DE19936980C1 - Einführkatheter für Gefäßprothesen - Google Patents

Einführkatheter für Gefäßprothesen

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Abstract

Um bei einem Einführkatheter zum Einführen einer Gefäßprothese in ein Gefäß mit einer langgestreckten, im wesentlichen rohrförmigen Katheterhülle, die ein proximales und ein distales Ende aufweist, wobei an dem distalen Ende eine Austrittsöffnung für die Gefäßprothese vorgesehen ist, das Einsetzen der Gefäßprothese in das Gefäß besonders sicher und einfach zu gestalten, insbesondere eine Verdrehsicherung für die Gefäßprothese zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, daß die Austrittsöffnung eine im Querschnitt von einer Kreisform abweichende Form aufweist und daß die von der Austrittsfläche definierte Querschnittsfläche kleiner als die Querschnittsfläche der in das Gefäß eingebrachten Gefäßprothese im geöffneten ungedehnten Zustand ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Einführkatheter zum Ein­ führen einer Gefäßprothese in ein Gefäß mit einer lang­ gestreckten, im wesentlichen rohrförmigen Katheterhül­ le, die ein proximales und ein distales Ende aufweist, wobei an dem distalen Ende eine Austrittsöffnung für die Gefäßprothese vorgesehen ist, und mit Führungsmit­ teln zum Vorschieben der Katheterhülle in dem Gefäß.
Zur Behandlung von Gefäßverschlüssen beim Menschen, insbesondere im peripheren Bereich oder auch zur Aus­ schaltung abdominaler und thorakaler Aortenaneurysmen, werden derzeit Gefäßstützen eingesetzt, sogenannte "Stents" oder auch "Stent Grafts", die metallische Stützstrukturen aufweisen, welche auch mit Gewebe um­ hüllt sein können. Diese Stützstrukturen werden mittels eines Katheters auf endoluminalem Weg in den betroffe­ nen Gefäßabschnitt eingebracht.
Die "Stents" oder "Stent Grafts" sind in einem kompri­ mierten, nicht expandierten Zustand auf dem Katheter montiert und können von einem schützenden Hüllrohr um­ geben sein, das vor dem Einbringen des Implantats zu­ rückgezogen wird und letzteres freigibt. Die Gefäßstüt­ ze nimmt ihre endgültige Form entweder durch Selbst­ expansion aufgrund ihrer plastischen Stützstruktur ein oder dadurch, daß die Gefäßstütze auf einen Ballon mon­ tiert ist, der durch eine erzwungene Expansion die Ge­ fäßstütze in ihre geöffnete Form überführt (DE 93 21 003 U1; EP 0 820 784 A2; US 5,746,745).
Derartige Stützstrukturen bergen den Nachteil, daß auf­ grund einer Wechselwirkung zwischen dem Metallgerüst und der Gewebehülle unter dynamischer Beanspruchung die Hülle verletzt werden kann und auf diese Weise Endo­ leckagen entstehen.
Um einer solchen Abnutzung vorzubeugen, können Ge­ fäßprothesen auch ohne metallische oder sonstige Stütz­ strukturen verwendet werden. Diese haben zusätzlich den Vorteil, daß in Gefäßen mit niedrigen Durchflußraten keine zusätzlichen Hindernisse in Form von Stützstruk­ turen einwirken, die zu Okklusionen führen können. Ins­ besondere dünnwandige Prothesen werden vorteilhafter­ weise verwendet und mit einem Ballon an die präparierte Gefäßwand anmoduliert. Bei derartigen stützstrukturlo­ sen Gefäßprothesen besteht jedoch die Gefahr, beim Ein­ setzen derselben einen Teilbereich zu verdrehen, woraus letztendlich ein Verschluß der Gefäßprothese resul­ tiert. Mit Einführkathetern der eingangs beschriebenen Art ist ein sicheres und definiertes Einbringen solcher Gefäßprothesen nicht vollständig gewährleistet.
Es ist dementsprechend Aufgabe der vorliegenden Erfin­ dung, einen Einführkatheter der eingangs beschriebenen Art derart auszubilden, daß eine Gefäßprothese beson­ ders einfach und sicher in ein Gefäß des menschlichen Körpers eingeführt werden kann, ohne daß es zu einem Verschluß der Gefäßprothese, beispielsweise durch Ver­ drehen kommt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Austrittsöffnung eine im Querschnitt von einer Kreisform abweichende Form aufweist und daß die von der Austrittsöffnung definierte Querschnittsfläche kleiner als die Querschnittsfläche der in das Gefäß eingebrach­ ten Gefäßprothese im geöffneten ungedehnten Zustand ist, wie es ein Patentanspruch 1 angegeben ist.
Bei herkömmlichen Kathetern ist die Austrittsöffnung im Querschnitt kreisförmig. Dadurch ist keine gezielte Führung der Gefäßprothese beim Einsetzen möglich, wenn diese durch Zurückziehen der Katheterhülle von dem Ka­ theter freigegeben wird. Durch die von der Kreisform abweichende Form der Austrittsöffnung werden, zunächst völlig unabhängig von der Querschnittsform an sich, Vorzugsrichtungen definiert, die eine gezielte Führung der Gefäßprothese beim Zurückziehen der Katheterhülle definieren. Die Austrittsöffnung entspricht demnach dem Umfang eines durch die Kreisform definierten Kreises, kann aber grundsätzlich jeden von der Kreisform abwei­ chenden anderen Querschnitt aufweisen. Dadurch ist die Lage des Katheters, insbesondere eine Rotation dessel­ ben, jederzeit festzustellen, und es kann einem unbeab­ sichtigten Verdrehen der Gefäßprothese jederzeit entge­ gengewirkt werden. Diese gezielte Rotation kann bei ge­ eigneter Wahl der Form der Austrittsöffnung sogar völ­ lig unnötig sein, denn die spezielle Form verhindert durch die dadurch gebildete Führung schon grundsätzlich eine Rotation der Gefäßprothese.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn die Außenkon­ tur der Austrittsöffnung eine Umfangslänge aufweist, die mindestens dem Umfang der in das Gefäß eingebrach­ ten Gefäßprothese entspricht. Diese Ausgestaltung er­ möglicht es, daß die Gefäßprothese mit ihrer äußeren Oberfläche vollständig an der inneren Wandung der Aus­ trittsöffnung anliegt, ohne daß die Gefäßprothese ge­ faltet werden muß. Die Gefäßprothese wird daher beim Herausgleiten aus der Katheterhülle durch die Aus­ trittsöffnung über deren gesamten Umfang definiert ge­ führt und ein Verdrehen der Prothese verhindert.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann vor­ gesehen sein, daß die Außenkontur der Austrittsöffnung eine Umfangslänge aufweist, die kleiner als der äußere Umfang der in das Gefäß eingebrachten Gefäßprothese ist. Eine solche Austrittsöffnung ermöglicht das Her­ ausgleiten der Prothese aus dem Katheter nur dann, wenn die Prothese gefaltet ist. Durch die unrunde Form wird die gefaltete Prothese dennoch jederzeit verdrehsicher geführt, wobei eine gefaltete Prothese besonders kom­ pakt innerhalb des Katheters angeordnet werden kann. Dies ist insbesondere bei Gefäßen mit sehr geringem Durchmesser von Vorteil.
