ist besonders unangenehm, wenn sie abrupt ist, im Gegensatz zu einer
allmählichen Änderung über den
Wafer hinweg.
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Die
Herstellung einer gleichmäßigen Anordnung
von Spitzen unter Verwendung derzeitiger Verfahren ist aus einer
Anzahl von Gründen
in einer Arbeitsumgebung besonders schwer zu erreichen. Z. B. hat
die einfache Veränderlichkeit
des Ätzvorgangs über einen
Wafer hinweg einen nachteiligen Einfluß auf den Zeitpunkt, zu dem
der Ätzvorgang
bei den Verfahren des Standes der Technik beendet werden sollte.
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Im
allgemeinen ist es schwierig, Plasmaspitzen-Ätzvorgänge mit einer Gleichmäßigkeit
zu erzielen, die besser als 5 % ist, wobei Gleichmäßigkeiten
von 10 % bis 20 % üblicher
sind. Dies führt
dazu, daß die "flache Oberseite" einer unter Verwendung
herkömmlicher
Verfahren geätzten
Emitterspitze in ihrer Größe variiert.
Außerdem
variiert die zum "Schärfen" der Spitze erforderliche
Oxidation um bis zu 20 %, wodurch das Risiko der Ungleichmäßigkeit
unter den verschiedenen Spitzen einer Anordnung ansteigt.
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Die
Spitzenhöhe
sowie andere kritische Abmessungen unterliegen hinsichtlich der
Gleichmäßigkeit denselben
Effekten. Schwankungen bei der Maskiergleichmäßigkeit und bei dem zu ätzenden
Material verstärken
die Probleme der Ätzgleichmäßigkeit.
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Für Herstellungstätten sind
Vorgänge
erforderlich, die im wesentlichen gleichmäßige und stabile Resultate
schaffen. Bei der Herstellung einer Anordnung von Emitterspitzen
sollten die Spitzen hinsichtlich Höhe, Seitenverhältnis, Schärfe sowie
allgemeiner Formgebung gleichmäßig ausgebildet
sein, wobei die Abweichung insbesondere im obersten Bereich nur
minimal ist.
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Aus
der
DE 42 32 886 A1 ist
ein Verfahren gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1 bekannt, welches im Wesentlichen dem oben beschriebenen
Stand der Technik entspricht. Bei diesem bekannten Verfahren wird der Ätzvorgang
beendet, nachdem die Hinterschnei dung bis zu einem gewissen Maß fortgeschritten
ist, also zu einem Zeitpunkt, bei dem die einzelnen Emitterspitzen
einer "abgestumpften
Nadel" entsprechen.
Dann wird ein zusätzlicher
Oxidiervorgang oder eine ähnliche
Maßnahme
durchgeführt,
um eine weitere Anspitzung dieser "stumpfen Nadel" zu erreichen. In der genannten Druckschrift
sind einzelne Phasen des Verfahrens dargestellt (
14b,
14c). Am Ende des Ätzvorgangs verbleibt unterhalb
der Maske ein Plateau, die Spitze ist also nicht vollständig ausgebildet.
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Aus
der
US 5 266 530 ist
ein Elektronenspitzen-Fertigungsverfahren bekannt, bei dem ebenfalls
ein Ätzvorgang
solange durchgeführt
wird, bis unter einem Maskenbereich eine "Spitze" in Form einer stumpfen Nadel entstanden
ist. Eine Optimierung dieser stumpfen Nadel lässt sich nach dieser Druckschrift
durch eine Folge von Oxidations- und Oxidabstreifzyklen erreichen.
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Aufgabe
der Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens, durch welches
eine Anordnung von Emitterspitzen erreicht wird, die gleichmäßig insbesondere
in ihrem oberen Endbereich ausgebildet sind.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
verwendet speziell einen Trockenätzvorgang
(der auch als Plasmaätzvorgang
bezeichnet wird) zum Herstellen scharfer Emitterspitzen. Bei einem
Plasmaätzvorgang
handelt es sich um das selektive Entfernen von Material durch die
Verwendung von Ätzgasen.
