DE19820508C1 - Vorrichtung zum Umsetzen bzw. Transportieren einer Person - Google Patents

Vorrichtung zum Umsetzen bzw. Transportieren einer Person

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung (10) zum Umsetzen bzw. Transportieren einer insbesondere behinderten Person (12), umfassend eine Transporteinrichtung wie Patientenlifter oder Hebeeinrichtung mit einer Halterung (16), in der sich schwerkraftbedingt eine Gleitschiene (20) verschiebt, von der Befestigungen für ein Tragtuch (14) ausgehen.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Umsetzen bzw. Transportieren einer insbesondere behinderten Person umfassend eine Transporteinrichtung wie Patientenlifter oder Hebeeinrichtung, eine von der Transporteinrichtung gegebenenfalls über einen Gurt oder einen Zapfen ausgehende Halterung für zumindest ein kopf- und ein fußseitiges Bügelelement mit Befestigungen für ein die Person aufnehmendes Tragelement wie -gurt, wobei die Bügelelemente zu der Halterung derart verstell- wie verschwenkbar sind, dass die Person in dem Tragelement von einer liegenden Position in eine sitzende oder in etwa sitzende Position bewegbar ist und umgekehrt.
Eine entsprechende Vorrichtung ist der NL 192602 zu entnehmen. Dabei geht von einem Zapfen eine Halterung aus, in der drei ein Getriebe bildende Zahnräder angeordnet sind. Von den äußeren Zahnrädern gehen Arme aus, an deren Enden Bügelelemente angeordnet sind, die ihrerseits Befestigungselemente für ein Tragtuch aufweisen. Durch das zwischen den äußeren Zahnrädern und mit diesen kämmende mittlere Zahnrad wird bewirkt, dass ein Ver­ schwenken der mit dem Bügelelement verbundenen Arme synchron erfolgt. Zwar besteht durch das Getriebe die Möglichkeit, eine Person von einer liegenden Position in eine sitzende Position zu verschwenken und umgekehrt. Allerdings birgt die Konstruktion den Nachteil, dass aufgrund der über die Zahnräder übertragenen Kräfte eine regelmäßige Wartung erfolgen muss, um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Sollte jedoch eines der Zahnräder beschä­ digt sein, so ist die Vorrichtung nicht mehr nutzbar.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass ein problemloses Umsetzen einer Person von einer liegenden in eine sitzende Stellung und umgekehrt möglich ist, ohne dass Übertragungs­ elemente benötigt werden, die einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Dabei soll gleichzeitig die Möglichkeit gegeben sein, dass die Person selbst ohne fremde Hilfe in die gewünschte Position gelangt.
Erfindungsgemäß wird das Problem im Wesentlichen dadurch gelöst, dass die Bügelelemente vom jeweiligen ersten und zweiten Endbereich von zumindest einer Gleitschiene ausgehen, die die Halterung gleitend durchsetzt, dass die Gleitschiene entweder einen bogenförmigen Verlauf mit im Bereich der zu transportierenden Person liegenden Mittelpunkt oder einen geradlinigen Verlauf aufweist, und dass die Befestigungspunkte für das Tragelement im Bezug auf die Gleitschiene derart angeordnet sind, dass bei unabgestützter Person die Gleitschiene schwerkraftbedingt in der Halterung derart verschiebbar ist, dass die Person eine im Wesentlichen sitzende Position einnimmt.
Erfindungsgemäß erfolgt ein automatisches Umsetzen einer Person in Abhängigkeit von deren Stellung dahingehend, dass dann, wenn die Person aus der liegenden Position angehoben wird, ein automatisches Umsetzen in die sitzende Stellung erfolgt, indem sich die Gleit­ schiene innerhalb der Halterung schwerkraftbedingt automatisch derart verschiebt, dass die fußseitigen Befestigungspunkte abgesenkt und die kopfseitigen Befestigungspunkte des Haltegurts oder -tuchs angehoben werden. Hierdurch erfolgt ein automatisches Bewegen der Person von einer liegenden Stellung in eine sitzende. Umgekehrt wird dann, wenn die Person auf eine Liegefläche abgesetzt wird, bei weiterem Ablassen der Halterung ein Verstellen der Gleitschiene innerhalb der Halterung erfolgen, dass die Person zum Liegen gelangt und somit problemlos aus dem Gurtelement entfernt werden kann. Dabei ist bei geradlinigem Verlauf der Gleitschiene die Halterung in einem Umfang um eine senkrecht zum Verschiebeweg der Gleitschiene senkrecht verlaufende Achse drehbar, dass das erforderliche schwerkraftbedingte Verschwenken der Gleitschiene und damit dessen Gleiten in der Halterung zum Umsetzen der Person möglich ist. Dabei ist die Drehbewegung durch Anschläge begrenzbar.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Halterung zwei starr miteinander verbundene Aufnahmen für jeweils eine Gleitschiene umfasst, wobei die Aufnahme selbst einen Führungskanal für die Gleitschiene begrenzende Gleitelemente aufweist, die vorzugs­ weise als periphere Vertiefungen aufweisende Räder oder Rollen ausgebildet sind. Hierdurch wird das Gleitelement sicher in der Aufnahme geführt, wobei durch das Rollen der Gleit­ elemente ein reibungsarmes Verstellen möglich ist.
