DE19521585A1 - Gerät zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut - Google Patents

Gerät zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut

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DE19521585A1
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Dietrich Pahl
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Braun GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft ein Gerät zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut, mit einem Gehäuse zur Aufnahme eines Motors zum Antrieb von minde­ stes einer um eine Achse drehbaren Klemmvorrichtung zum Auszupfen von Haaren, sowie mit einem Mittel zur Verminderung des Schmerzempfindens während des Auszupfens von Haaren. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut.
Ein derartiges Epilationsgerät und zugehöriges Epilationsverfahren ist aus der europäischen Patentanmeldung EP 493 849 A1 bekannt. Danach werden die Haare von gegensinnig rotierenden Walzen kontinuierlich erfaßt und ausgezupft. Vor den Walzen sind Stege angeordnet, die während der Benutzung flächig auf der Haut aufliegen und gemeinsam eine vibrierende Hin- und Herbewegung ausführen. Die Frequenz dieser Vibration kann zwischen 5 Hertz und 1000 Hertz liegen. Bei der Benutzung des Epilationsgeräts sollen die Vibrationen der der Haut des Benutzers bzw. der Benutzerin aufliegenden Stege einen Schmerz hervorru­ fen, der dem durch das Auszupfen der Haare hervorgerufenen Schmerz überla­ gert ist. Zumindest subjektiv soll dies beim Benutzer eine Verminderung der durch das eigentliche Haarauszupfen hervorgerufenen Schmerzempfindung zur Folge haben. Es hat sich jedoch in der Praxis herausgestellt, daß der eigentliche stechende Schmerz, der durch das Auszupfen von Haaren erzeugt wird, trotz des Einsatzes dieser vibrierenden, auf der Haut aufliegenden Stege weiterhin vom Benutzer wahrgenommen und als unangenehm empfunden wird.
Nach der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung P 44 08 809 weist ein Epilationsgerät einen Drehzylinder mit Klemmvorrichtungen auf, die ein zyklisches Erfassen und Auszupfen von Haaren ermöglichen. Des weiteren sind mindestens zwei Elektroden vorgesehen, über die ein Stimulierungsstrom an die Haut abgegeben werden kann. Dadurch können die darunterliegenden Nerven­ strukturen gereizt werden mit der Folge des zumindest subjektiven Eindrucks einer Schmerzverminderung für den Benutzer bzw. die Benutzerin.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gerät bzw. ein Verfahren zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut zu schaffen, bei dem das Auszupfen der Haare unter weitestgehender Reduzierung des Schmerzempfindens der Benutzer er­ folgt.
Diese Aufgabe wird bei einem Gerät der eingangs genannten Art erfindungs­ gemäß dadurch gelöst, daß das Mittel zur Verminderung des Schmerzempfindens während des Auszupfens von Haaren mindestens ein Element aufweist, das zeitlich und/oder örtlich, insbesondere vor oder während dem Auszupfen von Haaren einen Impuls an die Haut abgibt, wobei das Element um die Achse drehbar der Klemmvorrichtung zugeordnet ist. Bei einem Verfahren der eingangs genannten Art wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß vor oder während dem Auszupfen von Haaren mit Hilfe eines Elements ein Impuls an die Haut abgegeben wird, wobei das Element auf einer Kreisbahn, insbesondere mit der Klemmvorrichtung selbst, umläuft.
