DE19634671C2 - Metallgehäuse in der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung" - Google Patents

Metallgehäuse in der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung"

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DE19634671C2
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/28Casings; Parts thereof or accessories therefor dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof or flameproof

Description

Die Erfindung betrifft ein wieder zu öffnendes Gehäuse aus Metall in der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung".
Die Zündschutzart "Druckfeste Kapselung" ist eine Zündschutzart, bei der elektrische Betriebsmittel und andere Geräte in einem geschlossenen Gehäuse untergebracht sind. Das Gehäuse muß bestimmten Prüfbedingungen standhal­ ten. Unter anderem muß sichergestellt sein, dass bei einer Entzündung eines zündfähigen Gasgemisches in dem Gehäuse keine Partikel und keine heißen Gase nach außen gelangen können, die die Atmosphäre in der Umgebung des Gehäuses gegebenenfalls zünden können, falls auch dort ein zündfä­ higes Gasgemisch vorhanden ist. Diese Bedingung des Zu­ rückhaltens von zündfähigen Partikeln und heißen Gasen kann erreicht werden, wenn der Deckel des Gehäuses mit dem Gehäuse einen sogenannten "Ex-Spalt" bildet. Bei der Passage durch den "Ex-Spalt" werden die Partikel und Gase ausreichend gekühlt, um außerhalb des Gehäuses keinen Schaden mehr anrichten zu können.
Bislang hat man zu diesem Zweck aus Metall gefertigte Gehäuse verwendet, die im Bereich des "Ex-Spaltes" spange­ bend bearbeitet wurden. Mit Hilfe einer Druckgußtechnik, im Sandgußverfahren oder durch andere Urformtechniken wird ein Gehäusekorpus oder eine Gehäusezarge hergestellt, die im weitesten Sinne eine becherförmige Gestalt hat. Auf den freien Rand dieses Gehäusekorpus wird ein in der gleichen Technik hergestellter Deckel aufgesetzt. Die mit Hilfe der Urformtechniken erzeugten Gehäuseteile, also sowohl der Gehäusekorpus als auch der Deckel, sind im Bereich derje­ nigen Flächen, die beim verschraubten Gehäuse an der Stoßfuge aufeinander liegen, so raum und uneben, dass sie zunächst an diesen Flächen durch spangebende Bearbeitung feinbearbeitet werden müssen, damit der sich einstellende Spalt in der Trennfuge die Bedingungen erfüllt, die an einen "Ex-Spalt" gestellt werden.
Sinngemäß das gleiche gilt auch für Gehäuse, die aus Stahlteilen zusammengeschweißt sind.
Um die Fertigung solcher Metallgehäuse überhaupt einigermaßen kostenmäßig in den Griff bekommen zu können, mußte der Spalt zwangsläufig ein Planspalt sein. Selbst das Anfertigen eines Planspaltes ist nicht einfach, weil sich die verhältnismäßig großen und vergleichsweise dünn­ wandigen Teile beim Aufspannen in der Werkzeugmaschine leicht verziehen. Eine "Nut-und-Feder-Verbindung" hingegen ist praktisch ausgeschlossen. Das Einfräsen einer Nut mit Hilfe eines Fingerfräsers mag zwar noch verhältnismäßig einfach zu bewerkstelligen, aber die Erzeugung einer in diese Nut mit geringer Spaltweite hineinpassender Feder oder Rippe wäre unangemessen teuer.
Aus dem Umstand, dass nur Planspalte einigermaßen kostengünstig herzustellen sind und der Tatsache, dass der Spalt in Richtung des bei einer Zündung ausströmenden Gases eine gewisse Breite erreicht, ergaben sich die Gehäuseabmessungen ungünstig beeinflussenden Breiten an der Stoßstelle zwischen Gehäusekorpus und Deckel.
Deswegen wurden Konstruktionen, wie sie in dem DE-GM 17 68 265 gezeigt sind, verlassen. Bei der dort gezeigten Konstruktion ist das becherförmige Unterteil mit einer radial wegstehenden Leiste versehen, die um drei Seiten des im Grundriß rechteckigen Unterteils läuft. Der Deckel ist nach Art eines Schiebers ausgebildet und wird zum Ver­ schließen des Gehäuses von der Seite her auf das Unterteil aufgeschoben. Dabei greifen die radial nach außen stehende Leiste in entsprechende Nuten des Deckels ein. Der noch verbleibenden Teil wird in komplizierter Weise über mehre­ re Teile verschlossen.
Das Einarbeiten der Nuten und auch das Bearbeiten der seitlich vorgesehenen Leiste muss mit sehr hoher Genau­ igkeit erfolgen, damit die maximal zulässige Spaltweite am Ex-Spalt nicht überschritten wird. Wenn überhaupt, so ist die bekannte Konstruktion nur bei sehr kleinen Gehäusen anwendbar.
In dem DE-GM 18 72 456 ist ein rotationssymmetrisches Gehäuse gezeigt, dessen becherförmiges Unterteil einen nach innen eingezogenen Rand aufweist. Dieser Rand ist auf seiner nach außen stehenden Stirnseite mit einer ringför­ migen Leiste versehen, die von dem Rand wegsteht und einen etwa trapezförmigen Querschnitt aufweist. In dem Deckel ist eine zu der Leiste komplementäre, ebenfalls ringförmi­ ge Nut vorhanden. Die Befestigung des Deckels geschieht mit Bajonettnocken, die entsprechende Nocken an der Unter­ seite des am Unterteil vorhandenen Randes hintergreifen.
Da beide Teile rotationssymmetrisch sind, lassen sich die Nut und die zugehörige Leiste verhältnismäßig einfach mit engen Toleranzen herstellen. Nachteilig dabei ist jedoch die, verglichen mit dem Gehäusedurchmesser sehr viel kleiner werdende Zugangsöffnung. Soweit die Teile nicht rotationssymmetrisch sind, treten dieselben Schwie­ rigkeiten auf, wie sie eingangs bereits erläutert sind.
Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, ein Metallgehäuse in der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung" zu schaffen, das beliebig oft zu öffnen und zu schließen ist und das mit geringem Fertigungsaufwand herzustellen ist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstel­ lung eines solchen Gehäuses anzugeben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Gehäuse mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 oder 2 bzw. den Verfahren mit den Merkmalen der Patentansprüche 21, 22 oder 23 gelöst.
