DE19514638C2 - Vorrichtung zur venendruckgesteuerten selektiven Absaugung und Retroinfusion eines Fluids aus bzw. in Körpervenen - Google Patents

Vorrichtung zur venendruckgesteuerten selektiven Absaugung und Retroinfusion eines Fluids aus bzw. in Körpervenen

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur venendruckgesteuerten selektiven Absaugung und Retroinfusion eines Fluids aus bzw. in Körpervenen, insbesondere Koronarvenen.
Die Retroinfusion von Blut in Koronarvenen spielt insbesondere im Bereich der Myokardprotektion während eines kurzfristigen Koronararterienverschlusses im Rahmen eines kardiologischen Eingriffs eine zunehmend wichtiger werdende Rolle. Ein typischer derartiger Eingriff ist beispielsweise die Ballondilatation einer arteriosklerotisch verengten Koronararterie. Bei dieser auch als perkutane transluminale Koronarangioplastie (PTCA) bekannten Methode wird ein Ballonkatheter unter Röntgenkontrolle in den Bereich der Stenose der Koronararterie geführt und die arteriosklerotische Plaque durch Aufblasen des am Ende des Katheters befindlichen Ballons komprimiert. Während der Dilatation des Ballons findet stromabwärts in der Arterie keine Versorgung des Gewebes mit sauerstoffhaltigem Blut statt. Dies stellt meist kein Problem dar, solange die Dilatation nur kurzzeitig erfolgt. Bei Dilatationen bereits ab 30 Sekunden Dauer lassen sich allerdings funktionelle Veränderungen im Ischämiegebiet des Myokard feststellen, so zum Beispiel elektrokardiographisch als S-T-Veränderungen, echokardiographisch als verminderte regionale Wandbewegung oder auch subjektiv als Angina pectoris Beschwerden des Patienten. Darüber hinaus ist das Komplikationsrisiko bei einer Angioplastie für bestimmte Patientengruppen erhöht, etwa bei älteren Patienten, bei Vorliegen einer instabilen Angina pectoris, bei erniedrigter linksventrikulärer Auswurffraktion oder bei Dilatation eines Gefäßes, das mehr als 40% des linken Ventrikels versorgt.
Entsprechende Probleme der Ischämieprotektion des Myokard stellen sich auch bei anderen Eingriffen zur Koronarvaskularisierung wie z. B. bei Atherektomie, Koronarendoprothesen und Laseranwendungen.
Zur kurzzeitigen Ischämieprotektion wird daher in Fällen, in denen Komplikationen zu erwarten sind, seit einiger Zeit eine Retroinfusion von arteriellem Blut in eine Vene des betreffenden Ischämiegebiets des Myokards durchgeführt. Das arterielle Blut wird dabei über die entsprechende Vene in die nutritiven Kapillaren des Ischämiegebietes gepumpt und versorgt so das Myokard in dieser Region mit Sauerstoff und Substraten.
Vorrichtungen zur Retroinfusion von Koronarvenen sind seit einigen Jahren bekannt. So ist in der europäischen Patentschrift EP 0 297 723 B1 ein Retroinfusionsgerät beschrieben, mit dem arterielles Blut, beispielsweise aus der Arteria femoralis dem Patienten entnommen und über ein Pumpsystem und einen aufblasbaren Ballonkatheter einer Koronarvene des Ischämiegebiets zugeführt wird. Das Pumpen von arteriellem Blut in die Koronarvene wird dabei mit der R-Welle eines Elektrokardiogramms des Patienten synchronisiert, so daß das Pumpintervall dem Herzzyklus des Patienten angepaßt ist. Dabei ist das Pumpintervall fest vorgegeben und beginnt bei 45% des R-R-Intervalls und endet bei 95% des R-R-Intervalls. Der infundierte Blutfluß ist dabei während des Pumpintervalls im wesentlichen konstant. Solange gepumpt wird, ist der Ballon des Ballonkatheters aufgeblasen und blockiert die Vene, so daß sichergestellt ist, daß arterielles Blut während der Diastole effektiv in das Ischämiegebiet transportiert wird. Der Pumpvorgang endet mit dem Ende der Diastole und der Ballon wird entleert, so daß der Fluß in der Vene an dieser Stelle nicht mehr blockiert ist. Während der darauffolgenden Systole kann venöses Blut über die Vene abströmen.
Mit der in der EP 0 297 723 B1 beschriebenen Vorrichtung läßt sich der Basisstoffwechsel des Ischämiegebiets während eines kurzzeitigen kardiologischen Eingriffs zufriedenstellend aufrechterhalten. Ferner konnte beobachtet werden, daß die Myokardinfarktgröße nach einem Koronararterienverschluß deutlich reduziert wurde. Allerdings wurde auch festgestellt, daß die lokale Myokardfunktion nicht ausreichend aufrechterhalten wird. Beispielsweise kommt die lokale Myokardfunktion bei fehlender arterieller Kollateralisierung des Ischämiegebiets vollständig zum Erliegen. Als Ursache hierfür ist in erster Linie der unvollständige Austausch von arteriellem und venösem Blut in dem retroinfundierten Venensystem im Laufe eines Herzzyklus zu sehen.
