DE19547560C2 - Einrichtung zur körpergebundenen Datenübertragung zwischen zwei Endgeräten - Google Patents

Einrichtung zur körpergebundenen Datenübertragung zwischen zwei Endgeräten

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur körpergebun­ denen Datenübertragung zwischen zwei Endgeräten nach dem Oberbe­ griff des Anspruches 1.
Ein Beispiel für die Verwendung von Einrichtungen zur Datenüber­ tragung zwischen zwei Endgeräten sind Zugangs- und/oder Nut­ zungsberechtigungssysteme, bei denen der Zugang zu Räumen, tech­ nischen Gegenständen oder Bankkonten oder die Nutzungsberechti­ gung einer nutzbaren Einrichtung nur einer oder mehreren be­ stimmten Personen möglich sein soll, die hierfür mit einem indi­ vidualisierenden Zugangs- oder Nutzungsberechtigungscode ausge­ stattet werden, der dann jeweils zum Nachweis der Berechtigung zu übermitteln ist. Häufig werden für diese Zwecke Datenübertra­ gungseinrichtungen mit mechanischer Codedatenübertragung, z. B. mechanische Schließsysteme, oder drahtloser Codedatenübertra­ gung, z. B. unter Verwendung von Magnet- bzw. Chipkarten oder ei­ nes Datenaustauschs auf der Basis von Funk- oder Infrarotwellen, eingesetzt. Ein Problempunkt all dieser Systeme ist bekannterma­ ßen ihre mehr oder weniger große Anfälligkeit gegenüber Eingrif­ fen durch Unbefugte.
Zur Erhöhung der Systemsicherheit und des Bedienkomfort ist da­ her in der Offenlegungsschrift EP 0 109 184 A2 bereits eine Ein­ richtung der eingangs genannten Art in Form eines Identifikati­ onssystems vorgeschlagen worden. Bei dem dortigen System ist zum einen ein von einem menschlichen Körper beispielsweise in Form einer Armbanduhr getragenes erstes Endgerät und zum anderen ein zweites Endgerät vorgesehen, das einer von einem Benutzer zu ak­ tivierenden Einrichtung zugeordnet ist. Das System dient zum Nachweis der Nutzungsberechtigung eines jeweiligen Nutzers und ist als Eindrahtleitungssystem ausgelegt. Dazu ist das körperge­ tragene Endgerät als ein Sender ausgebildet, in welchem ein Nut­ zungsberechtigungscode abgespeichert ist, der als elektrisches Signal über eine als Einzelelektrode gestaltete Schnittstelle in den das Endgerät tragenden menschlichen Körper eingekoppelt wird. Die Schnittstelle des anderen Endgerätes ist von einer Einzelelektroden-Sensoranordnung gebildet, die ein berührungs­ sensitives Schaltelement und parallel dazu einen Verstärker be­ inhaltet, der von dem Schaltelement gezielt nur dann aktiviert gehalten wird, wenn ein Berührkontakt erkannt ist, und der im aktivierten Zustand das in den Körper eingekoppelte, den Nut­ zungsberechtigungscode enthaltende Signal aus demselben auskop­ pelt. In Schaltungseinheiten, die dem Verstärker nachgeschaltet sind, wird das Signal weiterverarbeitet und der enthaltene Nut­ zungsberechtigungscode mit einem in diesem Endgerät abgespei­ cherten Nutzungsberechtigungscode auf Übereinstimmung vergli­ chen, wonach die zugehörige Einrichtung zur Ausübung ihrer be­ stimmungsgemäßen Funktion angesteuert wird, wenn eine Überein­ stimmung der Nutzungsberechtigungscodes erkannt wird. Ein ähnli­ ches System ist in der Offenlegungsschrift JP 61-46639 (A) be­ schrieben.
In der Offenlegungsschrift JP 60-250731 (A) ist eine Einrichtung zur körpergebundenen Datenübertragung zwischen zwei Endgeräten offenbart, die miteinander über den Körper eines Lebewesens kom­ munizieren, wozu an einem Bein des Lebewesens im Knöchelbereich ein erstes Elektrodenpaar und in einem Muskelbereich eines ande­ ren Beins des Lebewesens ein zweites Elektrodenpaar angebracht ist. Die Endgeräte sind über eine jeweilige Zweidrahtleitung mit einem zugehörigen Elektrodenpaar verbunden. Das eine Endgerät beinhaltet einen Trägersignaloszillator, dessen Ausgangssignal über einen Verstärker in die zugehörige Zweidrahtleitung zum er­ sten Elektrodenpaar geführt wird, von wo es über den Körper des Lebewesens zum zweiten Elektrodenpaar weitergeleitet wird. Von dort nimmt ein Empfänger des anderen Endgerätes über die zugehö­ rige Zweidrahtleitung das Signal auf. Abhängig vom empfangenen Trägersignal gibt das zweite Endgerät dann ein Ausgangssignal auf das zweite Elektrodenpaar zur Weiterleitung über den Körper des Lebewesens.
Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung einer Einrichtung der eingangs genannten Art zugrunde, die mit relativ geringem Hardware-Aufwand realisierbar ist, mit relativ hoher Genauigkeit arbeitet, einen hohen Bedienkomfort bietet und einen hohen Systemfremdnutzungsschutz ermöglicht.
Dieses Problem wird durch eine Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Mit dieser Einrichtung wird eine Zweidraht­ leitungsübertragungsstrecke realisiert, bei welcher im Betrieb der das eine Endgerät tragende Körper eines Lebewesens als die Übertragungsstrecke schließender elektrischer Vierpol-Übertra­ gungskanal fungiert, wobei der entsprechende Körperbereich die elektrischen Differenzspannungssignale vom einkoppelnden Elek­ trodenpaar zum auskoppelnden Elektrodenpaar weiterleitet. Dabei wird die Übertragungsstrecke jeweils dadurch geschlossen, daß der das eine, erste Endgerät tragende Benutzer mit geeigneten Stellen seines Körpers das berührungssensitive Elektrodenpaar des zweiten Endgerätes berührt, so daß daraufhin dieses Elektro­ denpaar die betreffenden Differenzspannungssignale in den Körper ein- bzw. aus dem Körper auskoppeln kann. In einer vorteilhaften Verwendungsweise kann beispielsweise das körpergetragene Endge­ rät die Form einer Armbanduhr haben, dessen Elektrodenpaar von zwei am Armband innenseitig gegenüberliegenden Elektroden gebil­ det ist, wobei zur Datenübertragung die beiden Elektroden des anderen Endgerätes mit den Fingerspitzen zweier verschiedener Finger der Hand des das Armband tragenden Arms zu berühren sind. Diese körpergebundene Datenübertragungseinrichtung ist weitge­ hend abhörsicher, ermöglicht eine problemlose Ortung der jeweils zugangsberechtigten Person und ist in ihrer Strombelastung für den Körper des Lebewesens unkritisch in der Anwendung. Die Ein­ richtung kann folglich z. B. dazu eingesetzt werden, den Zugang zu bzw. die Nutzung eines dem zweiten Endgerät zugeordneten Sy­ stems an die Bedingung zu koppeln, daß ein mit einem berechti­ genden, ersten Endgerät ausgestatteter Benutzer dieses erste Endgerät an der dafür vorgesehenen Stelle an seinem Körper trägt und mit geeigneten Stellen seines Körpers das Elektrodenpaar des zweiten Endgerätes berührt.
Bei Verwendung einer nach Anspruch 2 weitergebildeten Einrich­ tung schließt die jeweils berechtigte Person per Hand die Über­ tragungsstrecke.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 3 ermöglicht ei­ nen bidirektionalen Datenaustausch zwischen den beiden Endgerä­ ten, wie er beispielsweise für Zugangs- oder Nutzungsberechti­ gungssysteme benötigt wird, bei denen eine Berechtigungscodeprü­ fung auf der Basis eines mit bidirektionaler Datenkommunikation arbeitenden kryptografischen Verfahrens erfolgt.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 enthält einen eingebauten Schutz des das eine Endgerät tragenden Körpers des betreffenden Lebewesens vor zu hohen elektrischen Strömen, indem die Stromstärke des in den Körper einzukoppelnden Differenzspan­ nungssignals geeignet auf einen vorgebbaren Maximalwert begrenzt wird.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeich­ nung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben.
Die einzige Figur zeigt ein Blockschaltbild einer Einrichtung zur körpergebundenen Datenübertragung zwischen zwei Endgeräten.