Es handelt sich dabei um einen chemischen Vorgang, der Plasmaenergie
zum Vorantreiben der Reaktion verwendet. Diejenigen Faktoren, die
die Genauigkeit des Ätzvorgangs
steuern, beinhalten die Temperatur des Substrats, die Eintauchzeit, die
Zusammensetzung des gasförmigen Ätz mittels,
den Druck, die aufgebrachte Hochfrequenzenergie sowie die Konfiguration
der Ätzgerätschaften.
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Die
Maskierschicht wird derart ausgebildet, daß Bereiche des Siliziumsubstrats
freiliegen, wobei das Siliziumsubstrat dann zur Bildung der scharfen
Emitterspitzen geätzt
wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
läßt sich
zur Herstellung scharfer Spitzen mit beliebigem Zuschärfungsverhältnis und
beliebiger Höhe
unter Verwendung eines in einem einzigen Schritt (an Ort und Stelle)
oder eines in mehreren Schritten ablaufenden Plasma-Trockenätzvorgangs
verwenden.
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Die
vorliegende Erfindung schafft unter bestimmten Bedingungen ein sehr
großes
Herstellungsfenster, ins besondere wenn die Spitzen in eine Schicht
oder ein Substrat geätzt
werden, wobei die Dicke der Schicht bzw. des Substrats während des
Spitzenätzvorgangs
in den unmaskierten (d. h. spitzenfreien) Bereichen nicht vollständig aufgezehrt
wird.
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Bei
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
läuft ein
Trockenätzvorgang
für ca.
2,3 Minuten ab, bis die Maske hinterschnitten und eine scharfe Spitze
gebildet ist. Eine Überätzung kann
diesen Vorgang ohne beträchtliche Änderung
des Erscheinungsbilds der Spitzen fortsetzen. Die Formgebung der
Spitzen ist selbstwiederholend, da die Maske dahingehend optimiert
worden ist, daß sie
relativ zu der Oberseite des zu bildenden Emissionsgebildebereichs
in ihrer Position bleibt. Die Spitze wird sowohl vertikal als auch
horizontal geätzt, und
die Formen sind in ihrem Erscheinungsbild am gleichmäßigsten,
wenn die Rate des horizontalen Ätzvorgangs
im Bereich eines Faktors von 4 zu der des vertikalen liegt, wobei
die gleichmäßigsten
Resultate bei einem Verhältnis
der vertikalen zu der horizontalen Ätzrate von 2 : 1 erzielt werden.
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Im
Gegensatz zu den bisherigen Verfahren beinhaltet die vorliegende
Erfindung eine Trockenätzung des
Scheitels der Spitze bis zur Ausbildung einer vollständigen Spitze
sowie eine Weiterführung
des Ätzvorgangs
zur zusätzlichen
Schaffung des bei der Herstellung erforderlichen Prozeßspielraums,
und zwar in einer derartigen Weise, daß die Maske als Wippe in einem
Gleichgewichtszustand erscheint, in dem sie im wesentlichen perfekt
auf dem Scheitel der Spitze ausbalanciert ist.
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Bei
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei dem Material, aus dem die Spitzen gebildet werden,
um ein Substrat aus p-leitendem 1-0-0 einkristallinem Silizium von
14-21 Ohm-cm. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel besitzt die
Maske eine kreisförmige
Gestalt und ist gebildet aus 0,1 μm
dickem thermischen Siliziumdioxid mit einem Durchmesser von 1 μm. Im Gegensatz
zu den Verfahren des Standes der Technik kann die Maske derartige
Abmessungen aufweisen und aus derartigen Materialien bestehen, daß ein spezieller Ätzvorgang
eines bestimmten Materials mit dieser Maske verwendet werden kann
und die Maske an den Spitzen anhaftet und über eine vollständige Hinterschneidung
hinaus überätzt werden
kann, ohne daß die
Spitzenform sowie die gleichmäßige Ausbildung
derselben nachteilig beeinflußt
werden.