In dem US-Patent 5,057,120 ist eine EKG-synchronisierte Perfusionspumpe beschrieben, die es erlaubt, eine Koronararterie während einer Angioplastie mit unterschiedlichen, an die systolischen und diastolischen Phasen angepaßten Flußraten zu perfundieren.
Zur Verbesserung dieses Blutaustauschs mit dem Ziel, eine verbesserte Aufrechterhaltung der Myokardfunktion im Ischämiegebiet zu erreichen, haben Boekstegers et al kürzlich in Cardiovascular Research 1990, 24: 456-464 und in JACC 1994, 23: 459-469 ein System zur Retroinfusion von Koronarvenen vorgeschlagen, bei dem anstelle des passiven Abströmens von venösem Blut während der Systole ein aktives Absaugen durch den Retroinfusionskatheter stattfindet. Dazu bleibt der Ballon des Katheters auch im Absaugintervall aufgeblasen und blockiert die Vene auch während der Systole. Mit einer derartigen Vorrichtung wurde im Tiermodell eine bessere Aufrechterhaltung der Myokardfunktion während eines Koronararterienverschlusses nachgewiesen.
Für einen klinischen Einsatz am Patienten weist das System jedoch noch Nachteile auf.
So ist bei dieser Vorrichtung, wie auch bei der Vorrichtung der EP 0 297 723 B1 zwar das Pumpvolumen pro Pumpstoß einstellbar, der Fluß des retroinfundierten Blutes während eines Pumpintervalls kann jedoch nicht beeinflußt werden. Es zeigt sich jedoch, daß dadurch der intravenöse Druck im Laufe eines Pumpintervalls starken Schwankungen unterliegt. Selbst wenn man den intravenösen Druck registriert, kann man zwar im Laufe mehrerer Pumpintervalle einen gewünschten mittleren Druck einstellen, die starken Druckschwankungen innerhalb eines Pumpintervalls lassen sich jedoch nicht beseitigen.
Mit diesen starken Änderungen des Koronarvenendrucks sind jedoch einige Probleme verbunden. So wurde festgestellt, daß mit einem niedrigen Retroinfusionsfluß, d. h. bei niedrigem Venendruck, eine ausreichende Versorgung des Myokards mit Sauerstoff nicht gewährleistet ist, so daß die Myokardfunktion im Ischämiegebiet nicht aufrechterhalten werden kann. Bei hohem Infusionsfluß, d. h. bei einem zu hohen Koronarvenendruck besteht jedoch die Gefahr, daß eine Überperfusion auftritt, welche die retrograde nutritive Kapillarfüllung nicht verbessert, sondern nur die Kontraktion des Myokard behindert und zu einem ineffektiven Abstrom des arteriellen Blutes in die systematische Zirkulation führt. Bei Retroinfusion mit einem zu hohen Koronarvenendruck besteht außerdem die Gefahr von irreversiblen Gefäßwandschädigungen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur venendruckgesteuerten selektiven Absaugung und Retroinfusion von Körpervenen, insbesondere von Koronarvenen anzugeben, wobei die Retroinfusion bei einem für die nutritive Kapillarfüllung optimalen Venendruck durchgeführt wird und wobei dieser Solldruck im Laufe eines Pumpintervalls möglichst konstant gehalten wird. Dabei soll die erfindungsgemäße Vorrichtung es ermöglichen, die Einsatzmöglichkeiten der Venenretroinfusion über die bisher durchgeführte kurzfristige Myokardprotektion hinaus zu erweitern.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zur venendruckgesteuerten selektiven Absaugung und Retroinfusion eines Fluids aus bzw. in Köpervenen gemäß vorliegendem Hauptanspruch.
Beim Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird die am proximalen Ende offene Schlauchleitung für die Infusion von Fluiden und das Absaugen von Blut oder Fluid in die zu infundierende Körpervene eines Patienten eingeführt, die Vene gegenüber der Leitung im Bereich von deren proximalem Ende abgedichtet, periodisch das Fluid in die Vene gepumpt und aus der Vene abgesaugt, wobei die Pump- bzw. Saugintervalle mit dem Herzschlag des Patienten synchronisiert werden. Außerdem gibt man einen bestimmten Sollwert des Veneninnendrucks vor, mißt den Innendruck der Vene und regelt den retroinfundierten Fluidfluß während der Pumpintervalle so, daß der Sollwert des Veneninnendrucks möglichst genau eingehalten wird.
Im Gegensatz zu den bekannten Retroinfusionsverfahren ist erfindungsgemäß der Fluidfluß während eines Pumpintervalls nicht mehr nur durch das Pumpvolumen pro Pumpstoß bestimmt und damit der Volumenflußverlauf während der Pumphase nicht beeinflußbar, sondern er wird dem gemessenen Venendruck entsprechend reguliert. Als Regulationsverfahren können allgemeine, in der Meß- und Regelungstechnik bekannte Verfahren zum Einsatz kommen, wobei der aktuelle Blutdruck in der Vene als Regelgröße und der aktuell infundierte Fluidfluß als Stellgröße herangezogen werden. Die Regelfunktion kann dabei die typischen elastischen Eigenschaften einer Vene anhand vorgegebener Parameter berücksichtigen und diese Parameter gegebenenfalls durch Auswertung der Dynamik des Systems an die im spezifischen Einzelfall vorliegenden Gegebenheiten anpassen. Insbesondere wird das Regelsystem aufgrund des aktuellen Druckverlaufs den zukünftigen Druckverlauf extrapolieren und den Fluidfluß rechtzeitig anpassen. Das Regelsystem wird so eingestellt, daß die Ansprechzeit weniger als 25 Millisekunden beträgt.
