DE19843852A1 - Elektrische Glühlampe - Google Patents
Elektrische GlühlampeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine elektrische Glühlampe mit einem Lampengefäß (12), mindestens einem im Lampengefäß (12) angeordneten Leuchtkörper (14), der mindestens ein Leuchtkörperelement (15) zur Erzeugung von Strahlung im infraroten und im sichtbaren Bereich umfaßt, mindestens einem zumindest teilweise auf dem Lampengefäß (12) aufgebrachten Filter (35), der Strahlung im infraroten Bereich reflektiert und zumindest für ausgewählte Wellenlängen der Strahlung im sichtbaren Bereich durchlässig ist, wobei mindestens ein Leuchtkörperelement (15) flächig, insbesondere bandförmig, ausgebildet ist. Sie betrifft überdies ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen elektrischen Glühlampe.
Description
Die Erfindung betrifft eine elektrische Glühlampe, insbesondere eine
elektrische Glühlampe mit einem Lampengefäß, mindestens einem im
Lampengefäß angeordneten Leuchtkörper, der mindestens ein
Leuchtkörperelement zur Erzeugung von Strahlung im infraroten und im
sichtbaren Bereich umfaßt, mindestens einem zumindest teilweise auf dem
Lampengefäß aufgebrachten Filter, der Strahlung im infraroten Bereich
reflektiert und zumindest für ausgewählte Wellenlängen der Strahlung im
sichtbaren Bereich durchlässig ist. Eine derartige elektrische Glühlampe ist
bekannt aus der EP 0 588 541.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen
elektrischen Glühlampe.
Die von einer Glühlampe emittierte Strahlung hängt im wesentlichen von drei
Faktoren ab, nämlich der Leuchtkörpertemperatur T, dem spektralen
Emissionsgrad E der strahlenden Oberfläche sowie der Fläche A der
strahlenden Oberfläche (Stefan-Boltzmann-Gesetz). Bei Glühlampen sind die
beiden erstgenannten Faktoren durch die Schmelztemperatur und den tempe
ratur- und wellenlängenabhängigen spektralen Emissionsgrad ε des
Leuchtkörpermaterials nach unten begrenzt. Die strahlende Oberfläche A einer
Wendel berechnet sich gemäß Gleichung 1 zu
A = π.D.L (1)
mit D = Drahtdurchmesser und L = wirksame Drahtlänge.
Ein typischer Wert für A beträgt bei einer 12 V/50 W-Halogenglühlampe circa
30 mm2.
Nachteilig auf den Wirkungsgrad wirken sich Verluste aus, die im
wesentlichen von der in IR-Strahlung umgesetzten Leistung (circa 62%), von
den Endenverlusten (circa 10%) sowie den Füllgasverlusten (circa 10%)
bestimmt werden. Um die IR-Verluste signifikant zu reduzieren, wurden IR-
Strahlung reflektierende Beschichtungen (IRC = Infra-Red Coating) für den
Kolben der Glühlampen entwickelt, wie sie beispielsweise auch in der EP 0 588 541
erwähnt sind. Wichtig ist hierbei, daß die Anordnung von Glühwendel
und IR-Strahlung reflektierender Beschichtung der Art sein muß, daß die
reflektierte IR-Strahlung auf die Glühwendel fokussiert wird. Ursächlich für
eine unfokussierte Reflexion kann beispielsweise sein, daß die Wendelachse
nicht parallel zur Kolbenachse verläuft, weiterhin der im Laufe der
Lebensdauer einer Glühlampe auftretende Wendeldurchhang. Insbesondere,
da die IR-Strahlung reflektierende Schicht gewöhnlich auf der Kolbenaußen
seite angebracht ist, ist bei Ellipsoid-Kolben zu beachten, daß die
Kolbenaußenkontur von der Soll-Geometrie abweichen kann. Zu
berücksichtigen ist auch, daß bei Mehrfachreflexionen die Absorptions
wahrscheinlichkeit stark abnimmt.
Die bereits erwähnte EP 0 588 541 hat sich deshalb zur Aufgabe gemacht, eine
elektrische Glühlampe vorzuschlagen, bei der die Wendel und die IR-
Strahlung reflektierende Schicht in einem im wesentlichen unfokussierten Ver
hältnis zueinander angeordnet sind und dennoch eine zufriedenstellende
Absorption von IR-Strahlung sichergestellt wird. Die EP 0 588 541 sieht zur
Lösung dieser Aufgabe einen Glühfaden vor, der aus gewendelten Segmenten
von Wolfram-Draht besteht, die miteinander verbunden sind und von
Segmentlagerungen zwischen den Segmenten in einem im wesentlichen
rechteckigen Rahmen getragen werden.
