DE19638174A1 - Verfahren, durch welches Sätzen von verschiedene Parameter repräsentierenden Werten Adressen zuweisbar sind - Google Patents
Verfahren, durch welches Sätzen von verschiedene Parameter repräsentierenden Werten Adressen zuweisbar sindInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1, d. h. ein Verfahren, durch
welches Sätzen von verschiedene Parameter repräsentierenden
Werten Adressen zuweisbar sind, unter welchen sich auf die
jeweiligen Werte-Sätze beziehende Daten speicherbar sind.
Ein derartiges Verfahren ist unter anderem beim Vermittlungs
verfahren ATM anwendbar, welches beispielsweise im sogenann
ten Breitband-ISDN bzw. B-ISDN eingesetzt wird.
Das CCITT (Consultative Committee for International Telephony
and Telegraphy) hat das Vermittlungsverfahren ATM (Asynchro
nous Transfer Mode) bereits im Mai 1990 zum Standard für die
sogenannte Datenpaket-Vermittlung von B- ISDN ausgerufen. ATM
wurde hierbei wie folgt definiert: "Ein Vermittlungsverfah
ren, bei dem die Information in Zellen gebündelt ist; das
Verfahren ist insofern asynchron, als die Zellen nicht
notwendigerweise periodisch zwischen Sender und Empfänger
ausgetauscht werden".
Eine mögliche Realisierungsform zur Durchführung des ATM-Ver
fahrens ist in Fig. 4 gezeigt.
Das dort dargestellte System umfaßt eine Vermittlungsstation
1, welche über erste Leitungen 21 bis 24 erhaltene Daten
pakete (ATM-Zellen) entsprechend dem jeweiligen Bestimmungs
ort über zweite Leitungen 41 bis 44 ausgibt und umgekehrt.
Die Leitungen 21 bis 24 sind Glasfaserkabel, die durch
Abschlußeinheiten 31 bis 34 abgeschlossen sind. Die Abschluß
einheiten 31 bis 34 sind die praktische Realisierung der so
genannten PHYs (physical ports).
Die Leitungen 41 bis 44, welche ebenfalls als Glasfaserkabel
ausgebildet sind, sind durch Abschlußeinheiten 51 bis 54 ab
geschlossen. Die Abschlußeinheiten 51 bis 54 sind wie die
Abschlußeinheiten 31 bis 34 die praktische Realisierung der
sogenannten PHYs (physical ports).
Die Vermittlungsstation 1 enthält eine (in der Fig. 4 links
dargestellte) erste ATM-Einheit 11, eine (in der Fig. 4
rechts dargestellte) zweite ATM-Einheit 13 und ein dazwischen
angeordnetes Koppelnetzwerk 12.
Die Abschlußeinheiten 31 bis 34 sind mit der ersten
ATM-Einheit 11, und die Abschlußeinheiten 51 bis 54 mit der
zweiten ATM-Einheit 13 verbunden.
Die in der Vermittlungsstation 1, genauer gesagt die in deren
ATM-Einheiten ankommenden ATM-Zellen, weisen einen Zeilenkopf
auf, in welchem unter anderem in einem 28 Bit umfassenden
Adreßfeld der Bestimmungsort bzw. der Empfänger der jeweili
gen ATM-Zelle festgelegt ist.
Die 28-Bit-Adresse weist zwei Bestandteile auf, nämlich einen
16 Bit umfassenden VCI-Teil und einen 12 Bit umfassenden
VPI-Teil. VCI steht für virtual channel identifier und bezeichnet
den Verbindungsendpunkt, an welchen die in der betreffenden
ATM-Zelle enthaltenen Nutzdaten vermittelt werden sollen. VPI
steht für virtual path identifier und bezeichnet eine eine
Vielzahl von Verbindungsendpunkten umfassende Teilnehmer
anlage, zu welcher die in der betreffenden ATM-Zelle enthal
tenen Nutzdaten vermittelt werden sollen.
Die ATM-Einheiten 11 und 13 enthalten einen (in der Fig. 4
nicht gezeigten) Verbindungsstatusinformations-Speicher, in
welchem für jede Verbindung, genauer gesagt für jede soge
nannte VPC (virtual path connection) und für jede sogenannte
VCC (virtual channel connection), die über die Vermittlungs
station 1 hergestellt wird, bestimmte Daten (Verbindungs
statusinformationen) gespeichert werden. Die zu speichernden
Daten umfassen pro Verbindung ungefähr 200 Byte, sind also
relativ umfangreich.
