DE19857210A1 - Verfahren zum Freischalten einer SIM-Karte - Google Patents
Verfahren zum Freischalten einer SIM-KarteInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Freischalten einer Subscribe-Identify-Module (SIM)-Karte eines Mobiltelefons für einen Mobilfunk-Kunden für ein eingestelltes Leistungsmerkmal oder zum Ändern eines Leistungsmerkmals, für das die SIM-Karte freigeschaltet ist. Um das Freischalten von SIM-Karten zu beschleunigen, schlägt die Erfindung ein Verfahren vor, das gekennzeichnet ist durch die nachfolgenden Schritte: DOLLAR A - Anwahl eines Kommunikationsnetzwerks über ein Endgerät, DOLLAR A - Herstellen einer Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerk, DOLLAR A - Ermittlung der Identität des Kunden, DOLLAR A - Durchlaufen eines computergestützten Dialogs, der zumindest die Ermittlung der Kartennummer der SIM-Karte umfaßt, DOLLAR A - Übermittlung der Identität des Kunden und der Kartennummer der SIM-Karte an einen Mobilfunk-Netzwerkbetreiber über eine Datenübertragungsverbindung, und DOLLAR A - Eingabe der übermittelten Daten in eine Datenbank des Netzwerkbetreibers.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Freischalten einer
Subscribe-Identify-Module (SIM)-Karte eines Mobiltelefons für einen
Mobilfunk-Kunden für ein Leistungsmerkmal oder zum Ändern eines
Leistungsmerkmals, für das die SIM-Karte freigeschaltet ist.
Die Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zur Durchführung eines
Verfahrens zum Freischalten einer Subscribe-Identify-Module (SIM)-Karte
eines Mobiltelefons für einen Mobilfunk-Kunden für ein Leistungsmerkmal
oder zum Ändern eines Leistungsmerkmals, für das die SIM-Karte
freigeschaltet ist, wobei die Vorrichtung über ein Endgerät durch den
Kunden anwählbar.
Derartige Verfahren und Vorrichtungen sind in unterschiedlichen
Ausführungsformen aus dem Stand der Technik bekannt. Wenn ein
Mobilfunk-Kunde ein Mobiltelefon in einem Mobilfunk-Netzwerk nutzen
möchte, muß er zunächst ein Mobiltelefon und eine SIM-Karte erwerben.
Die SIM-Karte weist einen kleinen Speicherchip auf, auf dem bspw. die
Kartennummer der SIM-Karte, Angaben zur Identifikation des Kunden und
mehrere Namen mit Rufnummern abgespeichert werden können. Um das
Mobiltelefon in dem Mobilfunk-Netzwerk betreiben zu können, muß die
SIM-Karte erst von einem Mobilfunk-Netzwerkbetreiber freigeschaltet
werden. Im Rahmen des Freischaltens wird die SIM-Karte einem bestimmten
Kunden zugeordnet, wird die Anschrift und Bankverbindung des Kunden bei
dem Mobilfunk-Netzwerkbetreiber gespeichert, wird die Bonität des Kunden
überprüft, werden die von dem Kunden gewünschten Leistungsmerkmale
(Tarif, Roaming, Einzelaufstellung der Telefonverbindungen in der
Rechnung, etc.) festgelegt und der SIM-Karte eine Mobilfunk-
Telefonnummer zugewiesen, unter der der Kunde dann im Mobilfunk-
Netzwerk erreichbar ist. Wenn nun die SIM-Karte in das Mobiltelefon
eingelegt ist, kann der Kunde von dem Mobiltelefon telefonieren und über
seine Mobilfunk-Telefonnummer angerufen werden.
