DE19929665A1 - Verfahren zur Herstellung eines Probengefäßes sowie Probengefäß - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Probengefäßes sowie ProbengefäßInfo
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Abstract
Um ein Verfahren zur Herstellung ein Gefäßes aus Kunststoff zur Aufnahme von Probenmaterial, beispielsweise Blut oder Urin, wobei sich das Gefäß aus einem zylindrischen Rohrmantel (2) und einem Zwischenboden (5) zusammensetzt, der sowohl von der Boden- (4) als auch Kopfseite (3) des Rohrmantels beabstandet ausgeformt ist, derart weiterzubilden, daß sich das Gefäß (1) in den Aussparungen bekannter Laborgeräte oder Ständer selbständig ausrichtet, wird vorgeschlagen, daß das bodenseitige Ende (4) des spritzgegossenen Rohrmantels thermisch umgeformt wird, indem die Bodenseite lokal auf eine Temperatur oberhalb der Fließgrenze des Kunststoffs erhitzt und gleichzeitig mit einem mit einer Innenkontur versehenen Stempel (9) axial beaufschlagt wird, um das vorerst zylindrische bodenseitige Ende in eine zur Stempelkontur komplementär verlaufende Kontur umzuformen. Zudem wird ein Probengefäß vorgeschlagen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Gefäßes aus Kunststoff
zur Aufnahme von Probenmaterial, beispielsweise Blut oder Urin, wobei sich das
Gefäß aus einem zylindrischen Rohrmantel und einem Zwischenboden zusam
mensetzt, der sowohl von der Boden- als auch Kopfseite des Rohrmantels beab
standet ausgeformt ist. Zudem betrifft die Erfindung ein entsprechendes Proben
gefäß.
Derartige Probenröhren mit einem üblicherweise oben und unten geöffneten kreis
zylindrischen Rohrmantel mit einer Zwischenwand bzw. einem Zwischenboden
und somit einem Stehrand sind bereits bekannt. Grund für die Entwicklung derartig
geformter Probengefäße war die Forderung nach Probenröhrchen, die sowohl in
die vorgegebenen Aussparungen herkömmlicher Laborgeräte, beispielsweise
Zentrifugen oder Probenverteiler, passen, die beispielsweise Probenröhrchen mit
einem Durchmesser von 12 mm und einer Länge von 75 mm erfordern, als auch
insbesondere eine maschinelle Handhabung von geringen Mengen an Proben
material, beispielsweise Blut, Urin oder Serum, erleichtern. Aufgrund des hochge
zogenen Bodens, der vorzugsweise konisch ausgebildet ist, in dem ansonsten
offenen Rohrmantel wird erreicht, daß die Probenflüssigkeit besser zugänglich ist.
Zudem muß die Probennehmernadel nicht mehr bis zum Ende des Gefäßes ein
tauchen mit der Gefahr, daß die Nadel beschädigt wird.
Insgesamt weisen derartige Probenröhren durch das bodenseitige Ende der kreis
zylindrischen Mantelfläche einen Stehrand auf, der ein Abstellen des Probengefä
ßes auf einer waagerechten Fläche ermöglicht. Das kopfseitige Ende des Proben
gefäßes ist üblicherweise mit einem Schraubverschluß oder mit einem Eindrück
stopfen versehen.
Als nachteilig erweist sich bei der Herstellung derartiger Probenröhrchen, daß die
se nach dem Spritzgußverfahren nur mit einem waagerechten Stehrand gebildet
werden können. Grund hierfür ist, daß beim Spritzgußverfahren der Zwischenbo
den durch zwei bewegliche Kerne erzeugt wird, die in das Werkzeug von zylindri
scher Grundform eingelegt werden, wobei die Entnahme des bodenseitigen Kerns
aus dem gegossenen Zylinder keine andere Ausbildung des Bodens erlaubt.
Diese Ausgestaltung des Bodens ist dann nachteilig, wenn die Probenröhrchen
zur maschinellen Untersuchung des Probenmaterials oder zur weiteren Verarbei
tung in Blockständer, sogenannte Racks, eingesetzt werden sollen. Da die für die
Aufnahme der Probenröhrchen vorgesehenen Aussparungen derartiger Geräte
oder Ständer üblicherweise einen halbkugelförmigen Boden aufweisen, ist stets
ein manuelles Ausrichten der Probenröhren mit kreiszylindrischem Stehrand not
wendig. Eine bereits bekannte Lösung dieses Problems besteht in der Verwen
dung eines konventionellen Probenröhrchens mit Rundboden, in das ein zusätzli
ches kürzeres Gefäß eingehängt wird, welches das Probenmaterial von geringer
Menge aufnimmt. Nachteilig ist hierbei der Aufwand zur Herstellung von zwei Tei
len, nämlich Probengefäß mit Einhängegefäß, sowie der zusätzliche Arbeitsauf
wand für den Anwender, weil er beide Teile ineinanderfügen muß. Von Nachteil ist
zudem, daß der Anwender logistisch dafür zu sorgen hat, daß jeweils zwei Teile
zur Verfügung stehen.