Mit Hilfe der Beschichtung, die den an sich vorhande­ nen spaltförmigen Raum in der Trennfuge des Gehäuses weitgehend ausfüllt, können Bedingungen geschaffen werden, so dass die Trennfuge zu einem "Ex-Spalt" wird. Die bei der Fertigung der Gehäuseteile unvermeidbaren Oberflächen­ rauhigkeiten im Bereich der Trennfuge werden durch die nachträglich eingebrachte Beschichtung vollständig kom­ pensiert. Gleichgültig, wie die Rauheit der Fugenflächen an der Trennfuge ist, ist die freie Fläche der Beschich­ tung immer ein exaktes negatives Abbild der Kontur der damit zusammenwirkenden anderen Fläche des anderen Gehäu­ seteils.
Dabei spielt es für die Ausführung der Erfindung keine Rolle, ob die Fugenfläche eine gerade Fläche ist, in dem Sinne, dass die Erzeugende eine Gerade ist, oder ob die Erzeugende der Fugenfläche eine V- oder U-förmige gebogene Linie ist, so dass die Fugenfläche von den Wänden und dem Boden einer Nut bzw. den Wänden und der Stirn­ fläche einer Rippe oder Leiste gebildet ist. Lediglich bei der Herstellung ergeben sich geringfügige Abweichungen insofern, als die eine Ausführungsform spezielle Dicht­ mittel bedingen kann, um das Eindringen des flüssigen, die Beschichtung bildenden Mittels zu verhindern oder nicht.
Eine nutenförmige Fugenfläche ist bei entsprechender Auslegung ohnehin weitgehend rinnenförmig und verhindert von sich aus das Eindringen des flüssigen Beschichtungs­ mittels in das Innere des Gehäuses bei der Herstellung. Außerdem kann sie auch mit pastöser Masse vor dem Ein­ drücken des anderen Gehäuseteils gefüllt werden. Der Spalt braucht damit nicht in einer Ebene zu liegen.
Unter Umständen kann es sogar zweckmäßig sein, diese Beschichtung an einem der Gehäuseteile unter Verwendung einer ersten Vorform herzustellen und für das andere Gehäuseteil gegebenenfalls eine komplementäre Vorform zu verwenden und eine weitere Beschichtung an dem anderen Gehäuseteil zu erzeugen. Die so hergestellten Gehäuseteile lassen sich dann beliebig paaren, unter der Voraussetzung, dass die beiden Vorformen exakt unter Einhaltung der Bedingungen für "Ex-Spalte" ineinander passen.
Beispielsweise im Falle einer auf einer Feder oder Rippe sitzenden Beschichtung stellt die Außenkontur der Beschichtung die exakte Negativkopie der Nutwand des anderen Gehäuseteils dar. Diese Beschichtung ist weit­ gehend spannungsfrei, d. h. ihre Außengestalt wird sich über die Zeit nicht verändern, womit die Stoßstelle oder Trennfuge zwischen den Gehäuseteilen auf Dauer die Bedin­ gungen des "Ex-Spaltes" erfüllen wird. Die nachträglich aufgebrachte Beschichtung verändert die Gestalt weder der Nut noch der Rippe und, da sie im geschlossenen Zustand des Gehäuses aushärtet, treten auch im späteren Gebrauch keine Spannungen in der Trennfuge auf.
Bei dem neuen Gehäuse kann sowohl das Gehäuseoberteil als auch das Gehäuseunterteil an der Trennfuge die Nut enthalten, während das jeweils andere Gehäuseteil an der Trennfuge mit der Rippe versehen ist, die in die Nut hineinragt. Ebenso spielt es für das Grundprinzip keine Rolle, ob die Beschichtung nun mit der Wand der Nut oder mit der Wand der Rippe stoffschlüssig verbunden ist.
Die Beschichtung besteht aus einer Masse, die zum Zeitpunkt des Aufbringens fließfähig ist, d. h. sie muß in der Lage sein, beim Eindrücken der Rippe in die Nut in den zwischen der Nut und der Rippe vorhandenen spaltförmigen Raum einzufließen. "Fließfähigkeit" bedeutet dabei nicht notwendigerweise flüssig, damit die Masse aufgrund der Schwerkraft von alleine ins Fließen gerät. Insoweit erfül­ len auch pastös eingestellte Materialien die Bedingung "fließfähig".
Eine derartige Masse, die von alleine nicht weg­ fließt, ist beispielsweise zweckmäßig, wenn die Nut aus irgendwelchen anderen gestalterischen Gründen keine in einer Ebene liegende Rinne bildet, sondern Absätze und Niveauunterschiede aufweist.
Um ein unwillentliches Ablösen der Beschichtung von demjenigen Gehäuseteil zu verhindern, an dem die Beschich­ tung an sich stoffschlüssig sitzen soll, ist es von Vor­ teil, wenn dieser betreffende Teil gegebenenfalls im Sinne einer besseren Haftung der Beschichtung vorbehandelt wird. Eine solche Vorbehandlung kann im Aufbauten, beispiels­ weise durch Sandstrahlen, oder einer Redox-Behandlung oder dem Aufbringen eines Haftvermittlers bestehen.
Um keine Probleme mit der Dichtigkeit des Gehäuses zu bekommen, sind zweckmäßigerweise die Gehäuseschrauben, mit denen die Gehäuseteile zusammengehalten sind, in einem Bereich außerhalb des durch die Nut umgrenzten Bereiches angeordnet.
Um das neue Gehäuse herzustellen, ist vorgesehen, das Gehäuseteil mit der Nut in eine Stellung zu bringen, in der die Nut nach oben offen ist. Sodann wird die Nut mit der fließfähigen Masse gefüllt, woraufhin das Gehäuse geschlossen wird. Die in der Nut vorhandene fließfähige Masse für die Beschichtung wird von der einbringenden Rippe verdrängt und steigt dadurch in dem spaltförmigen Raum zwischen der Rippe und den Seitenwänden auf. Um ein Überlaufen der Nut zu vermeiden, ist zweckmäßigerweise die Menge der fließfähigen Masse so bemessen, dass nach dem Schließen des Gehäuses derartige Überlaufvorgänge nicht auftreten.