Günstig ist es dabei, wenn die Austrittsöffnung eine Rechteckform aufweist, die eine kürzere Seitenkante mit einer Breite aufweist, die mindestens einem geradzahli­ gen Vielfachen einer Wandstärke der Gefäßprothese ent­ spricht. Durch die Rechteckform werden zwei jeweils ge­ genüberliegende, unterschiedlich lange Kanten der Aus­ trittsöffnung vorgegeben, mit denen eine definierte Führung einer gefalteten Prothese besonders leicht mög­ lich ist. Durch die Wahl der Breite des Rechtecks bezo­ gen auf die Wandstärke der Prothese können nur auf eine ganz bestimmte Art und Weise gefaltete Prothesen über­ haupt durch die Austrittsöffnung austreten. Dies ermög­ licht eine zusätzliche Verdrehsicherung, in dem ledig­ lich verdrehsicher gefaltete Prothesen in das Gefäß eingeführt werden können.
Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, daß die Quer­ schnittsfläche der Austrittsfläche im wesentlichen identisch zu der Querschnittsfläche einer auf ihren kleinstmöglichen Querschnitt gefalteten und durch die Austrittsfläche auszubringenden Gefäßprothese ist. Eine derartige Austrittsöffnung ermöglicht eine definierte allseitige Führung der gefalteten Prothese, denn die Austrittsöffnung steht über ihren gesamten Umfang in Kontakt mit nach außen weisenden Teilen der Prothese.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das distale Ende einen Führungskörper umfaßt. Der Führungskörper er­ leichtert das Einführen des Katheters in das Gefäß und schützt durch seine Anordnung am distalen Ende die Aus­ trittsöffnung beim Einführen in das Gefäß.
Es wäre denkbar, daß der Führungskörper relativ zur Katheterhülle in eine beliebige Richtung bewegbar ist, beispielsweise verschwenkbar, vorteilhafterweise ist jedoch vorgesehen, daß der Führungskörper relativ zur Katheterhülle in einer von der Katheterhülle vorgegebe­ nen Längsrichtung verschiebbar ist. Dies ermöglicht es, den Abstand zwischen dem Führungskörper und der Aus­ trittsöffnung beliebig zu variieren, was beispielsweise dann sinnvoll ist, wenn der Führungskörper dazu dient, die Prothese an der Gefäßwand zu halten.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Führungskörper anzuordnen, beispielsweise an der Kathe­ terhülle, besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn der Führungskörper am Ende eines die Katheterhülle durch­ setzenden Führungsstabes angeordnet ist. Der Führungs­ körper kann mittels des Führungsstabes unabhängig von der Katheterhülle bewegt werden.
Zum Halten der Prothese ist es günstig, einen Haltekör­ per vorzusehen. Dieser kann an der Katheterhülle oder dem Führungskörper angeordnet sein, besonders vorteil­ haft ist es jedoch, wenn am Führungsstab im Bereich des Führungskörpers mindestens ein in seinem äußeren Umfang in radialer Richtung veränderbarer Haltekörper angeord­ net ist. Mit diesem läßt sich die Prothese an der In­ nenwand des Gefäßes vorfixieren, bis sie mit diesem endgültig verbunden wird, beispielsweise durch eine Anastomose.
Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, daß an der Ge­ fäßprothese im Bereich des Führungskörpers mindestens ein in seinem äußeren Umfang in radialer Richtung ver­ änderbarer Haltekörper angeordnet ist. Ein solcher Haltekörper, insbesondere wenn er an einer inneren Um­ fangswandung der Gefäßprothese angeordnet ist, kann, wenn er seinen äußeren Umfang ändert, vorzugsweise ver­ größert, die Gefäßprothese gegen eine innere Umfangs­ wandung des Gefäßes drücken und auf diese Weise die Ge­ fäßprothese an dem Gefäß wenigstens vorübergehend fi­ xieren.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß der Haltekörper durch eine selbstexpandierba­ re Gefäßstütze gebildet wird. Eine solche, beispiels­ weise auch als Stent bezeichnete Gefäßstütze kann ihren äußeren Umfang vergrößern, beispielsweise indem ein den Stent bildendes Gewebe sich entfaltet oder eine zusam­ mengedrückte Schraubenfeder sich ausdehnt.
Günstig ist es, wenn die Gefäßstütze durch ein Metall gebildet wird. Eine solche Gefäßstütze ist besonders stabil und kann darüber hinaus bei Verwendung besonde­ rer Legierungen einen Memory-Effekt aufweisen, so daß die Gefäßstütze ihren äußeren Umfang auch durch Tempe­ raturänderung verändern kann.
Besonders günstig ist es, wenn der Haltekörper mittels eines Fluids inflatierbar ist. Durch eine derartige Konstruktion kann auf aufwendige mechanische Konstruk­ tionen verzichtet werden, beispielsweise auf radial ab­ stehende und in ihrer Länge veränderbare Dorne.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, daß der Haltekörper einen Ballon umfaßt. Ein Ballon nimmt im deflatierten Zustand besonders wenig Raum ein, im inflatierten Zu­ stand kann er praktisch jede beliebige Form einnehmen. Außerdem ist ein Ballon besonders atraumatisch.
Vorteilhafterweise ist vorgesehen, daß im Inneren des Führungsstabes eine mit dem Innern des Haltekörpers in Fluidverbindung stehende Fluidleitung verläuft. Auf diese Weise wird eine separate Führungsleitung außer­ halb der Katheterhülle unnötig. Der Führungsstab übt somit eine Doppelfunktion aus, wodurch die Zahl der Teile des Katheters reduziert wird.
Grundsätzlich wäre es denkbar, den Haltekörper einsei­ tig am Führungsstab anzuordnen. Besonders vorteilhaft ist es aber, wenn der Haltekörper den Führungsstab ringförmig umgibt, denn die Prothese kann so gleichmä­ ßig und symmetrisch an die Innenwand des Gefäßes ge­ drückt werden.
Für die einander zugewandten Enden der Katheterhülle und des Führungskörpers sind prinzipiell alle denkbaren Formen möglich. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch vorgesehen, daß das distale Ende der Katheterhülle und ein proximales Ende des Füh­ rungskörpers eine zueinander komplementäre Form aufwei­ sen. Der Führungskörper und die Katheterhülle können dadurch eine kompakte Form bilden, was insbesondere beim Einführen des Katheters in das Gefäß Vorteile bie­ tet, denn vom Katheter abstehende Teile können das Ge­ fäß ungewollt verletzen.
