DE19524839A1 - Radial und longitudinal undeformierbare, biegsame Welle - Google Patents
Radial und longitudinal undeformierbare, biegsame WelleInfo
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- F16C2316/10—Apparatus in health or amusement in medical appliances, e.g. in diagnosis, dentistry, instruments, prostheses, medical imaging appliances
- F16C2316/13—Dental machines
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf biegsame Wellen
zur Übertragung eines Drehmomentes, die gleichzeitig gegen
über angelegten axialen Zug- und Druckkräften widerstands
fähig sind.
Die Aufgabe, welche die vorliegende Erfindung lösen soll,
ist die Schaffung einer biegsamen Welle, die zur
Übertragung von Drehmomenten geeignet ist, ohne daß sie
irgendwelche Deformationen in Radial- oder Längsrichtung
auf Grund von Beanspruchungen aus der gleichzeitigen Ein
wirkung des genannten Drehmomentes und einem axialen Zug
oder Druck erleidet.
Es existieren bereits jetzt biegsame Wellen, beispielsweise
eine solche, die in der DE-A1-42 08 221 beschrieben ist und
als Katheter verwendet wird, wobei nur relativ kleine
radiale und axiale Kräfte zu übertragen sind. Die biegsame
Welle besteht aus koaxialen schraubenförmigen Spiralwindun
gen, die jeweils einen Wicklungssinn aufweisen, welcher
demjenigen der benachbarten Spirale entgegengesetzt ist.
Dieses Dokument offenbart weiterhin Spiralen unterschied
licher Länge, wobei bei scharfen Biegungen des Katheters
weniger Spiralen verwendet werden.
Die US-Patentschrift Nr. 3 435 905 offenbart weiterhin ein
Winkelantriebswerkzeug zur Übertragung eines Drehmomentes,
jedoch keiner Axialkräfte. Die biegsame Hülle besteht aus
einem Paar von Schraubenfedern, die koaxial ineinanderge
schoben und im Gegensinn gewunden sind.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, eine biegsame Welle anzugeben,
die in der Lage ist, sowohl radiale als auch axiale Kräfte
ohne Verformung der Welle zu übertragen, d. h. mit nur
kleinen Verlusten der angelegten Kräfte.
Diese Aufgabe wird mit einer biegsamen Welle gelöst, die
zur Übertragung sowohl eines Drehmomentes als auch von
Axialkräften geeignet ist. Diese biegsame Welle besteht
aus mindestens zwei koaxialen schraubenförmigen Spiralen
mit der gleichen axialen Länge. Jede Spirale hat einen
Wicklungssinn, der dem Wicklungssinn der benachbarten Spi
rale oder Spiralen entgegengesetzt ist, und der Außen
durchmesser jeder Spirale ist im wesentlichen gleich dem
Innendurchmesser der jeweils umgebenden Spirale. Die Enden
der Spiralen sind miteinander und mit den Enden eines nicht
dehnbaren, biegsamen Organs verbunden, welches sich durch
das Innere des Hohlraumes erstreckt, der vom Inneren der
Spirale mit dem kleinsten Durchmesser gebildet wird, wobei
dieses biegsame Organ eine Länge besitzt, die gleich der
Länge der Spiralen ist, wie sie entlang deren Achse gemes
sen wird, wenn sich die gleichen Spiralen in ihrer geboge
nen Betriebsstellung und unter den Bedingungen befinden,
für die sie zur Übertragung des genannten Drehmomentes aus
gebildet sind. Die biegsame Welle, die auf diese Weise ge
bildet wird, ist demnach sowohl radial als auch longitudi
nal während der Übertragung eines Drehmomentes mit einer
vorbestimmten Drehrichtung und/oder einer axial gerichteten
Kraft undeformierbar.
Die eben definierte Lösung der oben angesprochenen Aufgabe
macht es möglich, biegsame Wellen in einer Vielzahl von
technischen Anwendungen zu benutzen, beispielsweise in
Apparaten für medizinische oder zahnärztliche Anwendungen,
bei denen es darauf ankommt, daß sie mit besonderer, über
durchschnittlicher Genauigkeit ausgeführt werden.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich weiterhin auf die
Verwendung einer derartigen biegsamen Welle in einer
Spannvorrichtung für Matrizen in der Dentaltechnik, die es
gestattet, bezüglich Handhabung und Verläßlichkeit beson
dere Ergebnisse zu erzielen.
