DE19536456C2 - Gehäusedichtung für Leitungsdurchführungsöffnungen - Google Patents

Gehäusedichtung für Leitungsdurchführungsöffnungen

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    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
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Description

Die Erfindung betrifft eine Gehäusedichtung, die zum Abdichten einer Leitungs­ durchführungsöffnung eines Gehäuses wenigstens zwei als Dichtungsbereiche wirk­ same Außenflächen mit unterschiedlichem Profil aufweist und derart in unterschiedli­ chen Orientierungen in eine der Leitungsdurchführungsöffnung zugeordnete Aufnah­ me einsetzbar ist, daß der Dichtungsbereich mit dem jeweils gewünschten Profil der Leitungsdurchführungsöffnung zugewandt ist, wobei die Profile der Dichtungsberei­ che entweder dem Querschnitt durchzuführender Leitungen angepaßt oder eben sind, um die Leitungsdurchführungsöffnung zu verschließen, wenn keine Leitung vorhan­ den ist.
Aus der FR 26 36 790 ist ein Dichtungselement für eine Leitungsdurchführungsöff­ nung bekannt, das aus einem elastischen Material besteht und in dem Löcher mit un­ terschiedlichen Durchmessern für unterschiedlich dicke Kabel vorgesehen sind. Über Schlitze in den Elementen können die Kabel in die Löcher mit entsprechendem Innen­ durchmesser eingelegt werden, und danach werden die Elemente in entsprechende Aufnahmen eines Gehäuses eingesetzt. Zum Schließen und Abdichten der Löcher, in denen keine Kabel liegen, sind zusätzliche Teile vorgesehen, die in die offenen Löcher eingesetzt werden. Hierfür sind mehrere Teile erforderlich, die auf Lager gehalten und am Ort der Installation vorhanden sein müssen, wodurch sich wiederum die Herstel­ lungs- und Lagerhaltungskosten erhöhen.
Aus der DE 40 07 029 A1 ist ein Gerätegehäuse mit einer Kabeleinführungsöffnung bekannt, bei der ein in Führungsnuten geführter Wendeschieber vorgesehen ist, der je nach der Richtung der Einführung in die Führungsnuten entweder die Kabelöffnung abschließt oder das Kabel in der Einführungsöffnung festlegt. Auf den Seitenflächen der Schieber sind Rastnasen vorgesehen, die bei Abstützen an einer Gehäusekante den Schieber in seine Lage halten. Diese Anordnung ist zur Abdichtung einer Kabeleinfüh­ rungsöffnung nicht vorgesehen und auch nicht geeignet, weil Dichtungselemente nicht verwendet werden und auch im Fall der Verwendung von Dichtungselementen für die Abdichtung ein ausreichender, über lange Zeiträume hinweg anhaltender Druck für eine zuverlässige Abdichtung durch die Rastnasen nicht möglich ist.
Aus der DE 43 10 451 C1 ist ein Verschlußelement für Kabeldurchgänge in Wänden, beispielsweise in Schottwänden zwischen Motor- und Fahrgastraum von Kraftfahr­ zeugen bekannt, das auf die durch die Schottwand hindurchgehenden Kabel drückt und dadurch eine Isolation für Schall, Wasser oder Gerüche bei eingelegten Kabel ermöglicht. Dieses bekannte Verschlußelement und dessen Anordnung ist jedoch nicht dazu vorgesehen oder geeignet, den Wanddurchgang bei nicht verlegten Kabeln zu schließen oder abzudichten.
