-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Halbleitervorrichtungen mit
einer Membran bzw. einem Diaphragma, welche als Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtungen
mittels der Membran einen Druck erfassen können.
-
In
den 12A und 12B sind eine Schnittansicht
bzw. eine Draufsicht eines herkömmlichen Halbleiter-Drucksensors
dargestellt. Dabei handelt es sich um einen firmeninternen Stand
der Technik, der druckschriftlich nicht belegbar ist. Gemäß 12A besitzt der Halbleiter-Drucksensor einen P–-Silizium-Wafer 1 mit
einer Membran C, die durch Entfernen eines Teils des P–-Silizium-Wafers 1 ausgebildet
wird, sowie eine N–-Epitaxieschicht 2.
Gemäß 12B sind über der
Membran C einer Brückenschaltung
entsprechende P+-Diffusions-Meßwiderstände (Piezowiderstände) 3 ausgebildet.
An den Enden bzw. Kanten der Meßwiderstände 3 sind
Aluminiumverdrahtungen 4a–4d ausgebildet, die
mit ihren Außenanschlüssen verbunden
sind. Die Aluminiumverdrahtung 4a ist mit einer N+-Diffusionsschicht 6 verbunden,
die an der Oberfläche
der N–-Epitaxieschicht 2 ausgebildet
ist, und befindet sich ferner mit einem Stromversorgungsanschluß 5a der
Brückenschaltung
in Verbindung. Die Aluminiumverdrahtung 4d ist mit einem
Masseanschluß 5d der
Brückenschaltung
verbunden. Im Betrieb fließt
der Strom vom Stromversorgungsanschluß der Brückenschaltung durch die Aluminiumverdrahtung 4a,
wodurch das elektrische Potential den Meßwiderständen 3 zugeführt wird.
Wenn die Membran C durch einen Druck versetzt bzw. verschoben wird
und die Meßwiderstände 3 gedehnt
oder gepreßt
werden, ändert sich
der Widerstand der Meßwiderstände 3.
Somit ändert
sich das elektrische Potential im Mittelpunkt der Brückenschaltung.
Auf der Grundlage des elektrischen Potentials des Mittelpunkts wird
der Druck erfaßt.
-
Das
elektrische Potential der N–-Epitaxieschicht 2 wird über die
N+-Diffusionsschicht 6 auf eine
vorbestimmte Spannung festgelegt. Das elektrische Potential der
N–-Epitaxieschicht 2 wird
derart bestimmt, daß das
elektrische Potential der N+-Diffusionsschicht 6 und
der N–-Epitaxieschicht 2 größer oder
gleich zum elektrischen Potential der Meßwiderstände 3 ist. Das elektrische
Potential der Meßwiderstände 3 ist
größer oder
gleich zur Masse (elektrisches Potential 0). Folglich wird zwischen
der N–-Epitaxieschicht 2 und
den Meßwiderständen 3 keine Vorwärtsspannung
bzw. Vorspannung in Durchlaßrichtung
angelegt.
-
Da
jedoch tatsächlich
ein kleiner Leckstrom zwischen der N–-Epitaxieschicht 2 und
dem P–-Siliziumsubstrat 1 fließt, kann
im vorstehend beschriebenen Halbleiter-Drucksensor über der
N–-Epitaxieschicht
eine Potentialdifferenz auftreten bzw. existieren. Daher kann die
vorstehend beschriebene Beziehung für das elektrische Potential
der N+-Diffusionsschicht 6,
der N–-Epitaxieschicht 2 und
der Meßwiderstände 3 eventuell
nicht beibehalten werden.
-
In
den 13A und 13B ist die Potentialverteilung
des herkömmlichen
Halbleiter-Drucksensors dargestellt. Das elektrische Potential der
N–-Epitaxieschicht 2 in
der Nähe der
Meßwiderstände 3 kann kleiner
sein als das der Meßwiderstände 3.
Folglich wird der pn-Übergang
zwischen der N–-Epitaxieschicht 2 und den Meßwiderständen 3 in
Durchlaßrichtung
vorgespannt, weshalb ein größerer Leckstrom
von den Meßwiderständen 3 zur
N–-Epitaxieschicht 2 fließt. Folglich
wird der in die Meßwiderstände 3 fließende Strom
veränderbar,
weshalb eine genaue Erfassung des Drucks unmöglich wird.
-
Aus
der JP 08-204209 A, Patent Abstracts of Japan mit englischsprachiger Übersetzung,
ist eine Halbleitervorrichtung bekannt mit: einem Halbleitersubstrat,
das eine Membran bei einem Abschnitt des Substrats definiert, der
dünner
ist als das verbleibende Substrat; einer Schicht vom ersten Leitungstyp, die
an einer Oberfläche
des Halbleitersubstrats ausgebildet ist; Meßwiderständen vom zweiten Leitungstyp,
die in der Schicht vom ersten Leitungstyp und oberhalb der Membran
ausgebildet sind; und einem Bereich vom ersten Leitungstyp, der
zumindest einen Teil der Membran umgibt, wodurch ein elektrisches
Potential der Schicht vom ersten Leitungstyp festgelegt wird; wobei
die Meßwiderstände in einer Position
angeordnet sind, die von dem Bereich vom ersten Leitungstyp umgeben
ist.