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Es
wird angenommen, daß sich
dieser Vorteil als Ergebnis der Anziehungskräfte zwischen der Maske und
den Spitzen ergibt, wie z. B. den van-der-Waalsschen Kräften sowie
elektrostatischen und elektrochemischen Kräften.
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Es
wurden Versuche mit einer Reihe verschiedener Masken mit unterschiedlichen
Zusammensetzungen und Abmessungen in Kombination mit den in der
nachfolgend enthaltenen Tabelle 1 angegebenen Ätzbedingungen durchgeführt, wobei
es sich bei dem Spitzenmaterial um p-leitendes 1-0-0 einkristallines
Silizium von 14-21 Ohm-cm handelte. Die aus einer Stapelanordnung
gebildete Maske aus einer Schicht von 1 μm dickem HPR-6512-Photoresist (Hand-Photoresist)
und 0,1 μm
dickem thermischem Siliziumdioxid hat sich zur Verwendung bei der
vorliegenden Erfindung als unzufriedenstellend erwiesen. Sie wurde
während
des Ätzvorgangs
von den Spitzen verlagert, wodurch sich schlecht ausgebildete Spitzen
ergaben. Es wird angenommen, daß dieser
Effekt durch die Masse der Ätzmaske
beeinflußt
wird.
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Andere
Masken, die sich zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung als
unzufriedenstellend erwiesen haben, beinhalten eine Oxidmaske von
0,4 μm sowie
eine ausschließlich
aus HPR-6512-Photoresist gebildete Maske von 1 μm.
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Eine
Maske mit 0,1 μm
dickem thermischem Oxid hat jedoch sehr gute Resultate bei der vorliegenden Erfindung
gezeigt, wobei dies auch für
eine Maske aus 0,05 μm
dickem thermischem Oxid gilt.
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Ein
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, daß es
die Herstellung von Spitzen ermöglicht,
die eine gleichmäßigere Verteilung
der Spitzenabmessungen aufweisen. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
daß es
die Bildung einer guten Verteilung extrem scharfer Spitzen ermöglicht,
die durch weitere Bearbeitung verbessert werden können, jedoch
zur Erfüllung
ihrer Funktion durch bloßes Ätzen als
Spitzenausbildung ausgelegt sind. Noch ein weiterer Vorteil besteht
darin, daß ein
Verfahren zum Überätzen mittels
eines Trockenätzvorgangs
ohne wesentliche Beeinträchtigung
der gewünschten
Spitzenform geschaffen wird.
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Ein
weiterer Gesichtspunkt des erfindungsgemäßen Verfahrens beinhaltet die
Bildung einer im wesentlichen gleichmäßigen Anordnung atomar scharfer
Spitzen durch anhaltendes Ätzen
eines maskierten Substrats bis im wesentlichen jede Spitze der Anordnung
eine im wesentlichen gleichmäßige Form
besitzt, sowie anschließendes
Entfernen der Maske.
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Noch
ein weiterer Gesichtspunkt der Erfindung beinhaltet ein Verfahren
zum Ätzen
einer Anordnung scharfer Spitzen in einer derartigen Weise, daß die Spitzen
im wesentlichen diesselbe Höhe
und Form aufweisen, und zwar durch folgende Schritte: Maskieren
eines Substrats, selektives Entfernen von Bereichen des Substrats
unter Bildung einer Anordnung von Spitzen sowie Entfernen der Maske,
wenn ein beträchtlicher Großteil der
Spitzen einer auf einem Schwenkpunkt gelagerten geometrischen Ebene ähnelt.
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Wenn
eine Spitze scharf wird, wird der Ätzvorgang noch für eine Zeitdauer
fortgesetzt, wobei die Maske der Spitze nach unten "folgt", wenn kleine Materialmengen
genau von dem Scheitel der Spitze entfernt werden, während sich
der Ätzvorgang
bis zu einer vollständigen
Hinterschneidung der Maske fortsetzt. Sobald eine Emitterspitze
auf einen spitzen Punkt geätzt
ist, sind ihre Abmessungen somit festgelegt. Der Ätzvorgang wird
an allen Spitzen auf einem Substrat fortgeführt, bis die Spitzen scharf
sind, wobei die Spitzen an diesem Punkt im wesentlichen dieselbe
Höhe, dasselbe
Seitenverhältnis
und dieselbe scharfe Ausbildung aufweisen.