Der einzustellende Sollwert des Venendrucks ist ein individueller Wert, der vom jeweiligen Patienten, der zu infundierenden Vene und dem spezifischen Ort der Retroinfusion in der Vene abhängig ist.
Überraschend wurde erfindungsgemäß gefunden, daß es möglich ist, den gewünschten Sollwert des Venendrucks in einer separaten Messung vor Beginn der eigentlichen Retroinfusion für die jeweilige Situation individuell festzulegen.
Erfindungsgemäß wird der Sollwert des Veneninnendrucks so bestimmt, daß man bei abgedichteter Vene entweder ohne Retroinfusion bei vorhandenem venösem Blutfluß den Venendruck mißt, oder daß man bei fehlendem Blutfluß einen mit jedem Pumpintervall ansteigenden Fluidfluß infundiert und dabei den Veneninnendruck mißt. Man stellt fest, daß der Venenspitzendruck nicht proportional zum ansteigenden Fluidfluß zunimmt, sondern sich vielmehr einem Grenzwert (Plateaudruck) nähert. Es ist zu vermuten, daß bei diesem Plateaudruck die maximale retrograde nutritive Kapillarfüllung erreicht ist, und daß bei höherem Fluidfluß lediglich ein ineffektiver Abstrom in die systematische Zirkulation stattfindet. Erfindungsgemäß wird daher vorgeschlagen, diesen Plateaudruck als Sollwert für den Venendruck bei der Retroinfusion vorzugeben.
Im Fall der Ischämieprotektion des Myokards oder der Gewebeprotektion allgemein ist das infundierte Fluid bevorzugt ein Sauerstoffträger. Vorteilhaft verwendet man als Sauerstoffträger Blut, wobei besonders vorteilhaft arterielles Blut des Patienten selbst verwendet wird, das beispielsweise aus der Arteria femoralis entnommen und über eine Pumpe, einem Blutfilter zur Reinigung und einer Luftfalle zur Befreiung des Blutes von Luftblasen unter einem Druck von bevorzugt ca. 2 bar über eine Durchflußkontrolle der Vene, die retroinfundiert werden soll, zugeführt wird. Es ist aber auch möglich, einen Blutersatzstoff, wie z. B. eine Fluorcarbon- oder Perfluorcetylbromid-Lösung als Sauerstoffträger zu verwenden.
Das dem Patienten venös infundierte Fluid kann aber auch therapeutische oder diagnostische Wirkstoffe, wie z. B. Gerinnungshemmer, Kontrastmittel oder β-Blocker enthalten.
Handelt es sich bei der zu retroinfundierenden Körpervene beispielsweise um eine Beinvene, in der sich ein Thrombus befindet, so wird man dem Fluid vorteilhaft Mittel zur Auflösung dieses Thrombus zugeben. Damit lassen sich beispielsweise hohe Konzentrationen eines Medikaments lokal applizieren, ohne daß die übrigen Körperfunktionen davon nachteilig beeinflußt werden.
Erfindungsgemäß wird venöses Blut bzw. Retroinfusat zwischen den Pumpphasen aktiv abgesaugt. Dieses Blut wird über eine Unterdruckpumpe in ein Reservoir geleitet. Bei einer kurzzeitigen Retroinfusion einer Körpervene ist die so abgesaugte Blutmenge relativ gering. Bei einer längerfristigen Retroinfusion, beispielsweise bei einer Ischämieprotektion des Myokard während eines längerfristigen Koronararterienverschlusses, kann es vorteilhaft sein, das in einem Saugintervall abgesaugte Blut zu entschäumen und von Luftblasen zu befreien und es dann dem Patienten über eine Körpervene wieder zuzuführen. Damit wird ein, die Anwendungsdauer des Verfahrens begrenzender Blutverlust des Patienten wirkungsvoll vermieden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Zufuhr- und Absaugleitung ein mehrläufiger Katheter, besonders bevorzugt bin vierläufiger Katheter, wobei eine Zufuhrleitung für das Fluid, eine Absaugleitung für das abgesaugte Blut, eine Meßleitung zur Bestimmung des Veneninnendrucks und eine Steuerleitung für das vergrößerbare Dichtungsmittel vorgesehen sind.
