DE20018953U1 - Steuerungsgerät für Eingabebildschirme - Google Patents

Steuerungsgerät für Eingabebildschirme

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DE20018953U1
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C21/00Navigation; Navigational instruments not provided for in groups G01C1/00 - G01C19/00
    • G01C21/26Navigation; Navigational instruments not provided for in groups G01C1/00 - G01C19/00 specially adapted for navigation in a road network
    • G01C21/34Route searching; Route guidance
    • G01C21/36Input/output arrangements for on-board computers
    • G01C21/3664Details of the user input interface, e.g. buttons, knobs or sliders, including those provided on a touch screen; remote controllers; input using gestures
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09BEDUCATIONAL OR DEMONSTRATION APPLIANCES; APPLIANCES FOR TEACHING, OR COMMUNICATING WITH, THE BLIND, DEAF OR MUTE; MODELS; PLANETARIA; GLOBES; MAPS; DIAGRAMS
    • G09B29/00Maps; Plans; Charts; Diagrams, e.g. route diagram
    • G09B29/10Map spot or coordinate position indicators; Map reading aids
    • G09B29/106Map spot or coordinate position indicators; Map reading aids using electronic means

Description

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Claims (14)

1. Steuerungsgerät für Eingabebildschirme, das in einem Fahrzeug eingebaut ist und aufgebaut ist, eine vorbestimmte Betätigungen, die durch eine Bedienperson ausgeführt wird, auf der Grundlage von durch eine Anzeigevorrichtung (10) angezeigten Informationen als Bedienpersonführung einzugeben, und durch die Anzeigevorrichtung (10) anzuzeigende Informationen bei Eingabe der Bedienpersonführung zu ändern, gekennzeichnet durch
eine Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) zur Verhinderung, dass die durch die Bedienperson ausgeführte Betätigung als Bedienpersonführung eingegeben wird, bei Erfüllung einer vorbestimmten Bedingung und
eine Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum Widerrufen der Verhinderung der Eingabe der vorbestimmten Betätigung, die durch die Bedienperson ausgeführt wird, als die Bedienpersonführung, falls eine vorbestimmte Zeitdauer seit der Verhinderung der Eingabe der vorbestimmten Betätigung, die durch die Bedienperson ausgeführt wird, als Bedienpersonführung verstrichen ist.
2. Steuerungsgerät nach Anspruch 1, wobei die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit von durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigten Informationen zu entscheiden, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
3. Steuerungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, mit
einer ersten Betätigungsvorrichtung (20) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten ersten Handlung und
einer zweiten Betätigungsvorrichtung (32) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten zweiten Handlung, wobei sich die zweite Handlung von der ersten Handlung unterscheidet,
wobei die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) in Abhängigkeit davon, ob die vorbestimmte Betätigung durch die erste Betätigungsvorrichtung (20) oder durch die zweite Betätigungsvorrichtung (32) ausgeführt wird, entscheidet, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
4. Steuerungsgerät für Eingabebildschirme, das in einem Fahrzeug eingebaut ist, mit einer
Bildschirmsteuerungsvorrichtung (31) zur Veranlassung einer Anzeigevorrichtung (10), eine Vielzahl von Pseudoschaltern umfassende Informationen anzuzeigen, sowie zur Änderung der durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigten Informationen in Informationen, die dem betätigten Pseudoschalter entsprechen, und einer Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) zur Aufhebung der Betätigung des Pseudoschalters bei Erfüllung einer vorbestimmten Bedingung und zur Verhinderung, dass durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigte Informationen auf der Grundlage der Betätigung geändert werden, dadurch gekennzeichnet, dass
die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit der Anzahl der Pseudoschalter, die in den durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigten Informationen beinhaltet sind, zu entscheiden, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
5. Steuerungsgerät nach Anspruch 4, mit einer Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters, falls eine vorbestimmte Zeitdauer seit dem Beginn der Aufhebung der Betätigung durch die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) verstrichen ist.
