DE19882417C2 - Nichtporöse, gasdurchlässige Membran - Google Patents
Nichtporöse, gasdurchlässige MembranInfo
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Abstract
Ein Verfahren zur Herstellung von kompakten, einen hohen Gasfluss ermöglichenden, gegen Verschmutzung resistenten Gasfiltern, welches darauf beruht, dass man auf der Filteroberfläche eine kontinuierliche, äußerst dünne Schicht eines nichtporösen, gasdurchlässigen Polymers herstellt, indem man eine Seite eines mikroporösen Substrats mit einer verdünnten Beschichtungslösung eines Polymers kontaktiert, und zwar vorzugsweise mit der Lösung eines amorphen Copolymers von Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol, welches Polymer gleichzeitig hydrophob und oleophob ist. Die Porengröße des Substrats wird so vorgegeben, dass das Polymer beim Durchfluss der Lösung durch das Substrat aus der Lösung herausgefiltert wird, wodurch eine äußerst dünne Polymerschicht zurückbleibt. DOLLAR A Lösungsmittelrückstände werden abgezogen. Man kann das Verfahren zur Beschichtung von Substraten in Form von Folien und Hohlfasern verwenden, insbesondere für aus einer Vielzahl von Hohlfasern bestehende Anordnungen in Modulen. Die Beschichtung hält feste Partikel und flüssige Tröpfchen vom Verstopfen des Gasflusses durch den Filter ab, wobei der Filter außerdem ohne Schwierigkeiten gereinigt und wieder verwendet werden kann. Diese beschichteten Fasermodule sind als Gasfilter für Gasflüsse mit einer hohen Flussgeschwindigkeit verwendbar, unter Einbeziehung von Anwendungen wie z. B. der Sammlung suspendierter Tröpfchen, des Filterns von Luft in Fabrikanlagen für mikroelektronische Bauteile oder des Filterns der ...
Description
Diese Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von gasdurchlässigen
Membranen. Genauer gesagt, die Erfindung betrifft nichtporöse, gasdurchlässige Membranen
zum Abtrennen eines Gases aus einem Aerosol, und insbesondere betrifft sie Fluorpolymer-
Membranfilter zur Entfernung von äußerst feinen, festen Partikeln oder flüssigen Tröpfchen,
die in einem Gas suspendiert sind.
Zahlreiche, moderne industrielle Verfahren involvieren einen Schritt des Kontaktierens von
Flüssigkeiten oder Festkörpern mit einem Gas, wobei eine Suspension von flüssigen
Tröpfchen und/oder festen Partikeln hergestellt wird, die in dem Gas verteilt sind. Häufig
handelt es sich bei der suspendierten Substanz um ein gefährliches oder teures Material, oder
zumindest um eine störende Kontamination in einem wertvollen Gasstrom. Daher wird eine
Filtration von Tröpfchen und Partikeln aus Gasen für zahlreiche, kommerzielle Anwendungen
zunehmend wichtig, so wie zum Beispiel zur Abtrennung oder Begrenzung des Gehalts von
wertvollen oder gefährlichen teilchenförmigen Materialien, zum Ventilieren von verbrauchten
und gereinigten Gasen, welche in die Umwelt entsorgt werden sollen, sowie zum Reinigen
eines kontaminierten Gasstroms, der in einem späteren Verfahrensschritt als Rohmaterial
verwendet werden soll.
Zunehmend wird die Membrantechnologie im Rahmen der Filtration von industriellen Gasen
angewendet. Da Fluorpolymere bestimmte physikalische Eigenschaften aufweisen, so wie
zum Beispiel gute Hydrophobie, Reaktionsträgheit gegenüber einer Vielzahl chemischer und
biologischer Materialien und außerdem gute thermische Stabilität, werden derartige
Materialien häufig in porösen Membranfiltern verwendet, und zwar insbesondere
mikroporöses, expandiertes Polytetrafluorethylen ("E-PTFE"). Eine bemerkenswerte
Eigenschaft besteht darin, daß Öl das Material E-PTFE benetzt. Diese Benetzung entspricht
einem Maß für die Affinität einer Flüssigkeit zu einem bestimmten Membranmaterial. E-
PTFE kann durch Öl in einem solchen Ausmaß benetzt werden, daß durch das Öl die Poren
der Membran verstopft werden. Dadurch wird der Gasstrom durch die Membran reduziert
und manchmal gänzlich unterbunden. Öl liegt bei einer Vielzahl von Anwendungen vor, im
Rahmen derer Verfahrensstufen auf der Basis von Gasen durchgeführt werden, so wie zum
Beispiel bei einer hydraulischen Kompression oder bei Anwendungen auf der Basis von
Motoren. Demzufolge schränkt die oleophile Natur des Materials E-PTFE dessen
Wirksamkeit im Rahmen der Membranfiltration erheblich ein.
Um die Wirksamkeit einer derartigen Gasfiltration zu verbessern, ist nach einer
gasdurchlässigen Membran gesucht worden, die sowohl ausgeprägte Hydrophobie, als auch
Oleophobie aufweist. Das U.S.-Patent Nr. 5 554 414 von Moya und Mitarbeitern stellt ein
Verfahren zur Herstellung eines aus einem porösen Verbundwerkstoffs bestehenden
Erzeugnisses zur Verfügung, welcher besagte Artikel ein poröses, polymeres Substrat und
eine hydrophobe/oleophobe, polymere Oberfläche aufweist, die auf der Basis eines
verenetzten, ethylenisch ungesättigten Monomers hergestellt worden ist, das eine
Fluoralkylgruppe enthält. Die polymere Oberfläche wird hergestellt, indem man ein Substrat
in Form einer porösen Membran mit einer Lösung eines polymerisierbaren Monomers, einem
Vernetzer und einem Polymerisationsinitiator beschichtet. Das polymerisierbare Monomer
wird auf die Oberfläche des Substrats in Form der porösen Membran aufpolymerisiert und
vernetzt, und zwar in einer solchen Art und Weise, daß dadurch die gesamte Oberfläche der
porösen Membran, unter Einbeziehung der inneren Oberflächen der porösen Membran, durch
ein vernetztes Polymer modifiziert wird. Allerdings behält das aus einem Verbundwerkstoff
bestehende, poröse Erzeugnis im wesentlichen sämtliche ursprünglichen Eigenschaften des
Substrats, insbesondere die Porösität.
Das U.S.-Patent Nr. 5 166 650 von Bowser beschreibt die Verwendung eines amorphen
Copolymers für einen Gasfilter, wobei das besagte, amorphe Copolymer 10 bis 40 Mol.-%
Tetrafluorethylen ("TFE") und eine komplementäre Menge Perfluoro-2,2-dimethyl-1,3-dioxol
("PDD") enthält. Mit diesem amorphen Copolymer wird ein gasdurchlässiges Material
beschichtet, welches durch das Material hindurchgehende Durchlässe, bzw. kontinuierliche
Poren aufweist. Das amorphe Copolymer beschichtet mindestens einen Teil des Innenraums
dieser Durchlässe, führt allerdings nicht zu ihrer Blockierung.
Die vorstehend zitierten Referenzen beschreiben vollständig poröse Membranen, die zur
Gasfiltration geeignet sind. Mit Hilfe der von den Poren gebildeten Durchlässe können die
Gasmoleküle ohne weiteres durch die ganze Struktur hindurch wandern. Daher erlauben
solche porösen Strukturen im allgemeinen einen hohen Gasfluss, welcher als die
Gasdurchlässigkeit pro Flächeneinheit der Filteroberfläche definiert ist. Somit vermag
gewöhnlich bereits ein poröses Filterelement von mäßiger Größe das Gas mit einer für
industrielle Zwecke annehmbaren Geschwindigkeit umzuwandeln. Obgleich die Poren
allerdings mit Zusammensetzungen von erhöhter Oleophobie beschichtet sind, um die
Neigung des Öls zu reduzieren, an der Membran zu haften, bieten die offenen Poren dem Öl
immer noch hinreichend Gelegenheit, in die Membran einzudringen und sie schließlich zu
verstopfen. Auch in einem Gas suspendierte, feste Partikel können in die Membran
eindringen und die Poren verstopfen. Außerdem können eindringende, flüssige und feste
Giftstoffe in die Poren eingebettet werden und dann durch eine Reinigung nur schwer wieder
entfernt werden. Somit kann der durch einen Gasfilter in Form einer porösen Membran
mögliche Gasfluß im Laufe der Benutzungsdauer eines solchen Filters abnehmen.
Die Literaturstelle US-A-5 258 202 offenbart Methoden zur Herstellung und Verwendung
verbesserter, mikroporöser Hohlfasern sowie außerdem aus solchen Fasern bestehende
Röhrenbündel. Die Literaturstelle US-A-5 238 471 offenbart mit Hilfe von Sprühverfahren
aufgebrachte Fluorpolymere, die als zur Gasabtrennung geeignete Membranen verwendbar
sind. Die Literaturstelle US-PS-4 767 643 offenbart eine Methode zur kontinuierlichen
Vakuumimprägnierung eines faserartigen Folienmaterials. Die Literaturstelle US-PS-4 243 701
offenbart die Herstellung von zur Gasabtrennung geeigneten Membranen. Die
Literaturstelle US-PS-4 214 020 offenbart Verfahren zur Beschichtung von aus Hohl
fasermembranen bestehenden Bündeln. Die Literaturstelle EP-A1-0 649 676 offenbart die
Nachbehandlung von zur Gasabtrennung geeigneten Membranen durch ein fluorhaltiges
Polymer. Die Literaturstelle EP-A1-0 641 594 offenbart einen Öl- und wasserabweisenden,
gasdurchlässigen Filter. Die Literaturstelle WO-A1-90/15 662 offenbart Perfluordioxol
membranen.
Bis vor kurzem ist eine für praktische Zwecke geeignete, nichtporöse, durchlässige Membran
für einen Gasfilter nicht verfügbar gewesen. Der Gasfluß durch eine nichtporöse,
durchlässige Membran ist direkt proportional zur Durchlässigkeit der
Membranzusammensetzung, und außerdem umgekehrt proportional zur Membrandicke. Die
meisten polymeren Zusammensetzungen weisen eine niedrige Gasdurchlässigkeit auf. Um
somit ein Filterelement mit einer für praktische Zwecke brauchbaren Größe und einer inneren
Oberfläche zur Verfügung zu stellen, die gleichzeitig einen für industrielle Anwendungen
brauchbaren Gasfluß ermöglicht, müßte bereits eine nichtporöse Membran mit einer
Durchlässigkeit von lediglich mäßiger Höhe außerordentlich dünn sein. Bis jetzt ist
entsprechend dem Stand der Technik keine Methode bekannt, um eine ausreichend dünne,
nichtporöse, gasdurchlässige Membran herzustellen, die für einen Gasfilter geeignet ist.
Es konnte jetzt ein Verfahren zur Herstellung einer Membran aufgefunden werden, die eine
außerordentlich dünne, kontinuierliche Schicht einer nichtporösen, gasdurchlässigen
Polymerzusammensetzung umfasst. Die Polymerzusammensetzung weist eine
ausgezeichnete Durchlässigkeit auf, was einen hohen, ursprünglichen Gasfluss mit sich
bringt. Außerdem ist die nichtporöse Struktur auf der Basis der kontinuierlichen Schicht mit
einer verbesserten Beständigkeit gegen das Eindringen von Öl und festen Partikeln und einer
erhöhten Stabilität des Gasflusses verbunden. Für den Fall, daß die neuartige Membran
verschmutzt wird, kann man sie außerdem ohne Schwierigkeiten reinigen, so daß der Gasfluß
wieder entsprechend einer Gasdurchlässigkeitsrate eingestellt wird, die nahezu dem
Ausgangswert entspricht. Als eine Konsequenz dieser Erfindung ist es jetzt möglich, auf der
Basis eines nichtporösen, gasdurchlässigen Polymers einen sehr dünnen Film in einer
Membran herzustellen, welche man für eine Verwendung als Gasfilter und für andere
Arbeitsvorgänge verwenden kann, die mit dem Durchgang von Gasen verbunden sind.
Dementsprechend stellt diese Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Membran zur
Verfügung, welches die folgenden Schritte umfasst:
- a) Auflösen eines gasdurchlässigen Polymers in einem Lösungsmittel, so daß eine Beschichtungslösung erhalten wird;
- b) Auswählen eines mikroporösen Substrats mit einer Porengröße, auf deren Basis man das aufgelöste Polymer wirksam aus der Beschichtungslösung herausfiltern kann, welches Substrat eine erste und eine zweite Seite aufweist;
- c) Kontaktieren der ersten Seite des mikroporösen Substrats mit der Beschichtungslösung;
- d) Veranlassen, dass das Lösungsmittel durch das mikroporöse Substrat hindurch auf die zweite Seite strömt;
- e) Entfernen der Beschichtungslösung und des Lösungsmittels von der Membran; und
- f) Abziehen des Lösungsmittels von der Membran, wodurch auf der ersten Seite eine kontinuierliche, nichtporöse Schicht des gasdurchlässigen Polymers gebildet wird.
Im Rahmen eines weiteren Aspekts stellt die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zum
Beschichten von hohlen Fasern mit einer ultradünnen, kontinuierlichen Schicht eines
gasdurchlässigen Polymers zur Verfügung.
Außerdem wird ein Verfahren zur Herstellung eines Gasfilters zur Verfügung gestellt,
welches die folgenden Schritte umfasst:
- a) Auflösen eines gasdurchlässigen Polymers in einem Lösungsmittel, so daß eine Beschichtungslösung erhalten wird;
- b) Bereitstellen eines Filtermoduls, welches die folgenden Bestandteile umfasst:
- 1. ein langgezogenes Gehäuse mit zwei Enden, wobei das Gehäuse einen hülsenseitigen Hohlraum definiert;
- 2. eine an einem Ende des Gehäuses angeordnete, erste Röhrenscheibe mit einer außerhalb des Gehäuses angeordneten, ersten Außenfläche;
- 3. eine am anderen Ende des Gehäuses angeordnete, zweite Röhrenscheibe mit einer außerhalb des Gehäuses angeordneten, zweiten, Außenfläche;
- 4. eine Vielzahl von mikroporösen, hohlen Fasern mit offenen Enden, die sich innerhalb des Gehäuses im Rahmen von einer im wesentlichen parallelen Anordnung von der außerhalb des Gehäuses angeordneten, ersten Außenfläche zu der außerhalb des Gehäuses angeordneten, zweiten Außenfläche erstrecken, wobei diese Hohlfasern zusammen einen röhrenseitigen Hohlraum definieren; wobei man auf der Basis der Porengröße der Hohlfasern das aufgelöste Polymer wirksam aus der Beschichtungslösung herausfiltern kann; und
- 5. mindestens einen durch das Gehäuse hindurchführenden Anschluss im Bereich des hülsenseitigen Hohlraums;
- c) Verursachen, daß die Beschichtungslösung durch einen der hülsenseitigen Hohlräume und der röhrenseitigen Hohlräume strömt;
- d) Veranlassen, dass das Lösungsmittel aus der Beschichtungslösung durch die mikroporösen Hohlfasern hindurch auf die andere Seite des hülsenseitigen Hohlraumes und des röhrenseitigen Hohlraums strömt;
- e) Entfernen der Beschichtungslösung und des Lösungsmittels aus dem Modul; und
- f) Abziehen des Lösungsmittels von den Hohlfasern, wodurch auf der einen Seite der Hohlfasern eine kontinuierliche, nichtporöse Schicht des gasdurchlässigen Polymers gebildet wird.
Im Rahmen eines anderen Aspekts stellt die vorliegende Erfindung eine Methode zur
Abtrennung eines Gases aus einem Aerosol zur Verfügung, welche folgende Maßnahme
umfasst:
Hindurchströmen eines Gases durch den einer Filteroberfläche entsprechenden Bereich einer
Membran, welche folgende Bestandteile umfasst:
ein mikroporöses Substrat; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich entsprechend der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
ein mikroporöses Substrat; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich entsprechend der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
Außerdem wird auch noch ein neuartiger Gasfilter zur Verfügung gestellt, der eine Membran
mit einem Bereich der Filteroberfläche umfasst, die zum Hindurchströmen eines Gases
geeignet ist, so daß man suspendierte Tröpfchen von diesem Gas abtrennen kann, wobei die
Membran die folgenden Bestandteile umfasst:
ein mikroporöses Substrat mit einer Porengröße von etwa 0,005 bis 0,1 µm; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich entsprechend der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
ein mikroporöses Substrat mit einer Porengröße von etwa 0,005 bis 0,1 µm; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich entsprechend der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
Fig. 1 stellt eine Querschnittsansicht eines kompakten Gasfiltermoduls auf der Basis von
Hohlfasern entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
Fig. 2 stellt die Ansicht eines Details eines Abschnitts des Gasfiltermoduls der Fig. 1 dar.
Fig. 3 stellt ein schematisches Diagramm einer Apparatur dar, die man zum Auftragen einer
dünnen Schicht eines gasdurchlässigen Polymers auf die Hohlfasern eines Gasfiltermoduls
entsprechend dem Verfahren der vorliegenden Erfindung verwenden kann.
Fig. 4 stellt ein schematisches Diagramm einer anderen Apparatur dar, die man zum
Auftragen einer dünnen Schicht eines gasdurchlässigen Polymers auf die Hohlfasern eines
Gasfiltermoduls entsprechend dem Verfahren der vorliegenden Erfindung verwenden kann.
Fig. 5 stellt ein schematisches Diagramm einer Apparatur dar, mit der man die Beständigkeit
von Membranen enthaltenenden Gasfiltern gegen Benetzen überprüfen kann.
Fig. 6 stellt eine Querschnittsansicht der in Fig. 5 gezeigten Haltevorrichtung für flache
Membranfolien dar.
Im Rahmen eines Aspektes beinhaltet die vorliegende Erfindung eine Methode zur
Abtrennung eines Gases aus einem Aerosol. Der Ausdruck "Aerosol" bedeutet eine
Suspension von feinen, flüssigen Tröpfchen oder festen Partikeln (im nachstehenden Text
wird beides mit dem gemeinsamen Begriff "Tröpfchen" bezeichnet) in einem Gas. Die
Erfindung ist dazu geeignet, flüssige Tröpfchen, feste Partikel oder beides gleichzeitig zu
filtern. Somit kann man die vorliegende Erfindung auch dazu verwenden, ein
konzentrierteres Aerosol herzustellen, indem man eine gewisse Anteilsmenge des Gases
entfernt, oder indem man darüberhinaus im wesentlichen das gesamte Gas entfernt, um somit
die Tröpfchen zu sammeln. Das gereinigte, abströmende Gas wird im wesentlichen frei von
Tröpfchen sein, so daß man die Erfindung auch dazu verwenden kann, aus einem Aerosol ein
gereinigtes Gas zu erhalten.
Die Größe der Tröpfchen kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Diese können den
Systemdruck und die Temperatur einschließen, außerdem physikalische Eigenschaften der
Tröpfchen, so wie zum Beispiel Zusammensetzung und Viskosität der Flüssigkeit, und auch
die Methode, mit Hilfe derer man die besagten Tröpfchen hergestellt hat, so wie zum Beispiel
etwa durch Kondensation und durch Atomisierung.
Die Tropfen können von einheitlicher Größe sein oder eine bestimmte Größenverteilung
aufweisen. Im allgemeinen entspricht die Größe der in dem Aerosol suspendierten Tröpfchen
einem Zahlenwert im Bereich von etwa 0,01 µm bis etwa 1 mm. Die Konzentration der
Tröpfchen ist erfindungsgemäß unerheblich. Es sollte allerdings vermerkt werden, daß
flüssige Tröpfchen für den Fall eines Kontakts üblicherweise koaleszieren.
