DE19549305A1 - Verfahren und Anordnung zur Dateneingabe in eine Frankiermaschine - Google Patents
Verfahren und Anordnung zur Dateneingabe in eine FrankiermaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Dateneingabe
in eine Frankiermaschine gemäß der Ansprüche 1 bzw. 7
und eine Anordnung zum Durchführen des Verfahrens gemäß
der im Oberbegriff der Ansprüche 4 bzw. 18 angegebenen
Art.
Eine Frankiermaschine wird zum Frankieren von Postgut
eingesetzt und kann mit einer Steuereinheit, einem
Speichermittel, einem Eingabemittel, einem MODEM oder
anderen Daten-Empfangsmitteln, einem Ein/Ausgabe-Steuermittel,
einem Anzeigemittel und einem Drucker
ausgerüstet sein. Beispielsweise druckt ein feststehen
der Ducker spaltenweise den Frankierabdruck bei gleich
zeitigem Brieftransport. Dabei wird eine Druckbreite
von ca. 1 Zoll erreicht.
Bei einer solchen bekannten Frankiermaschine, wie
beispielsweise T1000 von FP, wird jedem in der Maschine
elektronisch gespeicherten Werbeklischee eine Nummer
zugeordnet. Nach Auswahl der Nummer mittels einer Taste
wird eine Funktionstaste für die Funktion Klischee-Setzen
betätigt, um das Werbeklischee entsprechend der
ausgewählten Nummer zu ändern. Eine Vielzahl von
Werbeklischees sind in einem Anwenderspeicher ASP
gespeichert, welcher beispielsweise als gesockelter
EEPROM ausgeführt wird. Bei Änderung des Nutzers einer
vermieteten Frankiermaschine muß folglich der EEPROM
beim Hersteller neu programmiert bzw. durch einen
anderen kundenspezifischen Anwenderspeicher ASP ersetzt
werden. Dieser an sich schon zeitaufwendigen Methode
geht noch eine Genehmigungsprozedur für eine Klischee
änderung voraus.
Aus der DE 37 12 100 A1 ist es bereits bekannt eine
Botschaftseingabetastatur vorzusehen, um die Werbe-Botschaft
im Speicher zu ändern. Andererseits steht die
Frankiermaschine mit einer Zentrale über ein Modem in
Verbindung, um Werbe-Botschaften von der Zentrale zu
empfangen. Die Genehmigungsprozedur für eine Klischee
änderung ist somit zur Datenzentrale verlagert. Die im
Speicher der Frankiermaschine gespeicherte Werbe-Botschaft
kann nur im Ganzen geändert werden. Insbeson
dere wenn analoge Kommunikationsdienste genutzt werden,
können fehlerhafte Übertragungen zu Klischeebildfehlern
führen. Das Verfahren eignet sich somit nicht zur
Übermittlung von wesentlichen, für einen Sicherheits
abdruck verwendbaren Bildmerkmalen, welche bei einer
Sicherheitsüberprüfung ausgewertet werden sollen.
Bei bekannten Frankiermaschinen - wie beispielsweise im
EP 660 269 A2 ausgeführt - kann bereits per Modem von
jemand ein Guthaben geladen werden. Voraussetzung einer
Guthabennachladung ist aber, daß zuvor eine Identifika
tionsnummer in die Frankiermaschine eingegeben wurde
und daß eine Registerabfrage und Überprüfung seitens
der Datenzentrale erfolgt ist.
Es ist auch bereits ein Zeichendruckberechtigungssystem
aus der DE 38 23 719 A1 bekannt, das mehrere Zeichen
muster und zugehörige Adressen elektronisch gespeichert
enthält. Da diese Speicherung in Verbindung mit der
Guthabennachladung vorgenommen wird und zeitlich vor
dem Frankieren liegt, müssen zum Frankieren keine
großen Datenmengen übermittelt werden, wenn der Abdruck
vor Manipulation durch eine Änderung des Zeichenmusters
gesichert werden soll. Von der Zentrale braucht dann
nur die Adresse des Zeichenmusters zusammen mit einem
zugehörigen Datum in die Frankiermaschine verladen
werden. Die Frankiermaschine ist dabei berechtigt, eine
Zeichenmusterauswahl entsprechend dem Datum automatisch
vorzunehmen. Allerdings wird das Erscheinungsbild des
Abdruckes zu Zeitpunkten geändert, welche nicht der
Kontrolle durch den Benutzer unterliegen. Der Benutzer
selbst kann keine Auswahl unter verschiedenen Bildern
für einen Frankierabdruck treffen.
Wenn die Frankiermaschine einen Portorechner enthält
werden Gewichtsinformationen durch die Waage einge
geben. Für ein derartiges System ist gemäß EP 566 225
A2 bereits ein Verfahren zur Dateneingabe in eine
Frankiermaschine bekannt, welches Chipkarten bzw. ein
zellulares Kommunikationsnetz verwendet, um Tarif
änderungen einzugeben. Solche Chipkarten, die mehrere
nichtflüchtige Speicher bzw. getrennt zugreifbare
Speicherbereiche und einen Mikroprozessor aufweisen,
werden nacheinander in eine einzige Schreib/Leseeinheit
gesteckt, um unterschiedliche Informationen repräsen
tierende Daten in die Frankiermaschine seriell zu
übertragen. Auf diese in der Frankiermaschine gespei
cherten Daten, kann dann während ihres Betriebes
zurückgegriffen werden. Vorteilhaft ist weiterhin, daß
die Art der Benutzung der Frankiermaschine einen
Einfluß darauf hat, welche Daten ihren Speicher füllen.
Somit wird durch die Benutzung der Frankiermaschine
bestimmt, welche Tabellendaten in ihr gespeichert
vorliegen. Dabei entfällt die Notwendigkeit alle Daten
von Anfang an in der Frankiermaschine zu speichern, da
mindestens ein Teil der Daten bei Bedarf nachträglich
übertragen werden kann. Allerdings müssen alle Daten
von der Datenzentrale vorbearbeitet werden, welche von
einer der Frankiermaschinen angefordert werden könnten,
unabhängig davon, ob diese später gebraucht bzw. über
mittelt werden. Nachteilig ist der hohe Aufwand, der
vor allem bei der Bildbearbeitung in Vorbereitung der
Dienstleistung entsteht, wenn Frankierbilder für viele
unterschiedliche Postbeförderer zu erstellen sind. Die
meisten Frankiermaschine sind natürlich älterer Bauart
und können eine entsprechende Information nicht
verarbeiten. Ein solcher Aufwand ist seitens der
Datenzentrale dann nicht gerechtfertigt, wenn nur
wenige Nutzer auf solche Dienste zugreifen und die
Bezahlung nicht gesichert ist.
Es wurde in der US 5,233,657 bereits ein Faxgerät mit
einer Frankiermöglichkeit vorgeschlagen, bei welchen
auf Anforderung Frankierbilddaten zum Empfänger über
mittelt werden, damit unter Verwendung von übermittel
ten und im Endgerät gespeicherten Frankierbilddaten ein
Poststück durch einen entsprechenden Abdruck frankiert
werden kann. Der Benutzer kann sein Endgerät zwischen
faxen und frankieren umschalten, wobei der Vorteil
darin besteht, daß der Endgerätetelekommunikations
anschluß und die Endgeräte-Telekommunikationseinrich
tung für beide Funktionen benutzt werden kann.
Nachteilig ist jedoch, daß die Lösung nicht einfach auf
ein System übertragen werden kann, in welchem die
Frankiermaschine einen Portorechner für eine Vielzahl
an Postbeförderern enthält. Die Schwierigkeit für
zukünftige Postbeförderer eine Option zur Einbindung in
die Arbeitsweise der Frankiermaschine zu gewährleisten,
ergibt sich daraus, daß weder Einzelheiten über die Art
der Dienstleistung noch über die Abrechnung im voraus
bekannt sind. Somit muß eine Lösung geschaffen werden,
durch die mindestens ein Teil der Daten nachträglich
übertragen werden kann, um die Arbeitsweise den neuen
Erfordernissen anzupassen. Bei einer Vielzahl an Post
beförderern besteht zunächst ein Erfordernis bezüglich
der Unterscheidbarkeit der Postbeförderer untereinander
über den Aufdruck auf dem Brief zu gewährleisten. Für
unterschiedliche Postbeförderer (Carrier) wären die
entsprechend kennzeichnenden Logos/Zeichen zu laden.
Wenn nun lediglich Bildteile des Frankierbildes von der
Zentrale an das Endgerät gesendet und diese dann mit
den in dem Endgerät gespeicherten Bildteilen zu einem
Gesamtfrankierbild vervollständigt werden, müssen aber
die einzeln gespeicherten Bildteile einem abgegrenzten
Teil des ganzen Bildes entsprechen. Zukünftige Logos
von Postbeförderern, welche aufgrund ihrer Form nicht
in einen abgegrenzten Teil des ganzen Bildes passen,
müßten schon in der Datenzentrale entsprechend
verkleinert werden. Hierbei kann die Lesbarkeit von
alphanumerischen Zeichen aber nur dann garantiert
werden, wenn die Auflösung des Druckbildes hoch ist.
Solche Drucker sind aber teuer. Außerdem kann bei
gezoomten Bild/Textteilen keine einheitliche Schrift
zeichenhöhe realisiert werden, was aber für eine auto
matische Bildauswertung im Postamt insbesondere für
Sicherheitsabdrucke erforderlich wäre.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile
des Standes der Technik zu beseitigen und ein
flexibleres System zu schaffen, daß auf zukünftige
Dienstleistungen und Postbeförderer erweiterbar ist.
Es sollte ein Verfahren zur Dateneingabe von aktuellen
Daten in eine Frankiermaschine entwickelt werden, wobei
vorgenannte aktuelle Daten Teilbildaten für zukünftige
Stempelbilder einschließen. Die Dateneingabe soll auf
einem breiten Einsatz der Kommunikationstechnik auf
bauen und kostengünstig durchführbar sein. Eine zusätz
liche Aufgabe besteht darin, die Auswahl günstiger
Postbeförderer zu unterstützen, indem eine Dienst
leistung der Datenzentrale in Anspruch genommen wird.
Es ist Subaufgabe, eine weitergehende Mitwirkungsmög
lichkeit des Nutzers des Systems bei der Stempel
bildgestaltung zu schaffen. Dazu ist ein Verfahren zur
Einfügung von Teilbilddaten zur Erzeugung eines
Gesamtpixelbildes für einen Frankierstempel zu
entwickeln, in welchem auch Teilbilder untereinander
verschachtelt sein können.
Der Erfindung liegt die Subaufgabe zugrunde, für eine
Anzahl von Nutzern eine manipulationssichere Daten
eingabe in eine Frankiermaschine unaufwendig vor zu
nehmen. Außerdem soll sich das Verfahren zur Übermitt
lung von wesentlichen, für einen Sicherheitsabdruck
verwendbaren Bildmerkmalen eignen, welche bei einer
Sicherheitsüberprüfung ausgewertet werden sollen.
Eine weitere Forderung dabei war, ein Postabfertigungs
system zu schaffen, welches externe Geräte und eine
Frankiermaschine einschließt und welches wahlweise von
einer Datenzentrale mit Aktualisierungsdaten über eine
Kommunikationsverbindung oder über alternative Übertra
gungsmittel versorgt werden kann, wobei dezentral vom
Postabfertigungssystem die Verbindungsaufnahme zwecks
Kommunikation erfolgt.
Die Anordnung zur Dateneingabe in eine Frankiermaschine
soll eine einfache Bedienung bei der Auswahl günstiger
Postbeförderer und bei der Positionierung von
Teilbildern innerhalb bestimmter Grenzen zulassen.
Diese Aufgaben werden mit den Merkmalen der Ansprüche 1
und 4 bzw. 7 und 18 gelöst.
Die Erfindung basiert auf der Überlegung, über einen
MODEM-Anschluß oder eine Empfangseinrichtung für Mobil- oder
Telefonnetz vorbestimmte Bilddaten- und Programm
teile in der Frankiermaschinen zu aktualisieren und ein
Einfügen von Teilbilddaten zur Erzeugung eines
Gesamtpixelbildes für einen Frankierstempel zu
realisieren.
Während sich die Stempelbildteile (Frankierstempel mit
Logo des Postbeförderers, Poststempel, Werbeklischee
stempel und Wahldruckstempel) normalerweise gegenseitig
nicht überschneiden dürfen, kommt es bei einigen
Teilbildern beispielsweise Datum im Poststempel oder
Textzeile im Werbeklischee nur auf die Lesbarkeit an.
Hierbei muß nicht unbedingt eine vorbestimmte Position
beibehalten werden, außer es handelt sich um
maschinenlesbare Daten innerhalb eines Sicherheits
abdruckes, welche im Postamt automatisch ausgewertet
werden sollen. Andererseits geht die Erfindung von der
Überlegung aus, daß die Zuordnung der Post zu einem
bestimmten Beförderer meist manuell durch den Frankier
maschinenbenutzer selbst durch Vorsortieren vorgenommen
wird, zumal einige Beförderer solche Dienstleistung
honorieren und entsprechende Rabatte einräumen.
Es wird für verschiedene Postbeförderer eine Genehmi
gungsprozedur für eine Klischeeänderung vorausgesetzt.
Dabei wird der Rahmen definiert, welche Bereiche im
Stempelbild fest vorgegeben sind und welche anderen
Bereiche im Stempelbild variabel gestaltet werden
können. Bei der Deutschen Post AG sind schon
verschiedene Logos in Gebrauch, beispielsweise offenes
Posthorn (neu) geschlossenes Posthorn (alt), welche im
Wertstempelbild nur wenig Platz erfordern. Für größere
zukünftige Logos kann der Abstand zwischen Wertstempel
bild und Datumsstempelbild verringert werden. Das
Wertstempelbild schließt den Postbeförderernamen und
sein Logo, den Portowert und mindestens einen Teil der
Frankiermaschinenseriennummer und ggf. einen Hinweis
auf den Frankiermaschinenhersteller und Maschinentyp
ein. Das Datumsstempelbild schließt das Datum, den
Ortsnamen des Postamtes und ggf. einen Hinweis auf den
Frankiermaschinenhersteller bin. Eine Stempelbild
zusammenstellung, ermöglicht eine höhere Flexibilität
beim Benutzer und reduziert den Aufwand, welcher
seitens der Datenzentrale getrieben werden muß, um ein
neues Stempelbild zu erstellen. Die Datenzentrale
übermittelt wesentliche Teilbilddaten, beispielsweise
ausgefülltes Posthorn für ein Beförderer-Logo als
Ersatz für ein unausgefülltes Posthorn und überläßt die
Positionierung dem Benutzer. Ein Bestandteil zukünfti
ger Frankierteilbilddaten kann beispielsweise ein Code
oder auch der Schriftzug für den Namen des Postbeförde
rers sein, der ggf. ebenfalls in einem vorbestimmten
Bereich positioniert werden muß. In vorgenannter Vari
ante wird ein Änderungsdatensatz für die entsprechende
Steuerdatei in der Frankiermaschine gespeichert, welche
die Positionierungsbereiche definiert. In einer anderen
Variante wird eine entsprechende Steuerdatei per
Kommunikationsverbindung zusammen mit den vorgenannten
wesentlichen Frankierteilbilddaten zur Frankiermaschine
übertragen und dann gespeichert. Dabei ist vorgesehen,
daß sich mindestens einige der Bildteilgrenzen gegen
seitig überschneiden, wobei mindestens eine Teilbild
datei von der Datenzentrale geliefert wird. Bereits aus
übertragungs- und sicherungstechnischen Gründen ist es
vorteilhaft, wenn die betreffenden Bildteile in ge
sicherte Teilbilder aufgespalten werden. Alle Teilbild
daten sind vor dem Übertragen und/oder Zusammenfügen
codiert gespeichert oder sind zusätzlich mit einer ver
schlüsselten Prüfsumme versehen. In der Frankiermaschi
ne erfolgt eine Decodierung oder aus den übermittelten
Daten wird eine Prüfsumme gebildet und mit der über
mittelten Prüfsumme verglichen. Das ermöglicht eine
manipulationssichere Dateneingabe.
