DE19638174A1 - Verfahren, durch welches Sätzen von verschiedene Parameter repräsentierenden Werten Adressen zuweisbar sind - Google Patents

Verfahren, durch welches Sätzen von verschiedene Parameter repräsentierenden Werten Adressen zuweisbar sind

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DE19638174A1 DE19638174A DE19638174A DE19638174A1 DE 19638174 A1 DE19638174 A1 DE 19638174A1 DE 19638174 A DE19638174 A DE 19638174A DE 19638174 A DE19638174 A DE 19638174A DE 19638174 A1 DE19638174 A1 DE 19638174A1
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, d. h. ein Verfahren, durch welches Sätzen von verschiedene Parameter repräsentierenden Werten Adressen zuweisbar sind, unter welchen sich auf die jeweiligen Werte-Sätze beziehende Daten speicherbar sind.
Ein derartiges Verfahren ist unter anderem beim Vermittlungs­ verfahren ATM anwendbar, welches beispielsweise im sogenann­ ten Breitband-ISDN bzw. B-ISDN eingesetzt wird.
Das CCITT (Consultative Committee for International Telephony and Telegraphy) hat das Vermittlungsverfahren ATM (Asynchro­ nous Transfer Mode) bereits im Mai 1990 zum Standard für die sogenannte Datenpaket-Vermittlung von B- ISDN ausgerufen. ATM wurde hierbei wie folgt definiert: "Ein Vermittlungsverfah­ ren, bei dem die Information in Zellen gebündelt ist; das Verfahren ist insofern asynchron, als die Zellen nicht notwendigerweise periodisch zwischen Sender und Empfänger ausgetauscht werden".
Eine mögliche Realisierungsform zur Durchführung des ATM-Ver­ fahrens ist in Fig. 4 gezeigt.
Das dort dargestellte System umfaßt eine Vermittlungsstation 1, welche über erste Leitungen 21 bis 24 erhaltene Daten­ pakete (ATM-Zellen) entsprechend dem jeweiligen Bestimmungs­ ort über zweite Leitungen 41 bis 44 ausgibt und umgekehrt.
Die Leitungen 21 bis 24 sind Glasfaserkabel, die durch Abschlußeinheiten 31 bis 34 abgeschlossen sind. Die Abschluß­ einheiten 31 bis 34 sind die praktische Realisierung der so­ genannten PHYs (physical ports).
Die Leitungen 41 bis 44, welche ebenfalls als Glasfaserkabel ausgebildet sind, sind durch Abschlußeinheiten 51 bis 54 ab­ geschlossen. Die Abschlußeinheiten 51 bis 54 sind wie die Abschlußeinheiten 31 bis 34 die praktische Realisierung der sogenannten PHYs (physical ports).
Die Vermittlungsstation 1 enthält eine (in der Fig. 4 links dargestellte) erste ATM-Einheit 11, eine (in der Fig. 4 rechts dargestellte) zweite ATM-Einheit 13 und ein dazwischen angeordnetes Koppelnetzwerk 12.
Die Abschlußeinheiten 31 bis 34 sind mit der ersten ATM-Einheit 11, und die Abschlußeinheiten 51 bis 54 mit der zweiten ATM-Einheit 13 verbunden.
Die in der Vermittlungsstation 1, genauer gesagt die in deren ATM-Einheiten ankommenden ATM-Zellen, weisen einen Zeilenkopf auf, in welchem unter anderem in einem 28 Bit umfassenden Adreßfeld der Bestimmungsort bzw. der Empfänger der jeweili­ gen ATM-Zelle festgelegt ist.
Die 28-Bit-Adresse weist zwei Bestandteile auf, nämlich einen 16 Bit umfassenden VCI-Teil und einen 12 Bit umfassenden VPI-Teil. VCI steht für virtual channel identifier und bezeichnet den Verbindungsendpunkt, an welchen die in der betreffenden ATM-Zelle enthaltenen Nutzdaten vermittelt werden sollen. VPI steht für virtual path identifier und bezeichnet eine eine Vielzahl von Verbindungsendpunkten umfassende Teilnehmer­ anlage, zu welcher die in der betreffenden ATM-Zelle enthal­ tenen Nutzdaten vermittelt werden sollen.
Die ATM-Einheiten 11 und 13 enthalten einen (in der Fig. 4 nicht gezeigten) Verbindungsstatusinformations-Speicher, in welchem für jede Verbindung, genauer gesagt für jede soge­ nannte VPC (virtual path connection) und für jede sogenannte VCC (virtual channel connection), die über die Vermittlungs­ station 1 hergestellt wird, bestimmte Daten (Verbindungs­ statusinformationen) gespeichert werden. Die zu speichernden Daten umfassen pro Verbindung ungefähr 200 Byte, sind also relativ umfangreich.
