DE19938523A1 - Beweglicher Handgriff für ein angetriebenes Werkzeug - Google Patents

Beweglicher Handgriff für ein angetriebenes Werkzeug

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Abstract

Ein angetriebenes Werkzeug besitzt einen beweglichen Handgriff. Das angetriebene Werkzeug umfaßt ein Gehäuse, einen in dem Gehäuse abgestützten Motor zum Antreiben eines Werkzeugelementes um eine Achse, und einen von dem Gehäuse derart abgestützten Handgriff, daß sich der Handgriff relativ zu dem Gehäuse um die Achse verdrehen läßt. Zweckmäßigerweise ist das angetriebene Werkzeug eine Kreissäge. Die Kreissäge umfaßt auch eine Schaltereinrichtung, die an dem Handgriff abgestützt ist zu einer Bewegung mit dem Handgriff, sowie Einrichtungen zum Verbinden des Schalters mit dem Motor, um eine Bewegung des Schalters relativ zu dem Motor zuzulassen. Die Schaltereinrichtung ist elektrisch mit dem Motor verbindbar und verbindet den Motor wahlweise mit einer Stromversorgung. Die Verbindungseinrichtungen umfassen eine Kabelanordnung. Ferner besitzt die Kreissäge eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Handgriffs in jeder Position relativ zu dem Gehäuse. Auch weist die Kreissäge zweckmäßigerweise Einrichtungen auf, die verhindern, daß die Schaltereinrichtung den Motor mit der Stromversorgung verbindet, falls sich die Verriegelungseinrichtung in der unverriegelten Kondition befindet, und auch Einrichtungen, die verhindern, daß die Verriegelungseinrichtung betätigt wird aus der verriegelten Kondition in die unverriegelte Kondition, solang die Schaltereinrichtung in der betätigten Kondition ist.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf angetriebene Werkzeuge und im besonde­ ren auf eine Handgriffanordnung für angetriebene Werkzeuge.
Ein angetriebenes Werkzeug, wie eine Kreissäge, weist allgemein ein Gehäuse auf, das einen Motor enthält, der ein Werkzeugelement, wie ein Sägeblatt, drehend antreibt. Mit dem Gehäuse ist üblicherweise ein Bediener-Handgriff integral geformt. Eine Kreissäge läßt sich an der Oberfläche eines Werkstücks meist mittels einer Schuhplatte abstützen.
Bei einigen Kreissägen ist das Gehäuse relativ zur Schuhplatte einstellbar, um die Schnittiefe des Sägeblatts zu verändern. Beispielsweise kann das Gehäuse relativ zur Schuhplatte um eine Achse benachbart zum Frontende der Schuhplatte schwenken (vordere Schwenk-Tiefeneinstellung) oder um eine Achse benachbart zum Hinterende der Schuhplatte (hintere Schwenk-Tiefeneinstellung). In einer anderen Ausbildung wird die Schuhplatte relativ zum Gehäuse durch Verschieben abgesenkt und angehoben (Schiebeschuh-Tiefeneinstellung). Bei jeder dieser Tiefeneinstelleinrichtungen wird auch die Position und/oder Orientierung des Handgriffs relativ zum Werkstück verstellt, wenn die Schnittiefe des Sägeblatts eingestellt wird.
US-A-4,516,324 offenbart ein modulares Gehäusesystem für eine Kreissäge. Die Kreis­ säge weist ein einziges, einstückiges Gehäuse auf, an das zum Verändern der Schnittie­ fe der Kreissäge in einem Schnittstellenbereich in wechselbarer Weise entweder eine Schwenk-Einstell-Unterbaugruppe oder eine vertikale (Verschiebeschuh) Einstellunter­ baugruppe montiert wird. Der Haupt-Handgriff hat entweder die Konfiguration eines "Schiebegriffs" oder die Konfiguration eines "oberliegenden Handgriffs". Die davon ge­ wählte Handgriffs-Komponente wird auf das einstückige Gehäuse aufgeschoben und mit Befestigungselementen festgelegt.
Eines der Probleme bei einer Kreissäge mit einem Bedienerhandgriff, der mit dem Ge­ häuse integral geformt ist, besteht darin, daß bei manchen Schneidoperationen der Be­ nutzer einen "Schiebehandgriff" oder einen "obenliegenden Handgriff" oder umgekehrt bevorzugen würde. Jedoch kann der Benutzer hierbei wegen der Einstückigkeit den Handgriff nicht mehr in eine gewünschte Position relativ zum Gehäuse einstellen.
Ein weiteres Problem bei einer Kreissäge mit einem integralen Handgriff liegt darin, daß die Position und Orientierung des Handgriffs geändert wird, wenn die Schnittiefe des Sägeblatts verstellt wird. Die sich nach so einer Einstellung ergebende Handgriffspositi­ on ist häufig unkomfortabel und eigentlich selten eine optimale Position zum Benutzen der Kreissäge.
Beispielsweise ist bei einer Kreissäge mit einer vorderen Schwenk-Tiefeneinstellein­ richtung bei voller Schnittiefe der Handgriff üblicherweise wie ein "Schiebehandgriff" positioniert. Bei der minimalen Schnittiefe ändert sich die Handgriffsposition in eine "obenliegende Handgriffs"-Position. Bei einer Kreissäge mit einer hintenliegenden Schwenk-Tiefen-Einstelleinrichtung muß bei voller Schnittiefe der Handgriff oberhalb ei­ ner typischen "Schiebehandgriff"-Position orientiert sein, da sich der Handgriff genügend absenken lassen muß, wenn die Säge umgestellt wird auf die minimale Schnittiefe.
Ein Problem bei der Handgriffsanordnung gemäß US-A-4,516,324 liegt darin, daß die Kreissäge zwei separate Handgriffe aufweist. Diejenige Handgriffskomponente, die ge­ rade nicht benutzt wird, muß aufbewahrt werden und kann verlorengehen oder beschä­ digt werden.
Ein weiteres Problem mit der Handgriffsanordnung gemäß US-A-4,516,324 ist, daß die Säge je nach Aufwand nur einen Handgriff hat, der entweder ein "Schiebehandgriff" oder ein oben liegender Handgriff ist, und daß dieser Handgriff zwischen diesen defi­ nierten Konfigurationen nicht mehr verstellbar ist. Außerdem sind die zusätzlichen Be­ festigungselemente zum Anbringen des jeweiligen Handgriffs erforderlich.
Die vorliegende Erfindung schlägt eine Handgriffsanordnung für ein angetriebenes Werkzeug vor, mit der die Probleme der obenbeschriebenen Handgriffsanordnungen beseitigt sind. Die Erfindung ist auf ein angetriebenes Werkzeug wie eine Kreissäge ge­ richtet, das einen Handgriff aufweist, der relativ zu dem Motorgehäuse beweglich ist. Bevorzugt ist der Handgriff um die Achse des Sägeblatts relativ zum Motorgehäuse ver­ schwenkbar.