Nachteilig an dieser Lösung ist zum einen, daß die Segmente aus gewendeltem
Wolfram-Draht nicht dicht genug gepackt werden können, um eine hohe
Wahrscheinlichkeit sicherzustellen, daß die IR-Strahlung bereits nach maximal
zwei Reflexionen auf den Glühfaden zurückgeleitet wird, da bei hoher
Packungsdichte die Gefahr von Kurzschlüssen zwischen einzelnen
gewendelten Drahtsegmenten besteht, beispielsweise durch Aufwachsungen
oder Erschütterungen. Auch ist zu berücksichtigen, daß es zu einer Lichtbogen
bildung kommen kann, sowie die Wendeln an der Verbindungsstelle zum
Lagerungsrahmen abbrechen können. Ein wesentlicher Nachteil besteht
insbesondere darin, daß das Wendeln des Wolfram-Drahtes zu einer
sogenannten "Strahlungsschwärzung" führt. Reines Wolfram, welches als
Leuchtkörpermaterial bevorzugt zur Anwendung kommt, besitzt - aufgrund
der Temperaturabhängigkeit seines spektralen Emissionskoeffizienten - bei
gleicher Temperatur nämlich eine um circa 40% höhere Lichtausbeute als der
schwarze Strahler. Dieser Selektivitätsgewinn geht beim Wendeln des Drahtes
teilweise verloren.
Einer Verringerung der Strahlungsschwärzung könnte man durch einer
Vergrößerung der Steigung begegnen. Dies würde jedoch der Forderung nach
kompakten Leuchtkörpern widersprechen.
Weiterhin besteht bei der Glühlampe nach dem Stand der Technik der EP 0 588 541
ein Nachteil darin, daß für die Glühwendeln nur Materialien in Frage
kommen, die hinsichtlich ihrer Sprödigkeit ein Wendeln erlauben.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Glühlampe
vorzuschlagen, die den Bau kompakter Leuchtkörper bei minimaler
Strahlungsschwärzung ermöglicht. Sie soll überdies die Gefahren von
Wendelkurzschlüssen, des Abbrechens der Wendel an ihrer Aufhängungsstelle
sowie der Lichtbogenbildung verringern und einen hohen Absorptionsgrad
von IR-Strahlung durch den Leuchtkörper ermöglichen. Sie soll weiterhin die
Verwendung von Materialien für den Leuchtkörper ermöglichen, die aufgrund
ihrer Materialeigenschaften für ein Wendeln nicht geeignet sind.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, die gattungsgemäße elektrische
Glühlampe mit einem Leuchtkörperelement zu versehen, das flächig,
insbesondere bandförmig ausgebildet ist.
Es ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur
Herstellung einer derartigen elektrischen Glühlampe vorzuschlagen. Diese
Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den Schritten gemäß Anspruch
31.
Durch die flächige Ausbildung des Leuchtkörperelements fällt die Wendel
herstellung komplett weg. Durch die inhärente Justierung eines aus einem oder
mehreren flächigen Leuchtkörperelementen gebildeten Leuchtkörpers in Bezug
auf die IR-Strahlung reflektierende Schicht fällt der Justageaufwand äußerst
gering aus. Insbesondere bei der Herstellung elliptischer Kolben können die
Anforderungen an die Geometrie des Kolbens gering gehalten werden,
wodurch sich auch hier der Herstellungsaufwand beträchtlich reduziert. Durch
die inhärente Justierung wird zwangsläufig der Ausschußanteil wesentlich
reduziert.
Das erfindungsgemäß verwendete flächige Leuchtkörperelement hat bei glei
cher Temperatur eine wesentlich höhere Lichtausbeute als ein gewendelter
Leuchtkörper, da die eingangs erwähnte Strahlungsschwärzung bei
ungewendelten flächigen Leuchtkörperelementen nicht auftritt.
Bei der Verwendung eines einzigen flächigen Leuchtkörperelements zum
Aufbau des Leuchtkörpers können zwangsläufig keine Lücken zwischen
einzelnen Segmenten entstehen, wodurch bei entsprechend breiter Ausbildung
des Leuchtkörperelements im Verhältnis zum Innendurchmesser des
Lampengefäßes sichergestellt werden kann, daß IR-Strahlung nach maximal
zwei Reflexionen an der IR-Strahlung reflektierenden Schicht wieder auf dem
Leuchtkörperelement auftrifft.
Windungskurzschlüsse und Lichtbogenbildung sowie das Abbrechen der
Wendel an der Aufhängungsstelle treten konstruktionsbedingt nicht auf.
In der erwähnten bevorzugten Ausführungsform ist das Leuchtkörperelement
einschichtig aufgebaut, beispielsweise aus Wolfram. Zur Förderung der
Abstrahlung in eine vorgesehene Richtung kann der dieser Richtung
gegenüberliegenden Oberfläche des Leuchtkörperelements eine Schicht zur
Reflexion von Strahlung mindestens im sichtbaren Bereich, beispielsweise eine
Spiegelschicht, gegenüberliegen.
