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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs
sowie das zu der Vorrichtung gehörige
Messverfahren und eine Schaltung zur Ansteuerung der Vorrichtung.
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In
manchen Industriebetrieben, vor allem der Automobilindustrie, werden
sehr hohe Stückzahlen, im
Bereich von 1 bis 10 Mio. Stück,
gefertigt. In Einspritzventilen werden z. B. Stutzen und Anker stirnseitig
verchromt. Die Dicke der Chromschichten muss innerhalb vorgegebener
Grenzen im Bereich von 3 bis 8 μm
liegen. Die zu messenden Flächen sind
ringförmig
mit einem typischen Durchmesser von 4 mm und einer Breite von 0,5
bis 1,5 mm. Derartige Teile dienen dazu, eine sehr präzise Menge von
Kraftstoff elektronisch gesteuert in den Motorraum einzuspritzen.
Dies geschieht über
einen Spalt, dessen Taktzeit von der Steuerung vorgegeben werden
muss. Die typischen Lastspiele der Teile lie gen bei etwa 100 Millionen
und entspricht der Fahrleistung eines Motors von etwa 160.000 km.
Falls die Chromschichten der Teile zu gering sind, besteht die Gefahr
eines Klebens, d. h. dass nicht ausreichend Kraftstoff in den Motorraum
gelangt. Umgekehrt besteht bei zu dicker Chromschicht die Gefahr,
dass das Ventil nicht schließt
und zu große
Mengen Kraftstoff eingespritzt werden. In diesem Fall besteht sogar
Brandgefahr für
den Motor, eine Situation, die in der Regel Produzentenhaftung nach
sich zieht.
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Aus
diesen Gründen
ist es erforderlich, diese Teile nicht nur stichprobenweise auszumessen,
sondern jedes einzelne Teil auf die Einhaltung der vorgegebenen
Toleranzwerte hin zu überprüfen. Folglich muss
das hierfür
benötigte
Messsystem eine hohe Standfestigkeit haben, um die hoch empfindlichen und
funktionsbestimmenden Teile mit einem vertretbaren Aufwand kontinuierlich
messen zu können.
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Eine
hohe Standzeit des Messsystems ist insbesondere bei der Messung
auf sehr harten und scharfkantigen kristallinen Chromschichten problematisch.
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Eine
weitere Schwierigkeit bei der Messung dünner Schichten ist, dass bei
taktilen Messverfahren immer die Gefahr besteht, dass bei der Messung die
zu messende Schicht verformt oder in anderer Weise verändert wird,
wodurch Messverfälschungen verursacht
werden.
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Aus
der
DE 39 02 095 A1 geht
eine Messsonde zur Messung dünner
Schichten hervor. Diese Messsonde umfasst einen axial in einer Hülse verschiebbaren
Sondenkopf. Während
dem Aufsetzen der Sonde auf der zu messenden Oberfläche taucht der
Sondenkopf in die Hülse
ein. Gleichzeitig erfolgt eine Messung der Schichtdicke. Die Federvorrichtung
zwischen dem Sondenkopf und der Hülse ist sehr weich ausgebildet.
Dadurch kann eine Messung ohne Verletzung der Oberfläche erfolgen.
Diese Vorrichtung ist jedoch hinsichtlich des Einsatzes aufgrund
seiner Größe begrenzt.
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Aus
der
DE 34 08 554 A1 geht
eine Messvorrichtung zur Messung von Eigenschaften von festen Stoffen
hervor. Diese Prüfvorrichtung
weist einen Prüfkörper mit
einem einpoligen Tastspitzen-Einsatz auf, der auf der Oberfläche des
zu prüfenden
Stoffes aufgesetzt wird. Über
einen elektromotorischen Antrieb wird der Prüfkörper mit einer bestimmten,
aber veränderbaren
Kraft auf die Oberfläche
des Stoffes gedrückt.
Diese Prüfvorrichtung
benötigt
eine nur sehr kleine Andruckkraft, die keine Spuren oder Schäden an der
zu prüfenden
Oberfläche
hinterlässt, wobei
eine Dickenänderung
bis zu 0,05 μm
je nach Messbereich erfassbar ist. Diese Messvorrichtung hat sich
im praktischen Einsatz bewährt.
Die Qualitätsanforderungen
sind jedoch gestiegen. Darüber hinaus
werden auch sehr kurze Mess- und Prüfzeiten gefordert. Darüber hinaus
müssen
die Messvorrichtungen sehr kleine und sehr empfindliche Oberflächenbeschichtungen
einsetzbar sein, welche eine Reduzierung der Reibung in nerhalb
der Antriebsvorrichtung erfordert.