Durch den Impuls vor oder während dem eigentlichen Auszupfvorgang wird ein Schmerz, der sonst durch das Auszupfen von Haaren erzeugt wird, künstlich, bevorzugt mit geringerer Stärke aber im wesentlichen gleicher Schmerzcharakte­ ristik, nachgebildet und dem eigentlichen Schmerz überlagert bzw. vorgeschaltet. Der zusätzliche Schmerz wird aufgrund der geringen Stärke von dem Benutzer jedoch bei weitem nicht als so unangenehm empfunden wie der eigentliche stechende Schmerz durch das eigentliche Auszupfen. Im Gegenteil haben es in der Praxis durchgeführte Untersuchungen gezeigt, daß die Benutzer des Epila­ tionsgeräts nunmehr aufgrund des vorgelagerten Impulses den eigentlichen stechenden Schmerz kaum noch empfinden, sondern statt dessen im wesentli­ chen nur noch den von dem jeweiligen Impuls hervorgerufenen, erheblich ange­ nehmeren Schmerz zur Kenntnis nehmen. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, daß durch den von dem Impuls hervorgerufenen Schmerz die Nervenzellen kurzfristig praktisch gelähmt und diese damit schmerzunempfindlich werden, so daß der eigentliche, durch den Auszupfvorgang hervorgerufene stechende Schmerz im wesentlichen untergeht, also von dem Benutzer nicht oder nur abgeschwächt wahrgenommen wird. Insgesamt hat der einmalige Impuls somit zur Folge, daß der Benutzer den eigentlichen stechenden Schmerz beim Auszup­ fen von Haaren nicht oder nur kaum noch empfindet und somit das Schmerz­ empfinden wesentlich vermindert wird.
Eine Optimierung des Gerätes bzw. Verfahrens wird dadurch erzielt, daß der Impuls zeitlich oder örtlich bzw. zeitlich und örtlich unmittelbar vor dem jeweili­ gen individuellen Auszupfvorgang an bzw. auf die Haut abgegeben wird, da somit gerade die Nervenzellen, die bei dem unmittelbar bevorstehenden Auszupf­ vorgang aktiviert werden sollen, durch den zeitlich und/oder örtlich vorgelagerten Impuls sozusagen kurzzeitig betäubt oder deaktiviert werden.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung gibt das Element einen me­ chanischen Impuls und/oder einen elektrischen Impuls ab. Der mechanische Impuls hat dabei den besonderen Vorteil, daß das Element auf einfache und kostengünstige Art und Weise hergestellt werden kann. Des weiteren wird diese Art der Impulserzeugung für den Benutzer einfach nachvollziehbar, was für die Akzeptanz der Neuerungen durch den Benutzer von Vorteil ist. Der elektrische Impuls hat den Vorteil, daß üblicherweise keine beweglichen Bauteile erforderlich sind und der Impuls mit elektronischen, üblichen Mitteln einfach steuerbar ist.
Besonders zweckmäßig ist es, den elektrischen Impuls dadurch zu realisieren, daß bei dem Epilationsgerät der eingangs genannten deutschen Patentanmeldung P 44 08 809 der Stimulierungsstrom in Abhängigkeit von dem zyklischen Aus­ zupfen von Haaren gesteuert wird, insbesondere indem jedem zyklischen Aus­ zupfvorgang ein Stimulierungsstrom impulsartig, insbesondere örtlich und/oder zeitlich vorausgeschickt wird.
Bei einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das Element auf die Haut zu- und wegbewegbar. Der Impuls wird dadurch in einfacher Weise durch die Hin- und Herbewegung des Elements mechanisch erzeugt. Dies er­ fordert wenig zusätzliche Bauteile und somit nur einen geringen Fertigungsmehr­ aufwand.
Bei einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das Element unmittelbar vor dem Auszupfen von Haaren aus einer zurückgezogenen Stellung in eine hervorstehende Stellung und damit auf die Haut zubewegbar. Diese Bewegung erzeugt den erwünschten Impuls und damit den künstlichen Schmerz in der Haut. Die Bewegung sollte von Vorteil dabei möglichst kurz vor dem Auszupfen von Haaren stattfinden, und die Art und Weise der Bewegung, ins­ besondere deren Beschleunigung bzw. Geschwindigkeit, impulsartig erfolgen. Mittels des Impulses wird ein künstlicher, schwacher Schmerz erzeugt, der den eigentlichen, unmittelbar nachfolgenden stechenden Schmerz, der durch das Auszupfen von Haaren entsteht, überlagert und dessen Wahrnehmung durch die Benutzer zumindest subjektiv vermindert.
Bei einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das Element unmittelbar nach der Abgabe des Impulses an die Haut in die hervorstehende Stellung bewegbar. Damit wird sicher gewährleistet, daß das Element bei dem nächsten Zupfvorgang sich wieder in der Ausgangsstellung befindet und erneut einen Impuls auf der Haut auslösen kann. Es wird somit durch den Impuls der erwünschte künstliche Schmerz erzeugt, ohne daß dies jedoch irgendwelche anderen negativen Folgen für den Benutzer hat.