-
Des
weiteren sind aus der
US
5 525 549 A ein Verfahren zur Herstellung eines Halbleiter-Beschleunigungssensors
und aus der
JP 63065679
A ein integrierter Halbleiter-Drucksensor bekannt, welche
verschiedene Schichtstrukturen aufweisen.
-
In
keiner der obigen bekannten Halbleitervorrichtungen sind Maßnahmen
zur Temperaturkompensation vorgesehen.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halbleitervorrichtung
mit einem sehr kleinen Leckstrom zu schaffen, bei welcher eine hochentwickelte
Temperaturkompensation durchgeführt
wird.
-
Die
Lösung
der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 15.
-
Demgemäß wird eine
Halbleitervorrichtung geschaffen, die ein eine Membran definierendes Halbleitersubstrat,
eine Schicht von einem ersten Leitungstyp, Meßwiderstände von einem zweiten Leitungstyp,
die über
der Membran ausgebildet sind, und einen Bereich vom ersten Leitungstyp
aufweist, mit dem das elektrische Potential der Schicht vom ersten
Leitungstyp festgelegt wird. Der Bereich vom ersten Leitungstyp
umgibt zumindest einen Teil der Membran, wobei die Meßwiderstände innerhalb
des Bereichs vom ersten Leitungstyp ausgebildet sind. wenn gemäß dem vorstehend
beschriebenen Aufbau der Bereich vom ersten Leitungstyp mit einem
elektrischen Potential versorgt wird, sind die Potentialänderungen über den
Bereich gering. Daher kann ein über den
pn-Übergang
zwischen den Meßwiderständen und
dem Bereich vom ersten Leitungstyp fließender Leckstrom verhindert
werden.
-
Elektrische
Verdrahtungen sind mit den Enden der Meßwiderstände verbunden. Eine der elektrischen
Verdrahtungen bzw. eine elektrische Leitung ist mit Masse verbunden.
Der Bereich vom ersten Leitungstyp muß nicht unter dem Teil der elektrischen Verdrahtung
ausgebildet sein, die mit Masse verbunden ist. Dieser Aufbau verhindert
einen dielektrischen Durchbruch, der durch die vom Rauschen zwischen
dem Bereich vom ersten Leitungstyp und der mit Masse verbundenen
elektrischen Verdrahtung erzeugten Potentialdifferenz hervorgerufen
wird.
-
Ein
Widerstand zur Temperaturkompensation ist in der Schicht vom ersten
Leitungstyp außerhalb
des Bereichs vom ersten Leitungstyp ausgebildet. Aufgrund dieses
Aufbaus kann eine durch Rückkopplung
hervorgerufene Schwingung verhindert werden, da die Schicht vom
ersten Leitungstyp zwischen dem Widerstand für die Temperaturkompensation
und der Membran angeordnet ist, und die Ladungsträger sich
zum Widerstand für
die Temperaturkompensation bewegen können ohne durch den die Meßwiderstände umgebenden
Bereich hindurchzutreten.
-
Die
Membran kann durch elektrochemisches Ätzen ausgebildet werden, wobei
das elektrische Potential der Schicht vom ersten Leitungstyp zugeführt wird.
Aufgrund dieser Tatsache ist die Potentialverteilung stabil und
die Dicke der Membran konstant.
-
Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen näher
beschrieben.
-
Es
zeigen:
-
1A eine
Draufsicht einer Halbleiter-Druckerfas sungsvorrichtung gemäß einem
ersten erfindungsgemäßen Aus
führungsbeispiel;
-
1B eine
Schnittansicht eines Sensorabschnitts A der Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß dem ersten
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
-
2A eine
Schnittansicht der Potentialverteilung im Sensorabschnitt A der
Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß 1B;
-
2B eine
Draufsicht einer Potentialverteilung im Sensorabschnitt A der Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung;
-
3A–3C Schnittansichten
von Herstellungsschritten für
die Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß 1B;
-
4A–4C Schnittansichten
von dem Schritt gemäß 3C nachfolgenden
Herstellungsschritten für
die Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung;
-
5A eine
teilweise Schnittansicht eines Zustands, in dem sich Ladungsträger bewegen, wenn
zwischen den Meßwiderständen 3 und
einem Widerstand 100 für
die Temperaturkompensation keine N+-Diffusionsschicht 6 ausgebildet
ist;
-
5B eine
teilweise Schnittansicht eines Zustands, in dem sich die Ladungsträger bewegen, wenn
zwischen den Meßwiderständen 3 und
dem Widerstand 100 für
die Temperaturkompensation eine N+-Diffusionsschicht 6 ausgebildet
ist;
-
6 eine
Draufsicht einer Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß einem
zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
-
7 eine
Draufsicht einer Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß einem
dritten erfindungsgemäßen Aus führungsbeispiel;
-
8 eine
Draufsicht einer Halbleiter-Druckerfassungvorrichtung gemäß einem
vierten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
-
9 eine
Schnittansicht einer Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß einem
fünften
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
-
10 eine
Draufsicht einer Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß einem
weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
-
11 eine
Draufsicht einer Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß einem
weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
-
12A eine Schnittansicht einer herkömmlichen
Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung;
-
12B eine Draufsicht der elektrischen Verbindungen
der Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß 12A;
-
13A eine Schnittansicht der Potentialverteilung
der Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß 12A;
und
-
13B eine Draufsicht der Potentialverteilung der
Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß 12A.