Das Dichtungsmittel ist vorteilhaft ein druckgesteuert aufblasbarer Ballon, so daß als Katheter ein Ballonkatheter verwendet werden kann. Der Ballon befindet sich dann bevorzugt an dem in die Vene eingeführten Ende des Katheters. Die Meßleitung zur Bestimmung des Veneninnendrucks kommuniziert an einem Ende mit dem Inneren der Vene und weist an ihrem anderen Ende einen Drucksensor auf. Es ist aber auch möglich, einen Drucksensor am proximalen Ende der Leitung anzuordnen, der mit einem feinen Kabel, das beispielsweise durch die Steuerleitung für den aufblasbaren Ballon geführt sein kann, mit der Steuereinheit verbunden ist. In diesem Fall wäre beispielsweise ein dreiläufiger Katheter ausreichend. Zudem können Zufuhrleitung und Absaugleitung am proximalen Ende des Katheters als eine Leitung ausgeführt sein, die dann über ein schaltbares 3-Wege-Ventil mit dem Versorgungsreservoir oder dem Absaugreservoir verbunden wird.
Je nach Aufgabenstellung kann man auch einen Katheter vorsehen, der zusätzliche Leitungen, beispielsweise ein Glasfaserkabel für Laseranwendungen oder Videoaufzeichnungen enthält.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Durchflußkontrolle so ausgebildet, daß die Zufuhrleitung im Bereich dieser Durchflußkontrolle einen elastisch nachgiebigen Schlauch aufweist, wobei die Durchflußkontrolle ein von einem Elektromotor betriebenes Klemmorgan umfaßt, das den elastischen Schlauch mehr oder weniger stark zusammenpreßt und so den retroinfundierten Fluß des Fluids in die Vene steuert. Bevorzugt ist der Elektromotor ein von der Steuereinheit gesteuerter Schrittmotor, wobei ein auf der Achse des Schrittmotors angebrachter Exzenter das Klemmorgan betätigt, wobei das Klemmorgan bevorzugt als ein im wesentlichen zur Fluidzufuhrleitung senkrecht orientierter Querbalken ausgebildet ist. Dabei liegt die Zufuhrleitung auf einer starren Unterlage auf.
Bevorzugt ist das distale Ende der Zufuhrleitung mit einem unter Druck stehenden Reservoir für das Fluid verbunden, das vorteilhaft einen Druckaufnehmer zur Überwachung des Drucks in dem Reservoir besitzt. Aus diesem Reservoir wird die Zufuhrleitung mit dem zu infundierenden Fluid versorgt.
Bei einer weiteren Ausführungsform wird dieses Reservoir über eine Rollerpumpe mit dem aus einer Arterie des Patienten entnommenen Blut gespeist.
Die Absaugvorrichtung für das venöse Blut weist bevorzugt eine Unterdruckpumpe und einen Behälter für das abgesaugte Blut auf. Will man das abgesaugte Blut dem Patienten wieder zuführen, so wird man dieses Blut bevorzugt in ein Reservoir leiten, aus dem es dann über eine Rollerpumpe, eine Luftfalle und eine Entschäumanordnung einer Vene des Patienten zugeführt werden kann.
Die Synchronisation mit dem Herzzyklus des Patienten wird bevorzugt über die Ableitung eines Elektrokardiogramms (EKG) durchgeführt, wobei besonders vorteilhaft die R-Zacke als Triggersignal verwendet wird. Der Pumpzyklus beginnt vorteilhaft zwischen 15 und 50% des R-R-Intervalls und endet mit dem Beginn der folgenden R-Zacke. Es ist aber auch denkbar, die Pumpphase in weiten Grenzen zu variieren, so daß es gegebenenfalls auch über die folgende R-Zacke des EKGs hinaus andauern kann. Üblicherweise wird eine festes Verhältnis von Pumpphasen zu Herzzyklen gewählt, beispielsweise 1 : 1, 1 : 2, 1 : 3 usw. Bevorzugt wird zwischen den einzelnen Pumpphasen immer abgesaugt. Es kann aber auch vorteilhaft sein, Phasen vorzusehen, in denen weder gepumpt noch gesaugt wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Steuerung des Koronarvenendrucks während eines einzelnen Pumpintervalls weist gegenüber den bekannten Retroinfusionsvorrichtungen zahlreiche Vorteile auf:
Durch die Verhinderung einer wesentlichen Erhöhung des Koronarvenendrucks über einen zuvor eingestellten Grenzwert im Laufe eines Pumpintervalls, kann es nicht zu potentiell gefährlichen Spitzendruckerhöhungen kommen, die Gefäßwandschädigungen und im Extremfall Gefäßrupturen verursachen könnten.
Der mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung konstant einstellbare diastolische, venös-arterielle Druckgradient erlaubt eine äußerst wirksame Retroinfusion, da einerseits der optimale Druckgradient für eine nutritive Durchblutung vorhanden ist und andererseits eine Überperfusion vermieden wird.
Da der individuell unterschiedliche Koronarvenendruck, ab dem es zu einem vermehrten Abfluß von retroinfundiertem arteriellem Blut in die systematische Zirkulation kommt, mittels des Plateaudrucks bei Koronarvenenokklusion noch vor der Unterbrechung der antegraden Perfusion bestimmbar ist, ermöglicht die Erfindung die Einstellung des optimalen Koronarvenendruckbereichs für jeden Patienten.