Die zur Spezifizierung des Empfängers einer jeweiligen
ATM-Zelle reservierten 28 Bit im Kopfbereich einer jeden
ATM-Zelle erlauben es, 2²⁸ verschiedene Verbindungen herzustel
len. Würde man für jede dieser enormen Anzahl von möglichen
Verbindungen einen Speicherbereich reservieren, der groß ge
nug ist, um darin die vorstehend bereits erwähnten Verbin
dungsstatusinformationen speichern zu können, so erforderte
dies das Vorsehen eines Speichers mit einer gewaltigen
Speicherkapazität.
Ein Speicher mit einer derart hohen Speicherkapazität ist nur
mit allergrößtem technischen Aufwand praktisch realisierbar
und würde, da in der Praxis jeweils nur ein äußerst geringer
Bruchteil der theoretisch möglichen Anzahl von Verbindungen
gleichzeitig aufgebaut ist bzw. aufgebaut sein kann, jeweils
nur zu einem außerordentlich geringen Bruchteil genutzt wer
den.
Man zieht es deshalb vor, einen Speicher zu verwenden, dessen
Speicherkapazität "nur" an der maximalen Anzahl der gleich
zeitig herstellbaren Verbindungen orientiert ist. In diesem
Fall kann der Speicher jedoch nicht mehr unmittelbar durch
die 28-Bit-Adresse im Kopfbereich der ATM-Zellen adressiert
werden. Es bedarf vielmehr einer Adreßumsetzung bzw. einer
besonderen Adreßzuweisung. Genauer gesagt bedarf es der An
wendung eines Verfahrens, durch welches Sätzen von verschie
dene Parameter repräsentierenden Werten Adressen zuweisbar
sind, unter welchen sich auf die jeweiligen Werte-Sätze be
ziehende Daten speicherbar sind; die verschiedenen Parameter
sind im betrachteten Beispiel VPI, VCI und gegebenenfalls zu
sätzlich PN (physical port number), welches die Nummer der
Abschlußeinheit bzw. der Leitung ist, über welche die betref
fende ATM-Zelle empfangen wurde. Die den jeweiligen
Werte-Sätzen zuzuweisende Adresse wird im folgenden als LCI
(logical channel identifier) bezeichnet.
Es ist bekannt, sich bei der Durchführung derartiger Zuwei
sungen eines (Hilfs-)Speichers zu bedienen, welcher derart
mit Werten vorbelegt ist, daß die einem jeweiligen Werte-Satz
(VPI, VCI, PN) zuzuweisende Adresse (LCI) entweder
- - die Adresse desjenigen Speicherbereiches ist, dessen Inhalt dem Werte-Satz entspricht, oder
- - der Inhalt desjenigen Speicherbereiches ist, der unter Ver wendung des Werte-Satzes als Adresse ansprechbar ist.
Der erstgenannte Fall ist unter Verwendung eines sogenannten
CAM (content addressable memory) als (Hilfs-)Speicher prak
tisch realisierbar. Bei CAMs ist für jeden Speicherbereich
ein Vergleicher vorgesehen, durch welchen an den Speicher an
gelegte Daten (Werte-Sätze) jeweils mit dem im betreffenden
Speicherbereich gespeicherten Inhalt vergleichbar sind. Die
ser Vergleich wird durch die den jeweiligen Speicherbereichen
zugeordneten Vergleicher für alle Speicherbereiche gleichzei
tig durchgeführt und erfolgt daher sehr schnell. Als Ergebnis
erhält man die Adresse der Reihe, in welcher die dem
Werte-Satz entsprechenden Daten gespeichert sind; diese Reihen
adresse ist zugleich die dem Werte-Satz zuzuordnende Adresse
LCI. Eine derartige praktische Realisierung der Adreßzuwei
sung gestaltet sich auf Grund der großen Anzahl von Verglei
chern, die vorgesehen und jeweils gleichzeitig betrieben wer
den müssen, erkennbar als relativ aufwendig.
Der zweitgenannte Fall ist durch einen "normalen" (Hilfs-)
Speicher realisierbar, der vorzugsweise hierarchisch in meh
rere Speichereinheiten untergliedert ist. Ein derartiges
System ist in Fig. 5 veranschaulicht. Es enthält eine erste
Speichereinheit 14, eine zweite Speichereinheit 15 und eine
dritte Speichereinheit 16. Die erste Speichereinheit 14 wird
durch die physical port number PN adressiert, die zweite
Speichereinheit 15 wird basierend auf dem virtual path
identifier VPI, genauer gesagt durch eine aus der ersten
Speichereinheit 14 erhaltene Basisadresse PVPI + VPI adres
siert, und die dritte Speichereinheit 16 wird basierend auf
dem virtual channel identifier VCI, genauer gesagt durch eine
aus der zweiten Speichereinheit 15 erhaltene Basisadresse
PVCI + VCI adressiert. Die Daten, die unter den jeweilige
Adressen der einzelnen Speichereinheiten gespeichert sind,
sind entweder unmittelbar die (mit LCI bezeichneten)
Adressen, die den betreffenden Werte-Sätzen zuzuweisen sind,
oder mit P bezeichnete Pointer, die auf den Beginn eines
zugeordneten Speicherbereiches der jeweils nachgeordneten
Speichereinheit verweisen. Eine derartige praktische Reali
sierung der Adreßzuweisung gestaltet sich unter anderem
aufgrund der Tatsache, daß die in Echtzeit zu ermittelnden
und zuzuweisenden LCI Werte durch ein von Haus aus langsames
mehrstufiges Verfahren gewonnen werden, ebenfalls als relativ
aufwendig.