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Hiervon
austehend ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Messvorrichtung
und ein Verfahren sowie eine Schaltung zur Ansteuerung der Vorrichtung
zu schaffen, die eine präzise
Messung der Dicke von dünne
Schichten ermöglicht
und gleichzeitig eine hohe Standzeit aufweist.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Im Betrieb
wird die auf dem Tragarm angeordnete Messsonde durch die mit Magnetkräften arbeitende Antriebsvorrichtung
sehr schnell und in kürzester
Zeit auf die Schichtoberfläche
zubewegt. Dabei wird der Tragarm in der Lagervorrichtung verschwenkt
und das Torsionsfedermittel im Wesentlichen im Hooke'schen Bereich tordiert.
Dadurch erfolgt die Verschwenkung praktisch reibungsfrei. Die Dämpfungsvorrichtung
verhindert, dass die Messsonde mit hoher Geschwindigkeit auf der
zu messenden Oberfläche
aufprallt. Ein Vorteil der Wirbelstromdämpfung ist, dass dabei ebenfalls
keine mechanische Reibung entsteht, die insbesondere beim Übergang
von Haft- zu Gleitreibung großen
Schwankungen untworfen ist, was insbesondere unmittelbar vor bzw.
bei dem Aufsetzen der Messsonde auf der zu messenden Schicht nachteilig
wäre. Ein
weiterer Vorteil der Wirbelstromdämpfung ist, dass die Dämpfungskraft
mit abnehmender Geschwindigkeit der
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Messsonde
abnimmt, wodurch ein sanftes Aufsetzen der Messsonde auf der zu
messenden Schicht erleichtert wird.
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Die
Antriebsvorrichtung ist durch eine elektrische Antriebsspule realisiert,
die schnell anspricht und einfach ansteuerbar ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Meßvorrichtung sind Gegenstand von
Unteransprüchen.
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Im
Hinblick auf die hohen Stückzahlen,
in denen Einspritzventile hergestellt werden, ist eine weitere Forderung
der Praxis, daß die
Messung der Schichtdicke bei hoher Genauigkeit innerhalb einer kurzen
Zeitspanne ausgeführt
wird.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Meßverfahren
anzugeben, das es einerseits ermöglicht,
Messungen sehr rasch auszuführen
und andererseits jegliche durch den Meßvorgang hervorgerufene Veränderungen
der zu messenden Schicht vermeidet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren gemäß Anspruch
25 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird zunächst
die Meßsonde
in einer Annäherungsphase mit
großer
Geschwindigkeit an die zu messende Schicht angenähert. Auf diese Weise wird
erreicht, daß die
Meßsonde
den größten Teil
der Wegstrecke in einer kurzen Zeitspanne zurücklegt. Dadurch wird die für die Messung
insgesamt benötigte
Zeit erheblich reduziert. Würde
die Meßsonde
jedoch mit dieser Geschwindigkeit auf die zu messende Schicht aufprallen,
würde diese
beschädigt
werden. In einer daran anschließenden
Verzögerungsphase
wird deshalb die Bewegung der Meßsonde so weit verzögert, daß eine Beschädigung der
zu messenden Schicht ausgeschlossen ist. Im Idealfall kommt die
Meßsonde
genau dann zum Stillstand, wenn sie auf der zu messenden Schicht
aufsetzt.
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Zur
Erzeugung definierter Meßverhältnisse und
um Fremd- oder Staubpartikel wegzudrücken, wird die Meßsonde in
der nachfolgenden Meßphase durch
eine von den Betriebsspulen erzeugte Meßkraft auf die zu messende
Schicht gedrückt.
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Der
Arbeitszyklus des Verfahrens wird durch eine Rückholphase des Verfahrens geschlossen, während die
Meßsonde
durch Rückstellkräfte in ihre Ausgangsstellung
zurückgesetzt
wird.
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Im
einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel können die
Rückstellkräfte zumindest
teilweise mittels der Antriebsspulen erzeugt werden.
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Schließlich ist
es eine Aufgabe der Erfindung, eine Schaltung zu schaffen, die die
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Schaltung gemäß Anspruch 27 gelöst.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Schaltung ist Gegenstand
von Anspruch 28.
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In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt. Es zeigen
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1a das Sondensystem in einer
perspektivischen Ansicht von der Seite,
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1b einen Querschnitt durch
den Sockel und die Spannbügel
des Sondensystems unter Weglassung des Trägerbalkens,
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2a, 2b den Tragarm in einer Draufsicht von
oben und im Querschnitt in jeweils anderen Maßstäben,
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3a einen Querschnitt durch
den Fassungskörper,
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3b einen Längsschnitt
durch den Fassungskörper
längs der
Linie III-III in 3a,
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4a eine schematische Ansicht
der Meßvorrichtung
von der Seite, teilweise im Querschnitt,
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4b eine schematische Ansicht
des Bodenteils der Meßvorrichtung
von unten,
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4c eine schematische Ansicht
der Meßvorrichtung
in einer Ansicht von oben,
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5 eine Dämpfungsplatte in einer Draufsicht
auf deren Innenseite,
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6a den Weg des Sondensystems
aufgetragen über
relativen Zeiteinheiten und
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6b die Steuerspannung für die Antriebsspulen
aufgetragen über
relativen Zeiteinheiten.