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Es
kann eine Oxidation der Spitzen verwendet werden, um mit niedrigeren
elektrischen Feldern schärfere
Emitter zu schaffen, die zur Erzeugung einer Emission erforderlich
sind, wobei die Oxida tionsschärfung mittels
des Spitzenätzvorgangs
der vorliegenden Erfindung besser gesteuert und ihre Vorteile wirksamer
ausgenutzt werden können,
da die Spitzengeometrie aufrechterhalten wird anstatt geändert zu
werden.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung und Weiterbildungen der Erfindung werden im folgenden
anhand der zeichnerischen Darstellungen eines Ausführungsbeispiels
noch näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische Querschnittsansicht eines maskierten Substrats beim Ätzen einer
Anordnung von Spitzen gemäß dem Verfahren
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
Querschnittsansicht eines Bildelements einer Flachschirmanzeige
mit Kathodenemitterspitzen, die durch das erfindungsgemäße Verfahren
hergestellt sind;
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3 eine
schematische Querschnittsansicht eines Substrats, auf das eine Maskierschicht
und eine in ein Muster gebrachte Photoresistschicht gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
aufgebracht bzw. durch Aufwachsen gebildet sind;
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4 eine
schematische Querschnittsansicht des Substrats der 3 nach
dem selektiven Entfernen der Maskierschicht durch einen Plasma-Trockenätzvorgang
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren;
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5 eine
schematische Querschnittsansicht des Gebildes der 4 während des Ätzvorgangs
der vorliegenden Erfindung;
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6 eine
schematische Querschnittsansicht des Gebildes der 1 während des
Ablaufs des erfindungsgemäßen Ätzvorgangs,
wobei dargestellt ist, daß die
Spitzen im wesentlichen gleichmäßig werden,
während
die Maske in Position gebracht ist;
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7 eine
schematische Querschnittsansicht des Gebildes der 6,
unter Darstellung der scharfen Kathodenspitzen nach Beendigung des Ätzvorgangs
und Entfernen der Maskierschicht; und
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8 eine
schematische Querschnittsansicht einer fehlerhaft ausgebildeten
Konstruktion, die sich ergeben würde,
wenn die Maskierschicht während
des Ätzvorgangs
von den Spitzen verlagert wird.
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In 2 ist
eine repräsentative
Feldemissionsanzeige dargestellt, die ein Anzeigesegment 22 verwendet.
Jedes Anzeigesegment 22 ist dazu ausgelegt, ein Informations-Bildelement
(Pixel) oder einen Teil eines Bildelements darzustellen, wie z.
B. einen grünen
Punkt eines Vollfarben-Triadenpixels aus Rot/Grün/Blau. Vorzugsweise dient
eine einkristalline Siliziumschicht als Substrat 11. Alternativ
hierzu kann amorphes Silizium verwendet werden, das auf ein darunterliegendes
Substrat aufgebracht ist, das größtenteils
aus Glas oder einer anderen Kombination besteht, und zwar unter
der Voraussetzung, daß ein
zum Leiten elektrischen Stroms ausgelegtes Material auf der Oberfläche des
Substrats vorhanden ist, so daß sich
dieses in ein Muster bringen bzw. strukturieren und zur Bildung
von Mikro-Kathoden 13 ätzen
läßt.
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An
einer Feldemissionsstelle ist eine Mikro-Kathode 13 oben
auf dem Subtrat 11 ausgebildet worden. Bei der Mikro-Kathode 13 handelt
es sich um eine Erhebung, die eine Vielzahl von Formen aufweisen
kann und z. B. nach Art einer Pyramide, konisch oder mit einer anderen
Geometrie ausgebildet sein kann, die eine feine Mikrospitze für die Emission
von Elektronen aufweist. Die Mikro-Kathode 13 umgebend
ist eine Gitterstruktur 15 vorgesehen. Wenn eine Spannungsdifferenz
durch eine Quelle 20 zwischen der Kathode 13 und dem
Gitter 15 angelegt wird, wird ein Elektronenstrom 17 in
Richtung auf einen mit Leuchtstoff beschichteten Bildschirm 16 emittiert.
