DE19621014C1 - Halterung - Google Patents

Halterung

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Description

Die Erfindung betrifft eine Halterung, insbesondere zum Einbau in Kraftfahrzeuge, zur vorübergehenden Aufnahme von freibeweglichen Teilen, insbesondere Mobilfunktele­ fonen, mit einem Grundkörper, an dem zwei Klemmbacken befestigt sind, von denen wenigstens eine erste gegen eine Federkraft verschiebbar und in unterschiedlichen Positionen arretierbar ist, und einem Auslöser, mit dem die Arretierung aufhebbar ist, wobei ein um eine Achse drehbares Element vorgesehen ist, welches wenigstens mit der ersten Klemmbacke derart in Wirkverbindung steht, daß es bei einer Verschie­ bung der ersten Klemmbacke zwangsweise eine Drehbewegung ausführt.
Derartige Halterungen erfreuen sich in jüngster Zeit zunehmender Beliebtheit. Nach­ dem zunächst Halterungen bekannt wurden, welche seitliche Klemmbacken auf­ weisen, welche durch Federkraft zusammengezogen wurden, wodurch der auf­ zunehmende Gegenstand klemmend in der Halterung gehalten wurde (vgl. EP 0 475 091 A2), sind nun Halterungen bekanntgeworden, bei denen die Klemmbacken gegen eine Federkraft zusammenschiebbar und in unterschiedlichen Positionen arretierbar sind. Dies hat den Vorteil, daß bei gelöster Arretierung die Klemmbacken am weite­ sten auseinander sind, wodurch in eine leere Halterung ein von der Halterung auf­ zunehmender Gegenstand auf einfache Weise in die Halterung verbracht werden kann und danach die Klemmbacken soweit zusammengedrückt werden können, bis sie den Gegenstand klemmend umschließen, wobei sie in der klemmenden Position arretiert werden.
Aus der DE 92 16 190.1 U1 ist eine Halterung für ein Mobiltelefon bekannt, welche ein Sitzteil hat, welches gegen eine Federkraft zueinander verschiebbar geführte Klemmbacken aufweist. Die Klemmbacken sind mit Zahnschienen versehen, welche zueinander parallel in Bewegungsrichtung der Klemmbacken verlaufend angeordnet sind. Die Zahnschienen kämmen mit einem zwischen ihnen auf einem Sitzteil drehbar gelagerten Zahnrad, welches mit einem Gesperrezahnrad verkeilt ist.
Das Sitzteil weist weiterhin einen von außen gegen eine Federkraft betätigbaren Schieber zur Freigabe der Klemmbacken auf. Der Schieber hat eine Klaue, welche bei nicht betätigtem Schieber mit dem Gesperrezahnrad in Eingriff steht und eine Drehung des Gesperrezahnrads nur in die Richtung erlaubt, die der Richtung ent­ spricht, in die die Klemmbacken aufeinander zu bewegt werden. Bei betätigtem Schieber ist der Eingriff der Klaue in das Gesperrezahnrad gelöst, wodurch das Gesperrezahnrad in die andere Richtung bewegt werden kann, welche der Richtung entspricht, in die Klemmbacken durch die Federkraft voneinander wegbewegt werden.