Die Abtrennung wird durchgeführt, indem man das Gas durch einen Gasfilter hindurch
filtriert, der eine gasdurchlässige Membran aufweist. Im Rahmen des verwendeten Aerosols
sind die Eigenschaften des Gases nicht von besonderer Wichtigkeit, so lange das Gas zum
Durchdringen der Membran in der Lage ist. Allerdings muß man natürlich voraussetzen
können, daß das Gas die Materialien, aus denen die Membran aufgebaut ist, oder auch die
Teile des Gasfilters, dem man das Gas aussetzt, in keiner Weise ungünstig beeinflußt oder gar
mit den genannten Materialien reagiert. Erfindungsgemäß typische, gasförmige
Komponenten umfassen elementare Gase, so wie zum Beispiel Helium, Wasserstoff, Neon,
Stickstoff, Argon, Sauerstoff, Krypton und Xenon, Kohlenwasserstoffe, so wie zum Beispiel
Methan, Ethylen, Ethan, Acetylen, Propan, Propylen, Cyclopropan, Butan und Butylen;
außerdem Halogenkohlenstoffverbindungen oder Halogenkohlenwasserstoffe, so wie zum
Beispiel Dichlordifluormethan, Methylenchlorid und Methylchlorid; außerdem auch
verschiedene, in der Industrie verwendete oder in der Umwelt vorkommende Gase, so wie
zum Beispiel Stickoxide, Kohlenstoffdioxid, Ozon, Schwefelwasserstoff, Ammoniak,
Schwefeldioxid, Kohlenstoffmonoxid, Phosgen und jede denkbare Mischung der vorstehend
aufgezählten Gase.
Ein Element der Membran entspricht einem nichtporösen Film aus einer gasdurchlässigen
Substanz. Vorzugsweise entspricht die gasdurchlässige Substanz einem amorphen
Copolymer auf der Basis eines bestimmten, perfluorierten Dioxolmonomers, nämlich
insbesondere auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol ("PDD"). Im
Rahmen einiger bevorzugter Ausführungsformen wird das Copolymer auf der Basis von PDD
copolymerisiert, sowie außerdem auf der Basis mindestens eines weiteren Monomers, das aus
der Gruppe ausgewählt worden ist, die aus den folgenden Verbindungen besteht:
Tetrafluorethylen ("TFE"), Perfluormethylvinylether, Vinylidenfluorid und
Chlortrifluorethylen. Im Rahmen von anderen, bevorzugten Ausführungsformen entspricht
das Copolymer einem Dipolymer auf der Basis von PDD und einer komplementären
Anteilsmenge an TFE, wobei es sich insbesondere um ein Polymer mit einem Gehalt an PDD
entsprechend einem Zahlenwert im Bereich von 50 bis 95 Mol-% handeln kann. Beispiele für
solche Dipolymere werden ausführlicher in dem US-Patent Nr. 4 754 009, herausgegeben von
E. N. Squire am 28. Juni 1988, und in dem US-Patent Nr. 4 530 569 beschrieben, ebenfalls
herausgegeben von E. N. Squire am 23. Juli 1985. Perfluorierte Dioxolmonomere werden in
dem US-Patent Nr. 4 565 855 offenbart, das von B. C. Anderson, D. C. England und P. R.
Resnick am 21. Januar 1986 herausgegeben worden ist. Der Offenbarungsgehalt dieser
genannten US-Patente soll hiermit durch die entsprechende Erwähnung in die vorliegende
Beschreibung mit einbezogen werden.
Das amorphe Copolymer kann mit Hilfe seiner Glasübergangstemperatur ("Tg")
charakterisiert werden. Entsprechend dem Stand der Technik ist die
Glasübergangstemperatur als Polymereigenschaft dem Fachmann bestens bekannt. Sie
entspricht derjenigen Temperatur, bei welcher der spröde, durchscheinende oder glasartige
Ausgangszustand des Copolymers in einen gummiartigen oder plastischen Zustand übergeht.
Die Glasübergangstemperatur des amorphen Copolymers hängt von der Zusammensetzung
eines gegebenen, im Rahmen der Membran verwendeten Copolymers ab, insbesondere von
der möglicherweise anwesenden Anteilsmenge an TFE oder einem anderen Comonomer. Im
Rahmen der Fig. 1 des vorstehend erwähnten US-Patents Nr. 4 754 009 von E. N. Squire
werden Beispiele für Tg gezeigt, wobei sich diese Zahlenwerte von etwa 260°C für den Fall
von Dipolymeren mit einem Gehalt an 15% Tetrafluorethylen-Comonomer bis zu weniger als
100°C für den Fall von Dipolymeren erstrecken, die mindestens 60 Mol-% Tetrafluorethylen
enthalten. Man kann allerdings davon ausgehen, daß man die Copolymere auf der Basis der
Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol entsprechend dieser Erfindung sozusagen
"maßschneidern" kann, so daß man einen Tg-Wert realisieren kann, der ausreichend hoch ist,
um die auf der Basis einer derartigen Zusammensetzung hergestellte Membran den
Temperaturen von Wasserdampf unbeschädigt aussetzen zu können. Daher kann man die
Membranen dieser Erfindung so ausführen, daß man sie mit Hilfe von Wasserdampf
sterilisieren kann, so daß man sie für eine Vielzahl von Anwendungen einsetzen kann, im
Rahmen derer sterile Materialien erforderlich sind, und zwar insbesondere für diejenigen
Anwendungen, im Rahmen derer man mit biologischen Materialien zu tun hat. Vorzugsweise
sollte die Glasübergangstemperatur des amorphen Copolymers mindestens 115°C betragen.
Außerdem wird das amorphe Copolymer durch eine erhebliche Hydrophobie und Oleophobie
gekennzeichnet. Diese Unverträglichkeit des PDD-Copolymers sowohl mit Wasser, als auch
mit Öl führt dazu, dass die gasdurchlässige Membran innerhalb eines weiten Bereichs von
Lösungsmitteln nur in einem allenfalls vernachlässigbaren Ausmaß löslich oder
quellungsfähig ist. Durch diese Charakteristik wird sichergestellt, dass im Zuge des Kontakts
mit einer Vielzahl flüssiger Zusammensetzungen die Struktur der Membran unbeschädigt
aufrechterhalten wird und dass gleichzeitig ihre Abmessungen nicht verändert werden.
Die äußere Form der Membran entsprechend der vorliegenden Erfindung kann einer flachen
Folie oder irgend einer anderen, geometrischen Konfiguration entsprechen. Eine flache Folie
kann einen oder auch mehrere, monolithische(n) Film(e) umfassen, der/die aus der
nichtporösen, gasdurchlässigen Substanz besteht/bestehen. Der durch eine durchlässige
Membran hindurch stattfindende Gasfluß ist umgekehrt proportional zur Dicke und direkt
proportional zu der für den Gastransport zur Verfügung stehenden Fläche der Membran.
Einem einschlägig vorgebildeten Fachmann wird unmittelbar einleuchten, dass man einen
sehr dünnen Film verwenden sollte, um durch einen gasdurchlässigen Film mit einer für
praktische Zwecke sinnvollen Oberflächengröße einen in der Praxis annehmbaren Gasfluss
erhalten zu können. Diese Feststellung ist selbst unter Berücksichtigung der Tatsache noch
korrekt, daß die Durchlässigkeit zahlreicher kommerziell wichtiger Gase durch dasjenige
amorphe Copolymer verhältnismäßig hoch ist, welches im Rahmen der vorliegenden
Erfindung bevorzugt verwendet wird. Um den erfindungsgemäß erforderlichen Gasfluss zu
realisieren, entspricht die bevorzugte Dicke eines nichtporösen Films einem Zahlenwert im
Bereich von etwa 0,01 bis etwa 25 µm.
Einen Polymerfilm mit einer Dicke von weniger als 12 µm kann man im allgemeinen nicht
selbsttragend ausführen. Dementsprechend umfasst die gasdurchlässige Membran
entsprechend dieser Erfindung im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform ein amorphes
Copolymer, das in Form einer nichtporösen Schicht auf einem mikroporösen Substrat
vorliegt. Dieses Substrat sorgt dafür, daß die Ausgangsstruktur der nichtporösen Schicht im
Zuge ihres Gebrauchs nicht beeinträchtigt wird. Die Struktur des Substrats sollte so
ausgestaltet sein, daß eine ausreichende Porosität vorgesehen ist, um den Fluß der
gasförmigen Komponente nicht zu behindern. Typische Beispiele für solche porösen
Substrate schliessen eine perforierte Folie ein; außerdem ein poröses, siebartiges Gewebe;
einen monolithischen, mikroporösen Polymerfilm; eine mikroporöse Hohlfaser sowie
irgendeine Kombination auf der Basis der vorstehend aufgezählten Materialien.
Die nichtporöse Schicht ist neben oder unmittelbar auf dem mikroporösen Substrat
angeordnet und kann mit Hilfe von einer Vielzahl dem Fachmann bekannter Methoden
hergestellt werden, unter Einbeziehung von Beschichtungstechniken wie zum Beispiel
Tauchen, Versprühen, Anstreichen oder Verstreichen. Vorzugsweise kann man die
nichtporöse Schicht mit Hilfe von einer Lösungsmittel-Beschichtungsmethode aufbringen,
und besonders bevorzugt mit Hilfe von einer neuartigen Lösungsmittel-
Beschichtungsmethode, die im Rahmen des nachstehenden Textes ausführlicher erklärt
werden wird und welche Methode dazu geeignet ist, auf einem mikroporösen Substrat eine
äußerst dünne, kontinuierliche, nichtporöse Schicht eines amorphen Copolymers zu plazieren.
Im Hinblick auf die Dicke der nichtporösen Schicht entspricht der Ausdruck "äußerst dünn"
einem Zahlenwert im Bereich von etwa 0,01 bis etwa 10 µm.
Die Membran kann auch einen röhrenförmigen Aufbau aufweisen. Eine Hohlfaser stellt für
eine Verwendung im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine besonders bevorzugte Form
eines Substrats dar. Der Ausdruck "Hohlfaser" bezieht sich auf Gegenstände mit einem
hohen Aspektverhältnis und äußerst kleinen Abmessungen in Richtung des Querschnitts
dieser Gegenstände. Mit dem Ausdruck "hohes Aspektverhältnis" ist das Verhältnis der
Faserlänge zu den Abmessungen des Faserquerschnitts gemeint. Obgleich auch andere, hohle
äußere Formen möglich sind und ausdrücklich als Bestandteil der Lehre der vorliegenden
Erfindung betrachtet werden, sind zylinderförmige Hohlfasern bevorzugt. Im allgemeinen
entspricht der äußere und der innere Faserdurchmesser jeweils einem Zahlenwert im Bereich
von etwa 0,1 bis 1 mm, bzw. von etwa 0,05 bis 0,8 mm. Grundsätzlich wird das
Abtrennungsverfahren entsprechend dieser Erfindung so durchgeführt, dass man die
gasdurchlässige Membrankomponente einer Membran in einem Gasfilter mit dem Aerosol in
Kontakt bringt und es dem Gas somit ermöglicht, durch die Membran hindurch zu dringen,
wobei die in dem Aerosol vorliegenden Tröpfchen zurückgelassen werden. Der Ausdruck
"Filteroberflächengröße" entspricht der tatsächlich für den Gastransport zur Verfügung
stehenden Fläche. Im allgemeinen entspricht diese Filteroberflächengröße der tatsächlich für
den Gastransport verfügbaren Fläche der Membran, gemessen in der zur Richtung des
Gasflusses senkrecht stehenden Richtung. Beispielsweise entspricht die
Filteroberflächengröße einer Membran in Form einer rechteckigen, flachen Folie dem Produkt
aus Länge und Breite der Folie. In ähnlicher Weise entspricht die Filteroberflächengröße
einer einzelnen, zylinderförmigen Hohlfaser dem Produkt aus der Faserlänge und dem
Umfang des Zylinders.
Die Bevorzugung eines Substrats in Form einer Hohlfaser beruht auf der Fähigkeit eines
solchen Substrats, auf der Basis eines geringen Volumens eine beträchtliche
Filteroberflächengröße zu realisieren, und zwar insbesondere innerhalb eines Volumens mit
einer insgesamt geringen Querschnittsfläche. Die Filteroberflächengröße einer Hohlfaser pro
Volumeneinheit an Fasern steigt umgekehrt proportional zum Faserdurchmesser. Somit
entspricht die Dichte der Oberflächengröße einer einzelnen Hohlfaser mit einem geringen
Durchmesser einem ausgesprochen großen Wert. Außerdem kann man eine beträchtliche
Anzahl Fasern in einer im wesentlichen parallel zur Achse gemäß dem Faserverlauf
angeordneten Richtung bündeln und somit ein aus einer Vielzahl von Fasern bestehendes
System aufbauen. Tatsächlich kann man durch ein solches Vorgehen die insgesamt realisierte
Filteroberflächengröße an die Summe der einzelnen Filteroberflächengrößen der gebündelten
Fasern annähern. Aufgrund der Fasergeometrie kann die insgesamt tatsächlich erreichte
Filteroberflächengröße eines aus Hohlfasern bestehenden Bündels einem Vielfachen der
insgesamt vorliegenden Querschnittsfläche der Gasfiltereinheit entsprechen. Hohlfasern sind
als Substrat auch deshalb bevorzugt, weil die Oberflächengröße in diesem Fall eine sehr
wirksame Kontaktierung des Aerosol ermöglicht. Das beruht darauf, daß man den
Aerosolfluß in der Richtung der Faserachse durch die gebündelten Hohlfasern hindurch leiten
kann, und zwar in einer solchen Art und Weise, dass dabei das Aerosol über die gesamte,
verfügbare Gasfilterfläche verteilt wird. Im Unterschied dazu können bei einem Gasfilter auf
der Basis von Filterelementen in Form flacher Folien "tote Räume" auftreten, die kaum von
Aerosol durchspült werde, und/oder bereits filtriertes Gas, dessen Kontakt mit den
Filterelementen stagniert, wodurch die Transferrate durch solche Filterelemente naturgemäß
erniedrigt wird. Nichtdestoweniger kann man allerdings auf der Basis einer entsprechend der
Lehre der vorliegenden Erfindung ausgeführten, äußerst dünnen, nichtporösen Schicht, die
auf einem Substrat in Form einer flachen Folie aufgebracht ist, dennoch einen hochgradig
wirksamen und sehr wohl praktisch brauchbaren Gasfilter realisieren.
Entsprechend der vorliegenden Erfindung erstreckt sich die nichtporöse Schicht auf der Basis
von amorphem Copolymer kontinuierlich über den gesamten Bereich der
Membranoberfläche, der als Gasfilter zur Verfügung steht. Das bedeutet, daß die nichtporöse
Schicht ohne jede Lücke das gesamte Substrat bedeckt und im wesentlichen keine Fehlstellen,
Durchbrüche oder andere Öffnungen aufweist, welche dazu führen könnten, daß ein nicht auf
dem Durchdringen durch die Membran basierender, offener Duchgang realisiert wird, durch
welchen für gasförmige Stoffe zwischen der Aerosolseite und der Gasseite des Gasfilters eine
Verbindung geschaffen wird. Vorzugsweise befindet sich die nichtporöse Schicht auf der
Aerosolseite der gasdurchlässigen Membran. Man kann festhalten, dass die nichtporöse
Schicht dem Eindringen flüssiger Tröpfchen oder fester Partikel in die Mikroporen der
Membran eine unüberwindliche Barriere entgegensetzt. Somit wird im Zuge des
Abtrennungsverfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung ein hoher Gasfluss ermöglicht,
wobei der Gasfilter gegen ein mögliches Verstopfen zudem wenig anfällig ist, so daß der
besagte, hohe Gasfluss auch im Zuge einer längeren Betriebsdauer unverändert stabil bleibt.
Außerdem können die flüssigen Tröpfchen und die festen Partikel aufgrund der Barriere in
Form der nichtporösen Schicht auch nicht in die Membran eingebettet werden. Falls
demzufolge der Filter verunreinigt werden sollte, so kann man ihn ohne Schwierigkeiten
reinigen und dabei eine Filterleistung auf der Basis eines Gasflusses wiederherstellen, welcher
nahezu der ursprünglich vorhandenen Charakteristik entspricht.
Im Unterschied zur vorliegenden Erfindung basieren die nach dem Stand der Technik
üblichen Gasfilter für Aerosole, so wie zum Beispiel der vorstehend erwähnte, der von Mayo
und Mitarbeitern offenbart wurde, auf einer mit hydrophobem und oleophobem Material
beschichteten, mikroporösen Struktur. Man weiß, dass in derartigen Filtern der Mechanismus
der Gasfiltration darauf beruht, daß der Gasfluss durch enge und kompliziert angelegte, aber
offene, porenartige Duchgänge erfolgt, die sich über die gesamte Dicke der verwendeten
Struktur erstrecken. Das beschichtete Material schließt in diesem Fall ein Eindringen solcher
Substanzen in die besagten Duchgänge aber keineswegs aus. Somit ist im Fall einer
Verwendung der Gasfilter entsprechend der vorliegenden Erfindung sowohl die Beständigkeit
des Filters gegen ein mögliches Verstopfen, als auch die Stabilität des Gasflusses der
entsprechenden Charakteristik von nach dem Stand der Technik üblichen Filtern überlegen.
Das Fehlen der besagten Durchgänge führt dazu, dass der Gasfilter entsprechend der
vorliegenden Erfindung zur Verarbeitung von solchen Gasen besonders geeignet ist, die mit
biologischen Fluiden kontaktiert sind. Der Ausdruck "biologische Fluide" schließt dabei
sowohl menschliche, als auch tierische, natürliche Körperflüssigkeiten ein, so wie zum
Beispiel Blut, und außerdem natürliche oder synthetische oder aus einer entsprechenden
Kombination bestehende Medien für Zellkulturen. Üblicherweise enthalten derartige Fluide
Zellen und weitere Mikroorganismen, welche dazu neigen, auf zahlreichen
Substratmaterialien zu haften und zu wachsen. Während poröse Membranen auf der Basis
von PDD-Copolymer durchaus gegen eine derartige Haftung beständig sein und für eine
gewisse Zeit auch beim Einsatz von Systemen auf der Basis biologischer Fluide noch einen
guten Gasfluss aufrecht erhalten können, ist es dennoch möglich, daß in den Poren Zellen
und Mikroorganismen solange wachsen können, bis der Gasfluss schließlich unterbunden
wird. Derartige Mikroorganismen können allerdings die nichtporöse Schicht der neuartigen
Gasfilter nicht durchdringen. Falls darüber hinaus auf der Gasfilteroberfläche der
nichtporösen Schicht tatsächlich Zellwachstum oder andere Verunreinigungen auftreten
sollten, so kann die besagte Oberfläche ohne Schwierigkeiten gereinigt werden, um auf diese
Weise die vorstehend beschriebene Filterleistung wieder herzustellen.
PDD-enthaltendes, amorphes Copolymer wird von Gasen mit einer hochgradigen Selektivität
durchdrungen, und zwar insbesondere im Hinblick auf Sauerstoff und Stickstoff. Diese
O2/N2-Selektivität stellt eine Funktion des Gehalts an PDD in dem besagten PDD-Copolymer
dar. Die Sauerstoff-Stickstoff-Selektivität eines PDD-Copolymers mit einem Gehalt von 50
bis 90 Mol-% PDD entspricht einem Zahlenverhältnis von mindestens etwa 1,5 : 1. Man kann
üblicherweise diese ausgeprägte Gasselektivität des PDD-Copolymers für eine Prüfung der
Frage verwenden, ob das gasdurchlässige Element der Membran nichtporös ist.
