-
Die
Erfindung betrifft ein Instrument zum Einsetzen und Befestigen eines
intramedullären
Nagels.
-
Wenn
ein langer Röhrenknochen
wie z.B. ein Oberschenkelknochen oder ein Schienbein usw. gebrochen
ist, werden die Knochenstücke
mit einem intramedullären
Nagel verbunden, um den Bruch zu heilen. 10 und 11 zeigen
schematisch das Verbindungsprinzip gebrochener Knochenstücke unter Verwendung
eines intramedullären
Nagels. In 10 und 11 werden zwei separate Knochenstücke 101 und 103 eines
gebrochenen, langen Röhrenknochens 1 mit
einem intramedullären
Nagel 5 verbunden, der in das Knochenmark 3 der
Knochenstücke 101 und 103 eingesetzt
wird, deren innere Enden 101A und 103A einander
gegenüberliegen.
-
Der
intramedulläre
Nagel 5 wird an den getrennten Knochenstücken 101 und 103 mit
Schrauben 9 befestigt, die in die Knochenröhre 7 der
Knochenstücke
und den intramedullären
Nagel 5 eingeschraubt werden, so daß die gebrochenen Knochenteile
zur Behandlung miteinander verbunden werden können.
-
Um
den gebrochenen Röhrenknochen 1 wirksam
zu heilen, sollen die beiden Knochenstücke 101 und 103 nach
ihrer Verbindung einander an ihren inneren Enden 101A und 103A ohne
Beanspruchung berühren.
-
Bei
dem vorstehend beschriebenen bekannten Verfahren wird aber einer
der Knochenteile 101, 103 längs des intramedullären Nagels 5 manuell
zum anderen Knochenteil verschoben, nachdem der intramedulläre Nagel 5 in
das Knochenmark 3 eingesetzt ist, so daß die einander gegenüberliegenden
inneren Enden 101A und 103A der Knochenteile einander
angenähert
werden. Daher können
die in inneren Enden 101A und 103A der Knochenteile 101 und 103 einen
geringen Abstand zueinander haben. Es ist nämlich für den Operateur schwierig,
die inneren Enden 101A und 103A der Knochenteile 101 und 103 dauernd
in engem Kontakt miteinander zu halten.
-
Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein einfaches Montageinstrument anzugeben,
mit dem leicht und sicher die inneren Enden der Knochenteile in
engem Kontakt gehalten werden, wenn sie mit einem intramedullären Nagel
verbunden werden.
-
Die
Erfindung löst
diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
Das
Instrument zum Einsetzen und Befestigen eines intramedullären Nagels
hat einen an einem Ende eines in das Knochenmark eines Knochenteils eingesetzten
intramedullären
Nagels befestigbaren Grundteil sowie einen Führungsschaft, der an dem Grundteil
einstückig
angeordnet ist und sich in Verlängerungsrichtung
des intramedullären
Nagels erstreckt. Ein Andruckelemet kann längs des Führungsschaftes verschoben und
mit einem Ende eines der Knochenteile in Kontakt gebracht werden,
wozu eine Bewegungsvorrichtung dient.
-
Vorzugsweise
hat der Grundteil eine Führung
für einen
Bohrer, der mindestens ein vorbereitendes Loch in eines der Knochenteile
einbringt. Dieses entspricht mindestens einer Gewindebohrung, die
in dem Nagel vor dem Einsetzen quer zur Längsrichtung vorgesehen wird.
-
Die
Führung
des Bohrers ist vorzugsweise so angeordnet, daß das mindestens eine vorbereitende
Loch auf die ihm entsprechende Gewindebohrung des intramedullären Stiftes
ausgerichtet ist.
-
Die
Bewegungsvorrichtung für
das Andruckelement kann ein parallel zum Führungsschaft an dem Grundteil
schraubbares Element sein, das am vorderen Ende mit dem Andruckelement
drehbar verbunden ist, so daß es
sich in axialer Richtung relativ zu ihm nicht bewegt.
-
Die
Bewegungsvorrichtung für
das Andruckelement kann einen Gewindeabschnitt am Außenumfang
des Führungsschaftes
und eine Gewindebohrung in dem Andruckelement haben, so daß der Gewindeabschnitt
des Führungsschaftes
in der Gewindebohrung des Andruckelements verschraubt werden kann.
