DE19949604B4 - Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines Hörgeräts - Google Patents
Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines Hörgeräts Download PDFInfo
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Abstract
Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines elektronischen Hörgerätes mit folgenden Verfahrensmerkmalen:
a) Bereitstellen des Hörgerätes mit einem IC, der hinsichtlich seiner funktionalen Eigenschaften zwischen einer Basisversion mit Basiseigenschaften und einer High-End-Version mit erweiterten Eigenschaften konfigurierbar ist;
b) Bereitstellen einer Konfigurationsaufrüstungsinformation in einem geeigneten Datenspeicher;
c) Konfiguration des IC des Hörgerätes durch den Hörgeräte-Hersteller derart, daß das Gerät in einer Basisversion vorliegt, in der lediglich Basiseigenschaften freigeschaltet sind;
d) Bereitstellen von Konfigurationsaufrüstungsinformation auf einem gesonderten Datenträger durch den Hörgeräte-Hersteller oder Übertragung von Konfigurationsaufrüstungsinformation im Online-Betrieb von einem Software-Speicher des Hörgeräte-Herstellers zu einer Programmierstation.
e) Einbringen des IC des Hörgerätes in die Programmierstation und Einlesen der Konfigurationsaufrüstungsinformation vom gesonderten Datenträger oder Online in die Programmierstation zur Programmierung und Aufrüstung des IC auf eine höhere Funktionsstufe, in der gegenüber der Basisversion weitere Funktionen freigeschaltet sind;
f) Einlesen und Abspeichern einer Ausleseinformation auf den Datenträger für den...
a) Bereitstellen des Hörgerätes mit einem IC, der hinsichtlich seiner funktionalen Eigenschaften zwischen einer Basisversion mit Basiseigenschaften und einer High-End-Version mit erweiterten Eigenschaften konfigurierbar ist;
b) Bereitstellen einer Konfigurationsaufrüstungsinformation in einem geeigneten Datenspeicher;
c) Konfiguration des IC des Hörgerätes durch den Hörgeräte-Hersteller derart, daß das Gerät in einer Basisversion vorliegt, in der lediglich Basiseigenschaften freigeschaltet sind;
d) Bereitstellen von Konfigurationsaufrüstungsinformation auf einem gesonderten Datenträger durch den Hörgeräte-Hersteller oder Übertragung von Konfigurationsaufrüstungsinformation im Online-Betrieb von einem Software-Speicher des Hörgeräte-Herstellers zu einer Programmierstation.
e) Einbringen des IC des Hörgerätes in die Programmierstation und Einlesen der Konfigurationsaufrüstungsinformation vom gesonderten Datenträger oder Online in die Programmierstation zur Programmierung und Aufrüstung des IC auf eine höhere Funktionsstufe, in der gegenüber der Basisversion weitere Funktionen freigeschaltet sind;
f) Einlesen und Abspeichern einer Ausleseinformation auf den Datenträger für den...
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines Hörgerätes.
- Angesprochen sind insbesondere Hörgeräte, deren wesentliche funktionale Eigenschaften durch einen IC beeinflußt werden. Abhängig vom IC können unterschiedliche Kanäle gewählt werden, verschiedene Funktionsprogramme sind möglich, die Richteigenschaften des verwendeten Mikrofons können beeinflußt werden, eine Selektion oder Rauschunterdrückung ist möglich und dgl. mehr.
- Von der Programmierung, d. h. von der Konfiguration des verwendeten IC hängt letztendlich der Hörgerätetyp ab, der als Endprodukt an den Endkunden, d. h. den Anwender des Hörgerätes verkauft wird. Je nach Ausstattung, d. h. abhängig von der Freischaltung von im IC grundsätzlich vorgesehenen funktionalen Eigenschaften, kann grundsätzlich ein und das selbe Hörgerät entweder als Basisversion vertrieben werden oder als sehr aufwendig ausgeführtes High-End-Produkt.