Nach der Erfindung ist es besonders zweckmäßig, wenn das Element von der Haut selbst zurückgedrückt werden kann. Damit sind keinerlei besondere Bautei­ le oder dergleichen erforderlich. Statt dessen weicht das Element automatisch unter Abgabe eines Impulses an oder auf die Haut zurück, sobald es die Haut erreicht hat. Von Vorteil ist jeder einzelnen Klemmvorrichtung des Gerätes jeweils ein Element zur Abgabe eines Impulses zugeordnet. Diese Maßnahme stellt ein eigenständiges Merkmal der Erfindung dar.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung, bei der die Klemmvorrich­ tung eine Drehbewegung mit einem zyklischen Auszupfen von Haaren ausführen kann, ist das Element mit der Drehbewegung der Klemmvorrichtung gekoppelt und in Drehrichtung gesehen unmittelbar vor der Klemmvorrichtung angeordnet. Dadurch wird auf einfache Art und Weise erreicht, daß das Element jeweils einen Impuls zeitlich und räumlich unmittelbar vor jedem zyklischen Auszupfen von Haaren durch die Klemmvorrichtung abgibt. Dies wird somit ohne besondere zusätzliche Bauteile, sondern nur durch die vorteilhafte Anordnung des Elements in Drehrichtung vor der Klemmvorrichtung erreicht.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann das Element eine zurück­ gezogene Stellung einnehmen, die bei einer Drehbewegung einen Durchmesser aufweist, der kleiner ist als der größte Durchmesser der Klemmvorrichtung, sowie eine hervorstehende Stellung, die bei einer Drehbewegung einen Durch­ messer aufweist, der größer ist als der größte Durchmesser der Klemmvor­ richtung. Bei einer Drehbewegung ragt das Element somit in der hervorstehenden Stellung über die Klemmvorrichtung hinaus, während dies in der zurückgezoge­ nen Stellung des Elements nicht der Fall ist.
Besonders zweckmäßig ist es, diese beiden Stellungen des Elements für die folgenden Möglichkeiten zur Impulserzeugung auszunutzen. Eine erste Möglich­ keit besteht darin, die hervorstehende Stellung als Ausgangsstellung vorzusehen und das Element beim Auftreffen auf die Haut in die zurückgezogene Stellung zu überführen. Das Auftreffen des Elements auf der Haut stellt dabei die Abgabe des Impulses dar. Danach wird das Element wieder in die hervorstehende Stel­ lung überführt. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die zurückgezogene Stel­ lung als Ausgangsstellung vorzusehen und das Element unmittelbar vor dem Auszupfen von Haaren impulsartig in die hervorstehende Stellung überzuführen. Dadurch wird auf einfache Art und Weise der erwünschte Impuls erzeugt und an die Haut abgegeben. Danach wird das Element wieder in die zurückgezogene Stellung zurückgestellt. Es versteht sich, daß auch noch weitere, dem Fachmann gängige Möglichkeiten denkbar sind, die die beiden Stellungen des Elements zur Impulserzeugung ausnutzen können.
