DE202005010321U1 - Beleuchtungssystem für zahnärztliche Anwendungen - Google Patents

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Abstract

Vorrichtung zum Positionieren eines Dentalbeleuchtungssystems, umfassend:
eine Haltevorrichtung, die angepasst ist, mindestens einen Teil der Lippen eines Patienten zu halten, und
einen Lampenkopf, der mindestens eine Struktur umfasst, die angepasst ist, die Haltevorrichtung zu koppeln bzw. einzurasten, um das Lampensystem mit einem vorbestimmten Abstand von der Haltevorrichtung zu positionieren.

Description

  • Bezugnahme auf zugehörige Anmeldungen
  • Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der U.S. provisional Patentanmeldungen Serien Nr. 60/585,224, eingereicht am 2. Juli 2004, mit dem Titel "Zahnärztliche Lichtvorrichtungen mit Phasenänderungswärmeableitvorrichtung"; 60/641,462, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Auslegerarm für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/647,725, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Automatische Steuerung für eine Zahnbleichlampe"; 60/647,723, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Auslegerarm für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/658,517, eingereicht am 3. März 2005, mit dem Titel "Vorrichtung und Verfahren zur Verschiebung des Strahlungsspektrums in zahnärztlicher Anwendung"; 60/641,469, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 60/647,580, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für eine Zahnbleichlampe"; 60/641,461, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/641,468, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für eine Zahnbleichlampe"; 60/647,612, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtwegvorrichtung für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/647,593, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/604,577, eingereicht am 25. August 2004, mit dem Titel "Lippenretraktoren bzw. -haltevorrichtungen"; 60/594,297, eingereicht am 25. März 2005, mit dem Titel "Härtungslicht mit einer abnehmbaren Spitze"; 60/631,267, eingereicht am 26. November 2004, mit dem Titel "Härtungslicht mit einem Reflektor"; 60/594,327, eingereicht am 30. März 2005, mit dem Titel "Licht zum Härten"; und 60/664,696, eingereicht am 22 März 2005, mit dem Titel "Härtungslicht mit einer abnehmbare Spitze"; wobei der Inhalt all dieser Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen ist.
  • Die vorliegende Anmeldung ist eine Fortsetzungsanmeldung in Teilen ("continuation-in-part") der folgenden U.S. Geschmacksmusteranmeldungen Nr.: 29/220,642, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,680, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,679, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Stromversorgungseinheit für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,712, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für eine Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 29/XXX,XXX, eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für Dental- bzw. Zahnanwendungen"; 29/XXX,XXX. eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für Dental- bzw. Zahnanwendungen"; wobei all diese Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen sind.
  • Die vorliegende Anmeldung enthält Ansprüche, die mit Ansprüchen von gleichzeitig anhängigen U.S. Patentanmeldungen in Beziehung stehen können, Nr. 10/XXX,XXX gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Dental- bzw. Zahnlichtvorrichtungen mit verbesserter Wärmeableitvorrichtung"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Stimmenwarnsystem für zahnärztliche Anwendungen"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Retraktions- bzw. Haltevorrichtungen"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Licht zum Härten, welches multiple Wellenlängen bereitstellen kann"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Licht zum Härten"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Trägersystem für zahnärztliche Anwendungen"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; und 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Automatische Steuerung für Dental- bzw. Zahnanwendungen"; wobei der Inhalt all dieser Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen ist.
  • Sachgebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft Beleuchtungssysteme, die im zahnärztlichen Bereich verwendet werden. Speziell betrifft diese Erfindung Beleuchtungssysteme, die zum Zahnhärten, Zahnbleichen oder Abbilden bzw. Bilderzeugen verwendet werden.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Ein Zahn umfasst eine innere Dentinschicht und einen äußeren harten Zahnschmelz, der mit einer schützenden Schicht beschichtet ist, die die erworbene Pellikula genannt wird. Die Zahnschmelzschicht besteht aus Hydroxyapatitkristallen, welche eine gewissermaßen poröse Oberfläche bilden. Die Pellikula oder der Zahnschmelz können Flecken erhalten oder verfärben. Man glaubt, dass die poröse Natur der Zahnschmelzschicht den Flecken produzierenden Mitteln und den verfärbenden Substanzen erlaubt, den Zahnschmelz zu durchdringen und den Zahn zu verfärben.
  • Die Zahnverfärbung hat eine Anzahl von Gründen. Zum Beispiel können die Zähne durch das Trinken von Kaffee oder Tee oder die Verwendung von Tabakprodukten oder durch das Trinken von Wasser mit einem hohen Mineralgehalt Flecken erhalten.
  • Das Zahnbleichen stellt eine Lösung für das Verfärbungsproblem dar. Einige Zahnputzmittel, wie Zahnpasten, Gele und Pulver enthalten aktiven Sauerstoff oder Wasserstoffperoxid freisetzende Bleichmittel, umfassend Peroxide, Percarbonate und Perborate der Alkalimetalle und Erdalkalimetalle oder Komplexverbindungen, die Wasserstoffperoxid enthalten.
  • Das Zahnbleichen kann entweder beim Zahnarzt oder zu Hause durchgeführt werden. Das Bleichen beim Zahnarzt beinhaltet im Allgemeinen Zusammensetzungen, die mit Hilfe von Lichtquellen, die geeignete Wellenlängen ausstrahlen, aktivierbar sind, um das Verfahren zu beschleunigen. Zusätzlich enthalten die Bleichzusammensetzungen, die in zahnärztlichen Praxen verwendet werden, typischerweise eine höhere prozentuale Konzentrationen an Bleichmitteln als die Bleichzusammensetzungen für die Anwendung zu Hause.
  • Zusätzlich zum Verfärben kann sich auch Zahnabbau ergeben, der zu Löchern oder anderen Schäden führt. Im Bereich der Zahnwiederherstellung und Reparatur werden Zahnlöcher oft mit Verbindungen gefüllt und/oder verschlossen, die entweder gegenüber sichtbarem und/oder ultraviolettem Licht photosensitiv sind. Diese Verbindungen, im Allgemeinen als Licht-härtbare Verbindungen bekannt, werden in vorbereitete Zahnhohlräume oder auf Zahnoberflächen gegeben und bei Belichtung mit einer Dental- bzw. Zahnhärtungslichtvorrichtung gehärtet.
  • Anders als bei Dental- bzw. Zahnhärtungs- und Abbildungsverfahren, welche im Allgemeinen relativ schnelle Verfahren sind, benötigt das Zahnbleichen viel mehr Zeit, die manchmal bis zu mehr als eine Stunde pro Zahnarztbesuch beträgt. Auf der anderen Seite ist die Zahnwiederherstellung oftmals eine unwillkommene Erfahrung. Daher ist es vorteilhaft, dass eine Person, die entweder einer Zahnwiederherstellung oder Zahnbleichung unterzogen wird, sich so wohl wie möglich fühlt.
  • Das Verfahren wird im Allgemeinen in einem zahnärztlichen Stuhl durchgeführt. Typischerweise weist ein Zahnarztstuhl eine große Bandbreite an Anpassungsmöglichkeiten derart auf, dass der Patient in einer großen Bandbreite an Positionen, von einer fast vollständig liegenden Position zu einer fast aufrechten Position, positioniert werden kann. Um das Aufhellungs- oder Wiederherstellungsverfahren wirksam durchzuführen, muss eine Lichtquelle mit dem Mund ausgerichtet werden bzw. fluchten. Die große Bandbreite an Positionen eines zahnärztlichen Stuhls kann diese Ausrichtung erschweren.
  • Weitere Überlegungen bei zahnärztlichen Verfahren umfassen die Fähigkeit, die Lichtquelle und speziell jegliches Teil, das in Kontakt mit dem Patienten kommt, sauber zu halten. Ferner wird das Verfahren zum Aufhellen/Bleichen zum Beispiel optimiert, das heißt die Lichtquelle ist so lange wie nötig eingeschaltet, um die Zähne bis zu dem gewünschten Grad aufzuhellen bzw. zu bleichen. Außerdem ist es wünschenswert, dass die Lichtquelle so wirksam wie möglich ist. Eine wirksame Lampe neigt dazu, kühler und daher sicherer als eine unwirksame Lampe zu sein. Ferner benötigt eine wirksame Lampe weniger Energie zu ihrem Betrieb als eine unwirksame Lampe.
  • Es bleibt wünschenswert, eine wirksame und komfortable Vorrichtung sowie ein Verfahren für Zahnaufhellen bzw. -bleichen, Härten und Abbilden bereitzustellen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein System, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Zahnaufhellen, Härten oder Abbilden, welches wirksam ist, patientenfreundlich ist und ferner verbesserte Sicherheits-, Instandhaltungs- und Betriebseigenschaften bzw. -merkmale aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem ein Ausrichtungssystem, um die schnellere Vorbereitung des Patienten und optimale Ergebnisse zu erleichtern.
  • Das Ausrichtungssystem umfasst eine Vorrichtung zum Positionieren einer Zahn- bzw. Dentalbeleuchtungsvorrichtung relativ zu einer Person, umfassend ein Lampensystem, eine Referenz- bzw. Bezugsvorrichtung und einen Abstandshalter zum Einsetzen bzw. Koppeln bzw. Einrasten sowohl der Referenzvorrichtung als auch des Lampensystems zur Positionierung des Lampensystems mit einem vorgegebenen Abstand von der Referenzvorrichtung.
  • In einer Ausführungsform umfassen die Referenzvorrichtung und der Abstandshalter Strukturen bzw. Gestaltungen, die entfernbar ineinander greifen bzw. rasten, wenn die Referenzvorrichtung und der Abstandshalter sich aneinander legen.
  • In einer anderen Ausführungsform umfassen der Abstandshalter und das Lampensystem Strukturen, die entfernbar ineinander greifen bzw. rasten, wenn der Abstandshalter und das Lampensystem sich aneinander legen.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist der Abstandshalter und mindestens eine seiner Strukturen integral bzw. in einem Stück mit dem Lampensystem gebildet.
  • Die ineinander greifenden bzw. rastenden Strukturen dienen dazu, den Abstandshalter axial und gegen Verdrehen zu stabilisieren.
  • Ferner umfasst die vorliegende Erfindung einen Trägermechanismus, der unauffällig ist, leicht einzustellen bzw. auszurichten ist und in der Lage ist, Positionierung in mehrfachen Freiheitsgraden bereitzustellen, um an die Bedürfnisse von Patienten verschiedener Größen anpassbar zu sein.
  • Das Lampensystem und ein Trägersystem umfassen Strukturen, die entfernbar ineinander greifen bzw. -rasten, wenn das Lampensystem und das Trägersystem sich aneinander legen.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung umfasst eine Zahnaufhellungs- bzw. -bleichungs- oder Härtungslichtquelle mindestens eine Lichtquelle, wie etwa zum Beispiel eine Lichtquelle für ultraviolettes Licht zur Aktivierung einer Zahnaufhellungs- oder Härtungszusammensetzung. Die Lichtquelle kann eine Lampe, eine Bogenlampe wie eine Halogenlichtquelle, Licht-aussendende Halbleitervorrichtungen, Licht-aussendende Chips wie etwa eine LED, eine Festkörper-LED, eine LED-Anordnung, eine fluoreszierende Birne usw. umfassen. Im Fall von Zahnabbildung kann die Lichtquelle das oben Genannte zusätzlich zu einem Laser, einem Röntgenstrahl oder sogar einer Infrarotstrahlenquelle umfassen. Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung können mehrfache Lichtquellen, die in einer geometrischen Anordnung angeordnet sind, verwendet werden. In einem Aspekt kann ein Beleuchtungs- bzw. Belichtungsrahmen im Inneren des Lampenkopfgehäuses angeordnet sein. In einem weiteren Aspekt kann der Beleuchtungsrahmen anstelle des Lampenkopfgehäuses als eigenständige Struktur vorhanden sein. In einem weiteren Aspekt kann der Beleuchtungsrahmen zusätzlich zu dem Lampenkopfgehäuse vorhanden sein. Die Lichtquellen können gemeinsam oder einzeln mit Energie versorgt werden. Bei einzelner Energieversorgung kann jede der einzelnen Lichtquellen wie gewünscht getrennt an- oder ausgeschaltet werden.
  • In einer Ausführungsform kann der Beleuchtungsrahmen so angepasst werden, um an den Abstandshalter gekoppelt zu werden, und der Abstandshalter ist angepasst, um an die Referenzvorrichtung gekoppelt zu werden. In einem weiteren Aspekt kann der Abstandshalter ein integraler Teil des Lampensystems sein, der angepasst ist, an die Referenzvorrichtung gekoppelt zu werden. Gemäß einem weiteren Aspekt umfasst ein Beleuchtungsrahmen mindestens eine Lichtquelle, die in dem Beleuchtungsrahmen so angeordnet ist, dass sie mindestens einen Zahn im Mund eines Zahnpatienten beleuchtet.
  • In einer Ausführungsform kann sich der Beleuchtungsrahmen zum Beispiel an den Kiefer eines Patienten anpassen und ein erstes und ein zweites Ende aufweisen. Das erste und zweite Ende umfassen eine erste und zweite Struktur wie etwa Schlitze, die so konfiguriert sind, mit einer ersten bzw. einer zweiten Struktur wie etwa einem flügelartigen Element einer Referenzvorrichtung wie etwa eine Lippenhalte- bzw. -spreizvorrichtung bzw. ein Lippenretraktor bzw. eine Vorrichtung zum (Zurück)Halten von Lippen zusammenzupassen. Die Bogenform des Beleuchtungssystems kann so konfiguriert sein, dass sie der Rundung des menschlichen Kopfes derart folgt, dass die Lichtquellen im Wesentlichen mit gleichem Abstand von den verschiedenen Zähnen in einem Zahnpatienten angeordnet sind. Die Lichtquelle kann zum Aufhellen bzw. Bleichen, Härten oder Abbilden fähig sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Beleuchtungsrahmen rechteckig, mit einer ersten geschlitzten Struktur auf einer Seite des Rechtecks und einer zweiten geschlitzten Struktur auf der gegenüberliegenden Seite des Rechtecks, derart konfiguriert, mit flügelartigen Elementen an einer Lippenhaltevorrichtung, die von einem Zahnpatienten getragen wird, zusammenzupassen.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung gibt es eine Führung bzw. einen Gang bzw. eine Flucht bzw. einen Weg von einer Lichtquelle zu einem Ziel, wie etwa eine auf einer Zahnoberfläche aufgebrachte Bleichzusammensetzung, eine Füllungsverbindung, die sich entweder auf der Oberfläche oder in dem Hohlraum bzw. Loch eines Zahnes befindet oder ein Zahn zur Abbildung. In einem Aspekt umfasst die Lichtführung bzw. der Lichtweg eine Lichtquelle, die in der Lage ist, abzubilden, zu bleichen oder zu härten. In einem weiteren Aspekt umfasst die Lichtführung bzw. der Lichtweg eine Lichtquelle und mindestens einen mit der Lichtquelle integralen Reflektor. Gemäß einem weiteren Aspekt umfasst die Erfindung einen zweiten Reflektor, der eine axiale Vertiefung mit einer ersten Öffnung, die an einem Ende in der Nähe der Lichtquelle angeordnet ist, und einer zweiten Öffnung aufweist, die von der Lichtquelle entfernt ist. Der zweite Reflektor umfasst eine reflektierende innere Oberfläche, die so angepasst ist, dass sie das Licht durch Reflektion von der Lichtquelle zu der zweiten Öffnung leitet.
  • In einer Ausführungsform ist eine optische Linse innerhalb des zweiten Reflektors angeordnet. Gemäß einer anderen Ausführungsform umfasst die optische Linse mindestens eine gebogene bzw. gekrümmte Oberfläche und ist so angepasst, dass sie das Licht von der Lichtquelle durch Lichtbrechung zur zweiten Öffnung hin leitet. Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform ist ein optischer Filter mit der zweiten Öffnung zusammenfallend angeordnet. Der optische Filter dient dazu, das Hindurchtreten verschiedener Lichtwellenlängen zu verhindern bzw. zu erschweren, während das Hindurchtreten anderer Wellenlängen zugelassen wird. In einer weiteren Ausführungsform dient der optische Filter dazu, zum Beispiel das meiste Licht mit einer Wellenlänge im Infrarotbereich davon abzuhalten, durch die zweite Öffnung zu dem Ziel hindurch zu treten, wenn dies gewünscht ist. Im Gegensatz dazu kann Licht im ultravioletten und/oder sichtbaren Bereich durchgelassen werden, wenn dies gewünscht ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist eine Lichtweg- bzw. -führungsvorrichtung offenbart, die einen Reflektor, eine Linse, einen Filter und ein Streuungselement bzw. Streukörper umfasst. Das Streuungselement kann dazu verwendet werden, um das Ausstrahlungsspektrum einer Lichtquelle räumlich zu homogenisieren. Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann ein Streuungselement eingesetzt werden, um eine Lichtstreuung auf einer Einfalloberfläche davon zu erzeugen, um ein randomisiertes und räumlich homogenisiertes bzw. angeglichenes Lichtemissionsmuster zu erzeugen. Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung umfasst das Streuungselement eine texturierte Oberfläche, die so angepasst ist, dass sie eine Streuung des eingefallenen Lichts bereitstellt. In einem weiteren Aspekt umfasst das Streuungselement eine mattierte Oberfläche, zum Beispiel ein mattiertes Glasteil oder durch Ätzen erhaltenes mattiertes Glas. In einem weiteren Beispiel wird ein Element mit einer mattierten Kunststoffoberfläche eingesetzt. Wie im Fall des Elements mit dem mattierten Glas kann das Kunststoffelement durch Ätzen oder durch ein mechanisches Crazingverfahren mattiert werden. In anderen Beispielen kann das Streuungselement eine texturierte Oberfläche mit einer Vielzahl an Rillen darauf, einer Vielzahl an Stegen, einem welligen Muster, einer Vielzahl an mikroskopischen halbkugelförmigen Noppen, einer Vielzahl an mikroskopischen konischen Vorsprüngen oder jeglicher anderen Oberflächenmerkmale, die so angepasst sind, um die gewünschte Lichtstreuung zu erzeugen, umfassen. In noch weiteren Beispielen der Erfindung umfasst das Streuungselement ein transparentes oder lichtdurchlässiges Material, welches eine Vielzahl an Partikeln mit geeigneter Größe in einer Schicht suspendiert oder anders im Körper des Streuungselements verteilt aufweist. Die suspendierten Teilchen können kugelförmig sein oder jegliche andere geeignete körperliche Geometrie aufweisen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist das Streuungselement zwischen der Lichtquelle und einer Linse angeordnet. Die Linse dient dazu, das Licht, welches direkt oder indirekt durch Reflektion von verschiedenen Oberflächen von der Lichtquelle empfangen wird, zu brechen und das Licht zu dem Zielbereich hin zu brechen. In einer Ausführungsform umfasst die Linse einen im Wesentlichen rechteckigen Umfang. In einer anderen Ausführungsform ist der umfängliche Rand der Linse im Wesentlichen rund, elliptisch oder anders gemäß den speziellen Anforderungen irgendeiner vorliegenden Ausführungsform der Erfindung ausgestaltet. In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Linse einen gebogenen bzw. gekrümmten Emissionsoberflächenbereich und einen im Wesentlichen flachen Einfallsbereich. In noch einer weiteren Ausführungsform umfasst die Linse einen gebogenen Einfallsbereich und einen im Wesentlichen flachen Emissionsbereich. In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst die Linse einen gebogenen Emissionsbereich und eine Einfallsoberfläche, die sowohl gebogene als auch flache Bereiche umfasst, wobei der gebogene Bereich die Brechungseigenschaften der Linse innerhalb eines gewissen Bereiches minimiert und gleichzeitig in anderen Bereichen des Beleuchtungsmusters, welches von der Lichtquelle oder von der Lichtquelle und dem Streuungselement erzeugt wird, eine gewünschte Brechung bereitstellt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird eine Lichtwegvorrichtung, umfassend einen Reflektor, eine Linse, einen Filter, einen Integrator und ein Streuungselement offenbart. In einem Aspekt gemäß verschiedener Ausführungsformen der Erfindung umfasst eine Lichtwegvorrichtung ein Gehäuse, welches eine Reflektoroberfläche und eine Integratoroberfläche aufweist. Die Reflektoroberfläche leitet divergente Lichtstrahlen in Richtung eines Einfallsbereichs einer Linse oder eines Linsensystems um. Die Integratoroberfläche leitet divergente Lichtstrahlen, die von einer Emissionsoberfläche der Linse oder des Linsensystems empfangen werden, auf eine Emissions- bzw. Austrittsöffnung der Lichtwegvorrichtung um.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist das Gehäuse der Lichtwegvorrichtung aus Metall gebildet, wie etwa zum Beispiel geformtes Blech. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist das Gehäuse der Lichtwegvorrichtung aus einem Polymermaterial, umfassend zum Beispiel verstärktes Polymerverbundmaterial, gebildet.
  • In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst die Lichtwegvorrichtung einen optischen Filter. Der optische Filter dient dazu, Licht verschiedener Wellenlängen, und insbesondere Wellenlängen in erwünschten Bereichen im Hinblick auf die Anwendungen des Dental- bzw. Zahnlampensystems zu absorbieren und/oder zu reflektieren. Zum Beispiel in Fällen, wenn die Emission der Dentallampe prinzipiell im ultravioletten Spektrum liegen soll, wird der optische Filter mindestens etwas Licht in sichtbaren und/oder infraroten Wellenlängenbereichen absorbieren und ansonsten zurückwerfen.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist der optische Filter von der Lichtquelle so entfernt angeordnet, dass das Streuungselement und die Linse zwischen der Lichtquellenvorrichtung und dem optischen Filter angeordnet sind. In einer Ausführungsform der Erfindung ist der optische Filter direkt bei oder in einer Öffnung bei einem Ausgang bzw. -lass und von der Lichtwegvorrichtung angeordnet. Dementsprechend ist Licht, welches geeignet ist, um eine Zahnbleichverbindung zu aktivieren, oder für irgendein anderes Zahnheilkundeverfahren geeignet ist, außerhalb der zweiten Öffnung verfügbar, wenn vorhanden. Gleichzeitig wird zum Beispiel infrarotes Licht, welches sonst die Temperatur des Zielbereichs unzulässig erhöhen würde, es sei denn, dieses ist für ein zahnärztliches Verfahren nützlich, vom Zielbereich ausgeschlossen oder auf akzeptable Niveaus verringert.
  • Gemäß mindestens einer Ausführungsform der Erfindung wird eine elastomere Anordnung bzw. Aufbau bereitgestellt, um den Filter in Position in dem Lichtweg mechanisch anzukoppeln. Ferner umfasst eine Ausführungsform der Erfindung eine andere elastomere Anordnung, die angeordnet ist, um die optische Linse auf einer Position in dem Lichtweg mechanisch anzukoppeln. Die elastomeren Anordnungen dienen in verschiedenen Aspekten der Erfindung dazu, die Linse bzw. den Filter gegen mechanische Erschütterung zu schützen, und um die Unterschiede der thermischen Ausdehnungskoeffizienten, die zwischen den verschiedenen Materialien, die in der Vorrichtung der Erfindung verwendet werden, vorhanden sind, zu kompensieren.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind eine Lichtquelle und eine Reflektoranordnung bzw. -zusammenbau innerhalb eines Lampengehäuses angeordnet. Das Lampengehäuse umfasst Befestigungs- bzw. Haltemerkmale, die so angepasst sind, dass die Lichtquelle und eine Reflektoranordnung innerhalb einer axialen Vertiefung des Lampengehäuses gehalten werden. Das Lampengehäuse umfasst eine hintere Öffnung in der Nähe der Lichtquelle und eine vordere Öffnung in der Nähe der zweiten Öffnung des Reflektors.
  • Gemäß mindestens einer Ausführungsform der Erfindung kann mindestens ein Wellenlängenumwandler bzw. -transformator bzw. -transformierer umfasst sein. Der Wellenlängenumwandler kann kürzere Wellenlängen, die außerhalb des nützlichen Bereichs für Bleichen, Abbilden oder Härten liegen, in längere Wellenlängen in dem nützlichen Bereich umwandeln und so den Energieverlust bzw. -verschwendung minimieren. In einem Aspekt kann der Wellenlängenumwandler innerhalb des Lampengehäuses angeordnet sein. In einem anderen Aspekt kann der Wellenlängenumwandler Teil der Lichtquelle sein. In einem dritten Aspekt kann der Wellenlängenumwandler als eine modulare Vorrichtung ausgebildet sein, die angepasst ist, in das Lampengehäuse der Bleich-, Abbildungs- und Härtungslichtquelle wann immer gewünscht ein- oder ausgebaut zu werden.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist ein Gitter bzw. Grill ("grill") zusammenfallend mit der hinteren bzw. rückseitigen Öffnung angeordnet. In einem Aspekt umfasst das Gitter Perforationen zur Wärmeableitung, oder um das Hindurchtreten eines Kühlmittels wie etwa Luft zu ermöglichen.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Lampengehäuse auch ein Kühlsystem, um die Lichtquelle und andere Komponenten des Lampenkopfes bei einer gewünschten Temperatur zu halten, ungeachtet einer hohen Betriebstemperatur der Lichtquelle. In einer Ausführungsform umfasst das Kühlsystem ein Gebläse bzw. einen Ventilator bzw. einen Lüfter. In einer anderen Ausführungsform umfasst das Kühlsystem eine Wärmeableitvorrichtung bzw. ein Wärmeabfuhrelement. In noch einer anderen Ausführungsform umfasst das Kühlsystem Wärmerohre bzw. Kühlschlangen. In einer weiteren Ausführungsform umfasst das Kühlsystem Phasenänderungs- bzw. -wechselmaterialien ("phase change materials").
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Gehäuse eine Struktur wie ein mechanisches Kopplungsmerkmal in der Nähe der vorderen Öffnung. Das mechanische Kopplungsmerkmal ermöglicht gemäß einer Ausführungsform der Erfindung eine sichere, wieder entfernbare Verbindung zwischen dem Gehäuse und einem Abstandshalter.
  • Gehäuse umfasst im Rahmen dieser Erfindung Strukturen, in denen sich eine Lichtquelle oder Lichtquellen befinden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung kann der Abstandshalter zum Beispiel eine Lichtführung bzw. ein Lichtleiter mit einer ersten und einer zweiten Struktur sein. Die erste Struktur ist so angepasst, dass die Lichtführung wieder entfernbar an eine Lichtquelle oder Lampe gekoppelt wird, und die zweite Struktur ist so angepasst, dass die Lichtführung an eine Referenzvorrichtung zum Positionieren der Lichtführung und damit des Lampenkopfes und/oder eine Lichtquelle in einer im Wesentlichen gleich bleibenden Position und Orientierung bezüglich eines Ziels wieder entfernbar gekoppelt wird. In einem Aspekt kann die Lichtführung eine im Wesentlichen rohrförmige oder im Wesentlichen ellipsoide Form haben. In einem anderen Aspekt kann die Lichtführung eine Öffnung jeglicher Form ausweisen, die ein Längen- bzw. Seiten- bzw. Aspektverhältnis im Bereich von etwa 1:5 bis etwa 1:2 aufweist. Eine Öffnung an einem nahen Ende des Leiters ist so angepasst, um die Lichtführung neben der vorderen Öffnung des Lampengehäuses zu positionieren. Eine weitere Öffnung ist an einem entfernten Ende der Lichtführung vorhanden. Die Lichtführung umfasst Strukturen, die angepasst sind, dass sie mit den Strukturen des Gehäuses zusammenpassen. Die Lichtführung kann eine zweite Struktur umfassen, die so angepasst ist, dass sie die Lichtführung wieder entfernbar an eine Referenzvorrichtung zum Positionieren der Lichtführung, wie oben beschrieben, und dementsprechend des Lampenkopfes und der Lichtquelle in einer im Wesentlichen gleich bleibenden Position und Orientierung bezüglich eines Ziels koppelt.
