DE20018953U1 - Steuerungsgerät für Eingabebildschirme - Google Patents
Steuerungsgerät für EingabebildschirmeInfo
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- G01C21/34—Route searching; Route guidance
- G01C21/36—Input/output arrangements for on-board computers
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-
- G—PHYSICS
- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
- G09B—EDUCATIONAL OR DEMONSTRATION APPLIANCES; APPLIANCES FOR TEACHING, OR COMMUNICATING WITH, THE BLIND, DEAF OR MUTE; MODELS; PLANETARIA; GLOBES; MAPS; DIAGRAMS
- G09B29/00—Maps; Plans; Charts; Diagrams, e.g. route diagram
- G09B29/10—Map spot or coordinate position indicators; Map reading aids
- G09B29/106—Map spot or coordinate position indicators; Map reading aids using electronic means
Description
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Claims (14)
1. Steuerungsgerät für Eingabebildschirme, das in einem
Fahrzeug eingebaut ist und aufgebaut ist, eine
vorbestimmte Betätigungen, die durch eine Bedienperson
ausgeführt wird, auf der Grundlage von durch eine
Anzeigevorrichtung (10) angezeigten Informationen als
Bedienpersonführung einzugeben, und durch die
Anzeigevorrichtung (10) anzuzeigende Informationen bei
Eingabe der Bedienpersonführung zu ändern, gekennzeichnet
durch
eine Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) zur Verhinderung, dass die durch die Bedienperson ausgeführte Betätigung als Bedienpersonführung eingegeben wird, bei Erfüllung einer vorbestimmten Bedingung und
eine Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum Widerrufen der Verhinderung der Eingabe der vorbestimmten Betätigung, die durch die Bedienperson ausgeführt wird, als die Bedienpersonführung, falls eine vorbestimmte Zeitdauer seit der Verhinderung der Eingabe der vorbestimmten Betätigung, die durch die Bedienperson ausgeführt wird, als Bedienpersonführung verstrichen ist.
eine Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) zur Verhinderung, dass die durch die Bedienperson ausgeführte Betätigung als Bedienpersonführung eingegeben wird, bei Erfüllung einer vorbestimmten Bedingung und
eine Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum Widerrufen der Verhinderung der Eingabe der vorbestimmten Betätigung, die durch die Bedienperson ausgeführt wird, als die Bedienpersonführung, falls eine vorbestimmte Zeitdauer seit der Verhinderung der Eingabe der vorbestimmten Betätigung, die durch die Bedienperson ausgeführt wird, als Bedienpersonführung verstrichen ist.
2. Steuerungsgerät nach Anspruch 1, wobei die
Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in
Abhängigkeit von durch die Anzeigevorrichtung (10)
angezeigten Informationen zu entscheiden, ob die
vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
3. Steuerungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, mit
einer ersten Betätigungsvorrichtung (20) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten ersten Handlung und
einer zweiten Betätigungsvorrichtung (32) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten zweiten Handlung, wobei sich die zweite Handlung von der ersten Handlung unterscheidet,
wobei die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) in Abhängigkeit davon, ob die vorbestimmte Betätigung durch die erste Betätigungsvorrichtung (20) oder durch die zweite Betätigungsvorrichtung (32) ausgeführt wird, entscheidet, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
einer ersten Betätigungsvorrichtung (20) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten ersten Handlung und
einer zweiten Betätigungsvorrichtung (32) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten zweiten Handlung, wobei sich die zweite Handlung von der ersten Handlung unterscheidet,
wobei die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) in Abhängigkeit davon, ob die vorbestimmte Betätigung durch die erste Betätigungsvorrichtung (20) oder durch die zweite Betätigungsvorrichtung (32) ausgeführt wird, entscheidet, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
4. Steuerungsgerät für Eingabebildschirme, das in einem
Fahrzeug eingebaut ist, mit einer
Bildschirmsteuerungsvorrichtung (31) zur Veranlassung einer Anzeigevorrichtung (10), eine Vielzahl von Pseudoschaltern umfassende Informationen anzuzeigen, sowie zur Änderung der durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigten Informationen in Informationen, die dem betätigten Pseudoschalter entsprechen, und einer Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) zur Aufhebung der Betätigung des Pseudoschalters bei Erfüllung einer vorbestimmten Bedingung und zur Verhinderung, dass durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigte Informationen auf der Grundlage der Betätigung geändert werden, dadurch gekennzeichnet, dass
