DE202005009018U1 - Anschlussvorrichtung mit Medienleitungen - Google Patents

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Abstract

Anschlussvorrichtung (1) zum Steckanschluss mindestens einer Medienleitung (14), bestehend aus einem Gehäuseteil (2) mit mindestens einer Aufnahmeöffnung (4) zum Einstecken eines mit der Leitung (14) verbundenen oder verbindbaren Steckabschnittes (6) und mit einem in der Aufnahmeöffnung (4) angeordneten Klemmring (8), der zum Arretieren des Steckabschnittes (6) mit einem Innenkonus (16) des Gehäuseteils (2) zusammenwirkt, wobei das Gehäuseteil (2) zweiteilig aus einem Basisteil (18) und einem mit diesem über eine Rastverbindung (22) lösbar formschlüssig verbundenen, den Innenkonus (16) für den Klemmring (8) aufweisenden Einsatzteil (20) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die das Einsatzteil (20) lösbar halternde Rastverbindung (22) durch eine C-förmige Federklammer (24) gebildet ist, die außen manuell lösbar auf dem Basisteil (18) sitzt und mit mindestens einem Rastansatz (26) radial durch eine Öffnung (28) des Basisteils (18) hindurch in eine umfangsgemäße Rastnut (30) des Einsatzteils (20) eingreift.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung zum Steckanschluss mindestens einer Medienleitung (Rohr- oder Schlauchleitung für Gase oder Flüssigkeiten) gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Anschlussvorrichtung ist aus der EP 0 733 844 B1 bekannt. Dabei besteht das Einsatzteil aus einem einstückigen Kunststoff-Formteil, welches zum Zwecke der Lösbarkeit des eingesteckten und über den Klemmring gegen Herausziehen arretierten, von einem Leitungsende gebildeten Steckabschnittes zwei elastische Rastarme aufweist, die mit Rastansätzen in das Basisteil und in dort gebildete Rastöffnungen radial eingreifen. Jeder Rastarm weist einen aus dem Basisteil nach außen vorstehenden Bestätigungsabschnitt auf. Damit kann das Einsatzteil vom Basisteil gelöst werden, so dass dann auch gemeinsam mit dem Einsatzteil der Steckabschnitt mit dem darauf sitzenden Klemmring entnommen werden kann. Zwar ist hier ein recht einfaches manuelles Lösen möglich, allerdings können die vorstehenden Betätigungsansätze der Rastarme hinderlich sein oder sogar zu einem ungewollten Lösen führen. Zudem erfordert die Art der Verrastung des Einsatzteils bei der Montage eine genaue Ausrichtung in Umfangsrichtung, damit die Rastansätze korrekt in die Rastöffnungen eingeführt werden können.
  • Eine weitere Anschlussvorrichtung der gattungsgmäßen Art ist in der Druckschrift DE 202 14 847 U1 beschrieben. Dabei ist das Einsatzteil vollständig in das Basisteil einsteckbar. Zur Verrastung weist das Einsatzteil an seinem Außenumfang radiale Rastansätze auf, die in jeweils eine korrespondierende Rastöffnung des Basisteils radial einrasten. Die Rastöffnungen sind dabei als radiale Durchgangsöffnungen ausgebildet, so dass die Rastansätze zum Lösen von außen mit einem geeigneten Werkzeug erreicht und radial nach innen bewegt werden können, wodurch der Steckabschnitt gemeinsam mit dem Klemmring und dem Einsatzteil entnommen werden kann. Hier wird zwar eine hohe Sicherheit gegen ungewolltes Lösen erreicht, allerdings ist dabei ein Lösen nur mit einem geeigneten Hilfswerkzeug möglich. Zudem ist auch hier aufgrund der Ausgestaltung des Einsatzteils eine Montage nur in einer bestimmten Drehausrichtung möglich.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlussvorrichtung der genannten Art so zu verbessern, dass die Montage der Einzelteile vereinfacht wird und eine einfache, manuelle Lösbarkeit des zuvor eingesteckten und über den Klemmring arretierten Steckabschnittes bei gleichzeitig hoher Sicherheit gegen ungewolltes Lösen gewährleistet ist.
  • Erfindungsgemäß wird dies durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen enthalten.
  • Demnach ist erfindungsgemäß die das Einsatzteil lösbar in dem Basisteil halternde Rastverbindung durch eine C-förmige Federklammer gebildet, die außen manuell lösbar (entfernbar) auf einem hülsenförmigen, hohlzylindrischen Abschnitt des Basisteils sitzt und mit mindestens einem Rastansatz radial nach innen durch (jeweils) eine Öffnung des Basisteils hindurch in eine umfangsgemäße Rastnut des Einsatzteils eingreift. Bevorzugt sind zwei einander im Wesentlichen diametral gegenüberliegende Rastansätze vorgesehen, wobei jeder Rastansatz auf seiner der Einsteckseite der Aufnahmeöffnung zugewandten Vorderseite eine Schrägfläche derart aufweist, dass beim Einführen des Einsatzteils in das Basisteil jeder Rastansatz über seine Schrägfläche unter federelastischer Verformung der Federklammer radial nach außen gedrängt wird und nachfolgend durch die federelastische Rückverformung der Federklammer in die Rastnut einrastet. Indem die Federklammer das Basisteil über einen bestimmten Umgreifungswinkel umschließt und dabei bevorzugt in einer äußeren Ringnut des Basisteils sitzt, wird durch Vermeidung von überstehenden Teilen eine hohe Sicherheit gegen ungewolltes Lösen erreicht. Gleichzeitig kann aber die Federklammer recht einfach manuell, ohne Werkzeug durch Aufspreizen entfernt werden, um dann den Steckabschnitt zusammen mit dem Klemmring und dem Einsatzteil aus dem Basisteil entnehmen zu können. Bei Bedarf kann dann der Klemmring von dem Steckabschnitt abgenommen werden, um den Steckabschnitt auch aus dem Einsatzteil entfernen zu können.