Ein erstes Endgerät (21) der gezeigten Einrichtung ist bei­ spielsweise wie eine Armbanduhr gestaltet und dazu bestimmt, am Körper, genauer am Handgelenk (22) eines Arms eines Benutzers getragen zu werden. Das erste Endgerät (21) kann beispielsweise Teil einer Armbanduhr mit Zusatzfunktionen sein. An der Innen­ seite des zugehörigen Armbandes sind zwei sich diametral gegen­ überliegende Elektroden (6, 7) des ersten Endgerätes (21) ange­ ordnet, die beim Tragen des ersten Endgerätes (21) durch den Be­ nutzer an einem (22) seiner Handgelenke an gegenüberliegenden Stellen auf der Haut des Handgelenks aufliegen. Als Elektroden (6, 7) eignen sich z. B. Metall- oder Kunststoffelektroden oder auch kapazitive Elektroden. Das erste Endgerät (21) enthält so­ wohl einen Senderteil als auch einen Empfängerteil, die beide an das zugehörige Elektrodenpaar (6, 7) angeschlossen sind.
Der Senderteil besteht aus einem datenerzeugenden Teil eines Mi­ krorechners (1), einem Modulator (8), der die vom Mikrorechner (1) erzeugten Daten mittels eines gängigen Modulationsverfah­ rens, z. B. Amplitudenmodulation oder Frequenzumtastung, auf eine Trägerfrequenz aufmoduliert, einem nachgeschalteten Verstärker (9), der die modulierte Trägerfrequenz auf eine Spannung von ca. 0,5 V verstärkt und als Differenzspannungssignal ausgibt, sowie einen an den Verstärker (9) anschließenden Schalter (10), der über eine Steuerleitung (23) vom Mikrorechner (1) ansteuerbar ist und wahlweise das Ausgangssignal vom Verstärker (9) an das Elektrodenpaar (6, 7) durchläßt oder das Elektrodenpaar (6, 7) vom Ausgang dieses Verstärkers (9) abkoppelt. Letzteres kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn das Endgerät (21) nicht im Sendebetrieb, sondern im Empfangsbetrieb arbeitet. Alternativ ist es natürlich auch möglich, zur Realisierung einer bidirek­ tionalen Datenübertragung für die beiden Übertragungsrichtungen verschiedene Trägerfrequenzen zu verwenden und die Übertragung im Vollduplexbetrieb in beiden Richtungen gleichzeitig durchzu­ führen. Im Verstärker (9) sind des weiteren herkömmliche Mittel zur Messung der Stromstärke des vom Verstärkerausgang zum zuge­ hörigen Elektrodenpaar (6, 7) weitergeleiteten Differenzspan­ nungssignals vorgesehen. Über eine Verbindungsleitung (24) zwi­ schen Verstärker und Mikrorechner (1) meldet der Verstärker (9) den Stromstärkewert an den Mikrorechner (1), der seinerseits den Verstärker (9) über die Verbindungsleitung (24) so steuert, daß die Stromstärke auf einen vorgebbaren Maximalwert begrenzt bleibt, der anwendungsfallabhängig nach den Kriterien der biolo­ gischen Verträglichkeit und der Übertragungssicherheit derart gewählt wird, daß eine Gesundheitsgefährdung des Benutzers aus­ geschlossen und eine zuverlässige Signalübertragung sicherge­ stellt sind. Durch die Stromstärkeregelung kann der Datentrans­ fer jeweils optimal an die momentan herrschenden Bedingungen, z. B. hinsichtlich schwankendem Ein- und/oder Auskopplungswider­ stand am Elektrodenpaar (6, 7), angepaßt werden, um stets eine fehlerfreie Datenübertragung sicherzustellen.