Das Freischalten der SIM-Karte nach dem bekannten Verfahren erfolgt
üblicherweise in den nachfolgend aufgeführten Schritten. Zunächst füllt der
Kunde bei einem Händler einen Mobilfunkvertrag aus und unterschreibt
diesen. In dem Vertrag werden die Angaben zur Identifikation des Kunden,
die Anschrift und die Bankverbindung des Kunden eingetragen. Auf dem
Mobilfunkvertrag wird auch die Kartennummer einer SIM-Karte angegeben,
die für den Kunden freigeschaltet werden soll. Außerdem wird eine
Mobilfunk-Telefonnummer angegeben, der die SIM-Karte zugewiesen
werden soll und unter der der Kunde dann im Mobilfunk-Netzwerk
erreichbar sein wird. Schließlich werden in dem Vertrag die von dem
Kunden gewünschten Leistungsmerkmale festgelegt. Der ausgefüllte Vertrag
wird dann, üblicherweise per Telefax, an den Mobilfunk-Netzwerkbetreiber
übermittelt. Dort werden die Angaben durch Personal des
Netzwerkbetreibers manuell gespeichert, wird die Bonität des Kunden
überprüft, wird der SIM-Karte die angegebene Rufnummer zugewiesen und
die SIM-Karte für die gewünschten Leistungsmerkmale freigeschaltet. Für
diese Vorgänge zum Freischalten der SIM-Karte benötigt der Mobilfunk-
Netzwerkbetreiber üblicherweise ein bis zwei Werktage. Eine wesentlich
raschere Freischaltung einer SIM-Karte wäre jedoch vorteilhaft.
Das Freischalten der SIM-Karten und das Ändern der Leistungsmerkmale
der Mobilfunkverträge bei dem Mobilfunk-Netzwerkbetreiber soll in
möglichst kurzer Zeit erfolgen. Dazu muß der Netzwerkbetreiber einen
entsprechenden Personalbestand vorhalten, was einen erheblichen
Kostenfaktor darstellt.
Das Verfahren zum Freischalten einer SIM-Karte eines Mobiltelefons erfolgt
nach dem Stand der Technik nicht unmittelbar bei dem Mobilfunk-
Netzwerkbetreiber, sondern über einen oder mehrere Händler, die jeweils
eine Provision für den Vertragsabschluß erhalten. Dadurch werden die
Kosten für den Abschluß eines Mobilfunkvertrags recht hoch.
Andererseits wäre auch ein Direktvertrieb der Mobilfunkverträge durch die
Mobilfunk-Netzwerkbetreiber über ein eigenes Händlernetz sehr aufwendig
und mindestens ebenso teuer wie der Vertrieb über einen oder mehrere
externe Händler, da ein eigenes Händlernetz in der Regel erst aufgebaut
werden müßte. Ein Direktvertrieb durch die Mobilfunk-Netzwerkbetreiber
über ein eigenes Händlernetz wäre also zur Reduzierung der Kosten für den
Abschluß eines Mobilfunkvertrags nicht geeignet.
Durch das Zwischenschalten mehrerer Händler ist dem Mobilfunk-
Netzwerkbetreiber ein direkter Zugriff auf die Kunden verwehrt. Marketing-
Aktionen seitens des Mobilfunk-Netzwerkbetreibers müssen so über den
Umweg eines oder mehrerer Händler laufen.
Aus den vorgenannten Nachteilen des Standes der Technik ergibt sich somit
eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren der eingangs
genannten Art dahingehend auszugestalten und weiterzubilden, daß das
Freischalten von SIM-Karten beschleunigt werden kann, daß Kosten zum
Freischalten reduziert werden können und daß die Mobilfunk-
Netzwerkbetreiber ohne großen zusätzlichen Aufwand und ohne große
zusätzliche Kosten einen direkten Zugriff auf ihre Kunden erhalten.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ein Verfahren der
eingangs genannten Art vor, das gekennzeichnet ist durch die
nachfolgenden Schritte:
- - Anwahl eines Kommunikationsnetzwerks durch den Kunden über ein Endgerät,
- - Herstellen einer Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerk, Ermittlung der Identität des Kunden,
- - Durchlaufen eines computergestützten Dialogs, der zumindest die Ermittlung der Kartennummer der SIM-Karte umfaßt,
- - Übermittlung der Identität des Kunden, der Kartennummer der SIM- Karte und des Leistungsmerkmals an einen Mobilfunk- Netzwerkbetreiber über eine Datenübertragungsverbindung, und
- - Eingabe der übermittelten Daten in eine Datenbank des Netzwerkbetreibers.