Im übrigen sind Weiterbildungen der Erfindung Gegen­ stand von Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 ein aus Metall hergestelltes Gehäuse in der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung",
Fig. 2 das Ober- und das Unterteil des Gehäuses nach Fig. 1, jeweils in einer Draufsicht auf die Trennfuge,
Fig. 3 das Gehäuse nach Fig. 1, geschnitten längs der Linie III-III nach Fig. 1,
Fig. 4 einen Ausschnitt aus dem Gehäuse nach Fig. 1, geschnitten längs einer Linie IV-IV nach Fig. 2,
Fig. 5 den mit A bezeichneten Ausschnitt aus Fig. 3, in einer vergrößerten Darstellung,
Fig. 6 Schritte während des Herstellens des Gehäuses nach Fig. 1,
Fig. 7 eine Ausführungsform, bei der in keinem der Gehäuseteile eine Nut zur Aufnahme der flüssigen Masse vorhanden ist, in einem Längsschnitt und in zwei unter­ schiedlichen Relativstellungen der Gehäuseteile, und
Fig. 8 und 9 eine Ausführungsform, bei der die Gehäuseteile unter Verwendung von Vorformen hergestellt werden.
Fig. 1 zeigt ein etwa quaderförmiges Metallgehäuse 1, das in der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung" ausgeführt ist. Das Gehäuse 1 besteht aus einem Gehäuseunterteil 2 sowie einem Gehäuseoberteil 3. Bei dem gezeigten Ausfüh­ rungsbeispiel sind das Gehäuseunterteil 2 und das Gehäuse­ oberteil 3 etwa schalen- oder becherförmig und stoßen an einer Trennfuge 4, die um den Umfang des Gehäuses 1 her­ umläuft, zusammen.
Das druckfeste Gehäuse 1 ist in Fig. 1 stark verein­ facht wiedergegeben, insofern, als alle Dinge, die für das Verständnis der Erfindung nicht wesentlich sind, weggelas­ sen sind. Hierzu gehören beispielsweise Kabeldurchführun­ gen, äußere Anschlußklemmen in der Zündschutzart "Erhöhte Sicherheit" u. dgl. mehr.
Das schalen- oder becherförmige Gehäuseunterteil 2 ist von einem Boden 5 und insgesamt vier von dem Boden 5 aufragenden Seitenwänden 6, 7, 8 und 9 begrenzt, die sowohl mit dem Boden 5 einstückig sind als auch an abge­ rundeten Eckenkanten 11 einstückig ineinander übergehen. An ihrem von dem Boden 5 abliegenden Ende sind die vier Seitenwände 6, 7, 8 und 9 in gleicher Höhe von einer in einer Ebene liegenden, rechteckförmigen Ringfläche 12 begrenzt. Diese Fläche 12 ist der an dem Gehäuseunterteil 2 sitzende Teil der Trennfuge 4.
Ausgehend von der ebenen ringförmigen Fläche 12, die den Innenraum des Gehäuseuntersatzes 2 umgrenzt, ist in die Seitenwände 6 ... 9 eine durchgehende, in sich geschlos­ sene Nut 13 eingearbeitet, wie dies die Fig. 3 und 5 erkennen lassen. Sie ist ein weiterer Bestandteil der Trennfuge 4. Die Nut 13 ist von Wänden in Gestalt von zwei Nutenflanken 14 und 15 sowie einem im wesentlichen ebenen Nutengrund 16 begrenzt. Die Nutenflanken 14, 15 bilden zusammen mit dem Nutengrund 16 eine erste Fugenfläche, die bei geschlossenem Gehäuse eine der Wände des Ex-Spalts darstellt. Die erste Fugenfläche ist über die Länge gese­ hen U- oder V-förmig gefaltet, d. h. ihre Erzeugende ist eine U- oder V-förmig gebogene Linie.
Infolge der Nut 13 wird die ringförmige Fläche 12 in zwei zueinander konzentrische ringförmig geschlossene Flächen 17 und 18 aufgeteilt. Die beiden Nutenflanken 14 und 15 sind gerade Flächen in dem Sinne, dass ihre Erzeu­ gende eine Gerade ist und außerdem konvergieren die beiden Nutenflanken 14 und 15, ausgehend von der Fläche 13, in Richtung auf den Nutengrund 16. Die Nut 13 ist frei von irgendwelchen Hinterschneidungen.
Die Nut 13 hat somit einen etwa trapezförmigen Quer­ schnitt und bildet eine in sich geschlossene Rinne, die in einer Ebene liegt, in dem Sinne, dass einander entspre­ chende Punkte längs der Nut jeweils in einer Ebene liegen. So liegen beispielsweise sämtliche Punkte des Nutengrundes 16 in einer Ebene, die zu den beiden Teilflächen 17 und 18 parallel ist, womit folglich die Nut 13 an allen Stellen die gleiche Tiefe hat.
In ihrem Verlauf folgt die Nut 13 nicht exakt der Außenkontur des Gehäuseunterteils 2. Sie springt im Be­ reich der Eckenkanten 11 gegenüber der Außenkontur deut­ lich zurück, so dass etwa dreieckförmige Bereiche 19 ent­ stehen. In diesen dreieckförmigen Bereichen 19 sind, wie Fig. 4 erkennen läßt, Gewindebuchsen 21 eingespritzt. Diese Gewindebuchsen 21 befinden sich außerhalb der von der in sich geschlossenen Nut 13 umgrenzten Fläche. Die Gewindebuchsen 21 enthalten eine Gewindebohrung 22, deren Achse zu der Eckenkante 11 parallel ist.
Das Gehäuseoberteil 3 hat einen Aufbau, der im wesentlichen mit dem Aufbau des Gehäuseunterteils 2 über­ einstimmt. So wird das Gehäuseoberteil 3 von einer Ober­ seite 23 und vier Seitenwänden 24, 25, 26, 27 gebildet, die mit der Oberseite 23 einstückig sind und an abgerunde­ ten Eckenkanten 28 einstückig ineinander übergehen. An ihrem von der Oberseite 23 abliegenden Ende sind die Seitenwände 24 ... 27 von einer ebenen Ringfläche 29 be­ grenzt, die zu dem an dem Gehäuseoberteil 3 befindlichen Teil der Trennfuge 4 gehört und bei geschlossenem Gehäuse 1 deckungsgleich mit der ringförmigen ebenen Fläche 12 ist.