-
Der
Grundteil kann aus einem Teil großen Durchmessers und einem
Teil kleinen Durchmessers bestehen, wobei letzterer den Führungsschaft
enthält.
Vorzugsweise hat der Grundteil ein Außengewindeelement, das mit
dem Grundteil verschraubt ist und mit dem intramedullären Nagel
verschraubt werden kann.
-
Die
Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnungen näher erläutert. Darin
zeigen:
-
1 die
Vorderansicht eines Instruments zur Montage eines intramedullären Nagels
als Ausführungsbeispiel,
-
2 die
Unteransicht des Instruments nach 1,
-
3 die
Seitenansicht des Instruments nach 1,
-
4, 5 und 6 Beispiele
eines Instruments zur Montage eines intramedullären Nagels in unterschiedlichen
Stellungen,
-
7 die
Vorderansicht eines Instruments zur Montage eines intramedullären Nagels
als weiteres Ausführungsbeispiel,
-
8 die
Unteransicht des Instruments nach 7,
-
9 die
Seitenansicht des Instruments nach 7,
-
10 einen
gebrochenen, langen Röhrenknochen,
und
-
11 die
Darstellung eines Verbindungsverfahrens für getrennte Knochenteile unter
Verwendung eines intramedullären
Nagels.
-
Wie
aus 4 bis 6 hervorgeht, wird bei der Behandlung
eines gebrochenen, langen Röhrenknochens 1 ein
intramedullärer
Nagel 5 in das Knochenmark der getrennten Knochenteile 101, 103 eingesetzt.
Um den intramedullären
Nagel z.B. in den ersten Knochenteil 101 einzusetzen, wird
ein Loch 101B in das äußere Ende
des Knochenteils 101 eingebracht, so daß der intramedulläre Nagel 5 in
das Knochenmark des Knochenteils 101 durch dieses Loch 101B hindurch
eingesetzt werden kann. Danach wird der intramedulläre Nagel 5 in
das Knochenmark des anderen Knochenteils (zweiter Knochenteil) 103 durch
dessen inneres Ende 103A hindurch eingesetzt. Dann werden
zwei Schrauben 9 in die Knochenrinde des Knochenteils 103 und
in den intramedullären
Nagel in der Nachbarschaft des äußeren Endes
des Knochenteils 103 eingeschraubt, um das äußere Ende
des Knochenteils 103 mit einem Ende des intramedullären Nagels 5 zu
verbinden.
-
Dann
wird ein Instrument 11 zur Montage des intramedullären Nagels
an dessen äußerem Ende
befestigt, das an dem ersten Knochenteil 101 angeordnet
ist. Durch das Instrument 11 wird der erste Knochenteil 101 nahe
zum zweiten Knochenteil 103 bewegt. Danach werden zwei
Schrauben 9 in die Knochenrinde des ersten Knochenteils 101 und
in den intramedullären
Nagel 5 nahe dem äußeren Ende
des ersten Knochenteils 101 eingeschraubt, um das äußere Ende
des Knochenteils 101 mit dem anderen Ende des intramedullären Nagels 5 zu
verbinden, wie 6 zeigt. Somit sind die Knochenteile 101 und 103 miteinander
verbunden und in ihre Originalposition zurückgeführt.
-
Das
grundlegende Konzept des Einsetzens und Befestigens des intramedullären Nagels
und die Funktion des Instruments sind aus der vorstehenden Beschreibung
leicht verständlich.
-
Im
folgenden werden die Merkmale des Instruments nach der Erfindung
eingehend erläutert.
-
Das
Instrument 11 hat einen Grundteil 15, der an dem äußeren Ende
des intramedullären
Nagels 5 mit einem Schraubenteil 13 befestigt
werden kann, einen Führungsteil 17 zum
Einsetzen eines Bohrers, der vorbereitende Löcher für die Schrauben 9 in
die Knochenteile einbringt, einen Führungsschaft 19, der
in Längsrichtung
des intramedullären
Nagels 5 verläuft,
ein Andruckelement 21 in Form einer Platte an dem Führungsschaft 19 und
eine Bewegungsvorrichtung 23, welche das Andruckelement 21 wie
in 1 bis 3 gezeigt bewegt. Das Andruckelement 21 drückt und
bewegt den ersten Knochenteil 101 zum zweiten Knochenteil 103.