  • Vorteilhafterweise handelt es sich durch die Erfindung bei dem Einsatzteil um ein rotationssymmetrisches Teil, welches in jeder beliebigen Drehausrichtung in das Basisteil eingesetzt werden kann, weil die Rastansätze der Federklammer in jedem Fall in die äußere, in Umfangsrichtung durchgehende Rastnut des Einsatzteils eingreifen können. Hierdurch vereinfacht sich auch die Montage der Anschlussvorrichtung, denn es erübrigt sich eine Drehausrichtung des Einsatzteils vor dem Einsetzen.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind zusätzliche Sicherungsmittel gegen ein ungewolltes Lösen der Federklammer im Betriebszustand der Anschlussvorrichtung vorgesehen. Konkret weist dazu die Federklammer an der Vorderseite jedes Rastansatzes einen stegartigen Sicherungsabschnitt auf, der bei Auftreten einer axialen Lösezugkraft die zugehörige Öffnung des Basisteils radial und axial so hintergreift, dass die Federklammer gegen ein radiales Spreizen gesperrt ist. In diesem Zustand kann auch manuell die Federklammer nicht mehr entfernt werden. Zum Lösen muss erst eine Bewegung der Federklammer in Einsteckrichtung erfolgen, um die Sicherungsabschnitte aus ihrer Eingriffstellung zu entfernen und dann die Federklammer radial aufspreizen zu können.
  • Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass die Anschlussvorrichtung universell sowohl zum unmittelbaren Anschluss einer Medienleitung durch Einstecken eines zylindrischen Leitungsendes, als auch zum mittelbaren Leitungsanschluss über ein separates Steckerteil geeignet ist. Das Steckerteil kann dann im Bereich seines Steckabschnittes mindestens eine Haltenut zum formschlüssigen Eingriff des Klemmrings aufweisen. Dazu ist vorgesehen, dass der Klemmring im Zusammenwirken mit dem Innenkonus und bezüglich seiner Geometrie im Bereich einer radial nach innen weisenden Zahnkante derart ausgebildet ist, dass der Steckabschnitt wahlweise mit mindestens einer Haltenut zum formschlüssigen Eingriff der Zahnkante oder mit einer glatten, zylindrischen Umfangsfläche zum form- oder kraftformschlüssigen Eingriff der Zahnkante ausgebildet sein kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale werden im Folgenden noch genauer erläutert werden.
  • Anhand eines bevorzugten, in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels soll im Folgenden die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung ohne gesteckten oder einzusteckenden Steckabschnitt,
  • 2 eine Perspektivansicht wie in 1, jedoch mit einem eingesteckten Steckabschnitt, hier beispielhaft in Form eines separaten Formsteckers zum mittelbaren Anschluss einer nicht dargestellten Medienleitung,
  • 3 einen Längsschnitt durch die Anschlussvorrichtung gemäß 2 mit dem eingesteckten Steckabschnitt,
  • 4 eine Schnittansicht analog zu 3, jedoch mit einem eingesteckten Steckabschnitt, der direkt von einem Leitungsende gebildet ist,
  • 5 eine Seitenansicht des Basisteils,
  • 6 einen Axialschnitt des Basisteils in der Ebene VI-VI gemäß 5,
  • 7 einen vergrößerten Axialschnitt des Einsatzteils,
  • 8 eine stark vergrößerte Axialansicht eines Klemmrings,
  • 9 einen diametralen Querschnitt in der Ebene IX–IX gemäß 8,
  • 10 eine Ausschnittvergrößerung des Querschnittes gemäß 9,
  • 11 eine stark vergrößerte axiale Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Federklammer,
  • 12 einen diametralen Querschnitt in der Ebene XII-XII gemäß 11,
  • 13 eine schematische Querschnittansicht des Basisteils im Bereich der Federklammer in einer Ausführungsvariante,
  • 14 eine Seitenansicht der Federklammer in Pfeilrichtung XIV gemäß 13,
  • 15 eine Perspektivansicht eines Montagewerkzeugs,
  • 16 einen vergrößerten Axialschnitt des Montagewerkzeugs,
  • 17 einen Axialschnitt der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung mit eingesetztem Montagewerkzeug,
  • 18 eine Seitenansicht eines Formsteckers zum mittelbaren Leitungsanschluss,
  • 19 einen Axialschnitt in der Ebene XIX-XIX gemäß 18,
  • 20 eine vergrößerte Darstellung des Bereichs XX in 19 und
  • 21 eine vergrößerte Teilansicht des Bereichs XXI in 19.
  • In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen, so dass jede eventuell nur einmal unter Bezugnahme auf eine bestimmte Zeichnungsfigur erscheinende Beschreibung eines Teils analog auch bezüglich der anderen Zeichnungsfiguren gilt, in denen das Teil mit der entsprechenden Bezugsziffer ebenfalls zu erkennen ist.
  • Eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung 1 besteht aus einem Gehäuseteil 2 mit (mindestens) einer einseitig (zu einer Einsteckseite hin) offenen Aufnahmeöffnung 4 zum axialen Einstecken eines im Wesentlichen hohlzylindrischen Steckabschnittes 6 sowie aus einem in dem Gehäuseteil 2 bzw. in der Aufnahmeöffnung 4 (siehe 1) angeordneten Klemmring 8 zum Arretieren des axial, d. h. in Richtung einer Steckachse 10, eingesteckten Steckabschnittes 6. Gemäß 2 und 3 kann der Steckabschnitt 6 Bestandteil eines separaten Formsteckers 12 sein, über den eine Medienleitung mittelbar angeschlossen werden kann. Gemäß 4 kann der Steckabschnitt 6 aber auch von einem Ende einer Medienleitung 14 gebildet sein, so dass die Medienleitung 14 unmittelbar mit der Anschlussvorrichtung 1 steckverbindbar ist.