Das erfindungsgemäße Verfahren geht davon aus, daß die Mobilfunk-
Netzwerkbetreiber SIM-Karten kostenlos in Umlauf bringen. Das könnte
bspw. im Rahmen einer Marketing-Aktion oder als Beilage in Zeitschriften
geschehen.
Ein potentieller Kunde wird durch das erfindungsgemäße Verfahren in die
Lage versetzt, eine erhaltene SIM-Karte ohne Zwischenschalten von
Händlern für bestimmte Dienste oder Leistungsmerkmale selbständig
freischalten zu können. Ebenso ist ein potentieller Kunde mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren in der Lage, die eingestellten Dienste oder
Leistungsmerkmale jederzeit selbständig zu ändern.
Ermöglicht wird dies dadurch, daß der potentielle Kunde ein
Kommunikationsnetzwerk über ein Endgerät anwählt. Dieses
Kommunikationsnetzwerk weist vorzugsweise eine zentrale Komponente
auf, die gewisse Netzwerkfunktionen des Kommunikationsnetzwerks steuert.
Ein derart ausgebildetes Kommunikationsnetzwerk wird in der
Kommunikationstechnik auch als Intelligentes Netzwerk bezeichnet. Das
Endgerät kann vorzugsweise als ein Telefon oder als ein Computer
ausgebildet sein. Die Anwahl des Kommunikationsnetzwerks kann über ein
Telefon-Netzwerk oder über ein Computer-Netzwerk erfolgen. Das
Computer-Netzwerk ist vorzugsweise als das Internet ausgebildet. Falls das
Kommunikationsnetzwerk als ein Intelligentes Netzwerk ausgebildet ist, wird
die zentrale Komponente in dem Kommunikationsnetzwerk über das
Endgerät angewählt und eine Verbindung zu der zentralen Komponente
hergestellt. Um das Intelligente Netzwerk über ein Computer-Netzwerk
anwählen zu können, muß das Kommunikationsnetzwerk einen Computer
aufweisen, der in das Computer-Netzwerk integriert ist. Der Zugriff auf das
Intelligente Netzwerk erfolgt dann durch Aufruf der Internet-Adresse des
Computers des Kommunikationsnetzwerks.
Zur Anwahl des Kommunikationsnetzwerks wählt der potentielle Kunde
entweder eine Telefonnummer des Kommunikationsnetzwerks oder die
Adresse des Computers des Kommunikationsnetzwerks. Nachdem die
Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerk hergestellt ist, wird zunächst
die Identität des potentiellen Kunden ermittelt. Dann wird ein
computergestützter Dialog durchlaufen. Im Rahmen dieses Dialogs wird
zumindest die Kartennummer der SIM-Karte ermittelt. Es ist jedoch denkbar,
daß das Kommunikationsnetzwerk im Rahmen des computergestützten
Dialogs auch beliebige andere Angaben erhält. Anschließend wird die
Identität des Kunden, die Kartennummer der SIM-Karte und das
Leistungsmerkmal über eine Datenübertragungsverbindung an den
Mobilfunk-Netzwerkbetreiber übermittelt. Bei dem Netzwerkbetreiber
werden die übermittelten Daten schließlich in einer Datenbank gespeichert.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann das Freischalten von SIM-
Karten entscheidend beschleunigt werden. Da der Kunde seine SIM-Karte
selbständig freischalten und die eingestellten Leistungsmerkmale, für die
seine SIM-Karte freigeschaltet ist, selbständig ändern kann, kann bei dem
Mobilfunk-Netzwerkbetreiber das Personal eingespart werden, das bisher
für diese Tätigkeiten zuständig war. Dadurch können die Kosten zum
Freischalten und Verwalten der SIM-Karten reduziert werden. Durch den
Verzicht auf zwischengeschaltete Händler erhalten die Mobilfunk-
Netzwerkbetreiber schließlich ohne großen zusätzlichen Aufwand und ohne
große zusätzliche Kosten einen direkten Zugriff auf ihre Kunden. Dadurch
können gezielte Marketing-Aktionen ohne zeitliche Verzögerung aufgrund
der zwischengeschalteten Händler durchgeführt werden.