Die vorstehend beschriebenen Verfahren erfordern jedoch nicht
nur eine aufwendige, d. h. schnelle und/oder umfangreiche
Hardware, sondern sind auch - beispielsweise bei Erweiterun
gen und/oder Veränderungen der Konfiguration des Systems -
aufgrund der dann erforderlichen (Hilfs-)Speichererwei
terung(en) und/oder Veränderung der Speicherinhalte nur mit
relativ großem Aufwand an die veränderten Gegebenheiten
anpaßbar.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
das Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1
derart weiterzubilden, daß die angestrebte Adreßzuweisung
stets einfach und unter minimalem Aufwand realisierbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnen
den Teil des Patentanspruchs 1 beanspruchten Merkmale gelöst.
Demnach ist vorgesehen, daß die zugewiesenen Adressen jeweils
durch eine Aneinanderreihung von die einzelnen Werte eines
jeweiligen Satzes von Werten repräsentierenden Adreßkomponen
ten gebildet werden, wobei der Umfang der jeweiligen Adreß
komponenten und/oder die Reihenfolge der jeweiligen Adreß
komponenten bei deren Aneinanderreihung in Abhängigkeit von
auf die Wertebereiche der Parameter Einfluß nehmenden
Konfigurationsparametern individuell variierbar sind.
Die einem jeweiligen Satz von Werten zuzuweisende Adresse
wird also nicht mehr wie bisher unter Verwendung einer durch
einen (Hilfs-)Speicher oder dergleichen realisierbaren Zuord
nungstabelle gewonnen, sondern durch ein an die jeweiligen
Gegebenheiten angepaßtes Aneinanderreihen von die Werte des
jeweiligen Werte-Satzes repräsentierenden Adreßkomponenten.
Die wenigen Umstände (Konfigurationsparameter), von denen die
Generierung der zuzuweisenden Adresse abhängt und die wenigen
und geringfügigen Auswirkungen derselben auf die Adreßbildung
(Veränderung der Länge und der Reihenfolge der aneinander
gereihten Adreßkomponenten) sind in zweifacher Hinsicht vor
teilhaft: Einerseits kann die zur Durchführung des Verfahrens
bereitzustellende Hardware wenig aufwendig und einfach struk
turiert sein, und andererseits bedarf es zur Anpassung des
Verfahrens an veränderte Umstände lediglich der Modifizierung
weniger, die jeweiligen Umstände repräsentierender Parameter.
Es wurde also ein Verfahren gefunden, durch welches die ange
strebte Adreßzuweisung stets einfach und unter minimalem Auf
wand realisierbar ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteran
sprüche.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungs
beispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine Darstellung zur Erläuterung der Bildung der
einem Satz von Werten zuzuweisenden Adresse,
Fig. 2 eine Darstellung zur Erläuterung der Bildung der
einem anderen Satz von Werten zuzuweisenden Adresse,
Fig. 3 eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungs
gemäßen Verfahrens,
Fig. 4 ein System, in welchem herkömmliche Adreßzuweisungs
verfahren und das erfindungsgemäße Adreßzuweisungs
verfahren einsetzbar sind, und
Fig. 5 eine Darstellung zur Erläuterung eines herkömmlichen
Adreßzuweisungsverfahrens.
Das Ausführungsbeispiel, anhand dessen das erfindungsgemäße
Verfahren nachfolgend im einzelnen erläutert wird, betrifft
die in einer ATM-Vermittlungsstation durchzuführende Adreß
umsetzung, genauer gesagt das Verfahren, durch welches Sätzen
von verschiedene Parameter (VPI, VCI, PN) repräsentierenden
Werten Adressen zugewiesen werden, unter welchen sich auf die
jeweiligen Werte-Sätze beziehende Daten (Verbindungsstatus
informationen) speicherbar sind.