  • In beiden Fällen ermöglicht die Anschlussvorrichtung 1 einen einfachen und schnellen Steckanschluss durch einfaches Einstecken des Steckabschnittes 6 in das Gehäuseteil 2 ohne sonstige Montageschritte. Dabei sitzt der Klemmring 8 derart in einer Erweiterung der Aufnahmeöffnung 4, dass er die Aufnahmeöffnung 4 und damit den eingesteckten Steckabschnitt 6 umschließt. Zum Arretieren des eingesteckten Steckabschnittes 6 wirkt der Klemmring 8 mit einem Innenkonus 16 des Gehäuseteils 2 derart zusammen, dass bei einer Bewegung in einer der Einsteckrichtung (Pfeil 42) entgegengesetzten Richtung (Löserichtung Pfeil 40) der Klemmring 8 über den Innenkonus 16 radial elastisch verengt wird und dann form- oder kraftformschlüssig gegen den Steckabschnitt 6 wirkt. Der Steckabschnitt 6 ist dann gegen Herausziehen arretiert.
  • Zum Zwecke eines nachfolgenden Lösens des Steckabschnittes 6 sowie auch zum Zwecke der Herstellbarkeit bzw. Montierbarkeit der Anschlussvorrichtung 1 ist das Gehäuseteil 2 zweiteilig aus einem Basisteil 18 und einem den Innenkonus 16 für den Klemmring 8 aufweisenden Einsatzteil 20 ausgebildet. Dabei ist das Einsatzteil 20 in das Basisteil 18 einsteckbar und mit diesem über eine Rastverbindung 22 lösbar formschlüssig verbunden. Es handelt sich um eine schnappbare Formschlussverbindung mit einem Wirkflächen-Hinterschneidungswinkel ≥ 90°.
  • Erfindungsgemäß ist die das Einsatzteil 20 lösbar in dem Basisteil 18 halternde Rastverbindung 22 durch eine C-förmige Federklammer 24 gebildet (siehe dazu auch die gesonderten Darstellungen in 11 bis 14), die außen manuell lösbar (entfernbar) auf dem Basisteil 18 sitzt und mit vorzugsweise zwei Rastansätzen 26 radial durch Öffnungen 28 des Basisteils 18 hindurch (siehe 5 und 6) in eine umfangsgemäße Rastnut 30 des Einsatzteils 20 eingreift (siehe hierzu auch 7).
  • Wie sich aus 11 bis 14 ergibt, besteht die Federklammer 24 aus einem C-förmigen, federelastischen Ringabschnitt 32 und bevorzugt zwei einander im Wesentlichen diametral gegenüberliegenden Rastansätzen 26. Der Ringabschnitt 32 ist im Wesentlichen bandförmig ausgeführt und erstreckt sich in Umfangsrichtung gemäß 11 über einen Winkel von etwa 270°. Somit verbleibt eine Öffnung von etwa 90°, wodurch ein einfaches Aufsetzen der Federklammer 24 auf das Basisteil 18 sowie auch ein einfaches Entfernen von diesem in jeweils radialer Richtung unter elastischer Aufspreizung möglich ist. Die Rastansätze 26 können sich ihrerseits in Umfangsrichtung beispielsweise über etwa 60° hinweg erstrecken. Auf ihren der Einsteckseite der Aufnahmeöffnung 4 zugewandten Vorderseiten weisen die Rastansätze 26 Schrägflächen 34 derart auf, dass beim Einführen des Einsatzteils 20 in das Basisteil 18 die Rastansätze 26 über die Schrägflächen 34 radial nach außen gedrängt werden und nachfolgend durch die Federelastizität des Ringabschnittes 32 in die Rastnut 30 einrasten. Die Federklammer 24 sitzt mit ihrem Ringabschnitt 32 bevorzugt in einer äußeren Ringnut 36 des Basisteils 18. In bevorzugter Ausgestaltung ist dabei vorgesehen, dass die Rastansätze 26 relativ zu der Ringnut 36 und zu dem Ringabschnitt 32 in axialer und/oder umfänglicher Richtung derart asymmetrisch ausgebildet bzw. angeordnet sind, dass die Federklammer 24 nur in einer bezüglich der Schrägflächen 34 korrekten Ausrichtung auf das Basisteil 18 aufsetzbar ist. Natürlich sind hierbei die radialen Öffnungen 28 des Basisteils 18 entsprechend an die Anordnung bzw. Ausgestaltung der Rastansätze 26 angepasst.
  • In den 11 und 12 ist die Ausführung der Federklammer 24 veranschaulicht, die bei der z.B. in 3 und 4 dargestellten Ausführung der Anschlussvorrichtung 1 vorgesehen ist. Dabei sind die Rastansätze 26 in axialer Richtung asymmetrisch zu dem Ringabschnitt 32 angeordnet. Gemäß 5 sind dementsprechend auch die Öffnungen 28 axial asymmetrisch in der Ringnut 36 des Basisteils 18 gebildet. Gemäß 3 und 4 läßt sich dadurch die Federklammer 24 nur in einer korrekten Ausrichtung in die Ringnut 36 einsetzen.