-
Erstes Ausführungsbeispiel
-
Die 1A zeigt
eine Draufsicht der Halbleiter-Druckerfassungvorrichtung gemäß einem
ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel.
Gemäß 1A besitzt
die Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung
einen Sensorabschnitt A, der einen Halbleiterdrucksensor und eine
Stromquelle B besitzt, die aus einer Stromquelle, einem Verstärker und
einer Regu liervorrichtung besteht (alle diese Vorrichtungen sind
nicht dargestellt). Der Sensorabschnitt A und die Stromquelle B
sind in einem Halbleiterchip ausgebildet, wobei jeder Chip bzw.
Baustein mit Metalldrähten
bzw. einer Metallverdrahtung verbunden ist. Ein Widerstand 100 für die Temperaturkompensation bzw.
Temperaturkompensationswiderstand ist im Halbleiterbaustein, in
dem sich der Halbleiter-Drucksensor befindet, ausgebildet, wobei
der von der Stromquelle in den Halbleiter-Drucksensor fließende Strom
auf der Grundlage der Widerstandsänderung des Temperaturkompensationswiderstands 100 geregelt
wird.
-
Die 1B zeigt
eine Schnittansicht der Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß diesem
Ausführungsbeispiel.
Der Aufbau des Halbleiter-Drucksensors wird nachfolgend im einzelnen
anhand der 1A und 1B beschrieben.
Gemäß 1B besteht
ein Substrat des Halbleiter-Drucksensors aus einem P–-Silizium-Wafer 1 und
einer N–-Epitaxieschicht 2,
die epitaktisch auf dem P–-Silizium-Wafer aufgewachsen
ist. Eine Membran C wurde durch Entfernen eines Teils des P–-Silizium-Wafers 1 ausgebildet.
Meßwiderstände (Piezowiderstände) 3, die
aus einer P+-Diffusionsschicht bestehen,
sind über
der Membran C in der Oberfläche
der N–-Epitaxieschicht 2 ausgebildet.
Auf der äußeren Oberfläche der
N–-Epitaxieschicht 2 ist
eine (nicht dargestellte) Passivierungsschicht ausgebildet.
-
Gemäß 1A sind
die jeweiligen Meßwiderstände 3 derart
miteinander verbunden, daß sie eine
Brückenschaltung
zusammensetzen, wobei die Aluminiumleitungen 4a–4d derart
ausgebildet sind, daß ein
jeweiliges Ende der Aluminiumlei tungen 4a–4d mit
einem Verbindungspunkt zwischen zwei Meßwiderständen 3 verbunden ist.
Das andere Ende der jeweiligen Aluminiumleitungen 4a–4d ist
mit den Bondanschlüssen 5a–5d verbunden.
Eine N+-Diffusionsschicht 6 (wie
sie in 1A durch gestrichelte Linien
angedeutet ist) wird in einem vorbestimmten Abstand vom Umfang der
Membran C ausgebildet. Die Meßwiderstände 3 und
die N+-Diffusionsschicht 6 werden
mit einer Oxidschicht bedeckt, die auf der N–-Epitaxieschicht 2 ausgebildet
ist. Die Aluminiumleitungen 4a–4d sind mit der N+-Diffusionsschicht 6 und den Meßwiderständen 3 über in vorbestimmten Abschnitten
des Oxids 7 ausgebildeten Kontaktlöchern bzw. -öffnungen
verbunden. Der im Sensorabschnitt A ausgebildete Bondanschluß 5a ist
mit einem Spannungsversorgungsanschluß der Stromquelle B verbunden
und besitzt das höchste
elektrische Potential von allen Bondanschlüssen 5a–5d.
Der Bondanschluß 5d ist
mit einem Masseanschluß verbunden.
Das elektrische Mittelpunktspotential der Brücke wird an den Bondanschlüssen 5b und 5c ausgegeben.
-
Zum
Verbinden der Meßwiderstände 3 mit der
N+-Diffusionsschicht 6 sind neben
dem vorstehend beschriebenen Verfahren auch irgendwelche weitere
Verdrahtungsverfahren möglich.
Beispielsweise können
die Meßwiderstände 3 über die
Aluminiumleitung 4a und den Bondanschluß 5a mit der Stromquelle
B verbunden sein, während
die N+-Diffusionsschicht 6 mit
einer (nicht dargestellten) außenseitigen
Spannungsversorgung, die von der Stromquelle B verschieden ist, über eine
andere (nicht dargestellte) Aluminiumverdrahtung verbunden sein,
die von der Aluminiumverdrahtung 4a verschieden ist, wobei
auch ein weiterer (nicht dargestellter) Bondanschluß verwendet
wird, der vom Bondanschluß 5a verschieden
ist. In diesem Zustand fließt
ein konstanter Strom in die Meßwiderstände 3,
weshalb die höchste
Spannung der N+-Diffusionsschicht 6 zugeführt wird.
-
Nachfolgend
wird die Arbeitsweise der vorstehend beschriebenen Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung
im einzelnen beschrieben. Sobald ein Nennstrom über den Bondanschluß 5a in
die jeweiligen Meßwiderstände 3 strömt, baut
sich ein elektrisches Potential über
den jeweiligen Meßwiderständen 3 auf.