Allerdings ist das erfindungsgemäße Verfahren nicht nur in
der ATM-Vermittlungstechnik einsetzbar, sondern ganz allge
mein überall dort, wo beliebigen Sätzen von beliebige Para
meter repräsentierenden Werten Adressen zuzuweisen sind,
unter welchen sich auf die jeweiligen Werte-Sätze beziehende
Daten speicherbar sind. Als besonders vorteilhaft erweist
sich der Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens in Fällen,
wo die Kapazität eines zur Datenspeicherung vorgesehenen
Speichers nicht ausreicht, um direkt über den Satz von Werten
adressiert werden zu können.
Die Grundzüge des ATM-Vermittlungsverfahrens wurden eingangs
bereits ausführlich unter Bezugnahme auf die Fig. 4 be
schrieben. Der grundsätzliche Aufbau des in der Fig. 4 ge
zeigten Systems wird durch den Einsatz des erfindungsgemäßen
Verfahrens nicht verändert; die hierzu bereits gemachten Aus
führungen behalten daher, sofern nicht ausdrücklich etwas
Gegenteiliges zum Ausdruck gebracht wird, in vollem Umfang
ihre Gültigkeit.
Die erste ATM-Einheit 11 der Vermittlungsstation 1 erhält
über die Leitungen 21 bis 24 und die Abschlußeinheiten 31 bis
34 Datenpakete in Form von ATM-Zellen, die es über das
Koppelnetzwerk 12, die zweite ATM-Einheit 13 und die
Abschlußeinheiten 51 bis 54 auf die Leitungen 41 bis 44 zu
vermitteln gilt. Umgekehrt erhält die zweite ATM-Einheit 13
der Vermittlungsstation 1 über die Leitungen 41 bis 44 und
die Abschlußeinheiten 51 bis 54 Datenpakete in Form von
ATM-Zellen, die es über das Koppelnetzwerk 12, die erste ATM-Ein
heit 11 und die Abschlußeinheiten 31 bis 34 auf die Leitungen
21 bis 24 zu vermitteln gilt.
Der Bestimmungsort der jeweiligen ATM-Zellen ist in deren
Kopfbereich in Form einer 28 Bit umfassenden Adresse fest
gelegt. Durch diese 28-Bit-Adresse sind 2²⁸ Bestimmungsorte
festlegbar. Die Anzahl der möglichen Bestimmungsorte ist je
doch nicht zugleich auch die Anzahl der Verbindungen, die
über eine Vermittlungsstation hergestellt (aufrecht erhalten)
werden können und für die dort entsprechende Verbindungs
statusinformationen zu speichern sind. Die maximale Anzahl
der Verbindungen, die gleichzeitig hergestellt werden kann,
wird in dem in der Fig. 4 gezeigten Beispiel zu 16 K ange
nommen.
Dieser Wert ergibt sich aus einer offiziell verlautbaren
Empfehlung, wonach über eine Leitung, über welche wie bei den
in der Fig. 4 gezeigten Glasfaserkabeln 21 bis 24 bzw. 41
bis 44 eine Datenmenge von 150 MBit pro Sekunde übertragen
werden kann, maximal 4 K Verbindungen realisiert werden soll
ten, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich bei den Verbin
dungen um die zuvor bereits erwähnten, sogenannten VPCs
(virtual path connections) oder um die ebenfalls zuvor be
reits erwähnten, sogenannten VCCs (virtual channel connec
tions) handelt.
Der zur Speicherung von 16K Verbindungen betreffenden Verbin
dungsstatusinformationen bereitzustellende Speicher ist ganz
offensichtlich nicht direkt über die im Kopfbereich der
ATM-Zellen enthaltenen 28-Bit-Adresse adressierbar. Dies gilt
erst recht für den Fall, daß die Adresse, unter der die eine
bestimmte Verbindung betreffenden Daten zu speichern sind,
zusätzlich davon abhängig gemacht werden soll, über welche
der Leitungen bzw. Abschlußeinheiten die zu vermittelnde
ATM-Zelle empfangen wurde.
Die Adresse, die zur Adressierung des Verbindungsstatusinfor
mations-Speichers generiert wird, ist der eingangs bereits
erwähnte LCI (logical channel identifier)-Wert. Um 16K ver
schiedene Adressen repräsentieren zu können, muß der LCI-Wert
14 Bit umfassen.
Im vorliegend betrachteten Beispiel umfaßt der als reduzierte
Adresse verwendete LCI-Wert genau die soeben erwähnten 14
Bit, wobei deren Inhalt von dem (12 Bit umfassenden)
VPI-Wert, dem (16 Bit umfassen) VCI-Wert und dem (vorliegend) 6
Bit umfassenden PN-Wert abhängt. Der Vollständigkeit halber
sei an dieser stelle nochmals darauf hingewiesen, daß der
VPI(virtual path identifier)-Wert und der VCI(virtual channel
identifier)-Wert gemeinsam die 28-Bit-Adresse im Kopf der
ATM-Zellen bilden und daß der PN (physical port number)-Wert
die Nummer der Leitung bzw. Abschlußeinheit repräsentiert,
von welcher die betreffende ATM-Zelle empfangen wurde.