Beispielsweise kann man ohne Schwierigkeiten überprüfen, ob in der Membran Löcher
vorhanden sind, indem man eine Seite der Membran schrittweise unter konstantem Druck
bestimmten vorgegebenen, reinen Gaskomponenten aussetzt. Indem man dann das Verhältnis
der dabei auftretenden, einzelnen Gasflüsse errechnet, kann man anschließend die Selektivität
bestimmen.
Falls der Gasfluss bei jedem einzelnen Gas ungefähr vergleichbar ist, so ist dies als Hinweis
auf die Möglichkeit zu betrachten, daß die nichtporöse Schicht fehlerhaft sein könnte (indem
sie beispielsweise Durchbrüche oder gar Löcher aufweist). Allerdings bestätigt umgekehrt
auch das Vorliegen der erwünschten, hohen Gasselektivität, dass die gasdurchlässige Schicht
nichtporös ist. Da die nichtporöse, amorphe Copolymerschicht dieser Erfindung äußerst dünn
sein kann, gehen Veränderungen der gewählten Verfahrenstechnik bereits mit der Gefahr
einher, auf diesem Wege eine fehlerhafte, gasdurchlässige Schicht herzustellen. Daher kann
es hilfreich sein, im Zuge einer Prüfung der Gasselektivität sicherzustellen, daß die
nichtporöse Schicht in einwandfreiem Zustand vorliegt.
Üblicherweise führt man das neuartige Gasabtrennungsverfahren ungefähr bei
Raumtemperatur durch, wobei allerdings auch eine Durchführung des Verfahrens bei höheren
Temperaturen möglich ist. Allerdings sollte man die PDD-Copolymer enthaltenden,
gasdurchlässigen Membranen bei einer Temperatur verwenden, welche niedriger als die
Glasübergangstemperatur des Materials ist, und zwar insbesondere bei einer Temperatur, die
mindestens 30°C niedriger als die Glasübergangstemperatur des amorphen Copolymers ist,
das im Rahmen der nichtporösen Schicht verwendet wird. Wie im Rahmen des vorstehenden
Textes erklärt wurde, können PDD-Copolymere einen bemerkenswert hohen Tg-Wert
aufweisen. Daher sind die im Rahmen der Methode gemäß der vorliegenden Erfindung
verwendeten, amorphen Copolymermembranen für den Gebrauch bei erhöhten Temperaturen
geeignet, wobei auch manche Ausführungsformen eingeschlossen sind, die bei Temperaturen
oberhalb von 100°C verwendet werden können. Man kann die Methode entsprechend der
vorliegenden Erfindung auch bei verhältnismäßig niedrigen Temperaturen durchführen, so
wie zum Beispiel bei etwa 10°C. Allerdings sollte der Gasfilter natürlich nicht bei
Temperaturen eingesetzt werden, die außerhalb des Temperaturbereichs liegen, innerhalb
dessen das jeweils verwendete Substratmaterial noch gebrauchsfähig ist.
Entsprechend der Lehre dieser Erfindung wurde ein neues Verfahren aufgefunden, welches
die Plazierung einer äußerst dünnen Polymerschicht auf einem mikroporösen Substrat
ermöglicht. Man kann das neuartige Verfahren auf der Basis eines beliebigen, geeigneten
Polymers mit hohem Molekulargewicht durchführen, das sich zur Auflösung in einem
flüssigen Lösungsmittel von geringer Viskosität eignet. Allerdings sollte dieses
Lösungsmittel das verwendete Substratmaterial natürlich nicht auflösen, mit dem Material
reagieren oder es in sonstiger Weise abbauen. Wie vorstehend erwähnt, werden amorphe
Copolymere auf der Basis von PDD und TFE bevorzugt, um benetzungsresistente
Membranen für Gasfilter herzustellen. Im Rahmen einer Duchführung des neuartigen
Verfahrens kann man bestimmte "Perfluor"-Lösungsmittel dazu verwenden, diese PDD/TFE-
Copolymere aufzulösen. Geeignete Perfluor-Lösungsmittel schließen bestimmte, weitgehend
oder vollständig fluorsubstituierte Kohlenwasserstoffverbindungen oder
Fluorkohlenwasserstoffe ein, welche Ether-Sauerstoffbrücken enthalten. Typische Beispiele
für Perfluor-Lösungsmittel, die zur Verwendung im Rahmen des neuartigen Verfahrens
geeignet sind, schließen Perfluoralkane ein, so wie zum Beispiel Perfluorhexan,
Perfluorheptan und Perfluoroktan, die unter den Markennamen PF5060, PF5070 und PF5080
von der Firma 3M Company, Minneapolis, Minnesota/U.S.A. erhältlich sind, sowie außerdem
das ebenfalls von der Firma 3M erhältliche Material mit der Bezeichnung FC-75 Fluorinert
brand Electronic Liquid. Das Material mit der Bezeichnung FC-75 stellt ein Lösungsmittel
auf der Basis von Perfluorverbindungen dar, die hauptsächlich 8 Kohlenstoffatome aufweisen,
wobei man glaubt, dass das Material die Verbindung 2-Butyltetrahydrofuran enthält.
Das neuartige Verfahren schließt die Auflösung des Polymers mit einem hohen
Molekulargewicht in einem Lösungsmittel ein, wodurch eine verdünnte Beschichtungslösung
hergestellt wird. Dann wird ein geeignetes, mikroporöses Substrat ausgesucht, mit Hilfe
dessen man das Polymer in wirksamer Weise aus der Beschichtungslösung herausfiltern kann.
Die Beschichtungslösung wird dann mit einer ersten Seite des mikroporösen Substrats
kontaktiert. Danach veranlaßt man das Lösungsmittel, durch das mikroporöse Substrat
hindurch auf die zweite Seite des Substrats zu strömen, welche der ersten Seite
gegenüberliegend angeordnet ist. Dieser Fluss wird fortgesetzt, während sich auf der ersten
Seite eine aus dem Polymer mit hohem Molekulargewicht bestehende Schicht aufbaut.
Sobald sich diese Polymerschicht bis zu einer vorgegebenen Dicke aufgebaut hat, entfernt
man die Lösung, welche die erste Seite kontaktiert, von derselben. Danach werden die
innerhalb der Poren und in der feuchten Polymerschicht verbliebenen
Lösungsmittelrückstände abgezogen.
Die Konzentration der Lösung hängt von verschiedenen Verfahrensparametern ab, so wie
zum Beispiel der Zusammensetzung des aufgelösten Polymers und der Porengröße des
mikroporösen Substrats. Vorzugsweise sollte die Konzentration des Polymers in der
verdünnten Lösung einem Zahlenwert von weniger als etwa 1 Gew.-% entsprechen,
besonders bevorzugt einem Zahlenwert von weniger als etwa 0,5 Gew.-% und insbesondere
einem Zahlenwert von weniger als etwa 0,1 Gew.-%.
Der Ausdruck "in wirksamer Weise herausfiltern" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass
das Substrat zwar für die aufgelösten Polymermoleküle eine Barriere darstellt, dem
verwendeten Lösungsmittel jedoch den Durchfluss gestattet. Somit steht die Porengröße des
verwendeten Substrats in Beziehung zu der Größe der aufgelösten Polymermoleküle. Das
bedeutet, dass die Porengröße des Substrats klein genug sein muß, um das Polymer von dem
verwendeten Lösungsmittel abzufiltrieren.
Eine bevorzugte Technik, um ein Substrat mit einer geeigneten Porengröße auszuwählen, das
man im Rahmen des neuartigen Verfahrens verwenden kann, berücksichtigt sowohl das
Molekulargewicht des gasdurchlässigen Polymers, als auch den erwünschten Gasfluss, den
die als Produkt erhaltene Membran aufweisen sollte. Nachdem man ein gasdurchlässiges
Polymer ausgewählt hat, kann man die Molekülgröße des Polymers in der Lösung dann ohne
weiteres bestimmen. So weist beispielsweise PDD-Copolymer üblicherweise ein
Molekulargewicht von etwa 600'000 auf. Somit würde ein mikroporöser Filter mit einer
Selektionsgrenze für Molekulargewichte ("MWCO"; von engl.: "molecular weight cut off")
oberhalb von 50'000 eine Lösung eines solchen PDD-Copolymer in wirksamer Weise
filtrieren können. Entsprechend einem von der Firma Osmonics, Inc., Minnetonka,
Minnesota/U.S.A. veröffentlichten Filterspektrum entspricht die nominelle Größe eines
Polymermoleküls mit einem Molekulargewicht von 50'000 auf der numerischen Skala des
Saccharidtyps einem Zahlenwert im Bereich von etwa 0,02 bis 0,03 µm.
Um sich davon zu überzeugen, daß das verwendete Substrat tatsächlich das aufgelöste
Polymer in wirksamer Weise herausfiltert, kann man überprüfen, ob das nach dem Durchgang
durch das Substrat abgezogene Lösungsmittel im wesentlichen frei von aufgelöstem Polymer
ist. Es ist allerdings nicht erforderlich, daß das erhaltene Filtrat von aufgelöstem Polymer
vollständig frei ist. Bestimmte gasdurchlässige Polymere, die im Rahmen der Lehre der
vorliegenden Erfindung verwendet werden können, weisen möglicherweise eine breite
Molekulargewichtsverteilung auf, was durch einen entsprechenden Gewichtsmittelwert des
Molekulargewichts gekennzeichnet ist. Dementsprechend weist eine solche Verteilung
bestimmte Fraktionen mit hohem und niedrigem Molekulargewicht auf, deren
Molekulargewichtswert jeweils höher oder niedriger als das mittlere Molekulargewicht ist.
In einem solchen Fall wird das Substrat den größten Teil der Polymerfraktionen mit hohem
Molekulargewicht abfiltrieren, während dagegen für einen gewissen Anteil der Fraktionen mit
niedrigem Molekulargewicht ein Durchgang ermöglicht wird. Vorzugsweise wird das
erhaltene Filtrat als im wesentlichen frei von darin aufgelöstem Polymer betrachtet, falls die
Konzentration des aufgelösten Polymers in dem besagten Filtrat einem Zahlenwert von
weniger als etwa 10% der Konzentration entspricht, die das aufgelöste Polymer in der
Beschichtungslösung aufweist. Man kann zur Überprüfung, ob das Filtrat im wesentlichen
frei von darin aufgelöstem Polymer ist, verschiedene hierzu geeignete Wege heranziehen. So
kann man beispielsweise mit einer Probe des Filtrats eine chemische Analyse durchführen,
wobei der Gehalt an Polymer quantitativ bestimmt werden kann, oder man kann alternativ
von einer Probe des Filtrats das Lösungsmittel abziehen, um auf diese Art und Weise das
Vorliegen eines Polymerrestes aufzuzeigen. Eine bevorzugte Methode, um zu überprüfen, ob
tatsächlich eine wirksame Filtration erfolgt ist, umfasst eine Messung der Viskosität des
flüssigen Filtrats, die dann anschließend mit der ebenfalls gemessenen Viskosität des reinen
Lösungsmittels verglichen wird.
In diesem Fall gilt das Filtrat als ausreichend frei von darin aufgelöstem Polymer, falls die
Viskosität des Filtrats ungefähr mit der Viskosität des reinen Lösungsmittels übereinstimmt.
Die vorgegebene Porengröße des Substrats sollte nicht zu klein sein, da eine ausgesprochen
kleine Porengröße des mikroporösen Substrats eine Beschränkung des Gasflusses mit sich
bringen kann. Vorzugsweise sollte die untere Grenze der Porengröße des Substrats so
gewählt werden, dass ein Gasfluss ermöglicht wird, der mindestens etwa fünfmal so groß ist
wie der Gasfluss der erwünschten, nichtporösen Polymerschicht. So beträgt beispielsweise
der Sauerstofffluss einer 0,5 µm dicken Schicht eines amorphen PDD/TFE-Copolymers mit
einem Tg-Wert von 240°C etwa 2'000 Gasdurchlässigkeitseinheiten ("GPU"; von engtl.:
"gas permeation units"). Eine derartige Gasdurchlässigkeitseinheit ist wie folgt definiert:
1 cm3/cm2-sec-cm Hg × 10-6. In diesem Fall sollte also der Gasfluss durch das pure Substrat
mindestens einem Zahlenwert von 10'000 GPU entsprechen. Hohlfasern aus Polysulfon mit
einer einem MWCO-Wert von 50'000 entsprechenden Porengröße kann man einen Gasfluss
entsprechend einem Zahlenwert von 240'000 GPU zurechnen. Demzufolge sollte in diesem
Beispiel die Mindestdicke einer aus PDD/TFE-Copolymer bestehenden Schicht mit einem Tg-
Wert von 240°C auf Polysulfon einem Zahlenwert von etwa 0,02 µm entsprechen, was einem
Gasfluss von etwa 48'000 GPU entsprechen würde.
Damit kann man auch die Bedeutung des Ausdrucks "Polymer mit einem Molekulargewicht
von geeigneter Größe" insofern besser verstehen, als daß das Molekulargewicht des Polymers
so vorgegeben wird, daß dadurch ein Molekül zur Verfügung gestellt wird, dessen Größe
ausreicht, um durch das verwendete, mikroporöse Substrat aus der Polymerlösung
herausgefiltert zu werden. Die Porengröße des mikroporösen Substrats sollte klein genug
vorgegeben werden, um das verwendete Polymer aus der Lösung herauszufiltern. Das
mikroporöse Substrat sollte eine Porengröße entsprechend einer Selektionsgrenze (= MWCO-
Wert) aufweisen, die niedriger als das Molekulargewicht des verwendeten Polymers ist.
Vorzugsweise sollte die Selektionscharakteristik (= MWCO-Wert) des Substrats höchstens
einem Zahlenwert von etwa 50% des Molekulargewichts des verwendeten Polymers
entsprechen, und besonders bevorzugt höchstens einem Zahlenwert von etwa 20% des
Molekulargewichts des verwendeten Polymers.
Man kann das Abziehen von Lösungsmittelrückständen durchführen, indem man zum
Beispiel die Membran unter Druck mit Hilfe eines sauberen, inerten Gasstroms ausspült,
indem man an die Membran ein Vakuum anlegt, oder alternativ unter Verwendung einr
Kombination dieser beiden Maßnahmen. Das Abziehen wird fortgesetzt, solange bis die
Membran tatsächlich von allen Lösungsmittelrückständen getrocknet worden ist. Diese
tatsächliche Trockenheit ist dann erreicht, wenn der Gasfluss durch die Membran, so wie zum
Beispiel der Fluss der Gase O2 und N2, unter bestimmten, während des
Durchdringungsvorganges herrschenden Randbedingungen (so wie zum Beispiel Druck und
Temperatur) unverändert bleibt. Man kann das überschüssige Lösungsmittel in irgendeiner
beliebigen Richtung über die Dicke der Membran abziehen. Allerdings wird dann, wenn man
die Methode des Durchspülens der Membran verwendet, mit dem zum Durchspülen
verwendeten Gas vorzugsweise die beschichtete Seite der Struktur beaufschlagt. Wenn ein
Vakuum verwendet wird, so legt man dieses vorzugsweise an die zweite Seite der Membran
an, um auf diese Weise die anwesenden Lösungsmittelrückstände von der ersten Seite zur
zweiten Seite der Membran hindurch zu saugen. Obgleich der Druck des verwendeten
Inertgases, bzw. der Unterdruck des angelegten Vakuums nicht erfindungswesentlich ist,
sollte dennoch vermieden werden, die Membran einer allzu großen Druckdifferenz
auszusetzen, um zu vermeiden, daß durch zu heftiges Blasen oder Saugen ein Loch in die
Membran gerissen wird. Im allgemeinen ist ein niedriger Druck, bzw. ein leichtes Vakuum
ausreichend, um den Schritt des Abziehens von Lösungsmittelrückständen in wenigen
Stunden vollständig durchzuführen. Vorzugsweise wird dieses Abziehen bei Raumtemperatur
durchgeführt. Man kann das Lösungsmittel allerdings auch bei erhöhter Temperatur
abziehen, aber mit der Maßgabe, daß damit keine Beeinträchtigung des Substrats, des
Polymers und der Apparatur verbunden sein darf, die zum Festhalten der Membran dient.
Insbesondere zum Beschichten von Hohlfasern ist die Flußrate des zum Abziehen von
Lösungsmittelrückständen auf die nichtporöse Schicht aufgeblasenen Gases sehr wichtig. Die
Gasspülung sollte mit einer hohen Flußrate über die gesamte Oberfläche der nichtporösen
Schicht erfolgen, um somit das Polymer wirkungsvoll daran zu hindern, auf das Substrat mit
einer uneinheitlichen Dicke aufzutrocknen, so wie beispielsweise in Form von Klumpen. Im
Zuge einer Beschichtung der inneren Oberfläche von Hohlfasern können derartige Klumpen
die lichten Öffnungen der Fasern verstopfen. Falls eine ausreichend hohe Flußrate des Gases
zugrunde gelegt wird, so wird die nichtporöse Schicht entsprechend ihrer vorgegebenen
Schichtdicke über das gesamte Substrat zu einer einheitlichen Schichtdicke auftrocknen. Der
einschlägig vorgebildete Durchschnittsfachmann sollte ohne unzumutbaren, zusätzlichen
experimentellen Aufwand in der Lage sein, die im Zuge einer derartigen Gasspülung
mindestens erforderliche Flußrate zu bestimmen, die zur Herstellung einer Beschichtung mit
einheitlicher Dicke erforderlich ist.
Man kann das neuartige Verfahren im Zuge eines einzelnen Zyklus durchführen, oder
alternativ im Zuge einer Serie von Zyklen. Im Rahmen einer Durchführung des Verfahrens
als Einzelzyklus wird der Schritt des Durchsaugens von Lösungsmittel durch das mikroporöse
Substrat solange durchgeführt, bis die Polymerschicht die vorgegebene Schichtdicke aufweist.
Alternativ kann eine Abfolge von Verfahrenssschritten viele Male nacheinander wiederholt
werden, welche jeweils aus einem Schritt besteht, in dem man Lösungsmittel durch das
Substrat hindurchsaugt, und aus einem weiteren Schritt, in dem das Lösungsmittel abgezogen
wird. Im Rahmen jeder auf diese Weise durchgeführten Abfolge erhöht sich die Gesamtdicke
der Polymerschicht in einem gewissen Ausmaß. Die wiederholte Durchführung solcher
Verfahrenszyklen kann solange fortgesetzt werden, bis sich auf dem verwendeten Substrat die
erwünschte Schichtdicke aufgebaut hat.
Das neuartige Verfahren kann in ausgesprochen vorteilhafter Weise zur Beschichtung eines
Substrats in Form einer Hohlfaser verwendet werden. Wie vorstehend erwähnt, kann bei
Hohlfasern die Dichte der zur Verfügung stehenden Filteroberfläche außerordentlich hoch
sein. Unter Verwendung der vorliegenden Methode kann man den gesamten Bereich der
Filteroberfläche einer Faser mit einer kontinuierlichen, äußerst dünnen Schicht bedecken, die
aus einem nichtporösen, gasdurchlässigen Polymer besteht. Mit Hilfe des neuartigen
Verfahrens kann man somit eine röhrenförmige Membran mit einer außerordentlich hohen
Dichte der Filteroberfläche erhalten, da die gasdurchlässige Polymerschicht ausgesprochen
dünn ist.
