DE19916162A1 - Dentallasersystem - Google Patents

Dentallasersystem

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DE19916162A1
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laser
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laser system
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Wolfgang Meier
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C1/00Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
    • A61C1/0046Dental lasers
    • GPHYSICS
    • G16INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR SPECIFIC APPLICATION FIELDS
    • G16HHEALTHCARE INFORMATICS, i.e. INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR THE HANDLING OR PROCESSING OF MEDICAL OR HEALTHCARE DATA
    • G16H10/00ICT specially adapted for the handling or processing of patient-related medical or healthcare data
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    • G16HHEALTHCARE INFORMATICS, i.e. INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR THE HANDLING OR PROCESSING OF MEDICAL OR HEALTHCARE DATA
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein modulares Dentallasersystem, bestehend aus mehreren wahlweise einzeln oder in Kombination zufügbaren Modulen, wobei das Basismodul einer Lasereinheit (2), wahlweise mit einem Soft- und/oder Hardlaser, einer Übertragungseinheit zur Übertragung eines Laserstrahls von der Lasereinheit zu einer Applikation (10), sowie einem Bedienelement (11) zur Steuerung der Lasereinheit (2) besteht. Die zufügbaren Module umfassen folgende Einheiten: DOLLAR A - ein Multimediamodul (5), insbesondere bestehend aus einem Abspielgerät (5a) sowie einer Wiedergabeeinrichtung (5b); DOLLAR A - einem Videomodul (7), insbesondere bestehend aus einem Kameramodul und/oder einer Wiedergabeeinrichtung (5b); DOLLAR A - einem Sprachsteuerungsmodul (6); DOLLAR A - einem Identifikationsmodul (19) zur Fassung des jeweiligen Anwenders; DOLLAR A - einem Schnittstellenmodul (23) zur Verbindung von mehreren Computersystemen; DOLLAR A - einem Scannermodul, insbesondere zum Einlesen und Darstellen sowie Bearbeiten von aufgenommenen Bildern (Videobilder, Röntgenbilder); DOLLAR A - einer Protokolliereinheit zum Erfassen von Daten während der Bearbeitung, automatisch, durch Eingabe oder durch Sprache; DOLLAR A - einem Abrechnungsmodul zur Erfassung der tatsächlich genutzten Laserleistung; DOLLAR A - einer Warnhinweiseinrichtung zum Hinweis, ob der Laserstrahl aus der Applikation austritt.

Description

Die Erfindung betrifft ein modulares Dentallasersystem be­ stehend aus
  • - einer Lasereinheit wahlweise mit einem Soft- und/oder Hardlaser,
  • - einer Übertragungseinheit zur Übertragung eines Laser­ strahls von der Lasereinheit zu einer Applikation sowie
  • - einem Bedienteil zur Steuerung der Lasereinheit.
Dentallaser für den Einsatz insbesondere zur oralmedizini­ schen Behandlung sind seit längerem bekannt.
Diese Laser bestehen im wesentlichen aus einer Lasereinheit und einem Bedienteil zur Steuerung dieser Lasereinheit so­ wie einer Übertragungseinheit, mittels der der durch die Lasereinheit erzeugte Laserstrahl zu einer Applikation, beispielsweise einem Handstück, das von dem behandelnden Arzt geführt wird, geleitet wird.
Insbesondere die Dioden-Laser für die Zahnmedizin bestehen im wesentlichen aus einem handlichen Gerät, wobei der durch die Laserdiode erzeugte Laserstrahl mittels einer optischen Faser zu einem Handstück geführt wird. In der Regel werden die bekannten Laser derart bedient, dass der behandelnde Arzt über ein an der Lasereinheit angebrachtes Bedienfeld über Tasteneingabe Leistung, Pulsdauer und andere Parameter einstellt. Die Freigabe des Laserstrahls erfolgt durch die Bewegung eines Fußschalters, der mit der Lasereinheit elektrisch verbunden ist.
Die Applikation bzw. das Handstück ist derart gestaltet, dass die Faser durch das Handstück geführt ist und deren freies Ende über eine Hülse aus dem Handstück geführt ist.
Die optische Faser ist derart bemessen, das sie vom Ort des Lasergeräts bis zum behandelnden Patienten reicht.
Ein wesentlicher Nachteil der bekannten Lasergeräte besteht darin, dass die Faser bei Nichtgebrauch von Hand aufgewic­ kelt werden muss, wobei darauf geachtet werden muss, dass der Wickelradius ausreichend gross ist, um nicht die opti­ sche Faser entsprechend zu zerstören.
Ferner besteht ein weiterer Nachteil der bekannten Laserge­ räte darin, dass der behandelnde Arzt bei der Findung der entsprechenden Laserleistung immer wieder sich vom behan­ delnden Patienten abwenden muss, um auf der Bedieneinheit die entsprechenden Tasten zu betätigen, durch die die La­ serleistung korrigiert werden kann. Zudem ist es die Regel, dass der behandelnde Arzt nicht während der Behandlung im Blickkontakt mit dem Gerät steht, so dass eventuelle Fehl­ funktionen oder Warnhinweise überhaupt nicht wahrgenommen werden können.