Dabei ist es besonders günstig, wenn das distale Ende der Katheterhülle durch einen Außenkonus und das proxi­ male Ende des Führungskörpers durch einen Innenkonus gebildet werden. Wird der Führungskörper von der Aus­ trittsöffnung des Katheters wegbewegt, dann bildet das distale Ende der Katheterhülle immer noch ein im we­ sentlichen stumpfes Ende, durch das das Gefäß normaler­ weise nicht verletzt werden kann.
Obwohl der Führungskörper auch ein eckiges distales En­ de aufweisen könnte, ist es besonders vorteilhaft, wenn das distale Ende des Führungskörpers eine abgerundete Spitze aufweist. Dies reduziert die Verletzungsgefahr für das Gefäß beim Einführen des Katheters.
Der Führungskörper und die Katheterhülle könnten rela­ tiv zueinander grundsätzlich in jeder Stellung beab­ standet sein, vorteilhafterweise ist jedoch vorgesehen, daß das distale Ende der Katheterhülle durch den Füh­ rungskörper verschließbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, einen an seinem distalen Ende vollständig ge­ schlossenen Katheter bereitzustellen, der überdies eine völlig glatte Außenhaut aufweisen kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß an dem distalen Ende der Katheterhülle mindestens zwei im wesentlichen stabför­ mige Klemmfinger angeordnet sind, deren distale Enden in Richtung auf den Führungskörper hinweisen. Die Klemmfinger unterstützen die Funktion der besonders ge­ formten Austrittsöffnung, indem sie die Austrittsöff­ nung zumindest teilweise in Richtung auf den Führungs­ körper hin verlängern und dadurch die Gefäßprothese zu­ sätzlich führen.
Es wäre grundsätzlich denkbar, daß die Klemmfinger un­ geschützt von der Katheterhülle abstehen, allerdings ist es günstig, wenn am Führungskörper Klemmfingerauf­ nahmen zum Aufnehmen der distalen Enden der Klemmfinger vorgesehen sind. Beim Einführen des Katheters in das Gefäß sind die Enden der Klemmfinger im Führungskörper verborgen, wodurch die Verletzungsgefahr für das Gefäß minimiert wird.
Prinzipiell wären auch in Längsrichtung der Katheter­ hülle bewegliche Klemmfinger denkbar, besonders vor­ teilhaft ist es aber, wenn das distale Ende der Klemm­ finger in radialer Richtung bewegbar ist. Durch derart bewegbare Klemmfinger läßt sich die teilweise von den Klemmfingern begrenzte Austrittsöffnung praktisch stu­ fenlos bzw. zumindest in Teilbereichen bis zum maxima­ len Innendurchmesser der Gefäßprothese hin erweitern, wobei jederzeit die Führung der Prothese gewährleistet ist.
Dabei kann vorzugsweise vorgesehen sein, daß die Klemm­ finger von einer Symmetrieachse des Gefäßes weg in Richtung auf eine innere Wandung des Gefäßes hin ver­ schwenkbar sind. Die an der Katheterhülle angeordneten Klemmfinger bilden auf diese Weise eine Art Trichter und führen die Prothese während des Übergangs von der durch die Austrittsöffnung durchtretenden Form bis zum geöffneten Zustand.
Der Katheter kann im Innern hohl und glatt sein. Beson­ ders vorteilhaft ist es jedoch, wenn sich im Innern der Katheterhülle eine Innenführung für die Gefäßprothese erstreckt, wenn die Innenführung im Innern der in dem Einführkatheter befindlichen Gefäßprothese angeordnet ist und wenn die Innenführung mindestens im Bereich der Austrittsöffnung eine der Austrittsöffnung geometrisch ähnliche Querschnittsform aufweist. Demnach umgibt die Prothese die Innenführung und wird aufgrund der Formung der Innenführung derart verformt, daß der Austritt aus der Katheterhülle besonders einfach wird. Außerdem ver­ hindert die Innenführung bereits ein Verdrehen der Pro­ these innerhalb der Katheterhülle. Selbst wenn diese verdreht wäre, würde die Prothese durch die Innenfüh­ rung wieder in die gewünschte Form gebracht werden.
Dabei kann es günstig sein, wenn sich die Innenführung im wesentlichen über die gesamte Länge der Katheterhül­ le erstreckt. Auf diese Weise wird die Prothese während des gesamten Einsetzvorgangs verdrehsicher geführt.
Grundsätzlich wäre es möglich, daß die Austrittsöffnung lediglich konvexe Krümmungsbereiche aufwiese. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn die Außenkontur der Austrittsöffnung konkave und konvexe Krümmungsbereiche aufweist. Auf diese Weise bildet sich eine strukturier­ te Kontur der Austrittsöffnung, die gegenüber einer rein konvexen Krümmung deutlich verbesserte Führungsei­ genschaften aufweist, da die konkaven Krümmungsbereiche weiter in die Austrittsöffnung hineinragen als die kon­ vexen.
Dabei ist es besonders günstig, wenn der Klemmfinger an einen konkaven Krümmungsbereich der Außenkontur der Austrittsöffnung angrenzend angeordnet ist. Die kon­ kaven Krümmungsbereiche ragen zwangsläufig weiter in die Austrittsöffnung hinein als die konvexen Krümmungs­ bereiche. Durch die Anordnung der Klemmfinger werden diese hineinragenden Bereiche über die Austrittsöffnung hinaus in Richtung auf den Führungskörper hin verlän­ gert und die Form der Prothese kann bis zu deren maxi­ mal geöffnetem Zustand optimal geführt werden.
Um jegliche Bildung von Kanten beim Übergang von der Austrittsöffnung zu den Klemmfingern zu vermeiden, kann vorgesehen sein, daß der Klemmfinger mit einem Teil seiner Oberfläche den konkaven Krümmungsbereich bildet. Ein nahtloser Übergang zwischen Austrittsöffnung und Klemmfinger ist dadurch möglich.
Die Oberfläche der Katheterhülle kann völlig glatt und unstrukturiert sein. Besonders vorteilhaft ist es je­ doch, wenn die Katheterhülle eine innere hohle Quer­ schnittsfläche aufweist, die mindestens in einem Ab­ schnitt der Katheterhülle der Austrittsöffnung geome­ trisch ähnlich ist. Eine derartige Ausformung der In­ nenseite der Katheterhülle optimiert das Austreten der Prothese aus der Austrittsöffnung dadurch, daß die Pro­ these vor dem Austreten bereits in die erforderliche Form gebracht wird. Ein Verdrehen ist praktisch unmög­ lich, so daß ein unbeabsichtigter Verschluß der Prothe­ se beim Einsetzen wirkungsvoll verhindert wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß sich im Innern der Katheterhülle eine Vorrichtung zum Falten der Gefäßpro­ these in einem an die Austrittsöffnung angrenzenden Ab­ schnitt erstreckt, wodurch die Gefäßprothese beim Durchtritt durch die Austrittsöffnung eine dafür not­ wendige Querschnittsform einnimmt. Eine derartige Vor­ richtung erlaubt es, die Prothese auf nahezu beliebige Weise innerhalb der Katheterhülle anzuordnen und sie erst vor dem Austreten aus der Austrittsöffnung in die dafür erforderliche Form zu bringen, nämlich so zu fal­ ten, daß die dann von der Prothese eingenommene Quer­ schnittsfläche kleiner ist als die der Austrittsöff­ nung. Dies erspart insbesondere bei der Vorbereitung des Katheters Zeit, also beim Einführen der Prothese in denselben und erfordert weniger Sorgfalt bei der Vorbe­ reitung.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Vorrichtung zum Falten durch von einer Innenwandung der Katheterhülle abstehende Leitvorsprünge gebildet wird. Solche Vor­ sprünge, beispielsweise derart, daß deren radiale Er­ streckung nach innen gerichtet kontinuierlich zunimmt in Richtung auf die Austrittsöffnung hin, gestatten ei­ ne Faltung während des Zurückziehens der Katheterhülle.