Gasfilter sind oftmals so ausgestaltet, dass sie bei kleinem Volumen eine hohe Kapazität
aufweisen. Dies beruht darauf, dass man versucht, einen maximalen Gasfluss mit einem
gleichzeitig minimalen Druckabfall innerhalb des gesamten Filters zu verbinden, wobei
außerdem insgesamt niedrige Abmessungen des Filterquerschnitts vorgesehen werden. Das
Beschichtungsverfahren entsprechend dieser Erfindung stellt darüberhinaus die Möglichkeit
sicher, ein zur Verwendung im Rahmen eines Gasfilters geeignetes Modul herzustellen, das
eine Vielzahl von dicht gepackten, beschichteten Hohlfasern enthält. Daher ist die Lehre der
vorliegenden Erfindung zusätzlich mit dem vorteilhaften, technischen Effekt verbunden, eine
Möglichkeit zur Herstellung eines kompakten Gasfilters mit einer sehr hohen Kapazität
bereitzustelllen.
Obgleich für ein derartiges Modul eine Vielzahl äußerer Formen denkbar ist, ist ein im
allgemeinen zylinderförmiger Aufbau erfindungsgemäß bevorzugt. Ein zylinderförmiger
Gasfilter kann ohne Schwierigkeiten hergestellt und außerdem auch ganz einfach in bereits
existierende Verfahren eingefügt werden, oftmals durch einfaches Verbinden solcher Module
im Rahmen einer Rohrleitung mit Hilfe dazu passender Rohrflansche. Außerdem ermöglicht
der kreisförmige Querschnitt eines zylinderförmigen Gasfilters auch das Zusammenpacken
einer Vielzahl von Einzelfasern pro Flächeneinheit der insgesamt zur Verfügung stehenden
Querschnittsfläche eines solchen Filters. Somit kann man einen verhältnismäßig kompakten,
aber gleichzeitig mit einer ausgesprochen großen Filteroberfläche ausgestatteten Gasfilter
herstellen, indem man eine sehr große Faseranzahl zusammenpackt. So erhält man
beispielsweise im Zuge der Beschichtung einer aus Polypropylen bestehenden Hohlfaser mit
einem Außendurchmesser von 250 µm pro Volumeneinheit eine Gastransportfläche von
16,4 cm2/cm3, wobei die Dichte der Faserpackung 40% beträgt. Die Packungsdichte entspricht
dem prozentualen Anteil der Querschnittsfläche sämtlicher Fasern an der Querschnittsfläche
des gesamten Gasfilters. Für den Fall eines zylinderförmigen Gasfilters wird der Querschnitt
senkrecht zur Zylinderachse gemessen. Im Unterschied dazu beträgt die typische
Flächendichte für den Fall einer Membran mit einer Geometrie entsprechend einer flachen
Folie lediglich 1,1 cm2/cm3, was nur einem Sechzehntel des Wertes von gepackten Hohlfasern
entspricht.
Zusätzlich weist das im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendete Polymer auch eine
außerordentlich hohe Gasdurchlässigkeit auf. Beispielsweise zeigen Membranen auf der
Basis von PDD/TFE-Copolymer eine Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem
Zahlenwert von mindestens 100 barrers, vorzugsweise mindestens 200 barrers und
insbesondere mindestens 500 barrers.
Folglich kann auf der Basis der vorliegenden Methode ein Gasfilter zur Verfügung gestellt
werden, dessen Gasfluß den entsprechenden, mit Hilfe der nach dem Stand der Technik
üblichen Methoden erhaltenen Filtern überlegen ist, was auf die vorstehend beschriebene
Kombination einer hohen Gasdurchlässigkeit und einer äußerst dünnen, aus der nichtporösen
Membranzusammensetzung bestehenden Schicht zurückzuführen ist, sowie außerdem auf den
in einem kompakten Raum angebotenen, hohen Wert der Filteroberflächengröße.
Im Rahmen der Fig. 1 wird ein Gasfiltermodul auf der Basis von Hohlfasern dargestellt, der
für eine Verwendung im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignet ist. Das Filtermodul
10 weist ein im allgemeinen langgestrecktes, zylinderförmiges Gehäuse 2 auf, in dem sich
eine Vielzahl von Hohlfasern 4 befindet. Diese Fasern werden mit Hilfe von Röhrenscheiben
8 in ortsfester Position gehalten. Die Fasern verlaufen durch die Röhrenscheiben hindurch, so
daß es den freien Enden 5 möglich ist, bis an die äußeren Flächen 9 dieser Röhrenscheiben
hervor zu treten. Die tatsächliche Filteroberflächengröße jeder einzelnen Faser ist durch den
Faserdurchmesser und den zwischen den Röhrenscheiben vorliegenden Abstand definiert.
Aus der Fig. 1 geht hervor, daß die Fasern exakt parallel ausgerichtet sind. Dies entspricht
allerdings einem Idealzustand, der in der Praxis nicht zwingend erforderlich ist und in der
Regel auch nicht gegeben sein wird. Infolge des außerordentlich hohen Aspektverhältnisses
von Länge zu Durchmesser und der polymeren Zusammensetzung des Fasermaterials, ist jede
Einzelfaser verhältnismäßig flexibel. Es ist für praktische Zwecke ohne weiteres akzeptabel,
daß die Fasern lediglich im wesentlichen parallel angeordnet sind, allerdings mit der
Maßgabe, daß der zwischen benachbarten Fasern jeweils auftretende, freie Raum ausreicht,
um eine wirksame Kontaktierung des größten Teils der Außenfläche sämtlicher Fasern durch
das Gas zu ermöglichen. Das Innere des Gehäuses, das Äußere der Fasern und die im Inneren
angeordneten Oberflächen auf der Innenseite der Röhrenscheiben definieren zusammen den
hülsenseitigen Hohlraum 6. Das Gehäuse ist mindestens mit einem Anschluss 7a, 7b
versehen, um einen Gasfluß in das Innere des hülsenseitigen Hohlraumes oder aus diesem
Hohlraum heraus zu ermöglichen.
Zweckmäßig kann man das Modul auch in einem mit den Abdeckungen (31, 32 in Fig. 3)
versehenen Gasfilter installieren, welche besagten Abdeckungen über den äußeren Flächen
der Röhrenscheiben befestigt sein können. Diese Abdeckungen definieren jeweils Einlass-
und Auslasskammern, welche dazu dienen, Fluide in die Leitungen hinein und aus den
Leitungen heraus zu leiten. Der freie Raum im Inneren der Hohlfasern und innerhalb der
besagten Einlass- und Auslasskammern, soweit diese vorhanden sind, wird nachfolgend als
der röhrenseitige Hohlraum bezeichnet. Bei der im Rahmen der Fig. 2 dargestellten
Ausführungsform ist die innere Gasfilteroberfläche 22 jeder einzelnen Faser 24 mit einer aus
gasdurchlässigem Polymer 26 bestehenden Schicht bedeckt. Im Rahmen einer ebenfalls in
Betracht gezogenen, aber hier nicht wiedergegebenen Ausführungsform kann man mit der
erwähnten, gasdurchlässigen Schicht auch die äußere Oberfläche 28 der Faser beschichten.
Der Fig. 2 kann man entnehmen, dass die Faser stabil in die Röhrenscheibe eingebettet ist, so
daß zwischen dem hülsenseitigen Hohlraum und dem röhrenseitigen Hohlraum eine
fluiddichte Versiegelung erfolgt.
Man kann solche Module auf der Basis von Hohlfasern unter Verwendung von Fasern aus
unterschiedlichen Materialien herstellen. Hohlfasern kann man beispielsweise von der Firma
Spectrum, Inc., Laguna Hills, California/U.S.A. und der Firma Hoechst Celanese Company
beziehen. Eine erfindungsgemäß bevorzugte Methode zum Einbetten der Fasern in die
Röhrenscheiben schließt die regelmäßige Ausrichtung eines Faserbündels ein, sowie das
anschließende, gemeinsame Fixieren der Einzelfasern in einem tiefen Bett aus einem
thermoplastischen oder thermisch aushärtbaren, aber bereits ausgehärteten Polymer, so wie
zum Beispiel einem Polyurethan. Ein weiteres, aus einem aushärtbaren Polymer bestehendes
Bett wird verwendet, um auf der ganzen Länge der Fasern in einem gewissen Abstand (11 in
der Fig. 3) zum ersten Bündel zu halten. Die Außenfläche einer flachen Röhrenscheibe kann
somit hergestellt werden, indem man senkrecht zu den Faserachsen durch ein auf diese Weise
befestigtes Bündel hindurchschneidet. In einer passenden Entfernung von der ersten
Außenfläche kann dann ein Schnitt durch das andere, fixierte Bündel erfolgen, um somit die
zweite Außenfläche zu erzeugen. Schließlich kann das röhrenförmige Bündel mit den
Röhrenscheiben noch mit den Enden eines der Länge nach ausgedehnten Gehäuses verklebt
oder auf andere Art und Weise versiegelt werden, so daß ein Modul erhalten werden kann.
Die zur Verwendung im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignete Methode zur
Herstellung von Modulen, welche unbehandelte Hohlfasern enthalten, also Fasern ohne eine
nichtporöse, äußerst dünne, gasdurchlässige Schicht, ist an sich den Fachleuten bestens
bekannt. Module, die eine Vielzahl unbeschichteter Hohlfasern enthalten, sind kommerziell
erhältlich und werden von verschiedenen Herstellern vertrieben, so wie zum Beispiel von der
Firma Spectrum, Inc., und der Firma Hoechst Celanese.
Die praktische Durchführung des neuartigen Verfahrens zur Beschichtung von Hohlfasern
kann durch eine Bezugnahme auf die Fig. 3 verstanden werden. Bei einem zylinderförmigen
Modul 30 auf der Basis von unbeschichteten Hohlfasern werden die röhrenseitigen
Hohlräume mit den Abdeckungen 31 und 32 versehen. Diese Abdeckungen weisen die
Anschlüsse 31a und 32a auf, um Fluide in den röhrenseitigen Hohlraum hinein und auch aus
diesem Hohlraum heraus zu leiten. Im Rahmen der hier dargestellten Ausführungsform ist
das Modul in aufrechter Stellung plaziert, so daß die Längsachsen der im wesentlichen
parallel angeordneten Hohlfasern 33 vertikal ausgerichtet sind. Es ist gefunden worden, dass
diese aufrechte Orientierung der Fasern bevorzugt ist, um das geforderte Ergebnis einer
einheitlich dünnen Beschichtung des Faserinneren zu realisieren. Der im Fußbereich der
Leitung angeordnete Anschluss des Moduls ist über die Versorgungsleitung 36 mit einem
Vorratsbehälter 34 verbunden. Die Pumpe 37 wird dazu verwendet, aus diesem
Vorratsbehälter Polymerlösung durch den röhrenseitigen Hohlraum zu pumpen. Ein im
Leitungsinneren auftretender Überschuss an Fluid wird ausgehend von dem im oberen
Bereich der Leitung angeordneten Anschluss 32a durch die Entsorgungsleitung 38 und das
Regulierventil 40 in den besagten Vorratsbehälter zurück geleitet. Gewöhnlich ist der im
oberen Bereich des hülsenseitigen Hohlraums angeordnete Anschluss 7b entweder mit einer
Blindleitung (nicht gezeigt), oder mit einem Ventil 35 verschlossen. Außerdem wird auch
über die Überlaufleitung 39 aus dem hülsenseitigen Hohlaum stammendes Fluid in den
Vorratstank zurückgeleitet.
Die Polymerlösung wird mit Hilfe der Pumpe 37 aus dem Behälter 34 durch den
röhrenseitigen Hohlraum des Moduls 30 in Form eines Kreislaufs zurück zu dem besagten
Behälter geleitet. Das Regulierventil 40 ist so eingestellt, daß auf den röhrenseitigen
Hohlraum ein leichter Druck ausgeübt wird. Dieser Druck zwingt das Lösungsmittel, durch
die mikroporösen Hohlfasern hindurch zu treten, wodurch auf der inneren Oberfläche der
Fasern der Aufbau einer aus gasdurchlässigem Polymer bestehenden Schicht ausgelöst wird.
Sobald der Aufbau dieser Polymerschicht bis zu einer vorgegebenen Dicke fortgeschritten ist,
wird die kreislaufartige Durchleitung der Polymerlösung beendet, und es wird das gesamte
Fluid aus den röhrenseitigen und hülsenseitigen Hohlräumen abgezogen. Schließlich wird
durch die seitliche Leitung eine Gasspülung mit einem hohen Gasfluß vorgenommen, um
dabei sämtliche verbliebenen Lösungsmittelrückstände abzuziehen.
Anfangs wird zunächst eine verdünnte Polymerlösung hergestellt, indem man in einem
geeigneten Lösungsmittel ein gasdurchlässiges Polymer auflöst. Im Rahmen einer
Möglichkeit zur praktischen Durchführung des Verfahrens wird im voraus die erforderliche
Menge an Polymer und Lösung auf der Basis der verlangten Dicke einer Beschichtung der
röhrenseitigen Fläche errechnet. Das bedeutet, dass die gesamte Oberflächengrösse des
Gasfilters mit Hilfe der Abmessungen der verwendeten Hohlfasern und der Angaben des
Herstellers der Module errechnet wird. Anschließend kann man die Polymermenge
errechnen, die zur Herstellung einer vorgegebenen Dicke der Beschichtung erforderlich ist.
Dann wird ein Vorratsbehälter mit einer Lösung beschickt, die mindestens die berechnete
Polymermenge enthält. Die tatsächliche Dicke der Beschichtung kann man nach Abschluss
des Verfahrens empirisch ermitteln.
Die im vorstehenden Text wiedergegebene Beschreibung des Verfahrens betrifft die
Beschichtung der inneren Oberflächen von Hohlfasern mit gasdurchlässigem Polymer. Die
Beschichtung der äußeren Oberflächen derartiger Fasern wird allerdings ebenfalls als eine
andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung betrachtet. Man kann die im Rahmen
der Fig. 3 dargestellte Apparatur auch dazu verwenden, die äußeren Faseroberflächen zu
beschichten, indem man die Polymerlösung nach Art eines Kreislaufs durch den
hülsenseitigen Hohlraum leitet. Dies kann erreicht werden, indem man die Lösung in den im
unteren Bereich des hülsenseitigen Hohlraums angeordneten Anschluss 7a hineinpumpt und
sie anschließend durch das Ventil 35 aus dem im oberen Bereich des hülsenseitigen
Hohlraums angeordneten Anschluss 7b wieder herauspumpt. In vergleichbarer Weise wird
der Anschluss 32a in der oberen Abdeckung der Leitung zu einer Blindleitung
umfunktioniert, oder es wird das Ventil geschlossen, und das hindurch gedrungene
Lösungsmittel wird durch den im Fußbereich der Leitung angeordneten Anschluss der
Abdeckung 31a in den Vorratsbehälter zurück geleitet. Die Leitungen 36, 38 und 39 sowie
die Pumpe 37 werden jeweils in geeigneter Weise wieder mit den richtigen Durchbrüchen
verbunden, um die jeweils gewünschte, kreislaufartige Durchleitung des Fluids zu realisieren.
Man kann ein Gasfiltermodul auf der Basis von Hohlfasern, im Rahmen dessen die Fasern
jeweils auf ihrer Rohrinnenseite entsprechend der vorliegenden Erfindung mit einer aus einem
gasdurchlässigen Polymer bestehenden Schicht versehen sind, in der nachfolgend
beschriebenen Art und Weise verwenden. Beispielsweise kann man ein Aerosol dazu
veranlassen, durch den röhrenseitigen Hohlraum hindurch zu strömen. Hierfür wird eine
entsprechende Aerosolquelle mit dem Eingangsanschluss der Leitung verbunden, so daß es
dem Aerosol möglich wird, die Eingangsabdeckung zu erreichen, den beschichteten
Innenraum der Hohlfasern zu passieren, den Modul dann durch die Auslaßabdeckung der
Leitung wieder zu verlassen und schließlich danach durch den für das Aerosol vorgesehenen
Auslaßanschluss in einen Sammelbehälter zu gelangen. Der Auslaßanschluss der Leitung
kann vollständig verschlossen werden, so daß der röhrenseitige Hohlraum entweder zu einer
Blindleitung umfunktioniert, oder zumindest teilweise blockiert wird. Es wird somit deutlich,
daß die filtrierte Gaskomponente durch die aus dem amorphen Copolymer bestehende
Beschichtung hindurch wandert, so daß schließlich das filtrierte Gas den Auslaßanschluss des
hülsenseitigen Hohlraums erreicht, um dort gesammelt zu werden.
Es muß außerdem an dieser Stelle festgehalten werden, daß sowohl bei der Art und Weise der
praktischen Arbeit mit den Modulelementen gemäß der vorliegenden Erfindung, als auch was
Anzahl, äußere Form und Plazierung der besagten Modulelemente angeht, eine Vielzahl von
Variationen möglich ist, welche ausnahmslos im Rahmen der vorliegenden Erfindung
verwendet werden können.
Beispielsweise kann die nichtporöse, aus amorphem Copolymer bestehende Schicht auch auf
der äußeren, zum hülsenseitigen Hohlraum hin ausgerichteten Fläche der verwendeten
Hohlfasern angeordnet werden. In diesem Fall sollte vorzugsweise das Aerosol durch den
hülsenseitigen Hohlraum des Moduls strömen, während das filtrierte Gas durch den
röhrenseitigen Hohlraum strömen sollte. Der zum Ableiten vorgesehene Anschluss kann auch
verwendet werden, um angesammelte Festkörper oder niedergeschlagene Flüssigkeit zu
entfernen, da nach dem Ablauf einer gewissen Zeitdauer eine erhebliche Menge solche
Materialien aus dem Aerosol herausgefiltert werden.
Bevorzugte Anwendungen für die Lehre der vorliegenden Erfindung schließen die
Bereitstellung von nicht kontaminiertem Gas in einer Umgebung ein, welche Reinräumen
entspricht, wie sie im Rahmen der Herstellung mikroelektronischer Bauteile üblich sind,
außerdem auch die Filtration von Motorabgasen und die Filtratrion im Rahmen von
verfahrenstechnischen Anlagen, welche biologisches Material verarbeiten. Man kann die
neuartigen Gasfilter auch verwenden, um feinverteilte, kontaminierende Stoffe aus Abgasen
abzutrennen, die im Rahmen der Durchführung chemischer Verfahren entstehen, ehe man
derartige Gase in der Atmosphäre freisetzt.
Diese Erfindung wird jetzt mit Hilfe von Beispielen ausführlicher dargestellt, welche jeweils
bestimmte, typische Ausführungsformen darstellen, wobei es sich jeweils bei allen auf Teile,
Anteilsmengen und prozentuale Mengen bezogenen Angaben um Gewichtsangaben handelt,
sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Wenn es nicht abweichend angegeben
ist, oder das Gegenteil unmittelbar aus dem Kontext hervorgeht, sind alle im Text
angegebenen Drücke jeweils auf den Atmosphärendruck bezogen. Ursprünglich nicht in
Form von SI-Angaben vorliegende Gewichts- und Maßangaben wurden jeweils in SI-
Einheiten umgerechnet.
