DE19813781C2 - Chirurgisches Instrument mit einem durchgehenden Hohlkanal für ein zweites Instrument - Google Patents

Chirurgisches Instrument mit einem durchgehenden Hohlkanal für ein zweites Instrument

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Abstract

Ein chirurgisches Instrument (10) weist einen rohrförmigen Schaft (12) auf, an dessen distalem Ende Arbeitselemente (14, 15), von denen zumindest eines beweglich ist, angeordnet sind, die über zumindest ein Betätigungselement (26) mit einem am proximalen Ende des Schaftes (12) angeordneten Griff (20) in Wirkverbindung stehen. Es wird vorgeschlagen, im Innern des Instruments (10) einen durchgehenden Hohlkanal (46) vorzusehen, durch den zumindest ein weiteres Instrument (30) einführbar ist (Fig. 1).

Description

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument, mit einem rohrförmigen Schaft, an dessen distalem Ende Arbeitselemente angeordnet sind, von denen zumindest eines spreizbar ist, wobei die Arbeitselemente über ein Betätigungselement mit einem am proximalen Ende des Schaftes angeordneten Griff zum Öffnen und Schließen der Arbeitselemente in Wirkverbindung stehen, und mit einem im Innern des Instruments durchgehenden Hohlkanal, durch den zumindest ein weiteres Instrument einführbar ist.
Ein derartiges chirurgisches Instrument ist aus der WO 96 22 056 A1 bekannt.
In einer Ausführung des dort dargestellten multifunktionalen chirurgischen Instruments sind die Arbeitselemente als beidsei­ tig spreizbare Maulteile ausgebildet. Im geschlossenen Zustand der Maulteile verschließen diese distalseitig im wesentlichen den Hohlkanal. Lediglich im mittigen Bereich jedes Maulteils ist eine kleine halbrunde Ausnehmung vorgesehen. Dadurch ent­ steht eine kleine Öffnung, durch die eine dünne Kanüle einer Spritze durchtreten kann, die von proximal her in den mittigen Hohlkanal des rohrförmigen Schaftes eingeschoben wur­ de.
Weitere medizinische Instrumente, die einen Hohlkanal aufwei­ sen, in den weitere Instrumente eingeführt werden können, sind aus der DE 33 37 016 T1, dem DE 91 05 399 U1, der DE 37 09 706 C2, der DE 196 05 615 A1 und der US 5 403 326 A bekannt.
Diesen Instrumenten ist gemeinsam, daß die Arbeitsinstrumente in geschlossenem Zustand den Hohlkanal verschließen.
Durch die zwischenzeitlich weit verbreitete minimal-invasive Chirurgie ist es üblich geworden, die im Körper stattfindenden Arbeitsvorgänge der chirurgischen Instrumente über Endoskope zu beobachten.
Diese Instrumente werden über Trokare in den Körper eingeführt, wobei zum Einführen der Trokare in den Körper re­ lativ kleine Inzisionen, also Einschnitte notwendig sind.
Wird ein chirurgisches Instrument, bspw. eine chirurgische Schere an einer anderen Stelle eingeführt als ein Endoskop, das den Schneidevorgang beobachten soll, sind zwei Inzisionen not­ wendig.
Da ein Bestreben in dieser Operationstechnik darin besteht, möglichst wenig Inzisionen anzufertigen, ist es bekannt gewor­ den, mehrere Instrumente über eine Inzision in den Körper ein­ zuführen.