  • In einer Ausführungsform kann die Lichtführung aus einem polymeren Material gebildet sein, welches eine spektrale Absorptionseigenschaft aufweist, zum Beispiel kann sichtbares Licht leicht durch die Wände der Lichtführung treten, während ultraviolettes Licht entweder von den Wänden absorbiert wird oder beispielsweise von den inneren Oberflächen der Lichtführung reflektiert werden kann. Indem sie das Durchtreten von sichtbarem Licht erlaubt, erleichtert die Lichtführung die Installation der Lichtführung, da die Zähne des Patienten durch die Wände der Lichtführung ziemlich sichtbar sein können. Indem sie Licht mit ultravioletten Wellenlängen absorbiert oder reflektiert, dient die Lichtführung dazu, die ultraviolette Strahlung, die durchgeführt wird, einzuschließen und lokale weiche Gewebe bzw. Weichteile gegen die Wirkungen solcher ultravioletter Strahlung abzuschirmen.
  • Das Material der Lichtführung kann so gewählt werden, dass es das Licht eines oder mehrerer Wellenlängenbereiche, welches auf die röhrenförmige innere Oberfläche auftrifft, absorbiert und/oder reflektiert. Daher kann die Lichtführung gemäß einem Aspekt der Erfindung das Maß verringern, mit dem Licht der Anwendungswellenlängen das System außer durch die entfernte Öffnung der Lichtführung verlässt.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die Lichtführung so angepasst, dass sie nur für die Behandlung eines einzelnen Zahnpatienten verwendet wird und danach entsorgt werden kann. In einer anderen Ausführungsform kann ein Kontrollmechanismus bereitgestellt werden, der die Verwendung einer Lichtführung bei zusätzlichen Patienten verhindert, nachdem sie einmal benutzt worden ist. Ein Aspekt des Kontrollmechanismus ist, dass die Verhinderung während des Verfahrens zur Anbringung der Lichtführung an das Lampensystem auftreten kann.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung sind die Signal-erzeugenden und die Aufzeichnungslesevorrichtungen innerhalb des Lampengehäuses angeordnet. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind ein oder mehrere Signal-erzeugende und Aufzeichnungslesevorrichtungen außerhalb des Lampenkopfgehäuses angeordnet.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung bewirkt die Überwachung der Verwendung der Lichtführung, indem ein Aufzeichnungsmedium bzw. -mittel in der Lichtführung und eine Signal-erzeugende Vorrichtung an einem anderen Ort in dem Lampensystem umfasst sind. In einem Aspekt umfasst die Erfindung das Empfangen eines Signals von der Signal-erzeugenden Vorrichtung durch das Aufzeichnungsmedium und das Aufzeichnen einer Aufzeichnung durch das Aufzeichnungsmedium entsprechend dem empfangenen Signal, um eine im Wesentlichen dauerhafte Signalaufzeichnung zu erzeugen. In einem anderen Aspekt der Erfindung wird die im Wesentlichen dauerhafte Signalaufzeichnung durch eine Mediumlesevorrichtung gelesen und ein Verwendungszustand der speziellen Lichtführung, die das Aufzeichnungsmedium enthält, wird ermittelt. Basierend auf dem durch die Aufzeichnung angezeigten Verwendungszustand, wenn gelesen, dient eine außerhalb der Lichtführung gelegene Überwachungsvorrichtung dazu, die Aktivierung der Lichtquelle zu erlauben oder zu verhindern.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung wird das Signal von der Signal-erzeugenden Quelle bei dem Aufzeichnungsmedium mittels einer elektromechanischen Kopplung, zum Beispiel verdrahtet oder drahtlos, empfangen. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird das Signal von der Signal-erzeugenden Quelle bei dem Aufzeichnungsmedium mittels eines optischen Kommunikationskanals empfangen. In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird das Signal von der Signal-erzeugenden Quelle bei dem das Aufzeichnungsmedium mittels eines mechanischen Kommunikationskanals, eines akustischen Kommunikationskanals, eines Radiofrequenzkommunikationskanals oder irgendeinem anderen Kommunikationsmedium, das für die spezielle Erfindungsausführungsform geeignet ist, empfangen.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst eine einmal zu verwendende Lichtführung eine einmal Schreiben-mehrmals Lesen-Speichervorrichtung ("write once read many times (WORM) memory device"). In einem speziellen Aspekt der Erfindung ist die WORM-Speichervorrichtung so angepasst, dass sie ein Signal betreffend die Verwendungsdauer eines zusammengehörenden Exemplars einer Lichtführung empfängt und den Informationsgehalt des Signals im Wesentlichen unauslöschlich für die spätere Verwendung durch ein Kontrolluntersystem einer Lichtquelle aufzeichnet.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weisen eine Mehrzahl von Lichtführungen jeweils ein Austrittsende mit einer entsprechenden Größe auf, wobei die Größe eines speziellen Austrittsendes einer Mundgröße eines speziellen Patienten oder einer Klasse von Patienten entspricht. Zum Beispiel können Lichtführungen in verschiedenen Ausführungsformen bereitgestellten werden, die für die Verwendung durch einen großen Erwachsenen, einen kleinen Erwachsenen oder ein Kind am geeignetsten sind.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Referenzvorrichtung eine Lippenhaltevorrichtung mit geometrischen Strukturen, die dazu angepasst ist, dass sie eine oder mehrere Lippen eines Patienten in einem Zahnwiederherstellungs-, Abbildungs- oder Bleich- bzw. Aufhellverfahren aufnimmt.
  • In einem Aspekt weisen die Lichtführung und die Lippenhaltevorrichtung ein ineinandergreifendes System zur optischen Ausrichtung bzw. Einstellung der Lichtquelle mit dem Ziel auf, welches einen narrensicheren Aufbau erlaubt und zur Patientensicherheit während eines Dentalverfahrens beiträgt.
  • In einem weiteren Aspekt sind weiche Schaum- oder elastomere Kissen bzw. Polster entlang der Kanten der Lichtführung, welche mit der Lippenhaltevorrichtung zusammentrifft, angeordnet, um eine individuelle Anpassung an jedes Patientenprofil für zusätzlichen Komfort zu ermöglichen.
  • In einer Ausführungsform umfasst die Lichtführung Entlüftungen für den Atmungskomfort des Patienten während der Bleich- oder Härtungsbehandlung oder während des Abbildens.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Referenzvorrichtung eine Lippenhaltevorrichtung umfassen, welche Strukturen aufweist, die für wiederholtes Positionieren der Lippen eines Verwenders bezüglich einer Lichtausgangsöffnung, einer Lichtführung, einer Untersuchungs- oder einer Abbildungsvorrichtung, wie etwa eine kegelförmige Struktur, angepasst sind.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung mindestens zwei Kanal- bzw. Rohr- bzw. Rinnenhalter ("channel retainer") oder -flansche, mindestens ein elastisches Element bzw. Teil und mindestens zwei flügelartige Elemente bzw. Teile oder Flansche, wobei jeder der Kanalhalter einen Laufring ("race"), eine innere Seitenwand und eine äußere Seitenwand umfasst, und jedes der flügelartigen Elemente von der Anbringung des elastischen Elements bzw. Teils beabstandet ist. Jedes der flügelartigen Elemente kann so angepasst sein, dass es in eine Struktur wie etwa ein Schlitz in einer Ausgangsöffnung, einer Lichtführung, einer Untersuchungs- oder Abbildungsvorrichtung wie etwa ein Kegel passt. In einem Aspekt ist jedes der elastischen Elemente an die innere Seitenwand von zwei nebeneinander liegenden Kanalhaltern durch ein Haftmittel oder Heißsiegeln bzw. -verkleben angebracht und umfasst zwei Bögen, und jeder der flügelartigen Flansche oder Elemente ist durch ein Haftmittel oder Heißsiegeln an einen Kanalhalter angebracht. In einem weiteren Aspekt ist jedes der elastischen Elemente integral an die innere Seitenwand der zwei nebeneinander liegenden Kanalhalter angeformt und umfasst zwei Bögen, und jeder der flügelartigen Flansche oder Elemente ist integral an einen Kanalhalter angeformt.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung mindestens ein Kissen bzw. Polster, welches im Bereich des Bogens an das elastische Element angebracht oder angeformt ist.
  • Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung mindestens zwei Kanalhalter, mindestens zwei flügelartige Flansche und einen Zungenhalter, wobei die Kanalhalter durch mindestens ein elastisches Element voneinander beabstandet gehalten sind, die flügelartigen Flansche integral an die Kanalhalter angebracht oder angeformt sind und der Zungenhalter an zwei der Kanalhalter angebracht ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Lippenhaltevorrichtung vier Kanalhalter oder -flansche, vier elastische Elemente und zwei flügelartige Elemente oder Flansche, wobei jeder der Kanalhalter einen Laufring, eine innere Seitenwand und eine äußere Seitenwand umfasst, und jedes der elastischen Elemente an zwei äußere Seitenwände von zwei nebeneinander liegenden Kanalhaltern integral angeformt oder angebracht ist und einen Bogen umfasst; und jedes der flügelartigen Elemente oder Flansche integral an einen Kanalhalter oder -flansch an einem Ort, welcher von dem Anbringungsbereich des elastischen Elements beabstandet ist, angeformt oder angebracht ist. Die Anbringung kann durch ein Haftmittel oder Heißsiegeln bewerkstelligt werden. Jedes der flügelartigen Elemente ist so angepasst, dass es in eine Struktur wie etwa ein Schlitz in einer Austrittsöffnung, einer Lichtführung, einer Abbildungs- oder einer Untersuchungsvorrichtung wie etwa ein Kegel passt.
  • Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung vier Kanalhalter, eine Mehrzahl elastischer Elemente und einen Zungenhalter, wobei die Kanalhalter durch mindestens ein elastisches Element bzw. Teil, welches einen Bogen aufweist, voneinander beabstandet gehalten werden, und der Zungenhalter durch zwei sekundäre elastische Elemente an zwei der Kanalhalter angebracht ist.
  • Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung mindestens zwei Kissen bzw. Polster, welche an ein elastisches Element angebracht oder angeformt sind.
  • Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird eine Lippenhaltevorrichtung zum Aufnehmen einer Zahnbehandlungszusammensetzung, zum Beispiel einer Bleichzusammensetzung, bereitgestellt. In einem Aspekt kann die Haltevorrichtung weiter einen u-förmigen Kanal bzw. Rinne bzw. Rohr umfassen, der so konfiguriert ist, dass er den unteren oder alternativ den oberen Zahnsatz eines Verwenders aufnimmt. Der u-förmige Kanal bzw. Rinne trägt die Kanalhalter in einer im Wesentlichen fixierten bzw. festgemachten räumlichen Beziehung zueinander. In einem weiteren Aspekt kann der Bogen der Haltevorrichtung so konfiguriert sein, dass er ein u-förmiges Rohr bzw. Kanal bzw. Rinne aufnimmt.
  • In einem Aspekt kann jegliche der oben beschriebenen Lippenhaltevorrichtungen mit einer Schlaufe bzw. Lasche zum Halten und zum Erleichtern des Einführens und des Entfernens ausgestattet sein.
  • In einer Ausführungsform kann die Lippenhaltevorrichtung außerdem für die Verwendung bei einem einzelnen Patienten ausgestaltet sein und kann danach entsorgt werden. Ein Aspekt des Kontrollmechanismus ist, dass die Verhinderung während des Anbringungsverfahrens der Lippenhaltevorrichtung an die Lichtführung auftritt.
  • In einer anderen Ausführungsform kann die Verwendung der Lippenhaltevorrichtung außerdem durch das Umfassen eines Aufzeichnungsmediums, zum Beispiel im Bereich der flügelartigen Elemente, und einer Signal-erzeugenden Vorrichtung an anderer Stelle im Lampensystem überprüft werden, wie es oben für die Verwendungskontrolle einer Lichtführung offenbart wird. In einem weiteren Beispiel, wenn sowohl der Abstandshalter als auch die Strukturen, zum Beispiel Schlitze zum Ineinandergreifen bzw. Zusammenpassen mit den flügelartigen Elementen der Lippenhaltevorrichtung, integrale Teile des Lampengehäuses sind oder an das Lampengehäuse, zum Beispiel an einen Beleuchtungsrahmen, angebracht sind, kann die Signal-erzeugende Vorrichtung in dem Lampengehäuse vorhanden sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann eine Referenzvorrichtung durch den natürlichen Druck der Lippen des Patienten festgehalten werden. Die Vorrichtung umfasst Flügel, welche das Positionieren und Anordnen bzw. Ausrichten bzw. Ausfluchten zu einer passenden bzw. ineinander greifenden Struktur an einer Abbildungsvorrichtung bereitstellen. Die Konfiguration erlaubt es den Patienten, während des Abbildens eine Position mit vergleichsweise wenig Anstrengung zu halten.
  • In einem Aspekt umfasst eine Referenzvorrichtung einen passiv gehaltenen Teil, um es an einem Patienten für Zahnabbildung zu befestigen. Die Referenzvorrichtung umfasst ferner eine erste Ausrichtungsstruktur, die an den passiv gehaltenen Teil gekoppelt ist, wobei die erste Ausrichtungsstruktur die Ausrichtung auf mindestens ein Zahnmerkmal bereitstellt. Die Referenzvorrichtung umfasst ferner eine zweite Ausrichtungsstruktur, die an eine Abbildungsvorrichtung gekoppelt ist, wobei die zweite Ausrichtungsstruktur so geformt und konfiguriert ist, dass sie mit der ersten Ausrichtungsstruktur an der Abbildungsvorrichtung in einer im Wesentlichen festgemachten bzw. fixierten Position bezüglich des mindestens einen Zahnmerkmals passt bzw. ineinander greift. Die Referenzvorrichtung kann einen Filmhalter umfassen, der an den passiv gehaltenen Teil gekoppelt ist. Der Filmhalter hält den Abbildungsfilm oder einen Abbildungssensor zum Abbilden des mindestens einen Zahnmerkmals.
  • In einer Ausführungsform kann die Referenzvorrichtung eine Vorrichtung zur einmaligen Verwendung sein, und der Abbildungsfilm oder der Abbildungssensor kann mit dem Halter integral geformt bzw. ausgebildet sein.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst das Lampengehäuse oder das Gehäuse des Beleuchtungsrahmens Strukturen, zum Beispiel ein Kugelelement mit einer konvexen Sphäroidoberfläche bzw. kugelförmigen Oberfläche. Das Kugelelement ist so angepasst, dass es in Strukturen, wie beispielsweise ein Kugelhohlraum mit einer entsprechenden konkaven Sphäroidoberfläche, aufgenommen bzw. empfangen wird.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist der Kugelhohlraum an ein Ende eines tragenden bzw. unterstützenden Auslegers gekoppelt. Der tragende Ausleger kann von einem Mast getragen werden, welcher wiederum von einer oberflächenunterstützten Basis getragen wird. In einem Aspekt verschiedener Ausführungsformen ist die Basis eine bewegliche Basis mit Rädern. Die Räder können zusätzlich Halterollen ("locking casters") für verbesserte Manövrierbarkeit und Stabilität bei Verwendung oder in Ruhestellung umfassen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird durch die Kombination des Kugelelements und des Kugelhohlraums ein Kugelgelenk gebildet. Das Kugelgelenk erlaubt das betriebsbereite bzw. schnelle Positionieren des Lampenkopfes und folglich der vorderseitigen Öffnung des Lampenkopfes und einer Lichtführung, die an das Lampenkopfgehäuse gekoppelt ist, in einer großen Bandbreite bzw. Vielfalt an Positionen und Orientierungen bezüglich des Rests des Lampensystems.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird ein Auslegergelenk bzw. eine -verbindung für die Kopplung des Mastes an den Ausleger der Zahnbleich-, Abbildungs- oder Härtungslampe bereitgestellt, um ein Gelenkunterstützungs- bzw. -trägersystem zu bilden. In verschiedenen Ausführungsformen ist das Auslegergelenk so angepasst, dass der Ausleger in einer festen Position und Orientierung bezüglich des Mastes beibehalten wird, vorbehaltlich anschließender Freigabe. In einem weiteren Aspekt verschiedener Ausführungsformen der Erfindung ist das Auslegergelenk so angepasst, dass sowohl Nick- als auch Drehbewegungen des Auslegers bezüglich des Mastes möglich sind.
  • Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung haben einer oder mehrere des Auslegers und des Mastes eine gebogene bzw. gekrümmte Form und ermöglichen folglich eine wirksame Ausnützung des Platzes innerhalb der Grenzen eines zahnärztlichen Untersuchungsraumes.
  • In einem Aspekt kann der Lampenkopf mit der Lampenquelle und den optischen Komponenten in modularer Form vorliegen. In einem anderen Aspekt kann die Steuerung bzw. Kontrolle für die Lichtquelle innerhalb einer Strom- bzw. Energieversorgungseinheit eingebracht sein. Die Stromversorgungseinheit kann zur leichten Installation und Entfernung in modularer Form vorliegen.
  • In einer Ausführungsform kann die Stromversorgungseinheit mit einer Anzeigetafel zum Anzeigen des Status eines Dentalverfahrens ausgestattet sein. In einer anderen Ausführungsform kann die Einheit ein Stimmenwarnsystem umfassen, um die zahnärztlich behandelnde Person bzw. Fachmann bezüglich des Status eines Dentalverfahrens zu alarmieren.
  • In einer Ausführungsform können zumindest Teile der Bleichzusammensetzung in einer Schale vorliegen. Die Schale kann im Mund des Patienten unter Verwendung einer Referenzvorrichtung, wie etwa einer Lippenhalte- bzw. -sperrvorrichtung, positioniert werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann ein Beleuchtungsrahmen an einem Lampenkopf angebracht sein. In einer Anordnung trägt der Lampenkopf den Beleuchtungsrahmen. In einer anderen Anordnung stellt der Lampenkopf für den Beleuchtungsrahmen den Strom zur Verfügung. In noch einer anderen Anordnung kann der Lampenkopf an einem anpassungsfähigen bzw. einstellbaren Bodenständer angebracht sein, welcher noch weitere Anpassungsfähigkeit bzw. Einstellungsmöglichkeit für das Zahnbeleuchtungssystem bereitstellt. In noch einer anderen Anordnung kann der Beleuchtungsrahmen anstelle des Lampenkopfes verwendet werden und kann direkt an einem anpassungsfähigen Bodenständer angebracht sein. In einem Aspekt weist der Beleuchtungsrahmen eine nicht-reflektierende Oberfläche auf, in welcher die Lichtquellen eingebracht sind. In einer Ausführungsform ist die nicht-reflektierende Oberfläche eine Beschichtung auf dem Beleuchtungsrahmen. In einer zweiten Ausführungsform ist die nicht-reflektierende Oberfläche eine Schicht aus Material, das an dem Beleuchtungsrahmen anhaftet. In einer dritten Ausführungsform ist der Beleuchtungsrahmen aus einem nicht-reflektierenden Material hergestellt. In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der Beleuchtungsrahmen eine reflektierende Oberfläche aufweisen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst der Beleuchtungsrahmen eine Mehrzahl an Lichtquellen, die Licht von im Wesentlichen der gleichen Wellenlänge emittieren bzw. ausstrahlen. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst der Dental- bzw. Zahnbeleuchtungsrahmen eine Mehrzahl an Lichtquellen, die Licht verschiedener Wellenlängen emittieren bzw. ausstrahlen.
  • In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist das Zahnbeleuchtungssystem einen gebogenen Beleuchtungsrahmen mit konischen bzw. angeschrägten bzw. verjüngten Enden auf. Die konischen Enden ergeben weniger Masse bzw. Sperrigkeit im Beleuchtungsrahmen in der Nähe des Mundes des Patienten. In einer alternativen Anordnung beinhalten die konischen Enden jeweils einen Schlitz, wobei die Schlitze so konfiguriert sind, dass sie mit den Flügeln einer Lippenhaltevorrichtung, die von einem Zahnpatienten getragen wird, zusammenpassen.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist das Zahnbeleuchtungssystem hervorstehende Lichtquellen auf, die das Zahnbeleuchtungssystem in die Lage versetzen, mehr Licht von den Lichtquellen bereitzustellen. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung weist das Zahnbeleuchtungssystem Lichtquellen auf, die mit dem Beleuchtungsrahmen bündig angeordnet sind.
  • Die vorliegende Erfindung zusammen mit den vorstehend angegebenen und anderen Vorteilen kann am besten anhand der folgenden detaillierten Beschreibung der Ausführungsformen der Erfindung, die in den nachstehenden Zeichnungen dargestellt sind, verstanden werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Zahnbleich- oder Härtungslampe gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 1a zeigt in perspektivischer Ansicht eine Zahnbleich- oder Härtungslampe gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 zeigt im Querschnitt verschiedene Komponenten bzw. Bestandteile eines Bleich- oder Härtungslampenkopfes gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 zeigt im Format einer Zusammenbauzeichnung verschiedene Komponenten bzw. Bestandteile einer Zahnbleich- oder Härtungslampe gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 4 zeigt in perspektivischer Ansicht Komponenten bzw. Bestandteile eines Lampenkopfes gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 4a zeigt eine Reflektor- und Integratoranordnung bzw. -zusammenbau gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 5 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Lampenkopf und einen Ausleger gemäß einer Ausführungsform der Erfindung und veranschaulicht die Entfernbarkeit des Lampenkopfes von dem Ausleger gemäß einem Aspekt der gezeigten Ausführungsform;
  • 6 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Lampenkopf gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 7 zeigt eine mechanische und elektrische Kopplung zwischen einem Lampenkopf und einem Ausleger gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 7a zeigt eine Ausführungsform eines Universal- bzw. Kugelgelenkes;
  • 8 zeigt im Format einer Zusammenbauzeichnung ein Lampenkopfgelenk gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 8a zeigt in perspektivischer Ausschnittsansicht Komponenten bzw. Bestandteile eines Kugelgelenks;
  • 9 zeigt in perspektivischer Ansicht ein Gitter bzw. Grill ("grill") und ein elektrisches Verbindungselement bzw. Konnektor eines Lampenkopfes gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 10 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 10-1 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen mit konischen Enden gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 10a zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen gemäß einem Aspekt der gezeigten Ausführungsform;
  • 10b zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen, der eine nicht-reflektierende Oberfläche gemäß einer Ausführungsform der Erfindung aufweist;
  • 10c zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen mit einem elektrischen Verbindungselement gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 10d zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen, der eine rechteckige Form aufweist, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 10e zeigt in perspektivischer Ansicht den Beleuchtungsrahmen von 12 mit Schlitzen, die mit einer Lippenhaltevorrichtung zusammenpassen, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 10f zeigt eine Ausführungsform eines Beleuchtungsrahmens, der eine Wärmeableitvorrichtung bzw. einen Wärmetauscher umfasst;
  • 11 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Zahnbleich- oder Härtungslampe gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 11a zeigt in perspektivischer Ansicht ein Beleuchtungssystem gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 11b zeigt in perspektivischer Ansicht ein alternatives Beleuchtungssystem gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 12 zeigt eine auseinander gezogene Ansicht einer Lichtführung mit einem Beleuchtungsrahmen;
  • 13 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen, der Schlitze gemäß einer Ausführungsform der Erfindung aufweist;
  • 14 zeigt in perspektivischer Ansicht eine andere Ausführungsform eines Beleuchtungsrahmens;
  • 15 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen, der auf bzw. an einer Trägeranordnung bzw. -struktur angebracht ist;
  • 15a zeigt eine detailliertere Ansicht des Beleuchtungsrahmens und eines Teils der Trägerstruktur;
  • 16 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lichtführung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 17 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lichtführung, umfassend eine Aufzeichnungsvorrichtung, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 17a zeigt in auseinander gezogener perspektivischer Ansicht eine Lichtführung, die eine Aufzeichnungsvorrichtung und einen elastischen Protektor bzw. Schutzvorrichtung aufweist;
  • 18 zeigt in rückwärtiger perspektivischer Ansicht eine Lichtführung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 19 zeigt eine Vorderansicht einer Lichtführung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 20 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Dental- bzw. Zahnlampenkopf, der so angepasst ist, dass er an eine Lichtführung gekoppelt werden kann, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 20a zeigt eine Draufsicht eines Dental- bzw. Zahnlampenkopfes, der so angepasst ist, dass er an eine Lichtführung gekoppelt werden kann, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 20b zeigt eine Rückansicht eines Zahnlampenkopfes, der so angepasst ist, dass er an die Lichtführung angekoppelt werden kann, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 21, 21b veranschaulichen eine halbschematische perspektivische Ansicht einer Lippenhaltevorrichtung, bereitgestellt in Übereinstimmung mit einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 21a veranschaulicht eine halbschematische perspektivische Ansicht einer alternativen Lippenhaltevorrichtung, bereitgestellt in Übereinstimmung mit einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 22 veranschaulicht eine halbschematische planare Unteransicht einer Lippenhaltevorrichtung aus 21a, die in eine Vorrichtung wie eine Auslassöffnung, eine Lichtführung einer Lampenquelle oder einen Untersuchungskegel bzw. -konus eingepasst ist;
  • 22a zeigt eine Draufsicht eines Beleuchtungsrahmens, der an eine Lippenhaltevorrichtung angepasst bzw. angeschlossen ist, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 22b zeigt eine andere Ausführungsform eines Beleuchtungsrahmens, der an eine Lippenhaltevorrichtung angepasst ist, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 23 veranschaulicht eine halbschematische perspektivische Ansicht einer alternativen Lippenhaltevorrichtung, bereitgestellt in Übereinstimmung mit einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 24 veranschaulicht eine halbschematische Vorderansicht der Lippenhaltevorrichtung aus 21 bei Benutzung an einem Verwender/Patienten;
  • 24a veranschaulicht eine halbschematische Vorderansicht einer beispielhaften Lippenhaltevorrichtung, gekoppelt an einen Patienten/Benutzer, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 25 veranschaulicht eine halbschematische planare Draufsicht der Lippenhaltevorrichtung aus 21a;
  • 25a veranschaulicht eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform einer Lippenhaltevorrichtung;
  • 25b zeigt eine halbschematische planare Unteransicht der Lippenhaltevorrichtung aus 25a, die in eine Lichtführung eingepasst ist;
  • 26 veranschaulicht eine halbschematische Seitenansicht der Lippenhaltevorrichtung gemäß 25;
  • 27 veranschaulicht eine halbschematische Seitenansicht der Lippenhaltevorrichtung gemäß 25, die an Kissen bzw. Polster angepasst ist;
  • 28 veranschaulicht eine halbschematische Draufsicht eines Kissens bzw. Polsters, welches eine Muschelschalen- bzw. Klappschaufel-Konfiguration aufweist;
  • 29 veranschaulicht eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Lippenhaltevorrichtung, die einen U-förmigen Kanal bzw. Rinne bzw. Rohr aufweist;
  • 29a zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung, die hervorstehende bzw. erweiterte Flügel aufweist, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 29b zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung, die Targets bzw. Platten umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 29c zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung mit hervorstehenden bzw. erweiterten Flügeln und Targets bzw. Platten, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 29d zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung, die einen Filmhalter umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 29e zeigt in perspektivischer Ansicht eine alternative Anordnung bzw. Konfiguration einer Lippenhaltevorrichtung;
  • 30 veranschaulicht eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Lippenhaltevorrichtung, die eine U-förmige Rinne bzw. Kanal bzw. Schiene mit einer Lasche aufweist;
  • 31 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung, die sowohl den unteren als auch den oberen Satz Zähne aufnimmt, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 32 zeigt eine auseinander gezogene Ansicht der Kombination einer Lippenhaltevorrichtung mit der Lichtführung und einer Lampe;
  • 32a zeigt in perspektivischer Ansicht ein stationäres bzw. ortsfestes Abbildungsstativ bzw. -ständer gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 32b zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, umfassend eine Dental- bzw. Zahnhaltevorrichtung bzw. eine Zahnträgerstruktur und ein Zahnabbildungshaltesystem;
  • 32c zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, umfassend eine Zahnträgerstruktur und ein Zahnabbildungshaltesystem;
  • 33 zeigt in perspektivischer Ansicht Bestandteile bzw. Komponenten eines Lampenkopfes gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 34 zeigt in einer Seitenquerschnittsansicht eine überlappende Verbindung bzw. Fuge bzw. Gelenk eines Lampenkopfes gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 35 zeigt eine Ansicht einer Stromversorgungseinheit gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 36 zeigt in Form eines Blockdiagramms ein Steuer- bzw. Kontrollsystem für eine Dental- bzw. Zahnlampe gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 37 ist ein Flussdiagramm des Startverfahrens des Steuerungs- bzw. Kontrollsystems von 35; und
  • 38 ist ein Flussdiagramm des Lampensystemüberwachungsverfahrens des Steuerungs- bzw. Kontrollsystems von 35.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die im Folgenden angegebene genaue Beschreibung soll eine Beschreibung der vorliegend beispielhaft ausgeführten Zahnbleich- und Zahnmaterialhärtungsverfahren und -vorrichtungen, die in Übereinstimmung mit Aspekten der vorliegenden Erfindung bereitgestellt werden, darstellen und soll nicht die einzigen Formen darstellen, in welchen die vorliegende Erfindung hergestellt oder verwendet werden kann. Die Beschreibung legt die Merkmale und die Schritte zur Herstellung und Verwendung der Zahnbleich- und Zahnmaterialhärtungsverfahren und -vorrichtungen der vorliegenden Erfindung dar. Es soll jedoch verstanden werden, dass die gleichen oder äquivalente Funktionen und Bestandteile bzw. Komponenten, die in den Zahnbleich- und Zahnhärtungsverfahren und -vorrichtungen verwendet werden, auch durch unterschiedliche Ausführungsformen bewerkstelligt werden können, welche auch von dem Erfindungsgedanken und dem Schutzumfang der Erfindung umfasst werden sollen.