Im Rahmen der nachstehend beschriebenen Beispiele verwendete Materialien schließen
folgendes mit ein:
Polymer A: Teflon® AF 2400 (E. I. du Pont de Nemours and Co., Wilmington, Delaware/U.S.A.), ein Dipolymer, bestehend aus 85 Mol-% Perfluoro-2,2- dimethyl-1,3-dioxol und 15 Mol-% Tetrafluorethylen mit einer Glasübergangstemperatur von 240°C;
Polymer B: Teflon® AF 1600 (E. I. du Pont de Nemours and Co., Wilmington, Delaware/U.S.A.), ein Dipolymer, bestehend aus 65 Mol-% Perfluoro-2,2- dimethyl-1,3-dioxol und 35 Mol-% Tetrafluorethylen mit einer Glasübergangstemperatur von 160°C;
E-PTFE Expandiertes Polytetrafluorethylen;
O-1 Kraftfahrzeug-Motorenöl des Typs SAE 10W-30 von der Firma Quaker State;
O-2 Vakuumöl von der Firma Norton Petroleium Co., Newark, Delaware/U.S.A.
Polymer A: Teflon® AF 2400 (E. I. du Pont de Nemours and Co., Wilmington, Delaware/U.S.A.), ein Dipolymer, bestehend aus 85 Mol-% Perfluoro-2,2- dimethyl-1,3-dioxol und 15 Mol-% Tetrafluorethylen mit einer Glasübergangstemperatur von 240°C;
Polymer B: Teflon® AF 1600 (E. I. du Pont de Nemours and Co., Wilmington, Delaware/U.S.A.), ein Dipolymer, bestehend aus 65 Mol-% Perfluoro-2,2- dimethyl-1,3-dioxol und 35 Mol-% Tetrafluorethylen mit einer Glasübergangstemperatur von 160°C;
E-PTFE Expandiertes Polytetrafluorethylen;
O-1 Kraftfahrzeug-Motorenöl des Typs SAE 10W-30 von der Firma Quaker State;
O-2 Vakuumöl von der Firma Norton Petroleium Co., Newark, Delaware/U.S.A.
Es wurde eine 0,025 Gew.-prozentige Beschichtungslösung des Polymers B in FC-75
hergestellt. Ungefähr 8,9 cm × 20 cm einer mikroporösen, rechteckigen E-PTFE-Folie,
erhalten von der Firma W. L. Gore and Associates, Elkton, Maryland/U.S.A. mit der
Bezeichnung Goretex® No. X19290-BAG 10F2 und einer nominellen Porengröße von 0,05
µm wurden auf eine saubere Glasplatte gelegt, wobei sich die Schmalseite in der (oben
angeordneten) 12-Uhr-Position befand. Die Dicke der E-PTFE-Folie betrug etwa 127 µm.
Die Folie wurde mit Hilfe eines entlang der oberen Kante plazierten, druckempfindlichen
Klebebandes auf der Platte befestigt. Dann wurde die Folie in einem durchsichtigen Kasten
plaziert, der mit gasförmigem Stickstoff durchspült wurde, um die Gefahr einer möglichen
Kontamination während des Beschichtens zu minimalisieren. Es wurde so viel FC-75 auf der
Folie plaziert, bis diese damit gesättigt war. Überschüssiges Lösungsmittel und mögliche
Lufttaschen wurden entfernt, indem man unter leichtem Druck eine Rollenquetsche aus
Gummi von oben nach unten über die ganze Folie zog. Dann wurde im Bereich der oberen
Folienkante etwas Beschichtungsmittel in Form einer Wulst auf die Folie gelegt, und es
wurde ein Rakel mit einer Tiefe von 254 µm kontinuierlich von oben nach unten über die
Folienoberfläche gezogen. Danach wurde die Beschichtung bei Raumtemperatur für eine
Stunde stehen gelassen, um zu trocknen. Anschließend wurde die beschichtete Folie für 15
Stunden bei 50°C in einem Vakuumofen plaziert und bei 10 cm3/min. mit gasförmigem
Stickstoff gespült.
Ein Teile der unbeschichteten E-PTFE-Folie (Vergleichsbeispiel 1) wurde dann in einer
Haltevorrichtung für Membranen plaziert, und es erfolgte mit dieser Folie jeweils eine
separate Messung der Durchlässigkeitsraten von Sauerstoff und Stickstoff. Aufgrund der
Messungen des Gasflusses, die in der Tabelle I gezeigt werden, wurde die O2/N2-Selektivität
errechnet. In vergleichbarer Weise wurden der Gasfluss und die Selektivität der mit Polymer
B beschichteten E-PTFE-Folie (Vergleichsbeispiel 2) bestimmt. Dann wurden die beiden Öle
O-1 und O-2 jeweils getrennt voneinander auf Proben der Folien gemäß den beiden
Vergleichsbeispielen 1 und 2 niedergeschlagen, und zwar im wesentlichen in
Übereinstimmung mit der Vorgehensweise, die im Rahmen des durch diese Bezugnahme in
die vorliegende Offenbarung einbezogenen Kapitels "Visual Oil Wetting" der U.S.-
Patentschrift 5 116 650 beschrieben ist. Die Benetzungscharakteristik der Proben wurde
entsprechend den in der Tabelle II beschriebenen Ergebnissen beobachtet, wobei allerdings
die Proben dabei nicht berührt wurden. Vor dem Kontakt mit dem Öl wiesen die Folien eine
einheitliche, helle Farbe auf. Die Benetzung der Folien konnte durch Augenschein festgestellt
werden und zeigte sich im Bereich der benetzten Folienfläche in Form einer Entfärbung der
Folie zu einer kontrastierenden, grauen Farbe. Nach 24 Stunden wurde die benetzte
Oberfläche der zu untersuchenden Proben bis zu einem Winkel von 45° zur Horizontalen
gekippt. Es wurde dann die Neigung der Öltropfen beobachtet, die so entstandene schiefe
Ebene herabzurollen, wodurch eine Benetzung der Folie durch das Öl angezeigt werden
konnte. Es wurde außerdem eine 0,01 Gew.-prozentige Lösung des Polymers A in FC-75
hergestellt. Die Lösung des Polymers A wurde verwendet, um ein frisches, rechteckiges
Folienstück aus E-PTFE (Vergleichsbeispiel 3) in gleicher Weise zu beschichten, wie dies im
Rahmen des Vergleichsbeispiels 2 beschrieben wird.
Mit Hilfe einer 0,2 Gew.-prozentigen Lösung des Polymers A, die verwendet wurde, um eine
aus mikroporösem Polysulfon bestehende, von der Firma Memtec aus San Diego,
California/U.S.A. hergestellte Folie zu beschichten, wurde anschließend die Vorgehensweise
zur Herstellung der beschichteten, flachen Folien wiederholt. Die Porosität des Polysulfon-
Substrats entsprach einem MWCO-Wert von 100'000. Wie im vorstehenden Text bereits
beschrieben, wurde außerdem die Selektivität und die Ölbenetzbarkeit des unbeschichteten
Polysulfon-Substrats (Vergleichbeispiel 4) und des beschichteten Polysulfons (Beispiel 1)
bestimmt.
Im Rahmen der Vergleichsbeispiele 2 und 3 wies ein jeweils separat bestimmter, im
Vergleich zu den entsprechenden Werten des Vergleichsbeispiels 1 niedrigerer Gasfluss
darauf hin, dass die Beschichtung auf der PTFE-Folie die Porengröße des Substrats etwas
reduzierte. Gleichwohl führte die Tatsache, dass die Selektivität für O2 und N2 nahe bei der
Zahl eins blieb, auf die Schlußfolgerung, daß auch nach einer Beschichtung des Substrats die
Poren offen geblieben waren. Die beiden Polymere A und B weisen jeweils eine hohe O2/N2-
Gasselektivität auf. Anhand des Beispiels 1 wird aufgezeigt, dass die Gasdurchlässigkeit von
Sauerstoff im Vergleich zu Stickstoff etwa dem doppelten Zahlenwert entspricht, wobei
außerdem verifiziert werden kann, dass die Polysulfon-Beschichtung nichtporös ist und
kontinuierlich auf das gesamte Substrat aufgetragen wurde.
Die Tabelle II zeigt, dass die nichtporöse Membran des Beispiels 1 gegen die Benetzung
durch Öl erheblich resistenter ist, als dies bei den porösen, beschichteten E-PTFE-Strukturen
der Fall ist. Eine Beschichtung des E-PTFE-Materials verbesserte somit die Beständigkeit
gegen die Benetzung durch Öl im Vergleich zu den unbeschichteten E-PTFE-Folien
(Vergleichsbeispiel 1). Nachdem man allerdings Öl auf das Substrat des Vergleichsbeispiels
2 aufgetragen hatte, begann dieser Tropfen innerhalb von wenigen Minuten, die Membran zu
benetzen, was durch einen sich ausbreitenden, grauen Fleck nachgewiesen werden konnte.
Die Probe gemäß dem Vergleichsbeispiel 3 erwies sich als beständiger gegen die Benetzung
durch Öl, aber nachdem man die Probe über einen Zeitraum von 3,25 Stunden mit dem Öl
kontaktiert hatte, wurde auch in diesem Fall ein meßbarer Bereich unter dem Tropfen benetzt.
Die nichtporöse Beschichtung des Polymers A (Beispiel 1) führte im Vergleich mit den
Ergebnissen des Vergleichsbeispiels 4 zu einer dramatisch verbeserten Beständigkeit gegen
die Benetzung mit Öl. In diesem Fall konnte auch nach dem Ablauf von 3,25 Stunden kein
sichtbarer Beleg für eine Benetzung festgestellt werden. Außerdem liefen in den Fällen der
nichtporös beschichteten Polysulfonproben die Öltropfen ungehindert abwärts, sobald die
flache Struktur geneigt wurde, während sich dagegen die Öltropfen bei der beständigsten,
porös beschichteten E-PTFE-Probe überhaupt nicht in Bewegung setzten. Auch nach dem
Ablauf von 168 Stunden erwies sich das Material des Beispiels 1 immer noch als beständig
gegen die Öltropfen. Dieses Verhalten zeigt auch, dass die nichtporös beschichteten
Membranen gegen die Benetzung mit Öl erheblich beständiger als die nach dem Stand der
Technik üblichen Strukturen sind.
Es wurden 16,38 g des Polymers A in eine Glasflasche eingetragen, die 900 ml (1620 g) FC-
75 enthielt. Die Flasche wurde verschlossen, von Hand etwa 10 Minuten geschüttelt und
danach über Nacht unter einer heißen Lampe auf einer Walzenmühle plaziert. Auf diese
Weise wurde eine Basislösung erhalten, die 1 Gew.-% Polymer A enthielt. Indem man zu 90 ml
dieser 1-Gew.-prozentigen Basislösung dann in einer sauberen Glasflasche 810 ml FC-75
hinzufügte und anschließend die Flasche von Hand etwa 5 Minuten lang schüttelte, konnte
eine 0,1 Gew.-prozentige Beschichtungslösung erhalten werden. Diese Verdünnung der
Basislösung wurde wiederholt durchgeführt, um einen ausreichenden Vorrat an
Beschichtungslösung zur Verfügung zu haben. Dann wurde ein Standard-Hohlfasermodul
des Typs "Krosflo" (hergestellt von der Firma "Spectrum, Inc., Laguna Hills,
California/U.S.A., Artikel Nr. K25S 100 01N, mit einem Polysulfongehäuse mit einem
Innendurchmesser von 6,35 cm und etwa 5087 Polysulfon-Hohlfasern mit einem
Innendurchmesser von jeweils 460 µm und einem Aussendurchmesser von 640 µm sowie
einer Porengröße, die einem MWCO-Wert von 50'000 entsprach), durch den Hersteller einem
Umbau unterzogen, der in einer Entfernung der Fingernetze auf den Anschlüssen im Bereich
des hülsenseitigen Hohlraums bestand. Die Gesamtlänge der Fasern betrug 22,86 cm, wobei
die wirksame Läne 19,05 cm betrug. Das umgebaute Hohlfasermodul wurde in einer vertikal
orientierten Position aufgestellt, im wesentlichen übereinstimmend mit der Darstellung in Fig.
3. Der Anschluss 7b im oberen Bereich des hülsenseitigen Hohlraums wurde zu einer
Blindleitung umfunktioniert und somit verschlossen. Auf den Endabschnitten des
Fasermoduls wurden durchsichtige Abdeckungen angebracht. Die oben und unten
angeordneten seitlichen Leitungsanschlüsse 31a und 32a mit einem nominellen Durchmesser
von 3,8 cm sowie der im unteren Bereich des hülsenseitigen Hohlraums angeordnete
Anschluss 7a wurden mit Hilfe von röhrenförmigen, mit Widerhaken versehenen Adaptern
soweit verengt, dass sie eine mit Platin ausgehärtete, aus Silikonkautschuk bestehende
Leitung mit einem inneren Durchmesser von 79 mm aufnehmen konnten. Eine peristaltische
Pumpe des Typs "Masterflex L/S Quickload", die mit Hilfe eines Motors betrieben wurde,
dessen Geschwindigkeit entsprechend dem Bereich von 6 bis 600 Umdrehungen pro Minute
geregelt werden konnte, wurde in einem Abstand von etwa 15,25 cm unterhalb des im
Fußbereich der Leitung angeordneten Anschlusses 31a plaziert. Aus Silikonkautschuk
bestehendes Leitungsmaterial wurde verwendet, um 40038 00070 552 001000280000000200012000285913992700040 0002019882417 00004 39919das Modul und die Pumpe jeweils mit
einem Vorratsbehälter mit einer Kapazität von 2 Litern zu verbinden, wobei ein aus
Polyethylenmaterial mit niedriger Dichte bestehendes Behältnis als der im Rahmen der Fig.
3 abgebildete Vorratsbehälter diente.
Ursprünglich wurde der besagte Vorratsbehälter mit 1800 ml der 0,1 Gew.-prozentigen
Beschichtungslösung beschickt. Dann wurde die Pumpe gestartet, um einen Fluss aus dem
Vorratsbehälter heraus in den im Fußbereich der Leitung angeordneten Anschluss des Moduls
aufzubauen. Durch die durchsichtigen Abdeckungen hindurch konnte mittels Augenschein
eine Beobachtung der oberen und unteren Faserenden innerhalb des Moduls erfolgen. Die
Flussgeschwindigkeit wurde so eingestellt, daß zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Lösung
erstmals in sämtliche Fasern einströmte, und dem Überlaufen der Lösung an den oberen
Faserenden ein Zeitraum von 15 Sekunden verstrich. Nachdem aufgrund der Befüllung des
Moduls der Pegelstand an Lösung innerhalb des Vorratsbehälters absank, wurde der
Vorratsbehälter zusätzlich mit weiteren 400 ml Beschichtungslösung beschickt. Nachdem ein
von den oberen Enden der Leitungen ausgehender Fluss aufgebaut worden war, wurde zu
bestimmten, vorgegebenen Zeiten ein Fluss vom Anschluss im unteren Bereich des
hülsenseitigen Hohlraums abgeleitet, und es wurde der Zeitraum bestimmt, der erforderlich
war, um 25 ml des Permeats zu sammeln. Der durch die Entsorgungsleitung 38 erfolgende
Fluss wurde reguliert, indem man in jeweils passender Weise die Schlauchklemme 40 löste
oder anzog, wobei es in jedem Fall die Vorgabe war, den Zeitraum innerhalb eines Bereichs
von 8 bis 15 Sekunden zu halten, der zum Sammeln von 25 ml Permeat erforderlich war. Die
tatsächlich gemessenen Daten sind zusammen mit den entsprechenden Sammelzeiten in der
Tabelle III wiedergegeben.
Die Viskosität des Permeats wurde mit Hilfe eines von der Firma Technical Glass Products,
Inc., (Dover, New Jersey/U.S.A.) hergestellten Viskosimeters mit der Seriennummer 191
("cross arm"-Typ) gemessen. Bei Verwendung einer Standardmenge an Permeat betrug der
Zeitraum, den das Permeat zum vollständigen Durchfluss durch das Viskosimeter benötigte,
225,66 Sekunden. Eine 0,1 Gew.-prozentige Lösung des Polymers A benötigt dagegen 325
Sekunden, um durch dasselbe Viskosimeter hindurch zu fliessen. Diese Messungen
bestätigen, dass das Permeat im wesentlichen frei von darin aufgelöstem Polymer ist, und
dass außerdem das mikroporöse Substrat das Polymer in wirksamer Weise aus der
Polymerlösung herausgefiltert hat. Nach einem kreislaufartigen Umlauf der Lösung mit einer
Dauer von 10 Minuten wurde die Pumpe ausgeschaltet. Die Versorgungsleitung wurde dann
unterhalb des seitlichen Leitungsanschlusses mit einer Arterienklemme abgeklemmt und
unterhalb dieser Arterienklemme durchtrennt. Auch die vom oberen, seitlichen
Leitungsanschluss ausgehende Leitung wurde abgeschnitten. Dann wurde das Modul gekippt,
um das Permeat aus dem hülsenseitigen Hohlraum heraus und in den Vorratsbehälter hinein
zu leiten. Die innerhalb des röhrenseitigen Hohlraums noch vorhandene Polymerlösung
wurde in ein sauberes Becherglas gefüllt, indem man die Arterienklemme danach wieder
entfernte. Dann wurde das Modul wieder vertikal ausgerichtet, und es wurde eine
Versorgungsleitung mit dem oberen, seitlichen Leitungsanschluss verbunden, durch welchen
gasförmiger Stickstoff unter niedrigem Druck eingeleitet werden konnte. Dann wurde der
röhrenseitige Hohlraum des Moduls während eines Zeitraums von 5,5 Stunden bei einer
Geschwindigkeit von 30 l/min mit gasförmigem Stickstoff durchspült. Außerdem wurde zu
bestimmten, nach dem Zufallsprinzip ausgesuchten Zeitpunkten der Modul zeitweise gekippt,
um irgendwelche innerhalb des hülsenseitigen Hohlraums angesammelte Flüssigkeiten zu
entleeren.
Die Dicke und die Gasselektivität des Polymers A auf den Fasern wurde jeweils in der
folgenden Art und Weise bestimmt. Zunächst wurden die Durchlässigkeiten der reinen Gase
durch das Polymer A mit Hilfe von vorher angefertigten, entsprechenden Tabellen ermittelt.
Diese tabellierten Daten konnten aufgrund von Messungen der Flussrate reiner Gase durch
aus dem Polymer A bestehende, monolithische Membranen von einheitlicher Dicke erhalten
werden, welche entsprechend der Methode hergestellt worden waren, die in der U.S.-
Patentschrift Nr. 5 051 114 beschrieben wird, wobei diese Literaturstelle aufgrund der
entsprechenden Bezugnahme einen Bestandteil der vorliegenden Offenbarung darstellen soll.
Einer der beiden Anschlüsse im oberen Bereich des röhrenseitigen Hohlraums, und einer der
beiden Anschlüsse im Bereich des hülsenseitigen Hohlraums wurde jeweils geschlossen. Es
wurde dann über den offenen Anschluss im Bereich des röhrenseitigen Hohlraums ein aus
reinem Gas bestehender Gasstrom mit einer Temperatur von 25°C und einem leichten
Überdruck hinein geleitet. Es wurde diesem Gasstrom ermöglicht, durch die beschichteten
Hohlfasern hindurch zu dringen, und der Gasstrom wurde anschließend beim Verlassen des
hülsenseitigen Hohlraums über den offenen Anschluss in eine kalibrierte Bürette hinein
geleitet. Auf der Basis der bekannten Daten zur Gasdurchlässigkeit, der
Filteroberflächengröße des Moduls und der Geschwindigkeit des Gasflusses konnte errechnet
werden, dass die mittlere Dicke der Beschichtung auf den Hohlfasern einem Zahlenwert von
0,1 µm entsprach. Diese Messungen der Flussgeschwindigkeit wurden jeweils getrennt mit
reinem Sauerstoff und reinem Stickstoff durchgeführt. Auf dieser Basis konnte dann die
O2/N2-Selektivität errechnet werden, indem man die Flussgeschwindigkeit von Sauerstoff
durch die Flussgeschwindigkeit von Stickstoff dividierte, wobei sich ein Zahlenwert von 1,90
ergab. Dieses Beispiel demonstriert somit eine Methode zum Beschichten der gesamten
Filteroberfläche von Hohlfasern mit einer aus einem amorphen Polymer bestehenden, äußerst
dünnen Schicht.