  • In einer in 13 und 14 veranschaulichten Ausführungsvariante können die Rastansätze 26 auch axial mittig (symmetrisch) zu dem Ringabschnitt 32 angeordnet sein, wobei dann die Rastansätze 26 in Umfangsrichtung asymmetrisch ausgebildet bzw. angeordnet sind. Gemäß 13 ist zusätzlich vorgesehen, dass sich die Rastansätze 26 bzgl. ihrer Umfangswinkelerstreckung voneinander unterscheiden. Auch dabei sind die Öffnungen 28 des Basisteils 18 entsprechend angepasst. Auch durch diese alternative Ausführung wird eine Falschmontage der Federklammer 24 ausgeschlossen.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind zusätzliche Sicherungsmittel gegen ein ungewolltes Lösen bzw. Entfernen der Federklammer 24 in einem mit einem inneren Systemdruck beaufschlagten Betriebszustand der Anschlussvorrichtung 1 vorgesehen. Im dargestellten Beispiel – siehe insbesondere 11 und 12 – weist dazu die Federklammer 24 an den Vorderseiten der Rastansätze 26 stegartige Sicherungsabschnitte 38 auf, die bei Auftreten einer axial in Löserichtung (Pfeil 40) des Steckabschnittes 6 wirkenden Lösezugkraft FZ durch eine axiale Mitnahmebewegung der Federklammer 24 über den Klemmring 8 und das Einsatzteil 20 die zugehörigen Öffnungen 28 des Basisteils 18 radial und axial so hintergreifen, dass die Federklammer 24 gegen ein radiales Spreizen gesperrt ist. Dieser Zustand ist in den 3 und 4 dargestellt. Für ein Lösen muss aus dieser Sperrstellung heraus zunächst eine Bewegung in Einsteckrichtung (Pfeil 42) erfolgen, um die Federklammer 24 über ein axiales Bewegungsspiel hinweg in eine Freigabestellung zu bewegen, in der die Federklammer 24 gemeinsam mit den Sicherungsabschnitten 38 radial entnommen werden kann. Dabei muss natürlich der axiale Bewegungsspielraum der Rastansätze 26 innerhalb der Öffnungen 28 so bemessen sein, dass die Rastansätze 26 mit den Sicherungsabschnitten 38 in der Freigabestellung durch die Öffnungen 28 nach außen geführt werden können.
  • Wie sich weiter aus 3 und 4 ergibt, ist innerhalb der Aufnahmeöffnung 4 des Gehäuseteils 2 in einem axial zwischen dem Einsatzteil 20 mit dem Klemmring 8 und einer tiefer in der Aufnahmeöffnung 8 liegenden Gegenfläche 44 als eigentliche Mediendichtung (Hauptdichtung) eine Umfangsdichtung 46 angeordnet, die bevorzugt durch einen O-Ring gebildet ist. Außerdem ist zusätzlich eine Dichtungsanordnung zur Schmutzabdichtung gegen Eindringen von Schmutz und dergleichen vorgesehen. Dazu weist das Einsatzteil 20 zwei äußere, axial beidseitig der Rastnut 30 angeordnete Umfangsdichtung 48 und 50 zur dichtenden Anlage an der Innenfläche des Basisteils 18 axial beidseitig der Öffnungen 28 auf. Ferner weist das Einsatzteil 20 im Bereich seiner einsteckseitigen Mündung eine innere Umfangsdichtung 52 zur dichtenden Auflage auf dem eingesteckten Steckabschnitt 6 auf. In der bevorzugten Ausgestaltung (siehe insbesondere 7) ist das Einsatzteil 20 zusammen mit den Umfangsdichtungen 48, 50 und 52 als Mehrkomponenten-Formteil aus Kunststoff gebildet. Dabei besteht das eigentliche Einsatzteil 20 aus einem relativ härteren und widerstandsfähigeren Kunststoffmatertal, während die Bereiche der Umfangsdichtungen 48, 50, 52 aus einem angespritzten elastischeren Kunststoffmatertal bestehen.
  • Alternativ zu dieser bevorzugten Ausführung ist es aber ebenfalls möglich, separate Dichtringe zu verwenden, die dann in entsprechenden Ringnuten des Einsatzteils 20 sitzen sollten. Außerdem könnte die Umfangsdichtung 48 entfallen, so dass zur Schmutzabdichtung zum Bereich des Klemmringes 8 und der Umfangsdichtung 46 hin nur die Umfangsdichtung 50 vorhanden wäre.
  • Wie sich weiter aus 7 ergibt, besteht der Innenkonus 16 des Einsatzteils 20 vorzugsweise aus zwei axial benachbarten Innenkonusabschnitten 16a und 16b mit verschiedenen Konuswinkeln. Der erste, der Einsteckseite entfernt liegende Innenkonusabschnitt 16a weist einen ersten, flacheren Konuswinkel α1 auf, während der zweite, sich in Richtung der Einsteckseite anschließende Innenkonusabschnitt 16b mit einem zweiten, steileren Konuswinkel α2 ausgebildet ist. Gemäß 8 bis 10 weist dem entsprechend der Klemmring 8 einen Außenkonus 54 mit zwei axial benachbarten Außenkonusabschnitten 54a und 54b in Anpassung an die Innenkonusabschnitte 16a, 16b des Einsatzteils 20 auf. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel liegt der erste Konuswinkel α1 im Bereich von 10° bis 25°, insbesondere um etwa 15°. Der zweite Konuswinkel α2 liegt bevorzugt im Bereich von 40° bis 50°, insbesondere um etwa 45°.
  • Gemäß 8 ist der Klemmring 8 als Ringkörper insbesondere aus Metall gebildet und weist an einer Umfangsstelle eine durchgehende Schlitzunterbrechung 56 auf, wodurch der Klemmring 8 radial elastisch verformbar ist. Gemäß 9 und 10 weist der Klemmring 8 eine radial nach innen weisende Zahnkante 58 auf, deren Durchmesser in einem entspannten, nicht elastisch verformten Zustand des Klemmrings 8 kleiner als der Außendurchmesser des einzusteckenden Steckabschnittes 6 ist. Hierbei ist die Zahnkante 58 durch ein sägezahnartiges Zahnprofil 60 zwischen einer konischen Vorderfläche 62 und einer radialen Hinterfläche 64 gebildet (siehe insbesondere 10).