  • Alle technischen und wissenschaftlichen Ausdrücke, die im Rahmen dieser Erfindung verwendet werden, haben die gleiche Bedeutung, wie sie im Allgemeinen von einem Fachmann auf dem Gebiet, zu dem diese Erfindung gehört, verstanden werden, es sei denn, sie sind anders definiert. Obwohl jegliche Verfahren, Vorrichtungen und Materialien, die ähnlich oder äquivalent zu den hierin beschriebenen sind, in der Ausführung oder beim Testen der Erfindung verwendet werden können, werden die beispielhaften Verfahren, Vorrichtungen und Materialien nun beschrieben.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Beleuchtungssystem zum Zahnbleichen, Abbilden oder Härten. Das Lampensystem aktiviert eine Bleichsubstanz oder Füllungszusammensetzung bzw. -verbundstoff welche auf die Zähne eines Patienten mit Licht von einer Lichtquelle angewendet wird.
  • Zum Beispiel werden beim Zahnaufhellen bzw. -bleichen Reinigungs- und/oder Bleichmittel auf die Zähne eines Patienten aufgetragen. Bei der Zahnreparatur oder -wiederherstellung werden Füllmaterialzusammensetzungen bzw. Verbundstoff-Füllmaterialien auf die Oberfläche und/oder in einen Hohlraum in einem Zahn aufgetragen bzw. eingebracht. Die Bleichmittel und/oder Zusammensetzungen bzw. Verbundstoffmaterialien werden durch die Anwendung von Energie, wie etwa z.B. elektromagnetische Energie, aktiviert. Beim Abbilden erzeugt die Lichtquelle ein Bild des Zahnes oder der Zähne des Patienten entweder durch Direktabbildung, z.B. unter Verwendung von Röntgenstrahlen, oder durch indirekte Abbildung oder Durchleuchtung.
  • Zur wirkungsvollen Aktivierung oder Abbildung unter gleichzeitiger Verringerung von störender Erwärmung der Zähne und des umgebenden Gewebes kann elektromagnetische Energie einer speziellen Wellenlänge, optimiert z.B. für die Aktivierung der speziell verwendeten Chemikalien, bereitgestellt werden. Zum Beispiel ist es bekannt, dass man Strahlung im Bereich des sichtbaren und ultravioletten Spektrums von einer Lichtquelle auf den Zahn oder die Zähne eines Zahnpatienten appliziert bzw. anwendet, um ein Bleichmittel bzw. eine Aufhellungsverbindung oder eine Füllungszusammensetzung bzw. einen Füllungsverbundstoff zu aktivieren.
  • Eine andere Möglichkeit, um eine wirkungsvolle chemische Aktivierung eines Zahnbleichmittels bzw. einer Zahnbleichverbindung zu bewerkstelligen, ist, eine Lichtquelle so anzuordnen, dass sie die Zahnoberflächen, die behandelt werden, vollständig beleuchtet.
  • Da die Lichtintensität sich invers mit der dritten Potenz des Abstandes von einer Lichtquelle verändert, ist es wünschenswert, dass die verwendete Lichtquelle verhältnismäßig nahe an den zu behandelnden Zahnoberflächen angeordnet ist. Da manches Licht, welches wirkungsvoll für die chemische Aktivierung einer Zahnbleich- oder -härtungsverbindung oder zum Abbilden ist, auch schädlich für weiche Gewebe sein kann, ist es auch wünschenswert, Zahnfleisch, Zunge, Gesichtshaut und andere weiche Gewebe eines Patienten so wenig wie möglich der Lichtquelle auszusetzen.
  • In Anbetracht dieser Überlegungen ist es wünschenswert, dass ein Beleuchtungssystem in der Lage ist, die Lichtquelle schnell und zuverlässig in der Nähe der Zähne oder des Munds eines Patienten anzuordnen.
  • Um dies zu erreichen, umfassen in einem Aspekt eine Referenzvorrichtung, wie etwa eine Lippenhaltevorrichtung, und ein Abstandshalter, wie etwa eine Lichtführung, Strukturen, die aneinander koppeln können, wenn die Referenzvorrichtung und der Abstandshalter sich aneinander legen. In einem anderen Aspekt umfassen der Abstandshalter und das Lampensystem Strukturen, die wieder entfernbar aneinanderkoppeln, wenn der Abstandshalter und die Lampe sich aneinander legen. Die aneinander koppelnden Strukturen können dazu dienen, den Abstandshalter axial und gegen Verdrehen zu stabilisieren.
  • Das Lampensystem und ein Trägersystem können Strukturen umfassen, die aneinander koppeln, wenn das Lampensystem und das Trägersystem sich aneinander legen.
  • Das Wort Struktur betrifft, wenn es im Rahmen dieser Erfindung in Beziehung zu der Referenzvorrichtung, dem Abstandshalter, dem Lampensystem und dem Trägersystem verwendet wird, den Teil der Referenzvorrichtung, des Abstandshalters und des Lampensystems, welcher so geformt ist, dass er mit einem entsprechenden Teil einer benachbarten bzw. angrenzenden Komponente zusammenpasst. Es umfasst Teile der zuvor aufgeführten Gegenstände, welche durch Formpressen gebildet werden oder Teile, welche getrennt bzw. einzeln gebildet werden und darauf folgend zusammengebaut werden.
  • Geeignete Kopplungsstrukturen umfassen Zungen bzw. Laschen und Vertiefungen ("tongues and grooves"), Pfosten und Sockel ("posts and sockets"), schwenkbare Haken und Sockel ("swingable hooks and sockets"), rückstellfähige Halter und Sockel ("resilient clips and sockets"), zungen- oder flügelartige Elemente und Schlitze, Kugel und Hohlraum bzw. Vertiefung, Kugel und Sockel, von denen einige weiter unten im Einzelnen beispielhaft aufgeführt sind.
  • Das Dental- bzw. Zahnverfahren umfasst das Schützen der weichen Gewebe eines Patienten und umfasst typischerweise das Aufbringen einer weichen Auflage, wie etwa eine Gummifolie bzw. -bahn oder eine Schaumfolie bzw. -bahn, über das Zahnfleisch u. andere weiche Gewebe des Patienten. In einem Härtungsverfahren kann die Auflage auch auf die nicht-behandelten Zähne aufgebracht werden. Die weichen Gewebe des Patienten können alternativ zum Beispiel durch undurchsichtige Mullkissen oder durch Maskierungschemikalien, die nicht durch UV-Licht härtbar sind und UV-Licht blocken, geschützt werden. Nachdem die weichen Gewebe des Patienten geschützt worden sind, wird eine Bleichzusammensetzung oder eine Füllungszusammensetzung auf den Zahn oder die Zähne aufgebracht. Die Zusammensetzung wird dann mit Licht von dem Lampensystem aktiviert. Das Lichtsystem der vorliegenden Erfindung kann leicht an eine Person angepasst werden und ist ergonomisch sowohl für rechtshändische als auch linkshändische Verwender kompatibel. Ferner sind die Teile des Lichtsystems trennbar und modular, so dass das Lichtsystem leicht zusammensetzbar, auseinandernehmbar, verpackbar, versendbar oder transportierbar ist. Zusätzlich können einzelne Teile oder Module zur Reparatur oder Erneuerung eingesendet werden.
  • Das Gummimaterial, welches als die weiche Auflage verwendet werden kann, kann entweder natürlichen oder synthetischen Gummi umfassen. Synthetische Gummis können z.B. elastomere Materialien sein und können, ohne darauf beschränkt zu sein, verschiedene Copolymere oder Blockcopolymere (Kratons®), erhältlich von Kraton Polymers, wie etwa Styrolbutadiengummi oder Styrolisoprengummi, EPDM (Ethylenpropylendienmonomer)-Gummi, Nitril (Acrylnitrilbutadien)-Gummi, Latexgummi und dergleichen umfassen. Schaummaterialien können geschlossenzellige Schaumstoffe oder offenzellige Schaumstoffe sein und umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, einen Polyolefinschaum wie etwa ein Polyethylenschaum, ein Polypropylenschaum und ein Polybutylenschaum; einen Polystyrolschaum; einen Polyurethanschaum; jeglichen elastomeren Schaum, der aus jeglichem voranstehend beschriebenen elastomeren oder Gummimaterial hergestellt ist; oder jegliche biologisch abbaubaren oder biologisch kompostierbaren Polyester, wie etwa Polymilchsäureharz (umfassend L-Milchsäure und D-Milchsäure) und Polyglycolsäure (PGA); Polyhydroxyvalerat/Hydroxybutyratharz (PHBV) (Copolymer aus 3-Hydroxybuttersäure und 3-Hydroxypentanonsäure (3-Hydroxyvaleriansäure) und Polyhydroxyalkanoat (PHA)-Copolymere; und Polyester/Urethanharze.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Zahnbleich-, Abbildungs- oder Härtungslampensystems 100 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Lampe 100 umfasst einen Lampenkopf 102, der ein Lampenkopfgehäuse 104 und eine Lichtführung 106 aufweist. Der Lampenkopf 102 stellt das Licht bereicht, welches z.B. eine Bleichsubstanz oder Härtungszusammensetzung, die auf die Zähne eines Patienten aufgebracht ist, aktiviert, indem das Licht durch die Lichtführung 106 geleitet wird. Dieses Lampensystem kann in einer Zahnarztpraxis oder einem Zahnlabor verwendet werden.
  • Das Lampengehäuse 104 und der Lampenkopf 102 können aus jeglichem Polymermaterial, z.B. einem Polymer, welches pressgeformt oder gegossen werden kann, oder einem Metall oder einer metallischen Legierung hergestellt werden. Geeignete Polymere umfassen Polyethylen, Polypropylen, Polybutylen, Polystyrol, Polyester, Acrylpolymere, Polyvinylchlorid, Polyamid oder Polyetherimid wie ULTEM®; eine Polymerverbindung bzw. -legierung, wie etwa Xenoy®-Harz, welches eine Zusammensetzung bzw. Verbundstoff von Polycarbonat und Polybutylenterephthalat ist, oder Lexan®-Kunststoff, welcher ein Copolymer aus Polycarbonat und Isophthalatterephthalat-Resorzinharz ist (alle von GE Plastics erhältlich), flüssigkristalline Polymere bzw. Flüssigkristallpolymere, wie etwa ein aromatische Polyester oder ein aromatisches Polyesteramid, enthaltend als Bestandteil mindestens eine Verbindung, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einer aromatischen Hydroxycarbonsäure (wie etwa Hydroxybenzoat (steifes Monomer), Hydroxynaphthoat (flexibles Monomer)), einem aromatischen Hydroxyamin und einem aromatischen Diamin (beispielhaft in US-Patent Nrn. 6,242,063, 6,274,242, 6,643,552 und 6,797,198 beschrieben, deren Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist), Polyesterimidanhydride mit endständiger Anhydridgruppe oder Seitenanhydride (beispielhaft im US-Patent Nr. 6,730,377 beschrieben, dessen Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist) oder Kombinationen davon.
  • Zusätzlich können auch jegliche polymeren Verbundstoffe bzw. Polymerverbundstoffe wie technische Prepregs oder Verbundstoffe, welche Polymere, gefüllt mit Pigmenten, Kohlenstoffteilchen, Siliziumdioxid, Glasfasern, leitfähigen Teilchen, wie etwa Metallteilchen oder leitfähige Polymere, oder Mischungen davon, sind, verwendet werden. Zum Beispiel kann eine Mischung bzw. Blend aus Polycarbonat und ABS (Acrylnitrilbutadienstyrol) für das Lampengehäuse und den Lampenkopf verwendet werden.
  • Im Allgemeinen sind Polymermaterialien oder Komposite bzw. Verbundstoffe mit Hochtemperaturbeständigkeit geeignet.
  • Geeignete Metalle oder Metalllegierungen können rostfreien Stahl, Aluminium, eine Legierung wie etwa eine Ni/Ti-Legierung, jegliche amorphen Metalle, umfassend die von Liquid Metal, Inc. erhältlichen, oder ähnliche, wie die im US-Patent Nr. 6,682,611 und in der US-Patentanmeldung Nr. 2004/0121283 beschriebenen, deren gesamter Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist, umfassen.
  • Ein flüssigkristallines Polymer oder ein cholesterisches flüssigkristallines Polymer, welches eher in der Lage ist, Lichtenergie zu reflektieren als durchzulassen, kann entweder als eine Beschichtung oder als der Hauptbestandteil des Gehäuses 104 und/oder des Lampenkopfes 102 verwendet werden, um den Verlust von Lichtenergie zu minimieren, wie z.B. in US-Patent Nrn. 4,293,435, 5,332,522, 6,043,861, 6,046,791, 6,573,963 und 6,836,314 beschrieben, deren Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist.
  • Der Lampenkopf 102 ist an ein erstes Ende eines Auslegers 108 angebracht. Der Lampenkopf 102 ist bezüglich des Auslegers 108 positionierbar und weist einen großen Bewegungsbereich bezüglich des Endes des Auslegers 108 auf. Der Ausleger 108 wird durch einen Mast 110 getragen bzw. gestützt. In der veranschaulichten Ausführungsform ist der Ausleger 108 drehbar an den Mast 110 an einer Stelle auf dem Ausleger 108, die näher an einem zweiten Ende des Auslegers 108 als das Lampenkopfgehäuse 104 liegt, montiert.
  • Der Ausleger 108 ist bezüglich des Mastes 110 anpassbar positionierbar. Der Ausleger 108 weist sowohl einen Rotations- als auch einen Kipp- bzw. Schwenkbewegungsbereich bezüglich des Mastes 110 auf. Ein Gegengewicht 122 an dem zweiten Ende des Auslegers 108 sorgt für einen Ausgleich für den Lampenkopf 102.
  • Der Mast 110 ist an die Basis 112 angebracht. In der veranschaulichten Ausführungsform ist der Mast 110 bezüglich der Basis 112 befestigt. In der gezeigten Ausführungsform ist die Basis 112 eine bewegliche bzw. rollende Basis, die eine Vielzahl von Auslegern 118 aufweist, die radial von der Mitte bzw. von dem Zentrum 116 der Basis 112, an dem der Mast 110 angebracht ist, weg- bzw. hervorstehen.
  • Der Ausleger 108, der Mast 110 und die Basis 112 können aus jeglichem Polymer oder Metall hergestellt werden, wie etwa die, die weiter oben für die Verwendung in dem Lampengehäuse 104 aufgeführt sind. Hier müssen die geeigneten Materialien jedoch nicht hochtemperaturbeständig sein, da der Ausleger 108, der Mast 110 und die Basis 112 mit weniger Wahrscheinlichkeit irgendeiner potentiellen Hochtemperaturumgebung ausgesetzt sind. Andererseits ist Strukturbeständigkeit bzw. strukturelle Integrität eine wünschenswertere Eigenschaft bzw. Merkmal.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform ist ein Rollrad ("caster wheel") 120 an das jeweilige entfernte Ende jedes der Vielzahl an Auslegern bezüglich des Zentrums 116 der Basis 112 gekoppelt. Das Rollrad 120 ist so angepasst, dass es eine Oberfläche, z.B. einen Trägerboden berührt und so durch diesen getragen wird. In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst mindestens eines der Rollräder 120 einen Bremsmechanismus, der das Rollen des Rollrades verhindert, wenn der Bremsmechanismus sich in einer Sperrposition befindet. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung beinhalten eine Mehrzahl von Rollrädern 120 den Bremsmechanismus. In einer weiteren Ausführungsform enthalten eine Mehrzahl von Rollrädern 120 einzelne entsprechende Bremsmechanismen.
  • Die rollbare bzw. rollende Basis 120 erlaubt es dem gesamten Lampensystem 100, bezüglich eines Patienten in einem Zahnarztstuhl positionierbar zu sein. Die rollbare Basis 112, die hier gezeigt wird, ist nur ein Beispiel. Andere Arten von rollenden Basen sind von dem Umfang der Erfindung umfasst. Zusätzlich kann der Mast 110 in anderen Ausführungsformen der Erfindung bezüglich der Basis 112 axial dreh- bzw. rotierbar sein. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der Mast 110 gebogen bzw. gekrümmt und die Biegung definiert entsprechend eine konkave Seite 124 und eine konvexe Seite 126 des Mastes 110.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist eine Stromversorgungseinheit 114 an den Mast 110 auf der konvexen Seite 126 angebracht. Die Stromversorgungseinheit 114 umfasst Steuerungen für das Lampensystem 100.
  • Das Gehäuse der Stromversorgungseinheit 114, die rollende Basis 112 und die Roller 120 können auch aus jeglichem Polymer oder Metall hergestellt werden, welches strukturelle Beständigkeit gewährleistet, wie etwa die Materialien, die weiter oben für die Verwendung in dem Lampengehäuses 104 beschrieben sind. Hier können die geeigneten Materialien nicht das Vermögen der Hochtemperaturbeständigkeit aufweisen, da die rollende Basis 112 und die Roller 120 auch nicht einer potentiellen Hochtemperaturumgebung ausgesetzt sind (im Gegensatz zu dem Gehäuse der Stromversorgungseinheit 114, dem Lampengehäuse 104 und dem Lampenkopf 102).
  • Im Betrieb ist das Lampensystem 110 bezüglich des Patienten in einem Zahnarztstuhl (nicht gezeigt) positioniert. Die Anordnung der Stromversorgungseinheit 114 an dem Mast 110 ermöglicht es dem Lampensystem 100 zu arbeiten, ob das Lampensystem 100 nun auf der rechten oder auf der linken Seite des Patienten positioniert ist. Die Biegung bzw. Krümmung des Mastes 110 ermöglicht es dem Lampensystem 100, bezüglich des Patienten so positioniert zu sein, dass die Stromversorgungseinheit 114 vom Patienten entfernt angeordnet ist, was das Lampensystem 100 einfacher zu betreiben macht.
  • In einer Ausführungsform kann der Mast 110 eine gleichmäßige äußere Abmessung bzw. Dimension entlang seiner Länge aufweisen, wie in 1 gezeigt. In einer anderen Ausführungsform kann der Mast 110 eine nicht-einheitliche äußere Abmessung bzw. Dimension entlang seiner Länge aufweisen, wie in 1a gezeigt. In 1a hat der Mittelteil des Mastes 110 eine größere Abmessung bzw. Dimension als die anderen Teile des Mastes. In einem Aspekt kann dieser Mittelteil mit der Anbringposition der Energie- bzw. Stromversorgungseinheit 114 zusammentreffen. In einem anderen Aspekt kann der breitere Teil des Mastes 110 abgeflacht sein, um eine Energieversorgungseinheit 114 zu tragen. In einem dritten Aspekt kann der breitere Teil vertieft oder ausgebuchtet sein, um eine Energieversorgungseinheit 114 derart aufzunehmen, dass die Energieversorgungseinheit 114 nicht weit aus dem allgemeinen Profil des Mastes 110 hervorsteht.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung können der Ausleger 108 und der Mast 110 so positioniert sein, dass deren Platzbedarf bzw. Basisfläche nicht über die Basisfläche bzw. den Platzbedarf der Basis 112 hinausreicht. Insbesondere, wenn der Ausleger 108 bei einem minimalen senkrechten Winkel rotiert wird, wodurch der Lampenkopf sich auf der geringsten Höhe in der Nähe der Basis befindet, fällt die Projektion des Lampensystems auf dem Boden gänzlich in den Umfang der Basis 112.
  • In einer anderen Ausführungsform können der Ausleger 108 und der Mast 110 so positioniert werden, dass deren Basisfläche über die Basisfläche der Basis 112 hinausreicht, wobei der Schwerpunkt des Dental- bzw. Zahnlampensystems innerhalb der Basis 112 liegt.
  • In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ragt die äußerste Oberfläche des Gegengewichtes 122 nicht über die Außengrenze der Basis 112 in jeglicher Winkelposition des Auslegers 108 hinaus.
  • Wie in der Ausführungsform von 1 gezeigt, ermöglicht es die Anordnung bzw. Positionierung der Stromversorgungseinheit 114 an dem Mast 110, kombiniert mit der Positionierbarkeit des Lampensystems 100 auf jeder Seite des Patienten, sowohl rechtshändischen als auch linkshändischen Lampenbetreibern, das Lampensystem 100 gleichermaßen bequem und wirksam zu betreiben.
  • Wenn das Lampensystem 100 einmal bezüglich des Patienten positioniert ist, gleicht der Betreiber den Abstandshalter, welcher in 1 als eine Lichtführung 106 gezeigt ist, mit dem Lampensystem ab. Der Lampenkopf 102 kann durch den großen Bewegungsbereich sowohl des Auslegers 108 bezüglich des Mastes 110 als auch des Lampenkopfes 102 bezüglich des Auslegers 108 in einem großen Positionsbereich eingestellt werden. Die Lichtführung 106 kann so konfiguriert werden, dass sie an den Lampenkopf 104 und eine Referenzvorrichtung passt, welche eine Lippenhaltevorrichtung (nicht in 1 oder 1a gezeigt) sein kann, die von einem Patienten getragen wird, wodurch eine im Wesentlichen präzise Koordination bzw. Ausrichtung mit dem Mund des Patienten gewährleistet wird. Beispielhafte Ausführungsformen und Materialien werden in der US-Anmeldung Nr. 60/604,577, "Lippenretraktoren bzw. -haltevorrichtungen", eingereicht 8/25/2004, beschrieben und werden in größerem Detail weiter unten beschrieben.
  • Die Lichtführung 106 kann auch aus ähnlichen Materialien, wie oben für das Lampengehäuse 104 und den Lampenkopf 102 beschrieben, hergestellt werden. Zusätzlich kann, wie im Fall des Lampengehäuses 104 und des Lampenkopfes 102, ein cholesterisches Flüssigkristallpolymer, welches eher Lichtenergie reflektieren als sie durchlassen bzw. übertragen kann, entweder als Beschichtung oder als der Hauptbestandteil der Lichtführung verwendet werden, um den Verlust an Lichtenergie, wie z.B. weiter oben beschrieben, zu minimieren.
  • 2 zeigt in einem Querschnitt verschiedene Teile bzw. Komponenten des Lampenkopfgehäuses 104 und der Lampenunteranordnung bzw. des Lampenunterzusammenbaus 130 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Eine Lichtquelle 300, die im Inneren des Lampenkopfgehäuses 104 angeordnet ist, umfasst einen ersten Reflektor 302 integral zu der Lichtquelle 300. Der erste Reflektor 302 richtet Licht von der Lichtquelle 300 im Allgemeinen entlang eines Weges 304 durch eine Öffnung 310 in dem Lampenkopfgehäuse auf ein Ziel (nicht gezeigt) wie eine Bleichverbindung, die auf einer Zahnoberfläche aufgebracht ist, oder eine Füllungsverbindung bzw. Füllzusammensetzung, die sich entweder auf der Oberfläche oder in dem Hohlraum eines Zahns befindet.
  • Der Lichtweg 304 umfasst einen zweiten Reflektor 306, der im Allgemeinen koaxial bzw. konzentrisch mit dem ersten Reflektor 302 ist. Der Körper des zweiten Reflektors 306 umfasst eine obere Lasche bzw. Kontaktnase 309 und eine untere Lasche bzw. Kontaktnase 310, welche nach dem Zusammenbau zur Lichtquellenbasis 322 hin vertieft bzw. eingedrückt ("depressed") sind. Die obere Lasche 309 und die untere Lasche 310 stellen zusätzlichen Schutz bereit, um die Lichtquelle 300 an ihrer Stelle zu halten, wenn der Lampenkopf 102 erschüttert oder fallengelassen wird. Der zweite Reflektor 306 umfasst eine reflektierende innere Oberfläche, die so angepasst ist, dass sie weiter Licht in Richtung der Öffnung 310 auf das Ziel steuert. Die vorliegende Ausführungsform des Lampenkopfgehäuses 104 umfasst ferner eine optische Linse 308, die innerhalb des zweiten Reflektors 306 angeordnet ist. Gemäß dieser Ausführungsform umfasst die optische Linse 308 mindestens eine gebogene Oberfläche und ist so angepasst, dass sie das Licht von der Lichtquelle 300 auf die Öffnung 310 richtet.