Dabei liegen der Schaft bzw. das Rohr des chirurgischen Instru­ mentes und der Schaft bzw. das Rohr zur Aufnahme des Endoskopes nebeneinander. Da beide Instrumente in der Regel zumindest nä­ herungsweise einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, ebenso wie der Außenschaft, der diese beiden Instrumente umgreift, al­ so der Schaft, durch den diese beiden Instrumente nebeneinander liegend über eine Inzision in den Körper eingeführt werden, wird das Lumen des Außenschafts damit etwa nur zur Hälfte aus­ genützt. Ist somit ein gewisser Querschnitt eines chirurgischen Instruments vorgegeben, muß der Durchmesser des Außenschaftes unnötig groß gewählt werden. Selbst wenn ein Teil des verblei­ benden Zwischenraums eventuell als Spülkanal oder für andere Zwecke dienen kann, so wird doch stets das zur Verfügung ste­ hende Lumen ungenügend ausgenutzt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, hier Abhilfe zu schaf­ fen, und ein chirurgisches Instrument bzw. ein Instrumentensy­ stem zu schaffen, bei dem der äußere Schaftdurchmesser auch dann möglichst gering ist, wenn zusätzlich zu einem chirurgi­ schen Instrument noch ein weiteres Instrument durch dieselbe Inzision eingeführt werden soll.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß der Hohl­ kanal einen Querschnitt aufweist, der dem lichten Innen­ durchmesser des rohrförmigen Schaftes entspricht, und daß die Arbeitselemente derart ausgestaltet sind, daß diese weder im geschlossenen noch im gespreizten Zustand in den Querschnitt des Hohlkanals reichen.
Diese Maßnahmen haben den Vorteil, daß der gesamte innere Hohlraum des rohrförmigen Schaftes dazu zur Verfügung steht, um ein weiteres Instrument einzuführen. Der zur Verfügung stehende Querschnitt wird allenfalls noch durch das üblicherweise stan­ genförmige Betätigungselement eingeengt, falls dieses im Innern des Hohlraumes verläuft. Durch die Ausgestaltung der Arbeitse­ lemente derart, daß diese weder im geschlossenen noch im ge­ spreizten Zustand in den Querschnitt des Hohlraumes hineinrei­ chen, steht dieser in jedem Betriebszustand bzw. Arbeitszustand der Arbeitselemente in vollem Querschnitt zur Verfügung. So ist es bspw. möglich, in den durchgehenden Hohlraum ein Endoskop einzuführen, über das die Manipulationen, die mit den Arbeitse­ lementen durchgeführt werden sollen, visuell beobachtet werden können. Dadurch, daß die Arbeitselemente nicht in den Quer­ schnitt des durchgehenden Hohlraumes hineinreichen, kann andau­ ernd, bspw. beim Einführen des Instruments mit geschlossenen Maulteilen, dieser Vorgang durch das mittig eingeführte Endo­ skop beobachtet werden und dann, nach Einführen in den Körper, auch die Manipulationen der Arbeitselemente. Je nachdem, wie die Arbeitselemente ausgebildet sind, bzw. zu welchem Zweck sie vorgesehen sind, können diese zum Fassen und/oder zum Schnei­ den, zum Spreizen oder dgl. dienen. Da der gesamte Querschnitt des rohrförmigen Schaftes als Hohlraum zur Verfügung steht, kann bei relativ durchmessergeringen chirurgischen Instrumenten noch ein Endoskop mit ausreichender Licht- und Sichtstärke ein­ geschoben werden. Der Hohlkanal kann auch als Saug- und/oder Spülkanal herangezogen werden. Es ist auch die Kombination Saug-/Spülkanal und eingeführtes Endoskop möglich, wenn nämlich der Außendurchmesser des Endoskopschaftes geringer ist als der lichte Innendurchmesser des Hohlkanals, so daß in diesem Zwi­ schenraum um das Endoskop herum noch Flüssigkeiten oder gasför­ mige Medien zu- bzw. abgeführt werden können. Die Arbeitsele­ mente können auch als Spreizelemente bei einer Dissektion die­ nen, durch den Hohlraum können dann anderweitige Faß- oder Schneidinstrumente hindurchgeschoben werden.