  • Durch diese beschriebene Ausgestaltung wird beim Einstecken des Steckabschnittes 6 über die konische Vorderfläche 62 zunächst der Klemmring 8 leicht radial aufgespreizt (wobei er sich axial an der Umfangsdichtung 46 abstützt), bis der Steckabschnitt 6 durch den Klemmring 8 hindurchgesteckt werden kann. Der Klemmring 8 sitzt dann aufgrund seiner Zahnkante 58 zunächst kraftschlüssig auf dem Umfang des Steckabschnittes 6. Dadurch wird bei einem Zug in Löserichtung 40 der Klemmring 8 kraftschlüssig mitgenommen, bis sein Außenkonus 54 zur Anlage in dem Innenkonus 16 des Gehäuseteils 2 bzw. des Einsatzeils 20 gelangt. Bei weitergehendem Zug wird über die Konen 16, 54 eine radial nach innen gerichtete Kraft erzeugt, durch die der Klemmring 8 elastisch verengt wird, so dass die Zahnkante 58 in den Steckabschnitt form- oder kraftformschlüssig eingreift. Dadurch wird der Steckabschnitt 6 gegen Herausziehen arretiert. Hierbei ist nun bevorzugt vorgesehen, dass der Klemmring 8 im Zusammenwirken mit dem Innenkonus 16 sowie bezüglich seiner Geometrie im Bereich der Zahnkante 58 derart ausgebildet ist, dass der Steckabschnitt 6 wahlweise mit mindestens einer Haltenut 66 (siehe 3 und insbesondere 18 bis 20) zum formschlüssigen Eingriff der Zahnkante 58 oder (gemäß 4) mit einer glatten, zylindrischen Umfangsfläche 68 zum form- oder zumindest kraftformschlüssigen Eingriff der Zahnkante 58 ausgebildet sein kann.
  • In diesem Zusammenhang ist die oben beschriebene Ausgestaltung mit den zwei Innenkonusabschnitten 16a, 16b des Einsatzeils 20 und den korrespondierenden zwei Außenkonusabschnittten 54a, 54b des Klemmringes 8 von besonderer Bedeutung. So bewirken die ersten, flacheren Konusabschnitte 16a und 54a ein sicheres Eingreifen bzw. Einschneiden der Zahnkante 58 in glatte, zylindrische Steckabschnitte 6, und zwar auch bei relativ großen Durchmesser-Toleranzen im Bereich des Steckabschnittes 6. Nach Erreichen des Mindesteinschnittes (ca. 0,15 mm) erfolgt der Wechsel von dem flacheren in den steileren Konusabschnitt. Dadurch wird die Einschneidendlage nach einem kürzeren axialen Weg erreicht. Die Einschneidendlage wird erreicht, wenn der Klemmring 8 mit seiner Innenumfangsfläche 76 (siehe 9 und 10) radial an der Außenumfangsfläche des Steckabschnittes 6 aufliegt. Durch den verkürzten axialen Weg ergibt sich eine kürzere erforderliche axiale Konuslänge. Weiterhin entsteht durch den kürzeren axialen Weg keine unzulässige axiale Erweiterung des Bauraumes für die Umfangsdichtung 46 (O-Ring) in den Bereich des Innenkonus 16 hinein.
  • Wie sich weiter aus 9 und 10 ergibt, weist der Klemmring 8 auf seiner in Einsteckrichtung 42 weisenden Rückseite eine Anlagekontur für die in der Aufnahmeöffnung 4 zur dichtenden Auflage auf dem Steckabschnitt 6 angeordnete Umfangsdichtung 46 auf. Diese Anlagekontur besteht zunächst aus einer leicht konischen Zentrierschräge 70, über die sich der Klemmring 8 durch Anlage an der Umfangsdichtung 46 selbsttätig zentriert, wenn er beim Einstecken des Steckabschnittes 6 axial aus dem Innenkonus 16 bewegt wird. Zwischen der Zentrierschräge 70 und dem angrenzenden, flacheren Außenkonusabschnitt 54a ist vorteilhafterweise ein Ringansatz 72 derart gebildet, dass durch diesen der Außenkonusabschnitt 54a in Einsteckrichtung verlängert ist. Radial nach innen geht die Zentrierschräge 70 in eine radiale Stirnringfläche 74 über. Dies bewirkt einen Schutz der Umfangsdichtung 46 durch Vermeidung einer scharfen Kante, die ohne die radiale Stirnringfläche 74 zwischen der Zentrierschräge 70 und einer inneren zylindrischen Umfangsfläche 76 entstehen würde.
  • In einer in 8 veranschaulichten, vorteilhaften Ausgestaltung weist der Klemmring 8 in seinem äußeren Umfangsbereich vorzugsweise drei sekantenartige Abflachungen 78 auf, durch die der Ringquerschnitt zonal so verringert wird, dass dadurch Gelenkzonen und über diese verbundene Federarmabschnitte gebildet sind. Dies trägt zu einer Verbesserung der radial elastischen Verformbarkeit des Klemmringes 8 bei. Wie dargestellt sind die vorzugsweise drei Abflachungen 78 insbesondere zu der Schlitzunterbrechung 56 und zueinander radialsymmetrisch verteilt angeordnet.
  • Der oben bereits erwähnte, zu einem mittelbaren Anschluss der Medienleitung 14 vorgesehene Formstecker 12 (siehe 18 bis 21) weist für den Leitungsanschluss einen Anschlussdorn 80 auf, auf den die Leitung 14 aufgesteckt werden kann. Dieser Anschlussdorn 80 weist ein Dornprofil mit mehreren, beispielsweise drei widerhakenartigen Zahnkanten 82 auf. Bevorzugt ist hierbei vorgesehen, dass die Durchmesser der Zahnkanten 82 vom freien Ende des Anschlussdorns 80 aus sukzessive zunehmen. Daraus resultiert ein "tannenbaumartiges Profil", indem eine von den äußeren Spitzen der Zahnkanten 82 definierte Hüllfläche 84 (in 21 gestrichelt angedeutet) leicht konisch ausgebildet ist. Durch diese vorteilhafte Ausgestaltung ist der Anschlussdorn 80 als Universaldorn für Medienleitungen mit unterschiedlichen Innendurchmessern geeignet. Zudem weist der Anschlussdorn 80 mit Vorteil an seinem freien Ende einen kurzen zylindrischen Abschnitt 85 auf, der das Einführen in die Medienleitung 14 erleichtert, indem sein Außendurchmesser etwas geringer als der Leitungsinnendurchmesser ist.