Der besagte LCI-Wert ergibt sich aus einer Aneinanderreihung
von drei Adreßkomponenten, von welchen die erste Adreßkompo
nente auf dem PN-Wert basiert, die zweite Adreßkomponente auf
dem VCI-Wert basiert, und die dritte Adreßkomponente auf dem
VPI-Wert basiert.
Die Größe und die Reihenfolge der Anordnung der insgesamt 14
Bit umfassenden Adreßkomponenten hängt unter anderem davon
ab, ob der VPI-Wert der jeweiligen ATM-Zelle kleiner als ein
Wert 2V ist oder nicht. 2V ist die Nummer derjenigen VPC
(virtual path connection), die als erste der durch die VPIs
von 0 an durchnumerierten VPCs in der Vermittlungsstation
nicht aufgelöst, d. h. als solche weitervermittelt wird. V ist
ein erster Konfigurationsparameter, der sich aus der (durch
den Benutzer einstellbaren) Konfiguration des Systems ergibt
und zur Durchführung der beschriebenen Adreßzuweisung bekannt
sein muß.
Zum besseren Verständnis ist es wichtig zu wissen, welche Ar
ten von Verbindungen (connections) es gibt und wie diese
durch die Vermittlungsstation handzuhaben sind. Die über eine
ATM-Vermittlungsstation herstellbaren Verbindungen lassen
sich, wie vorstehend bereits mehrfach angedeutet, in zwei
Klassen einteilen, nämlich die sogenannten VCCs (virtual
channel connections) und die sogenannten VPCs (virtual path
connections). Die VCCs sind zu jeweils ganz bestimmten Teil
nehmeranschlüssen individuell hergestellte Einzelverbindun
gen; die VPCs sind Sammelverbindungen (beispielsweise zwi
schen Vermittlungsstationen oder zu mehrere Teilnehmer
anschlüsse umfassenden Teilnehmeranlagen), unter welchen
jeweils ein ganzes Bündel von einheitlich handhabbaren VCCs
zusammenfaßbar ist. VPCs können, damit die darunter zusammen
gefaßten VCCs individuell weitervermittelt werden können
(getrennte Wege gehen können) in einer Vermittlungsstation
aufgelöst werden; dadurch kann aus einer VPC eine Vielzahl
von VCCs entstehen. VPCs können jedoch auch als solche, d. h.
nicht aufgelöst weitervermittelt werden.
Durch eine entsprechende Konfigurierung des Systems wird vor
dessen Inbetriebnahme festgelegt, wie viele der theoretisch
möglichen 2¹² VPCs in der betreffenden Vermittlungsstation
aufzulösen sind und welche VPCs dies im einzelnen sind. Den
VPCs sind durch die VPIs Nummern zugeordnet, wobei diejenigen
VPCs, die in der betreffenden Vermittlungsstation aufzulösen
sind, VPIs von 0 bis 2V-1 zugeordnet sind, und wobei die
VPCs, die in der Vermittlungsstation nicht aufgelöst werden,
durch die Nummern gekennzeichnet sind, welche größer als 2V-
1 sind.
Die Art und Weise der Generierung des jeweiligen LCI-Wertes
hängt also unter anderem davon ab, ob die betreffende VPC in
der Vermittlungsstation aufgelöst oder als solche beibehalten
wird. Dies läßt sich, wie vorstehend bereits erwähnt wurde,
dadurch feststellen, daß überprüft wird, ob
- a) VPI < 2V oder
- b) VPI 2V gilt.
Die Vorgehensweise im Fall a), d. h. für den Fall, daß die be
treffende VPC in der Vermittlungsstation aufgelöst wird, ist
in Fig. 1 veranschaulicht. Die Fig. 1 zeigt schematisch
einen 12 Bits (Bits 0 bis 11) umfassenden VPI-Wert, einen 16
Bits (Bits 0 bis 15) umfassenden VCI-Wert, und einen 6 Bits
(Bits 0 bis 5) umfassenden PN-Wert sowie einen 14 Bits (Bits
0 bis 13) umfassenden LCI-Wert. Der LCI-Wert setzt sich wie
folgt aus Teilen des VPI-Wertes, des VCI-Wertes und des
PN-Wertes zusammen:
- 1) Die niederwertigten P Bits des LCI-Wertes sind die nieder wertigsten P Bits des PN-Wertes.
- 2) Die höchstwertigten 14-M Bits des LCI-Wertes sind die niederwertigsten 14-M Bits des VPI-Wertes.