Ferner weist die Erfindung eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Handgriffs in jeder Position relativ zum Gehäuse auf. Zweckmäßigerweise stellt die Verriegelungs­ einrichtung einen Reibeingriff zwischen dem Handgriff und dem Gehäuse her, wofür sie ein Klemmglied aufweist, das in lösbarer Weise eine Klemmkraft auf das Gehäuse aus­ übt, um den Handgriff in jeder Position relativ zum Gehäuse zu verriegeln. Bevorzugt läßt sich mit der Verriegelungseinrichtung sogar ein formschlüssiger Eingriff zwischen dem Handgriff und dem Gehäuse herstellen, wofür die Einrichtung in gegenseitigen Ein­ griff bringbare Zähne am Handgriff und am Gehäuse haben kann.
Erfindungsgemäß sind ferner Einrichtungen zum Verbinden des Schalters mit dem Mo­ tor vorgesehen, um eine Bewegung des Schalters mit dem Handgriff und relativ zum Motor zu ermöglichen. Bevorzugt sind die Verbindungseinrichtungen mit einer Kabel­ anordnung ausgestattet.
Zusätzlich wird erfindungsgemäß zwischen dem Schalter und der Verriegelungseinrich­ tung eine Interaktion herbeigeführt, um eine unbeabsichtigte Betätigung der einen Kom­ ponente zu verhindern, falls gerade die andere Komponente betätigt sein sollte. Im be­ sonderen läßt sich der Schalter vorzugsweise nicht bedienen, falls die Verriegelungs­ einrichtung entriegelt ist, und läßt sich die Verriegelungseinrichtung nicht entriegeln, falls der Schalter den Motor mit der Stromversorgung verbindet.
Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß sich der Handgriff relativ zum Ge­ häuse des angetriebenen Werkzeugs bewegen läßt, um es dem Benutzer zu ermögli­ chen, den Handgriff so zu positionieren, wie es für eine gegebene Schneidoperation gewünscht wird. Daraus ergibt sich, daß der Benutzer den Handgriff in eine Position einstellen kann, die für ihn am komfortabelsten ist und es gestattet, die Kreissäge bei Schneidoperationen am besten zu handhaben oder zu steuern.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ergibt sich daraus, daß der Benutzer auch dann den Handgriff in eine für ihn optimale Position für eine gegebene Schneid­ operation einstellen kann, wenn die Kreissäge zwecks einer Änderung der Schnittiefe des Sägeblatts umgestellt wird.
Ein noch weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß die Kreissäge keine zusätzlichen Komponenten aufweist, die gegeneinander ausgetauscht zu werden brauchen, um die Konfiguration des Handgriffs zu verändern, und auch keine zusätzlichen Befestigungse­ lemente. Dies reduziert die Möglichkeit, daß eine solche zusätzliche Komponente verlo­ rengeht oder beschädigt wird, und eliminiert auch die Notwendigkeit, solche zusätzli­ chen Komponenten aufzubewahren.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß sich der Handgriff im wesentlichen in jegliche Position zwischen einer ersten Position wie einer "Schiebehand­ griffs"-Position, und einer zweiten Position wie einer "oben liegenden Handgriffs"-Position verstellen läßt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich für Fachleute auf diesem Gebiet aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen.
Anhand der Zeichnung wird eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstands erläu­ tert. Es zeigen:
Fig. 1A, 1B und 1C Seitenansichten eines angetriebenen Werkzeugs gemäß der Erfindung zum Illustrieren von Einstellmöglichkeiten einer Handgriffseinrichtung,
Fig. 2 eine Perspektivansicht des angetriebenen Werkzeugs der Fig. 1A-1C,
Fig. 3 eine vergrößerte Perspektivansicht eines Bereichs des angetriebenen Werkzeugs der Fig. 2, wobei Teilbereiche weggeschnitten sind,
Fig. 4 eine seitliche Teilschnittansicht der Handgriffsanordnung von Fig. 3,
Fig. 5 eine Ansicht ähnlich der von Fig. 4 zum Illustrieren einer Verriegelungs­ einrichtung in unverriegelter Kondition,
Fig. 6 einen vergrößerten Teil-Querschnitt eines Bereichs der Handgriffsanord­ nung von Fig. 4,
Fig. 7 eine perspektivische Explosionsansicht eines Bereichs der Handgriffs­ anordnung von Fig. 4.
Fig. 8A eine Ansicht in der Linie 8A-8A in Fig. 6, und
Fig. 8B eine Ansicht ähnlich der von Fig. 8A zur Illustration eines Shuttle- Schalters in einer Querposition.
Ehe eine Ausführungsform der Erfindung im Detail erläutert werden wird, ist darauf hin­ zuweisen, daß die Erfindung nicht begrenzt sein soll auf die Details der Ausbildung und der Anordnung der Komponenten in der nachfolgenden Beschreibung oder wie in den Zeichnungen gezeigt. Die Erfindung ist auch auf andere Ausführungsformen anwendbar und läßt sich in unterschiedlichen Weisen praktizieren. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß die Wortwahl und Terminologie nur dem Zweck der Beschreibung dienen und nicht beschränkend aufgefaßt werden sollen.
Ein die Erfindung verkörperndes, angetriebenes Werkzeug ist in Fig. 1A illustriert. In der gezeigten Ausführung ist das angetriebene Werkzeug eine Kreissäge 10, die ein einen elektrischen Motor 18 (in Fig. 1A nur schematisch gezeigt) aufnehmendes Motorgehäu­ se 14 aufweist. Der Motor 18 ist mit einer Stromversorgung verbindbar und betreibbar, um ein Werkzeugelement drehend anzutreiben. Das Werkzeugelement kann ein Säge­ blatt 22 sein, das um eine Achse 26 rotiert, um in ein Werkstück W zu schneiden.
Die Kreissäge 10 weist auch (Fig. 1A-1C) eine Schuhplatte 30 auf, die mit dem Gehäuse 14 zu einer Schwenkbewegung um eine Schwenkachse 34 verbunden ist. Die Schuh­ platte 30 besitzt eine Stützfläche 38 zum Abstützen der Kreissäge 10 auf der Oberfläche des Werkstücks W. Von der Schuhplatte 30 wird ein Ausschnitt 42 definiert. Ein Ab­ schnitt des Sägeblattes 22 erstreckt sich durch den Ausschnitt 42, um in das Werkstück W zu schneiden. Fig. 1A illustriert die Schuhplatte 30 bei einer Einstellung, mit der sich eine maximale Schnittiefe für das Sägeblatt 22 ergibt. Die Fig. 1B und 1C zeigen die Schuhplatte 30 in einer anderen Einstellung, bei der sich die minimale Schnittiefe des Sägeblatts 22 ergibt.
Bei der gezeigten Ausführungsform weist die Kreissäge 10 eine vordere Schwenk- Tiefeneinstelleinrichtung 46 zum Einstellen der Schnittiefe des Sägeblatts 22 auf. Die Tiefeneinstelleinrichtung 46 weist ein Schwenkglied 50 auf, das die Schwenkachse 34 definiert, und die Schuhplatte 30 schwenkbar mit dem Gehäuse 14 verbindet. Gemäß Fig. 1B arbeitet ein Führungsglied 54 mit einem Tiefeneinstellungs-Verriegelungsglied 58 (in Phantomlinien gezeigt) zusammen, um die Schuhplatte 30 in einer verschwenkten Position relativ zum Gehäuse 14 zu verriegeln und dadurch die Schnittiefe des Säge­ blatts 22 festzulegen. Das Verriegelungsglied 58 läßt sich mit einem Tiefeneinstell-Hebel 62 betätigen zwischen verriegelten und unverriegelten Positionen.