Falls das Kommunikationsnetzwerk als ein Intelligentes Netzwerk
ausgebildet ist, wird die Identität des Kunden vorzugsweise in der zentralen
Komponente des Kommunikationsnetzwerks ermittelt. Dann läuft der
computergestützte Dialog auf der zentralen Komponente des
Kommunikationsnetzwerks ab und/oder die Identität des Kunden, die
Kartennummer der SIM-Karte und das Leistungsmerkmal wird von der
zentralen Komponente an den Mobilfunk-Netzwerkbetreiber übermittelt.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird
der SIM-Karte beim Freischalten eine Mobilfunk-Telefonnummer
zugewiesen. Unter dieser Telefonnummer wird der Kunde dann in Zukunft
in dem Mobilfunk-Netzwerk zu erreichen sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
vorgeschlagen, daß die Identität des Kunden von dem Kunden selbst über
die Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerk manuell übermittelt wird.
Der Kunde kann bspw. Angaben zu seiner Identität über die Tastatur des
Telefons, mit dem er eine Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerk
hergestellt hat, eingeben und an das Kommunikationsnetzwerk übermitteln.
Es ist auch denkbar, daß der Kunde auf einer entsprechenden Seite im
Internet die Angaben zu seiner Identität über die Tastatur eines Computers
eingibt und an das Kommunikationsnetzwerk übermittelt.
Alternativ wird vorgeschlagen, daß die Identifikationsnummer des
Endgeräts über die Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerks
automatisch übermittelt wird und daß die Identität des Kunden aus der
Identifikationsnummer durch die zentrale Komponente des
Kommunikationsnetzwerks ermittelt wird. Automatisch bedeutet hier, daß
die Übermittlung ohne Zutun des potentiellen Kunden geschieht. Diese
Ausführungsform ist insbesondere für solche Netzwerkbetreiber interessant,
die neben dem Mobilfunk-Netzwerk auch ein Festnetz betreiben. Zum
Freischalten seiner SIM-Karte kann der Kunde des Mobilfunk-Netzwerks
dann sein Festnetz-Telefon des gleichen Netzwerkbetriebers verwenden. Da
der potentielle Mobilfunk-Kunde bereits Festnetz-Kunde bei diesem
Netzwerkbetreiber ist, sind in einer Datenbank des Netzwerkbetreibers die
Angaben zur Identität des Festnetz-Kunden gespeichert. Aus der
Identifikationsnummer des Festnetz-Telefons, die automatisch an das
Kommunikationsnetzwerk übermittelt wird, kann das
Kommunikationsnetzwerk dann die Angaben über die Identität des
Festnetz-Kunden aus der Datenbank entnehmen, die dann als Angaben
über die Identität des Mobilfunk-Kunden verwendet werden können.
Desgleichen kann auch bei einer Herstellung der Verbindung über ein
Computer-Netzwerk die Identifikationsnummer des Kunden innerhalb des
Computer-Netzwerks automatisch an das Kommunikationsnetzwerk
übermittelt werden. Aus der Identifikationsnummer des Kunden kann das
Kommunikationsnetzwerk dann die Angaben über die Identität des Kunden,
bspw. aus einer Datenbank, ermitteln.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die
Kartennummer der SIM-Karte von dem Kunden selbst über die Verbindung
zu dem Kommunikationsnetzwerk manuell übermittelt. Die Übermittlung der
Kartennummer erfolgt über ein Telefon, ein Computer oder ein anderes
Eingabegerät mittels einer Tastatur, mittels Sprachsteuerung oder auf
andere Weise.