- 3) Die dazwischenliegenden M-P Bits des LCI-Wertes sind die niederwertigsten M-P Bits des VCI-Wertes.
Der genannte Wert P ist ein zweiter Konfigurationsparameter,
der die Anzahl der Leitungen bzw. Abschlußeinheiten (PHYs),
mit denen die betreffende ATM-Einheit verbunden ist, reprä
sentiert. Im betrachteten Beispiel ist 2P gleich der Anzahl
der mit der betreffenden ATM-Einheit verbundenen Leitungen
bzw. Abschlußeinheiten. Der für P festzusetzende Wert ergibt
sich aus der (durch den Benutzer bestimmbaren) Konfiguration
des Systems und muß im betrachteten Beispiel zur Durchführung
der beschriebenen Adreßzuweisung bekannt sein.
Die Kürzung des ursprünglich 6 Bits umfassenden PN-Wertes auf
P Bits (P ist in den in den Fig. 1 und 2 veranschaulichten
Beispielen gleich 3) bedeutet keinen Informationsverlust, da
die im LCI-Wert weggelassenen (höchstwertigen) Bits des
PN-Wertes bei der jeweiligen Konfiguration erkennbar ohnehin
gleich 0 wären.
Der zuvor genannte Wert M ist ein dritter Konfigurationspara
meter, der die Anzahl der Blöcke, in welche der durch die
LCI-Werte zu adressierende Verbindungsstatusinformations-
Speicher unterteilt ist, repräsentiert. Im betrachteten Bei
spiel ist 2M gleich der Anzahl der besagten Blöcke des Ver
bindungsstatusinformations-Speichers. Die Anzahl der Blöcke,
in welche der Verbindungsstatusinformations-Speicher einzu
teilen ist, ergibt sich aus der Anzahl der VPCs, die in der
Vermittlungsstation nicht aufzulösen, sondern als solche wei
terzuvermitteln sind. Sämtliche sich auf diese VPCs beziehen
den Verbindungsstatusinformationen (und nur diese) müssen aus
Gründen, auf die noch näher eingegangen werden wird, im ober
sten der Blöcke des Verbindungsstatusinformations-Speichers
Platz finden. Der für M festzusetzende Wert ergibt sich aus
der (durch den Benutzer bestimmbaren) Konfiguration des Sy
stems und muß im betrachteten Beispiel zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens bekannt sein.
Die Kürzung des ursprünglich 12 Bits umfassenden VPI-Wertes
auf 14-M Bits (14-M ist in den in den Fig. 1 und 2 ver
anschaulichten Beispielen gleich 4) bedeutet keinen Infor
mationsverlust, da die im LCI-Wert weggelassenen (höchst
wertigen) Bits des VPI-Wertes bei der jeweiligen Konfi
guration erkennbar ohnehin stets gleich 0 wären.
Auch die Kürzung des ursprünglich 16 Bits umfassenden
VCI-Wertes auf M-P Bits (M-P ist in den in den Fig. 1 und 2
veranschaulichten Beispielen gleich 7) bedeutet keinen Infor
mationsverlust, da die im LCI-Wert weggelassenen (höchst
wertigen) Bits des VCI-Wertes bei der jeweiligen Konfi
guration erkennbar ohnehin stets gleich 0 wären.
Daß durch die Aneinanderreihung der die VPI, VCI- und
PN-Werte repräsentierenden Adreßkomponenten kein Informations
verlust eintreten kann, ist auch daran ersichtlich, daß die
14 Bits des auf die beschriebene Art und Weise zusammen
gesetzten LCI-Werte genau ausreichen, um die zur Speicherung
der Verbindungsstatusinformationen maximal benötigten 16K
Adressen darstellen zu können.
Die Zusammensetzung der LCI-Werte im Fall b), d. h. für den
Fall, daß die betreffende VPC in der Vermittlungsstation
nicht aufgelöst wird, ist in Fig. 2 veranschaulicht. Die
Fig. 2 zeigt ähnlich wie die Fig. 1 schematisch einen 12
Bits (Bits 0 bis 11) umfassenden VPI-Wert, einen 6 Bits (Bits
0 bis 5) umfassenden PN-Wert sowie einen 14 Bits (Bits 0 bis
13) umfassenden LCI-Wert. Der LCI-Wert setzt sich wie folgt
aus Teilen des VPI-Wertes, des VCI-Wertes und des PN-Wertes
zusammen:
- 1) Die niederwertigten P Bits des LCI-Wertes sind die nieder wertigsten P Bits des PN-Wertes.
- 2) Die höchstwertigten 14-M Bits des LCI-Wertes sind mit Einsen belegt.