Der Bildschirm 16 bildet eine Anode.
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Die
Elektronenemissionsspitze 13 ist mit dem Substrat 11 integral
ausgebildet und dient als Kathode. Das als Gitterkonstruktion ausgebildete
Gate 15 dient zum Anlegen eines elektrischen Feldpotentials
an seine jeweilige Kathode 13.
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Eine
dielektrische Isolierschicht 14 wird auf der leitfähigen Kathode 13 aufgebracht,
wobei die Kathode 13 aus dem Substrat oder aus einer oder
aus mehreren aufgebrachten leitfähigen
Schichten, wie einer Doppelschicht aus Chrom und amorphem Silizium,
gebildet werden kann. Weiterhin besitzt die Isolierschicht 14 eine Öffnung an
der Feldemissionsstelle.
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Zwischen
der Frontplatte 16 und der Basisplatte 21 befinden
sich Abstandshaltergebilde 18, die die Funktion haben,
dem Atmosphärendruck
standzuhalten, der auf die Elektroden-Frontplatte 16 als
Ergebnis des Vakuums einwirkt, das zwischen der Basisplatte 21 und
der Frontplatte 16 für
ein korrektes Funktionieren der Emitterspitzen 13 geschaffen
ist.
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Die
Basisplatte 21 gemäß der Erfindung
umfaßt
eine Anordnung von Kaltkathoden-Emissionsgebilden 13 mit
adressierbarer Matrix, das Substrat 11, auf dem die Emissionsgebilde 13 gebildet
sind, die Isolierschicht 14 und das Anodengitter 15.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ermöglichen
die Maskenabmessungen, die Zusammensetzung der Gase und die Parameter
bei dem Plasmaätzvorgang
dem Hersteller eine genaue Steuerung der Abmessungen der Spitzen 13.
Die Zusammensetzung und die Abmessungen der Maske führen zu
der Fähigkeit der
Maske 30 siehe 1, am Scheitel der Emitterspitze 13 ausbalanciert
zu bleiben sowie während
der Überätzung der
Spitze 13 auf dem Scheitel der Spitze 13 zentriert
zu bleiben. Der Begriff "Überätzung" bezieht sich auf
die Zeitdauer, in der der Ätzvorgang
fortgesetzt wird, nachdem eine im wesentlichen vollständige Hinterschneidung
erzielt worden ist. Der Begriff "vollständige Hinterschneidung" bezieht sich auf
den Punkt, bei dem die seitliche Materialentfernung der ursprünglichen
Abmessung der Maske 30 in seitlicher Richtung entspricht.
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3 zeigt
das Substrat 11, bei dem es sich um amorphes Silizium über Glas,
um Polysilizium oder irgendein anderes Material handeln kann, aus
dem sich die Emitterspitzen 13 herstellen lassen. Bei dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel
wird von Spitzen 13 gesprochen, doch es ist auch möglich, eine
Mikrobearbeitung von scharfen Kanten durch das erfindungsgemäße Verfahren
durchzuführen.
Die scharfen Kanten dienen dann alternativ als Emitter bei Feldemissionsvorrichtungen.
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Die
vorliegende Erfindung verwendet ein Substrat 11, das bei
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel einkristallines
Silizium umfaßt.
Ein aufgebrachtes Material, wie z. B. Polysilizium, amorphes Silizium,
Kohlenstoff, ein anderes Metall oder ein anderes geeignetes Material
kann jedoch auch als Substratmaterial verwendet werden. Typischerweise
handelt es sich dabei um Halbleiter-Wafer, obwohl auch andere Materialien,
wie z. B. Silizium auf Saphir (SOS), verwendet werden können. Der
Begriff "Wafer" soll sich daher
auf das Substrat 11 beziehen, auf dem die Emitterspitzen 13 gemäß der Erfindung
gebildet werden.
