DE19628112A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Einschleusen von Probenträgern in ein Massenspektrometer - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Einschleusen von Probenträgern in ein MassenspektrometerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Einschleusen von Probenträ
gern, die eine Vielzahl von Analysenproben tragen, in die Ionenquelle eines Massenspektrome
ters. Die Probenträger sind besonders für das Ionisierungsverfahren der matrixunterstützten
Desorption durch Laserbeschuß (MALDI) vorgesehen.
Die Erfindung besteht in der Verwendung einer evakuierbaren, verschließbaren und abnehmba
ren Kassette, die statt der normalerweise benutzten Durchgangs-Schleusenkammer mit zwei
Schleusenventilen in einfacher Weise an eine Eingangsöffnung für die Ionenquelle des Masse
spektrometers angesetzt werden kann. Nur die Eingangsöffnung enthält ein Schleusenventil,
das teuere zweite Schleusenventil der Schleusenkammer kann entfallen. Die Kassette kann
auch für den geschützten Transport und für die Aufbewahrung der Probenträger dienen, wobei
insbesondere eine Aufbewahrung unter Schutzgas oder Vakuum möglich wird.
Die Ionisierung biomolekularer oder polymerer Proben durch matrixunterstützte Desorption
vermittelst Beschuß mit kurzzeitigen Lichtblitzen aus einem Pulslaser hat in den vergangenen
Jahren weite Verbreitung gefunden und wird besonders in Flugzeitmassenspektrometern, aber
auch in Quadrupol-Hochfrequenz-Ionenfallen oder in Ionen-Cyclotron-Resonanz-Spektrome
tern verwendet. Neben dieser "MALDI" (matrix assisted laser desorption/ionization) genann
ten Ionisierungsmethode sind auch andere Methoden der Ionisierung von großen Biomolekülen
von Oberflächen herunter bekannt geworden.
Diesen Ionisierungsmethoden ist gemeinsam, daß die auf der Oberfläche eines Probenträgers
aufgebrachten Proben in das Vakuumsystem des Massenspektrometers eingebracht werden
müssen. Dabei ist es Stand der Technik, eine größere Anzahl an Proben (etwa zehn bis hun
dert) gemeinsam auf einem Träger einzuschleusen, und den Probenträger im Vakuumsystem so
zu bewegen, daß die gewünschte Probe jeweils in den Fokus der Laseroptik zu liegen kommt.
Der Fortschritt in der MALDI-Technik läßt in Zukunft eine Automatisierung der Probenioni
sierung zu, die bis heute nur durch den Benutzer über videomikroskopische Betrachtung der
Probe gesteuert betrieben wird. Diese Automatisierung eröffnet die seit langem geforderte
Möglichkeit zu einer massiv-parallelen Verarbeitung von einigen zehntausend Proben pro Tag,
die in anderen Bereichen der Biochemie und Molekulargenetik längst eingeführt ist. Damit
werden größere Probenträger als bisher üblich verlangt, und eine hohe Dichte der Proben auf
dem Probenträger.
Bisher werden unterschiedliche Probenträger mit bis zu 30 Millimeter Durchmesser, in anderen
Systemen bis 50 mal 50 Millimeter benutzt. Diese sind für zukünftige Anforderungen zu klein.
Es erscheint aber bereits aus heutiger Sicht durchaus möglich, Zehntausende von Proben auf
einem Probenträger unterzubringen, der die standardmäßig festgelegte Größe sogenannter Mi
krotiterplatten hat. Die Korpusgröße dieser Platten beträgt 80 mal 125 Millimeter, mit einer
nutzbaren Fläche von 72 mal 108 Millimeter. Es gibt bereits heute kommerziell erhältliche Pro
benvorbereitungssysteme, die mit Mikrotiterplatten dieser Größe arbeiten.
In der Biochemie und der Molekulargenetik haben sich diese Mikrotiterplatten für die parallele
Verarbeitung vieler Proben durchgesetzt. Diese enthielten ursprünglich auf der nutzbaren Flä
che von 72 mal 108 Millimeter 96 austauschbare kleine Reaktionsgefäße in einem 9-mm-Raster.