- 3) Die dazwischenliegenden M-P Bits des LCI-Wertes sind die niederwertigsten M-P Bits des VPI-Wertes.
P und M sind die vorstehend bereits ausführlich erläuterten
(zweiten und dritten) Konfigurationsparameter.
Die für die Fälle a) und b) generierten LCI-Werte unterschei
den sich hinsichtlich der höchstwertigen 14-M Bits und der
darunter liegenden M-P Bits.
Die höchstwertigen 14-M Bits dienen zur Auswahl eines der
Blöcke, in die der Verbindungsstatusinformations-Speicher
unterteilt ist.
Im Fall b), welcher die VPCs betrifft, die in der Vermitt
lungsstation nicht aufgelöst werden, wird die Blockadresse
fest auf 1 . . . 1, also den maximal möglichen Wert gesetzt. Da
durch wird der oberste der Blöcke des Verbindungsstatusinfor
mations-Speichers angesprochen. Dies ist auch erwünscht, denn
die sich auf die nicht aufzulösenden VPCs beziehenden Verbin
dungsstatusinformationen sind, wie vorstehend bereits erwähnt
wurde, genau dort und nur dort abzulegen. Weil im obersten
der Blöcke des Verbindungsstatusinformations-Speichers nur
solche Verbindungsstatusinformationen zu speichern sind, die
in der Vermittlungsstation nicht aufzulösende VPCs betreffen,
sind diese nur über die im Mittelteil des LCI-Wertes gespei
cherten VPI-Werte anzusprechen; VCI-Werte werden mangels Auf
lösung der VPCs nicht benötigt und bleiben im Fall b) konse
quenter Weise unberücksichtigt.
Im Fall a), welcher die VPCs betrifft, die in der Vermitt
lungsstation aufzulösen sind, ist die durch die höchstwerti
gen 14-M Bits repräsentierte Blockadresse gleich dem jeweili
gen VPI-Wert, welcher im Fall a) nie den obersten der Blöcke
des Verbindungsstatusinformations-Speichers repräsentieren
kann. Dies ist auch erwünscht, denn die sich auf die aufzu
lösenden VPCs beziehenden Verbindungsstatusinformationen sind
in den unteren Blöcken, genauer gesagt in allen Blöcken außer
dem obersten Block abzulegen. Weil in allen außer im obersten
der Blöcke des Verbindungsstatusinformations-Speichers nur
solche Verbindungsstatusinformationen zu speichern sind, die
in der Vermittlungsstation aufzulösende VPCs betreffen, sind
diese zusätzlich über die im Mittelteil des LCI-Wertes ge
speicherten VCI-Werte anzusprechen, wobei die den VCI-Wert
repräsentierende Adreßkomponente aufgrund der Vielzahl der
unter einer VPC zusammenfaßbaren VCCs die größte der Adreß
komponenten ist, aus denen der LCI-Wert zusammengesetzt wird.
Wie vorstehend bereits erwähnt wurde, beinhalten die bei der
Bildung des LCI-Wertes weggelassenen (höchstwertigen) Bits
der VPI-, VCI- und PN-Werte jeweils nur Nullen, so daß kein
Informationsverlust auftritt. Um sicherzustellen, daß die
auch tatsächlich der Fall ist, kann vorgesehen werden, dies
jeweils zu überprüfen. Stellt sich bei einer derartige Über
prüfung heraus, daß eines oder mehrere der wegzulassenden
Bits der einzelnen Werte ungleich Null ist, so deutet dies
auf einen Fehler hin, der einer besonderen Behandlung bedarf.
Die besondere Behandlung kann beispielsweise darin bestehen,
daß die betroffene ATM-Zelle nicht vermittelt wird. Dadurch
kann zumindest verhindert werden, daß bereits bestehende Ver
bindungen gestört werden.
Abschließend wird unter Bezugnahme auf Fig. 3 eine Vorrich
tung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erläu
tert.
Das zuvor beschriebene Verfahren wird in einer in der Fig. 3
gezeigten Adreßzuweisungseinheit 100 durchgeführt. In diese
Adreßzuweisungseinheit 100 werden als Eingangssignale der
Satz von Werten, dem der zu erzeugende LCI-Wert zuzuweisen
ist, und eine Reihe von Konfigurationsparametern eingegeben.
Der besagte Satz von Werten umfaßt den 12 Bits langen
VPI-Wert (aus dem Kopfbereich der ATM-Zelle), den 16 Bits langen
VCI-Wert (ebenfalls aus dem Kopfbereich der ATM-Zelle) und
den 6 Bits langen PN-Wert.