Die zur Spezifizierung des Empfängers einer jeweiligen ATM-Zelle reservierten 28 Bit im Kopfbereich einer jeden ATM-Zelle erlauben es, 2²⁸ verschiedene Verbindungen herzustel­ len. Würde man für jede dieser enormen Anzahl von möglichen Verbindungen einen Speicherbereich reservieren, der groß ge­ nug ist, um darin die vorstehend bereits erwähnten Verbin­ dungsstatusinformationen speichern zu können, so erforderte dies das Vorsehen eines Speichers mit einer gewaltigen Speicherkapazität.
Ein Speicher mit einer derart hohen Speicherkapazität ist nur mit allergrößtem technischen Aufwand praktisch realisierbar und würde, da in der Praxis jeweils nur ein äußerst geringer Bruchteil der theoretisch möglichen Anzahl von Verbindungen gleichzeitig aufgebaut ist bzw. aufgebaut sein kann, jeweils nur zu einem außerordentlich geringen Bruchteil genutzt wer­ den.
Man zieht es deshalb vor, einen Speicher zu verwenden, dessen Speicherkapazität "nur" an der maximalen Anzahl der gleich­ zeitig herstellbaren Verbindungen orientiert ist. In diesem Fall kann der Speicher jedoch nicht mehr unmittelbar durch die 28-Bit-Adresse im Kopfbereich der ATM-Zellen adressiert werden. Es bedarf vielmehr einer Adreßumsetzung bzw. einer besonderen Adreßzuweisung. Genauer gesagt bedarf es der An­ wendung eines Verfahrens, durch welches Sätzen von verschie­ dene Parameter repräsentierenden Werten Adressen zuweisbar sind, unter welchen sich auf die jeweiligen Werte-Sätze be­ ziehende Daten speicherbar sind; die verschiedenen Parameter sind im betrachteten Beispiel VPI, VCI und gegebenenfalls zu­ sätzlich PN (physical port number), welches die Nummer der Abschlußeinheit bzw. der Leitung ist, über welche die betref­ fende ATM-Zelle empfangen wurde. Die den jeweiligen Werte-Sätzen zuzuweisende Adresse wird im folgenden als LCI (logical channel identifier) bezeichnet.
Es ist bekannt, sich bei der Durchführung derartiger Zuwei­ sungen eines (Hilfs-)Speichers zu bedienen, welcher derart mit Werten vorbelegt ist, daß die einem jeweiligen Werte-Satz (VPI, VCI, PN) zuzuweisende Adresse (LCI) entweder
  • - die Adresse desjenigen Speicherbereiches ist, dessen Inhalt dem Werte-Satz entspricht, oder
  • - der Inhalt desjenigen Speicherbereiches ist, der unter Ver­ wendung des Werte-Satzes als Adresse ansprechbar ist.
Der erstgenannte Fall ist unter Verwendung eines sogenannten CAM (content addressable memory) als (Hilfs-)Speicher prak­ tisch realisierbar. Bei CAMs ist für jeden Speicherbereich ein Vergleicher vorgesehen, durch welchen an den Speicher an­ gelegte Daten (Werte-Sätze) jeweils mit dem im betreffenden Speicherbereich gespeicherten Inhalt vergleichbar sind. Die­ ser Vergleich wird durch die den jeweiligen Speicherbereichen zugeordneten Vergleicher für alle Speicherbereiche gleichzei­ tig durchgeführt und erfolgt daher sehr schnell. Als Ergebnis erhält man die Adresse der Reihe, in welcher die dem Werte-Satz entsprechenden Daten gespeichert sind; diese Reihen­ adresse ist zugleich die dem Werte-Satz zuzuordnende Adresse LCI. Eine derartige praktische Realisierung der Adreßzuwei­ sung gestaltet sich auf Grund der großen Anzahl von Verglei­ chern, die vorgesehen und jeweils gleichzeitig betrieben wer­ den müssen, erkennbar als relativ aufwendig.