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1a zeigt das als Ganzes
mit 1 bezeichnete Meßsystem.
Das Meßsystem 1 umfaßt im wesentlichen
einen Sockel 2, eine Meßsonde 3, einen Tragarm 4 und
dessen Lagerung 6.
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Die
Meßsonde 3,
die im Betrieb auf einen Gegenstand mit einer auszumessenden Schicht
aufgesetzt wird, ist an dem einen Ende 7 des länglichen Trägerbalkens 4 angeordnet.
Die Meßsonde 3 umfaßt eine
in der 1a nicht sichtbare
Erregerwicklung zur Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes.
Die Erregerwicklung umgibt einen Meßpol aus einem magnetisch hochpermeablem
Material, dessen unteres Ende aus der Meßsonde 3 herausragt.
In diesem Ende des Meßpols
ist ein harter Stift aufgenommen, der eine ballige Aufsetzfläche 8 bildet.
Um den Meßpol
ist weiterhin eine Induktionswicklung gewickelt. Das von der Erregerwicklung
erzeugte elektromagnetische Feld verändert sich abhängig von
der Dicke der zu messenden Schicht unterhalb des Meßpols. Die
Veränderungen
des magnetischen Feldes werden mittels der Induktionsspule gemessen
und ausgewertet. Eine solche Meßsonde 3 ist
z.B. aus der DE-PS 34 37 253 bekannt.
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2a und 2b zeigen den T-förmig ausgebildeten Tragarm 4.
Den Quersteg 9 des Trägerbalkens 4 bildet
ein Streifen aus dünner
Federbronze, der in seiner Mitte mit einer V-förmigen Sicke 11 versehen ist.
In die Sicke 11 ist ein Längssteg 12 aus demselben
Material eingesetzt und durch zwei Klebenähte 13 und 14 mit
dem Quersteg 9 verklebt. Die Verklebung bildet eine stabile
stoffschlüssige
Verbindung ohne die Masse des Trägerbalkens 4 wesentlich
zu erhöhen.
Um zu vermeiden, daß bei
einer mechanischen Bearbeitung der Federbronze Spannungen in dem
Material erzeugt werden, wird die Kontur des Quer- und des Längssteges 9, 12 aus
einer Folie geätzt,
die beispielsweise eine Dicke von 100 μm aufweist. Wie in 1a gezeigt ist, weist der
Längssteg 12 drei
laschenartige Verbreiterungen 16, 17 und 18 auf.
Eine erste und mittlere Lasche 16 teilt den Tragarm 4 ungefähr im Verhältnis 1:2
in zwei Abschnitte 19, 21 und ist in 1 nach unten gerichtet.
Die erste Lasche 16 ist mit einem Durchgangsloch 22 versehen,
in das ein Fassungskörper 23 eingesteckt
ist. Der Fassungskörper 23 ist
mit der ersten Lasche 16 verklebt.
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Die
zweite Lasche 17 des Längssteges 12 des
Trägerbalkens 4 befindet
sich an dem Ende des kurzen Abschnittes 19 und ist wie
die erste Lasche 16 in 1 ebenfalls
nach unten gerichtet. Diese Lasche 17 bildet eine Zunge,
an der zu beiden Seiten jeweils ein flacher zylindrischer Permanentmagnet 24, 25 fest
angeordnet, beispielsweise geklebt ist (2a). Die beiden Magnete 24, 25 haben
eine große
Feldstärke
von z.B. 1,2 T und ihre Magnetpole sind so orientiert, daß sich – durch
die Zunge 17 voneinander getrennt – zwei ungleichnamige Magnetpole
gegenüberliegen.
Aus einem außen
liegenden, von der Zunge 17 abgewandten Magnetpol treten Magnetfeldlinien
aus, um in den zweiten außen
liegenden Magnetpol wieder einzutreten. Dabei entsteht ein axialsymmetrisches
Magnetfeld außerhalb der
Magnete 24, 26.
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An
dem gegenüberliegenden
Ende des Trägerbalkens 4 befindet
sich eine dritte Lasche 18 des Längssteges 12, die
in die entgegengesetzte Richtung wie die beiden anderen Laschen 16, 17,
d.h. in der Figur nach oben, weist. Im Bereich der dritten Lasche 18 ragt
der Längssteg 12 über den
Quersteg 9 hinaus. Es ist daher möglich, die Meßsonde 3 auf
der dritten Lasche 18 zu haltern, ohne daß dies durch den
Quersteg 9 behindert ist. Durch Verkleben ist zwischen
der dritten Lasche 18 und der Meßsonde 3 eine feste
Verbindung geschaffen. In der 1a ist die
Meßsonde 3 schematisch
oberhalb der Lasche 18 angedeutet.
