DE19860069B4 - Programmierbare Steuereinrichtung - Google Patents

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Abstract

Programmierbare Steuereinrichtung, die zur Ausführung einer Datenkommunikation zwischen ihrer eigenen Steuereinrichtung und einer weiteren Steuereinrichtung ausgelegt ist, enthaltend
eine Datenspeichereinrichtung (2) zum Speichern von für die Steuerung erforderlichen Daten,
einen Programmspeicher (16) zum Speichern eines sequentiellen Programms,
eine Kommunikationsschnittstelle (4) zum Kommunizieren mit einer angepaßten Steuereinrichtung (20), und
eine zentrale Steuereinrichtung (1) zum Abarbeiten des sequentiellen Programms und zum Steuern der Programmausführung, gekennzeichnet durch eine Variablennamen-Umwandlungseinrichtung (C), die zum Umwandeln eines einen aktuellen Funktionsnamen darstellenden Variablennamens in eine physikalische Adresse dann, wenn ein Zugriff zu einer Variablen von der anderen Steuereinrichtung (20) auf die eigene Steuereinrichtung angefordert wird, ausgelegt ist, wobei die Variablennamen-Umwandlungseinrichtung (C) den Variablennamen in die entsprechende physikalische Adresse umwandelt, während das sequentielle Programm abgearbeitet wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine programmierbare Steuereinrichtung, die derzeit in breitem Umfang bei der Steuerung insbesondere von Stahl- oder Papierherstellungsanlagen oder von öffentlichen Systemen wie etwa der Wasserversorgung und des Abwassernetzes, oder von industriellen Systemen wie etwa in der Kraftfahrzeugindustrie eingesetzt wird.
  • Unter Bezugnahme auf 8 wird ein herkömmliche Datenkommunikation erläutert, durch die Daten zwischen programmierbaren Steuereinrichtung (im folgenden auch als PCs bezeichnet) ausgetauscht werden. Wenn die Datenkommunikation zwischen programmierbaren Steuereinrichtungen PC 1 und PC 2 durchgeführt wird, wird bislang eine Adresse bezeichnet, die von dem Aufbau des Geräts abhängt und beispielsweise der Anzahl oder Nummer von Registern (Registernummer Reg.-Nr.) oder der Anzahl oder Nummer von Geräten entspricht, wobei diese in einer Datenspeichereinrichtung der jeweiligen programmierbaren Steuereinrichtung PC 1 und PC 2 gespeichert sind. Dies bedeutet jedoch, daß ein Datenaustausch unter Verwendung von tatsächlichen funktionellen Bezeichnungen bzw. Funktionsnamen (logischen Namen von Variablen) wie etwa eines Grenzschalters, eines Abschalters für den Notfall usw. bislang bei Programmen nicht ausgeführt wird.
  • Ein Nachteil bei der vorstehend beschriebenen herkömmlichen Methode besteht darin, daß keine Möglichkeit besteht, auf spezielle Daten zuzugreifen, sofern man nicht stets Kenntnisse über den internen Aufbau und/oder den Programmaufbau einer jeweiligen programmierbaren Steuereinrichtung PC besitzt. Selbst wenn eine programmierbare Steuereinrichtung PC, mit der die Datenkommunikation ausgeführt werden soll, eine Steuereinrichtung ist, in der ein gleichartiges Programm ausgeführt wird, stellt sich die Notwendigkeit, daß die Zugriffsmethode geändert wird. wenn sich der Aufbau der Programme und die Anordnung der Speicher auch nur geringfügig unterscheiden sollten. Wenn ferner das Programm einer kommunizierenden Steuereinrichtung PC geändert wird, während die Kommunikation gerade abgearbeitet wird, gibt es zudem keine Möglichkeit, dieser Änderung zu folgen.
  • Wenn auf der anderen Seite Daten aber in Form der Namen von Variablen ausgetauscht werden, wird dann, wenn die Anordnung bzw. Ausgestaltung einer jeweiligen Variablen in der anderen Steuereinrichtung geändert wird, ein Verfahren notwendig, damit diese Variable automatisch korrigiert wird. Wenn ein weiteres Programm unter Verwendung des Namens einer Variablen programmiert wird, ist es im Hinblick auf die Programmierung zweckmäßig, einen Zugriff auf die Variable zu gewinnen, indem der Name dieser Variablen bezeichnet wird. Hierbei ist es jedoch mühsam, die tatsächliche Adresse einer Variablen aus einem angeforderten Variablennamen zu ermitteln, wozu auch entsprechender Zeitbedarf benötigt wird. Ferner kann die Adresse einer Variablen möglicherweise ständig bei einer Änderung des Programms des PC in der anderen Steuereinrichtung geändert werden, so daß es notwendig werden kann, diesem Umstand jeweils Rechnung zu tragen. Eine derartige Methode befindet sich daher aktuell nicht in praktischem Einsatz.
  • Die EP 522 590 A1 betrifft eine Kommunikationsvorrichtung, die ein MAP (Manufacturing Automation Protocol) integriert aufweist, das, ein internationales standardisiertes Übertragungsprotokoll ist, das in einer Fabrikautomatisierungsumgebung verwendet werden kann.
  • Die WO 96/16366 A1 betrifft eine Anordnung mit mindestens einer Mastereinheit, die über einen Bus mit Slaveeinheiten verbunden ist, die jeweils einen Speicher aufweisen, in welchem die Mastereinheit eine Lese- und/oder Schreiboperation durchführen kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Steuereinrichtung mit einem größeren Freiheitsgrad, bei der eine Programmänderung der Steuereinrichtung keine Programmänderung einer anderen auf die Steuereinrichtung zugreifenden Steuereinrichtung zur Folge hat.
  • Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 genannten Merkmalen gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird zur Lösung der vorstehend angegebenen Aufgabe somit eine programmierbare Steuereinrichtung (Controller) geschaffen, die imstande ist, Daten zwischen der eigenen Steuereinrichtung (Controller), d. h. ihr selbst, und anderen Steuereinrichtungen (Controllern) zu übertragen, wobei jede dieser Steuereinrichtungen eine Datenspeichereinrichtung zum Speichern von für die Steuerung erforderlichen Daten, einen Programmspeicher zum Speichern eines sequentiellen Programms, eine Kommunikationsschnittstelle für die Kommunikation mit einer angepaßten bzw. passenden Steuereinrichtung, und eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) zum Ausführen des sequentiellen Programms und zum Steuern von dessen Abarbeitung aufweist. Hierbei zeichnet sich die programmierbare Steuereinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch aus, daß sie mit einer Variablennamen umwandelnden Umwandlungseinrichtung versehen ist, durch die der Name einer Variablen, der ein tatsächlicher funktioneller Name ist, in eine physikalische Adresse umgewandelt werden kann, wenn ein variabler Zugriff oder Variablenzugriff von der anderen Steuereinrichtung auf die eigene Steuereinrichtung gefordert wird.