Der zweitgenannte Fall ist durch einen "normalen" (Hilfs-) Speicher realisierbar, der vorzugsweise hierarchisch in meh­ rere Speichereinheiten untergliedert ist. Ein derartiges System ist in Fig. 5 veranschaulicht. Es enthält eine erste Speichereinheit 14, eine zweite Speichereinheit 15 und eine dritte Speichereinheit 16. Die erste Speichereinheit 14 wird durch die physical port number PN adressiert, die zweite Speichereinheit 15 wird basierend auf dem virtual path identifier VPI, genauer gesagt durch eine aus der ersten Speichereinheit 14 erhaltene Basisadresse PVPI + VPI adres­ siert, und die dritte Speichereinheit 16 wird basierend auf dem virtual channel identifier VCI, genauer gesagt durch eine aus der zweiten Speichereinheit 15 erhaltene Basisadresse PVCI + VCI adressiert. Die Daten, die unter den jeweilige Adressen der einzelnen Speichereinheiten gespeichert sind, sind entweder unmittelbar die (mit LCI bezeichneten) Adressen, die den betreffenden Werte-Sätzen zuzuweisen sind, oder mit P bezeichnete Pointer, die auf den Beginn eines zugeordneten Speicherbereiches der jeweils nachgeordneten Speichereinheit verweisen. Eine derartige praktische Reali­ sierung der Adreßzuweisung gestaltet sich unter anderem aufgrund der Tatsache, daß die in Echtzeit zu ermittelnden und zuzuweisenden LCI Werte durch ein von Haus aus langsames mehrstufiges Verfahren gewonnen werden, ebenfalls als relativ aufwendig.
Die vorstehend beschriebenen Verfahren erfordern jedoch nicht nur eine aufwendige, d. h. schnelle und/oder umfangreiche Hardware, sondern sind auch - beispielsweise bei Erweiterun­ gen und/oder Veränderungen der Konfiguration des Systems - aufgrund der dann erforderlichen (Hilfs-)Speichererwei­ terung(en) und/oder Veränderung der Speicherinhalte nur mit relativ großem Aufwand an die veränderten Gegebenheiten anpaßbar.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 derart weiterzubilden, daß die angestrebte Adreßzuweisung stets einfach und unter minimalem Aufwand realisierbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnen­ den Teil des Patentanspruchs 1 beanspruchten Merkmale gelöst.
Demnach ist vorgesehen, daß die zugewiesenen Adressen jeweils durch eine Aneinanderreihung von die einzelnen Werte eines jeweiligen Satzes von Werten repräsentierenden Adreßkomponen­ ten gebildet werden, wobei der Umfang der jeweiligen Adreß­ komponenten und/oder die Reihenfolge der jeweiligen Adreß­ komponenten bei deren Aneinanderreihung in Abhängigkeit von auf die Wertebereiche der Parameter Einfluß nehmenden Konfigurationsparametern individuell variierbar sind.
Die einem jeweiligen Satz von Werten zuzuweisende Adresse wird also nicht mehr wie bisher unter Verwendung einer durch einen (Hilfs-)Speicher oder dergleichen realisierbaren Zuord­ nungstabelle gewonnen, sondern durch ein an die jeweiligen Gegebenheiten angepaßtes Aneinanderreihen von die Werte des jeweiligen Werte-Satzes repräsentierenden Adreßkomponenten.
Die wenigen Umstände (Konfigurationsparameter), von denen die Generierung der zuzuweisenden Adresse abhängt und die wenigen und geringfügigen Auswirkungen derselben auf die Adreßbildung (Veränderung der Länge und der Reihenfolge der aneinander­ gereihten Adreßkomponenten) sind in zweifacher Hinsicht vor­ teilhaft: Einerseits kann die zur Durchführung des Verfahrens bereitzustellende Hardware wenig aufwendig und einfach struk­ turiert sein, und andererseits bedarf es zur Anpassung des Verfahrens an veränderte Umstände lediglich der Modifizierung weniger, die jeweiligen Umstände repräsentierender Parameter.
Es wurde also ein Verfahren gefunden, durch welches die ange­ strebte Adreßzuweisung stets einfach und unter minimalem Auf­ wand realisierbar ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteran­ sprüche.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungs­ beispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Darstellung zur Erläuterung der Bildung der einem Satz von Werten zuzuweisenden Adresse,
Fig. 2 eine Darstellung zur Erläuterung der Bildung der einem anderen Satz von Werten zuzuweisenden Adresse,
Fig. 3 eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungs­ gemäßen Verfahrens,
Fig. 4 ein System, in welchem herkömmliche Adreßzuweisungs­ verfahren und das erfindungsgemäße Adreßzuweisungs­ verfahren einsetzbar sind, und
Fig. 5 eine Darstellung zur Erläuterung eines herkömmlichen Adreßzuweisungsverfahrens.
Das Ausführungsbeispiel, anhand dessen das erfindungsgemäße Verfahren nachfolgend im einzelnen erläutert wird, betrifft die in einer ATM-Vermittlungsstation durchzuführende Adreß­ umsetzung, genauer gesagt das Verfahren, durch welches Sätzen von verschiedene Parameter (VPI, VCI, PN) repräsentierenden Werten Adressen zugewiesen werden, unter welchen sich auf die jeweiligen Werte-Sätze beziehende Daten (Verbindungsstatus­ informationen) speicherbar sind.