Heute haben sich Platten der gleichen Größe mit 384 fest im Kunststoff eingelassenen
Reaktionsgefäßen im 4,5-mm-Raster durchgesetzt. Platten mit 864 Reaktionsgefäßen im 3-mm-Raster
sind in Diskussion. Die massiv-parallele Verarbeitung besteht nun darin, nicht nur
mit einer einzigen solchen Mikrotiterplatte zu arbeiten, sondern synchron mit einer großen An
zahl solcher Platten. Beispielsweise können bei einer gleichzeitigen Behandlung von 120 sol
cher Platten in einer einzigen PCR-Apparatur (PCR = polymerase chain reaction) mehr als
46 000 DNA-Proben gleichzeitig milliardenfach vervielfältigt werden.
Nachteilig ist es jedoch bisher, daß ein solch großer Probenträger auch eine sehr große Schleu
senkammer am Massenspektrometer verlangt, mit einem großen, hochvakuumdicht verschließ
baren Schleusentorventil für die Einführung der Probenträger in die Schleuse, und mit einem
weiteren, genauso großen, hochvakuumverschließbaren Schleusentorventil zum Massenspek
trometer hin. Der Stand der heutigen Technik ist in US 5 498 545 beschrieben, in dem ein Sy
stem vorgestellt wird, das mehrere Probenträger einer Größe von etwa 50 mal 50 Millimeter in
einer Schleusenkammer vorrätig halten kann, während sich jeweils ein Probenträger in Analy
senstellung im Massenspektrometer befindet. Dieses sehr komplizierte und teuere System soll
der automatischen Analyse einer Vielzahl von Proben je auf einer Vielzahl von Probenträgern
mit automatischer Zufuhr der Probenträger dienen.
Da jedoch zu erwarten ist, daß sich auf den Probenträgern in Zukunft soviele Proben unter
bringen lassen, daß das Massenspektrometer selbst bei sekundenschnellen Analysenverfahren
einen ganzen 2-Stunden-Tag für die Analysen der Proben brauchen wird, erscheint eine solch
komplizierte Zubringerautomatik für die Probenträger für die überwiegende Anzahl von An
wendungen nicht sinnvoll. Der nur wenige Minuten in Anspruch nehmende Wechsel der Pro
benträger kann auch von Hand vorgenommen werden. Dadurch werden die Kosten des Gerä
tes verringert, und die Sicherheit des Betriebs erhöht.
Die Anzahl von Proben auf einem Probenträger ist heute meist durch die lange Zeit zum Auf
bringen der Proben und durch die Verderblichkeit der Proben begrenzt. Bei vielen MALDI-Ver
fahren werden Matrixsubstanzen verwendet, die bei langem Aufenthalt an Luft oxydieren
oder hydrolysieren und damit ihre Wirksamkeit für den MALDI-Prozeß verlieren. Auch die
biomolekularen Proben sind häufig nicht stabil, müssen oft in Lösung nur gekühlt aufbewahrt
und können nicht stundenlang der Laborluft ausgesetzt werden.
Es erscheint jedoch auch heute schon möglich, extrem viele Proben auf einen Probenträger zu
bringen, wie in einem zeitgleich gestellten Patentbegehren (Aktenzeichen BFA 39/96) darge
legt wird. Das ist auch für sehr empfindliche Proben möglich, wenn man das Aufbringen auto
matisch unter Schutzgas vornimmt. So scheint es durchaus möglich, für den MALDI-Prozeß
etwa 10 000 bis 50 000 Proben auf der Fläche von etwa 8 mal 12 Zentimetern unterzubringen
und in der Zeit von etwa 24 Stunden automatisch auf bestimmte Fragestellungen hin zu analy
sieren. Dafür ist eine Analysenzeit von wenigen, möglichst unter zwei, Sekunden pro Probe
erforderlich. Apparate dieser Art werden für Fragen der Genotypisierung und und für das Mu
tationsscreening gebraucht. Der Aufenthalt der Proben im Vakuum über längere Zeit ist unbe
denklich, die Proben können dabei weder oxidieren noch hydrolysieren. Sie brauchen auch
normalerweise im trockenen Zustand nicht gekühlt zu werden.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu finden, mit dem gro
ße Probenträger einfach und sicher ohne komplizierte Schleusenmechanik in das Vakuumsy
stem eines Massenspektrometers eingeführt werden können. Insbesondere soll die Anzahl der
teueren und großen, hochvakuumdichten Schleusentorventile verringert werden. Es ist eine
weitere Aufgabe der Erfindung, den Probenträger und die darauf befindlichen Proben auch
außerhalb des Vakuumsystems schützen zu können. Es soll dabei beachtet werden, daß bei
einer Beladung eines Probenträgers mit so vielen Proben, daß deren Analysen einen vollen 24-Stun
den-Tag dauern, nicht unbedingt ein teures, vollautomatisch arbeitendes Schleusensystem
für viele Probenträger vonnöten ist. Die Einführung der Probenträger, die nur wenige Minuten
in Anspruch nimmt, kann leichter und sicherer von Hand vorgenommen werden. Andererseits
soll eine einfache Automatik für die Zuführung mehrerer Probenträger für Spezialzwecke nicht
verhindert werden, sondern ebenfalls möglich sein.