In einem Arbeitsgang kann dadurch das Falten und das Einsetzen mit einer maximalen Sicherheit gegen unbeab­ sichtigtes Verdrehen realisiert werden.
Der Außendurchmesser der Katheterhülle kann zwar größer sein als der Innendurchmesser der Gefäßprothese, beson­ ders vorteilhaft ist es jedoch, wenn der Außendurchmes­ ser der Katheterhülle kleiner als der Innendurchmesser der geöffneten Gefäßprothese ist. Dadurch kann die Ka­ theterhülle innerhalb einer eingesetzten Gefäßprothese reibungsfrei verschoben werden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung kann vorgesehen sein, daß der Außendurchmesser der Katheterhülle dem Außendurchmesser des Führungskör­ pers entspricht. Dadurch läßt sich eine vollständig glatte Außenhaut des Katheters realisieren, denn kanti­ ge Übergänge und Vorsprünge an der Außenhülle des Ka­ theters würden die Verletzungsgefahr beim Einführen des Katheters in das Gefäß erhöhen.
Grundsätzlich könnte der Katheter eine starre Hülle aufweisen, günstig ist es jedoch, wenn die Katheterhül­ le durch einen elastischen Schlauch gebildet wird. Ein elastischer Schlauch läßt sich innerhalb eines Gefäßsy­ stems auch durch gekrümmte Gefäßbahnen einführen, ohne letztere zu verletzen.
Vorteilhafterweise kann auch vorgesehen sein, daß der Haltekörper in einer Einführstellung des Einführkathe­ ters radial teilweise von den Klemmfingern begrenzt wird. Der innerhalb der Prothese befindliche Haltekör­ per kann dann bei einer Ausdehnung in radialer Richtung die Prothese gegen die Klemmfinger drücken und somit zusätzlich zu einer Führung der Prothese beitragen. Außerdem können die Klemmfinger durch den Haltekörper radial nach außen aufgespreizt werden.
Außerdem kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, daß der Haltekörper in einer Einführstellung des Einführ­ katheters radial mindestens teilweise von dem Führungs­ körper umgeben wird. Dadurch wird der Haltekörper beim Einführen des Katheters durch den Führungskörper ge­ schützt.
Zum Einsetzen der Gefäßprothese kann das proximale Ende des Katheters von einem Operateur erfaßt werden. Vor­ teilhafterweise kann hierfür vorgesehen sein, daß am proximalen Ende der Katheterhülle ein diese umgebender Griffbereich vorgesehen ist. Auf diese Weise kann der Operateur den Katheter sicher führen und halten.
Für eine optimale Führung des Katheters durch den Ope­ rateur ist es von Vorteil, wenn er den Katheter stets in der Nähe einer Einführstelle des Katheters in den Körper des Patienten ergreifen kann, insbesondere dann, wenn die Katheterhülle biegbar ist. Zu diesem Zweck ist es vorteilhaft, wenn der Griffbereich relativ zur Ka­ theterhülle verschiebbar ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß am Griffbereich in radialer Richtung nach innen abstehende Vorsprünge angeordnet sind. Derartige Vorsprünge erhöhen die Reibung zwischen Griffbereich und Katheterhülle, so daß der Operateur den Katheter jederzeit sicher und genau führen kann.
Beim Zurückziehen des Katheters während des Einsetzens der Prothese kann ein sehr langer Abschnitt der Kathe­ terhülle aus der Einführstelle am Körper des Patienten hervorragen. Daher kann es vorteilhaft sein, wenn die Vorsprünge durch in Richtung auf das distale Ende hin angeschliffene Messerklingen gebildet werden. Diese er­ möglichen eine Spaltung der Katheterhülle, so daß das Innere der Katheterhülle besonders leicht zugänglich ist und die Katheterhülle besonders leicht aus dem Ge­ fäß wieder entfernt werden kann. Ferner wird dadurch die maximale Länge des Führungsstabes, der eigentlich doppelt so lang sein müßte wie die Katheterhülle, auf eine Länge reduziert, die etwa der Länge der Katheter­ hülle entspricht.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn die Austritts­ öffnung im wesentlichen eine Hundeknochenform aufweist.
Bei einer anderen Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß die Austrittsöffnung im wesentlichen eine Pilzform aufweist.
Günstig kann es auch sein, wenn die Austrittsöffnung im wesentlichen eine Kleeblattform aufweist.
Dabei kann es für eine optimierte Führung vorteilhaft sein, wenn die Kleeblattform unterschiedlich große Blätter umfaßt.
Andererseits kann es auch günstig sein, wenn die Aus­ trittsöffnung im wesentlichen eine Kreuzform mit abge­ rundeten Kanten aufweist.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann je­ doch auch vorgesehen sein, daß die Austrittsöffnung im wesentlichen eine sichel- oder halbmondförmige Form aufweist.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungs­ formen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1: einen Längsschnitt durch das distale Ende eines Einführkatheters beim Einführen in ein Gefäß;
Fig. 2: einen Längsschnitt durch ein Gefäß und das Ende des Katheters mit inflatiertem Haltekörper;
Fig. 3: einen Querschnitt längs Linie 3-3 aus Fig. 2 eines ersten Ausführungsbeispiels einer Austrittsöffnung;
Fig. 4: eine Schnittansicht analog Fig. 3 durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer Austrittsöffnung;
Fig. 5: eine Schnittansicht ähnlich Fig. 1 durch einen Katheter mit einer alternativen An­ ordnung des Haltekörpers;
Fig. 6: einen Längsschnitt ähnlich Fig. 1, je­ doch mit an der Katheterhülle angeordne­ ten Klemmfingern;
Fig. 7: einen Querschnitt längs Linie 7-7 aus Fig. 6.
