DE19628112A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Einschleusen von Probenträgern in ein Massenspektrometer - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Einschleusen von Probenträgern in ein Massenspektrometer

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Einschleusen von Probenträ­ gern, die eine Vielzahl von Analysenproben tragen, in die Ionenquelle eines Massenspektrome­ ters. Die Probenträger sind besonders für das Ionisierungsverfahren der matrixunterstützten Desorption durch Laserbeschuß (MALDI) vorgesehen.
Die Erfindung besteht in der Verwendung einer evakuierbaren, verschließbaren und abnehmba­ ren Kassette, die statt der normalerweise benutzten Durchgangs-Schleusenkammer mit zwei Schleusenventilen in einfacher Weise an eine Eingangsöffnung für die Ionenquelle des Masse­ spektrometers angesetzt werden kann. Nur die Eingangsöffnung enthält ein Schleusenventil, das teuere zweite Schleusenventil der Schleusenkammer kann entfallen. Die Kassette kann auch für den geschützten Transport und für die Aufbewahrung der Probenträger dienen, wobei insbesondere eine Aufbewahrung unter Schutzgas oder Vakuum möglich wird.
Allgemeiner Stand der Technik
Die Ionisierung biomolekularer oder polymerer Proben durch matrixunterstützte Desorption vermittelst Beschuß mit kurzzeitigen Lichtblitzen aus einem Pulslaser hat in den vergangenen Jahren weite Verbreitung gefunden und wird besonders in Flugzeitmassenspektrometern, aber auch in Quadrupol-Hochfrequenz-Ionenfallen oder in Ionen-Cyclotron-Resonanz-Spektrome­ tern verwendet. Neben dieser "MALDI" (matrix assisted laser desorption/ionization) genann­ ten Ionisierungsmethode sind auch andere Methoden der Ionisierung von großen Biomolekülen von Oberflächen herunter bekannt geworden.
Diesen Ionisierungsmethoden ist gemeinsam, daß die auf der Oberfläche eines Probenträgers aufgebrachten Proben in das Vakuumsystem des Massenspektrometers eingebracht werden müssen. Dabei ist es Stand der Technik, eine größere Anzahl an Proben (etwa zehn bis hun­ dert) gemeinsam auf einem Träger einzuschleusen, und den Probenträger im Vakuumsystem so zu bewegen, daß die gewünschte Probe jeweils in den Fokus der Laseroptik zu liegen kommt.
Der Fortschritt in der MALDI-Technik läßt in Zukunft eine Automatisierung der Probenioni­ sierung zu, die bis heute nur durch den Benutzer über videomikroskopische Betrachtung der Probe gesteuert betrieben wird. Diese Automatisierung eröffnet die seit langem geforderte Möglichkeit zu einer massiv-parallelen Verarbeitung von einigen zehntausend Proben pro Tag, die in anderen Bereichen der Biochemie und Molekulargenetik längst eingeführt ist. Damit werden größere Probenträger als bisher üblich verlangt, und eine hohe Dichte der Proben auf dem Probenträger.
Bisher werden unterschiedliche Probenträger mit bis zu 30 Millimeter Durchmesser, in anderen Systemen bis 50 mal 50 Millimeter benutzt. Diese sind für zukünftige Anforderungen zu klein. Es erscheint aber bereits aus heutiger Sicht durchaus möglich, Zehntausende von Proben auf einem Probenträger unterzubringen, der die standardmäßig festgelegte Größe sogenannter Mi­ krotiterplatten hat. Die Korpusgröße dieser Platten beträgt 80 mal 125 Millimeter, mit einer nutzbaren Fläche von 72 mal 108 Millimeter. Es gibt bereits heute kommerziell erhältliche Pro­ benvorbereitungssysteme, die mit Mikrotiterplatten dieser Größe arbeiten.