  • Gemäß der vorstehend umrissenen Erfindung ist es möglich, auf Daten mit Hilfe eines Variablennamens zuzugreifen, der ein aktueller funktioneller Name ist. Dies ist möglich, weil die die Variablennamen umwandelnde Umwandlungseinrichtung vorgesehen ist. Dies ist vom Gesichtspunkt der Programmierung her gesehen sehr zweckmäßig. Die zur Umwandlung der Variablennamen dienende Umwandlungseinrichtung weist eine Zugriffs-Variablennamen-Speichereinrichtung zum Speichern von Variablennamen für die Ausführung eines variablen Zugriffs auf die Daten einer Datenspeichereinrichtung in der anderen Steuereinrichtung; eine für eine Zugriffsanforderung vorgesehene Variablennamen-Speichereinrichtung zum Speichern von Variablennamen der Daten, wenn ein variabler Zugriff bzw. Variablenzugriff auf die Daten in einer Datenspeichereinrichtung der eigenen Steuereinrichtung von der anderen Steuereinrichtung angefordert wird; eine für angesprochene Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung zum Speichern von Variablennamen der Daten in der Datenspeichereinrichtung, die von der eigenen Steuereinrichtung für die andere Steuereinrichtung bestätigt bzw. für einen Zugriff freigegeben worden sind, um hierdurch einen Zugriff zu den Daten von der Außenseite her zu ermöglichen; eine Übereinstimmungserfassungseinrichtung zum Erfassen einer Übereinstimmung zwischen dem Namen einer Variablen, der in der für die Zugriffsanforderung vorgesehenen Variablennamen-Speichereinrichtung gespeichert ist, und dem Namen einer Variablen, der in der für die angesprochenen Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung gespeichert ist, sofern der Zugriff zu der Variablen von der anderen Steuereinrichtung auf die eigene Steuereinrichtung angefordert wird, sowie zum Ausgeben eines die Übereinstimmung anzeigenden Erfassungssignals bei der Ermittlung des Vorliegen der Übereinstimmung; und eine für die physikalische Adresse vorgesehene Umwandlungseinrichtung auf, die zum Umwandeln desjenigen Variablennamens der in der für die angesprochenen Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung vorhandenen Namen der Variablen, bezüglich dessen eine Übereinstimmung erfaßt worden ist, in eine physikalische Adresse in der Datenspeichereinrichtung vorgesehen ist, wenn ein die Übereinstimmung anzeigendes Erfassungssignal von der Erfassungseinrichtung abgegeben wird.
  • Wenn bei der vorstehend erläuterten erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Steuereinrichtung die eigene Steuereinrichtung (Controller) von der anderen Steuereinrichtung (Controller) mittels eines Variablennamens aufgefordert wird, Zugriff zu Daten zu gewinnen, wird dieser Variablenname in eine physikalische Adresse umgewandelt, die in der Datenspeichereinrichtung gespeichert ist. Es ist damit möglich, Zugriff zu den Daten mittels eines Variablennamen jeweils zwischen der eigenen Steuereinrichtung und der anderen Steuereinrichtung, das heißt in gegenseitiger Weise zwischen diesen Steuereinrichtungen zu erreichen. Ferner kann bei der programmierbaren Steuereinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung eine zusätzliche Sperreinrichtung zum Erlauben und/oder Sperren der Umwandlung vorgesehen sein. Wenn eine physikalische Adresse, die einem Variablennamen von Daten, auf die in der eigenen Steuereinrichtung zugegriffen wird, entspricht, geändert wird, wird die Umwandlung von Adressen mittels der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung zeitweilig aufgrund eines Befehls seitens der zentralen Steuereinrichtung unterbunden. Es wird dann der Inhalt der physikalischen Adresse, die dem Code des Variablennamens in der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung entspricht, umgeschrieben, wonach die Umwandlung des Variablennamens in die physikalische Adresse dann wieder zugelassen wird.
  • Wenn bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung eine physikalische Adresse, die einer Variablen entspricht, aufgrund irgendeiner Änderung eines Programms geändert wird, wird der Zugriff zu einem Variablennamen dadurch aktiviert, daß die physikalische Adresse umgeschrieben wird, und zwar unabhängig von der Änderung des Programms der Steuereinrichtung, anhand dessen bzw. anhand der der Zugriff zu den Variablen erfolgen soll.
  • Die erfindungsgemäße programmierbare Steuereinrichtung zeichnet sich ferner vorzugsweise auch dadurch aus, daß Informationen bezüglich eines Datentyps und der Anzahl von Daten zu einem Variablennamen der herausgegriffenen Daten hinzugefügt werden, nachdem der Variablennamen in eine ausgegebene physikalische Adresse in Abhängigkeit von dem Datentyp und der Anzahl von Daten seitens der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung umgewandelt worden ist, wonach der Zugriff in Abhängigkeit von unterschiedlichen Datentypen und Datenumfängen bzw. Datenbreiten oder -Längen aktiviert ist. Mit der vorliegenden Erfindung ist es möglich, Zugriff in Abhängigkeit von einem Datentyp und dem Umfang von Daten zu gewinnen, die als Indexbezeichnung in einem Variablennamen enthalten sind.