Fig. 7a: einen Querschnitt längs Linie 7-7 mit in­ flatiertem Haltekörper;
Fig. 7b: einen Querschnitt längs Linie 7b-7b aus Fig. 6;
Fig. 8: einen Längsschnitt durch das proximale Ende eines Katheters;
Fig. 9a bis 9c: alternative Ausführungsformen der Aus­ trittsöffnung;
Fig. 10: einen Längsschnitt ähnlich Fig. 2, je­ doch mit einem selbstexpandierenden Stent als Haltekörper; und
Fig. 11: einen Längsschnitt ähnlich Fig. 10, je­ doch mit einem an der Gefäßprothese ange­ ordneten inflatierbaren Haltekörper.
In den Fig. 1 bis 11 sind verschiedene Varianten eines insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehenen Ein­ führkatheters zum Einführen einer Gefäßprothese 2 in ein Gefäß 3 dargestellt. Ähnliche Teile sind der Über­ sichtlichkeit wegen mit denselben Bezugszeichen verse­ hen.
Der Einführkatheter 1 besteht im wesentlichen aus einer schlauchförmigen Katheterhülle 4, die nahezu über ihre gesamte Länge einen konstanten Querschnitt aufweist. An ihrem distalen Ende ist die Katheterhülle 4 konisch verjüngt, so daß dieses Ende die Form eines Außenkonus 5 aufweist. Die Wandstärke der Katheterhülle 4 ist im wesentlichen über die gesamte Länge der Katheterhülle 4 konstant.
Entlang ihrer Symmetrieachse wird die Katheterhülle 4 von einem Führungsstab 6 durchsetzt, an dessen distalem Ende ein Leitkörper 7 angeordnet ist. Das distale Ende des Leitkörpers 7 ist halbkugelförmig abgerundet, das proximale Ende ist in Form eines zum Außenkonus 5 kom­ plementären Innenkonus 8 geformt, so daß das distale Ende der Katheterhülle 4 in das proximale Ende des Leitkörpers 7 formschlüssig einsteckbar ist. Im Quer­ schnitt entspricht der Durchmesser des Leitkörpers 7 dem der Katheterhülle 4, so daß bei in den Leitkörper 7 eingesteckter Katheterhülle 4 eine vollständig glatte Außenhaut des Katheters 1 gebildet wird.
Der Führungsstab 6 wird auf einem Abschnitt, der an den Leitkörper 7 angrenzt und in etwa dessen Länge auf­ weist, ringförmig von einem Ballon 9 umgeben, der über eine Querbohrung 10 mit einem im Führungsstab 6 verlau­ fenden Kanal 11 in Fluidverbindung steht, wobei der Ka­ nal 11 vom proximalen Ende des Führungsstabes 6 aus mit einem Fluid 12 beschickt werden kann, so daß der Ballon 9 von einem deflatierten Zustand, bei dem er im wesent­ lichen vollständig am Führungsstab 6 anliegt, wie in Fig. 1 zu sehen, in einen inflatierten Zustand über­ geht, in dem er eine im wesentlichen zylindrische Form einnimmt und dessen Außendurchmesser dann im wesentli­ chen einem Innendurchmesser des Gefäßes 3 entspricht, wie in Fig. 2 zu sehen ist.
Schließlich ist innerhalb der Katheterhülle 4 die Ge­ fäßprothese 2 derart angeordnet, daß sie sowohl den Führungsstab 6 als auch den Ballon 9 vollständig um­ gibt.
Der Katheter 1 weist am distalen Ende der Katheterhülle 4 eine Austrittsöffnung 13 auf, die im wesentlichen durch einen länglichen Schlitz 14 gebildet wird, der wiederum eine Breite aufweist, die im wesentlichen dem Doppelten der Wandstärke der Gefäßprothese 2 ent­ spricht. In ihrem Mittelbereich sind an der Austritts­ öffnung 13 einander gegenüberliegende Ausbuchtungen 15 angeordnet, so daß die einfach gefaltete und den Füh­ rungsstab 6 umgebende Gefäßprothese 2 durch den Schlitz 14 durchzogen werden kann.
Zum Einsetzen der Gefäßprothese 2 wird der Katheter 1 in das Gefäß 3 so weit eingeführt, bis die Gefäßprothe­ se 2 eine beispielsweise brüchige Stelle des Gefäßes 3 vollständig überdeckt. Die Katheterhülle 4 wird relativ zur Gefäßprothese 2 und dem Führungsstab 6 so weit zu­ rückgezogen, bis der Ballon 9, der sich ursprünglich innerhalb der Katheterhülle 4 befand, vollständig aus der Katheterhülle ausgetreten ist. Anschließend wird durch den Kanal 11 das Fluid 12, beispielsweise eine isotonische Kochsalzlösung, in den Ballon 9 geleitet, bis dieser so weit inflatiert ist, daß er die Gefäßpro­ these 2 mit seiner äußeren Umfangsfläche gegen eine In­ nenwandung 16 des Gefäßes 3 drückt und dort hält. Die Katheterhülle 4 wird danach schrittweise zurückgezogen, bis die Gefäßprothese 2 vollständig freigegeben ist und an der Innenwandung 16 anliegt. Abschließend wird der Ballon 9 durch Ablassen des Fluids 12 deflatiert und der Führungsstab 6 zusammen mit dem Leitkörper 7 zu­ rückgezogen. Gegebenenfalls kann die Gefäßprothese 2 mittels einer nicht dargestellten Anastomose an dem Ge­ fäß 3 fixiert werden, beispielsweise durch Klammern oder Nähen.
In Fig. 4 ist ein zweites Beispiel einer möglichen Austrittsöffnung 13 dargestellt, die die Form eines Rechtecks 17 aufweist. Eine kürzere Seite und damit die Breite des Rechtecks 17 entspricht etwa viermal der Wandstärke der Gefäßprothese 2. Die Querschnittsfläche des Rechtecks 17 ist so bemessen, daß die doppelt ge­ faltete Gefäßprothese 2 den Führungsstab 6 umgibt und insgesamt einen minimalen Querschnitt einnimmt. Nur in diesem gefalteten Zustand kann die Gefäßprothese 2 durch die Austrittsöffnung 13 in Form des Rechtecks 17 durchtreten. Vor dem Einsetzen des Einführkatheters 1 kann die Gefäßprothese 2 bereits in diesem gefalteten Zustand ins Innere der Katheterhülle 4 gebracht werden, oder aber erst vor dem Austreten durch nicht darge­ stellte Leitvorsprünge im Innern der Katheterhülle 4, die der Austrittsöffnung 13 zugewandt sind, gefaltet werden.
Eine alternative Ausgestaltung eines Leitkörpers 18 ist in Fig. 5 dargestellt. Er unterscheidet sich vom Leit­ körper 7 in Fig. 1 dadurch, daß von seinem proximalen Ende aus eine den Leitkörper 18 nahezu vollständig durchsetzende Sacklochbohrung 19 angebracht ist, die wiederum vom Führungsstab 6, der mit der Spitze des Leitkörpers 18 verbunden ist, durchsetzt wird. Der den Führungsstab 6 umgebende Ballon 9 befindet sich in der Einführstellung des Katheters 1 vollständig innerhalb der Sacklochbohrung 19 und wird daher auf seiner gesam­ ten Länge vom Leitkörper 18 umgeben und dadurch ge­ schützt.