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In
den 3a und 3b ist der Fassungskörper 23 im
einzelnen dargestellt. Der Fassungskörper 23 ist mit einem
schmalen Bund 26 versehen, der mit dem Rand des Durchgangsloches 22 in
Anlage kommt, wodurch die Einbaustellung des Fassungskörpers 23 festgelegt
ist. Auf der in der 3a oben liegenden
Seite weist der Fassungskörper 23 eine Abflachung 27 auf,
die mit einer Nut 28 versehen ist, die die gesamte Breite
der Abflachung 27 einnimmt. Der Fassungskörper 23 ist
weiterhin mit einer radialen Nut 29 versehen, die sich über die
gesamte Länge
des Fassungskörpers 23 erstreckt.
Die Nut 29 weist einen Nutenboden 30 auf, der
im wesentlichen entlang der Mittelachse des Fassungskörpers 23 verläuft.
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Wie
aus 1a ersichtlich ist,
ist in der Nut 28 ein als Spannband ausgebildeter Federstreifen 31 gefaßt und mit
dem Fassungskörper 23 verklebt.
Der Federstreifen 31 bildet eine Schwenkachse für den Tragarm 4,
die mit der Mittelachse des Fassungskörpers 23 zusammenfällt. Bei
einer Verschwenkung des Tragarms 4 wird der Federstreifen 31 tordiert, wobei
die Tordierung jedoch stets innerhalb des Hooke'schen Bereichs bleibt, so daß keine
verbleibende mechanische Reibung auftritt. Dadurch kann die Messung
reproduzierbar und mit hoher Meßgenauigkeit
erfolgen. Um Spannungen in dem Federstreifen 31 zu vermeiden,
die durch eine mechanische Bearbeitung bei der Formgebung entstehen könnten, wird
der Federstreifen 31 in der richtigen Form aus einer Folie
geätzt.
Ein geeignetes Material für
den Federstreifen ist Kupferberyllium (Cu-Be) mit 2% Beryllium Anteil.
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Aus 1a und 1b ist zu entnehmen, daß zu diesem
Zweck an zwei einander gegenüberliegenden
Seiten eines Sockels 2 zwei als Blattfedern ausgebildete
Spannbügel 32, 33 fest
angeordnet sind, bspw. mit diesem verschraubt sind. Im Unterschied zu
dem Federstreifen 31 sind die Spannbügel 32, 33 wie
der Tragarm 4 aus kostengünstiger Federbronze hergestellt.
Die Spannbügel 32, 33 erstrecken
sich bezüglich
der Oberfläche
des Sockels 2 in senkrechter Richtung und sind bezüglich des
Sockels 2 nach außen
vorgespannt. An den freien Enden 34, 36 (1b) sind die Spannbügel 32, 33 mit
jeweils zwei Schlitzen 37, 38 versehen, so daß die Spannbügel 32, 33 in
diesem Bereich jeweils drei Lappen 41, 42 und 43 aufweisen.
Der jeweils mittlere Lappen 42 ist in seinem oberen Bereich
so weit nach innen umgebogen, daß dessen freies Ende 44 nach
unten weist, wie am besten aus 1a zu
ersehen ist. Dabei entsteht eine abgerundete Fläche 46 im mittleren
Bereich des Lappens 42, über den der Federstreifen 31 gelegt
ist. Zweckmäßigerweise
ist der mittlere Lappen 42 deshalb ungefähr so breit
wie der Federstreifen 31, der beidseitig an den Spannbügeln 32, 33 anliegend
nach unten abgebogen ist. Zur Befestigung ist der Federstreifen 31 in
einem bestimmten Abstand von der abgerundeten Fläche 46 an den Spannbügeln 32, 33 bspw.
angeklebt. Durch diese Art der Führung
und Befestigung des Federstreifens 31 werden Verspannungen
des Federstreifens 31 vermieden. Gleichzeitig erfolgt die
Verklebung jedoch so, daß der
Federstreifen 31 in seiner Längsrichtung unter einer leichten
Zugspannung steht.
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Auf
diese Weise ist der Tragarm 4 federnd gelagert und bildet
einen zweiarmigen Hebel, der um den Federstreifen 31 verschwenkbar
ist. Die Längen der
Hebelarme 19, 21 des Trägerbalkens 4 sind
so gewählt,
daß der
Tragarm 4 austariert ist. Bei einer Verschwenkung des Tragarms 4 wird
der Federstreifen 31 tordiert und erzeugt Rückstellkräfte. Die
Rückstellkräfte des
Federstreifens 31 führen
dazu, daß der
Tragarm 4 bei einer Auslenkung stets in seine waagerechte
Ruhestellung zurückkehrt.