Im Unterschied zu der Ring- oder Stirnfläche 12 ist die Ringfläche 29 mit einer Rippe 31 versehen, wie dies Fig. 5 erkennen läßt. Auch diese Rippe 31 ist Teil der Trennfuge 4 und sie erhebt sich aus der Ringfläche 29, wodurch die Ringfläche 29 in zwei zueinander konzentrische Ringflächen 32 und 33 aufgeteilt wird. Die Rippe 31, die in sich geschlossen endlos ist, wird von Wänden in Gestalt von zwei seitlichen Flanken 34 und 35 sowie einer Stirn­ fläche 36 begrenzt. Die beiden seitlichen Flanken 34 und 35 sind gerade Flächen, in dem Sinne, dass ihre Erzeugende eine Gerade ist. Sie konvergieren, ausgehend von der ringförmigen Fläche 29, in Richtung auf ihre Stirnseite 16. Hierdurch bekommt die Rippe 31 einen trapezförmigen Querschnitt.
Die seitlichen Flanken 34, 35 bilden zusammen mit der Stirnfläche 36 eine zweite Fugenfläche, die bei geschlos­ senem Gehäuse die andere Wand des Ex-Spalts darstellt. Die zweite Fugenfläche ist über die Länge gesehen U- oder V- förmig gefaltet, d. h. ihre Erzeugende ist eine U- oder V- förmig gebogene Linie.
Die Lage der Rippe 31 an dem Gehäuseoberteil 3 ist derart, dass bei geschlossenem Gehäuse 1 die Rippe 31 in die Nut 13 eintaucht. Außerdem ist ihr Querschnitt gegen­ über der Nut 13 kleiner, wodurch zwischen den Wänden also den Flanken 14 und 15 bzw. dem Boden 16 der Nut 13 und den Wänden also den Flanken 35 und 36 bzw. der Stirnfläche 36 der Rippe 31 ein spaltförmiger Freiraum verbleibt, der, im Querschnitt gesehen, etwa U-förmig ist. Dieser spaltförmi­ ge Freiraum hat eine Dicke, gemessen senkrecht zwischen den Flanken 15 und 35 bzw. 14 und 34, von zwischen 0,5 mm und 1,5 mm, gegebenenfalls auch bis zu 4 mm. Der spaltför­ mige Freiraum wird bei dem fertigen Gehäuse 1 von einer formstabilen Beschichtung 37 weitestgehend ausgefüllt, die entweder an den Wänden 14, 15 und 16 der Nut 13 oder an den Wänden 34, 35 und 36 der Rippe 31 stoffschlüssig anhaftet.
Ehe auf das Herstellungsverfahren der Beschichtung 37 im einzelnen eingegangen wird, sei der Vollständigkeit halber noch erwähnt, dass auch das Gehäuseoberteil 3 in der Nähe der Eckenkanten 28 dreieckförmige Bereiche 38 aufweist, an denen die Rippe 31 gegenüber der Eckenkante 28 zurückspringt. In diesem dreieckförmigen Bereich 38 ist bei jeder Eckenkante 28 eine Stufenbohrung 39 enthalten, die bei geschlossenem Gehäuse 1 mit der Gewindebohrung 22 fluchtet. Die Stufenbohrung 39 besteht aus einem Abschnitt 41 mit kleinerem Durchmesser, der an einer Ringschulter 42 in einen Abschnitt 43 mit größerem Durchmesser übergeht. Der Durchmesser des Abschnittes 41 ist so gewählt, dass mit geringem Spiel ein Gewindeschaft 44 einer Kopfschraube 45 hindurchpaßt, während der Abschnitt 43 mit dem größeren Durchmesser etwas größer ist als der Kopf der Kopfschraube 45. Das Gehäuse 1 weist somit im gezeigten Fall vier Schrauben 45 auf, die das Gehäuseoberteil 3 auf dem Gehäu­ seunterteil 2 befestigen.
Schließlich enthält die Oberseite 23 noch eine bei Gehäusen der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung" übliche Prüfbohrung 46.
Die Herstellung des explosionsgeschützten Gehäuses 1 ist nachfolgend anhand von Fig. 6 beschrieben:
Es wird zunächst z. b. im Druckgußverfahren oder im Sandgußverfahren ein Gehäuseunterteil 2 und ein Gehäuse­ oberteil 3 hergestellt. Diese Gehäuseteile 2, 3 läßt man vollständig auskühlen und unterwirft sie gegebenenfalls einem Glühprozeß, um sie vollständig spannungsfrei zu machen.
Vor der Herstellung der Beschichtung 37 werden die Flanken 34 und 35 sowie die Stirnfläche 36 derart vor­ behandelt, dass das Material der Beschichtung 37 sich stoffschlüssig mit der Rippe 31 verbinden kann. Die Vor­ behandlung kann in einem Aufrauen der Oberfläche oder einer Beschichtung mit einem Haftvermittler bestehen.
Anschließend werden die Wände 14 und 15 sowie der Grund 16 der Nut 13 mit einem Trennmittel z. B. einem Silikonöl versehen.
Nach diesen Vorbereitungsarbeiten wird ein Gehäuseun­ terteil 2 in der gezeigten Weise mit seinem Boden 5 auf eine ebene Unterlage gestellt. Anschließend wird eine abgemessene Menge eines fließfähigen Kunstharzes, bei­ spielsweise ein Epoxidharz oder ein Polyesterharz, in die Nut 13 eingefüllt. Dieses eingefüllte fließfähige Kunst­ harz ist bei 47 veranschaulicht. Die Menge des eingefüll­ ten Kunstharzes 47 entspricht dem Volumen des spaltförmi­ gen freien Raums zwischen der Rippe 31 und der Nut 13. Die eingefüllte Menge wird demzufolge lediglich den untersten Bereich der Nut 13 ausfüllen.