Ein weiterer wesentlicher Nachteil der bisher bekannten La­ sergeräte bestand darin, dass die Systeme nicht flexibel aufgebaut sind. Um eine entsprechende Erweiterung auszufüh­ ren, beispielsweise eine Videokamera einzusetzen, war es bisher notwendig, ein separates Gerät anzuschaffen, das wiederum viel Platz in einem Behandlungsraum einnahm und zum anderen sich derart nachteilig auswirkt, dass ein wei­ teres zusätzliches Gerät, um die entsprechende Hygiene zu gewährleisten, desinfiziert werden muss.
Die bisherigen Geräte zeigen sich auch derart speziell ent­ wickelt, dass keinerlei Zusatzgeräte, wie beispielsweise: technische Schnittstellen, die mit einem bestehenden Compu­ ternetzwerk verbunden werden können, zusätzlich oder auch nachträglich eingebaut werden können.
Daher besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein Dental­ lasersystem zu schaffen, das sehr flexibel einsetzbar und entsprechend erweiterbar ist.
Das Lösungsprinzip der Aufgabe besteht darin, ein Dentalla­ sersystem derart auszubilden, dass modular und je nach Be­ darf entsprechende Elemente hinzugefügt werden können, ohne das bisherige Gerät auswechseln oder derart durch eine län­ gere Betriebsstillegung verändern zu müssen.
Vorteilhafterweise können wahlweise entweder einzeln oder kombiniert mehrere der nachstehenden Module in das erfin­ dungsgemässe modulare Dentallasersystem aufgenommen werden:
  • - ein Multimediamodul, insbesondere bestehend aus einem Ab­ spielgerät sowie einer Wiedergabeeinrichtung;
  • - ein Videomodul, insbesondere bestehend aus einem Kamera­ modul und/oder einer Wiedergabeeinrichtung;
  • - ein Identifikationsmodul zur Fassung des jeweiligen An­ wenders;
  • - ein Schnittstellenmodul zur Verbindung von mehreren Com­ putersystemen;
  • - ein Scannermodul, insbesondere zum Einlesen und Darstel­ len sowie Bearbeiten von aufgenommenen Bildern (Videobil­ der, Röntgenbilder);
  • - eine Protokolliereinheit zum Erfassen von Daten während der Bearbeitung, automatisch, durch Eingabe oder durch Sprache;
  • - ein Abrechnungsmodul zur Erfassung der tatsächlich ge­ nutzten Laserleistung;
  • - eine Warnhinweiseinrichtung zum Hinweis, ob ein Laser­ strahl aus der Applikation austritt, und
  • - ein Sprachsteuerungsmodul zur Steuerung wahlweise eines oder mehrerer der folgenden Geräte: das Lasergerät, das Multimediamodul, das Videomodul, das Identifikationsmo­ dul, Scannermodul, Protokolliereinheit;
Der wesentliche Vorteil des modularen Dentallasersystems gemäss der Erfindung besteht darin, dass in Abhängigkeit von dem Bedarf des jeweiligen behandelnden Arztes aufbauend auf einem Basis-Dentallasersystem unterschiedliche Module für unterschiedliche Bedürfnisse hinzugefügt werden können.
Das additive Hinzufügen der einzelnen Module geschieht der­ art, dass kein weiteres System angeschafft werden muss, sondern dass aufbauend auf dem Basis-Dentallasersystem meh­ rere Funktionsmodule hinzugefügt werden können.
Durch das Hinzufügen ergibt sich ein System, das dem Wachs­ tum einer Zahnarztpraxis anpassbar ist, aber auch den ent­ sprechenden höheren Bedürfnissen der Patienten, eine quali­ tativ sehr gute Behandlung ausführen zu können.
Das Dentallasersystem unterscheidet sich auch von den bis­ herigen Geräten dadurch, dass dieses fern von dem bisher bekannten handwerklichen Charakter entwickelt worden ist. Unterstützt durch moderne Technik, ist es vorteilhafterwei­ se möglich, diejenigen Elemente, die zur Behandlung notwen­ dig sind, derart in dem System unterzubringen, dass in den Patienten die Neugier geweckt und nicht die Angst vor der Behandlung aufgebaut wird.