  • Der Lichtweg 304 umfasst ferner einen Integrator 312, der in der Nähe des zweiten Reflektors 306 angeordnet ist und im Allgemeinen koaxial mit dem ersten Reflektor 302 ist. Der Integrator 312 dient dazu, das Licht zu integrieren, um Licht von einheitlicher Intensität bereitzustellen, welches durch die Öffnung 310 tritt. Der Lichtweg 304 umfasst ferner einen Streu- bzw. Streuungskörper 330, der innerhalb des Integrators 312 angeordnet ist. Zusätzlich dient ein optischer Filter 314, der deckungsgleich mit der zweiten Öffnung 310 angeordnet ist, dazu, den Durchgang von verschiedenen Wellenlängen des Lichtes zu verhindern und gleichzeitig den Durchgang von anderen Wellenlängen zu erlauben. Zum Beispiel kann in einer Ausführungsform der optische Filter 314 dazu dienen, den Durchgang des meisten Lichtes, welches als im Infrarotbereich liegend charakterisiert ist, durch die zweite Öffnung 310 auf das Ziel zu verhindern. Im Gegensatz dazu darf das Licht in den ultravioletten und/oder sichtbaren Bereichen passieren. Folglich ist Licht, welches für die Aktivierung einer Zahnbleichverbindung geeignet ist, außerhalb der Öffnung 310 verfügbar, während infrarotes Licht, welches sonst die Temperatur des Zielbereichs unzulässig erhöhen würde, vom Zielbereich ausgeschlossen ist oder auf annehmbare Niveaus verringert ist.
  • Die Lichtquelle der oben beschriebenen Ausführungsform kann auch ein gasgefülltes Bogenlicht, wie etwa eine Hallogenquelle, Licht-emittierende Halbleitervorrichtungen, Lichtemittierende Chips, wie etwa eine lichtemittierende Diode (LED), eine Festkörper-LED, eine LED-Anordnung oder eine Fluoreszenzlichtquelle umfassen, welche alle nur beispielhaft sind. Andere Arten von lichterzeugenden Vorrichtungen, umfassend Laser und Röntgenstrahlenquellen, sind innerhalb des Umfangs der Erfindung möglich.
  • 3 ist eine auseinander gezogene Ansicht einer Lampenkopfes gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. In der gezeigten Ausführungsform umfasst eine Lichtquelle 300 einen ersten Reflektor 302. Der Lampenunterzusammenbau 130 weist eine Wärmeableitvorrichtung 320-1, 320-2 auf, welche an den Lichtquellenballast ("ballast")/Basis 322 gekoppelt ist. Ein Ventilator 324, der in dem Lampenkopfgehäuse 104 in der Nähe der Wärmeableitvorrichtung 320 und des Ballasts/Basis 322 angeordnet ist, hält ferner die Quelle 300 und den Lampenunterzusammenbau 130 kühl. Die Wärmeableitvorrichtung kann aus jeglichem Material hergestellt sein, welches eine gute Wärmeleitfähigkeit aufweist, umfassend Metallblöcke aus Kupfer, Aluminium oder ähnlichem. In einer anderen Ausführungsform umfasst das Kühlsystem Wärmerohre bzw. Kühlschlangen. In einer anderen Ausführungsform umfasst das Kühlsystem Phasenänderungsmaterialien, einige Ausführungsformen und Materialien sind in der US-Anmeldung Nr. 10/XXX,XXX mit dem Titel "Dentallichtvorrichtungen mit einer verbesserten Wärmeableitvorrichtung", welche gleichzeitig eingereicht wird, beispielhaft dargestellt; und in der US-Provisional-Anmeldung Nr. 60/585,224 mit dem Titel "Dentallichtvorrichtungen mit einer mit Phasenänderungsmaterial gefüllten Wärmeableitvorrichtung", eingereicht 7/2/2004, beispielhaft dargestellt, deren Inhalte hierin durch Bezugnahme eingeschlossen sind.
  • Wärmeableitvorrichtungen, die ein Phasenänderungsmaterial aufweisen, können Wärme wirkungsvoller von einer Lichtquelle oder -quellen mit einem gegebenen Gewicht des Wärmeableitvorrichtungsmaterials entfernen oder ableiten, wenn sie mit einer Wärmeableitvorrichtung verglichen werden, welche aus einem kompakten Block aus thermisch leitfähigem Material, wie etwa Metall, hergestellt ist. Eine solche Wärmeableitvorrichtung kann sogar Wärme von einer Härtungslichtvorrichtung wirkungsvoll entfernen oder ableiten, wenn ein verringertes Gewicht des Materials verwendet wird. Die Verwendung eines Phasenänderungsmaterials, das innerhalb eines hohlen thermisch leitfähigen Materials, wie etwa eine Wärmeableitvorrichtung, eingeschlossen ist, anstelle einer herkömmlichen kompakten Metallwärmeableitvorrichtung, kann das Gewicht der Härtungslampe herabgesetzen und die Zeit, welche die Wärmeableitvorrichtung benötigt, um die "Abschalt"-Temperatur zu erreichen, wie sie in der Dentalhärtungslichtindustrie genannt wird, erhöhen. Die Zeitspanne, bevor die Abschalttemperatur erreicht wird, wird als die "Betriebszeit" bezeichnet. Indem die "Betriebszeit", d.h. die Zeit, in der das Licht eingeschaltet bleiben kann, verlängert wird, wird die Zeit, in der ein Zahnarzt das Härtungs- oder Bleichverfahren durchführen kann, verlängert.
  • In einer Ausführungsform wird eine wieder aufladbare Dental- bzw. Zahnhärtungslampe, umfassend mindestens ein Phasenänderungsmaterial, offenbart. In einer anderen Ausführungsform wird ein Dental- bzw. Zahnbleichlicht, umfassend mindestens ein Phasenänderungsmaterial, offenbart. Die Wärmeableitvorrichtung umfasst einen Block aus thermisch leitfähigem Material, wie etwa Metall, mit einer Bohrung oder einem Hohlraum, welcher mindestens teilweise mit einem Phasenänderungsmaterial gefüllt ist.
  • Die Wärmeableitvorrichtung kann durch das Aushöhlen eines thermisch leitfähigen Materials, wie etwa Metall, und das mindestens teilweise Auffüllen des Hohlraums mit mindestens einem Phasenänderungsmaterial vor dem Verschließen, um das Phasenänderungsmaterial im Inneren zu sichern, konstruiert sein, so dass mindestens ein Phasenänderungsmaterial im Wesentlichen enthalten oder von einem thermisch leitfähigen Material, etwa Metall, welches gewöhnlich in der Herstellung einer herkömmlichen Wärmeableitvorrichtung verwendet wird, umgeben ist.
  • Alternativ kann die Wärmeableitvorrichtung gegossen oder aus einem thermisch leitfähigen Material gearbeitet sein, wie etwa Metall, um Wände, die eine Bohrung oder einen Hohlraum umgeben, zu erzeugen. Die Bohrung oder der Hohlraum wird teilweise mit mindestens einem Phasenänderungsmaterial vor dem Verschließen gefüllt, um das Material im Inneren zu sichern.
  • In einer Ausführungsform kann die erfinderische Wärmeableitvorrichtung selbst verwendet werden. In einer anderen Ausführungsform kann sie zusätzlich zu einem Ventilator, in Verbindung mit einer herkömmlichen Metallblockwärmeableitvorrichtung, oder Kombinationen davon verwendet werden.
  • Die erfinderische Wärmeableitvorrichtung kann innerhalb der Dental- bzw. Zahnhärtungslicht-, Abbildungs- oder Bleichlichtquelle in der selben Art und Weise wie eine herkömmliche Metallblockwärmeableitvorrichtung eingebaut werden, wie etwa durch ihr Anbringen an der Wärme erzeugenden Quelle, d.h. der Lichtquelle, welche jegliche der oben genannten oder Kombinationen davon umfasst, oder durch Anbringen an eine andere Wärmeableitvorrichtung.
  • Geeignete Phasenänderungsmaterialien können organische Materialien, anorganische Materialien oder Kombinationen davon umfassen. Diese Materialien können im Wesentlichen reversibel ihre Phase ändern bzw. wechseln und können typischerweise eine große, wenn nicht unendliche Anzahl von Zyklen durchlaufen, ohne ihre Wirksamkeit zu verlieren. Organische Phasenänderungsmaterialien umfassen Paraffinwachse, 2,2-Dimethyl-n-docosan (C24H50), Trimyristin ((C13H27COO)3C3H3) und 1,3-Methylpentacosan (C26H54). Anorganische Materialien, wie etwa hydratisierte Salze, umfassend Natriumhydrogenphosphatdodecahydrat (Na2HPO4·12H2O), Natriumsulfatdecahydrat (Na2SO4·10H2O), Eisenchloridhexahydrat (FeCl3·6H2O) und TH29 (ein hydratisiertes Salz mit einer Schmelztemperatur von 29° C, erhältlich von TEAP Energy of Wangara, Australien) oder metallische Legierungen, wie etwa Ostalloy 117 oder UM 47 (erhältlich von Umicore Electro-Optic Materials), können ebenfalls verwendet werden. Beispielhafte Materialien sind Feststoffe bei Raumtemperatur, die Schmelzpunkte zwischen etwa 30° C und etwa 50° C, mehr z.B. zwischen etwa 35° C und etwa 45° C aufweisen. Beispielhafte Materialien weisen außerdem eine hohe spezifische Wärme, z.B. mindestens etwa 1,7, mehr z.B. mindestens 1,9 auf, wenn sie sich in dem Zustand bei Raumtemperatur befinden. Zusätzlich können die Phasenänderungsmaterialien z.B. eine spezifische Wärme von mindestens etwa 1,5, mehr z.B. von mindestens etwa 1,6 aufweisen, wenn sie sich in dem Zustand bei den erhöhten Temperaturen befinden.
  • Das Phasenänderungsmaterial kann außerdem eine hohe latente Schmelzwärme aufweisen, um signifikante Mengen an Wärmeenergie zu speichern. Diese latente Schmelzwärme kann z.B. mindestens etwa 30 kJ/kg, mehr z.B. mindestens etwa 200 kJ/kg betragen.
  • Die thermische Leitfähigkeit der Materialien ist ein Faktor bei der Bestimmung der Wärmeübertragungsgeschwindigkeit bzw. -rate von dem thermisch leitfähigen Gehäuse bzw. Hülle zu dem Phasenänderungsmaterial und umgekehrt. Die thermische Leitfähigkeit des Phasenänderungsmaterials kann z.B. mindestens etwa 0,5 W/m°C in dem Zustand bei Raumtemperatur und mindestens etwa 0,45 W/m°C in dem Zustand bei erhöhter Temperatur sein.
  • Im Allgemeinen kann das Phasenänderungsmaterial im Inneren eines thermisch leitfähigen Materials, wie etwa eine Metallhülle bzw -gehäuse, enthalten sein. Die Hülle definiert eine Bohrung bzw. Loch, welche jegliche Form aufweisen kann, aber z.B. im Allgemeinen eine zylindrische oder rechteckige Form aufweist. Die Metallhülle oder -wand der Bohrung dient dazu, das Phasenänderungsmaterial zu enthalten und um auch dabei zu helfen, Wärme zu und weg von dem Phasenänderungsmaterial zu leiten. Je dünner die Wand ist, desto mehr Phasenänderungsmaterial kann in einer gegebenen Größe der Wärmeableitvorrichtung vorhanden sein, und desto weniger trägt sie zum Gewicht z.B. des Härtungslichts bei. Je dünner jedoch die Wand ist, desto weniger wirksam kann die Wärmeableitvorrichtung im Leiten der Wärme weg von dem Phasenänderungsmaterial sein, und desto länger dauert es, um das Phasenänderungsmaterial zur Raumtemperatur und seinem ursprünglichen Zustand deart zurückzuführen, dass es wieder als eine Wärmeableitvorrichtung arbeiten kann. Zum Beispiel liegt die Wanddicke im Bereich von etwa 1 mm bis etwa 2,5 mm, mehr z.B. von etwa 1 mm bis etwa 1,5 mm.
  • Die Hülle kann außerdem so konstruiert sein, dass sie eine große Oberfläche aufweist. Eine Struktur ist wünschenswert, welche Rippen bzw. Lamellen oder andere Merkmale aufweist, welche dazu dienen, die Oberfläche für die Wärmeleitung oder -konvektion zu vergrößern, so dass eine sphärische bzw. kugelförmige Struktur, obwohl verwendbar, nicht die optimale Wahl ist. Solche Rippen oder andere Oberflächen-vergrößernden Merkmale können auch in die Bohrung mit einbezogen sein, um die Kontaktfläche bzw. den -bereich zwischen der thermisch leitfähigen Hülle und dem Phasenänderungsmaterial zu vergrößern und so einen schnelleren und wirksameren Wärmeübergang zwischen der thermisch leitfähigen Hülle und dem Phasenänderungsmaterial zu erlauben.
  • Die thermisch leitfähige Hülle kann außerdem einen guten thermischen Kontakt für den Wärmeübergang von der Lichtquelle bereitstellen. Dies kann mit einer glatten, thermisch leitfähigen Oberfläche mit einer großen Kontaktfläche bzw. -bereich erreicht werden. Das thermische Koppeln kann außerdem mit thermisch leitfähigen Grenzflächenmaterialien bzw. koppelnden Materialien, wie etwa thermisches Epoxid, erreicht werden. Grenzflächenmaterialien, die elektrisch isolierend sind, sind außerdem zum elektrischen Isolieren der Lichtquelle von der Wärmeableitvorrichtung ohne Verlust von thermischer Leitfähigkeit verwendbar.
  • Der Lampenunterzusammenbau 130 umfasst weiter einen zweiten Reflektor 306-1, 306-2, der im Wesentlichen koaxial mit dem ersten Reflektor 302 angeordnet ist. Der Körper des zweiten Reflektors 306 umfasst zwei Laschen 309, 311. Die Lasche 309 im oberen Teil des zweiten Reflektors 306-1 ist nach unten in Richtung der Birnenbasis bzw. -sockel 322 gebogen, was zusätzlichen Schutz bereitstellt, die Lichtquelle 300 am Platz zu halten, wenn der Lampenkopf 102 erschüttert oder fallen gelassen wird. In einer alternativen Ausführungsform ist die Lasche 311 in dem unteren Teil des zweiten Reflektors 306-1 nach oben in Richtung der Birnenbasis 322 gebogen, um weiteren Schutz bereitzustellen. Typischerweise ist nur eine der Laschen gebogen, um das Zerlegen des Lampenkopfes 102 zu erleichtern. Der zweite Reflektor 306 umfasst eine reflektierende innere Oberfläche 326, die so angepasst ist, dass sie weiter Licht in Richtung der Öffnung 310 auf das Ziel richtet. Die reflektierende innere Oberfläche 326 ist z.B. ein hochpoliertes Metall. Andere Ausführungsformen des zweiten Reflektors 306 umfassen eloxiertes Aluminium und Reflektoren, die durch die Gasphasenabscheidung von dielektrischen Schichten auf metallischen Schichten gebildet werden, z.B. eine metallische Schicht auf einer eloxierten Oberfläche als die Grundreflexionsschicht, gefolgt von der Abscheidung einer dielektrischen Schicht mit niedrigem Brechungsindex und anschließend einer mit hohem Brechungsindex, wie etwa die von Alanod Ltd., Vereinigtes Königreich, erhältlichen; ein Flüssigkristallpolymerkunststoff der Lichtenergie reflektieren kann, anstatt diese durchzulassen, kann verwendet werden, entweder als eine Oberflächenbeschichtungsschicht oder als ein Hauptbestandteil des Reflektors, wie vorstehend beschrieben, oder andere Materialien mit ähnlichen Eigenschaften.
  • Typischerweise wird eine Flüssigkristallkunststoffverbindung für eine spezielle Anwendung ausgewählt, basierend auf einem oder mehreren Faktoren, umfassend z.B. Brechungsindizes, Verarbeitbarkeit, geringe Absorption der einzusetzenden Wellenlänge, leichte Herstellbarkeit, leichtes Entfernen des Lösungsmittels, physikalische und chemische Eigenschaften (z.B. Flexibilität, Zugfestigkeit, Lösungsmittelbeständigkeit, Kratzfestigkeit und Phasenübergangstemperatur) sowie leichte Reinigung.
  • Geeignete Flüssigkristallpolymere umfassen solche, die für das vorstehend erwähnte Lampenkopfgehäuse geeignet sind. Geeignete Polymere umfassen einen chiralen Polyester, Polycarbonat, Polyamid, Polymethacrylat, Polyacrylat, Polysiloxan oder Polyesterimidhauptkette, die mesogene Gruppen umfasst, gegebenenfalls durch steife oder flexible Comonomere getrennt. Andere geeignete Flüssigkristallpolymere weisen eine Polymerhauptkette (z.B. eine Polyacrylat-, Polymethacrylat-, Polysiloxan-, Polyolefin- oder Polymalonathauptkette) mit chiralen mesogenen Seitenkettengruppen auf. Die Seitenkettengruppen sind gegebenenfalls durch einen Spacer von der Hauptkette getrennt, wie etwa ein Alkylen- oder Alkylenoxidspacer, um Flexibilität bereitzustellen.
  • Typischerweise wird eine Flüssigkristallzusammensetzung auf einer Oberfläche beschichtet, um eine Flüssigkristallschicht zu formen. Die Flüssigkristallzusammensetzung umfasst mindestens eine chirale Verbindung (z.B. eine Flüssigkristallkunststoffverbindung) oder ein chirales Monomer (Flüssigkristallmonomer), das verwendet werden kann (z.B. polymerisiert oder vernetzt werden kann), um einen Flüssigkristallpolymerkunststoff zu bilden. Die Flüssigkristallzusammensetzung kann außerdem mindestens eine nematische Flüssigkristallverbindung oder ein nematisches Flüssigkristallmonomer, welches dazu verwendet werden kann, ein nematisches Flüssigkristallpolymer zu bilden, umfassen. Die nematische(n) Flüssigkristallverbindung(en) oder das (die) nematische(n) Flüssigkristallmonomer(e) kann (können) verwendet werden, den Neigungswinkel („pitch") der Flüssigkristallzusammensetzung zu modifizieren. Die Flüssigkristallzusammensetzung kann ferner ein oder mehrere Verarbeitungsadditive umfassen, wie etwa z.B. Härtungsmittel, Vernetzer oder Ultraviolett-, Infrarot-, Ozonschutz-, Antioxidanz- oder sichtbares Licht absorbierende Farbstoffe.
  • Flüssigkristallzusammensetzungen können ferner unter Verwendung zweier oder mehrerer unterschiedlicher Arten jeglicher der im Folgenden beschrieben Komponenten gebildet werden: Flüssigkristallkunststoffe, Flüssigkristallmonomere, nematische Flüssigkristalle, nematische Flüssigkristallmonomere oder Kombinationen davon. Das oder die speziellen Gewichtsverhältnisse der Materialien in der Flüssigkristallzusammensetzung bestimmt typischerweise, zumindest teilweise, den Neigungswinkel („pitch") der Flüssigkristallschicht.
  • Die Flüssigkristallzusammensetzung umfasst auch typischerweise ein Lösungsmittel. Der Ausdruck "Lösungsmittel", wie er im Rahmen dieser Erfindung verwendet wird, betrifft außerdem Dispergiermittel und Kombinationen von zwei oder mehreren Lösungsmitteln und Dispergiermitteln. In manchen Fällen können eine oder mehrere der Flüssigkristallverbindungen, Flüssigkristallmonomere oder Verarbeitungsadditive auch als Lösungsmittel fungieren. Das Lösungsmittel kann durch z.B. Trocknen der Zusammensetzung, um das Lösungsmittel zu verdampfen, oder durch Umsetzen eines Teils des Lösungsmittels (z.B. Umsetzen eines solvatisierenden Flüssigkristallmonomers, um ein Flüssigkristallpolymer zu bilden) im Wesentlichen aus der Beschichtungszusammensetzung entfernt werden.
  • Nach dem Beschichten wird die Flüssigkristallzusammensetzung in eine Flüssigkristallschicht umgewandelt. Diese Umwandlung kann durch eine Vielzahl an Methoden, umfassend Verdampfen eines Lösungsmittels; Vernetzen der Flüssigkristallverbindung(en) oder des/der Flüssigkristallmonomer(e); oder Härten (z.B. Polymerisieren) des oder der Flüssigkristallmonomer(e) unter Verwendung zum Beispiel von Wärme, Strahlung (z.B. aktinischer Strahlung), Licht (z.B. ultraviolettes, sichtbares oder infrarotes Licht), eines Elektronenstrahls oder einer Kombination dieser oder ähnlicher Methoden bewerkstelligt werden.
  • In einer Ausführungsform ist eine optische Linse 308 innerhalb des zweiten Reflektors 306 angeordnet. Gemäß dieser Ausführungsform umfasst die optische Linse 308 mindestens eine gebogene bzw. gekrümmte Oberfläche und ist so angepasst, dass sie Licht auf ein Ziel richtet. Der Lampenunterzusammenbau 130 umfasst ferner den Integrator 312-1, 312-2 und ein Streuelement 330, welche zusammenwirken, um ein gleichmäßiges Licht, welches auf ein Ziel (nicht gezeigt) gerichtet ist, bereitzustellen.
  • Der optische Weg oder das Innere des Lampengehäuses 104 des Lampen- oder Beleuchtungssystems kann ferner mindestens einen Absorber/Emitter umfassen, der mindestens einen Teil, der im Wesentlichen transparent für das einfallende Licht ist, und mindestens einen Teil aufweist, der in der Lage ist, das einfallende Licht zu absorbieren und Licht einer längeren Wellenlänge zu emittieren. In einer Ausführungsform kann mindestens ein Wellenlängenumformer bzw. -transformierer so konfiguriert sein, dass er im Wesentlichen das gesamte emittierte Licht einfängt und nur einen Teil des eingefangenen Lichtes in eine längere Wellenlänge umformt bzw. transformiert. In einer anderen Ausführungsform kann mindestens ein Wellenlängentransformierer so konfiguriert sein, dass er mindestens einen Teil des durch die Lichtquelle emittierten Lichtes einfängt und alles eingefangene Licht in eine längere Wellenlänge transformiert. Der Wellenlängentransformierer kann ferner als eine Komponente bzw. Bestandteil der Lichtquelle 300, als mindestens ein Teil oder Komponente bzw. Bestandteil des Reflektors 302, 306 oder des Inneren des Lampengehäuses 104, wie in 2 gezeigt, vorliegen.
  • Der Wellenlängentransformierer kann ferner so angepasst sein, dass er jegliche geringeren Wellenlängen außerhalb des verwendbaren Bereichs für den angestrebten Zweck einfängt und in eine verwendbare Wellenlänge transformiert, und so die verfügbare abgegebene Energie nutzt und nicht dazugehörige Wärmeerzeugung minimiert.
  • 4 ist eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht der unteren Hälfte des Lampenkopfgehäuses 104 und des Lampenunterzusammenbaus 130 aus den 2 und 3. Der Lampenunterzusammenbau 130 ist in dieser Ansicht zusammengebaut und umfasst die Kühlkomponenten (die Wärmeableitvorrichtung 320 und den Ventilator 324) und den zweiten Reflektor 306 und den Integrator 312. Die obere Lasche 309 in dem zweiten Reflektor 306 ist in der herabgesenkten Form gezeigt, um die Lichtquelle wie vorstehend beschrieben zu schützen. Ferner ist der optische Filter 314 zusammen mit einer elastischen Befestigung bzw. Fassung 332 für den optischen Filter 314 gezeigt. Der optische Filter 314 ist, wenn er in den Lampenunterzusammenbau 130 eingebaut ist, an den Integrator 312 mit der elastischen Befestigung bzw. Fassung 332 gekoppelt. Ferner wird in dieser Figur der elektromechanische Konnektor bzw. Steckverbindung bzw. Verbinder 334 gezeigt, der das Lampensystem an die Elektronik in der Lichtführung koppelt. Dieser Teil des Lampensystems 100 wird nachstehen in größerer Einzelheit beschrieben.
  • 4a zeigt den Zusammenbau des zweiten Reflektors 306 und des Integrators 312 in zusätzlicher Einzelheit. Gemäß der veranschaulichten Ausführungsform bilden der zweite Reflektor 306 und der Integrator 312 eine im Wesentlichen rechteckige Röhre oder Box. Der Reflektor umfasst, wie gezeigt, eine erste 5020 und eine zweite 5040 reflektierende innere Oberfläche.
  • Der untere Teil 305 und der obere Teil 307 des zweiten Reflektors 306 sind in der veranschaulichten Ausführungsform so angepasst, dass sie an entsprechenden Ecken 5060, 5080 und 5100, 5120 miteinander zusammenpassen. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfassen der untere Teil 305 und der obere Teil 307 jeweils entsprechende Laschen 5140, 5160, 5180 (nicht gezeigt) und 5200, um diese Verbindung zu erleichtern. Jede Lasche 5140, 5160, 5180, 5200 umfasst eine entsprechende Oberfläche (z.B. 5220), die so angepasst ist, dass sie wechselseitig gegen die entsprechende Lasche des gegenüberliegenden Teils bzw. Elements getragen bzw. gestützt wird.
  • Entsprechend dem zweiten Reflektor 306 ist der Integrator 312 in der veranschaulichten Ausführungsform aus zwei Teilen 313 und 315 gebildet. Jedes dieser Teile umfasst entsprechende sich wechselseitig tragende bzw. unterstützende Ecken 5240, 5260, 5280 und 5300, und Oberflächen 5320, 5340, 5360 und 5380.
  • Die Reflektorteile 5100, 5120 weisen jeweils einen im Wesentlichen trapezförmigen inneren Oberflächenbereich 5400, 5420 auf. Zusätzlich bildet das Zusammenführen der sich wechselseitig tragenden bzw. unterstützenden bzw. haltenden Ecken zusätzlich im Wesentlichen trapezförmige Oberflächenbereiche 5430, 5440.
  • In ähnlicher Weise werden die Integratorteile 313, 315 während des Zusammenbaus kombiniert. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung führt dies zu im Wesentlichen rechteckigen Oberflächenbereichen 5520, 5540 und im Wesentlichen trapezförmigen Oberflächenbereichen 5560, 5580. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind die Oberflächenbereiche 5520 und 5540 im Wesentlichen trapezförmig.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung werden die Reflektorteile 5100, 5120 und die Integratorteile 313, 315 an den entsprechenden Ecken 5600, 5620 zusammengebracht, um die vorstehend erwähnte im Wesentlichen rechteckige Röhre oder Box zu bilden. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst einer oder beide des Reflektors 306 und des Integrators 312 hervorstehende Laschen 5640 an deren sich wechselseitig tragenden bzw. unterstützenden bzw. haltenden Ecken. Diese Laschen 5640 können an den entsprechenden Zusammenbauteilen integral vorhanden sein oder an diese angebaut sein. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung dienen die Lappen 5640 dazu, sich miteinander oder mit dem gegenüberliegenden Element zu verzahnen bzw. zu verschachteln, um so den Reflektor 306 wirkungsvoller an den Integrator 312 zu koppeln.