In der Praxis hat es sich als besonders zweckmäßig herausgestellt, wenn die hervorstehende Stellung bei einer Drehbewegung einen Durchmesser aufweist, der etwa 0,1 mm bis etwa 6 mm größer ist als der größte Durchmesser der Klemmvorrichtung.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Element durch Flieh­ kraft und/oder durch Federkraft und/oder durch Nocken- oder Kurvenbahnen oder dergleichen bewegbar. Dadurch wird die Hin- und Herbewegung des Elements zwischen der zurückgezogenen Stellung und der hervorstehenden Stellung auf einfache Art und Weise erreicht. Insbesondere bei der Verwendung von Nocken- oder Kurvenbahnen ist eine sehr genaue Steuerung der Hin- und Herbewegung des Elements möglich.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Element ein spitzes und/oder ein gezahntes und/oder ein beborstetes Rad und/oder eine entsprechend ausgebildete Walze oder dergleichen auf. Diese Ausgestaltung hat sich in der Praxis insbesondere bei der oben beschriebenen ersten Möglichkeit der Impulserzeugung als besonders vorteilhaft herausgestellt. Dort wird somit zum Beispiel ein gezahntes Rad mit Hilfe einer Nocken- oder Kurvenbahn un­ mittelbar vor dem Auszupfen von Haaren impulsartig von der zurückgezogenen in die hervorstehende Stellung bewegt.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Element einen Höcker und/oder eine Spitze oder dergleichen auf und ist mit dem Dreh­ zylinder federelastisch gekoppelt. Diese Ausgestaltung hat sich in der Praxis insbesondere bei der oben beschriebenen zweiten Möglichkeit der Impulserzeu­ gung als besonders vorteilhaft herausgestellt. Dort trifft somit zum Beispiel der Höcker auf die Haut auf und erzeugt den erwünschten Impuls, um danach von der Haut von der hervorstehenden Stellung in die zurückgezogene Stellung zurückgedrückt zu werden.
Besonders zweckmäßig ist es erfindungsgemäß dabei, wenn der Höcker oder die Spitze oder dergleichen an einer Einfädelvorrichtung für die auszuzupfenden Haare gehalten ist.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung er­ geben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, die in der Zeichnung näher dargestellt sind. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombina­ tion den Gegenstand der Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfas­ sung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Perspektivdarstellung eines Zupfkopfs eines Aus­ führungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Epilationsgeräts,
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Drehzylinders für den Zupfkopf nach der Fig. 1 mit Klemmvorrichtungen und Elementen zur Impuls­ erzeugung in einer Schnittansicht,
Fig. 3 ein spitzes Rad als Element zur Impulserzeugung entsprechend der Fig. 2 in einer Draufsicht und einer Seitenansicht,
Fig. 4 ein gezahntes Rad als Element zur Impulserzeugung entsprechend der Fig. 2 in einer Draufsicht und einer Seitenansicht,
Fig. 5 eine Anzahl von nebeneinander angeordneten Rädern als Elemente zur Impulserzeugung entsprechend der Fig. 2 in einer Draufsicht,
Fig. 6 eine schematische Darstellung des Drehzylinders nach der Fig. 2 mit Federn zur Bewegung der Elemente zur Impulserzeugung in einer Schnittansicht,
Fig. 7 eine schematische Darstellung des Drehzylinders nach der Fig. 2 mit Kurvenbahnen zur Bewegung der Elemente zur Impulserzeugung in einer Schnittansicht,
Fig. 8 eine schematische Darstellung des Drehzylinders ähnlich der Fig. 2 mit einer ersten Ausführungsform von federelastisch gehaltenen Höckern in einer Draufsicht mit teilweise geschnittenen Seitenansichten, und
Fig. 9 eine schematische Darstellung des Drehzylinders ähnlich der Fig. 2 mit einer zweiten Ausführungsform von federelastisch gehaltenen Höckern in Draufsichten mit einer teilweise geschnittenen Seitenansicht.
Die anhand der Fig. 1 bis 9 nachfolgend beschriebenen Merkmale sind geeignet zum Betrieb mit einem Epilationsgerät, wie es in der europäischen Offenlegungs­ schrift 596 283 A1 offenbart ist, und wie es hiermit durch ausdrückliche Be­ zugnahme in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Patentanmeldung aufge­ nommen wird.
Dort ist ein Epilationsgerät zum Auszupfen von Haaren aus der menschlichen Haut beschrieben, bei dem ein Drehzylinder in einem Gehäuse drehbar gelagert und von einem insbesondere elektrischen Motor antreibbar ist. Der Drehzylinder weist eine Vielzahl von Klemmvorrichtungen auf, die im eingeschalteten Betriebs­ zustand zusammen mit dem Drehzylinder eine Drehbewegung ausführen und zyklisch die ihnen zugewandten Haare der Haut eines Benutzers erfassen und auszupfen.