Die besagten Konfigurationsparameter umfassen die zuvor be
reits erläuterten ersten, zweiten und dritten Konfigurations
parameter, genauer gesagt einen 4 Bits umfassenden V-Wert,
einen 3 Bits umfassenden P-Wert und einen 4 Bits umfassenden
M-Wert.
Dem Satz von VPI-, VCI- und PN-Werten wird unter Berücksich
tigung der Konfigurationsparameter eine Adresse zugewiesen,
unter welcher in einem Verbindungsstatusinformations-Speicher
sich auf den Werte-Satz beziehende Daten (Verbindungsstatus
informationen) speicherbar sind. Die Art und Weise der
Bildung dieser Adresse erfolgt wie vorstehend unter Bezug
nahme auf die Fig. 1 und 2 ausführlich beschrieben wurde.
Die besagte Adresse wird als ein 14 Bits umfassender LCI-Wert
aus der Adreßzuweisungseinheit 100 ausgegeben.
Die in die Adreßzuweisungseinheit 100 eingegebenen Konfigu
rationsparameter V, P und M sind "nur" Repräsentanten der
eigentlichen Konfigurationsparameter 2 V, 2P und 2M Die Ein
gabe der Konfigurationsparameter in Form von Exponenten zur
Basis 2 ermöglicht es einerseits, die für die Eingabe der
Konfigurationsparameter in die Adreßzuweisungseinheit vorzu
sehenden Anschlüsse an derselben gering zu halten, und an
dererseits, die so eingegebenen Werte unmittelbar, d. h. ohne
zusätzliche Vorverarbeitung weiterzuverarbeiten zu können.
Nichtsdestotrotz kann natürlich auch vorgesehen werden, die
Konfigurationsparameter vollständig, d. h. nicht wie vorge
schlagen als Exponenten einzugeben. Im übrigen besteht auch
keine Einschränkung darauf, die Konfigurationsparameter in
Form von Exponenten zur Basis 2 einzugeben; der Basiswert
kann vielmehr auch ein beliebiger anderer Wert sein.
Es besteht auch keine Einschränkung darauf, daß durch die
einzelnen Konfigurationsparameter genau die Größen repräsen
tiert werden, die in der vorangehenden Beschreibung angegeben
wurden. Es sind zumindest teilweise mehr oder weniger gleich
wertige Alternativen denkbar. So kann beispielsweise durch
den ersten Konfigurationsparameter V die Größe anstelle der
Anzahl der jeweiligen Blöcke des Verbindungsstatusinforma
tions-Speichers repräsentiert werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß mit dem erfin
dungsgemäßen Verfahren ein Verfahren gefunden wurde, durch
welches die angestrebte Adreßzuweisung stets einfach und un
ter minimalem Aufwand realisierbar ist.
Claims (8)
1. Verfahren, durch welches Sätzen von verschiedene Parame
ter repräsentierenden Werten Adressen zuweisbar sind, unter
welchen sich auf die jeweiligen Werte-Sätze beziehende Daten
speicherbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zugewiesenen Adressen jeweils durch eine Aneinander
reihung von die einzelnen Werte eines jeweiligen Satzes von
Werten repräsentierenden Adreßkomponenten gebildet werden,
wobei der Umfang der jeweiligen Adreßkomponenten und/oder die
Reihenfolge der jeweiligen Adreßkomponenten bei deren Anein
anderreihung in Abhängigkeit von auf die wertebereiche der
Parameter Einfluß nehmenden Konfigurationsparametern indivi
duell variierbar sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verfahren in einer ATM-Einheit eines B-ISDN-Systems
einsetzbar ist, um einen Verbindungsstatusinformations-
Speicher adressieren zu können.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Werte des Werte-Satzes einen VPI-Wert, einen VCI-Wert
und einen PN-Wert umfassen, wobei der VPI-Wert und der
VCI-Wert den Bestimmungsort einer ATM-Zelle bezeichnen und wobei
der PN-Wert deren Herkunftsort bezeichnet.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein erster der Konfigurationsparameter danach ausgewählt
ist, daß anhand dessen bestimmbar ist, ob eine VPC in der
betreffenden Vermittlungsstation aufzulösen ist oder nicht.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein zweiter der Konfigurationsparameter danach ausgewählt
ist, daß anhand dessen der maximale Wertebereich des PN-Wer
tes bestimmbar ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein dritter der Konfigurationsparameter danach ausgewählt
ist, daß anhand dessen der maximale Wertebereich des VPI-Wer
tes bestinunbar ist.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Konfigurationsparameter in Form von Exponenten zu
einer vorbestimmten Basis bereitgestellt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Adreßkomponenten den Werten eines jeweiligen Satzes
entsprechen, wobei jedoch für die Adreßbildung bedeutungslose
Teile ersatzlos gestrichen und/oder durch andere ersetzt wer
den.
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