Im Gegensatz zu den bisherigen Geräten wird auch dem Pati­ enten die Möglichkeit gegeben, durch die spezielle Anord­ nung des Bedienteils zur Steuerung der Laserleistung und der Freigabe des Laserstrahls, die Behandlung besser ver­ folgen zu können. Vorzugsweise ist das Bedienfeld für das Lasergerät in dem Sichtbereich des Patienten angeordnet, so dass der behandelnde Zahnarzt aufgrund eines berührungsemp­ findlichen Bildschirms Laserleistung und andere wichtigen Parameter für die Behandlung entsprechend einstellen kann. So ist es auch dem behandelnden Arzt im Gegensatz zum be­ kannten Stand der Technik möglich, laufend, auch während der Behandlung, sich vergewissern zu können, dass das ha­ sersystem reibungslos funktioniert. Hierfür ist vorteilhaf­ terweise vorgesehen, dass der berührungsempfindliche Bild­ schirm über eine bogenartige Gestaltung in den unmittelba­ ren Sichtbereich des behandelnden Arztes und somit auch des auf dem Behandlungsstuhl liegenden Patienten gelangt.
Vorzugsweise wird auch in dem bogenartigen Rahmengestell die optische Faser für die entsprechende Applikation ge­ führt. Die Applikation in Form eines Handstücks ist vor­ zugsweise im Bereich des Bedienfelds angeordnet. Das Hand­ stück ist wie beim bekannten Stand der Technik der mechani­ schen Bohrer in einer Halterung untergebracht, wobei in der Halterung selbst ein Kontaktelement vorgesehen ist, dass zur Sicherung gegen ein ungewolltes Austreten des Laser­ strahls vorgesehen ist. Erst nach dem Herausnehmen des Handstücks aus der Vorrichtung gibt dieses Kontaktelement die Sicherung frei, so dass dann durch einen Fußschalter oder vorzugsweise ein Tastelement an dem Handstück der La­ serstrahl, nach dem die entsprechenden Leistungen über das Bedienelement eingegeben worden sind, freigegeben werden kann.
Ist die Verwendung eines Gaslasers, beispielsweise eines CO2-Lasers, vorgesehen, so ist zusätzlich ein Manipulator vorgesehen, in dem der Laserstrahl über Spiegelelemente zu der entsprechenden Applikation geführt ist. Auch hier ist vorgesehen, das Handstück in einer wie eben beschriebenen Vorrichtung aufzubewahren.
Bei der Verwendung von optischen Fasern ist es vorgesehen, vorzugsweise im Bereich des Bedienelements die für die un­ terschiedlichen Behandlungen notwendigen Bearbeitungsspit­ zen aufzubewahren, so dass, wie bei mechanischen Bohrern, aus entsprechenden Halterungen je nach Bedarf das entspre­ chende Werkzeug herausgezogen werden kann.
Vorzugsweise ist das Handstück derart ausgebildet, dass dieses ein Schaltelement umfasst, das beim Betätigen den Laserstrahl freigibt.
Um den erforderlichen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, ist eine Redundanz in den Schaltelementen vorgesehen, so dass innerhalb des Handstücks zwei Schalter vorgesehen sind, die derart miteinander verschaltet sind, dass bei technischem Ausfall des ersten Schalters der weitere Schal­ ter selbsttätig den Ein- und Ausschaltvorgang übernimmt.
Ferner ist vorgesehen, das Handstück derart zu gestalten, dass dieses auch von der Faser, die von dem Lasersystem herführt, getrennt werden kann. Auch hier ist vorzugsweise ein leicht entfernbarer aber kraft- und formschlüssiger Verschluss, beispielsweise ein Bajonettverschluss vorgese­ hen. Alternativ hierzu kann vorgesehen werden, dass die Verbindung als feste und nicht lösbare Verbindung ausgebil­ det ist.
Damit im Gegensatz zum bekannten Stand der Technik die Fa­ ser nicht durch entsprechendes Aufwickeln von Hilfspersonal oder vom behandelnden Arzt selbst bei Nichtgebrauch des Dentallasersystems zerstört werden kann, ist in dem Dental­ lasersystem eine Aufwickelvorrichtung, die ebenfalls modu­ lar zu dem Dentallasersystem hinzugeführt werden kann, vor­ gesehen. Diese Aufwickelvorrichtung ist derart gestaltet; dass vorzugsweise auf eine Scheibe mit entsprechendem Durchmesser die Faser selbsttätig aufgerollt wird. Zieht der behandelnde Arzt das Handstück aus der genannten Halte­ rung heraus, so kann er mit geringem Zug die Faser von ei­ ner Rolle abwickeln. Dabei verrastet vorzugsweise die Auf­ rollvorrichtung in einer Stellung, so dass der behandelnde Arzt ohne Zug auf dem Handstück die entsprechende Behand­ lung durchführen kann. Durch ein nochmaliges kurzes Ziehen wird der Aufrollmechanismus wieder betätigt, und durch ei­ nen leichten Zug wird das Handstück in die Halterung zu­ rückgeführt, wobei gleichzeitig die optische Faser auf der Aufrollvorrichtung aufgewickelt wird.