Es ist der Grundgedanke der Erfindung, statt der üblicherweise verwendeten Durchgangs-
Schleusenkammer mit ihren zwei hochvakuumdichten Schleusentorventilen eine abnehmbare,
evakuierbare Kassette zu benutzen, die leicht außen an einer Eingangsöffnung zur Ionenquelle
mit nur einem Schleusentorventil vakuumdicht angesetzt werden kann. Diese Kassette, in der
sich der Probenträger befindet, wird durch Abnehmen des Deckels kurz geöffnet, und sofort an
die Einführungsöffnung des Massenspektrometers angesetzt, wobei sich hinter der Einfüh
rungsöffnung das einzige vakuumdichte Schleusentorventil befindet. Eine mittelweiche Gum
midichtung, eventuell auch ein einfacher Schnappverschluß sorgen für ein vakuumdichtes An
flanschen der Kassette, die durch den äußeren Luftdruck eigenstandig genügend stark ange
preßt wird. Selbst empfindliche Proben überstehen in der Regel das kurzzeitige Belüften, das
für den Vorgang des Anflanschen notwendig ist.
Der Raum um die Einführungsöffnung herum und die Kassette werden dann sofort evakuiert,
wobei sich an der Einführungsöffnung eine Abpumpleitung befindet der zu einer Vorvakuum
pumpe führt. Ein einfaches Absperrventil in der Leitung erleichtert das Abpumpen. Nach Eva
kuierung wird dann das Schleusentorventil in der Einführungsöffnung geöffnet, und die Pro
benträgerplatte wird von einem einfachen Bewegungsmechanismus erfaßt und ins Massenspek
trometer gezogen. Das Schleusentorventil kann beispielsweise ein Klappventil sein, dessen
Schließdruck vom äußeren Luftdruck unterstützt wird. Der Bewegungsmechanismus für den
Probenträger kann dabei ein Teil einer x-y-Bewegungsvorrichtung sein, mit der die einzelnen
Proben in den Fokuspunkt der Laseroptik verbracht werden können.
In der Biochemie und der Molekulargenetik haben sich, wie oben beschrieben, für die parallele
Verarbeitung vieler Proben die Mikrotiterplatten durchgesetzt. Es ist nun eine weiterer Gedan
ke der Erfindung, diese Plattengröße auch für die Probenträger zu verwenden, aber durch ein
viel engeres Raster viel mehr Proben aufzubringen, als in einer Mikrotiterplatte Platz finden.
Es ist ein weiterer Gedanke der Erfindung, daß die Kassetten die Probenträger auch während
des Transports zum Massenspektrometer und während der Lagerung bis zur Analysenzeit ent
halten und damit schützen. Die Kassette ist zu diesem Zweck in einfacher Weise mit einem
Deckel versehbar und kann mit Schutzgas gefüllt werden, um die empfindlichen Proben wäh
rend längerer Lagerung oder während des Transports zu schützen. In besonderen Fällen kann
die Kassette sogar evakuiert werden. Die flache Kassette ist stapelbar ausgeführt somit kön
nen viele Kassetten übereinander gelagert werden.
Für sehr empfindliche Proben, die nicht einmal kurzzeitig der Luft ausgesetzt werden dürfen,
kann man besondere Verschlußdeckel verwenden, die ein diffusionsdichtes Schleusentorventil
enthalten. Diese Verschlußdeckel können dann an die Eingangsöffnung angeflanscht werden.
Nach dem Abpumpen des Raumes um die Eingangsöffnung herum wird das Schleusentorventil
des Verschlußdeckels geöffnet. Dann wird das austretende Schutzgas abgepumpt, und erst
dann wird das Schleusentor zur Ionenquelle geöffnet, um den Probenträger einzufahren.