Vor allem aber werden sowohl der Basisstoffwechsel als auch die regionale Myokardfunktion im Ischämiebereich gegenüber dem bekannten Verfahren deutlich verbessert. Dabei ist die Effektivität der Myokardprotektion insbesondere bei Patienten mit gering ausgeprägter arterieller Kollateralisierung deutlich erhöht. Eine Schädigung der retroinfundierten Venen kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung praktisch ausgeschlossen werden. Erste klinische Tests lassen vermuten, daß bei Angioplastien das Komplikationsrisiko verringert werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur venendruckgesteuerten selektiven Absaugung und Retroinfusion von Körpervenen ist aber nicht nur auf Anwendungen bei der kurzzeitigen Ischämieprotektion begrenzt.
Darüber hinaus sind länger andauernde Anwendungen der Methode, beispielsweise bei Komplikationen mit anhaltendem Verschluß der Koronararterie als Überbrückung bis zur operativen, notfallmäßigen Bypass-Versorgung möglich. Diese längerfristige Ischämieprotektion wird erst durch die hohe Effektivität der Gewebeversorgung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht. Insbesondere, wenn das abgesaugte venöse Blut, gereinigt und entschäumt, in eine Körpervene des Patienten reinfundiert wird, ist auch eine längerfristige Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei Retroinfusionsverfahren unter Aufrechterhaltung des Funktionsstoffwechsels möglich.
Ein weiterer Anwendungsbereich liegt in der Identifizierung von chronischer, aber reversibler regionaler linksventrikulärer Dysfunktion, die auch als sogenanntes "hybernating myocardium" bezeichnet wird. Dabei kann mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Ergänzung zu nuklearmedizinischen Methoden und NMR-Methoden eine Bestimmung des myokardialen Stoffwechsels ermöglicht werden, die eine Differenzierung des nekrotischen oder vernarbten Myokardgewebes von noch potentiell stoffwechselaktiven Myokardzellen erlaubt. Dabei kann, beispielsweise zur Abklärung des möglichen Erfolgs einer Bypass-Operation, über retrograde Perfusion festgestellt werden, ob und in welchem Umfang die Myokardfunktion durch Verbesserung der nutritiven Perfusion wieder hergestellt werden kann.
Als ein weiteres mögliches Anwendungsgebiet der Erfindung zeichnet sich bereits heute die Reinfusion von in vitro gentherapeutisch behandelter Zellen in den Körper von Patienten ab.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur venendruckgesteuerten selektiven Absaugung und Retroinfusion von Körpervenen;
Fig. 2 eine bevorzugte Ausführungsform des venenseitigen Endes der Retroinfusionsleitung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei die Leitung im vorliegenden Fall als vierläufiger Ballonkatheter ausgebildet ist;
Fig. 3 einen Querschnitt entlang der Linie III-III des Katheters der Fig. 2;
Fig. 4 eine Detaildarstellung einer bevorzugten Ausführungs­ form des Durchflußreglers der Vorrichtung der Fig. 1;
Fig. 5 die schematische Darstellung einer Anwendung der vorliegenden Erfindung bei der Myokardprotektion bei Angioplastie;
Fig. 6 Schaubilder des zeitlichen Verlaufs bestimmter Systemparameter bei der Durchführung des Retroinfusionsverfahrens mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In Fig. 1 ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 zur venendruckgesteuerten, selektiven Absaugung und Retroinfusion von Körpervenen dargestellt. Die Vorrichtung weist eine, im vorliegenden Fall vierläufige Schlauchleitung 60 auf, die als Retroinfusionskatheter in die zu infundierende Körpervene 200 (beispielsweise die AIV-Vene) eingeführt wird. Am proximalen (venenseitigen) Schlauchende ist ein Dichtungsmittel 65 vorgesehen, bei dem es sich vorteilhaft um einen aufblasbaren Ballon handelt, der die Vene 200 gegenüber der Leitung 60 abdichtet, aber gleichzeitig den Durchtritt von Fluid aus der Schlauchleitung in die Vene oder umgekehrt ermöglicht. Zu diesem Zweck ist insbesondere eine Zufuhrleitung 61 vorgesehen, durch die Fluid in die Vene 200 gepumpt werden kann. Dazu ist die Zufuhrleitung an ihrem distalen (dem venenseitigen Ende gegenüberliegenden) Ende mit einer Fluidversorgung 80 verbunden. Die Fluidversorgung 80 umfaßt ein unter Druck stehendes Fluidreservoir 81, wobei der Druck im Reservoir mittels eines Druckaufnehmers 82 überwacht wird. Wenn es sich bei dem zu retroinfundierenden Fluid um körpereigenes Blut des Patienten handelt, kann das Reservoir 81 über eine Pumpe 83 mit einer Körperarterie 300 (z. B. mit der Arteria femoralis) des Patienten verbunden sein. In diesem Fall wird Blut aus der Arterie 300 abgesaugt und gegebenenfalls über eine Luftfalle und/oder Entschäumer 84 und ein Blutfilter 85 in das Reservoir 81 geleitet. An der Zufuhrleitung 61 sind Mittel 30 zur Regelung des Fluidflusses vorgesehen. Zu diesem Durchflußregler 30 gehört insbesondere ein Verschlußventil 34, mit dessen Hilfe die Verbindung zwischen Reservoir 81 und Vene 200 vollständig unterbrochen werden kann. In einer besonders einfachen Ausführungsform des Durchflußreglers ist die Zufuhrleitung 61 im Bereich des Reglers als elastisch nachgiebiger Schlauch ausgebildet, wobei der Durchflußregler 30 ein auf diesen Schlauch wirkendes Klemmorgan 31 umfaßt, das über einen Elektromotor, bevorzugt einen Schrittmotor 32, betätigt wird. Durch mehr oder weniger starkes Abquetschen der Schlauchleitung wird der retroinfundierte Fluidfluß reguliert. Als Maß für den zu infundierenden Fluidfluß dient der intravenöse Druck in der Körpervene 200. Hierzu weist der Retroinfusionskatheter 60 eine Meßleitung 63 auf, die eine kommunizierende Verbindung zwischen einem am distalen Ende der Meßleitung 63 angeordneten Drucksensor 51 und dem Veneninneren herstellt. Der Drucksensor kann aber auch als proximaler Drucksensor am venenseitigen Ende 66 der Schlauchleitung 60 vorgesehen sein. In diesem Fall kann auch ein dreiläufiger Katheter verwendet werden, wobei die elektrische Verbindung des Drucksensors mit den Mitteln zur Messung des Venendrucks 50 durch eines der übrigen Lumen des Katheters geführt werden kann.