Es wurde eine 0,025 Gew.-prozentige Beschichtungslösung des Polymers A hergestellt,
indem in einer sauberen Glasflasche 877,5 ml FC-75 zu 22,5 ml der im Rahmen des Beispiels
2 hergestellten Basislösung hinzugefügt und von Hand fünf Minuten lang geschüttelt wurden.
Diese Verdünnung der Basislösung wurde wiederholt, um somit einen ausreichend großen
Vorrat an Beschichtungslösung zur Verfügung zu haben.
Dann wurde ein weiteres, mit dem im Rahmen des Beispiels 2 verwendeten identisches
Hohlfasermodul des Typs "Krosflo" in vertikaler Position installiert. Das Modul 41 wurde
mit einem zur Zirkulation von Lösung geeigneten System verbunden, so wie es im Rahmen
der Fig. 4 schematisch dargestellt wird. Die Pumpe und der Vorratsbehälter war jeweils mit
der im Rahmen von Beispiel 2 verwendeten Ausrüstung identisch. Der obere Anschluss im
Bereich des hülsenseitigen Hohlraums wurde wiederum verschlossen, indem man ihn zu einer
Blindleitung umfunktionierte. Der untere Anschluss der seitlichen Schale wurde dagegen
mittels der Leitung 42 mit einem Filterkolben 43 des Typs KIMAX verbunden, der eine
Kapazität von 1000 ml aufwies. Der Dampfraum dieses Filterkolbens wurde mit Hilfe einer
(nicht gezeigten) Vakuumquelle über die Entsorgungsleitung 44 abgesaugt, wobei die
Vakuumquelle aus einer zweiteiligen, in Eis eingetauchten Vakuumfalle mit einer Länge von
36,8 cm und einem Innendurchmesser von 3,8 cm sowie einer üblichen Labor-Vakuumpumpe
des Typs "Welch Duo-seal" bestand. Über ein (nicht gezeigtes), regulierbares Ventil konnte
in diese Vakuumfalle Luft eingeblasen werden, so daß eine gezielte Steuerung des im
Filterkolben herrschenden Drucks möglich war.
Ursprünglich wurde der besagte Vorratsbehälter mit 1800 ml Beschichtungslösung beschickt.
Der im Filterkolben herrschende Druck wurde auf einen absoluten Zahlenwert von 7,5 cm
Quecksilbersäule eingestellt. Dann wurde die zur Lösungszirkulation vorgesehene Pumpe
gestartet, um einen Fluss in den Fußbereich des Moduls hinein aufzubauen. Die
Flussgeschwindigkeit wurde mit Hilfe einer entsprechenden Kontrolle durch Augenschein so
eingestellt, dass bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Fasern mit der Lösung befüllt waren,
ein Zeitraum von 15 Sekunden verstrich. Daraufhin begann sich das Permeat innerhalb des
Filterkolbens anzusammeln. Nachdem der Pegelstand an Lösung innerhalb des
Vorratsbehälters erfolgreich absank und somit zusätzlicher Platz entstanden war, wurde der
Vorratsbehälter mit weiteren 700 ml Beschichtungslösung beschickt. Wie im Rahmen des
Beispiels 2 wurde auch hier die Viskosität des Permeats gemessen, wobei sich herausstellte,
dass diese mit der Viskosität von FC-75 identisch war. Einhunderfünf Sekunden, nachdem
die Fasern befüllt worden waren, wurde der Druck so eingestellt, dass das Vakuum im
Filterkolben einem absoluten Zahlenwert von 3,8 cm Quecksilbersäule entsprach.
Zweihundertzehn Sekunden nach der Befüllung der Fasern wurde der Vorratsbehälter entleert
und die zur Lösungsmittelzirkulation vorgesehene Pumpe wurde ausgeschaltet. Das Modul
wurde dann von der Lösungsapparatur abgetrennt, und es wurde die vorhandene Flüssigkeit
entleert. Die Fasern wurden danach in einem gasförmigen Stickstoffstrom getrocknet, der wie
im Rahmen des Beispiels 2 mit einer Geschwindigkeit von 30 l/min. 5,5 Stunden lang durch
den röhrenseitigen Hohlraum gespült wurde. Auf der Basis der im Rahmen des Beispiels 2
beschriebenen Messmethoden wurde gefunden, dass die mittlere Dicke der Polymer A-
Schicht auf den Hohlfasern 0,1 µm betrug, während die O2/N2-Selektivität einem Zahlenwert
von 1,84 entsprach.
Es wurde die im Rahmen des Beispiels 2 beschriebene Vorgehensweise zum Beschichten der
inneren Oberfläche von Hohlfasern wiederholt, aber mit den nachfolgend beschriebenen
Abwandlungen. Es wurde ein Hohlfasermodul des Typs Spectrum mit einem Durchmesser
von 2,54 cm und der Nummer M15S260 O/N sowie etwa 361 Fasern und einer wirksamen
Länge von 14,2 cm verwendet, welches insgesamt eine Filteroberflächengröße von 680 cm2
aufwies. Es wurde jeweils der Gasfluss von Sauerstoff und Stickstoff sowie die Selektivität
der Membranen bestimmt, wobei die dabei erhaltenen Daten in der Tabelle IV
zusammengestellt sind. Diese Beispiele demonstrieren, dass man mit Hilfe der Lehre der
vorliegenden Erfindung einen Gasfilter mit einem insgesamt kleinen Querschnitt herstellen
kann, der eine kontinuierliche, äußerst dünne Schicht einer gasdurchlässigen Membran
aufweist und somit einen beachtlichen Gasfluss ermöglicht.
Der zylinderförmige, in der Fig. 5 dem Bezugszeichen 55 entsprechende Modul auf der Basis
von beschichteten Hohlfasern gemäß dem Beispiel 4 wurde mit einer im Rahmen der Fig. 5
dargestellten Prüfungsapparatur verbunden (Beispiel 5). Insgesamt betrug die auf den
Zylinderdurchmesser Dhf bezogene Querschnittsfläche dieses Moduls 5,1 cm2. Die
Filteroberfläche dieses Moduls betrug 680 cm2. Eine Zentrifugalpumpe 80 wurde mit der
Ölvorrichtung 82 ausgestattet, die aus einem Docht bestand, der in einen Behälter mit dem Öl
O-2 eingetaucht war. Der besagte Docht wurde mit der Absaugseite der Pumpe verbunden,
was dazu führte, dass Öltröpfchen in der Luft 83 suspendiert wurden, die aus der Pumpe
herausströmte. Somit wurde infolge der Sogwirkung der Pumpe Luft aufgenommen und
mittels des Ventils 51 durch die Leitung 54 in die Umgebung abgeblasen. Ein gewisser
Anteil der mit Öl angereicherten Luft wurde mittels des manuell kontrollierten Ventils 52
abgeleitet und in die Haltvorrichtung 60 für Membranen in Form flacher Folien überführt.
Ein Überschuss an mit Öl angereicherter Luft wurde durch eine entsprechende, mit dem
manuell geregelten Ventil 62 versehene Leitung aus der besagten Haltevorrichtung für
Membranen abgezogen. Durch die in der Haltevorrichtung angeordnete Membran bereits
hindurchgedrungene Luft wurde mit Hilfe der Leitung 64 entsorgt, die dafür vorgesehen war,
mit dem Fußbereich eines (nicht gezeigten) gläsernen, kalibrierten Zylinders verbunden zu
werden. In diesen kalibrierten Zylinder wurde Seifenlösung eingetragen, um unter
Verwendung der nach dem Stand der Technik üblichen Blasenausdehnungs-Technologie
volumetrisch die Flussgeschwindigkeit des Permeats zu bestimmen. Ein anderer Teil der
durchgepumpten Luft wurde mit Hilfe des manuell geregelten Steuerventils 53 in den oberen
Bereich der Leitung des hülsenseitigen Hohlraums des Fasermoduls 55 umgeleitet. Ein
Überschuss an mit Öl angereicherter Luft strömte durch die Leitungen hindurch und wurde
durch eine Leitung entsorgt, die mit dem manuell geregelten Ventil 56 versehen war. Sowohl
vom oberen, als auch vom unteren Anschluss im Bereich des hülsenseitigen Hohlraums
wurde die durch den Modul hindurch gedrungene Luft mit Hilfe des gemeinsamen Ventils 57
entsorgt, welches ebenfalls so ausgebildet war, dass es mit einem Messzylinder verbunden
werden konnte, der eine Messung des Gasflusses mit Hilfe der Seifenblasenausdehnung
ermöglichte.
Im Rahmen der Fig. 6 wird die schematische Ansicht eines Querschnitts durch die
Haltevorrichtung 60 für kreisförmige Membranen in Form von flachen Folien mit einem
Durchmesser Dfs von 47 mm dargestellt, die von der Firma Millipore Corporation, Bedford,
Massachusetts/U.S.A. hergestellt wird. Insgesamt betrug die Querschnittsfläche dieser
Haltevorrichtung für Membranen in Form von flachen Folien 17,3 cm2, wobei die
Filteroberflächengröße der Membran insgesamt 9,6 cm2 betrug. Die Haltevorrichtung weist
einen oberen Block 61 und einen unteren Block 63 auf, die jeweils so ausgebildet sind, dass
sie eine gasdurchlässige Membran 65 und eine an der Rückseite derselben angeordnete, steife,
perforierte Platte einschliessen können. Der untere Block ist außerdem so bearbeitet, daß im
Blockinneren ein Kanal 77 definiert ist. Das zu filternde Gas wurde durch die Einlassöffnung
68 eingespeist. Alle Anschlüsse waren mit (nicht gezeigten) Verbindungsleitungen versehen.
Die eintretende Luft bewegte sich in Pfeilrichtung auf die Membran zu. Die Luft wurde in
einen unmittelbar neben der Membran angeordneten, engen Hohlraum eingeleitet und in
einem Auslaßkanal 72 gesammelt, von wo aus sie durch den Anschluss 69 entsorgt werden
konnte. Die Luft, welche die Membran bereits passiert hatte, wurde mittels des Anschlusses
70 in Pfeilrichtung aus dem Hohlraum 71 entfernt. Diese Luft, welche die Membran bereits
passiert hatte, wurde von der eintretenden Luft mit Hilfe der Membran und einem aus einem
Elastomeren bestehenden O-Ring 67 abgetrennt.
Von der beschichteten Membran des Vergleichsbeispiels 2 wurde ein kreisförmiger
Ausschnitt mit einem Durchmesser von 47 mm in der Haltevorrichtung für Membranen in
Form von flachen Folien plaziert, wobei die beschichtete Seite direkt dem eintretenden Gas
ausgesetzt wurde (Vergleichsbeispiel 5). Dann wurde die Pumpe 80 eingeschaltet, wodurch
ein mit Öl angereicherter Luftstrom ausgelöst wurde, der durch das Ventil 51 zur Position 54
strömte. Die Ventile 56 und 62 zur Entsorgung von überschüssigem Öl wurden geschlossen.
Die manuell regelbaren Ventile 52 und 53 wurden geöffnet, um die mit Öl angereicherte Luft
auf die Membran in Form einer flachen Folie, bzw. in den Hohlfasermodul hinein zu leiten.
Die Ventile wurden dabei so eingestellt, dass durch jede der Entsorgungsleitungen 64 und 57
das Gas jeweils mit einer Geschwindigkeit von 2 l/min. hindurch strömte. Von Zeit zu Zeit
wurde der an den beiden Manometern 58 und 59 angezeigte Druck abgelesen und zusammen
mit den entsprechenden Ergebnissen der Messung des Gasflusses notiert. Bei diesem
Experiment wurde somit der neuartige Gasfilter und eine nach dem Stand der Technik übliche
Membran in Form einer flachen Folie einem Gas ausgesetzt, welches dieselbe Konzentration
an Öl aufwies. Im Rahmen der Tabelle V sind die im Zuge dieses Experiments erhaltenen
Daten zusammengestellt.
Die vorstehend zusammengestellten Daten zeigen, dass die an der Membran in Form einer
flachen Folie anliegende Druckdifferenz über einen Zeitraum von etwa 90 Stunden stabil
blieb und danach rasch anstieg. Nach dem Ablauf von 121 Stunden war die Membran in
Form einer flachen Folie im wesentlichen vollständig verstopft. Der Gasfluss durch die
Membran in Form einer flachen Folie begann nach Ablauf von etwa 68 Stunden erste
Anzeichen eines Nachlassens zu zeigen. Nach 121 Stunden sank er nahezu auf den Nullwert
ab. Bereits unmittelbar nach Beginn der Prüfung stieg die an dem beschichteten
Hohlfasermodul anliegende Druckdifferenz allmählich an. Ursprünglich war die an dem
Hohlfasermodul anliegende Druckdifferenz größer als diejenige an der flachen Folie, so wie
man dies bei einer kontinuierlichen, nichtporösen Gasflussbarriere im Vergleich zu einer
porösen Membran auch erwarten würde.
Nach Ablauf von etwa 89 Stunden wurde damit begonnen, fünf Minuten lang Luft durch die
Ventile 56 und 62 auszublasen, die für überschüssige, mit Öl angereicherte Luft vorgesehen
sind. Diese Maßnahme wurde durchgeführt, um somit den Versuch einer Reinigung der
Gasfilter von möglicherweise darin angehäuftem Öl anzustellen. Im Zuge dieser
"Ausblasschritte" konnte der Haltevorrichtung für Membranen in Form flacher Folien kein
flüssiges Öl entnommen werden, während dagegen aus dem Fasermodul durchaus flüssiges
Öl herausfloss. Diese Befunde legten den Schluss nahe, dass das Öl zwar die flache
Membran ungehindert passieren konnte, während die Hohlfasern dagegen nicht passiert
werden konnten. Das Modul wies ein durchsichtiges Gehäuse auf. Durch optische Kontrolle
während des Versuches konnte aufgezeigt werden, dass kein flüssiges Öl durch die Fasern
hindurchdrang, so daß sich auch kein Öl in dem hülsenseitigen Hohlraum ansammeln konnte.
Als allerdings die besagte Haltevorrichtung für flache Folien nach dem Ende der
Untersuchung geöffnet wurde, konnte sowohl in der Membran, als auch auf der nach oben
ausgerichteten Oberfläche der Membran jeweils flüssiges Öl festgestellt werden. Diese
Befunde bestätigen die vorstehend ausgeführte Vermutung im Hinblick auf den Durchgang
von Öl durch die Membranen.
Das Hinausblasen von Luft durch die für überschüssige, mit Öl angereicherte Luft
vorgesehenen Leitungen führte dazu, dass in beiden Gasfiltern der Gasfluss jeweils
unmittelbar wieder auf den Sollwert von 2,0 l/min eingestellt wurde. Dieser Spülvorgang
wurde danach noch zusätzlich fünf Mal wiederholt. Nach vier dieser Vorgänge wurde jeweils
eine erhebliche Steigerung des Gasflusses durch den Hohlfasermodul festgestellt. Die
Membran in Form einer flachen Folie reagierte dagegen überhaupt nicht auf irgendeinen der
nachfolgenden Spülvorgänge. Im Fall des Hohlfasermoduls blieb der Fluss an hindurch
dringender Luft für mehr als 168 Stunden bei einem Wert, der mehr als 50% des ursprünglich
eingestellten Sollwertes betrug. Als die Untersuchung nach dem Ablauf von 213 Stunden
beendet wurde, betrug der Gasfluss im Fall des Hohlfasermoduls 46% des Sollwertes. Auch
der nach dem Passieren des Hohlfasermoduls auftretende Druckabfall war niedriger als die
entsprechende Differenz der Druckmessungen im Fall der Membran in Form einer flachen
Folie. Diese Daten demonstrieren, dass die neuartige Membran mit einer kontinuierlichen,
nichtporösen Barriere in Form einer gasdurchlässigen Membran gegen eine durch Öl
ausgelöste, mögliche Verstopfung über einen erheblich längeren Zeitraum beständig ist, als
dies bei einer porösen Membran der Fall ist. Außerdem kann man bei einer nichtporösen
Membran den ursprünglichen Gassfluss durch eine wiederholte Reinigung jeweils wieder bis
zur Ausgangsstärke regenerieren.
Es wurde eine Probe einer frisch hergestellten, porösen Membran gemäß dem
Vergleichsbeispiel 3 mit einem Durchmesser von 47 mm in eine Haltevorrichtung für
Membranen in Form flacher Folien eingebaut (Vergleichsbeispiel 6). Die Anschlüsse 68 und
69 (Fig. 6) wurden verschlossen, und in den Anschluss 70 wurde das Öl O-2 hinein gegossen,
um das Innere der Haltevorrichtung zu befüllen. In ähnlicher Weise wurde das Ventil 56
(Fig. 5) des Hohlfasermoduls entsprechend dem Beispiel 6 verschlossen, und der
röhrenseitige Hohlraum des Moduls wurde ebenfalls mit dem Öl O-2 befüllt. In diesem mit
Flüssigkeit gefüllten Zustand wurden die Gasfilter eine Stunde lang belassen. Das Öl wurde
den Gasfiltern entnommen, die im Rahmen der Prüfungsapparatur gemäß der Fig. 5
installiert worden waren. Die für den Luftüberschuss vorgesehenen Ventile 62 und 56
wurden geöffnet, und die Pumpe 80 wurde eingeschaltet. Um Ölrückstände zu entfernen,
wurden die Gasfilter 10 Minuten lang mit Luft durchspült. Dann wurden die Ventile 62 und
56 wieder geschlossen, und die Ventile 51, 52 und 53 wurden so eingestellt, dass mit Hilfe
der Manometer 58 und 59 ein kontrollierter Druck von 5 lbsf/in2 vorgegeben werden konnte.
Die im Rahmen dieses Experiments erhaltenen Daten sind in der Tabelle VI
zusammengestellt.
Dieses Experiment demonstriert, dass die neuartige Membran mit einer kontinuierlichen,
nichtporösen Schicht eines oleophoben, gasdurchlässigen Polymers im Vergleich zu einer mit
dem gleichen Polymer beschichteten, mikroporösen Struktur über eine verbesserte
Beständigkeit gegen eine mögliche Benetzung durch Öl verfügt. Der Gasfluss durch das
neuartige Hohlfasermodul erwies sich als hoch und blieb zudem über einen Zeitraum von
mehr als 24 Stunden stabil. Die nach dem Stand der Technik übliche Membran war dagegen
bereits nach weniger als drei Stunden verstopft.
