DE19629093C2 - Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage - Google Patents

Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage

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Description

Die Erfindung betrifft eine medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage, mit einer Systemsteuerung zum Steuern der an­ lagenspezifischen Komponenten, welche mit einer Bedieneinheit zusammenwirkt, wobei der Systemsteuerung eine Datenspeicher­ einrichtung zugeordnet ist, in der wenigstens ein mittels der Bedieneinheit abrufbares und auf einer Anzeigeeinrichtung an­ zeigbares Bedienmenü umfassend mehrere anwählbare Bedienfunktionen ablegbar ist, wobei bei Anwahl einer Bedienfunktion deren zu­ geordnete Arbeitsfunktion mittels der Systemsteuerung gesteu­ ert ausführbar ist.
Derartige Anlagen, beispielsweise ein Röntgensystem, sind in der Regel softwaregesteuerte Mehrkomponentensysteme, bei­ spielsweise bestehend aus einem Röntgengenerator, einer Rönt­ genröhre, einem digitalen Bilderfassungssystem auf Basis von Bildverstärkern und ähnlichem. Zur Bedienung des Systems wer­ den der Bedienperson auf einer oder mehreren geeigneten An­ zeigeeinrichtungen Menüseiten angezeigt, die die Gesamtzahl der hinterlegten Funktionen und Anzeigen wiedergeben, die in­ nerhalb dieses Menüs anwählbar sind und deren zugeordnete Ar­ beitsfunktion bei entsprechender Anwahl ausführbar ist. Die jeweiligen Menüseiten sind in ihrer Funktionszusammenstellung vorgegeben, das heißt, es werden stets bei einem bestimmten Menü alle ihm zugeordneten Bedienfunktionen angezeigt. Um nun während des Betriebs die Anlage entsprechend steuern zu kön­ nen, ist es erforderlich, in diesen verschiedenen Menüs "zu blättern", das heißt, daß die Bedienperson sich stets mehrere Menüseiten anzeigen lassen muß, um entweder zu der entspre­ chenden gewünschten Bedienfunktion zu gelangen, oder aber, weil bei Bedienen einer bestimmten Bedienfunktion ein weite­ res Untermenü aufgerufen wird, in dem eine nachrangige Funk­ tion wiedergegeben ist. Darüber hinaus ist ferner nachteilig, daß häufig verschiedene Komponenten über eigenständige Menüs an verschiedenen Anzeigeeinrichtungen gesteuert werden, was bedeutet, daß beispielsweise der Röntgengenerator mit seinen spezifischen Menüs an einer anderen Anzeigeeinrichtung ge­ steuert wird, als beispielsweise die nachfolgende digitale Bildverarbeitung. Dies stellt zusätzlich zu dem durch das "Blättern" hervorgerufenen zeitlichen und aufwandsmäßigen Nachteil einen weiteren Nachteil dahingehend dar, daß es dem Benutzer nicht möglich ist, die Anlage von einer Anzeigeein­ richtung ausgehend bedienen zu können.
Eine medizinische Anlage zur Therapie- und/oder Diagnose der eingangsgenannten Art ist aus DE 195 20 170 A1 bekannt. Die Bedienung dieser Anlage ist über ein an einer Anzeigeeinrich­ tung darstellbares Bedienmenü, in welchem Bedienfunktionen, die mit einer entsprechenden Bedieneinrichtung anwählbar sind, abgelegt sind, möglich. Aus CA 21 34 712 ist die Mög­ lichkeit beschrieben, innerhalb eines bestimmten Untermenüs, welches dem Anwender an einer Anzeigeeinrichtung dargestellt wird, vorhandene Menüelemente wahlweise aus- oder einblenden zu können, um so die innerhalb eines Untermenüs anzuzeigenden Menüelemente variieren zu können sowie die benutzerspezifi­ sche Speicherbarkeit der veränderten Menüs. Ferner ist aus Standardprogrammen die abspeicherbare Veränderbarkeit einzel­ ner Menüs und die Zusammenstellung beliebiger Menüelemente bekannt.
Der Erfindung liegt somit das Problem zugrunde, eine medizi­ nische Therapie- und/oder Diagnoseanlage anzugeben, die be­ nutzerfreundlich gestaltet ist und eine einfache Bedienung zuläßt.
Zur Lösung dieses Problems ist eine medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 vorgesehen.