Die so gemessenen intravenösen Druckwerte werden von einer Steuereinheit 10 geregelt, die über den Schrittmotor 32 des Durchflußreglers 30 das Klemmorgan entsprechend einstellt. An der Zufuhrleitung 61 kann außerdem ein Ultraschallmeßkopf 35 vorgesehen sein, der einerseits zur Detektion von Luftblasen in dem zu retroinfundierenden Fluid und andererseits zur Bestimmung des Fluidflusses selbst dient. Hierzu weist der Ultraschallmeßkopf 35 einen Ultraschallsender und einen Ultraschallempfänger auf, wobei das reflektierte Ultraschallsignal zur Detektion von Luftblasen und das Doppler­ verschobene Ultraschallsignal zur Bestimmung des Fluidflusses herangezogen wird.
Ein weiteres Lumen des Katheters ist eine Absaugleitung 62, die zum Absaugen von Blut oder Retroinfusat aus der Vene 200 des Patienten dient. Die Absaugeinrichtung 90 umfaßt ein Verschlußventil 91, eine Unterdruckpumpe 92 und einen Behälter 93 zum Auffangen des abgesaugten Fluids. Gegebenenfalls kann vorgesehen sein, das abgesaugte Fluid nicht aufzufangen und zu verwerfen, sondern es gereinigt dem Patienten wieder zuzuführen. Dies ist besonders bei längerfristigen Anwendungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sinnvoll. Hierzu ist ein Zwischenreservoir 94 vorgesehen, wobei das dort aufgefangene Blut über eine Rollerpumpe 95, und eine Luftfalle 96 und gegebenenfalls ein Blutfilter dem Patienten in eine andere Vene 400 wieder zugeführt wird.
Für eine effektive Retroinfusion ist es wichtig, daß die zu infundierende Vene 200 stromaufwärts, in Infusionsrichtung gesehen, dicht verschlossen ist, so daß das Retroinfusat ausschließlich in den zu versorgenden Gewebebereich fließt. Hierzu ist am proximalen Ende 66 des Katheters 60 als Dichtungsmittel 65 ein pneumatisch aufblasbarer Ballon, vorgesehen. Ein viertes Lumen des Katheters bildet daher die Steuerleitung 64, die sich nicht in die Vene 200 öffnet, sondern den Ballon 65 mit einer druckgesteuerten Ballonpumpe 70 verbindet. Zur Drucksteuerung ist ein Drucksensor 71 für den Ballondruck an der Leitung 64 vorgesehen. Wenn der Katheter in die zu retroinfundierende Vene eingeführt ist, kann der Ballon 65 durch Einpumpen von Luft, gegebenenfalls aber auch durch Einpumpen einer Flüssigkeit, aufgeblasen werden. Er verschließt dann die Vene am proximalen Ende der Schlauchleitung 60 dicht, wobei aber die kommunizierende Verbindung zwischen Zufuhrleitung 61, Absaugleitung 62 und Druckmeßleitung 63 mit dem Inneren der Vene 200 gewährleistet bleibt.
In Fig. 2 ist das in die Vene eingeführte, proximale Ende des Retroinfusionskatheters 60 der in Fig. 1 dargestellten Retroinfusionsvorrichtung 100 vergrößert dargestellt. Die einzelnen Leitungen 61, 62, 63, 64 des vierläufigen Katheters 60 sind in dem in den Patienten einführbaren Abschnitt des Katheters zusammen verschweißt und trennen sich erst außerhalb des Patienten in Einzelleitungen. Dabei muß beispielsweise die Zufuhrleitung 61 keine durchgehende Leitung sein, sondern kann, außerhalb des Patienten, über ein nicht dargestelltes Kupplungsstück mit einer weiteren Leitung zum Versorgungsreservoir 61 verbunden sein.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie III-III des proximalen Endes des Katheters der Fig. 2. Der Ballon ist dabei in der aufgeblasenen Stellung dargestellt und verschließt den Bereich zwischen Leitung 60 und Vene 200 dicht.