Die Probenträger der Zukunft werden bereits für den MALDI-Prozeß vorpräpariert sein. Auf
der Oberfläche der Probenträger befinden sich dann die für den MALDI-Prozeß notwendigen
Substanzen bereits in einer dünnen Schicht aufgebracht, und es wird nur noch notwendig sein,
die Probensubstanzen aufzubringen. Die für den MALDI-Prozeß notwendigen Substanzen
sind aber ebenfalls empfindlich gegen längere Lagerung, daher ist es zweckmäßig, bereits auch
die vorpräparierten Probenträger in den Kassetten aufzubewahren.
Die Kassetten machen es schließlich möglich, die MALDI-Probenträger industriell herzustellen
und mit der MALDI-Schicht zu präparieren, in den Kassetten zu lagern und zu versenden.
Manche besonderen MALDI-Verfahren arbeiten bei Temperaturen weit unter null Grad Celsi
us, beispielsweise, um die Proben durch Wasserdampf zu ionisieren, wobei das Wasser als Eis
auf dem Probenträger in das Vakuumsystem eingeführt wird. Auch diese MALDI-Verfahren
lassen sich durch tiefgekühlte Verarbeitung der Proben auf den Probenträgern durchführen. Die
Probenträger enthalten dabei eine dicke Probenunterlage, die in die Probenträger eingearbeitet
ist, mit hoher Wärmekapazität. Die Probenträger werden anschließend in tiefgekühlten Kasset
ten eingebracht und können in den Kassetten tiefgekühlt aufbewahrt werden. Die wärmeisolie
rende Aufnahme der Probenträger auf der Bewegungseinrichtung im Vakuum läßt - ohne wei
tere Kühlung - ein stundenlanges Arbeiten mit diesen tiefgekühlten Probenträgern zu.
Die Kassetten verhindern auch eine automatische Zuführung einer Vielzahl von Probenträgern
nicht, wenn das für automatisches Arbeiten über Wochenenden hinweg, oder für Arbeiten mit
Probenträgern, die nur geringere Anzahlen von Proben enthalten, notwendig sein sollte. Die
Kassetten können mit besonderen Gleitnuten an ihrer Außenseite versehen sein, die für die
Einführung in Magazinsysteme geeignet sind. Die Magazinsysteme können dann an das Mas
senspektrometer angeflanscht werden, wobei eine automatisch arbeitende Bewegungsvorrich
tung die Kassetten der Eingangsöffnung zuführt, diese anflanscht, und die Überführung der
Probenträger in die Ionenquelle einleitet.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch eine Kassette (1). Die Kassetten können mit den Gleitnu
ten (2) in ein spezielles Magazin eingeschoben oder mit den Füßen (3) über die Vertiefungen
(4) aufeinandergestapelt werden. Die Kassette (1) enthält den Probenträger (5), der als Hohl
form ausgebildet ist, und auf seiner Oberseite eine metallisierte Fläche (6) für die Aufnahme
der MALDI-Schicht und der Proben trägt.
Fig. 2 zeigt eine dreidimensionale Ansicht der Kassette (1), aus der der Probenträger (5) mit
der MALDI-Schicht (6) herausragt. Die Gleitnut (2) dient zum Einschieben in ein Magazin.
Die Vertiefungen (4) nehmen die Füßer einer darübergestapelten Kassette auf. Die Befesti
gungsöse (7) dient zum Einrasten der Kassette beim Anflanschen an die Eingangsöffnung des
Massenspektrometers. Die Öffnung der Kassette mit dem herausragenden Probenträger kann
durch einen einfachen Deckelverschluß luftdicht verschlossen werden. Der Deckelverschluß
greift ebenfalls an den Befestigungsösen (7) an.
Fig. 3 zeigt als Prinzipskizze das einfache Anflanschen der Kassette (1) mit der Dichtfläche
(8) über einen Gummi-Rundschnurring (10) an den Rahmen (9) der Eingangsöffnung des Mas
senspektrometers. Zwei Rasthebel (11) halten die Kassette (1) an den Rasthaken (12) fest, die
hier statt der in Fig. 2 wiedergegebenen Ösen an der Kassette (1) angebracht sind. Der Rund
schnurring (10) wird von einer Führungszunge (13) gehalten, die auch die gegenseitige Fixie
rung von Kassette (1) und Öffnungsrahmen (9) übernimmt. Der Deckelverschluß kann in ähnli
cher Weise angebracht werden.