6. Steuerungsgerät nach Anspruch 4, mit einer Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters durch die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31), falls das Fahrzeug gestoppt hat.
7. Steuerungsgerät nach Anspruch 4, mit
einer ersten Betätigungsvorrichtung (20) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten ersten Handlung und
einer zweiten Betätigungsvorrichtung (32) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten zweiten Handlung, wobei sich die zweite Handlung von der ersten Handlung unterscheidet,
wobei die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit davon, ob die vorbestimmte Betätigung durch die erste Betätigungsvorrichtung (20) oder durch die zweite Betätigungsvorrichtung (32) ausgeführt wird, zu entscheiden, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
8. Steuerungsgerät für Eingabebildschirme, das in einem Fahrzeug eingebaut ist und aufgebaut ist, eine Anzeigevorrichtung (10) zu veranlassen, eine Vielzahl von Pseudoschaltern beinhaltende Informationen anzuzeigen, und die Anzeigevorrichtung (10) zu veranlassen, neue Informationen anzuzeigen, die einem der Pseudoschalter entsprechen, der selektiv betätigt worden ist, gekennzeichnet durch
eine Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31) zur Schätzung einer von einer Bedienperson zur Betrachtung der angezeigten Informationen benötigten Zeitdauer, um einen der in den angezeigten Informationen beinhalteten Pseudoschalter zu betätigen, während einer Zeitdauer von einem Start zu einem Stopp des Fahrzeugs, zur Schätzung einer von der Bedienperson zur Betrachtung der neu angezeigten Informationen benötigten Zeitdauer, um einen aus einer Vielzahl von in den neu angezeigten Informationen beinhalteten Pseudoschaltern zu betätigen, sowie zur Berechnung einer Summe der geschätzten Zeitdauern und
eine Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) zur Aufhebung einer durch die Bedienperson ausgeführten Betätigung zur Auswahl eines aus einer Vielzahl von in den neu angezeigten Informationen beinhalteten Pseudoschaltern, falls die Summenzeitdauer größer als eine Referenzzeitdauer ist, und zur Verhinderung, dass neue Informationen, die dem betätigten Pseudoschalter entsprechen, durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigt werden.
9. Steuerungsgerät nach Anspruch 8, mit einer Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters, falls eine vorbestimmte Zeitdauer seit dem Beginn der Aufhebung der Betätigung durch die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) verstrichen ist.
10. Steuerungsgerät nach Anspruch 8, mit einer Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters durch die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31), falls das Fahrzeug gestoppt hat.
11. Steuerungsgerät nach Anspruch 8, mit einer Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters durch die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31), falls eine vorbestimmte Zeitdauer seit dem Beginn der Aufhebung verstrichen ist oder falls das Fahrzeug gestoppt hat.
12. Steuerungsgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei die Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, die Summenzeitdauer für Tnformationen zu berechnen, die nach einem Widerrufen der Aufhebung der Betätigung angezeigt werden.
13. Steuerungsgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei die Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, eine zur Betrachtung der angezeigten Informationen erforderliche Zeitdauer in Abhängigkeit der Anzahl der in den Informationen beinhalteten Pseudoschalter zu schätzen.
14. Steuerungsgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 13, mit
einer ersten Betätigungsvorrichtung (20) zur Ausführung einer Betätigung des Pseudoschalters auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten ersten Handlung und
einer zweiten Betätigungsvorrichtung (32) zur Ausführung einer Betätigung des Pseudoschalters auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten zweiten Handlung, wobei sich die zweite Handlung von der ersten Handlung unterscheidet,
wobei die Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit davon, ob die Betätigung des Pseudoschalters durch die erste
Betätigungsvorrichtung (20) oder durch die zweite Betätigungsvorrichtung (32) ausgeführt wird, eine zur Betrachtung der Informationen erforderliche Zeitdauer zu schätzen.
DE20018953U 2000-08-25 2000-11-07 Steuerungsgerät für Eingabebildschirme Expired - Lifetime DE20018953U1 (de)

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