In der Fig. 1 ist ein Zupfkopf 1 eines solchen Epilationsgeräts dargestellt. Dieser weist ein Gehäuse 2 auf, in dem eine der Haut des Benutzers zuwendbare Öffnung 3 vorhanden ist. Innerhalb der Öffnung 3 stehen eine Vielzahl von Klemmvorrichtungen 4 durch das Gehäuse 2 hindurch nach außen. Die Klemm­ vorrichtungen 4 sind in einer Reihe 5 nebeneinander angeordnet. Auf beiden Seiten dieser Reihe 5 sind jeweils eine Vielzahl von Einfädelvorrichtungen 6 vorgesehen, die ebenfalls jeweils in einer Reihe 7, 8 angeordnet sind und durch die Öffnung 3 nach außen hindurchstehen. In jeder Einfädelvorrichtung 6 ist eine Öffnung 9 enthalten, durch die ein nachfolgend noch beschriebenes Element zur Impulserzeugung nach außen hindurchtreten kann.
Wie aus der europäischen Offenlegungsschrift 596 283 A1 zu entnehmen ist und wie zumindest teilweise noch beschrieben werden wird, kann der in der Fig. 1 dargestellte Zupfkopf 1 nicht nur eine einzige Reihe 5 von Klemmvorrichtungen 4 aufweisen, sondern mehrere solcher Reihen. Entsprechendes gilt für die Reihen 7, 8 von Einfädelvorrichtungen 6, wobei die Anzahl der Reihen von Klemmvor­ richtungen 4 üblicherweise der Anzahl der Reihen von Einfädelvorrichtungen 6 entspricht.
In der Fig. 2 ist ein Drehzylinder 10 dargestellt, der um eine Achse 11 drehbar in dem Gehäuse 2 des Zupfkopfs 1 gelagert ist. Der Drehzylinder 10 weist drei Reihen 5, 12, 13 von Klemmvorrichtungen 4 auf, die in Drehrichtung 14 symme­ trisch angeordnet sind und in radialer Richtung von der Achse 11 abstehen. Des weiteren sind drei Reihen 7, 8, 15 von Einfädelvorrichtungen 6 vorgesehen, die zwischen den Reihen 5, 12, 13 von Klemmvorrichtungen 4 in Draufsicht ange­ deutet sind.
Etwa zwischen den drei Reihen 5, 12, 13 von Klemmvorrichtungen 4 ist jeweils ein einzelnes Element 16 zur Impulserzeugung oder jeweils eine Reihe 17, 18, 19 von Elementen 16 zur Impulserzeugung angeordnet. Die Elemente 16 sind mit dem Drehzylinder 10 gekoppelt und führen die Drehbewegung des Drehzylinders um die Achse 11 in Drehrichtung 14 aus. Die Elemente 16 sind auf der Innensei­ te der Einfädelvorrichtungen 6 angeordnet und können durch die Öffnungen 9 der Einfädelvorrichtungen 6 hindurch nach außen ragen. Jedes Element 16 ist in Drehrichtung 14 unmittelbar vor der nächsten nachfolgenden Klemmvorrichtung 4 angeordnet. Jedes Element 16 ist derart mit dem Drehzylinder 10 gekoppelt, daß es geradlinig oder kurvenförmig in einer im wesentlichen radial zur Achse 11 angeordneten Richtung 20 hin- und herbewegbar ist. Damit ist jedes Element 16, sobald es ungefähr der Haut 21 zugewandt ist, etwa in der Richtung 20 auf die Haut 21 zu- und wieder wegbewegbar.
Diese Hin- und Herbewegung des Elements 16 weist eine zurückgezogene Stellung 22 und eine hervorstehende Stellung 23 auf, wobei in den Endpunkten sich jeweils die Richtung der Bewegung umkehrt. Bei einer Drehbewegung des Drehzylinders 10 und damit der Elemente 16 ist der äußerste, von den in der zurückgezogenen Stellung 22 befindlichen Elementen 16 durchlaufene Durch­ messer 24 kleiner oder gleich dem größten Durchmesser 25 der Klemmvor­ richtungen 4. Entsprechend ist der von den in der hervorstehenden Stellung 23 befindlichen Elementen 16 durchlaufene Durchmesser 26 größer als der größte Durchmesser 25 der Klemmvorrichtungen 4. Der bei der hervorstehenden Stel­ lung 23 durchlaufene Durchmesser 26 ist dabei um einen Wert 27 von etwa 0,1 mm bis etwa 6 mm größer als der größte Durchmesser 25 der Klemmvorrichtungen 4.