Die Grundausführung der Erfindung ist bereits in Fig. 1 als Querschnitt der Kassette mit dem
darin enthaltenen Probenträger und in Fig. 2 als dreidimensionale Ansicht gezeigt.
Die Kassette ist so ausgeführt, daß sie die Trägerplatte in zwei Gleitnuten an den inneren Sei
tenflächen der Kassette aufnehmen kann. In einer günstigen Ausführungsform steht der Pro
benträger nach dem Einführen um etwa 15 Millimeter aus der Kassette heraus. Beim Anflan
schen der Kassette ragt dann der Probenträger bereits 15 Millimeter in den Raum vor dem
Schleusentorventil hinein und kann dort leicht durch zwei Reibrädchen erfaßt werden. Diese
Reibrädchen können nach Evakuieren der Kassette und Öffnen des Schleusentorventils dazu
dienen, den Probenträger aus der Kassette herauszuziehen und in entsprechende Gleitnuten der
Bewegungseinrichtung einzuführen. Die Probenträger können sowohl in der Kassette wie auch
in der Bewegungseinrichtung arretiert werden.
Für das vakuumdichte Anflanschen kann eine mittelweiche Gummidichtung verwendet werden.
Die Kassette kann in einer günstigen Ausführungsform an der Einführungsöffnung einfach
durch mechanische Schnappverschlüsse oder durch eine automatische Einrast-Einrichtung be
festigt werden. Eine besondere Verschraubung ist nicht notwendig, der äußere Luftdruck er
gibt gegen das innere Vakuum eine Kraftkomponente, die für die Dichtung der Kassette aus
reicht. Die Schnappverschlüsse oder Rasten sind nur dafür da, die Kassette nach dem zum Ab
nehmen notwendigen Belüften vor dem Herabfallen zu bewahren.
Die Kassette kann, wenn sie nicht an das Massenspektrometer angeflanscht ist, mit einem Ver
schlußteil verschlossen werden, das den herausragenden Teil des Probenträgers umfaßt. Dieser
Verschlußdeckel enthält in besonderen Ausführungsformen zwei kleine, sehr einfach ausgebil
dete Gasventile, über die sich die Kassette im Durchströmverfahren mit Schutzgas, beispiels
weise mit trockenem Stickstoff, füllen läßt.
Die Kassetten sind durch ineinandergreifende Profile so geformt, daß sie sich sowohl offen wie
auch verschlossen leicht stapeln lassen, ohne leicht gegeneinander zu verrutschen. Seitlich an
gebrachte Gleitschienen an den Kassetten ermöglichen es, die Kassetten auch in Magazinen
unterzubringen und dort zu arretieren. Schließlich können Befestigungselemente angebracht
werden, die gestapelte Kassetten miteinander verbinden.
Die Kassetten können beispielsweise aus Kunststoff hergestellt sein. Ein Metallisierung der
inneren Oberfläche kann als Diffusionssperre für das Ausdunsten unerwünschter Dämpfe aus
dem Kunststoff dienen. Bei sehr empfindlichen Proben oder MALDI-Schichten können auch
metallische Kassetten, beispielsweise Druckguß-Kassetten, Verwendung finden.
Die Größe der Kassetten richtet sich nach der Größe der Probenträger. In der Biochemie und
der Molekulargenetik haben sich, wie oben beschrieben, für die parallele Verarbeitung vieler
Proben die Mikrotiterplatten durchgesetzt. Diese enthalten heute auf einer normierten Fläche
von 72 mal 108 Millimeter 386 Reaktionsbehältnisse in einem 4,5-mm-Raster. Der Korpus der
Platten hat Abmessungen von 80 mal 125 Millimetern, mit zusätzlichen, 2 Millimeter breiten
Gleitschienen für die Unterbringung in Magazinen. Es ist nun besonders günstig, diese Platten
größe auch für die Probenträger zu verwenden, da es hierfür bereits entsprechende Pipettier
einheiten und andere Probenvorbereitungseinrichtungen gibt.