  • Eine weitere, zur Umwandlung von Variablennamen dienende Umwandlungseinrichtung umfaßt eine für den Zugriff zu Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung zum Speichern von Variablennamen für die Ausführung eines Variablenzugriffs bzw. eines variablen Zugriffs auf die Daten in einer Datenspeichereinrichtung in der anderen Steuereinrichtung; eine für den Zugriff zu angeforderten Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung zum Speichern der Variablennamen, wenn der variable Zugriff bzw. der Zugriff zu einer Variablen von der anderen Steuereinrichtung auf die Datenspeichereinrichtung der eigenen Steuereinrichtung angefordert wird; eine für angesprochene Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung zum Speichern von Variablennamen der Daten in der Datenspeichereinrichtung, bezüglich derer von der eigenen Steuereinrichtung ein Zugriff von der anderen Steuereinrichtung bzw. von außen her akzeptiert wird; eine die Übereinstimmung von Variablennamen erfassende Erfassungseinrichtung, die zum Erfassen der Übereinstimmung zwischen einem Variablennamen, der in der für den Zugriff zu angeforderten Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung gespeichert ist, und einem Variablennamen vorgesehen ist, der in der für die angesprochenen Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung gespeichert ist, sofern ein Variablenzugriff von der anderen Steuereinrichtung auf die eigene Steuereinrichtung angefordert wird, sowie zum Abgeben eines Übereinstimmungssignals dann, wenn die Übereinstimmung erfaßt wird, ausgelegt ist; eine für die physikalische Adresse vorgesehene Umwandlungseinrichtung zum Umwandeln des Variablennamens in der die angesprochenen Variablennamen speichernden Speichereinrichtung, bezüglich dessen die Übereinstimmung erfaßt worden ist, in eine physikalische Adresse in der Datenspeichereinrichtung für den Fall, daß das die Übereinstimmung anzeigende Erfassungssignal von der die Übereinstimmung der Variablennamen erfassenden Erfassungseinrichtung abgegeben wird; eine Variablennamen speichernde Speichereinrichtung, die zum Speichern einer Mehrzahl von Variablennamen, von Datentypen und einer Anzahl bzw. dem Umfang von Daten dient; und eine den Datenzugriff steuernde Steuereinrichtung zum sequentiellen Übertragen der Variablennamen zu der für den Zugriff zu angeforderten Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung in Abhängigkeit von dem Inhalt der die Variablennamen speichernden Speichereinrichtung, wobei die den Datenzugriff steuernde Steuereinrichtung nach der Festlegung bzw. Erfassung des Ausgangssignals der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung den Zugriff auf die jeweils angeforderte Anzahl von Daten unter Heranziehung der ausgegebenen Adresse ausführt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es somit nunmehr möglich, kontinuierlich Zugriff auf gewünschte Daten für eine Mehrzahl von Variablennamen, bezüglich derer der Zugriff angefordert ist, zu erhalten.
  • Die programmierbare Steuereinrichtung kann sich gemäß der vorliegenden Erfindung weiterhin auch dadurch auszeichnen, daß ein Befehl zur Registrierung bzw. Speicherung von Variablennamen in der die angesprochene Variablennamen speichernden Speichereinrichtung vorgesehen ist, und daß die zentrale Steuereinrichtung Variablennamen in der für die angesprochenen Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung aus einem Anwendungsprogramm speichert. Die Erfindung ist daher auch im Hinblick auf die Programmierung sehr zweckmäßig.
  • Die programmierbare Steuereinrichtung kann sich gemäß der vorliegenden Erfindung ferner dadurch auszeichnen, daß die zentrale Steuereinrichtung ein Fehlerantwortsignal zu der anderen Steuereinrichtung über die Kommunikationssteuereinrichtung dann sendet, wenn die die Übereinstimmung der Variablennamen erfassende Erfassungseinrichtung kein eine Übereinstimmung anzeigendes Erfassungssignal erzeugt. Die andere Steuereinrichtung kann daher gemäß diesem Aspekt der vorliegenden Erfindung in Erfahrung bringen, daß die angeforderte Variable in dieser Steuereinrichtung nicht vorhanden ist oder daß der Zugriff nicht gewährt worden ist. Die programmierbare Steuereinrichtung kann sich gemäß der vorliegenden Erfindung ferner dadurch auszeichnen, daß eine interne, Variablennamen umwandelnde Umwandlungseinrichtung zwischen der für die angesprochenen Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung und der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung vorgesehen ist, um hierdurch einen angesprochenen Variablennamen in einen Variablennamen in der eigenen Steuereinrichtung umzuwandeln, und um einen Variablennamen von der anderen Steuereinrichtung in einen internen Variablennamen umzuwandeln, wobei der Datenzugriff unter Verwendung eines Variablennamens eines Systems ausgeführt wird, der oder das sich von der Kommunikationseinrichtung unterscheidet.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist daher der Freiheitsgrad bei der Programmierung von Anwendungsprogrammen vergrößert. Wenn die interne, die Variablennamen umwandelnde Umwandlungseinrichtung vorgesehen ist, kann weiterhin auch vorgesehen sein, daß ein Befehl zum Speichern eines Variablennamens in der für die angesprochenen Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung, und ferner zur Speicherung eines internen Variablennamens in der internen, für die Umwandlung der Variablennamen vorgesehenen Umwandlungseinrichtung vorgesehen ist, wobei die zentrale Steuereinrichtung einen Variablennamen in der für die angesprochenen Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung sowie einen internen Variablennamen in der internen, für die Variablennamen vorgesehenen Umwandlungseinrichtung mittels eines Anwendungsprogramms speichert.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben.
  • 1 zeigt ein Blockschaltbild, in dem ein erstes Ausführungsbeispiel der in Übereinstimmung mit der Erfindung stehenden programmierbaren Steuereinrichtung dargestellt ist;
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung zur Erläuterung der Umwandlung eines Variablennamens in eine physikalische Adresse bei der in 1 dargestellten Ausführungsform;
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung einer Einrichtung, die zur Erzeugung einer physikalischen Adresse aus einem Variablennamen dient;
  • 4 zeigt ein Blockschaltbild, in dem ein zweites Ausführungsbeispiel der in Übereinstimmung mit der Erfindung stehenden programmierbaren Steuereinrichtung dargestellt ist;
  • 5 zeigt eine schematische Darstellung zur Erläuterung eines Befehls zur Einstellung bzw. Festlegung von Variablennamen und physikalischen Adressen;
  • 6 zeigt eine schematische Darstellung zur Erläuterung der Umwandlung zwischen externen Variablennamen, internen Variablennamen und physikalischen Adressen bei dem in 4 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel;
  • 7 zeigt eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung eines Befehls für die Festlegung von externen Variablennamen, internen Variablennamen und von physikalischen Adressen; und
  • 8 zeigt eine schematische Darstellung zur Erläuterung des Datenzugriffs bei herkömmlichen programmierbaren Steuereinrichtungen.