Die Frankiermaschine ist erfindungsgemäß mit Betäti
gungsmitteln ausgestattet, welche ein Positionieren von
einzelnen Bildteilen innerhalb derjenigen Bereiche im
Stempelbild, welche variabel gestaltet werden dürfen,
gestatten.
Die höhere Flexibilität beim Benutzer basiert weiterhin
auf der Tatsache, daß die Pixelbilder aus konstanten
Rahmenbilddaten und variablen Fensterbilddaten neu er
zeugt werden können, ohne daß ein vorher gespeichertes
Gesamtpixelbild in der Frankiermaschine vorliegen muß.
Die von der Zentrale gesendeten Teilbilder werden im
nichtflüchtigen Speicher der Frankiermaschine gespei
chert und sind dann in der Lage, das Aussehen des Fran
kieraufdruckes in vorbestimmten Bereichen in Verbindung
mit dem Einstellen einer bestimmten Position grundle
gend zu verändern. Somit können Bereiche mit geringem
Informationsinhalt mit Informationsinhalt angereichert
werden. Solche Informationsinhalte bilden Teilbilder,
welche bei Bedarf vom Benutzer über eine Tastatur aus
gewählt bzw. gegeneinander in bestimmten Grenzen ver
schoben und/oder untereinander verschachtelt werden.
Auf diese Weise können auch in ein fertiges Klischee
nachträglich gut lesbare Eintragung aufgenommen werden.
Die Teilbilder können sich gegenseitig überschneiden,
wobei sie überlappen oder übereinander stehen (Stempel
effekt). Die Muster können gegebenenfalls im Über
schneidungsbereich invertiert werden, um die maximale
Lesbarkeit zu gewährleisten.
Die Frankiermaschine ist erfindungsgemäß mit Betäti
gungsmitteln ausgestattet, welche in Reaktion auf eine
über eine Kommunikationsverbindung übermittelte Nach
richt betätigt werden können, um eine Dienstleistung
der Datenzentrale in Anspruch zu nehmen. Jeder Teil
nehmer bzw. Nutzer des Postabfertigungssystems erfährt
von der Datenzentrale beispielsweise eine Benachrichti
gung, was sich in naher Zukunft an vorbestimmten
relevanten Dateninhalten ändern wird und ist somit in
der Lage die entsprechende Datenaktualisierung dann
durchzuführen, wenn die Aktualisierungsdaten Gültigkeit
erlangt haben. Im Falle einer Benachrichtigung über
eine neu angebotene Dienstleistung der Datenzentrale
bzw. im Falle von Werbung ist die Dienstleistung der
Datenzentrale gebührenfrei. Im Falle einer gebühren
pflichtigen Dienstleistung umfaßt die Nachricht auch
den Preis betreffende Daten, wobei die Benachrichti
gung von der Datenzentrale gebührenfrei während einer
Kommunikation aufgrund beispielsweise einer Guthaben
nachladung an den Nutzer übermittelt wird. Die
Dienstleistung kann eine Information über den für den
jeweiligen Nutzer günstigsten Postbeförderer sein und
die Übermittlung von Teilbilddaten für das entspre
chende Logo und von Tariftabellendaten umfassen.
In einer Variante mit Datenfernübertragung beispiels
weise mittels MODEM und Mitteilung des Standortes von
der örtlichen Vermittlungsstelle besteht eine automa
tische Eingabemöglichkeit. Nach dem Einschalten in
einem Subschritt zum Schritt Initialisieren wird ein
Kommunikationserfordernis gebildet. Durch die Frankier
maschine gesteuert, erfolgt ein Bereitstellen von Daten
für die Frankiermaschine automatisch nach deren
Einschalten.
Die erfindungsgemäße Lösung erlaubt auch eine Standort
veränderung problemlos vorzunehmen, ohne daß eine
Zusendung eines Moduls für neue Portogebührentabellen-Speicher
erforderlich wird, oder gar ein Service-Techniker
vor Ort erscheinen muß. Damit werden in vor
teilhafter Weise erhebliche Kosten zur Umrüstung
insbesondere von vermieteten Systemen eingespart.
Das standortspezifische Bereitstellen von Daten erfolgt
mittels einem kartenförmigen Übertragungsmittel oder
mittels externer Speicher durch ein Kommunikationsnetz
(Modem, Mobilfunk). Moderne Telefon- und Mobilfunk
dienste erlauben eine Standortbestimmung von der
Datenzentrale kurzfristig vorzunehmen.
In vorteilhafter Weise werden die in der Frankierma
schine vorhandenen Eingabemittel (Chipkarte, Telefon
anschluß) genutzt. Der Vorteil der erfindungsgemäßen
Lösung besteht in der Mobilität für ein
Postabfertigungssystem, wobei die Ortsveränderung in
der Datenzentrale registriert werden kann.
Die transportable Frankiermaschinen-Anordnung erkennt
die sich ändernden Bedingungen und tritt einmal von
sich selbst aus oder nach entsprechender Eingabe und
automatischer Erkennung eines Aktualisierungs
erfordernisses mit einem externen Speicher in Kommuni
kationsverbindung. Die Frankiermaschine steuert dann
die Datenübertragung. Vorteilhaft wird eine Lösung
geschaffen, um für einen Postbeförderer (USPS, UPS,
Deutsche Post AG oder andere) ein entsprechendes Logo
und für den Standort sowohl die geltende Tariftabelle
des jeweiligen Beförderers in das System laden zu
können, ohne mechanisch bzw. durch Service-Techniker in
das System eingreifen zu müssen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend
zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausfüh
rung der Erfindung anhand der Figuren näher darge
stellt. Es zeigen:
Fig. 1, Blockschaltbild für eine Frankiermaschine,
Fig. 2, Gesamtablaufplan für die Frankiermaschine,
Fig. 3, Flußdiagramm einer Dateneingabe für die
Frankiermaschine,
Fig. 4, Anzeigestruktur für die Frankiermaschine,
Fig. 4a bis 4l, Anzeigen in den einzelnen Ebenen
Fig. 5, Routine zum Behandeln übermittelter Teil
bilddaten in der Frankiermaschine,
Fig. 6, Routine zum Behandeln übermittelter Dienst
leistungsdaten in der Frankiermaschine,
Fig. 7, Darstellung des Positionierens von Bildteilen
in einer Frankiermaschine,
Fig. 8, Flußdiagramm zur Bildung von Anforderungs
daten,
Fig. 9, Kommunikationsmodus für die Frankiermaschine,
um eine Datenübertragung durchzuführen.
Das in der Fig. 1 dargestellte Blockschaltbild für
eine mit Modem 23, einer Chipkarten-Schreib-Leseeinheit
20 oder anderen entsprechenden Empfangsmitteln bzw.
Eingabemitteln 21 ausgerüstete Frankiermaschine besitzt
ein programmierbares Prozessorsystem.
Im Frankiermaschinengehäuse sind Ein- und Ausgabemittel
2, 3, 20, 21, 22, 23 über ein Ein/Ausgabe-Steuermittel
4, mit einem einen posttechnischen Sicherheitsbereich
aufweisenden Prozessorsystem 5 bis 11, 14, 100, 101
direkt oder - in nicht gezeigter Weise - über einen BUS
verbunden. Das Prozessorsystem besteht aus mindestens
einem Speichermittel 5, einem Uhr/Datums-Modul 8 und
einer Verarbeitungseinheit (CPU) als Steuermittel 6 und
ggf. einer speziellen Schaltung 100 und/oder 101. Die
speziellen Schaltungs- und/oder Programm-Mittel 100,
101 sind vorzugsweise Bestandteil eines Programmspei
chers PSP 11 und eines batteriegestützten nichtflüch
tigen Speichers (CMOS-NV-RAM) im Uhr/Datums-Modul 8
und/oder eines nichtflüchtigen Speichers EEPROM im
Speichermittel 5a, 5b. Eine Drucksteuerung (DS) 14 ist
beispielsweise als ASIC ausgebildet und an das vor
zugsweise berührungslose Druckverfahren angepaßt.
In einer anderen Variante ist vorgesehen, daß ein eine
Drucksteuerung 14 einschließendes Ein/Ausgabesteuer
mittel 4, an dem ein Druckkopf 1, Tastatur 2 und
Empfangsmittel 20 bis 23 für Übertragungsmittel
angeschlossen sind, mit dem Steuermodul 6 der
Frankiermaschine über einen BUS in schaltungsmäßiger
Verbindung steht.
Die Speichermittel bestehen in üblicher Weise aus meh
reren permanenten und temporären nichtflüchtigen
Speichern. Ein Teil der Speicher bildet mit der CPU 6
in bekannter Weise einen geschützten postalischen Be
reich innerhalb des Prozessorsystems. Ein Permanent
speicher PSP 11 der Speichermittel der Frankiermaschine
weist Programme für eine Kommunikation über Schnitt
stellen im Ein/Ausgabe-Steuermittel 4 mit den Eingabe
mitteln 20, 21, 22, 23 auf. Die Eingabemittel stellen
die Verbindung zu externen Speichern her.
Die Base der Frankiermaschine besteht aus einem Druck
kopf 1 und einem Leistungselektronik/Sensor/Aktuator
modul 12, der eine Energieversorgung und Steuerung für
die Antriebe (Papiertransport, Drucker, Band,
Streifengeber) bzw. einschließlich den erforderlichen
Antriebsmotor enthält. An dem Prozessorsystem können
auch noch weitere - nicht näher dargestellte -
periphere Ein/Ausgabemittel 21 angeschlossen sein. Bei
letzteren kann es sich beispielsweise um einen
Personalcomputer (PC) einschließlich Bildschirm und
zugehöriger Tastatur handeln. Diese vorgenannten Mittel
1, 12 in der Base sind mit dem Prozessorsystem 5, 8,
11, 14, 100 und 101 direkt und/oder wie Peripherie-E/A-Mittel
21 über das Ein/Ausgabe-Steuermittel 4 schnitt
stellenmäßig gekoppelt.
Die Frankiermaschine weist ein Empfangsmittel bzw. ein
externes MODEM 23 und zugehörige MODEM-Schnittstelle in
der Frankiermaschine für das externe MODEM oder ein
internes MODEM auf. Über MODEM wird eine Kommunikation
mit einer entfernten Datenzentrale ermöglicht. In einer
Variante ist ein Tele-Kommunikationsnetz vorgesehen,
das extern einen Speicher mit den abrufbaren Daten
und/oder Flags zur Nachladung von Zusatzfunktionen- und
Informationen in die Frankiermaschine enthält.
Ein externer Speicher mit Aktualisierungsdaten kann
alternativ auch in einem Mobilfunk-Kommunikationsnetz
vorgesehen sein und durch eine entsprechende Kommunika
tionsverbindung und Kommunikationsmittel angesprochen
werden. Eine Zwischenspeicherung in einem Übertragungs
mittel vorausgesetzt, werden unter Steuerung durch die
Frankiermaschine dann Datenpakete übertragen und dabei
ggf. eine automatische Übernahme des aktuellen Tarifs
durch die Frankiermaschine gewährleistet.
Ein alternatives Übertragungsmittel ist eine Chipkarte,
die mit dem als Eingabemittel 20 dienende Chipkarten-
Schreib/Lese-Einheit 20 in Kontakt gebracht wird. Die
Interfaceplatine der Chipkarten-Schreib/Leseeinheit
ist mit einer seriellen Schnittstelle der
Frankiermaschine verbunden. Die Kontaktiereinrichtung
weist mindestens 6 Kontakte auf und der Datenaustausch
zwischen dem ungeschützten und/oder dem geschützten
Kartenspeicherbereich und einem nichtflüchtigen Spei
cher der Programmspeichermittel der Frankiermaschine
wird seriell im Rahmen eines Kommunikationsprotokolls
automatisch vorgenommen wird, sobald die Chipkarte in
den Einsteckschlitz eingesteckt worden ist. Eine
persönliche Chipkarte der Nutzer kann neben einer
Standorteingabe vorteilhaft auch zusätzlich zur kosten
stellenabhängigen Einstellung eines Werbeklischees
genutzt werden. Dies wurde bereits in der EP 566 225 A2
vorgeschlagen. Damit entfallen in vorteilhafter Weise
die sonst jeweils erforderlichen benutzerrelevanten
Einstellungen der Kostenstelle und des Werbeklischees
über die Tastatur der Frankiermaschine. Darüber hinaus
wird zusätzlich zur Einstellung ein entsprechendes
Poststempel- bzw. Klischee-Textteil übermittelt, um die
vorhandenen bereits gespeicherten Druckbilddaten ent
sprechend dem Standortwechsel modifizieren zu können.
Zwar wurde bereits in der DE 40 33 164 vorgeschlagen,
auf eine Chipkarte, welche in einem ihrer beiden
Speicherbereiche neue Werbeklischeedaten enthält, beim
Druck zuzugreifen. Jedoch soll im Unterschied dazu das
Werbeklischee nur teilweise und diese Teile nur
einmalig nach einem Standortwechsel nachgeladen werden.
Die Frankiermaschine ist mit einem nichtflüchtigen
Speicher für eine Anzahl jeweils der Kostenstelle des
Benutzers zugeordneten Werbeklischees und mit einer
Chipkarten-Schreib/Leseeinheit ausgestattet und ermög
licht einen öfteren Kartenwechsel für eine Vielzahl an
Nutzern. Einerseits kann somit ein Werbeklischee in die
Frankiermaschine nachgeladen werden. Andererseits kann
eine feste Anzahl an Werbeklischees in einem internen
Anwenderspeicher ASP (EEPROM) bereits vom Hersteller
werk nichtflüchtig gespeichert vorliegen.