Aus der DE 91 02 752 U1 ist eine Anordnung zur Zugentlastung für ein in ein Gehäu­ se einzuführendes Kabel mit einer Polygonplatte vorgesehen, die an ihren Schmalsei­ ten im Profil unterschiedliche Ausnehmungen aufweist und in eine Gehäusetasche eines Arms auswechselbar einsteckbar ist. Durch die im Profil unterschiedlichen Aus­ nehmungen und ein entsprechendes Einstecken der Polygonplatte in die Gehäuseta­ sche ist eine Zugentlastung für Kabel mit unterschiedlichen Durchmessern möglich. Diese bekannte Einrichtung zur Zugentlastung ist jedoch nicht für eine Gehäusedich­ tung vorgesehen oder geeignet, weil die Ausnehmungen, die keine Kabel aufnehmen, einen freien Durchlaß in das Gehäuseinnere ermöglichen. Um diese Durchlässe zu verschließen, wären zusätzliche Verschlußdichtungen erforderlich.
In der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 44 39 784 A1 derselben An­ melderin ist eine Gehäusedichtung für Leitungsdurchführungsöffnungen bekannt, bei der für die wenigstens zwei Dichtungsbereiche der Gehäusedichtung bezüglich der Durchführvorrichtung nebeneinanderliegende Abschnitte vorgesehen sind, die sich bei der wahlweise in unterschiedlichen Richtungen in die Aufnahme eingesetzten Gehäu­ sedichtung auf unterschiedlichen Auflageflächen abstützen. Diese Gehäusedichtung hat sich sehr bewährt. Durch die Ausbildung der den Auflageflächen komplementären Bereiche der nebeneinanderliegenden Abschnitte der Gehäusedichtung kann die Höhe der Gehäusedichtung jedoch nicht unter ein bestimmtes Maß verringert werden, so daß die Gehäusedichtung und damit auch die Aufnahme für die Gehäusedichtung am Gehäuse relativ große Abmessungen aufweist. Darüber hinaus weist die bekannte Gehäusedichtung bei Verwendung unsymmetrischer Kabelprofile, insbesondere un­ symmetrischer Flachkabel Nachteile auf, wenn derartige unsymmetrische Kabel durch ein Gehäuse durchgeschleift werden. In diesem Falle sind zwei unterschiedliche Dichtungen erforderlich, die hinsichtlich der Unsymmetrie des Kabels um 180° ver­ dreht sind. Auf Grund der bezüglich der Durchführungsrichtung nebeneinanderliegen­ den Abschnitte, wovon einer das Kabel-Dichtungsprofil aufweist, ist es daher nicht möglich, mit einer einzigen Dichtung auszukommen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Gehäusedichtung auch für un­ symmetrische Kabelprofile zu schaffen, ohne daß beim Durchschleifen eines unsym­ metrischen Kabels durch ein Gehäuse für den Ein- und Austritt des unsymmetrisch profilierten Kabels unterschiedliche Gehäusedichtungen erforderlich sind. Darüber hinaus soll die Gehäusedichtung eine möglichst geringe Bauhöhe aufweisen.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Dichtungsberei­ che an benachbarten Außenflächen der Gehäusedichtung vorgesehen sind. Auf Grund dieser Erfindungsmerkmale ist es nicht nur möglich, Wendedichtungen mit geringer Bauhöhe, sondern insbesondere auch für Kabel, insbesondere Flachkabel mit unsym­ metrischem Kabelprofil, zu schaffen, wobei diese erfindungsgemäße Gehäusedichtung in gegenüberliegenden Öffnungen eines Gehäuses verwendbar ist, wenn ein unsymme­ trisch profiliertes Kabel durch dieses Gehäuse durchgeschleift wird. Die Herstellungs- und Lagerungskosten werden daher mit der erfindungsgemäßen Gehäusedichtung gering gehalten.
Eine der benachbarten, vorzugsweise zueinander rechtwinklig ausgerichteten Außen­ flächen der Gehäusedichtung ist eben. Wenn die Gehäusedichtung in die Aufnahme so eingesetzt wird, daß die ebene Seite nach oben weist, ist das Gehäuse für den Fall abgedichtet, daß kein Kabel durch die Leitungsdurchführungsöffnung geführt wird.