Allerdings ist das erfindungsgemäße Verfahren nicht nur in der ATM-Vermittlungstechnik einsetzbar, sondern ganz allge­ mein überall dort, wo beliebigen Sätzen von beliebige Para­ meter repräsentierenden Werten Adressen zuzuweisen sind, unter welchen sich auf die jeweiligen Werte-Sätze beziehende Daten speicherbar sind. Als besonders vorteilhaft erweist sich der Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens in Fällen, wo die Kapazität eines zur Datenspeicherung vorgesehenen Speichers nicht ausreicht, um direkt über den Satz von Werten adressiert werden zu können.
Die Grundzüge des ATM-Vermittlungsverfahrens wurden eingangs bereits ausführlich unter Bezugnahme auf die Fig. 4 be­ schrieben. Der grundsätzliche Aufbau des in der Fig. 4 ge­ zeigten Systems wird durch den Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht verändert; die hierzu bereits gemachten Aus­ führungen behalten daher, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges zum Ausdruck gebracht wird, in vollem Umfang ihre Gültigkeit.
Die erste ATM-Einheit 11 der Vermittlungsstation 1 erhält über die Leitungen 21 bis 24 und die Abschlußeinheiten 31 bis 34 Datenpakete in Form von ATM-Zellen, die es über das Koppelnetzwerk 12, die zweite ATM-Einheit 13 und die Abschlußeinheiten 51 bis 54 auf die Leitungen 41 bis 44 zu vermitteln gilt. Umgekehrt erhält die zweite ATM-Einheit 13 der Vermittlungsstation 1 über die Leitungen 41 bis 44 und die Abschlußeinheiten 51 bis 54 Datenpakete in Form von ATM-Zellen, die es über das Koppelnetzwerk 12, die erste ATM-Ein­ heit 11 und die Abschlußeinheiten 31 bis 34 auf die Leitungen 21 bis 24 zu vermitteln gilt.
Der Bestimmungsort der jeweiligen ATM-Zellen ist in deren Kopfbereich in Form einer 28 Bit umfassenden Adresse fest­ gelegt. Durch diese 28-Bit-Adresse sind 2²⁸ Bestimmungsorte festlegbar. Die Anzahl der möglichen Bestimmungsorte ist je­ doch nicht zugleich auch die Anzahl der Verbindungen, die über eine Vermittlungsstation hergestellt (aufrecht erhalten) werden können und für die dort entsprechende Verbindungs­ statusinformationen zu speichern sind. Die maximale Anzahl der Verbindungen, die gleichzeitig hergestellt werden kann, wird in dem in der Fig. 4 gezeigten Beispiel zu 16 K ange­ nommen.
Dieser Wert ergibt sich aus einer offiziell verlautbaren Empfehlung, wonach über eine Leitung, über welche wie bei den in der Fig. 4 gezeigten Glasfaserkabeln 21 bis 24 bzw. 41 bis 44 eine Datenmenge von 150 MBit pro Sekunde übertragen werden kann, maximal 4 K Verbindungen realisiert werden soll­ ten, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich bei den Verbin­ dungen um die zuvor bereits erwähnten, sogenannten VPCs (virtual path connections) oder um die ebenfalls zuvor be­ reits erwähnten, sogenannten VCCs (virtual channel connec­ tions) handelt.
Der zur Speicherung von 16K Verbindungen betreffenden Verbin­ dungsstatusinformationen bereitzustellende Speicher ist ganz offensichtlich nicht direkt über die im Kopfbereich der ATM-Zellen enthaltenen 28-Bit-Adresse adressierbar. Dies gilt erst recht für den Fall, daß die Adresse, unter der die eine bestimmte Verbindung betreffenden Daten zu speichern sind, zusätzlich davon abhängig gemacht werden soll, über welche der Leitungen bzw. Abschlußeinheiten die zu vermittelnde ATM-Zelle empfangen wurde.
Die Adresse, die zur Adressierung des Verbindungsstatusinfor­ mations-Speichers generiert wird, ist der eingangs bereits erwähnte LCI (logical channel identifier)-Wert. Um 16K ver­ schiedene Adressen repräsentieren zu können, muß der LCI-Wert 14 Bit umfassen.
Im vorliegend betrachteten Beispiel umfaßt der als reduzierte Adresse verwendete LCI-Wert genau die soeben erwähnten 14 Bit, wobei deren Inhalt von dem (12 Bit umfassenden) VPI-Wert, dem (16 Bit umfassen) VCI-Wert und dem (vorliegend) 6 Bit umfassenden PN-Wert abhängt. Der Vollständigkeit halber sei an dieser stelle nochmals darauf hingewiesen, daß der VPI(virtual path identifier)-Wert und der VCI(virtual channel identifier)-Wert gemeinsam die 28-Bit-Adresse im Kopf der ATM-Zellen bilden und daß der PN (physical port number)-Wert die Nummer der Leitung bzw. Abschlußeinheit repräsentiert, von welcher die betreffende ATM-Zelle empfangen wurde.