Der Zusammenbau der ineinandergeschobenen Instrumente ist äu­ ßerst schlank, und als besonderer Vorteil ist hervorzuheben, daß die Funktionsfähigkeit des einen Instrumentes nicht durch das andere Instrument beeinträchtigt wird.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstrecken sich die am distalen Ende angeordneten Arbeitselemente in einer Ar­ beitsstellung etwa in einer Verlängerung der Rohrwand des rohr­ förmigen Schaftes.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß in dieser Stellung das chirurgische Instrument im Bereich des Schaftes und der Arbeitselemente die Form eines Rohres inne hat, das zum Einführen in den Körper durch einen Trokar hindurchgeschoben werden kann, so daß eine besonders raumsparende Ausgestaltung geschaffen ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Arbeits­ elemente selbst rohr- bzw. rohrabschnittförmig.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Arbeitselemente selbst einen großen Querschnitt aufweisen, aber seitlich nicht über den Schaft hinausstehen und den inneren Hohlkanal in einer ma­ ximalen Breite freigeben, so daß bei einer schlanken Bauweise des chirurgischen Instruments und maximaler Stabilität der Ar­ beitselemente ein maximaler innerer Hohlkanal zur Verfügung steht.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das zumindest eine Betätigungselement ebenfalls rohrförmig ausgebildet.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß das Betätigungselement, das im Innern des Instruments durchgeführt wird, den Hohlkanal ebenfalls geringstmöglich beeinträchtigt. Das Betätigungsele­ ment hat im wesentlichen Druck- oder Zugkräfte zu übertragen, so daß die Rohrgeometrie ideal ist, bei möglichst dünner Wand­ stärke hohe Kräfte zu übertragen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Betäti­ gungselement Steuerkurven darstellende Aussparungen auf, in die die Steuerzapfen der Arbeitselemente eingreifen.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Wirkverbindung zwischen Betätigungselement und den Arbeitselementen durch Maßnahmen be­ werkstelligt werden, die sich in Umfangsrichtung bzw. in Längs­ richtung des Betätigungselements erstrecken können, somit der innere Hohlkanal durch diese Bauelemente nicht beeinträchtigt ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wirkt das Betäti­ gungselement über gelenkige Zwischenstücke auf die Arbeitsele­ mente ein.
Diese Maßnahme hat ebenfalls den Vorteil, daß langerstreckte Lagen der gelenkigen Zwischenstücke möglich sind, die, sei es zum Einführen des Instrumentes selbst durch ein Trokar oder zum Einführen eines weiteren Instruments in den inneren Hohlraum, möglichst raumsparend angeordnet sind.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wirkt das Betäti­ gungselement über flexible Zwischenstücke auf die Arbeitsele­ mente ein.
Auch diese Maßnahme hat den Vorteil, daß schlanke, die Bauweise nicht vergrößernde oder den inneren Hohlkanal nicht beeinträch­ tigende Bauelemente vorhanden sind.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Arbeits­ elemente über Drehgelenke am Schaft gelagert.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß über die gelenkige Lagerung am Schaft eine ausreichende Stabilität der Arbeitselemente er­ zielt werden kann, wobei dies dennoch platzsparend durchzufüh­ ren ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Arbeit­ selemente über flexible Bänder oder Foliengelenke am Schaft ge­ lagert.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß flächige, in radialer Rich­ tung schlank bauende Lagerungen möglich sind, die wiederum für die ausreichende Stabilität sorgen, weder die Baubreite vergrö­ ßern, noch den inneren Hohlkanal sperrend beeinträchtigen.
Die Lagerung wird in einer weiteren Ausgestaltung so gewählt, daß diese eine möglichst breite Basis hat, vorzugsweise nahezu den Außendurchmesser des Rohrschafts. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, daß die Basis jeweils als Halbring mit zwei diametral gegenüberliegenden Lagerungspunkten ausgebildet ist, an dem die Arbeitselemente bzw. Maulteile angesetzt sind.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Arbeits­ elemente als zwei Maulteile einer Schere oder einer Faßzange ausgebildet.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß das chirurgische Instrument als ein häufig eingesetztes Instrument ausgebildet ist, bei dem bei den Faß- bzw. Schneidevorgängen auch sehr starke Kräfte übertragen werden müssen, die aufgrund der zuvor genannten Aus­ gestaltungen problemlos in schlanker Bauweise unter Freilassen eines großen Hohlkanals durchzuführen sind.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Maultei­ le als sich umfänglich etwa über 90° erstreckende, nebeneinan­ der liegende Rohrabschnitte ausgebildet, deren gegenüberstehen­ de Kanten scherenartig aneinander vorbeilaufen.