Nachdem die fließfähige Kunstharzmasse in die Nut 13 eingefüllt wurde, wird das Gehäuseoberteil 3 auf das Gehäuseunterteil 2 aufgesetzt, und zwar in genau derselben Lage, die diese beiden Gehäuseteile 2, 3 später zueinander einnehmen sollen, d. h. möglichst so, dass die Rippe 31 sich an allen Stellen etwa mittig in der Nut 13 befindet. Mit anderen Worten, es wird angestrebt, dass an keiner Stelle eine unmittelbare Berührung zwischen der Nut 13 und der Rippe 31 zustandekommt. Die Tiefe des Eindringens der Rippe 31 in die Nut 13 wird durch die Anlage der Flächen 29 und 12 begrenzt.
Durch das Eindringen der Rippe 31 in die Nut 13 wird die in der Nut 13 enthaltene fließfähige Kunststoffmasse 47 verdrängt und füllt den konstruktiv vorgegebenen spalt­ förmigen Freiraum zwischen den Flanken der Nut 13 und den Flanken der Rippe 31. Der fließfähige Kunststoff 47 steigt somit in diesem Raum nach oben in Richtung auf die Fläche 12 auf.
Um zu erreichen, dass auch mit Sicherheit die Trenn­ fuge 4 nach außen geschlossen ist, und auch auf keinen Fall das Gehäuseoberteil 3 auf dem fließfähigen Kunststoff 47 aufschwimmt, wird, falls keine andere Vorrichtung zur Verfügung steht, das Gehäuse 1 mit Hilfe der Schrauben 45 zusammengeschraubt. Dieser geschlossene Zustand des Gehäu­ ses 1 bleibt solange erhalten, bis mit Sicherheit die Kunststoffmasse 47 ausgehärtet ist. Nach erfolgtem Aushär­ ten werden die zueinander gehörigen Gehäuseteile 2, 3 als zusammengehörig markiert und es werden die Schrauben 45 herausgedreht, um das Gehäuse 1 zu öffnen. Beim Öffnen verbleibt die formstabile Beschichtung 37 auf der Rippe 31, d. h. die eine Seite der Beschichtung 37 ist stoff­ schlüssig mit der Außenseite der Rippe 31 verbunden, während die andere Seite der Beschichtung 37, die von der Rippe 31 wegweist, ein getreues exaktes negatives Abbild oder negative Abformung der Innenkontur der Nut 13 dar­ stellt, einschließlich der Unebenheiten, die durch die Gußform hervorgerufen sind. Bei entsprechendem Flankenwin­ kel der Nut 13 kann die Trennung der Gehäuseteile 2, 3 auch erfolgen, obwohl die Wände gußrauh sind.
Falls die Rauheit zu groß ist, können vor dem Auf­ bringen der Beschichtung 37 die Wände der Nut 13 geglättet werden, z. b. indem die Nut 13 mit einem Fingerfräser nach­ gefräst wird. Wegen der nachfolgenden Abformung durch die Beschichtung 13 kommt es auf eine besonders genaue Be­ arbeitung nicht an.
Da die Beschichtung am fertigen Gehäuse aufgebracht wird und die Kunststoffmasse 47 zu Beginn des Verfahrens fließfähig gewesen ist, treten beim erneuten Schließen des Gehäuses in der Nut 13 keine Sprengwirkungen auf.
Wegen der exakten Abformung der Nut 13 durch die Beschichtung 37 wird nun zwischen dem Gehäuseoberteil 2 und dem Gehäuseunterteil 3 an der Trennfuge 4 ein "Spalt" erzeugt, der die Bedingungen des "Ex-Spalts" erfüllt. Gleichgültig, wie die Herstellungstoleranzen sind, wird nach dem Aufbringen der Beschichtung 37 immer ein "Ex- Spalt" zwischen der Nut 13 und der Außenseite der Be­ schichtung 37 zustandekommen.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wurde davon ausgegangen, dass die Beschichtung stoffschlüssig auf der Rippe 31 und damit auf der zweiten Fugenfläche haftet. Es ist jedoch auch ohne weiteres möglich, die Beschichtung als Auskleidung der Nut 13 und somit auf der ersten Fugen­ fläche zu verwenden, während sich die Rippe 31 von der Be­ schichtung 37 trennen kann. In diesem Falle wird die Rippe 31 mit dem Trennmittel behandelt, während die Wände 14, 15 und 16 der Nut in einer solchen Weise vorbehandelt werden, dass eine stoffschlüssige Verbindung zwischen dem Material des die Nut 13 enthaltenden Gehäuseteils 2, 3 und der fließfähigen Kunststoffmasse 47 zustandekommt.
Abweichend von der gezeigten, im wesentlichen ebenen Trennfuge 4 sind auch komplizierte andere Verlaufsformen der Trennfuge 4 denkbar. Beispielsweise wäre es denkbar, die Trennfuge gestuft auszuführen. In einem solchen Fall wird eine Kunststoffmasse 47 verwendet, die nicht dünn­ flüssig ist, sondern pastös fließfähig. Sie wird unter dem Einfluß der Schwerkraft nicht wegfließen und bleibt damit auch in schrägen Bereichen der Fuge an der gewünschten Stelle. Erst durch das Aufsetzen und Eindrücken des Gehäu­ seteils mit der Rippe wird sich die Kunststoffmasse 47 in den spaltförmigen freien Raum zwängen und verbreiten.
Bei dem zuvor anhand der Fig. 1 bis 6 erläuterten Ausführungsbeispiel war die erste Fugenfläche aus den Wänden und dem Grund einer Nut zusammengesetzt, während die zweite Fugenfläche von den Flanken und der Stirnfläche einer Rippe gebildet wurde. Diese Ausführungsform hat den Vorteil einer verhältnismäßig sehr einfachen Herstellung. Wie Fig. 7 zeigt, braucht die erste Fugenfläche keineswegs eine nutenförmige Gestalt zu haben. Sie kann auch sozusa­ gen von den Wänden einer halben Nut gebildet sein.
Gemäß Fig. 7 enthält das Unterteil 2 in den Seiten­ wänden 6, 7, 8, 9 an deren oberem Ende keine vollständige Nut, sondern lediglich eine zum Inneren hin offene und um den Innenraum durchgehend umlaufende Stufe 51. Diese Stufe 51 setzt sich zusammen aus einer geraden schrägen Seiten­ fläche 52, die von der Stirnfläche 12 ausgeht und bei 53 in eine ebene ringförmige plane Schulter 54 übergeht, die längs aller Seitenwände 6, 7, 8, 9 umläuft, ebenso wie die Seitenfläche 52. Die Seitenfläche 52 ist, wie gezeigt, geneigt, d. h. sie bildet im weitestens Sinne einen Aus­ schnitt eines zum Boden 5 hin zeigenden Trichters.