Die Dicke des Leuchtkörperelements beträgt bevorzugt circa 5 bis 50 µm. Der
sich daraus ergebende geringe Leuchtkörperquerschnitt führt zu einer
geringen Wärmeableitung und reduziert dadurch zusätzlich die
Endenverluste. Bei einer Foliendicke von 10 µm vergrößert sich beispielsweise
die Oberfläche der eingangs erwähnten 50 W-Wendel auf 270 mm2, also um
den Faktor 8,5.
In weiteren bevorzugten Ausführungsformen ist das Leuchtkörperelement
mehrschichtig aufgebaut. Dies ermöglicht, für die Strahlungsschicht
Materialien zu verwenden, die beispielsweise aufgrund ihrer Sprödigkeit zur
Herstellung von Wendeln nicht in Frage kämen. Insbesondere lassen sich hier
Materialien mit einem höheren Emissionskoeffizienten als Wolfram für den
Aufbau der auf einer Basisschicht angeordneten Strahlungsschicht verwenden.
Hierdurch lassen sich Schichtdicken im µm-Bereich realisieren, die zur
Vermeidung von Absorptionsverlusten bei transparenten Strahlungsschichten
nötig sind. Durch Behandlung der Oberfläche bzw. durch Verwendung
spezieller Beschichtungstechniken, beispielweise der Nano-Technologie, läßt
sich die Oberfläche der Strahlungsschicht gegenüber der Oberfläche der
Basisschicht um ein Vielfaches vergrößern.
Bei mehrschichtiger Ausbildung des Leuchtkörperelements kann die
Basisschicht bzw. eine auf der Rückseite der Basisschicht aufgebrachte
Zusatzschicht aus einem Material gefertigt sein, das einen geringeren
Emissionskoeffizienten für Strahlung im infraroten und/oder sichtbaren
Bereich aufweist als die Strahlungsschicht. Gegenüber der Basisschicht bzw.
der Zusatzschicht kann, sofern Licht nur in einer bestimmten Richtung aus der
Glühlampe austreten soll, eine Schicht zur Reflexion von Strahlung mindestens
im sichtbaren Bereich, insbesondere eine Spiegelschicht, angeordnet sein.
Durch die Auftrennung in eine Basisschicht, die wiederum mehrschichtig sein
kann, sowie eine Strahlungsschicht, ist es möglich, das Material für die
Basisschicht unabhängig von seinem Emissionskoeffizienten aus einem für die
Herstellung von Folien und das Leiten von Strom optimalen Werkstoff zu
fertigen und andererseits die lichtemittierende Strahlungsschicht auf die
speziellen Anforderungen hohe Emission bzw. hohe Absorption gezielt
abzustimmen. Da das Leuchtkörperelement nicht gewendelt werden muß,
bietet sich hier sogar die Verwendung anderer als metallischer Werkstoffe mit
hoher Selektivität und hoher Emission im sichtbaren Spektralbereich an, wie
zum Beispiel spezielle Keramiken.
Der Leuchtkörper kann aus mehreren Leuchtkörperelementen zusam
mengesetzt sein, die beispielsweise nebeneinander oder höhenversetzt
angeordnet sein können. Im letzteren Fall ist es besonders vorteilhaft, die Breite
der Leuchtkörperelemente so zu wählen, daß sich eine Überlappung ergibt.
Sowohl ein einzelnes Leuchtkörperelement, als auch mehrere Leucht
körperelemente können hinsichtlich ihrer Gesamtbreite so dimensioniert
werden, daß diese 25-100% des Innendurchmessers des Lampengefäßes
beträgt.
Durch die Zusammenschaltung mehrerer Leuchtkörperelemente lassen sich
Gesamtflächen erreichen, die ein Absenken der Leuchtkörper
elementtemperatur auf Werte um circa 2.000 K ermöglichen. Dies führt zu
einer starken Absenkung der Verdampfungsrate und somit zu einer
Lebensdauerverbesserung. Die mit der Temperaturabsenkung verbundene
Rotverschiebung kann durch einen zweckmäßigerweise leuchtenseitig
angebrachten Blaufilter kompensiert werden.
Aufgrund der hohen Lichtausbeute ist ein Betrieb an Solarzellen, Akkus, etc.
möglich. Damit wird eine umweltschonende Beleuchtungstechnik in Gebieten,
die nicht an das elektrische Versorgungsnetz angeschlossen sind, möglich.
Dadurch daß der Leuchtkörper im Lampengefäß mit einer Spannvorrichtung,
beispielsweise einer Feder, verbunden ist, die den Leuchtkörper bzw. die
Leuchtkörperelemente gespannt hält, wird ein Durchhang der flächigen
Leuchtkörperelemente, beispielsweise durch Alterung oder in Abhängigkeit
der räumlichen Montage der Lampe, vermieden. Der Strompfad im
Lampenkörper umfaßt in entsprechender Weise einen längenvariablen
Abschnitt, der bevorzugt parallel zur Spannvorrichtung angeordnet ist und
beispielsweise aus mehreren, parallel angeordneten gefalteten Molybdän-
Bändern bestehen kann.
Besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, die IR-Strahlung reflektierende
Schicht in Form mehrerer Filter auszubilden, die in Richtung der
Strahlungsausbreitung hintereinander angeordnet sind und hinsichtlich ihrer
wellenlängenabhängigen Reflexionsfaktoren so aufeinander abgestimmt sind,
daß sich ein hoher Gesamtreflexionsfaktor für Strahlung im infraroten Bereich
ergibt. Für die Beschichtung kommen bevorzugt gemischt-metallische und di
elektrische Systeme zum Einsatz.
Dadurch daß im Strompfad im Bereich einer Quetschung des Lampengefäßes
ein Folienabschnitt, zum Beispiel aus Molybdän-Folie, vorgesehen ist, entfällt
dort eine Aufheizung durch IR-Strahlung. Die Anschlüsse sind daher kälter als
bei bekannten Ausführungsformen, was zu einer weiteren Reduzierung der
Endenverluste führt.
Je nach Anwendungszweck kann das Lampengefäß evakuiert sein oder mit
einem Füllgas gefüllt sein, wobei das Füllgas in vorteilhafter Weise mindestens
ein Halogen enthält.
Hinsichtlich der Anordnung von Leuchtkörper und Lampengefäß kommen
verschiedene Varianten in Betracht: Zum einen können Leuchtkörper und
Lampengefäß eben ausgebildet sein und parallel zueinander angeordnet sein,
sie können jedoch auch konzentrisch ausgebildet sein. Beispielsweise kann das
Lampengefäß konzentrisch um den Leuchtkörper angeordnet sein. Besonders
vorteilhaft ist es dann, wenn der Leuchtkörper konzentrisch um eine Schicht
zur Reflexion von Strahlung mindestens im sichtbaren Bereich, insbesondere
eine Spiegelschicht, angeordnet ist. Das Lampengefäß kann hierbei runden,
elliptischen oder rechteckförmigen Querschnitt aufweisen.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Un
teransprüchen definiert.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele unter Hinweis auf die beigefügten
Zeichnungen näher beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Glühlampe gemäß
einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Glühlampe von Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Glühlampe;
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Glühlampe gemäß
einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 5 einen Querschnitt durch die Glühlampe gemäß Fig. 4;
Fig. 6 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Glühlampe
gemäß einer dritten Ausführungsform; und
Fig. 7 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Glühlampe
gemäß einer vierten Ausführungsform.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine erfindungsgemäße Glühlampe 10, bei der in ei
nem kolbenförmigen Lampengefäß 12 ein Leuchtkörper 14 mit einem
einzelnen Leuchtkörperelement 15 angeordnet ist. Der Kolben 12 besteht
bevorzugt aus Quarz- oder Hartglas. Die Materialwahl für das
Leuchtkörperelement 15 hängt insbesondere davon ab, ob ein ein- oder
mehrschichtiger Aufbau gewählt wird. Bei einschichtigem Aufbau kommen als
Material für das Leuchtkörperelement 15 insbesondere Wolfram, jedoch auch
beispielsweise die Carbide von Wolfram und Molybdän in Betracht. Bei mehr
schichtigem Aufbau wird eine Basisschicht mit einer Strahlungsschicht
verbunden. Während die Basisschicht beispielsweise ein Metallband sein kann,
können als Strahlungsschicht durchsichtige Selektivstrahler oder metallisch
reflektierende Selektivstrahler verwendet werden. Unter den durchsichtigen
Selektivstrahlern ist SiC besonders hervorzuheben, während bei den metallisch
reflektierenden Selektivstrahlern beispielsweise die Carbide von Wolfram und
Molybdän in Betracht kommen. Bei mehrschichtigem Aufbau kann, wenn es
der Anwendungszweck erfordert, auch beidseits der Basisschicht eine
Strahlungsschicht aufgebracht sein. Für das Aufbringen von Schichten auf eine
Basisschicht kommen bekannte Abscheidungstechniken, insbesondere jedoch
das Sol-Gel-Verfahren sowie das Dip-Coating in Betracht.