Diese bevorzugte Ausgestaltung hat den erheblichen Vorteil, daß mit dieser Ausgestaltung die Maulteile weder die Baubreite des Schaftes über dessen äußeren Umfang hinaus verbreitern, noch der innere Hohlkanal beeinträchtigt ist, so daß bei minimalem Schaftdurchmesser ein maximaler innerer Hohlkanal zur Verfügung steht, der vollkommen durchgängig ist, so daß auch die Instru­ mente über die Maulteile hinausgeschoben werden können, unab­ hängig davon, ob diese geschlossen oder gespreizt sind.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachste­ hend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den jeweils an­ gegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines ausgewählten Aus­ führungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen chirurgi­ schen Instruments, das als Schere ausgebildet ist, in das ein weiteres Instrument, nämlich ein Endoskop eingeschoben ist,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des distalen Endes des chirurgischen Instruments,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2 bzw. Fig. 4,
Fig. 4 eine teilweise längsgeschnittene Seitenansicht des distalen Endbereichs des chirurgischen Instruments von Fig. 1,
Fig. 5 eine gegenüber der Darstellung von Fig. 4 um 90° um die Schaftachse gedrehte Draufsicht auf den distalen Endbereich bei geschlossenen Maulteilen, und
Fig. 6 eine der Fig. 5 vergleichbare Darstellung mit geöff­ neten bzw. gespreizten Maulteilen.
In Fig. 1 ist ein chirurgisches Instrument in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Das chirurgische Instrument 10 ist eine Schere, die einen mit­ tigen längserstreckten rohrförmigen Schaft 12 aufweist.
Am distalen Ende des Schaftes 12 sind zwei Arbeitselemente 14, 15 angelenkt, die als Maulteile 16 und 17 ausgestaltet sind, wie das später noch näher beschrieben wird. Am proximalen Ende des Schaftes 12 ist ein Griff 20 angeordnet, der zwei Grifftei­ le 22 und 24 aufweist, die über ein Scharnier 25 miteinander verbunden sind.
Das Griffteil 24 ist fest mit der Außenseite des proximalen En­ des des Schaftes 12 verbunden, das Griffteil 22 ist das beweg­ liche Griffteil. Das bewegliche Griffteil 22 ist mit einem sich im Innern des Schaftes 12 erstreckenden Betätigungselement 26 verbunden, das die Form eines Rohres 28 aufweist. Der Außen­ durchmesser des Rohres 28 entspricht dabei dem lichten Innen­ durchmesser des rohrförmigen Schaftes 12. Durch Bewegen des be­ weglichen Griffteils 22 kann das Betätigungselement 26 im Schaft hin- und herverschoben werden.
Es ist auch möglich, daß das bewegliche Griffteil 22 fest mit dem Schaft 12 verbunden wird, und daß das unbewegliche Griff­ element 24 durch einen Schlitz im Schaft 12 durchreichend fest mit dem Betätigungselement 26 verbunden wird. Dann wird der Schaft 12 verschoben. Diese kinematischen Varianten werden in Abhängigkeit davon gewählt, ob beim Spreizen oder beim Schlie­ ßen der Arbeitselemente 14, 15 die maximale und für die Handha­ bungsperson am einfachsten aufzubringende Kraft ausgeübt werden soll. Am einfachsten ist dies für die Handhabungsperson so durchzuführen, daß die Griffteile 22 und 24 von Hand ergriffen und die Griffteile 22 und 24 aufeinander zu bewegt werden. Bei Faßzangen und Scheren spielt vorrangig die Schließkraft eine Rolle, bei Spreizern die Spreizkraft.
Das distale Ende des Betätigungselements 26 steht über später noch zu beschreibende Achsgelenke mit den Arbeitselementen 14, 15 in Verbindung, wobei in Fig. 1 die Schwenkachsen 38 und 39 zu erkennen sind, um die die Arbeitselemente 14, 15 verschwenkt werden, wenn das Betätigungselement 26 hin- und hergeschoben wird.
Im in Fig. 1 dargestellten Zustand sind die Arbeitselemente 14, 15 gespreizt.
Das chirurgische Instrument 10 ist nun so ausgebildet, daß von dem proximalen Ende her ein weiteres rohrförmiges Instrument 30, im dargestellten Ausführungsbeispiel ein Endoskop 32 einge­ schoben werden kann.