In weiteren Schaltungs- bzw. Programm-Mitteln, welche
im Programmspeicher PSP 11 und in den nichtflüchtigen
Speicherbereichen des Uhren/Datums-Modul 8 und/oder des
Speichermittels 5 vorliegen, ist ein entsprechender
Ablauf zum Datenladen bzw. zur Aktualisierung
gespeichert. Der geschützte postalische Bereich des
Prozessorsystems der Frankiermaschine kann - in einer
hier nicht gezeigten Weise - beispielsweise als ASIC
ausgebildet sein, so daß der Ablauf nicht unbefugt
manipuliert werden kann.
Vor einer Zuordnung von semivariablen Fensterdaten,
welche den Standort im Poststempel betreffen, erfolgt
eine standortspezifische Initialisierung der Frankier
maschine manuell oder vorzugsweise automatisch.
Die Anordnung zur Dateneingabe in eine Frankier
maschine umfaßt Eingabe- und Ausgabemittel, die mit
einem Prozessorsystem verbunden sind. Erfindungsgemäß
ist vorgesehen,
- a) daß die Eingabemittel 2 Betätigungsmittel aufweisen, um die Frankiermaschine auf einen anderen Postbeför derer einzustellen,
- b) daß die Eingabemittel 2 Betätigungsmittel zur spezi fischen Einstellung eines neuen Postbeförderers auf weisen,
- c) daß ein Prozessorsystem einen Mikroprozessor 6
enthält, der mit einer Routine programmiert ist,
- c1) um die Daten des eingestellten neuen Post beförderers in automatischen Routinen 900, 1000 des Kommunikationsmodus 300 entsprechend zu laden und um eine spezifische Steuerdatei zu behandeln, um eine Änderung im Druckbild zu erzeugen und der
- c2) mit einer Routine zum Positionieren von Teilbildern mittels Betätigungsmittel programmiert ist, wobei die beim Positionieren erzeugten Änderungsdaten nicht flüchtig und dem jeweiligen Postbeförderer bzw. einer dem jeweilig ausgewählten Postbeförderer entsprechenden Carrier-Identifikations-Nummer (CIN) zugeordnet nicht flüchtig gespeichert werden und wobei die Steuerdatei eine Vielzahl von Teilbilddateien umfaßt.
Vor der vorgenannten Routine zum Positionieren von
Teilbildern werden anfangs Teilbilddateien einer
Steuerdatei über MODEM nachgeladen und in einen
vorbestimmten Stempelbereich positioniert.
Diese Art der Nachladung ist besonders für digitale
Druckverfahren vorgesehen, welche ein programmgesteuer
tes Einbetten variabler bzw. semivariabler Fenster
pixelfelddaten in konstante Rahmenpixelfelddaten erlau
ben. Ein solches Verfahren zum Steuern des spalten
weisen Drucks eines Postwertzeichenbildes in einer
Frankiermaschine ist beispielsweise in der EP 578 042
A2 beschrieben.
Der in der Fig. 2 dargestellte Gesamtablaufplan für
die Frankiermaschine zeigt eine Start- und Initiali
sierungsroutine, wobei letztere einen Subschritt 1011
einschließt. Nach dem Einschalten wird im vorgenannten
Subschritt 1011 ein Kommunikationserfordernis gebildet,
um eine automatische Kommunikation mit der Datenzen
trale zu veranlassen und um eine entsprechende Daten
übertragung durchzuführen, bei der im Datumsstempel der
Ortsname entsprechend dem aktuellen Standort geändert
wird.
Das Verfahren zur Dateneingabe in eine Frankiermaschi
ne geht von einem automatischen Verändern des letzten
Standes an gespeicherten Dateninhalten in der Frankier
maschine zu deren Einstellung aus. Dabei werden erfin
dungsgemäß folgende Schritte durchgeführt:
- I) Initialisieren 101 einer Frankiermaschine, welche zur Portoberechnung nach Gewichtsdatenübermittlung von einer Waage 22 ausgebildet ist, einschließlich einer standortspezifischen Initialisierung 1011 der Fran kiermaschine,
- II) Aufruf in einem ersten Schritt 201 und automa tisches Überprüfen der Änderung und des letzten Standes an in der Frankiermaschine gespeicherten Dateninhalten in einem zweiten Schritt 209 anhand von aktuellen Datumsdaten und mittels der eingespeicherten vorherigen Eingabedaten,
- III) Bereitstellung von standortspezifischen Daten für die Frankiermaschine in externen Speichern und
- IV) Aktualisierung der intern gespeicherten Daten, wobei aus einem externen Speicher Aktualisierungsdaten zur Frankiermaschine übertragen werden.
Die Daten, die eine Standortveränderung betreffen und
zuvor von der Datenzentrale genehmigt werden sollen,
können natürlich den Empfänger nur dann erreichen, wenn
dessen Telefonnummer vor Ort stimmt. Deshalb ist eine
spezielle Initialisierung der Frankiermaschine mit
Eingabe der Telefonrufnummer oder der Postleitzahl PLZ
erforderlich.
In einer Variante ist die Frankiermaschine so program
miert, um die Rufnummer ihres Anschlusses zur Daten
zentrale zu übermitteln. Die Rufnummer des rufenden
Anschlusses wird zur gerufenen Datenzentrale übertragen
und dort ausgewertet. Die Datenzentrale weist eine
Datenbank auf, in welcher vorgenannte Rufnummernteile
(Ortsnetzkennzahlen) zugeordnet gespeichert zu wesent
lichen Frankierbildteilen vorliegen. Die Datenbank der
Datenzentrale registriert für jede Frankiermaschine
eine Zuordnung von Maschinennummer, Standort und
geladener Befördererkonstellation.
In einer anderen Variante wird die Standortbestimmung
von einem Telekommunikationsdienst unterstützt. Telefon- und
Mobilfunkdienste erlauben eine Standortbestimmung
von der Datenzentrale kurzfristig während eines
einzigen Anrufes vorzunehmen, wenn die Frankier
maschine die Datenzentrale anruft und dabei Daten von
der örtlich zuständigen Vermittlungsstelle zwischen die
Wählsignale eingefügt werden, welche den rufenden
Anschluß eindeutig identifizieren. Ein in der Datenzen
trale eingesetztes analoges MODEM ist entsprechend
programmiert, solche lokalen Identifizierungsdaten aus
zufiltern. Dazu ist es erforderlich, daß die Wähl
signale zur Datenzentrale im Mehrfrequenz-Wahlverfahren
(MFV) übermittelt werden.
Beim Einsatz eines digitalen MODEMs, insbesondere eines
ISDN-MODEMs kann vorteilhaft das ISDN-Dienstmerkmal
"Identifizieren des rufenden Anschlusses" genutzt
werden, an welchem die Frankiermaschine angeschlossen
ist. Von der Telefon-Vermittlungsstelle, dem der
Anschluß zugeordnet ist, wird der Teil der Rufnummer
erzeugt, der den Anschluß eindeutig identifiziert.
Bei einer Ortseingabe über Chipkarte muß zuvor eine
Genehmigung eingeholt werden. Das ist zwar zeitaufwen
diger, aber erlaubt in der Datenzentrale ebenfalls eine
Standortregistrierung für das jeweilige Postabferti
gungssystem. Das standortspezifische Bereitstellen von
Daten erfolgt wahlweise mittels einem kartenförmigen
Übertragungsmittel oder mittels externer Speicher durch
ein Kommunikationsnetz (Modem, Mobilfunk), entsprechend
dem vorhanden Frankiermaschinentyp.
In einer anderen Variante wird statt mittels
Datenfernübertragung oder statt Chipkarte nun eine
Eingabe des Standortes beispielsweise mittels Tastatur
vorgenommen. Die Frankiermaschine wird beispielsweise
nach einem Ortswechsel von einem neuen Benutzer
eingeschaltet. Eine solche Eingabemöglichkeit besteht
nach dem Einschalten in einem Subschritt 1011 zum
Schritt 101 der Initialisierung, durch Eingabe der
Postleitzahl PLZ in die Frankiermaschine. Nach Eingabe
der letzten Ziffer (PLZ in Deutschland ist 5-stellig)
bzw. Ziffern (der einzugebende Teil des 8-stelligen
Zipcodes in den USA ist 3-stellig) wird die Eingabe
automatisch übernommen. Unabhängig davon kann nach
einer derartigen Initialisierung eine Aktualisierung
unter Steuerung durch die Frankiermaschine über ein
Kommunikationsnetz oder Übertragungsmittel durchge
führt werden, wobei eine standortspezifische Bereit
stellung von Daten für die Frankiermaschine in einem
externen Speicher erfolgt.
Während der Initialisierungsroutine 101 besteht die
Möglichkeit, durch Eingabe des Standortes bzw. durch
Definition eines neuen Satzes an Postbeförderern den
bisherigen Standortnamen oder die bisherige Beförderer
konstellation zu wechseln. Dem gespeicherten Satz an
Postbeförderern ist eine Wertigkeitstabelle zugeordnet,
wobei der günstige Postbeförderer die höchste Wertig
keit erhält. Ein ungünstiger Postbeförderer erzielt
eine niedrige Wertigkeit. Zusätzlich ist eine standort
spezifische Bereitstellung einer weiteren Liste seitens
der Datenzentrale vorgesehen, um eine Eingabe einer dem
Namen des Postbeförderers entsprechenden CIN (Carrier-Identifizierungs-Nummer)
im Subschritt (1012) des
Schrittes 101 zum Initialisieren der Frankiermaschine
vorzunehmen. In der Liste erfolgt eine standort
spezifische Bereitstellung von Daten, die aus einem
externen Speicher (beispielsweise in der Datenzentrale)
über ein Kommunikationsnetz geladen werden können.
Nach der Initialisierungsroutine wird zu einem ersten
Schritt 201, um nichtflüchtig gespeicherte Einstellun
gen für die Frankiermaschine aufzurufen, verzweigt.
Beispielsweise kann ein Personalcomputer (PC) 21 ange
schlossen sein, was eine komfortablere Bedienerführung
für die Frankiermaschine ermöglicht. Dann werden die
jeweiligen Frankiermaschinen-Einstellungen PC-gesteuert
vorgenommen. Die Schnittstellen im Ein/Ausgabe
steuermittel 4 werden selektiert, um die angeschlos
senen Peripheriemittel zu erkennen und um die Frankier
maschine ggf. in einen erforderlichen vorprogrammierten
Betriebsmodus umzuschalten, welcher die Zusammenarbeit
und Kommunikation mit vorgenannten Peripheriemitteln
ermöglicht. Dabei wird auch die Schnittstelle zur Waage
22 selektiert, wobei eine Modusumschaltung erfolgt,
wenn eine Waage zur Gewichtseingabe angeschlossen ist.
Die Frankiermaschine befindet sich dann im Slave-Zustand.
Nachdem eine Vielzahl von Abfragen in weiteren
Schritten 202, 209, 301, 211, 212 und 214 durchlaufen
wurden, wird im Frankiermodus 400 die Portogebühr für
ein gewogenes Poststück bzw. entsprechend der Einstel
lung ermittelt.
Außerdem erfolgt bereits in der Initialisierungsroutine
101 eine automatische Druckdateneingabe mit gesicherten
Daten zur Vorbereitung des Ausdruckens, wie dies in der
US-Anmeldung 08/525,923 (Method for improving the
security of postage meter machines) näher beschrieben
worden ist. In einem Schritt 202 können Sicherheits
kriterien abgefragt und in einem anderen Schritt 203
angezeigt werden. Auch wenn keine weiteren Eingaben
vorgenommen werden, kann sofort mit den gespeicherten
Daten ein Stempelabdruck manipulationssicher erzeugt
und gedruckt werden. Der nachfolgende erfindungsgemäße
zweite Schritt 209 betrifft eine spezielle Eingabe- und
Anzeige-Routine. Im vorgenannten zweiten Schritt 209
können mittels der Eingabemittel der Frankiermaschine
die bisherigen nichtflüchtig gespeicherten Daten über
schrieben bzw. verändert oder andere Eingaben getätigt
und angezeigt werden. Außerdem ist eine Druckdaten
eingabe mit erfindungsgemäß wahlweiser Positionierung
von Teilbildern vorgesehen.
Nach dem zweiten Schritt 209 wird der Punkt e, d. h. der
Beginn eines Kommunikationsmodus 300 erreicht und in
einem dritten Schritt 301 abgefragt, ob ein Transak
tionsersuchen vorliegt. Das ist der Fall, wenn Anfor
derungsdaten gebildet oder eine Eingabe zwecks Gut
habennachladung vorgenommen wurde. Ist das nicht der
Fall, wird der Kommunikationsmodus 300 verlassen und
der Punkt f, d. h. der eigentliche Betriebsmodus 290 der
Frankiermaschine erreicht. Wurden relevante Daten im
Kommunikationsmodus übermittelt, dann ist zur Datenaus
wertung auf den Schritt 213 zu verzweigen. Im Schritt
213 wird eine Statistik- und Fehlerauswertung durchge
führt, um weitere aktuelle Daten zu gewinnen, welche
nach Verzweigung zur Systemroutine 200 im Schritt 201
ebenfalls aufrufbar sind. Oder anderenfalls, wenn im
Schritt 211 die Nichtübermittlung festgestellt wird,
ist auf den Schritt 212 zu verzweigen.
Nun wird überprüft, ob entsprechende Eingaben getätigt
worden sind, um bei Testanforderung 212 in den
Testmodus 216, anderenfalls um bei beabsichtigter
Registerstandüberprüfung 214 in einen Anzeigemodus 215
zu gelangen. Ist das nicht der Fall, wird automatisch
der Punkt d, d. h. der Frankiermodus 400 erreicht. Vom
Frankiermodus 400 wird dann zum Punkt e verzweigt, wenn
der Stückzahlkredit verbraucht ist und eine Kommuni
kation mit der Datenzentrale aufgenommen werden muß, um
weiter frankieren zu können. Vom Frankiermodus 400 wird
wiederholt zum Punkt f verzweigt, um im Schritt 209
eine Dateneingabe mittels der Frankiermaschinentastatur
solange zu ermöglichen, wie noch kein Signal zur Druck
ausgabeanforderung erzeugt wurde. Wurde aber ein Post
stück erkannt, die Druckausgabeanforderung erzeugt und
ein Frankieren durchgeführt, dann wird zum Punkt s
zurückverzweigt.