In der Biochemie und der Molekulargenetik haben sich diese Mikrotiterplatten für die parallele Verarbeitung vieler Proben durchgesetzt. Diese enthielten ursprünglich auf der nutzbaren Flä­ che von 72 mal 108 Millimeter 96 austauschbare kleine Reaktionsgefäße in einem 9-mm-Raster. Heute haben sich Platten der gleichen Größe mit 384 fest im Kunststoff eingelassenen Reaktionsgefäßen im 4,5-mm-Raster durchgesetzt. Platten mit 864 Reaktionsgefäßen im 3-mm-Raster sind in Diskussion. Die massiv-parallele Verarbeitung besteht nun darin, nicht nur mit einer einzigen solchen Mikrotiterplatte zu arbeiten, sondern synchron mit einer großen An­ zahl solcher Platten. Beispielsweise können bei einer gleichzeitigen Behandlung von 120 sol­ cher Platten in einer einzigen PCR-Apparatur (PCR = polymerase chain reaction) mehr als 46 000 DNA-Proben gleichzeitig milliardenfach vervielfältigt werden.
Nachteilig ist es jedoch bisher, daß ein solch großer Probenträger auch eine sehr große Schleu­ senkammer am Massenspektrometer verlangt, mit einem großen, hochvakuumdicht verschließ­ baren Schleusentorventil für die Einführung der Probenträger in die Schleuse, und mit einem weiteren, genauso großen, hochvakuumverschließbaren Schleusentorventil zum Massenspek­ trometer hin. Der Stand der heutigen Technik ist in US 5 498 545 beschrieben, in dem ein Sy­ stem vorgestellt wird, das mehrere Probenträger einer Größe von etwa 50 mal 50 Millimeter in einer Schleusenkammer vorrätig halten kann, während sich jeweils ein Probenträger in Analy­ senstellung im Massenspektrometer befindet. Dieses sehr komplizierte und teuere System soll der automatischen Analyse einer Vielzahl von Proben je auf einer Vielzahl von Probenträgern mit automatischer Zufuhr der Probenträger dienen.
Da jedoch zu erwarten ist, daß sich auf den Probenträgern in Zukunft soviele Proben unter­ bringen lassen, daß das Massenspektrometer selbst bei sekundenschnellen Analysenverfahren einen ganzen 2-Stunden-Tag für die Analysen der Proben brauchen wird, erscheint eine solch komplizierte Zubringerautomatik für die Probenträger für die überwiegende Anzahl von An­ wendungen nicht sinnvoll. Der nur wenige Minuten in Anspruch nehmende Wechsel der Pro­ benträger kann auch von Hand vorgenommen werden. Dadurch werden die Kosten des Gerä­ tes verringert, und die Sicherheit des Betriebs erhöht.
Die Anzahl von Proben auf einem Probenträger ist heute meist durch die lange Zeit zum Auf­ bringen der Proben und durch die Verderblichkeit der Proben begrenzt. Bei vielen MALDI-Ver­ fahren werden Matrixsubstanzen verwendet, die bei langem Aufenthalt an Luft oxydieren oder hydrolysieren und damit ihre Wirksamkeit für den MALDI-Prozeß verlieren. Auch die biomolekularen Proben sind häufig nicht stabil, müssen oft in Lösung nur gekühlt aufbewahrt und können nicht stundenlang der Laborluft ausgesetzt werden.
Es erscheint jedoch auch heute schon möglich, extrem viele Proben auf einen Probenträger zu bringen, wie in einem zeitgleich gestellten Patentbegehren (Aktenzeichen BFA 39/96) darge­ legt wird. Das ist auch für sehr empfindliche Proben möglich, wenn man das Aufbringen auto­ matisch unter Schutzgas vornimmt. So scheint es durchaus möglich, für den MALDI-Prozeß etwa 10 000 bis 50 000 Proben auf der Fläche von etwa 8 mal 12 Zentimetern unterzubringen und in der Zeit von etwa 24 Stunden automatisch auf bestimmte Fragestellungen hin zu analy­ sieren. Dafür ist eine Analysenzeit von wenigen, möglichst unter zwei, Sekunden pro Probe erforderlich. Apparate dieser Art werden für Fragen der Genotypisierung und und für das Mu­ tationsscreening gebraucht. Der Aufenthalt der Proben im Vakuum über längere Zeit ist unbe­ denklich, die Proben können dabei weder oxidieren noch hydrolysieren. Sie brauchen auch normalerweise im trockenen Zustand nicht gekühlt zu werden.