-
Der
intramedulläre
Nagel 5 hat Gewindebohrungen 25, in die die Schrauben 9 eingesetzt
werden, eine Gewindebohrung 27 am äußeren Ende, so daß der Schraubenteil 13 eingeschraubt
werden kann, und eine Positionieraussparung 29 an der Außenfläche seines äußeren Endes.
-
Der
Grundteil 15 hat einen zylindrischen Teil 31 und
einen daran befestigten Arm 33. Der zylindrische Teil 31 hat
einen Abschnitt 3101 großen und einen Abschnitt 3103 kleinen
Durchmessers. Eine Axialbohrung 3105 ist in dem Abschnitt 3101 großen Durchmessers
und dem Abschnitt 3103 kleinen Durchmessers ausgebildet
und hat einen Innendurchmesser, der das Einstecken des Schraubenteils 13 und
dessen Drehung darin ermöglicht.
Der Abschnitt 3103 kleinen Durchmessers, der eine vorbestimmte
axiale Länge
hat, bildet den Führungsschaft 19.
-
Dieser
Abschnitt hat an seinem vorderen Ende einen Vorsprung 3107,
der in die Aussparung 29 am äußeren Ende des intramedullären Nagels 5 paßt.
-
Der
Arm 33 besteht aus einem vertikalen Teil 3301,
der radial nach außen
von dem Abschnitt 3101 großen Durchmessers absteht, und
einen Seitenarm 3303, der von dem vorderen Ende des vertikalen Teils 3301 parallel
zur Länge
des Abschnitts 3103 kleinen Durchmessers verläuft. Ein
Versteifungselement 3305 ist zwischen dem vertikalen Teil 3301 und dem
Seitenarm 3303 vorgesehen.
-
Der
vertikale Teil 3301 ist in seiner Mitte mit einer Gewindebohrung 3307 versehen,
die parallel zu dem Führungsschaft 19 liegt,
so daß ein
Druckbolzen 35, der die Bewegungsvorrichtung 23 für das Andruckelement
bildet, in diese Gewindebohrung 3307 eingeschraubt werden
kann.
-
Der
Führungsteil 17 hat
zwei Führungsöffnungen 1701,
die in Längsrichtung
des Seitenarms 3301 beabstandet sind, so daß in sie
eine Spindel eingesetzt werden kann. Die Führungsöffnungen 1701 sind
so ausgeführt,
daß sie
beim Einpassen des Vorsprungs 3107 in die Aussparung 29 des
intramedullären
Nagels 5 und Anliegen des vorderen Endes des Führungsschaftes 19 an
der Stirnfläche
des intramedullären
Nagels 5 auf die Gewindebohrungen 25 des intramedullären Nagels 5 ausgerichtet
sind.
-
Das
längliche
Andruckelement 21 hat eine vorbestimmte Länge und
ist an seinen beiden Enden mit Löchern 2101 und 2103 versehen.
Der Führungsschaft 19 ist
in das Loch 2101 verschiebbar eingesetzt, und das vordere
Ende des Druckbolzens 35 ist in das andere Loch 2103 drehbar
eingesetzt. Das Andruckelement 21 wird also gemeinsam mit
dem Druckbolzen 35 in axialer Richtung bewegt.
-
Die
Operation unter Verwendung des Instruments 11 zum Befestigen
des intramedullären
Nagels wird folgendermaßen
ausgeführt.
-
Zunächst werden
die inneren Enden 101A und 103A der Knochenteile 101 und 103 einander gegenübergestellt.
Danach wird der intramedulläre Nagel 5 in
das Knochenmark der Knochenteile 101 und 103 von
dem äußeren Ende 101B des
ersten Knochenteils 101 her eingesetzt. Dann werden die Schrauben 19 in
die Bohrungen 25 des intramedullären Nagels 5 und die
Knochenrinde des zweiten Knochenteils 103 in der Nachbarschaft
des äußeren Endes
des zweiten Knochenteils 103 eingeschraubt.
-
Zum
Einschrauben der Schrauben 9 in die Bohrungen 25 wird
deren Position durch Röntgen überprüft, und
dann werden vorbereitende Bohrungen 25a in den Knochen 7 mit
einem Bohrer eingebracht, so daß sie
mit den Gewindebohrungen 25 fluchten. Dann werden die Schrauben 9 in
die vorbereitenden Bohrungen 25a eingesetzt und in die
Gewindebohrungen 25 eingeschraubt, um den intramedullären Nagel 5 an
dem zweiten Knochenteil 103 zu befestigen.