Bei anderen Ausbildungen (nicht gezeigt) kann die Kreissäge 10 z. B. eine hintere Schwenk-Tiefeneinstelleinrichtung oder eine Schuhabsenk-Tiefeneinstelleinrichtung anstelle der vorderen Schwenk-Tiefeneinstelleinrichtung 46 aufweisen. Es ist darauf hinzuweisen, daß die vorliegende Erfindung bestimmt ist für eine Kreissäge mit jegli­ chem Typ einer Tiefeneinstelleinrichtung.
Die Kreissäge 10 weist ferner (Fig. 2-6) eine bewegliche Handgriff-Anordnung 66 auf. Die bewegliche Handgriff-Anordnung 66 umfaßt ein Benutzer-Haupt-Handgriffsglied 70, das an einem Stützbereich 72 des Gehäuses 14 derart beweglich abgestützt ist, daß die Position des Handgriffsglieds 70 relativ zum Gehäuse 14 verstellbar ist. Weiterhin ist bei verriegelter Tiefeneinstelleinrichtung 46 und auf eine gewünschte Schnittiefe eingestell­ tem Sägeblatt 22 das Handgriffsglied 70 relativ zur Schuhplatte 30 und relativ zur Ober­ fläche des Werkstücks W verstellbar (wie dies durch die Positionsänderungen zwischen den Fig. 1B und 1C gezeigt ist).
Bei der gezeigten Ausführungsform hat das Handgriffsglied 70 (siehe Fig. 4-6) gegen­ überliegende Handgriffshälften 74 und ein hinteres Griffglied 78. Weiterhin ist bei der gezeigten Ausführungsform das Handgriffsglied 70 so abgestützt, daß es um die Achse 26 des Sägeblatts 22 und relativ zum Gehäuse 14 schwenkbar ist. Jedoch könnte in anderen Ausführungsformen (nicht gezeigt) das Handgriffsglied 70 auch um eine Achse schwenkbar sein, die nur allgemein parallel zur Achse 26 ist. Ferner könnte in noch an­ deren, nicht gezeigten Ausführungsformen das Handgriffsglied 70 entlang einer Achse relativ zum Gehäuse 14 verschiebbar sein, welche Achse normal zu der Achse 26 ist.
Die Kreissäge 10 enthält ferner (Fig. 3-7) eine Verriegelungseinrichtung 82 zum Fixieren des Handgriffsglieds 70 an dem Stützbereich 72 des Gehäuses 14 in der jeweiligen Schwenkposition relativ zum Gehäuse 14. Wie nachstehend mehr im Detail erläutert werden wird, läßt sich die Verriegelungseinrichtung 82 zwischen einer verriegelten Kondition (Fig. 4 und 6) und einer unverriegelten Kondition (Fig. 5) betätigen. In der ver­ riegelten Kondition ist das Handgriffsglied 70 in einer Position relativ zu dem Gehäuse 14 fixiert.
In der unverriegelten Kondition läßt sich die Position des Handgriffsglieds 70 relativ zum Gehäuse 14 verstellen.
Die Verriegelungseinrichtung 82 umfaßt (Fig. 3-7) ein Verriegelungsglied 86, das bei der gezeigten Ausführungsform ein Klemmband ist, das an dem Handgriffsglied 70 beweg­ lich abgestützt ist, um in lösbarer Weise eine Klemmkraft auf den Stützbereich 72 des Gehäuses 14 auszuüben. Gemäß den Fig. 4 und 5 ist ein Ende 90 des Verriegelungs­ glieds 86 an einem Vorsprung 94 fixiert, der am Handgriffsglied 70 geformt ist. Das an­ dere Ende 98 des Verriegelungsglieds 86 nimmt einen Querstift 100 auf und ist mit dem Handgriffsglied 70 beweglich verbunden, wie dies nachstehend im Detail erläutert wer­ den wird. Das Handgriffsglied 70 und das Verriegelungsglied 86 sind miteinander so verbunden, daß sie den Stützbereich 72 des Gehäuses 14 gemeinsam umfassen.
Die Verriegelungseinrichtung 82 weist auch (Fig. 3-7) ein Betätigungsglied 102 zum Be­ wegen des Verriegelungsglieds 86 zwischen einer verriegelten Position und einer un­ verriegelten Position auf, welche Positionen korrespondieren mit der verriegelten Kondi­ tion und der unverriegelten Kondition jeweils der Verriegelungseinrichtung 82. Das Be­ tätigungsglied 102 ist am Handgriffsglied 70 schwenkbar abgestützt und umfaßt einen nockenförmigen Abschnitt 106 und einen Hebelabschnitt 110. In dem nockenförmigen Abschnitt 106 ist ein beidendig konisch angespitzter Stift 114 exzentrisch abgestützt. Ferner ist in dem nockenförmigen Abschnitt eine ringförmige Öffnung 118 geformt. Von der unteren Seite des Hebelabschnitts 110 erstreckt sich eine Lasche 122 nach unten.
Um das Ende 98 des Verriegelungsglieds 86 mit dem Handgriffsglied 70 beweglich zu verbinden, enthält die Verriegelungseinrichtung 82 ferner einen Gewindebolzen 126, der an dem Querstift 100 angreift, der mit dem Ende 98 des Verriegelungsglieds 86 verbun­ den ist. Der Gewindebolzen 126 erstreckt sich auch durch den Stift 114, sofern sich die­ ser in dem nockenförmigen Abschnitt 106 des Betätigungsgliedes 102 befindet. Die ringförmige Öffnung 118 ermöglicht eine Schwenkbewegung des Betätigungsgliedes 102 relativ zu dem Gewindebolzen 126.
Um das Verriegelungsglied 86 zwischen den verriegelten und unverriegelten Positionen zu bewegen, wird das Betätigungsglied 102 verschwenkt, so daß der Gewindebolzen 126 und das Ende 98 des Verriegelungsglieds 86 bewegt werden. Wenn das Betäti­ gungsglied 102 aus der verriegelten Position (Fig. 4) in die unverriegelte Position (Fig. 5) verstellt wird, wird der Gewindebolzen 126 in Richtung des Pfeils A bewegt. Das Ver­ riegelungsglied 86 wird demzufolge in die unverriegelte Position (Fig. 5) verstellt und übt dann keine Klemmkraft auf den Stützbereich 72 aus, um das Handgriffsglied 70 nicht in einer Position relativ zum Gehäuse 14 zu fixieren.
Um das Verriegelungsglied 86 in die verriegelte Position zu bringen, wird das Betäti­ gungsglied 102 aus der unverriegelten Position (Fig. 5) in die verriegelte Position (Fig. 4) gebracht, was bewirkt, daß der Gewindebolzen 126 in einer Richtung entgegenge­ setzt zum Pfeil A steht. Das Verriegelungsglied 86 wird demzufolge in die verriegelte Position (Fig. 4) gebracht, in der es auf den Stützbereich 72 des Gehäuses 14 eine Klemmkraft ausübt.