Aufgabe der Erfindung
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu finden, mit dem gro­ ße Probenträger einfach und sicher ohne komplizierte Schleusenmechanik in das Vakuumsy­ stem eines Massenspektrometers eingeführt werden können. Insbesondere soll die Anzahl der teueren und großen, hochvakuumdichten Schleusentorventile verringert werden. Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, den Probenträger und die darauf befindlichen Proben auch außerhalb des Vakuumsystems schützen zu können. Es soll dabei beachtet werden, daß bei einer Beladung eines Probenträgers mit so vielen Proben, daß deren Analysen einen vollen 24-Stun­ den-Tag dauern, nicht unbedingt ein teures, vollautomatisch arbeitendes Schleusensystem für viele Probenträger vonnöten ist. Die Einführung der Probenträger, die nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, kann leichter und sicherer von Hand vorgenommen werden. Andererseits soll eine einfache Automatik für die Zuführung mehrerer Probenträger für Spezialzwecke nicht verhindert werden, sondern ebenfalls möglich sein.
Beschreibung der Erfindung
Es ist der Grundgedanke der Erfindung, statt der üblicherweise verwendeten Durchgangs- Schleusenkammer mit ihren zwei hochvakuumdichten Schleusentorventilen eine abnehmbare, evakuierbare Kassette zu benutzen, die leicht außen an einer Eingangsöffnung zur Ionenquelle mit nur einem Schleusentorventil vakuumdicht angesetzt werden kann. Diese Kassette, in der sich der Probenträger befindet, wird durch Abnehmen des Deckels kurz geöffnet, und sofort an die Einführungsöffnung des Massenspektrometers angesetzt, wobei sich hinter der Einfüh­ rungsöffnung das einzige vakuumdichte Schleusentorventil befindet. Eine mittelweiche Gum­ midichtung, eventuell auch ein einfacher Schnappverschluß sorgen für ein vakuumdichtes An­ flanschen der Kassette, die durch den äußeren Luftdruck eigenstandig genügend stark ange­ preßt wird. Selbst empfindliche Proben überstehen in der Regel das kurzzeitige Belüften, das für den Vorgang des Anflanschen notwendig ist.
Der Raum um die Einführungsöffnung herum und die Kassette werden dann sofort evakuiert, wobei sich an der Einführungsöffnung eine Abpumpleitung befindet der zu einer Vorvakuum­ pumpe führt. Ein einfaches Absperrventil in der Leitung erleichtert das Abpumpen. Nach Eva­ kuierung wird dann das Schleusentorventil in der Einführungsöffnung geöffnet, und die Pro­ benträgerplatte wird von einem einfachen Bewegungsmechanismus erfaßt und ins Massenspek­ trometer gezogen. Das Schleusentorventil kann beispielsweise ein Klappventil sein, dessen Schließdruck vom äußeren Luftdruck unterstützt wird. Der Bewegungsmechanismus für den Probenträger kann dabei ein Teil einer x-y-Bewegungsvorrichtung sein, mit der die einzelnen Proben in den Fokuspunkt der Laseroptik verbracht werden können.
In der Biochemie und der Molekulargenetik haben sich, wie oben beschrieben, für die parallele Verarbeitung vieler Proben die Mikrotiterplatten durchgesetzt. Es ist nun eine weiterer Gedan­ ke der Erfindung, diese Plattengröße auch für die Probenträger zu verwenden, aber durch ein viel engeres Raster viel mehr Proben aufzubringen, als in einer Mikrotiterplatte Platz finden.
Es ist ein weiterer Gedanke der Erfindung, daß die Kassetten die Probenträger auch während des Transports zum Massenspektrometer und während der Lagerung bis zur Analysenzeit ent­ halten und damit schützen. Die Kassette ist zu diesem Zweck in einfacher Weise mit einem Deckel versehbar und kann mit Schutzgas gefüllt werden, um die empfindlichen Proben wäh­ rend längerer Lagerung oder während des Transports zu schützen. In besonderen Fällen kann die Kassette sogar evakuiert werden. Die flache Kassette ist stapelbar ausgeführt somit kön­ nen viele Kassetten übereinander gelagert werden.
Für sehr empfindliche Proben, die nicht einmal kurzzeitig der Luft ausgesetzt werden dürfen, kann man besondere Verschlußdeckel verwenden, die ein diffusionsdichtes Schleusentorventil enthalten. Diese Verschlußdeckel können dann an die Eingangsöffnung angeflanscht werden.
Nach dem Abpumpen des Raumes um die Eingangsöffnung herum wird das Schleusentorventil des Verschlußdeckels geöffnet. Dann wird das austretende Schutzgas abgepumpt, und erst dann wird das Schleusentor zur Ionenquelle geöffnet, um den Probenträger einzufahren.