Ausgehend von einem derartigen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufga
be zugrunde, ein Verfahren bereitzustellen, um, ausgehend von den nach dem
bewährten Spritzgußverfahren hergestellten Probengrundkörpern, einstückig aus
gebildete Probenröhren herzustellen, die sich in den Aussparungen der bekannten
Laborgeräte oder Ständer selbständig ausrichten. Zudem sollen entsprechende
Probenröhrchen bereitgestellt werden.
Diese Aufgabe wird mittels des Verfahrens mit den Merkmalen des Anspruchs 1
sowie dem Probengefäß mit den Merkmalen des Anspruchs 2 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen offenbart.
Der Grundgedanke der Erfindung liegt darin, daß das bodenseitige Ende des nach
dem bekannten Spritzgußverfahren unter Verwendung von zwei Kernen spritzge
gossenen Rohrmantels thermisch umgeformt wird, indem die Bodenseite lokal auf
eine Temperatur oberhalb der Fließgrenze des Kunststoffs erhitzt und gleichzeitig
mit einem mit einer Innenkontur versehenen Stempel axial beaufschlagt wird, um
das vorerst zylindrische bodenseitige Ende in eine zur Stempelkontur komple
mentär verlaufende Kontur umzuformen. Auf diese Weise wird ein einstückiges
Probengefäß mit einem Zwischenboden und einem Ende bereitgestellt, welches
an jede denkbare Kontur von Aussparungen herkömmlicher Laborgeräte oder
Ständer angepaßt sein kann und sich aufgrund der übereinstimmenden Geome
trieverhältnisse beim Einsetzen in die Aussparung selbständig zentriert. Ebenso
wird ein einstückiges Probengefäß mit Zwischenboden beansprucht, dessen bo
denseitiges Ende des Rohrmantels zur Mittenachse hin konturiert eingeformt ist.
Da die Aussparungen der herkömmlichen Geräte und Racks üblicherweise halb
kugelförmig sind, ist eine besonders bevorzugte Ausführungsform, die Innenkontur
des Stempels konkav auszubilden, so daß der Boden des Probengefäßes nach
der thermischen Umformung eine konvexe Krümmung aufweist.
Der Boden muß bei dem vorgeschlagenen Umformverfahren nicht vollständig
halbkugelförmig geschlossen werden. Es ist ausreichend, wenn die vorher zylin
drischen Endstücke nur halbkugelförmig eingeformt werden, da bereits der Zwi
schenboden das Probenmaterial aufnimmt und eine Zentrierung des Gefäßes be
reits durch eingeformte Ränder gewährleistet ist.
Insgesamt ist die geometrische Ausbildung des Bodens des Probengefäßes in
Abhängigkeit des Stempels nicht festgelegt. Es sind ebenfalls polyedrische, bei
spielsweise tetraedische, pyramidenstumpfförmige, kegelförmige oder kegel
stumpfförmige Geometrien denkbar, jeweils in Anpassung an die Form der Aus
sparungen in den Racks.
Vorzugsweise wird für das thermische Umformverfahren ein auf Temperaturen
oberhalb der Fließgrenze des Kunststoffes temperierter Stempel verwendet, der
axial auf das bodenseitige Ende des Probenkörpers gedrückt wird.
Um den nicht umzuformenden oberen Teil der Probenröhre vor dem Temperatur
einfluß zu schützen und während des Umformvorgangs zu haltern, wird das Pro
bengefäß von einer Halte- bzw. Schutzvorrichtung aufgenommen. Es empfiehlt
sich, daß diese Haltevorrichtung den Grundkörper mit Reibschluß umfaßt. Zudem
ist die Haltevorrichtung so ausgebildet, daß sie zusätzlich den Probenkörper ent
gegen der Anpreßkraft des Stempels stabilisiert und eine Anschlagfläche für den
Stempel bildet. Ebenso ist es denkbar, die Probenröhre in eine konventionelle
Haltevorrichtung zu klemmen und den oberen Teil des Grundkörpers mit ther
misch isolierenden Mitteln abzudecken.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgen
den Beschreibung: Hierbei zeigen:
Fig. 1 einen Längsquerschnitt einer Ausführungsform eines erfin
dungsgemäßen Probengefäßes;
Fig. 2 einen Längsquerschnitt eines bekannten Probengefäßes mit
Zwischenboden.