Die vorliegenden Erkenntnisse und die genannte Vorrichtung
sollen nun näher besprochen werde, wobei auf die Zeichnung
Bezug genommen wird. In der Zeichnung stellen dar:
Fig. 1 einen vergrößerten Längsschnitt einer bevorzugten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen biegsamen
Welle;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Längsschnittes
eines Spannapparates mit einem eine Matrize
spannenden Greifer unter Verwendung der biegsamen
Welle gemäß vorliegender Erfindung; und
Fig. 3 den vergrößerten Längsschnitt des Teiles des
Apparates gemäß Fig. 2 mit der biegsamen Welle.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist eine biegsame Welle 1
dargestellt bei der drei schraubenförmige Spiralen 2, 3 und
4, hergestellt aus einem Metalldraht und mit der gleichen
Länge, koaxial angeordnet sind, wobei die Wicklungsrichtung
der Spirale 3 den Wicklungsrichtungen der Spiralen 2 und 4
entgegengesetzt ist. Der Außendurchmesser der beiden in
neren Spiralen 2 und 3 ist jeweils gleich dem Innendurch
messer der umgebenden Spirale 3 bzw. 4, so daß diese Spi
ralen stets in Berührung miteinander stehen, selbst wenn
ihre Längsachse deformiert wird, wenn die biegsame Welle 1
gebogen wird.
Im Inneren des Hohlraums, der in der innersten Spirale 2
definiert wird, d. h. der Spirale mit dem kleinsten
Durchmesser der drei Spiralen, befindet sich ein biegsames
Organ 5, hergestellt vorzugsweise aus Metall, welches eine
Länge besitzt, die der Länge L der Spiralen 2, 3 und 4
gleich ist, gemessen entlang deren Achse. Die freien Enden
5′, 5′′ des Organs 5 werden mit den freien Enden der genann
ten Spiralen zu einer Einheit verbunden, wenn sich diese
Spiralen 2, 3, 4 in ihrer gebogenen Arbeitsstellung, d. h.
in einer Stellung befinden, in der sie bestimmungsgemäß
ein Drehmoment und/oder axiale Zug- oder Druckkräfte über
tragen sollen.
Wenn man an das eine Ende einer solchen Welle ein Dreh
moment anlegt, welches von der Welle an eine andere Vor
richtung übertragen werden soll, könnte es je nach der
Richtung des angelegten Drehmoments beispielsweise vorkom
men, daß beide Spiralen 2 und 4 die Neigung zeigten, eine
Relativbewegung ihrer Enden 2′, 2′′ gegenüber 4′, 4′′ auszu
führen, und demgemäß würde sich ihr Außendurchmesser er
höhen wollen, weil sich bei unveränderter, festgelegter
Länge die Steigung ihrer Windung erhöht.
Die Erhöhung des Durchmessers der Spirale 2 wird jedoch
durch die Spirale 3 verhindert, die sie von außen umschließt
und berührt und welche, im Sinne entgegengesetz
ter Wirkungen bezüglich der eben beschriebenen, die Neigung
hat, ihren Durchmesser zu erhöhen, weil sie einen anderen
Wicklungssinn aufweist.
Da sich der Durchmesser der Spirale 2 nicht erhöhen kann,
wird eine Relativbewegung ihrer Enden demgemäß verhindert,
und es folgt daraus, daß auch eine Relativbewegung der
Enden 4′, 4′′ der äußeren Spirale 4, die mit den Enden 2′
bzw. 2′′ verbunden sind, unmöglich bzw. vernachlässigbar
klein wird, obwohl auf die Spirale 4 keine Gegenkraft
einwirkt.
Wenn ein Drehmoment mit entgegengesetzter Richtung analog
und symmetrisch zum ersten Beispiel angelegt wird, wird
eine Abnahme des Durchmessers der äußersten Spirale 4
durch die Spirale 3 verhindert, welche im Gegensatz dazu
die Neigung besitzt, ihren Durchmesser zu vergrößern, und
die gegenseitige entgegengesetzte Wirkung der genannten
Spiralen verhindert jede Relativdrehung ihrer jeweiligen
Enden 3′, 3′′ und 4′, 4′′ und demgemäß auch zwischen den En
den 2′, 2′′ der Spirale 2, welcher von keiner anderen Spira
le entgegengewirkt wird, weil die genannten freien Enden
fest mit den oben genannten freien Enden der beiden anderen
Spiralen 3 und 4 verbunden sind.
Aus dem Vorstehenden geht hervor, daß unabhängig von der
Art der Biegebeanspruchung der Spiralen 2, 3, 4 ein an die
biegsame Welle angelegtes Drehmoment keinerlei Deformation
der Welle 1 in Radialrichtung verursacht. Ihre Drehung im
Inneren einer steifen Hülle 13, welche so geformt ist, daß
die biegsame Welle 1 auf gewünschte Art gebogen ist, kann
frei und glatt ablaufen, ohne daß irgendwelche durch
Reibung verursachte Beanspruchungen zwischen der Spirale
und der Umhüllung auftreten.