Der Empfängerteil des ersten Endgerätes (21) beinhaltet ein­ gangsseitig einen mit dem Elektrodenpaar (6, 7) verbundenen Dif­ ferenzverstärker (5), der die über das Elektrodenpaar (6, 7) eingehende Spannungsdifferenz verstärkt. Der Differenzverstärker (5), der über eine zugehörige Steuerleitung (25) ebenfalls vom Mikrorechner (1) steuerbar ist, beinhaltet eine Bandbegrenzung zu tiefen Frequenzen hin sowie eine hohe Gleichtaktunterdrüc­ kung, wodurch zusammen mit einem nachgeschalteten Filter (4) eine gewünschte, ausreichende Störunterdrückung erzielt wird. Das solchermaßen gefilterte Signal wird einem Demodulator (3) zugeführt, der die Trägerfrequenz abtrennt und das verbleibende Signal einem Komparator (2) zuführt. Der Komparator (2) erzeugt daraus jeweils einen bestimmten Spannungspegel, was die zu über­ tragende Dateninformation darstellt, die vom Komparator (2) an den Mikrorechner (1) weitergegeben wird. Der Mikrorechner (1) wertet die ankommenden Daten geeignet aus und führt gegebenen­ falls zugehörige Funktionen durch. So kann je nach Anwendungs­ zweck das erste Endgerät (21) beispielsweise eine alphanumeri­ sche Anzeigeneinheit aufweisen, die vom Mikrorechner (1) mit ei­ nem angedeuteten Ausgangssignal (26) angesteuert wird, z. B. zur Uhrzeitanzeige und/oder zur Anzeige einer über das Elektroden­ paar (6, 7) empfangenen Dateninformation. Selbstverständlich kann das erste Endgerät (21) bei Bedarf weitere Funktionsele­ mente besitzen, wie Eingabetasten etc.
Ein zweites Endgerät (27) der Einrichtung wird im allgemeinen nicht von dem Benutzer, der das erste Endgerät (21) trägt, ge­ tragen, sondern ist beispielsweise einem ansteuerbaren techni­ schen System, wie einem Türöffner oder einem anderen Aktor, zu­ geordnet. Das zweite Endgerät (27) besitzt einen zu demjenigen des ersten Endgerätes (21) weitgehend identischen Aufbau, wie aus den gleichartigen Funktionsblöcken deutlich wird. So besteht ein Senderteil des zweiten Endgerätes (27) ebenfalls aus einem datenerzeugenden Mikrorechner (11), einem Modulator (18), einem Verstärker (19), der zusätzlich über eine Verbindungsleitung (28) zwecks Stromstärkerückmeldung und Ansteuerung mit dem Mi­ krorechner (11) verbunden ist, sowie einen vom Mikrorechner (11) über eine Steuerleitung (29) ansteuerbaren Schalter (20). Analog besteht der Empfängerteil wiederum aus einem über eine Steuer­ leitung (30) vom Mikrorechner (11) ansteuerbaren Differenzver­ stärker (15), einem Filter (14), einem Demodulator (13) und ei­ nem Komparator (12), der die aus dem empfangenen Signal extra­ hierte Dateninformation an den auswertenden Mikrorechner (11) abgibt. Der Mikrorechner (11) kann beispielsweise dazu dienen, über eine Ausgangssteuerleitung (11a) abhängig von der empfan­ genen Dateninformation einen zugeordneten Aktor anzusteuern, z. B. einen elektrischen Türöffner zu betätigen.
Das zweite Endgerät (27) beinhaltet ebenso wie das erste Endge­ rät (21) ein Elektrodenpaar (16, 17), an welches der Senderteil und der Empfängerteil angeschlossen sind. Die Elektroden (16, 17) des zweiten Endgerätes (27) sind dabei als berührungssensi­ tive Elemente dergestalt ausgebildet, daß sie bei Berührung mit jeweiligen Stellen des Körpers des Benutzers ein zu sendendes Differenzspannungssignal in den angrenzenden Körperbereich ein­ koppeln bzw. ein zu empfangendes Differenzspannungssignal an den betreffenden Körperstellen aus dem Körper des Benutzers auskop­ peln können. Wie in der Figur dargestellt, sind die Elektroden (16, 17) des zweiten Endgeräts (27) im gezeigten Beispiel vor­ rangig dazu bestimmt, mit verschiedenen Fingerspitzen derjenigen Hand des Benutzers berührt zu werden, an deren zugehörigem Hand­ gelenk das Elektrodenpaar (6, 7) des vom Benutzer getragenen er­ sten Endgerätes (21) angeordnet ist. Sobald die Elektroden (16, 17) des zweiten Endgerätes (27) durch die entsprechenden Körper­ stellen des Benutzers berührt werden, vervollständigt der Kör­ perbereich zwischen diesen berührenden Körperstellen, d. h. im gezeigten Beispiel der Bereich zwischen den beiden verwendeten Fingerspitzen einer Hand einerseits und den beiden Kontaktstel­ len des Elektrodenpaars (6, 7) des vom Benutzer getragenen End­ gerätes (21) andererseits, die Datenübertragungsstrecke.