Das Leuchtkörperelement 15 ist vorliegend bandförmig ausgebildet und weist
eine Dicke D von vorzugsweise 5 bis 50 µm auf, wobei bei mehrschichtigem
Aufbau die Dicke der Strahlungsschicht bevorzugt im Bereich von 1-5 µm
liegt. Bei Verwendung eines einzelnen Leuchtkörperelements 15 kann seine
Breite B bis zu 100% des Kolbeninnendurchmessers betragen, wobei
Ausführungsformen mit einem Verhältnis aus Leuchtkörperelementbreite zu
Kolbeninnendurchmesser von 0,8 bis 0,9 bevorzugt sind. Die eine Seite des
Leuchtkörperelements 15 ist an einen Molybdän-Stift 16 angeschweißt, der
wiederum mit einer Molybdän-Folie 18 verbunden ist. Die Molybdän-Folie 18
ist ihrerseits mit einer stiftförmigen Molybdän-Stromzuführung 20 verbunden,
die aus dem Lampengefäß 12 heraussteht. Im Bereich der Quetschungsstelle 22
sorgt die Molybdän-Folie für eine zuverlässige Abdichtung des Kolben
innenraums von der Umgebung. Die andere Seite des Leuchtkörperelements 15
ist verbunden zum einen mit einer Feder 24, zum anderen mit vier gefalteten
Molybdän-Bändern 26. Die Feder 24 sorgt dafür, daß das Leuchtkörperelement
15, unabhängig von äusseren Einflüssen, beispielsweise
Temperaturschwankungen, Alterung, Orientierung bei der räumlichen
Montage der Lampe 10, etc., gespannt bleibt. Durch Ausbildung der Feder 24
aus Wolfram ist sichergestellt, daß der Hauptanteil des Stroms dem Leuchtkör
perelement 15 über die Molybdän-Bänder 26 zugeführt wird. Würde der
Hauptstromanteil über die Feder 24 fließen, würde diese ausglühen und
dadurch ihre Federeigenschaften verlieren. Anstatt Molybdän-Bändern 26
kommen auch Bänder aus anderen geeigneten Materialien in Betracht. Durch
Ausbildung zu gefalteten Bändern ist deren Variabilität hinsichtlich der Länge
sichergestellt. Andere Möglichkeiten für Spannvorrichtungen bzw. der Re
alisierung längenvariabler Anteile des Strompfads sind für den Fachmann
offensichtlich. Eine bevorzugte Möglichkeit zum Verbinden der Feder 24 sowie
der Molybdän-Bänder 26 mit dem Leuchtkörperelement 15 ist Schweißen. Die
Molybdän-Bänder 26 sind ihrerseits im Bereich der Quetschungsstelle 28 über
eine Molybdän-Folie 30 mit einer stiftförmigen Stromzuführung 32 verbunden.
Die Vorteile der Molybdän-Folie 18 gelten auch für die Molybdän-Folie 30.
Der Kolben 12 ist im Bereich 34 mit einem Filter 35 in Form einer IR-Strahlung
reflektierenden Beschichtung versehen. Dieser Filter 35 ist zumindest für
ausgewählte Wellenlängen aus dem Bereich des sichtbaren Lichts durchlässig.
Beispiele für derartige Beschichtungen können der EP 0 588 541 entnommen
werden. Der Innenraum des Kolbens 12 kann evakuiert sein, kann jedoch auch
mit einem Füllgas, bevorzugt ein Halogen enthaltend, gefüllt sein.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Glühlampe. In
dem dort gezeigten Ausführungsbeispiel liegt das Verhältnis aus Breite des
Leuchtkörperelements 15 zum Innendurchmesser des Kolbens 12 bei über 90%.
Eingezeichnet sind ferner beispielhafte Verläufe 36, 38, 40, 42 von IR-
Strahlung. Wie hieraus deutlich hervorgeht, kann durch geeignete Wahl des
Verhältnisses aus Leuchtkörperelementbreite und Kolbeninnendurchmesser
sichergestellt werden, daß die IR-Strahlung nach maximal zwei Reflexionen
wieder auf dem Leuchtkörperelement 15 auftrifft.
Zur Herstellung einer derartigen Glühlampe wird zunächst mindestens ein
mindestens ein flächiges, insbesondere bandförmiges Leuchtkörperelement
umfassender Leuchtkörper, wobei mit dem Leuchtkörperelement Strahlung im
infraroten und im sichtbaren Bereich erzeugbar ist, mit zwei elektrisch
leitenden Anschlußelementen verbunden. Diese Kombination wird in einem
Lampengefäß 12 angeordnet, welches anschließend gasdicht versiegelt wird,
wobei die Anschlußelemente aus dem Lampengefäß hervorstehen. Ab
schließend wird zumindest im Bereich 34 des Lampengefäßes die Beschichtung
35 aufgebracht, die Strahlung im infraroten Bereich reflektiert und zumindest
für ausgewählte Wellenlängen von Strahlung im sichtbaren Bereich
durchlässig ist.
Eine gegebenenfalls vorzusehende Spannvorrichtung 24 wird vorzugsweise
ebenfalls durch Schweißen mit dem Leuchtkörperelement 15 vor dem
Anordnen der Kombination in dem Lampengefäß 12 verbunden.