Es wurde eine 0,1 Gew.-prozentige Basislösung hergestellt, indem 1,164 g des Polymers B in
eine Glasflasche mit 900 ml (1620 g) FC-75 eingetragen und diese Glasflasche anschließend
von Hand etwa 10 Minuten lang geschüttelt wurde. Diese Lösung wurde danach heftig
durchmischt, indem man die besagte Flasche über Nacht unter einer geeigneten Lampe
erhitzte und dabei gleichzeitig auf einer Walzenmühle hin- und herrollte. Dann wurde eine
0,005 Gew.-prozentige Beschichtungslösung hergestellt, indem in einer sauberen Glasflasche
50 ml der besagten Basislösung mit 950 ml FC-75 verdünnt und fünf Minuten lang geschüttelt
wurden. Diese Verdünnung der Basislösung wurde wiederholt, um auf diese Weise 4 Liter
Beschichtungslösung herzustellen.
Ein etwa 1'153 mikroporöse Polysulfonfasern mit einem Innendurchmesser von 460 µm und
einem Außendurchmesser von 640 µm aufweisendes Hohlfasermodul des Typs "MiniKros"
(hergestellt von der Firma "Spectrum, Inc.", Bauteilnummer S555 001 HF-2) mit einem
Polysulfongehäuse, dessen Innendurchmesser 3,2 cm betrug, wurde in einer
Beschichtungsapparatur entsprechend der in der Fig. 4 dargestellten installiert, allerdings
horizontal. Für die Polysulfonfasern wurde eine Porosität entsprechend einem MWCO-Wert
von 50'000 ermittelt. Die wirksame Länge der Polysulfonfasern betrug 20 cm, so dass sich
insgesamt eine Filteroberflächengrösse von 3895 cm2 ergab. Die Pumpe und der
Vorratsbehälter war jeweils mit der im Rahmen von Beispiel 2 verwendeten Ausrüstung
identisch. Die beiden Anschlüsse der seitlichen Schale wurden mit Hilfe von in einer "Y". -
artigen Konfiguration verbundenen, aus Silikonkautschuk bestehenden Leitungen verknüpft,
und die gemeinsame Leitung wurde dann wiederum mit einem Filterkolben des Typs
KIMAX verbunden, der eine Kapazität von 1000 ml aufwies. Der Dampfraum dieses
Filterkolbens wurde mit Hilfe einer (nicht gezeigten) Vakuumquelle über die
Entsorgungsleitung 44 abgesaugt, wobei die Vakuumquelle aus einer zweiteiligen, in Eis
eingetauchten Vakuumfalle mit einer Länge von 36,8 cm und einem Innendurchmesser von
3,8 cm sowie einer üblichen Labor-Vakuumpumpe des Typs "Welch Duo-seal" bestand.
Über ein (nicht gezeigtes), regulierbares Ventil konnte in diese Vakuumfalle Luft eingeblasen
werden, so daß eine gezielte Steuerung des im Filterkolben herrschenden Drucks möglich
war.
Ursprünglich wurde der besagte Vorratsbehälter mit 1800 ml Beschichtungslösung beschickt.
Der im Filterkolben herrschende Druck wurde auf ein Vakuum entsprechend einem absoluten
Zahlenwert von 30 cm Quecksilbersäule eingestellt. Dann wurde die zur Lösungszirkulation
vorgesehene Pumpe gestartet, um den Fluss der Beschichtungslösung in den Modul
aufzubauen. Daraufhin begann sich das Permeat innerhalb des Filterkolbens anzusammeln.
Nachdem der Pegelstand an Lösung innerhalb des Vorratsbehälters ausreichend absank und
somit zusätzlicher Platz entstanden war, wurde der Vorratsbehälter mit weiteren 1'700 ml
Beschichtungslösung beschickt.
Drei Minuten nach dem Beginn des kreislaufartigen Umlaufs der Lösung war der Filterkolben
befüllt. Damit ein leerer Kolben installiert werden konnte, wurde ein Ventil in der
Vakuumlinie (44, vgl. Fig. 4) zeitweise geschlossen. Danach wurde das Ventil wieder
geöffnet, und die Filtration konnte erneut beginnen. Ein solcher Austausch des Filterkolbens
wurde jeweils 7 Minuten und 11 Minuten nach dem Beginn des Experiments erneut
wiederholt. Nachdem der Vorgang 14 Minuten angedauert hatte, war der Vorratsbehälter leer
und die zur Lösungsmittelzirkulation vorgesehene Pumpe wurde ausgeschaltet. Der Modul
wurde dann von der Lösungsapparatur abgetrennt, und es wurde die vorhandene Flüssigkeit
entleert. Die Fasern wurden danach in einem gasförmigen Stickstoffstrom getrocknet, der wie
im Rahmen des Beispiels 2 mit einer Geschwindigkeit von 30 l/min. 5,5 Stunden lang durch
den röhrenseitigen Hohlraum gespült wurde. Wie im Rahmen des Beispiels 2 wurde auch
hier anschließend die Viskosität des Permeats gemessen, wobei sich herausstellte, dass diese
mit der Viskosität von FC-75 identisch war, das heisst, sie war durch eine Tropfzeit von 225
Sekunden durch ein Viskosimeter des Typs Nr. 191 gegeben. Auf der Basis der im Rahmen
des Beispiels 2 beschriebenen Messmethoden wurde gefunden, dass die mittlere Dicke der
Polymer B-Schicht auf den Hohlfasern 0,45 µm betrug, während die O2/N2-Selektivität einem
Zahlenwert von 2,59 entsprach.
Es wurde ein Hohlfasermodul beschichtet, wie in Beispiel 9 beschrieben, aber mit den
folgenden Abwandlungen. Es wurde eine 0,5 Gew.-prozentige Beschichtungslösung des
Polymers A verwendet. Die Beschichtungslösung wurde hergestellt, indem man zu 500 ml
der im Rahmen des Beispiels 2 hergestellten Basislösung 500 ml FC-75 hinzufügte und diese
Mischung von Hand etwa fünf Minuten lang schüttelte.
Bei dem verwendeten Hohlfasermodul handelte es sich um einen etwa 1'000 mikroporöse
Polypropylenfasern mit einem Innendurchmesser von 200 µm und einem Außendurchmesser
von 250 µm aufweisenden Hohlfasermodul des Typs "MiniKros Sampler" (hergestellt von
der Firma "Spectrum, Inc.", Spezialausführung mit der Nummer 032596-1) mit einem
Polysulfongehäuse, dessen Innendurchmesser 1,6 cm betrug. Die nominelle Porengröße der
Polypropylenfasern betrug 0,05 µm. Der Vorratsbehälter wurde mit 500 ml
Beschichtungslösung beschickt, und der im Filterkolben herrschende Druck wurde auf ein
Vakuum entsprechend einem absoluten Zahlenwert von 5 cm Quecksilbersäule eingestellt.
Danach wurde der Modul vertikal orientiert in die Apparatur zum kreislaufartigen Umlauf der
Lösung eingebaut. Dann wurde die zur Lösungszirkulation vorgesehene Pumpe gestartet, um
den Fluss der Beschichtungslösung in den Fussbereich des Moduls aufzubauen, wobei eine
Geschwindigkeit vorgegeben wurde, die in 4 Sekunden zur Befüllung der Leitungen führte.
Nachdem die Beschichtungslösung während eines Zeitraums von 9 Minuten und 15 Sekunden
kreislaufartig umgelaufen war, wurde die zur Lösungsmittelzirkulation vorgesehene Pumpe
ausgeschaltet. Der Modul wurde dann von der Zirkulationsapparatur abgetrennt, und es
wurde die vorhandene Flüssigkeit entleert. Die Fasern wurden danach in einem gasförmigen
Stickstoffstrom getrocknet, der mit einer Geschwindigkeit von 1 l/min. 5,5 Stunden lang
durch den röhrenseitigen Hohlraum gespült wurde. Dann wurde auch für diesen
beschichteten Modul die Dicke der nichtporösen Polymerschicht auf dem Faserinneren
gemessen, wobei ein Zahlenwert von 0,9 µm bestimmt wurde, während eine O2/N2-
Selektivität entsprechend einem Zahlenwert von 1,81 gemessen werden konnte.
Es wurde ein Hohlfasermodul auf der jeweiligen Außenseite der Fasern, das heisst, auf der
Seite der Faseraußenhaut beschichtet. Die Vorgehensweise war insofern mit der des Beispiels
10 vergleichbar, als dass auch in diesem Fall die Beschichtungslösung unter Vakuum durch
die Hohlfasern hindurch gesaugt wurde. Es wurden für die Beschichtungslösung insgesamt
200 ml einer 0,1 Gew.-prozentigen Basislösung des Polymers B verwendet, wie sie im
Rahmen des Beispiels 9 hergestellt worden war. Es wurde ein etwa 1'190 mikroporöse
Polypropylenfasern mit einer Porengröße von 0,05 µm und einer wirksamen Länge von 21,3
cm aufweisendes Hohlfasermodul des Typs "MiniKros Sampler" (hergestellt von der Firma
"Spectrum, Inc.", Spezialausführung mit der Nummer 081696-2) verwendet, der horizontal
orientiert in die Apparatur zum kreislaufartigen Umlauf der Lösung eingebaut wurde. Die
Beschichtungslösung wurde in einen der Anschlüsse der Seitenschale eingeleitet und über den
anderen Anschluss der Seitenschale wieder in den Vorratsbehälter zurück geleitet. Die beiden
seitlichen Leitungsanschlüsse wurden mit Hilfe eines "Y"-förmigen Verbindungsstücks
miteinander verknüpft, und die gemeinsame Leitung wurde mit dem zum Sammeln des
Permeats innerhalb des Vakuumsystems vorgesehenen Kolben verbunden. Somit wurde das
FC-75 aus der Lösung auf dem hülsenseitigen Hohlraum heraus und durch die mikroporösen
Fasern hindurch in das Faserinnere hinein gesaugt. Das Vakuum im röhrenseitigen Hohlraum
wurde so eingestellt, dass der herrschende Druck einem absoluten Zahlenwert von 500 mm
Quecksilbersäule entsprach.
Der kreislaufartige Umlauf wurde beendet, sobald der Vorratsbehälter geleert worden war.
Der Modul wurde dann von der Zirkulationsapparatur abgetrennt, und es wurde die
vorhandene Flüssigkeit entleert. Ein Stickstoffstrom wurde mit einer Geschwindigkeit von 8 l/min.
20 Minuten lang durch die Schalenseite gespült. Um das Trocknen fortzusetzen, wurde
danach auch noch ein zusätzlicher, ebenfalls zum Trocknen vorgesehener Strom aus
gasförmigem Stickstoff mit einer Geschwindigkeit von 0,5 l/min. 8 Stunden lang durch die
Schalenseite gespült. Nach dem Beschichten wurde auch für diesen Modul die
Beschichtungsdicke gemessen, wobei ein Zahlenwert von 0,3 µm bestimmt wurde, während
eine O2/N2-Selektivität entsprechend einem Zahlenwert von 1,72 gemessen werden konnte.
Es wurde ein Hohlfasermodul, das etwa 99 aus mikroporösem Polyvinylidenfluorid
("PVDF") bestehende Hohlfasern enthielt, mit dem Polymer A beschichtet, und zwar im
wesentlichen in der gleichen Art und Weise, die im Rahmen des Beispiels 2 beschrieben
wurde, aber mit den folgenden Abwandlungen: Es wurde ein Modul des Typs "Krosflow"
(hergestellt von der Firma "Spectrum, Inc.") mit der Seriennummer S555001HF-12 mit einem
Innendurchmesser von 1,6 cm verwendet. Die Fasern wiesen einen Innendurchmesser von
1,0 mm und einen Aussendurchmesser von 1,2 mm auf, wobei eine Porengröße entsprechend
einem MWCO-Wert von 500'000 ermittelt wurde. Die Gesamtlänge der Fasern betrug 13,6 cm,
und die wirksame Länge 12,5 cm.
Der Modul wurde mit Hilfe von aus Silikonkautschuk bestehenden Leitungen horizontal
orientiert in die Apparatur zum kreislaufartigen Umlauf der Lösung eingebaut, die von jedem
der Anschlüsse auf der Schalenseite ausgingen, welche ihrerseits mit Hilfe eines "Y"-
förmigen Verbindungsstücks miteinander verknüpft waren. Statt das Permeat in den
Vorratsbehälter zurück zu leiten, wurde die von diesem "Y"-förmigen Verbindungsstück
ausgehende, gemeinsame Entsorgungsleitung mit einer Sammelflasche verbunden. Der
Vorratsbehälter mit einer Kapazität von 1 l wurde mit 200 ml Beschichtungslösung beschickt.
Die Pumpe wurde mit einer Flussgeschwindigkeit von etwa 5 ml/sec betrieben. Die
Rückflussleitung, die aus dem Auslass im Bereich des röhrenseitigen Hohlraums heraus in
den Vorratsbehälter zurück führte, wurde mit Hilfe einer Schlauchklemme auf einen
Querschnitt eingestellt, der einen Rückfluss von etwa 3,5 ml/sec. erlaubte. Auf diese Weise
wurden etwa 1,5 ml Permeat pro Sekunde gesammelt. Die Pumpe wurde ausgeschaltet,
sobald der Vorratsbehälter geleert worden war. Die innerhalb des Moduls vorhandene
Flüssigkeit wurde entleert, und ein Stickstoffstrom wurde mit niedrigem Druck bei einer
Geschwindigkeit von 2 l/min. 4 Stunden lang durch den röhrenseitigen Hohlraum gespült.
Nach dem Beschichten wurde auch für dieses Modul die Beschichtungsdicke gemessen,
wobei ein Zahlenwert von 2,70 µm bestimmt wurde, während eine O2/N2-Selektivität
entsprechend einem Zahlenwert von 1,87 gemessen werden konnte.
Obgleich zu Zwecken der Illustration im Rahmen der Zeichnungen und der Beispiele
bestimmte Ausführungsformen der Erfindung ausgesucht wurden und die vorhergehende
Beschreibung sich auf bestimmte technische Ausführungsformen beschränkt, um diese
speziellen Ausführungsformen der Erfindung zu beschreiben, soll diese Beschreibung
keinesfalls den mit Hilfe der Patentansprüche definierten Schutzbereich der vorliegenden
Erfindung in irgendeiner Weise beschränken.
Es wurde unter Verwendung der im Rahmen des Beispiels 9 beschriebenen Vorgehensweise
ein Modul mit 12 Hohlfasern und einer Filteroberflächengröße von 11,5 cm2 auf der
Innenseite der Fasern mit einer Schicht versehen, die aus dem von der Firma Ciba-Geigy
hergestellten Polyimidpolymer mit der Bezeichnung "Matrimid 5218" bestand. Bei den
besagten Hohlfasern handelte es sich um mikroporöses Polypropylen mit einer Porosität von
etwa 0,05 µm, was einem MWCO-Wert von etwa 100'000 entspricht. Das Polyimid wies ein
Molekulargewicht von 30'000 und in N-Methylpyrrolidon eine logarithmische Viskositätszahl
(engl.: "inherent viscosity") von 0,6 auf. Das Polymer wurde entsprechend einer
Konzentration von 1,5 Gew.-% in klarem Dimethylformamid aufgelöst, wobei 100 ml einer
orange gefärbten Beschichtungslösung erhalten werden konnten. Die Beschichtungslösung
wurde unter einem Vakuum durch die Fasern gesaugt, das einem absoluten Druck von etwa
380 ml Quecksilbersäule entsprach. Es wurde beobachtet, das die Permeatflüssigkeit orange
gefärbt war, was als Hinweis darauf zu werten ist, dass das Polymer durch die verwendeten,
mikroporösen Hohlfasern nicht in wirksamer Weise gefiltert werden konnte.
Durch das unbeschichtete Modul hindurch wiesen sowohl Stickstoff, als auch Sauerstoff
jeweils einen Gasfluss von etwa 65'000 GPU auf. Nach dem Beschichten wurde sowohl der
Gasfluss von Stickstoff, als auch der von Sauerstoff auf einen Zahlenwert von jeweils 14'700
reduziert. Die O2/N2-Selektivität verblieb ungefähr bei einem Zahlenwert von eins, was als
Hinweis auf die Tatsache zu betrachten ist, dass auf dem Polypropylensubstrat keine
kontinuierliche, nichtporöse Schicht eines gasdurchlässigen Polymers gebildet worden war.
Nichtporöses Polyimid weist eine O2/N2-Selektivität auf, die größer als 5,0 ist. Dieses
Beispiel demonstriert, wie wichtig es ist, das Molekulargewicht des aufgelösten Polymers und
die Porengröße des Substrats miteinander in Beziehung zu setzen, um auf diese Weise zu
ermöglichen, dass das Substrat das Polymer in einer so wirksamen Weise herausfiltert, dass
dadurch auf dem Substrat eine kontinuierliche, nichtporöse Schicht entsprechend der
vorliegenden Erfindung erhalten werden kann.
Es wurden vier Module, deren Konstruktion mit der im Rahmen der Beispiele 4 bis 6
verwendeten vergleichbar war, auf der Innenseite der Polysulfon-Hohlfasern entsprechend der
Methode dieser Erfindung jeweils mit äußerst dünnen, aus dem Polymer A bestehenden
Schichten versehen. Die einschlägigen Daten sind im Rahmen der Tabelle VII
zusammengestellt. Der wichtigste Unterschied zwischen diesen Beispielen besteht darin, dass
im Rahmen der Vergleichsbeispiele das Lösungsmittel durch Trocknen in einem Vakuumofen
über Nacht und bei einer Temperatur von 100°C abgezogen wurde, während dagegen im
Rahmen der Ausführungsbeispiele über Nacht mit der jeweils angegebenen Flussrate mit
gasförmigem Stickstoff gespült wurde.
Auf der Basis des gemessenen Flusses durch die Fasern und der bekannten Duchlässigkeit der
Beschichtungszusammensetzung wurde die mittlere Beschichtungsdicke errechnet. Der
mittlere Innendurchmesser der verwendeten Fasern wurde jeweils mit Hilfe hydraulischer
Berechnungen gemessen, die auf dem gemessenen Fluss bei einem gemessenen Druckabfall
über die gesamte Leitungsanordnung basieren. Die unbeschichteten Fasern wiesen einen
mittleren Innendurchmesser von 420 µm auf. Diese Daten zeigen, dass ungeachtet der sehr
dünnen Beschichtung, die in allen Fällen weitaus dünner als 1 µm war, der mittlere
Innendurchmesser der Fasern bei den Hohlfasermodulen der Vergleichsbeispiele erheblich
kleiner war, als es den zu erwartenden Abmessungen im Bereich von etwa 418 µm entsprach.
Man darf annehmen, dass die Differenz auf die uneinheitliche Dicke der Beschichtung der
Faserinnenseiten zurückgeht. Wenn das Lösungsmittel jeweils durch eine Gasspülung mit
hoher Flussgeschwindigkeit entfernt wurde, wie dies bei den Beispielen 13 und 14 der Fall
war, so war der gefundene, mittlere Faserdurchmesser jeweils erheblich näher an den
erwarteten Abmessungen. Diese Beispiele demonstrieren somit, dass eine hohe
Flussgeschwindigkeit des Spülungsgases wichtig ist, um die entsprechend der Lehre der
vorliegenden Erfindung erforderliche Beschichtungsgeometrie zu realisieren.
