DE19739251A1 - Einrichtung zum Bearbeiten von Blattmaterial - Google Patents

Einrichtung zum Bearbeiten von Blattmaterial

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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Bearbeiten von Blattmaterial nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ferner betrifft sie eine Einrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 2 sowie ein Blattmaterial nach dem Oberbe­ griff des Patentanspruchs 19.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Be­ drucken, Schneiden oder anderweitigen Bearbeiten von Blattmate­ rial, die eine Friktions-Transporteinrichtung verwendet, um das Blattmaterial an einer Bearbeitungsstation vorbeizufüh­ ren. Durch die Erfindung soll die Betriebssicherheit verbes­ sert und ein gleichmäßiges Einziehen des Blattmaterials in die Einrichtung gewährleistet werden, damit Ungenauigkeiten beim Druck, beim Schneiden oder bei anderen Bearbeitungsfor­ men, die von der Einrichtung durchgeführt werden, verringert sind.
Eine Ausführungsform der Erfindung, die nachfolgend detail­ liert beschrieben wird, bezieht sich auf die Herstellung von Offset-Druckplatten beim Buchdruck. Offset-Druckplatten wer­ den durch Belichten lichtempfindlicher Aufzeichnungsträger erzeugt, die mit einem rasterförmig über den Aufzeichnungs­ träger geführten Lichtstrahl belichtet werden. Hierzu wird der Lichtstrahl durch Bilddaten, sogenannte Pixel-Daten, mo­ duliert, die von einem mit einem Computer arbeitenden Bildra­ sterprozessorsystem bereitgestellt werden. Bei der bevorzug­ ten Ausführungsform der Einrichtung soll unter Verwendung entsprechend ausgebildeter Probeblätter, die Eignung der Bilddaten überprüft werden, bevor die Bilddaten zum Belichten eines Aufzeichnungsträgers verwendet werden.
Beim derzeitigen Stand der Drucktechnologie ist es bekannt, Druckplatten herzustellen, die für Offset-Druckpressen ver­ wendet werden können, indem lichtempfindliche blattförmige Aufzeichnungsträger in einem Fotoplotter belichtet werden. In dem Fotoplotter wird ein Lichtstrahl, üblicherweise ein La­ serstrahl rasterweise über die Oberfläche des Aufzeichnungs­ trägers geführt und durch die von einem Bildrasterprozessor bereitgestellten Bilddaten moduliert, um auf der betreffenden Oberfläche des Aufzeichnungsträgers ein latente s Bild zu er­ zeugen. Der Aufzeichnungsträger wird anschließend durch ge­ eignete Entwicklungsverfahren entwickelt, um die endgültige Druckoberfläche der Druckplatte zu erzeugen. Zum Belichten der Aufzeichnungsträger können verschiedenste Plottertypen verwendet werden. Vorzugsweise handelt es sich um einen In­ nentrommelplotter, wie er beispielsweise in der US-Patent­ schrift 5,291,392 beschrieben ist.
Sollten die Bilddaten fehlerhaft sein, ist es möglich, daß diese Fehler erst offensichtlich werden, nachdem der Auf­ zeichnungsträger unter Verwendung der Bilddaten vollständig belichtet, zu einer Druckplatte umgewandelt und in eine Druckpresse eingesetzt wurde, um einen Probedruck zu erzeu­ gen. Dabei handelt es sich um einen langwierigen und aufwen­ digen Vorgang, so daß folglich das Bedürfnis besteht, die Richtigkeit der Bilddaten zu einem früheren Verfahrensstadium durch ein schnelleres und weniger aufwendiges Verfahren zu überprüfen.
Ferner werden bei der Herstellung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und ähnlichem die Druckplatten üblicherweise paar­ weise zusammengefaßt. Dabei bedruckt die eine Platte des Druckplattenpaares mehrere Seiten eines Buches auf einer Seite des Papiers, während die andere Platte des Paares eine entsprechende Anzahl Seiten auf der anderen Papierseite be­ druckt. Das bedruckte Papier wird anschließend zu einem Bogen gefaltet und in einzelne Seiten geschnitten. Dabei müssen die verschiedenen, beidseitig bedruckten Seiten genau überein­ stimmen und relativ zueinander ausgerichtet sein, damit, nachdem die Druckbögen gefaltet und geschnitten worden sind, die Seiten ordentlich aufeinanderfolgend erscheinen, einwand­ frei von oben nach unten zu lesen und die gedruckten Bilder ordentlich zu den Kanten der Seiten ausgerichtet sind. Es besteht daher der Bedarf an einem schnellen und einfachen Verfahren, die Bilddaten zu überprüfen, um bestimmen zu kön­ nen, ob sie die Erfordernisse für ein beidseitiges Bedrucken erfüllen, bevor sie zum Belichten blattförmiger Aufzeich­ nungsträger verwendet werden.
Beim Farbendruck, der nach dem Mehrfarbendruckprinzip arbei­ tet, ist es notwendig, drei, vier oder gegebenenfalls weitere Druckplatten für jede zu bedruckende Seite eines Druckbogens bereitzustellen. Dabei wird jede Druckplatte für eine der Druckfarben verwendet und unterschiedliche Bilddaten einge­ setzt, um die lichtempfindlichen Aufzeichnungsträger zu be­ lichten, die bei der Herstellung jeder Druckplatte verwendet werden. Für einen einwandfreien Farbdruck müssen die auf den drei oder vier Farbdruckplatten ausgebildeten Bilder präzise zueinander ausgerichtet sein. Auch hier besteht der Bedarf an einem effizienten Verfahren, mit dem die Präzision der Aus­ richtung überprüft werden kann, bevor die Bilddaten zum Be­ lichten der lichtempfindlichen Aufzeichnungsträger verwendet werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung bzw. Blattma­ terial für eine Einrichtung bereit zustellen, mit der bzw. mit dem schnell, auf einfache Weise und betriebssicher die Eig­ nung von Bilddaten überprüft werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Einrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 bzw. mit den Merkmalen des Patentan­ spruchs 2 sowie durch Blattmaterial mit den Merkmalen des Patentanspruchs 19 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen erge­ ben sich aus den Unteransprüchen.
Bei der Einrichtung nach der Erfindung ist eine Frik­ tions-Transporteinrichtung, mit der die zu bearbeitenden Aufzeich­ nungsträger an einer Bearbeitungsstation vorbeigeführt wer­ den, und eine mit den Aufzeichnungsträgern zusammenwirkende Einrichtung vorgesehen, die ein gleichmäßiges, stetiges und genaues Einziehen der Aufzeichnungsträger in die Transport­ einrichtung sicherstellt.
Mit einer Einrichtung nach Patentanspruch 2 kann ein Probe­ druck hergestellt werden, der einem mit denselben Bilddaten durch eine Druckpresse, die eine Druckplatte oder einen Satz Farbdruckplatten verwendet, erzeugten Druck sehr ähnlich ist. Durch Inaugenscheinnahme des Probedruckes können Fehler in den Bilddaten erkannt werden.
Ferner kann die Einrichtung zum probeweisen Drucken sowohl von Schwarzweiß- als auch von Farbbildern verwendet werden.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, mit der Einrichtung un­ ter Verwendung von Bilddaten für zwei aneinander angepaßte Druckplatten oder zwei aneinander angepaßte Sätze von Farb­ druckplatten ein Blatt beidseitig zu bedrucken. Dabei druckt die Einrichtung das Bild der einen Platte oder des einen Plattensatzes auf die eine Seite des Probeblattes, während das Bild der anderen Platte oder des anderen Plattensatzes auf die andere Seite des Probeblattes gedruckt wird. Auf diese Weise kann ein zweiseitig bedruckter Probedruck herge­ stellt werden, mit dem visuell die Seitenformatierung, die Seitenausrichtung und andere die Signatur des Druckbogens be­ einflussende Faktoren überprüft werden können.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung kann die Einrichtung zur Inaugenscheinnahme eine oder beide Seiten eines Probe­ blattes bedrucken, wobei das Bild oder die Bilder durch Bild­ daten definiert sind, die von einem Fotoplotter zum Belichten eines Aufzeichnungsträgers verwendet werden. Dabei hat sowohl die Einrichtung als auch das Probeblatt Merkmale, durch die das Bild bzw. die Bilder sehr genau und zuverlässig positio­ niert auf dem Probeblatt aufgedruckt werden, damit die Rich­ tigkeit der durch die Bilddaten definierten Bildlage defini­ tiv beurteilt werden kann.
Ferner kann die Einrichtung als rasterweise druckender Tin­ tenstrahldrucker, vorzugsweise Farbtintenstrahldrucker ausge­ bildet sein, der eine Friktions-Transporteinrichtung für das Papier und eine vor dieser angeordnete Einzugseinrichtung hat, mit der das Probeblatt präzise positioniert werden kann, während es der Transporteinrichtung zugeführt und von dieser an der Druckstation vorbeitransportiert wird.
Der Drucker hat vorzugsweise einen Druckkopf, der entlang der Druckstation, die sich quer zu dem durch den Drucker verlau­ fenden Transportweg des Probeblattes erstreckt, bewegbar ist. Der Druckkopf trägt einen lichtempfindlichen Sensor, der, während der Druckkopf entlang der Druckstation bewegt wird, die Lage einer oder beider Seitenkanten des Probeblattes er­ faßt. Ferner ist im Drucker eine Steuerung vorgesehen, mit der die Position des Aufdruckes auf dem Probeblatt bezüglich der Lage einer der von dem lichtempfindlichen Sensor erfaßten Seitenkanten auf dem Blatt seitlich ausgerichtet wird.
Ferner betrifft die Erfindung ein Probeblatt, in dessen füh­ rendem Abschnitt eine Einstellöffnung ausgebildet ist, die eine rechtwinklig zu den Seitenkanten des Blattes verlaufende Einstellkante hat. Bevor die Einstellöffnung in die Drucksta­ tion gelangt, richtet die Steuerung des Druckers den licht­ empfindlichen Sensor zu dem Weg aus, entlang dem die Einstel­ löffnung transportiert wird. Anschließend wird das Blatt um einen vorgegebenen Betrag gefördert, um die Einstellöffnung am lichtempfindlichen Sensor vorbei zuführen, damit dieser die Position der Einstellkante erfassen kann. Danach richtet die Steuerung die Position des Druckes bezüglich der Einstell­ kante in Längsrichtung des Blattes aus.