Das bereits erwähnte biegsame Organ 5, das mit seinen Enden
5′ und 5′′ fest mit den Enden der genannten Spiralen
verbunden ist und aus einem metallischen Werkstoff besteht,
der sich durch die Beanspruchungen, für die er ausgelegt
ist, nicht gedehnt oder zusammengedrückt wird, verhindert
mögliche Deformationen der Welle 1 in Längsrichtung; eine
solche Längenänderung der Welle wäre möglich, wenn ledig
lich die Spiralen 2, 3, 4 anwesend wären, welche selbstver
ständlich als elastische Schraubenfedern unter dem Einfluß
von Druck oder Zug deformiert würden.
Um die Möglichkeit selbst sehr geringen Spiels aus zu
schalten, was zu entsprechenden Deformationen führen würde,
ist das biegsame Organ 5 derart ausgeführt, daß, wie oben
schon kurz erwähnt, es sich in seiner normalen, in Längs
richtung ausgedehnten Lage befindet, wobei seine Enden mit
den Enden der Spiralen 2, 3, 4 integral verbunden werden,
wenn sich diese gebogen in ihrer vorgesehenen Betriebs
stellung befinden, in der sie ein Drehmoment übertragen
sollen; zu dieser Übertragung trägt andererseits auch das
biegsame Organ 5 in gewissem Ausmaß bei.
Um die Enden 5′ und 5′′ des biegsamen Organs 5 integral mit
den Enden der Spiralen 2, 3 und 4, welche vorzugsweise
ebenfalls aus Metall wie demjenigen des biegsamen Organs 5
bestehen, zu verbinden, so besteht eine bevorzugte
Arbeitsweise darin, zwei Plasma-Stumpfschweißungen 6, 7
mit einem Werkstoff anzubringen, der mit den Materialien
verträglich ist, aus denen die Spiralen und das biegsame
Organ bestehen.
Wenn eine biegsame Welle gewünscht wird, welche in Längs
richtung und auch in Radialrichtung unter dem Einfluß
eines Drehmoments undeformierbar ist, welches nur in einer
Vorzugsrichtung einwirken soll, so wird die Aufgabe natür
lich vereinfacht. Wenn man analoge Überlegungen wie oben
anstellt, könnte man sich eine biegsame Welle vorstellen,
die nur zwei koaxiale Spiralen aufweist (dieser Fall ist in
den beigelegten Figuren nicht dargestellt). Dabei neigt
die äußere Spirale dazu, unter der Einwirkung einer Rela
tivbewegung ihrer Enden enger zu werden, und zwar gemäß
der Richtung des angelegten Drehmoments, und die innere
Spirale hat die Tendenz, sich radial auszudehnen, wobei
eine Gegenwirkung zustandekommt, welche bereits oben er
läutert worden ist.
Eine praktische Anwendung einer erfindungsgemäßen
biegsamen Welle, wie sie oben beschrieben wurde, ist die
Verwendung auf dem Gebiet der Geräte für Dentalchirurgie,
wie sie nachstehend beschrieben wird.
Dieser Fall bezieht sich auf die Spannungsmatrize und eine
Spannvorrichtung mit einem Spanngreifer zur zahnärztlichen
Verwendung. Eine solche Einrichtung ist in der Inter
nationalen Patentanmeldung Nr. PCT/EP93/02940 des gleichen
Anmelders geoffenbart.
Eine solche Einrichtung dient zur Drehung des Drehstiftes
und ist in der Lage, einen axialen Zug und einen axialen
Druck auf verschiedenen Teile und Organe auszuüben, um die
in der obigen Veröffentlichung beschriebenen, hier nicht
weiter zu erläuternden Funktionen zu erfüllen.
Gemäß dem Stande der Technik mußte bis heute der Apparat
mit zwei getrennten Teilen ausgerüstet werden, welche
erforderlich waren, die oben erwähnten Drehungen und
axialen Verschiebungen unabhängig voneinander auszuführen,
und das Ergebnis war eine beträchtlich umständliche, nicht
optimale Handhabung und Bedienung.
Durch Verwendung einer erfindungsgemäßen biegsamen Welle
konnte aber ein Apparat gebaut werden, bei dem nur ein
Betätigungselement beide Arten von Funktionen ausüben kann.