Das Gehäuseoberteil 3 ist an seiner Stirnfläche 29 vollständig eben und glatt, mit Ausnahme einer Nut 55, in die gegebenenfalls eine Rundschnurdichtung 56 eingelegt ist. Die Außenabmessungen des Gehäuseoberteils 3 sind so, dass es, wie gezeigt, mit seiner Stirnfläche 29 auf die Schulter 54 aufgestellt werden kann, ohne hierdurch mit der Seitenwand 52 zu kollidieren.
Fig. 7 zeigt auf der linken Seite das geschlossene Gehäuse und wie dort zu erkennen ist, bildet die schräge Seitenfläche 52 zusammen mit einem kurzen Abschnitt der Schulter 53 und dem der schrägen Seitenfläche 52 gegen­ überliegenden Bereich der Seitenwände 24, 25, 26, 27 des Gehäuseoberteils 3 eine nach oben offene V-förmige Nut. Diese Nut wird bei dem fertigen Gehäuse von einer Be­ schichtung 37 ausgefüllt.
Die Herstellung des Gehäuses nach Fig. 7 geschieht wie folgt:
Die Gehäuseteile 2 und 3 werden, wie oben beschrie­ ben, hergestellt. Sodann wird ein Gehäuseunterteil 3 an der Seitenfläche 52 und auf der Schulter 54 mit einem Trennmittel behandelt. Das Gehäuseoberteil 3 wird an seiner Außenseite in dem Bereich, der der Seitenwand 52 gegenüberliegt, in einer Weise vorbereitet, dass die Be­ schichtung 37 im ausgehärteten Zustand eine stoffschlüssi­ ge Verbindung mit dem Gehäuseoberteil 3 eingeht. Sodann wird in die eventuell vorhandene Nut 55 die Dichtschnur 56 eingelegt und das Gehäuseoberteil 3, wie Fig. 7 auf der linken Seite zeigt, in das Gehäuseunterteil 2 hineinge­ stellt. Durch nicht erkennbare Maßnahmen werden die beiden Gehäuseteile 2, 3 an der Stirnfläche 29 und der Schulter 54 zusammengepreßt, um einen dichten Abschluss zu bekom­ men. Anschließend wird ein vorzugsweise dünnflüssiges Kunstharz in die zwischen dem Gehäuseoberteil 3 und dem Gehäuseunterteil 2 gebildete, nach oben außen offene Nut eingefüllt. Die Kunststoffmasse läßt man ausreagieren, bis sie vollständig durchgehärtet ist. Anschließend kann das Gehäuse wieder geöffnet werden.
Nach dem Aushärten bildet die eingefüllte Kunststoff­ masse die bereits beschriebene Beschichtung 37, die fest auf der Außenseite des Gehäuseoberteils 3 haftet. Fig. 7 läßt den geöffneten zustand des Gehäuses 1 auf der rechten Seite erkennen.
Die so auf das Gehäuseoberteil 3 aufgebrachte Be­ schichtung 37 stellt eine exakte Negativabformung der Seitenwand 52 dar. Im geschlossenen Zustand bildet die Seitenwand 52 zusammen mit der anliegenden Fläche der Beschichtung 37 den vorschriftsmäßigen "Ex-Spalt".
Das Kunststoffgehäuse 1 nach Fig. 7 kann in der gleichen Weise beliebig oft geöffnet und geschlossen werden wie das Gehäuse nach den Fig. 1 bis 6.
Da in Fig. 7 lediglich die für die Erfindung wesent­ lichen Unterschiede zu dem vorherigen Ausführungsbeispiel gezeigt sind, sind die selbstverständlich vorhandenen Befestigungseinrichtungen, die dazu dienen, das Gehäuse 1 in der geschlossenen Stellung zu halten, nicht mit gezeigt.
Falls die Verankerung der Beschichtung 37 auf dem Gehäuseteil, auf dem es stoffschlüssig haftet, weiter verbessert werden soll, ist es auch möglich, in der be­ treffenden Gehäusefläche entsprechende Strukturelemente, beispielsweise Rinnen und Nuten, mit oder ohne Hinter­ schneidung, anzuordnen, in denen sich die Beschichtung 37 zusätzlich verankern kann. Die andere Fugenfläche, mit der die Beschichtung 37 nicht stoffschlüssig verbunden ist, bleibt hingegen frei von solchen Hinterschneidungen, um den Öffnungsvorgang nicht zu behindern. Die in Fig. 7 gezeigte Schräge der Seitenfläche 52 erleichtert das Öffnen und Schließen des Gehäuses.
Schließlich ist es, wie die Fig. 8 und 9 zeigen, noch möglich, mit Hilfe von Vorformen 61 und 62 an beiden Gehäuseteilen 2 und 3 jeweils eine Beschichtung 37a und 37b herzustellen.
An dem Gehäuseoberteil 3 wird ein von der Stirnfläche 29 ausgehender umlaufender Falz- oder Rücksprung 63 vor­ gesehen, der nach Außen zeigt. Der Rücksprung 63 besteht aus einer zu der Stirnfläche 29 führenden Seitenfläche 64 und einer darüber befindlichen Schulter 65. Die Vorform 61, mit der die Beschichtung 37b hergestellt wird, hat eine Gestalt wie das obere Ende des Gehäuseunterteils 2 nach Fig. 7. Sie besteht aus einem Boden 66 mit einer ebenen Oberseite 67, von der eine schräg nach außen ge­ neigte umlaufende Wandanordnung 68 ausgeht. Die Wandanord­ nung 68 folgt im wesentlichen der Kontur des Grundrisses des Gehäuseoberteils 3.