Bei der erfindungsgemäßen Anlage ist die Bedienperson also in der Zusammenstellung ihrer spezifischen Bedienmenüs oder, so­ fern sie nur wenige bevorzugte Bedienfunktionen benötigt, ei­ nes einzelnen Bedienmenüs völlig freigestellt und kann dieses seinen entsprechenden Erfordernissen gemäß gestalten. Das heißt, es ist beispielsweise dem an der Anlage arbeitenden Arzt möglich, sein spezifisches, in der Regel eine Vielzahl von Bedienfunktionen umfassendes Menü zusammenstellen zu kön­ nen, gleichwie es der an der gleichen Anlage arbeitenden me­ dizinisch-technischen Assistentin möglich ist, ihr spezifi­ sches Bedienmenü zusammenzustellen. Ferner ist es möglich, für einen hinsichtlich der Therapie- bzw. Behandlungsart spe­ zifischen Arbeitsplatz, also beispielsweise einen Thoraxar­ beitsplatz oder ähnliches, ein speziell für diesen Arbeits­ platz spezifisches Menü zusammenzustellen, was heißt, daß nur die an diesem Arbeitsplatz tatsächlich erforderlichen Bedien­ funktionen im Menü angezeigt werden, nicht aber eine Vielzahl weiterer, gegebenenfalls überhaupt nicht belegter Bedienfunk­ tionen, die für die an diesem Arbeitsplatz stattfindende Be­ handlung nicht erforderlich sind. Der Bedienperson wird also mittels der erfindungsgemäßen Anlage eine völlig freie und individuelle Menüstrukturierung ermöglicht, die den Bedien­ komfort der Anlage um ein vielfaches erhöht. Die einzelnen Bedienfunktionen können dabei im jeweiligen Menü in Form von Wort- oder Stringzeichen oder in Form von Symbolen vorliegen, wobei natürlich auch Kombinationen davon möglich sind.
Als besonders zweckmäßig hat es sich in diesem Zusammenhang erwiesen, wenn die Anzeigeeinrichtung als kombinierte Anzei­ geeinrichtung zur gleichzeitigen Darstellung des Bedienmenüs und eines oder mehrerer Untersuchungs- und/oder Behandlungs­ bereiche ausgebildet ist. Der Bedienperson werden damit sämt­ liche für sie interessante Daten, also die Bedienfunktionen und der jeweilige Behandlungsbereich, auf einer einzigen An­ zeigeeinrichtung dargestellt, so daß sämtliches im Blickfeld der Bedienperson liegt und ein noch komfortabler Anlagenbe­ trieb möglich ist.
Damit die Bedienperson einfachst das Menü zusammenstellen kann, kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, daß die einzelnen einem Bedienmenü zuordbaren Bedien­ funktionen in der Datenspeichereinrichtung, vorzugsweise in Form einer gegebenenfalls funktionsspezifisch strukturierten Liste oder ähnlichem abgelegt sind. Hierdurch ist es der Per­ son also möglich, aus der Vielzahl der Bedienfunktionen, die in weiterer Ausgestaltung der Erfindung zum Auswählen auf der Anzeigeeinrichtung anzeigbar sind und zum Strukturieren des Bedienmenüs über die Anzeigeeinrichtung anwählbar sind, ein­ fachst die für sie relevanten Bedienfunktionen aussuchen kann und im Bedienmenü implementieren kann. Diese Auswahl wird noch dadurch vereinfacht, wenn die Bedienfunktionen in Form einer funktionsspezifischen strukturierten Liste abgelegt sind, die der Bedienperson angezeigt wird, wobei auch diese funktionsspezifische Liste in Form von beispielsweise Unter­ menüs aufgebaut sein kann, was heißt, daß es für jeden Funk­ tionsbereich, beispielsweise betreffend den Röntgengenerator, den Druck des Bildes, den Patienten oder ähnliches, ein eige­ nes Menü mit darin angeordneten Bedienfunktionen, die bei An­ wahl des Menüs dann anzeigbar sind, gibt.
Zur weiteren Vereinfachung der individuellen Menüzusammen­ stellung kann vorgesehen sein, daß die wählbaren Bedienfunk­ tionen gleichzeitig neben dem zusammenzustellenden Bedienmenü auf der Anzeigeeinrichtung anzeigbar sind und die jeweils ge­ wählte Bedienfunktion im wesentlichen unmittelbar im Bedien­ menü anzeigbar ist. Der Bedienperson werden also beispiels­ weise auf der einen Bildhälfte mehrere anwählbare Bedienfunk­ tionen angezeigt, und auf der anderen Bildhälfte ein zu An­ fangs noch unbesetztes Fenster, welches zum Zusammenstellen des individuellen Menüs dient, und in welchem nach Anwahl ei­ ner spezifischen Bedienfunktion diese sofort angezeigt wird, so daß die Bedienperson sich stets orientieren kann, ob und welche Bedienfunktionen bereits gewählt sind, um so zu ent­ scheiden, ob noch zusätzliche aufzunehmen sind, oder ob das Menü in seinen unterschiedlichsten Funktionen anwender- und arbeitsplatzspezifisch ausreichend strukturiert ist.