Wenngleich durch den bekannten Aufbau der Halterung auch erreicht wird, daß die Klemmbacken in unterschiedlichen Positionen arretierbar sind, so hat sie jedoch den Nachteil, daß bei Betätigung der Halterung die Klaue über die Zähne des Gesperre­ zahnrads rattert. Die hierdurch entstehenden Geräusche sind unerwünscht und erwecken beim Benutzer einen ungünstigen Eindruck. Darüber hinaus unterliegen die Zähne des Gesperrezahnrads und die Klaue einem Verschleiß, der die Funktion der Arretierung im Laufe der Zeit beeinträchtigen kann. Schließlich lassen sich die Klemmbacken nicht an jeder beliebigen Position arretieren, da die Arretierungs­ positionen durch die Lücken zwischen den Zähnen des Gesperrezahnrads, in die die Klaue zur Arretierung eingreift, vorgegeben sind. Hierdurch können die Klemmbacken nur in bestimmten Abständen voneinander arretiert sein. Im ungünstigsten Fall sind die Klemmbacken in einem solchen Abstand arretiert, daß sie nur eine geringe Klemmkraft auf den sich in der Halterung befindlichen Gegenstand ausüben, so daß er aus der Halterung fallen kann.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine eingangs genannte Halterung derart auszubilden, daß sie geräuschloser zu bedienen ist und die Arretierungspositionen der Klemm­ backen feiner einstellbar sind.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des kennzeichnen den Teils des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung weist der bei einer eingangs genannten Halterung vorhandene Auslöser einen ersten Klemmkeil auf, welcher an das drehbare Element andrückbar ist. Der Klemmkeil weist in vorteilhafter Weise eine schiefe Ebene auf, welche zu­ mindest teilweise einen kurvenförmigen Verlauf haben kann, wobei die Kurve dem Umfang des drehbaren Elements entspricht. Durch das Andrücken des Klemmkeils an das drehbare Element wird das drehbare Element in seiner Position arretiert. Da der Klemmkeil in jeder beliebigen Stellung des drehbaren Elements an das drehbare Element angedrückt werden kann, läßt sich das drehbare Element und damit wenig­ stens die erste verschiebbare Klemmbacke in jeder beliebigen Position arretieren. Fest vorgegebene Arretierungspositionen, wie sie bei der herkömmlichen Halterung durch den Abstand der Zähne des Gesperrezahnrads bedingt sind, kommen bei der erfindungsgemäßen Halterung nicht vor. Hierdurch kann eine optimale Klemmung des von der Halterung aufzunehmenden Gegenstands erreicht werden.
Da bei der erfindungsgemäßen Halterung die Klaue, welche über die Zähne eines Zahnrads rattert, nicht mehr vorhanden ist, läßt sich die erfindungsgemäße Halterung nahezu geräuschlos bedienen.
In vorteilhafter Weise ist bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ein zweiter Klemmkeil vorgesehen, welcher mit dem Auslöser in Wirkverbindung steht und welcher an das drehbare Element andrückbar ist. In besonders günstiger Weise sind der erste Klemmkeil und der zweite Klemmkeil über ein um die Achse drehbares Verbindungselement gekoppelt und umfangsseitig an das drehbare Element andrück­ bar. Hierdurch läßt sich in vorteilhafter Weise zum einen eine sehr wirksame Klem­ mung erreichen und zum anderen die Klemmanordnung sehr einfach herstellen. Dies wirkt sich bei preiswerter Herstellung der Halterung besonders günstig auf die Zu­ verlässigkeit der Halterung aus.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das drehbare Element eine kreisförmige Scheibe ist, welche wenigstens umfangsseitig eine Oberfläche mit hohem Reibungskoeffizienten hat. Dies läßt sich beispielsweise dadurch erreichen, daß die Scheibe umfangsseitig eine Nut aufweist, in die ein sogenannter O-Ring aus Gummi eingelegt ist. Die Erhöhung der Reibung auf der Oberfläche wirkt sich besonders günstig auf die Zuverlässigkeit der Halterung sowie die Herstellungskosten aus.
Eine weitere Verbesserung der erfindungsgemäßen Halterung ergibt sich dadurch, daß die Klemmkeile mit ihrer dem drehbaren Element abgewandten Seite gleitver­ schieblich an einer Stützwand anliegen. Durch das Anliegen der Klemmkeile an der Stützwand wird die Klemmung des drehbaren Elements und damit die Arretierung der Klemmbacken in einer bestimmten Position noch verbessert.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines besonderen Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Halterung als Einzelteilanordnung schematisch in der Draufsicht ohne rückseitige Abdeckung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Grundkörpers der erfindungsgemäßen Halterung,
Fig. 3 eine Seitenansicht der rückseitigen Abdeckung der erfindungsgemäßen Halterung, und
Fig. 4 eine erfindungsgemäße Halterung in perspektivischer Darstellung.