Claims (65)
1. Ein Verfahren zur Herstellung einer Membran, welches die folgenden Schritte
umfasst:
- a) Auflösen eines gasdurchlässigen Polymers in einem Lösungsmittel, so daß eine Beschichtungslösung erhalten wird;
- b) Auswählen eines mikroporösen Substrats mit einer Porengröße, auf deren Basis man das aufgelöste Polymer wirksam aus der Beschichtungslösung herausfiltern kann, welches Substrat eine erste und eine zweite Seite aufweist;
- c) Kontaktieren der ersten Seite des mikroporösen Substrats mit der Beschichtungslösung;
- d) Veranlassen, dass das Lösungsmittel durch das mikroporöse Substrat hindurch auf die zweite Seite strömt;
- e) Entfernen der Beschichtungslösung und des Lösungsmittels von der Membran; und
- f) Abziehen des Lösungsmittels von der Membran, wodurch auf der ersten Seite eine kontinuierliche, nichtporöse Schicht des gasdurchlässigen Polymers gebildet wird,
2. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die Schritte (c) bis (f) solange
wiederholt werden, bis die nichtporöse Schicht des gasdurchlässigen Polymers auf dem
mikroporösen Substrat eine vorgegebene Dicke aufweist.
3. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die nichtporöse Schicht etwa 0,01 bis
etwa 25 µm dick ist.
4. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei es sich bei dem amorphen
Copolymer um ein Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol
und einer komplementären Menge mindestens eines weiteren Monomers handelt, welches aus
einer Gruppe ausgewählt worden ist, die aus folgenden Verbindungen besteht:
Tetrafluorethylen, Perfluormethylvinylether, Vinylidenfluorid, Hexafluorpropylen und
Chlortrifluorethylen.
5. Das Verfahren gemäß Anspruch 4, wobei es sich bei dem amorphen
Copolymer um ein Dipolymer der Verbindungen Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol und
Tetrafluorethylen handelt.
6. Das Verfahren gemäß Anspruch 5, wobei das Dipolymer 50 bis 95 Mol-%
polymerisiertes Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol umfasst.
7. Das Verfahren gemäß Anspruch 6, wobei die Membran eine
Sauerstoff/Stickstoff-Selektivität von mindestens etwa 1,5 : 1 aufweist.
8. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei es sich bei dem mikroporösen
Substrat um ein Polymer handelt, das aus der Gruppe ausgewählt worden ist, die aus
folgenden Materialien besteht: Polyolefine; fluorierte Polyolefine; Polysulfone;
Zelluloseester-Polymere; Copolymere auf der Basis von Olefinen; Copolymere auf der Basis
von fluorierten Olefinen; Copolymere auf der Basis von Polysulfonen; Copolymere auf der
Basis von Celluloseestern, und eine Mischung der vorgenannten Materialien.
9. Das Verfahren gemäß Anspruch 8, wobei es sich bei dem mikroporösen
Substrat um Polypropylen handelt.
10. Das Verfahren gemäß Anspruch 8, wobei es sich bei dem mikroporösen
Substrat um Polyvinylidenfluorid handelt.
11. Das Verfahren gemäß Anspruch 8, wobei das Substrat eine Selektionsgrenze
für Polymere mit einem Molekulargewicht aufweist, welches niedriger ist als der
Gewichtsmittelwert des Molekulargewichts, den das gasdurchlässige Polymer aufweist.
12. Das Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei die Selektionsgrenze für das
Molekulargewicht höchstens 50'000 beträgt.
13. Das Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei die Porengrösse des Substrats einen
Durchfluss von gasförmigem Sauerstoff durch das unbeschichtete Substrat hindurch mit einer
Flussgeschwindigkeit ermöglicht, die mindestens fünfmal so groß ist, wie die
Flussgeschwindigkeit von gasförmigem Sauerstoff durch die nichtporöse Schicht hindurch.
14. Das Verfahren gemäß Anspruch 13, wobei die Porengrösse des Substrats einen
Durchfluss von gasförmigem Sauerstoff entsprechend einem Zahlenwert von mindestens
10'000 Gasdurchlässigkeitseinheiten ermöglicht.
15. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei es sich bei dem mikroporösen
Substrat um eine Hohlfaser handelt.
16. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei höchstens eine Menge von etwa
1 Gew.-% gasdurchlässiges Polymer in der Beschichtungslösung aufgelöst ist.
17. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Schritt, in dem das Lösungsmittel
abgezogen wird, das Kontaktieren der nichtporösen Schicht mit einem eingeblasenen Gas
umfasst, wobei das Einblasen mit einer Geschwindigkeit erfolgt, die ausreicht, um die
nichtporöse Schicht mit einer einheitlichen Dicke auf der Membran aufzutrocknen.
18. Ein Verfahren zur Herstellung eines Gasfilters, welches die folgenden Schritte
umfasst:
- a) Auflösen eines gasdurchlässigen Polymers in einem Lösungsmittel, so daß eine Beschichtungslösung erhalten wird;
- b) Bereitstellen eines Filtermoduls, welches die folgenden Bestandteile umfasst:
- 1. ein langgezogenes Gehäuse mit zwei Enden, wobei das Gehäuse einen hülsenseitigen Hohlraum definiert;
- 2. eine an einem Ende des Gehäuses angeordnete, erste Röhrenscheibe mit einer außerhalb des Gehäuses angeordneten, ersten Außenfläche;
- 3. eine am anderen Ende des Gehäuses angeordnete, zweite Röhrenscheibe mit einer außerhalb des Gehäuses angeordneten, zweiten Außenfläche;
- 4. eine Vielzahl von mikroporösen Hohlfasern mit offenen Enden, welche Hohlfasern sich innerhalb des Gehäuses im Rahmen von einer im wesentlichen parallelen Anordnung von der außerhalb des Gehäuses angeordneten, ersten Außenfläche zu der außerhalb des Gehäuses angeordneten, zweiten Außenfläche erstrecken, wobei diese Hohlfasern zusammen einen röhrenseitigen Hohlraum definieren; und wobei man auf der Basis der Porengröße der Hohlfasern das aufgelöste Polymer wirksam aus der Beschichtungslösung herausfiltern kann; und
- 5. mindestens einen durch das Gehäuse hindurchführenden Anschluss im Bereich des hülsenseitigen Hohlraums;
- c) Verursachen, daß die Beschichtungslösung durch einen der hülsenseitigen Hohlräume und der röhrenseitigen Hohlräume strömt;
- d) Veranlassen, dass das Lösungsmittel aus der Beschichtungslösung durch die mikroporösen Hohlfasern hindurch auf die andere Seite des hülsenseitigen Hohlraumes und des röhrenseitigen Hohlraums strömt;
- e) Entfernen der Beschichtungslösung und des Lösungsmittels aus dem Modul; und
- f) Abziehen des Lösungsmittels von den Hohlfasern, wodurch auf einer Seite der Hohlfasern eine kontinuierliche, nichtporöse Schicht des gasdurchlässigen Polymers gebildet wird.
19. Das Verfahren gemäß Anspruch 18, welches außerdem einen zusätzlichen
Schritt umfasst, im Rahmen dessen man den Filtermodul so positioniert, dass die
mikroporösen Hohlfasern vertikal orientiert werden, und zwar bevor man das Fliessen der
Beschichtungslösung verursacht, und wobei man zudem verursacht, dass die
Beschichtungslösung in Aufwärtsrichtung durch den röhrenseitigen Hohlraum fliesst.
20. Das Verfahren gemäß Anspruch 19, wobei der Schritt, in dem das
Lösungsmittel abgezogen wird, das Einblasen eines Inertgases durch den röhrenseitigen
Hohlraum umfasst, und zwar mit einer Geschwindigkeit, die ausreicht, um das Lösungsmittel
wirksam abzuziehen, ohne dass ein grösserer Anteil der Hohlfasern durch das Polymer
verstopft wird.
21. Das Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei die Schritte (c) bis (f) solange
wiederholt werden, bis die nichtporöse Schicht des gasdurchlässigen Polymers auf den
Hohlfasern eine vorgegebene Dicke aufweist.
22. Das Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei das gasdurchlässige Polymer ein
amorphes Copolymer der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol ist, dessen
Sauerstoffdurchlässigkeit bei einer Temperatur, die niedriger als die Glasübergangstemperatur
des amorphen Copolymers ist, einem Zahlenwert von mindestens 100 barrers entspricht.
23. Das Verfahren gemäß Anspruch 22, wobei es sich bei dem amorphen
Copolymer um ein Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol
und einer komplementären Menge mindestens eines weiteren Monomers handelt, welches aus
einer Gruppe ausgewählt worden ist, die aus folgenden Verbindungen besteht:
Tetrafluorethylen, Perfluormethylvinylether, Vinylidenfluorid, Hexafluorpropylen und
Chlortrifluorethylen.
24. Das Verfahren gemäß Anspruch 23, wobei es sich bei dem amorphen
Copolymer um ein Dipolymer der Verbindungen Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol und
Tetrafluorethylen handelt.
25. Das Verfahren gemäß Anspruch 24, wobei das Dipolymer 50 bis 95 Mol-%
polymerisiertes Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol umfasst.
26. Das Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei der Gasfilter eine
Sauerstoff/Stickstoff-Selektivität von mindestens 1,5 : 1 aufweist.
27. Das Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei die Hohlfasern aus einem Polymer
bestehen, das aus der Gruppe ausgewählt worden ist, die aus folgenden Materialien besteht:
Polyolefine; fluorierte Polyolefine; Polysulfone; Zelluloseester-Polymere; Copolymere auf
der Basis von Olefinen; Copolymere auf der Basis von fluorierten Olefinen; Copolymere auf
der Basis von Polysulfonen; Copolymere auf der Basis von Celluloseestern, und eine
Mischung der vorgenannten Materialien.
28. Das Verfahren gemäß Anspruch 27, wobei die Hohlfasern aus Polypropylen
bestehen.
29. Das Verfahren gemäß Anspruch 27, wobei die Hohlfasern aus
Polyvinylidenfluorid bestehen.
30. Das Verfahren gemäß Anspruch 27, wobei die Hohlfasern eine
Selektionsgrenze für Polymere mit einem Molekulargewicht aufweisen, welches niedriger ist
als der Gewichtsmittelwert des Molekulargewichts, den das gasdurchlässige Polymer
aufweist.
31. Das Verfahren gemäß Anspruch 30, wobei die Selektionsgrenze für das
Molekulargewicht höchstens 50'000 beträgt.
32. Das Verfahren gemäß Anspruch 30, wobei die Porengrösse der Hohlfasern
einen Durchfluss von gasförmigem Sauerstoff mit einer Flussgeschwindigkeit ermöglicht, die
mindestens fünfmal so groß ist, wie die Flussgeschwindigkeit von gasförmigem Sauerstoff
durch die nichtporöse Schicht hindurch.
33. Das Verfahren gemäß Anspruch 32, wobei die Porengrösse der Hohlfasern
einen Durchfluss von gasförmigem Sauerstoff entsprechend einem Zahlenwert von
mindestens 10'000 Gasdurchlässigkeitseinheiten ermöglicht.
34. Das Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei die Porengröße der Hohlfasern etwa
0,005 bis 0,1 µm beträgt.
35. Das Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei die nichtporöse Schicht etwa 0,01
bis etwa 25 µm dick ist.
36. Ein Gasfilter, der eine Membran mit einem Bereich entsprechend einer
Filteroberfläche umfasst, die zum Hindurchströmen eines Gases geeignet ist, so daß man
suspendierte Tröpfchen von diesem Gas abtrennen kann, wobei die Membran die folgenden
Bestandteile umfasst:
ein mikroporöses Substrat mit einer Porengröße von etwa 0,005 bis 0,1 µm; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl- 1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
ein mikroporöses Substrat mit einer Porengröße von etwa 0,005 bis 0,1 µm; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl- 1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
37. Der Gasfilter gemäß Anspruch 36, wobei die nichtporöse Schicht etwa 0,01 bis
etwa 25 µm dick ist.
38. Der Gasfilter gemäß Anspruch 36, wobei es sich bei dem amorphen Copolymer
um ein Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol und einer
komplementären Menge mindestens eines weiteren Monomers handelt, welches aus einer
Gruppe ausgewählt worden ist, die aus folgenden Verbindungen besteht: Tetrafluorethylen,
Perfluormethylvinylether, Vinylidenfluorid, Hexafluorpropylen und Chlortrifluorethylen.
39. Der Gasfilter gemäß Anspruch 36, wobei es sich bei dem amorphen Copolymer
um ein Dipolymer der Verbindungen Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol und Tetrafluorethylen
handelt.
40. Der Gasfilter gemäß Anspruch 39, wobei das Dipolymer 50 bis 95 Mol-%
polymerisiertes Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol umfasst.
41. Der Gasfilter gemäß Anspruch 40, wobei die gasdurchlässige Struktur eine
Sauerstoff/Stickstoff-Selektivität von mindestens 1,5 : 1 aufweist.
42. Der Gasfilter gemäß Anspruch 36, wobei das amorphe Copolymer eine
Glasübergangstemperatur von mindestens 115°C aufweist.
43. Der Gasfilter gemäß Anspruch 36, wobei die nichtporöse Schicht eine
Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem Zahlenwert von mindestens 200 barrers
aufweist.
44. Der Gasfilter gemäß Anspruch 43, wobei die nichtporöse Schicht eine
Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem Zahlenwert von mindestens 500 barrers
aufweist.
45. Der Gasfilter gemäß Anspruch 36, wobei es sich bei dem mikroporösen
Substrat um ein Polymer handelt, das aus der Gruppe ausgewählt worden ist, die aus
folgenden Materialien besteht: Polyolefine; fluorierte Polyolefine; Polysulfone;
Zelluloseester-Polymere; Copolymere auf der Basis von Polyolefinen; Copolymere auf der
Basis von fluorierten Polyolefinen; Copolymere auf der Basis von Polysulfonen; Copolymere
auf der Basis von Celluloseestern, und eine Mischung der vorgenannten Materialien.
46. Der Gasfilter gemäß Anspruch 45, wobei das mikroporöse
Substrat aus Polyvinylidenfluorid besteht.
47. Der Gasfilter gemäß Anspruch 45, wobei das mikroporöse
Substrat aus Polypropylen besteht.
48. Der Gasfilter gemäß Anspruch 36, wobei es sich bei dem mikroporösen
Substrat um eine Hohlfaser handelt.
49. Ein Verfahren zur Abtrennung eines Gases aus einem Aerosol, welches
folgende Maßnahme umfasst: Hindurchströmen eines Gases durch einen der Filteroberfläche
einer Membran entsprechenden Bereich, welche Membran folgende Bestandteile umfasst:
ein mikroporöses Substrat; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich entsprechend der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2- dimethyl-1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem Zahlenwert von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
ein mikroporöses Substrat; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich entsprechend der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2- dimethyl-1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem Zahlenwert von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
50. Das Verfahren gemäß Anspruch 49, wobei die nichtporöse Schicht etwa 0,01
bis etwa 25 µm dick ist.
51. Das Verfahren gemäß Anspruch 50, wobei es sich bei dem amorphen
Copolymer um ein Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol
und einer komplementären Menge mindestens eines weiteren Monomers handelt, welches aus
einer Gruppe ausgewählt worden ist, die aus folgenden Verbindungen besteht:
Tetrafluorethylen, Perfluormethylvinylether, Vinylidenfluorid, Hexafluorpropylen und
Chlortrifluorethylen.
52. Das Verfahren gemäß Anspruch 51, wobei es sich bei dem amorphen
Copolymer um ein Dipolymer der Verbindungen Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol und
Tetrafluorethylen handelt.
53. Das Verfahren gemäß Anspruch 52, wobei das Dipolymer 50 bis 95 Mol-%
polymerisiertes Perfluor-2,2-dimethyl-1,3-dioxol umfasst.
54. Das Verfahren gemäß Anspruch 53, wobei die gasdurchlässige Struktur eine
Sauerstoff/Stickstoff-Selektivität von mindestens 1,5 : 1 aufweist.
55. Das Verfahren gemäß Anspruch 49, wobei das amorphe Copolymer eine
Glasübergangstemperatur von mindestens 115°C aufweist.
56. Das Verfahren gemäß Anspruch 49, wobei die nichtporöse Schicht eine
Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem Zahlenwert von mindestens 200 barrers
aufweist.
57. Das Verfahren gemäß Anspruch 56, wobei die nichtporöse Schicht eine
Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem Zahlenwert von mindestens 500 barrers
aufweist.
58. Das Verfahren gemäß Anspruch 49, wobei es sich bei dem mikroporösen
Substrat um ein Polymer handelt, das aus der Gruppe ausgewählt worden ist, die aus
folgenden Materialien besteht: Polyolefine; fluorierte Polyolefine; Polysulfone;
Zelluloseester-Polymere; Copolymere auf der Basis von Polyolefinen; Copolymere auf der
Basis von fluorierten Polyolefinen; Copolymere auf der Basis von Polysulfonen; Copolymere
auf der Basis von Celluloseestern, und eine Mischung der vorgenannten Materialien.
59. Das Verfahren gemäß Anspruch 58, wobei das mikroporöse
Substrat aus Polyvinylidenfluorid besteht.
60. Das Verfahren gemäß Anspruch 58, wobei das mikroporöse
Substrat aus Polypropylen besteht.
61. Das Verfahren gemäß Anspruch 49, wobei es sich bei dem mikroporösen
Substrat um eine Hohlfaser handelt.
62. Ein Verfahren zur Verwendung eines Gasfilters zur Entfernung von Partikeln
aus einem Reinraum in einer Fabrikanlage zur Herstellung von mikroelektronischen
Bauteilen, wobei der Gasfilter eine Membran umfasst, die folgende Bestandteile einschliesst:
ein mikroporöses Substrat mit einer Porengröße von etwa 0,005 bis 0,1 µm; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten
Bereich entsprechend der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche
Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2-
dimethyl-1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine
Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem Zahlenwert von mindestens 100 barrers
bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers
aufweist.
63. Ein Verfahren zur Verwendung eines Gasfilters zur Entfernung
von gesundheitsschädlichen Mitteln aus der Luft in einer medizinischen Einrichtung, wobei
der Gasfilter eine Membran umfasst, die folgende Bestandteile einschliesst:
ein mikroporöses Substrat mit einer Porengröße von etwa 0,005 bis 0,1 µm; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich entsprechend der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2- dimethyl-1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem Zahlenwert von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
ein mikroporöses Substrat mit einer Porengröße von etwa 0,005 bis 0,1 µm; und
eine nichtporöse, gasdurchlässige Schicht, die auf dem Substrat und auf dem gesamten Bereich entsprechend der Filteroberfläche kontinuierlich aufgebracht ist, welche Schicht aus einem amorphen Copolymer auf der Basis der Verbindung Perfluor-2,2- dimethyl-1,3-dioxol besteht und welche Schicht außerdem eine Sauerstoffdurchlässigkeit entsprechend einem Zahlenwert von mindestens 100 barrers bei einer Temperatur unterhalb des Glasübergangspunktes des amorphen Copolymers aufweist.
64. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die Membran von einer Hohlfaser
verschieden ist.
65. Ein Verfahren zur Herstellung einer Membran, welches die folgenden Schritte
umfasst:
- a) Auflösen eines gasdurchlässigen Polymers in einem Lösungsmittel, so daß eine Beschichtungslösung erhalten wird;
- b) Auswählen eines mikroporösen Substrats mit einer Porengröße, auf deren Basis man das aufgelöste Polymer wirksam aus der Beschichtungslösung herausfiltern kann, welches Substrat eine erste und eine zweite Seite aufweist;
- c) Kontaktieren der ersten Seite des mikroporösen Substrats mit der Beschichtungslösung;
- d) Veranlassen, dass das Lösungsmittel durch das mikroporöse Substrat hindurch auf die zweite Seite strömt;
- e) Entfernen der Beschichtungslösung und des Lösungsmittels von der Membran; und
- f) Abziehen des Lösungsmittels von der Membran, wodurch auf der ersten Seite eine kontinuierliche, nichtporöse Schicht des gasdurchlässigen Polymers gebildet wird,
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