Das Verfahren zur Dateneingabe in eine Frankiermaschine
umfaßt somit die Schritte:
- - Aufruf nichtflüchtig gespeicherter Einstelldaten für die Druckdateneingabe in die Frankiermaschine (erster Schritt 201),
- - Durchführen einer Routine (zweiter Schritt 209), zur Eingabe, zur Bildung von Anforderungsdaten, zur automa tischen Druckdateneingabe und -Prüfung sowie zur Anzeige,
- - Durchführen einer Kommunikation (dritter Schritt 300) mit einer entfernten Datenzentrale, wobei aufgrund übermittelter vorgenannter Anforderungsdaten von der Datenzentrale Teilbilddateien (Schritt 900) und ggf. weitere Dateien (Schritt 1000) zur Frankiermaschine übertragen werden,
- - Durchführen einer Subroutine zum Positionieren von Teilbildern im zweiten Schritt 209, aufgrund der Be tätigung ausgewählter Betätigungsmittel, wobei die beim Positionieren erzeugten Änderungsdaten im fünfzehnten Subschritt (209-15) darauf hin überprüft werden, ob sie im zulässigen Bereich liegen und wobei im einund zwanzigsten Subschritt (209-21) festgestellte zulässige Änderungsdaten im zweiundzwanzigsten Subschritt (209-22) zu einer Änderung einer Steuerdatei führen und wobei die Änderung in Form einer geänderten Klardarstellung des Druckbildes mittels einer zweiten Subroutine (209-2) angezeigt wird.
Die Fig. 3 zeigt ein Flußdiagramm einer Dateneingabe
für die Frankiermaschine. Der zweite Schritt 209 für
eine Eingabe- und Anzeige-Routine ist um spezielle
Abfrageschritte ergänzt worden. Im zweiten Schritt 209
soll beispielsweise eine Vordatierung für zukünftige
Post mittels der Eingabemittel der Frankiermaschine das
bisherige nichtflüchtig gespeicherte Datum über
schrieben und angezeigt werden. Dazu wird ein im
zweiten Subschritt 209-2 angezeigtes Datum aufgrund
einer im ersten Subschritt 209-1 mittels Eingabemittel
vorgenommenen Datumseingabe überschrieben, bevor ein
entsprechender dritter Subschritt 209-3 zur Abfrage
erreicht wird. Wurde ein anderes Datum eingestellt, als
vom Uhr/Datumbaustein 8 vorgegeben wird, dann wird das
im Abfrageschritt 209-3 festgestellt und zum vierten
Subschritt 209-4 verzweigt, um den Wechsel auf
vordatiertes oder aktuelles Datum durchzuführen. Nach
Rückverzweigung wird das neue Datum im zweiten
Subschritt 209-2 angezeigt. Ein solches Verfahren zur
Datumseinstellung für elektronisch gesteuerte Frankier
maschinen kann beispielsweise so erfolgen, wie es in
der deutschen Anmeldung 195 20 898.6 ausführlich
dargestellt worden ist. Ein anderes Verfahren ist mit
einer Anordnung zur Erzeugung einer flexiblen Benutzer
oberfläche für Frankiermaschinen in der DE 42 17 478 A1
realisierbar bzw. (in Verbindung mit Face 1, Feld 3 der
Fig. 4a) mitgeteilt worden. Auf die gleiche Weise kann
der Portowert in Feld 4 der vorgenannten Fig. 4a
überschrieben werden. Dabei können als Betätigungs- und
Anzeigemittel ebenso eine Tastatur und eine LCD-Anzeigeeinheit
eingesetzt werden, wie das in der
europäischen Anmeldung mit dem Titel: Benutzerschnitt
stelle für eine Frankiermaschine (Nr. 94 120 314.3)
bereits ausführlich beschrieben wurde.
Erfindungsgemäß wird vom vierten Subschritt 209-4 für
Datumswechsel über weitere Subschritte, insbesondere
einen neunzehnten Subschritt 209-19, um Anforderungs
daten zu bilden, und über einen zwanzigsten Subschritt
209-20, um den Schleifenzähler rückzusetzen, auf den
Punkt t am Eingang der Eingabe- und Anzeige-Routine
(zweiter Schritt 209) zurückverzweigt.
Wenn bei der Abfrage im dritten Subschritt 209-3 fest
gestellt wird, daß keine anderen Datumsdaten gewählt
wurden, wird die nächste Abfrage im fünften Subschritt
209-5 erreicht. Dabei wird abgefragt, ob bei der
Eingabe ein anderer Wert gewählt wurde. Ist das der
Fall, d. h. bei der Eingabe wurde ein anderer Wert ge
wählt, dann wird zum sechsten Subschritt 209-6 ver
zweigt, um einen verschlüsselten Überprüfungscode (MAC)
über den gewählten Wert zu generieren. Ein bevorzugtes
Verfahren zur Absicherung von Daten und Programmcode
ist in der deutschen Anmeldung 195 34 530.4 ausführlich
beschrieben worden. Nach dem vorgenannten Subschritt
209-6 wird über den Subschritt 209-20, um den
Schleifenzähler rückzusetzen, zum Punkt t am Eingang
der Eingabe- und Anzeige-Routine (zweiter Schritt 209)
zurückverzweigt. Ist das aber nicht der Fall werden
weitere Abfrageschritte 209-7 bis 209-14 durchlaufen.
Mittels des ersten Subschrittes 209-1 ist auch dann,
wenn keine Waage angeschlossen ist, beispielsweise für
bekannte Tarife, eine direkte Werteingabe über die
Tastatur möglich. Grundlage für die Darstellungsform
des jeweiligen carrierspezifischen Stempelbildes ist
eine carrierspezifische Steuerdatei, welche geeignet
ist, eine Zuordnung von Teilbildern zu anderen va
riablen Bilddatendateien (Fensterbilddaten) oder unva
riablen Teilbildern Bilddatendateien (Rahmenbilddaten)
festzulegen oder zu verändern. In der europäischen
Anmeldung 95 114 057.3 sind solche Bilddaten- und
Steuerdateien in einem Verfahren zum Erzeugen eines
Druckbildes, welches in einer Frankiermaschine auf
einen Träger gedruckt wird, ausführlicher dargestellt.
Im siebenten Subschritt 209-7 wird geprüft, ob bei der
Eingabe im ersten Subschritt 209-1 ein anderes Klischee
gewählt wurde. Im neunten Subschritt 209-9 wird
geprüft, ob bei der Eingabe im ersten Subschritt 209-1
ein anderer Beförderer (Carrier) gewählt wurde. Im
elften Subschritt 209-11 wird geprüft, ob bei der
Eingabe im ersten Subschritt 209-1 ein anderer Wahl
druck gewählt wurde, welcher natürlich eine carrier
spezifische Dienstleistung darstellt. Weitere Dienst
leistungen des Postbeförderers betreffen beispielsweise
Eilsendungen, Luftpost, Drucksache, Rückschein und sind
vorzugsweise im Anzeige-Feld für den Wahldruck des
Frankierstempels dargestellt.
Es ist vorteilhaft, wenn eine laufende Anpassung der
Bedienoberfläche an den Bediener vorgenommen wird, wie
das in der DE 42 17 478 A1 bereits beschrieben wurde
und wenn - indem zur Anzeige zur zweiten Subroutine
209-2 zurückverzweigt wird - eine Klardarstellung des
zu druckenden Stempels in der Anzeige erfolgt. Damit
kann leicht eine vorgenommene Veränderung des
Stempelbildes überwacht werden, insbesondere wenn
Änderungseingaben betreffend ein anderes Klischee,
einen anderen Beförderer oder einen anderen Wahldruck
vorgenommen werden.
Eine entsprechende Eingabe im ersten Subschritt 209-1
vorausgesetzt, wird beim Erreichen einer der Sub
schritte zur Prüfung auf Klischee-Eingabe (209-7), zur
Prüfung auf Carriereingabe (209-9) und zur Prüfung auf
Wahldruckeingabe (209-11) dann auf einen jeweils zuge
hörigen Subschritt 209-8, 209-10 und 209-12 verzweigt,
zur Prüfung der Verfügbarkeit der Daten in der
Frankiermaschine.
Bei verfügbaren Daten, wird von den Subschritten 209-8,
209-10 und 209-12 zur Klischee-, Carrier- oder
Wahldruck-Eingabeüberprüfung zu zugeordneten Sicher
heitsüberprüfungsschritten 209-16, 209-17, 209-18 ver
zweigt, wobei bei Gültigkeit eine automatische Druck
dateneingabe vorgenommen wird. Eine Datenüberprüfung
anhand einer verschlüsselten Überprüfungssumme (MAC)
verhindert eine Manipulation in Fälschungsabsicht, wie
das in der deutschen Anmeldung mit dem Titel: Verfahren
zur Absicherung von Daten und Programmcode einer
elektronischen Frankiermaschine (Nr. 195 34 530.4),
bereits ausführlich beschrieben wurde.
Sind anderenfalls die Daten in der Frankiermaschine
nicht verfügbar, wird auf einen Punkt k zu einem
neunzehnten Subschritt 209-19 verzweigt, um Anfor
derungsdaten zu bilden. Wurden während der Eingabe
routine (erster Subschritt 209-1) Betätigungsmittel für
eine Neueingabe eines Carriers betätigt, wird das in
einem Abfrageschritt (dreizehnter Subschritt 209-13)
festgestellt und ebenfalls zum Punkt k des neunzehnten
Subschrittes 209-19 verzweigt, um Anforderungsdaten zu
bilden. Der vorgenannte neunzehnte Subschritt 209-19
wird unten in Verbindung mit der Fig. 8 näher
erläutert. Der vorgenannte Abfrageschritt (dreizehnte
Subschritt 209-13) in Verbindung mit der Neueingabe
eines Carriers im ersten Subschritt 209-1 wird unten
anhand der Fig. 4 näher erläutert. Dabei kann dem
vorgenannten Abfrageschritt 209-13) eine Eingabe
routine und ein weiterer Abfrageschritt vorausgegangen
sein, um zu einer neuen Carrier-Information zu
gelangen, was ebenfalls unten anhand der Fig. 4 näher
erläutert wird. Ist das Angebot an gespeicherten
Carriern für den Benutzer nicht ausreichend, wird vom
Benutzer die Information zu weiteren Carriern (Carrier-Info)
aufgerufen. Dabei kann eine weiter unter
erläuterte Dienstleistung der Datenzentrale, welche
erbracht wird, um Kundenwünsche zu bearbeiten, bei
Bedarf in Anspruch genommen werden und zur Eingabe
eines weiteren Postbeförderers führen. Durch eine
automatische Anwahl der Datenzentrale kann, ohne daß
eine Berechnung in der Frankiermaschine vorzunehmen
ist, eine Eingabe des jeweils günstigen Postbeförderers
erzielt werden. Die Daten des bisher ungünstigen
Postbeförderers werden gelöscht und die Rangfolge der
Wertigkeiten entsprechen verändert.
In der Fig. 3 ist erfindungsgemäß im vierzehnten
Subschritt 209-14 ein Abfragekriterium nach einer
Teilbildpositionierung erfüllt, wenn eine entsprechende
Betätigung von Eingabemitteln im Rahmen der Eingabe
routine (erster Subschritt 209-1) erfolgt ist, um ein
Teilbild im Stempelbild anders zu positionieren. Im
Ergebnis der Abfrage im vierzehnten Subschritt 209-14
wird eine Routine zur Bildung von Änderungsdaten zur
Positionierung eines selektierten Teilbildes erreicht
(fünfzehnter Subschritt 209-15), um dann auf einen
einundzwanzigsten Subschritt 209-21 zur Abfrage zu
verzweigen, ob die Änderungsdaten noch im vom Carrier
definierten zulässigen Bereich liegen. Ist das nicht
der Fall, wird über den zwanzigsten Subschritt 209-20
zum Rücksetzen des Schleifenzählers auf den Punkt t
zurückverzweigt. Liegen jedoch die Änderungsdaten noch
im vom Carrier definierten zulässigen Bereich, wird auf
einen zweiundzwanzigsten Subschritt 209-22 verzweigt,
um die Steuerdatei entsprechend zu ändern, welche
mehrere Teilbilddateien einschließt, die jeweils ein
Teilbild des Druckbildes definieren. Vom vorgenannten
zweiundzwanzigsten Subschritt 209-22 zur Änderung der
Steuerdatei wird dann wieder zum Rücksetzen des
Schleifenzählers auf den zwanzigsten Subschritt 209-20
und danach auf den Punkt t zurückverzweigt.
Anderenfalls, wenn im vierzehnten Subschritt 209-14 das
Abfragekriterium nach einer Teilbildpositionierung
nicht erfüllt ist, wird zum Punkt e verzweigt.
Zwischen den Abfrageschritten 209-11 und 209-14 ist
eine Vielzahl an weiteren Abfrageschritten angeordnet,
welche durchlaufen werden, bevor der Punkt e erreicht
wird. Einige von diesen - aus Platzgründen in der Fig.
3 nicht dargestellten - Abfrageschritten betreffen die
Selektion aus einer Vielzahl an Carriern, was unten
anhand der Fig. 4 noch näher erläutert wird.
Wird ein Abfragekriterium erfüllt, wird über weitere
Verarbeitungsschritte und über den vorgenannten
Subschritt 209-20 zum Punkt t am Eingang des zweiten
Schrittes 209 zurückverzweigt. Anschließend erfolgt im
zweiten Subschritt 209-2 eine Anzeige mit einer
Eingabemöglichkeit im ersten Subschritt 209-1, wobei
eine Bedienoberfläche vorteilhaft zum Einsatz kommen
kann, um eine Vielzahl von unterschiedlichen Eingaben
zu ermöglichen. Eine solche geeignete Bedienoberfläche
wird unten in Verbindung mit der Fig. 4 näher
erläutert. Eine andere geeignete Bedienoberfläche wird
in der vorgenannten europäischen Anmeldung mit dem
Titel: Benutzerschnittstelle für eine Frankiermaschine
(Nr. 94 120 314.3) beschrieben.
In der Fig. 4 ist eine Anzeigestruktur für die
Frankiermaschine dargestellt. Von einer Darstellung in
einer ersten Ebene ausgehend kann durch Betätigung
eines Betätigungsmittels im Eingabemittel 2 der Fran
kiermaschine auf eine hierarchisch untergeordnete
zweite Ebene heruntergeschaltet werden. Die Anzeige
einheit 3 der Frankiermaschine weist eine Vielzahl an
Feldern auf, zu welchen Bedienelemente zugeordnet sind,
wobei die Funktion dieser Bedienelemente von der
Darstellung in dem jeweiligen Feld abhängt. Eine
Darstellung (face) weist vorzugsweise vier Felder auf.
In den Fig. 4a bis 4l sind die Anzeigen, die bei
Erreichen der einzelnen Ebenen und weiterer Subebenen
von der Anzeigeeinheit 3 wiedergegeben werden, gezeigt.
Von jedem Feld ausgehend kann prinzipiell eine Subebene
mit einer Darstellung von weiteren Wahlmöglichkeiten
erreicht werden. Beispielsweise kann auf eine in der
Fig. 4e gezeigte Subebene geschaltet werden, welche
ein drittes Anzeigefeld zwecks einer Auflistung von mit
einer Vielzahl an Carriern in Zusammenhang stehenden
Funktionen aufweist.
Die Fig. 4a zeigt vorzugsweise eine Klardarstellung
des zu druckenden Stempelbildes gemäß der ersten Ebene.