In diesem Zusammenhang wird auf Fig. 2 und 3 verwiesen.
Die betreffende Spannvorrichtung weist einen Handgriff 9
bekannter Art auf sowie einen Betätigungsmechanismus 10,
welcher durch Druck auf einen Knopf 15 das Ende der erfindungsgemäßen,
undeformierbaren biegsamen Welle 21 axial
verschiebt und/oder dreht, um sowohl in Axialrichtung eine
Kupplung mit bzw. ein Ausrücken aus dem Greifer 10 als
auch die Rotation dessen Drehstiftes 12 zu bewirken.
Dieses Ergebnis beruht im wesentlichen auf der Nichtver
formbarkeit der biegsamen Welle 21 sowohl in radialer als
auch in longitudinaler Richtung, welche alle ihre Funk
tionen erfüllen kann, selbst wenn sie praktisch rechtwink
lig im Inneren einer steifen Hülle 13 umgebogen ist, die
mit dem Handgriff 9 gekoppelt ist, und sie kann in der Hül
le unter Belastung gleiten und sich drehen, ohne daß Rei
bung, Festklemmen und Bewegungsungenauigkeiten auftreten,
die die Funktionstüchtigkeit der Vorrichtung wegen der be
grenzten Größe des Matrizenspanngreifers und der relativ
sehr hohen Belastung vollständig beeinträchtigen würden.
Claims (3)
1. Biegsame Welle zur Übertragung sowohl eines Drehmomen
tes als auch von Axialkräften, bestehend aus mindestens
zwei koaxialen schraubenförmigen Spiralen, wobei jede Spi
rale einen Wicklungssinn aufweist, der dem Wicklungssinn
der benachbarten Spirale oder Spiralen entgegengesetzt und
der Außendurchmesser jeder Spirale im wesentlichen gleich
dem Innendurchmesser der jeweils umgebenden Spirale ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spiralen (2, 3, 4) die
gleiche axiale Länge (L) aufweisen und deren Enden (2′,
2′′, 3′, 3′′, 4′, 4′′) miteinander und mit den Enden (5′,
5′′) eines nicht dehnbaren, biegsamen Organs (5) verbunden
sind, welches sich durch das Innere des Hohlraumes er
streckt, der vom Inneren der Spirale (2) mit dem kleinsten
Durchmesser gebildet wird, wobei dieses biegsame Organ eine
Länge (L) besitzt, die gleich der Länge der Spiralen ist,
wie sie entlang deren Achse gemessen wird, wenn sich die
Spiralen in ihrer gebogenen Betriebsstellung und unter den
Bedingungen befinden, für die sie zur Übertragung des ge
nannten Drehmomentes ausgebildet sind, und wobei die bieg
same Welle (1, 21), die auf diese Weise gebildet wird,
sowohl radial als auch longitudinal während der Übertragung
eines Drehmomentes mit einer vorbestimmten Drehrichtung
und/oder einer axial gerichteten Kraft undeformierbar ist.
2. Biegsame Welle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anzahl der koaxialen, schraubenförmigen Spiralen
(2, 3, 4) drei ist und das im Inneren befindliche biegsame
Organ (5) mit seinen Enden (5′, 5′′) an den entsprechenden
Enden (2′, 2′′, 3′, 3′′, 4′, 4′′) der genannten Spiralen
durch Löten befestigt ist, wobei die so gebildete Welle (1,
21) bei der Übertragung eines Drehmomentes in beiden
Drehrichtungen radial und longitudinal undeformierbar ist.
3. Spannvorrichtung zur Betätigung eines Spanngreifers
einer Matrize für zahnärztliche Zwecke, geeignet zur lösba
ren Verbindung mit dem Spanngreifer, enthaltend:
- (a) einen Handgriff (9);
- (b) einen Betätigungsmechanismus (10) zur Drehung und/oder axialer Schubbeanspruchung der axial und radial undeformierbaren biegsamen Welle (21) gemäß Anspruch 1, der das Koppeln mit dem Matrizen-Spanngreifer (8) und das Abkoppeln vom Spanngreifer (11) und/oder die Drehung des Drehstiftes (12) des Spanngreifers bewirkt;
- (c) eine mit dem Handgriff verbundene, die biegsame Welle enthaltende steife Hülle (23), welche auf vorbestimmte Weise gebogen ist;
- (d) ein Federsystem (14) zum Festhalten des Betätigungs mechanismus (10) in einer vorbestimmten Stellung und/oder zum Rückführen des Mechanismus in die vorbestimmte Stellung, wenn auf letzteren keine Kräfte in Axialrichtung ausgeübt werden.
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