Mittels der Fig. 2 wird die Ausgestaltung eines bekannten Probengefäßes mit
Zwischenboden sowie die Art und Weise seiner Herstellung nach dem Spritzguß
verfahren beschrieben. Der Probengrundkörper 1 besteht aus einem kreiszylindri
schen Rohrmantel 2 aus Kunststoff mit einem kopf- und einem bodenseitigen of
fenen Ende 3, 4. Beabstandet von diesen beiden Enden 3, 4 ist eine Zwischen
wand- bzw. ein Zwischenboden 5 geformt. Dieser ist konisch ausgebildet, um eine
hohe Materialsäule des aufgenommenen Probenmaterials (nicht gezeigt) zu errei
chen. Insgesamt ist die Form und die Lage des Zwischenbodens 5 in Abhängigkeit
der Laborgeräte, in denen das Probengefäß eingesetzt werden soll, sowie in Ab
hängigkeit der Art des Probenmaterials als auch des Verwendungszwecks zu be
stimmen.
Das zylindrische bodenseitige Ende 4 dient als Standfuß, während das kopfseitige
Ende 3 üblicherweise mit einem Schraubverschluß oder Stopfen (nicht gezeigt)
verschlossen wird.
Bei der Herstellung des Grundkörpers nach dem Spritzgußverfahren wird ein
Werkzeug mit zwei Kernen 6, 7 verwendet, die hier mit gestrichelten Linien ange
deutet sind. Aufgrund der beiden Kerne 6, 7 kann während eines Spritzvorgangs
der Außenmantel 2 mit integriertem Zwischenboden 5 hergestellt werden. Zum
Entformen des spritzgegossenen Teils aus dem Werkzeug werden die beiden
Kerne 6, 7 nach außen axial herausgezogen.
Fig. 1 zeigt die nach dem vorgeschlagenen Verfahren weitere Verarbeitung des
spritzgegossenen Produktes 1. Die Probenröhre 1 wird von zwei Teilen 81, 82 ei
ner Haltevorrichtung umklammert und von dieser gehalten. Die Haltevorrichtung
81, 82 besteht entweder aus einem thermisch isolierenden Material oder wird ge
kühlt. Sie ist so geformt, daß das bodenseitige Ende 4 des Probenkörpers frei
bleibt. An das kopfseitige Ende 3 des Probengefäßes wird ein dritter Teil 83 der
Vorrichtung in Pfeilrichtung zur Anlage gebracht, die dieses Ende thermisch
schützt, gleichzeitig aber auch neben dem Reibschluß der ersten beiden Teile 81,
82 der Haltevorrichtung die notwendige Gegenkraft zur Anpreßkraft des Stempels
9 aufbringt. Bei der hier gezeigten Ausführungsform liegt dieser dritte Teil 83 der
Haltevorrichtung noch nicht schlüssig an dem kopfseitigen Ende 3 an. Das so ge
haltene und thermisch geschützte Probenrohr 1 wird anschließend mit einem in
der Pfeilrichtung axial verfahrbaren, temperierten Stempel 9 beaufschlagt. Bei die
ser Ausführungsform ist der Stempel konkav eingeformt. Die äußeren Flächen 91,
92 des Stempels 9 sind entsprechend der Teil der Haltevorrichtung 81, 82 geformt
und verhindern ein übermäßiges Andrücken des Stempels 9. Durch Druck des
heißen Stempels 9 auf den zylindrischen Stehrand beginnt das Material entlang
der Stempelkontur zu fließen und nimmt eine zur Stempelkontur komplementäre
Geometrie an, hier eine konvexe Krümmung 10. Es ist nicht notwendig, daß ein
vollständiger Boden ausgebildet wird, es reicht ein Einformen des Bodens, in Fig.
1 mit stärker gezogenen Linien 11, 12 angedeutet. Anschließend wird der Stempel
abgezogen und das einstückige Probenrohr mit eingeformten konturierten Boden
entnommen. Bei einem Einsetzen in eine entsprechende Aussparung eines La
borgerätes oder Racks wird sich das so umgeformte Probenrohr selbständig aus
richten und die Probenentnahme erleichtern.
Claims (2)
1. Verfahren zur Herstellung eines Gefäßes aus Kunststoff zur Aufnahme von
Probenmaterial, beispielsweise Blut oder Urin, wobei sich das Gefäß aus
einem zylindrischen Rohrmantel und einem Zwischenboden zusammen
setzt, der sowohl von der Boden- als auch Kopfseite des Rohrmantels be
abstandet ausgeformt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bodenseitige Ende (4) des spritzgegossenen Rohrmantels (2)
thermisch umgeformt wird, indem die Bodenseite lokal auf eine Temperatur
oberhalb der Fließgrenze des Kunststoffs erhitzt und gleichzeitig mit einem
mit einer Innenkontur versehenen Stempel (9) axial beaufschlagt wird, um
das vorerst zylindrische bodenseitige Ende in eine zur Stempelkontur kom
plementär verlaufende Kontur umzuformen.
2. Probengefäß aus einem einstückig aus Kunststoff hergestellten zylindri
schen Rohrmantel mit einem Zwischenboden, der sowohl vom kopf- als
auch bodenseitigen Ende des Rohrmantels beabstandet angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bodenseitige Ende (4) des Rohrmantels (2) zur Mittenachse hin
konturiert eingeformt ist.
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