Ein Grundkörper 1 weist Kammern 15, 16 auf, in die Spiralfedern 27, 28 einbringbar sind. Die einander zugewandten Seitenwände der Kammern 15, 16 weisen in einem Bereich 17, 18 eine geringere Höhe auf als im übrigen Bereich.
Der Grundkörper 1 weist darüber hinaus eine Auslöserkammer 19 auf, in welcher ein Steg 20 angeordnet ist. In der Auslöserkammer 19 ist eine Spiralfeder 29 angeordnet.
In Richtung einer ersten Klemmbacke 2 außerhalb der senkrechten Mittellinie versetzt weist die Halterung 1 eine Achse 7 auf. Die Achse 7 erstreckt sich etwa senkrecht zur Ebene der Grundfläche der Halterung 1. Auf der Achse 7 ist drehbar eine Scheibe 8 angeordnet. Die Scheibe 8 hat um ihre die Achse 7 umfassende Öffnung eine zylin­ derförmige Erhebung 13. Die zylinderförmige Erhebung 13 weist an ihrem Umfang einen sich in radialer Richtung erstreckenden Vorsprung 14 auf. Die Scheibe 8 weist darüber hinaus zwei Langlöcher 9, 10 auf. Die Langlöcher sind diametral gegen­ überliegend angeordnet.
Eine in der Fig. 1 separat dargestellte Scheibe 32 weist an ihrem Umfang eine Schicht aus einem gummiähnlichen Material auf. Die Scheibe 32 hat im Zentrum eine Öffnung 34, welche entsprechend der Form der zylinderförmigen Erhebung 13 der Scheibe 8 ausgebildet ist. Die Scheibe 32 sitzt im eingebauten Zustand auf der Scheibe 8 und umschließt mit ihrer Öffnung 34 die zylinderförmige Erhebung 13. Durch den Vorsprung 14 der zylinderförmigen Erhebung 13 und der entsprechenden Ausbildung der Öffnung 34 führt die Scheibe 32 mit der drehbaren Scheibe 8 eine Zwangsbewegung aus.
Zwischen der Grundplatte des Grundkörpers 1 und der drehbaren Scheibe 8 ist eine als Schieber ausgebildete Grundplatte der Klemmbacke 2 angeordnet. Die Grund­ platte der Klemmbacke 2 weist hierzu ein Langloch 21 auf, durch welches sich die Achse 7 des Grundkörpers 1 erstreckt. Die Grundplatte der Klemmbacke 2 weist zwei seitlich abstehende Vorsprünge 22, 23 auf, welche in Richtung senkrecht zur Ebene der Grundplatte laschenförmig ausgebildet sind. Die Laschen der Vorsprünge 22, 23 greifen in die Kammern 15, 16 des Grundkörpers 1. Der Eingriff in die Kammern 15, 16 wird durch die verringerte Höhe der Seitenwand in den Bereichen 17, 18 erleich­ tert. Die sich in den Kammern 15,16 befindlichen Spiralfedern 25, 28 befinden sich zwischen der der Klemmbacke 2 entfernteren Stirnwand der Kammern 15, 16 und den Laschen der Vorsprünge 22, 23. Hierdurch kann die Klemmbacke 2 nur gegen die Kraft der Federn 27, 28 auf den Grundkörper 1 zubewegt werden.
Die Grundplatte der Klemmbacke 2 weist einen Zapfen 11 auf, welcher mit dem Langloch 9 der drehbaren Scheibe 8 korrespondiert. Der Zapfen 11 erstreckt sich somit im eingebauten Zustand der Klemmbacke 2 durch das Langloch 9.