Alternativ kann vorgesehen werden, dass durch Drücken eines Sperrelements die Faser von der Aufrollvorrichtung durch Ziehen freigegeben ist. Durch Loslassen des Sperrelements wird der Aufrollmechanismus arretiert und die Faser kann nicht mehr abgewickelt werden. Zudem ist die Faser, die zwischen dem Sperrelement und dem Handstück angeordnet ist, nicht zugbelastet.
Ein wesentliches Ergänzungsmodul für das modulare Dental­ lasersystem ist die sogenannte Multimediaeinheit. Hierzu ist zusätzlich an dem Dentallasersystem ein Monitor vorge­ sehen, der ebenfalls in dem Bereich des behandelnden Arztes und des behandelnden Patienten verschwenkt werden kann. Diese Multimediaeinheit dient überwiegend dazu, den Patien­ ten beispielsweise über seine Behandlung zu informieren oder aber auch ihn von der Behandlung entsprechend abzulen­ ken, so dass er entspannt die Behandlung über sich ergehen lassen kann. Die Multimediaeinheit umfasst ferner ein Ab­ spielgerät, über das beispielsweise Videofilme, CDs, DVDs, Disketten oder ähnliche Abspielsysteme eingelegt werden können. Es ist auch möglich, dass TV-Bilder, beispielsweise Spielfilme, Nachrichten etc. abgespielt werden, in dem das System mit einem entsprechenden Anschluss, beispielsweise einem Kabelanschluss und einem TV-Receiver versehen wird. Zudem ist vorgesehen, eine Schnittstelle für den Anschluss einer Tastatur vorzusehen, so dass auch entsprechenden Ein­ gaben zur Steuerung der Multimediaeinheit vorgenommen wer­ den können. Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Multimediaeinheit umfasst einen Kopfhörer, der den Patien­ ten während der Behandlung aufgesetzt werden kann. Vorzugs­ weise ist dieser schnurlos ausgebildet.
Damit der Patient auch die Behandlungsfolge, d. h. vor Be­ ginn der Behandlung und nach Beginn der Behandlung erfassen kann, ist eine im modularen Dentallasersystem einfügbare Oral-Kamera vorgesehen. Diese Oral-Kamera ist vorzugsweise stiftartig ausgeführt, so dass diese in den Mundraum einge­ führt werden kann, so dass dann Detailaufnahmen aufgenommen werden können. Das Bild der so verwendeten Oral-Kamera wird dann auf dem zusätzlichen Display des modularen Dentalla­ sersystems dargestellt. Über eine zusätzliche Tastatur oder aber auch über ein multifunktional ausgebildetes Bedien­ teil, das vorzugsweise zur Steuerung der Laserleistung und zur Freigabe des Laserstrahls vorgesehen ist, kann auch durch den behandelnden Arzt weitere Informationen eingege­ ben werden. Die hier aufgenommenen Bilder können auch ar­ chiviert werden, so dass der Behandlungsverlauf über einen grösseren Zeitraum aufgezeichnet und dem Patienten entspre­ chend dargestellt werden kann. Es besteht auch die Möglich­ keit, mittels der in dem modularen Dentallasersystem eben­ falls vorgesehenen Sprachsteuerung Kommentare zu den ein­ zelnen aufgenommenen Bildern aufzunehmen, zu archivieren sowie wieder aufzurufen.
Die bereits erwähnte Sprachsteuerung kann ebenfalls modular in das Dentallasersystem eingefügt werden. Diese besteht vorzugsweise aus einem sehr klein ausgebildeten Mikrofon, das in dem Gerät selbst angeordnet oder beispielsweise an die Bekleidung des behandelnden Arztes angefügt werden kann. Vorzugsweise ist dieses ebenfalls schnurlos ausgebil­ det, so dass der behandelnde Arzt die grösstmögliche Bewe­ gungsfreiheit hat. Mittels der Sprachsteuerung ist es dem behandelnden Arzt möglich, das Bedienteil des Lasergeräts zu bedienen, ohne seine Hände einsetzen zu müssen. Dies bringt unter anderem den Vorteil mit sich, dass er sich ausschliesslich auf die Behandlung des Patienten konzen­ trieren kann und zum anderen den Vorteil, dass durch die Berührung des Gerätes keine weiteren Desinfektionen auftre­ ten können.
Die Sprachsteuerung ist derart gestaltet, dass diese vor­ zugsweise nur auf den behandelnden Arzt anspricht. Ferner ist vorgesehen, das Spracheingabesystem in mehreren Spra­ chen auszubilden.
Ist das modulare Dentallasersystem an das Netzwerk der Den­ talpraxis angegliedert, so ist es dem behandelnden Arzt möglich, das Behandlungsergebnis auch über Sprache einzuge­ ben, so dass über einen entsprechenden Workflow die Mitar­ beiterin das Behandlungsergebnis in Karteikarten übernehmen kann oder über ein Sprachübersetzungsprogramm eine entspre­ chende Ausgabe erfolgt.