Der besagte LCI-Wert ergibt sich aus einer Aneinanderreihung von drei Adreßkomponenten, von welchen die erste Adreßkompo­ nente auf dem PN-Wert basiert, die zweite Adreßkomponente auf dem VCI-Wert basiert, und die dritte Adreßkomponente auf dem VPI-Wert basiert.
Die Größe und die Reihenfolge der Anordnung der insgesamt 14 Bit umfassenden Adreßkomponenten hängt unter anderem davon ab, ob der VPI-Wert der jeweiligen ATM-Zelle kleiner als ein Wert 2V ist oder nicht. 2V ist die Nummer derjenigen VPC (virtual path connection), die als erste der durch die VPIs von 0 an durchnumerierten VPCs in der Vermittlungsstation nicht aufgelöst, d. h. als solche weitervermittelt wird. V ist ein erster Konfigurationsparameter, der sich aus der (durch den Benutzer einstellbaren) Konfiguration des Systems ergibt und zur Durchführung der beschriebenen Adreßzuweisung bekannt sein muß.
Zum besseren Verständnis ist es wichtig zu wissen, welche Ar­ ten von Verbindungen (connections) es gibt und wie diese durch die Vermittlungsstation handzuhaben sind. Die über eine ATM-Vermittlungsstation herstellbaren Verbindungen lassen sich, wie vorstehend bereits mehrfach angedeutet, in zwei Klassen einteilen, nämlich die sogenannten VCCs (virtual channel connections) und die sogenannten VPCs (virtual path connections). Die VCCs sind zu jeweils ganz bestimmten Teil­ nehmeranschlüssen individuell hergestellte Einzelverbindun­ gen; die VPCs sind Sammelverbindungen (beispielsweise zwi­ schen Vermittlungsstationen oder zu mehrere Teilnehmer­ anschlüsse umfassenden Teilnehmeranlagen), unter welchen jeweils ein ganzes Bündel von einheitlich handhabbaren VCCs zusammenfaßbar ist. VPCs können, damit die darunter zusammen­ gefaßten VCCs individuell weitervermittelt werden können (getrennte Wege gehen können) in einer Vermittlungsstation aufgelöst werden; dadurch kann aus einer VPC eine Vielzahl von VCCs entstehen. VPCs können jedoch auch als solche, d. h. nicht aufgelöst weitervermittelt werden.
Durch eine entsprechende Konfigurierung des Systems wird vor dessen Inbetriebnahme festgelegt, wie viele der theoretisch möglichen 2¹² VPCs in der betreffenden Vermittlungsstation aufzulösen sind und welche VPCs dies im einzelnen sind. Den VPCs sind durch die VPIs Nummern zugeordnet, wobei diejenigen VPCs, die in der betreffenden Vermittlungsstation aufzulösen sind, VPIs von 0 bis 2V-1 zugeordnet sind, und wobei die VPCs, die in der Vermittlungsstation nicht aufgelöst werden, durch die Nummern gekennzeichnet sind, welche größer als 2V- 1 sind.
Die Art und Weise der Generierung des jeweiligen LCI-Wertes hängt also unter anderem davon ab, ob die betreffende VPC in der Vermittlungsstation aufgelöst oder als solche beibehalten wird. Dies läßt sich, wie vorstehend bereits erwähnt wurde, dadurch feststellen, daß überprüft wird, ob
  • a) VPI < 2V oder
  • b) VPI 2V gilt.
Die Vorgehensweise im Fall a), d. h. für den Fall, daß die be­ treffende VPC in der Vermittlungsstation aufgelöst wird, ist in Fig. 1 veranschaulicht. Die Fig. 1 zeigt schematisch einen 12 Bits (Bits 0 bis 11) umfassenden VPI-Wert, einen 16 Bits (Bits 0 bis 15) umfassenden VCI-Wert, und einen 6 Bits (Bits 0 bis 5) umfassenden PN-Wert sowie einen 14 Bits (Bits 0 bis 13) umfassenden LCI-Wert. Der LCI-Wert setzt sich wie folgt aus Teilen des VPI-Wertes, des VCI-Wertes und des PN-Wertes zusammen:
  • 1) Die niederwertigten P Bits des LCI-Wertes sind die nieder­ wertigsten P Bits des PN-Wertes.