Schließlich wird noch vorgeschlagen, die Einstellöffnung und die Steuerung derart auszubilden, daß die Einrichtung, wenn auf beide Seiten des Probeblattes jeweils ein Bild aufge­ druckt wird, zum seitlichen Positionieren der Bilder auf die­ selbe Seitenkante, und zum Positionieren der Bilder in Längs­ richtung des Blattes auf dieselbe Einstellkante Bezug genom­ men wird. Dadurch kann mit dem beidseitig bedruckten Blatt die Ausrichtung und Lagebeziehung zwischen den beiden aufge­ druckten Bildern zuverlässig überprüft werden.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand der Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungs­ gemäßen Druckeinrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht aufeine Seite eines erfindungsge­ mäßen Probeblattes,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Draufsicht, die die gegenüberliegende Seite des Probeblattes zeigt,
Fig. 4 eine vertikale Schnittansicht einer Einzugwalze der Druckeinrichtung nach Fig. 1,
Fig. 5 eine vertikale Schnittansicht entlang der Schnitt­ linie 5-5 der Fig. 4,
Fig. 6 eine teilweise geschnittene Ansicht entlang der in Fig. 5 gezeigten Schnittlinie 6-6, die den Aufbau eines der Bügel der Druckeinrichtung nach Fig. 1 zeigt,
Fig. 7 eine teilweise geschnittene Ansicht einer Einstell­ vorrichtung an der Einzugwalze für die Transport­ stifte,
Fig. 8 eine vertikale Schnittansicht entlang der Schnitt­ linie 8-8 der Fig. 7,
Fig. 9 eine vertikale Schnittansicht einer Blattransport­ vorrichtung der Druckeinrichtung nach Fig. 1,
Fig. 10 eine schematische, perspektivische Teilansicht der Blattransportvorrichtung und der Druckvorrichtung der Druckeinrichtung nach Fig. 1,
Fig. 11 eine teilweise geschnittene Ansicht, ähnlich der der Fig. 7, in der eine weitere Ausführungsform der Einstellvorrichtung an der Einzugwalze für die Transportstifte gezeigt ist,
Fig. 12 eine vertikale Schnittansicht entlang der Schnitt­ linie 12-12 der Fig. 11, und
Fig. 13 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Stellgliedes, einer Einstellschraube und eines Rückhaltezapfens für die Einstellschraube, die Be­ standteile der Einstellvorrichtung nach Fig. 11 und 12 sind.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Druckeinrichtung mit einem Rasterdrucker 10, der entsprechend ihm von einer externen Quelle über eine Datenleitung 12 zugeführten Bilddaten Gra­ fikbilder auf einem Probeblatt oder einer anderen Art blatt­ förmigen Aufzeichnungsträger aufdruckt. Die Bilddaten können auf unterschiedliche Weise bereitgestellt werden. Im darge­ stellten Fall stammen sie aus einer elektrisch arbeitenden Setzeinrichtung 14, die mit einer Seitenformatiereinrichtung 16 und einem Bildrasterprozessor 18 zusammenarbeitet. Die elektronisch arbeitende Setzeinrichtung 14 kann jede bekannte Setzeinrichtung sein, der zum Beispiel abschnittsweise die Seite bildende Grafikinformationen in unterschiedlichsten Eingabeformen zugeführt werden, die digitalisierte Texte und digitalisierte Darstellungen bereitstellen. Die Grafikinfor­ mationsabschnitte werden zum Seitenaufbau mit Hilfe eines interaktiv arbeitenden Anzeigeterminals gruppiert oder zusam­ mengesetzt. Die Daten, die die zusammengesetzten Seiten defi­ nieren, werden als Seitendatenblock ausgegeben und der Sei­ tenformatiereinrichtung 16 zugeführt. Die Seitenformatierein­ richtung 16 ordnet die Seitendatenblöcke so an, wie sie beim Belichten eines blattförmigen Aufzeichnungsträgers verwendet werden. Die von der Seitenformatiereinrichtung 16 ausgegebe­ nen Daten bilden daher eine Serie von Aufzeichnungsträger-Da­ tenblöcken, die jeweils das vollständige Bild definieren, mit dem ein einziger blattförmiger Aufzeichnungsträger be­ lichtet wird. Jeder Aufzeichnungsträger-Datenblock wird dann durch den Bildrasterprozessor 18 in Bilddatenblöcke umgewan­ delt, die ein sich für die Verwendung mit einem rasterförmig abtastenden Fotoplotter oder einem rasterförmig arbeitenden Drucker, wie dem Rasterdrucker 10, eignendes Datenformat be­ sitzen und die jeweils ein Bild darstellen, mit dem ein Blatt eines Aufzeichnungsträgers belichtet werden kann.
Der Rasterdrucker 10 hat eine Friktions-Transportvorrichtung, mit der Blätter des Aufzeichnungsträgers durch den Raster­ drucker 10 transportiert werden. Dabei bezieht sich der Aus­ druck Friktions-Transportvorrichtung auf eine Transportvor­ richtung, bei der weder Blätter mit Transportöffnungen noch mit diesem zusammenwirkende Transportstifte im Rasterdrucker 10 verwendet werden, um die Blätter durch den Rasterdrucker 10 zu transportieren. Vielmehr bezieht sich der Ausdruck auf eine Transportvorrichtung, bei der jedes Blatt des Aufzeich­ nungsträgers durch eine oder mehrere Transportwalzen, Trans­ porträder oder Transportbänder durch den Rasterdrucker 10 transportiert wird, die unter Reibung an dem Blatt anliegen und die Transportkräfte aufbringen. Hierzu sind die Walzen, Räder oder Bänder beispielsweise geriffelt oder in anderer Weise aufgerauht, um die Reibung zwischen ihnen und dem zu transportierenden Blatt zu erhöhen. Als Drucker wird bevor­ zugt ein Tintenstrahldrucker, vorzugsweise ein Farb-Tinten­ strahldrucker verwendet, mit dem das Probeblatt bei einem farbigen Probedruck farbig bedruckt werden kann.
Als Grundelement für den Rasterdrucker 10 können unterschied­ liche, im Handel erhältliche Rasterdrucker mit Frik­ tions-Transportvorrichtung verwendet werden, die durch entspre­ chende Modifizierungen in den erfindungsgemäßen Rasterdrucker 10 umgewandelt werden können. Im dargestellten Fall wurde ein Druckers des Modells 750C der Hewlett Packard Company verwen­ det, der in geeigneter Weise abgewandelt worden ist.
Der Rasterdrucker 10 hat einen Rahmen 20 mit zwei Beinen 22, zwischen denen ein Drahtgestell 24 gehalten ist, in dem die Blätter aufgenommen und gehalten werden, während sie in den Rasterdrucker 10 eingezogen oder aus diesem transportiert werden, sowie eine obere Verkleidung 26. Die Verkleidung 26 hat eine durch Schwenken zu öffnende Abdeckung 28, die die Blattransportvorrichtung und die Druckvorrichtung größten­ teils abdeckt. Am in Fig. 1 rechts dargestellten Ende der Verkleidung 26 ist eine Steuerung 30 mit einem Bedienfeld 32 angeordnet, mit der der Betrieb der Blattransportvorrichtung, des Druckkopfes und anderer Komponenten des Rasterdruckers 10 gesteuert werden.
Die Verkleidung 26 hat einen horizontal verlaufenden Einzug 34, durch den die einzuziehenden Blätter in die Blattrans­ portvorrichtung eingeführt werden, und einen horizontal ver­ laufenden Ausgabeschlitz 36, durch den die Blätter, nachdem sie von der Blattransportvorrichtung an der Druckstation vor­ beitransportiert worden sind, aus dem Rasterdrucker 10 ausge­ geben werden. Zwischen dem Einzug 34 und dem Ausgabeschlitz 36 ist ein vertikal nach außen abstehender Steg mit mehreren nach außen von diesem abstehenden, V-förmigen Erhebungen vor­ gesehen. Wie Fig. 9 zeigt, hat jede Erhebung 40 eine sich nach außen erstreckende Oberfläche 204, die ausgehend vom Ausgabeschlitz 36 nach unten geneigt verläuft, und eine Un­ terseite 206 (vgl. Fig. 9), die ausgehend vom Einzug 34 nach oben geneigt verläuft und nach außen ragt. Dabei definiert die Schnittlinie zwischen der Oberseite 204 und der Unter­ seite 206 die Außenkante der Erhebung 40. Wie später noch unter Bezugnahme auf Fig. 9 näher erläutert wird, hat minde­ stens eine dieser Erhebungen 40 eine von ihr nach außen ab­ stehende Führung 42, mit der verhindert werden soll, daß sich ein Abschnitt eines aus dem Ausgabeschlitz 36 ausgegebenen Blattes einrollt und wieder in den Einzug 34 gelangt, und daß der ausgegebene Abschnitt eine gebogene Form annimmt.
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Merkmalen ist der Drucker 10 mit einer Blatteinzugsvorrichtung 44 ausgestattet, mit der der blattförmige Aufzeichnungsträger in den Einzug 34 und zur Blattransportvorrichtung gefördert wird. Dabei stellt die Einzugsvorrichtung 44 sicher, daß das Blatt ordnungsgemäß von der Blattransportvorrichtung eingezogen wird, damit es gerade durch den Rasterdrucker 10 transportiert werden kann, ohne schräg zu verlaufen oder sich in anderer Weise quer zu ver­ schieben. Wie in Fig. 1 gezeigt und nachfolgend noch näher erläutert wird, hat die Einzugsvorrichtung 44 eine Einzug­ walze 46 mit einer Welle 48. Die Welle 48 ist an zwei nach vorne abstehenden Armen 50 des Rahmens 20 derart drehbar ge­ lagert ist, daß die Welle 48 und damit die Einzugwalze 46 um eine parallel zum Einzug 34 und zum Auszugsschlitz 36 ver­ laufende Walzenachse 52 frei drehbar ist. Die Einzugwalze 46 hat an ihren entgegengesetzten Endabschnitten 54 und 56 je­ weils einen Satz Transportstifte 55. Jeder Satz Transport­ stifte 55 wirkt mit einem Bügel 57 zusammen, der ein mit Transportöffnungen versehenes Blatt mit seinen Transportöff­ nungen auf den Transportstiften 55 des Endabschnittes 54 bzw. 56 hält. An der dem Einzug 34 gegenüberliegenden Seite der Einzugwalze 46 ist eine Andruckwalze 58 angeordnet, die meh­ rere vorzugsweise aus Gummi oder einem anderen elastischen Material bestehende Rollen 60 trägt, die während des Trans­ portes des Blattes in den Rasterdrucker 10 mit dem Blatt in Eingriff stehen. Durch die Rollen 60 wird einerseits das Blatt auf der Einzugwalze 46 gehalten, andererseits auf die Einzugwalze 46 eine Kraft ausgeübt, die einer Drehung der Einzugwalze 46 in der Richtung entgegenwirkt, in der das Blatt in den Einzug 34 transportiert wird, wodurch der zwi­ schen der Andruckwalze 58 und der Blattransportvorrichtung angeordnete Abschnitt des Aufzeichnungsträgers gespannt wird.