Die Aufnahmen selbst können bei geradlinigen Gleitschienen für sich oder über die Ver­ bindung als Einheit im erforderlichen Umfang drehbar sein.
Bei der Verwendung von Rollen als Gleitelemente ist vorgesehen, dass zumindest drei in einer Ebene verlaufende Rollen pro Aufnahme vorgesehen sind, wobei zwei Rollen als Ab­ stützung für die Gleitschiene und eine dritte Rolle zwischen diesen beiden oberhalb der Gleitschiene angeordnet sein sollten.
Der Drehpunkt jeder Aufnahme sollte im unteren Bereich oder unterhalb der Gleitschiene verlaufen.
Die die Führungskanäle für die Gleitschienen aufweisenden Aufnahmen selbst sollten vorzugsweise über eine Stange wie Rohr verbunden sein, die ihrerseits mit der Transport­ einrichtung wie z. B. Patientenlifter wie Deckenlifter verbunden ist.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das fußseitige Bügelelement einen vorzugsweise trapez- oder dreieckförmigen Rahmen aufweist, dessen Grundlinie mit den einen ersten Enden der Gleitschienen verbunden ist und von dessen gegenüberliegender Grundlinie bzw. Spitze die fußseitige Befestigung für das Trag-element ausgeht. Dabei kann die fußseitige Befestigung zum Rahmen verschwenkbar sein.
Des Weiteren sollte von jedem weiteren zweiten Ende der Gleitschienen jeweils ein kopfsei­ tiges Bügelelement vorzugsweise gelenkig ausgehen, das seinerseits jeweils eine kopfseitige Befestigung für das Tragelement aufweist.
Hierdurch ist ein automatisches Ausrichten der Bügelelemente auf die Stellung der anzuhe­ benden bzw. umzusetzenden Person gegeben, wodurch wiederum die Gleitschiene im erforderlichen Umfang innerhalb des Führungskanals verschoben wird.
Als Befestigungen selbst können auch sogenannte Clips dienen, an denen das Tragelement befestigt wird.
Um sicherzustellen, dass die Person in ihrer sitzenden Position durch Krafteinwirkung von außen nicht in eine möglicherweise nicht sehr stabile oder unangenehme Lage verschwenkt wird, ist vorgesehen, dass vom kopfseitigen Bereich des Tragelementes bzw. zumindest einem kopfseitigen Bügelelement oder einer kopfseitigen Befestigung ein Gurt oder gleich­ wirkendes Element ausgeht, der bei sitzender Position der Person mit dem zwischen den Aufnahmen verlaufenden Rohr verbindbar ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass sich die Gleitschienen in den Aufnahmen nicht mehr derart verstellen können, dass die Person in eine liegende Position gelangt.
Alternativ oder ergänzend kann von dem fußseitigen Bügelelement, insbesondere von einem zur Gleitschiene fernliegenden Rahmenabschnitt wie Grundlinie oder Spitze eine temporäre Verbindung durch zum Beispiel einen Gurt wie Doppelgurt hergestellt werden, wodurch die Person liegend transportiert werden kann, da sich die Gleitschiene sodann schwerkraftbedingt nicht verstellen kann. Auch besteht die Möglichkeit, durch Abnähungen in dem Gurt Auf­ nahmen auszubilden, die zum Beispiel in einen von dem fußseitigen Bügelelement ausgehen­ den Haken einbringbar sind, um einen gewünschten Neigungswinkel für die zu transportieren­ de Person einzustellen.