  • 2) Die höchstwertigten 14-M Bits des LCI-Wertes sind die niederwertigsten 14-M Bits des VPI-Wertes.
  • 3) Die dazwischenliegenden M-P Bits des LCI-Wertes sind die niederwertigsten M-P Bits des VCI-Wertes.
Der genannte Wert P ist ein zweiter Konfigurationsparameter, der die Anzahl der Leitungen bzw. Abschlußeinheiten (PHYs), mit denen die betreffende ATM-Einheit verbunden ist, reprä­ sentiert. Im betrachteten Beispiel ist 2P gleich der Anzahl der mit der betreffenden ATM-Einheit verbundenen Leitungen bzw. Abschlußeinheiten. Der für P festzusetzende Wert ergibt sich aus der (durch den Benutzer bestimmbaren) Konfiguration des Systems und muß im betrachteten Beispiel zur Durchführung der beschriebenen Adreßzuweisung bekannt sein.
Die Kürzung des ursprünglich 6 Bits umfassenden PN-Wertes auf P Bits (P ist in den in den Fig. 1 und 2 veranschaulichten Beispielen gleich 3) bedeutet keinen Informationsverlust, da die im LCI-Wert weggelassenen (höchstwertigen) Bits des PN-Wertes bei der jeweiligen Konfiguration erkennbar ohnehin gleich 0 wären.
Der zuvor genannte Wert M ist ein dritter Konfigurationspara­ meter, der die Anzahl der Blöcke, in welche der durch die LCI-Werte zu adressierende Verbindungsstatusinformations- Speicher unterteilt ist, repräsentiert. Im betrachteten Bei­ spiel ist 2M gleich der Anzahl der besagten Blöcke des Ver­ bindungsstatusinformations-Speichers. Die Anzahl der Blöcke, in welche der Verbindungsstatusinformations-Speicher einzu­ teilen ist, ergibt sich aus der Anzahl der VPCs, die in der Vermittlungsstation nicht aufzulösen, sondern als solche wei­ terzuvermitteln sind. Sämtliche sich auf diese VPCs beziehen­ den Verbindungsstatusinformationen (und nur diese) müssen aus Gründen, auf die noch näher eingegangen werden wird, im ober­ sten der Blöcke des Verbindungsstatusinformations-Speichers Platz finden. Der für M festzusetzende Wert ergibt sich aus der (durch den Benutzer bestimmbaren) Konfiguration des Sy­ stems und muß im betrachteten Beispiel zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens bekannt sein.
Die Kürzung des ursprünglich 12 Bits umfassenden VPI-Wertes auf 14-M Bits (14-M ist in den in den Fig. 1 und 2 ver­ anschaulichten Beispielen gleich 4) bedeutet keinen Infor­ mationsverlust, da die im LCI-Wert weggelassenen (höchst­ wertigen) Bits des VPI-Wertes bei der jeweiligen Konfi­ guration erkennbar ohnehin stets gleich 0 wären.
Auch die Kürzung des ursprünglich 16 Bits umfassenden VCI-Wertes auf M-P Bits (M-P ist in den in den Fig. 1 und 2 veranschaulichten Beispielen gleich 7) bedeutet keinen Infor­ mationsverlust, da die im LCI-Wert weggelassenen (höchst­ wertigen) Bits des VCI-Wertes bei der jeweiligen Konfi­ guration erkennbar ohnehin stets gleich 0 wären.
Daß durch die Aneinanderreihung der die VPI, VCI- und PN-Werte repräsentierenden Adreßkomponenten kein Informations­ verlust eintreten kann, ist auch daran ersichtlich, daß die 14 Bits des auf die beschriebene Art und Weise zusammen­ gesetzten LCI-Werte genau ausreichen, um die zur Speicherung der Verbindungsstatusinformationen maximal benötigten 16K Adressen darstellen zu können.
Die Zusammensetzung der LCI-Werte im Fall b), d. h. für den Fall, daß die betreffende VPC in der Vermittlungsstation nicht aufgelöst wird, ist in Fig. 2 veranschaulicht. Die Fig. 2 zeigt ähnlich wie die Fig. 1 schematisch einen 12 Bits (Bits 0 bis 11) umfassenden VPI-Wert, einen 6 Bits (Bits 0 bis 5) umfassenden PN-Wert sowie einen 14 Bits (Bits 0 bis 13) umfassenden LCI-Wert. Der LCI-Wert setzt sich wie folgt aus Teilen des VPI-Wertes, des VCI-Wertes und des PN-Wertes zusammen:
  • 1) Die niederwertigten P Bits des LCI-Wertes sind die nieder­ wertigsten P Bits des PN-Wertes.
  • 2) Die höchstwertigten 14-M Bits des LCI-Wertes sind mit Einsen belegt.