Die abgerundete Fläche 46 des
mittleren Lappens 42 gewährleistet, daß der Federstreifen 31 bei
der Tordierung an keiner Stelle geknickt oder einer anderen Belastung
ausgesetzt ist, die zu Reibung, Kerbwirkungen oder zusätzlichen
Torsionsmomenten führt.
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Durch
seine Breite sorgt der Federstreifen 31 auch für eine gute
Führung
des Tragarms 4 quer zu dessen Längserstreckung, was zu einer
hohen Aufsetzgenauigkeit des Meßpoles
beiträgt.
Trotzdem kann der Federstreifen 31 bei einem anderen Ausführungsbeispiel
durch einen Torsionsdraht ersetzt sein.
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Die
jeweils zwei elektrischen Anschlußleitungen der Erreger- und
der Induktionsspule der Meßsonde 3 werden
paarweise in den Eckbereichen zwischen dem Quer- und dem Längssteg 9, 12 zu
dem Fassungskörper 23 geführt. Die
Anschlußleitungen sind
dann in der Nut 29 im wesentlichen im Zentrum des Fassungskörpers 23 von
dem Tragarm 4 weg zu den Spannbügeln 32, 33 hin
nach außen
geführt. Diese
Art der symmetrischen Führung
der Anschlußleitungen
ermöglicht
eine besonders einfache und stabile Befestigung der Anschlußleitungen,
damit sich diese im Betrieb nicht verlagern und das Gleichgewicht
des Tragarms 4 stören
oder Reibung erzeugen. Außerdem
werden bei einer Verschwenkung des Tragarms 4 die Anschlußleitungen
praktisch überhaupt
nicht bewegt, weil sie fast genau mit der Schwenkachse zusammenfallen.
Weiterhin können die
Anschlußleitungen
wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu der Schwenkachse und des
damit verbundenen, äußerst kurzen
wirksamen Hebelarmes kein Drehmoment auf den Tragarm 4 ausüben, das
den Tragarm 4 spürbar
beeinflussen könnte.
Von dem Fassungskörper 23 führen die
Anschlußleitungen
schließlich
durch eine Öffnung 47 in
jedem Spannbügel 32, 33,
beispielsweise zu einer Anschlußklemme.
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Die
Stromstärken
für die
Meßsonde
können so
gewählt
werden, daß z.B.
Leitungsquerschnitte von 4 × 10–4 mm2 ausreichend sind. Grundsätzlich ist auch
die Stromzuführung
durch geätzte
Leiterbahnen möglich,
die mittels einer isolierenden Zwischenfolie auf den Tragarm 4 geklebt
werden. Auf diese Weise kann das Gewicht des Tragarms 4 noch
weiter reduziert und die Herstellung vereinfacht werden.
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In 4a ist das in ein rechteckiges
Bodenteil 51 eingebaute Meßsystem 1 dargestellt.
Der Übersichtlichkeit
halber ist die Lagerung 6 des Tragarms 4, die
den Sockel 2 und die Spannbügel 32, 33 umfaßt, weggelassen.
Das Bodenteil 51 weist hierzu einen im wesentlichen rechteckigen
Durchbruch 52 auf, der so bemessen ist, daß einerseits
die Spannbügel 32, 33 mit
einem seitlichen Zwischenraum aufnehmbar sind und andererseits der
Sockel 2 den Durchbruch 52 übergreift. Der Sockel 2 ist
mit zwei Langlöchern
versehen, von denen nur eines sichtbar und mit dem Bezugszeichen 53 bezeichnet
ist, so daß der
Sockel 2 in Querrichtung auf dem Bodenteil 51 justierbar
ist. Auf der in Einbaulage dem Bodenteil 51 zugewandten
Seite trägt
der Sockel 2 zwei rechteckige flache Vorsprünge 56, 57,
die in eine Quernut 58 in dem Bodenteil 51 eingreifen.
Auf diese Weise ist es unmöglich,
den Sockel 2 auf dem Bodenteil 51 zu verdrehen.
Gleichzeitig ist dessen genaue Lage in Längsrichtung festgelegt.
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In 4b ist das Bodenteil 51 in
einer Ansicht von unten dargestellt. Das Bodenteil 51 ist
mit einem Schlitz 59 für
den Tragarm 4 versehen, der so lang ist, daß der Tragarm 4 darin
verschwenkbar ist. Die Breite des Schlitzes 59 ist so bemessen,
daß der Tragarm 4 auch
bei Ausnutzung der vollen Verstellbarkeit des Sockels 2 entlang
dessen Langlöchern mit
den Seitenwänden 61, 62 des
Schlitzes 59 nicht in Berührung kommt.