Wenn die Membran C durch den Druck verschoben bzw. aus ihrer ursprünglichen
Lage gebracht wird, werden die Meßwiderstände 3 aufgrund der
Verschiebung der Membran C gedehnt oder zusammengedrückt. Die
gedehnten oder zusammengedrückten
Meßwiderstände 3 ändern ihren
Widerstand, weshalb sich ebenso das elektrische Mittelpunktspotential
der Bondanschlüsse 5b und 5c ändert. Da
sich der Widerstand der Meßwiderstände 3 in
Abhängigkeit
von der durch den Stromfluß in
den Meßwiderständen 3 oder
die atmosphärische
Temperatur erzeugten Wärme ändert, wird
der Strom auf der Grundlage des Ausgangssignals des Temperaturkompensationswiderstands 100 kontinuierlich
gesteuert.
-
Die 2A und 2B zeigen
die Potentialverteilung im Sensorabschnitt A der Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung
gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel.
Da gemäß 2A das
elektrische Potential der um die Membran C ausgebildeten N+-Diffusionsschicht 6 konstant ist,
sind die Änderungen
des elektrischen Potentials von der N+-Diffusionsschicht 6 zu
einer Grenze zwischen den Meßwiderständen 3 und
der N–-Epitaxieschicht 2 kleiner
als in den 13A und 13B.
Daher kann eine Vorspannung in Durchlaßrichtung des pn-Übergangs zwischen
den Meßwiderständen 3 und
der N–-Epitaxieschicht 2 verhindert
werden. Ebenso kann das Fließen
eines großen
Leckstroms in die N–-Epitaxieschicht 2 selbst
dann verhindert werden, wenn ein Potentialgradient bzw. -abfall
zwischen den Meßwiderständen 3 und
der N–-Epitaxieschicht 2 ausgebildet
wird.
-
Das
Verfahren zur Herstellung der Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung
gemäß 1B wird nunmehr
im einzelnen anhand der 3A–4C beschrieben.
Als erstes wird gemäß 3A die N–-Epitaxieschicht 2 epitaktisch
auf den P–-Silizium-Wafer 1 aufgewachsen
und gemäß 3B die Oxidschicht 7 auf
der gesamten oberen Oberfläche der
N–-Epitaxieschicht 2 ausgebildet.
Vorbestimmte Abschnitte auf der Oxidschicht 7 werden mittels
eines photolitographischen Ätzverfahrens
geätzt.
Anschließend
werden Phosphorionen durch den geätzten Abschnitt der Oxidschicht 7 implantiert
oder abgeschieden und die Phosphorionen in die N–-Epitaxieschickt 2 eindiffundiert
(Tiefe der Diffusion beträgt
2,0–2,5 μm), wodurch
gemäß 3C die
N+-Diffusionsschicht 6 ausgebildet
wird. Wie vorstehend beschrieben wurde, ist die N+-Diffusionsschicht 6 derart
ausgebildet, daß sie
einen Bereich, in dem die Membran C ausgebildet wird, umgibt.
-
Gemäß 4A wird
der für
das Ausbilden der N+-Diffusionsschicht 6 verwendete
geätzte
Abschnitt mit einer Oxidschicht 7a bedeckt, wobei ein Teil
der Oxidschicht 7 innerhalb der N+-Diffusionsschicht 6 geätzt wird.
Eine Oxidschicht 7B wird im geätzten Abschnitt ausgebildet
und Borionen durch die Oxidschicht 7b implantiert. Anschließend werden
die Borionen in die N–-Epitaxieschicht 2 eindiffundiert (Diffusionstiefe
beträgt
1,0–1,5 μm), wodurch
die Meßwiderstände 3 ausgebildet
werden. In der Oxidschicht 7b werden einige Kontaktöffnungen
bzw. -löcher
ausgebildet. Anschließend
werden gemäß 4B die
gemusterten Aluminiumleitungen 4a–4d ausgebildet, wodurch
die Meßwiderstände 3 über die Kontaktlöcher verbunden
werden. Folglich wird eine Brückenschaltung
durch die Meßwiderstände 3 und die
Aluminiumverdrahtung 4a–4d ausgebildet. Die Aluminiumleitung 4a ist
mit der N+-Diffusionsschicht 6 verbunden.
Ein Ende der jeweiligen Aluminiumleitungen 4a–4d ist
jeweils mit einem der Bondanschlüsse 5a–5d gemäß 1A verbunden.
-
Zur
Durchführung
des elektrochemischen Ätzvorgangs
wird an die N+-Diffusionsschicht 6 vom Bondanschluß 5a über die
Aluminiumverdrahtung 4a eine vorbestimmte Spannung Vcc
angelegt. Gleichzeitig wird die Oberfläche des P–-Silizium-Wafers gegenüber der
N–-Epitaxieschicht 2 geätzt, wodurch
die Membran C ausgebildet wird. Der Abschnitt des P–-Silizium-Wafers 1,
an dem die Membran C ausgebildet ist, besitzt eine Dicke von 1–2 μm.
-
Der Ätzvorgang
des P–-Silizium-Wafers 1 wird
gestoppt, da aufgrund einer anodischen Oxidationsreaktion eine Oxidschicht
auf dem P–-Silizium-Wafer 1 ausgebildet
wird, wenn das elektrische Potential des Siliziums größer ist
als die Passivierungsspannung. Wenn die vorbestimmte Spannung Vcc,
die größer als
die Passivierungsspannung ist, der N–-Epitaxieschicht 2 zugeführt wird,
wird am pn-Übergang
eine Verarmungsschicht ausgebildet und der Ätzvorgang an der Kante der
Verarmungsschicht im P–-Silizium-Wafer 1 gestoppt.