  • 3) Die dazwischenliegenden M-P Bits des LCI-Wertes sind die niederwertigsten M-P Bits des VPI-Wertes.
P und M sind die vorstehend bereits ausführlich erläuterten (zweiten und dritten) Konfigurationsparameter.
Die für die Fälle a) und b) generierten LCI-Werte unterschei­ den sich hinsichtlich der höchstwertigen 14-M Bits und der darunter liegenden M-P Bits.
Die höchstwertigen 14-M Bits dienen zur Auswahl eines der Blöcke, in die der Verbindungsstatusinformations-Speicher unterteilt ist.
Im Fall b), welcher die VPCs betrifft, die in der Vermitt­ lungsstation nicht aufgelöst werden, wird die Blockadresse fest auf 1 . . . 1, also den maximal möglichen Wert gesetzt. Da­ durch wird der oberste der Blöcke des Verbindungsstatusinfor­ mations-Speichers angesprochen. Dies ist auch erwünscht, denn die sich auf die nicht aufzulösenden VPCs beziehenden Verbin­ dungsstatusinformationen sind, wie vorstehend bereits erwähnt wurde, genau dort und nur dort abzulegen. Weil im obersten der Blöcke des Verbindungsstatusinformations-Speichers nur solche Verbindungsstatusinformationen zu speichern sind, die in der Vermittlungsstation nicht aufzulösende VPCs betreffen, sind diese nur über die im Mittelteil des LCI-Wertes gespei­ cherten VPI-Werte anzusprechen; VCI-Werte werden mangels Auf­ lösung der VPCs nicht benötigt und bleiben im Fall b) konse­ quenter Weise unberücksichtigt.
Im Fall a), welcher die VPCs betrifft, die in der Vermitt­ lungsstation aufzulösen sind, ist die durch die höchstwerti­ gen 14-M Bits repräsentierte Blockadresse gleich dem jeweili­ gen VPI-Wert, welcher im Fall a) nie den obersten der Blöcke des Verbindungsstatusinformations-Speichers repräsentieren kann. Dies ist auch erwünscht, denn die sich auf die aufzu­ lösenden VPCs beziehenden Verbindungsstatusinformationen sind in den unteren Blöcken, genauer gesagt in allen Blöcken außer dem obersten Block abzulegen. Weil in allen außer im obersten der Blöcke des Verbindungsstatusinformations-Speichers nur solche Verbindungsstatusinformationen zu speichern sind, die in der Vermittlungsstation aufzulösende VPCs betreffen, sind diese zusätzlich über die im Mittelteil des LCI-Wertes ge­ speicherten VCI-Werte anzusprechen, wobei die den VCI-Wert repräsentierende Adreßkomponente aufgrund der Vielzahl der unter einer VPC zusammenfaßbaren VCCs die größte der Adreß­ komponenten ist, aus denen der LCI-Wert zusammengesetzt wird.
Wie vorstehend bereits erwähnt wurde, beinhalten die bei der Bildung des LCI-Wertes weggelassenen (höchstwertigen) Bits der VPI-, VCI- und PN-Werte jeweils nur Nullen, so daß kein Informationsverlust auftritt. Um sicherzustellen, daß die auch tatsächlich der Fall ist, kann vorgesehen werden, dies jeweils zu überprüfen. Stellt sich bei einer derartige Über­ prüfung heraus, daß eines oder mehrere der wegzulassenden Bits der einzelnen Werte ungleich Null ist, so deutet dies auf einen Fehler hin, der einer besonderen Behandlung bedarf. Die besondere Behandlung kann beispielsweise darin bestehen, daß die betroffene ATM-Zelle nicht vermittelt wird. Dadurch kann zumindest verhindert werden, daß bereits bestehende Ver­ bindungen gestört werden.
Abschließend wird unter Bezugnahme auf Fig. 3 eine Vorrich­ tung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erläu­ tert.
Das zuvor beschriebene Verfahren wird in einer in der Fig. 3 gezeigten Adreßzuweisungseinheit 100 durchgeführt. In diese Adreßzuweisungseinheit 100 werden als Eingangssignale der Satz von Werten, dem der zu erzeugende LCI-Wert zuzuweisen ist, und eine Reihe von Konfigurationsparametern eingegeben.
Der besagte Satz von Werten umfaßt den 12 Bits langen VPI-Wert (aus dem Kopfbereich der ATM-Zelle), den 16 Bits langen VCI-Wert (ebenfalls aus dem Kopfbereich der ATM-Zelle) und den 6 Bits langen PN-Wert.