Die Fig. 4 und 5 zeigen in schematischer Draufsicht bzw. Quer
schnittansicht eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Glühlampe. Der Leuchtkörper 14 wird in diesem Ausführungsbeispiel von
zehn Leuchtkörperelementen 15 gebildet, die abwechselnd auf zwei
Höhenniveaus angeordnet sind. Die Leuchtkörperelemente 15 sind hinsichtlich
ihrer Breite so ausgebildet, daß die Lücken der zwei benachbarten, sich auf der
anderen Höhe befindenden Leuchtkörperelemente überdeckt wird. Die
Leuchtkörperelemente sind in zwei Klemmschienen 44, 46 eingespannt, wobei
drei Spannfedern 48, 50, 52 vorgesehen sind, um die Leuchtkörperelemente 15
über die Klemmschienen in gespanntem Zustand zu halten. Die
Leuchtkörperelemente 15 können ein- oder mehrschichtig aufgebaut sein. Mit
dem in Fig. 5 dargestellten Aufbau ist eine Abstrahlung von Licht in einen
Halbraum möglich. Der Pfeil 54 zeigt die Abstrahlrichtung an. Der Rückseite 56
der Leuchtkörperelemente 15 liegt ein hochpolierter Spiegel 58 gegenüber, der
dazu dient, Strahlung sowohl im infraroten, als auch im sichtbaren Bereich zu
reflektieren. In besonders günstiger Weise wird weiterhin die Rückseite 56 der
Leuchtkörperelemente 15 von einem Material gebildet, das einen möglichst
geringen Emissionskoeffizienten im gesamten Spektralbereich aufweist sowie
einen möglichst hohen Absorptionsgrad, insbesondere im infraroten
Strahlungsbereich. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Abstrahlverhalten der
Rückseite 56 der Leuchtkörperelemente 15 auf das Reflexionsvermögen des
gegenüberliegenden Spiegels abgestimmt ist, d. h. der Spiegel 58 soll in dem
Spektralbereich möglichst gutes Reflexionsverhalten zeigen, in dem die Rück
seite 56 der Leuchtkörperelemente 15 viel abstrahlt.
Bei mehrschichtigem Aufbau der Leuchtkörperelemente 15 kann die
Vorderseite 60 der Leuchtkörperelemente 15 von einer Schicht gebildet sein,
die möglichst im sichtbaren Bereich gutes Abstrahlverhalten zeigt. Zur
Reflexion des von der Vorderseite 60 abgestrahlten Anteils im infraroten
Bereich ist das Lampengefäß 12 auf der Seite, die der Vorderseite der
Leuchtkörperelemente 15 gegenüberliegt, mit einem Filter 35 versehen, der aus
mehreren Schichten zusammengesetzt ist. Vorliegend ist eine Schicht 35a auf
der Innenseite des Lampengefäßes 12 aufgebracht, während eine zweite
Schicht 35b auf der Außenseite des Lampengefäßes 12 aufgebracht ist. Die
beiden Schichten 35a, 35b können aufeinander abgestimmt sein, so daß sich in
der Summe ein möglichst hoher Reflexionsfaktor für Strahlung im infraroten
Bereich ergibt.
Das Lampengefäß 12 ist über drei Befestigungselemente 62a, 62b, 62c in einem
Leuchtengehäuse 64 befestigt, die außerdem der Wärmeableitung dienen. Auf
dem Leuchtengehäuse 64 kann ein Farbfilter 66, insbesondere ein Blaufilter
aufgebracht sein. Der Blaufilter dient insbesondere dazu, die mit der
Temperaturabsenkung, die durch die erfindungsgemäße Glühlampe möglich
wird, einhergehende Rotverschiebung zu kompensieren.
Durch die Überlappung der einzelnen Leuchtkörperelemente 15 wird ein
hoher Absorptionsgrad erzielt. Alternativ, bei geringerem Absorptionsgrad,
können die Leuchtkörperelemente in vorbestimmtem Abstand nebeneinander,
d. h. auf einer Höhe, angeordnet sein.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der vier Leuchtkör
perelemente 15 höhenversetzt in einem Lampengefäß mit kreisförmigem
Querschnitt angeordnet sind. Die Filter 35a und 35b sind an der Innen- bzw.
Außenseite des Lampengefäßes 12 aufgebracht. Durch die Gesamtbreite der
Leuchtkörperelemente 15, die den Leuchtkörper 14 bilden, im Verhältnis zum
Innendurchmesser des Lampengefäßes 12, kann auch hier erreicht werden, daß
von den Leuchtkörperelementen 15 ausgesandte IR-Strahlung nach maximal
zwei Reflexionen wieder auf den Leuchtkörperelementen 15 auftrifft.
Fig. 7 zeigt als Beispiel für einen koaxialen Aufbau der Glühlampe einen
Querschnitt durch eine Ausführungsform, bei der der Leuchtkörper 14 konzen
trisch um eine Reflexions-, insbesondere Spiegelschicht 58, angeordnet ist. Das
Lampengefäß 12 ist an seiner Innenseite sowie seiner Außenseite mit Filtern
35a bzw. 35b beschichtet. Die in den Fig. 6 und 7 dargestellten
Ausführungsformen bieten den Vorteil einer einfacheren Vakuumdichtung,
einer besseren Druck- und Vakuumbeständigkeit des Lampengefäßes 12, die
Möglichkeit der Nutzung vorhandener Vormaterialien, beispielsweise Rohre
und Fassungen, sowie die Möglichkeit des Einsatzes in bestehenden Leuchten.