Auf Basis der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, daß zum Anwählen der jeweiligen Bedienfunktion auf der Anzeigeein­ richtung eine Markierung anzeigbar ist, die über ein der Be­ dieneinheit zugeordnetes Mittel, bei dem es sich erfindungs­ gemäß um einen Joystick, eine Maus, einen Trackball, ein Sen­ sorfeld, ein Tastenfeld, einen Lichtgriffel oder ähnliches handeln kann, bewegbar ist, so daß eine problemlose und ein­ fache Anwahl und Auswahl möglich ist.
Alternativ zu der Verwendung eines beliebig gestalteten An­ wahlmittels kann im Rahmen der Erfindung ferner vorgesehen sein, daß die Anzeigeeinrichtung mit einer berührungsempfind­ lichen Oberfläche (Touchscreen) versehen ist, die eine direk­ te Anwahl einer Bedienfunktion ermöglicht, so daß die Bedien­ person einfachst durch Berühren der Oberfläche der Anzeige­ einrichtung im Bereich der anzuwählenden Bedienfunktion diese wählen kann. Die Anzeigeeinrichtung kann dabei als Monitor oder als Display ausgebildet sein.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung er­ geben sich aus dem im folgenden beschriebenen Ausführungsbei­ spiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
Fig. 1 die Oberfläche einer Anzeigeeinrichtung mit einem getrennten, die anwählbaren Bedienfunktionen in Me­ nüform darstellenden Bereich und einem zur indivi­ duellen Menügestaltung dienenden Bereich,
Fig. 2 ein Beispiel eines für einen Skelett-Arbeits­ platz/Thorax-wandstativ dienenden, individuell zu­ sammengestellten Bedienmenüs,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform der Aufteilung der Oberfläche der Anzeigeeinrichtung, und
Fig. 4 ein Beispiel eines auf einer Anzeigeeinrichtung dargestellten Bedienmenüs des Standes der Technik.
Zunächst sei der Stand der Technik gemäß Fig. 4 erläutert, um anhand dessen die hieraus resultierenden Nachteile darzustel­ len. Fig. 4 zeigt exemplarisch ein auf einer Anzeigeeinrich­ tung, beispielsweise einem Monitor wiedergegebenes Bedienme­ nü, das in seiner Zusammenstellung der anwählbaren Bedien­ funktionen vorgegeben ist. Dieses Bedienmenü wird nur zur Be­ dienung der für den digitalen Bildverarbeitungsbetrieb erfor­ derlichen Komponenten bzw. Funktionen verwendet, die Bedie­ nung beispielsweise des Hochspannungsgenerators für einen Röntgenstrahler ist innerhalb dieses Menüs nicht möglich, vielmehr wird das dafür erforderliche Menü im vorliegenden Fall beispielsweise an einer anderen Anzeigeeinrichtung wie­ dergegeben. Gezeigt ist in dem in Fig. 4 wiedergegebenen Bei­ spiel das Untermenü, das sich unter dem Hauptmenü "Aufnah­ me/Verarbeitung" befindet, wobei der Übersichtlichkeit halber dieses Bedienmenü in der Figur gestrichelt umrandet ist. Die Bedienperson hat folglich dieses Hauptmenü "Aufnahme/Verar­ beitung" angewählt, was dazu führt, daß die entsprechenden, darunter angegebenen Unterfunktionen angezeigt werden, die der Bedienperson zur Auswahl stehen. Die Strukturierung die­ ser Unterfunktionen ist fest vorgegeben, das heißt, diese und keine anderen stehen momentan zur Auswahl. Will nun die Be­ dienperson, im Anlagenbetrieb fortschreitend, eine weitere, im Moment nicht angegebene Bedienfunktion aufrufen, die sich beispielsweise unter dem Hauptmenü "Dokumentation" verbirgt, so muß zunächst dieses Hauptmenü "Dokumentation" angewählt werden, damit die hierunter angeordneten Bedienfunktionen an­ gezeigt werden, von denen beispielsweise nur eine einzige für die Bedienperson von Interesse ist. Das bedeutet, daß sich die Bedienperson umständlich von Menü zu Menü bewegen muß, um in den Zugriffsbereich der interessierenden Funktionen zu ge­ langen, damit diese angewählt und ausgeführt werden können.