In der unverriegelten Position (Fig. 5) läßt sich der Gewindebolzen 126 verschrauben bzw. verstellen, um die spätere Klemmkraft zu verändern, die durch das Verriegelungs­ glied 86 aufgebracht wird, wenn sich das Verriegelungsglied 86 in seiner verriegelten Position befindet. Mit dem in der unverriegelten Position befindlichen Betätigungsglied 102 ist das frei liegende Ende 128 des Gewindebolzens 126 für den Benutzer zugäng­ lich, so daß er durch Verschrauben das Verriegelungsglied 86 mehr spannen oder loc­ kern kann. Diese Einstellung des Verriegelungsglieds 86 kann notwendig werden als Folge von Herstellungstoleranzen oder aufgrund von Verschleiß in der beweglichen Handgriffeinrichtung 66 und/oder am Gehäuse 14.
Die Verriegelungseinrichtung 82 weist auch (Fig. 3-5) gegenseitig in Eingriff bringbare Zähne 130 auf, die an dem Stützbereich 72 des Gehäuses 14 und an dem Handgriffs­ glied 70 geformt sind. Die gegenseitig in Eingriff kommenden Zähne 130 bilden eine Vielzahl komplementärer Verriegelungsvorsprünge 134 und Verriegelungsvertiefungen 138, die an dem Stützbereich 72 des Gehäuses 14 und an dem Handgriffsglied 70 ge­ formt sind. Gemäß Fig. 3 bewirkt die durch das Verriegelungsglied 86 auf das Gehäuse 14 ausgeübte Klemmkraft einen festen gegenseitigen Eingriff der Zähne 130. Wie in Fig. 5 gezeigt ermöglicht jedoch das Lösen der Klemmkraft das Trennen der eingreifenden Zähne 130 und deren relative Verstellung.
Bei der bevorzugten Ausführungsform stellt die Verriegelungseinrichtung 82 sowohl ei­ nen Reibeingriff als Folge der Klemmkraft, die durch das Verriegelungsglied 86 auf den Stützbereich 72 des Gehäuses 14 ausgeübt wird, als auch einen formschlüssigen Ein­ griff her, und zwar durch die gegenseitig in Eingriff stehenden Zähne 130. Bei anderen Ausbildungen (nicht gezeigt) kann jedoch die Verriegelungseinrichtung 82 auch so ge­ staltet sein, daß sie entweder nur einen Reibeingriff oder nur einen formschlüssigen Eingriff herstellt.
Beispielsweise kann die Verriegelungseinrichtung 82 nur den Reibeingriff herstellen, der durch ein Verriegelungsglied entsteht, das ähnlich dem Verriegelungsglied 86 sein kann, und zwar durch Aufbringen einer Klemmkraft auf den Stützbereich des Gehäuses 14. Alternativ kann die Verriegelungseinrichtung 82 nur einen formschlüssigen Eingriff herstellen, wie beispielsweise mittels eines Verriegelungsvorsprungs, der in eine Verrie­ gelungsvertiefung einbringbar ist, um das Handgriffsglied 70 in seiner Position relativ zum Gehäuse 14 zu fixieren. Ein derartige formschlüssiger Eingriff könnte auch durch eine Verrasteinrichtung zwischen dem Handgriffsglied 70 und dem Stützbereich 72 des Gehäuses 14 hergestellt werden, mit Verriegelungsvertiefungen, die mit den jeweiligen Positionen des Handgriffsglied 70 relativ zum Gehäuse 14 korrespondieren.
Die Kreissäge 10 weist ferner (Fig. 3-7) eine Schaltereinrichtung 142 zum wahlweisen Verbinden des Motors 18 mit der Stromversorgung und zum Betreiben des Motors 18 auf. Die Schaltereinrichtung 142 läßt sich betätigen zwischen einer nicht betätigten Kondition, in der der Motor nicht mit der Stromversorgung verbunden ist, und einer be­ tätigten Kondition, in der der Motor 18 mit der Stromversorgung verbunden ist. Die Schaltereinrichtung 142 weist einen beweglichen Schalterdrücker 146 auf, der mit einem Ein/Aus-Schalter 150 verbunden ist. Bei der gezeigten Ausbildung sind der Schalter­ drücker 146 und der Schalter 150 so angebracht, daß sie mit dem Handgriffsglied 70 und relativ zum Motor 18 bewegbar sind.
Die Kreissäge 10 besitzt auch Einrichtungen zum Verbinden des Schalters 150 mit dem Motor 18. Diese Verbindungseinrichtungen lassen eine Bewegung des Schalters 150 relativ zum Motor 18 derart zu, daß der Schalter 150 in jeder Position des Handgriffs­ glieds 70 relativ zum Gehäuse 14 betätigbar ist, um den Motor wahlweise mit der Strom­ versorgung zu verbinden.
Bei der gezeigten Ausführungsform weisen die Verbindungseinrichtungen eine Kabel­ anordnung 154 (Fig. 3-5) auf zum elektrischen Verbinden des Schalters 150 mit dem Motor 18. Die Kabelanordnung 154 enthält Kabel 158, die sich durch eine enge Öffnung 160 in dem Handgriffsglied 70 hindurch erstrecken und über passende Stecker mit dem Motor 18 verbunden sind. Die Kabelanordnung 154 enthält ein Längenausmaß der Ka­ bel 158, das ausreicht, die Bewegungen des Schalters 150 bis in die extremen Schwenkpositionen (in ausgezogenen und in Phantomlinien in Fig. 3 gezeigt) des Handgriffsglieds 70 relativ zu dem Gehäuse 14 zuzulassen. Die enge Öffnung 160 be­ grenzt die Bewegung eines Endes der Kabel 158 und sichert dadurch die Kabel 158 während der Bewegung des Handgriffsglieds 70. Die Stecker 162 stabilisieren hingegen die Bewegung des anderen Endes der Kabel 158 bzw. des Kabelstranges.
Bei einer anderen Ausbildung (nicht gezeigt) können die Verbindungsanordnungen ei­ nen fixierten ersten Leiter aufweisen, der an dem Gehäuse 14 fest montiert ist und die Verbindung mit dem Motor 18 herstellt. Der erste Leiter erstreckt sich entlang des Be­ wegungspfades des Handgriffsglieds 70. Bei dieser Ausbildung weisen die Verbin­ dungseinrichtungen dann auch einen zweiten beweglichen Leiter auf, der am Hand­ griffsglied 70 befestigt und elektrisch mit dem Schalter 50 verbunden ist. Der zweite Leiter ist beweglich mit dem ersten Leiter verbunden und bewegt sich entlang des er­ sten Leiters, um dadurch die elektrische Verbindung zwischen dem Schalter 150 und dem Motor 18 für jegliche Position des Handgriffsglieds 70 relativ zum Gehäuse 14 auf­ rechtzuerhalten.