die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit der Anzahl der Pseudoschalter, die in den durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigten Informationen beinhaltet sind, zu entscheiden, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
Bildschirmsteuerungsvorrichtung (31) zur Veranlassung einer Anzeigevorrichtung (10), eine Vielzahl von Pseudoschaltern umfassende Informationen anzuzeigen, sowie zur Änderung der durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigten Informationen in Informationen, die dem betätigten Pseudoschalter entsprechen, und einer Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) zur Aufhebung der Betätigung des Pseudoschalters bei Erfüllung einer vorbestimmten Bedingung und zur Verhinderung, dass durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigte Informationen auf der Grundlage der Betätigung geändert werden, dadurch gekennzeichnet, dass
die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit der Anzahl der Pseudoschalter, die in den durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigten Informationen beinhaltet sind, zu entscheiden, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
5. Steuerungsgerät nach Anspruch 4, mit einer
Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum
Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters,
falls eine vorbestimmte Zeitdauer seit dem Beginn der
Aufhebung der Betätigung durch die
Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) verstrichen ist.
6. Steuerungsgerät nach Anspruch 4, mit einer
Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum
Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters
durch die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31), falls
das Fahrzeug gestoppt hat.
7. Steuerungsgerät nach Anspruch 4, mit
einer ersten Betätigungsvorrichtung (20) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten ersten Handlung und
einer zweiten Betätigungsvorrichtung (32) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten zweiten Handlung, wobei sich die zweite Handlung von der ersten Handlung unterscheidet,
wobei die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit davon, ob die vorbestimmte Betätigung durch die erste Betätigungsvorrichtung (20) oder durch die zweite Betätigungsvorrichtung (32) ausgeführt wird, zu entscheiden, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
einer ersten Betätigungsvorrichtung (20) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten ersten Handlung und
einer zweiten Betätigungsvorrichtung (32) zur Ausführung der vorbestimmten Betätigung auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten zweiten Handlung, wobei sich die zweite Handlung von der ersten Handlung unterscheidet,
wobei die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit davon, ob die vorbestimmte Betätigung durch die erste Betätigungsvorrichtung (20) oder durch die zweite Betätigungsvorrichtung (32) ausgeführt wird, zu entscheiden, ob die vorbestimmte Bedingung erfüllt worden ist oder nicht.
8. Steuerungsgerät für Eingabebildschirme, das in einem
Fahrzeug eingebaut ist und aufgebaut ist, eine
Anzeigevorrichtung (10) zu veranlassen, eine Vielzahl von
Pseudoschaltern beinhaltende Informationen anzuzeigen,
und die Anzeigevorrichtung (10) zu veranlassen, neue
Informationen anzuzeigen, die einem der Pseudoschalter
entsprechen, der selektiv betätigt worden ist,
gekennzeichnet durch
eine Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31) zur Schätzung einer von einer Bedienperson zur Betrachtung der angezeigten Informationen benötigten Zeitdauer, um einen der in den angezeigten Informationen beinhalteten Pseudoschalter zu betätigen, während einer Zeitdauer von einem Start zu einem Stopp des Fahrzeugs, zur Schätzung einer von der Bedienperson zur Betrachtung der neu angezeigten Informationen benötigten Zeitdauer, um einen aus einer Vielzahl von in den neu angezeigten Informationen beinhalteten Pseudoschaltern zu betätigen, sowie zur Berechnung einer Summe der geschätzten Zeitdauern und
eine Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) zur Aufhebung einer durch die Bedienperson ausgeführten Betätigung zur Auswahl eines aus einer Vielzahl von in den neu angezeigten Informationen beinhalteten Pseudoschaltern, falls die Summenzeitdauer größer als eine Referenzzeitdauer ist, und zur Verhinderung, dass neue Informationen, die dem betätigten Pseudoschalter entsprechen, durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigt werden.