Die Fig. 2 und 3 zeigen die beiden Seiten eines Blattes des Aufzeichnungsträgers, das nachfolgend als Probeblatt 62 be­ zeichnet wird und das mit dem Rasterdrucker 10 für Probe­ drucke verwendet wird. Das Probeblatt 62 hat eine Längsachse 64 und ist von rechteckiger Form. Es hat eine Vorderkante 66, eine Hinterkante 68 und zwei Seitenkanten 70 und 72 sowie ei­ ne erste Seite 74 und eine zweite Seite 76. Fig. 2 zeigt die erste Seite 74. Fig. 3 zeigt die zweite Seite 76, wobei das Probeblatt 62 ausgehend von seiner Lage in Fig. 2 um seine Längsachse 64 um 180° geschwenkt worden ist. Das Probeblatt 62 hat zwei seitliche Randabschnitte 78, die sich jeweils nahe einer der beiden Seitenkanten 70 bzw. 72 entlang dieser erstrecken. Jeder Randabschnitt 78 hat eine Reihe Transport­ öffnungen 80, die mit Abstand zueinander, in Längsrichtung des Probeblattes 62 angeordnet sind und mit den Transport­ stiften 55 der Einzugwalze 46 in Eingriff kommen können.
Vorzugsweise sind die Transportöffnungen 80 des Probeblattes 62 in einem Lochschema angeordnet, wie es in den US-Patent­ schriften 4,834,276 und 4,867363 gezeigt ist, durch das ein schräges Einlegen des Aufzeichnungsträgers auf die Einzug­ walze 46 verhindert wird. Bei diesem Lochschema sind die Transportöffnungen 80 derart angeordnet und/oder ausgebildet, daß einige der Transportöffnungen 80 durch den Benutzer so­ fort von den anderen Transportöffnungen 80 unterschieden wer­ den können. Die sofort zu unterscheidenden Transportöffnungen 80 dienen als Registrieröffnungen, die auf entsprechende Re­ gistrierstifte an der Einzugwalze 46 aufgefädelt werden. Die Transportöffnungen 80 können in unterschiedlichen Lochschemen angeordnet werden. Im vorliegenden Fall, wie er in Fig. 3 ge­ zeigt ist, sind die Transportöffnungen 80 jedes Seitenab­ schnittes 78 in Gruppen R angeordnet, von denen jede aus vier gleichmäßig zueinander beabstandeten regulären Transportöff­ nungen 80 r besteht. Die Gruppen R sind ihrerseits durch Regi­ strierzonen voneinander getrennt, die jeweils zwei Regi­ strier-Transportöffnungen 80 i beinhalten. Die zwei Regi­ strier-Transportöffnungen 80 i sind relativ zueinander und zu den benachbarten regulären Transportöffnungen 80 r derart an­ geordnet, daß der reguläre Abstand zwischen den Transport­ öffnungen 80 unterbrochen ist, was vom Benutzer sofort er­ kannt werden kann. Die Anordnung der Transportöffnungen 80 ist auf jeder der Seitenabschnitte 78 des Probeblattes 62 gleich. Dabei ist jeder Transportöffnung 80 des einen Randab­ schnittes 78 eine entsprechende Transportöffnung 80 des ande­ ren Randabschnittes 78 zugeordnet. Die beiden einander ent­ sprechenden Transportöffnungen 80 der beiden Randabschnitte 78 sind gemeinsam auf einer Linie, wie der Linie 82 der Fig. 3 angeordnet, die senkrecht zu den Seitenkanten 70 und 72 verläuft.
Der in Fig. 2 mit gestrichelter Linie dargestellte Rahmen 84 definiert den Bereich auf der ersten Seite 74 des Probeblat­ tes 62, den der Rasterdrucker 10 mit grafischen Darstellungen bedruckt. In Fig. 3 zeigt der mit gestrichelter Linie darge­ stellte Rahmen 86 den Bereich der zweiten Seite 76 an, den der Rasterdrucker 10 mit grafischen Darstellungen bedrucken kann. Zwischen dem Druckbereich 84 bzw. 86 und der Vorder­ kante 66 ist ein führender Abschnitt 88 des Probeblattes 62 angeordnet. Im führenden Abschnitt 88 ist eine Einstellöff­ nung 90 mit einer senkrecht zu den Seitenkanten 70 und 72 verlaufenden, geraden Einstellkante 92 ausgebildet. Wie nach­ folgend noch genauer erläutert wird, erfaßt ein lichtempfind­ licher Sensor die Lage der Seitenkante 70, unmittelbar nach­ dem das Probeblatt 62 in den Rasterdrucker 10 eingelegt wor­ den ist. Die erfaßte Lage der Seitenkante 70 dient als Re­ ferenz für die Steuerung 30, wenn diese die Druckbereiche 84 und 86 auf dem Probeblatt 62 seitlich anordnet, wie es in den Fig. 2 und 3 durch die Maßangabe Ds angedeutet ist. Ferner erfaßt der Sensor die Einstellkante 92 der Einstellöffnung 90, während das Probeblatt 62 in den Rasterdrucker 10 einge­ zogen wird. Die Lage der Einstellkante 92 dient für die Steuerung 30 des Rasterdruckers 10 als Referenz zu Positio­ nierung der Druckbereiche 84 und 86 in Längsrichtung des Pro­ beblattes 62, wie es in den Fig. 2 und 3 durch die Maßgabe Dl angedeutet ist. Daher verwendet die Steuerung 30 sowohl bei dem Druckbereich 84 auf der ersten Seite 74 als auch bei dem Druckbereich 86 auf der zweiten Seite 76 des Probeblattes 62 in seitlicher Richtung dieselbe Seitenkante 70 und in Längs­ richtung dieselbe Einstellkante 72 als Referenzkante, um Ju­ stierfehler zwischen den beiden Druckbereichen 84 und 86 zu verringern bzw. zu verhindern.
Wie in Fig. 4 gezeigt, hat die Einzugwalze 46 einen Walzen­ körper 94 bestehend aus einem Metallblechzylinder 96, an des­ sen linksseitigem Ende eine Abschlußkappe 98 und an dessen rechtsseitigem Ende eine Abschlußkappe 100 befestigt ist. Die Abschlußkappe 98 hat einen an diesem befestigten linksseiti­ gen Abschnitt der Welle 48. An der Abschlußkappe 100 ist ein rechtsseitiger Abschnitt der Welle 48 befestigt. Jeder der Abschnitte der Welle 48 ist in einem Aufnahmeschlitz einer der Arme 50 drehbar gelagert aufgenommen und gehalten, wie in Fig. 1 gezeigt ist. Die Einzugwalze 46 hat ferner ein zylin­ drisches Endstück 102, das nahe der Abschlußkappe 98 auf dem linksseitigen Abschnitt der Welle 48 gehalten ist. Die rechtsseitige Abschlußkappe 100 bzw. das linksseitige End­ stück 102 definieren den Endabschnitt 54 bzw. 56 der Einzug­ walze 46, an dem jeweils ein Satz der Transportstifte 55 vor­ gesehen ist. Wie unter Bezugnahme auf die Fig. 7 und 8 später noch detailliert erläutert wird, ist das auf dem linksseiti­ gen Abschnitt der Welle 48 angeordnete Endstück 102 sowohl in Längsrichtung der Walzenachse 52 als auch in deren Umfangs­ richtung einstellbar, um den Abstand zwischen den zwei Sätzen Transportstiften 55 zu variieren. Mit dem Endstück 102 sollen die Transportstifte 55 an eine Änderung des Abstandes zwi­ schen den Reihen der Transportöffnungen 80 des Probeblattes 62 angepaßt und die zwei Sätze Transportstifte 55 derart in eine Winkellage zueinander eingestellt werden, daß das Probe­ blatt 62 entlang einer vorgegebenen geraden Strecke in den Rasterdrucker 10 eingezogen wird, damit das auf das Probe­ blatt 62 aufgedruckte Blatt ordnungsgemäß positioniert ist.
Auf der Welle 48 sind durch Lager 104 zwei Zusatzhalterungen 106 drehbar gelagert. Wie Fig. 5 zeigt, in der die linkssei­ tige Zusatzhalterung 106 der Fig. 4 dargestellt ist, trägt jede Zusatzhalterung 106 einen Bügel 108, der nahe der Trans­ portstifte 55 angeordnet ist, und das eine Ende einer Stütz­ platte 110. Wie in Fig. 5 gezeigt, ist die Einzugwalze 46 vor dem Einzug 34 angeordnet. Die Stützplatte 110 schließt den Spalt zwischen der Einzugwalze 46 und dem Einzug 34 und stützt das Probeblatt 62 in vertikaler Richtung, wenn es von der Einzugwalze 46 in den Einzug 34 transportiert wird. Fer­ ner unterstützt die Stützplatte 110 das Lösen des Probeblat­ tes 62 von den Transportstiften 55 der Einzugwalze 46. Die dem Rasterdrucker 10 zugewandte Kante der Stützplatte 110 ist nach unten gebogen, wie in Punkt 112 gezeigt ist, und steht mit einem abgerundeten Vorsprung 114 des Rasterdruckers 10 in Eingriff. Des weiteren steht, wie Fig. 5 zeigt, ein an der Zusatzhalterung 106 befestigter Haltebügel 116 mit dem abge­ rundeten Vorsprung 114 in Eingriff, um eine Drehung der Zu­ satzhalterung 106 um die Welle 48 zu verhindern.