In einer noch weiteren Ausführungsform (nicht gezeigt) können die Verbindungseinrich­ tungen einen Fernsteuerungs-Transmitter und eine Sensorkombination aufweisen, um den Schalter 150 mit dem Motor 18 kabelfrei zu verbinden. In dieser Ausführungsform ist der Transmitter mit dem Handgriffsglied 70 verbunden und bewegt sich mit diesem. Der Transmitter gibt ein Signal ab, basierend auf der Kondition des Schalters 150, z. B. ein "EIN"-Signal oder ein "AUS"-Signal. Der Sensor oder Empfänger ist am Gehäuse 14 montiert und elektrisch mit dem Motor 18 verbunden. Der Sensor oder Empfänger nimmt das übertragene Signal auf und verbindet den Motor mit der Stromversorgung, falls, beispielsweise, das "EIN"-Signal übertragen wird. In dieser Ausbildung ist die Stromversorgung direkt mit dem Motor 18 verbindbar, und nicht über den Schalter 150.
Über dem Motor 18 und dem Verbindungseinrichtungen ist eine Abdeckung 166 posi­ tioniert. Bei der gezeigten Ausführungsform enthält die Abdeckung 166 einen Kanal 170, der die Bewegung der Kabel 156, 158 zwischen den äußersten Schwenkpositionen (in ausgezogenen und in Phantomlinien in Fig. 3 gezeigt) zuläßt. Der Kanal 170 sorgt dafür, daß die Kabelanordnung 154 geschützt und bei der Bewegung des Handgriffs­ glieds 70 relativ zum Gehäuse 14 nicht beschädigt wird.
Die Kreissäge 10 enthält auch (Fig. 4-7) Einrichtungen, die verhindern, daß die Schal­ tereinrichtung 142 den Motor 18 mit der Stromquelle verbindet, falls sich die Verriege­ lungseinrichtung 82 in der unverriegelten Kondition befindet. Weiterhin enthält die Kreis­ säge 10 Einrichtungen, die verhindern, daß die Verriegelungseinrichtung 82 aus ihrer verriegelten Kondition in die unverriegelte Kondition betätigt wird, solange sich die Schaltereinrichtung 142 in der eingeschalteten Kondition befindet. Die Verriegelungs­ einrichtung 82 und die Schaltereinrichtung 142 kooperieren auf diese Weise, um eine unbeabsichtigte Betätigung einer dieser Einrichtungen zu verhindern, wenn gerade die andere Einrichtung betätigt ist oder wird.
Diese Einrichtungen werden gebildet durch eine Sperrplatte 174, die sowohl mit der Verriegelungseinrichtung 82 als auch der Schaltereinrichtung 142 zusammenwirkt. Die Sperrplatte 174 besitzt ein Ende 178 zu einem Angriff an der Lasche 122 des Betäti­ gungsglieds 102. An dem anderen Ende besitzt die Sperrplatte 174 einen Blockierab­ schnitt 182 und eine Öffnung 186. Mit der Sperrplatte 174 ist ein niederdrückbarer Knopf 188 verbunden. Der Knopf 188 weist einen langgestreckten Abschnitt auf, um eine Bar­ riere gegen Verschmutzungen zu schaffen. Ein Federglied 190 spannt die Sperrplatte 174 in Richtung auf den Angriff an dem Betätigungsglied 102 (in Richtung eines Pfeils B in Fig. 4 und 5) vor.
Wenn sich gemäß Fig. 5 die Verriegelungseinrichtung 82 in der unverriegelten Kondition befindet, wird die Sperrplatte 174 durch das Federglied 190 in Richtung des Pfeils B zu einer Position bewegt, in der der Sperrabschnitt 182 an einem oberen Bereich 194 des Schalterdrückers 146 angreift. In dieser Position ist eine Bewegung des Schalterdrüc­ kers 146 verhindert und dadurch sichergestellt, daß der Schalter 150 den Motor 18 nicht mit der Stromversorgung verbinden kann.
Während der Bewegung des Betätigungsgliedes 102 in die verriegelte Position greift die Lasche 122 am Ende 178 an und bewegt die Sperrplatte 174 in der Richtung entgegen­ gesetzt zum Pfeil B. Alternativ kann der Benutzer den Knopf 188 niederdrücken, um die Sperrplatte 174 wegzubewegen. Sobald das Betätigungsglied 102 in der blockierten Position angelangt ist, greift das Ende 178 in die Vertiefung ein, die in der Lasche 122 geformt ist.
Gemäß Fig. 4 befindet sich die Sperrplatte 174 mit in die verriegelte Kondition gebrach­ ter Verriegelungseinrichtung 82 in einer Position, in der sich der obere Abschnitt 194 des Schalterdrückers 146 in die Öffnung 186 bewegen läßt. In dieser Position blockiert die Sperrplatte 174 die Bewegung des Schalterdrückers 146 nicht, und verhindert dem­ zufolge auch nicht, daß der Schalter 150 den Motor 18 mit der Stromversorgung verbin­ det.
Um das Betätigungsglied 102 in die unverriegelte Position zu bewegen, muß die Sperrplatte 174 in der Richtung entgegengesetzt zum Pfeil B bewegt werden. Um die Sperrplatte 174 derart zu bewegen, drückt der Benutzer den Knopf 188, um das Ende 178 aus der Vertiefung zu lösen, die in der Lasche 122 geformt ist. Bei der gezeigten Ausführungsform kann das Betätigungsglied 102 nicht in die unverriegelte Position be­ wegt werden, ohne daß der Benutzer den Knopf 188 niederdrückt. Dies vermindert die Wahrscheinlichkeit, daß das Betätigungsglied 102 unabsichtlich in die unverriegelte Position gebracht wird und daß dann die Verriegelungseinrichtung 82 zufällig gelöst wird.
Bei einer anderen Ausbildung (nicht gezeigt) weist die Sperrplatte 174 den Knopf 188 nicht auf. Eine vom Bediener erzeugte Kraft zum Entriegeln des Betätigungsglieds 102 in dessen unverriegelte Position bewirkt, daß die Lasche 122 die Sperrplatte 174 in der Richtung entgegengesetzt zum Pfeil B verstellt. Bei einer solchen Ausbildung stellt die Konfiguration der Lasche 122 deshalb sicher, daß die erforderliche Entsperrkraft viel größer ist als eine Kraft, die auftritt, wenn beispielsweise der Benutzer versehentlich an dem Betätigungsglied 102 zieht. Diese Ausbildung vermindert ebenfalls die Wahr­ scheinlichkeit, daß die Verriegelungseinrichtung 82 zufällig entriegelt wird.
Bei jeder Ausbildung greift jedoch, sobald der Schalterdrücker 146 niedergedrückt ist (wie in Fig. 4 in ausgezogenen Linien gezeigt), der obere Abschnitt 194 des Schalter­ drückers 146 an der vorderen Wand der Öffnung 186 an und wird die Sperrplatte 174 dann daran gehindert, sich in der Richtung entgegengesetzt zum Pfeil B zu bewegen. Deshalb bildet die Sperrplatte 174 eine Einrichtung, die verhindert, daß bei betätigter Schaltereinrichtung 142 die Verriegelungseinrichtung 82 aus der verriegelten Kondition in die unverriegelte Kondition verstellt wird.
