DE19949604A1 - Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines audiologischen Gerätes - Google Patents
Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines audiologischen GerätesInfo
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Abstract
Das Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines audiologischen Gerätes in Form eines Hörgerätes sieht zunächst ein Hörgerät mit einem IC vor, der hinsichtlich seiner Eigenschaften unterschiedlich konfigurierbar ist, wozu Konfigurationsaufrüstungsinformation verwendet wird, die entweder über einen gesonderten Datenträger an Zwischenhändler vertrieben wird oder von einem Datenspeicher des Herstellers on-line an eine Programmierstation des Zwischenhändlers übertragen wird. Der Zwischenhändler hat die Möglichkeit, zunächst als Basishörgeräte vorliegende Hörgeräte kundenangepaßt selbst hochzurüsten, wozu er die Konfigurationsinformation nutzt und an den Hörgerätehersteller bezahlt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Konfiguration der
funktionalen Eigenschaften eines audiologischen Gerätes, ins
besondere eines elektronischen Hörgerätes.
Angesprochen sind insbesondere Hörgeräte, deren wesentliche
funktionale Eigenschaften durch einen IC beeinflußt werden.
Abhängig vom IC können unterschiedliche Kanäle gewählt wer
den, verschiedene Funktionsprogramme sind möglich, die Richt
eigenschaften des verwendeten Mikrofons können beeinflußt
werden, eine Selektion oder Rauschunterdrückung ist möglich
und dgl. mehr.
Von der Programmierung, d. h. von der Konfiguration des ver
wendeten IC hängt letztendlich der Hörgerätetyp ab, der als
Endprodukt an den Endkunden, d. h. den Anwender des Hörgerä
tes verkauft wird. Je nach Ausstattung, d. h. abhängig von
der Freischaltung von im IC grundsätzlich vorgesehenen funk
tionalen Eigenschaften, kann grundsätzlich ein und das selbe
Hörgerät entweder als Basisversion vertrieben werden oder als
sehr aufwendig ausgeführtes High-End-Produkt.
Bei der Fertigung eines Hörgerätes nach dem Stand der Technik
wird zunächst ein Hörgerät hergestellt und anschließend werk
seitig konfiguriert, wobei Statusinformationen über Herstel
ler und Hörgerätetyp in den IC des Hörgerätes einprogrammiert
werden. Dadurch wird festgelegt, welche funktionalen Eigen
schaften des IC nach außen sichtbar bzw. hörbar zur Verfügung
gestellt werden. Die fertig konfigurierten Hörgeräte werden
nachfolgend an die Hörgeräteakustiker, Großkunden und dgl.
vertrieben.
Dies hat in nachteiliger Weise zur Folge, daß für jeden un
terschiedlichen Hörgerätetyp ein erheblicher Verwaltungsauf
wand zu treiben ist, insbesondere hinsichtlich der Identifi
kation des Hörgerätes, einer Lagerhaltung, Auftragsbearbei
tung und dgl.. Bei einer stetigen Zunahme von unterschiedli
chen Hörgerätetypen führt dies zu einer beträchtlichen Erhö
hung des logistischen Aufwandes.
Außerdem ist der Hörgeräteakustiker nicht in der Lage, her
kömmliche Hörgeräte mit zusätzlichen Eigenschaften zu verse
hen, die von einem Basisgerät auf ein höherwertigeres Gerät
hochgerüstet werden. Der Hörgeräteakustiker mußte bei stei
genden Anforderungen des Endkunden immer ein neues Hörgerät
eines anderen Typs beim Hersteller bestellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzu
geben, durch welches audiologische Geräte, insbesondere Hör
geräte auf einfachere Weise an die Bedürfnisse des Benutzers
anpaßbar sind und mit dem organisatorischer Vertriebsaufwand
reduziert wird. Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit
den Merkmalen a-g des Patentanpruches 1 gelöst. Vorteilhaf
te Verfahrensvarianten und Weiterbildungen ergeben sich aus
den Unteransprüchen 2-11.
Als Kern des Verfahrens wird es angesehen, daß parallel zu
dem audiologischen Gerät ein gesonderter Datenträger angebo
ten wird, auf dem Konfigurationsaufrüstungsinformation sowie
erforderlichenfalls begleitende Software wie Hilfsstellungs
anweisungen und dgl. enthalten ist.
Das audiologische Gerät weist einen IC auf, der hinsichtlich
seiner funktionalen Eigenschaften unterschiedlich program
mierbar ist. Werkseitig ist das audiologische Gerät als Basisversion
ausgerüstet, d. h. der IC ist so programmiert, daß
das Gerät lediglich geringstmögliche Eigenschaften aufweist.
So ein Gerät kann vom Händler zu einem Basispreis vertrieben
werden.