- Aus der
DE 196 00 234 A1 ist ein Verfahren zum Einstellen von Hörgeräten bekannt, bei dem das Hörgerät über eine vom Hersteller programmierte Grundeinstellung verfügt. Dazu liefert der Hersteller entweder ONLINE über eine ISDN-Telefonleitung oder per Diskette weitere Programme, die entweder als Standardprogramme zur Verfügung gestellt werden oder die der Hörgerätehersteller in Abhängigkeit von dem audiologischen Befund des Patienten speziell erstellt hat. - Bei der Fertigung eines Hörgerätes nach dem Stand der Technik wird zunächst ein Hörgerät hergestellt und anschließend werkseitig konfiguriert, wobei Statusinformationen über Hersteller und Hörgerätetyp in den IC des Hörgerätes einprogrammiert werden. Dadurch wird festgelegt, welche funktionalen Eigenschaften des IC nach außen sichtbar bzw. hörbar zur Verfügung gestellt werden. Die fertig konfigurierten Hörgeräte werden nachfolgend an die Hörgeräteakustiker, Großkunden und dgl. vertrieben.
- Dies hat in nachteiliger Weise zur Folge, daß für jeden unterschiedlichen Hörgerätetyp ein erheblicher Verwaltungsaufwand zu treiben ist, insbesondere hinsichtlich der Identifikation des Hörgerätes, einer Lagerhaltung, Auftragsbearbeitung und dgl.. Bei einer stetigen Zunahme von unterschiedlichen Hörgerätetypen führt dies zu einer beträchtlichen Erhöhung des logistischen Aufwandes.
- Außerdem ist der Hörgeräteakustiker nicht in der Lage, herkömmliche Hörgeräte mit zusätzlichen Eigenschaften zu versehen, die von einem Basisgerät auf ein höherwertigeres Gerät hochgerüstet werden. Der Hörgeräteakustiker mußte bei steigenden Anforderungen des Endkunden immer ein neues Hörgerät eines anderen Typs beim Hersteller bestellen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem organisatorischer Vertriebsaufwand reduziert wird. Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen a – f des Patentanpruches 1 gelöst. Vorteilhafte Verfahrensvarianten und Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 – 11.
- Als Kern des Verfahrens wird es angesehen, daß parallel zu dem Hörgerät ein gesonderter Datenträger angeboten wird, auf dem Konfigurationsaufrüstungsinformation sowie erforderlichenfalls begleitende Software wie Hilfsstellungsanweisungen und dgl. enthalten ist.
- Das Hörgerät weist einen IC auf, der hinsichtlich seiner funktionalen Eigenschaften unterschiedlich programmierbar ist. Werkseitig ist das Hörgerät als Basisversion ausgerüstet, d. h. der IC ist so programmiert, daß das Hörgerät lediglich geringstmögliche Eigenschaften aufweist. So ein Hörgerät kann vom Händler zu einem Basispreis vertrieben werden.
- Der Händler, der nun im Besitz dieses Basishörgerätes und des Datenträgers ist, kann den Datenträger, insbesondere eine Chipkarte, in ein entsprechendes Lesegerät einbringen und den IC in eine daran angeschlossene Programmierstation hineinstecken. Auf einfache Weise hat dann der Zwischenhändler die Möglichkeit, den Hörgeräte IC, der zunächst nur in einer Basisversion programmiert war, aufwendiger zu programmieren, um beispielsweise aus einem Basis- oder „Low-End-Gerät" ein High-End-Hörgerät zu konfigurieren.
- Dies kann auf vorteilhafte Weise kundenangepaßt erfolgen. Das Hörgerät muß zur Hochrüstung nicht mehr in das Herstellerwerk zurückgesandt werden, vielmehr kann im direkten Kontakt zwischen Kunden und seinem ihn betreuenden audiologischen Fachmann eine Anpassung des Gerätes an die Kundenanforderungen erfolgen.