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Auf
das Substrat 11 wird eine Maskierschicht 30 aufgebracht
oder durch Aufwachsen gebildet. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird eine 0,1 μm
dicke Schicht aus Siliziumdioxid 30 auf dem Wafer gebildet,
wobei diese Schicht als Maskierschicht 30 dient. Die Spitzengeometrien
und Abmessungen sowie die Konditionen für den Ätzvorgang variieren in Abhängigkeit
von der Art des für
die Bildung der Spitzen 13 verwendeten Materials, da die
speziellen elektrochemischen, elektrostatischen und van-der-Waalsschen
Kräfte
sowie die interaktiven Oberflächenkräfte in Abhängigkeit
von dem Material variieren.
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Die
Maskierschicht 30 kann aus irgendeinem geeigneten Material
gebildet werden, und zwar derart, daß ihre Dicke ausreichend groß ist, um
zu vermeiden, daß sie
während
des Ätzvorgangs
vollständig
aufgezehrt wird, jedoch wiederum nicht so dick ist, daß die Haftkräfte überwunden
werden, die sie während
des gesamten Ätzvorgangs
in der korrekten Position in bezug auf die Spitzen 13 halten.
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Eine
Photoresistschicht 32 oder ein anderes schützendes
Element wird auf der Maskierschicht 30 in ein Muster gebracht,
falls das gewünschte
Maskiermaterial sich nicht direkt in ein Muster bringen oder aufbringen
läßt. Wenn
die Photoresistschicht 32 in ein Muster gebracht bzw. strukturiert
wird, handelt es sich bei den am meisten bevorzugten Formen um Punkte
oder Kreise.
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Es
ist ins Auge gefaßt,
daß zukünftige Ausführungsformen
die Verwendung des Photoresist 32 als eigentliche Maske 30 beinhalten,
wobei das Photoresist optimierte Eigenschaften und Abmessungen besitzt, welche
ermöglichen,
daß die
Maske 32 nach der Erzielung einer vollständigen Hinterschneidung
an der Spitze 13 ausbalanciert bzw. im Gleichgewicht bleibt.
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Der
nächste
Schritt bei dem Verfahren ist die selektive Entfernung der Maske 30 in
den Bereichen, die nicht durch das Photoresistmuster 32 bedeckt
sind, wie dies in 4 zu sehen ist. Die selektive
Entfernung der Maske 30 erfolgt vorzugsweise durch einen
chemischen Naßätzvorgang.
Bei einer Siliziumdioxidmaske 30 kann eine wäßrige HF-Lösung verwendet
werden, jedoch kann auch irgendeine andere, in der Industrie bekannte,
geeignete Technik verwendet werden, wie z. B. auch ein physikalischer
Entfernungsvorgang oder ein Plasma verwendender Entfernungsvorgang.
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Bei
einem Plasmaätzverfahren
beinhalten die typischen zum Ätzen
von Siliziumdioxid verwendeten Ätzmittel
Chlor und Fluor, und typische Gaszusammensetzungen beinhalten CF4, CHF3, C2F6 und C3F8, wobei auch andere
Materialien und Gase möglich
sind. Fluor mit Sauerstoff kann ebenfalls zur Ausführung des Ätzschrittes
der Oxidmaske ver- wendet werden. In unseren Experimenten wurden
CF4, CHF3 und Argon
verwendet. Die Ätzgase
sind gegenüber
Silizium selektiv, und die Ätzrate
von Oxid ist in der Technik bekannt, so daß sich der Endpunkt des Ätzschrittes
berechnen läßt.
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Alternativ
hierzu kann auch ein Oxid-Naßätzvorgang
unter Verwendung üblicher
Oxidätzchemikalien durchgeführt werden.
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In
diesem Stadium wird die Photoresistschicht 32 entfernt. 4 zeigt
die Maskenkonstruktion 30 vor dem Siliziumätzschritt.