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Der
Tragarm 4 ragt mit seinem die Meßsonde 3 tragenden
Arm 21 über
das Bodenteil 51 hinaus und wird durch eine endseitig geschlossene
Hülse 63 gegen
mechanische Beschädigungen
geschützt.
Die Hülse 63 weist
eine Meßöffnung 64 auf,
durch die die Meßsonde 3 bei
einer Auslenkung des Tragarms 4 durchtreten kann. Wie aus 4c zu ersehen ist, ist parallel
zu dem Durchbruch 52 in dem Bodenteil 51 eine
längliche
Vertiefung 66 vorgesehen, in die zwei identische L-förmige Dämpfungsplatten 67 eingesetzt
sind. Der Übersichtlichkeit
halber ist in dieser Figur das Meßsystem weggelassen.
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Auf
jeder Außenseite
des breiten Schenkels 69 jeder Dämpfungsplatte 67 ist
eine Antriebsspule 71 angeordnet. Die beiden Antriebsspulen 71 der
beiden Dämpfungsplatten 67 sind
konzentrisch zueinander angeordnet, wenn die Dämpfungsplatten 67 in der
Vertiefung 66 eingebaut sind. Werden die Antriebsspulen 71 von
einem Gleichstrom durchflossen, dann entsteht wie bei Permanentmagneten
ein axialsymmetrisches zeitlich unveränderliches Magnetfeld. Die
gemeinsame Symmetrieachse 70 (4a) der Antriebsspulen 71 ist
in Einbaulage gegenüber
der Symmetrieachse der Permanentmagnete 24, 25 in der
Weise versetzt, daß sich
die jeweiligen Magnetfelder zumindest teilweise überdecken und bei gleicher
Polarität
der Magnetfelder zu einer Anziehung zwischen diesen führen. Die
Anziehungskraft bewirkt eine Auslenkung des Tragarms 4,
die zu einer Annäherung
der Meßsonde 3 an
die zu messende Oberfläche
führt.
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In 5 ist die Innenseite 72 einer
der Dämpfungsplatten 67 in
einer Draufsicht dargestellt. Die Dämpfungsplatte 67 weist
einen breiten und einen schmalen Schenkel 69, 73 auf,
wobei die Dicke des breiten Schenkels 69 gegenüber der
des schmalen reduziert ist. In dem breiten Schenkel 69 ist
außerdem
mittig eine wannenartige Vertiefung 74 angeordnet. Die
beiden Dämpfungsplatten 67 ragen
mit den breiten Schenkeln 69 in die Vertiefung 66 des Bodenteils 51.
Die schmalen und dickeren Schenkel 73 liegen dabei aneinander
an, so daß wegen
der geringeren Abmessungen der breiten Schenkel 69 ein Spalt
zwischen diesen besteht. In diesen Spalt ragt der Bereich des Tragarms 4,
bei dem der Quersteg 9 bis auf die Breite der Sicke 11 vejüngt ist.
Die Permanentmagnete 24, 25 sind im montierten
Zustand in dem Raum frei beweglich, der von den beiden wannenartigen
Vertiefungen 74 in den breiten Schenkeln 69 der
Dämpfungsplatten 67 gebildet
ist, wobei der dazwischen gebildete Spalt möglichst klein ausgebildet ist,
damit so wenig Kraftlinien wie möglich
im Luftspalt verlaufen.
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Die
Dämpfungsplatten 67 bilden
im Zusammenwirken mit den Permanentmagneten 24, 25 eine Wirbelstromdämpfung für den Tragarm 4,
wobei die Dämpfungsplatten 67 fest
am Meßsystem 1 angeordnet
sind. Die Wirbelstromdämpfung
beruht auf dem Prinzip, daß eine
Relativbewegung zwischen einem Magnetfeld und einem elektrischen
Leiter elektrische Ströme
induziert werden. Die elektrischen Ströme sind so gerichtet, daß sie der
genannten Relativbewegung entgegengerichtete Verzögerungskräfte erzeugen.
Die die Dämpfung
der Relativbewegung herbeiführenden
Verzögerungskräfte sind
umso größer, je
größer die
elektrische Leitfähigkeit
der von dem Magnetfeld durchsetzten elektrischen Leiter ist. Aus diesem
Grund sind bei der Erfindung die Dämpfungsplatten 67 aus
elektrolytischem Kupfer gefertigt, das sich durch eine besonders
hohe elektrische Leitfähigkeit
auszeichnet.
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Eine
Dämpfung
der Bewegung des Tragarms 4 ist notwendig, weil dieser
reibungsfrei an dem Federstreifen 31 aufgehängt ist.