Wird der Schalterdrücker 146 nicht betätigt (in Fig. 4 in Phantomlinien gezeigt), dann greift der obere Abschnitt 194 des Schalterdrückers 146 nicht an der vorderen Wand der Öffnung 186 an. Die Sperrplatte 174 kann in der Richtung entgegengesetzt zum Pfeil B bewegt werden, und demzufolge kann das Betätigungsglied 102 in die entriegelte Position (in Fig. 5 gezeigt) gebracht werden.
Bei anderen, nicht gezeigten Ausführungsformen können diese Sicherheitseinrichtun­ gen durch andere mechanische Zusammenwirkungen zwischen der Verriegelungsein­ richtung 82 und der Schaltereinrichtung 142 konstruiert werden. Beispielsweise können diese Sicherheitseinrichtungen so aussehen, daß sich eine direkte Zusammenwirkung (nicht gezeigt) zwischen dem Schalterdrücker 146 und dem Betätigungsglied 102 ergibt, ohne eine zusätzliche Komponente wie die Sperrplatte 174 zu verwenden.
In noch weiteren Ausführungsformen können diese Sicherheitseinrichtungen auch durch nichtmechanische Mittel geschaffen sein, z. B. durch zusätzliche elektrische Schalter, die erst betätigt werden müssen, damit sie eine Betätigung der Verriegelungseinrichtung 82 und/oder der Schaltereinrichtung 142 ermöglichen. Zum Beispiel kann die Verriege­ lungseinrichtung 82 einen Schalter (nicht gezeigt) aufweisen, der elektrisch mit dem Schalter 150 verbunden ist. Dieser zusätzliche Schalter würde verhindern, daß der Schalter 150 den Motor 18 mit der Stromversorgung verbindet, solange sich die Verrie­ gelungseinrichtung 82 in der nicht verriegelten Kondition befindet.
Bei der gezeigten Ausbildung weist die Schaltereinrichtung 142 (siehe Fig. 3-7, 8A und 8B) einen Shuttle-Schalter 198 auf, der zusätzlich eine unbeabsichtigte Betätigung des Schalterdrückers 146 verhindert und demzufolge weiterhin eine unbeabsichtigte Betäti­ gung des Schalters 150 des Motors 18 vermeidet. Der Shuttle-Schalter 198 ist zu einer Querbewegung (in der Richtung eines Pfeils C in den Fig. 8A und 8B) durch das Hand­ griffsglied 70 abgestützt. Der Shuttle-Schalter 198 enthält (Fig. 8A und 8B) zwei Rippen 202 und definiert drei Taschen 206. Ein Vorspannglied 210 (Fig. 6) hält den Shuttle- Schalter 198 in einer zentrierten Mittelposition (Fig. 8A). Bei in der zentrierten Mittelposi­ tion befindlichem Shuttle-Schalter 198 (Fig. 8A) kontaktiert der obere Abschnitt 194 des Schalterdrückers 146 die Rippen 202, die verhindern, daß der Schalter 150 den Motor 18 mit der Stromversorgung verbindet. Um den Schalter 150 betätigen zu können, muß zuerst der Shuttle-Schalter 198 in Querrichtung (in Richtung des Pfeils C in den Fig. 8A und 8B) gegen die Kraft des Vorspannglieds 210 bewegt werden. Sobald sich der Shuttle-Schalter 198 in einer seitlichen Position (wie in Fig. 8B gezeigt) befindet, kontak­ tiert der obere Abschnitt 194 des Schalterdrückers 146 die Rippen 202 nicht mehr, son­ dern er tritt in die Taschen 206 ein, die zwischen den Rippen 202 definiert sind. Der Schalterdrücker 146 kann demzufolge den Schalter 150 betätigen, um den Motor 18 mit der Stromversorgung zu verbinden. Es liegt auf der Hand, daß der Shuttle-Schalter 198 auch in die gegenüberliegende Seitwärtsposition relativ zu der in Fig. 8B gezeigten ver­ stellbar ist, um auch dann die Bewegung des Schalterdrückers 146 zuzulassen.
Die Bewegung des Shuttle-Schalters 198 in eine Seitwärtsposition (wie beispielsweise in Fig. 8B gezeigt) beeinträchtigt die Operation des Schalterdrückers 146 dann nicht, wenn sich die Verriegelungseinrichtung 82 in der nichtverriegelten Position (Fig. 5) befindet. Wenn hingegen die Verriegelungseinrichtung 82 in der verriegelten Kondition ist, muß der Shuttle-Schalter 198 in die in den Fig. 4 und 8B gezeigte Position verstellt werden, um eine Betätigung des Schalterdrückers 146 zuzulassen.
Im Betrieb wählt der Benutzer die gewünschte Position des Handgriffsglieds 70 relativ zum Gehäuse 14. Er versichert sich dann, daß die Verriegelungseinrichtung 82 in der verriegelten Kondition gemäß den Fig. 1A, 2 und 4 ist. Dann kann der Benutzer mit der Säge 10 das Werkstück W schneiden.
Falls der Benutzer wünscht, die Position des Handgriffsglieds 70 relativ zum Gehäuse 14 zu verändern, beispielsweise falls die Schnittiefe des Sägeblatts 22 geändert worden ist, dann bringt der Benutzer die Schaltereinrichtung 142 zunächst in die nichtbetätigte Kondition, indem er den Schalterdrücker 146 losläßt.
Der Benutzer kann dann die Verriegelungseinrichtung 82 in die unverriegelte Kondition bringen. Der Knopf 188 ist niedergedrückt und das Betätigungsglied 102 wird in die un­ verriegelte Position gebracht (Fig. 5), so daß das Verriegelungsglied 86 keine Klemm­ kraft auf den Stützkraft 72 des Gehäuses 14 aufbringt und die Zähne 130 außer Eingriff sind. Das Handgriffsglied 70 wird dann in die gewünschte Position relativ zu dem Ge­ häuse 14 gebracht, ehe die Verriegelungseinrichtung 82 erneut in die verriegelte Kondi­ tion verstellt wird. Das Verriegelungsglied 86 übt auf den Stützbereich 72 des Gehäuses 14 die Klemmkraft aus und die Zähne 130 sind in gegenseitigem Eingriff. Um Schneid­ operationen dann fortsetzen zu können, verstellt der Benutzer den Shuttle-Schalter 198 in eine Seitwärtsposition (wie die in Fig. 8B gezeigt) und drückt den Schalterdrücker 146, um den Motor 18 in Gang zu setzen und das Werkstück W zu schneiden.
Wie in den Fig. 1A-1C gezeigt, kann der Benutzer das Handgriffsglied 70 einstellen, nachdem die Schnittiefe des Sägeblatts 22 eingestellt worden ist, um eine "Schiebe­ handgriffs"-Orientierung (illustriert in den Fig. 1A und 1C) einzuhalten. Der Benutzer kann jedoch auch die Position des Handgriffsglieds 70 nach Wunsch so einstellen, wie es ihm zusätzlichen Komfort verschafft. Wenn der Benutzer beispielsweise ein Werk­ stück W schneidet, das tiefer positioniert ist als der Hüftbereich des Benutzers, dann kann der Benutzer vorziehen, eine obenliegende Handgriffsposition zu nutzen, wofür er das Handgriffsglied 70 nach oben verstellt. Alternativ kann bei einigen Schneidoperatio­ nen der Benutzer die "Schiebehandgriff"-Orientierung der "obenliegenden Handgriffs"- Orientierung vorziehen. Dann kann der Benutzer das Handgriffsglied 70 von der höhe­ ren "obenliegenden Handgriffs"-Orientierung in die tiefere "Verschiebehandgriff- Orientierung bewegen.