  • In weiterer bevorzugter Ausgestaltung weist der Steckabschnitt 6 des Formsteckers 12 zwei axial versetzte Ringnuten 66 zum Eingriff des Klemmringes 8 einerseits in einer teilgesteckten Vorraststellung und andererseits in einer ganzgesteckten Vollraststellung des Steckabschnittes 6 auf. Dabei liegt in der Vorraststellung eine definiert begrenzte, insbesondere akustisch wahrnehmbare Undichtigkeit vor, während in der Vollraststellung eine mediendichte Abdichtung gewährleistet ist. Dabei sind in der Vorraststellung zwischen dem Steckabschnitt 6 und jeder inneren Umfangsdichtung 46 und 52 axiale Leckagepfade gebildet, und zwar vorzugsweise durch jeweils eine Zone 86 des Steckabschnittes 6 mit axial verlaufenden, über den Umfang verteilten, nutartigen Vertiefungen 88.
  • In zweckmäßiger Ausgestaltung kann der Formstecker 12 einen Adapter zwischen verschiedenen Maß-Systemen auf der Steckseite und auf der Leitungsseite bilden. Beispielsweise kann die Steckseite nach SAE im zölligen Maßsystem ausgelegt sein, um auch unmittelbar zöllige SAE-Leitungen stecken zu können, während die Leitungsseite im metrischen Maßsystem nach DIN ausgelegt sein kann oder aber universell durch die besondere Ausgestaltung des Anschlussdorns 80 für beide genannten Maß-Systeme.
  • Es bleibt noch zu erwähnen, dass innerhalb der Aufnahmeöffnung 4 bevorzugt eine axiale Stützhülse 90 zum kraftschlüssigen Eingriff in den eingesteckten Steckabschnitt 6 angeordnet ist. Durch die Stützhülse 90 eignet sich die Anschlussvorrichtung 1 auch zum direkten Steckanschluss von einer relativ flexibleren Schlauchleitung, indem diese radial nach innen durch die Stützhülse 90 gegen die radiale Kraft des Klemmringes 8 abgestützt wird. Dabei ist das Basisteil 18 bevorzugt gemeinsam mit der Stützhülse 90 als einstückiges Formteil aus Kunststoff ausgebildet.
  • Ferner ist in der dargestellten Ausführungsform das Gehäuseteil 2 als Einpresspatrone mit einem in eine Anschlussöffnung eines beliebigen, nicht dargestellten Aggregateteils einsetzbaren Einsteckabschnitt 92 ausgebildet. Bevorzugt ist dieser Einsteckabschnitt 92 leicht konisch verjüngt ausgeführt und weist auf seinem äußeren Umfang einerseits eine Ringnut 94 für eine nicht dargestellte Dichtung und andererseits eine Ringnut 96 für ein ebenfalls nicht dargestelltes Halteelement auf. Dabei sollte gemäß 5 und 6 die Dichtungsringnut 94 dem einzusteckenden Ende des Einsteckabschnittes 92 näher liegen als die Halteelement-Ringnut 96. Dadurch wird beim Einsetzen innerhalb der Aufnahmeöffnung eine Beschädigung des Dichtungsbereichs durch das Halteelement vermieden.
  • Anhand der 15 bis 17 soll noch ein separates, dornartiges Montagewerkzeug 100 beschrieben werden, welches für ein einfaches, lagerichtiges Einsetzen der inneren Bestandteile in das Basisteil 18 zweckmäßig ist.
  • Das Montagewerkzeug 100 besteht aus einem Griffabschnitt 102 und einem Schaftabschnitt 104 mit Haltezonen für die einzusetzenden Bestandteile. So weist der Schaftabschnitt 104 eine erste Haltezone 106 für die innere Umfangsdichtung 46 und den Klemmring 8 sowie eine zweite Haltezone 108 für das Einsatzteil 20 auf. Gemäß 16 ist dabei der Schaftabschnitt 104 bereichsweise durch Längsschlitze 110 in radial federelastische Federarme 112 unterteilt. Am freien Ende des Schaftabschnittes 104 sind die Federarme 112 aber über Verbindungsabschnitte 114 miteinander in Umfangsrichtung verbunden. Die Federarme 112 weisen in ihren an das freie, in Einsetzrichtung weisende Ende angrenzenden Bereichen radiale Haltenocken 116 für die Umfangsdichtung 46 und – mittelbar über die Umfangsdichtung 46 – auch für den Klemmring 8 sowie das Einsatzteil 20 auf. Wie sich aus 17 ergibt, können durch die Radialelastizität der Federarme 112 zunächst das Einsatzteil 20 und nachfolgend der Klemmring 8 und die Umfangsdichtung 46 auf den Schaftabschnitt 104 axial aufgesetzt werden.
  • In bevorzugter Ausgestaltung weist der Schaftabschnitt 104 zusätzlich im Bereich zwischen den Haltenocken 116 und der zweiten Haltezone 108 für das Einsatzteil 20 radiale Betätigungsnocken 118 in der Art auf, dass beim Herausziehen des Montagewerkzeuges 100 bzw. des Schaftabschnittes 104 aus den zuvor gemäß 17 in das Basisteil 18 eingesetzten Teilen über die durch das Einsatzteil 20 hindurch zu bewegenden Betätigungsnocken 118 die Federarme 112 so weit radial nach innen verformt werden, dass die Haltenocken 116 im Wesentlichen berührungs- und reibungsfrei insbesondere durch den Klemmring 8 und dessen Zahnkante 58 hindurch bewegbar sind.
  • Es sei bemerkt, dass sich ein derartiges Montagewerkzeug mit den beschriebenen vorteilhaften Funktionen grundsätzlich auch unabhängig von der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung 1 für ähnliche Anwendungen eignet, bei denen es auf ein teilweise berührungsfreies Herausziehen ankommt. Deshalb wird für das Montagewerkzeug auch ein unabhängiger Schutz beansprucht. Entsprechendes gilt auch für die einzelnen Bestandteile (Basisteil 18, Federklammer 24, Einsatzteil 20 sowie Formstecker 12) als „Ersatzteile" für eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung 1.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.