Diese ebene Außenfläche liegt gemäß diesem Ausführungsbeispiel in voller Fläche ohne Profilierung an der Gegenfläche des Gehäuses an, so daß eine zuverlässige Ab­ dichtung auf Grund der relativ großen Abdichtfläche gewährleistet ist.
Wenigstens eine Außenfläche der einander benachbarten Seiten der Gehäusedichtung weist ein dem Leitungsprofil entsprechende Profilierung auf. Durch Herausnahme der Gehäusedichtung aus der Aufnahme und einer Drehung um 90° um eine quer zur Leitungsdurchführungsrichtung weisende Achse ist es daher auf einfache Weise mög­ lich, eine Gehäuseöffnung mit demselben Element sowohl bei Durchgang eines Kabels durch die Gehäuseöffnung als auch ohne Durchgang eines Kabels abzudichten.
In einem häufigen Anwendungsfall der Erfindung weist eine Außenfläche der Gehäu­ sedichtung eine Profilierung entsprechend einem unsymmetrischen Leitungsprofil, insbesondere einem unsymmetrischen Flachkabelprofil, auf. Bei Verwendung von un­ symmetrischen Flachkabeln und deren Durchschleifung durch ein Gehäuse mit gegen­ überliegenden Öffnungen kann daher die gleiche Gehäusedichtung verwendet werden, so daß auch für diesen Fall keine zusätzliche Gehäusedichtung mit unterschiedlichem bzw. spiegelsymmetrischem Profil erforderlich ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Gehäusedichtung und die Aufnahme jeweils komplementäre Codiereinrichtungen, vorzugsweise wenig­ stens eine Nase und eine entsprechende Ausnehmung, zum seitenrichtigen Einsetzen der Gehäusedichtung in die Aufnahme auf. Auf diese Weise wird ein Falscheinbau verhindert bzw. erkannt, weil die Gehäusedichtung dadurch nur in einer vorgegebenen Weise in die Aufnahme einsetzbar ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungs­ beispiels unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 zwei gegenüberliegende Gehäusewände mit Gehäuse­ aufnahmen sowie die entsprechenden Gehäusedich­ tungen in perspektivischer Prinzipdarstellung, und
Fig. 2 einen Querschnitt durch eine Gehäusewandung bzw. eine Gehäusedichtungs-Aufnahme sowie die Gehäuse­ dichtung in anderer räumlicher Zuordnung zur Auf­ nahme, jeweils in einer perspektivischen Prinzip­ darstellung.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellten Kabeldurchführungs­ einrichtungen sind bei diesem Ausführungsbeispiel für Flachkabel vorgesehen, die unsymmetrisch profiliert sind. Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, weisen die Ge­ häusewände 1, 1' jeweils Aufnahmekammern 2, 2' zur Auf­ nahme von Gehäusedichtungen 3, 3' auf. Die Wände 4, 5 bzw. 4', 5' der Aufnahmekammern 2, 2' sind entsprechend der Darstellung in Fig. 2 mit unsymmetrischen Profilen ausgestattet, wobei an der dem Betrachter der Zeichnung abgewandten Seite seitlich Stufungen 6, 6' ausgebildet sind.
Die Gehäusedichtungen 3, 3' weisen in entsprechender Weise ebenfalls unsymmetrische Profilierungen 7, 7' auf, wobei wiederum Abstufungen 8, 8' auf der dem Betrachter abgewandten Innenseite der Gehäusedichtung vorgesehen sind. Wenn die Gehäusedichtungen 3, 3' in der in Fig. 2 dargestellten Richtung in die Aufnahmekammern 2, 2' eingesetzt werden, fluchten die Profile 6, 6' der Kam­ merwände 4, 4' mit den Profilen 8, 8' der Gehäusedich­ tungen 3, 3'. Das entsprechend profilierte unsymme­ trische Flachkabel ist also in der Gehäusedichtung sicher geführt und abgedichtet.