Mit der Zuordnung von Bedienelementen (Softkeys) zur
Darstellung, welche die Fig. 4b zeigt, können erfor
derliche Einstellungen vorgenommen werden, um zum Bei
spiel das Stempelbild zu verändern. Die Eingabemittel
der Frankiermaschine umfassen mindestens ein Betäti
gungsmittel für eine automatische Carriereinstellung.
Nach Fig. 4b, eingeordnet in eine baumartige Anzeige
struktur, wie sie beispielsweise in der Fig. 4 gezeigt
wird, existiert ein drittes Anzeigefeld, im Face 2.0
der zweiten Ebene der Anzeigestruktur. In einer
Auflistung kann eine von folgenden Funktionen
ausgewählt werden:
- - Portocomputer ein/aus
- - Automatische Carriereinstellung nach dem häufigsten Carrier,
- - automatische Carriereinstellung nach dem Carrier mit der höchsten Wertigkeit,
- - Selektion eines anderen (neuen) Carriers.
Von der letzten Funktion ausgehend wird, bei entspre
chender Betätigung eines Betätigungsmittels, eine in
der Fig. 4e gezeigte Darstellung mit weiteren
Funktionen im vierten Anzeigefeld erreicht, betreffend
Carrier 1, Carrier 2, Carrier 3 und Information zu
weiteren Carriern sowie einer Möglichkeit zur
Neueingabe eines weiteren Carriers. Die vorgenannten
Funktionen können gescrollt werden, um bei Quittierung
einer selektierten Funktion die verfügbaren Dienste
anzuzeigen, wie das in Fig. 4f für einen spezifischen
ersten Carrier gezeigt wurde.
Eine spezielle Dienstleistung der Datenzentrale besteht
beispielsweise darin, Kundenwünsche in Kriterien zu
fassen, zur Unterstützung für die Carrier-Eingabe.
Anhand der an eine Datenzentrale (DZ) übermittelten und
abgespeicherten Erfahrungswerte über Benutzungserfor
dernisse lassen sich Kundenwünsche in Kriterien fassen.
Nach Übermittlung einer Carrier-Info an den Nutzer kann
der Nutzer der Frankiermaschine einen Carrier
auswählen, indem er auf gespeicherte Carrierdaten
zurückgreift oder indem er über Betätigungsmittel eine
Aktualisierung seiner Daten hinsichtlich des für ihn
günstigsten Carrier veranlaßt. Die Auswahl erfordert in
vorteilhafter Weise dann keine konkreten Berechnungen
für eine Vielzahl an Carriern in der Frankiermaschine,
wenn die Dienstleistung der Datenzentrale gerade darin
besteht, den günstigsten Carrier herauszufinden. Die
(Carrier-Info) umfaßt spezielle Informationen über
mindestens einen der Carrier, der das günstigste
Angebot für den Kunden bereithält. Die spezifischen
Daten des günstigsten Carriers, wird bei Anforderung
durch den Kunden gegen Bezahlung von der Datenzentrale
zu ergänzt. Eine andere Carrier-Info besteht in einer
Benachrichtigung, daß Carrier-Sonderangebote vorliegen.
Bei vorbestimmter Betätigung mindestens einer der
Tasten des Eingabemittels der Frankiermaschine wird die
Bezahlung veranlaßt und dann werden entsprechende
Aktualisierungsdaten übermittelt. Im einzelnen kommen
folgende Verfahrensschritte zur Anwendung:
- a) Der Kunde speichert (notiert) seine ihn interessierenden Kriterien und schließt einen Vertrag mit dem Betreiber FP der Datenzentrale (Dienstleister) über Informationsübermittlung im Rahmen von Trans aktionen mit der Datenzentrale ab. Die Kundenwünsche werden in der Datenzentrale kundenspezifisch in Kriterien gefaßt und in einer Datenbank gespeichert.
- b) Übermittlung der Telefonnummer des Carriers und seiner Carrier-Info an die Datenzentrale DZ betreffend Werbung für Carrier-Sonderangebote.
- c) Die in Kriterien gefaßten Kundenwünsche liegen in der Datenzentrale kundenspezifisch in einer Datenbank gespeichert vor. Eine eingehende Carrier-Information wird auf Relevanz für jeden Kundenwunsch untersucht.
- d) Info an den Kunden übermitteln, daß Neuigkeiten vorhanden sind.
- e) Nach Auswahl bzw. bei Bedarf, Speichern der Carrier-Info.
- f) Bilden einer Reihenfolge in der Frankiermaschine für kundenspezifisch bevorzugte Carrier in Abhängigheit der Häufigkeit von günstigen Sonderangeboten.
- g) Abarbeiten in der Frankiermaschine entsprechend der vorgenannten Reihenfolge.
Es ist vorgesehen, rechtzeitig eine Carrier-Info an den
Nutzer zu übermitteln. Damit soll erreicht werden, daß
zwischenzeitlich eingetretene Änderungen beim Carrier
(andere Tarife, anderes Logo) auch bei ständig
eingeschalteter Frankiermaschine bemerkt werden bzw.
bei Frankiermaschinen, welche selten zu Frankierungen
eingesetzt werden. Der Benutzer muß schriftlich oder
über elektronische Medien informiert werden. Letzteres
setzt das Vorhandensein entsprechender Endgerät
(vernetzte PCs oder für Multimedia taugliche Fern
empfangsgeräte voraus). Spezielle andere Endgeräte sind
Frankiermaschinen, bei denen eine von der Datenzentrale
übermittelte Meldung (elektronische Werbung) beim Ein
schalten bzw. beim Guthabennachladen möglich ist.
Erforderlich ist eine entsprechende Signalisierung z. B.
per Display über Neuigkeiten (Datum und Kurz- bzw.
Stichwort) und einen Speicher für Carrier-Infos und die
zugehörige Carrier-Identifikations-Nummer (CIN). Bei
Bedarf stellt der Kunde die Frankiermaschine auf Anfor
derung einer Übermittlung von interessierenden Daten
ein (on demand-Prinzip). Nach Auswahl im zweiten Sub
schritt 209-2 bzw. Betätigung einer entsprechenden Taste
im ersten Subschritt 209-1, wird im dreizehnten Sub
schritt 209-13 abgefragt, ob eine Eingabe zum Speichern
der Carrier-Info vorgenommen wurde. Ist das der Fall,
wird auf den neunzehnten Subschritt 209-19 verzweigt,
um entsprechende Anforderungsdaten zur Datenzentrale zu
übermitteln. Die CIN der Carrier-Info, welche
nichtflüchtig in der Frankiermaschine gespeichert
wurde, wird zur Carrierauswahl automatisch eingegeben.
Jedem Postbeförderer ist eine Carrier-Identifikations-Nummer
CIN, eine kundenbezogene Wertigkeit, Tarife für
Dienstleistungen einschließlich Portogebührentabelle
ggf. die Mindestgültigkeitsdauer der zur CIN zugehöri
gen Portogebührentabelle zugeordnet. Die Wertigkeit
kann für den jeweils zuletzt eingestellten Carrier oder
für den häufigsten eingestellten Carrier als maximal
definiert werden. Wurde also ein anderer Postbeförderer
ausgewählt, dann sind entsprechende Anforderungsdaten
zu bilden, wie das in der Fig. 8 dargestellt worden
ist, um vorgenannte carrierspezifische Daten bei der
Datenzentrale anzufordern. Die Anforderungsdaten werden
nichtflüchtig gespeichert und stehen somit auch nach
einem Spannungsausfall zur Verfügung. Nach dem
Spannungsausfall wird der zuletzt ausgewählte oder der
am häufigsten gewählte Carrier automatisch eingestellt.
Erfindungsgemäß kann auf eine in der Fig. 4 gezeigte
dritte Ebene geschaltet werden, welche in der Fig. 4c
dargestellt ist und welche ein erstes Anzeigefeld
zwecks einer Auflistung von mit einer Positionierung
der Stempel- und Teilbilder in Zusammenhang stehenden
Funktionen aufweist. In einer Funktion ist es möglich,
einen Stempelversatz insgesamt von beispielsweise 20 mm
bezogen auf die Briefkante zu erzielen. In einer
anderen Funktion ist es erfindungsgemäß möglich, die
Positionierung von Teilbildern zu ändern, indem auf
eine - in der Fig. 4k dargestellte - Subebene geschal
tet wird.
Die in der Fig. 4k dargestellte Subebene weist
mindestens ein erstes Anzeigefeld für eine Positio
nierung oder Selektion innerhalb einer Postbeförderer
dienstleistung, ein zweites Anzeigefeld für eine
Positionierung oder Selektion eines Werbeklischees,
ein drittes Anzeigefeld für eine Positionierung oder
Selektion von Teilbildern eines Poststempels und ein
viertes Anzeigefeld für eine Positionierung oder
Selektion eines Carrier-Logos auf. Außerdem existiert
eine Möglichkeit in eine in der Fig. 4l dargestellte
Subebene umzuschalten, um eine Feinpositionierung oder
Veränderung am entsprechend selektierten Teilbild
vorzunehmen.
Nach der Darstellung im Face 2.0 der zweiten Ebene der
Anzeigestruktur gemäß Fig. 4b, existiert ein viertes
Anzeigefeld, von dem für einen ersten Carrier auf eine
Anzeige von Registerwerten - wie in Fig. 4d
dargestellt ist - umgeschaltet werden kann. Dieses
ermöglicht beispielsweise den vorrätigen Restbetrag
anzuzeigen, der für ein Herausfrankieren noch zur
Verfügung steht. Die Anzeige erlaubt eine carrier
spezifische Darstellung von Registerwerten, welche ein
Nachvollziehen des Gebrauches der Frankiermaschine für
unterschiedliche Carrier und Aufgaben gestattet.
In der Fig. 5 ist eine Routine zum Behandeln
übermittelter Daten dargestellt. Diese Routine zeigt
das Einbinden übermittelter Teilbilddaten in Bilddaten,
wobei letztere in der Frankiermaschine gespeichert
vorliegen. Die Routine ermöglicht eine standort
spezifische Bereitstellung von Fensterdaten für den
Poststempel zwecks Abdruck auf einem Poststück durch
die Frankiermaschine.
Eine Routine 900 umfaßt einen Subschritt 909 zum Senden
von Anforderungsdaten an die Datenzentrale. Die Anfor
derungsdaten werden bereits im Schritt 209-19 (Fig. 6)
gebildet, wenn ein Aktualisierungserfordernis vorliegt.
Nach dem Subschritt 336 wird für den Subschritt 338
(Fig. 4) der Punkt p erreicht, wenn eine der
Transaktionen noch nicht beendet ist. Die Routine 900
zum Einbinden übermittelter Teilbilddaten in Bilddaten
gemäß Fig. 5 führt nach dem Subschritt 909 zum Senden
von Anforderungsdaten an die Datenzentrale einen Sub
schritt 910 aus, um einen nichtflüchtigen Speicher
bereich in der Frankiermaschine zu selektieren, in
welchen die angeforderten Daten später zwischengespei
chert werden können. Nach dem Subschritt 910 wird über
den Subschritt 911 zum Empfangen und Dekodieren des von
der Datenzentrale übermittelten Datenpaketes auf einen
Subschritt 912 verzweigt, in welchem eine erste
Bearbeitung der Daten erfolgt. Insbesondere bei hohen
Übertragungsraten, wie sie beispielsweise ISDN-MODEMs
gestatten, erfolgt zunächst ein Zwischenspeichern und
ggf. ein anschließendes Dekomprimieren bei gepackten
Daten. Nun kann ein gesplittetes Abspeichern von Daten
teilen erfolgen, welche betreffen: Bearbeitungsstatus,
Datensatz (Header, Versionsinformation), Änderungsdaten
für eine Steuerdatei und für Informationen sowie
Teilbilddaten, welche zur Erzeugung eines vollständigen
Pixelbildes benötigt werden. Danach wird ein Subschritt
913 zum Start erreicht bzw. um eine Kennung für den
Bearbeitungsstatus zu setzen. Letzteres ist erforder
lich um auch bei Programmabbruch beispielsweise infolge
einer Betriebsspannungsunterbrechung den erreichten
Programmzustand nichtflüchtig zu konservieren, um das
Programm an diesem Punkt nach Spannungswiederkehr
fortzusetzen. Im nachfolgenden Subschritt 914 werden
dann die Informationen über eine Steuerdateiänderung
interpretiert, um anschließend im Subschritt 915 die
erforderlichen Änderungen durchzuführen und die zuge
ordneten Teilbilddaten einzufügen. Die Änderungsdaten
der Steuerdatei und die Teilbilddaten werden einge
tragen und nichtflüchtig gespeichert. Im folgenden
Abfrageschritt 916 wird überprüft, ob die Durchführung
der Änderung beendet ist oder ob weitere Änderungen der
Steuerdatei noch vorgenommen werden müssen. Ist die
Änderung beendet, wird auf den Subschritt 917 ver
zweigt, um den Datensatz einzutragen. Anderenfalls wird
auf den Subschritt 914 zurück verzweigt, um weitere
Änderungen vorzunehmen.
Wurde im Subschritt 917 der Datensatz eingetragen, kann
im Subschritt 918 eine Prüfung der Teilbilddaten auf
Integrität erfolgen. Im Abfrageschritt 919 wird dann
entschieden ob bei einem Vorhandensein der Integrität
der Daten auf den Subschritt 920, oder ob bei einem
Nichtvorhandensein der Integrität der Daten auf den
Subschritt 921 verzweigt wird. Im Subschritt 921 wird
die Bearbeitung rückgängig gemacht und nach
Fehlermeldung im Subschritt 922 auf den Punkt w
verzweigt. Bei ordnungsgemäßen Ablauf und Integrität
der Daten wird im Subschritt 920 eine nichtflüchtig
gespeicherte Aktualisierung der Daten vorgenommen und
dann die nächste Aktion bzw. Transaktion aufgerufen
sowie zum Punkt r verzweigt, wobei über die
Abfrageschritte 335 und 336 gemäß Fig. 9 zum Punkt p
der entsprechenden Routine verzweigt wird. Anderen
falls, wenn keine nächste Aktion bzw. Transaktion
erforderlich ist, wird zum Punkt r verzweigt und über
die Abfrageschritte 335 und 336 die Zustandsanzeige im
Subschritt 310 gemäß Fig. 9 erreicht.