Jeder Bügel 108 hat, wie Fig. 6 zeigt, einen an der Zusatz­ halterung 106 schwenkbar gelagerten Bügelkörper 118, der zwi­ schen einer geschlossenen Stellung, die in Fig. 6 in durchge­ zogener Linie dargestellt ist, und einer offenen Stellung, die in gestrichelter Linie dargestellt ist, schwenkbar ist. Am Bügelkörper 118 ist ein Niederhalterad 120 auf einer Achse 122 drehbar befestigt, die parallel zur Walzenachse 52 ver­ läuft, wenn sich der Bügel 108 in seiner geschlossenen Stel­ lung befindet. Das Niederhalterad 120 hat zwei zueinander beabstandete Ringe 124, die beidseitig der Transportstifte 55 angeordnet sind und das auf den Transportstiften 55 aufgefä­ delte Probeblatt 62 auf der Einzugwalze 46 halten. Eine zwi­ schen der Zusatzhalterung 106 und dem Bügelkörper 118 ange­ ordnete Zugfeder 126 spannt den Bügel 108 sowohl in seiner offenen als auch in seiner geschlossenen Stellung elastisch vor. Ein am Bügelkörper 118 befestigtes U-förmiges Element 128 trägt eine flexible Führungsleiste 130, die vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial besteht. Die Führungsleiste 130 erstreckt sich ausgehend vom Bügel 108 nach vorne, wie in Fig. 5 gezeigt ist, und führt das von dem Ausgabeschlitz 36 ausgegebene Probeblatt 62 über das Niederhalterad 120 hinweg, damit es nicht vom Niederhalterad 120 erfaßt werden kann.
Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt, tragen die Zusatzhalterungen 106 Halteelemente 132, an denen die Andruckwalze 58 gelagert ist. Jedes Halteelemente 132 ist an einer der Zusatzhalterun­ gen 106 befestigt und hat einen Schlitz mit einem oberen Schlitzabschnitt 134 und einem unteren Schlitzabschnitt 136. Jeder Endabschnitt der Andruckwalze 58 ist im Schlitz eines der Halteelemente 132 aufgenommen. Wie in Fig. 5 gezeigt, sind die Schlitzabschnitte 134 und 136 so ausgebildet, daß die Andruckwalze 58, wenn sie in die oberen Schlitzabschnitte 134 bewegt wird, durch ihr eigenes Gewicht beabstandet zur Einzugwalze 46 gehalten wird. Dabei entsteht zwischen der Einzugwalze 46 und der Andruckwalze 58 ein Spalt aus, durch den das Probeblatt 62 eingeführt werden kann, wenn es auf die Einzugwalze 46 aufgespannt wird. Nachdem das Probeblatt 62 auf die Einzugwalze 46 aufgespannt worden ist, bewegt der Be­ nutzer die Andruckwalze 58 in die unteren Schlitzabschnitte 136, wie es in Fig. 5 gezeigt ist. In dieser Position wird die Andruckwalze 58 aufgrund der Form und Ausbildung der un­ teren Schlitzabschnitte 136 durch ihr eigenes Gewicht nach unten, gegen die Einzugwalze 46 gedrückt. Dadurch wird einer­ seits das Probeblatt 62 auf der Einzugwalze 46 gehalten, an­ dererseits wird auf die Einzugwalze 46 eine Kraft ausgeübt, die einer Drehung der Einzugwalze 46 um die Achse 52 in Rich­ tung der Transportrichtung des Probeblattes 62 in den Raster­ drucker 10 entgegenwirkt. Auf diese Weise wird, nachdem das Probeblatt 62 von der Blattransportvorrichtung des Raster­ druckers 10 erfaßt worden ist, der zwischen der Einzugwalze 46 und der Blattransportvorrichtung des Rasterdruckers 10 angeordnete Abschnitt des Probeblattes 62 vorgespannt.
Wie bereits zuvor unter Bezugnahme auf Fig. 4 erläutert wur­ de, ist das Endstück 102 der Einzugwalze 46 sowohl in Längs­ richtung als auch in Umfangsrichtung relativ zu den restli­ chen Elementen der Einzugwalze 46 einstellbar, um einerseits den Abstand zwischen den beiden Sätzen der Transportstifte 55 der Einzugsrolle 46 zu justieren und andererseits die Trans­ portstifte 55 in Umfangsrichtung zueinander auszurichten. Das Einstellen kann auf unterschiedlichste Weise erfolgen, ohne die Erfindung zu verlassen. Bei einer Ausführungsform der Einstellvorrichtung, wie sie Fig. 7 zeigt, hat der linkssei­ tige Abschnitt der Welle 48 eine Nut 138, in der ein Schieber 140 aufgenommen ist, der durch die Nut 138 geführt ist und nur entlang der Walzenachse 52 verschoben werden kann. An dem Schieber 140 ist durch eine Schraube 142 eine auf die Welle 48 aufgeschobene Buchse 144 befestigt, die gemeinsam mit dem Schieber 140 entlang der Welle 48 verschoben werden kann. Auf der Buchse 144 ist mittig auf dieser ein Schneckenrad 146 befestigt. Das im Querschnitt napfförmige Endstück 102 ist mit seiner Stirnwand 148 auf der Buchse 144 derart drehbar gelagert, daß es um die Walzenachse 52 relativ zur Buchse 144 geschwenkt werden kann, aber eine Relativbewegung zur Buchse 144 entlang der Walzenachse 52 verhindert ist. Das Endstück 102 hat ferner einen zylinderförmigen Außenflansch, der die entsprechend zugeordneten Transportstifte 55 trägt. An der Stirnwand 148 des Endstückes 102 ist eine Schnecke 150 dreh­ bar gelagert, die mit dem Schneckenrad 146 in Eingriff steht. Die Schnecke 150 ist, wie Fig. 8 zeigt, auf einer Schnecken­ welle 151 befestigt, deren eines Wellenende als Schraubenkopf 152 ausgebildet ist, der über eine am zylindrischen Flansch ausgebildete Öffnung zugänglich ist, damit die Schnecke 150 mit Hilfe eines Schraubendrehers oder eines ähnlichen Werk­ zeuges verstellt werden kann. Dabei kann durch Drehen der Schnecke 150 um ihre Achse das Endstück 102 in die eine oder andere Richtung um die Walzenachse 52 relativ zur Welle 48 geschwenkt werden, um die Winkeleinstellung zwischen den auf dem Endstück 102 befestigten Transportstiften 55 und den vom rechtsseitigen Endabschnitt 100 der Einzugwalze 46 getragenen Transportstifte 55 zu verändern. Zur Vereinfachung des Ein­ stellvorganges ist am Endstück 102 vorzugsweise am rechtssei­ tigen Ende eine mit einer Skala versehene Anzeigeplatte 153 befestigt, die mit einem an der Buchse 144 befestigten Zeiger 154 zusammenarbeitet, um die Winkelposition des Endstückes 102 anzugeben. Ferner kann die Buchse 144 längs der Welle 48 verschoben werden, um den Abstand zwischen den beiden Sätzen der Transportstifte 55 zu verändern. Diese Schiebeeinstellung kann manuell durch den Benutzer durchgeführt werden, wenn er ein Probeblatt 62 auf die Einzugwalze 46 aufzieht.
Aus Fig. 8 ist erkennbar, daß die am Endstück 102 vorgesehe­ nen Transportstifte 55 in gleicher Weise angeordnet sind, wie die Transportöffnungen 88 an den beiden seitlichen Randab­ schnitten 78 des Probeblattes 62. Genauer gesagt sind die Transportstifte 55 am Endstück 102 in zwei Gruppen mit je­ weils vier gleichmäßig zueinander beabstandeten Transport­ stiften 55 angeordnet. Zwischen den Gruppen sind jeweils zwei Registrierstifte 55 i vorgesehen. Die Transportstifte 55 auf dem in Fig. 1 rechts dargestellten Endabschnitt der Einzug­ walze 46 sind in gleicher Weise angeordnet, wie die in Fig. 8 dargestellten Transportstifte 55 am Endstück 102. Während des Aufziehens des Probeblattes 62 auf die Einzugwalze 46, wird die Einzugwalze 46, sofern erforderlich, zunächst von Hand verstellt, um die beiden Registrier-Transportstifte 55 i in den obersten Abschnitt des Einzugstransportweges zu stellen. Anschließend werden die zwei Registrier-Transportöffnungen 80 i, die der Vorderkante 66 des Probeblattes 62 am nächsten sind, auf die entsprechenden Registrier-Transportstifte 55 i der Einzugwalze 46 aufgefädelt. Dabei sind die der Vorder­ kante 66 am nächsten angeordneten Registrier-Transportöffnun­ gen 80 i des Probeblattes 62 vorzugsweise derart zur Vorder­ kante 66 beabstandet, daß, wenn sie auf die nach oben zeigen­ den Registrier-Transportstifte 55 i der Einzugwalze 46 aufge­ fädelt werden, der in Richtung des Einzugs 34 des Raster­ druckers 10 von der Einzugwalze 46 abstehende Abschnitt des Probeblattes 62 ungefähr so lang ist, daß die Vorderkante 66 unmittelbar am Einzug 34 angeordnet oder ein wenig in den Einzug 34 eingeführt ist.
Die Fig. 9 und 10 zeigen die Blattransportvorrichtung des Ra­ sterdruckers 10. Die Blattransportvorrichtung hat eine Trans­ portwalze 160, die um eine Transportwalzenachse 161 am Rahmen 22 des Rasterdruckers 10 drehbar gelagert ist. Der Einzug 34 ist so gestaltet, daß das Probeblatt 62 der Transportwalze 160 zugeführt wird, wenn die Vorderkante 66 in den Einzug 34 geschoben wird. Das Probeblatt 62 wird durch einen Satz er­ ster Gegenrollen 162 und einen Satz zweiter Gegenrollen 164 auf der Transportwalze 160 gehalten. Die Gegenrollen 162 bzw. 164 sind in Längsrichtung der Transportwalze 160 zueinander beabstandet angeordnet und werden von zueinander beabstande­ ten Haltebügeln 166 getragen, von denen jeder eine erste Ge­ genrolle 162 und eine zweite Gegenrolle 164 drehbar gelagert hält. Die Haltebügel 166 werden von einer gemeinsamen Halte­ stange 168 getragen, die am Rahmen 22 befestigt und relativ zu diesem durch eine Feder derart vorgespannt ist, daß die Haltebügel 166 mit den Gegenrollen 162 und 164 unter Vorspan­ nung an der Transportwalze 160 und an dem von dieser geför­ derten Probeblatt 62 anliegen.