  • Da die Lichtwellenlängen, die am wirkungsvollsten für das Abbilden, für die chemische Aktivierung einer Zahnbleichverbindung oder einer anderen Dentalzusammensetzung sind, schädlich für weiche Gewebe bzw. Weichteile sein können, ist es wünschenswert, das Zahnfleisch des Patienten, die Zunge, die Gesichtshaut und andere weiche Gewebe des Patienten so wenig wie möglich der gegenständlichen Beleuchtung auszusetzen. Daher ist es wichtig, den Lichtweg und Fokus der angewendeten Beleuchtung richtig zu kontrollieren.
  • Zusätzlich ist es wichtig, dass die Intensität der von der Zielzusammensetzung empfangenen Beleuchtung im Wesentlichen räumlich und gleichmäßig ist, um vorhersagbare und daher optimierbare Ergebnisse zu erzielen. Ferner motiviert die vorstehend erwähnte Erwünschtheit, die Lichtanwendung auf die Zielzusammensetzung zu begrenzen, zu einen weiteren Aspekt der Erfindung in Bezug auf das Befestigen bzw. Festmachen der Lichtquelle und des Zielbereichs, wie auch vorstehend bemerkt.
  • 5 zeigt eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht des Lampensystems gemäß einer erfinderischen Ausführungsform. Gemäß verschiedener Ausführungsformen der Erfindung ist der Lampenkopf 102 entfernbar an den Ausleger 108 angebracht. Der Ausleger 108 ist entfernbar an dem Mast 110 angebracht. Der Mast 110 ist entfernbar an der Basis 112 angebracht. Die Stromversorgungseinheit 114 ist entfernbar an den Mast 110 angebracht. Die Anbringungsmechanismen für jedes Teil werden nachstehend in größerer Einzelheit beschrieben. Die Fähigkeit, jedes der Hauptelemente des Lampensystems abzutrennen, d.h. den Lampenkopf 102, den Ausleger 108, den Mast 110, die Basis 112 und die Stromversorgungseinheit 114 des Lampensystems 100 stellt Vorteile bezüglich des Versendens, des Transports und der Instandhaltung bereit.
  • Die einzelnen bzw. abgetrennten und/oder modularen Lampenteile sind leichter in einer Versandkiste als das zusammengebaute Lampensystem 100 zu verpacken. Weiter können solche Teile, die einen größeren Schutz erfordern, wie etwa der Lampenkopf 102, in einem schützenderen Behälter als die anderen Teile verpackt werden, wodurch die empfindlicheren Teile des Lampensystems 100 geschützt werden, während die Versandkosten minimiert werden.
  • Die abgetrennten Lampensystemteile sind auch leichter als eine voll zusammengebaute Lampe zu transportieren, wie beispielsweise von einem Verkäufer, der Kundenbesuche macht. Weiter ermöglicht es die Fähigkeit, die Lampensystemteile abzutrennen, dass einzelne Teile an ein Reparaturzentrum zur Reparatur oder zur Nachrüstung versendet werden. Beispielsweise kann der Lampenkopf 102 zum Lichtquellenaustausch an ein Reparaturzentrum versendet werden.
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht eines Lampenkopfes 102 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Der Lampenkopf 102 umfasst das Lampenkopfgehäuse 104 und die Lichtführung 106. Das Lampenkopfgehäuse 104 erzeugt und richtet Licht durch die Lichtführung 106. In der vorliegenden Ausführungsform erzeugt das Lampenkopfgehäuse 104 Licht mit einer Lichtquelle, wie etwa eine Birme oder jegliche der vorstehend beschriebenen Lichtquellen. Die Lichtführung 106 kann als eine Verbindung bzw. Grenzbereich zwischen dem Lampensystem 100 und dem Patienten mit einer Zahnbehandlung, wie etwa Bleichen, dienen, was nachstehend in größerer Einzelheit unter Bezugnahme auf 16 beschrieben wird.
  • Das Lampenkopfgehäuse 104 umfasst weiter zwei Arten von beleuchteten Anzeigen 150, 152. Die erste Art 150 zeigt den Teil des Zahnbleichverfahrens an, der abgeschlossen ist. In dieser Ausführungsform gibt es vier solcher beleuchteten Anzeigen 150-1, 150-2, 150-3 und 150-4. Jede dieser Anzeigen 150-1, 150-2, 150-3 und 150-4 zeigt, dass ein Teil des Bleichverfahrens abgeschlossen ist. Beispielsweise für ein eine Stunde langes Bleichverfahren wird eine erste 150-1 dieser Anzeigen nach fünfzehn Minuten erleuchtet. Nach dreißig Minuten wird eine zweite Anzeige 150-2 erleuchtet, und so weiter, bis die Stunde vorbei ist, zu welchem Zeitpunkt alle Anzeigen 150-1, 150-2, 150-3 und 150-4 erleuchtet sind. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung umfasst das Lampenkopfgehäuse 104 ein Anzeigesystem, in welchem eine beleuchtete Anzeige zu bestimmten Intervallen blinkt, um den prozentualen Anteil des abgeschlossenen Bleichverfahrens anzuzeigen. In einer anderen alternativen Ausführungsform der Erfindung zeigt eine in das Lampenkopfgehäuse 104 eingebaute Anzeige, wie eine Flüssigkristallanzeige, den Stand bzw. Status des Bleichverfahrens an.
  • Die zweite Art von beleuchteter Anzeige ist eine einzelne Anzeige 152, die einen Bedarf nach einer neuen Lichtquelle in dem Lampenkopfgehäuse 104 anzeigt, worauf sich hierin folgend als die Lichtquellenauswechselungsanzeige 152 bezogen wird. Der Mechanismus, durch den die Lichtquellenauswechselungsanzeige 152 aktiviert wird, wird nachstehend unter Bezugnahme auf 35 beschrieben.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform des Lampenkopfgehäuses 104 werden die beleuchteten Anzeigen 150, 152 mit LEDs beleuchtet. In einer ersten alternativen Ausführungsform ragen die LEDs durch die Oberfläche des Lampenkopfgehäuses 104 hervor. In einer zweiten alternativen Ausführungsform kann die äußere Oberfläche des Lampenkopfgehäuses 104 versiegelt und/oder glatt sein, und die LEDs sind in Vertiefungen in der unteren Oberfläche bzw. im Untergrund des Lampenkopfgehäuses 104 angeordnet. Das Material des Lampenkopfgehäuses 104 in der Nachbarschaft bzw. Nähe der LED kann transparent oder durchscheinend sein. Diese Ausführungsform weist den Vorteil auf, dass die Oberfläche des Lampenkopfgehäuses 104 leichter zu reinigen ist und auch keine Verunreinigungen sammelt, wie es auftreten würde, wenn es Vorstände bzw. Vorsprünge in der Oberfläche des Lampenkopfgehäuses gäbe. In einer dritten alternativen Ausführungsform weist die Oberfläche des Lampenkopfgehäuses Markierungen auf, die über den beleuchteten Anzeigen der zweiten Ausführungsform angeordnet sind.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann ein Kontrollsystem mit einem eingebauten Stimmenalarmsystem zum Alarmieren eines Dentalfachmanns über die Zeit oder den Stand in einem Dentalverfahren umfasst sein. Das Kontrollsystem kann auch einen Kopfhörer oder eine andere nicht-öffentliche Hörvorrichtung umfassen, beispielsweise damit nur der Dentalfachmann den Stimmenalarm empfängt. In einem Aspekt kann die nichtöffentliche Hörvorrichtung eine drahtlose Hörvorrichtung wie eine drahtlose Radiokanalvorrichtung oder eine Infrarotkanalvorrichtung sein.
  • In einer Ausführungsform umfasst ein Dentallichtsystem ein eingebautes elektronisches Stimmenalarmsystem zum Alarmieren des Dentalfachmanns über den Abschluss eines Dentalverfahrens.
  • In einem Aspekt kann das elektronische Stimmenalarmsystem eine elektronische Schaltkreistechnologie zur Stimmenerzeugung ähnlich der Technologie nutzen, die in elektronischen Vorrichtungen wie Spielzeugen, Handys, Kraftfahrzeugen und anderen Verbraucherelektronikgeräten verwendet werden, aber mit einem neuen Botschaftsgehalt, der sich auf Dentalanwendungen richtet.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform umfasst ein Zahnbeleuchtungssystem ein hörbares elektronisches Stimmenalarmsystem mit einem neuen Ansatz bezüglich der Verfolgungszeit („tracking time") während des vorstehend erwähnten Dentalverfahrens und anderer ähnlicher Dentalverfahren. Dieses hörbare elektronische Stimmenwarnsystem verwendet eine elektronische Vorrichtung mit voraufgezeichneten Zeitabschnittsverlautbarungen, die in der Vorrichtung gespeichert sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist das Alarmsystem, zusätzlich zu den vorstehend erwähnten leuchtenden bzw. beleuchteten Anzeigen, auch angepasst, eine aufgezeichnete Stimme abzuspielen, die erzeugt wird, wenn ein elektronischer Timerschaltkreis programmiert ist, den geeigneten elektronischen Stimmenzählalarm durch einen Lautsprecher in der Vorrichtung abzuspielen. In einem Aspekt kann die abgespielte Botschaft Zeitabschnitte umfassen, und kann programmiert sein und in einigen Ausführungsformen reprogrammiert sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform wird ein Zahnlampensystem mit einer elektronischen Timervorrichtung mittels eines Mikroprozessors mit einer internen Uhr kontrolliert. Der Mikroprozessor empfängt ein Signal, damit er weis, wann eine Lampe zum ersten Mal eingeschaltet wird. Mit vorbestimmten Abschnitten von beispielsweise fünf Sekunden sendet der elektronische Stimmenchip ein aufgezeichnetes Audiosignal zu einem Lautsprecher, um dem Verwender vergangene und/oder verbleibende Zeit zu verkünden. In einer Ausführungsform der Erfindung ist der Lautsprecher innerhalb der Lichtquelle angeordnet. Dieses Verfahren kann programmiert sein, fortzufahren und die Zehn-Sekunden-Intervalle zu verkünden, wenn der Stimmenchip ein unterschiedliches aufgezeichnetes Audiosignal von „Zehn Sekunden" abgibt. Verschiedene Zeitzunahmen und entsprechende Audiosignale können gemäß den Erfordernissen eines speziellen Dentalverfahrens programmiert oder ausgewählt werden.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst ein Zahnlampensystem eine voraufgezeichnete Audiosequenz („audio stream"), die konfiguriert sein kann, eine einzigartige Alarmbotschaft am Ende eines Verfahrens abzuspielen. Das voraufgezeichnete Audiosignal kann eine Botschaft wie „Verfahren abgeschlossen", „Ende eines ersten Zyklus" oder ähnliche Ausdrücke umfassen, wenn es in stuhlseitigen („chairside") Bleichverfahren verwendet wird. Zusätzlich kann das System konfiguriert sein, dass es dem Dentalfachmann zu bestimmten Zeiten während des Verfahrens Anweisung gibt. Beispielhafte Botschaften können voraufgezeichnete Audiosequenzen umfassen, die verkünden, „das Verfahren ist fast abgeschlossen", „bitte bereiten sie sich auf den nächsten Schritt in dem Bleichverfahren vor", und „Aufwärmzyklus der Bleichungslampe abgeschlossen". Zahlreiche und verschiedene solcher Stimmenalarme sind möglich und beabsichtet, innerhalb des Umfangs dieser Erfindung zu liegen.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform umfasst die Erfindung ein Dentalinstrument mit einem Stimmenalarmsystem in jeglicher der vorstehenden Ausführungsformen, gekoppelt an eine elektrische Kontrollvorrichtung. Die elektrische Kontrollvorrichtung kann einen Mikroprozessor und einen Schalter, wie einen elektromechanischen Schalter oder einen Festkörperschalter, umfassen. In verschiedenen Ausführungsformen ist die elektrische Kontrollvorrichtung angepasst, sowohl den Dentalfachmann über das Ende des Verfahrens zu alarmieren, als auch den Lichtausstoss abzuschalten, wenn der vorbestimmte Zeitraum abgelaufen ist. Dies kann die Wirksamkeit und Genauigkeit eines Dentalverfahrens weiter verbessern und den Dentalfachmann frei machen, sich innerhalb Hörreichweite des Stimmenwarnsystems um andere Dinge zu kümmern, anstatt um den Patienten herumschweben zu müssen oder nahe bei der Hand zu sein, um die Lampe auszuschalten. In einem Aspekt kann das Alarmsystem mit einer Patient-an-Zahnarzt und/oder -Dentalpraktiker Rufvorrichtung ausgestattet sein.
  • Die vorliegende Ausführungsform des Lampenkopfes 102 umfasst weiter eine Struktur wie ein Drehgestell bzw. -fassung bzw. -gehäuse bzw. Gelenk- bzw. Drehzapfenanbringung („pivot mount") 154. Diese Drehzapfenanbringung wird auch verwendet, wenn ein Beleuchtungsrahmen 105, wie der in der nachstehend beschriebenen 10 gezeigte, anstelle des Lampenkopfes 102 verwendet wird. Die Drehzapfenanbringung 154 wird verwendet, um den Lampenkopf 102 entfernbar an dem Ausleger 108 anzubringen. Die Drehzapfenanbringung 154 umfasst einen Schaft 156 und einen Kugeldrehzapfen bzw. -ring bzw. -gelenk („ball swivel") 158. Der Schaft 156 der Drehzapfenanbringung 154 ist an einem Ende an der Rückseite des Lampenkopfgehäuses 104 angebracht. Der Kugeldrehzapfen 158 ist an das andere Ende des Schafts 156 angebracht. Der Kugeldrehzapfen 158 ist in eine gefederte Kugelschale auf dem Ausleger 108 eingebracht, was in größerer Einzelheit nachstehend bezüglich 5 beschrieben wird. Die Drehzapfenanbringung 154 ermöglicht es dem Lampenkopf, um das Ende des Auslegers 108 herumgedreht zu werden, was ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit und dementsprechend auch eine verbesserte Fähigkeit zum Positionieren des Lampenkopfes 102 bezüglich des Patienten ergibt.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht des Lampenkopfes 102 und eines Teils des Auslegers 108 und veranschaulicht weiter die Entfernbarkeit des Lampenkopfes 102 von dem Ausleger 108. Der Lampenkopf 102 ist getrennt von dem Ende des Auslegers 108 gezeigt und umfasst das Lampenkopfgehäuse 104 und die Drehzapfenanbringung 154. Auf der Rückseite des Lampenkopfgehäuses 104 befindet sich ein Gitter 160 mit einem elektrischen Anschluss bzw. Konnektor 162.
  • Der Ausleger 108 weist einen Lampenanschlusszusammenbau 164 auf. Der Lampenanschlusszusammenbau 164 nimmt den Kugeldrehzapfen 158 der Drehzapfenanbringung auf, wodurch der Lampenkopf 102 entfernbar an den Ausleger 108 angebracht wird. Wie vorstehen beschrieben erlaubt diese Verbindung zwischen dem Lampenkopf 102 und dem Ausleger 108 ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit des Lampenkopfes 102 bezüglich des Auslegers 108. Weiter ist der Ausleger 108 ein im Wesentlichen hohles Rohr und kann I/O-Kabel 166 enthalten. Die I/O-Kabel 166 umfassen einen elektrischen Stecker 168, der von dem elektrischen Konnektor bzw. Steckvorrichtung 162 in dem Lampenkopfgehäuse 104 aufgenommen wird, wodurch der Lampenkopf 102 entfernbar an dem Ausleger elektronisch angebracht wird. Die I/O-Kabel 166 stellen Energie für den Lampenkopf 102 bereit und transportieren auch Daten und Kontrollsignale zu und von der Stromversorgungseinheit 114.
  • 7a zeigt in einer perspektivischen Ansicht Komponenten eines Kugelgelenks gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Kugelgelenk (auf das sich auch als Kugelkopfgelenk bezogen wird) 902 umfasst ein Steuerrohr bzw. Lenkkopf („head tube") 908 mit einer ersten Öffnung 910 und einer zweiten Öffnung 911 an gegenüberliegenden Enden des Lenkkopfes 908. Eine dritte Öffnung 912 liegt auf der Seite des Lenkkopfes 908 vor. Das Kugelgelenk 902 umfasst weiter eine erste Kugelschale 914 und eine zweite Kugelschale 915, die in die erste bzw. zweite Öffnung 910, 911 aufzunehmen sind. Eine Drehzapfenanbringung 906, welche die Zahnbleichlampe (nicht gezeigt) hält bzw. trägt, ist an das Kugelgelenk 902 mittels eines Kugeldrehzapfens 904 gekoppelt. Die erste und zweite Kugelschale 914, 915 sind konfiguriert, den Kugeldrehzapfen 904 durch die dritte Öffnung 912 in dem Lenkkopf 908 zu empfangen. Das Kugelgelenk 902 wird nachstehend in größerer Einzelheit beschrieben.
  • 8 ist eine auseinander gezogene Ansicht des Lampenverbindungszusammenbaus 900, der die abtrennbare Anbringung zwischen dem Lampenkopf 102 (hier nicht gezeigt) und dem Ausleger 103 ermöglicht. Der Lenkkopf 908 ist an dem Ende des Auslegers 103 angebracht. Der Lampenverbindungszusammenbau 900 ist ein Steck- bzw. Kugelgelenk („socket joint"), umfassend ein Kugelgelenk 902, das den Kugeldrehzapfen 904 der Drehzapfenanbringung 906 auf dem Lampenkopf wie nachstehend gezeigt empfängt.
  • Der vorderseitige Zusammenbau 900 der vorliegenden Ausführungsform umfasst eine erste und eine zweite Kugelschale 914, 915, einen ersten und einen zweiten Abstandshalter 916, 917, eine erste und eine zweite Feder 918, 919, eine erste und eine zweite Mutterplatte („nut plate") 920, 921 und einen ersten und einen zweiten Kugelgelenkknauf bzw. -knopf -bzw. rändelschraube 922, 923. Jede Kugelschale 914, 915 weit eine gebogene Oberfläche derart auf, dass, wenn die Kugelschalen 914, 915 an den gebogenen Oberflächen gepaart werden, ein im Wesentlichen kugelförmig geformter Raum gebildet wird, der zur Aufnahme des Kugeldrehzapfens 904 konfiguriert ist.
  • Um das Kugelgelenk zu bilden, werden die Kugelschalen 914, 915 in den Lenkkopf 908 derart eingesetzt, dass der kugelförmig geformte Raum mit der dritten Öffnung 912 des Lenkkopfes 908 fluchtet bzw. ausgerichtet ist. Die Abstandshalter 916, 917 werden in die Öffnungen 910 bzw. 911 eingesetzt und auf jeder Seite der gepaarten Kugelschalen 914, 915 angeordnet. Die erste und die zweite Feder 918, 919 werden gegen den ersten bzw. zweiten Abstandshalter 916, 917 angeordnet.
  • Die Mutterplatten 920, 921 sind an gegenüberliegenden Enden des Lenkkopfes 908 über der ersten und zweiten Öffnung 910, 911 angebracht. Die Mutterplatten 920, 921 können jeweils eine zentrale bzw. mittige Öffnung 918, 919 aufweisen, die ein Gewinde aufweisen kann.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann jede der Rändelschrauben bzw. Knöpfe bzw. Knäufe 922, 923 einen ultraschallgeschweißten Bolzen bzw. Stift („stud") mit einem außenseitigen Gewinde am entfernten Ende umfassen. Die Schrauben des Knaufs 922, 923 sind durch die zentralen Öffnungen der Mutterplatten 920, 921 geschraubt und drücken gegen die Federn 918, 919, die Abstandshalter 916, 917 und die Kugelschalen 914, 915, um die Kugelschalen 914, 915 gegen den Kugeldrehzapfen 904 zu drücken. Wenn die Knäufe 922, 923 festgezogen sind, kann der aufgenommene Kugeldrehzapfen 904 sich innerhalb der gepaarten Kugelschalen 914, 915 nicht bewegen. Wenn die Knäufe 922, 923 gelöst werden, kann sich der aufgenommene Kugeldrehzapfen 904 innerhalb der gepaarten Kugelschalen 914, 915 bewegen.
  • Eine erste alternative Ausführungsform des Kugelgelenks („ball socket") bezieht eher das Verlassen auf Federstärke als Druck von einer Schraube ein, um Druck auf die Kugelschalen 914, 915 auszuüben. Weiter sind die hier gezeigten Federn 918, 919 Schraubenfedern. Alternativen zu Schraubenfedern umfassen beispielsweise Federscheiben und andere Mechanismen, um lineare Kraft anzuwenden, wie dem Fachmann bekannt ist.
  • 8a zeigt in perspektivischer Teilansicht Komponenten eines Kugelgelenks 902, gezeigt mit einer aufgeschnittenen Darstellung des Lenkkopfes 908 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die erste Kugelschale 914 liegt innerhalb des Lenkkopfes 908 vor. Der Kugelgelenkzapfen 904 der Drehzapfenanbringung 906 ist durch die dritte Öffnung 912 des Lenkkopfes 908 eingeführt gezeigt.
  • Ein Fachmann sieht, dass ein Kugelgelenk, wie beispielsweise das in den vorstehenden 8 und 8a veranschaulichte, lediglich beispielhaft für die verschiedenen Kopplungsstrukturen oder Kopplungsmerkmale ist, die verwendet werden können, um eine Dentalapparatur oder -vorrichtung an ein Ende des Auslegers 903 zu koppeln. Beispielsweise ist in einer alternativen Ausführungsform ein flexibles Element, wie ein Schwanenhalselement,zwischen der Traglast- bzw. Tragfähigkeitsvorrichtung und dem vorderen Ende des Auslegers angeordnet. Die Trägerstruktur der Erfindung kann jegliche flexible Kopplungsvorrichtung umfassen, die für eine spezielle Anwendung und Traglastvorrichtung geeignet ist.
  • 9 zeigt in perspektivischer Ansicht ein Gitter 160 für ein Lampenkopfgehäuse gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Gitter eine Mehrzahl von Durchbohrungen bzw. Perforationen 131 zwischen seinen inneren und äußeren Oberflächen. Die Perforationen 131 sind angepasst, den Durchgang von Umgebungsluft zwischen einem inneren Bereich und einem äußeren Bereich des Lampenkopfgehäuses zu gestatten, und ermöglichen damit das Kühlen und Durchlüften des Gehäuses. In einer Ausführungsform umfassen die Perforationen eine Mehrzahl von im Wesentlichen runden bzw. kreisförmigen Löchern. In anderen Ausführungsformen kann das Gitter quadratische Löcher, rechteckige Löcher oder Schlitze, Belüftungsklappen oder eine andere geeignete perforierte Barriere wie beispielsweise ein gewebtes Drahtnetz bzw. -gitter oder ein geeignetes Textilmaterial umfassen.
  • Das Gitter der veranschaulichten Ausführungsform umfasst zwei Flansche, die angepasst sind, das Gitter in einer im Wesentlichen festgemachten Position an einer Öffnung des Lampenkopfgehäuses beizubehalten. In der gezeigten Ausführungsform umfassen die Flansche einen oberen Flansch 132 und einen unteren Flansch 133. Jeder Flansch weist einen entsprechenden ersten seitlichen 134 und einen zweiten erhöhten Teil 135 auf, die in einer gewinkelten Beziehung zueinander angeordnet sind.
  • Die gewinkelte Beziehung zwischen seitlichen 134 und erhöhten 135 Flanschteilen umfasst in verschiedenen Ausführungsformen einen 90°-Winkel oder andere Winkel, die für eine spezielle Anwendung geeignet sind. Zusätzlich umfasst der Flansch einer speziellen Ausführungsform ein Widerhaken- („barb") oder Einschnapp(„latching")profil oder -merkmal.
  • Wie es ein Fachmann versteht, umfassen die erhöhten Teile 135 entsprechende Oberflächen 136, die angepasst sind, entsprechende nach Innen gerichtete Bereiche bzw. Teile des Lampenkopfgehäuses derart zu berühren bzw. kontaktieren, um eine Verlagerung des Gitters 160 zu verhindern, wenn in Verwendung. Obwohl die veranschaulichte Ausführungsform Flansche umfasst, die anliegend bzw. berührend bzw. fortlaufend einen wesentlichen Teil einer Breite des Gitters überspannen, umfassen alternative Ausführungsformen eine Mehrzahl von schmaleren Flanschen, die in einem Umkreis bzw. äußeren Bereich 137 des Gitters beabstandet sind.
  • Es ist zu erkennen, dass in verschiedenen Ausführungsformen die Flansche durch alternative Kopplungsmerkmale wie Schnapper („snaps") oder Befestigungsmittel („fasteners") ergänzt oder ersetzt sein können. Gemäß spezieller Ausführungsformen umfassen solche Schnapper und Befestigungsmittel eine oder mehrere Nieten bzw. Scharniere, umfassend Hohl- bzw. Blindnieten, Schrauben, Schneidschrauben, Kugelstifte („ball-and-socket-pins"), Spannstifte bzw. -hülsen und Splinte. In anderen Ausführungsformen ist das Gitter durch Anwendung eines chemischen Haftmittels wie beispielsweise Epoxid, Silikonhaftmittel, Kontaktkleber oder auf Cyanacrylat basierende Haftmittel örtlich befestigt. In noch anderen Ausführungsformen der Erfindung wird das Gitter durch eine elastomere Dichtung und/oder einen magnetischen Koppler in Position gehalten.
  • Gemäß der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Gitter auch einen elektrischen Konnektor bzw. Stecker bzw. Verbindungsstück 162. Der elektrische Konnektor weist einen verstärkten Bereich 138 auf. In der veranschaulichten Ausführungsform ist der verstärkte Bereich 138 ein entfernbares Element, das angepasst ist, an den Rest des Gitters angebaut zu werden. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der verstärkte Bereich integral als ein Bereich des Gitters gebildet.
