DE19536456A1 - Gehäusedichtung für Leitungsdurchführungsöffnungen - Google Patents

Gehäusedichtung für Leitungsdurchführungsöffnungen

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Description

Die Erfindung betrifft eine Gehäusedichtung für Leitungs­ durchführungsöffnungen, die in eine der Leitungsdurchfüh­ rungsöffnung zugeordnete Aufnahme einsetzbar ist, wobei die Gehäusedichtung wenigstens zwei Dichtungsbereiche mit unterschiedlichem Dichtungsprofil aufweist und wahlweise in unterschiedlichen Richtungen in die Aufnahme einsetz­ bar ist.
Aus der FR-A-26 36 790 ist ein Dichtungselement für eine Leitungsdurchführungsöffnung bekannt, das aus einem ela­ stischen Material besteht und in dem Löcher mit unter­ schiedlichen Durchmessern für unterschiedlich dicke Kabel vorgesehen sind. Über Schlitze in den Elementen können die Kabel in die Löcher mit entsprechendem Innen­ durchmesser eingelegt werden, und danach werden die Ele­ mente in entsprechende Aufnahmen eines Gehäuses einge­ setzt. Zum Schließen und Abdichten der Löcher, in denen keine Kabel liegen, sind zusätzliche Teile vorgesehen, die in die offenen Löcher eingesetzt werden. Hierfür sind mehrere Teile erforderlich, die auf Lager gehalten und am Ort der Installation vorhanden sein müssen, wodurch sich wiederum die Herstellungs- und Lagerhaltungskosten erhö­ hen.
Aus der DE-A-40 07 029 ist ein Gerätegehäuse mit einer Kabeleinführungsöffnung bekannt, bei der ein in Führungs­ nuten geführter Wendeschieber vorgesehen ist, der je nach der Richtung der Einführung in die Führungsnuten entweder die Kabelöffnung abschließt oder das Kabel in der Einführungsöffnung festlegt. Auf den Seitenflächen der Schieber sind Rastnasen vorgesehen, die bei Abstützen an einer Gehäusekante den Schieber in seiner Lage halten. Diese Anordnung ist zur Abdichtung einer Kabeleinfüh­ rungsöffnung nicht vorgesehen und auch nicht geeignet, weil Dichtungselemente nicht verwendet werden und auch im Falle von der Verwendung von Dichtungselementen für die Abdichtung ein ausreichender, über lange Zeiträume hinweg anhaltender Druck für eine zuverlässige Abdichtung durch die Rastnasen nicht möglich ist.
Aus der DE-C-43 10 451 ist ein Verschlußelement für Kabeldurchgänge in Wänden, beispielsweise in Schottwänden zwischen Motor- und Fahrgastraum von Kraftfahrzeugen be­ kannt, das auf die durch die Schottwand hindurchgehenden Kabel drückt und dadurch eine Isolation für Schall, Was­ ser oder Gerüche bei eingelegten Kabeln ermöglicht. Die­ ses bekannte Verschlußelement und deren Anordnung ist jedoch nicht dazu vorgesehen oder geeignet, den Wand­ durchgang bei nicht verlegten Kabeln zu schließen oder abzudichten.
Aus der DE-U-91 02 752 ist eine Anordnung zur Zugentla­ stung für ein in ein Gehäuse einzuführendes Kabel mit einer Polygonplatte vorgesehen, die an ihren Schmalseiten im Profil unterschiedliche Ausnehmungen aufweist und in eine Gehäusetasche eines Arms auswechselbar einsteckbar ist. Durch die im Profil unterschiedlichen Ausnehmungen und ein entsprechendes Einstecken der Polygonplatte in die Gehäusetasche ist eine Zugentlastung für Kabeln mit unterschiedlichen Durchmessern möglich. Diese bekannte Einrichtung zur Zugentlastung ist jedoch nicht für eine Gehäusedichtung vorgesehen oder geeignet, weil die Aus­ nehmungen, die keine Kabel aufnehmen, einen freien Durch­ laß in das Gehäuseinnere ermöglichen. Um diese Durchlässe zu verschließen, wären zusätzliche Verschlußdichtungen erforderlich.