-
Danach
wird das Instrument 11 an dem äußeren Ende des ersten Knochenteils 101 befestigt. Die
Schraube 13 wird in die axiale Bohrung 3105 des Grundteils 15 eingesetzt,
und ihr vorderes Ende wird in die Gewindebohrung 27 des
intramedullären
Nagels 5 eingeschraubt, wie 4 zeigt.
Ist die Schraube 13 festgezogen, so wird die vordere Stirnfläche des
Führungsschaftes 19 gegen
die Stirnfläche
des intramedullären
Nagels 5 gedrückt,
während
der Vorsprung 3107 in die Aussparung 29 eingepaßt wird. Das
Andruckelement 21 wird nahe dem vertikalen Arm 3301 mit
dem Druckbolzen 35 bewegt.
-
Danach
wird der Druckbolzen 35 gedreht, um das Andruckelement 21 längs des
Führungsschaftes 19 zum
anderen Ende des ersten Knochenteils 101 zu bewegen. Dadurch
stößt die Stirnfläche des
Andruckelements 21 an das äußere Ende des Knochenteils 101 an,
wie 5 zeigt. Eine weitere Drehung des Druckbolzens 35 bewirkt
ein Bewegen des Andruckelements 21 gemeinsam mit dem ersten Knochenteil 101 zu
dem zweiten Knochenteil 103. Dadurch kommt der erste Knochenteil 101,
der längs des
intramedullären
Nagels 5 zu dem zweiten Knochenteil 103 verschoben
wird, an seinem inneren Ende 101A in Kontakt mit dem inneren
Ende 103A des zweiten Knochenteils 103, wie 6 zeigt.
-
Wenn
die inneren Stirnflächen 101A und 103A des
ersten und des zweiten Knochenteils 101 und 103 in
Kontakt miteinander sind, wird der Druckbolzen 35 stillgesetzt.
Danach wird ein nicht dargestellter Bohrer nacheinander in die Führungslöcher 1701 des
Führungsteils 17 eingesetzt,
um die vorbereitenden Bohrungen 25b für die Schrauben 9 in
den Knochen 7 des ersten Knochenteils 101 quer
zur Längsrichtung
des intramedullären
Nagels 5 nahe dem äußeren Ende
des Knochenteils 101 einzubringen.
-
Während dieses
Vorgangs zur Ausbildung der vorbereitenden Bohrungen 25b sitzt
der Vorsprung 3107 in der Aussparung 29, und die
vordere Stirnfläche
des Führungsschaftes 19 schlägt an der Stirnfläche des
intramedullären
Nagels 5 an. Dadurch sind die Führungsöffnungen 1701 und
die Gewindebohrungen 25 aufeinander ausgerichtet, und der
Bohrer wird durch die jeweilige Gewindebohrung 25 geführt.
-
Danach
werden die Schrauben 9 in die Führungslöcher 1701 des Führungsteils 17 eingesetzt und
in die Gewindebohrungen 25 des intramedullären Nagels 5 durch
die vorbereitenden Bohrungen 25b hindurch eingeschraubt,
die so in der Knochenrinde 7 ausgebildet wurden. Die vorbereitenden
Bohrungen 25b werden auf beiden Seiten des intramedullären Nagels 5 (in 6 obere
und untere Seite) der Knochenrinde ausgeführt.
-
Danach
wird die Schraube 13 gedreht und von dem Ende des intramedullären Stiftes 5 gelöst, so daß das Instrument 11 von dem
Ende des ersten Knochenteils 101 entfernt werden kann.
Schließlich wird
die Bohrung des ersten Knochenteils 101, von dem der Führungsschaft 19 entfernt
wurde, mit einem knochenverträglichen
Füllmittel
gefüllt,
wodurch die Operation beendet ist.
-
Bei
dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel kann das Instrument 11 nicht
nur leicht an dem Ende des Knochenteils 101 durch Einschrauben
der Schraube 13 in das Ende des intramedullären Nagels 5 befestigt
werden, sondern es werden auch die einander gegenüberliegenden
inneren Enden 101A und 103A der Knochenteile 101 und 103 durch
Drehen oder Anziehen des Druckbolzens 35 und durch Bewegen
des Knochenteils 101 auf dem intramedullären Nagel 5 zum
anderen Knochenteil 103 hin miteinander in Kontakt gebracht.