Fig. 4 zeigt eine vergrößerte Detaildarstellung einer bevorzugten Ausführungsform des Durchflußreglers der Vorrichtung der Fig. 1. Die Zufuhrleitung 61 besteht in diesem Bereich aus einem elastischen Schlauch und wird von einem als Querbalken ausgebildeten Klemmorgan 31 zusammengepreßt. Der Querbalken wird von einem Schrittmotor 32 betätigt, auf dessen Welle eine exzentrische Steuerscheibe vorgesehen ist, die auf den Querbalken 31 einwirkt. Die Taktfrequenz des Schrittmotors ist dabei so gewählt, daß in weniger als 25 ms ein neuer Fluidfluß in der Zufuhrleitung 61 eingestellt werden kann. Die entsprechende Steuerung erfolgt über die Steuereinheit 10, die aus dem jeweils gemessenen Druck und insbesondere dem momentanen Druckverlauf die erforderliche Stellung des Klemmorgans berechnet und entsprechende Instruktionen an den Schrittmotor schickt. Die Leitung 61 ruht dabei auf einem Gegenlager 36, das eine Bewegung der Leitung beim Zusammenquetschen verhindert.
In Fig. 5 ist schematisch eine typische Anwendung der vorliegenden Erfindung dargestellt. Es handelt sich dabei um den Einsatz bei der Myokardprotektion während einer Angioplastie. Dabei wird eine durch arteriosklerotische Plaque verengte Koronararterie 500 mittels eines Ballonkatheters 510 erweitert. Solange der Ballon 515 des Ballonkatheters aufgeblasen ist, wird der von dieser Arterie normalerweise versorgte Bereich des Myokard 530 nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Zu diesem Zweck wird in eine diesen Myokardbereich drainierende Vene 200 ein Retroinfusionskatheter 60 der erfindungsgemäßen Vorrichtung unter Röntgenkontrolle eingeschoben. Aus einer anderen Arterie des Patienten entnommenes sauerstoff- und nährstoffhaltiges Blut wird durch die Leitung 60 in das Ischämiegebiet retroinfundiert, so daß eine funktionelle Beeinträchtigung dieses Gebietes verhindert wird.
Bei der Myokardprotektion wird die zu retroinfundierende Vene des Patienten in Abhängigkeit von dem in Betracht kommenden Myokardbereich ausgewählt und der Retroinfusionskatheter 60 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 vorzugsweise unter Röntgenkontrolle in die Nähe des zu schützenden Myokardbereichs vorgeschoben. Je nachdem ob venöser Blutfluß vorhanden ist oder nicht, wird der intravenöse Druck bestimmt oder eine mit jedem Pumpintervall höher werdende Fluidmenge infundiert und der sich dabei einstellende Plateaudruck gemessen. Daraus läßt sich der gewünschte Sollwert des intravenösen Drucks während der Retroinfusionsintervalle bestimmen. Vorzugsweise entspricht der der Sollwert dem gewünschten Plateaudruck, er kann aber auch etwas höher oder niedriger gewählt werden.
Die Retroinfusion mit Blut oder einem anderen Fluid wird erfindungsgemäß mit dem Herzschlag des Patienten synchronisiert. Dazu wird beispielsweise ein Elektrokardiogramm mit einem EKG-Gerät 20 (siehe Fig. 1) abgeleitet. In Fig. 6 ist der zeitliche Verlauf einiger wichtiger Systemparameter während der Durchführung des Verfahrens dargestellt. Die Steuereinheit 10 wertet die R-Zacke 612 der EKG-Ableitung 610 aus. Mit dieser R-Zacke des Herzzyklus werden die Retroinfusions- bzw.
Absaugphasen synchronisiert. Die Linie 614 zeigt die Triggerphase für das Retroinfundieren von Fluid. Diese Phase beginnt bevorzugt nach 15 bis 50% eines R-R-Intervalls. Die Linie 620 zeigt die momentane Stellung des Durchflußreglers, wobei Änderungen nach oben eine Erhöhung und Änderungen nach unten eine Erniedrigung des Durchflusses bedeuten. Die Kurve 630 zeigt den aktuellen Druck in der zu retroinfundierenden Vene wobei die horizontale Linie 632 den vorgewählten Solldruck darstellt. Die Einheit des Drucks ist hier mmHg.
Die Linie 640 zeigt das retroinfundierte Fluidvolumen in ml/min. Wie in der Zeichnung dargestellt, ist es mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich, den gewünschten intravenösen Solldruck gut einzuhalten.
Zwischen den Triggerphasen wird Blut bzw. Retroinfusat aus der Vene 200 abgesaugt.
Typischerweise werden pro Pumpintervall ca. 0,5 bis 1,5 ml Fluid infundiert. Damit liegt die durchschnittliche Pumpmenge zwischen 30 und 150 ml/min. Diese Werte werden aber von dem verwendeten Kathetervolumen, der Katheterlänge und dem Vordruck im zufuhrseitigen Hochdrucksystem mitbeeinflußt.