In der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmel­ dung 44 39 784 derselben Anmelderin ist eine Gehäuse­ dichtung für Leitungsdurchführungsöffnungen bekannt, bei der für die wenigstens zwei Dichtungsbereiche der Gehäu­ sedichtung bezüglich der Durchführvorrichtung nebenein­ anderliegende Abschnitte vorgesehen sind, die sich bei den wahlweisen, in unterschiedlichen Richtungen in die Aufnahme eingesetzter Gehäusedichtung auf unterschied­ lichen Auflageflächen abstützen. Diese Gehäusedichtung hat sich sehr bewährt. Durch die Ausbildung der den Auflageflächen komplementären Bereiche der nebeneinander­ liegenden Abschnitte der Gehäusedichtung kann die Höhe der Gehäusedichtung jedoch nicht unter ein bestimmtes Maß verringert werden, so daß die Gehäusedichtung und damit auch die Aufnahme für die Gehäusedichtung am Gehäuse re­ lativ große Abmessungen aufweist. Darüber hinaus weist die bekannte Gehäusedichtung bei Verwendung unsymmetri­ scher Kabelprofile, insbesondere unsymmetrischer Flach­ kabel Nachteile auf, wenn derartige unsymmetrische Kabel durch ein Gehäuse durchgeschleift werden. In diesem Falle sind zwei unterschiedliche Dichtungen erforderlich, die hinsichtlich der Unsymmetrie des Kabels um 180° verdreht sind. Auf Grund der bezüglich der Durchführungsrichtung nebeneinanderliegenden Abschnitte, wo von einer das Kabel-Dichtungsprofil aufweist, ist es daher nicht möglich, mit einer einzigen Dichtung auszukommen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Ge­ häusedichtung auch für unsymmetrische Kabelprofile zu schaffen, ohne daß bei Durchschleifen eines unsymmetri­ schen Kabels durch ein Gehäuse für den Ein- und Austritt des unsymmetrisch profilierten Kabels unterschiedliche Gehäusedichtungen erforderlich sind. Darüber hinaus soll die Gehäusedichtung eine möglichst geringe Bauhöhe auf­ weisen.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch ge­ löst, daß die Dichtungsbereiche an benachbarten Seiten der Gehäusedichtung vorgesehen sind, wobei eine Seite in Durchführungs-Richtung der Leitung weist. Auf Grund die­ ser Erfindungsmerkmale ist es nicht nur möglich, Wende­ dichtungen mit geringer Bauhöhe, sondern insbesondere auch für Kabel, insbesondere Flachkabel mit unsymmetri­ schem Kabelprofil zu schaffen, wobei diese erfindungs­ gemäße Gehäusedichtung in gegenüberliegenden Öffnungen eines Gehäuses verwendbar ist, wenn ein unsymmetrisch profiliertes Kabel durch dieses Gehäuse durchgeschleift wird. Die Herstellungs- und Lagerungskosten werden daher mit der erfindungsgemäßen Gehäusedichtung gering gehal­ ten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine der benachbarten, vorzugsweise zueinander rechtwink­ lig ausgerichteten Seiten der Gehäusedichtung eben. Wenn diese Gehäusedichtung in die Aufnahme so eingesetzt wird, daß die ebene Seite nach oben weist, ist das Gehäuse für den Fall abgedichtet, daß keine Kabel durch die Leitungs­ durchführungsöffnung geführt wird. Diese ebene Seite liegt gemäß diesem Ausführungsbeispiel in voller Fläche ohne Profilierung an der Gegenfläche des Gehäuses an, so daß eine zuverlässige Abdichtung auf Grund der relativ großen Abdichtfläche gewährleistet ist.