Weitere Vorteile der Erfindung
Die Probenträger der Zukunft werden bereits für den MALDI-Prozeß vorpräpariert sein. Auf der Oberfläche der Probenträger befinden sich dann die für den MALDI-Prozeß notwendigen Substanzen bereits in einer dünnen Schicht aufgebracht, und es wird nur noch notwendig sein, die Probensubstanzen aufzubringen. Die für den MALDI-Prozeß notwendigen Substanzen sind aber ebenfalls empfindlich gegen längere Lagerung, daher ist es zweckmäßig, bereits auch die vorpräparierten Probenträger in den Kassetten aufzubewahren.
Die Kassetten machen es schließlich möglich, die MALDI-Probenträger industriell herzustellen und mit der MALDI-Schicht zu präparieren, in den Kassetten zu lagern und zu versenden.
Manche besonderen MALDI-Verfahren arbeiten bei Temperaturen weit unter null Grad Celsi­ us, beispielsweise, um die Proben durch Wasserdampf zu ionisieren, wobei das Wasser als Eis auf dem Probenträger in das Vakuumsystem eingeführt wird. Auch diese MALDI-Verfahren lassen sich durch tiefgekühlte Verarbeitung der Proben auf den Probenträgern durchführen. Die Probenträger enthalten dabei eine dicke Probenunterlage, die in die Probenträger eingearbeitet ist, mit hoher Wärmekapazität. Die Probenträger werden anschließend in tiefgekühlten Kasset­ ten eingebracht und können in den Kassetten tiefgekühlt aufbewahrt werden. Die wärmeisolie­ rende Aufnahme der Probenträger auf der Bewegungseinrichtung im Vakuum läßt - ohne wei­ tere Kühlung - ein stundenlanges Arbeiten mit diesen tiefgekühlten Probenträgern zu.
Die Kassetten verhindern auch eine automatische Zuführung einer Vielzahl von Probenträgern nicht, wenn das für automatisches Arbeiten über Wochenenden hinweg, oder für Arbeiten mit Probenträgern, die nur geringere Anzahlen von Proben enthalten, notwendig sein sollte. Die Kassetten können mit besonderen Gleitnuten an ihrer Außenseite versehen sein, die für die Einführung in Magazinsysteme geeignet sind. Die Magazinsysteme können dann an das Mas­ senspektrometer angeflanscht werden, wobei eine automatisch arbeitende Bewegungsvorrich­ tung die Kassetten der Eingangsöffnung zuführt, diese anflanscht, und die Überführung der Probenträger in die Ionenquelle einleitet.
Beschreibung der Bilder
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch eine Kassette (1). Die Kassetten können mit den Gleitnu­ ten (2) in ein spezielles Magazin eingeschoben oder mit den Füßen (3) über die Vertiefungen (4) aufeinandergestapelt werden. Die Kassette (1) enthält den Probenträger (5), der als Hohl­ form ausgebildet ist, und auf seiner Oberseite eine metallisierte Fläche (6) für die Aufnahme der MALDI-Schicht und der Proben trägt.
Fig. 2 zeigt eine dreidimensionale Ansicht der Kassette (1), aus der der Probenträger (5) mit der MALDI-Schicht (6) herausragt. Die Gleitnut (2) dient zum Einschieben in ein Magazin.
Die Vertiefungen (4) nehmen die Füßer einer darübergestapelten Kassette auf. Die Befesti­ gungsöse (7) dient zum Einrasten der Kassette beim Anflanschen an die Eingangsöffnung des Massenspektrometers. Die Öffnung der Kassette mit dem herausragenden Probenträger kann durch einen einfachen Deckelverschluß luftdicht verschlossen werden. Der Deckelverschluß greift ebenfalls an den Befestigungsösen (7) an.
Fig. 3 zeigt als Prinzipskizze das einfache Anflanschen der Kassette (1) mit der Dichtfläche (8) über einen Gummi-Rundschnurring (10) an den Rahmen (9) der Eingangsöffnung des Mas­ senspektrometers. Zwei Rasthebel (11) halten die Kassette (1) an den Rasthaken (12) fest, die hier statt der in Fig. 2 wiedergegebenen Ösen an der Kassette (1) angebracht sind. Der Rund­ schnurring (10) wird von einer Führungszunge (13) gehalten, die auch die gegenseitige Fixie­ rung von Kassette (1) und Öffnungsrahmen (9) übernimmt. Der Deckelverschluß kann in ähnli­ cher Weise angebracht werden.