Das Einführen einer Gefäßprothese 2 in ein Gefäß 3 mit einem Einführkatheter 1, wie er in Fig. 5 dargestellt ist, läuft nach dem bereits oben beschriebenen Prinzip ab. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß der Leitkör­ per 18 relativ zum Führungsstab 6 beweglich ausgebildet ist, so daß vor dem Inflatieren des Ballons 9 der Leit­ körper 18 in distaler Richtung von dem Ballon 9 weg­ bewegt wird, so daß dieser die Gefäßprothese 2 an die Innenwandung des Gefäßes 3 andrücken kann, bevor die Gefäßprothese 2 durch Rückziehen der Katheterhülle 4 innerhalb des Gefäßes 3 positioniert wird.
In den Fig. 6 und 7 ist eine abgewandelte Ausfüh­ rungsform des Einführkatheters 1 dargestellt. Am dista­ len Ende der Katheterhülle 4 sind vier Leitstäbe 20 in konkaven Krümmungsbereichen der im wesentlichen klee­ blattförmigen Austrittsöffnung 13 in Längsrichtung der Katheterhülle 4 abstehend angeordnet. Leitstabenden 21 sind in der Einführstellung des Einführkatheters 1 in korrespondierende sacklochartige Leitstabaufnahmen 22 eines geschoßförmigen Leitkörpers 23 eingesteckt.
Im Innern der Katheterhülle 4 ist eine im Querschnitt kreuzförmige Innenführung 24 entlang der Symmetrieachse der Katheterhülle 4 verlaufend angeordnet und erstreckt sich über das distale Ende der Katheterhülle 4 hinaus bis etwa zum proximalen Ende des Leitkörpers 23. Diese Innenführung 24 ist im Bereich der Leitstäbe 20 von einem Ballon 9 umgeben, der in seinem deflatierten Zu­ stand, wie in Fig. 7 dargestellt, ebenfalls eine Kreuzform einnimmt. Die Innenführung 24 und damit auch der Ballon 9 im Bereich der Leitstäbe 20 sind von der Gefäßprothese 2 umgeben, die an die Innenführung 24 an­ liegend ebenfalls eine Kreuzform einnimmt. Im Innern ist die Katheterhülle 4 komplementär, aber beabstandet zur Innenführung 24 geformt, so daß zwischen der Innen­ führung 24 und einer inneren Katheterwand 25 ein Spalt verbleibt, der von der Gefäßprothese 2 ausgefüllt wird.
Zum Einsetzen der Gefäßprothese 2 wird der Einführka­ theter 1 in seiner Einführstellung mit den in den Leit­ körper 23 eingesteckten Leitstäben 20 in das Gefäß 3 eingeführt. Sobald die endgültige Position für die Ge­ fäßprothese 2 erreicht ist, wird die Katheterhülle 4 in proximaler Richtung zurückgezogen, bis die Leitstaben­ den 21 aus den Leitstabaufnahmen 22 ausgetreten sind. Der Ballon 9 wird dann durch Einleiten eines Fluids 12 inflatiert, wodurch er im Querschnitt eine im wesent­ lichen kreisförmige Form annimmt und dadurch die Leit­ stäbe 20 von der Symmetrieachse der Katheterhülle 4 weg in Richtung auf die Innenwandung 16 des Gefäßes 3 ver­ schwenkt. Auf diese Weise wird der Übergang, der in einer Kleeblattform aus der Austrittsöffnung 13 austre­ tenden Gefäßprothese 2 kontinuierlich durch die Leit­ stäbe 20 geführt, bis die Gefäßprothese 2 einen im we­ sentlichen kreisförmigen Querschnitt einnimmt und an der Innenwandung 16 des Gefäßes 3 anliegt. Die im Quer­ schnitt aufgeweitete Stellung der Leitstäbe 20 ist in Fig. 7a zu sehen. Die Leitstäbe 20 stellen demnach ei­ ne teilweise Verlängerung der Austrittsöffnung 13 zur Führung der Gefäßprothese 2 während des Einsetzens dar.
An seinem proximalen Ende weist der Einführkatheter 1 einen hülsenförmigen Griff 26 auf, dessen Innendurch­ messer etwas größer ist als der Außendurchmesser der Katheterhülle 4. Ein proximales Griffende 27 des Griffs 26 ist verschlossen, aber mit einer zentralen Bohrung 28 versehen, deren Innendurchmesser dem Außendurchmes­ ser der Katheterhülle 4 entspricht, so daß der Griff 26 spielfrei auf der Katheterhülle 4 gleiten kann. Von ei­ ner inneren Griffwandung 29 ragen zwei Messer 30 radial nach innen vor, die jeweils eine in Richtung auf das distale Ende der Katheterhülle 4 abgeschrägte Schneide 31 aufweisen. Die Messer 30 ragen radial gerade so weit vor, daß sie die Katheterhülle 4 vollständig durchdrin­ gen, die innerhalb der Katheterhülle 4 gelagerte Ge­ fäßprothese 2 jedoch nicht berühren und somit auch nicht verletzen.
Die besondere Ausgestaltung des Griffs 26 dient dazu, die Katheterhülle 4 beim Zurückziehen zu spalten und dadurch das Entfernen derselben aus dem Gefäß 3 zu er­ leichtern. Insbesondere ist dadurch der Führungsstab 6 bzw. die Innenführung 24 jederzeit auch noch bei zu­ rückgezogener Katheterhülle 4 zugänglich und vom Opera­ teur bedienbar.
In den Fig. 9a, 9b und 9c sind schematisch weitere Formen von Austrittsöffnungen 13 des Einführkatheters 1 dargestellt. Fig. 9a zeigt eine Hundeknochenform 32, Fig. 9b eine Pilzform 33 und Fig. 9c eine Kleeblatt­ form 34, bei der einander gegenüberliegende blattähnli­ che Ausbuchtungen identisch ausgebildet sind, ansonsten jedoch paarweise eine unterschiedliche Größe aufweisen.
In Verbindung mit den Austrittsöffnungen 32 bis 34 kön­ nen ebenfalls Leitstäbe 20 vorgesehen sein, die jeweils in konkaven Krümmungsbereichen der Austrittsöffnungen 33 bis 34 angeordnet sind. Darüber hinaus sind geome­ trisch ähnlich geformte Innenführungen 24 in Verbindung mit den Austrittsöffnungen 32 bis 34 möglich. Selbst­ verständlich ist eine entsprechende komplementäre For­ mung der inneren Katheterwand 25 möglich. Gerade durch diese komplementäre Formgebung von Katheterwand 25 und Innenführung 24, die quasi eine Faltvorrichtung bilden, ist das Falten der Gefäßprothese 2 möglich, wenn letz­ tere durch Zurückziehen der Katheterhülle 4 durch eine der Austrittsöffnungen 32 bis 34 durchtritt. Radial nach innen vorstehende Bereiche der Katheterwand 25 bilden auf diese Weise Leitvorsprünge 35 zum Falten der Gefäßprothese 2.
