DE19949604A1 - Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines audiologischen Gerätes - Google Patents

Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines audiologischen Gerätes

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Abstract

Das Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines audiologischen Gerätes in Form eines Hörgerätes sieht zunächst ein Hörgerät mit einem IC vor, der hinsichtlich seiner Eigenschaften unterschiedlich konfigurierbar ist, wozu Konfigurationsaufrüstungsinformation verwendet wird, die entweder über einen gesonderten Datenträger an Zwischenhändler vertrieben wird oder von einem Datenspeicher des Herstellers on-line an eine Programmierstation des Zwischenhändlers übertragen wird. Der Zwischenhändler hat die Möglichkeit, zunächst als Basishörgeräte vorliegende Hörgeräte kundenangepaßt selbst hochzurüsten, wozu er die Konfigurationsinformation nutzt und an den Hörgerätehersteller bezahlt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines audiologischen Gerätes, ins­ besondere eines elektronischen Hörgerätes.
Angesprochen sind insbesondere Hörgeräte, deren wesentliche funktionale Eigenschaften durch einen IC beeinflußt werden. Abhängig vom IC können unterschiedliche Kanäle gewählt wer­ den, verschiedene Funktionsprogramme sind möglich, die Richt­ eigenschaften des verwendeten Mikrofons können beeinflußt werden, eine Selektion oder Rauschunterdrückung ist möglich und dgl. mehr.
Von der Programmierung, d. h. von der Konfiguration des ver­ wendeten IC hängt letztendlich der Hörgerätetyp ab, der als Endprodukt an den Endkunden, d. h. den Anwender des Hörgerä­ tes verkauft wird. Je nach Ausstattung, d. h. abhängig von der Freischaltung von im IC grundsätzlich vorgesehenen funk­ tionalen Eigenschaften, kann grundsätzlich ein und das selbe Hörgerät entweder als Basisversion vertrieben werden oder als sehr aufwendig ausgeführtes High-End-Produkt.
Bei der Fertigung eines Hörgerätes nach dem Stand der Technik wird zunächst ein Hörgerät hergestellt und anschließend werk­ seitig konfiguriert, wobei Statusinformationen über Herstel­ ler und Hörgerätetyp in den IC des Hörgerätes einprogrammiert werden. Dadurch wird festgelegt, welche funktionalen Eigen­ schaften des IC nach außen sichtbar bzw. hörbar zur Verfügung gestellt werden. Die fertig konfigurierten Hörgeräte werden nachfolgend an die Hörgeräteakustiker, Großkunden und dgl. vertrieben.
Dies hat in nachteiliger Weise zur Folge, daß für jeden un­ terschiedlichen Hörgerätetyp ein erheblicher Verwaltungsauf­ wand zu treiben ist, insbesondere hinsichtlich der Identifi­ kation des Hörgerätes, einer Lagerhaltung, Auftragsbearbei­ tung und dgl.. Bei einer stetigen Zunahme von unterschiedli­ chen Hörgerätetypen führt dies zu einer beträchtlichen Erhö­ hung des logistischen Aufwandes.
Außerdem ist der Hörgeräteakustiker nicht in der Lage, her­ kömmliche Hörgeräte mit zusätzlichen Eigenschaften zu verse­ hen, die von einem Basisgerät auf ein höherwertigeres Gerät hochgerüstet werden. Der Hörgeräteakustiker mußte bei stei­ genden Anforderungen des Endkunden immer ein neues Hörgerät eines anderen Typs beim Hersteller bestellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzu­ geben, durch welches audiologische Geräte, insbesondere Hör­ geräte auf einfachere Weise an die Bedürfnisse des Benutzers anpaßbar sind und mit dem organisatorischer Vertriebsaufwand reduziert wird. Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen a-g des Patentanpruches 1 gelöst. Vorteilhaf­ te Verfahrensvarianten und Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2-11.
Als Kern des Verfahrens wird es angesehen, daß parallel zu dem audiologischen Gerät ein gesonderter Datenträger angebo­ ten wird, auf dem Konfigurationsaufrüstungsinformation sowie erforderlichenfalls begleitende Software wie Hilfsstellungs­ anweisungen und dgl. enthalten ist.
Das audiologische Gerät weist einen IC auf, der hinsichtlich seiner funktionalen Eigenschaften unterschiedlich program­ mierbar ist. Werkseitig ist das audiologische Gerät als Basisversion ausgerüstet, d. h. der IC ist so programmiert, daß das Gerät lediglich geringstmögliche Eigenschaften aufweist. So ein Gerät kann vom Händler zu einem Basispreis vertrieben werden.
Der Händler, der nun im Besitz dieses Basishörgerätes und des Datenträgers ist, kann den Datenträger, insbesondere eine Chipkarte, in ein entsprechendes Lesegerät einbringen und den IC in eine daran angeschlossene Programmierstation hinein­ stecken. Auf einfache Weise hat dann der Zwischenhändler die Möglichkeit, den Hörgeräte IC, der zunächst nur in einer Ba­ sisversion programmiert war, aufwendiger zu programmieren, um beispielsweise aus einem Basis- oder "Low-End-Gerät" ein High-End-Hörgerät zu konfigurieren.