  • 1 zeigt ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des Aufbaus eines ersten Ausführungsbeispiels, das eine grundlegende Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt. Wie aus 1 ersichtlich ist, ist die programmierbare Steuereinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine herkömmliche programmierbare Steuereinrichtung gebildet, zu der eine zur Umwandlung von Variablennamen vorgesehene Umwandlungseinrichtung C hinzugefügt ist, die mit einer unterbrochenen Linie umrandet ist. Die herkömmliche programmierbare Steuereinrichtung ist allgemein imstande, Daten zwischen ihrer eigenen Steuereinrichtung (bzw. ihr selbst) und einer weiteren Steuereinrichtung zu übertragen, wobei jede Steuereinrichtung eine Datenspeichereinrichtung 2; in der Daten, die für ein sequentielles Programm benutzt werden, und nur zeitweilig benutzte Variablen gespeichert sind oder werden; einen Programmspeicher 16, in dem ein sequentielles Programm bzw. Betriebsprogramm und ein von einem Benutzer entwickeltes Benutzerprogramm gespeichert sind oder werden; eine Kommunikationsschnittstelle 4, über die eine Kommunikation mit einer angepaßten bzw. geeigneten Steuereinrichtung durchgeführt wird; eine Kommunikationssteuereinrichtung 5; und eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) 1 umfaßt, die das sequentielle Programm abarbeitet und die Ausführung des Programms steuert.
  • Eine derartige, einen solchen Aufbau besitzende herkömmliche programmierbare Steuereinrichtung ist gemäß der in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung stehenden programmierbaren Steuereinrichtung noch mit einer zur Umwandlung von Variablennamen dienenden Umwandlungseinrichtung C versehen, durch die ein Variablennamen, der beispielsweise ein aktueller funktioneller Name (ein logischer Name einer Variablen), beispielsweise ein Grenzschalter, ein Notabschalter usw. ist, in eine physikalische Adresse umgewandelt wird, wenn ein Zugriff zu der Variablen in der eigenen Steuereinrichtung durch die andere Steuereinrichtung 20 angefordert wird.
  • Wie vorstehend beschrieben, wird ein Zugriff zu den Daten in Form eines Variablennamens, der ein aktueller funktioneller Name bzw. Funktionsname ist, möglich, da die den Variablennamen umwandelnde Umwandlungseinrichtung C vorgesehen ist. Unter Bezugnahme auf 1 wird nun ein Ausführungsbeispiel der zur Umwandlung der Variablennamen dienenden Umwandlungseinrichtung C detaillierter beschrieben. Ein interner Bus 3 ist ein Mikrocomputerbus, der Elemente in der programmierbaren Steuereinrichtung und die CPU 1 miteinander verbindet. Die Kommunikationsschnittstelle 4 stellt eine Schnittstellenschaltung dar, die für die Kommunikation mit der weiteren Steuereinrichtung 20 vorgesehen ist. Eine Kommunikationssteuereinrichtung 5 führt etliche Steuerungen wie etwa die Bereitstellung von Daten von der CPU 1 zu der Kommunikationsschnittstelle 4 oder der Bereitstellung von Daten von der anderen Steuereinrichtung für die CPU 1 aus und verfügt über einen eingebauten Kommunikationspufferspeicher.
  • Wenn von der anderen Steuereinrichtung 20 ein Zugriff zu Daten in der eigenen, d. h. einen programmierbaren Steuereinrichtung angefordert wird, stellt eine für die Speicherung von Variablennamen bei Anforderung eines Zugriffs vorgesehene Speichereinrichtung 6 den Ort zur Speicherung eines Variablennamens dieser Daten dar. Eine für zugegriffene Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung 7 stellt einen Ort zur Speicherung eines Variablennamens dar, bezüglich dessen durch die eigene bzw. eine programmierbare Steuereinrichtung ein Zugriff seitens der anderen Steuereinrichtung 20 akzeptiert bzw. zugelassen wird, daß auf diesen von außen zugegriffen werden kann.
  • Wenn die weitere Steuereinrichtung 20 eine Anforderung zur Gewinnung eines Zugriffs zu Daten abgibt, vergleicht eine die Übereinstimmung der Variablennamen erfassende Erfassungseinrichtung 8 einen Variablennamen, der in der für die Anforderung eines Zugriffs vorgesehenen, Variablennamen speichernden Speichereinrichtung 8 gespeichert ist, mit einem Variablennamen, der in der für zugegriffene bzw. angesprochene Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung 7 gespeichert ist und beurteilt bzw. überprüft, ob die Variable, bezüglich derer der Zugriff angefordert wird, eine Variable ist, für die ein Zugriff von der eigenen Steuereinrichtung zugelassen wird. Nachdem dieser Vergleich für jede Variable ausgeführt worden ist, gibt die Erfassungseinrichtung 8 ein Übereinstimmungssignal ab, wenn die beiden Variablen miteinander übereinstimmen, wohingegen sie bei fehlender Übereinstimmung ein Fehlersignal an die CPU 1 und eine im weiteren Text beschriebene, für die physikalische Adresse vorgesehene Umwandlungseinrichtung 9 ab. Diese Erfassungseinrichtung 8 kann auch mittels Software unter Einsatz der CPU 1 realisiert werden. Das Übereinstimmungssignal wird von der Erfassungseinrichtung 8 ebenfalls an die CPU 1 und an die Umwandlungseinrichtung 9 abgegeben.
  • Bei Empfang eines die Übereinstimmung der Variablennamen anzeigenden Signals von der Erfassungseinrichtung 8 wandelt die Umwandlungseinrichtung 9 einen von der Speichereinrichtung 7 erhaltenen Variablennamen in eine physikalische Adresse der Datenspeichereinrichtung 2 um. Ein Adressregister 10 stellt einen Ort zur zeitweiligen Speicherung des Ausgangssignals der Umwandlungseinrichtung 9 für dessen Abgabe an die Datenspeichereinrichtung 2 oder an den internen Bus 3 dar. Eine die Umwandlung zulassende/sperrende Einrichtung 11 stellt einen Schaltkreis zum zeitweiligen Zulassen bzw. Sperren des Betriebs der Umwandlungseinrichtung 9 in Abhängigkeit von einem von der CPU 1 stammenden Befehl dar. Eine für den Zugriff vorgesehene, Variablennamen speichernde Speichereinrichtung 12 stellt einen Ort zur Speicherung von Variablennamen von der weiteren Steuereinrichtung 20 dar, auf die durch die eigene Steuereinrichtung zugegriffen werden soll.