Um zu verhindern, dass unbefugte Personen das Dentallaser­ system möglicherweise unsachgemäss bedienen, ist ein Perso­ nal-Card-System vorgesehen, das ebenfalls modular in das Dentallasersystem eingefügt werden kann. Hier kann entweder über einen Fingerdruck, über eine Stimmeingabe bzw. Stimmüberprüfung oder über eine persönliche Identifikati­ onskarte festgestellt werden, ob die bedienende Person au­ torisiert ist, das Dentallasersystem zu bedienen. Ist sie nicht autorisiert, so wird keiner Eingabe über das Bedien­ feld, sei es manuell, sei es über Sprache oder sonstigen Eingaben, berücksichtigt.
Ferner ist eine in das Dentallasersystem einfügbare Kon­ trolleinheit vorgesehen. Diese bevorzugte Ausbildung um­ fasst ein Warnsignal, das beispielsweise am Eingang zu dem mit dem Lasergerät ausgestatteten Praxiszimmer, in dem der Patient behandelt wird, angebracht ist. Diese Einrichtung signalisiert der eintretenden Person, das derzeit ein La­ serstrahl aus dem Gerät austritt und daher entsprechende Schutzvorkehrungen (Brille oder sonstiger Schutz) benötigt wird. Dieses Warnsignal wird über die erfindungsgemässe Dentallasereinheit gesteuert, wobei beim Freigeben des La­ serstrahls ein Funksignal zusätzlich ausgesendet wird, das von dem Warnsignal in Form einer Warnblinkleuchte oder ei­ ner dauernd brennenden Leuchte empfangen wird und entspre­ chend eingeschaltet wird.
Bei der Verwendung von Lichtleitfasern zur Übertragung des Laserstrahls von der Dentallasereinheit zu einer Applikati­ on, beispielsweise einem Handstück, ist vorgesehen, dass das Handstück derart ausgebildet ist, dass die optischen Fasern in Form von adaptiv hinzufügbaren Zusatzelementen ausgestaltet ist. Diese adaptiv zufügbaren Elemente sind derart ausgebildet, dass ein Stück Lichtleitfaser durch ein ringförmiges Element gehalten wird, wobei das ringförmige Element über einen Verschluss form- und kraftschlüssig mit dem Handstück verbunden werden kann. Die in das Handstück eintretende Lichtfaser wird ebenfalls auf gleiche Weise an­ geordnet, wobei in dem Handstück selbst optische Elemente vorgesehen sind, die den aus dem einen Ende der Lichtleit­ faser austretenden Laserstrahl in das adaptiv hinzufügbare Element einkoppeln.
Das freie Ende dieses adaptiv hinzufübaren Elements ist ei­ nem Verschleiss ausgesetzt. Der Verschleiss wirkt sich der­ art aus, dass an dem freien Ende der Lichtleitfaser Teile von der Lichtleitfaser herausbrechen, so dass ein exaktes Austreten des Laserlichts nicht mehr gewährleistet ist. Um die Bearbeitungsspitze dieses adaptiv hinzufügbaren Ele­ ments wieder brauchbar zu machen, ist in dem Dentallasersy­ stem ein modular hinzufügbares Gerät vorgesehen, mit dem diese Spitzen präpariert werden können. Dieses Präparati­ onsgerät besteht aus einer Schleifscheibe, die vorzugsweise mit Diamantsplittern besetzt ist. Diese Scheibe rotiert um eine Achse, wobei das zu bearbeitende Faserendstück über eine Führung in einem bestimmten Winkel auf die drehende Scheibe gehalten werden kann. So ist es möglich, dass auch nicht erfahrene Personen diese Endstücke entsprechend prä­ parieren können.
Das Handstück selbst, das adaptiv an die Übertragungsein­ heit, beispielsweise ein Manipulator oder eine optische Fa­ ser angekoppelt werden kann, weist vorzugsweise ein Schal­ telement auf. Dieses Schaltelement ist derart gestaltet, dass der Laserstrahl nur dann freigegeben werden kann, wenn das Handstück aus der Halterung des modularen Dentallaser­ systems herausgenommen wird und gleichzeitig das Tastele­ ment gedrückt wird. Dadurch entfällt ein Suchen des ent­ sprechenden Fußschalters.
Weiterer vorteilhafter Ausgestaltung gehen aus der nachste­ henden Beschreibung sowie aus den Ansprüchen hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht auf das modulare Dentallasersystem;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf eine Applikation für das modulare Dentallasersystem gemäss Fig. 1, nämlich ein Handstück;
Fig. 3 eine Vorderansicht auf das Handstück gemäss Fig. 2.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten modularen Dentallasersystem 1 handelt es sich bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel um eine mobile Einheit, die einen Laser um­ fasst.