Typische Retroinfusionsdrucke (Sollwerte) liegen je nach Patient und retroinfundierter Vene zwischen 30 und 110 mmHg.

Claims (21)

1. Vorrichtung zur venendruckgesteuerten selektiven Absaugung und Retroinfusion eines Fluides aus bzw. in Körpervenen
mit einer in eine Körpervene (200) eines Patienten einbringbaren, am proximalen Ende offenen Schlauchleitung (60), die mit einem unter Druck stehenden Fluid beschickbar ist, das in die Körpervene (200) gepumpt werden soll,
wobei am proximalen Ende ein vergrößerbares Dichtungsmittel (65) vorgesehen ist, mit dem die Vene (200) gegenüber der Leitung (60) abdichtbar ist,
und die Leitung (60) mit einer Absaugeinrichtung (90) für Blut aus der Vene (200) des Patienten verbunden ist,
mit einer Steuereinheit (10), die Signale vom Herzschlag des Patienten empfängt und welche die Pump- und Saugintervalle mit dem Herzzyklus des Patienten synchronisiert, und
mit Mitteln (50) zur Messung des Veneninnendrucks,
dadurch gekennzeichnet, daß
außerdem Mittel (30) vorgesehen sind, mit deren Hilfe die Steuereinheit (10) den retroinfundierten Fluidfluß so regelt, daß ein bestimmter Sollwert des Veneninnendruckes während der Pumpintervalle konstant gehalten wird.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (10) den Sollwert des Veneninnendrucks dadurch bestimmt, daß sie bei abgedichteter Vene und fehlendem venösem Blutfluß einen mit jedem Pumpintervall ansteigenden Fluidfluß infundiert und den Veneninnendruck mißt, wobei als Sollwert der sich dabei in der Vene ausbildende Plateaudruck gewählt wird.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (10) den Sollwert des Veneninnendrucks dadurch bestimmt, daß sie bei abgedichteter Vene und vorhandenem venösem Blutfluß den Veneninnendruck mißt, wobei als Sollwert der sich dabei in der Vene ausbildende Plateaudruck der Venendruckspitzen gewählt wird.
4. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (60) ein mehrläufiger Katheter ist, der eine Zufuhrleitung (61) für das Fluid umfaßt.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Katheter ein vierläufiger Katheter ist, wobei außer der Zufuhrleitung (61) für das Fluid, eine Absaugleitung (62) für das abgesaugte Blut, eine Meßleitung (63) zur Bestimmung des Veneninnendrucks und eine Steuerleitung (64) für das vergrößerbare Dichtungsmittel (65) vorgesehen sind.
6. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungsmittel (65) ein druckgesteuert aufblasbarer Ballon ist.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßleitung (63) an einem Ende mit dem Veneninneren kommuniziert und an ihrem anderen Ende einen Drucksensor (51) aufweist.
8. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (50) zur Messung des Venendrucks einen am proximalen Ende der Leitung (60) angeordneten Drucksensor umfassen, der mit der Steuereinheit (10) verbunden ist.
9. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Regelungsmittel (30) für den retroinfundierten Fluidfluß, einen mit der Leitung (60) zusammenwirkenden Durchflußregler umfassen.
10. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufuhrleitung (60, 61) im Bereich des Durchflußreglers (30) von einem elastisch nachgiebigen Schlauch gebildet wird, wobei der Durchflußregler (30) ein von einem Elektromotor betriebenes Klemmorgan (31) umfaßt, das den elastischen Schlauch mehr oder weniger stark zusammenpreßt und so den Fluß des Fluids in die Vene steuert.
11. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende der Zufuhrleitung (60, 61) mit einem unter Druck stehenden Reservoir (81) für das Fluid verbunden ist, wobei ein Druckaufnehmer (82) zur Überwachung des Drucks in dem Reservoir (81) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zu infundierende Fluid ein Sauerstoffträger ist.
13. Vorrichtung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Sauerstoffträger Blut oder ein Blutersatz ist.
14. Vorrichtung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Blut vom Patienten entnommenes arterielles Blut ist, das vor der Retroinfusion in die Vene (200) von Luftblasen befreit wird.
15. Vorrichtung gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Blut außerdem gereinigt wird.
16. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Reservoir (81) über eine Rollerpumpe (83) mit dem aus einer Arterie (300) des Patienten entnommenen Blut gespeist wird.
17. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Fluid therapeutische oder diagnostische Wirkstoffe enthält.
18. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugvorrichtung (90) eine Unterdruckpumpe (92) und einen Behälter (93) für das abgesaugte Blut umfaßt.
19. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man das in den Saugintervallen abgesaugte Blut von Luftblasen befreit und dem Patienten über eine Körpervene (400) wieder zuführt.
20. Vorrichtung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß man das abgesaugte Blut außerdem entschäumt.
21. Vorrichtung gemäß Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugvorrichtung (90), ein Reservoir (94), eine Rollerpumpe (95) und eine Luftfalle (96) miteinander verbunden sind, um einer Vene (400) des Patienten das abgesaugte Blut gereinigt zuzuführen.
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