Der Händler, der nun im Besitz dieses Basishörgerätes und des
Datenträgers ist, kann den Datenträger, insbesondere eine
Chipkarte, in ein entsprechendes Lesegerät einbringen und den
IC in eine daran angeschlossene Programmierstation hinein
stecken. Auf einfache Weise hat dann der Zwischenhändler die
Möglichkeit, den Hörgeräte IC, der zunächst nur in einer Ba
sisversion programmiert war, aufwendiger zu programmieren, um
beispielsweise aus einem Basis- oder "Low-End-Gerät" ein
High-End-Hörgerät zu konfigurieren.
Dies kann auf vorteilhafte Weise kundenangepaßt erfolgen. Das
audiologische Gerät muß zur Hochrüstung nicht mehr in das
Herstellerwerk zurückgesandt werden, vielmehr kann im direk
ten Kontakt zwischen Kunden und seinem ihn betreuenden audio
logischen Fachmann eine Anpassung des Gerätes an die Kunden
anforderungen erfolgen.
Erfindungsgemäß wird nun eine Ausleseinformation auf den Da
tenträger geladen, um auf dem Datenträger festzuhalten, was
an Software bereits vom Datenträger ausgelesen und in ein
Hörgerät einprogrammiert wurde. Der Datenträger kann mit ei
ner Vielzahl von Programmpaketen bestückt sein, abhängig von
der Anzahl der Programmpakete ist auch der Preis des Daten
trägers.
Der Zwischenhändler hat nun die Möglichkeit, mit Hilfe der
Konfigurationsaufrüstungsinformationspakete eine Mehrzahl von
identischen ICs hochzurüsten, oder nur ein IC eines Geräte
typs von einem niedrigen Stand auf einen besonders hohen
Stand hochzurüsten.
Jedes Auslesen einer Information von dem Datenträger ver
braucht einen Teil des Preises. Ist die gesamte Information
von dem Datenträger heruntergeladen oder zumindest so viele
Softwarepakete heruntergeladen, das der Kaufpreis der Chip
karte verbraucht ist, muß der Händler einen neuen Datenträger
bzw. eine neue Chipkarte kaufen, um weitere Basishörgeräte
hochrüsten zu können.
Nach jedem erfolgreichen Konfigurationsvorgang wird die In
formation auf dem Datenträger so verändert, daß die Anzahl
der erlaubten Konfigurationsvorgänge für einen Hörgerätetyp
verringert wird.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß auf dem Datenträger ei
ne Mehrzahl gleicher Pakete von Konfigurationsinformation ab
gespeichert ist. Dies führt dann dazu, daß identische Update-
Schritte an unterschiedlichen Hörgeräten durchgeführt werden
können. Es ist aber auch denkbar, daß auf einer Chipkarte
oder einem Datenträger mehrere unterschiedliche Programmvari
anten enthalten sind, so daß der Benutzer der Chipkarte die
Möglichkeit hat, zwischen unterschiedlichen Update-Varianten
zu wählen. Dabei müssen nicht notwendigerweise alle Programm
varianten von der Chipkarte heruntergeladen sein, wenn diese
verbraucht ist, was ihren Preis anbelangt.
Die noch zur Verfügung stehende Restinformation kann von der
Karte abgelesen werden und gesondert angezeigt werden. Dabei
ist es vorteilhaft, wenn zu jedem noch zur Verfügung stehen
den Konfigurationssoftwarpaket eine Richtpreisinformation an
gezeigt wird.
Grundsätzlich ist es denkbar, daß in der Programmierstation
Konfigurationsaufrüstungssoftware oder Abschnitte davon von
einem IC eines Hörgerätes auf den Datenträger zurückübertra
gen werden.
Dies aber nur dann, wenn sichergestellt wird, daß entspre
chende Software und damit freigeschaltete Funktionen nicht
mehr in dem IC des Hörgerätes zur Verfügung steht. Dadurch
können fehlerhafte Programmierungen rückgängig gemacht, d. h.
auch finanziell storniert werden.
Ferner ist es denkbar, daß der Datenträger mit vom Hersteller
Online zur Verfügung gestellten Konfigurationssoftwarepaketen
wieder aufladbar ist. In Weiterbildung ist es auch denkbar,
daß der Zwischenhändler die Hochrüstung des ICs in der PC-
betriebenen Programmierstation ohne einen gesonderten Daten
träger, d. h. ohne eine Chipkarte vornehmen kann. Er hat die
Möglichkeit, per Online-Betrieb direkt vom Hersteller Konfi
gurationsaufrüstungs-Software in den Datenträger einzulesen,
so das Merkmal d) des Patentanspruches 1 in der alternativ
formulierten Verfahrensweise benutzt wird.