- Erfindungsgemäß wird nun eine Ausleseinformation auf den Datenträger geladen, um auf dem Datenträger festzuhalten, was an Software bereits vom Datenträger ausgelesen und in ein Hörgerät einprogrammiert wurde. Der Datenträger kann mit einer Vielzahl von Programmpaketen bestückt sein, abhängig von der Anzahl der Programmpakete ist auch der Preis des Datenträgers.
- Der Zwischenhändler hat nun die Möglichkeit, mit Hilfe der Konfigurationsaufrüstungsinformationspakete eine Mehrzahl von identischen ICs hochzurüsten, oder nur ein IC eines Gerätetyps von einem niedrigen Stand auf einen besonders hohen Stand hochzurüsten.
- Jedes Auslesen einer Information von dem Datenträger verbraucht einen Teil des Preises. Ist die gesamte Information von dem Datenträger heruntergeladen oder zumindest so viele Softwarepakete heruntergeladen, das der Kaufpreis der Chipkarte verbraucht ist, muß der Händler einen neuen Datenträger bzw. eine neue Chipkarte kaufen, um weitere Basishörgeräte hochrüsten zu können.
- Nach jedem erfolgreichen Konfigurationsvorgang wird die Information auf dem Datenträger so verändert, daß die Anzahl der erlaubten Konfigurationsvorgänge für einen Hörgerätetyp verringert wird.
- Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß auf dem Datenträger eine Mehrzahl gleicher Pakete von Konfigurationsinformation abgespeichert ist. Dies führt dann dazu, daß identische Update-Schritte an unterschiedlichen Hörgeräten durchgeführt werden können. Es ist aber auch denkbar, daß auf einer Chipkarte oder einem Datenträger mehrere unterschiedliche Programmvarianten enthalten sind, so daß der Benutzer der Chipkarte die Möglichkeit hat, zwischen unterschiedlichen Update-Varianten zu wählen. Dabei müssen nicht notwendigerweise alle Programmvarianten von der Chipkarte heruntergeladen sein, wenn diese verbraucht ist, was ihren Preis anbelangt.
- Die noch zur Verfügung stehende Restinformation kann von der Karte abgelesen werden und gesondert angezeigt werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn zu jedem noch zur Verfügung stehenden Konfigurationssoftwarpaket eine Richtpreisinformation angezeigt wird.
- Grundsätzlich ist es denkbar, daß in der Programmierstation Konfigurationsaufrüstungssoftware oder Abschnitte davon von einem IC eines Hörgerätes auf den Datenträger zurückübertragen werden.
- Dies aber nur dann, wenn sichergestellt wird, daß entsprechende Software und damit freigeschaltete Funktionen nicht mehr in dem IC des Hörgerätes zur Verfügung steht. Dadurch können fehlerhafte Programmierungen rückgängig gemacht, d. h. auch finanziell storniert werden.
- Ferner ist es denkbar, daß der Datenträger mit vom Hersteller Online zur Verfügung gestellten Konfigurationssoftwarepaketen wieder aufladbar ist. In Weiterbildung ist es auch denkbar, daß der Zwischenhändler die Hochrüstung des ICs in der PCbetriebenen Programmierstation ohne einen gesonderten Datenträger, d. h. ohne eine Chipkarte vornehmen kann. Er hat die Möglichkeit, per Online-Betrieb direkt vom Hersteller Konfigurationsaufrüstungs-Software in den Datenträger einzulesen, so das Merkmal d) des Patentanspruches 1 in der alternativ formulierten Verfahrensweise benutzt wird.