Alternativ wird vorgeschlagen, daß die Kartennummer der SIM-Karte über
die Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerk automatisch übermittelt
wird. Bei dieser Ausführungsform kann der potentielle Kunde mittels seines
Mobiltelefons mit der noch nicht freigeschalteten SIM-Karte eine Verbindung
zu dem Kommunikationsnetzwerk herstellen. Das Telefonieren in einem
Mobilfunk-Netzwerk ohne SIM-Karte oder mit noch nicht freigeschalteter
SIM-Karte ist grundsätzlich möglich (z. B. kann auch ohne SIM-Karte von
einem Mobiltelefon aus die Notrufnummer 112 gewählt werden). Falls
innerhalb des Mobilfunk-Netzwerkes ein Anruf mit nicht freigeschalteter
SIM-Karte getätigt wird, kann das Mobilfunk-Netzwerk das anrufende
Mobiltelefon veranlassen, die auf der SIM-Karte gespeicherte
Kartennummer zu übermitteln, oder aber das Mobilfunk-Netzwerk kann
selbst auf die gespeicherte Kartennummer zugreifen. Das setzt natürlich
voraus, daß die Kartennummer auf dem Speicherchip der SIM-Karte
gespeichert ist und daß ein Zugriff von außerhalb über das Mobilfunk-
Netzwerk auf den Inhalt des Speicherchips möglich ist. Bei dieser
Ausführungsform kann die manuelle Eingabe der Kartennummer entfallen.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird
vorgeschlagen, daß der computergestützte Dialog mittels Sprachbefehle
oder mittels des Dial-Tone-Multi-Frequency (DTMF)-Verfahrens durch den
Kunden durchgeführt wird. Dazu muß das Kommunikationsnetzwerk Mittel
aufweisen, welche die Sprachbefehle, bzw. die Tastentöne in die
entsprechenden Befehle umwandeln. Die Sprachbefehle bzw. die
Tastentöne werden über die Verbindung, die zwischen dem Telefon und
dem Kommunikationsnetzwerk hergestellt ist, übermittelt und erst in dem
Kommunikationsnetzwerk, vorzugsweise von der zentralen Komponente des
Intelligenten Netzwerks, in die entsprechenden Befehle zur Durchführung
des computergestützten Dialogs umgewandelt. Auch die Eingabe von
Angaben bzgl. der Identität des potentiellen Kunden und die Eingabe der
Kartennummer der SIM-Karte kann über Sprachbefehle oder über das
DTMF-Verfahren erfolgen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird im Rahmen des
computergestützten Dialogs mindestens eine Abfrage zur Verifikation der
Identität des Kunden durchgeführt. Diese Abfrage kann bspw. in der
Abfrage einer Persönlichen-Identifikations-Nummer (PIN) oder in der
Abfrage anderer personenspezifischer Daten, wie bspw. der Nummer des
Personalausweises o. ä., bestehen.
Vorteilhafterweise wird im Rahmen des computergestützten Dialogs
mindestens eine Abfrage zur Bestimmung eines Leistungsmerkmals
durchgeführt. Beim Freischalten der SIM-Karte können dadurch die
gewünschten Dienste/Leistungsmerkmale erstmals eingestellt werden. Bei
einer bereits freigeschalteten SIM-Karte können dadurch die eingestellten
Leistungsmerkmale bequem und schnell geändert werden.