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Ein
Plasmaätzvorgang
mit Selektivität
gegenüber
der Ätzmaske 30 wird
zur Bildung der Spitze verwendet, wobei im Fall von Silizium vorzugsweise
ein Plasma verwendet wird, das ein fluoriertes Gas, wie z. B. SF6, NF3 oder CF4 in Kombination mit einem chlorierten Gas,
wie z. B. HCl oder Cl2 verwendet. In am
meisten bevorzugter Weise umfaßt
das Plasma eine Kombination aus SF6 und
Cl2 mit einem Zusatzstoff, wie z. B. Helium.
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Der Ätzvorgang
dauert an, bis alle Spitzen 13 auf einem Wafer die Maske 32 vollständig hinterschnitten haben,
wie dies in den 1, 5 und 6 zu
sehen ist. Es wird dabei angenommen, daß van-der-Waals-Kräfte, elektrostatische
und elektrochemische Anziehung und/oder Oberflächenanziehungskräfte eine
Rolle bei der Befestigung der Maske in Position während des
anhaltenden Ätzvorgangs
spielen.
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Im
folgenden sind die Bereiche von Parametern für das in der vorliegenden Anmeldung
beschriebene Verfahren angegeben. Diese beinhalten einen Bereich
von Werten, der während
der Charakterisierung des Verfahrens untersucht wurde, sowie einen
Bereich von Werten, der die besten Ergebnisse für Spitzen 13 ergab,
die von 0,70 μm
bis 1,75 μm
hoch waren und deren Maße
an der Basis 1 μm
bis 1,5 μm
betrugen. Für den
Durchschnittsfachmann ist hierbei erkennbar, daß sich die Werte zur Erzielung
von Spitzen mit anderen Höhen-
und Breitenabmessungen variieren lassen.
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In
obiger Tabelle gelten die mit der Einheit cm3/min
versehenen Werte jeweils bei Standardbedingungen, d. h. Raumtemperatur
und normalem Druck.
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Die
Versuche wurden auf einer Lam-490-Ätzvorrichtung mit gesteigerter
Kühlung
durchgeführt.
Die untere Elektrode wurde im wesentlichen im Bereich von 21°C gehalten.
Es wird jedoch angenommen, daß eine Lam-480
oder Lam-490-Ätzvorrichtung
ohne gesteigerte Kühlung
ebenfalls in den angegebenen Bereichen arbeiten würde.
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Das
primäre
Mittel zum Steuern des Verhältnisses
von Höhe
zu Breite der durch das erfindungsgemäße Verfahren gebildeten Spitzen 13 besteht
in der Kombination der zugeführten
Gase, der Leistung sowie des Drucks während des Plasmaätzvorgangs
der Spitzen 13.
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Die
Fähigkeit
zum Fortsetzen des Ätzvorgangs
bis zu dessen Ende (d. h. über
eine vollständige
Hinterschneidung hinaus) mit minimalen Veränderungen hinsichtlich der
funktionsgemäßen Formgebung
innerhalb der Zeitdauer, zwischen der die erste Spitze 13 bis
zu der letzten Spitze 13 scharf wird, schafft ein Verfahren,
bei dem alle Spitzen in einem Feld im wesentlichen identische Eigenschaften
aufweisen. Spitzen mit gleichmäßiger Höhe und Schärfe werden
durch sorgfältige
Auswahl des Materials, der Größe und der
Dicke der Maske 30 erzielt.
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Nachdem
die Anordnung bzw. das Feld der Emitterspitzen 13 hergestellt
worden ist und die erwünschten
Abmessungen erzielt worden sind, läßt sich die Oxidmaskenschicht 30 entfernen,
wie dies in 7 gezeigt ist. Die Maskierschicht 30 läßt sich
durch ein beliebiges der in der Technik allgemein bekannten Verfahren
ver wenden, z. B. durch einen Naßätzvorgang, der eine Fluorwasserstoffsäurenlösung (HF-Lösung) oder
eine andere Mischung verwendet, die HF enthält.