Wenn die Membran C durch Ätzen
der Oberfläche
des P–-Silizium-Wafers 1 ausgebildet
wird, sollte die Dicke der Verarmungsschicht derart konstant sein,
daß die
Dicke der Membran C konstant ist. Es ist wünschenswert, daß das elektrische
Potential der gesamten N–-Epitaxieschicht 2 das
gleiche Potential aufweist wie die vorbestimmte Spannung Vcc, wenn
die vorbestimmte Spannung Vcc der N+-Diffusionsschicht 6 zugeführt wird.
Tatsächlich
wird jedoch ein Potentialgradient bzw. Spannungsabfall in der N–-Epitaxieschicht 2 ausgebildet.
Daher ist die Dicke der Verarmungsschicht nicht konstant, weshalb
auch die Dicke der Membran C nur schwer auf einen konstanten Wert
eingestellt werden kann.
-
In
diesem Ausführungsbeispiel
wird das vorstehend beschriebene Problem wie folgt gelöst. Wenn
die vorbestimmte Spannung Vcc der N+-Diffusionsschicht 6 zugeführt wird,
nähert
sich das elektrische Potential der gesamten N+-Diffusionsschicht 6 an
das gleiche Potential an, d.h. das elektrische Potential der gesamten
ringförmigen
N+-Diffusionsschicht 6, die um
die Meßwiderstände 3 ausgebildet ist,
liegt auf dem gleichen Potential. Da die N+-Diffusionsschicht 6 um
den Bereich ausgebildet ist, in dem sich die Membran C befindet,
erstreckt sich die elektrische Verteilung nahezu parallel zur Oberfläche des P–-Silizium-Wafers 1,
wenn die vorbestimmte Spannung Vcc der N+-Diffusionsschicht 6 zugeführt wird. Daher
ist die Dicke der Membran C einheitlicher bzw. gleichmäßiger, da
die elektrische Verteilung stabil ist.
-
Der
Temperaturkompensationswiderstand 100 in dem Halbleiterbaustein
wird gleichzeitig zwischen dem Ausbilden des Oxids und dem Ausbilden der
Aluminiumverdrahtungen ausgebildet und ist durch Bondanschlüsse mit
der Stromquelle B verbunden. Auf diese Weise wird die Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung
gemäß den 1A und 1B vervollständigt.
-
Wenn
die N+-Diffusionsschicht 6 um den
Bereich ausgebildet wird, in dem die Membran C ausgebildet ist,
so kann eine Schwingung verhindert werden. Die 5A zeigt
eine Schnittansicht eines herkömmlichen
Sensorabschnitts A, wenn der Temperaturkompensationswiderstand 100 zwar
in dem Baustein ausgebildet ist, in dem der Sensorabschnitt A ausgebildet
ist, jedoch entfernt von der N+-Diffusionsschicht 6 liegt.
Beim Betrieb der Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß 5A mußte festgestellt
werden, daß aufgrund
einer Wechselbeziehung zwischen den Meßwiderständen 3 und einer (nicht dargestellten)
Temperaturerfassungsvorrichtung eine Schwingung bzw. Oszillation
auftrat.
-
Bei
einem pn-Übergang
zwischen den Meßwiderständen 3 und
der N–-Epitaxieschicht 2 wird
die Verarmungsschicht nicht nur in den aus der P+-Diffusionsschicht
bestehenden Meßwiderständen 3 sondern
auch in der N–-Epitaxieschicht 2 ausgebildet,
da eine Spannung vorliegt, die durch den vorbestimmten Stromfluß von der
Stromquelle B in die Meßwiderstände 3 erzeugt
wird. Aus dieser Verarmungsschicht ergibt sich ein parasitärer Kondensator.
Darüber
hinaus wird bei dem anderen pn-Übergang
zwischen dem Temperaturkompensati onswiderstand 100 und
der N–-Epitaxieschicht 2 eine
weitere Verarmungsschicht nicht nur in dem aus der P+-Diffusionsschicht
bestehenden Temperaturkompensationswiderstand 100, sondern
auch in der N–-Epitaxieschicht 2 ausgebildet.
Damit ergibt sich auch aus dieser Verarmungsschicht eine parasitäre Kapazität. Die Ladungsträger werden
von der Stromquelle über
die N+-Diffusionsschicht 6 den
beiden Verarmungsschichten zugeführt.
Wenn in diesem Zustand die elektrischen Potentiale der Meßwiderstände 3 geändert werden, ändern sich
auch die Verarmungsschichten der Meßwiderstände, weshalb sich die Ladungsträger entsprechend
der Breite der Verarmungsschicht bewegen.
-
Wie
vorstehend beschrieben wurde, wird der Temperaturkompensationswiderstand
im gleichen Baustein ausgebildet, in dem auch die Membran ausgebildet
ist, und da der Temperaturkompensationswiderstand 100 weiter
entfernt von der N+-Diffusionsschicht 6 liegt
als die Meßwiderstände 3,
bewegen sich die Ladungsträger über den
die Meßwiderstände 3 umgebenden
Bereich hin zum Temperaturkompensationswiderstand 100.