Ein besonders leicht gängiges automatisches Umsetzen einer Person von einer liegenden in eine sitzende Stellung und umgekehrt ergibt sich dann, wenn die Gleitschiene einen Radius r von insbesondere 400 < r < 250 mm, insbesondere 350 < r < 300 mm aufweist.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines Sitz-/Liegebügels in einer eine Person in einer liegenden Stellung aufnehmenden Position,
Fig. 2 den Sitz-/Liegebügel nach Fig. 1 in einer eine Person in einer sitzenden Position aufnehmenden Stellung,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Sitz-/Liegebügels gemäß Fig. 1 und 2,
Fig. 4 einen Ausschnitt des Sitz-/Liegebügels nach Fig. 3 mit entfernter Abdeckhaube einer eine Gleitschiene führend aufnehmenden Aufnahme,
Fig. 5 den Sitz-/Liegebügel nach Fig. 1 und 2 in Vorderansicht,
Fig. 6 eine Alternative zu der Darstellung gemäß Fig. 5 und
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform eines Sitz-/Liegebügels.
In den Fig. 1 und 2 ist rein prinzipiell ein Sitz-/Liegebügel 10 dargestellt, mit dem eine Person 12, die von einem Traggurt 14 aufgenommen ist, von einer liegenden Position in eine sitzende Position automatisch schwerkraftbedingt verschwenkbar ist, und zwar abhängig davon, ob die Person 12 auf einer Liegefläche aufliegt oder zu dieser beabstandet wird.
Der Sitz-/Liegebügel 10 weist als wesentliches Element zwei von jeweils einer Aufnahme 16, 18 geführt aufgenommene Gleitschienen oder -bügel 20, 22 auf, die innerhalb der Aufnahmen 16, 18 in von Rollen 24, 26, 28, 30, 32 begrenzten Führungskanälen 34, 36 gleitend ver­ schiebbar sind. Dabei ist nach den Ausführungsformen der Fig. 1-6 die Gleitschiene 20, 22 gebogen, wobei deren Krümmungsmittelpunkte auf der Höhe der zu transportierenden Person 12 liegen sollte, insbesondere im Bereich des Rückens bzw. Gesäßes.
Wie die Vorderansicht gemäß Fig. 5 mit entfernter Verkleidung der Aufnahmen 16, 18 zeigt, weisen die Rollen 24, 26, 28, 30, 32 zentrale Vertiefungen auf, die beispielhaft mit dem Bezugszeichen 38 und 40 versehen sind, wobei die Geometrie an die Außengeometrie der Gleitschienen oder -bügel 20, 22 angepasst ist.
Die Rollen 24, 26, 28, 30, 32 sind drehbar in plattenförmigen Halterungen 42, 44 der Aufnahmen 16, 18 gelagert, die ihrerseits über ein Rohr 46 verbunden sind, welches eine Befestigung 48 aufweist, die über einen nicht dargestellten Gurt oder Zapfen mit einem Deckenlifter oder einem sonstigen Transportgerät für behinderte Personen verbunden ist. Die Befestigung umfasst zwei Schenkel 48, 50, die von einem Zapfen 52 durchsetzt sind.
Wie nachstehend anhand der Gleitschiene 20 erläutert wird, geht vom jeweiligen Ende 56, 58 einer jeweiligen Gleitschiene 20, 22 ein Bügelelement 60, 74 aus, welches Befestigung für das Tragtuch 14 bildet. Das fußseitige Bügelelement 60 ist in Fig. 5 näher dargestellt. Das Bügelelement 60 wird von einem trapezförmigen Rahmen 62 gebildet, dessen Grundlinie 64 mit den Enden 56 der Gleitschienen 20, 22 gelenkig verbunden ist. Von der kürzeren Grundlinie 66 gehen sodann hakenförmige Befestigungen 68, 70 aus, in denen der Traggurt 14 mit seinen fußseitigen Enden 72 befestigt wird. Die hakenförmigen Befestigungen 68, 70 können zu dem Rahmen 60 verschwenkbar sein, wie durch die Fig. 4 angedeutet wird. Anstelle von hakenförmigen Befestigungen können auch Clipse oder sonstige geeignete Befestigungselemente verwendet werden.
Vom jeweiligen gegenüberliegenden Ende 58 geht jeweils ein stab-/rohrförmiges Bügel­ element 74, 76 mit nach außen gerichtetem hakenförmigem Befestigungselement 78, 80 aus. Das Bügelelement 74, 76 kann ebenfalls an dem Endabschnitt 58 der Gleitschiene 20, 22 oder an einem mit diesem verbundenen nicht näher bezeichneten Abschnitt angelenkt sein.
Befindet sich die Person 12 in der in Fig. 2 dargestellten Position, so kann von einer der Befestigungen 78, 80 oder von dem Traggurt 14 bzw. dem kopfseitigen Riemen 82 ausge­ hend ein Riemen oder Gurt in den Zapfen 54 der Halterung 48 eingehängt werden, wodurch sichergestellt wird, dass sich die Gleitschienen 20, 22 bei unkontrollierter Krafteinwirkung auf die Person 12 nicht verstellen können.