Eine Seite der einander benachbarten Seiten der Gehäuse­ dichtung weist ein dem Leitungsprofil entsprechende Profilierung auf. Durch Herausnahme der Gehäusedichtung aus der Aufnahme und einer Drehung um 90° um eine quer zur Leitungsdurchführungsrichtung weisende Achse ist es daher auf einfache Weise möglich, eine Gehäuseöffnung mit demselben Element sowohl bei Durchgang eines Kabels durch die Gehäuseöffnung als auch ohne Durchgang eines Kabels abzudichten.
Gemäß einer sehr vorteilhaften Ausführungsform der Erfin­ dung weist eine Seite der Gehäusedichtung eine Profilie­ rung entsprechend einem unsymmetrischen Leitungsprofil, insbesondere einem unsymmetrischen Flachkabelprofil auf. Bei Verwendung von unsymmetrischen Flachkabeln und deren Durchschleifung durch ein Gehäuse mit gegenüberliegenden Öffnungen kann daher die gleiche Gehäusedichtung verwen­ det werden, so daß auch für diesen Fall keine zusätzliche Gehäusedichtung mit unterschiedlichem bzw. spiegelsymme­ trischem Profil erforderlich ist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Gehäusedichtung und die Aufnahme jeweils komplementäre Codiereinrichtungen, vorzugsweise wenigstens eine Nase und eine entsprechende Ausnehmung, zum seitenrichtigen Einsetzen der Gehäusedichtung in die Aufnahme auf. Auf diese Weise wird ein Falscheinbau ver­ hindert bzw. erkannt, weil die Gehäusedichtung nur in einer vorgegebenen Weise in die Aufnahme dadurch ein­ setzbar ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungs­ beispiels unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 zwei gegenüberliegende Gehäusewände mit Gehäuse­ aufnahmen sowie die entsprechenden Gehäusedich­ tungen in perspektivischer Prinzipdarstellung, und
Fig. 2 einen Querschnitt durch eine Gehäusewandung bzw. eine Gehäusedichtungs-Aufnahme sowie die Gehäuse­ dichtung in anderer räumlicher Zuordnung zur Auf­ nahme, jeweils in einer perspektivischen Prinzip­ darstellung.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellten Kabeldurchführungs­ einrichtungen sind bei diesem Ausführungsbeispiel für Flachkabel vorgesehen, die unsymmetrisch profiliert sind. Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, weisen die Ge­ häusewände 1, 1′ jeweils Aufnahmekammern 2, 2′ zur Auf­ nahme von Gehäusedichtungen 3, 3′ auf. Die Wände 4, 5 bzw. 4′, 5′ der Aufnahmekammern 2, 2′ sind entsprechend der Darstellung in Fig. 2 mit unsymmetrischen Profilen ausgestattet, wobei an der dem Betrachter der Zeichnung abgewandten Seite seitlich Stufungen 6, 6′ ausgebildet sind.
Die Gehäusedichtungen 3, 3′ weisen in entsprechender Weise ebenfalls unsymmetrische Profilierungen 7, 7′ auf, wobei wiederum Abstufungen 8, 8′ auf der dem Betrachter abgewandten Innenseite der Gehäusedichtung vorgesehen sind. Wenn die Gehäusedichtungen 3,3′ in der in Fig. 2 dargestellten Richtung in die Aufnahmekammern 2, 2′ eingesetzt werden, fluchten die Profile 6, 6′ der Kam­ merwände 4, 4′ mit den Profilen 8, 8′ der Gehäusedich­ tungen 3, 3′. Das entsprechend profilierte unsymme­ trische Flachkabel ist also in der Gehäusedichtung sicher geführt und abgedichtet.