eine Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31) zur Schätzung einer von einer Bedienperson zur Betrachtung der angezeigten Informationen benötigten Zeitdauer, um einen der in den angezeigten Informationen beinhalteten Pseudoschalter zu betätigen, während einer Zeitdauer von einem Start zu einem Stopp des Fahrzeugs, zur Schätzung einer von der Bedienperson zur Betrachtung der neu angezeigten Informationen benötigten Zeitdauer, um einen aus einer Vielzahl von in den neu angezeigten Informationen beinhalteten Pseudoschaltern zu betätigen, sowie zur Berechnung einer Summe der geschätzten Zeitdauern und
eine Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) zur Aufhebung einer durch die Bedienperson ausgeführten Betätigung zur Auswahl eines aus einer Vielzahl von in den neu angezeigten Informationen beinhalteten Pseudoschaltern, falls die Summenzeitdauer größer als eine Referenzzeitdauer ist, und zur Verhinderung, dass neue Informationen, die dem betätigten Pseudoschalter entsprechen, durch die Anzeigevorrichtung (10) angezeigt werden.
9. Steuerungsgerät nach Anspruch 8, mit einer
Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum
Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters,
falls eine vorbestimmte Zeitdauer seit dem Beginn der
Aufhebung der Betätigung durch die
Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31) verstrichen ist.
10. Steuerungsgerät nach Anspruch 8, mit einer
Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum
Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters
durch die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31), falls
das Fahrzeug gestoppt hat.
11. Steuerungsgerät nach Anspruch 8, mit einer
Betätigungsaufhebungswiderrufvorrichtung (31) zum
Widerrufen der Betätigungsaufhebung des Pseudoschalters
durch die Betätigungsaufhebungsvorrichtung (31), falls
eine vorbestimmte Zeitdauer seit dem Beginn der Aufhebung
verstrichen ist oder falls das Fahrzeug gestoppt hat.
12. Steuerungsgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
wobei die Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31)
aufgebaut ist, die Summenzeitdauer für Tnformationen zu
berechnen, die nach einem Widerrufen der Aufhebung der
Betätigung angezeigt werden.
13. Steuerungsgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 12,
wobei die Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31)
aufgebaut ist, eine zur Betrachtung der angezeigten
Informationen erforderliche Zeitdauer in Abhängigkeit der
Anzahl der in den Informationen beinhalteten
Pseudoschalter zu schätzen.
14. Steuerungsgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 13,
mit
einer ersten Betätigungsvorrichtung (20) zur Ausführung einer Betätigung des Pseudoschalters auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten ersten Handlung und
einer zweiten Betätigungsvorrichtung (32) zur Ausführung einer Betätigung des Pseudoschalters auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten zweiten Handlung, wobei sich die zweite Handlung von der ersten Handlung unterscheidet,
wobei die Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit davon, ob die Betätigung des Pseudoschalters durch die erste
Betätigungsvorrichtung (20) oder durch die zweite Betätigungsvorrichtung (32) ausgeführt wird, eine zur Betrachtung der Informationen erforderliche Zeitdauer zu schätzen.
einer ersten Betätigungsvorrichtung (20) zur Ausführung einer Betätigung des Pseudoschalters auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten ersten Handlung und
einer zweiten Betätigungsvorrichtung (32) zur Ausführung einer Betätigung des Pseudoschalters auf der Grundlage einer durch die Bedienperson ausgeführten zweiten Handlung, wobei sich die zweite Handlung von der ersten Handlung unterscheidet,
wobei die Summenzeitdauerberechnungsvorrichtung (31) aufgebaut ist, in Abhängigkeit davon, ob die Betätigung des Pseudoschalters durch die erste
Betätigungsvorrichtung (20) oder durch die zweite Betätigungsvorrichtung (32) ausgeführt wird, eine zur Betrachtung der Informationen erforderliche Zeitdauer zu schätzen.
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