Damit der Kunde über ein erfolgreiches Freischalten seiner SIM-Karte
und/oder über ein erfolgreiches Ändern eines Leistungsmerkmals seiner
SIM-Karte informiert ist, schlägt die Erfindung gemäß einer vorteilhaften
Weiterbildung vor, daß der Kunde über das erfolgreiche Freischalten der
SIM-Karte oder über das erfolgreiche Ändern eines Leistungsmerkmals
durch eine Short-Message-Service (SMS)-Nachricht oder durch eine
Electronic-Mail (E-Mail) benachrichtigt wird. Dem Kunden werden in der
Benachrichtigung vorteilhafterweise die eingestellten Leistungsmerkmale
übermittelt. Ebenso kann der Kunde über eine nicht erfolgte Freischaltung
der SIM-Karte bzw. über eine nicht erfolgte Änderung der
Leistungsmerkmale und darüber informiert werden, welche Probleme
während des Freischaltens oder während des Änderns aufgetreten sind.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend auszugestalten und
weiterzubilden, daß sie ein beschleunigtes Freischalten von SIM-Karten
ermöglicht, daß sie zu einer Einsparung von Kosten zum Freischalten führt
und daß sie den Mobilfunk-Netzwerkbetreibern ermöglicht, ohne großen
zusätzlichen Aufwand und ohne große zusätzliche Kosten einen direkten
Zugriff auf ihre Kunden zu haben.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art vor, die aufweist:
- - Mittel zum Herstellen einer Verbindung von dem Endgerät zu der Vorrichtung,
- - Mittel zur Ermittlung der Identität des Kunden,
- - Mittel zum Durchlaufen eines computergestützten Dialogs, der zumindest die Ermittlung der Kartennummer der SIM-Karte umfaßt, Mittel zur Übermittlung der Identität des Kunden, der Kartennummer der SIM-Karte und des Leistungsmerkmals an einen Mobilfunk- Netzwerkbetreiber über eine Datenübertragungsverbindung, und
- - Mittel zur Eingabe der übermittelten Daten in die Datenbank des Netzwerkbetreibers.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen,
daß die Vorrichtung als ein Kommunikationsnetzwerk ausgebildet ist, das
eine zentrale Komponente zur Steuerung bestimmter Netzwerkfunktionen
des Kommunikationsnetzwerks aufweist. Ein derartig ausgebildetes
Netzwerk wird in der Kommunikationstechnik auch als Intelligentes
Netzwerk bezeichnet.
Das Endgerät, über das ein Mobilfunk-Kunde das Kommunikationsnetzwerk
anwählt und über das eine Verbindung zwischen dem Kunden und dem
Kommunikationsnetzwerk hergestellt wird, ist vorzugsweise als ein Telefon
ausgebildet. Alternativ wird vorgeschlagen, daß das Endgerät als ein
Computer ausgebildet ist. Der Computer ist vorteilhafterweise Teil eines
Computer-Netzwerks. Das Computer-Netzwerk ist vorzugsweise als ein
weltweites Datenübertragungs- und Informations-Netzwerk, insbesondere
als das lnternet, ausgebildet.
Falls das Kommunikationsnetzwerk als ein Intelligentes Netzwerk
ausgebildet ist, sind die Mittel zur Ermittlung der Identität des Kunden
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung als
die zentrale Komponente des Kommunikationsnetzwerks ausgebildet.