  • In einer Ausführungsform trägt bzw. unterstützt der verstärkte Bereich 138 eine Mehrzahl von einzelnen elektrischen Kontaktstiften 139. In verschiedenen Ausführungsformen umfassen die einzelnen elektrischen Kontaktstifte Crimpanschlussstifte wie beispielsweise MolexTM Kontaktstifte. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind die einzelnen Kontaktstifte angepasst, um an entsprechende Leiter gelötet zu werden oder mit diesen entsprechenden Leitern integral ausgebildet zu werden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist einer oder mehrere der einzelnen Kontaktstifte ein Steckverbinder mit weiblichen Kontakten („female receptacle"). In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist einer oder mehrere der einzelnen Kontaktstifte ein Steckerstift („male plug"). Ein Fachmann erkennt, dass eine große Bandbreite von alternativen intregrierten und einzelnen Kontakten bzw. Konnektoren möglich ist, einschließlich von Kontakten, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung nicht zur Verfügung standen, und dass diese verschiedenen Kontakte bzw. Konnektoren in den Umfang der vorliegenden Erfindung fallen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die einzelnen Kontaktstifte angepasst, um in vorgeformte Bohrungen innerhalb des verstärkten Bereichs 138 eingesetzt zu werden. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der verstärkte Bereich angepasst, um beispielsweise durch Spritzgießen gebildet zu werden, wobei die einzelnen Kontaktstifte 139 in situ eingeformt werden.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform ist jeder Konnektor an einen entsprechenden Leiter 161 derart gekoppelt, um entsprechende mechanische und elektrische Verbindungen zu dem Leiter 161 zu bilden. Gemäß einem Aspekt der Erfindung sind die entsprechenden Leiter, wie veranschaulicht, wechselseitig an einen zweiten elektrischen Konnektor 163 gekoppelt, der angepasst ist, innerhalb des Lampengehäuses angeordnet zu sein. Der zweite elektrische Konnektor umfasst eine Mehrzahl von elektrischen Kontakten zur Verbindung an beispielsweise eine interne Schaltungsplatte des Lampenkopfes.
  • Wie in 10 gezeigt, können mehrere Lichtquellen anstelle des vorstehenden Lampenkopfgehäuses als eine unabhängige Struktur, beispielsweise ein Beleuchtungsrahmen 105, in einer Ausführungsform verwendet werden. Wie in 11a gezeigt, stellt der Lampenkopf in einer Anordnung Unterstützung bzw. einen Träger für das Beleuchtungssystem dar. In einer anderen Anordnung stellt der Lampenkopf Energie für den Beleuchtungsrahmen 105 bereit. In noch einer anderen Anordnung ist der Lampenkopf an einen einstellbaren Ständer bzw. Stativ montiert, der weitere Einstellbarkeit für das Zahnbeleuchtungssystem bereitstellt, wie in 11a gezeigt. In einem weiteren Aspekt kann der Beleuchtungsrahmen zusätzlich zu dem Lampenkopfgehäuse vorliegen, wie in 11 gezeigt. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der Beleuchtungsrahmen an einen Lampenkopf montiert sein, wie in 11 gezeigt. Das Zahnbeleuchtungssystem 100' umfasst einen Beleuchtungsrahmen 105, der durch ein Rohr bzw. Schlauch 115 mit einem Lampenkopf 110' verbunden ist. Der Beleuchtungsrahmen 105 stellt Licht bereit, um eine auf die Zähne 120 eines Patienten aufgetragene Bleichsubstanz oder einen Härtungsverbundstoff bzw. -mischung zu aktivieren. Der Patient trägt typischerweise eine Referenzvorrichtung, wie eine Vorrichtung zum Zurückziehen von Lippen bzw. Lippenhaltevorrichtung 350. Der Beleuchtungsrahmen 105 und der Lampenkopf 110' erzeugen zusammen ein direktes Licht in Richtung der Zähne des Patienten 120' für ein Bleich- oder Härtungsverfahren. In einer alternativen Ausführungsform können der Beleuchtungsrahmen 105 und das Rohr 115 bezüglich des Lampenkopfes 110' einstellbar sein. In einer anderen alternativen Ausführungsform ist das Rohr 115 flexibel und kann in verschiedenen Positionen eingestellt werden. In einer anderen Ausführungsform ist der Beleuchtungsrahmen 110' flexibel.
  • In dem Beleuchtungssystem mit mehreren Lichtquellen können die Lichtquellen gemeinsam oder einzeln mit Energie versorgt werden. Wenn sie einzeln mit Energie versorgt werden, kann jede der einzelnen Lichtquellen wie erwünscht getrennt ein- und ausgeschaltet werden. Dies ist speziell für ein Härtungs- oder Abbildungsverfahren nützlich, worin nur ein oder zwei Zähne einer Behandlung unterzogen werden können oder untersucht werden.
  • Mehrfache Lichtquellen können in einer geometrischen Anordnung angeordnet sein. In einer Ausführungsform können sie in einer Bogenform angeordnet sein und können beispielsweise mit dem Kiefer eines Patienten übereinstimmen, wie in 10 gezeigt. Der Beleuchtungsrahmen 105 weist eine Vorderseite 465 und eine Rückseite 460 auf. Die Vorderseite 465 ist konkav und die Rückseite 460 ist konvex. Das Rohr 115 ist an der Rückseite 230 des Beleuchtungsrahmens 105 angebracht. Das Rohr 115 stellt Unterstützung bzw. einen Träger für den Beleuchtungsrahmen 105 bereit und wirkt auch als eine Leitung für Verdrahtung bzw. Verkabelung für den Beleuchtungsrahmen 105. Eine Mehrzahl von Lichtquellen 235 ist entlang der Vorderseite 465 des Beleuchtungsrahmens 105 angeordnet. Die Lichtquellen können jegliche wie vorstehend beschriebene Lichtquelle sein. Diese Lichtquellen sind lediglich beispielhaft und sind nicht auf die aufgeführten beschränkt. Die Lichtquellen 235 erzeugen und richten Licht für ein Bleich-, Abbildungs- oder Härtungsverfahren auf die Zähne eines Patienten (wie in 11 gezeigt). In einer ersten Ausführungsform emittieren die Lichtquellen 235 Licht mit im Wesentlichen dem gleichen Lichtspektrum. In einer zweiten Ausführungsform emittieren die Lichtquellen 235 Licht mit unterschiedlichen Spektren. In einem Aspekt sind die Lichtquellen ungefähr gleich weit von den verschiedenen Zähnen entfernt, auf welche die Lichtquellen gerichtet sind. In einem anderen Aspekt können die Lichtquellen 235 von der Oberfläche der Vorderseite 460 des Beleuchtungsrahmens 105 hervorragen bzw. -springen. In einem weiteren Aspekt können die Lichtquellen 235 im Wesentlichen fluchtend bzw. bündig mit der Oberfläche der Vorderseite 460 des Beleuchtungsrahmens 105 angeordnet sein.
  • 11a ist eine perspektivische Ansicht eines Beleuchtungssystems 150' gemäß einer Ausführungsform. Der Rahmen 105 ist durch das Rohr bzw. Schlauch 115 an dem Lampenkopf 110' angebracht, der an einen einstellbaren Ständer 155 angebracht ist. In einem Aspekt ist das Rohr 115 durch ein Drehgelenk 152', z.B. ein Kugelgelenk, an den Lampenkopf 110' angebracht. In einer ersten Anordnung stellt der Lampenkopf 110 Energie für den Beleuchtungsrahmen 105 derart bereit, dass der Beleuchtungsrahmen 105 Licht erzeugen kann, um eine auf die Zähne eines Patienten aufgebrachte Bleichsubstanz oder eine Härtungsmischung bzw. -verbundstoff zu aktivieren. In einer zweiten Anordnung stellen der Beleuchtungsrahmen 105 und der Lampenkopf 110' Licht für das Bleichen, Härten oder Abbilden durch das Erzeugen von Licht in dem Lampenkopf 110' und das Leiten des Lichts durch den Beleuchtungsrahmen 105 bereit. In dieser Ausführungsform wird Licht durch Lichtleitertechnik, welche durch das Rohr bzw. den Schlauch 115 verläuft, für den Beleuchtungsrahmen 105 bereitgestellt.
  • Wie vorstehend beschrieben, kann der Beleuchtungsrahmen 105 ähnlich an dem Mast angebracht sein. Eine beispielhafte Ausführungsform ist in 11b gezeigt, einer perspektivischen Ansicht eines Beleuchtungssystems 220 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Der Beleuchtungsrahmen 105 ist durch das Rohr 115 direkt an dem einstellbaren Fußbodenständer 155 angebracht, anstatt durch einen Lampenkopf 110', wie in 11a zu sehen. In dieser Ausführungsform ist die Kontrolleinheit 190' auch eine Stromversorgungseinheit. Diese Ausführungsform weist die Einstellbarkeit des in 11a gezeigten Systems auf, weist aber weniger Gewicht aufgrund der Abwesenheit des Lampenkopfes 110' auf.
  • Der Beleuchtungsrahmen 105 weist ein erstes Ende 450 und ein zweites Ende 455 auf, die verjüngt bzw. abgeschrägt sein können, wie in 10-1 gezeigt, um die Fülle bzw. Raumbedarf bzw. Masse der Seite des Beleuchtungsrahmens 105 am Mund des Patienten zu verringern.
  • In einer Ausführungsform weist der Beleuchtungsrahmen 105 eine Mehrzahl von Lichtquellen 235 auf, die im Wesentlichen gleichmäßig über die Oberfläche der Vorderseite des Beleuchtungsrahmens 465 beabstandet sind, wie in 10a beispielhaft gezeigt. Andere Ausführungsformen der Erfindung weisen unterschiedliche Anordnungen der Lichtquellen 235 über die Vorderseite 465 auf. Anstatt gleichmäßig beabstandet zu sein, können die Lichtquellen beispielsweise gestaffelt bzw. gegeneinander versetzt sein. Die vorliegende Erfindung ist auf die hier dargestellte Anzahl und die Anordnung der Lichtquellen 235 nicht beschränkt.
  • In 10b weist der Beleuchtungsrahmen 105 eine Vorderseite 465 und eine Rückseite 460 auf. Ein Rohr bzw. Schlauch 115 ist mit der Rückseite 460 verbunden, und eine Mehrzahl von Lichtquellen 235 sind entlang der Vorderseite 225 des Beleuchtungsrahmens 105 angeordnet. In der gezeigten Ausführungsform ist die Oberfläche 240 der Vorderseite 225 des Beleuchtungsrahmens 105 nicht-reflektierend. In einer ersten Ausführungsform ist die Oberfläche 240 eine nicht-reflektierende Beschichtung. In einer zweiten Ausführungsform ist die Oberfläche 240 eine Materialschicht wie etwa ein nicht-reflektierender Kunststoff oder Gummi.
  • 10c ist eine perspektivische Rückansicht eines Beleuchtungsrahmens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Der Beleuchtungsrahmen 105 weist auch eine Vorderseite 225 und eine Rückseite 460 mit einem an der Rückseite 460 angebrachten Rohr 115 auf. Das Rohr 115 stellt Unterstützung bzw. einen Träger für den Beleuchtungsrahmen 105 bereit und trägt auch elektrische Verkabelung bzw. Verdrahtung für die Lichtquellen (nicht gezeigt). Die Verkabelung (nicht gezeigt) ist mit einem elektrischen Konnektor bzw. Verbindungselement 255 verbunden, der im Inneren 250 des Rohrs 115 angeordnet ist.
  • In einer anderen Ausführungsform, wie in 10d gezeigt, weist der Beleuchtungsrahmen 105 eine im Allgemeinen rechteckige Form und eine im Wesentlichen flache Vorderseitenoberfläche 500 mit einer Mehrzahl von Lichtquellen 505 auf, die entlang der Vorderseite 500 angeordnet sind. 10e ist eine perspektivische Ansicht einer alternativen Anordnung des Beleuchtungsrahmens aus 10d. Der Beleuchtungsrahmen 105 weist eine erste geschlitzte Struktur 520 an einem Ende und eine zweite geschlitzte Struktur 525 an dem anderen Ende auf. Jede geschlitzte Struktur 520, 525 ist von der Vorderseite 500 des Beleuchtungsrahmens 105 nach vorn gerichtet angeordnet. Die Schlitze 530, 535 in jeder geschlitzen Struktur 520, 525 beginnen an entsprechenden vorderen Enden 540, 545 der geschlitzten Struktur 520, 525 und sind nach Innen auf die Vorderseitenoberfläche 500 des Beleuchtungsrahmens 105 gerichtet angeordnet und sie sind konfiguriert und angeordnet, um mit den Strukturen, wie flügelartige Elemente, einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine Lippenhaltevorrichtung 350, zusammen zu passen, in 15 gezeigt, um die Ausrichtung des Beleuchtungsrahmens 105 mit den Zähnen eines Patienten zu erleichtern.
  • In anderen Ausführungsformen der Erfindung kann der Beleuchtungsrahmen 105 geformt und konfiguriert sein, um mit einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine von einem Patienten getragene Lippenhaltevorrichtung, zusammen zu passen, wie in 22a und 22b gezeigt, wodurch eine im Wesentlichen genaue Ausrichtung mit dem Mund des Patienten bereitgestellt wird.
  • 10f ist eine Draufsicht eines Beleuchtungsrahmens 105, der eine Wärmeableitvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst. Der Beleuchtungsrahmen 105 weist eine Mehrzahl von Lichtquellen 235 auf, die eine an ihre Vorschaltgeräte bzw. Ballaste („ballast") (oder Basis) gekoppelte Wärmeableitvorrichtung aufweisen. Die Wärmeableitvorrichtung 650 kann aus jeglichem wie vorstehend erwähntem Material, einschließlich eines Phasenänderungsmaterials, hergestellt sein. Die Wärmeableitvorrichtung kann auch jegliche Form aufweisen.
  • In einigen beispielhaften Ausführungsformen, beispielsweise 12, kann der Beleuchtungsrahmen 105 an einen Abstandshalter, wie etwa eine Lichtführung 106, angebracht oder in dessen Innerem angeordnet sein, der Strukturen wie etwa Schlitze oder Spalte aufweist, zum Koppeln mit einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine Lippenhaltevorrichtung 1138, wie in 21a und b gezeigt, auch Strukturen zum Positionieren des Beleuchtungsrahmens 105 aufweisend, wie etwa flügelartige Elemente 111. Ein elastisches Element 1128 ist zwischen dem Patienten und der Lichtführung 106 angeordnet. Das elastische Element 1128 dient dazu, den Zwischenbereich zwischen dem Patienten und der Lichtführung 106 abzufedern bzw. -dämpfen, um Stöße zu absorbieren, die ansonsten schmerzhaft oder unkomfortabel sein könnten.
  • In einem anderen Aspekt kann der Beleuchtungsrahmen 105 eine abgeschlossene Struktur sein, wie in den 10, 12, 13 und 14 gezeigt. In 13 weist der Beleuchtungsrahmen 105 eine im Allgemeinen bogenartige Form mit einem ersten Ende 501 und einem zweiten Ende 502 auf. Die Rückseite 230 des Beleuchtungsrahmens 105 ist konvex und die Vorderseite 225 des Beleuchtungsrahmens 105 ist konkav. Der Beleuchtungsrahmen 105 kann auch als der Abstandshalter mit Strukturen dienen. Mit anderen Worten, der Abstandshalter und die Strukturen, beispielsweise Schlitze, können beide auf dem Lampengehäuse vorliegen, wie etwa der Beleuchtungsrahmen 105, wie in 22b beispielhaft dargestellt. Die Enden 500, 505 weisen jeweils einen Schlitz 510, 515 auf, die von der Vorderseite 225 des Beleuchtungsrahmens 105 in Richtung der Rückseite 230 des Beleuchtungsrahmens 105 offen sind. Jeder Schlitz 510, 515 dehnt sich nach Innen von seinem entsprechenden Ende 501, 502 des Beleuchtungsrahmens 105 aus. Die Schlitze 510, 515 sind angeordnet und konfiguriert, mit den Strukturen einer Referenzvorrichung, wie die Flügel 111 einer Lippenhaltevorrichtung 1138, zusammen zu passen, wir in den 21a und b gezeigt.
  • Die Lichtquellen des Beleuchtungsrahmens 105 können eine Wellenlänge oder verschiedene Wellenlängen aufweisen, wie vorstehend erwähnt.
  • Wie auch schon vorstehend erwähnt, kann der Beleuchtungsrahmen 105 auch eine Drehzapfenanbringung 154 und einen Kugeldrehzapfen 158 an dem Ende des Schafts 156 umfassen, wie in 14 gezeigt. In einer anderen Ausführungsform kann der Beleuchtungsrahmen 105, wie der in 12 beispielhaft gezeigte, an das Trägersystem aus 1 angebracht sein. Wie vorstehend festgestellt, ist der Ausleger 108 einstellbar bezüglich des Masts 110 positionierbar, wir in 15 gezeigt. Der Ausleger 108 weist sowohl einen Dreh- als auch einen Kippbewegungsbereich bezüglich des Masts 110 auf. Ein Gegengewicht 122 an dem zweiten Ende des Auslegers 108 stellt einen Ausgleich für den Beleuchtungsrahmen 105 bereit.
  • Die Anbringung ist auch der von vorstehender 7 ähnlich, und ist nachstehend in der veranschaulichten Ausführungsform von 15a beschrieben, worin das Kugelgelenk 902 an ein Beleuchtungsrahmengehäuse 1150 gekoppelt ist. Das Gehäuse 1150 umfasst einen ersten Verlängerungsteil 1152, der an seinem hinteren Ende die Kugel des Universal- bzw. Kugelgelenks 902 aufweist. Ein Signalkabel 1170 ist an ein Ende des Gehäuses 1150 gekoppelt. Das Signalkabel kann ein Stromkabel umfassen, das angepasst ist, Energie für die eine oder mehreren Beleuchtungsquellen 1156 bereitzustellen, die auf der Vorderseite 1154 angeordnet sind. Das Signalkabel kann auch einen optischen Lichtleiter wie eine optische Faser umfassen, die angepasst ist, Licht zu der einen oder mehreren Beleuchtungsquellen von einer entfernten Lichtquelle zu übertragen. In mindestens einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Signalkabel 1170 ein Zugentlastungsmerkmal 1172.
  • Die Ausführungsform von 15a zeigt erste und zweite Strukturen, wie etwa Flügelkopplungsstrukturen bzw. Flügel-koppelnde Elemente 1158, 1160. Jede Flügelkopplungsstruktur 1158, 1160 umfasst einen entsprechenden Schlitz 1162, 1164. Die Schlitze 1162, 1164 sind angepasst, um entsprechende flügelartige Elemente 1134, 1136 einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine nachstehend beschriebene Lippenhaltevorrichtung, aufzunehmen.
  • Wie vorstehend festgestellt, kann der Abstandshalter eine Lichtführung 1000 sein, wie in 16 gezeigt, die ein elliptisches rohrförmiges Element 1020 mit einem axialen Hohlraum 1040, der zwischen einer vorderen Öffnung 1060 und einer hinteren Öffnung 1080 angeordnet ist, umfasst.
  • Wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, definiert eine erste Kante 1010 des rohrförmigen Elements eine im Wesentlichen elliptische sattelförmige Krümmung bzw. Kurve bzw. Bogen mit einer konvexen Form in Beziehung zu einem im Allgemeinen waagrechten Teil 1100 davon und einer konkaven Form in Beziehung zu einem im Allgemeinen senkrechten Teil 1120 davon. Zusätzlich umfasst die Kante 1010 erste und zweite im Wesentlichen waagrechte Schlitze 1140, 1160. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Schlitze 1140, 1160 im Wesentlichen coplanar bezüglich einander angeordnet und sind im Wesentlichen zusammenfallend mit einer Hauptachse der elliptischen sattelförmigen Krümmung, die Kante 1010 definiert, angeordnet.
  • Ein Rand bzw. Randfläche bzw. Stirn- bzw. Seitenfläche 1180 erstreckt sich radial inwärts von der Kante 1010 hin zu einer zweiten im Wesentlichen elliptisch sattelförmig gekrümmten Kante 1200 (auf die sich auch als die „zweite Kante" bezogen wird). Die zweite Kante 1200 ist in einer im Wesentlichen gleichbleibenden räumlichen Beziehung zu der Kante 1010 angeordnet, wodurch die Randfläche 1180 eine im Wesentlichen einheitliche Radialausdehnung über die Länge der Kante 1010 aufweist. Die Kante 1200 definiert einen äußeren Umfang der vorderseitigen Öffnung 1060.
  • An dem hinteren Ende der Ausführungsform von 16 definiert eine dritte Kante 1300 eine andere Krümmung, die eine annäherungsweise elliptische Sattelform aufweist. Die Kante 1300 ist in Bezug auf einen im Allgemeinen waagrechten Teil 1320 davon in einer im Wesentlichen konkaven Form und in Bezug auf einen im Allgemeinen senkrechten Teil 1340 davon in einer im Wesentlichen konvexen Form.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung definiert die Krümmung 1300 die hintere Öffnung 1080 der Lichtführung.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Lichtführung keine an die hintere Öffnung 1080 angrenzende Randfläche.
  • In einem Aspekt der veranschaulichten Ausführungsform ist eine äußere Oberfläche 1390 der Lichtführung zwischen der Kante 1010 und der Kante 1300 angeordnet. Eine innere Oberfläche 1360 der Lichtführung ist in einer im Wesentlichen einheitlichen räumlichen Beziehung zu der äußeren Oberfläche 1390 derart angeordnet, um nach Innen und Außen gerichtete Umgrenzungen des elliptischen rohrförmigen Elements 1020 zu definieren.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die äußere Oberfläche 1390 eine Mehrzahl von Griffigkeitsmerkmalen 1380, die angepasst sind, die Griffigkeit für einen Betreiber auf der Oberfläche 1390 während der Handhabung der Lichtführung 1000 zu verbessern. In der veranschaulichten Ausführungsform weisen die Griffigkeitsmerkmale 1380 ein erhöhtes verlängertes Ellipsoidmerkmal auf. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfassen die Griffigkeitsmerkmale eine Mehrzahl von im Wesentlichen halbkugelförmigen Noppen bzw. Höckern. In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfassen die Griffigkeitsmerkmale eine Mehrzahl von Zickzzackrillen. Ein Fachmann erkennt, dass eine große Merkmalsbandbreite auf der Oberfläche 1340 derart angeordnet sein kann, um die Gesamtgriffigkeit der Lichtführung 1000 zu verstärken.
  • 17 zeigt eine Lichtführung 200 gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Die Lichtführung 200 umfasst eine Randfläche 201 mit einer Öffnung 202 in einem unteren Teil davon. Die Öffnung 202 öffnet sich nach Innen von einem vorderen Ende der Lichtführung 200 in einen verlängerten Hohlraum 204, der teilweise durch die innere Wand 1360 der Lichtführung gebildet ist. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der Hohlraum 204 angepasst, um darin eine Aufzeichnungsvorrichtung 206 aufzunehmen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Aufzeichnungsvorrichtung 206 einen Zusammenbau mit einer gedruckten Platte bzw. Leiterplatte 208 mit einem elektromechanischen Kontakt 210 und einem darauf angeordneten integrierten Speicherschaltkreis 212. In einem Aspekt umfasst die Aufzeichnungsvorrichtung 206 eine erste Seite 231 und eine zweite Seite 232. In der veranschaulichten Ausführungsform weist der integrierte Speicherschaltkreis 212 eine Rückseite 234 auf. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der integrierte Speicherschaltkreis 212 durch beispielsweise Löten, Adhäsionskleben, Vergießen bzw. Verkapseln oder andere dem Fachmann bekannte Verfahren für die Montage von integrierten Schaltkreisen im Wesentlichen dauerhaft an der Leiterplatte befestigt.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der Hohlraum 204 durch eine Mehrzahl von Oberflächen definiert, die angepasst sind, die Aufzeichnungsvorrichtung 206 im Wesentlichen befestigt in Bezug auf die Lichtführung 200 zu unterstützen bzw. zu tragen.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung wird die Aufzeichnungsvorrichtung 206 in einer Position derart unterstützt bzw. getragen, dass der elektromechanische Kontakt 210 an einer erhöhten und freiliegenden Stelle innerhalb des axialen Hohlraums 1040 der Lichtführung 200 angeordnet ist.
  • Diese räumliche Beziehung ist deutlicher in beispielsweise 18 gezeigt, welche eine perspektivische Hinteransicht einer Lichtführung 3000 mit einem auf der inneren Oberfläche 1360 angeordneten ersten Trägerelement 3020 und zweiten Trägerelement 3040 zeigt. Das Trägerelement 3020 umfasst eine erste Tragwand 3060 und das Trägerlement 3040 umfasst eine zweite Tragwand 3080. Ein drittes Trägerelement 3100 umfasst eine Tragwandoberfläche 3120.
  • Um wieder auf die Aufzeichnungsvorrichtung 206 (wie in 17 gezeigt) zurückzukommen, kann man erkennen, dass die Aufzeichnungsvorrichtung 206 angepasst ist, um innerhalb eines Bereichs 3200, wie in 18 gezeigt, aufgenommen zu werden. Wenn die Aufzeichnungsvorrichtung 206 in dem Bereich 3200 angeordnet ist, ist die Tragwandoberfläche 3080 angrenzend bzw. anliegend an die Kante 231 angeordnet und unterstützt bzw. trägt diese. Die Tragwandoberfläche 3080 ist angrenzend bzw. anliegend an die Kante 232 angeordnet und unterstützt bzw. trägt diese und die Tragwandoberfläche 3120 ist angrenzend bzw. anliegend an die unterseitige Oberfläche (nicht gezeigt) der Aufzeichungsvorrichtung 206 angeordnet und unterstützt bzw. trägt diese.
  • Als ein weiteres Merkmal der Lichtführung 3000 ist eine Oberfläche 3300 in einer im Allgemeinen senkrechten Ausrichtung angeordnet. Eine weitere Oberfläche ist im Wesentlichen in paralleler räumlicher Beziehung zu Oberfläche 3300 und vor derselben angeordnet.
  • Eine weitere Einsicht in die Aufzeichnungsvorrichtung 206 und ihre Bedeutung in der Erfindung wird mittels Bezugnahme auf 19 gewonnen, welche eine Lichtführung 3500 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung in vorderseitiger Aufrichtung bzw. Erhöhung zeigt. Speziell zeigt 19 die weitere tragende Oberfläche 3320, die in im Wesentlichen paralleler räumlicher Beziehung zu der Oberfläche 3300 (wie in 18 gezeigt) angeordnet ist, wie direkt vorstehend erörtert. Auch gezeigt sind die Öffnung 202 (wie vorstehend in Bezug auf 17 erörtert), die erste Tragwand 3080 und die zweite Tragwand 3060 (wie vorstehend in Bezug auf 18 erörtert).
  • 17a zeigt eine weitere Ausführungsform der Lichtführung 106 mit einer im Allgemeinen ellipsoiden Form und mit einer ersten Öffnung 220' an einem Ende, das mit dem Lampenkopfgehäuse 104 verbunden wird, und mit einer zweiten Öffnung 222' an dem anderen Ende, das mit dem Patienten wechselwirkt bzw. koppelt. Die erste Öffnung 220' weist verlängerte Kanten 224', 226' auf, die sich im Wesentlichen parallel zu dem langen Durchmesser der durch die Lichtführung 106 gebildeten ovalen Form erstrecken.
  • Die verlängerten Kanten 224', 226' bilden eine gebogene bzw. gekrümmte Grenzfläche bzw. -bereich bzw. Verbindung, die konfiguriert ist, um mit dem Lampenkopfgehäuse 104 zusammenzupassen. Die Lichtführung 106 koppelt mechanisch an das Lampenkopfgehäuse 104. Ein erster Vorsprung 228' auf der verlängerten Kante 224' und einer zweiter Vorsprung 230' auf der verlängerten Kante 226' sind konfiguriert, mit Einkerbungen bzw. Vertiefungen auf dem Lampenkopf 102 zusammenzupassen und halten die Lichtführung 106 an dem Lampenkopfgehäuse 104. Ein erster Schlitz 236' und ein zweiter Schlitz 238' auf gegenüberliegenden Seiten der zweiten Öffnung 222' der Lichtführung 106 können konfiguriert sein, um mit einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine von dem Patienten getragene Lippenhaltevorrichtung 1148, wie in den nachstehend beschriebenen 21a und 21b veranschaulicht, zusammenzupassen, um den Lampenkopf 102 genau mit dem Patienten auszurichten.