  • Zunächst wird ein Fall erläutert, bei dem das Lesen von Daten in Form eines Variablennamens von der anderen Steuereinrichtung 20 angefordert wird. Eine Zugriffsanforderung seitens der anderen Steuereinrichtung wird in einem Kommunikationspuffer in der Kommunikationssteuereinrichtung 5 gespeichert, und es interpretiert die CPU 1 den angeforderten Inhalt und speichert einen Variablennamen in der für die Anforderung eines Zugriffs zu Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung 6. Wenn dann ein Betriebsbefehl von der CPU 1 zu der zur Erfassung der Übereinstimmung von Variablennamen dienenden Erfassungseinrichtung 8 abgegeben wird, vergleicht die Erfassungseinrichtung 8 in der Speichereinrichtung 6 enthaltene Variablennamen mit Variablennamen in der Speichereinrichtung 7. Wenn der angeforderte Variablennamen in der Speichereinrichtung 7 vorhanden ist, wird ein die Übereinstimmung anzeigendes Erfassungssignal von der Erfassungseinrichtung 8 zu der CPU 1 und zu der Umwandlungseinrichtung 9 geleitet. Die Umwandlungseinrichtung 9 wandelt einen Variablennamen in eine physikalische Adresse der Datenspeichereinrichtung 2 um und gibt diese an das Adressregister 10 ab. Die CPU 1 ist imstande, die Daten aus der Datenspeichereinrichtung 2 unter Verwendung dieser physikalischen Adresse auszulesen.
  • 2 zeigt ein Blockschaltbild, das einen Teil der in 1 veranschaulichten Gestaltung in größeren Einzelheiten zeigt. Bei 2 wird angenommen, daß eine Datenleseanforderung bezüglich eines Variablennamens DOG von der anderen Steuereinrichtung vorliegt. Dieser Variablennamen, bezüglich dessen ein Lesevorgang angefordert wird, wird von der Kommunikationssteuereinrichtung 5 zu der Speichereinrichtung 6 übertragen. Dieser zu der Speichereinrichtung 6 übertragene Variablennamen und in der Speichereinrichtung 7 gespeicherte Variablennamen werden durch die Erfassungseinrichtung 8 miteinander verglichen. Hierbei sind die Variablennamen in der Speichereinrichtung 7 jeweils mit entsprechenden Codes versehen bzw. es sind ihnen entsprechende Codes zugeordnet. Wenn die Variablennamen durch die Erfassungseinrichtung 8 miteinander verglichen werden und eine Übereinstimmung erfaßt wird, werden ein Übereinstimmungssignal und ein Variablennamencode zu der Umwandlungseinrichtung 9 geleitet. In diesem Fall wird ein Code, der dem Variablennamen DOG entspricht, und der beispielsweise "1343" lautet, übertragen. In der Umwandlungseinrichtung 9 sind den Codenamen entsprechende physikalische Adressen gespeichert, wobei in diesem Fall dann die physikalische Adresse 34671H, die dem Code "1343" entspricht, in dem Adressregister 10 als die physikalische Adresse gespeichert wird. Die CPU 1 ist imstande, ein sequentielles Programm bzw. Betriebssteuerprogramm unter Verwendung dieser physikalischen Adresse abzuarbeiten oder Daten unter Verwendung dieser physikalischen Adresse auszulesen.
  • Die für die physikalische Adresse vorgesehene Umwandlungseinrichtung 9 ist beispielsweise gemäß der Darstellung in 3 aufgebaut. Die Umwandlungseinrichtung 9 kann leicht unter Verwendung eines EEPROM realisiert werden, das Adressbits mit einer Anzahl aufweist, die der Länge eines Variablennamencodes entspricht (16 Bits), und das eine Datenausgabebreite entsprechend der Länge der physikalischen Adresse (20 Bits) aufweist. Nachfolgend wird ein Fall beschrieben, bei dem eine physikalische Adresse einer Variablen aufgrund eines Vorgangs geändert wird, bei dem eine Programmänderung in der eigenen programmierbaren Steuereinrichtung vorgenommen wird. Bei einer herkömmlichen programmierbaren Steuereinrichtung ist in diesem Fall die Änderung des Programms der programmierbaren Steuereinrichtung auf der Seite bzw. im Hinblick auf den variablen Zugriff (bzw. Variablenzugriff) erforderlich. Im Gegensatz hierzu ist dies bei der erfindungsgemäßen programmierbaren Steuereinrichtung nicht notwendig. Wenn physikalische Adressen von Variablen, die in der Speichereinrichtung 7 gespeichert sind, unter den Variablen in der eigenen programmierbaren Steuereinrichtung geändert werden, wird die Umwandlung der Adressen durch die Umwandlungseinrichtung 9 zeitweilig beendet, da die CPU 1 einen entsprechenden Befehl an die die Umwandlung zulassende bzw. sperrende Einrichtung 11 abgibt.
  • Es wird dann der Inhalt einer physikalischen Adresse, die dem Variablennamencode entspricht, überschrieben. Im Anschluß hieran kann die Umwandlung der Adresse durch erneutes Zulassen der Umwandlung dann kontinuierlich wieder durchgeführt werden. Dies ist äquivalent zu dem Umschreiben des Dateninhalts einer Adresse, die äquivalent zu einem Variablennamencode in dem in 3 gezeigten EEPROM ist bzw. diesem Variablennamencode zugeordnet ist.
  • Wie in 2 gezeigt ist, wird die oberste Adresse einer Variablen mit den vorstehend beschriebenen Mitteln dadurch erhalten, daß ein Zugriff mit einem Datentyp wie etwa mit reellen Zahlen und ganzen Zahlen und der Nummer oder Anzahl von Daten, der zu einem Variablennamen, auf den zugegriffen wird, hinzugefügt ist, durchgeführt wird, wonach es im Anschluß hieran möglich ist, den Datenzugriff in Abhängigkeit von dem hinzugefügten Datentyp und der Anzahl von Daten bzw. der Datennummer auszuführen. Dies ist dann nützlich, wenn eine Indexbezeichnung in einem Variablennamen enthalten ist. Dies kann dadurch erreicht werden, daß eine Datenlänge, die durch den Datentyp entsprechend einer Indexbezeichnung festgelegt ist, und ein Index bzw. Indexwert in der Umwandlungseinrichtung 9 multipliziert werden, und daß dann das hierbei erhaltene Ergebnis zu dem Ausgang bzw. Ausgangssignal der in 3 gezeigten Schaltung hinzuaddiert wird.