Besonders günstige Ausführungsformen
Die Grundausführung der Erfindung ist bereits in Fig. 1 als Querschnitt der Kassette mit dem darin enthaltenen Probenträger und in Fig. 2 als dreidimensionale Ansicht gezeigt.
Die Kassette ist so ausgeführt, daß sie die Trägerplatte in zwei Gleitnuten an den inneren Sei­ tenflächen der Kassette aufnehmen kann. In einer günstigen Ausführungsform steht der Pro­ benträger nach dem Einführen um etwa 15 Millimeter aus der Kassette heraus. Beim Anflan­ schen der Kassette ragt dann der Probenträger bereits 15 Millimeter in den Raum vor dem Schleusentorventil hinein und kann dort leicht durch zwei Reibrädchen erfaßt werden. Diese Reibrädchen können nach Evakuieren der Kassette und Öffnen des Schleusentorventils dazu dienen, den Probenträger aus der Kassette herauszuziehen und in entsprechende Gleitnuten der Bewegungseinrichtung einzuführen. Die Probenträger können sowohl in der Kassette wie auch in der Bewegungseinrichtung arretiert werden.
Für das vakuumdichte Anflanschen kann eine mittelweiche Gummidichtung verwendet werden. Die Kassette kann in einer günstigen Ausführungsform an der Einführungsöffnung einfach durch mechanische Schnappverschlüsse oder durch eine automatische Einrast-Einrichtung be­ festigt werden. Eine besondere Verschraubung ist nicht notwendig, der äußere Luftdruck er­ gibt gegen das innere Vakuum eine Kraftkomponente, die für die Dichtung der Kassette aus­ reicht. Die Schnappverschlüsse oder Rasten sind nur dafür da, die Kassette nach dem zum Ab­ nehmen notwendigen Belüften vor dem Herabfallen zu bewahren.
Die Kassette kann, wenn sie nicht an das Massenspektrometer angeflanscht ist, mit einem Ver­ schlußteil verschlossen werden, das den herausragenden Teil des Probenträgers umfaßt. Dieser Verschlußdeckel enthält in besonderen Ausführungsformen zwei kleine, sehr einfach ausgebil­ dete Gasventile, über die sich die Kassette im Durchströmverfahren mit Schutzgas, beispiels­ weise mit trockenem Stickstoff, füllen läßt.
Die Kassetten sind durch ineinandergreifende Profile so geformt, daß sie sich sowohl offen wie auch verschlossen leicht stapeln lassen, ohne leicht gegeneinander zu verrutschen. Seitlich an­ gebrachte Gleitschienen an den Kassetten ermöglichen es, die Kassetten auch in Magazinen unterzubringen und dort zu arretieren. Schließlich können Befestigungselemente angebracht werden, die gestapelte Kassetten miteinander verbinden.
Die Kassetten können beispielsweise aus Kunststoff hergestellt sein. Ein Metallisierung der inneren Oberfläche kann als Diffusionssperre für das Ausdunsten unerwünschter Dämpfe aus dem Kunststoff dienen. Bei sehr empfindlichen Proben oder MALDI-Schichten können auch metallische Kassetten, beispielsweise Druckguß-Kassetten, Verwendung finden.
Die Größe der Kassetten richtet sich nach der Größe der Probenträger. In der Biochemie und der Molekulargenetik haben sich, wie oben beschrieben, für die parallele Verarbeitung vieler Proben die Mikrotiterplatten durchgesetzt. Diese enthalten heute auf einer normierten Fläche von 72 mal 108 Millimeter 386 Reaktionsbehältnisse in einem 4,5-mm-Raster. Der Korpus der Platten hat Abmessungen von 80 mal 125 Millimetern, mit zusätzlichen, 2 Millimeter breiten Gleitschienen für die Unterbringung in Magazinen. Es ist nun besonders günstig, diese Platten­ größe auch für die Probenträger zu verwenden, da es hierfür bereits entsprechende Pipettier­ einheiten und andere Probenvorbereitungseinrichtungen gibt.