Einmal durch die Antriebsspulen 71 angezogen, würde die
Meßsonde 3 ohne
Dämpfung
ungebremst auf die zu messende Schicht aufprallen und diese beschädigen. Eine
mechanische Dämpfung
ist jedoch ungeeignet, weil eine solcherart erzeugte Dämpfung zu
großen
Schwankungen unterworfen ist. Weiterhin bereitet der Übergang
von Haft- auf Gleitreibung mit stark unterschiedlichen Reibbeiwerten
bei der Messung Schwierigkeiten, z.B. wenn sich die Meßsonde 3 bereits
ganz in der Nähe
der zu messenden Oberfläche
befindet. Ein besonderer Vorteil der Wirbelstromdämpfung ist,
daß bei
ruhender Meßsonde 3 die
Dämpfungskraft
verschwindet. Die vorliegende Gestaltung, bei der die Permanentmagnete 24, 26 auf
dem Tragarm 4 angeordnet sind und gegenüber den ruhenden Dämpfungsplatten 67 bewegbar
sind, bietet bei geringstmöglicher
Masse des Tragarms 4 eine größtmögliche Wirkung der Wirbelstromdämpfung.
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Wenn
die Vorrichtung in einer korrosiven Umgebung betrieben werden soll,
ist es ohne weiteres möglich
die Kupferplatten zu vergolden, ohne die Funktion der Wirbelstromdämpfung zu
beeinträchtigen.
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Auch
unter dem Aspekt der Dämpfung
ist es wünschenswert,
daß die
bewegte Masse des Sondensystems 1 möglichst gering ist, damit dessen
kinetische Energie möglichst
gering ist, was bei vorgegebener Dämpfungswirkung zu einer raschen
Verzögerung
führt.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung beträgt
die Masse ungefähr
0,5 g; eine weitere Verringerung der Masse würde in bezug auf die gestellten
Anforderungen wenig Vorteile bringen. Wesentlich wirkungsvoller
ist es, die Geschwindigkeit des Meßsystems im Augenblick des
Aufsetzens der Meßsonde
auf der zu messenden Schicht zu reduzieren. Bekanntlich geht die
Geschwindigkeit quadratisch in die kinetische Energie ein, die Masse
jedoch nur linear.
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Das
Bodenteil 51 ist mit weiteren Gehäuseteilen verbunden, von denen
nur zwei Stirnplatten 76, 77 dargestellt sind.
Auf diese Weise ist die gesamte Vorrichtung vor Umgebungseinflüssen und
mechanischen Beschädigungen
geschützt.
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Die
insoweit beschriebene Vorrichtung funktioniert folgendermaßen:
Ein
Schichtdickenmessung wird in mehreren Schritten durchgeführt, die
in 6a und 6b veranschaulicht sind.
In 6a ist der Weg, den
die Meßsonde 3 zurücklegt in
relativen Wegeinheiten über
relativen Zeiteinheiten aufgetragen. Die relative Wegeinheit 0 bezeichnet
eine Position der Meßsonde 3 in
der die zu messende Schicht keinen Einfluß mehr auf diese ausübt. Die
relative Wegeinheit 1 bezeichnet die Lage der zu messenden Schicht.
In 6b ist der dazugehörige zeitliche
Verlauf des Stroms durch die Antriebsspulen 71 dargestellt.
- a) Während
eines ersten Zeitintervalls T1 wird ein großer Strom durch die Antriebsspulen 71 geschickt,
um den Tragarm 4 stark zu beschleunigen und um die Meßsonde 3 mit
einer hohen Geschwindigkeit an die zu messenden Schicht anzunähern. Der
Weg, den die Meßsonde 3 zurücklegt,
ist in 6a als durchgezogene
Linie I dargestellt. Bei Sonden mit einer hohen Auflösung liegt
die Meßsonde 3 beispielsweise
1 mm vom Meßort
entfernt. Bei weniger hoch auflösenden Sonden
kann der Abstand 2 mm zum Meßort
betragen, wobei die Zeit vom Unendlichpunkt (Meßsonde in Ausgangsposition)
zum Meßgegenstand nur
unwesentlich größer ist.
Am Ende des Zeitintervalls T1 befindet sich die Meßsonde 3 am
Ort A1 ganz nahe bei der zu messenden Schicht. Würde der Spulenstrom in dieser
Stärke
aufrechthalten, so würde
die Meßsonde 3 mit
einer hohen Geschwindigkeit auf die Schicht aufprallen, wie es durch
die punktierte Linie dargestellt ist. In diesem Fall würde die
zu messende Schicht beschädigt werden
und der Meßpol
rasch abnutzen.