Bei dem hier vorgestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Dioden-Laser im ultravioletten, sichtbaren oder infraroten Bereich mit einer kohärent emittierenden Strahlung. Hierbei sind Leistungen im Hardlaserbereich bei­ spielsweise zwischen 0 und 8 W vorgesehen, sowie im Softla­ serbereich beispielsweise zwischen 5 und 100 mW. Zur Orien­ tierung und zum Ansetzen des entsprechenden Laserstrahls ist ferner im dem Gerät ein Pilotlaser vorgesehen, der im sichtbaren Bereich Strahlung emittiert.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform des Dental­ lasersystems 1 befindet sich die Lasereinheit 2 in dem turmartig ausgebildeten Gehäuse 3. Ferner ist es vorgese­ hen, auf das turmartige Gehäuse 3 ein fahrbares Element 4 zu setzen, damit das modulare Dentallasersystem 1 flexibel an den Behandlungsstühlen eingesetzt werden kann.
Ferner sind bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbei­ spiel folgende Module, die wahlweise einzeln oder kombi­ niert einsetzbar sind, dargestellt:
  • - eine Multimediaeinheit 5 mit einem DVD-Laufwerk 5a und einem Display, vorzugsweise einem Flüssigkeitskristall­ bildschirm (TFT) 5b, sowie einem Diskettenlaufwerk 5c,
  • - ein Sprachsteuerungsmodul 6 mit einem Mikrofon 6a, einem Kamerasystem 7, wobei an dem Bildschirm 5b ein externer Schalter 7a derart zum Ein- und Ausschalten des Kameramo­ duls vorgesehen ist.
Ferner ist in der Zeichnung nicht näher dargestellte An­ schluss vorgesehen, an den die orale Kamera über ein ent­ sprechendes Verbindungselement angeschlossen werden kann.
Bei dem hier in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Laser, bei dem die Übertragungs­ einheit mittels einer optischen Faser realisierbar ist. Hierfür ist eine auch nicht näher dargestellte Aufrollme­ chanismus 8 vorgesehen, wobei die in der Zeichnung gestri­ chelt dargestellte Faser von der Aufrolleinheit 8 über ei­ nen Manipulatorarm 9 zu einer Applikation 10, beispielswei­ se in Form eines Handstücks reicht. Dieses Handstück ist in einer Bedieneinheit 11 untergebracht, wobei zur Arretierung des Aufrollmechanismus seitlich an der Bedieneinheit 11 ei­ ne Arretierung 8a für die Aufrollautomatik vorgesehen ist.
Das Bedienelement 11 selbst ist drehbar an dem Manipulator­ arm 9 angeordnet und weist ein Anzeigeelement 12 auf, das vorzugsweise als Berührungsbildschirm (touch screen) ausge­ bildet ist. Ferner sind Statusanzeigen 13 und 14 in Form von Leuchtdioden vorgesehen, die zum einen anzeigen, dass die in dem Dentallasersystem vorgesehene Sprachsteuerung aktiv ist und zum anderen, dass das Lasersystem betriebsbe­ reit ist. An das in Fig. 1 dargestellte Handstück 10 sind nicht näher dargestellte Faserspitzen an das freie Ende 15 des Handstücks ankoppelbar. Die Spitzen selbst können in einem Behälter 16, der seitlich an dem Bedienelement 11 vorgesehen ist, untergebracht werden. Sind die Faserspitzen verbraucht, so können sie in ein Ablagesystem 17 unterge­ bracht werden, bis die Behandlung beendet ist.
Ein in Fig. 1 nicht näher dargestellte Präparator 18 ist ebenfalls im Gerät vorgesehen, so dass die in der Ablage 17 befindlichen Faserspitzen unmittelbar bearbeitet und wieder betriebsbereit hergestellt werden können.
Um ein unbefugtes Benutzen des Dentallasersystems zu ver­ meiden, ist ein Personal-Card-System 19 vorgesehen, das in Form einer Software mit einem Kartenadapter im Gehäuse 3 angeordnet ist. Je nach Autorisierung sind unterschiedliche Karten vorgesehen, die von dem System erkannt werden und dann die einzelnen Funktionen, Module und Leistungsbereiche des Lasers freigeben bzw. sperren.
Im Notfall ist eine leicht zugänglicher Not-Aus-Schalter 20 vorgesehen. Ferner sind die für das System notwendigen Si­ cherungen in einem Bereich 21 untergebracht, der ebenfalls leicht zugänglich ist im unteren Bereich des Gehäuses ist ein nicht näher dargestellte Anschluss 22 für ein Fuss­ schalter vorgesehen. Ferner sind an der Aussenwandung des Gehäuses 3 weitere Schnittstellen 23 vorgesehen, die zum einen für den Anschluss an ein bestehendes EDV-System, an ein digitales Röntgensystem etc. vorgesehen sind.