Die in der Fig. 6 gezeigte Routine 1000 zum Behandeln
übermittelter Tabellendaten in der Frankiermaschine
weist einen Subschritt 1009 zum Senden von Anfor
derungsdaten an die Datenzentrale auf. Dann wird ein
Subschritt 1010 ausgeführt, um einen nichtflüchtigen
Speicherbereich in der Frankiermaschine zu selektieren,
in welchem die angeforderten Daten später zwischen
gespeichert werden können. Nach dem Subschritt 1010
wird über den Subschritt 1011 zum Empfangen und
Dekodieren des von der Datenzentrale übermittelten
Datenpaketes auf einen Subschritt 1012 verzweigt, in
welchem ein Start-Bearbeitungsstatus für eine Daten
bearbeitung gesetzt wird. Die erste Bearbeitung der
Daten erfolgt dann im Subschritt 1013. Die Zwischen
speicherung der Daten ist vorteilhaft, wenn in mehreren
Transaktionen Daten übermittelt werden oder eine
Transaktion wiederholt werden muß. Nach Verlassen des
Kommunikationsmodus 300 wird im - in der Fig. 2
gezeigten - Abfrageschritt 211 festgestellt, daß Daten
übermittelt wurden und dann auf den Statistik- und
Fehlerauswertemodus 213 verzweigt. Bei Fehlerfreiheit
und Gültigkeit der übermittelten Daten erfolgt im vor
genannten Auswertemodus eine nichtflüchtige Speicherung
in der Frankiermaschine. Nach Zwischenspeicherung und
gegebenenfalls nach einem anschließenden Dekomprimieren
bei gepackten Daten im Subschritt 1013 und Durchlaufen
von weiteren Subschritten 1014, 1015 und 1020 erfolgt
ein Abspeichern des Datensatzes, welcher zu einem
vollständigen Portogebührensatz eines Postbeförderers
gehört. Ein solcher Datensatz umfaßt einen Header,
Versionsinformationen, Teiltabellendaten und eine
Datensatz-Ende-Kennung (DEK).
Im Subschritt 1014 zur Überprüfung auf vollständigen
Empfang des übermittelten Datenpaketes wird bei
Vollständigkeit auf einen Subschritt 1015 verzweigt, um
eine Ende-Kennung als Bearbeitungsstatus zu setzen.
Solche Kennungen sind erforderlich, um auch bei
Programmabbruch, beispielsweise infolge von einer
Betriebsspannungsunterbrechung, das Programm an diesem
Punkt nach Spannungswiederkehr fortzusetzen. Im
nachfolgenden Subschritt 1020 wird die nächste
Transaktion bzw. Aktion aufgerufen und somit zur
weiteren Ausführung des in der Fig. 9 gezeigten
Ablaufes verzweigt, ,im in einem später folgenden
Schritt 213 die zwischengespeicherten Aktualisierungs
daten nichtflüchtig abzuspeichern.
Bei einem nicht ordnungsgemäßen Verlauf, welcher im
Subschritt 1014 festgestellt wird, wird der Punkt g
erreicht. Durch Verzeigung zum Subschritt 334 gemäß
Fig. 9 kann ein weiterer Versuch gestartet werden, um
die erforderlichen Teiltabellendaten zu übertragen.
Dabei werden die Subschritte 335 bis 336 durchlaufen
und dann der Punkt p gemäß Fig. 5 erreicht.
Mittels der Fig. 8 wird die Routine 209-19 zur
Überprüfung von gespeicherten Daten und zur Bildung von
Anforderungsdaten näher erläutert. Im Subschritt 1262
erfolgt ein Vergleich von vorbestimmten Datenbereichen
zur Überprüfung von Daten anhand nichtflüchtig
gespeicherter entsprechender vorbestimmter Vergleichs
daten, um eingetretene bzw. eingegebene Änderungen
feststellen zu können. In den nachfolgenden Subschrit
ten 2092-19, 2093-19 und 2094-19 erfolgen spezifische
Abfragen, um spezifische Anforderungsdaten in den
zugehörigen Subschritten 2095-13 bis 2097-13 zu bilden.
Wurde der Standort verändert, wobei das Land, die
Region und/oder der Ort neu eingegeben wurde, wird vom
Subschritt 2092-13 auf den Subschritt 2095-13 ver
zweigt, um Anforderungsdaten zusammen mit dem aktuellen
Datum und Beförderer zu bilden und zu speichern. Im
Subschritt 2093-19 wird das Überschreiten des Gültig
keitsdatums überprüft, welches jeder befördererspezifi
schen Tabelle zugeordnet ist, um dann Anforderungsdaten
zusammen mit dem aktuellen Standort und Beförderer zu
bilden und zu speichern. Im Subschritt 2094-19 wird
eine Neueingabe eines Feldnamen ausgewertet, womit
Tabellen und Informationen spezifisch gekennzeichnet
sind, bevor zum Subschritt 2097-19 verzweigt wird, um
Anforderungsdaten spezifisch zu bilden und zu spei
chern. Nur wenn keine Änderungen in den Abfragen 2092-19
bis 2094-19 detektiert werden, wird direkt zum Punkt
1 verzweigt.
Die Fig. 9 zeigt den Kommunikationsmodus für die
Frankiermaschine, der erforderlich ist, um eine Daten
übertragung durchzuführen, welche weitgehend automa
tisch per MODEM abläuft. Ein erkanntes Transaktions
ersuchen im Subschritt 301 des Schrittes 300 führt zur
Anzeige der Daten und des Status im Subschritt 332, um
anschließend nach einem Initialisieren des Modems und
Anwählen der Datenzentrale (Telefonnummer) im Sub
schritt 333 auf einen Subschritt 334 zur Herstellung
des Verbindungsaufbaues zur Datenzentrale zu verzwei
gen. Kann ein Initialisieren des Modems und Anwählen im
Subschritt 333 nicht erfolgreich durchgeführt werden,
wird über einen Subschritt 310 zur Anzeige des
Zustandes auf Subschritt 301 zurückverzweigt. Ebenfalls
wird dann auf den Subschritt 301 zurückverzweigt, wenn
in einem nach dem Subschritt 334 gelegenen Subschritt
335 festgestellt wird, daß der Verbindungsaufbau nicht
ordnungsgemäß erfolgt und im Subschritt 337
festgestellt wird, daß die Verbindung auch nach n-ter
Wahlwiederholung nicht hergestellt werden kann.
Ist aber der Verbindungsaufbau ordnungsgemäß erfolgt
und im Subschritt 336 wird festgestellt, daß eine der
Transaktionen noch nicht beendet wurde, beginnt eine
automatische Nachladung mit Daten im Subschritt 338.
Entsprechend der Änderung der CIN, welche in der
Frankiermaschine gespeichert ist erfolgt nun eine
Nachladung. Falls die CIN nicht geändert wurde, aber
die Mindestgültigkeitsdauer für die in der
Frankiermaschine gespeicherten Tarife überschritten ist
oder ein anderer Satz an Postbeförderern definiert
wurde, wird ebenfalls automatisch die Datenzentrale
angewählt und eine Aktualisierung vollzogen.
Im Subschritt 338 wird festgestellt, ob ein Fehler
zustand aufgetreten ist, der durch einen erneuten
Verbindungsaufbau zur Datenzentrale behebbar ist, um
über q zum Subschritt 334 zurückzuverzweigen. Im
Subschritt 338 wird weiterhin festgestellt, ob ein
Fehlerzustand aufgetreten ist, der nicht behebbar ist,
um über w zwecks Zustandsanzeige zum Subschritt 310
zurückzuverzweigen. Ist eine Transaktion durchgeführt
worden, können weitere Transaktionen durchgeführt
werden, wobei über r zum Subschritt 335 zurückver
zweigt wird. Ist die Verbindung noch intakt, wird im
Subschritt 336 geprüft, ob alle Transaktionen
durchgeführt bzw. die letzte Transaktion beendet wurde,
um dann über den Subschritt 310 zum Subschritt 301
zurückzuverzweigen. Das Flag für ein Transaktions
ersuchen wird im Subschritt 338 mit der beendeten
letzten Transaktion zurückgesetzt. Somit wird vom
Subschritt 301 zum Schritt 211 verzweigt, um die ausge
wählten zur Frankiermaschine übermittelte Daten nun zu
Speichern und auszuwerten. Bei der Auswertung kann die
Wertigkeit der übertragenen CIN auf vorbestimmte Weise
(nach Häufigkeit oder Priorität) automatisch eingestuft
werden. Die Art der Einstufung kann eingestellt werden.
Es ist mindestens ein Betätigungsmittel vorgesehen, um
die Art der Einstufung einzustellen.
Die automatische Nachladung mit Daten im Subschritt 338
schließt spezielle Behandlungsroutinen ein, welche in
Verbindung mit der Fig. 5 näher erläutert wurden. Das
Verfahren liefert einerseits eine standortspezifische
Bereitstellung von Fensterdaten für den Poststempel
bzw. von Zusatzfunktionen für die Frankiermaschine und
andererseits aktuelle Informationen für eine permanente
und/oder temporäre Konfiguration der Frankiermaschine
durch ein Kommunikationsnetz, das einen Speicher mit
den abrufbaren Datenblöcken zur Nachladung von Zusatz
funktionen und Informationen in die Frankiermaschine
sowie von Aktualisierungsdaten enthält.
Für die Anordnung zur Dateneingabe in ein eine
Frankiermaschine enthaltendes Postabfertigungssystem
ist ein Prozessorsystem vorgesehen, welches durch
seinen Programmspeicher PSP 11 mit einem Programm
ausgestattet ist, um mindestens eine Tariftabelle aus
einem Übertragungsmittel über Empfangsmittel in einen
vorbestimmten Schreib/Lese-Speicher der Frankierma
schine zu laden. Erfindungsgemäß ist vorgesehen:
- - a) daß die Aktualisierungsdaten oder Informationen für die Frankiermaschine als Datenblöcke im Über tragungsmittel bzw. in einem extern von der Frankier maschine angeordneten Speicher an vorbestimmte Anfor derungsdaten geknüpft gespeichert abrufbar vorliegen.
- - b) daß ein Permanentspeicher der Speichermittel 11 der Frankiermaschine Programme für eine Kommunikation aus einem externen Speicher über Modem 23 und/oder weiteren Eingabemitteln 20, 21, 22 über entsprechende Schnittstellen im Ein/Ausgabesteuermittel 4 aufweist,
- - c) daß ein Schreib/Lese-Speicher 5 und ein Uhren/Datums-Modul
8 mit einer Verarbeitungseinheit 6 verbun
den ist, wobei die Verarbeitungseinheit 6 der Frankier
maschine durch im Speichermittel 5 und/ oder 8 der
Frankiermaschine gespeichert vorliegende Steuerdaten
programmiert ist:
- c1) zum automatischen Überprüfen des letzten Standes an gespeicherten Dateninhalten mittels vorher eingespei cherter Informationen und des zugehörigen Gültigkeits datums im Vergleich mit dem durch Zeitablauf veränder ten aktuellen Datum zur Bildung von Anforderungsdaten,
- c2) zum Ermitteln der aktuellen in Kraft befindlichen Umwandlungs- bzw. Portogebührentabelle anhand der zuvor über Übertragungsmittel und/oder Eingabemittel 2 ein gegebenen und durch Speichermittel 5, 8 zwischenge speicherten Anforderungsdaten und
- c3) zur Übertragung der Anforderungsdaten zur Daten zentrale und Übermittlung von im Übertragungsmittel bzw. in externen Speichern gespeichert vorliegenden Datensätzen entsprechend dem eingegebenen Absendeland bzw. Standort und dem Datum, zur Frankiermaschine.
Weiterhin ist vorgesehen, daß die Verarbeitungseinheit
6 der Frankiermaschine durch im Speichermittel 5 und/oder
8 der Frankiermaschine gespeichert vorliegende
Steuerdaten zum Feststellen eines Nachladeerfordernises
programmiert ist, anhand der im Schreib/Lese-Speicher 5
bereitgestellten Absendeland bzw. Standort einschließenden
Daten und des durch einen Uhren/Datums-Modul 8
der Frankiermaschine vorgegebenen Datums Anforderungs
daten zu bilden.
Außerdem ist vorgesehen, daß von den vorgenannten
Mitteln der Frankiermaschine Steuerdaten für die
Übertragung von Daten im Speichermittel 3 und/oder 8
der Frankiermaschine gespeichert werden und daß der
Prozessor 6 programmiert ist, wenn kein Postgut mit
einem Portowert zu frankieren ist, in den Standby-Betrieb
umzuschalten. Die Benutzungspause bzw.
Eingabepause wird im Frankiermodus festgestellt und ein
Standby-Flag gesetzt und dann zum Punkt t verzweigt.
Beim Durchlaufen der Abfrageschritte wird auch der
Schritt 211 erreicht, in welchem das Standby-Flag
erkannt wird, um über den Auswertemodus (Schritt 213)
zum Anzeigemodus (Schritt 215) zu verzweigen. Im
Anzeigemodus (Schritt 215) kann beispielsweise eine
Uhrzeit angezeigt werden oder eine beliebige andere
Anzeige, mit welcher wenig Strom verbraucht wird.
Nach dem Start (Schritt 100) erfolgt im Schritt 101
eine Initialisierung der Frankiermaschine, dabei wird
festgestellt, ob die Waage-Taste gedrückt und somit in
den entsprechenden Postabfertigungssystemmodus überge
gangen worden ist. Die Frankiermaschine arbeitet nun
als Slave und die Waage als Master. Im Schritt 201 wird
die serielle Schnittstelle zur Waage selektiert und
anschließend eine Datenübertragung von der Waage
abgewartet. Ist die Datenübertragung erfolgt, wird ein
entsprechendes Handshakesignal an die Waage
übermittelt. Die im Schritt 201 zur Frankiermaschine
übertragenen Waage-Eingabe-Daten werden aufgerufen.
Nach einer Übermittlung des Gewichtswertes von der
Waage 22 zur Frankiermaschine, wird eine in den
Speichermitteln 5 oder 8 realisierte aktualisierbare
Zuordnungstabelle aufgerufen, um die Mindestgültig
keitsdauer bzw. den Gültigkeitszeitraum der Tariftabelle
bzw. der Dienstleistung des zuletzt eingestellten
Carriers festzustellen, welche durch Vergleich mit dem
aktuell eingestellten bzw. im Uhren/Datumsbaustein 9
nichtflüchtig gespeichert vorliegenden Datum ausgewer
tet werden.
Anderenfalls ist auch eine Betriebsweise ohne Waage
möglich. Auch in dieser Betriebsweise ist vorgesehen,
daß auf der Grundlage der gespeicherten letzten
Eingabedaten im Schritt 201 vorgenannte Überwachung
durchgeführt wird, um ggf. Anforderungsdaten zu bilden.
Beispielsweise werden im Uhr/Datumsmodul 8 durch Zeit
ablauf geänderte Datumsdaten automatisch aufgerufen,
wobei die Änderung in einem nachfolgenden Abfrage
schritt 209-3 festgestellt wird. In einer anderen
Betriebsweise ist vorgesehen, die Eingabe von einer PC-Tastatur
21 entsprechend vorzunehmen, wobei ebenfalls
vorgenannter Datenaufruf im Schritt 201 und die besagte
Überwachung und ggf. die Bildung von Anforderungsdaten
in der Eingabe- und Anzeigeroutine (im Schritt 209)
durchgeführt wird.