  • 4 zeigt ein Blockschaltbild zur Erläuterung eines zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung. Dieses Blockschaltbild unterscheidet sich von dem Blockschaltbild gemäß 1 dahingehend, daß zusätzlich eine für Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung 13, eine den Datenzugriff steuernde Steuereinrichtung 14 und eine für interne Variablennamen vorgesehene Umwandlungseinrichtung 15 vorgesehen sind. Die für die Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung 13 speichert Variablennamen, den Datentyp und die Anzahl bzw. Nummer oder den Umfang von Daten für eine Mehrzahl von Variablen. Die zur Steuerung des Datenzugriffs vorgesehene Steuereinrichtung 14 überträgt aufeinanderfolgend Variablennamen, die in der Speichereinrichtung 13 enthalten sind, in Abhängigkeit von dem Inhalt der Speichereinrichtung 13 zu der für die Zugriffsanforderung zu Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung 6. Nachdem das Ausgangssignal der Umwandlungseinrichtung 9 festgelegt ist bzw. erzeugt wird, greift die Steuereinrichtung 14 unter Einsatz von deren Ausgabeadresse bzw. ausgegebener Adresse auf die angeforderte Anzahl von Daten zu und schreibt das bei dem Zugriff erhaltene Ergebnis in die Datenspeichereinrichtung 2 und den Kommunikationspuffer in der Kommunikationssteuereinrichtung 5 ein.
  • Wenn die programmierbare Steuereinrichtung in der vorstehend beschriebenen Weise aufgebaut ist, ist es möglich, Zugriffsanforderungen für eine Mehrzahl von Variablen zu verarbeiten. Die zur Steuerung des Datenzugriffs vorgesehene Steuereinrichtung 14 kann unter Verwendung einer DMA-Steuereinrichtung (DMA = Direct Memory Access = direkter Speicherzugriff), einem speziell hierfür ausgelegten Mikroprozessor usw. aufgebaut sein.
  • Nachfolgend wird ein Verfahren zur Speicherung von Variablennamen, auf die ein Zugriff durch die andere Steuereinrichtung von der programmierbaren Steuereinrichtung zugelassen wird, in der für die zugegriffenen Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung 7 beschrieben. Wenn ein Benutzer der programmierbaren Steuereinrichtung einen Datenaustausch mit der anderen Steuereinrichtung ausführt, ist es möglich, Variablennamen unter Verwendung eines Programmiertools zu registrieren, das heißt zu speichern. Al lerdings ist es in diesem Fall dann notwendig, einen Variablennamen jedesmal dann festzulegen, wenn ein Programm in die programmierbare Steuereinrichtung eingeladen wird, was nicht zweckmäßig, das heißt recht aufwendig ist.
  • Es ist folglich günstig, einen Variablennamen von einem Anwendungsprogramm dadurch zu registrieren, das heißt zu speichern, daß ein sequentieller Befehl zur Registrierung von Variablennamen an die Speichereinrichtung 7 angelegt wird. Beispielsweise ist im Fall eines "Rudder-Diagramms" (Ruder-Diagramm) und einem funktionellen Blockschaltbild ein Befehl benutzbar, wie er beispielsweise in 5 dargestellt ist. Der in 5 gezeigte Befehl besteht darin, einen Variablennamen, der durch einen Parameter "Name" in dem Befehl dargestellt ist, mit "DOG" zu bezeichnen, wenn ein die Ausführung zulassendes Signal "ein" ist, das heißt einen dem eingeschalteten Zustand entsprechenden Pegel aufweist, daß eine physikalische Adresse eines Registers DW1200 an einer durch einen Parameter "REG" dargestellten physikalischen Adresse gespeichert wird und daß der Code 1343 für den Variablennamencode, der durch den Parameter "Code" veranschaulicht ist, gespeichert wird.
  • Unter Verwendung des vorstehend erläuterten Befehls ist die CPU 1 imstande, Variablennamen und Codes in der Speichereinrichtung 7 sowie physikalische Adressen von Registern in der in 2 gezeigten Umwandlungseinrichtung 9 festzulegen. Da ein Code lediglich die Funktion ausübt, Einträge in der Speichereinrichtung 7 und der Umwandlungseinrichtung 9 miteinander zu verbinden, kann er in dem in 5 dargestellten Befehl weg gelassen werden. Wenn ein Variablennamen, bezüglich dessen von der anderen Steuereinrichtung ein Zugriff angefordert wird, nicht in der Speichereinrichtung 7 gespeichert ist, wird von der Erfassungseinrichtung 8 ein Fehlersignal abgegeben. Bei Empfang eines Fehlersignals gibt die CPU 1 eine Fehlerantwort über die Kommunikationssteuereinrichtung 5 an die andere Steuereinrichtung ab, die den Zugriff zu dieser Variablen angefordert hat. Damit wird die andere Steuereinrichtung darüber in Kenntnis gesetzt, daß die angeforderte Variable in dieser programmierbaren Steuereinrichtung nicht vorhanden ist oder daß der Zugriff nicht zugelassen worden ist.
  • Nachfolgend wird das in 4 gezeigte Ausführungsbeispiel in größeren Einzelheiten erläutert. Gemäß 4 ist die für interne Variablennamen vorgesehene Umwandlungseinrichtung 15 zwischen der Speichereinrichtung 7 und der Umwandlungseinrichtung 9 vorgesehen. Die interne Ausgestaltung der Umwandlungseinrichtung 15 ist in 6 dargestellt. Gemäß 6 sind die Variablennamen, die in der Speichereinrichtung 7 registriert sind, sogenannte externe Variablennamen (öffentliche externe logische Namen), die von der Kommunikationssteuereinrichtung 5 bei der Kommunikation zwischen programmierbaren Steuereinrichtungen benutzt werden. Im Gegensatz hierzu sind die internen Variablennamen (interne logische Namen), die in der Umwandlungseinrichtung 15 gespeichert sind, sogenannte lokale Variablennamen, die lediglich in der eigenen programmierbaren Steuereinrichtung benutzt werden. Indem ein Code zu diesem internen Variablennamen hinzugefügt wird, ist es möglich, zu erreichen, daß dieser der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung 9 entspricht bzw. die Codes jeweils übereinstimmen.