- b) Deshalb wird während
eines zweiten Zeitintervalls T2 der Spulenstrom auf einen wesentlich kleineren
Wert oder ganz auf Null reduziert. Jetzt wird der Tragarm 4 unter
dem Einfluß der
Wirbelstromdämpfung
und der zunehmenden Rückstellkraft
des Federstreifens 31 stark abgebremst. Die Eigenschaft
der Wirbelstromdämpfung,
daß die Dämpfung mit
der Geschwindigkeit abnimmt, führt zu
einem sanften Aufsetzen der Meßsonde 3 auf der
Schicht mit einer sehr geringen Geschwindigkeit. Das Aufsetzen ist
in 6a durch den Punkt A2
dargestellt. Auch an dieser Stelle wirkt sich die geringe bewegte
Masse des Sondensystems 1 günstig aus: Bei der niedrigen
Aufsetzgeschwindigkeit ist die kinetische Energie des Sondensystems 1 so
gering, daß Beschädigungen
der Schicht ausgeschlossen sind und der Meßpol geschont wird.
- c) Nun wird während
eines dritten Zeitintervalls T3 der Spulenstrom bspw. wieder auf
den ursprünglichen
Wert erhöht,
um eine definierte Andrückkraft für die Meßsonde 3 zu
erzeugen. Die Andrückkraft
ist so groß,
daß eine
sehr gute Reproduzierbarkeit der Messung erzielt wird, aber so klein, daß keine
Deformation der Schicht auftritt. Gleichzeitig können durch die Andrückkraft
Partikel beiseite gedrückt
werden. Während
des Zeitintervalls T3 erfolgt die Schichtdickenmessung in an sich bekannter
Weise nach einem induktiven Verfahren.
- d) Nach Abschluß der
Messung wird die Meßsonde 3 wieder
vom Meßgegenstand
entfernt. Dies geschieht einerseits durch die Rückstellkraft des Federstreifens 31 und
andererseits durch eine Umkehrung der Stromrichtung des Spulenstroms, was
zu einer Abstoßung
zwischen den Antriebsspulen 71 und den Permanentmagneten 24, 25 führt. Aus
den einzelnen Schritten der Durchführung der Schichtdickenmessung
wird deutlich, daß die
Geschwindigkeit, insbesondere beim Aufsetzen auf der zu messenden
Schicht möglichst klein
gehalten wird. Daraus ist auch ersichtlich, daß dies im wesentlichen aufgrund
der sehr kleinen Masse des Gesamtsystems ermöglicht ist, wodurch die Trägheit des
Systems erheblich verringert werden kann.
-
Bei
größter Schonung
des Meßpoles
und der zu messenden Schicht ist es mit dieser Vorrichtung möglich zehn
Messungen pro Sekunde auszuführen.
-
Zum
Vergleich ist in 6a mit
der durchgezogenen Linie II auch der Fall der aperiodischen Dämpfung des
Tragarms 4 aufgetragen. In diesem Fall nähert sich
die Meßsonde 3 der
Oberfläche asymptotisch
an, so daß der
Meßpol
mit der Geschwindigkeit Null auf der Oberfläche aufsetzt. Dies stellt hinsichtlich
der Schonung der Oberfläche
und des Meßpoles
das Optimum dar. Allerdings dauert es viel länger als bei der zuvor beschriebenen
Ausführungsform,
um die Meßsonde
an die Oberfläche
anzunähern,
so daß die
Anzahl der pro Zeiteinheit möglichen
Messung entsprechend vermindert ist.
-
Selbstverständlich kann
der in 6b gezeigte Spulenstrom
auch einen anderen Verlauf haben als den, der mit der durchgezogenen
Linie I dargestellt ist. Zum Beispiel kann der Spulenstrom treppenartig
gestuft sein (gestrichelte Linie II) oder auch einen stetigen Verlauf
(strichpunktierte Linie III) haben.
-
Es
ist auch denkbar, die Abbremsung der Meßsonde 3 durch eine
Umkehrung der Stromrichtung in den Antriebsspulen 71 zu
bewirken. Das setzt aber voraus, daß der Zeitpunkt des Umpolens
präzise
bestimmt und eingehalten wird. Schon sehr geringe Verschiebungen
des Zeitpunkts zu dem die Bremswirkung einsetzt hätte ein
unkontrolliertes Aufsetzen des Meßpols zur Folge. Dies würde zu einem erhöhten Verschleiß des Meßpols, zu
einer Beschädigung
der zu messenden Schicht und zu einer schlechten Reproduzierbarkeit
der Messung führen.
-
Wenn
nach einer sehr großen
Zahl von z.B. 4 Millionen Messungen, die Meßsonde verschlissen ist, kann
sie durch eine neue ersetzt werden. Die anderen Teile der Vorrichtung
arbeiten praktisch verschleißfrei
und können
noch viel länger
betrieben werden.