Fig. 1 zeigt nun eine Anzeigeeinrichtung, welche erfindungs­ gemäß strukturiert ist. Auf dieser Anzeigeeinrichtung sind im rechten Bereich eine Vielzahl unterschiedlicher Menüs angege­ ben, die im vorliegenden Beispiel als Hauptmenüs strukturiert sind, denen also eine Reihe dahinterliegender Unterfunktionen zugeordnet sind. Die Menüs wie auch deren dahinterliegende Unter- bzw. Bedienfunktionen sind im gezeigten Beispiel als Wortzeichen dargestellt. Sie können aber auch in Form von spezifischen Symbolen wiedergegeben werden, wobei auch eine Kombination der Anzeigeformen möglich ist. Der weitaus größe­ re Bereich der in Fig. 1 gezeigten Anzeigeeinrichtung ist zu Beginn der Zusammenstellung des individuellen Menüs frei und dient zur Anzeige der entsprechend angewählten Funktionen. Will nun die Bedienperson ihr spezifisches Menü, funktions­ spezifisch abgestimmt beispielsweise auf die Art des Arbeits­ platzes oder auf ihre berufliche Tätigkeit, individuell kre­ ieren, so wird beispielsweise über eine nicht dargestellte Markierung z. B. das Menü "Print" angewählt, um auf diese Weise in das Untermenü zu gelangen, so daß die dort abgeleg­ ten einzelnen Bedienfunktionen in dem rechten Bereich ange­ zeigt werden. Aus dieser Vielzahl können dann spezifische einzelne Funktionen angewählt und in dem danebenliegenden An­ zeigenbereich übernommen werden, und werden auf diese Weise in das neue Bedienmenü eingebunden. Diese liegen also immer zur Anwahl vor, wenn das individuelle Bedienmenü aufgerufen ist. Durch Anwählen beispielsweise des Menüs "Send" können folglich die hierunter angeordneten Bedienfunktionen ange­ zeigt und ausgewählt werden, was letztlich für jedes der in Fig. 1 gezeigten Menüs gilt.
Wie Fig. 1 zu entnehmen ist, sind neben den im wesentlichen die digitale Bildverarbeitung betreffenden Menüs auch ein Me­ nü "Generator" abgelegt. Hierunter befinden sich sämtliche für die Bedienung des Generators erforderlichen Bedienfunk­ tionen, die - im Gegensatz zum Stand der Technik - auch in dieses Bedienmenü einbindbar sind, so daß sie ohne Wechsel der Anzeigeeinrichtung direkt wählbar sind.
Ein Beispiel eines erfindungsgemäß für einen Skelett-Arbeits­ platz/Thorax-Wandstativ individuell zusammengestellten Be­ dienmenüs zeigt Fig. 2. Wie anhand der nachfolgend wiederge­ gebenen Tabelle zu entnehmen ist, sind die im Bedienmenü an­ gezeigten Bedienfunktionen individuell aus den verschiedenen Hauptmenüs zusammengestellt, und ermöglichen so die Einbin­ dung verschiedenster Funktionen in ein einziges Bedienmenü, innerhalb welchem diese unterschiedlichen Funktionen ange­ wählt werden können, ohne daß in verschiedenen Menüseiten zu "blättern" ist. Dies kann natürlich dann der Fall sein, wenn die jeweilige Bedienperson unterschiedliche spezifische Be­ dienmenüs benötigt, oder aber derart viele Bedienfunktionen zusammenstellen muß, daß nicht genug Platz innerhalb eines Menüfensters ist. Die Zusammenstellung kann beispielsweise einfachst dadurch erfolgen, daß mittels der Markierung über eine Maus u. ä. das jeweilige Menü bzw. die entsprechende Be­ dienfunktion angewählt wird, und, softwareunterstützt, ein­ fach in den Menübereich hinübergezogen wird und dort einge­ schrieben wird.