Unterschiedliche Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Patent­ ansprüchen.

Claims (33)

1. Angetriebenes Werkzeug (10) mit einem Gehäuse (14); einem von dem Gehäuse abgestützten Motor (18), der betreibbar ist zum Antreiben eines Werkzeugelemen­ tes (22) relativ zu einer ersten Achse (26); und einem Handgriff (66) dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Handgriff (66) von dem Gehäuse (14) zu einer Bewegung relativ zu dem Gehäuse um eine Achse beweglich abgestützt ist, die im wesentli­ chen parallel zur ersten Achse (26) ist und daß die erste Achse (26) und die zweite Achse relativ zu dem Gehäuse (14) fixiert sind.
2. Angetriebenes Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff 66 relativ zu dem Gehäuse (14) um die erste Achse (26) selbst ver­ schwenkbar ist.
3. Angetriebenes Werkzeug nach Anspruch 1, weiterhin gekennzeichnet durch ei­ nen Schalter (150), der von dem Handgriff (66) zu einer Bewegung mit dem Handgriff getragen wird und elektrisch verbindbar ist mit dem Motor (18), wobei der Schalter (150) betätigbar ist zum wahlweisen Verbinden des Motors mit einer Stromversorgung.
4. Angetriebenes Werkzeug nach Anspruch 3, weiterhin gekennzeichnet durch Einrichtungen (154) zum Verbinden des Schalters (150) mit dem Motor (18), wobei die Einrichtungen so ausgebildet sind, daß sie die Bewegung des Schalters (150) relativ zu dem Motor (18) zulassen.
5. Angetriebenes Werkzeug nach Anspruch 3, weiterhin gekennzeichnet durch eine Verriegelungseinrichtung (82), die zwischen einer verriegelten Position, in der der Handgriff (66) in einer Schwenkposition relativ zu dem Gehäuse (14) fixiert ist, und einer unverriegelten Kondition verstellbar ist, in welcher der Handgriff (66) relativ zu dem Gehäuse (14) schwenkbar ist.
6. Angetriebenes Werkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltereinrichtung (142) daran gehindert wird, den Motor (18) mit der Stromver­ sorgung zu verbinden, solange sich die Verriegelungseinrichtung (82) in der un­ verriegelten Kondition befindet.
7. Angetriebenes Werkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltereinrichtung (142) betätigbar ist zwischen einer nichtbetätigten Kondition, in der der Motor (18) nicht mit der Stromquelle verbunden ist, und einer betätigten Kondition, in der der Motor (18) mit der Stromquelle verbunden ist, und daß die Verriegelungseinrichtung (82) nicht von der verriegelten Kondition in die unverrie­ gelte Kondition betätigbar ist, solange die Schaltereinrichtung (142) in der betätig­ ten Kondition ist.
8. Angetriebenes Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das angetriebene Werkzeug eine Kreissäge (10) ist.
9. Kreissäge (10), gekennzeichnet durch einen Motor (18), der in Betrieb setzbar ist zum rotierenden Antreiben eines Sägeblatts (22) um eine Achse (26), durch ein den Motor (18) abstützendes Motorgehäuse (14), und durch einen Haupt-Handgriff (66), der zu einer Bewegung relativ zu dem Gehäuse (14) durch das Gehäuse (14) abgestützt ist.
10. Kreissäge nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (66) relativ zu dem Gehäuse (14) schwenkbar ist.
11. Kreissäge nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (66) um die Achse (26) schwenkbar ist.
12. Kreissäge nach Anspruch 9, weiterhin gekennzeichnet durch eine Schalterein­ richtung (142) mit einem Schalter (150), der von dem Handgriff (66) zu einer Be­ wegung mit dem Handgriff abgestützt ist und verbindbar ist mit dem Motor (18) und betätigbar ist zum wahlweisen Verbinden des Motors (18) mit einer Stromver­ sorgung.
13. Kreissäge nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter (150) relativ zu dem Motor (18) beweglich ist, und daß die Kreissäge (10) eine Kabe­ lanordnung (154) aufweist, die den Schalter (150) mit dem Motor (18) verbindet und die Bewegung des Schalters (150) relativ zum Motor (18) zuläßt.
14. Kreissäge nach Anspruch 9, weiterhin gekennzeichnet durch eine Verriege­ lungseinrichtung (82) zum Verriegeln des Handgriffs (66) in jeder Position relativ zu dem Gehäuse (14).
15. Kreissäge nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs­ einrichtung (82) betätigbar ist zwischen einer verriegelten Kondition, in der der Handgriff (66) in einer Position relativ zu dem Gehäuse (14) festgelegt ist, und ei­ ner unverriegelten Kondition, in der der Handgriff (66) relativ zu dem Gehäuse be­ weglich ist, und daß die Kreissäge (10) weiterhin aufweist:
einen von dem Handgriff (66) zur Bewegung mit dem Handgriff abgestützten Schalter (150), der elektrisch verbindbar ist mit dem Motor (18) und betätigbar ist zum wahlweisen Verbinden des Motors (18) mit einer Stromversorgung; und
Einrichtungen (174), die verhindern, daß der Schalter (150) den Motor (18) mit der Stromversorgung verbindet, wenn die Verriegelungseinrichtung (82) in der unver­ riegelten Kondition ist.
16. Kreissäge nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs­ einrichtung (82) betätigbar ist zwischen einer verriegelten Kondition, in der der Handgriff (66) in einer Position relativ zu dem Gehäuse (14) fixiert ist, und einer unverriegelten Kondition, in der der Handgriff relativ zu dem Gehäuse beweglich ist, und daß die Kreissäge (10) weiterhin aufweist:
einen von dem Handgriff (66) zu einer Bewegung mit dem Handgriff abgestützten Schalter (150), der elektrisch mit dem Motor (18) verbindbar und betätigbar ist zum wahlweisen Verbinden des Motors mit einer Stromversorgung und der betätigbar ist zwischen einer operativen Kondition, in der der Motor (18) mit der Stromversor­ gung verbunden ist, und einer inoperativen Kondition, in der der Motor (18) nicht mit der Stromversorgung verbunden ist; und
Einrichtungen (174), die verhindern, daß die Verriegelungseinrichtung (82) betä­ tigbar ist aus der verriegelten Kondition in die unverriegelte Kondition, wenn der Schalter (150) in der betätigten Kondition ist.
17. Kreissäge, gekennzeichnet durch einen Motor (18), der betreibbar ist zum dreh­ baren Antreiben eines Sägeblatts (22) um eine Achse (26); ein den Motor (18) abstützendes Motorgehäuse (14); einen von dem Gehäuse abgestützten, relativ zum Gehäuse bewegbaren Handgriff (66); eine Verriegelungseinrichtung (82) zum Verriegeln des Handgriffs (66) in einer Position relativ zu dem Gehäuse (14), und eine Schaltereinrichtung (142), die von dem Handgriff (66) zu einer Bewegung mit ihm abgestützt ist und elektrisch verbindbar ist mit dem Motor (18) und wahlweise betätigbar ist, um den Motor (18) mit der Stromversorgung zu verbinden.