  • Bei dem vorstehend genannten Aufbau ist die andere Steuereinrichtung imstande, auf eine Variable unter Verwendung eines Variablennamens zuzugreifen, der von der eigenen programmierbaren Steuereinrichtung öffentlich nach außen mitgeteilt wird, und es ist die eigene programmierbare Steuereinrichtung imstande, Variablennamen in ihr zu ändern. Damit ist der Freiheitsgrad bei der Programmierung von Anwendungsprogrammen erweitert. Weiterhin ist selbst dann, wenn die physikalischen Adressen von Variablen geändert werden, der Zugriff zu diesen Variablen dennoch aufgrund der vorstehend erläuterten Mittel gewährleistet. Aus den vorstehend genannten Gründen wird auch ein Befehl zur Festlegung von Variablennamen in der für die internen Variablenamen vorgesehenen Umwandlungseinrichtung 15 als notwendig angesehen.
  • Der in 7 gezeigte Befehl erfüllt diese Funktion. Der in 7 dargestellte Befehl ist ein Befehl zur Bezeichnung bzw. Zuordnung eines Variablennamens "DOG" zu einem externen Variablennamen, der durch einen Parameter GNAME in dem Befehl dargestellt ist, zur Bezeichnung bzw. Zuordnung eines internen Variablennamens "DG 1" zu einem internen Variablennamen, der durch einen Parameter LNAME dargestellt ist, zur Speicherung einer physikalischen Adresse eines Registers DW1200 an einer physikalischen Adresse eines Registers, die bzw. das durch einen Parameter REG bezeichnet ist, und zur Speicherung eines Codes 1343 für einen Variablennamencode, der durch einen Parameter CODE bezeichnet ist. Unter Verwendung des vorstehend erläuterten Befehls ist die CPU 1 imstande, einen externen Variablennamen in der für die zugegriffenen Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung 7 festzulegen, einen externen Variablennamen, einen internen Variablennamen und Codes in der Umwandlungseinrichtung 15 festzulegen, und physikalische Adressen von Registern in der Umwandlungseinrichtung 9, die in 4 gezeigt ist, einzustellen. Codes sind lediglich dazu vorgesehen, Einträge in der für die internen Variablennamen vorgesehenen Umwandlungseinrichtung 15 und der für die physikalischen Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung 9 zu verbinden, und können bei dem in 7 dargestellten Befehl weg gelassen werden.
  • Mit der vorstehend beschriebenen, vorliegenden Erfindung ist es möglich, eine programmierbare Steuereinrichtung zu schaffen, die imstande ist, auf Daten in Variablennamen zuzugreifen und auf Daten unter Verwendung von öffentlichen Variablennamen in der Kommunikationseinrichtung zuzugreifen. Die programmierbare Steuereinrichtung kann Daten zwischen ihrer eigenen Steuereinrichtung und einer weiteren Steuereinrichtung übertragen und weist eine Datenspeichereinrichtung zum Speichern von für die Steuerung erforderlichen Daten, einen Programmspeicher zum Speichern eines sequentiellen Betriebsprogramms, eine Kommunikationsschnittstelle zur Durchführung einer Kommunikation mit einer geeigneten Steuereinrichtung, und eine zentrale Verarbeitungseinheit zur Abarbeitung des sequentiellen Betriebsprogramms und zur Steuerung der Programmabarbeitung auf. Eine Umwandlungseinrichtung dient zur Umwandlung von Variablennamen, die aktuelle Funktionsnamen darstellen, in physikalische Adressen, wenn durch die andere Steuereinrichtung ein Variablenzugriff in der eigenen Steuereinrichtung angefordert wird.

Claims (9)

  1. Programmierbare Steuereinrichtung, die zur Ausführung einer Datenkommunikation zwischen ihrer eigenen Steuereinrichtung und einer weiteren Steuereinrichtung ausgelegt ist, enthaltend eine Datenspeichereinrichtung (2) zum Speichern von für die Steuerung erforderlichen Daten, einen Programmspeicher (16) zum Speichern eines sequentiellen Programms, eine Kommunikationsschnittstelle (4) zum Kommunizieren mit einer angepaßten Steuereinrichtung (20), und eine zentrale Steuereinrichtung (1) zum Abarbeiten des sequentiellen Programms und zum Steuern der Programmausführung, gekennzeichnet durch eine Variablennamen-Umwandlungseinrichtung (C), die zum Umwandeln eines einen aktuellen Funktionsnamen darstellenden Variablennamens in eine physikalische Adresse dann, wenn ein Zugriff zu einer Variablen von der anderen Steuereinrichtung (20) auf die eigene Steuereinrichtung angefordert wird, ausgelegt ist, wobei die Variablennamen-Umwandlungseinrichtung (C) den Variablennamen in die entsprechende physikalische Adresse umwandelt, während das sequentielle Programm abgearbeitet wird.
  2. Programmierbare Steuereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umwandlungseinrichtung (C) folgende Merkmale aufweist: eine erste, für den Zugriff zu Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung (12), die zum Speichern von Variablennamen zur Ausführung eines Zugriffs zu einer Variablen in den Daten einer in der anderen Steuereinrichtung (20) vorhandenen Datenspeichereinrichtung vorgesehen ist, eine zweite, für eine Zugriffsanforderung auf Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung (6) zum Speichern der Variablennamen, wenn der Zugriff zu der Variablen auf die Datenspeichereinrichtung (2) der eigenen Steuereinrichtung von der anderen Steuereinrichtung (20) angefordert wird, eine dritte, für angesprochene Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung (7) zum Speichern von Variablennamen der Daten in der Datenspeichereinrichtung, bezüglich derer von der eigenen Steuereinrichtung ein Zugriff von der anderen Steuereinrichtung (20), das heißt von, außen, zugelassen wird, eine die Übereinstimmung von Variablennamen erfassende Erfassungseinrichtung (8), die zum Erfassen der Übereinstimmung zwischen einem in der zweiten Speichereinrichtung (6) gespeicherten Variablennamens und einem in der dritten Speichereinrichtung (7) gespeicherten Variablennamen dann, wenn der Zugriff zu einer Variablen in der eigenen Steuereinrichtung von der anderen Steuereinrichtung (20) angefordert wird, und zum Ausgeben eines Übereinstimmungssignals dann, wenn eine Übereinstimmung erfaßt wird, ausgelegt ist, und eine für die physikalische Adresse vorgesehene Umwandlungseinrichtung (9), die zum Umwandeln des in der dritten Speichereinrichtung (7) vorhandenen Variablennamens, bezüglich dessen eine Übereinstimmung erfaßt worden ist, in eine physikalische Adresse für die Datenspeichereinrichtung (2) dann, wenn das die Erfassung einer Übereinstimmung anzeigende Übereinstimmungssignal von der Erfassungseinrichtung (8) abgegeben wird, ausgelegt ist.