- Anhand der Zeichnungsfigur sind zwei Varianten des Verfahrens dargestellt. Die erste Variante sieht vor, daß in einem Werk Hörgeräte gefertigt und als Basisversion ausgestattet werden und diese Basishörgeräte an Hörgeräteakustiker, OEM-Kunden oder Großkunden vertrieben werden. Diese haben einen PC mit einer Konfigurationsaufrüstungssoftware. Um dort das Basishörgerät hochzurüsten, ist Konfigurationsaufrüstungssoftware erforderlich, die gemäß Alternative A auf einer Chipkarte gespeichert sein kann, die der Zwischenhändler beim Hersteller käuflich erwirbt. Es ist gemäß Alternative B auch möglich, das die Software per Online-Betrieb direkt von einer Datenbank abgerufen werden kann und in dem PC des Zwischenhändlers eingelesen werden kann, um dort das Basisgerät hochzurüsten.
- Die Berechnung von abgerufenen Konfigurationsaufrüstungssoftwarepaketen per on-line Datenübertragung kann auf übliche Weise erfolgen.
Claims (11)
- Verfahren zur Konfiguration der funktionalen Eigenschaften eines elektronischen Hörgerätes mit folgenden Verfahrensmerkmalen: a) Bereitstellen des Hörgerätes mit einem IC, der hinsichtlich seiner funktionalen Eigenschaften zwischen einer Basisversion mit Basiseigenschaften und einer High-End-Version mit erweiterten Eigenschaften konfigurierbar ist; b) Bereitstellen einer Konfigurationsaufrüstungsinformation in einem geeigneten Datenspeicher; c) Konfiguration des IC des Hörgerätes durch den Hörgeräte-Hersteller derart, daß das Gerät in einer Basisversion vorliegt, in der lediglich Basiseigenschaften freigeschaltet sind; d) Bereitstellen von Konfigurationsaufrüstungsinformation auf einem gesonderten Datenträger durch den Hörgeräte-Hersteller oder Übertragung von Konfigurationsaufrüstungsinformation im Online-Betrieb von einem Software-Speicher des Hörgeräte-Herstellers zu einer Programmierstation. e) Einbringen des IC des Hörgerätes in die Programmierstation und Einlesen der Konfigurationsaufrüstungsinformation vom gesonderten Datenträger oder Online in die Programmierstation zur Programmierung und Aufrüstung des IC auf eine höhere Funktionsstufe, in der gegenüber der Basisversion weitere Funktionen freigeschaltet sind; f) Einlesen und Abspeichern einer Ausleseinformation auf den Datenträger für den Fall, daß das vom Datenträger ausgelesene Softwarepaket oder ein Teil oder die gesamte Software kein weiteres Mal vom gesonderten Datenträger ausge lesen und in den IC eines Hörgerätes eingelesen werden soll.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem gesonderten Datenträger eine Mehrzahl gleicher Pakete von Konfigurationsaufrüstungsinformation abgespeichert ist.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Konfigurationsaufrüstungsinformation eine Mehrzahl von einzeln abrufbaren Konfigurationsprogrammen umfaßt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die aufrüstende Konfiguration unterschiedlicher Hörgeräte bei Verwendung ein und desselben gesonderten Datenträgers.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach einer ersten Anwendung des gesonderten Datenträgers zur Aufrüstung eines Hörgerätes der Inhalt der verbliebenen Konfigurationsaufrüstungsinformation auf dem gesonderten Datenträger gesondert auslesbar und anzeigbar ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zu jedem Konfigurationsaufrüstungsinformationspaket eine Richtpreisinformation anzeigbar ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Programmierstation Konfigurationsaufrüstungsinformation vom IC auf den gesonderten Datenträger rückübertragbar ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der gesonderte Datenträger auslesbare Zusatzinformationen umfaßt, wieviele Basisgeräte eines Typs oder mehrerer unterschiedli cher Typen in Geräte mit aufgerüsteten funktionalen Eigenschaften umkonfiguriert werden können.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der gesonderte Datenträger über vom Hersteller on-line zur Verfügung gestellte Konfigurationsaufrüstungsinformationspakete wieder aufladbar ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konfigurationsaufrüstungsinformation auf dem gesonderten Datenträger kopiergeschützte Software ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konfigurationsaufrüstungsinformation auf dem gesonderten Datenträger verschlüsselt ist.
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