Bei der Verwendung mehrerer Filter 35 kann eine Aufheizung des Lam
pengefäßes 12 wirksam verhindert werden, indem leuchtkörperseitig ein FIR-
Filter (Far-Infra-Red) aufgebracht wird. Hierdurch verlängert sich sowohl die
Filterlebensdauer, als auch die Lampenperformance, während zusätzlich die
Verwendung kostengünstiger, weil thermisch anspruchsloser Gläser als
Filtersubstrat ermöglicht wird.
Gemäß nicht dargestellter Ausführungsformen kann der Querschnitt des Lam
pengefäßes, in dem der Leuchtkörper 14 untergebracht ist, auch ellipsenförmig
oder rechteckförmig sein. Das Lampengefäß kann länglich oder U-förmig, aber
auch kugelförmig sein und kann eine oder mehrere Quetschstellen aufweisen.
Bei Verwendung mehrerer Leuchtkörperelemente können diese sowohl seriell,
als auch parallel verschaltet sein. Insbesondere die serielle Verschaltung kann
bei geeigneter Dimensionierung an Netzspannung betrieben werden, wodurch
Vorschaltgeräte entfallen.
Claims (35)
1. Elektrische Glühlampe mit:
einem Lampengefäß (12),
mindestens einem im Lampengefäß (12) angeordneten Leuchtkörper (14), der mindestens ein Leuchtkörperelement (15) zur Erzeugung von Strahlung im infraroten und im sichtbaren Bereich umfaßt,
mindestens einem zumindest teilweise auf dem Lampengefäß (12) aufgebrachten Filter (35, 35a, 35b), der Strahlung im infraroten Bereich reflektiert und zumindest für ausgewählte Wellenlängen der Strah lung im sichtbaren Bereich durchlässig ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Leuchtkörperelement (15) flächig, insbesondere bandförmig ausgebildet ist.
einem Lampengefäß (12),
mindestens einem im Lampengefäß (12) angeordneten Leuchtkörper (14), der mindestens ein Leuchtkörperelement (15) zur Erzeugung von Strahlung im infraroten und im sichtbaren Bereich umfaßt,
mindestens einem zumindest teilweise auf dem Lampengefäß (12) aufgebrachten Filter (35, 35a, 35b), der Strahlung im infraroten Bereich reflektiert und zumindest für ausgewählte Wellenlängen der Strah lung im sichtbaren Bereich durchlässig ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Leuchtkörperelement (15) flächig, insbesondere bandförmig ausgebildet ist.
2. Glühlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Leuchtkörperelement (15) einschichtig aufgebaut ist.
3. Glühlampe nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Leuchtkörperelement (15) eine Vorderseite (60) und eine
Rückseite (56) aufweist und der Vorder- oder der Rückseite eine
Schicht (58) zur Reflexion von Strahlung mindestens im sichtbaren Be
reich, insbesondere eine Spiegelschicht gegenüberliegt.
4. Glühlampe nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke des Leuchtkörperelements (15) in einem Bereich von 5
bis 50 µm liegt.
5. Glühlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Leuchtkörperelement (15) mehrschichtig aufgebaut ist.
6. Glühlampe nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Leuchtkörperelement (15) eine Basisschicht und mindestens
eine Strahlungsschicht zur Erzeugung von Strahlung im infraroten
und sichtbaren Bereich umfaßt.
7. Glühlampe nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Leuchtkörperelement (15) eine Vorderseite (60) und eine
Rückseite (56) aufweist und die Vorderseite von der Strahlungsschicht
und die Rückseite von der Basisschicht oder einer Zusatzschicht ge
bildet wird, wobei die Basisschicht oder die Zusatzschicht einen ge
ringeren Emissionskoeffizienten für Strahlung im infraroten und/oder
sichtbaren Bereich aufweist, als die Strahlungsschicht.
8. Glühlampe nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Basisschicht oder der Zusatzschicht eine Schicht (58) zur Re
flexion von Strahlung mindestens im sichtbaren Bereich, insbesondere
eine Spiegelschicht gegenüberliegt.
9. Glühlampe nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Strahlungsschicht eine Dicke von weniger als 50 µm, insbe
sondere weniger als 10 µm aufweist.
10. Glühlampe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Strahlungsschicht durch Abscheidung auf der Basisschicht
erzeugbar ist.
11. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Leuchtkörper (14) mehrere nebeneinander angeordnete
Leuchtkörperelemente (15) umfaßt.
12. Glühlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Leuchtkörper (14) mehrere höhenversetzt angeordnete
Leuchtkörperelemente (15) umfaßt.