Claims (39)

  1. Anschlussvorrichtung (1) zum Steckanschluss mindestens einer Medienleitung (14), bestehend aus einem Gehäuseteil (2) mit mindestens einer Aufnahmeöffnung (4) zum Einstecken eines mit der Leitung (14) verbundenen oder verbindbaren Steckabschnittes (6) und mit einem in der Aufnahmeöffnung (4) angeordneten Klemmring (8), der zum Arretieren des Steckabschnittes (6) mit einem Innenkonus (16) des Gehäuseteils (2) zusammenwirkt, wobei das Gehäuseteil (2) zweiteilig aus einem Basisteil (18) und einem mit diesem über eine Rastverbindung (22) lösbar formschlüssig verbundenen, den Innenkonus (16) für den Klemmring (8) aufweisenden Einsatzteil (20) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die das Einsatzteil (20) lösbar halternde Rastverbindung (22) durch eine C-förmige Federklammer (24) gebildet ist, die außen manuell lösbar auf dem Basisteil (18) sitzt und mit mindestens einem Rastansatz (26) radial durch eine Öffnung (28) des Basisteils (18) hindurch in eine umfangsgemäße Rastnut (30) des Einsatzteils (20) eingreift.
  2. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass die Federklammer (24) aus einem C-förmigen Ringabschnitt (32) und zwei einander im Wesentlichen diametral gegenüberliegenden Rastansätzen (26) besteht, wobei die Rastansätze (26) auf ihren der Einsteckseite der Aufnahmeöffnung (4) zugewandten Vorderseiten Schrägflächen (34) derart aufweisen, dass beim Einführen des Einsatzteils (20) in das Basisteil (18) die Rastansätze (26) über die Schrägflächen (34) radial nach außen gedrängt werden und nachfolgend in die Rastnut (30) einrasten.
  3. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federklammer (24) mit ihrem Ringabschnitt (32) in einer äußeren Ringnut (36) des Basisteils (18) sitzt, wobei die Rastansätze (26) relativ zu der Ringnut (36) und zu dem Ringabschnitt (32) in axialer und/oder umfänglicher Richtung derart asymmetrisch ausgebildet sind, dass die Federklammer (24) nur in einer bezüglich der Schrägflächen (34) korrekten Ausrichtung auf das Basisteil (18) aufsetzbar ist.
  4. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch Sicherungsmittel gegen ein ungewolltes Lösen der Federklammer (24) im Betriebszustand der Anschlussvorrichtung.
  5. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Federklammer (24) an der Vorderseite des/jedes Rastansatzes (26) einen Sicherungsabschnitt (38) aufweist, der bei Auftreten einer axialen Lösezugkraft (FZ) die zugehörige Öffnung (28) des Basisteils (18) radial und axial so hintergreift, dass die Federklammer (24) gegen ein radiales Spreizen gesperrt ist.
  6. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzteil (20) mindestens eine der Rastnut (30) axial benachbarte Umfangsdichtung (50), vorzugsweise aber zwei äußere, axial beidseitig der Rastnut (30) angeordnete Umfangsdichtungen (48, 50), zur dichtenden Anlage an der Innenfläche des Basisteils (18) aufweist.
  7. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet; dass das Einsatzteil (20) im Bereich seiner einsteckseitigen Mündung eine innere Umfangsdichtung (52) zur dichtenden Auflage auf dem eingesteckten Steckabschnitt (6) aufweist.
  8. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 6 und/oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzteil (20) zusammen mit den Umfangsdichtungen (48, 50, 52) als Mehrkomponenten-Formteil aus Kunststoff gebildet ist.
  9. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet dass der Innenkonus (16) des Einsatzteils (20) aus zwei axial benachbarten Innenkonusabschnitten (16a, 16b) mit verschiedenen Konuswinkeln besteht, und zwar einem ersten, der Einsteckseite entfernt liegenden Innenkonusabschnitt (16a) mit einem ersten, flacheren Konuswinkel (α1) und einem zweiten, sich in Richtung der Einsteckseite anschließenden Innenkonusabschnitt (16b) mit einem zweiten, steileren Konuswinkel (α2).
  10. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmring (8) zwei axial benachbarte Außenkonusabschnitte (54a, 54b) in Anpassung an die Innenkonusabschnitte (16a, 16b) des Einsatzteils (20) aufweist.
  11. Anschussvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet dass der erste Konuswinkel (α1) im Bereich von 10° bis 25°, insbesondere um etwa 15°, und der zweite Konuswinkel (α2) im Bereich von 40° bis 50°, insbesondere um etwa 45°, liegen.
  12. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmring (8) als ein an einer Umfangsstelle eine durchgehende Schlitzunterbrechung (56) aufweisender und dadurch radial elastisch verformbarer Ringkörper insbesondere aus Metall gebildet ist und eine radial innere Zahnkante (58) aufweist, deren Durchmesser kleiner als der Außendurchmesser des einzusteckenden Steckabschnittes (6) ist.
  13. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnkante (58) durch ein Zahnprofil (60) mit einer konischen Vorderfläche (62) und einer radialen Hinterfläche (64) gebildet ist.
  14. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmring (8) im Zusammenwirken mit dem Innenkonus (16) und bezüglich seiner Geometrie im Bereich der Zahnkante (58) derart ausgebildet ist, dass der Steckabschnitt (6) wahlweise mit einer Haltenut (66) zum formschlüssigen Eingriff der Zahnkante (58) oder mit einer glatten, zylindrischen Umfangsfläche (68) zum form- oder kraftformschlüssigen Eingriff der Zahnkante ausgebildet sein kann.
  15. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmring (8) auf seiner in Einsteckrichtung (42) weisenden Rückseite eine Anlagekontur mit einer Zentrierschräge (70) für eine in der Aufnahmeöffnung (4) zur dichtenden Auflage auf dem Steckabschnitt (6) angeordnete Umfangsdichtung (46) aufweist.
  16. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Zentrierschräge (70) und dem angrenzenden Außenkonusabschnitt (54a) des Klemmrings (8) ein den Außenkonusabschnitt (54a) verlängernder Ringansatz (72) gebildet ist.