Im Falle, daß durch die Gehäuseöffnung kein Kabel geführt werden soll, wird diese auf einfache Weise dadurch abge­ dichtet, daß ihre Gehäusedichtung 3 bzw. 3′ aus der in Fig. 2 dargestellten Lage um 90° um eine quer zur Kabel­ durchführungsrichtung verlaufende Achse gedreht und da­ nach wieder in die Aufnahmekammer 2 bzw. 2′ eingesetzt wird (vgl. Fig. 1). Die jetzt nach oben weisende ebene Seite 9, 9′ der Gehäusedichtung 2, 2′ fluchtet nunmehr mit der Oberseite 10, 10′ der Gehäusewand 1, 1′ und bildet eine sichere und zuverlässige Abdichtung für diesen Fall, daß keine Leitung durch die Gehäuseöffnung durchgeführt ist.
Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich ist, reicht eine einzige Gehäusedichtungs-Form aus um, die Gehäuseöffnung auch bei Durchschleifen eines unsymmetrisch profilierten Kabels bzw. Flachkabels sowohl an der Eintritts- als auch an der gegenüberliegenden Austrittswand des Gehäuses abzudichten.
Die Gehäusedichtungen weisen Nasen 11, 11′ auf, die in den verschiedenen Einsatzrichtungen jeweils in komplemen­ tären Ausnehmungen 12, 12′ an der Gehäusewand 1, 1′ bzw. der Aufnahmekammern 2, 2′ eingreifen. Bei Drehung um 180°, wenn also die Nase 11, 11′ der Gehäusedichtung 3, 3′ in die andere Richtung weisen, ist das Einsetzen der Gehäu­ sedichtung 3, 3′ in die Aufnahmekammer 2, 2′ nicht mög­ lich, da auf der hinteren Seite der Aufnahmekammer Aus­ nehmungen für die Nase 11, 11′ der Gehäusedichtung 3, 3′ nicht vorgesehen sind. Auf diese Weise wird ein Falsch­ einbau verhindert bzw. eindeutig aufgezeigt.
Die Erfindung wurde anhand eines bevorzugten Ausführungs­ beispiels beschrieben. Dem Fachmann sind jedoch Abwand­ lungen und Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Gehäuse­ dichtung bzw. der dafür vorgesehenen Aufnahmekammern möglich, ohne daß der Erfindungsgedanke verlassen wird. Beispielsweise ist es möglich, einen Falscheinbau dadurch zu verhindern, daß wenigstens eine Seite der Gehäusedich­ tung 2, 2′ eine andere Winkelfläche aufweist als die kom­ plementäre Fläche der Aufnahmekammer 2, 2′.

Claims (5)

1. Gehäusedichtung (3, 3′) für Leitungsdurchführungs­ öffnungen, die in eine den Leitungsdurchführungs­ öffnungen zugeordnete Aufnahme (2, 2′) einsetzbar ist, wobei die Gehäusedichtung (3, 3′) wenigstens zwei Dichtungsbereiche (7, 7′ bzw. 9, 9′) mit un­ terschiedlichem Dichtungsprofil aufweist und wahl­ weise in unterschiedlichen Richtungen in die Auf­ nahme (2, 2′) einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Dichtungsbe­ reiche (7, 7′ bzw. 9, 9′) an benachbarten Seiten der Gehäusedichtung (3, 3′) vorgesehen sind, wobei eine weite in Durchführungsrichtung der Leitung weist.
2. Gehäusedichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Seite (9, 9′) der Gehäusedichtung (3, 3′) eben ist.
3. Gehäusedichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß eine Seite (7, 7′) der Gehäuse­ dichtung (3, 3′) eine dem Leitungsprofil entspre­ chende Profilierung aufweist.
4. Gehäusedichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seite (7, 7′) eine Profilierung entsprechend einem un­ symmetrischen Leitungsprofil, insbesondere einem unsymmetrischen Flachkabelprofil, aufweist.
5. Gehäusedichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse­ dichtung (3, 3′) und die Aufnahme (2, 2′) jeweils komplementäre Codiereinrichtungen (11, 11′ bzw. 12, 12′) zum seitenrichtigen Einsetzen der Gehäusedich­ tung (3, 3′) in die Aufnahme (2, 2′) aufweist.
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