Das Probeblatt 62 wird ferner durch Sternräder 170 auf der Transportwalze 160 gehalten, die zu den Gegenrollen 164 aus­ gerichtet sind und an einer längs der Transportwalze 160 ver­ laufenden Führungsschiene 172 gelagert sind. Zu Beginn des Einziehens des Probeblattes 62 in die Blattransportvorrich­ tung wird die Führungsschiene 172 zunächst in die in Fig. 9 gestrichelt dargestellte angehobene Position bewegt. Nachdem sich die Vorderkante 66 des Probeblattes 62 an der Führungs­ schiene 172 vorbeibewegt hat, senkt sich die Führungsschiene 172 in die mit durchgezogenen Linien dargestellte abgesenkte Position. In Transportrichtung des Probeblattes 62 durch die Blattransportvorrichtung ist vor den Sternrädern 170 ein Satz Spannrollen 174 angeordnet, die zu den Sternrädern 170 ausge­ richtet sind. Die Spannrollen 174 werden derart angetrieben, daß ihre Tangentialgeschwindigkeiten etwas größer sind als die Tangentialgeschwindigkeit der Transportwalze 160, wodurch der von der Transportwalze 160 den Spannrollen 174 zugeführte Abschnitt des Probeblattes 62 durch die Spannrollen 174 vor­ gespannt wird. Auf diese Weise wird das Probeblatt 62 im Druckbereich 176, der zwischen den zweiten Gegenrollen 164 und den Sternrädern 170 angeordnet ist, und sich in Längs­ richtung der Transportwalze 160 erstreckt, auf der Transport­ walze 160 gehalten.
Zum Bedrucken des Probeblattes 62 hat der Rasterdrucker 10 einen Druckkopf 180, der durch einen von der Steuerung 30 an­ gesteuerten Antrieb entlang einer Drucklinie 182 bewegbar ist, die sich längs des Druckbereiches 176 parallel zur Transportwalzenachse 162 erstreckt. Wie zuvor bereits er­ wähnt, eignet sich der Rasterdrucker 10 vorzugsweise zum Drucken farbiger Bilder. Deshalb hat der im dargestellten Ausführungsbeispiel verwendete Druckkopf 180 vier separate Tintenstrahlpatronen 184, mit denen Schwarz sowie die drei Farben Blau (Zyan), Rot (Magenta) und Gelb gedruckt werden können. Zusätzlich ist am Druckkopf 180 ein lichtempfindli­ cher Sensor 186 befestigt, mit dem Kanten des Probeblattes 62 beim Transport auf der Transportwalze 160 erfaßt werden kön­ nen. Als Sensor 186 können verschiedene Sensortypen einge­ setzt werden. Vorzugsweise handelt es sich um eine Licht­ schranke, bestehend aus einem Lichtstrahler, der einen Licht­ strahl auf den abzutastenden Bereich richtet, und einem Lichtdetektor, der das von der abzutastenden Fläche reflek­ tierte Licht erfaßt. Dabei bewegt sich der abzutastende Be­ reich über die Oberfläche des auf der Transportwalze 160 ge­ haltenen Probeblattes 62, wenn der Druckkopf 180 entlang der Drucklinie 182 bewegt wird. Um die Empfindlichkeit des Sen­ sors 186 zu erhöhen, ist die Oberfläche der Transportwalze 160 vorzugsweise schwarz oder in einer anderen dunklen Farbe gehalten, damit sich deren Lichtreflexionsfähigkeit von der Lichtreflexionsfähigkeit des Probeblattes 62 deutlich un­ terscheidet.
Wie zuvor bereits erläutert, wird beim Betrieb der Blattrans­ portvorrichtung und des Druckkopfes 180 das durch den Raster­ drucker 10 zu bedruckende Probeblatt 62 zunächst auf die Ein­ zugwalze 46 aufgezogen. Hierzu wird das Probeblatt 62 mit seinen vorderen Registrier-Transportöffnungen 80 i auf die nach oben ausgerichteten Registrier-Transportstifte 55 i der Transportwalze 46 aufgefädelt. Anschließend wird die Andruck­ walze 58 in den unteren Schlitzabschnitt 136 bewegt, um das Probeblatt 62 gegen die Einzugwalze 46 zu drücken. Ferner werden die beiden Bügel 108 in ihre geschlossene Stellung ge­ schwenkt, damit sie das Probeblatt 62 auf der Einzugwalze 46 und im sicheren Eingriff mit den Transportstiften 55 halten.
In diesem Zustand ist die Vorderkante 66 des Probeblattes 62 bereits unmittelbar am Einzug 34 angeordnet oder bereits ein wenig in den Einzug 34 eingeführt. Die Einzugwalze 46 wird dann von Hand gedreht, um die Vorderkante 66 des Probeblattes 62 so weit in den Einzug 34 zu bewegen, bis die Vorderkante 66 mit den ersten Gegenrollen 162 in Eingriff kommt. Unmit­ telbar vor dem Ineingriffkommen mit den ersten Gegenrollen 162 betätigt die Vorderkante 66 des Probeblattes 62 eine Schaltzunge 190 eines Zungenschalters 192, durch dessen Betä­ tigung die Steuerung 30 die Transportwalze 160, wie durch den Pfeil A angedeutet ist, entgegen dem Uhrzeigersinn (vgl. Fig. 9) so weit dreht, daß die Vorderkante 66 um etwa 25,4 mm in Transportrichtung hinter die ersten Gegenrollen 162 gefördert wird. Anschließend hält die Steuerung 30 die Transportwalze 160 an. Ferner bewegt die Steuerung 30 durch die Betätigung des Zungenschalters 192 die Führungsschiene 172 mit den von dieser getragenen Sternrädern 170 in die angehobene Stellung.
Anschließend betätigt der Benutzer einen Wählschalter am Be­ dienfeld 32 der Steuerung 30, um anzugeben, welche der beiden Seiten 74 und 76 des Probeblattes 62 bedruckt werden soll. Zu diesem Zweck wird die in Fig. 2 gezeigte Seite 74 als Seite A und die in Fig. 3 gezeigte Seite 76 als Seite B bezeichnet. Als Wählschalter eignen sich verschiedenste Schalterformen. Vorzugsweise hat der Wählschalter zwei Knöpfe oder Berüh­ rungsfelder 194 und 196 am Bedienfeld 32. Bei Betätigung des Berührungsfeldes 174 wird die Seite A und bei Betätigung des Berührungsfeldes 196 die Seite B des Probeblattes 62 angege­ ben. Anschließend dreht die Steuerung 30 die Transportwalze 160 etwas weiter. Dabei wird die Vorderkante 66 des Probe­ blattes 62 so weit transportiert, daß die Vorderkante 66 ge­ rade an der die Sternräder 170 tragenden Führungsschiene 172 vorbeigeführt ist. Danach wird die Transportwalze 160 ange­ halten und die Führungsschiene 172 in ihre untere Position bewegt, wie sie in Fig. 9 gezeigt ist.
Daraufhin bewegt die Steuerung 30 den Druckkopf 180 entlang der Drucklinie 182 durch den gesamten Druckbereich 176, so daß der Sensor 186 die beiden Seitenkanten 70 und 72 des Pro­ beblattes 62 erfaßt. Durch das zuvor erfolgte Betätigen des Berührungsfeldes 194 oder des Berührungsfeldes 196 weiß die Steuerung 30, welche der erfaßten Seitenkanten die Seiten­ kante 70 ist, die zu Referenzzwecken dient. Die Steuerung 30 verwendet dann die erfaßte Position der Seitenkante 70 als Referenzkante, um die seitliche Position des Druckbereiches 84 oder 86 des Probeblattes 62 zu bestimmen.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Einstellöffnung 90 nach wie vor außerhalb des Bereiches angeordnet, entlang dem der von dem Sensor 186 abzutastende Bereich geführt wird, wenn der Druck­ kopf 180 entlang der Drucklinie 182 bewegt wird. Als nächstes bewegt die Steuerung 30 den Druckkopf 180 in eine Position, in der der von dem Sensor 186 abzutastende Bereich zu dem Weg ausgerichtet ist, entlang dem die Einstellöffnung 90 bewegt wird, während das Probeblatt 62 durch die Druckstation geför­ dert wird. Abhängig davon, ob die Seite 74 oder die Seite 76 des Probeblattes 62 bedruckt werden soll, ist die Einstell­ öffnung 90 entweder nahe dem linksseitigen oder nahe dem rechtsseitigen Ende der Transportwalze 160 angeordnet. Durch die zuvor erfolgte Betätigung des Berührungsfeldes 194 oder des Berührungsfeldes 196 bewegt die Steuerung 30 den Druck­ kopf 180 zu einer Position, die zur Erfassung der ausgewähl­ ten Seiten 74 bzw. 76 geeignet ist.
Nachdem der Druckkopf 180 positioniert worden ist, dreht die Steuerung 30 die Transportwalze 160 so weit, daß die Einstel­ löffnung 90 an dem von dem Sensor 186 abgetasteten Bereich vorbeigeführt wird. Anschließend hält die Steuerung 30 die Transportwalze 160 an. Während dieser Bewegung erfaßt der Sensor 186 die Lage der Einstellkante 92 relativ zur Trans­ portwalze 160. Die erfaßte Position wird später von der Steuerung 90 als Referenz verwendet, um den Druckbereich 84 bzw. 86 in Längsrichtung des Probeblattes 62 auszurichten. Erfaßt der Sensor 186 während der Bewegung des Probeblattes keine Einstellöffnung 90, verhindert die Steuerung 30 ein nachfolgendes Bedrucken des Probeblattes 62. Dadurch wird ein falsches Bedrucken des Probeblattes 62 vermieden, wenn das Probeblatt 62 nicht ordnungsgemäß in den Rasterdrucker 10 eingelegt worden ist, indem beispielsweise statt der Vorder­ kante 66 die Hinterkante 68 in den Rasterdrucker 10 einge­ führt oder die Vorderkante 66 des Probeblattes 62 mit der falschen Seite nach oben in den Rasterdrucker 10 eingezogen worden ist.