Im eingeschalteten Betriebszustand des Epilationsgeräts erzeugt das Element 16 einen mechanischen Impuls auf die Haut 21 in der Form eines Stoßes oder Stiches. Durch die Anordnung des Elements 16 in Drehrichtung 14 unmittelbar vor der zugehörigen Klemmvorrichtung 4 wird der Impuls unmittelbar zeitlich und räumlich vor dem Auszupfen von Haaren durch die Klemmvorrichtung 4 an die Haut 21 abgegeben. Durch die Zuordnung jeweils genau eines Elements 16 zu jeweils einer Klemmvorrichtung 4 wird vor jedem individuellen Auszupfvorgang ein Impuls abgegeben. In Bezug auf jede einzelne Klemmvorrichtung 4 und auf jeden Klemmvorgang ist die Impulserzeugung durch das zugehörige Element 16 einmalig.
Zur Impulserzeugung trifft das Element 16 in seiner hervorstehenden Stellung 23 auf die Haut 21 auf und gibt damit den Impuls an die Haut 21 ab. Unmittelbar bei dem Auftreffen auf der Haut 21 wird das Element 16 zumindest so lange in die zurückgezogene Stellung 22 überführt, bis das Element 16 nicht mehr der Haut 21 gegenübersteht bzw. auf dieser aufliegt. Dies ist in der Fig. 2 dar­ gestellt.
Das Zurückweichen des Elements 16 in die zurückgezogene Stellung 22 kann gegebenenfalls dadurch erreicht werden, daß das Element 16 von der Haut 21 selbst beispielsweise gegen die Kraft einer Feder oder gegen die Fliehkraft oder dergleichen zurückgedrückt wird. Dies wird nachfolgend anhand der Fig. 5 und 6 näher erläutert werden.
Sofern das Element 16 in der hervorstehenden Stellung 23 nur um ein geringes Maß oder geringfügig über den größten Durchmesser 25 der Klemmvorrichtung 4 übersteht, kann die Überführung des Elements 16 in die zurückgezogene Stellung 22 im Einzelfall gegebenenfalls ganz unterbleiben.
Alternativ ist es möglich, daß das Element 16 unmittelbar vor dem Auszupfen von Haaren aus der zurückgezogenen Stellung 22 in die hervorstehende Stellung 23 bewegt wird. Dies stellt eine Bewegung des Elements 16 in der Richtung 20 auf die Haut 21 dar, durch die ein Impuls von dem Element 16 an die Haut 21 abgegeben wird. Unmittelbar nach der Abgabe des Impulses wird das Element 16 wieder in die zurückgezogene Stellung 23 zurück und damit von der Haut 21 wegbewegt. Diese Hin- und Herbewegung des Elements 16 kann beispielsweise durch entsprechende Nocken- oder Kurvenbahnen erzeugt werden, die auf das Element 16 einwirken. Dies wird nachfolgend anhand der Fig. 7 näher erläutert werden.
Verschiedene Ausführungsformen des Elements 16 sind in den Fig. 3a, b und 4a, b dargestellt. So kann das Element 16 als Rad 28 ausgestaltet sein, das an seinem Umfang eine Spitze 29 aufweist. Zusätzlich und/oder alternativ kann das Rad 28 in der Form einer Mehrzahl von Zähnen 30 ausgestaltet sein, deren freie Enden gegebenenfalls mit den Spitzen 29 versehen sind. Weitere Ausführungs­ formen bestehen in entsprechend ausgestalteten Walzen oder dergleichen. Der Durchmesser des Rads 28 oder der Walze ist dabei üblicherweise wesentlich kleiner als der größte Durchmesser 25 der Klemmvorrichtung 4.
Verschiedene Ausführungsformen, um die Hin- und Herbewegungen des Ele­ ments 16 zu erzeugen, sind in den Fig. 5 bis 7 dargestellt.