Die für das Kamerasystem vorgesehene orale Kamera kann un­ mittelbar an dem Flüssigkeitskristallbildschirm 5b an des­ sen Aussenbereich 24 untergebracht werden, wobei die über­ tragungseinheit für die optische Kamera über einen weiteren Manipulator 25 in die eigentliche Dentallasersystemeinheit gelangt.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Vorrichtung handelt es sich um ein Handstück 10, wie es bereits in Fig. 1 beschrieben worden ist. Das eine Ende 30 des Handstücks 10 ist zur An­ kopplung an die schematisch dargestellte optische Faser 31 vorgesehen. Vorzugsweise ist an dem einen Ende 30 ein Bajo­ nettverschluss 32 vorgesehen, um einen einfachen kraft- und formschlüssigen Verschluss zwischen der optischen Faser 31 und dem Handstück 10 herbeizuführen. An dem den einen Ende gegenüberliegenden Ende 33 ist ebenfalls ein Anschlussele­ ment 34 vorgesehen, das zur Aufnahme einer weiteren opti­ schen Faser 31a dient. Die optische Faser 31a ist für den Austritt des Laserstrahls vorgesehen, wobei das freie Ende der optischen Faser 31a den bereits genannten mechanischen Einflüssen ausgesetzt ist. Ist die optische Faser 31a "ver­ braucht", so lässt sich diese einfach über einen in der Fig. 2 nicht näher dargestellten Verschluss von dem Hand­ stück 10 trennen und eine neue optische Faser 31a einfach wieder einsetzen, wobei immer gewährleistet ist, dass der aus der Faser 31 austretende Laserstrahl über in der Fig. 2 nicht näher dargestellte optische Elemente unmittelbar in die weitere optische Faser 31a eingekoppelt wird.
An dem Handstück 10 ist ein Schaltelement 35 vorgesehen, mittels dem der Laserstrahl aus der optischen Faser 31 freigegeben werden kann. Hierzu sind zwei Nocken 36, 36a auf eine Schubstange 37 angeordnet, die gleichzeitig zwei nicht näher dargestellte Schaltelemente 38, 38a kontaktie­ ren. Sobald diese beiden Schaltelemente 38 und 38a gleich­ zeitig geschaltet werden, wird der Laserstrahl freigegeben.
Diese Redundanz ist zur Erfüllung der technischen sowie me­ dizinischen Voraussetzungen zur Freigabe von Laserlicht er­ forderlich.
In Fig. 3 ist die Seitenansicht in Richtung eines Pfeils III gemäss Fig. 2 dargestellt. Hieraus ist der nahezu el­ liptische Querschnitt des Handstücks zu erkennen. Im oberen Bereich von Fig. 3 ist die Schubstange 37 mit den entspre­ chenden Schaltelementen 35 dargestellt.
Mit dem modularen Dentallasersystem ist ein flexibles Sy­ stem geschaffen worden, das aus einer Grundeinheit besteht, mittels der bereits dentale Laserarbeiten durchgeführt wer­ den können. Je nach Bedarf kann ein oder mehrere der ge­ nannten Module zusätzlich eingesetzt werden.
Als Weiterbildung für das erfinderische Dentallasersystem ist vorgesehen, ein Abrechnungsmodul einzusetzen, mittels dem die tatsächlichen Laserzeiten festgestellt werden. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass der behandelnde Arzt nicht das Gerät vollständig käuflich erwerben muss, sondern es in Abhängigkeit von seinem tatsächlichen Einsatz bezah­ len kann. Vorzugsweise wird die tatsächliche Laserzeit durch ein eingebautes Modem in einem bestimmten zeitlichen Rhythmus an den Vertreiber des Gerätes übermittelt, so dass dann eine entsprechende Kostenrechnung erstellt werden kann. Die Kostenrechnung wird dann auch in Abhängigkeit der im Gerät vorhandenen Module erstellt.