Daher werden die sich zum Temperaturkompensationswiderstand 100 hinbewegenden
Ladungsträger
durch die Ladungsträger
beeinflußt,
die sich zu den Meßwiderständen 3 hinbewegen.
Das um den Temperaturkompensationswiderstand 100 vorliegende
elektrische Potential der N–-Epitaxieschicht 2 ändert sich
durch den vorstehend beschriebenen Einfluß, weshalb sich auch die Dicke
der Verarmungsschicht ändert.
Ebenso ändert sich
der Widerstandswert des Temperaturkompensationswiderstands 100,
weshalb sich der Betrag des von der Stromquelle B zugeführten Stroms ändert. Die
Stromquelle B liefert somit einen falschen Strombetrag zum Sensorabschnitt
A, weshalb eine Regelung stattfindet, die auf dem falschen Strombetrag basiert.
Schließlich
tritt eine Schwingung bzw. Oszillation auf.
-
Die 5B zeigt
eine Schnittansicht der umgebenden N+-Diffusionsschicht 6 im
Sensorabschnitt A gemäß diesem
Ausführungsbeispiel.
Gemäß 5B ist
die Tiefe der N+-Diffusionsschicht 6 nahezu
doppelt so groß wie
die der Meßwiderstände 3 und des
Temperaturkompensationswiderstands 100, die aus einer P+-Diffusionsschicht bestehen. Im Betrieb wird
der N+-Diffusionsschicht 6 das
höchste
Potential zugeführt
und an den pn-Übergängen zwischen
den Meßwiderständen 3 oder
dem Temperaturkompensationswiderstand 100 und der N–-Epitaxieschicht 2 Verarmungsschichten
ausgebildet. Da die Bewegung der Ladungsträger an den Verarmungsschichten durch
die N+-Diffusionsschicht 6 ausgeführt wird
und die N+-Diffusionsschicht 6 zwischen
dem Temperaturkompensationswiderstand 100 und den Meßwiderständen 3 liegt,
können
sich die Ladungsträger zum
Temperaturkompensationswiderstand 100 bewegen, ohne durch
den Umgebungsbereich der Meßwiderstände 3 hindurchzutreten.
-
Das
höchste
elektrische Potential in diesem Ausführungsbeispiel bezieht sich
auf eine Beziehung, in der das elektrische Potential der N+-Diffusionsschicht 6 größer oder
gleich zum elektrischen Potential der Meßwiderstände 3 ist. Dieses
elektrische Potential wird derart eingestellt, daß das Potential
der N+-Diffusionsschicht 6 und
das Potential der N–-Epitaxieschicht 2 auf
dem gleichen oder einem größeren Potential
als das der Meßwiderstände 3 gehalten werden
kann, wodurch eine Vorspannung des pn-Übergangs in Durchlaßrichtung
verhindert wird. In diesem Zustand sollte das Potential der Meßwiderstände 3 vorzugsweise
auf eine derart hohe Spannung eingestellt werden, daß der Drucksensor
eine hohe Empfindlichkeit aufweist. Wenn das Potential der N+-Diffusionsschicht 6 und das Potential
der N–-Epitaxieschicht 2 auf
der höchsten
Spannung eingestellt ist, wie in diesem Ausführungsbeispiel, so kann nicht
nur die vorstehend beschriebene Beziehung erfüllt werden, sondern auch die
Empfindlichkeit verbessert werden. Wie vorstehend beschrieben wurde,
kann gemäß diesem
Ausführungsbeispiel eine
Schwingung bzw. Oszillation verhindert werden und ein Druck hochgenau
erfaßt
werden.
-
In
diesem Ausführungsbeispiel
wird die N+-Diffusionsschicht 6 derart
ausgebildet, daß sie
die gesamte Membran C umgibt. Es reicht jedoch aus, die N+-Diffusionsschicht 6 mit einer
Länge auszubilden,
die gleich der Länge
der Meßwiderstände 3 ist und
zwischen den Meßwiderständen 3 und
dem Temperaturkompensationswiderstand 100 liegt. Eine derartige
Anordnung wird Schwingungen verhindern.
-
Zweites Ausführungsbeispiel
-
Die 6 zeigt
eine Draufsicht einer Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß einem
zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel.
-
Die
N+-Diffusionsschicht 6 wird von
der Aluminiumverdrahtung 4a–4d durch die Oxidschicht (Isolationsschicht)
wie im ersten Ausführungsbeispiel isoliert.
Da die N+-Diffusionsschicht 6 mit
der höchsten
Spannung versorgt wird und die Aluminiumverdrahtung bzw. Leitung 4d über den
Bondanschluß 5d auf
Masse liegt, ist der elektrische Potentialunterschied zwischen der
N+-Diffusionsschicht 6 und der Aluminiumleitung 4d groß. Wenn über den
Bondanschluß 5d Rauschen
eingefangen wird, so kann der elektrische Potentialunterschied zwischen
der N+-Diffusionsschicht 6 und
der Aluminiumleitung 4d sehr viel größer werden. Folglich kann die
Oxidschicht (Isolationsschicht) an der Stelle durchbrechen, an der
sich die N+-Diffusionsschicht 6 und
die Aluminiumleitung 4d überlappen.