Fig. 10 zeigt einen Längsschnitt ähnlich Fig. 2, wo­ bei jedoch anstelle des Ballons 9 ein selbstexpandie­ render Stent 36 vorgesehen ist. Dieser kann beispiels­ weise aus Metall oder einem speziellen Memory-Metall gebildet sein, das beim Einsetzen des Einführkatheters 1 in das Gefäß 3 im wesentlichen an dem Führungsstab 6 anliegt, sich zum Halten der Gefäßprothese 2 und gleichzeitigen Andrücken derselben an die Innenwandung 16 des Gefäßes 3 aufgrund thermischer Aktivierung ver­ formt und dadurch einen größeren Durchmesser einnimmt. Der Stent 36 kann wahlweise auch vollständig in die Ge­ fäßprothese 2 integriert oder an einer äußeren Umfangs­ wandung derselben angeordnet sein.
Allerdings zeigt Fig. 10 die Anordnung des Stents 36 nur rein schematisch, so daß dieser bei einer Ausfüh­ rungsform am Führungsstab 6, bei einer anderen Ausfüh­ rungsform aber auch an der Gefäßprothese 2 angeordnet sein kann.
Ein weiterer Unterschied zu dem in der Fig. 2 darge­ stellten Einführkatheter 1 besteht darin, daß die Aus­ trittsöffnung 13 eine halbmondförmige Querschnittsflä­ che 37 aufweist. Es sind jedoch auch beliebige andere Formen der Querschnittsfläche 37 denkbar, beispielswei­ se auch die im Zusammenhang mit den Fig. 9a, 9b und 9c beschriebenen.
Fig. 11 zeigt einen Längsschnitt ähnlich Fig. 2. Als Haltekörper ist ein ringförmiger Ballon 38 vorgesehen, der an einer inneren Prothesenwand 39 der Gefäßprothese 2 angeordnet ist. Über einen von proximal nach distal in der Wand der Gefäßprothese 2 verlaufenden Kanal 40, der über eine radial nach innen gerichtete Querverbin­ dung 41 in Fluidverbindung mit dem Ballon 38 steht, ist letzterer durch Einströmenlassen eines Fluids 12 infla­ tierbar. Der mit dem Führungsstab 6 nicht fest verbun­ dene Ballon 38 stützt sich beim Inflatieren und in sei­ nem inflatierten Zustand lediglich am Führungsstab 6 ab, so daß die Gefäßprothese 2 an der Innenwandung 16 des Gefäßes 3 gehalten wird.
Die Anordnung des Haltekörpers ist in Fig. 11 ledig­ lich schematisch dargestellt. So bildet die der inneren Prothesenwand 39 abgewandte Oberfläche des Ballons 39 selbst einen Teil der inneren Prothesenwand. Alternativ wäre es denkbar, den Ballon 38 in die Wand der Ge­ fäßprothese 2 zu integrieren, so daß sich beim Infla­ tieren des Ballons 38 die Wandstärke der Gefäßprothese 2 ändert, nämlich zunimmt, und dadurch die Gefäßprothe­ se 2 an dem Gefäß 3 hält, ohne daß Teile des Ballons 38 nach dem Deflatieren desselben ins Innere des Gefäßes 3 vorstehen und einen Fluß eines im Gefäß 3 fließenden Mediums behindern.
Denkbar wäre es auch, einen Stent 36 und einen Ballon 9 bzw. 38 gemeinsam vorzusehen, beispielsweise derart, daß der Stent 36 den Ballon 38 umgibt oder auch umge­ kehrt, wobei das Inflatieren des Ballons 9 bzw. 38 gleichzeitig den Stent 36 inflatiert, wobei letzterer auch selbstexpandierbar sein kann.
Das Einsetzen der Gefäßprothese 2 in das Gefäß 3 wird bei den in Verbindung mit den Fig. 10 und 11 be­ schriebenen Einführkathetern 1 im wesentlichen genauso durchgeführt, wie es bereits oben, insbesondere im Zu­ sammenhang mit den Fig. 1 und 2, beschrieben wurde.

Claims (47)

1. Einführkatheter (1) zum Einführen einer Gefäßprothese in ein Gefäß mit einer langgestreckten, im we­ sentlichen rohrförmigen Katheterhülle, die ein proximales und ein distales Ende aufweist, wobei an dem distalen Ende eine Austrittsöffnung für die Gefäßprothese vorgesehen ist, und mit Füh­ rungsmitteln zum Vorschieben der Katheterhülle in dem Gefäß, dadurch gekennzeichnet, daß die Aus­ trittsöffnung (13, 14, 17, 32, 33, 34) eine im Querschnitt von einer Kreisform abweichende Form aufweist und daß die von der Austrittsöffnung (13, 14, 17, 32, 33, 34) definierte Querschnitts­ fläche kleiner als die Querschnittsfläche der in das Gefäß (3) eingebrachten Gefäßprothese (2) im geöffneten ungedehnten Zustand ist.
2. Einführkatheter nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Außenkontur der Austrittsöff­ nung (13, 14, 17, 32, 33, 34) eine Umfangslänge aufweist, die mindestens dem Umfang der in das Gefäß (3) eingebrachten Gefäßprothese (2) ent­ spricht.
3. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenkontur der Austrittsöffnung (13, 14, 17) eine Umfangslänge aufweist, die kleiner als der äußere Umfang der in das Gefäß (3) einge­ brachten Gefäßprothese (2) ist.
4. Einführkatheter nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Austrittsöffnung eine Rechteck­ form (14, 17) aufweist, die eine kürzere Seiten­ kante mit einer Breite aufweist, die mindestens einem geradzahligen Vielfachen einer Wandstärke der Gefäßprothese (2) entspricht.
5. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnitts­ fläche der Austrittsöffnung (14, 17) im wesentli­ chen identisch zu der Querschnittsfläche einer auf ihren kleinstmöglichen Querschnitt gefalteten und durch die Austrittsfläche (14, 17) auszubrin­ genden Gefäßprothese (2) ist.
6. Einführkatheter nach einem der voranstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende einen Führungskörper (7, 18, 23) umfaßt.
7. Einführkatheter nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Führungskörper (7, 18, 23) re­ lativ zur Katheterhülle (4) in einer von der Ka­ theterhülle (4) vorgegebenen Längsrichtung ver­ schiebbar ist.
8. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskörper (7, 18, 23) am Ende eines die Katheterhülle (4) durchsetzenden Führungsstabes (6, 24) angeordnet ist.
9. Einführkatheter nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Führungsstab (6, 24) im Bereich des Führungskörpers (7, 18, 23) mindestens ein in seinem äußeren Umfang in radialer Richtung verän­ derbarer Haltekörper (9) angeordnet ist.