Alternativ zu dem bereits genannten Abrechnungssystem kann ein zusätzliches Modul vorgesehen werden, das im wesentli­ chen aus einem System besteht, das derart gestaltet ist, dass das Lasersystem nur dann Leistung abgibt, wenn bei­ spielsweie im System eine Chipkarte vorhanden ist, und die Chipkarte auch mit einem Geldbetrag aufgeladen ist. Dies bedeutet, dass vor der Inbetriebnahme eine Karte käuflich erworben werden muss, um das System zu benutzen. Alternativ kann auch via Datenleitung das System "aufgeladen" werden.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Dentallasersystem
2
Lasereinheit
3
Gehäuse
4
Fahrbares Element
5
Multimediaeinheit
5
a DVD-Laufwerk
5
b Flüssigkeitskristallbildschirm
6
Sprachsteuerungsmodul
6
a Mikrofon
7
Kamerasystem
7
a Schalter für Kamerasystem
8
Aufrollmechanismus
8
a Arretierung für Aufrollmechanismus
9
Manipulatorarm
10
Applikation/Handstück
11
Bedienelement
12
Anzeigeelement
13
,
14
Statusanzeigen
15
Freies Ende
16
Behälter
17
Ablagesystem
18
Präparator
19
Personal-Card-System
20
Not-Aus-Schalter
21
Bereich von Sicherungen
22
Anschluss für Fußadapter
23
Weitere Schnittstellen
24
Ausstellbereich des TFT-Monitors
25
Weiterer Manipulator
30
Ein Ende des Handstücks
31
/
31
a optische Faser
32
Bajonettverschluss
33
Gegenüberliegendes Ende
34
Anschlusselement
35
Schalterelement
36
,
36
a Nocken
37
Schubstange

Claims (18)

1. Modulares Dentallasersystem (1) bestehend aus
  • - einer Lasereinheit (2), wahlweise mit einem Soft- und/oder Hardlaser,
  • - einer Übertragungseinheit zur Übertragung eines La­ serstrahls von der Lasereinheit zu einer Applikation (10), sowie
  • - einem Bedienelement (11) zur Steuerung der Laserein­ heit (2),
wobei wahlweise ein einzelnes oder mehrere der nach­ folgenden Module zusätzlich in dem Dentallasersystem (1) vorgesehen sind:
  • - ein Multimediamodul (5), insbesondere bestehend aus einem Abspielgerät (5a) sowie einer Wiedergabeein­ richtung (5b);
  • - einem Videomodul (7), insbesondere bestehend aus ei­ nem Kameramodul und/oder einer Wiedergabeeinrichtung (5b);
  • - einem Sprachsteuerungsmodul (6);
  • - einem Identifikationsmodul (19) zur Fassung des je­ weiligen Anwenders;
  • - einem Schnittstellenmodul (23) zur Verbindung von mehreren Computersystemen;
  • - einem Scannermodul, insbesondere zum Einlesen und Darstellen sowie Bearbeiten von aufgenommenen Bil­ dern (Videobilder, Röntgenbilder);
  • - einer Protokolliereinheit zum Erfassen von Daten während der Bearbeitung, automatisch, durch Eingabe oder durch Sprache;
  • - einem Abrechnungsmodul zur Erfassung der tatsächlich genutzten Laserleistung;
  • - einer Warnhinweiseinrichtung zum Hinweis, ob der La­ serstrahl aus der Applikation austritt.
2. Dentallasersystem nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass bei der Verwendung von optischen Fasern als Übertragungseinheit ein Aufrollmodul (8) zur Auf­ nahme der Fasern vorgesehen ist.
3. Dentallasersystem nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass zur Bearbeitung von optischen Fasern ein Präparationsmodul (18) vorgesehen ist.
4. Dentallasersystem nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Präparationsmodul (18) aus einer um eine Drehachse sich drehenden Schleifscheibe besteht, mittels der die in einer Führung eingelegten Fasern an ihrem einen Ende abgeschliffen werden.
5. Dentallasersystem nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Applikation ein Handstück (10) ist.
6. Dentallasersystem nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sprachsteue­ rungsmodul (6) zur Steuerung des Multimediamoduls (5) vorgesehen ist.
7. Dentallasersystem nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sprachsteue­ rungsmodul (6) zur Steuerung mindestens eines Teils des Videomoduls (5) vorgesehen ist.
8. Dentallasersystem nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sprachsteue­ rungsmodul (6) zur Steuerung des Multimediamoduls (5) vorgesehen ist.
9. Dentallasersystem nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sprachsteue­ rungsmodul (6) zur Steuerung des Identifikationsmoduls (19) vorgesehen ist.
10. Dentallasersystem nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sprachsteue­ rungsmodul (6) zur Steuerung des Dentallasersystems (1) vorgesehen ist.
11. Dentallasersystem nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sprachsteue­ rungsmodul (6) zur Steuerung des Scannermoduls vorge­ sehen ist.
12. Dentallasersystem nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sprachsteue­ rungsmodul (6) zur Steuerung der Protokolliereinheit vorgesehen ist.
13. Handstück für ein Dentallasersystem, dadurch gekenn­ zeichnet, dass an dem Handstück (10) ein Schaltelement (35) zur Freigabe eines Laserstrahls vorgesehen ist.
14. Handstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Handstück (10) an seinen beiden Enden (30; 33) eine Koppeleinrichtung zur Aufnahme jeweils minde­ stens einer optischen Faser aufweist.
15. Handstück nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das zur Aufnahme des einen Endes einer optischen Faser ein Ringelement vorgesehen ist, das in die Kop­ peleinrichtung einfügbar ist.
16. Handstück nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zur form- und kraftschlüssigen Verbindung zwi­ schen der Koppeleinrichtung und dem Ringelement ein Bajonettverschluss vorgesehen ist.
17. Handstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass an dem von der Koppelein­ richtung wegweisenden Ende an dem Ringelement eine Hülse zur Führung der Faser vorgesehen ist.
18. Handstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass an dem Handstück (10) selbst eine zusätzliche Öffnung zum Einführen von Kühlmittel vorgesehen ist.
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