  3. Programmierbare Steuereinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Umwandlung zulassende/sperrende Einrichtung (11) vorgesehen ist, und daß eine Adressumwandlung in der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung (9) zeitweilig durch einen von der zentralen Steuereinrichtung (1) abgegebenen Befehl dann, wenn eine physikalische Adresse, die einem Variablennamen von zugegriffenen Daten in der eigenen Steuereinrichtung entspricht, geändert wird, gesperrt wird, daß anschließend der Inhalt der physikalischen Adresse, die einem Variablennamencode in der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung (9) entspricht, überschrieben wird, und daß anschließend eine Umwandlung des Variablennamens in die physikalische Adresse wieder zugelassen wird.
  4. Programmierbare Steuereinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zu einem Variablennamen in den Daten, auf die zugegriffen wird, Informationen bezüglich des Datentyps und der Datenanzahl bzw. des Datenumfangs hinzugefügt sind, und daß nach der Umwandlung eines Variablennamens in eine ausgegebene physikalische Adresse in Abhängigkeit von dem Datentyp und der Datenanzahl bzw. dem Datenumfang in der Umwandlungseinrichtung (9) der Zugriff entsprechend unterschiedlichen Datentypen und unterschiedlichen Anzahlen von Daten bzw. unterschiedlichen Datenumfängen ausführbar ist.
  5. Programmierbare Steuereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Umwandlung von Variablennamen vorgesehene Umwandlungseinrichtung (C) folgende Merkmale aufweist: eine erste, für den Zugriff zu Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung (12), die zum Speichern von Variablennamen zur Ausführung eines variablen Zugriffs in den Daten einer in der anderen Steuereinrichtung (20) vorhandenen Datenspeichereinrichtung ausgelegt ist, eine zweite, für Anforderung eines Zugriffs zu Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung (6), die zum Speichern der Variablennamen dient, wenn ein Variablenzugriff auf die Datenspeichereinrichtung (2) der eigenen Steuereinrichtung von der anderen Steuereinrichtung (20) angefordert wird, eine dritte, für zugegriffen Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung (7), die zum Speichern von Variablennamen der in der Datenspeichereinrichtung (2) vorhandenen Daten, bezüglich derer von der eigenen Steuereinrichtung ein Zugriff durch die andere Steuereinrichtung (20) für einen Zugriff von außen her, zugelassen ist, ausgelegt ist, eine Erfassungseinrichtung (8), zum Erfassen einer Übereinstimmung zwischen einem in der zweiten Speichereinrichtung (6) gespeicherten Variablennamen und einem in der dritten Speichereinrichtung (7) gespeicherten Variablennamen, wenn der Variablenzugriff auf die eigene Steuereinrichtung von der anderen Steuereinrichtung (20) angefordert wird, und zum Abgeben eines Übereinstimmungssignals, wenn eine Übereinstimmung erfaßt wird, eine für die physikalische Adresse vorgesehene Umwandlungseinrichtung (9), die zum Umwandeln eines in der dritten Speichereinrichtung (7) vorhandenen Variablennamens, bezüglich dessen eine Übereinstimmung erfaßt worden ist, in eine physikalische Adresse für die Datenspeichereinrichtung (2) in einem Fall, wenn die Erfassungseinrichtung (8) ein Übereinstimmungssignal erzeugt, ausgelegt ist, eine vierte, für Variablennamen vorgesehene Speichereinrichtung (13), die zum Speichern einer Mehrzahl von Variablennamen, von Datentypen und Datennummern bzw. Datenumfängen dient, und eine für den Datenzugriff vorgesehene Steuereinrichtung (14) zum sequentiellen Übertragen von Variablennamen zu der zweiten Speichereinrichtung (6) in Abhängigkeit von dem Inhalt der für die Variablennamen vorgesehenen Speichereinrichtung (13), wobei die für den Datenzugriff vorgesehene Steuereinrichtung (14) dann, wenn das Ausgangssignal der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung (9) festgelegt ist und erzeugt wird, den Zugriff auf die geforderte Anzahl von Daten unter Verwendung der ausgegebenen Adresse ausführt.
  6. Programmierbare Steuereinrichtung nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Befehl zum Registrieren von Variablennamen in der dritten Speichereinrichtung (7) vorgesehen ist, und daß die zentrale Steuereinrichtung (1) zum Speichern von Variablennamen in der dritten Speichereinrichtung (7) aus einem Anwendungsprogramm ausgelegt ist.
  7. Programmierbare Steuereinrichtung nach Anspruch 2, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Steuereinrichtung (1) ein Fehlerantwortsignal über die Kommunikationssteuereinrichtung (5) zu der anderen Steuereinrichtung (20) abgibt, wenn die für die Überprüfung der Übereinstimmung von Variablennamen vorgesehenen Erfassungseinrichtung (8) kein eine Übereinstimmung angebendes Erfassungssignal erzeugt.
  8. Programmierbare Steuereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine für eine interne Variablennamenumwandlung vorgesehene Wandlereinrichtung (15) zwischen der dritten Speichereinrichtung (7) und der für die physikalische Adresse vorgesehenen Umwandlungseinrichtung (9) vorgesehen ist und zum Umwandeln eines Variablennamens, auf den zugegriffen worden ist, in einen Variablennamen in der eigenen Steuereinrichtung ausgelegt ist, wobei der Datenzugriff durch Umwandlung eines von der anderen Steuereinrichtung (20) stammenden Variablennamens in einen internen Variablennamen ausgeführt wird, so daß ein Variablennamen eines Systems benutzt wird, der oder das sich von der Kommunikationseinrichtung unterscheidet.
  9. Programmierbare Steuereinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Befehl zum Registrieren eines Variablennamen in der dritten Speichereinrichtung (7) und ferner zum Registrieren eines internen Variablennamens in der für interne Variablennamen vorgesehenen Wandlereinrichtung (15) vorgesehen ist, und daß die zentrale Steuereinrichtung (1) einen Variablennamen in der dritten Speichereinrichtung (7) sowie einen internen Variablennamen in der für interne Variablennamen vorgesehenen Wandlereinrichtung (15) aufgrund eines Anwendungsprogramms speichert.
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