18. Kreissäge nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs­ einrichtung (82) betätigbar ist zwischen einer verriegelten Kondition, in der der Handgriff (66) in einer Position relativ zu dem Gehäuse (14) fixiert ist, und einer unverriegelten Kondition, in der der Handgriff (66) relativ zu dem Gehäuse (14) beweglich ist.
19. Kreissäge nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltereinrich­ tung (142) daran gehindert ist, den Elektromotor (18) mit der Stromversorgung zu verbinden, wenn sich die Verriegelungseinrichtung (82) in der unverriegelten Kondition befindet.
20. Kreissäge nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltereinrich­ tung (142) einen Schalterdrücker (146) aufweist, und daß ein Abschnitt des Schalterdrückers (146) in einen Eingriff biegbar ist, um zu verhindern, daß die Schaltereinrichtung (142) den Motor (18) mit der Stromversorgung verbindet, wenn sich die Verriegelungseinrichtung (82) in der unverriegelten Kondition befindet.
21. Kreissäge nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltereinrich­ tung (142) betätigbar ist zwischen einer nichtbetätigten Kondition, in der der Motor (18) nicht mit der Stromversorgung verbunden ist, und einer betätigten Kondition, in der der Motor (18) mit der Stromversorgung verbunden ist, und daß die Verrie­ gelungseinrichtung (82) nicht aus der verriegelten Kondition in die unverriegelte Kondition betätigbar ist, wenn sich die Schaltereinrichtung (142) in der betätigten Kondition befindet.
22. Kreissäge nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs­ einrichtung (82) ein Betätigungsglied (110) aufweist, und daß ein Abschnitt des Betätigungsglieds (110) in einen Eingriff biegbar ist, um zu verhindern, daß die Verriegelungseinrichtung (82) aus der verriegelten Kondition in die unverriegelte Kondition betätigt wird, wenn sich die Schaltereinrichtung (142) in der betätigten Kondition befindet.
23. Kreissäge nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs­ einrichtung (82) wenigstens einen Verriegelungsvorsprung, der an einer der Kom­ ponenten des Handgriffs und des Gehäuses geformt ist, und wenigstens eine Ver­ riegelungsvertiefung aufweist, die an der anderen Komponente des Handgriffs und des Gehäuses geformt ist, und daß der Verriegelungsvorsprung in einen Eingriff mit der Verriegelungsvertiefung bringbar ist, um den Handgriff (66) in einer Positi­ on relativ zu dem Gehäuse (14) zu fixieren.
24. Kreissäge nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs­ einrichtung (82) eine Vielzahl von Verriegelungsvorsprüngen (130), die an einer der Komponenten des Handgriffs (66) und des Gehäuses (14) geformt sind, und eine Vielzahl von Verriegelungsvertiefungen (138) aufweist, die an der anderen Komponente des Handgriffs (66) und des Gehäuses (14) geformt sind, und daß die Vielzahl der Verriegelungsvorsprünge in Eingriff bringbar sind mit der Vielzahl der Verriegelungsvertiefungen, um den Handgriff (66) in einer Position relativ zu dem Gehäuse (14) zu fixieren.
25. Kreissäge nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs­ einrichtung (82) ein Verriegelungsglied (86) aufweist, das zwischen einer verriegel­ ten Position, in der der Handgriff (66) in einer Position relativ zu dem Gehäuse (14) fixiert ist, und einer unverriegelten Position betätigbar ist, und ein Betätigungsglied (110) zum Betätigen des Verriegelungsglieds (86) zwischen der verriegelten Posi­ tion und der unverriegelten Position.
26. Kreissäge nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Handgriffsglied (66, 70) eine obere Fläche aufweist, und daß das Betätigungsglied (110) an dieser oberen Oberfläche angeordnet ist.
27. Kreissäge nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungs­ glied (86) ein Klemmglied ist, das betätigbar ist zum Aufbringen einer Klemmkraft in seiner verriegelten Position auf eine der Komponenten des Gehäuses (14) und des Handgriffs (66) zum Fixieren des Handgriffs in einer Position relativ zu dem Gehäuse (14).
28. Kreissäge nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmglied (86) an dem Handgriff (66) abgestützt ist, um die Klemmkraft auf das Gehäuse (14) wahlweise aufzubringen.
29. Kreissäge nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (66) erste und zweite Enden besitzt, daß das Klemmglied (86) gegenüberliegende En­ den besitzt, von denen ein gegenüberliegendes Ende mit dem ersten Endes des Handgriffs und das andere gegenüberliegende Ende beweglich mit dem zweiten Ende des Handgriffs verbunden ist, und daß das andere gegenüberliegende Ende des Klemmglieds (86) relativ zu dem zweiten Ende des Handgriffs (66) beweglich ist, derart, daß das Klemmglied wahlweise die Klemmkraft auf das Gehäuse (14) ausübt.
30. Kreissäge nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs­ einrichtung (82) weiterhin eine Vielzahl von Verriegelungsvorsprüngen (130) auf­ weist, die an einer Komponente des Handgriffs (66) und des Gehäuses (14) ge­ formt sind, und eine Vielzahl von Verriegelungsvertiefungen (138) aufweist, die an der anderen Komponente des Handgriffs (66) und des Gehäuses (14) geformt sind, und daß die Vielzahl der Verriegelungsvorsprünge in Eingriff bringbar ist mit der Vielzahl der Verriegelungsvertiefungen, um den Handgriff in einer Position re­ lativ zu dem Gehäuse (14) zu fixieren, sobald das Klemmglied (86) eine Klemm­ kraft auf das Gehäuse (14) ausübt.
31. Kreissäge nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Vielzahl der Verriegelungsvorsprünge und die Vielzahl der Verriegelungsvertiefungen ausge­ bildet sind als eine Vielzahl gegenseitig in Eingriff bringbarer Zähne, die jeweils an dem Handgriff (66) und dem Gehäuse (14) geformt sind.
32. Kreissäge (10) gekennzeichnet durch einen Motor (18), der betreibbar ist zum rotierenden Antreiben eines Sägeblatts (22) um eine Achse (26), ein den Motor (18) abstützendes Motorgehäuse (14); einen von dem Gehäuse (14) zu einer Be­ wegung relativ zu dem Gehäuse (14) abgestützten Handgriff (66); einen an dem Handgriff (66) zu einer Bewegung mit dem Handgriff abgestützten Schalter (150), der mit dem Motor (18) verbunden und betätigbar ist, um wahlweise den Motor mit einer Stromversorgung zu verbinden, und Einrichtungen zum Verbinden des Schalters (115) mit dem Motor (18), welche Einrichtungen so ausgebildet sind, daß sie die Mitbewegung des Schalters (150) mit dem Handgriff (66) relativ zu dem Motor (18) zulassen.
33. Kreissäge nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungs­ einrichtungen eine Kabelanordnung aufweisen, die den Schalter (150) elektrisch mit dem Motor (18) verbindet und die Bewegung des Schalters (150) relativ zu dem Motor (18) gestattet.
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