Eine der Techniken für die massiv-parallele Verarbeitung der Proben besteht darin, mit Pipet­ tiereinrichtungen zu arbeiten, die bereits 384 Kapillarpipetten in obigem Rastermaß enthalten, wie in dem zeitgleich eingereichten Patentbegehren BFA 39/96 beschrieben wird. Mit solchen Multipipetten lassen sich die Proben aus den Reaktionszellen einer Mikrotiterplatte gleichzeitig entnehmen und auf einen Träger übertragen. Das ergibt auf dem Träger ein Punktraster im 4,5-Milli­ meter-Abstand, wobei jeder Probenpunkt einen Durchmesser von nur 200 Mikrometer besitzt. Durch Säubern der Multipipetten, Wechsel der Mikrotiterplatten und Wiederholen die­ ses Vorgangs kann ein zweites Punktraster aufgetragen werden, wobei dieses Punktraster ge­ genüber dem ersten um eine kleine Strecke verschoben wird. Durch Wiederholen dieses Ver­ fahrens kann man auf dem Träger 384 Probenpunktblöcke mit je 8 mal 8 Punkten (bei 0,5 Mil­ limeter Punktabstand) oder sogar 10 mal 10 Punkten (bei 400 Mikrometern Punktabstand) aufbringen. Das ergibt Probenträger mit 24 576 oder sogar 38 400 Proben, wobei zwischen den Blöcken sogar noch ein Abstand von 0,5 Millimetern verbleibt.
Da der gesamte Zyklus des Säuberns der Multipipetten, des Wechsels der Mikrotiterplatten und des parallelen Aufbringens der Proben nur etwa eine Minute in Anspruch nimmt, dauert der gesamte Beladungsvorgang für die 38 400 Proben weniger als zwei Stunden, kann also leicht in einer Arbeitsschicht durchgeführt werden. Die Messung im Massenspektrometer hin­ gegen dauert bei 2 Sekunden Analysenzeit etwa 22 Stunden, reicht also bis zur nächsten Ar­ beitsschicht am nächsten Tag. Diese Zeitbetrachtung macht deutlich, daß für den Wechsel der Probenträger im allgemeinen keine Automatik erforderlich ist.

Claims (10)

1. Einführungsschleuse für flache Probenträger mit aufgebrachten Analysenproben in das Vakuumsystem eines Massenspektrometers, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle der normalerweise verwendeten, fest angebrachten Durchgangsschleuse mit zwei vakuumdich­ ten Schleusentoren eine evakuierbare Kassette verwendet wird, die den Probenträger ent­ hält und für die Einführung des Probenträgers in das Vakuumsystem an eine Einfüh­ rungsöffnung mit nur einem Schleusentor angeflanscht wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette zur Aufnahme von Probenträgern in der Größe von Standard-Mikrotiterplatten ausgelegt ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette mit einer Dichtung angeflanscht und mit einem Schnappverschluß gehalten wird.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette so ausgebildet ist, daß sie an der Flanschöffnung mit einem gasdichten Verschluß verschlossen werden kann, um den darin enthaltenen Probenträger zu schützen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette oder der gas­ dichte Verschluß eine Vorrichtung zum Befüllen der Kassette mit Schutzgas oder zum Evakuieren der Kassette enthält.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der gasdichte Verschluß eine Vorrichtung zum Anflanschen an die Einführungsöffnung des Massenspektrometers und ein Torventil enthält.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassetten so geformt sind, daß sie im abgeflanschten Zustand stapelbar sind.
8. Verfahren zum Einbringen von Probenträgern mit oberflächlich aufgebrachten Analysen­ proben in den Ionenerzeugungsbereich eines Massenspektrometers, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
  • (a) Einschieben des Probenträgers in eine transportable Kassette,
  • (b) Anflanschen der Kassette an die mit einem vakuumdichten Schleusentorventil versehe­ ne Einführungsöffnung zum Ionenerzeugungsbereich,
  • (c) Evakuieren der Kassette und Öffnen des Schleusentorventils, und
  • (d) Transportieren des Probenträgers in den Ionenerzeugungsbereich.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet daß in Verfahrensschritt (c) die Kassette durch Öffnen des Schleusentorventils evakuiert wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in Verfahrensschritt (c) die Kassette durch eine Vorvakuumleitung mit Ventil evakuiert wird, die getrennt vom Schleusentorventil im Bereich der Einführungsöffnung angebracht ist.
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