Wie die Fig. 6 verdeutlicht, besteht auch die Möglichkeit, das fußseitige Bügelelement 16 über einen Gurt 86 mit der Halterung 48 oder dem Rohr 46 zu verbinden, wodurch ein Verschieben der Gleitschienen 20, 22 zu den Aufnahmen 16, 18 unterbunden wird. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die Person in einer liegenden oder geneigten Position trans­ portiert werden kann. Der Gurt 86 weist nicht näher bezeichnete Abnähungen auf, die von einem von der Grundlinie 66 des Rahmens 60 ausgehenden Haken 88 oder gleichwirkenden Element durchsetzbar sind, wodurch die wirksame Länge des Gurtes 86 und somit die Transportposition der Person 12 eingestellt bzw. verändert werden kann.
Der erfindungsgemäße Sitz-/Liegebügel 10 ermöglicht es, dass die Person 12 schwerkraftbe­ dingt von einer liegenden in eine sitzende Position verschwenkt werden kann. Wird die Person 12 von einer Liegefläche angehoben, so verschiebt sich die Gleitschiene 20, 22 schwerkraftbedingt im Ausführungsbeispiel im Uhrzeigersinn in den Führungskanälen 34, 36, die erwähntermaßen von den Gleitrollen 24, 26, 28, 30, 32 begrenzt sind, so dass ein kon­ tinuierliches Umsetzen der Person 12 in die sitzende Stellung (Fig. 2) erfolgt. Dieses schwerkraftbedingte Verschwenken erfolgt automatisch, ohne dass es eines Getriebes oder ähnlicher mechanischer Einrichtungen bedarf. Hierdurch erfolgt ein gefahrloses Umsetzen, wobei stets sichergestellt ist, dass der Sitz-/Liegebügel 20 ordnungsgemäß arbeitet.
Insbesondere ist vorgesehen, dass die Gleitschiene bzw. der Gleitbügel 20, 22 einen Krüm­ mungsradius aufweist, der im Bereich zwischen 300 und 350 mm liegt, wobei der Mittel­ punkt erwähntermaßen im Bereich der anzuhebenden Person 12 verläuft. Das fußseitig im Ausführungsbeispiel einen trapezförmigen Rahmen 62 aufweisende Bügelelement 60 sollte als Verlängerung der Gleitschienen 20, 22 ausgebildet sein. Das Bügelelement 60 sollte vorzugsweise eine starre Einheit mit den Gleitschienen 20, 22 bilden, wodurch sichergestellt ist, dass der Angriffspunkt auf den fußseitigen Bügel 60 stets im notwendigen Abstand zu den von den Führungsrollen 24, 26, 28 bzw. 30, 32 gebildeten Führungskanälen 34, 36 verläuft, wodurch das erforderliche schwerkraftbedingte Verschieben der Gleitschiene 20, 22 in den Aufnahmen 16, 18 sichergestellt ist.
Anstelle von gebogenen Gleitschienen 20, 22 besteht gemäß Fig. 7 die Möglichkeit, dass ge­ radlinig verlaufende Gleitschienen 90 Aufnahmen 92 durchsetzen, wobei die Aufnahmen 92 einen durch Rollen 24, 26, 28 gebildeten Führungskanal 36 entsprechend der Ausführungs­ formen der Fig. 1-6 aufweisen. Allerdings ist die Aufnahme 92 um eine Achse 94 drehbar, wobei der Drehwinkel durch nicht dargestellte Anschläge begrenzt werden kann. Die Achse 94 sollte des Weiteren im unteren Bereich der Gleitschiene 90 verlaufen. Durch die drehbare Ausbildung der Aufnahme 92 und des geradlinigen Verlaufs der Gleitschienen 90 ergibt sich die gleiche Wirkung wie die der Fig. 1 und 6, nach denen die Gleitschienen 20, 22 gebogen und die Aufnahmen 16, 18 grundsätzlich unverdrehbar sind. Ansonsten entspricht die Kon­ struktion der Fig. 7 der der Fig. 1-6, so dass auf die diesbezügliche Offenbarung verwiesen wird.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Umsetzen bzw. Transportieren einer insbesondere behinderten Person (12) umfassend eine Transporteinrichtung wie Patientenlifter oder Hebeein­ richtung, eine von der Transporteinrichtung gegebenenfalls über einen Gurt oder einen Zapfen ausgehende Halterung (16, 18) für zumindest ein kopf- und ein fußseitiges Bügelelement (60, 74) mit Befestigungen (68, 70), (78, 80) für ein die Person auf­ nehmendes Tragelement wie Traggurt (14), wobei die Bügelelemente zu der Halte­ rung derart verstell- wie verschwenkbar sind, dass die Person in dem Tragelement von einer liegenden Position in eine sitzende oder in etwa sitzende Position bewegbar ist und umgekehrt, dadurch gekennzeichnet, dass