  • In einer Ausführungsform ist ein elastischer Schutz 270 um die zweite Öffnung 222' der Lichtführung 106 montiert, um eine weiche Grenzfläche zwischen der Lichtführung 106 und dem Patienten bereitzustellen. Der elastische Schutz 270 kann aus jeglichem offenzelligen oder geschlossenzelligen Schaum, Gummi oder Elastomer, wie die vorstehend für die weichen Überzüge bzw. Auflagen beschriebenen, hergestellt sein, und ist mittels Heißkleben bzw. -verschweißen oder eines Haftmittels an die Lichtführung 106 angebracht. In einigen Ausführungsformen kann der elastische Schutz 270 in Stücken 272, 274 vorliegen, die wiederum mittels Heißkleben oder eines Haftmittels an die Lichtführung 106 angebracht sein können. Geeignete Haftmittel können Strukturhaftmittel, Heißschmelzkleber, selbstklebende Haftmittel, reaktive Haftmittel oder dergleichen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein. Alternativ können geeignete Haftmittel auf Acryl, Polyurethan, Epoxid, Polyamid, Styrolcopolymer, Polyolefin oder ähnliches basieren. Weiter können die elastischen Schutzstücke 272, 274 auch integral auf der Lichtführung 106 aufgeformt sein.
  • In der vorliegenden Ausführungsform ist der elastisch Schutz 270 aus zwei Teilen hergestellt, einem oberen Teil 272 und einem unteren Teil 274, welche die Schlitze 236', 238' der Lichtführung 106 derart verlängern, dass die flügelartigen Elemente einer beispielhaften Lippenhaltevorrichtung aufgenommen werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Lichtführung 106, wie die in 17a beispielhaft gezeigte, dazu vorgesehen, ein Einweggegenstand zu sein, der für einen Patienten oder einmalige Zahnbleichbehandlung, Füllungsverfahren oder Abbilden verwendet und anschließend entsorgt wird. Vor diesem Hintergrund umfasst die Lichtführung 106 in der veranschaulichten Ausführungsform von 17a weiter einen integrierten Speicherschaltkreis 246', der innerhalb eines Raumes 250' angeordnet ist, der in der Unterseite der Lichtführung 106 eingeformt ist. Der integrierte Speicherschaltkreis 246' bewahrt eine Aufzeichnung eines Verwendungsdauersignals auf, die anzeigt, wie lange die spezielle Lichtführung in Verwendung ist. Der integrierte Speicherschaltkreis 246' der Lichtführung ist Teil eines Systems zum Sicherstellen, dass die Lichtführung nicht unschicklich wieder verwendet wird.
  • Die biologisch kompostierbaren oder biologisch zersetzbaren bzw. abbaubaren Polymere, einschließlich der vorstehend erwähnten, sind insbesondere für Einweglichtführungen geeignet.
  • Im Betrieb ist die Lichtführung 106 an das Lampenkopfgehäuse 104 angebracht. Die Lichtführung 106 weist sowohl einen mechanischen Anbringungsmechanismus (die Schlitze 228', 230'), wie vorstehend beschrieben, als auch einen elektrischen Kontakt bzw. Anschluss 248 zwischen dem integrierten Speicherschaltkreis 246' der Lichtführung und der Elektronik in dem Lampenkopfgehäuse 104 auf. Der elektrische Kontakt 248' passt mit einem leitenden Vorsprung in dem Lampenkopfgehäuse zusammen, um eine elektromechanische Verbindung zu bilden, die das Signalisieren bzw. die Signalübertragung zwischen dem integrierten Speicherschaltkreis 246' der Lichtführung und der Elektronik in dem Lampenkopfgehäuse 104 ermöglicht.
  • Die Lichtführung 106 ist mit dem Mund des Patienten unter Verwendung der Positionierbarkeit des Lampensystems 100 ausgerichtet und eine Bleichbehandlung wird durchgeführt bzw. verabreicht. Eine Signalisierungsvorrichtung innerhalb des Lampenkopfes 102 oder innerhalb der Stromversorgungseinheit zeichnet die Verwendungsdauer der Verwendung der Lichtführung auf dem integrierten Speicherschaltkreis 246' auf. Wenn ein Verwendungslimit der Lichtführung erreicht wird, schließt das Lampensystem 100 eine Aktivierung der Lichtquelle 300 in dem Lampenkopfgehäuse 104 aus, und die Lichtführung 106 wird ausgewechselt, um das Lampensystem 100 zu betreiben.
  • In einer alternativen Ausführungsform der Lichtführung 106 wird kein elastischer Schutz 270 verwendet, um zwischen der Lichtführung 106 und dem Patienten zu überbrücken bzw. einen Übergang zu schaffen. In weiteren alternativen Ausführungsformen der Lichtführung 106 ist der Kontakt zwischen dem integrierten Speicherschaltkreis 246' der Lichtführung und der Elektronik in dem Lampenkopf 102 ein magnetischer Kontakt. Alternativ kann der integrierte Speicherschaltkreis 246' mit dem Lampenkopf 102 über Infrarotstrahlung oder über drahtlose Radiosignale oder durch Licht aus dem sichtbaren Bereich des elektromagnetischen Spektrums kommunizieren.
  • Ein Fachmann erkennt, dass, wenn die Aufzeichnungsvorrichtung 206 (wie in 17 veranschaulicht) in die Öffnung 202 eingebracht wird, die Oberfläche 234 der integrierten Speicherschaltkreisvorrichtung 212 angrenzend an die tragende Oberfläche 3320 angeordnet und durch dieses getragen bzw. unterstützt wird. Darüber hinaus, wieder Bezug nehmend auf 18, erkennt ein Fachmann, dass, wenn die Aufzeichnungsvorrichtung derart angeordnet wird, der elektromechanische Kontakt 210 in einem Bereich benachbart und rückwärts der tragenden Oberfläche 3120 angeordnet wird und innerhalb des axialen Hohlraums 1040 von oben, von unten und von einer rückwärtigen Richtung her freiliegen wird.
  • Die Struktur einer Lichtführung kann ein UV-hemmendes Material umfassen, um die Haut des Patienten davor zu schützen, ultraviolettem Licht ausgesetzt zu sein. Die Lichtführung kann aus einem ähnlichen Material wie das vorstehend beschriebene des Lampengehäuses 104 und des Lampengehäuses 102 hergestellt sein. Zusätzlich kann wie bei dem Lampengehäuse 104 und dem Lampenkopf 102 ein Flüssigkristallpolymer, eines das Lichtenergie reflektiert, anstatt sie durchzulassen, entweder als eine Beschichtung oder als der Hauptbestandteil der Lichtführung verwendet werden, um einen Verlust bzw. Austritt an Lichtenergie zu minimieren.
  • Für veranschauende Zwecke zeigt 20 einen Lampenkopf 400, der ein Gehäuse 402 mit einer äußeren Oberfläche 404 umfasst. Ein vorderes Ende des Lampenkopfgehäuses 402 umfasst eine durch eine Kante 408 definierte Öffnung 406. Im Betrieb wird Licht von einer Lichtquelle innerhalb des Lampenkopfgehäuses 402 durch die Öffnung 406 ausgesendet bzw. emittiert.
  • Das Gehäuse 402 umfasst eine Zwischenkante 410, die in einer Krümmung bei Öffnung 406 in einem vorderen Bereich des Gehäuses 402 angeordnet ist. Vor der Zwischenkante 410 ist ein Oberflächenbereich 412 in Bezug auf den Rest der Gehäuseoberfläche 404 zurückgesetzt bzw. vertieft bzw. versenkt bzw. eingelassen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der Lampenkopf 400 angepasst, entfernbar mit einer Lichtführung, wie etwa beispielsweise der durch Bezugszeichen 3000 in 18 angedeuteten, zu koppeln. Dementsprechend ist der Oberflächenbereich 412 angepasst, benachbart zu der inneren Oberfläche 1360 der Lichtführung 3000 angeordnet und durch diese getragen oder unterstützt zu werden. Ebenso ist die hintere Kante 1300 der Lichtführung 3000 angepasst, benachbart zu der Kante 410 angeordnet und durch diese getragen bzw. unterstützt zu werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Gehäuse 402 zusätzlich eine obere Vertiefung bzw. Oberteilvertiefung 414 und eine entsprechende Bodenvertiefung bzw. untere Vertiefung (nicht gezeigt). Die obere Vertiefung 414 ist angepasst, einen ersten Arretierungsvorsprung 420 (wie in 18 gezeigt) aufzunehmen, der benachbart der Kante 1300 der Lichtführung 3000 angeordnet ist. Auf ähnliche bzw. gleich Weise ist die Bodenvertiefung angepasst, einen zweiten Arretierungsvorsprung 422 wie in 18 gezeigt aufzunehmen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist das Material der Lichtführung ausreichend elastisch, um die Arretierungsvorsprünge 420 und 422 in ihre entsprechenden Vertiefungen zu treiben bzw. zu zwingen, wodurch die Lichtführung entfernbar in Position beibehalten wird, wobei der axiale Hohlraum 104 benachbart der Öffnung 406 außerhalb des Lampenkopfes angeordnet ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, wenn die Lichtführung (z.B. 3000) dementsprechend angeordnet ist, ist der elektromechanische Kontakt 210 (wie in 17 gezeigt) innerhalb eines elektrischen Steckers auf dem Lampenkopf angeordnet. Dies ist deutlicher in 20a gezeigt, welche einen weiteren vertieften Bereich 421 in der Nähe des vorderen Endes 423 des Lampenkopfes 400 umfasst.
  • Wie in 20b gezeigt, ist dieser weitere vertiefte Bereich 421 benachbart zu dem elektrischen Stecker angeordnet, auf den sich direkt vorstehend bezogen worden ist, und der hinter einer Öffnung 424 in dem Gehäuse 402 des Lampenkopfes 400 angeordnet ist. Die Öffnung 424 ist in Größe und Form angepasst, den elektromechanischen Konnektor bzw. Steckverbindung 210, wie in 17 gezeigt, durch sich hindurch aufzunehmen.
  • Wie vorstehend erwähnt, dient die Wechselwirkung von Arretierungsvorrichtungen 420, 422 und entsprechenden Vertiefungen, z.B. 414 des Lampengehäuses 400, zum Beibehalten der Lichtführung in Position auf dem Lampengehäuse, wenn diese erst einmal dort angebracht ist, bis sie wirksam entfernt wird.
  • Eine Mehrzahl von Lichtführungen mit Ausgabeenden verschiedener Größen entsprechend verschiedener Mundgrößen kann bereitgestellt werden.
  • Wie vorstehend auch erwähnt, ist es erwünscht, den Lampenkopf in im Wesentlichen festgemachter Beziehung bezüglich eines Ziels der Lampenbeleuchtung, wie etwa einem Zahn, zu positionieren und auszurichten. Beispielsweise während eines Zahnbleichverfahrens ist es erwünscht, den Abstand und die Ausrichtung zwischen einer befestigt innerhalb des Lampenkopfes enthaltenen Beleuchtungsquelle und einem Zielzahn, der eine Bleichverbindung trägt, derart beizubehalten, dass eine im Wesentlichen einheitliche Beleuchtungsintensität über dem Zielzahn sowohl räumlich als auch während der Dauer eines Bleichverfahrens beibehalten wird.
  • Ein Weg, diese Aufgabe zu bewerkstelligen, ist mittels der Verwendung einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine Lippenhaltevorrichtung 10, wie in 21 gezeigt, die angepasst ist, auch die obere und untere Lippe (hierin „Lippen") zur Erleichterung der Untersuchung und/oder Behandlung des Mundes und/oder der Zähne zurückzuhalten, bereitgestellt gemäß einer Anwendung der vorliegenden Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 10, welche auch als eine Zungenschale ("tongue cup") bekannt sein kann, umfasst vier beabstandete Rinnen- bzw. Rohr- bzw. Kanalhalter 12, 14, 16, 18, die auch als Flansche bekannt sind, zum Halten bzw. Sperren bzw. Zurückhalten vier entsprechender Teile bzw. Abschnitte der Lippen zur Untersuchung und/oder Behandlung des Mundes oder der Zähne. Wenn sie verwendet wird, hält die Lippenhaltevorrichtung 10 die Lippen zurück, was die Wangen zurückhält, um den Mund derart offenzulegen, dass ein Fachmann für medizinische Versorgung leichter die Zähne sehen und an den Zähnen und/oder Mund arbeiten kann.
  • Die vier Kanalhalter umfassen zwei Seitenkanalhalter 12, 14 zum Zurückhalten der Enden der Lippen ungefähr dort, wo sich die obere und die untere Lippe schneiden, und zwei Lippenkanalhalter 16, 18 zum Zurückhalten des Mittelbereichs der oberen und unteren Lippe. Spezieller sind die vier Kanalhalter oder Flansche 12, 14, 16, 18 angepasst, die Lippen aufzunehmen und sie aufzuspannen, um die Zähne für eine Behandlung und/oder Untersuchung freizulegen.
  • Eine Mehrzahl von elastischen bzw. federnden Elementen 20 sind in die Lippenhaltevorrichtung 10 einbezogen, um die vier Kanalhalter 12, 14, 16, 18 miteinander zu verbinden, und um als Spannmittel zu fungieren. In der bereiten Stellung (vor dem Einsetzen der Lippenhaltevorrichtung in den Mund) sind die elastischen Elemente 20 bezüglich des Mittel- bzw. Zentralbereichs der Lippenhaltevorrichtung 10 nach außen gewölbt bzw. gekrümmt. Wie nachstehend weiter erörtert, wenn die Lippenhaltevorrichtung 10 in den Mund eingesetzt wird, und die vier Kanalhalter 12, 14, 16, 18 entsprechende Abschnitte bzw. Teile der Lippen aufnehmen, stellen die elastischen Elemente 20 eine Rückstellkraft bereit, um die Lippen für eine Untersuchung und/oder Behandlung radial nach außen zu sperren bzw. zu halten.
  • Ein optionaler Zungenhalter 22 ist gezeigt, der annäherungsweise zentral bzw. mittig relativ zu den vier Kanalhaltern 12, 14, 16, 18 positioniert ist. Der Zungenhalter kann auch asymmetrisch bei den zwei Kanalhaltern 16 und 18 angeordnet sein. Der Zungenhalter 22 umfasst eine Mulde 23 und ist an zwei Kanalhaltern 12, 14 durch ein Paar sekundäre elastische Elemente 24 angebracht. Wenn er eingeschlossen ist, wirken der Zungenhalter 22 und die sekundären elastischen Elemente 24 zusammen, um die Zunge zu arretieren bzw. zu hemmen bzw. zu blockieren und die Zunge auf den hinteren Bereich des Mundes zu beschränken, wodurch ein Zugang zu dem Zungenbereich oder der Rückseite der Zähne zur Untersuchung und/oder Behandlung ermöglicht wird. Kurz gesagt, der Zungenhalter ist konfiguriert, um eine Störung durch die Zunge während einer Behandlung und/oder einer Untersuchung durch einen Fachmann der medizinischen Versorgung zu minimieren.
  • Die Seitenkanalhalter 12, 14 ähneln einem gekrümmten bzw. gebogenen C-Kanal dahingehend, dass sie ein bogenförmiges bzw. gekrümmtes Bett 26 und zwei Kanalseitenwände 28a, 28b umfassen. Die Kanalseitenwände 28a, 28b ähneln einer Glockenform und umfassen eine maximale Wandausdehnung bei annäherungsweise dem Mittelpunkt 34 und zwei kleinere verjüngte Spitzen 36 an den Enden davon. In einer Ausführungsform kann die innere Seitenwand 28a, die intraoral ist, wie nachstehend weiter erörtert, etwas größer relativ zu der äußeren Seitenwand 28b sein. Jedoch können die relativen Abmessungen umgekehrt werden oder die gleichen sein, ohne von der Funktionalität der Lippenhaltevorrichtung 10 abzuweichen.
  • Die Seitenkanalhalter 12, 14 umfassen weiter eine innere Oberfläche 30 und eine äußere Oberfläche 32. Das bogenförmige bzw. gekrümmte Bett 26 umfasst einen Krümmungshalbmesser bzw. Radius der Krümmung bzw. Biegung 31, der angepasst ist, die Krümmung der Seite der Lippen zu imitieren, wenn sich die Lippen in der geöffneten Position befinden. Da diese Krümmung abhängig von der Größe und dem Alter des Verwenders oder Patienten unterschiedlich sein kann, kann die Lippenhaltevorrichtung 10 mit unterschiedlichen Krümmungshalbmessern bzw. -radien 31 verwirklicht sein, um der unterschiedlichen Form des speziellen Verwenders/Patienten zu genügen. Das gekrümmte Bett 26 kann auch eine unregelmäßige Krümmung oder zwei oder mehrere unterschiedliche Krümmungshalbmesser bzw. -radien umfassen. Beispielsweise kann der untere Bereich 38 des Krümmungshalbmessers bzw. -radius 31 einen größeren Radius als der obere Bereich 40 oder umgekehrt aufweisen. Wenn verwirklicht, kann die unregelmäßige Krümmung das Zurückhalteausmaß des Abschnitts oder Teils der Lippe variieren, der innerhalb des bogenförmigen Betts eingepasst bzw. eingesetzt ist, um das Zurückhalteausmaß zwischen solchen Abschnitten der Lippe zu variieren. Die zwei Lippenkanalhalter 16, 18 können auch unterschiedliche Krümmungshalbmesser bzw. -radien ähnlich zu den Seitenkanalhaltern 12, 14 aufweisen.
  • Die Lippenkanalhalter 16, 18, wie die Seitenkanalhalter 12, 14, ähneln einem gekrümmten bzw. gebogenen C-Kanal dahingehend, dass sie ein bogenförmiges bzw. gekrümmtes Bett 42 und zwei Kanalseitenwände 44a, 44b aufweisen. In einer Ausführungsform ist der Krümmungshalbmesser bzw. -radius 46 der Lippenkanalhalter größer als der Krümmungshalbmesser bzw. -radius 31 der Seitenkanalhalter 12, 14. Der größere Krümmungshalbmesser bzw. -radius 46 ermöglicht es den Lippenkanalhaltern 16, 18, sich an die Kontur der oberen und unteren Lippe nahe dem Frenum anzupassen, welche ebener relativ zu der Seite der Lippen ist. Abhängig von der Größe und dem Alter des vorgesehenen Verwenders/Patienten kann der Krümmungshalbmesser bzw. -radius 46 der Lippenkanalhalter 16, 18 auch variieren.
  • Wie gezeigt, ist ein Frenumsaussparung 48 in den inneren Seitenwänden 44a der Lippenkanalhalter 16, 18 zum Bereitstellen von Entlastung für das Frenum der oberen und unteren Lippe eingeschlossen. In einer Ausführungsform umfasst die Frenumaussparung 48 eine teilweise oval geformte Aussparung bzw. Ausschnitt mit einer ausreichenden Größe, um Spiel bzw. Zwischenraum für das Frenum bereitzustellen. Mit anderen Worten, die Frenumaussparung 48 sollte derart sein, dass der tiefste Teil 50 der Frenumentlastung das Frenum in Verwendung nur leicht berührt, und beispielsweise das Frenum nicht berührt. Obwohl der oval geformte Ausschnitt für die Frenumentlastung 48 gezeigt ist, kann ein teilweiser Kreis, ein rechteckiger Ausschnitt, ein quadratischer Ausschnitt oder ein anderer geometrisch geformter Ausschnitt auch eingeschlossen sein, ohne von der Funktion der Frenumentlastung abzuweichen.
  • Die Lippenhaltevorrichtung 10 kann durch Spritzgießen oder Gießen eines thermoplastischen Materials wie Polypropylen, Polyethylen, Polystyrol, Polyester, Polycarbonat oder dergleichen hergestellt sein. Die Lippenhaltevorrichtung 10 kann auch aus vorstehend erwähnten biologisch kompostierbaren oder biologisch abbaubaren bzw. zersetzbaren Polymeren hergestellt sein. Mehr zum Beispiel kann die Lippenhaltevorrichtung 10 mittels Spritzgießen von Polypropylen hergestellt sein und ein glattes und transparentes Finish bzw. Abschluss aufweisen.
  • Wie in 21b gezeigt, können zwei flügelartige Flansche 111 in die Lippenhaltevorrichtung aus 21 einbezogen sein. Diese flügelartigen Flansche 111 können dauerhaft durch ein Haftmittel oder durch Heißkleben bzw. -verschweißen angebracht sein oder integral mit den Seitenkanalflanschen bzw. -haltern 12, 14 geformt oder gegossen sein, und sie können aus dem gleichen oder unterschiedlichem Material wie die Kanalflansche oder -halter aufgebaut sein, einschließlich der vorstehend erwähnten Materialien. Ein beispielhaftes Beleuchtungssystem ist in 32 gezeigt, welche eine auseinander gezogene Ansicht der Kombination einer Lippenhaltevorrichtung 1138, einer Lichtführung 1104 und eines Lampensystems 1102 ist. Die flügelartigen Flansche 111 sind entworfen, in ein Paar Schlitze 1130, 1132, die in der Austrittsöffnung oder in der Lichtführung 1104 eines Lampensystems 1102 gebildet sind, das in einem Bleichverfahren verwendet wird, oder in die Schlitze in jeglicher Untersuchungsvorrichtung zu passen. Ein anderes beispielhaftes Beleuchtungssystem und dessen Verwendung ist in Ser. Nr. 10/715,681, eingereicht am 17. November 2003, offenbart, welches ausdrücklich hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist, als wenn es vollständig aufgeführt wäre.
  • In einer anderen Ausführungsform kann anstelle einer Lichtführung 1104 eine Untersuchungsvorrichtung wie etwa eine kegel- bzw. konusartige Struktur, wie vorstehend erwähnt, konfiguriert sein, über die Auslassöffnung des Lampensystems 1102 zu passen, und die flügelartigen Flansche 111 auf der Lippenhaltevorrichtung 1138 können konfiguriert sein, um mit den Schlitzen auf dem Kegel bzw. Konus wechselzuwirken, um dadurch einen konsistenten und kontrollierten Spalt bzw. Zwischenraum zwischen dem Lampensystem und den Zähnen des zu behandelnden oder zu untersuchenden Patienten bereitzustellen. Die flügelartigen Flansche 111 können unter Bezugnahme auf 21a und 22 auf die Weise wie vorstehend für die flügelartigen Flansche gezeigt und beschrieben aufgebaut sein.
  • Unter Bezugnahme auf 21a ist eine andere Ausführungsform einer Lippenhaltevorrichtung 10' zum Zurückhalten bzw. Sperren der Lippen zur Erleichterung der Untersuchung des Mundes und/oder der Zähne, des Bleich- oder Härtungsverfahrens gezeigt. Die Vorrichtung umfasst zwei voneinander beabstandete Kanalhalter 12', 14', die auch als Flansche bekannt sind, zum Zurückhalten zweier entsprechender Abschnitte bzw. Teile der Lippen zur Untersuchung und/oder Behandlung des Mundes oder der Zähne. Wenn verwendet, drückt die Lippenhaltevorrichtung 10' die Lippen zurück, was die Wangen zurück drückt, um den Mund derart freizulegen, dass ein Fachmann der medizinischen Versorgung leichter die Zähne sehen und an den Zähnen und/oder dem Mund arbeiten kann, ähnlich wie in 23 und 24 gezeigt.
  • Die zwei Kanalhalter 12', 14' dienen zum Zurückhalten der Enden der Lippen, annäherungsweise wo sich die obere und untere Lippe treffen bzw. überschneiden. Spezieller sind die zwei Kanalhalter 12', 14' angepasst, die Lippen aufzunehmen und sie in die offene Position zu spannen, um die Zähne für eine Behandlung und/oder Untersuchung freizulegen.
  • Ein elastisches Element 20' ist in der Lippenhaltevorrichtung 10' eingeschlossen, um die zwei Kanalhalter 12', 14' miteinander zu verbinden und um als ein Aufspannmittel zu fungieren. Das elastische Element 20' weist zwei Krümmungen bzw. Biegungen auf, eine auf jeder Seite des Mittelteils 22'. Das elastische Element 20' kann als ein einzelnes Teil gebildet an die inneren Seitenwände 28a' der Kanalhalter 12', 14' integral geformt oder angebracht sein, oder es kann in zwei Hälften geformt sein, die getrennt mit dem Mittelteil 22' verbunden sind, auch an die innere Seitenwand 28a' der Kanalhalter 12', 14' integral geformt oder angebracht. In der bereiten Stellung (vor dem Einsetzen der Lippenhaltevorrichtung in den Mund) sind die elastischen Elemente 20' bezüglich des Mittel- bzw. Zentralbereichs der Lippenhaltevorrichtung 10' nach außen gewölbt bzw. gekrümmt. Wie nachstehend weiter erörtert, wenn die Lippenhaltevorrichtung 10' in den Mund eingesetzt wird, und die zwei Kanalhalter 12', 14' entsprechende Abschnitte bzw. Teile der Lippen aufnehmen, stellen die elastischen Elemente 20' eine Rückstellkraft bereit, um die Lippen für eine Untersuchung und/oder Behandlung radial nach außen zu sperren bzw. zu halten. Diese Lippenhaltevorrichtung ist besonders für das Bleichverfahren geeignet.
  • Ein optionaler Zungenhalter 22' kann auch annäherungsweise zentral bzw. mittig relativ zu den zwei Kanalhaltern 12', 14' positioniert sein. Wie der Zungenhalter 22 aus 21 kann der Zungenhalter 22' der vorliegenden Ausführungsform auch eine Mulde 23' umfassen. Weiter kann dieser auf dem Mittelteil des elastischen Elements 20' integral angeformt sein und damit über das elastische Element 20' an den Kanalhaltern 12', 14' angebracht sein. Wenn vorhanden, arretiert bzw. hemmt bzw. blockiert der Zungenhalter die Zunge und beschränkt die Zunge auf den hinteren Bereich des Mundes, wodurch ein Zugang zu dem Zungenbereich oder der Rückseite der Zähne zur Untersuchung und/oder Behandlung ermöglicht wird. Kurz gesagt, der Zungenhalter ist konfiguriert, um eine Störung durch die Zunge während einer Behandlung und/oder einer Untersuchung durch einen Fachmann der medizinischen Versorgung zu minimieren. In dieser Ausführungsform dient das elastische Element 20' nicht nur dazu, die Kanalhalter zu verbinden und sie aufzuspannen, sondern auch den Zungenhalter mit den Kanalhaltern zu verbinden. Wenn der Zungenhalter 22' nicht eingeschlossen ist, würde sich das elastische Element 20' einfach von einem Kanalhalter 12' zum anderen Kanalhalter 14' bei einer im Wesentlichen einheitlichen Breite erstrecken.