Die besagten Konfigurationsparameter umfassen die zuvor be­ reits erläuterten ersten, zweiten und dritten Konfigurations­ parameter, genauer gesagt einen 4 Bits umfassenden V-Wert, einen 3 Bits umfassenden P-Wert und einen 4 Bits umfassenden M-Wert.
Dem Satz von VPI-, VCI- und PN-Werten wird unter Berücksich­ tigung der Konfigurationsparameter eine Adresse zugewiesen, unter welcher in einem Verbindungsstatusinformations-Speicher sich auf den Werte-Satz beziehende Daten (Verbindungsstatus­ informationen) speicherbar sind. Die Art und Weise der Bildung dieser Adresse erfolgt wie vorstehend unter Bezug­ nahme auf die Fig. 1 und 2 ausführlich beschrieben wurde.
Die besagte Adresse wird als ein 14 Bits umfassender LCI-Wert aus der Adreßzuweisungseinheit 100 ausgegeben.
Die in die Adreßzuweisungseinheit 100 eingegebenen Konfigu­ rationsparameter V, P und M sind "nur" Repräsentanten der eigentlichen Konfigurationsparameter 2 V, 2P und 2M Die Ein­ gabe der Konfigurationsparameter in Form von Exponenten zur Basis 2 ermöglicht es einerseits, die für die Eingabe der Konfigurationsparameter in die Adreßzuweisungseinheit vorzu­ sehenden Anschlüsse an derselben gering zu halten, und an­ dererseits, die so eingegebenen Werte unmittelbar, d. h. ohne zusätzliche Vorverarbeitung weiterzuverarbeiten zu können. Nichtsdestotrotz kann natürlich auch vorgesehen werden, die Konfigurationsparameter vollständig, d. h. nicht wie vorge­ schlagen als Exponenten einzugeben. Im übrigen besteht auch keine Einschränkung darauf, die Konfigurationsparameter in Form von Exponenten zur Basis 2 einzugeben; der Basiswert kann vielmehr auch ein beliebiger anderer Wert sein.
Es besteht auch keine Einschränkung darauf, daß durch die einzelnen Konfigurationsparameter genau die Größen repräsen­ tiert werden, die in der vorangehenden Beschreibung angegeben wurden. Es sind zumindest teilweise mehr oder weniger gleich­ wertige Alternativen denkbar. So kann beispielsweise durch den ersten Konfigurationsparameter V die Größe anstelle der Anzahl der jeweiligen Blöcke des Verbindungsstatusinforma­ tions-Speichers repräsentiert werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß mit dem erfin­ dungsgemäßen Verfahren ein Verfahren gefunden wurde, durch welches die angestrebte Adreßzuweisung stets einfach und un­ ter minimalem Aufwand realisierbar ist.

Claims (8)

1. Verfahren, durch welches Sätzen von verschiedene Parame­ ter repräsentierenden Werten Adressen zuweisbar sind, unter welchen sich auf die jeweiligen Werte-Sätze beziehende Daten speicherbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die zugewiesenen Adressen jeweils durch eine Aneinander­ reihung von die einzelnen Werte eines jeweiligen Satzes von Werten repräsentierenden Adreßkomponenten gebildet werden, wobei der Umfang der jeweiligen Adreßkomponenten und/oder die Reihenfolge der jeweiligen Adreßkomponenten bei deren Anein­ anderreihung in Abhängigkeit von auf die wertebereiche der Parameter Einfluß nehmenden Konfigurationsparametern indivi­ duell variierbar sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren in einer ATM-Einheit eines B-ISDN-Systems einsetzbar ist, um einen Verbindungsstatusinformations- Speicher adressieren zu können.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Werte des Werte-Satzes einen VPI-Wert, einen VCI-Wert und einen PN-Wert umfassen, wobei der VPI-Wert und der VCI-Wert den Bestimmungsort einer ATM-Zelle bezeichnen und wobei der PN-Wert deren Herkunftsort bezeichnet.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster der Konfigurationsparameter danach ausgewählt ist, daß anhand dessen bestimmbar ist, ob eine VPC in der betreffenden Vermittlungsstation aufzulösen ist oder nicht.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter der Konfigurationsparameter danach ausgewählt ist, daß anhand dessen der maximale Wertebereich des PN-Wer­ tes bestimmbar ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein dritter der Konfigurationsparameter danach ausgewählt ist, daß anhand dessen der maximale Wertebereich des VPI-Wer­ tes bestinunbar ist.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konfigurationsparameter in Form von Exponenten zu einer vorbestimmten Basis bereitgestellt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Adreßkomponenten den Werten eines jeweiligen Satzes entsprechen, wobei jedoch für die Adreßbildung bedeutungslose Teile ersatzlos gestrichen und/oder durch andere ersetzt wer­ den.
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