An der der Grundplatte der Klemmbacke 2 abgewandten Seite der drehbaren Scheibe 8 ist die Grundplatte einer zweiten Klemmbacke 3 angeordnet. Die Grundplatte der Klemmbacke 3 weist ein Langloch 24 auf, durch welches sich im eingebauten Zu­ stand die zylinderförmige Erhebung 13 der drehbaren Scheibe 8 erstreckt. Die Grundplatte der zweiten Klemmbacke (3) weist einen zylinderförmigen Zapfen (12) auf, welcher sich im eingebauten Zustand der Klemmbacke (3) durch das Langloch (10) der drehbaren Scheibe (8) erstreckt. Hierdurch wird eine Zwangsbewegung der Klemmbacke 3 mit der drehbaren Scheibe 8 erreicht.
Die Grundplatten der Klemmbacken 2, 3 sind so ausgebildet, daß sie ineinander­ schiebbar sind. Das heißt, die Breite der Grundplatte der Klemmbacke 3 ist gewählt, daß sie geringfügig kleiner ist als der Abstand von sich senkrecht zur Grundplatte der Klemmbacke 2 erhebenden Stegen 25, 26.
Die Seitenwände der Klemmbacken 2, 3, zwischen welche die von der Halterung aufzunehmenden Gegenstände geklemmt werden, sind hohl ausgebildet. Die Seiten­ wand der Klemmbacke 2 ist so ausgebildet, daß sich die Seite der Seitenwand der Klemmbacke 2, welche der Klemmbacke 3 zugewandt ist, nur bis zur Grundplatte der Klemmbacke 2 erstreckt. Hierdurch kann die Grundplatte der Klemmbacke 3 bis zu dem Teil der Seitenwand der Klemmbacke 2 geschoben werden, welche der Klemm­ backe 3 abgewandt ist. Hierdurch wird eine geringe Bauform der Halterung erreicht.
An der der drehbaren Scheibe 8 abgewandten Seite der Grundplatte der Klemmbacke 3 ist im eingebauten Zustand die Scheibe 32 angeordnet. In direkter Umgebung des Umfangs der Scheibe 32 sind zwei Klemmkeile 5, 6 angeordnet. Die Klemmkeile 5, 6 weisen Zapfen 5a, 6a auf, welche sich durch Öffnungen eines laschenförmigen Hebels 33 erstrecken, welcher in seinem Zentrum eine Öffnung 35 aufweist, mittels welcher er auf der Achse 7 sitzt.
Die Kelle 5, 6 weisen an ihrer der Scheibe 32 zugewandten Seite eine schiefe Ebene auf. Die schiefen Ebenen sind so ausgebildet, daß sich bei einer Verschiebung der Keile 5, 6 in Richtung der Umfangsgeschwindigkeit der Scheibe 32 bei Drehung der Scheibe 32 in Richtung des Pfeils 32a der Abstand der schiefen Ebenen der Keile 5, 6 zur Scheibe 32 verringert.
Der erste Klemmkeil 5 ist fest mit dem Auslöser 4 verbunden. Der Auslöser 4 hat einen quaderförmigen Grundkörper, welcher an seiner zum Grundkörper 1 der Halterung weisenden Seite offen ist. Der Grundkörper des Auslösers 4 ist so bemes­ sen, daß er in dem Auslöserkanal 19 verschiebbar angeordnet werden kann. In­ nerhalb des Grundkörpers des Auslösers 4 ist die Spiralfeder 29 angeordnet, welche einerseits durch die dem Grundkörper 1 der Halterung abgewandten Stirnseite des Auslösers und andererseits durch den im Kanal 19 angeordneten Steg 20 begrenzt wird. Hierdurch kann der Auslöser 4 nur gegen die Kraft der Feder in Richtung Grundkörper 1 der Halterung verschoben werden.