Dies kann auf vorteilhafte Weise kundenangepaßt erfolgen. Das audiologische Gerät muß zur Hochrüstung nicht mehr in das Herstellerwerk zurückgesandt werden, vielmehr kann im direk­ ten Kontakt zwischen Kunden und seinem ihn betreuenden audio­ logischen Fachmann eine Anpassung des Gerätes an die Kunden­ anforderungen erfolgen.
Erfindungsgemäß wird nun eine Ausleseinformation auf den Da­ tenträger geladen, um auf dem Datenträger festzuhalten, was an Software bereits vom Datenträger ausgelesen und in ein Hörgerät einprogrammiert wurde. Der Datenträger kann mit ei­ ner Vielzahl von Programmpaketen bestückt sein, abhängig von der Anzahl der Programmpakete ist auch der Preis des Daten­ trägers.
Der Zwischenhändler hat nun die Möglichkeit, mit Hilfe der Konfigurationsaufrüstungsinformationspakete eine Mehrzahl von identischen ICs hochzurüsten, oder nur ein IC eines Geräte­ typs von einem niedrigen Stand auf einen besonders hohen Stand hochzurüsten.
Jedes Auslesen einer Information von dem Datenträger ver­ braucht einen Teil des Preises. Ist die gesamte Information von dem Datenträger heruntergeladen oder zumindest so viele Softwarepakete heruntergeladen, das der Kaufpreis der Chip­ karte verbraucht ist, muß der Händler einen neuen Datenträger bzw. eine neue Chipkarte kaufen, um weitere Basishörgeräte hochrüsten zu können.
Nach jedem erfolgreichen Konfigurationsvorgang wird die In­ formation auf dem Datenträger so verändert, daß die Anzahl der erlaubten Konfigurationsvorgänge für einen Hörgerätetyp verringert wird.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß auf dem Datenträger ei­ ne Mehrzahl gleicher Pakete von Konfigurationsinformation ab­ gespeichert ist. Dies führt dann dazu, daß identische Update- Schritte an unterschiedlichen Hörgeräten durchgeführt werden können. Es ist aber auch denkbar, daß auf einer Chipkarte oder einem Datenträger mehrere unterschiedliche Programmvari­ anten enthalten sind, so daß der Benutzer der Chipkarte die Möglichkeit hat, zwischen unterschiedlichen Update-Varianten zu wählen. Dabei müssen nicht notwendigerweise alle Programm­ varianten von der Chipkarte heruntergeladen sein, wenn diese verbraucht ist, was ihren Preis anbelangt.
Die noch zur Verfügung stehende Restinformation kann von der Karte abgelesen werden und gesondert angezeigt werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn zu jedem noch zur Verfügung stehen­ den Konfigurationssoftwarpaket eine Richtpreisinformation an­ gezeigt wird.
Grundsätzlich ist es denkbar, daß in der Programmierstation Konfigurationsaufrüstungssoftware oder Abschnitte davon von einem IC eines Hörgerätes auf den Datenträger zurückübertra­ gen werden.
Dies aber nur dann, wenn sichergestellt wird, daß entspre­ chende Software und damit freigeschaltete Funktionen nicht mehr in dem IC des Hörgerätes zur Verfügung steht. Dadurch können fehlerhafte Programmierungen rückgängig gemacht, d. h. auch finanziell storniert werden.
Ferner ist es denkbar, daß der Datenträger mit vom Hersteller Online zur Verfügung gestellten Konfigurationssoftwarepaketen wieder aufladbar ist. In Weiterbildung ist es auch denkbar, daß der Zwischenhändler die Hochrüstung des ICs in der PC- betriebenen Programmierstation ohne einen gesonderten Daten­ träger, d. h. ohne eine Chipkarte vornehmen kann. Er hat die Möglichkeit, per Online-Betrieb direkt vom Hersteller Konfi­ gurationsaufrüstungs-Software in den Datenträger einzulesen, so das Merkmal d) des Patentanspruches 1 in der alternativ formulierten Verfahrensweise benutzt wird.
Anhand der Zeichnungsfigur sind zwei Varianten des Verfahrens dargestellt. Die erste Variante sieht vor, daß in einem Werk Hörgeräte gefertigt und als Basisversion ausgestattet werden und diese Basishörgeräte an Hörgeräteakustiker, OEM-Kunden oder Großkunden vertrieben werden. Diese haben einen PC mit einer Konfigurationsaufrüstungssoftware. Um dort das Basis­ hörgerät hochzurüsten, ist Konfigurationsaufrüstungssoftware erforderlich, die gemäß Alternative A auf einer Chipkarte ge­ speichert sein kann, die der Zwischenhändler beim Hersteller käuflich erwirbt. Es ist gemäß Alternative B auch möglich, das die Software per Online-Betrieb direkt von einer Daten­ bank abgerufen werden kann und in dem PC des Zwischenhändlers eingelesen werden kann, um dort das Basisgerät hochzurüsten.
Die Berechnung von abgerufenen Konfigurationsaufrüstungssoft­ warepaketen per on-line Datenübertragung kann auf übliche Weise erfolgen.