Die Gewebe-, Blutgefäß- und Knochenstruktur eines menschlichen oder auch tierischen Körpers ermöglicht diese Datenübertragungs­ funktion, indem sich das Differenzspannungssignal, das vom je­ weils sendenden Endgerät über dessen Elektrodenpaar in den Kör­ per des Benutzers eingekoppelt wird, lokal über den verbindenden Körperbereich hinweg mit einer gewissen Abschwächung ausbreitet. Das abgeschwächte Differenzspannungssignal kann dann vom anderen Elektrodenpaar aus dem Körper des Benutzers ausgekoppelt werden, wonach es im nachgeschalteten Empfängerteil wieder verstärkt und anschließend ausgewertet wird. Im gezeigten Beispiel wird in der einen Datenübertragungsrichtung das Differenzspannungssignal vom Elektrodenpaar (6, 7) des ersten Endgerätes (21) in den Körper des Benutzers an dessen einem Handgelenk eingekoppelt und von den Elektroden (16, 17) des zweiten Endgerätes (27) bei Berüh­ rung desselben mit zwei Fingerspitzen dieser Hand ausgekoppelt. Die Spannungsdifferenz bei näher benachbarten Fingern, wie Zei­ gefinger und Mittelfinger, ist kleiner als bei Verwendung weiter auseinanderliegender Finger, wie Daumen und kleiner Finger. Das Signal wird auf dem Ausbreitungsweg zwischen Handgelenk und Fin­ gerspitzen um ca. 30 dB abgeschwächt, was für gängige und preis­ günstig zu realisierende Übertragungsverfahren keine Schwierig­ keiten hinsichtlich zuverlässiger Datenübertragung darstellt.
Die gezeigte Einrichtung kann beispielsweise als Zugangsberech­ tigungssystem fungieren, bei dem nur einem oder mehreren dazu autorisierten Personen ein Zugang zu einem verschließbaren Raum, z. B. der Zugang zu einem Kraftfahrzeug, möglich sein soll. Jeder zu autorisierende Benutzer erhält ein ihm zugeordnetes erstes Endgerät (21), das er an einem Handgelenk tragen kann und das als eine vom Mikrorechner (1) erzeugbare Dateninformation einen dort abgespeicherten Berechtigungscode enthält. Der vorhandenen Schließeinrichtung ist das zweite Endgerät (27) zugeordnet, in dessen Mikrorechner (11) der oder die autorisierenden Berech­ tungscodes abgelegt sind. Die Schließeinrichtung kann folglich nur von einem autorisierten Benutzer, der sein zugehöriges End­ gerät (21) an einem Handgelenk trägt, dadurch betätigt werden, daß er mit zwei Fingerspitzen der betreffenden Hand das Elektro­ denpaar (16, 17) des zweiten Endgerätes (27) berührt, wonach dieses Elektrodenpaar (16, 17) den vom ersten Endgerät (21) in die Hand als Differenzspannungssignal eingekoppelte Berechti­ gungscodeinformation abzugreifen und an den nachgeschalteten Empfängerteil weiterzuleiten vermag. Dieser extrahiert die Be­ rechtigungscodeinformation aus dem abgegriffenen Differenzspan­ nungssignal und leitet sie dem zugehörigen Mikrorechner (11) zu, der den empfangenen Berechtigungscode auf Übereinstimmung mit einem der abgelegten Berechtigungscodes prüft und nur bei fest­ gestellter Übereinstimmung ein Steuersignal abgibt, mit dem die Schließvorrichtung betätigt wird.
Ersichtlich gewährleistet diese Art der körpergebundenen Daten­ übertragung, bei der eine Hand oder ein anderer Körperteil eines Lebewesens als elektrischer Vierpol-Übertragungskanal dient, ei­ nen in hohem Maße fehlerfreien und abhörsicheren Datentransfer.
Da die Übertragungsstrecke nur bei körperlichem Kontakt des Elektrodenpaares (16, 17) des zweiten Endgerätes (27) durch den Körper eines durch Tragen des ersten Endgerätes (21) autorisier­ ten Benutzers geschlossen ist, bietet die Einrichtung einen zu­ verlässigen Schutz vor Manipulationsversuchen mit drahtlos über­ tragenen Signalen. Zudem hat die verwendete Zweidrahtleitungsme­ thode Vorteile gegenüber einer Eindrahtleitungsmethode. Denn bei letzterer, bei welcher der in die Datenübertragungsstrecke ein­ gebundene Körperbereich einen elektrischen Zweipol darstellt, ist über den Stromrückfluß über Masse praktisch der gesamte Kör­ per an der Stromleitung beteiligt. Wegen dieses meist kapaziti­ ven Rückschlusses ist eine präzise Ortung des Anwenders nur ein­ geschränkt möglich, und das Eindrahtleitungssystem ist gegenüber Abhör- und Störversuchen als weitgehend offen zu bezeichnen. Im Gegensatz dazu führt die Zweidrahtleitungsmethode der erfin­ dungsgemäßen Einrichtung zu einer nur partiellen Strombelastung des an der Datenübertragung beteiligten Körperbereiches, und das System ist weitgehend abhörsicher und erlaubt eine präzise An­ wenderortung.