Es ist vorgesehen, daß automatisch die Datenzentrale
angewählt wird, falls die Mindestgültigkeitsdauer für
die in der Frankiermaschine gespeicherten Tarife
überschritten ist oder falls ein neuer Postbeförderer
eingestellt wurde. Sind ggf. ein neues Postbeförderer-Logo
bzw. andere kennzeichnende Daten in die Frankier
maschine zu laden, kommen wieder die anhand der Fig.
5 und 6 erläuterten Routinen zur Anwendung.
Eine Vielzahl an Pixelbilddateien ist im Charakter
speicher CSP 9 der Frankiermaschine nichtflüchtig
gespeichert und kann im Rahmen einer - in der Fig. 6
gezeigten - Datenübertragung eines Datenpaketes
ergänzt und somit aktualisiert werden, indem erste in
den Speichermitteln 5 oder 8 realisierte aktualisier
bare Speicherbereiche beschrieben werden. Die eine
Vielzahl an Teilbildern umfassende Steuerdatei muß dazu
ebenfalls geändert werden, indem zweite in den
Speichermitteln 5 oder 8 realisierte aktualisierbare
Speicherbereiche beschrieben werden. Die Teilbild
dateien können im Rahmen einer - in der Fig. 5
gezeigten - Datenübertragung einer Teilbilddatei
aktualisiert bzw. ergänzt werden. Beispielsweise kann
von einem Postbeförderer der Abdruck eines Nummerateurs
im Stempelbild gefordert werden.
Dazu müssen Pixelbilddateien und Teilbilddateien bei
der Datenzentrale angefordert werden, was beispiels
weise im Ergebnis einer Auswahl eines neuen Carriers
veranlaßt wird. Jede Pixelbilddatei ist mit einem
Identifikationscode versehen, der einen definierten
Zugriff auf eine bestimmte Pixelbilddatei im Verlauf
der Druckbildzusammenstellung erlaubt, wie das in der
europäischen Anmeldung mit dem Titel: Verfahren zum
Erzeugen eines Druckbildes, welches in einer Frankier
maschine auf einen Träger gedruckt wird (Nr. 95 114
057.3) ausführlicher dargestellt wurde.
Anhand der Fig. 7 wird das Positionieren von Bild
teilen in einer Frankiermaschine erläutert.
Beispielsweise kann die Einfügung eines Nummerateurs im
Stempelbild durch Nachladen vorgenommen werden, was zu
einem längeren Stempelbild führen würde, als auf einen
Klebestreifen bzw. das Poststück paßt. Deshalb wird
zunächst eine Überlagerung der vorhandenen Teilbilder
eins bis drei mit dem übermittelten vierten Teilbild
vorgenommen, derart, daß Teile des übermittelten Teil
bildes in denjenigen Bildpunkten invertiert werden, die
eine gleiche Darstellungsart des Bildpunktes (Farbe,
Grauwert oder Blank) aufweisen, wie die Darstellungsart
des Bildpunktes eines vorhandenen Teilbildes, so daß
die Information gut sichtbar bleibt. Ein invertierter
Blank ergibt dann einen schwarzen bzw. grauen oder
farbigen Bildpunkt. Durch Positionieren können Teil
bilder an einen anderen Platz im Stempelbild verschoben
werden. Jedes Bild, insbesondere ein Stempelbild ist
aus Teilbildern zusammengesetzt, die beliebig ver
schachtelt sein können. Jedes Teilbild hat eine festge
legte Startposition innerhalb eines Stempelbildes. Die
Stempelteilbilder reservieren einen Platz für eine
Klischeeart bzw. Variable (z. B. Frankierwert, Datum
Nummerateur, Textteil, Carrier-Logo). Mit Hilfe der
Teilbilder kann im Prinzip jedes Klischee bzw. jede
Variable an jeder Stelle im Stempelbild positioniert
werden.
Die Datensatzzusammenstellung kann automatisch oder in
Verbindung mit einer automatischen oder manuellen
Dateneingabe z. B. bei der Auswahl der Werbeklischee
daten ablaufen. Erfindungsgemäß wird eine Limitierung
der manuellen Dateneingabe in der Steuerdatei ver
ankert. Wird bei einer automatischen Dateneingabe der
von einer Datenzentrale übertragenen Teilbilddaten die
Steuerdatei verändert oder ergänzt, geschieht dies im
Rahmen der vom Carrier definierten Bereichsgrenzen.
Anderenfalls muß aus Speicherplatzgründen eine carrier
spezifische Steuerdatei vollkommen gelöscht bzw.
überschrieben werden. Zu diesem Zweck werden die
Informationen zur Steuerdateiänderung interpretiert,
welche Bestandteil des übermittelten Datensatzes sind.
In einem vorgenannten Speichermittel 5, 8, 9 können
beliebig viele Stempelbilddaten, Stempelteilbilddaten,
Klischeetypdaten, Zeichensatzdaten, codierte Daten
(komprimierte Daten für Bilder, Klischees), Bildpunkt
dateien bzw. Bitmap abgelegt werden. Eine Begrenzung
besteht nur durch die Speichergröße bzw. durch den
Adreßbereich. Die Daten sind vorzugsweise durchmischt
abgespeichert oder in besonderen Speicherbereichen ab
gelegt. Pixelbilddateien und Teilbilddateien sind min
destens für den Postbeförderer dessen Dienstleistungen
am häufigsten beansprucht werden im Charakterspeicher
CSP 9 abgelegt. Bedarfsweise kann auf Pixelbilddateien
zugegriffen werden, die in Speichermitteln 5 oder 8
gespeichert sind.
Für solche Daten existieren jeweils Datensätze, um
diese Daten zu identifizieren und um mit einem Pointer
auf einen weiteren Datensatz zu zeigen. Der Zusam
menhang zueinander gehöriger Datensätze wird durch die
Pointer hergestellt. Es können so auf universelle Weise
Druckbilddaten aufgrund von verketteten Datensätzen
zusammengestellt werden. Die Erfindung eignet 07057 00070 552 001000280000000200012000285910694600040 0002019549305 00004 06938 sich zum
Druck von grafischen Zeichen und Bildern z. B. für ein
Stempelbild oder für einen Barcodeaufdruck oder für
eine Symbole aufweisende Kostenstellenabrechnungsliste
oder für Briefköpfe mit Logo usw. insbesondere auch für
zukünftige Carrier. Zusätzlich existiert ein Pixel
speicher 7, der das fertig zusammengestellte Stempel
bild zwischenspeichert, welches zur Klardarstellung auf
der Anzeigeeinheit bei Einstellung einer ersten
Darstellungsebene angezeigt wird.
Jeder Datensatz hat eine konstante Länge und mindestens
einen Nachfolger-Pointer. Dieser zeigt auf den nächsten
Datensatz und verkettet somit gleichlange Datensätze in
beliebiger Anzahl. Die Verknüpfung der Datensätze für
Stempelteilbilder zum Stempelbild durch den Pointer
stellt eine Beschreibung von Anordnung, Grafik und
Position von Fensterdaten dar.
Neben den Anfangsdaten existieren in einer Wurzeldatei
mindestens ein 1. Pointer PST für Stempelbilddatensätze
und ein 2. Pointer PKL für Pixelbilddatensätze
(Klischeedaten für alle Bereiche im Stempelbild).
Beispielsweise sind in einem Speicherbereich abgelegt:
- 1. Datensatz (Header) pro Stempelbild: Es werden mindestens 2 Pointer und eine Kennzeichnung (Identifier) benötigt. Ein erster Pointer Pl1 zeigt auf den Datensatz für das nächste Stempelbild. Ein zweiter Pointer Pl2 zeigt auf den Datensatz für ein erstes Stempelteilbild des Stempelbildes. Es sind den l Stempelbildern (für l = 1, 2, . . . ) jeweils eine Anzahl Teilbilder zugeordnet, die pro Stempelbild alle abgearbeitet werden müssen. Entsprechend dem Programm ablauf erfolgt die Suche in einer Stempelbild-Liste nach dem entsprechenden Datensatz, der für das ausge wählte Stempelbild eingestellt wurde. Beispielsweise ist der Poststempel solch ein erstes Stempelbild dem mindestens drei Teilbilddatensätze zugeordnet sind. Der durch den Pointer Pl2 bestimmte Teilbilddatensatz ist nun aufzusuchen. Der Mikroprozessor muß alle m Teilbilddatensätze für das ausgewählte Stempelbild, beispielsweise für den Poststempel in den Arbeits speicher lesen. Zur Zeitoptimierung sind die häufigsten Stempelbild-Datensätze (beispielsweise l = 1 für ein erstes Stempelbild) und Teilbilddatensätze (beispiels weise m = 1 für einen ersten Teilbilddatensatz) am Anfang der jeweiligen Liste zu finden.
- 2. Datensatz für Stempelteilbilder: Jeder Datensatz l.m weist mindestens eine Kennzeichnung I (Identifier) für Klischeetyp- oder Zeichensatz-Kennzeichnung, zum Bei spiel "Tagesstempel", "Datumfeld" oder "Werbeklischee" usw. und x/y-Koordinaten des Teilbildes im Gesamtbild und andere Beschreibungsdaten (z. B. eine bestimmte horizontale Mindestdruckbreite) sowie Pointer P2.n (für n = 1, 2, 3, . . ) für ein nächstes Stempelteilbild l.m, beispielsweise 1.2 für ein zweites Teilbild im ersten Stempelbild 1 auf. Ein erstes Teilbild im ersten Stempelbild betrifft die Gestaltung des Poststempels (beispielsweise als Kreis oder Ellipse), ein zweites Teilbild das Datumsfeld und ein drittes Teilbild den Ortsnamen.
- 3. Zeichen- und Klischeedatentyp: Nach dem die x/y-Koordinaten und übrigen Parameter aus allen Teilbildern ermittelt worden sind, wird die Wurzeldatei aufgesucht. Der zweite Pointer PKL zeigt auf die Pixelbilddatei, beispielsweise auf die zum erstes Teilbild zugehörige Pixelbilddatei, d. h. auf Klischeetypdaten für den Stempelkreis. Im Poststempelkreis ist jeweils ein Fenster beispielsweise für ein Datum und für den Ortsnamen ausgespart. Einem Speichersubbereich 112 wird ein Klischeetyp-Datensatz für das Pixelbild "Tages stempel" entnommen, um die zugehörigen im vorbestimmten Speicherbereich abgelegten komprimierten Klischeebild daten zu finden.
Der Pointer im Datensatz (Teilbilddatei) des ersten
Teilbildes zeigt jetzt auf das zweite Teilbild (Teil
bilddatei) mit der Kennzeichnung "Datumsfeld". Nun wird
der Speichersubbereich 113 und dann der vorbestimmten
Speicherbereich aufgesucht. Hierfür hat der Mikropro
zessor bereits die aktuellen Datumsdaten bereitge
stellt, so daß jetzt mit der aus dem Speichersubbereich
113 entnommenen zugehörigen Klischeeart- bzw. Zeichen
satztyp-Information aus dem Charakterspeicher CSP 9 mit
komprimiert abgespeicherten Zeichensatz nun das Pixel
bild einer Ziffer oder das dem Punkt im Datumszeichen-Satz
entsprechende Pixelbild aufgesucht werden kann.
Von der zweiten Teilbilddatei zeigt der Pointer auf
eine dritte Teilbilddatei, beispielsweise für den
Ortsnamen, usw.
Auf die Stempel-Teilbild-Datensatz-Zusammenstellung für
den Poststempel folgt nun eine Werbe-Klischeeteilbild-Datensatz-Zusammenstellung
für das Werbeklischee. Diese
Abarbeitung wird für das Stempelteilbild des Postbeför
derer-Logos ggf. für den Wertstempel und für die
Dienstleistungsart bzw. Versandart bis zum letzten
Teilbild - in in Fig. 7 nicht gezeigter Weise -
fortgesetzt. Mindestens eine jeweils letzte Teilbild
datei einer Steuerdatei für ein carrierspezifisches
Stempelbild ist nichtflüchtig im Schreib/Lese-Speicher
5 gespeichert und kann überschrieben werden. Dadurch
besteht die Möglichkeit die Steuerdatei um weitere
Teilbilddateien zu ergänzen.
Die Datensatzzusammenstellung kann automatisch oder in
Verbindung mit manueller Dateneingabe beispielsweise
beim Positionieren der Teilbilder ablaufen. Unter
Ausnutzung einer Kommunikation zur Datenzentrale werden
die geeigneten an aktuelle Bedürfnisse angepaßten
Pixelbilddateien und Teilbilddateien für neue oder zu
modifizierende Steuerdateien übermittelt. Innerhalb
limitierter Bereiche des Stempelbildes kann mindestens
ein Parameter einer Teilbilddatei modifiziert werden.
In einer weiteren Variante kann die Datensatzzusammen
stellung für die Teilbilder des Werbeklischees, der
Versandart, des Post- und des Wertstempels (für alle
oder nur für einige Teilbilder eines Stempelbildes)
gleichzeitig erfolgen. Sind alle Druckbilddaten so
ermittelt, kehrt der Mikroprozessor in seiner Datenver
arbeitung zur Wurzeldatei zurück.
Im Datensatz kann ein zusätzlicher dritter Pointer Pl3
für die Stempelbilder vorgesehen werden. Er zeigt auf
den im Speicherbereich gespeicherten STRING (Text), der
dieses Stempelbild bezeichnet oder beschreibt (z. B. für
eine Darstellung in der LCD-Anzeige im Rahmen einer
Benutzeroberfläche). Für ähnliche Zwecke ist bin
solcher Textpointer auch für alle anderen Datensätze
vorgesehen.
Die Erfindung ist nicht auf die vorliegenden Aus
führungsform beschränkt, da offensichtlich weitere
andere Anordnungen bzw. Ausführungen des Verfahrens
entwickelt bzw. eingesetzt werden können, die vom
gleichen Grundgedanken der Erfindung ausgehend, von den
anliegenden Ansprüchen umfaßt werden.
Claims (20)
1. Verfahren zur Dateneingabe in eine Frankiermaschine,
gekennzeichnet durch die Schritte:
- - Aufruf nichtflüchtig gespeicherter Einstelldaten für die Druckdateneingabe in die Frankiermaschine (erster Schritt 201),
- - Durchführen einer Routine (zweiter Schritt 209), zur Eingabe, zur Bildung von Anforderungsdaten, zur automa tischen Druckdateneingabe und -Prüfung sowie zur Anzeige,
- - Durchführen einer Kommunikation (dritter Schritt 300) mit einer entfernten Datenzentrale, wobei aufgrund übermittelter vorgenannter Anforderungsdaten von der Datenzentrale Teilbilddateien (Schritt 900) und gege benenfalls weitere Dateien (Schritt 1000) zur Frankier maschine übertragen werden,
- - Durchführen einer Subroutine zum Positionieren von Teilbildern im zweiten Schritt (209), aufgrund der Be tätigung ausgewählter Betätigungsmittel, wobei die beim Positionieren erzeugten Änderungsdaten im fünfzehnten Subschritt (209-15) darauf hin überprüft werden, ob sie im zulässigen Bereich liegen und wobei im einund zwanzigsten Subschritt (209-21) festgestellte zulässige Änderungsdaten im zweiundzwanzigsten Subschritt (209-22) zu einer Änderung einer Steuerdatei führen und wobei die Änderung in Form einer geänderten Klardarstellung des Druckbildes mittels einer zweiten Subroutine (209-2) angezeigt wird.