So kann entsprechend den Fig. 5 oder 6 ein einzelnes Element 16 oder eine Mehrzahl beispielsweise in Form einer Reihe von auf einer Welle 31 angeordne­ ten Elementen 16 über Federn 32, 33 mit dem Drehzylinder 10 verbunden sein. Dies hat zur Folge, daß die Elemente 16 bei einer Drehbewegung des Dreh­ zylinders 10 um die Achse 11 durch die Federkraft in die hervorstehende Stel­ lung 23 gedrückt werden. Durch das Auftreffen der Elemente 16 auf die Haut 21 werden die Elemente 16 gegen die Kraft der Federn 32, 33 so lange etwa par­ allel zur Richtung 20 in die zurückgezogene Stellung 22 zurückgedrückt, bis die Elemente 16 aufgrund der Drehbewegung nicht mehr der Haut 21 gegenüber­ stehen.
Dabei sind die Spiralfedern 32 bei der Ausführungsform der Fig. 5 etwa parallel zur Richtung 20 angeordnet, während die Blattfedern 33 bei der Ausführungs­ form der Fig. 6 etwa quer zur Richtung 20 angeordnet sind. In beiden Fällen wirkt die Federkraft der Federn 32, 33 etwa parallel zur Richtung 20 radial nach außen, so daß die Elemente 16 von den Federn 32, 33 immer etwa parallel zur Richtung 20 nach außen in die hervorstehende Stellung 23 gedrückt werden.
Zusätzlich und/oder alternativ kann entsprechend der Fig. 7 eine Nocken- oder Kurvenbahn 34 vorgesehen sein, mit der das Element 16 gekoppelt ist und durch die die Hin- und Herbewegung des Elements 16 gesteuert wird. Die Nocken- oder Kurvenbahn 34 hat zur Folge, daß das Element 16 unmittelbar vor dem Auszup­ fen von Haaren etwa parallel zur Richtung 20 in die hervorstehende Stellung 23 überführt wird. Dies ist ungefähr dann der Fall, wenn das Element 16 etwa der Haut 21 gegenübersteht. Vorzugsweise erfolgt die Überführung des Elements 16 in die hervorstehende Stellung 23 möglichst schnell oder impulsartig durch eine entsprechende Ausgestaltung der Nocken- oder Kurvenbahn 34. Nach der Abga­ be des Impulses wird das Element 16 durch eine entsprechende Ausgestaltung der Nocken- oder Kurvenbahn 34 wieder in die zurückgezogene Stellung 22 zurückbewegt.
Andere Ausführungsformen des Elements 16 gehen aus den Fig. 8 und 9 hervor.
So kann entsprechend der Fig. 8a, b, c das Element 16 als Höcker 35 ausge­ bildet sein, der am freien Ende 36 einer Einfädelvorrichtung 6 angeordnet und damit mit dem Drehzylinder 10 verbunden ist. Zumindest das freie Ende 36 der Einfädelvorrichtung 6 ist dabei federelastisch ausgestaltet, beispielsweise durch seine Herstellung aus einem Kunststoff. Im Normalzustand nimmt der Höcker 35 die hervorstehende Stellung 23 ein. Beim Auftreffen auf die Haut 21 wird der Höcker 35 von der Haut 21 selbst gegen die federelastische Kraft in die zurück­ gezogene Stellung 22 zurückgedrückt. Sobald der Höcker 35 nicht mehr der Haut 21 gegenübersteht, wird er durch die federelastische Kraft wieder in die hervorstehende Stellung 23 vorgedrückt.
Alternativ kann entsprechend der Fig. 9a, b, c das Element 16 nicht als Höcker 35, sondern als Spitze 37, die untereinander mit Stangen 39 verbunden sind, ausgebildet sein, die in radialer Richtung durch die Öffnung 9 der Einfädelvor­ richtung 6 hindurchgesteckt ist, und die über einen federelastischen Arm 38 mit der Einfädelvorrichtung 6 oder sonstigen Bauteilen des Drehzylinders 10 verbun­ den ist. Der Arm 38 kann aus Federstahl oder aus einem Kunststoff hergestellt sein.