-
Somit
kann die Verbindung der Stirnflächen 101A und 103A der
beiden Knochenteile 101 und 103 leicht durch die
vorstehende einfache Operation erfolgen, wodurch eine effektive
Behandlung des gebrochenen Knochens möglich ist.
-
Da
der erste Knochenteil 101 durch die Drehung des Druckbolzens 35 bewegt
wird, ist eine Feineinstellung der Bewegung des ersten Knochenteils möglich. Dies
ermöglicht
ein leichtes und genaues Führen
der einander gegenüberliegenden
inneren Enden 101A und 103A der Knochenteile 101 und 103 in
enge Berührung
miteinander.
-
Da
ferner die Positionierung des Bohrers für die vorbereitenden Bohrungen
für die
Schrauben 9 automatisch durch den Führungsteil 17 erfolgt,
können
die Schrauben 9 genau in die Gewindebohrungen 25 des
intramedullären
Nagels 5 durch die entsprechenden vorbereitenden Bohrungen
hindurch eingeführt
werden, und somit können
die Knochenteile sicher und leicht durch den intramedullären Nagel 5 miteinander
verbunden werden, der mit den Schrauben 9 an den beiden
Knochenteilen befestigt ist.
-
7 bis 9 zeigen
ein zweites Ausführungsbeispiel
eines Instruments zum Befestigen eines intramedullären Nagels.
-
Bei
diesem zweiten Ausführungsbeispiel
haben mit dem ersten Ausführungsbeispiel übereinstimmende
Elemente entsprechend gleiche Bezugszeichen. Das Instrument 41 hat
einen Grundteil 45, der am äußeren Ende des intramedullären Nagels 5 mit
einer Schraube 13 befestigt werden kann, den Führungsteil 17,
einen Führungsschaft 49,
der in Längsrichtung
des intramedullären
Nagels 5 liegt, ein Andruckelement 61 am Führungsschaft 49 und
eine Bewegungsvorrichtung 63 für das Andruckelement.
-
Der
Grundteil 45 enthält
ein zylindrisches Teil 71 und einen Arm 33, der
daran befestigt ist, ähnlich wie
bei dem ersten Ausführungsbeispiel.
Der Führungsteil 17 ist
an dem vorderen Ende des Arms 33 befestigt. Der zylindrische
Teil 71 besteht aus einem Teil 7101 großen Durchmessers
und einem Teil 7103 kleinen Durchmessers. Die Befestigung
des Instruments 41 für
den intramedullären
Nagel 5 erfolgt durch Anziehen der Schraube 13,
die in den zylindrischen Teil 71 drehbar eingesetzt ist,
in die Gewindebohrung 27 des intramedullären Nagels 5, ähnlich wie
bei dem ersten Ausführungsbeispiel.
Der Teil 7103 kleinen Durchmessers hat an seinem vorderen Ende
einen Vorsprung 7107, der in die Aussparung 29 des
intramedullären
Nagels 5 paßt.
-
Der
Teil 7103 kleinen Durchmessers, der eine vorbestimmte axiale
Länge hat,
hat an seiner Außenfläche ein
Gewinde 7111. Das kreisrunde Andruckelement 61 hat
ein Gewinde 6101, das mit dem Gewinde 7111 verschraubt
ist.
-
Das
Andruckelement 61 ist an dem Grundteil 45 gehalten,
wenn das Gewinde 7111 des Teils 7103 kleinen Durchmessers
mit dem Gewinde 6101 verschraubt ist. Wird das Andruckelement 61 gedreht, so
wird es in Längsrichtung
des Teils 7103 kleinen Durchmessers bewegt, wodurch das
erste Knochenstück 101 zum
zweiten Knochenstück 103 längs des intramedullären Nagels 5 bewegt
wird. Daher bildet bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel der Teil 7103 kleinen
Durchmessers den Führungsschaft 49, und
die Gewinde 7111 und 6101 des Teils 7103 kleinen
Durchmessers und des Andruckelements 61 bilden die Bewegungsvorrichtung 63.
-
Bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel
werden die inneren Enden 101A und 103A des ersten und
des zweiten Knochenteils 101 und 103 in enge Berührung gebracht,
indem einfach das Andruckelement 61 gedreht wird. Ferner
ist eine Feineinstellung der Bewegung des ersten Knochenstücks 101 möglich, wodurch
eine effektive Behandlung des gebrochenen Knochens wie bei dem ersten
Ausführungsbeispiel
möglich
ist.