Der Außendurchmesser des Schaftes 34 des Endoskopes 32 ent­ spricht dabei etwa dem lichten Innendurchmesser des Rohres 28, das das Betätigungselement 26 darstellt. In Fig. 1 ist darge­ stellt, daß der Schaft 34 des Endoskopes 32 so weit durch das Instrument 10 hindurchgeschoben ist, daß dessen distales Ende bis nahezu an die äußeren distalen Enden der Arbeitselemente 14, 15 reicht. Diese Stellung kann bspw. dann gewählt werden, wenn das chirurgische Instrument 10 bzw. dessen Arbeitselemente 14, 15 an Ort und Stelle gebracht werden sollen, dies kann dann über die Okularmuschel 36 des Endoskopes 32 visuell verfolgt werden. Soll zwischen den scherenförmigen Maulteilen 16 und 17 ein Gewebe erfaßt und durchgetrennt werden, wird das Endoskop 32 entsprechend weit zurückgezogen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Endoskop als wei­ teres Instrument 30 in das chirurgische Instrument 10 einge­ schoben, es können selbstverständlich auch andere entsprechend ausgestaltete Instrumente eingeschoben werden.
In Zusammenhang mit den Fig. 2 bis 6 soll die nähere Ausgestal­ tung der Arbeitselemente 14 und 15 als scherenartige Maulteile 16 und 17 und deren Steuerung näher beschrieben werden.
In Fig. 2 ist ein Rohrstück 42 dargestellt, an dem die Maultei­ le 16 und 17 angebracht sind, das dann vom distalen Ende her in den Schaft 12 eingeschoben und mit diesem fest verbunden wird, wie das aus der Schnittdarstellung von Fig. 4 ersichtlich ist.
Dies erleichtert die Montage und Fertigung dieser Bauteile.
Aus den Darstellungen von Fig. 2 und 3 ist zu entnehmen, daß die Maulteile 16 und 17 als etwa rohrabschnittförmige Teile ausgebildet sind, die über sich quer zur Längsachse des Schaf­ tes 12 erstreckende Achszapfen (die hier nicht dargestellt sind) mit dem Rohrstück 42 verbunden sind.
Die Mittellängsachsen dieser Achszapfen sind dann die Dreh- bzw. Schwenkachsen 38 und 39 der Maulteile 16 und 17.
Die sich gegenüberstehenden Kanten 18 und 19 der Maulteile 16 und 17 sind so ausgebildet, daß sie scherenartig aneinander vorbei gleiten können, wodurch dann ein atraumatischer exakter Schnitt durchgeführt werden kann.
Dazu sind die Kanten 18 und 19 angeschrägt, wie das insbesonde­ re aus der Schnittdarstellung von Fig. 3 zu erkennen ist.
Das Maulteil 16 entspricht dabei einem sich etwas umfänglich über 90° hinaus erstreckenden Rohrabschnitt, der sich in etwa in Verlängerung der rohrförmigen Wand des Schaftes 12 er­ streckt.
Das andere Maulteil 17 ist im Bereich dessen Kante so radial nach innen gebogen, daß es unter das andere Maulteil, also ra­ dial weiter innenliegend bewegt werden kann. Bei der Spreizbe­ wegung bewegen sich die Maulteile 16 und 17, wie in Fig. 3 durch Pfeile angedeutet, voneinander weg, bei der entgegenge­ setzten Bewegung schließen sie sich wieder in die in Fig. 2 und 3 dargestellte Schließstellung. Dabei laufen die Kanten 18 und 19 scherenartig aneinander vorbei.
Die Steuerung der Spreizbewegung ist insbesondere aus Fig. 5 und 6 ersichtlich.
Daraus ist zu erkennen, daß an einem distalen Fortsatz 44 des Rohres 28 des Betätigungselements 26 als Steuerkurven 50 und 51 dienende Aussparungen vorgesehen sind, in die entsprechende Steuerzapfen 48 und 49 eingreifen, die radial nach innen von der Innenseite der Maulteile 16 und 17 vorspringen.
Die Steuerkurven 50 und 51 sind als Langlöcher ausgebildet, die sich zum distalen Ende hin V-förmig aufeinander zu bewegen.
Wird das Betätigungselement 16 bei geschlossener Stellung der Maulteile 16 und 17, wie sie in Fig. 5 dargestellt ist, nach distal verschoben, wie das durch einen Pfeil angedeutet ist, so werden die Steuerzapfen 48 und 49 durch die Steuerkurven 50 und 51 radial nach außen bewegt, wodurch die Maulteile 16 und 17 gespreizt werden, diese verschwenken dabei um die Achsen 38 und 39.