  17. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierschräge (70) radial nach innen in eine radiale Stirnringfläche (74) übergeht.
  18. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmring (8) mindestens an einer Umfangsstelle eine durch eine Reduzierung seines Ringquerschnittes gebildete Gelenkzone aufweist, wozu vorzugsweise der Klemmring (8) im äußeren Umfangsbereich mindestens eine, vorzugsweise drei Abflachungen (78) in einer insbesondere zu der Schlitzunterbrechung (56) und zueinander radialsymmetrischen Anordnung aufweist.
  19. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckabschnitt (6) unmittelbar von einem eine zylindrische Umfangsfläche (68) aufweisenden Ende der anzuschließenden Medienleitung (14) gebildet ist.
  20. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet dass der Steckabschnitt (6) Bestandteil eines gesonderten Formsteckers (12) ist, der zum mittelbaren Anschluss der Medienleitung (14) einen Anschlussdorn (80) aufweist.
  21. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckabschnitt (6) des Formsteckers (12) mindestens eine Ringnut (66) zum formschlüssigen Eingriff des Klemmringes (8) aufweist.
  22. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet dass der Steckabschnitt (6) zwei axial versetzte Ringnuten (66) zum Eingriff des Klemmringes (8) einerseits in einer Vorraststellung und andererseits in einer Vollraststellung aufweist, wobei in der Vorraststellung eine definiert begrenzte, wahrnehmbare Undichtigkeit vorliegt und in der Vollraststellung eine mediendichte Abdichtung gewährleistet ist.
  23. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass in der Vorraststellung zwischen dem Steckabschnitt (6) und der/jeder inneren Umfangsdichtung (46, 52) axiale Leckagepfade gebildet sind, und zwar vorzugsweise durch jeweils eine Zone (86) des Steckabschnittes (6) mit mindestens einer axial verlaufenden, nutartigen Vertiefung (88).
  24. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussdorn (80) des Formsteckers (12) ein Domprofil mit widerhakenartigen Zahnkanten (82) aufweist, wobei der Durchmesser der Zahnkanten (82) vom freien Ende des Anschlussdorns (80) aus sukzessive zunimmt.
  25. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussdorn (80) an seinem freien Ende einen kurzen, bevorzugt zylindrischen Abschnitt (85) zum vereinfachten Einsetzen in die jeweilige Medienleitung (14) aufweist.
  26. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Formstecker (12) als Adapter zwischen verschiedenen Maß-Systemen auf der Steckerseite und auf der Leitungsseite ausgebildet ist.
  27. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Aufnahmeöffnung (4) eine axiale Stützhülse (90) zum kraftschüssigen Eingriff in den eingesteckten Steckabschnitt (6) angeordnet ist.
  28. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (18) – vorzugsweise gemeinsam mit der Stützhülse (90) – als einstückiges Formteil aus Kunststoff ausgebildet ist.
  29. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (2) als Einpresspatrone mit einem in eine Anschlussöffnung eines beliebigen Aggregateteils einsetzbaren Einsteckabschnitt (92) ausgebildet ist.
  30. Anschlussvorrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 29, gekennzeichnet durch ein Montagewerkzeug (100) zum lagerrichtigen Einsetzen der inneren Bestandteile in das Basisteil (18).
  31. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Montagewerkzeug (100) einen Schaftabschnitt (104) mit Haltezonen (106, 108) für eine innere Umfangsdichtung (46), den Klemmring (8) und das Einsatzteil (20) aufweist.
  32. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet dass der Schaftabschnitt (104) bereichsweise durch Längsschlitze (110) in radial federelastische Federarme (112) unterteilt ist, die im an das freie, in Einsetzrichtung weisenden Ende angrenzenden Bereich radialen Haltenocken (116) für die Umfangsdichtung (46) und – mittelbar über die Umfangsdichtung (46) – auch für den Klemmring (8) und das Einsatzteil (20) aufweisen.
  33. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftabschnitt (104) im Bereich zwischen den Haltenocken (116) und der Haltezone (108) für das Einsatzteil (20) radiale Betätigungsnocken (118) derart aufweist, dass beim Herausziehen des Montagewerkzeugs (100) aus den zuvor eingesetzten Teilen über die durch das Einsatzteil (20) hindurch zu bewegenden Betätigungsnocken (118) die Federarme (112) so weit radial nach innen verformt werden, dass die Haltenocken (116) im Wesentlichen berührungs- und reibungsfrei durch den Klemmring (8) hindurch bewegbar sind.
  34. Basisteil (18) für eine Anschlussvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 33.
  35. Federklammer (24) für eine Anschlussvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 33 bzw. für ein Basisteil (18) nach Anspruch 34.
  36. Einsatzteil (20) für eine Anschlussvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 33.
  37. Formstecker (12) für eine Anschlussvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 33.
  38. Montagewerkzeug (100) insbesondere für eine Anschlussvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 29, gekennzeichnet durch einen Schaftabschnitt (104) mit Haltezonen (106, 108) für in ein Basisteil (18) einzusetzende Bestandteile, wie eine Umfangsdichtung (46), einen Klemmring (8) und ein Einsatzteil (20), wobei der Schaftabschnitt (104) bereichsweise durch Längsschlitze (110) in radial federelastische Federarme (112) unterteilt ist, die radiale Haltenocken (116) für die einzusetzenden Bestandteile aufweisen.
  39. Montagewerkzeug nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Federarme (112) zusätzlich radiale Betätigungsnocken (118) derart aufweisen, dass beim Herausziehen des Schaftabschnittes (104) aus den zuvor in das Basisteil (18) eingesetzten Bestandteilen über die durch zumindest eines der Bestandteile hindurch zu bewegenden Betätigungsnocken (118) die Federarme (112) so weit radial nach innen verformt werden, dass die Haltenocken (116) im Wesentlichen berührungs- und reibungsfrei durch den Bereich mindestens eines der Bestandteile hindurch bewegbar sind.
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