Der Auslöser 4 beziehungsweise der damit verbundene erste Klemmkeil 5 sowie der mit ihm über den laschenförmigen Hebel 33 verbundene zweite Klemmkeil 6 sind so angeordnet, daß die schiefen Ebenen der Klemmkeile 5, 6 im nichtbetätigten Zustand des Auslösers 4 mit geringem Druck am Umfang der Scheibe 32 anliegen. Hierdurch läßt sich die Scheibe 32 bei unbetätigtem Auslöser 4 in Richtung des Pfeils 32a drehen. Diese Drehbewegung entspricht einer Bewegung der Klemmbacken 2, 3 in Richtung des Grundkörpers 1. Die Klemmbacken 2, 3 lassen sich somit bei unbe­ tätigtem Auslöser 4 zusammenschieben.
Bei einer Drehung der Scheibe 32 entgegen der Richtung des Pfeils 32a werden die Klemmkeile 5, 6 leicht in Richtung der Umfangsgeschwindigkeit der Scheibe 32 bewegt. Hierdurch verringert sich der Abstand der schiefen Ebenen der Klemmkeile 5, 6 zur Scheibe 32, wodurch sich der Druck der Klemmkeile 5, 6 auf die Scheibe 32 erhöht. Durch den erhöhten Druck wird die Scheibe 32 zwischen die Klemmkeile 5, 6 eingeklemmt, wodurch sie in ihrer Lage arretiert ist.
An ihrer der Scheibe 32 angewandten Seite liegen die Klemmkeile 5, 6 jeweils an einer Stützwand 30 an, welche sich in einer rückseitigen Abdeckung 1a der Halterung befinden. Durch die Stützwände 30 wird eine Verbesserung der Klemmung der Scheibe 32 durch die Klemmkeile 5, 6 erreicht.
Die Achse 7 weist im Zentrum eine Öffnung 31 auf, in die eine Schraube eindrehbar ist, mittels der die Grundplatte der Klemmbacke 2 die drehbare Scheibe 8, die Grund­ platte der Klemmbacke 3 und die Scheibe 32 mit dem Grundkörper 1 der Halterung verbunden werden können. Der Grundkörper 1 weist des weiteren nicht gezeigte Befestigungselemente auf, mittels denen die rückseitige Abdeckung 1a mit dem Grundkörper 1 verbunden werden kann.

Claims (5)

1. Halterung, insbesondere zum Einbau in Kraftfahrzeuge, zur vorübergehenden Aufnahme von freibeweglichen Teilen, insbesondere Mobilfunktelefonen, mit einem Grundkörper (1), an dem zwei Klemmbacken (2, 3) befestigt sind, von denen wenig­ stens eine erste (2) gegen eine Federkraft verschiebbar und in unterschiedlichen Positionen arretierbar ist, und einem Auslöser (4), mit dem die Arretierung aufhebbar ist, wobei ein um eine Achse (7) drehbares Element (32) vorgesehen ist, welches wenigstens mit der ersten Klemmbacke (2) derart in Wirkverbindung steht, daß es bei einer Verschiebung der ersten Klemmbacke (2) zwangsweise eine Drehbewegung ausführt, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslöser (4) mit wenigstens einem ersten Klemmkeil (5) in Wirkverbindung steht, welcher an das drehbare Element (32) andrückbar ist.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter Klemmkeil (6) vorgesehen ist, welcher mit dem Auslöser (4) in Wirkverbindung steht und welcher an das drehbare Element (32) andrückbar ist.
3. Halterung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Klemmkeil (5) und der zweite Klemmkeil (6) über ein um die Achse (7) drehbares Verbindungselement (33) gekoppelt sind, und die Klemmkeile (5, 6) umfangsseitig an das drehbare Element (32) andrückbar sind.
4. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das drehbare Element (32) eine kreisförmige Scheibe ist, welche wenigstens umfangsseitig eine Oberfläche mit hohem Reibungskoeffizienten hat.
5. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmkeile (5, 6) mit ihrer dem drehbaren Element (32) abgewandten Seite gleitverschieblich an einer Stützwand (30) anliegen.
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