Claims (11)

1. Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaf­ ten eines audiologischen Gerätes, insbesondere eines elektro­ nischen Hörgerätes, mit folgenden Verfahrensmerkmalen:
  • a) Bereitstellen des audiologischen Gerätes, insbesondere des Hörgerätes, mit einem IC, der hinsichtlich seiner funktionalen Eigenschaften unterschiedlich konfigurierbar ist;
  • b) Bereitstellen einer Konfigurationsaufrüstungsinformation in einem geeigneten Datenspeicher;
  • c) Werkseitige Konfiguration des IC des audiologischen Gerä­ tes derart, daß das Gerät in einer Basisversion lediglich geringstmögliche Eigenschaften aufweist und Vertrieb des Gerätes zu einem Basispreis insbesondere an einen Zwi­ schenhändler;
  • d) Werkseitiges Laden von Konfigurationsaufrüstungsinforma­ tion auf einen gesonderten Datenträger und Vertrieb die­ ses geladenen Datenträgers insbesondere an einen Zwi­ schenhändler zu einem Preis, der abhängig von der Art und Anzahl der enthaltenen Konfigurationsaufrüstungsinforma­ tionspakete ist, oder Übertragung von Konfigurationsauf­ rüstungsinformation im Online-Betrieb vom Software- Speicher des Herstellers zu einem Zwischenspeicher einer bei dem Zwischenhändler befindlichen Programmierstation.
  • e) Einbringen des IC des audiologischen Gerätes in die Pro­ grammierstation und zumindest teilweises Einlesen der Konfigurationsaufrüstungsinformation vom gesonderten Da­ tenträger oder Online in die Programmierstation zur Pro­ grammierung und Aufrüstung des IC auf eine kundenangepaß­ te höhere Funktionsstufe;
  • f) ggf. Einlesen und Abspeichern einer Ausleseinformation auf den Datenträger derart, daß das vom Datenträger aus­ gelesen Softwarepaket oder ein Teil oder die gesamte Software kein weiteres Mal vom gesonderten Datenträger ausgelesen und in den IC eines audiologischen Gerätes eingelesen werden kann;
  • g) Vertrieb und Rechnungsstellung des gegenüber der Basis­ version hinsichtlich zusätzlicher funktionaler Eigen­ schaften aufgerüsteten audiologischen Gerätes an den End­ kunden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem gesonderten Datenträger eine Mehrzahl gleicher Pakete von Konfigurationsaufrüstungsinformation abgespeichert ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Konfi­ gurationsaufrüstungsinformation eine Mehrzahl von einzeln ab­ rufbaren Konfigurationsprogrammen umfaßt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die aufrüstende Konfigu­ ration unterschiedlicher audiologischer Geräte bei Verwendung ein und desselben gesonderten Datenträgers.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach einer ersten Anwendung des gesonderten Datenträgers zur Aufrüstung eines audiologischen Gerätes der Inhalt der verbliebenen Kon­ figurationsaufrüstungsinformation auf dem gesonderten Daten­ träger gesondert auslesbar und anzeigbar ist.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zu jedem Konfigurationsaufrüstungsinformationspaket eine Richtpreisin­ formation anzeigbar ist.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Pro­ grammierstation Konfigurationsaufrüstungsinformation vom IC auf den gesonderten Datenträger rückübertragbar ist.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der geson­ derte Datenträger auslesbare Zusatzinformationen umfaßt, wie­ viele audiologische Basisgeräte eines Typs oder mehrerer un­ terschiedlicher Typen in Geräte mit aufgerüsteten funktiona­ len Eigenschaften umkonfiguriert werden können.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der geson­ derte Datenträger über vom Hersteller on-line zur Verfügung gestellte Konfigurationsaufrüstungsinformationspakete wieder aufladbar ist.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konfigu­ rationsaufrüstungsinformation auf dem gesonderten Datenträger kopiergeschützte Software ist.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konfigu­ rationsaufrüstungsinformation auf dem gesonderten Datenträger verschlüsselt ist.
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