Eine der Techniken für die massiv-parallele Verarbeitung der Proben besteht darin, mit Pipet
tiereinrichtungen zu arbeiten, die bereits 384 Kapillarpipetten in obigem Rastermaß enthalten,
wie in dem zeitgleich eingereichten Patentbegehren BFA 39/96 beschrieben wird. Mit solchen
Multipipetten lassen sich die Proben aus den Reaktionszellen einer Mikrotiterplatte gleichzeitig
entnehmen und auf einen Träger übertragen. Das ergibt auf dem Träger ein Punktraster im 4,5-Milli
meter-Abstand, wobei jeder Probenpunkt einen Durchmesser von nur 200 Mikrometer
besitzt. Durch Säubern der Multipipetten, Wechsel der Mikrotiterplatten und Wiederholen die
ses Vorgangs kann ein zweites Punktraster aufgetragen werden, wobei dieses Punktraster ge
genüber dem ersten um eine kleine Strecke verschoben wird. Durch Wiederholen dieses Ver
fahrens kann man auf dem Träger 384 Probenpunktblöcke mit je 8 mal 8 Punkten (bei 0,5 Mil
limeter Punktabstand) oder sogar 10 mal 10 Punkten (bei 400 Mikrometern Punktabstand)
aufbringen. Das ergibt Probenträger mit 24 576 oder sogar 38 400 Proben, wobei zwischen
den Blöcken sogar noch ein Abstand von 0,5 Millimetern verbleibt.
Da der gesamte Zyklus des Säuberns der Multipipetten, des Wechsels der Mikrotiterplatten
und des parallelen Aufbringens der Proben nur etwa eine Minute in Anspruch nimmt, dauert
der gesamte Beladungsvorgang für die 38 400 Proben weniger als zwei Stunden, kann also
leicht in einer Arbeitsschicht durchgeführt werden. Die Messung im Massenspektrometer hin
gegen dauert bei 2 Sekunden Analysenzeit etwa 22 Stunden, reicht also bis zur nächsten Ar
beitsschicht am nächsten Tag. Diese Zeitbetrachtung macht deutlich, daß für den Wechsel der
Probenträger im allgemeinen keine Automatik erforderlich ist.
Claims (10)
1. Einführungsschleuse für flache Probenträger mit aufgebrachten Analysenproben in das
Vakuumsystem eines Massenspektrometers, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle der
normalerweise verwendeten, fest angebrachten Durchgangsschleuse mit zwei vakuumdich
ten Schleusentoren eine evakuierbare Kassette verwendet wird, die den Probenträger ent
hält und für die Einführung des Probenträgers in das Vakuumsystem an eine Einfüh
rungsöffnung mit nur einem Schleusentor angeflanscht wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette zur Aufnahme
von Probenträgern in der Größe von Standard-Mikrotiterplatten ausgelegt ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kassette mit einer Dichtung angeflanscht und mit einem Schnappverschluß gehalten wird.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kassette so ausgebildet ist, daß sie an der Flanschöffnung mit einem gasdichten Verschluß
verschlossen werden kann, um den darin enthaltenen Probenträger zu schützen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette oder der gas
dichte Verschluß eine Vorrichtung zum Befüllen der Kassette mit Schutzgas oder zum
Evakuieren der Kassette enthält.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der gasdichte Verschluß eine
Vorrichtung zum Anflanschen an die Einführungsöffnung des Massenspektrometers und
ein Torventil enthält.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kassetten so geformt sind, daß sie im abgeflanschten Zustand stapelbar sind.
8. Verfahren zum Einbringen von Probenträgern mit oberflächlich aufgebrachten Analysen
proben in den Ionenerzeugungsbereich eines Massenspektrometers,
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
- (a) Einschieben des Probenträgers in eine transportable Kassette,
- (b) Anflanschen der Kassette an die mit einem vakuumdichten Schleusentorventil versehe ne Einführungsöffnung zum Ionenerzeugungsbereich,
- (c) Evakuieren der Kassette und Öffnen des Schleusentorventils, und
- (d) Transportieren des Probenträgers in den Ionenerzeugungsbereich.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet daß in Verfahrensschritt (c) die
Kassette durch Öffnen des Schleusentorventils evakuiert wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in Verfahrensschritt (c) die
Kassette durch eine Vorvakuumleitung mit Ventil evakuiert wird, die getrennt vom
Schleusentorventil im Bereich der Einführungsöffnung angebracht ist.
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DE19628112A Withdrawn DE19628112A1 (de) | 1996-07-12 | 1996-07-12 | Vorrichtung und Verfahren zum Einschleusen von Probenträgern in ein Massenspektrometer |
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