die Bügelelemente (60, 74, 76) vom jeweiligen (ersten und zweiten) Endbereich (56, 58) von zumindest einer Gleitschiene (20, 22, 90) ausgehen, die die Halterung (16, 18, 92) gleitend durchsetzt, dass die Gleitschiene einen bogenförmigen Verlauf mit im Bereich der zu transportierenden Person (12) liegenden Mittelpunkt oder einen geradlinigen Verlauf bei sich um eine senkrecht zur Längsachse der Gleitschiene verlaufende Achse (94) drehender Halterung aufweist, und dass die Befestigungs­ punkte (68, 70, 78, 80) für das Tragelement (14) in Bezug auf die Gleitschiene derart angeordnet sind, dass bei unabgestützter Person die Gleitschiene schwerkraftbedingt in der Halterung derart verschoben ist, dass die Person eine im Wesentlichen sitzende Position einnimmt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung zwei starr miteinander verbundene Aufnahmen (16, 18) für jeweils eine Gleitschiene (20, 22) umfasst.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (16, 18) einen Führungskanal (34, 36) für die Gleitschiene (20, 22) begrenzende Gleitelemente (24, 26, 28, 30, 32) aufweist.
4. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (16, 18) zumindest drei in einer Ebene verlaufende den Führungs­ kanal (34, 36) für die Gleitschiene (20, 22) begrenzende Rollen (24, 26, 28, 30, 32) umfasst.
5. Vorrichtung nach zumindest Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (20, 22) unterseitig auf zwei Rollen (24, 28, 32) abgestützt ist und dass oberhalb des Führungskanals (34, 36) eine weitere Rolle (26, 30) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (16, 18) über eine Stange wie Rohr (46) verbunden sind, die ihrerseits mit der Transporteinrichtung verbunden ist.
7. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachsen (94) der Aufnahmen (92) vorzugsweise im unteren Bereich der jeweils einen geradlinigen Verlauf aufweisenden Gleitschienen (90) verlaufen.
8. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das fußseitige Bügelelement (60) einen vorzugsweise trapez- oder dreieckförmi­ gen Rahmen (62) aufweist, dessen eine Grundlinie (64) mit dem einen ersten Ende (56) der Gleitschienen (20, 22) verbunden ist, und von dessen gegenüberliegender Grundlinie (66) bzw. Spitze die fußseitige Befestigung (68, 70) für das Tragelement (14) ausgeht.
9. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die fußseitige Befestigung (68, 70) zu dem Rahmen (62) verschwenkbar ist.
10. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von jedem weiteren zweiten Ende (58) der Gleitschienen (20, 22) jeweils ein kopfseitiges Bügelelement (74, 76) vorzugsweise gelenkig ausgeht, das seinerseits jeweils eine kopfseitige Befestigung (78, 80) für das Tragelement (14) aufweist.
11. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vom kopfseitigen Bereich des Tragelements (14) bzw. zumindest einem der kopfseitigen Bügelelemente (74, 76) oder deren Befestigungen (78, 80) ein Ver­ bindungselement wie Gurt ausgeht, das bei sitzender Position der Person (12) mit der zwischen den Aufnahmen (16, 18) verlaufenden Stange wie Rohr (46) bzw. der Halterung (48) der Vorrichtung verbindbar wie einrastbar ist.
12. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von dem fußseitigen Bügelelement (60) ein gegebenenfalls in seiner Länge verstellbares Verbindungselement wie Gurt (86) mit dem die Aufnahmen (16, 18) verbindenden Rohr (46) bzw. der Halterung (48) der Vorrichtung zum liegenden bzw. geneigten Transport der Person (12) verbindbar ist.
13. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurt (86) Aufnahmen für ein von dem fußseitigen Bügelelement (60) ausgehendes Hakenelement zur Längenveränderung des Gurtes (86) aufweist.
14. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einen bogenförmigen Verlauf aufweisende Gleitschiene (20, 22) einen Radius r von insbesondere 400 < r < 250 mm, insbesondere 350 < r < 300 mm aufweist.
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