2. Verfahren, nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Routine (zweiter
Schritt 209) zur Eingabe, zur Bildung von Anforderungs
daten, zur automatischen Druckdateneingabe und zur
Anzeige einen ersten Subschritt (209-1) zur Vornahme
von selektiven Eingaben betreffend weiterer Postbeför
derer und der Positionierung von zugehörigen Stempel
bildteilen aufweist, wobei die selektiv im ersten
Subschritt (209-1) vorgenommenen Eingaben mittels
zugehöriger Abfrageschritte festgestellt und im zweiten
Subschritt (209-2) angezeigt werden und wobei in einem
neunzehnten Subschritt (209-19) zu vorgenannter Routine
(209) Anforderungsdaten für nicht verfügbare oder
geänderte Datensätze gebildet werden, verbunden mit der
Ausführung von Funktionen betreffend einer Klischee-,
Wahldruck- oder Postbeförderereinstellung der Frankier
maschine einschließlich der Prüfung der Daten (Sub
schritte 209-16, 209-17, 209-18), wobei die jeweiligen
Funktionen durch die Betätigungsmittel der Eingabemit
tel (2) im ersten Subschritt (209-1) aufgerufen und in
Abfrageschritten (209-7, 209-9, 209-11) festgestellt
werden, oder verbunden mit im ersten Schritt (201)
aufgerufenen aber durch Zeitablauf geänderten Daten des
Uhr/Datumsmoduls (8), wobei die Änderung vom Mikropro
zessor (6) im dritten Subschritt (209-3) feststellbar
ist.
3. Verfahren, nach den Ansprüchen 1 bis 2, da
durch gekennzeichnet,
daß die übermittelten Teilbilddateien zugeordnet einer dem jeweilig ausgewählten Postbeförderer entsprechenden Carrier-Identifikations-Nummer (CIN) nichtflüchtig in der Frankiermaschine gespeichert werden, um bei Selektion eines vorbestimmten Postbeförderers bzw. CIN oder Änderung eines vorbestimmten Bildmerkmals spezifische Druckbilder zu erzeugen, sowie
daß die übermittelten Teilbilddateien, Pixelbilddateien und die durch manuelle Eingabe erzeugten Änderungsdaten in nichtflüchtigen Speicherbereichen von Schreib/Lese-Speichermitteln (5 und/oder 8) gespeichert vorliegen.
daß die übermittelten Teilbilddateien zugeordnet einer dem jeweilig ausgewählten Postbeförderer entsprechenden Carrier-Identifikations-Nummer (CIN) nichtflüchtig in der Frankiermaschine gespeichert werden, um bei Selektion eines vorbestimmten Postbeförderers bzw. CIN oder Änderung eines vorbestimmten Bildmerkmals spezifische Druckbilder zu erzeugen, sowie
daß die übermittelten Teilbilddateien, Pixelbilddateien und die durch manuelle Eingabe erzeugten Änderungsdaten in nichtflüchtigen Speicherbereichen von Schreib/Lese-Speichermitteln (5 und/oder 8) gespeichert vorliegen.
4. Anordnung zur Dateneingabe in eine Frankiermaschine,
mit Eingabemitteln und Ausgabemitteln, die mit einem
Prozessorsystem verbunden sind, dadurch ge
kennzeichnet,
- a) daß die Eingabemittel (2) Betätigungsmittel aufweisen, um die Frankiermaschine auf einen anderen Postbeförderer einzustellen,
- b) daß die Eingabemittel (2) Betätigungsmittel zur spezifischen Einstellung eines neuen Postbeförderers aufweisen,
- c) daß ein Prozessorsystem einen Mikroprozessor (6)
enthält, der mit einer Routine programmiert ist,
- c1) um die Daten des eingestellten neuen Post beförderers in automatischen Routinen (900, 1000) des Kommunikationsmodus (300) entsprechend zu laden und um eine spezifische Steuerdatei zu behandeln, um eine Änderung im Druckbild zu erzeugen und der
- c2) mit einer Routine zum Positionieren von Teilbildern mittels Betätigungsmittel programmiert ist, wobei die beim Positionieren erzeugten Änderungsdaten nicht flüchtig und dem jeweiligen Postbeförderer bzw. einer dem jeweilig ausgewählten Postbeförderer entsprechenden Carrier-Identifikations-Nummer (CIN) zugeordnet nicht flüchtig gespeichert werden und wobei die Steuerdatei eine Vielzahl von Teilbilddateien umfaßt.
5. Anordnung, nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß in nichtflüchtigen
Speicherbereichen der Speichermittel (5 und 8) der
Frankiermaschine die übermittelten Teilbilddateien,
Änderungsdaten und Einstelldaten zugeordnet einer dem
jeweilig ausgewählten Postbeförderer entsprechenden
Carrier-Identifikations-Nummer (CIN) gespeichert vor
liegen und daß im Charakterspeicher (9) der Frankier
maschine die unveränderlichen Teilbilddateien zugeord
net einer dem jeweilig ausgewählten Postbeförderer
entsprechenden Carrier-Identifikations-Nummer (CIN)
gespeichert vorliegen.
6. Anordnung, nach den Ansprüchen 4 bis 5, da
durch gekennzeichnet, daß das
Eingabemittel (2) ein Betätigungsmittel aufweist, zur
Eingabe eines Befehls zum Aufruf einer bereits während
einer vorausgegangenen Kommunikation übermittelten
Werbung oder Information (Carrier-INFO).
7. Verfahren zur Dateneingabe in eine Frankiermaschine,
wobei ein automatisches Verändern des letzten Standes
an gespeicherten Dateninhalten in einer Frankierma
schine zu deren Einstellung erfolgt, gekenn
zeichnet durch die Schritte:
- I) Initialisieren (101) einer Frankiermaschine, welche zur Portoberechnung nach Gewichtsdatenübermittlung von einer Waage (22) ausgebildet ist, einschließlich einer standortspezifischen Initialisierung (1011) der Fran kiermaschine,
- II) Aufruf in einem ersten Schritt (201) und automatisches Überprüfen der Änderung und des letzten Standes an in der Frankiermaschine gespeicherten Dateninhalten in einem zweiten Schritt (209) anhand von aktuellen Datumsdaten und mittels der eingespeicherten vorherigen Eingabedaten,
- III) Bereitstellung von standortspezifischen Daten für die Frankiermaschine in externen Speichern und
- IV) Aktualisierung der intern gespeicherten Daten, wobei aus einem externen Speicher Aktualisierungsdaten zur Frankiermaschine übertragen werden.
8. Verfahren, nach Anspruch 7, gekennzeich
net durch eine standortspezifische Bereitstellung
von Fensterdaten für den Poststempel bzw. von
Zusatzfunktionen für die Frankiermaschine und aktuellen
Informationen für eine permanente und/oder temporäre
Konfiguration durch mindestens ein erstes Über
tragungsmittel sowie durch eine benutzerindividuelle
Einstellung der Frankiermaschine mittels eines zweiten
Übertragungsmittels.
9. Verfahren, nach einem der Ansprüche 7 bis 8, da
durch gekennzeichnet, daß als erste
und zweite Übertragungsmittel eine integrierte
Chipkarte verwendet wird, die jeweils einen Speicher
mit den abrufbaren Datenblöcken zur Nachladung von
Aktualisierungsdaten und/oder von Informationen und
Zusatzfunktionen in die Frankiermaschine aufweisen.
10. Verfahren, nach Anspruch 7, gekennzeich
net, durch eine standortspezifische Bereitstellung
von Fensterdaten für den Poststempel bzw. von
Zusatzfunktionen für die Frankiermaschine und aktuellen
Informationen für eine permanente und/oder temporäre
Konfiguration durch ein Kommunikationsnetz, das einen
Speicher mit den abrufbaren Datenblöcken zur Nachladung
von Zusatzfunktionen und Informationen sowie von
Aktualisierungsdaten in die Frankiermaschine enthält.
11. Verfahren, nach Anspruch 7, gekennzeich
net, durch eine standortspezifische Bereitstellung
einer Liste seitens der Datenzentrale, um eine Eingabe
der Postleitzahl in die Frankiermaschine in einem
ersten Subschritt (1011) des Schrittes (101) zum
Initialisieren vorzunehmen und durch standortspezi
fische Bereitstellung von Daten für die Frankier
maschine aus einem externen Speicher über bin
Kommunikationsnetz.
12. Verfahren, nach Anspruch 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß nach einem Ortswechsel die
Frankiermaschine von einem Benutzer eingeschaltet und
daß die Eingabe der Postleitzahl mittels Tastatur (2)
nach dem Einschalten im Subschritt (1011) zum Schritt
(101) der Initialisierung der Frankiermaschine vorge
nommen wird.
13. Verfahren, nach Anspruch 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß nach nach einem Ortswech
sel die Frankiermaschine von einem Benutzer eingeschal
tet und automatisch die Eingabe der Postleitzahl in die
Frankiermaschine mittels eines Übertragungsmittels oder
eines Mobilfunk- bzw. Kommunikationsnetzes nach dem
Einschalten vorgenommen und dann zum Schritt (101) der
Initialisierung zurückverzweigt wird, um die Initiali
sierung für den neuen Standort zu vollenden.
14. Verfahren, nach Anspruch 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß nach dem Einschalten in
einem Subschritt zum Schritt Initialisieren der
Frankiermaschine ein Kommunikationserfordernis gebildet
wird und Anforderungsdaten zur entfernten Datenzentrale
übermittelt werden, daß während einer Datenfern
übertragung von der örtlichen Vermittlungsstelle im
Rahmen eines Dienstes eine Mitteilung des Standortes an
die Datenzentrale erfolgt und daraufhin aus der Daten
zentrale eine Standorteinstellinformation zur Frankier
maschine übermittelt wird.
15. Verfahren, nach den Ansprüchen 11 und 13, da
durch gekennzeichnet, daß die Ruf
nummer des rufenden Anschlusses zur gerufenen Datenzen
trale übertragen und dort ausgewertet wird, wobei die
Datenzentrale eine Datenbank aufweist, in welcher vor
genannte Rufnummernteile (Ortsnetzkennzahlen) zugeordnet
zu wesentlichen Frankierbildteilen gespeichert vorlie
gen.
16. Verfahren, nach Anspruch 7, gekennzeich
net durch eine standortspezifische Bereitstellung
einer weiteren Liste seitens der Datenzentrale, um eine
Eingabe einer dem Namen des Postbeförderers entsprechen
den Carrier-Identifizierungs-Nummer CIN im Subschritt
(1012) des Schrittes (101) zum Initialisieren der Fran
kiermaschine vorzunehmen, wobei vorgenannte standort
spezifische Bereitstellung von solchen Daten erfolgt,
die aus einem externen Speicher über ein Kommuni
kationsnetz geladen werden können.
17. Verfahren, nach einem der Ansprüche 7 bis 16, da
durch gekennzeichnet, daß automa
tisch die Datenzentrale angewählt wird, falls die
Mindestgültigkeitsdauer für die in der Frankiermaschine
gespeicherten Tarife überschritten ist oder falls ein
neuer Postbeförderer eingestellt wurde.
18. Anordnung zur Dateneingabe in ein eine Frankier
maschine enthaltendes Postabfertigungssystem, mit einem
Prozessorsystem, welches programmiert ist, mindestens
eine Tariftabelle aus einem Übertragungsmittel über
Empfangsmittel in einen vorbestimmten Schreib/Lese-Speicher
der Frankiermaschine zu laden, dadurch
gekennzeichnet,
- - a) daß die Aktualisierungsdaten oder Informationen für die Frankiermaschine als Datenblöcke im Über tragungsmittel bzw. in einem extern von der Frankier maschine angeordneten Speicher an vorbestimmte Anfor derungsdaten geknüpft gespeichert abrufbar vorliegen,
- - b) daß ein Permanentspeicher der Speichermittel (11) der Frankiermaschine Programme für eine Kommunikation aus einem externen Speicher über Modem (23) und/oder weiteren Eingabemitteln (20, 21, 22) über entsprechende Schnittstellen im Ein/Ausgabesteuermittel (4) aufweist,
- - c) daß ein Schreib/Lese-Speicher (5) und ein Uhren/Datums-Modul
(8) mit einer Verarbeitungseinheit (6)
verbunden ist, wobei die Verarbeitungseinheit (6) der
Frankiermaschine durch im Speichermittel (5 und/oder
8) der Frankiermaschine gespeichert vorliegende
Steuerdaten programmiert ist:
- c1) zum automatischen Überprüfen des letzten Standes an gespeicherten Dateninhalten mittels vorher eingespei cherter Informationen und des zugehörigen Gültigkeits datums im Vergleich mit dem durch Zeitablauf veränder ten aktuellen Datum zur Bildung von Anforderungsdaten,
- c2) zum Ermitteln der aktuellen in Kraft befindlichen Umwandlungs- bzw. Portogebührentabelle anhand der zuvor über Übertragungsmittel und/oder Eingabemittel (2) ein gegebenen und durch Speichermittel (5, 8) zwischenge speicherten Anforderungsdaten und
- c3) zur Übertragung der Anforderungsdaten zur Daten zentrale und Übermittlung von im Übertragungsmittel bzw. in externen Speichern gespeichert vorliegenden Datensätzen entsprechend dem eingegebenen Absendeland bzw. Standort und dem Datum, zur Frankiermaschine.
19. Anordnung, nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Verarbeitungseinheit (6) der
Frankiermaschine durch im Speichermittel (5 und/oder
8) der Frankiermaschine gespeichert vorliegende Steuer
daten zum Feststellen eines Nachladeerfordernisses pro
grammiert ist, anhand der im Schreib/Lese-Speicher (5)
bereitgestellten Absendeland bzw. Standort einschließenden
Daten und des durch einen Uhren/Datums-Modul (8)
der Frankiermaschine vorgegebenen Datums und zur
Bildung von Anforderungsdaten.
20. Anordnung, nach den Ansprüchen 18 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß ein eine Drucksteuerung (14) ein
schließendes Ein/Ausgabesteuermittel (4), an dem ein
Druckkopf (1), Tastatur (2) und Empfangsmittel (20 bis
23) für Übertragungsmittel angeschlossen sind, mit dem
Steuermodul (6) der Frankiermaschine über einen BUS in
schaltungsmäßiger Verbindung steht.
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