Die Anbringung der Beschichtung 37b geschieht in der Weise, dass das Gehäuseoberteil 3 gemäß Fig. 8 linke Seite in die Vorform 61 hineingestellt wird. Die zwischen der Seitenwandanordnung 68 und der Seitenfläche 64 begrenzte Nut wird mit einer vorzugsweise dünnflüssigen Kunstharz­ masse gefüllt, wie dies bei 69 gezeigt ist. Diese Kunst­ harzmasse läßt man ausreagieren, bis sie sich verfestigt und mit dem Gehäuseoberteil stoffschlüssig verbunden hat. Sodann wird das Gehäuseoberteil 3 aus der Vorform 61 herausgehoben, wobei die Beschichtung 37b an dem Gehäuse­ oberteil 3 stoffschlüssig haften bleibt und sich von der Seitenwandanordnung 68 der Vorform 61 trennt.
Zur Anbringung der Beschichtung 37a an dem Gehäu­ seunterteil 2 dient die Vorform 62, die im wesentlichen die Gestalt einer dicken Platte hat und seitlich von einer Seitenwandanordnung 71 begrenzt ist. Die Seitenwandanord­ nung 71 paßt exakt in die Seitenwandanordnung 68 der Vorform 61, und zwar so, dass wenn die Vorform 62 in die Vorform 61 eingelegt ist, die beiden Seitenwandanordnungen 68 und 71 einen Spalt begrenzen, der die Bedingungen des "Ex-Spaltes" erfüllt.
Das Gehäuseunterteil 2 ist im Bereich seiner Stirn­ fläche 12 mit einem nach innen offenen Falz versehen, der von einer zu dem Boden 5 senkrechten Seitenfläche 72 und einer Schulter 73 begrenzt ist.
Zur Herstellung der Beschichtung 37a wird die Vorform 62 auf die Schulter 73 aufgelegt und dort festgehalten. Hierdurch wird eine nach oben sich verjüngende, im Quer­ schnitt dreieckförmige Nut zusammen mit dem Rest der Schulter 73 und der Wand 72 begrenzt. Diese Nut wird anschließend mit einer dünnflüssigen Kunstharzmasse ge­ füllt. Nach dem Füllen der Nut wartet man, bis die Kunst­ harzmasse ausreagiert hat. Anschließend wird die Vorform 62 aus dem Gehäuseunterteil 2 herausgenommen, wobei die Beschichtung 37a stoffschlüssig an dem Gehäuseunterteil 2 haften bleibt, und zwar an der Schulter 73 und der Wand 72.
Das Herausheben der Vorform 62 zeigt Fig. 9 auf der rechten Seite.
Da die beiden Vorformen 61 und 62 unter Ausbildung eines "Ex-Spaltes" ineinander gepaßt haben, werden nach der Fertigstellung auch das Gehäuseoberteil 3 und das Gehäuseunterteil 2 so zusammenpassen, dass die freien Flächen der Beschichtungen 37a und 37b unter Ausbildung eines "Ex-Spaltes" aufeinander liegen.
Der Fertigungsaufwand für ein Gehäuse gemäß den Fig. 8 und 9 ist etwas größer, da präzise vorgefertigte Vor­ formen 61 und 62 benötigt werden. Dafür hat das Verfahren den Vorteil, dass die gewonnenen Gehäuseoberteile und Gehäuseunterteile beliebig miteinander gepaart werden können.
Bei einem aus Metall bestehenden Gehäuse in der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung" ist ein Teil des Gehäuses an der Trennfuge mit einer ersten Fugenfläche z. b. einer Nut und der andere Gehäuseteil mit einer zwei­ ten Fugenfläche z. b. einer Rippe versehen. Die Quer­ schnittsabmessungen der Nut sind größer als die Quer­ schnittsabmessungen der Rippe. Der dadurch entstehende spaltförmige Raum wird mit einer Beschichtung ausgefüllt, die entweder an der Rippe oder an den Wänden der Nut stoffschlüssig haftet. Hierdurch kommt zwischen der Be­ schichtung und dem anderem Teil, an dem sie nicht stoff­ schlüssig haftet, ein Spalt zustande, der die Forderung erfüllt, die an einen "Ex-Spalt" eines druckfesten Gehäu­ ses gestellt sind.

Claims (29)

1. Wieder zu öffnendes Gehäuse (1) aus Metall in der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung",
mit einem ersten Gehäuseteil (2),
mit einem zusammen mit dem ersten Gehäuseteil (2) einen druckfest gekapselten Gehäuseinnenraum umgrenzenden zwei­ ten Gehäuseteil (3), und
mit einer einen Ex-Spalt bildenden Trennfuge (4) zwischen den Gehäuseteilen (2, 3),
  • 1. zu der eine an einem der Gehäuseteile (2, 3) ausgebildete erste Fugenfläche und
    eine in der geschlossenen Stellung des Gehäuses (1) mit der ersten Fugenfläche zusammenwirkende zwei­ te Fugenfläche gehören, die an dem anderen der Gehäu­ seteile (2, 3) ausgebildet ist, und
mit einer Beschichtung (37),
  • die mit einer der Fugenflächen stoffschlüssig verbunden ist,
    deren andere freie Fläche eine Negativabformung des jeweils anderen Teils der Trennfuge (4) darstellt und
    die im geschlossenen Zustand des Gehäuses (1) einen bei fehlender Beschichtung (37) konstruktiv vorhandenen spaltförmigen Raum zwischen den Fugen­ flächen ausfüllt.
2. Wieder zu öffnendes Gehäuse (1) aus Metall in der Zündschutzart "Druckfeste Kapselung",
mit einem ersten Gehäuseteil (2),
mit einem zusammen mit dem ersten Gehäuseteil (2) einen druckfest gekapselten Gehäuseinnenraum umgrenzenden zwei­ ten Gehäuseteil (3), und
mit einer einen Ex-Spalt bildenden Trennfuge (4) zwischen den Gehäuseteilen (2, 3),
  • zu der eine an einem der Gehäuseteile (2, 3) ausgebildete erste Fugenfläche und
    eine in der geschlossenen Stellung des Gehäuses (1) mit der ersten Fugenfläche zusammenwirkende zwei­ te Fugenfläche gehören, die an dem anderen der Gehäu­ seteile (2, 3) ausgebildet ist, sowie
mit einer ersten Beschichtung (37b),
  • die mit der ersten Fugenfläche stoffschlüssig verbunden ist und
    eine von der Fugenfläche wegweisende freie Flä­ che aufweist, die eine Negativabformung einer ersten Vorform (61) darstellt, sowie
mit einer zweiten Beschichtung (37a),
  • die mit der zweiten Fugenfläche stoffschlüssig verbunden ist und
    eine von der Fugenfläche wegweisende freie Flä­ che aufweist, die eine Negativabformung einer zweiten Vorform (62) darstellt, wobei die beiden Vorformen (61, 62) unter Ausbildung eines Ex-Spalts ineinander passen.
3. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Fugenfläche in Längsrichtung U- bzw V-förmig gefaltet ist derart, dass die erste Fugenfläche wände (14, 15) und Boden (16) einer Nut (13) bildet, die in Längs­ richtung der Trennfuge (4) läuft.
4. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Fugenfläche in Längsrichtung U- bzw. V-förmig gefaltet ist, derart, dass die zweite Fugenfläche Wände (34, 35) und Stirnwand (36) einer Rippe (31) bildet, die in Längsrichtung der Trennfuge (4) läuft.
5. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippe (31) in die Nut (13) paßt und bei geschlossenem Gehäuse (1) in die Nut (13) eintaucht.
6. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (37) mit den Wänden (34, 35, 36) der Rippe (31) stoffschlüssig verbunden ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (37) mit den Wänden (14, 15, 16) der Nut (13) stoffschlüssig verbunden ist.
8. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, dass an derjenigen Fugenfläche mit der die Beschich­ tung stoffschlüssig verbunden ist Mittel vorgesehen sind, die zusätzlich einen Formschluß mit der Beschichtung (37) ergeben.
9. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, dass die Beschichtung (37) aus einer aushärtbaren Masse (47) besteht.
10. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (37) aus einem Kunstharz besteht, das aus einer Gruppe ausgewählt ist, zu der Epoxidharz, Polyuret­ han, Polyesterharz und andere Kunstharze gehören.
11. Gehäuse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunstharz vor dem Aushärten flüssig ist.
12. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, dass diejenige Fläche der Trennfuge (4), die die Be­ schichtung (37) stoffschlüssig trägt, aufgeraut ist.
13. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, dass diejenige Fläche der Trennfuge (4), die die Be­ schichtung (37) stoffschlüssig trägt, gestrahlt ist.
14. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (13) eine in sich geschlossene Rinne bildet.
15. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (13) eine Rinne bildet, die in einer Ebene liegt.
16. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, dass an einem der Gehäuseteile (2, 3) Gewindebohrungen (22) für Schrauben (45) und an dem jeweils anderen Gehäu­ seteil (2, 3) mit den Gewindebohrungen (22) fluchtende Durchgangsbohrungen (38) vorgesehen sind.
17. Gehäuse nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Gewindebohrungen (22) außerhalb eines von der Fugenfläche (13) umgrenzten Bereichs befinden.
18. Gehäuse nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindebohrungen (22) Sackbohrungen sind.
19. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest diejenige Fläche der Trennfuge (4), die nicht stoffschlüssig mit der Beschichtung (37) versehen ist, frei von Hinterschneidungen ist.
20. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest diejenige Fläche der Trennfuge (4), die nicht stoffschlüssig mit der Beschichtung (37) versehen ist, schräge Flanken (14, 15; 34, 35) aufweist.
21. Verfahren zur Herstellung des Gehäuses (1) nach Anspruch 1 oder einem darauf zurückbezogenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass die Gehäuseteile (2, 3) in die Stellung für das geschlossene Gehäuse (1) gebracht werden, in der zwischen den benachbarten Gehäuseflächen ein Spalt entsteht, der sich nach oben öffnet,
dass der Spalt mit einer fließfähigen Masse (47) ge­ füllt wird,
dass man die fließfähige Masse (47) sich verfestigen läßt und
dass das Gehäuse (1) zumindest solange geschlossen gehalten wird bis die fließfähige Masse (47) sich ausrei­ chend verfestig hat.
22. Verfahren zur Herstellung des Gehäuses (1) nach Anspruch 2 oder einem darauf zurückbezogenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Vorform (61, 62) bereitgestellt wird,
dass das betreffende Gehäuseteil (2, 3) mit der Vor­ form (61, 62) zusammengefügt wird, wobei sich zwischen der Gehäusefläche und der Vorform (61, 62) ein Spalt bildet,
dass der Spalt mit einer fließfähigen Masse (47) ge­ füllt wird,
dass man die fließfähige Masse (47) sich verfestigen läßt und
dass das Gehäuse (1) zumindest solange mit der Vor­ form (61, 62) zusammenbleibt, bis die fließfähige Masse (47) sich ausreichend verfestig hat.
23. Verfahren zur Herstellung des Gehäuses (1) nach Anspruch 3 oder einem darauf rückbezogenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuseteil (2, 3) mit der Nut (13) in eine Position gebracht wird, in der die Nut (13) sich nach oben öffnet,
dass die Nut (13) mit einer fließfähigen Masse (47) gefüllt wird,
dass das Gehäuse (1) durch Aufsetzen des anderen Gehäuseteils (2, 3) geschlossen wird
dass man die fließfähige Masse (47) sich verfestigen läßt und
dass das Gehäuse (1) zumindest solange geschlossen gehalten wird bis die fließfähige Masse (47) sich ausrei­ chend verfestig hat.
24. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Gehäusewände mit einem Trennmittel beschichtet ist, an dem die fließfähige Masse (47) zumin­ dest nach dem Verfestigen nicht anhaftet, um eine stoff­ schlüssige Verbindung zu verhindern.
25. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Gehäusewände in einer Weise vorbehan­ delt ist, dass die fließfähige Masse (47) mit diesen Wänden (14, 15, 16; 34, 35, 36) eine stoffschlüssige Verbindung eingeht.
26. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Gehäusewände zumindest in einem Be­ reich mit einem Haftvermittler beschichtet ist.
27. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Gehäusewände in einem entsprechenden Bereich, der später die Beschichtung (37) tragen soll aufgeraut sind, vorzugsweise durch Strahlen.
28. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (2, 3) nach dem Schließen des Gehäu­ ses (1) mittels der Gehäuseschrauben (45) miteinander in derselben Weise verschraubt werden, wie beim späteren Einsatz, und wenigsten solange verschraubt bleiben, bis sich die fließfähige Masse (47) verfestigt hat.
29. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (2, 3) als zusammengehörig gekenn­ zeichnet werden.
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