Es versteht sich, daß neben den explizit genannten weitere An­ wendungsfälle der erfindungsgemäßen Einrichtung überall dort möglich sind, wo beispielsweise aus Gründen der Übertragungssi­ cherheit eine körpergebundene uni- oder bidirektionale Daten­ übertragung zweckmäßig ist. Wenn nur eine unidirektionale Daten­ kommunikation benötigt wird, kann das eine Endgerät unter Ver­ zicht auf einen Empfängerteil als reiner Sender und das andere Endgerät unter Verzicht auf einen Senderteil als reiner Empfän­ ger ausgelegt sein. Neben dem beschriebenen Beispiel einer Hand als signalübertragendem Körperbereich kann diese Funktion selbstverständlich bei Bedarf auch von einem anderen Körperbe­ reich eines Lebewesens übernommen werden, z. B. von einem Fußbe­ reich.

Claims (4)

1. Einrichtung zur körpergebundenen Datenübertragung zwischen zwei Endgeräten, mit
  • 1. einem von einem Körper (22) eines Lebewesens zu tragenden er­ sten Endgerät (21) mit einer Schnittstelle zur Einkopplung und/oder Auskopplung von über den Körper geleiteten, elektri­ schen Datensignalen in den bzw. aus dem Körper und
  • 2. einem zweiten Endgerät (27) mit einer berührungssensitiven Schnittstelle, über die es bei Berührung derselben durch den das erste Endgerät tragenden Körper vom ersten Endgerät in den Kör­ per eingekoppelte Datensignale aus diesem auskoppelt und/oder vom ersten Endgerät aus dem Körper auskoppelbare Datensignale in denselben einkoppelt,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • 1. die Schnittstelle des ersten Endgerätes (21) ein erstes Paar von Elektroden (6, 7) zur Positionierung an voneinander beab­ standeten Stellen des Körpers (22) und die Schnittstelle des zweiten Endgerätes (27) ein zweites Paar von mit zwei voneinan­ der beabstandeten Stellen des Körpers zu berührenden, berüh­ rungssensitiven Elektroden (16, 17) aufweisen und
  • 2. das jeweils zu übertragende Datensignal als Differenzspan­ nungssignal vom sendenden Endgerät über sein Elektrodenpaar in den Körper des Lebewesens eingekoppelt und vom empfangenden End­ gerät als entsprechendes Differenzspannungssignal über sein Elektrodenpaar aus dem Körper ausgekoppelt wird.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, weiter dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Elektroden (6, 7) des ersten Endgerätes (21) zur An­ ordnung an voneinander beabstandeten Stellen eines Arms oder Handgelenks (22) des Lebewesens bestimmt sind und die beiden Elektroden (16, 17) des zweiten Endgerätes (27) zur Berührung derselben mit zwei verschiedenen Fingern der zu diesem Arm bzw. Handgelenk gehörigen Hand bestimmt sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, weiter dadurch gekennzeichnet, daß zur bidirektionalen Datenübertragung zwischen den Endgeräten (21, 27) jedes der beiden Endgeräte einen Senderteil (1, 8, 9, 10; 11, 18, 19, 20) und einen Empfängerteil (1, 2, 3, 4, 5; 11, 12, 13, 14, 15) beinhaltet, die mit dem zugehörigen Elektroden­ paar (6, 7; 16, 17) verbunden sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, weiter dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der beiden Endgeräte (21, 27) einen Senderteil aufweist, der Mittel (1, 9, 24; 11, 19, 28) zur Begrenzung der Stromstärke des dem zugehörigen Elektrodenpaar (6, 7; 16, 17) zugeleiteten Differenzspannungssignals auf einen vorgebbaren Ma­ ximalwert beinhaltet.
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