Anhand der Zeichnungsfigur sind zwei Varianten des Verfahrens
dargestellt. Die erste Variante sieht vor, daß in einem Werk
Hörgeräte gefertigt und als Basisversion ausgestattet werden
und diese Basishörgeräte an Hörgeräteakustiker, OEM-Kunden
oder Großkunden vertrieben werden. Diese haben einen PC mit
einer Konfigurationsaufrüstungssoftware. Um dort das Basis
hörgerät hochzurüsten, ist Konfigurationsaufrüstungssoftware
erforderlich, die gemäß Alternative A auf einer Chipkarte ge
speichert sein kann, die der Zwischenhändler beim Hersteller
käuflich erwirbt. Es ist gemäß Alternative B auch möglich,
das die Software per Online-Betrieb direkt von einer Daten
bank abgerufen werden kann und in dem PC des Zwischenhändlers
eingelesen werden kann, um dort das Basisgerät hochzurüsten.
Die Berechnung von abgerufenen Konfigurationsaufrüstungssoft
warepaketen per on-line Datenübertragung kann auf übliche
Weise erfolgen.
Claims (11)
1. Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaf
ten eines audiologischen Gerätes, insbesondere eines elektro
nischen Hörgerätes, mit folgenden Verfahrensmerkmalen:
- a) Bereitstellen des audiologischen Gerätes, insbesondere des Hörgerätes, mit einem IC, der hinsichtlich seiner funktionalen Eigenschaften unterschiedlich konfigurierbar ist;
- b) Bereitstellen einer Konfigurationsaufrüstungsinformation in einem geeigneten Datenspeicher;
- c) Werkseitige Konfiguration des IC des audiologischen Gerä tes derart, daß das Gerät in einer Basisversion lediglich geringstmögliche Eigenschaften aufweist und Vertrieb des Gerätes zu einem Basispreis insbesondere an einen Zwi schenhändler;
- d) Werkseitiges Laden von Konfigurationsaufrüstungsinforma tion auf einen gesonderten Datenträger und Vertrieb die ses geladenen Datenträgers insbesondere an einen Zwi schenhändler zu einem Preis, der abhängig von der Art und Anzahl der enthaltenen Konfigurationsaufrüstungsinforma tionspakete ist, oder Übertragung von Konfigurationsauf rüstungsinformation im Online-Betrieb vom Software- Speicher des Herstellers zu einem Zwischenspeicher einer bei dem Zwischenhändler befindlichen Programmierstation.
- e) Einbringen des IC des audiologischen Gerätes in die Pro grammierstation und zumindest teilweises Einlesen der Konfigurationsaufrüstungsinformation vom gesonderten Da tenträger oder Online in die Programmierstation zur Pro grammierung und Aufrüstung des IC auf eine kundenangepaß te höhere Funktionsstufe;
- f) ggf. Einlesen und Abspeichern einer Ausleseinformation auf den Datenträger derart, daß das vom Datenträger aus gelesen Softwarepaket oder ein Teil oder die gesamte Software kein weiteres Mal vom gesonderten Datenträger ausgelesen und in den IC eines audiologischen Gerätes eingelesen werden kann;
- g) Vertrieb und Rechnungsstellung des gegenüber der Basis version hinsichtlich zusätzlicher funktionaler Eigen schaften aufgerüsteten audiologischen Gerätes an den End kunden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem
gesonderten Datenträger eine Mehrzahl gleicher Pakete von
Konfigurationsaufrüstungsinformation abgespeichert ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Konfi
gurationsaufrüstungsinformation eine Mehrzahl von einzeln ab
rufbaren Konfigurationsprogrammen umfaßt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch die aufrüstende Konfigu
ration unterschiedlicher audiologischer Geräte bei Verwendung
ein und desselben gesonderten Datenträgers.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß nach einer
ersten Anwendung des gesonderten Datenträgers zur Aufrüstung
eines audiologischen Gerätes der Inhalt der verbliebenen Kon
figurationsaufrüstungsinformation auf dem gesonderten Daten
träger gesondert auslesbar und anzeigbar ist.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zu jedem
Konfigurationsaufrüstungsinformationspaket eine Richtpreisin
formation anzeigbar ist.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Pro
grammierstation Konfigurationsaufrüstungsinformation vom IC
auf den gesonderten Datenträger rückübertragbar ist.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der geson
derte Datenträger auslesbare Zusatzinformationen umfaßt, wie
viele audiologische Basisgeräte eines Typs oder mehrerer un
terschiedlicher Typen in Geräte mit aufgerüsteten funktiona
len Eigenschaften umkonfiguriert werden können.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der geson
derte Datenträger über vom Hersteller on-line zur Verfügung
gestellte Konfigurationsaufrüstungsinformationspakete wieder
aufladbar ist.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Konfigu
rationsaufrüstungsinformation auf dem gesonderten Datenträger
kopiergeschützte Software ist.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Konfigu
rationsaufrüstungsinformation auf dem gesonderten Datenträger
verschlüsselt ist.
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