10. Einführkatheter nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an der Gefäßprothese (2) im Bereich des Führungskörpers (7, 18, 23) mindestens ein in seinem äußeren Umfang in radialer Richtung verän­ derbarer Haltekörper (36, 38) angeordnet ist.
11. Einführkatheter nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Haltekörper eine selbstexpan­ dierbare Gefäßstütze (36) umfaßt.
12. Einführkatheter nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gefäßstütze (36) durch ein Me­ tall gebildet wird.
13. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (9) mittels eines Fluids (12) inflatierbar ist.
14. Einführkatheter nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Haltekörper einen Ballon (9, 38) umfaßt.
15. Einführkatheter nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß im Innern des Führungsstabes (6, 24) eine mit dem Innern des Haltekörpers (9, 38) in Fluidverbindung stehende Fluidleitung (11) verläuft.
16. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (9) den Führungsstab (6, 24) ringförmig umgibt.
17. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 6 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende (5) der Katheterhülle (4) und ein proximales Ende (8) des Führungskörpers (7, 18) eine zueinander komplementäre formschlüssige Form aufweisen.
18. Einführkatheter nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das distale Ende der Katheterhülle (4) durch einen Außenkonus (5) und das proximale Ende des Führungskörpers (7, 18) durch einen In­ nenkonus (8) gebildet werden.
19. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende des Führungskörpers (7, 18, 23) eine abgerundete Spitze aufweist.
20. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 6 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende der Katheterhülle (4) durch den Führungskörper (7, 18, 23) verschließbar ist.
21. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 6 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß an dem distalen Ende der Katheterhülle (4) mindestens zwei im we­ sentlichen stabförmige Klemmfinger (20) angeord­ net sind, deren distale Enden in Richtung auf den Führungskörper (23) hin weisen.
22. Einführkatheter nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Führungskörper (23) Klemmfinger­ aufnahmen (22) zum Aufnehmen der distalen Enden (21) der Klemmfinger (20) vorgesehen sind.
23. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende (21) der Klemmfinger (20) in radialer Richtung bewegbar ist.
24. Einführkatheter nach Anspruch 23, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Klemmfinger (20) von einer Sym­ metrieachse des Gefäßes (3) weg in Richtung auf eine innere Wandung (16) des Gefäßes (3) hin ver­ schwenkbar sind.
25. Einführkatheter nach einem der voranstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich im In­ nern der Katheterhülle (4) eine Innenführung (24) für die Gefäßprothese (2) erstreckt, daß die Innenführung (24) im Innern der in dem Einführ­ katheter (1) befindlichen Gefäßprothese (2) ange­ ordnet ist und daß die Innenführung (24) minde­ stens im Bereich der Austrittsöffnung (13, 14, 17, 32, 33, 34) eine der Austrittsöffnung (13, 14, 17, 32, 33, 34) geometrisch ähnliche Quer­ schnittsform aufweist.
26. Einführkatheter nach Anspruch 25, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich die Innenführung (24) im we­ sentlichen über die gesamte Länge der Katheter­ hülle (4) erstreckt.
27. Einführkatheter nach einem der voranstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außen­ kontur der Austrittsöffnung (13, 32, 33, 34) kon­ kave und konvexe Krümmungsbereiche aufweist.
28. Einführkatheter nach Anspruch 27, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Klemmfinger (20) an einen kon­ kaven Krümmungsbereich der Außenkontur der Aus­ trittsöffnung (13, 32, 33, 34) angrenzend ange­ ordnet ist.
29. Einführkatheter nach Anspruch 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Klemmfinger (20) mit einem Teil seiner Oberfläche den konkaven Krümmungsbereich bildet.
30. Einführkatheter nach einem der voranstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kathe­ terhülle (4) eine innere hohle Querschnittsfläche aufweist, die mindestens in einem Abschnitt der Katheterhülle (4) der Austrittsöffnung (13, 14, 17, 32, 33, 34) geometrisch ähnlich ist.
31. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß sich im In­ nern der Katheterhülle (4) eine Vorrichtung (24, 25) zum Falten der Gefäßprothese (2) in einem an die Austrittsöffnung (13, 14, 17, 32, 33, 34) an­ grenzenden Abschnitt erstreckt, wodurch die Ge­ fäßprothese beim Durchtritt durch die Austritts­ öffnung (13, 14, 17, 32, 22, 34) eine dafür not­ wendige Querschnittsform einnimmt.
32. Einführkatheter nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Vorrichtung zum Falten durch von einer Innenwandung (25) der Katheterhülle (4) abstehende Leitvorsprünge (35) gebildet wird.
33. Einführkatheter nach einem der voranstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außen­ durchmesser der Katheterhülle (4) kleiner als der Innendurchmesser der geöffneten Gefäßprothese (2) ist.
34. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 6 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurch­ messer der Katheterhülle (4) dem Außendurchmesser des Führungskörpers (7, 18, 23) entspricht.
35. Einführkatheter nach einem der voranstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kathe­ terhülle durch einen elastischen Schlauch (4) ge­ bildet wird.
36. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 19 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (9) in einer Einführstellung des Einführkatheters (1) radial teilweise von den Klemmfingern (20) begrenzt wird.
37. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 21 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (9) in einer Einführstellung des Einführkatheters (1) radial mindestens teilweise von dem Führungs­ körper (18) umgeben wird.
38. Einführkatheter nach einem der voranstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am proxima­ len Ende der Katheterhülle (4) ein diese umgeben­ der Griffbereich (26) vorgesehen ist.
39. Einführkatheter nach Anspruch 38, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Griffbereich (26) relativ zur Katheterhülle (4) verschiebbar ist.
40. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, daß am Griffbereich (26) in radialer Richtung nach innen abstehende Vorsprünge (30) angeordnet sind.
41. Einführkatheter nach Anspruch 40, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Vorsprünge durch in Richtung auf das distale Ende hin angeschliffene Messer­ klingen (30) gebildet werden.
42. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 33 bis 41 in Kombination mit einem der Ansprüche 1 oder 2 und 7 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung im wesentlichen eine Hundekno­ chenform (32) aufweist.
43. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 33 bis 41 in Kombination mit einem der Ansprüche 1 oder 2 und 7 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung im wesentlichen eine Pilzform (33) aufweist.
44. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 33 bis 41 in Kombination mit einem der Ansprüche 1 oder 2 und 7 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung im wesentlichen eine Kleeblatt­ form (13, 34) aufweist.
45. Einführkatheter nach Anspruch 44, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kleeblattform (34) unterschied­ lich große Blätter umfaßt.
46. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 33 bis 41 in Kombination mit einem der Ansprüche 1 oder 2 und 7 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung im wesentlichen eine Kreuzform (13) mit abgerundeten Kanten aufweist.
47. Einführkatheter nach einem der Ansprüche 33 bis 41 in Kombination mit einem der Ansprüche 1 oder 2 und 7 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung im wesentlichen eine sichel- oder halbmondförmige Form (37) aufweist.
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