Tabelle
Bedienfunktionen Herkunft
Patientendaten Menü Patient
Patientenliste Menü Patient
Skelettplatz Menü Generator
Wandstativ Menü Generator
Organprogramme Menü Generator
Thorax pa Menü Generator
Thorax lat Menü Generator
Beschriftung Menü Annotation
L Menü Annotation
R Menü Annotation
Rotation Menü Postprocessing
Image sequence Menü Postprocessing
P1-18 × 24 Menü Print
P1-24 × 30 Menü Print
P1-35 × 43 Menü Print
P4-35 × 43 Menü Print
P Papier DINA4 Menü Print
Autoprint Menü Print
Send Archiv Menü Send
Send Station 11 Menü Send
Send Auswahl 1 Menü Send
Send Auswahl 2 Menü Send
Autosend Station 17 Menü Send
Bild verwerfen Menü Postprocessing
Display 1 Menü Display
Display 2 Menü Display
Display 4 Menü Display
Display 8 Menü Display
Fig. 3 zeigt schließlich eine weitere erfindungsgemäße Auf­ teilung einer Oberfläche einer Anzeigeeinrichtung. In dieser sind, entsprechend dem Beispiel aus Fig. 1, ein Bereich mit den wählbaren Menüs und ein Fensterbereich zum Erstellen des individuellen Bedienmenüs vorgesehen. Darüber hinaus sind auch noch zwei Bereiche "Bild 1" und "Bild 2" vorgesehen, in welchen jeweils unterschiedliche Bilder eines im Moment un­ tersuchten Bereichs des mit der Anlage zu behandelnden Pati­ enten angezeigt werden können, so daß dem behandelnden Arzt sämtliche für den Anlagenbetrieb und die Diagnose erforderli­ chen Informationen auf einer einzigen Anzeigeeinrichtung zur Verfügung stehen. Ferner ist ein weiterer Bereich betreffend spezifischer Patienteninformationen, wie beispielsweise den Patientennamen oder ähnliches, vorgesehen.

Claims (8)

1. Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage, mit ei­ ner Systemsteuerung zum Steuern der anlagenspezifischen Kom­ ponenten, welche mit einer Bedieneinheit zusammenwirkt, wobei der Systemsteuerung eine Datenspeichereinrichtung zugeordnet ist, in der wenigstens ein mittels der Bedieneinheit abrufba­ res und auf einer Anzeigeeinrichtung anzeigbares Bedienmenü umfassend mehrere anwählbare Bedienfunktionen ablegbar ist, wobei bei Anwahl einer Bedienfunktion deren zugeordnete Ar­ beitsfunktion mittels der Systemsteuerung gesteuert ausführ­ bar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Art und/oder die Anzahl der einem auf der Anzeigeeinrich­ tung anzeigbaren Bedienmenü zugeordneten Bedienfunktionen an­ wenderseitig wählbar und als anwenderspezifisches Bedienmenü in der Datenspeichereinrichtung ablegbar ist, wobei die wähl­ baren Bedienfunktionen in beliebiger, von der zugeordneten Arbeitsfunktion unabhängiger Kombination in dem anwenderspe­ zifischen Bedienmenü, das in einem eigenen Fenster auf der Anzeigeeinrichtung anzeigbar ist, kombinierbar sind, und daß
die Anzeigeeinrichtung als kombinierte Anzeigeeinrichtung zur gleichzeitigen Darstellung des Bedienmenüs und eines oder mehrerer mittels der Anlage aufnehmbarer Bilder eines Unter­ suchungs- und/oder Behandlungsbereichs ausgebildet ist, so daß dem Benutzer für den Anlagenbetrieb und die Diagnose re­ levante Informationen auf einer gemeinsamen Anzeigeeinrich­ tung zur Verfügung stehen.
2. Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage nach An­ spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen einem Bedienmenü zuordbaren Bedienfunktio­ nen in der Datenspeichereinrichtung in Form einer Liste abgelegt sind.
3. Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage nach An­ spruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedienfunktionen in Form einer funktionsspezifisch strukturierten Liste abgelegt ist.
4. Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage nach ei­ nem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die wählbaren Bedienfunktionen zum Auswählen auf der Anzeigeeinrichtung anzeigbar sind und zum Strukturieren des Bedienmenüs über die Anzeigeeinrichtung an­ wählbar sind.
5. Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage nach An­ spruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die wählbaren Bedienfunktionen gleichzeitig neben dem zu­ sammenzustellenden Bedienmenü auf der Anzeigeeinrichtung an­ zeigbar sind und die jeweils gewählte Bedienfunktion unmittelbar im Bedienmenü anzeigbar ist.
6. Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage nach An­ spruch 4 oder 5, dadurch gekennzeich­ net, daß zum Anwählen der jeweiligen Bedienfunktion auf der Anzeigeeinrichtung eine Markierung anzeigbar ist, die über ein der Bedieneinheit zugeordnetes Mittel bewegbar ist.
7. Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage nach An­ spruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel ein Joystick, eine Maus, ein Trackball, ein Sensorfeld, ein Tastenfeld, ein Lichtgriffel ist.
8. Medizinische Therapie- und/oder Diagnoseanlage nach ei­ nem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung mit einer be­ rührungsempfindlichen Oberfläche (Touchscreen) versehen ist, die eine direkte Anwahl einer Bedienfunktion ermöglicht.
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