-
Daher
wird gemäß 6 die
N+-Diffusionsschicht nicht unter der Aluminiumverdrahtung 4d ausgebildet,
die über
den Bondanschluß 5d auf
Masse liegt. Das heißt
die N+-Diffusionsschicht 5 wird ringförmig ausgebildet
mit Ausnahme des Teils unterhalb der Aluminiumverdrahtung 4d.
Gemäß diesem Ausführungsbeispiel
findet kein Durchbruch an der Oxidschicht statt.
-
Hinsichtlich
der Aluminiumverdrahtungen 4b und 4c, die durch
die Bondanschlüsse 5b und 5c mit der
Stromquelle B verbunden sind, sollte der Einfluß des Rauschens auf die Aluminiumverdrahtungen 4b und 4c klein
sein, da die Stromquelle B im allgemeinen eine Schutzschaltung gegen
Rauschen beinhaltet. Dies bedeutet, daß die Oxidschicht nicht unterhalb
der Aluminiumverdrahtungen 4b und 4c durchbrechen
sollte. Die N+-Diffusionsschicht 6 muß jedoch
nicht unter den Aluminiumleitungen 4b und 4c ausgebildet
werden, selbst wenn der Einfluß aufgrund
von Rauschen gering ist.
-
Drittes Ausführungsbeispiel
-
Die 7 zeigt
eine Draufsicht einer Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung
gemäß einem
dritten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel.
-
Wenn,
wie vorstehend beschrieben wurde, die Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung betrieben wird
und das elektrochemische Stoppätzverfahren durchgeführt wird,
ist das elektrische Potential innerhalb der gesamten N+-Diffusionsschicht 6 nahezu gleich.
Da jedoch die N+-Diffusionsschicht 6 einen
widerstand besitzt, wird tatsächlich
eine elektrische Verteilung hervorgerufen. Wenn daher die N+-Diffusionsschicht 6 so
weit wie möglich
ist, kann eine durch den Widerstand hervorgerufene elektrische Verteilung
minimiert werden.
-
Die
Halbleiter-Druckerfassungvorrichtung gemäß 7 wird daher
mit einer so weit als möglichen
N+-Diffusionsschicht 6 ausgebildet.
Die N+-Diffusionsschicht 6 wird
mit Ausnahme der Bereiche, an denen die Membran C und die Bondanschlüsse 5a–5d ausgebildet
werden, über
dem Sensorabschnitt A ausgebildet. Daher ist der Unterschied des elektrischen
Potentials zwischen den Meßwiderständen 3 und
der N–-Epitaxieschicht 2 gering,
wenn die Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung in Betrieb ist, weshalb
die Leckstromeigenschaften im Sensorabschnitt A verbessert sind.
Wenn darüber
hinaus das elektrochemische Stoppätzen durchgeführt wird,
erstreckt sich die elektrische Verteilung nahezu parallel zur Oberfläche des
P–-Silizium-Wafers 1.
Somit ist die Dicke der Membran C einheitlich bzw. gleichmäßig.
-
In
diesem Ausführungsbeispiel
wird die N+-Diffusionsschicht 6 nicht über der
Membran C ausgebildet. Es kann jedoch die N+-Diffusionsschicht 6 derart über der
Membran C ausgebildet werden, daß die N+-Diffusionsschicht 6 die über der
Membran C ausgebildeten Meßwiderstände 3 nicht
beeinflußt.
-
Als
weiteres Verfahren zur Vergleichmäßigung der Dicke der Membran
C, kann eine ringförmige
oder feste Polygon-Aluminiumverdrahtung über der
gesamten N+-Diffusionsschicht 6 ausgebildet werden,
wobei zum Verbinden der Aluminiumverdrahtung mit der N+-Diffusionsschicht 6 Kontaktöffnungen
bzw. -löcher
in der Oxidschicht 7 ausgebildet sind. Da der Schichtwiderstand
von Aluminium gering ist (0,003 Ω/⎕)
im Vergleich zu dem von der N–-Epitaxieschicht 2 (800–2400 Ω/⎕)
oder der N+-Diffusionsschicht 6 (4 Ω/⎕),
und die Aluminiumverdrahtung die gesamte N+-Diffusionsschicht 6 bedeckt, kann
die Dicke der Membran C vergleichmäßigt werden.
-
Viertes Ausführungsbeispiel
-
Die 8 zeigt
eine Draufsicht einer Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß einem
vierten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel.
Diese Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung besitzt eine derartige
N+-Diffusionsschicht 6, daß sie den
Temperatur-Kompensationswiderstand 100 umgibt.
-
Wenn
der Temperaturkompensationswiderstand 100 durch die N+-Diffusionsschicht 6 umgeben wird,
kann der Temperaturkompensationswiderstand 100 von allen
Richtungen mit La dungsträgern
versorgt werden, an denen die N+-Diffusionsschicht 6 ausgebildet
ist. Somit ist jedweder Einfluß aufgrund der
Verarmung der Meßwiderstände 3 verringert.
Die vorstehend beschriebenen Schwingungen können daher vollständig verhindert
werden.