Sobald die Einstellkante 92 durch den Sensor 186 erfaßt wor­ den ist und die Transportwalze 160 angehalten wurde, ist der Rasterdrucker 10 zum Bedrucken des Probeblattes 62 bereit. Nachdem geeignete Berührungsfelder auf dem Bedienfeld 32 be­ tätigt worden sind, beginnt das Bedrucken des Probeblattes 62 entsprechend den Bilddaten. Hierzu wird zunächst die Trans­ portwalze 160 angetrieben, um das Probeblatt 62 in Längsrich­ tung in eine vorgegebene Startposition zu bewegen, bei deren Positionierung als Referenz die Lage der durch den Sensor 186 erfaßten Einstellkante 92 verwendet wird. Anschließend be­ ginnt das rasterförmige Bedrucken des Probeblattes 62 ausge­ hend von einer relativen Position der Rasterabtastlinien, bei deren Positionierung als Referenz die Lage der von der Licht­ schranke 186 erfaßten Seitenkante 70 verwendet wird.
Während des Bedruckens wird der vordere Abschnitt des Probe­ blattes 62 aus dem Ausgabeschlitz 36 ausgegeben. Dabei kann sich der ausgegebene Abschnitt derart einrollen, daß die Vor­ derkante 66 erneut in den Einzug 32 gelangt. Manchmal nimmt der ausgegebene Abschnitt auch eine nach oben gebogene, kon­ vexe Form an, so daß die Seitenkanten 70 und 72 des Probe­ blattes 62 von der Transportwalze 160 abheben. Um dies zu verhindern, ist, wie zuvor bereits erläutert wurde, minde­ stens eine Erhebung 40 mit einer nach außen abstehenden Füh­ rung 42 vorgesehen, die den ausgegebenen Abschnitt des Probe­ blattes 62 von dem Einzug 34 weglenkt und gleichzeitig als vertikale Stütze für das Probeblatt 62 dient, um ein Durch­ biegen des Probeblattes 62 zu verhindern. Wie in Fig. 9 ge­ zeigt, besteht die Führung 42 vorzugsweise aus zwei dünnen flexiblen Leisten 200 und 202. Die Leiste 200 ist mit ihrer Innenseite an der Oberseite 204 der Erhebung 40 und die Leiste 202 mit ihrer Innenseite an der Unterseite 206 der Erhe­ bung 40 befestigt. Die beiden Leisten 200 und 202 haben fer­ ner nach außen abstehende Abschnitte, die einander berühren, wie Fig. 9 zeigt. Vorzugsweise besteht jede Leiste 200 und 202 aus einem Kunststoffmaterial mit einer druckempfindlichen Klebeschicht, mit der die Leisten 200 und 202 an der Erhebung 40 befestigt und durch die die nach außen abstehenden Ab­ schnitte der Leisten 200 und 202 miteinander verbunden sind.
In den Fig. 11 bis 13 ist eine weitere Ausführungsform einer Einstellvorrichtung für die Transportstifte 55 gezeigt, die an Stelle der in den Fig. 7 und 8 gezeigten Einstellvorrich­ tung verwendet werden kann. Bei der in den Fig. 11 bis 13 ge­ zeigten Einstellvorrichtung ist das linksseitig angeordnete Endstück 102′ der Einzugwalze 46 lose auf der Welle 48 befe­ stigt, damit es in Umfangsrichtung und in Längsrichtung der Welle 48 verstellt werden kann. Das Endstück 102′ ist links der Abschlußkappe 98 des Walzenkörpers 94 der Einzugwalze 46 angeordnet. Dabei begrenzt die Abschlußkappe 98 die Bewegung des Endstückes 102′ nach rechts (vgl. Fig. 11).
An der der Abschlußkappe 98 entgegengesetzten Seite des End­ stückes 102′ ist ein Stellarm 210 auf die Welle 48 aufgescho­ ben, der mit dieser über eine Paßfeder 212 drehfest verbunden ist. Der Stellarm 210 ist durch eine Schraube 214 an der Welle 48 geklemmt, wodurch eine Linearbewegung relativ zur Welle 48 verhindert ist. Hierzu ist die Schraube 214 in einen ersten unteren Schenkel 216 des Stellarmes 210 eingeschraubt und in einem gegenüberliegenden zweiten unteren Schenkel 218 des Stellarmes 210 aufgenommen. Wenn die Schraube 214 gelöst wird, kann der Stellarm 210 in Längsrichtung relativ zur Welle 48 und der Paßfeder 212 verschoben werden.
In einem oberen Schenkel 220 des Stellarmes 210 ist ein gebo­ gener Schlitz 222 ausgebildet, in dem ein Stellglied 224 ver­ schieblich aufgenommen ist. Der Schlitz 222 und das Stell­ glied 224 sind derart ausgebildet, daß das Stellglied 224 in dem Schlitz 222 gehalten wird und relativ zum Stellarm 210 entlang des gebogen verlaufenden Stellweges bewegt werden kann, der konzentrisch zur Achse 52 der Einzugwalze 46 ange­ ordnet ist. Das Stellglied 224 wird im Schlitz 222 durch eine Einstellschraube 226 positioniert, deren Gewindeschaft 228 in eine am Stellglied 224 ausgebildete Gewindebohrung 230 einge­ schraubt ist. Die Einstellschraube 226 hat ferner einen ge­ schlitzten Kopf 232, der entweder von Hand oder durch einen Schraubendreher gedreht werden kann. Die Einstellschraube 226 wird in dem Stellarm 210 durch einen Rückhaltestift 234 ge­ halten, der in den Stellarm 210 eingepreßt und in einer an der Einstellschraube 226 ausgebildeten Rückhaltenut 236 auf­ genommen ist, wie Fig. 13 zeigt. Wie die Fig. 11 und 13 zei­ gen, trägt das Stellglied 224 einen Zylinderstift 238, der in eine von mehreren in Umfangsrichtung voneinander beabstande­ ten Öffnungen 240 aufgenommen werden kann, die an der links­ seitigen Stirnfläche des Endstücks 102′ ausgebildet sind.
Der Zylinderstift 238 verhindert eine Drehung des Endstückes 102′ relativ zur Welle 48, wenn er mit einer der Öffnungen 240 in Eingriff steht, wie Fig. 11 zeigt. Andererseits kann das Endstück 102′ in Längsrichtung der Welle 48 verschoben werden, um den Abstand zwischen den zwei Sätzen Transport­ stifte 55 zu verändern. Des weiteren kann die Winkellage zwi­ schen den beiden Sätzen Transportstifte 55 verändert werden, indem die Einstellschraube 228 in die eine oder andere Rich­ tung gedreht wird. Dabei wird das Stellglied 224 im Schlitz 222 bewegt, wodurch der von dem Stellglied 224 gehaltene Zy­ linderstift 238 das Endstück 102′ relativ zur Welle 48 in Umfangsrichtung verstellt. Bei der durch die Drehung der Ein­ stellschraube 226 vorgenommenen Justierung handelt es sich um eine sehr feine Einstellung, die durch die Länge des Schlit­ zes 222 begrenzt ist. Muß das Endstück 102′ um einen größeren Betrag in Umfangsrichtung verstellt werden, ist eine gröbere Einstellung möglich, indem die Klemmschraube 214 gelöst wird und der Stellarm 210 nach links (vgl. Fig. 11) verschoben wird, bis der Zylinderstift 238 die Öffnung 240 verläßt, in der er zuvor aufgenommen war. Anschließend wird das Endstück 102′ so weit gedreht, bis eine neue Öffnung 240 zu dem Zylin­ derstift 238 ausgerichtet ist. Danach wird der Stellarm 210 nach rechts verschoben, bis der Zylinderstift 238 mit der neuen Öffnung 240 in Eingriff ist. Schließlich wird der Stel­ larm 210 wieder an der Welle 48 verklemmt, indem die Klemm­ schraube 214 angezogen wird.

Claims (22)

1. Einrichtung zum Bearbeiten von Blattmaterial mit recht­ eckiger Form, das nahe jeder seiner Seitenkanten (70 bzw. 72) einen seitlichen Randabschnitt (78) hat, in dem eine Reihe Transportöffnungen (80) ausgebildet ist, mit einem Rahmen (20) und mit einer Friktions-Transporteinrichtung (160) zum Transport des Blattmaterials (62) durch die Ei­ nrichtung entlang einem vorgegebenen Transportweg, an der ein in Längsrichtung horizontal und rechtwinklig zum Transportweg verlaufender Einzug (34) vorgesehen ist, da­ durch gekennzeichnet, daß vor dem Einzug (34) eine paral­ lel zur Längsrichtung des Einzugs (34) verlaufende Ein­ zugwalze (46) am Rahmen (20) drehbar gelagert ist, die an ihren entgegengesetzten Endabschnitten (54 und 56) je­ weils einen Satz Transportstifte (55) trägt, die am Um­ fang des jeweiligen Endabschnittes (54 bzw. 56) in Um­ fangsrichtung zueinander beabstandet angeordnet sind und die mit den Transportöffnungen (80) des jeweiligen Rand­ abschnittes (78) des Blattmaterials (62) in Eingriff bringbar sind, daß zum Einlegen das Blattmaterial (62) auf die Einzugwalze (46) positionierbar ist, indem minde­ stens zwei Transportöffnungen (80) mit zwei Transport­ stiften (55) in Eingriff kommen, und daß sich die Einzug­ walze (46) dreht, um das Blattmaterial (62) in den Einzug (34) zu bewegen, wobei die Transportstifte (55) das Blattmaterial (62) relativ zur Transporteinrichtung in einer definierten Position halten.