13. Glühlampe nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ungeradzahligen Leuchtkörperelemente (15) auf einer ersten
Höhe und die geradzahligen Leuchtkörperelemente (15) auf einer
zweiten Höhe angeordnet sind, wobei der Abstand zwischen zwei be
nachbarten geradzahligen bzw. zwischen zwei benachbarten unge
radzahligen Leuchtkörperelementen (15) kleiner ist als die Breite des
dazwischen angeordneten ungeradzahligen bzw. geradzahligen
Leuchtkörperelements (15).
14. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite des Leuchtkörpers (14) 25 bis 100% des Innen
durchmessers des Lampengefäßes (12) beträgt.
15. Glühlampe nach Anspruch einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Lampengefäß (12) der Leuchtkörper (14) mit einer Spannvor
richtung (24) verbunden ist, die den Leuchtkörper (14) gespannt hält.
16. Glühlampe nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannvorrichtung mindestens eine Feder (24) umfaßt.
17. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Strompfad im Lampengefäß (12) mindestens einen längen
variablen Abschnitt (26) umfaßt.
18. Glühlampe nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der längenvariable Abschnitt (26) parallel zur Spannvorrichtung
(24) angeordnet ist.
19. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie mehrere in Richtung der Strahlungsausbreitung hintereinan
der angeordnete Filter (35a, 35b) aufweist, deren wellenlän
genabhängige Reflexionsfaktoren zur Erzielung eines hohen Gesam
treflexionsfaktors für Strahlung in infraroten Bereich aufeinander ab
gestimmt sind.
20. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Leuchtkörpermaterial Wolfram umfaßt.
21. Glühlampe nach einem der Ansprüche 15 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Spannvorrichtungsmaterial Wolfram umfaßt.
22. Glühlampe nach einem der Ansprüche 17 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß der längenvariable Abschnitt mehrere parallel angeordnete, ge
faltete Molybdän-Bänder (26) umfaßt.
23. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Lampengefäß (12) konzentrisch um den Leuchtkörper (14) an
geordnet ist.
24. Glühlampe nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Leuchtkörper (14) konzentrisch um eine Schicht (58) zur Re
flexion von Strahlung mindestens im sichtbaren Bereich, insbesondere
eine Spiegelschicht angeordnet ist.
25. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Lampengefäß (12) einen runden, elliptischen oder rechteck
förmigen Querschnitt aufweist.
26. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Leuchtkörper (14), Lampengefäß (12) und Filter (35; 35a, 35b) der
art bemessen und angeordnet sind, daß Strahlung im sichtbaren Be
reich nur in einem Halbraum oder einem geringeren Raumausschnitt
aus dem Lampengefäß (12) austritt.
27. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Lampengefäß (12) eine oder zwei Quetschstellen (22; 28) für
einen luftdichten Abschluß des Lampengefäßhohlraums aufweist.
28. Glühlampe nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich einer Quetschstelle (22; 28) im Strompfad ein Folien
abschnitt (18; 30), insbesondere aus Molybdän, vorgesehen ist.
29. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Lampengefäß (12) evakuiert ist.
30. Glühlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Lampengefäß mit einem Füllgas, insbesondere mit einem
mindestens ein Halogen enthaltenden Füllgas, gefüllt ist.
31. Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Glühlampe,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- a. Verbinden mindestens eines, mindestens ein flächiges, insbe sondere bandförmiges Leuchtkörperelement (15) umfassenden Leuchtkörpers (14), wobei mit dem Leuchtkörperelement (15) Strahlung im infraroten und im sichtbaren Bereich erzeugbar ist, mit zwei elektrisch leitfähigen Anschlußelementen (16, 32);
- b. Anordnen der Kombination aus Schritt a) in einem Lam pengefäß (12);
- c. gasdichtes Versiegeln des Lampengefäßes (12), so daß die An schlußelemente (20; 32) von außerhalb des Lampengefäßes (12) kontaktierbar sind;
- d. Aufbringen mindestens eines Filters (35a; 35b), der Strahlung im infraroten Bereich reflektiert und zumindest für aus gewählte Wellenlängen von Strahlung im sichtbaren Bereich durchlässig ist, zumindest auf einen Teilbereich (34) des Lam pengefäßes (12).
32. Verfahren nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbinden von Schritt a) durch Schweißen bewirkt wird.
33. Verfahren nach einem der Ansprüche 31 oder 32,
dadurch gekennzeichnet,
daß Schritt a) weiterhin das Verbinden des Leuchtkörpers (14) mit
einer Spannvorrichtung (24) umfaßt.
34. Verfahren nach Anspruch 33,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung zwischen Leuchtkörper (14) und Spannvor
richtung (24) durch Schweißen hergestellt wird.
35. Verfahren nach einem der Ansprüche 31 bis 34,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der Anschlußelemente (20; 32) von Schritt a)
einen längenvariablen Abschnitt (26) umfaßt.
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