-
Fünftes Ausführungsbeispiel
-
Die 9 zeigt
eine Schnittansicht einer Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung gemäß einem fünften erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel. Gemäß 9 besitzt
diese Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung eine vergrabene N+-Diffusionsschicht 6a,
die an einer Grenze zwischen der N–-Epitaxieschicht 2 und
dem P–-Silizium-Wafer 1 ausgebildet
ist. Die vergrabene N+-Diffusionsschicht 6a ist oberhalb
eines Kegelabschnitts der Membran C oder oberhalb eines Bereichs
außerhalb
des Kegelabschnitts ausgebildet. Wenn die vergrabene N+-Diffusionsschicht 6a innerhalb
des Kegelabschnitts (d.h. eines Abschnitts, an dem anschließend ein
dünner Abschnitt
der Membran C ausgebildet wird) ausgebildet ist, ist der Abschnitt,
an dem die Membran C ausgebildet werden soll, selbst dann dick,
wenn sie geätzt
wird, da das elektrochemische Stoppätzverfahren durch das elektrische
Potential der Schnittstelle zwischen der N–-Epitaxieschicht 2 und
des P–-Silizium-Wafers 1 beeinflußt wird.
Wenn wie vorstehend beschrieben die vergrabene N+-Diffusionsschicht 6a an
der Grenze zwischen der N–-Epitaxieschicht 2 und dem
P–-Silizium-Wafer 1 ausgebildet
wird, erhält
man die gleichen Wirkungen wie im ersten Ausführungsbeispiel.
-
Hinsichtlich
des Verfahrens zur Herstellung der erfin dungsgemäßen Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung,
ist es notwendig, die vergrabene N+-Diffusionsschicht 6a durch
Abscheidung an einer vorbestimmten Stelle vor dem Ausbilden der
N–-Epitaxieschicht 2 auf
dem P–-Silizium-Wafer 1 auszubilden.
Vorzugsweise wird als Verunreinigung Antimon zwischen die N–-Epitaxieschicht 2 und
den P–-Silizium-Wafer 1 dotiert,
wodurch die eingegrabene N+-Diffusionsschicht 6a ausgebildet
wird, da sich die aus Antimon bestehende Form der eingegrabenen N+-Diffusionsschicht 6a kaum ändert, selbst
wenn ein thermisches Ausheilverfahren durchgeführt wird. Ebenso muß mit dem
vorstehend beschriebenen Verfahren eine N+-Diffusionsschicht 6 als
Kontaktschicht derart ausgebildet werden, daß die höchste Spannung (das elektrische
Potential der eingegrabenen N+-Diffusionsschicht 6a und
das elektrische Potential der N–-Epitaxieschicht 2 ist
größer als
das elektrische Potential der Meßwiderstände 3) der vergrabenen
N+-Diffusionsschicht 6a über die
N+-Diffusionsschicht 6 zugeführt wird.
In diesem Ausführungsbeispiel
beträgt
die Tiefe der N+-Diffusionsschicht 6 ungefähr 10 μm, während die
Tiefe der Meßwiderstände 3 1–1,5 μm beträgt.
-
Im
ersten bis fünften
Ausführungsbeispiel
ist das Diaphragma bzw. die Membran C quadratisch. Es sind jedoch
ebenso runde oder polygonförmige Membranen
möglich.
Wenn in diesen Fällen
die N+-Diffusionsschicht 6 entsprechend
der Form der Membran C ausgebildet ist, wird die Membran einheitlich
mit dem elektrischen Potential versorgt.
-
Im
dritten bis fünften
Ausführungsbeispiel kann
ein dielektrischer Durchbruch der Oxidschicht (Isolationsschicht)
verhindert werden, wenn die N+-Diffusionsschicht 6 nicht
unter der Aluminiumleitung 4d wie im zweiten Ausführungsbeispiel
ausgebildet ist.
-
Gemäß 10 wird
die N+-Diffusionsschicht 6 derart
ausgebildet, daß sie
lediglich zwei Seiten der Membran C umgibt. Bei diesem Aufbau erhält man die
gleichen Wirkungen wie im ersten Ausführungsbeispiel, wenn die Meßwiderstände 3 innerhalb
einer von der N+-Diffusionsschicht 6 umgebenen
Position ausgebildet sind (innerhalb der gestrichelten Linie, die
die zwei Ecken der N+-Diffusionsschicht 6 verbinden).
-
Gemäß 11 ist
die N+-Diffusionsschicht 6 derart
ausgebildet, daß sie
drei Seiten der Membran C umgibt. Bei diesem Aufbau kann die N+-Diffusionsschicht 6 die Meßwiderstände 3 solange
umschließen,
solange die Meßwiderstände 3 über der
Membran C ausgebildet sind.
-
Es
wird eine Halbleiter-Druckerfassungsvorrichtung offenbart, die eine
Membran aufweist, die an einem Abschnitt eines P–-Halbleitersubstrats
mit einer verringerten Dicke ausgebildet ist. An der Oberfläche einer
N–-Halbleiterschicht,
die auf dem Substrat ausgebildet ist, werden Meßwiderstände ausgebildet. In der N–-Halbleiterschicht
wird eine N+-Diffusionsschicht ausgebildet,
wodurch das elektrische Potential der N–-Schicht
festgelegt wird. Ein Bereich vom ersten Leitungstyp umgibt die Membran.
Wenn daher dem N–-Bereich ein elektrisches
Potential zugeführt
wird, ist der Spannungsabfall in der N–-Schicht
gering. Daher wird der zu einem pn-Übergang zwischen den Meßwiderständen und
dem N–-Bereich
fließende
Leckstrom verringert.