2. Einrichtung zum Bedrucken eines Probeblattes mit Bildda­ ten, die von einem auf einer lichtempfindlichen Oberflä­ che eines blattförmigen Aufzeichnungsträgers rasterweise Bilder erzeugenden Fotoplotter verwendet werden, mit ei­ nem Rasterdrucker (10), der das Probeblatt (62) mit einem Probeabzug unter Verwendung der Bilddaten derart be­ druckt, daß der Probeabzug zumindest annähernd dem von dem Fotoplotter auf dem Aufzeichnungsträger zu erzeugen­ den Bild entspricht, und der einen Rahmen (22) sowie eine Friktions-Transporteinrichtung zum Transport des Probe­ blattes (62) entlang einem vorgegebenen Transportweg durch den Rasterdrucker (10) hat, an der ein in Längs­ richtung horizontal und rechtwinklig zum Transportweg verlaufender Einzug (34) vorgesehen ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß vor dem Einzug (34) eine parallel zur Längsrichtung des Einzugs (34) verlaufende Einzugwalze (46) am Rahmen (22) drehbar gelagert ist, die an ihren entgegengesetzten Endabschnitten (54 und 56) jeweils ei­ nen Satz Transportstifte (55) trägt, welche am Umfang des jeweiligen Endabschnittes (54 bzw. 56) in Umfangsrichtung zueinander beabstandet angeordnet sind, daß das recht­ eckige Probeblatt (62) eine Längsachse (64), eine Vorder­ kante (66) und eine Hinterkante (68), die beide quer zur Längsachse (64) verlaufen, sowie zwei zueinander beab­ standete, parallel zur Längsachse (64) verlaufende Sei­ tenkanten (70 und 72) hat, daß das Probeblatt (62) zwei seitliche Randabschnitt (78), die jeweils nahe einer der Seitenkanten (70 bzw. 72) angeordnet sind, sowie einen nahe der Vorderkante (66) angeordneten führenden Ab­ schnitt (88) hat, daß an jedem Randabschnitt (78) des Probeblattes (62) eine Reihe in Längsrichtung des Probe­ blattes (62) zueinander beabstandete Transportöffnungen (80) vorgesehen sind, daß zum Einziehen des Probeblattes (62) in den Rasterdrucker (10) zunächst der führende Ab­ schnitt (88) auf der Einzugwalze (46) plazierbar ist, wo­ bei die im führenden Abschnitt (88) ausgebildeten Trans­ portöffnungen (80) mit den an den beiden Endabschnitten (54 und 56) angeordneten Transportstiften (55) in Ein­ griff sind, daß die Einzugwalze (46) derart drehbar ist, daß sich die Vorderkante (66) des Probeblattes (62) in den Einzug (34) des Rasterdruckers (10) bewegt, und daß durch die Transportstifte (55) an der Einzugwalze (46) und die Transportöffnungen (80) des Probeblattes (62) dessen Lage relativ zur Transporteinrichtung (160) des Rasterdruckers (10) definiert gehalten ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung eine parallel zur Einzugwalze (46) verlaufende, am Rahmen (22) drehbar gelagerte Trans­ portwalze (160) hat, daß der Rasterdrucker (10) über dem Einzug (32) einen in Längsrichtung horizontal verlaufend­ en Ausgabeschlitz (36) hat, daß der Transportweg ausge­ hend vom Einzug (32) um die Transportwalze (160) geführt ist und in dem Ausgabeschlitz (34) mündet, daß der um die Transportwalze (160) verlaufende Abschnitt des Transport­ weges durch eine in Längsrichtung der Transportwalze (160) verlaufende Druckstation verläuft, daß der Raster­ drucker (10) einen Druckkopf (180) hat, der zum raster­ weisen Bedrucken des Probeblattes (62) entlang einer par­ allel zur Einzugachse (46) verlaufenden Drucklinie (182) in der Druckstation bewegbar ist, daß der Rasterdrucker (10) eine Steuerung (30) hat, die die Transporteinricht­ ung und den Druckkopf (180) steuert, daß der Druckkopf (180) einen lichtempfindlichen Sensor (186) trägt, der einen Lichtstrahler zum Emittieren von Licht auf eine ab­ zutastende Fläche und einen Lichtdetektor zum Erfassen des von der abzutastenden Fläche reflektierten Lichtes hat, daß die abzutastende Fläche derart angeordnet ist, daß der lichtempfindliche Sensor (186) bei einer Bewegung des Sensors (186) relativ zum Probeblatt (62) Kanten er­ fassen kann, daß die Steuerung (30) den Druckkopf (180) während des Einziehens des Probeblattes (62) in den Ra­ sterdrucker (10) und nachdem die Vorderkante (66) des Probeblattes (62) die Druckstation passiert hat entlang der Drucklinie (162) über das Probeblatt (62) derart be­ wegt, daß der lichtempfindliche Sensor (186) die Position mindestens einer der Seitenkanten (70 bzw. 72) des Probe­ blattes (62) erfaßt und daß die Steuerung (30) entspre­ chend der Bilddaten durch den Druckkopf (180) ein Bild auf das Probeblatt (62) druckt, wobei das gedruckte Bild zu der von dem Sensor (186) erfaßten Position der Seiten­ kante (70 bzw. 72) des Probeblattes (62) seitlich ausge­ richtet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Probeblatt (62) nahe einer der Reihen der Transport­ öffnungen (80) im führenden Abschnitt (88) eine Einstell­ öffnung (90) hat, an der eine senkrecht zu den beiden Seitenkanten (70 und 72) verlaufende gerade Einstellkante (92) ausgebildet ist, daß die Steuerung (30) den Druck­ kopf (180) während des Einziehens des Probeblattes (62) in den Rasterdrucker (10), bevor die Einstellöffnung (90) die Druckstation erreicht, derart entlang der Drucklinie (182) bewegt, daß der lichtempfindliche Sensor (186) zu dem Weg ausgerichtet ist, entlang dem die Einstellöffnung (90) geführt wird, während sich das Probeblatt (62) ent­ lang dem Transportweg bewegt, daß die Steuerung (30) die Transporteinrichtung derart ansteuert, daß sie das Probe­ blatt (62) um eine Wegstrecke transportiert, die aus­ reicht, damit die Einstellöffnung (90) durch den von dem lichtempfindlichen Sensor (186) abgetasteten Bereich ge­ führt wird, so daß der lichtempfindliche Sensor (186) die Position der Einstellkante (92) erfaßt, und daß die Steuerung (30) mit dem Druckkopf (180) entsprechend den Bilddaten das Probeblatt (62) mit einem Bild bedruckt, das zu der von dem lichtempfindlichen Sensor (186) erfaß­ ten Position der Einstellkante (92) in Längsrichtung aus­ gerichtet ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (30) das Bedrucken des Probeblattes (62) durch den Druckkopf (180) unterbricht, wenn der lichtemp­ findliche Sensor (186) nicht in der Lage ist, während des Transportes des Probeblattes (62) um die vorgegebene Weg­ strecke die Einstellkante (92) der Einstellöffnung (90) zu erfassen.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden entgegengesetzten Seiten (74 und 76) des Pro­ beblattes (62) während zwei getrennten Durchläufen durch den Rasterdrucker (10) von diesem bedruckbar sind, daß der Rasterdrucker (10) einen Wählschalter (194 und 196) hat, der der Steuerung (30) anzeigt, welche der beiden Seiten (74 bzw. 76) während des Durchlaufes bedruckt wer­ den soll, daß die Steuerung (30) vor dem Erfassen der Einstellkante (92) der Einstellöffnung (90) durch den lichtempfindlichen Sensor (186) entsprechend der Einstel­ lung des Wählschalters (194 und 196) den Druckkopf (180) zu dem Weg ausrichtet, entlang dem die Einstellöffnung (90) während des Transportes des Probeblattes (62) bewegt wird, daß die Steuerung (30) annimmt, daß das Probeblatt (62) mit seiner Vorderkante (66) als tatsächliche führen­ de Kante in die Transporteinrichtung bewegt wird und daß das Probeblatt (62) um seine Längsachse (64) derart aus­ gerichtet ist, daß die zu bedruckende Seite (74 bzw. 76) der durch den Wählschalter (194 und 196) ausgewählten Seite entspricht.
7. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung eine Transportwalze (160) hat, die am Rahmen (20) drehbar gelagert ist und parallel zur Einzugwalze (46) verläuft, daß der Rasterdrucker (10) über dem Einzug (34) einen in Längsrichtung horizontal verlaufenden Ausgabeschlitz (36) hat, daß der Transport­ weg ausgehend vom Einzug (34) teilweise um die Transport­ walze (160) geführt ist und in den Ausgabeschlitz (36) mündet, daß in dem die Transportwalze (160) umgebenden Abschnitt des Transportweges eine Druckstation angeordnet ist, daß der Rasterdrucker (10) zwischen dem Einzug (34) und dem Ausgabeschlitz (36) eine nach außen gerichtete vertikale Fläche (38) hat, von der mehrere V-förmige Er­ hebungen (40) nach außen abstehen, die in Längsrichtung des Einzugs (34) und des Ausgabeschlitzes (36) zueinander beabstandet angeordnet sind, daß jede Erhebung (40) eine vom Ausgabeschlitz (36) nach unten geneigt verlaufende Oberseite (204) und eine vom Einzug (34) nach oben ge­ neigt verlaufende Unterseite (206) hat, die zusammenlau­ fen und die Außenkante der Erhebung (40) definieren, und daß an mindestens einer der Erhebungen (40) eine Führung (42) befestigt ist, die über die Außenkante der entspre­ chenden Erhebung (40) ragt, den aus dem Ausgabeschlitz (36) ausgegebenen Abschnitt des Probeblattes (62) stützt, und ein erneute s Eintreten des Abschnittes in den Einzug (34) und ein Biegen des Abschnittes verhindert.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (42) eine an der Oberseite (204) der Erhebung (40) befestigte dünne erste Leiste (200) aus flexiblem Material, die teilweise über die Außenkante der Erhebung (40) ragt, und eine an der Unterseite (206) der Erhebung (40) befestigte dünne zweite Leiste (202) aus flexiblem Material hat, die teilweise über die Außenkante der Erhe­ bung (40) ragt, und daß die nach außen ragenden Abschnit­ te der ersten und zweiten Leiste (200 und 202) miteinan­ der verbunden sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jede der flexiblen Leisten (200 und 202) eine Klebe­ schicht hat, mit der sie an der Erhebung (40) befestigt ist, und daß die Leisten (200 und 202) an ihren nach au­ ßen abstehenden Abschnitten durch die Klebeschichten mit­ einander verbunden sind.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß einer der Endabschnitte (56) der Ein­ zugwalze (46) gegen eine Längsbewegung relativ zum Rahmen (20) entlang der Walzenachse (52) gesichert ist, und daß der andere Endabschnitt (54) der Einzugwalze (46) entlang der Walzenachse (52) derart verschieblich angeordnet ist, daß der Abstand zwischen den von den beiden Endabschnit­ ten (54 und 56) getragenen Sätzen Transportstifte (55) veränderbar ist, um ihn an eine Änderung des Abstandes zwischen den Reihen der Transportöffnungen (80) des Pro­ beblattes (62) anzupassen.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Endabschnitt (54) mit dem anderen Endabschnitt (56) der Einzugwalze (46) über eine Winkeleinstellvorrichtung verbunden ist, mit der die Win­ keleinstellung um die Walzenachse (52) des einen Endab­ schnittes (54) zu dem anderen Endabschnitt (56) einstell­ bar ist.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkeleinstellvorrichtung ein konzentrisch auf der Walzenachse (52) angeordnetes Schneckenrad (146) hat, das drehfest mit dem einen Endabschnitt (54) verbunden ist, und daß der andere Endabschnitt (56) eine Schnecke (150) hält, die mit dem Schneckenrad (146) derart in Eingriff ist, daß bei einer Drehung der Schnecke (150) die Winkel­ position der Endabschnitte (54 und 56) relativ zueinander um die Walzenachse (52) in eine der beiden Umfangsrich­ tungen einstellbar ist.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, gekenn­ zeichnet durch eine zwischen der Einzugwalze (46) und dem Einzug (34) angeordneten Trägerplatte (110), mit der das Probeblatt (62) in dem Bereich zwischen dem Einzug (34) und der Einzugwalze (46) gestützt ist.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, gekenn­ zeichnet durch eine Vorspanneinrichtung (58 und 60) an der Einzugwalze (46), die zwischen einer Betriebsstel­ lung, in der sie die Einzugwalze (46) mit einer Kraft be­ aufschlagt, die einer Drehung der Einzugwalze (46) in Transportrichtung des Probeblattes (62) entgegenwirkt, und einer Ruhestellung verstellbar ist, in der sie keine Kraft auf die Einzugwalze (46) ausübt.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspanneinrichtung eine nahe und parallel zur Ein­ zugwalze (46) angeordnete Andruckwalze (58), die auf der im Einzug (34) entferntesten Seite der Einzugwalze (46) angeordnet ist, sich in Längsrichtung der Einzugwalze (46) erstreckt und an der zwei entgegengesetzte Endab­ schnitte vorgesehen sind, und zwei am Rahmen (20) nahe den entgegengesetzten Endabschnitten der Andruckwalze (58) angeordnete Halterungen (132) für die Andruckwalze (58) hat, daß an jeder der Halterungen (132) eine Füh­ rungsschlitz zur Aufnahme des jeweiligen Endabschnittes der Andruckwalze (58) vorgesehen ist, die identische Form besitzen und jeweils einen oberen Abschnitt (134) und ei­ nen unteren Abschnitt (136) enthalten, daß die oberen Ab­ schnitte (134) der beiden Führungsschlitze derart ausge­ bildet sind, daß, wenn die Andruckwalze (58) mit ihren Endabschnitten in die oberen Abschnitte (134) der Füh­ rungsnuten bewegt ist, die Halterungen (132) die Andruck­ walze (58) mit Abstand zur Einzugwalze (46) halten, wo­ durch zwischen der Einzugwalze (46) und der Andruckwalze (58) ein Spalt ausgebildet ist, durch den beim Einlegen das Probeblatt (62) beim Aufziehen auf die Einzugwalze (46) bewegbar ist, und daß die sich ausgehend von den oberen Abschnitten (134) der Führungsschlitze nach unten in Richtung der Einzugwalze (46) verlaufenden unteren Ab­ schnitte (136) der Führungsschlitze derart ausgebildet sind, daß, wenn die Andruckwalze (58) mit ihren Endab­ schnitten von den oberen Abschnitten (134) der Führungs­ schlitze in die unteren Abschnitte (136) bewegt ist, die Andruckwalze (58) durch ihr eigenes Gewicht unter Vor­ spannung an der Einzugwalze (46) anliegt und auf diese eine Kraft ausübt, die einer Drehung der Einzugwalze (46) in Transportrichtung des Probeblattes (62) entgegenwirkt.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportöffnungen (80) jedes Randabschnittes (78) des Probeblattes (62) in Gruppen (R) mit gleichmäßig zueinander beabstandeten regulären Trans­ portöffnungen (80r) angeordnet sind, daß die Gruppen (R) gleichmäßig zueinander beabstandeter Transportöffnungen (80r) in Längsrichtung des Probeblattes (62) durch Regi­ strierzonen (I) voneinander beabstandet sind, in denen jeweils mindestens eine visuell von den regulären Trans­ portöffnungen (80r) unterscheidbare Registrier-Transport­ öffnung (80i) vorgesehen ist, daß die Anordnung der Transportöffnungen (80) des einen Randabschnittes (78) der des anderen Randabschnittes (78) entspricht, daß jede Transportöffnung (80i bzw. 80r) des einen Randabschnittes (78) eine entsprechende Transportöffnung (80i bzw. 80r) im anderen Randabschnitt (78) hat, die jeweils auf einer gemeinsamen senkrecht zu den Seitenkanten (70 und 72) ve­ rlaufenden Linie angeordnet sind, daß die Transportstifte (55) jedes Endabschnittes (54 bzw. 56) der Einzugwalze (46) in einem Schema angeordnet sind, das dem der Trans­ portöffnung (80) in den Randabschnitten (78) des Probe­ blattes (62) entspricht, daß einige der Transportstifte (55) jedes Endabschnittes (54 bzw. 56) reguläre Trans­ portstifte (55r) sind, daß mindestens einer der Trans­ portstifte (55) ein Registrier-Transportstift (55i) ist, der sich visuell von den regulären Transportstiften (55r) derart unterscheidet, und daß beim Positionieren des Probeblattes (62) auf der Einzugwalze (46) die Regi­ strier-Transportöffnungen (80r) mit dem entsprechenden Registrier-Transportstifte (55i) der Endabschnitte (54 und 56) in Eingriff kommen.
17. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Registrier-Transportöffnung (80i) der Registrierzone (I) sich von den regulären Transportöffnungen (80r) da­ durch visuell unterscheidet, daß sie den gleichmäßigen Abstand zwischen benachbarten regulären Transportöffnun­ gen (80) des Randabschnittes (78) unterbricht.
18. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwei am Rahmen (20) gehaltene Bügel (57) vorgesehen sind, die jeweils nahe einem der Endab­ schnitte (54 bzw. 56) der Einzugwalze (46) angeordnet sind, daß jeder der Bügel (57) einen zwischen einer offe­ nen Position und einer geschlossenen Position verstellba­ ren Bügelkörper (118) hat, daß der Bügelkörper (118) ein an diesem über eine Achse (122) drehbar gelagertes Nie­ derhalterad (120) hat, an dem zwei in Längsrichtung der Achse (122) zueinander beabstandete Ringe (124) vorgese­ hen sind, daß das Niederhalterad (120) derart angeordnet ist, daß, wenn der Bügelkörper (118) in seine geschlosse­ ne Position bewegt ist, die Achse (122) des Niederhal­ terades (120) parallel zur Walzenachse (52) der Einzug­ walze (46) verläuft und die Ringe (124) beiderseits der Transportstifte (55) angeordnet sind, um das Probeblatt (62) mit diesen in Eingriff zu halten, und daß der Bügel­ körper (118) und das Niederhalterad (120) von den Trans­ portstiften (55) wegbewegt sind, wenn der Bügelkörper (118) in die offene Stellung bewegt ist.
19. Blattmaterial zur Verwendung mit einem Rasterdrucker (10), das auf einer oder beider seiner Seiten (74 und 76) durch den Rasterdrucker (10) entsprechend Bilddaten mit Bildern bedruckt werden kann, das von rechteckiger Form ist, eine Längsachse (64), eine Vorderkante (66) und eine Hinterkante (68), die quer zur Längsachse (64) verlaufen, sowie zwei zueinander beabstandete parallel zur Längsach­ se (64) verlaufende Seitenkanten (70 und 72) hat und an dem nahe jeder Seitenkante (70 bzw. 72) jeweils ein seit­ licher Randabschnitt (78) vorgesehen ist, in dem eine Reihe in Längsrichtung des Blattmaterials (62) zueinander beabstandete Transportöffnungen (80) ausgebildet sind, und das nahe der Vorderkante (66) einen führenden Ab­ schnitt (88) hat, gekennzeichnet durch mindestens eine Einstellöffnung (90) im führenden Abschnitt (88) die ei­ ne senkrecht zu den Seitenkanten (70 und 72) verlaufende Einstellkante (92) hat.
20. Blattmaterial nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellöffnung (90) nahe einer der zwei Reihen Transportöffnungen (80) der Randabschnitte (78) zwischen diesen angeordnet ist.
21. Blattmaterial nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Transportöffnungen (80) jedes Randab­ schnittes (78) in Gruppen (R) mit gleichmäßig voneinander beabstandeten Transportöffnungen (80r) angeordnet sind, daß die Gruppen (R) in Längsrichtung des Blattmaterial s (62) durch Registrierzonen (1) voneinander beabstandet sind, in denen jeweils mindestens eine Registrier-Trans­ portöffnung (80i) von den regulären Transportöffnungen (80r) der Gruppen (R) visuell unterscheidbar vorgesehen ist, daß die Anordnung von Transportöffnungen (80) des einen Randabschnittes (78) der Anordnung von Transport­ öffnungen (80) des anderen Randabschnittes (78) ent­ spricht, daß jede Transportöffnung (80i bzw. 80r) des ei­ nen Randabschnittes (78) eine entsprechende Transportöff­ nung (80i bzw. 80r) im anderen Randabschnitt (78) hat, und daß die einander entsprechenden Transportöffnungen (80) jeweils auf einer senkrecht zu den Seitenkanten (70 und 72) verlaufenden gemeinsamen Linie angeordnet sind.
22. Blattmaterial nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Registrier-Transportöffnung (80i) jeder Re­ gistrierzone (I) von den regulären Transportöffnungen (80r) visuell dadurch unterscheidet, daß sie den regulä­ ren Abstand zwischen den regulären Transportöffnungen (80r) unterbricht.
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