Wird das Betätigungselement 26 nach proximal bewegt, findet dann der umgekehrte Vorgang statt, d. h. die Maulteile 16 und 17 schließen wieder.
Diese Linearbewegung wird über das bewegliche Griffteil 22 be­ wirkt, das dazu mit dem Betätigungselement 26 in Wirkverbindung steht. Auch hier ist wieder eine kinematische Umkehr möglich, also das bewegliche Griffteil ist mit dem Schaft verbunden und das unbewegliche mit dem Betätigungselement.
Insbesondere aus der Schnittdarstellung von Fig. 3 ist zu er­ kennen, daß durch diese Konstruktion ein relativ großer innerer Hohlkanal 46 vorhanden ist, der weder durch sperrige Bauelemen­ te beeinträchtigt ist, noch bei der Schließ- bzw. Öffnungsbewe­ gung beeinträchtigt wird, da die Steuermechanismen bzw. Anlen­ kungspunkte jeweils umfänglich verteilt sind. Somit kann in das chirurgische Instrument 10 ein weiteres Instrument 30 einge­ schoben werden, das nur einen unwesentlich geringeren Außen­ durchmesser aufweist. Insgesamt gesehen, wie das aus Fig. 1 er­ sichtlich ist, benötigt der Zusammenbau aus chirurgischem In­ strument 10 und darin eingeschobenem weiteren Instrument 30 nur eine äußerst geringe radiale Baugröße, so daß beide Bauelemente über eine einzige kleine Inzision bzw. einen entsprechenden Trokar in einen Körper eingeführt bzw. von diesem abgezogen werden können.

Claims (12)

1. Chirurgisches Instrument, mit einem rohrförmigen Schaft (12), an dessen distalem Ende Arbeitselemente (14, 15) an­ geordnet sind, von denen zumindest eines spreizbar ist, wobei die Arbeitselemente (14, 15) über ein Betätigungs­ element (26) mit einem am proximalen Ende des Schaftes (12) angeordneten Griff (20) zum Öffnen und Schließen der Arbeitselemente (14, 15) in Wirkverbindung stehen, und mit einem im Inneren des Instrumentes (10) durchgehenden Hohl­ kanal (46), durch den zumindest ein weiteres Instrument einführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkanal (46) einen Querschnitt aufweist, der dem lichten In­ nendurchmesser des rohrförmigen Schaftes (12) entspricht, und daß die Arbeitselemente (14, 15) derart ausgestaltet sind, daß diese weder im geschlossenen noch im gespreizten Zustand in den Querschnitt des Hohlkanales (46) reichen.
2. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die am distalen Ende angeordneten Arbeitse­ lemente (14, 15) in einer Arbeitsstellung sich etwa in ei­ ner Verlängerung der Rohrwand des rohrförmigen Schaftes (12) erstrecken.
3. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitselemente (14, 15) selbst rohr- bzw. rohrabschnittförmig ausgebildet sind.
4. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Betäti­ gungselement (26) ebenfalls rohrförmig ausgebildet ist.
5. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (26) Steuerkurven (50, 51) darstellende Aussparungen aufweist, in die Steuerzapfen (48, 49) der Arbeitselemente (14, 15) eingreifen.
6. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement über gelenkige Zwischenstücke auf die Arbeitselemente (14, 15) einwirkt.
7. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement über flexible Zwischenstücke auf die Arbeitselemente (14, 15) einwirkt.
8. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitselemente (14, 15) über Drehgelenke (38, 39) am Schaft (12) gelagert sind.
9. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitselemente (14, 15) über flexible Bänder oder Foliengelenke am Schaft (12) ge­ lagert sind.
10. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Lagerstellen der Arbeitsele­ mente umfänglich möglichst weit voneinander beabstandet sind.
11. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitselemente (14, 15) als Maulteile (16, 17) einer Schere oder einer Faßzan­ ge ausgebildet sind.
12. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Maulteile (16, 17) als sich umfänglich etwa über 90° erstreckende, nebeneinanderliegende Rohrab­ schnitte ausgebildet sind, deren gegenüberstehende Kanten (18, 19) scherenartig aneinander vorbei laufen.
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