Im Falle, daß durch die Gehäuseöffnung kein Kabel geführt werden soll, wird diese auf einfache Weise dadurch abge­ dichtet, daß ihre Gehäusedichtung 3 bzw. 3' aus der in Fig. 2 dargestellten Lage um 90° um eine quer zur Kabel­ durchführungsrichtung verlaufende Achse gedreht und da­ nach wieder in die Aufnahmekammer 2 bzw. 2' eingesetzt wird (vgl. Fig. 1). Die jetzt nach oben weisende ebene Seite 9, 9' der Gehäusedichtung 2, 2' fluchtet nunmehr mit der Oberseite 10, 10' der Gehäusewand 1, 1' und bildet eine sichere und zuverlässige Abdichtung für diesen Fall, daß keine Leitung durch die Gehäuseöffnung durchgeführt ist.
Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich ist, reicht eine einzige Gehäusedichtungs-Form aus um, die Gehäuseöffnung auch bei Durchschleifen eines unsymmetrisch profilierten Kabels bzw. Flachkabels sowohl an der Eintritts- als auch an der gegenüberliegenden Austrittswand des Gehäuses abzudichten.
Die Gehäusedichtungen weisen Nasen 11, 11' auf, die in den verschiedenen Einsatzrichtungen jeweils in komplemen­ tären Ausnehmungen 12, 12' an der Gehäusewand 1, 1' bzw. der Aufnahmekammern 2, 2' eingreifen. Bei Drehung um 180°, wenn also die Nase 11, 11' der Gehäusedichtung 3, 3' in die andere Richtung weisen, ist das Einsetzen der Gehäu­ sedichtung 3, 3' in die Aufnahmekammer 2, 2' nicht mög­ lich, da auf der hinteren Seite der Aufnahmekammer Aus­ nehmungen für die Nase 11, 11' der Gehäusedichtung 3, 3' nicht vorgesehen sind. Auf diese Weise wird ein Falsch­ einbau verhindert bzw. eindeutig aufgezeigt.
Die Erfindung wurde anhand eines bevorzugten Ausführungs­ beispiels beschrieben. Dem Fachmann sind jedoch Abwand­ lungen und Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Gehäuse­ dichtung bzw. der dafür vorgesehenen Aufnahmekammern möglich, ohne daß der Erfindungsgedanke verlassen wird. Beispielsweise ist es möglich, einen Falscheinbau dadurch zu verhindern, daß wenigstens eine Seite der Gehäusedich­ tung 2, 2' eine andere Winkelfläche aufweist als die kom­ plementäre Fläche der Aufnahmekammer 2, 2'.

Claims (2)

1. Gehäusedichtung (3, 3'), die zum Abdichten einer Leitungsdurchführungsöffnung eines Gehäuses wenigstens zwei als Dichtungsbereiche (7, 7' bzw. 9, 9') wirksa­ me benachbarte Außenflächen mit unterschiedlichem Profil aufweist und derart in unterschiedlichen Orientierungen in eine der Leitungsdurchführungsöffnung zu­ geordnete Aufnahme (2, 2') einsetzbar ist, daß der Dichtungsbereich (7, 7' bzw. 9, 9') mit dem jeweils gewünschten Profil der Leitungsdurchführungsöffnung zu­ gewandt ist, wobei die Profile der Dichtungsbereiche (7, 7' bzw. 9, 9') entweder dem Querschnitt durchzuführender Leitungen angepaßt oder eben sind, um die Leitungsdurchführungsöffnung zu verschließen, wenn keine Leitung vorhanden ist.
2. Gehäusedichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse­ dichtung (3, 3') und die Aufnahme (2, 2') jeweils komplementäre Codiereinrich­ tungen (11, 11' bzw. 12, 12') zum seitenrichtigen Einsetzen der Gehäusedichtung (3, 3') in die Aufnahme (2, 2') aufweist.
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