Claims (16)

1. Gerät zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut (21), mit einem Gehäuse (2) zur Aufnahme eines Motors zum Antrieb von mindestes einer um eine Achse drehbaren Klemmvorrichtung (4) zum Auszupfen von Haaren, sowie mit einem Mittel zur Verminderung des Schmerzempfindens während des Auszupfens von Haaren, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel mindestens ein Element (16) auf­ weist, welches während des Auszupfens der Haare die Haut impuls­ artig beaufschlagt und bevorzugt einen zusätzlichen Schmerz her­ vorruft, der dem Schmerz beim Auszupfen der Haare hinsichtlich der Schmerzcharakteristik entspricht, aber eine geringere Schmerzam­ plitude aufweist, wobei das Element (16) um die Achse drehbar der Klemmvorrichtung zugeordnet ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (16) einen mechanischen Impuls und/oder einen elektrischen Impuls abgibt.
3. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Element (16) auf die Haut (21) zu- und wegbeweg­ bar ist.
4. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Element (16) unmittelbar vor dem Auszupfen von Haaren auf die Haut auftrifft und aus einer hervorstehenden Stellung (23) in eine zurückgezogene Stellung (22) von der Haut (21) wegbe­ wegbar ist.
5. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Element (16) unmittelbar nach der Abgabe des Impulses an die Haut (21) in die hervorstehende Stellung (23) beweg­ bar ist.
6. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Wegbewegen des Elements (16) in die zurückgezo­ gene Stellung (22) durch das Auftreffen des Elementes (16) auf der Haut (21) bewirkt wird.
7. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Klemmvorrichtung (4) eine Drehbewegung mit einem zyklischen Auszupfen von Haaren ausführen kann, und das Element (16) mit der Drehbewegung der Klemmvorrichtung (4) gekoppelt und bezüglich der Drehrichtung (14) unmittelbar vor der Klemmvorrich­ tung (4) angeordnet ist, wobei bevorzugt jeder Klemmvorrichtung (4) ein Element (16) zugeordnet ist.
8. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Element (16) eine zurückgezogene Stellung (22) einnehmen kann, die innerhalb des Durchmessers (25) der bevorzugt als Rolle oder Walze mit daran angeordneten Klemmelementen ausge­ bildeten Klemmvorrichtung (4) liegt, sowie eine hervorstehende Stel­ lung (23) einnehmen kann, die außerhalb des Durchmessers (25) der Klemmvorrichtung (4) liegt.
9. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die hervorstehende Stellung (23) bei einer Drehbewe­ gung einen Durchmesser (26) aufweist, der etwa 0,1 mm bis etwa 6 mm größer ist als der größte Durchmesser (25) der Klemmvorrichtung (4).
10. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Element (16) durch Fliehkraft und/oder durch Feder­ kraft (32, 33) und/oder durch Nocken- oder Kurvenbahnen (34) oder dergleichen bewegbar ist.
11. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Element (16) als spitzes und/oder gezahntes und/oder beborstetes Rad (28, 29, 30) und/oder als eine entsprechend ausgestaltete Walze oder dergleichen ausgebildet ist.
12. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Element (16) einen Höcker (35) und/oder eine Spitze (37) oder dergleichen aufweist und mit dem Drehzylinder (10) federe­ lastisch gekoppelt ist.
13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Höcker (35) oder die Spitze (37) oder dergleichen insbesondere an einer Ein­ fädelvorrichtung (6) des Drehzylinders (10) selbst gehalten ist.
14. Verfahren zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut (21), dadurch gekennzeichnet, daß man insbesondere unmittelbar vor einem Auszupfvorgang oder während des Auszupfens von Haaren mit Hilfe eines einer Klemmvorrichtung zum Auszupfen zugeordneten Elements (16) ein Impuls an die Haut (21) abgibt, wobei man die Klemmvor­ richtung sowie das Element im wesentlichen auf einer Kreisbahn umlaufen läßt.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß man den Impuls zeitlich und/oder räumlich vor oder während eines Auszupf­ vorganges abgibt.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14 Anwendung findet.
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