Ebenso wird vorgeschlagen, daß die Mittel zum Durchlaufen eines
computergestützten Dialogs als die zentrale Komponente des
Kommunikationsnetzwerks ausgebildet sind.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird vorgeschlagen,
daß die Mittel zur Ermittlung der Identität des Kunden über die Verbindung
Angaben empfangen, die der Kunde bezüglich seiner Identität macht und
an die Vorrichtung über die Verbindung übermittelt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird vorgeschlagen, daß die
Mittel zur Ermittlung der Identität des Kunden über die Verbindung zwischen
dem Endgerät und dem Kommunikationsnetzwerk die
Identifikationsnummer des Endgeräts empfangen und die Identität des
Kunden aus der Identifikationsnummer ermitteln. Falls der potentielle
Mobilfunk-Kunde bereits Festnetz-Kunde bei demselben Netzwerkbetrieber
ist, können die Mittel zur Ermittlung der Identität des Kunden auf einen
Datenbestand des Netzwerkbetreibers zugreifen und anhand der
Identifikationsnummer die Angaben zur Identität des Kunden ermitteln.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Vorrichtung
sprachgesteuert oder kann über die Tastatur eine Telefons, das nach dem
Dial-Tone-Multi-Frequency-Verfahren arbeitet, gesteuert werden. Dazu
schlägt die Erfindung vor, daß die Mittel zum Durchlaufen des
computergestützten Dialogs Mittel zur Steuerung des Dialogs mittels
Sprache oder mittels des Dial-Tone-Multi-Frequency (DTMF)-Verfahrens
aufweisen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Mittel zum
Durchlaufen des computergestützten Dialogs Mittel zur Verifikation der
Identität des Kunden auf. Dadurch kann der Mißbrauch bei der
Freischaltung oder der Änderung von Leistungsmerkmalen einer SIM-Karte
durch nicht befugte Personen verhindert werden. Ebenso weisen die Mittel
zum Durchlaufen des computergestützten Dialogs vorzugsweise Mittel zur
Bestimmung eines Leistungsmerkmals auf. Mit Hilfe dieser Mittel zur
Bestimmung der Leistungsmerkmale können die gewünschten Dienste
und/oder Leistungsmerkmale eingestellt bzw. geändert werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung Mittel zur
Benachrichtigung des Kunden über das erfolgreiche Freischalten der SIM-
Karte oder über das erfolgreiche Ändern eines Leistungsmerkmals durch
eine Short-Message-Service (SMS)-Nachricht oder durch eine Electronic Mail
(E-Mail) auf. Vorteilhafterweise übermitteln die Mittel zur Benachrichtigung
des Kunden in der Benachrichtigung die eingestellten Leistungsmerkmale.
Claims (14)
1. Verfahren zum Freischalten einer Subscribe-Identify-Module (SIM)-Karte
eines Mobiltelefons für einen Mobilfunk-Kunden für ein
Leistungsmerkmal oder zum Ändern eines Leistungsmerkmals, für das
die SIM-Karte freigeschaltet ist, gekennzeichnet durch die
nachfolgenden Schritte:
- - Anwahl eines Kommunikationsnetzwerks durch den Kunden über ein Endgerät,
- - Herstellen einer Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerk,
- - Ermittlung der Identität des Kunden,
- - Durchlaufen eines computergestützten Dialogs, der zumindest die Ermittlung der Kartennummer der SIM-Karte umfaßt,
- - Übermittlung der Identität des Kunden, der Kartennummer der SIM-Karte und des Leistungsmerkmals an einen Mobilfunk- Netzwerkbetreiber über eine Datenübertragungsverbindung, und
- - Eingabe der übermittelten Daten in eine Datenbank des Netzwerkbetreibers.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
zentrale Komponente zur Steuerung bestimmter Netzwerkfunktionen in
dem Kommunikationsnetzwerk über das Endgerät angewählt und eine
Verbindung zu der zentralen Komponente hergestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Identität
des Kunden in der zentralen Komponente ermittelt wird, daß der
computergestützte Dialog auf der zentralen Komponente abläuft
und/oder daß die Identität des Kunden, die Kartennummer der SIM-
Karte und das Leistungsmerkmal von der zentralen Komponente an
den Mobilfunk-Netzwerkbetreiber übermittelt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der SIM-Karte beim Freischalten eine Mobilfunk-Telefonnummer
zugewiesen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Identität des Kunden von dem Kunden selbst über die
Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerk manuell übermittelt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Identifikationsnummer des Endgeräts über die Verbindung zu
dem Kommunikationsnetzwerks automatisch übermittelt wird und daß
die Identität des Kunden aus der Identifikationsnummer durch die
zentrale Komponente des Kommunikationsnetzwerks ermittelt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kartennummer der SIM-Karte von dem Kunden selbst über die
Verbindung zu dem Kommunikationsnetzwerk manuell übermittelt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kartennummer der SIM-Karte über die Verbindung zu dem
Kommunikationsnetzwerk automatisch übermittelt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der computergestützte Dialog mittels Sprachbefehle oder mittels
des Dial-Tone-Multi-Frequency (DTMF)-Verfahrens durch den Kunden
durchgeführt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß im Rahmen des computergestützten Dialogs mindestens eine
Abfrage zur Verifikation der Identität des Kunden durchgeführt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß im Rahmen des computergestützten Dialogs
mindestens eine Abfrage zur Bestimmung eines Leistungsmerkmals
durchgeführt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kunde über das erfolgreiche Freischalten der
SIM-Karte oder über das erfolgreiche Ändern eines Leistungsmerkmals
durch eine Short-Message-Service (SMS)-Nachricht oder durch eine
Electronic Mail (E-Mail) benachrichtigt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß dem
Kunden in der Benachrichtigung die eingestellten Leistungsmerkmale
übermittelt werden.
14. Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zum Freischalten einer
Subscribe-Identify-Module (SIM)-Karte eines Mobiltelefons für einen
Mobilfunk-Kunden für ein Leistungsmerkmal oder zum Ändern eines
Leistungsmerkmals, für das die SIM-Karte freigeschaltet ist, wobei die
Vorrichtung über ein Endgerät durch den Kunden anwählbar,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aufweist:
- - Mittel zum Herstellen einer Verbindung von dem Endgerät zu der Vorrichtung,
- - Mittel zur Ermittlung der Identität des Kunden,
- - Mittel zum Durchlaufen eines computergestützten Dialogs, der zumindest die Ermittlung der Kartennummer der SIM-Karte umfaßt,
- - Mittel zur Übermittlung der Identität des Kunden, der Kartennummer der SIM-Karte und des Leistungsmerkmals an einen Mobilfunk-Netzwerkbetreiber über eine Datenübertragungsverbindung, und
- - Mittel zur Eingabe der übermittelten Daten in die Datenbank des Netzwerkbetreibers.
- - Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung als ein Kommunikationsnetzwerk ausgebildet ist, das eine zentrale Komponente zur Steuerung bestimmter Netzwerkfunktionen des Kommunikationsnetzwerks aufweist.
- - Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Endgerät als ein Telefon ausgebildet ist.
- - Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Endgerät als ein Computer ausgebildet ist.
- - Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Computer Teil eines Computer-Netzwerks ist.
- - Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Computer-Netzwerk als ein weltweites Datenübertragungs- und Informations-Netzwerk, insbesondere als das Internet, ausgebildet ist.
- - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Ermittlung der Identität des Kunden als die zentrale Komponente des Kommunikationsnetzwerks ausgebildet sind.
- - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Durchlaufen eines computergestützten Dialogs als die zentrale Komponente des Kommunikationsnetzwerks ausgebildet sind.
- - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Ermittlung der Identität des Kunden über die Verbindung Angaben empfangen, die der Kunde bezüglich seiner Identität macht und an die Vorrichtung über die Verbindung übermittelt.
- - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Ermittlung der Identität des Kunden über die Verbindung die Identifikationsnummer des Endgeräts empfangen und die Identität des Kunden aus der Identifikationsnummer ermitteln.
- - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Durchlaufen des computergestützten Dialogs Mittel zur Steuerung des Dialogs mittels Sprache oder mittels des Dial-Tone-Multi-Frequency (DTMF)-Verfahrens aufweisen.
- - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Durchlaufen des computergestützten Dialogs Mittel zur Verifikation der Identität des Kunden aufweisen.
- - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Durchlaufen des computergestützten Dialogs Mittel zur Bestimmung eines Leistungsmerkmals aufweisen.
- - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Mittel zur Benachrichtigung des Kunden über das erfolgreiche Freischalten der SIM-Karte oder über das erfolgreiche Ändern eines Leistungsmerkmals durch eine Short- Message-Service (SMS)-Nachricht oder durch eine Electronic Mail (E- Mail) aufweist.
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