  • Die Kanalhalter 12', 14' ähneln einem gekrümmten bzw. gebogenen C-Kanal dahingehend, dass sie ein bogenförmiges bzw. gekrümmtes Bett 26' und zwei Kanalseitenwände 28a', 28b' aufweisen. Die Kanalseitenwände 28a', 28b' ähneln einer Glockenform und umfassen eine maximale Wandausdehnung bei annäherungsweise dem Mittelpunkt 34' und zwei kleinere verjüngte Spitzen 36' an den Enden davon. In einer Ausführungsform kann die innere Seitenwand 28a', die intraoral ist, wie nachstehend weiter erörtert, etwas größer relativ zu der äußeren Seitenwand 28b' sein. Jedoch können die relativen Abmessungen umgekehrt werden oder die gleichen sein, ohne von der Funktionalität der Lippenhaltevorrichtung 10' abzuweichen.
  • Die Seitenkanalhalter 12', 14' umfassen weiter eine innere Oberfläche 30' und eine äußere Oberfläche 32', und die vorstehende Beschreibung von 21 trifft hier auch zu. Das bogenförmige bzw. gekrümmte Bett 26' umfasst einen Krümmungshalbmesser bzw. Radius der Krümmung bzw. Biegung 31', der angepasst ist, die Krümmung der Seite der Lippen zu imitieren, wenn sich die Lippen in der geöffneten Position befinden. Ähnlich, da diese Krümmung abhängig von der Größe und dem Alter des Verwenders oder Patienten unterschiedlich sein kann, kann die Lippenhaltevorrichtung 10' mit unterschiedlichen Krümmungshalbmessern bzw. -radien 31' verwirklicht sein, um der unterschiedlichen Form des speziellen Verwenders/Patienten zu genügen. Das gekrümmte Bett 26' kann auch eine unregelmäßige Krümmung oder zwei oder mehrere unterschiedliche Krümmungshalbmesser bzw. -radien umfassen. Beispielsweise kann der untere Bereich 38' des Krümmungshalbmessers bzw. -radius 31' einen größeren Radius als der obere Bereich 40' oder umgekehrt aufweisen. Wenn verwirklicht, kann die unregelmäßige Krümmung das Zurückhalteausmaß des Abschnitts oder Teils der Lippe variieren, der innerhalb des bogenförmigen Betts eingepasst bzw. eingesetzt ist, um das Zurückhalteausmaß zwischen solchen Abschnitten der Lippe zu variieren.
  • Die Lippenhaltevorrichtung 10' kann auch durch Spritzgießen oder Gießen eines thermoplastischen Materials wie die bereits erwähnten hergestellt sein. Beispielsweise kann die Lippenhaltevorrichtung 10' mittels Spritzgießen von pigmentiertem Polypropylen hergestellt sein, ist deckend weiß oder gefärbt und weist ein glattes Finish bzw. Abschluss auf.
  • Zusätzlich zeigt 21a auch zwei Strukturen in der Form von flügelartigen Flanschen 111, die sich von der äußeren Seitenwand 28b' der Kanalhalter 12', 14' erstrecken. Die flügelartigen Flansche 111 können integral mit den Kanalflanschen oder -haltern 12', 14' geformt oder gegossen sein. Wie nachstehend weiter erörtert, sind die flügelartigen Flansche entworfen, die Lippenhaltevorrichtung 10' an den auf einem Kegelabschnitt einer Austrittsöffnung oder Lichtführung einer Lampenquelle, die in einem Zahnbleichverfahren verwendet werden, gebildeten Schlitzen oder an den Schlitzen in jeglicher Untersuchungsvorrichtung zu befestigen. Als ein Beispiel zeigt 22 eine Unteransicht der Lippenhaltevorrichtung 10' mit deren flügelartigen Flanschen 111, welche in die Schlitze auf beispielsweise einer Lichtführung 106 eingreifen, die an einen Lampenkopf 104 angebracht ist, gezeigt in Strichpunktlinien.
  • 22a zeigt eine Draufsicht einer Referenzvorrichtung wie eine Lippenhaltevorrichtung 350, die an einen Beleuchtungsrahmen 105 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung angebracht bzw. gepaart ist. Die Lippenhaltevorrichtung 350 dient als eine Befestigungsvorrichtung zum Beibehalten des Beleuchtungsrahmens 105 in einer im Wesentlichen festgemachten Beziehung bezüglich eines Zielzahns. Wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, umfasst die Lippenhaltevorrichtung 350 einen ersten 355 und einen zweiten 360 U-förmigen Kanal, der angepasst ist, die Lippen eines Zahnpatienten benachbart zu entsprechenden inneren Oberflächen 365, 370 davon zu empfangen bzw. aufzunehmen.
  • 22b zeigt eine andere Ausführungsform einer Lippenhaltevorrichtung 350, die wieder an einem Beleuchtungsrahmen 105 angebracht bzw. gepaart ist. Die Lippenhaltevorrichtung ist wieder direkt an die Lichtquelle ohne eine trennende Lichtführung angebracht bzw. gepaart, wie es in 22 gezeigt ist, worin 106 die Lichtführung ist und 104 die Lichtquelle ist.
  • 23 ist eine halbschematische perspektivische Ansicht einer alternativen Lippenhaltevorrichtung 10'', die gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bereitgestellt ist. In einer Ausführungsform ist diese alternative Lippenhaltevorrichtung 10'' identisch mit der in den 21 und 21b gezeigten Lippenhaltevorrichtung 10, außer, dass diese Ausführungsform keinen Zungenhalter umfasst. Demgemäß trifft die vorstehend ausgeführte Beschreibung für die Lippenhaltevorrichtung 10 für die alternative Lippenhaltevorrichtung 10'' ohne den Zungenhalter zu.
  • Ähnlich, obwohl nicht speziell gezeigt, umfasst die Lippenhaltevorrichtung aus 21b Strukturen wie die flügelartigen Elemente 111, die in 21b gezeigt sind. Diese flügelartigen Elemente sind angepasst, an eine Lichtführung mit Strukturen oder an einen Beleuchtungsrahmen mit Strukturen angebracht zu werden, wie vorstehend erörtert.
  • 24 ist eine beispielhafte halbschematische ebene Draufsicht der Lippenhaltevorrichtung 10 aus 21 in Verwendung an einem Patienten oder Verwender 84. Wie gezeigt, setzt die Lippenhaltevorrichtung 10 den Mund 86 des Verwenders ein, um die Lippen 88 und Wangen 90 des Verwenders zurückzuhalten. Einmal in Position, ist der Mund 86, und speziell die Zähne 92 des Verwenders zur Untersuchung und/oder Behandlung durch einen Fachmann der medizinischen Versorgung freigelegt. Spezieller setzen die Seitenkanalhalter 12, 14 die Seite des Mundes ein, die Lippenkanalhalter 16, 18 setzen die obere und die untere Lippe 88 ein und die elastischen Elemente 20 spreizen bzw. spannen die vier Kanalhalter, welche die Lippen 88 und die Wangen 90 aufspannen, um die Zähne und das Innere des Mundes 86 freizulegen. In der Lippenhaltevorrichtung, die in Position verwendet wird, sind die äußeren Seitenwände 28b, 44b und die elastischen Elemente 20 extraoral bezüglich des Mundes bloßgelegt.
  • Der Zungenhalter 22 ist auch an der Zunge 94 eingesetzt gezeigt und verbannt bzw. verweist die Zunge in den hinteren Bereich des Mundes 86. Wenn vorhanden, ist der Zungenhalter 22 konfiguriert, um die zungenzugewandte Oberfläche 96 der Zähne zur Untersuchung und/oder Behandlung weiter freizulegen.
  • Die Lippenhaltevorrichtung 10 kann auf den Lippen 88 dadurch eingesetzt werden, dass zuerst die obere Lippe über die innere Seitenwand 44a und in das Bett 42 des oberen Lippenkanalhalters 16 angeordnet wird. Die zwei Seitenkanalhalter 12, 14 werden anschließend zusammengedrückt und in dem Mund angeordnet, entweder gleichzeitig oder jeder zu seiner Zeit, bis die Seiten der Lippen über die inneren Seitenwände 28a der Seitenkanalhalter 12, 14 und in das Bett 26 passen. Schließlich wird der untere Lippenkanalhalter 18 zusammengedrückt und über der unteren Lippe 88 angeordnet, wobei die untere Lippe in das Bett 42 des Lippenkanalhalters 18 eingesetzt wird. Einmal eingesetzt, richtet sich der Zungenhalter 22 automatisch mit der Zunge 94 aus, um die Zunge bezüglich ihrer Bewegbarkeit zu hemmen. Die Lippenhaltevorrichtung 10 kann auch durch das Umkehren der vorstehend beschriebenen Schritte oder das Zusammendrücken aller vier Kanalhalter zur gleichen Zeit und das Einpassen der Lippen über die Kanalhalter eingesetzt werden.
  • Die Strukturen wie flügelartige Elemente oder Flansche, hier nicht gezeigt, aber in 21b gezeigt, können aus dem gleichen Material wie der Rest der Lippenhaltevorrichtung oder aus einem robusteren bzw. stabileren polymeren Material oder Verbundstoff hergestellt sein. Zusätzlich können sie auch opak bzw. undurchsichtig oder gefärbt sein, selbst wenn der Rest der Lippenhaltevorrichtung farblos oder klar sein kann.
  • 24a zeigt eine Vorderansicht einer Lippenhaltevorrichtung 350 aus 25a, die von einer Person getragen wird. Die koppelnden Flügel 111 sind an jeder Seite der Lippenhaltevorrichtung 350 angeordnet und sind für das Zusammenfügen bzw. Paaren mit einem Abbildungskopf, wie etwa eine Lichtquelle 102, wie in 1 gezeigt, verfügbar.
  • Die Lippenhaltevorrichtung 10' ist konfiguriert, um in der in den 24 und 25 gezeigten Ausrichtung in den Mund zu passen. Mit anderen Worten, in 25 sind die inneren Seitenwände 28a' und der Zungenhalter 22' konfiguriert, intraoral vorzuliegen, während die äußeren Seitenwände 28b', das elastische Element 20' und die flügelartigen Elemente konfiguriert sind, um extraoral vorzuliegen.
  • 25a zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 350, die einen ersten 355 und einen zweiten 360 halbrunden „U"-förmigen Kanal umfasst, die angepasst sind, die Lippen eines Zahnpatienten benachbart bzw. anliegend zu entsprechenden inneren Oberflächen 365, 370 davon aufzunehmen. Dies ist ähnlich zu 21a, ist aber eine Anordnung bzw. Konfiguration, die zur Verwendung bereit ist. In einer Anordnung, die zur Verwendung bereit ist, nehmen einige der Strukturen, im Vergleich zu dem nicht zur Verwendung bereiten Modus, eine unterschiedliche Form an. Ein Trägerelement 375 ist wechselseitig an die „U"-förmigen Kanäle 355, 360 gekoppelt und angepasst, die „U"-förmigen Kanäle 355, 360 in einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander zu tragen bzw. zu unterstützen. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, wie in 21a gezeigt, trägt bzw. unterstützt das Trägerelement 375 auch eine Zungenschale ("tongue-cap"), die angepasst ist, die Zunge eines Patienten zurückzuhalten und dieselbe von zufälliger Beleuchtung abzuschirmen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist ein Paar von koppelnden Flügeln 111 an die „U"-förmigen Kanäle 355 bzw. 360 gekoppelt. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfassen die koppelnden Flügel 111 jeweils eine entsprechende obere Oberfläche 390, 395 und eine entsprechende untere Oberfläche 401, 403. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die obere Oberfläche 390 im Wesentlichen parallel in Beziehung zur unteren Oberfläche 401 angeordnet, und die obere Oberfläche 395 ist im Wesentlichen parallel in Beziehung zur unteren Oberfläche 403 angeordnet. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weisen die koppelnden Flügel 111 eine erste Mehrzahl von Häkchen oder Löchern 413 bzw. eine zweite Mehrzahl von Häkchen oder Löchern 415 auf. Die Häkchen oder Löcher sind angepasst, das Beibehalten einer speziellen Ausrichtung, beispielsweise eines Beleuchtungsrahmens (wie in 13 gezeigt) 105, bezüglich der Lippenhaltevorrichtung 350 zu erleichtern.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind koppelnde Flügel 111 angepasst, innerhalb der Schlitze 236', 238' einer Lichtführung 106, wie beispielsweise in 17a gezeigt, aufgenommen zu werden. Indem man die Lippenhaltevorrichtung 350 in Richtung der vorderen Kante der Lichtführung 106 drückt, werden die koppelnden Flügel 111 in die Schlitze 236' und 238' gezwungen, wodurch die Ausrichtung und Position der Lippenhaltevorrichtung 350 bezüglich der Lichtführung 106 im Wesentlichen festgemacht wird. Dementsprechend, in dem Ausmaß, dass die Lippen eines Patienten wirksam dazu dienen, den Kopf und die Zähne des Patienten in einer festgemachten Position an die Lippenhaltevorrichtung 350 zu koppeln, wird ein Zielzahn in einer im Wesentlichen festgemachten Position bezüglich einer Lichtquelle, die innerhalb eines Lampenkopfes angeordnet ist, wie beispielsweise in 2 gezeigt, beibehalten.
  • 25b zeigt eine Lippenhaltevorrichtung wie die Lippenhaltevorrichtung 350 aus 25a, die an eine Lichtführung 106 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung angebracht bzw. gepaart ist. 25b ist eine Draufsicht der angebrachten bzw. zusammengepassten Lichtführung 106 und Lippenhaltevorrichtung 350, wie 22, außer, dass die Lichtquelle nicht gezeigt ist, oder die Lichtquelle und die Lichtführung integral gebildet sein können. Die Löcher 413, 415 ermöglichen wieder das Anbringen bzw. das Paaren der Lichtführung 106 oder der integralen Lichtführung und der Lichtquelle mit der Lippenhaltevorrichtung 350, um gemäß dem Patienten eingestellt zu werden.
  • In 26 ist die Lippenhaltevorrichtung 10' gezeigt, wie sie innerhalb des Munds eines Patienten vorliegen würde, wobei alle Komponenten innerhalb des Mundes des Patienten angeordnet sind, außer den flügelartigen Flanschen 111 und den äußeren Seitenwänden 28b', die außerhalb des Munds des Patienten vorliegen würden. Wie bereits ersichtlich ist, ist das elastische Element 20' integral an die inneren Seitenwände 28a' angeformt, um das Einsetzen der Lippenhaltevorrichtung 10' in den Mund nicht zu stören.
  • Mit dem elastischen Element 20' können Kissen bzw. Polster bereitgestellt werden, um Komfort für den Patienten bereitzustellen, wenn dem Patienten die Lippenhaltevorrichtung 10' angepasst wird. Die Kissen 107 können auf dem elastischen Element 20' angeordnet werden, wie in 27 gezeigt. Die Kissen (28) können aus jeglichem Schaummaterial geformt sein, wie die vorstehend für die weichen Überzüge bzw. Auflagen beschriebenen, die in zwei Hälften über eine Kante verbunden geformt sein können, wie eine Muschelschale, wie in 28 gezeigt. Jede Hälfte kann einen Schlitz, einen Kanal oder eine Furche 109 zum Aufnehmen mindestens eines Teils des elastischen Elements 20' einschließen. Die beiden Hälften können um das elastische Element herum angepasst werden und anschließend miteinander heißversiegelt werden. Andere Zusammnbauverfahren, welche die gleichen oder ähnliche Ergebnisse erzielen, sind auch beabsichtigt. Beispielsweise sind die Furchen 109 derart dimensioniert, dass, wenn das Kissen 107 über das elastischen Element 20' angepasst wird, das Kissen fähig ist, relativ zu dem elastischen Element zu gleiten, um eine Einstellung der Anordnung des Kissens auf dem elastischen Element zu ermöglichen.
  • Beispielsweise sind die Kissen 107 aus einem geschlossenzelligen Polyethylenschaum derart hergestellt, dass sie sterilisiert werden können. Offenzellige Schäume können auch verwendet werden, wenn sie für das Erhitzen im Autoklaven geeignet sind. Auch weisen die Kissen beispielsweise eine glatte äußere Oberfläche und glatte Kanten derart auf, dass die Kissen komfortabel ohne ungewollte Reizung passen, wenn sie in Berührung mit dem Inneren des Munds eines Patienten kommen. In einer Ausführungsform können die Kissen gestaltet sein, über dem zweiten bis zu dem letzten Backenzahn angeordnet zu sein, wenn die Lippenhaltevorrichtung 10' im Inneren des Mundes eines Patienten vorliegt. Zusätzlich können sie beispielsweise aus einem Material mit relativ hoher Elastizität derart hergestellt sein, dass sie beispielsweise nach einer Verwendung wieder ihre ursprüngliche Form annehmen.
  • In einer anderen Ausführungsform können die Kissen 107 nach jeder Verwendung entfernbar sein. Hier können die Kissen unter Verwendung von entfernbarem Haftmittel angebracht sein, oder die beiden Hälften können einfach über dem elastischen Element unter Verwendung von Arretierungen oder dergleichen angebracht sein. Jegliches Schaummaterial, das derart hergestellt sein kann, komfortabel im Inneren des Munds eines Patienten zu passen, kann als Alternative verwendet werden. Die zwei Hälften des Kissens können beispielsweise auch durch Fixieren bzw. Warmfixieren hergestellt sein, um ein Rückstellvermögen bzw. eine Speicher derart aufzuweisen, dass es zur Montage bzw. Einbau auf einem elastischen Element aufgezwungen werden kann und zuschnappt, wenn die Kraft zum Öffnen entfernt wird. Die zwei Hälften können integral geformt oder entlang mindestens einer Seite angebracht sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform können Kissen dauerhaft festgemacht sein und können nicht sterilisierbar sein, was die Lippenhaltevorrichtung zu einem Gegenstand zur Verwendung an einem Patienten macht.
  • 29 zeigt eine andere Ausführungsform einer Lippenhaltevorrichtung 2000 der vorliegenden Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 2000 umfasst einen ersten U-förmigen Kanal 2010, der geformt und konfiguriert ist, einen unteren oder alternativ einen oberen Satz Zähne eines Patienten (nicht gezeigt) aufzunehmen. Die Lippenhaltevorrichtung 2000 umfasst weiter einen zweiten U-förmigen Kanal 2030 und einen dritten U-förmigen Kanal 2050, im Wesentlichen senkrecht zu dem ersten U-förmigen Kanal 2010 montiert. Der zweite und der dritte U-förmige Kanal 2030, 2050 sind angepasst, die Lippen des Zahnpatienten aufzunehmen. Der erste U-förmige Kanal 2010 trägt bzw. unterstützt den zweiten und dritten U-förmigen Kanal 2030, 2050 in einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander.
  • Gemäß der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung ist ein Paar von koppelnden Flügeln 2020, 2040 an den zweiten bzw. den dritten U-förmigen Kanal 2030, 2050 gekoppelt. Die koppelnden F1ügel 2020, 2040 sind geformt und konfiguriert, in die Schlitze 1130, 1132 in einer Lichtführung 1104, die an einen Lampenkopf oder eine Lichtquelle 1102 angepasst ist, aufgenommen zu werden, wie in 32 gezeigt, um die Lichtquelle 1102 mit den Zähnen eines Patienten auszurichten. Zu dem Ausmaß, dass die Lippen eines Patienten wirksam dazu dienen, einen Lampenkopf und die Zähne des Patienten in einer festgemachten Beziehung zu der Lippenhaltevorrichtung 1138 zu koppeln, wird die Lippenhaltevorrichtung 1138 in einer im Wesentlichen festgemachten Position bezüglich einer Lichtquelle, die innerhalb eines Lampenkopfes angeordnet ist, beibehalten, wie beispielsweise in 32 gezeigt. Dies wird nachstehend in größerer Einzelheit beschrieben.
  • Die koppelnden Flügel oder flügelartigen Elemente 2020, 2040, wie die flügelartigen Elemente der vorstehend beschriebenen Lippenhaltevorrichtungen, weisen typischerweise eine gewisse Steifheit bzw. Starrheit bzw. Festigkeit derart auf, dass die koppelnden Flügel 2020, 2040 eine wirksame Verbindung bzw. Kopplung bzw. Überbrückung bilden können, wenn sie mit den Schlitzen 1130, 1132 der Lichtführung 1104 zusammengebracht bzw. -geführt bzw. -gepasst werden, wie in 32 zu beobachten. Ähnlich den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen können die koppelnden Flügel 2020, 2040 in einer ersten Anordnung aus dem gleichen Material wie die Kanäle 2010, 2030, 2050 gebildet sein. In einer zweiten Anordnung sind die koppelnden F1ügel 2020, 2040 aus einem von den Kanälen 2010, 2030, 2050 unterschiedlichen Material hergestellt.
  • 29a zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 550 gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 550 weist einen ersten U-förmigen Kanal 552 und einen zweiten U-förmigen Kanal 554 auf, um die Lippen des Patienten zu halten, dessen Zähne abgebildet werden sollen. Ein Trägerelement 556 ist wechselseitig an die U-förmigen Kanäle 552, 554 gekoppelt und ist angepasst, die U-förmigen Kanäle 552, 554 in einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich einander zu tragen bzw. zu unterstützen. Ein erstes Ende 558 des ersten koppelnden Flügels 562 ist an den ersten U-förmigen Kanal 552 gekoppelt. Ein erstes Ende 560 des zweiten koppelnden Flügels 564 ist an den zweiten U-förmigen Kanal 554 gekoppelt.
  • Jeder koppelnde Flügel 562, 564 umfasst einen ersten Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 566, 568, der an der Vorderseite der Lippenhaltevorrichtung 550, entfernt vom Patienten, angeordnet ist. Ein zweiter Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 570, 572 jedes koppelnden Flügels 562, 564 erstreckt sich auswärts und in Richtung der Rückseite der Lippenhaltevorrichtung 550. Im Betrieb sind die ersten Teile 566, 568 auf der Vorderseite des Gesichts des Patienten angeordnet, während jeder zweite Teil 570, 572 an einer Seite des Gesichts des Patienten angeordnet ist. Die koppelnden Flügel 562, 564 sind angepasst, innerhalb der Schlitze 236, 238 der Strahlführung 106 aufgenommen zu werden. Die ersten Teile 566, 568 ermöglichen es der Strahlführung 106, mit der Vorderseite des Patienten ausgerichtet zu werden. Die zweiten Teile 570, 572 der koppelnden F1ügel 562, 564 ermöglichen es der Strahlführung 106 und dem Abbildungskopf 102, auf jeder Seite des Patientenkopfes ausgerichtet zu werden.
  • 29b zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 600 gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 600 weist einen ersten U-förmigen Kanal 602 und einen zweiten U-förmigen Kanal 604 auf, um die Lippen des Patienten zu halten, dessen Zähne abgebildet werden sollen. Ein Trägerelement 606 ist wechselseitig an die U-förmigen Kanäle 602, 604 gekoppelt und ist angepasst, die U-förmigen Kanäle 602, 604 in einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander zu tragen bzw. zu unterstützen. Ein erstes Ende 608 des ersten koppelnden Flügels 612 ist an den ersten U-förmigen Kanal 602 gekoppelt. Ein erstes Ende 610 des zweiten koppelnden Flügels 614 ist an den zweiten U-förmigen Kanal 604 gekoppelt. Die koppelnden Flügel 612, 614 sind angepasst, innerhalb der Schlitze 236 bzw. 238 der Strahlführung 106 aufgenommen zu werden. Ein Ziel 616, 618 ist an ein zweites Ende 620, 622 des ersten koppelnden Flügels 612 bzw. des zweiten koppelnden Flügels 614 gekoppelt. Jedes Ziel 616, 618 weist Ausrichtungsmarkierungen 624 auf. Im Betrieb dienen die Ziele 616, 618 als visuelle Ausrichtungsmechanismen für den Abbildungskopf 102 für Seitenbilder der Patientenzähne.
  • 29c zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 6500 gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 6500 weist einen ersten U-förmigen Kanal 6520 und einen zweiten U-förmigen Kanal 6540 auf, um die Lippen des Patienten zu halten, dessen Zähne abgebildet werden sollen. Ein Trägerelement 6560 ist wechselseitig an die U-förmigen Kanäle 6520, 6540 gekoppelt und ist angepasst, die U-förmigen Kanäle 6520, 6540 in einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander zu tragen bzw. zu unterstützen.
  • Ein erstes Ende 658 des ersten koppelnden Flügels 6620 ist an den ersten U-förmigen Kanal 6520 gekoppelt. Ein erstes Ende 6600 des zweiten koppelnden Flügels 6640 ist an den zweiten U-förmigen Kanal 6540 gekoppelt. Jeder koppelnde Flügel 6620, 6640 umfasst einen ersten Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 6660, 6680, der an der Vorderseite der Lippenhaltevorrichtung 6500, entfernt vom Patienten, angeordnet ist. Ein zweiter Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 6700, 6720 jedes koppelnden Flügels 6620, 6640 erstreckt sich auswärts und in Richtung der Rückseite der Lippenhaltevorrichtung 6500. Im Betrieb sind die ersten Teile 6660, 6680 auf der Vorderseite des Gesichts des Patienten angeordnet, während jeder zweite Teil 6700, 6720 an einer Seite des Gesichts des Patienten angeordnet ist. Die koppelnden F1ügel 6620, 6640 sind angepasst, innerhalb der Schlitze 236, 238 der Strahlführung 106 aufgenommen zu werden. Die ersten Teile 6660, 6680 ermöglichen es der Strahlführung 106, mit der Vorderseite des Patienten ausgerichtet zu werden. Die zweiten Teile 6700, 6720 der koppelnden F1ügel 6620, 6640 ermöglichen es der Strahlführung 106 und dem Abbildungskopf 102, auf jeder Seite des Patientenkopfes ausgerichtet zu werden.
  • Ein Ziel 6740, 6760 ist an die zweiten Teile 6700, 6720 des ersten koppelnden Flügels 6620 bzw. des zweiten koppelnden Flügels 6640 gekoppelt. Jedes Ziel 6740, 6760 weist Ausrichtungsmarkierungen 6780 auf. Im Betrieb dienen die Ziele 6740, 6760 als visuelle Ausrichtungsmechanismen für den Abbildungskopf 102 für Seitenbilder des Patienten.
  • 29d zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 7000 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 7000 ist auch eine Befestigungsvorrichtung zum Beibehalten des Abbildungskopfes 102 (wie in 1 gezeigt) in einer im Wesentlichen festgemachten Beziehung bezüglich eines Zielzahns. Weiter hält die Lippenhaltevorrichtung 7000 einen Film innerhalb der Zähne des Patienten auf eine Weise, bei welcher der Patient an dem Halten aktiv nicht teilnimmt. In Beißflügelabbildungen muss der Patient beispielsweise auf einen Teil des Filmhalter beißen, um den Abbildungsfilm in einer geeigneten Position beizubehalten. Für Patienten mit schlechter Muskelkontrolle kann das Draufbeißen sogar für einen kurzen Zeitraum schwierig sein. Ein Filmhalter 7020, der wie nachstehend beschrieben an die Lippenhaltevorrichtung 7000 angebracht ist, erfordert nicht die aktive Teilnahme des Patienten, um den Film an seinem Platz zu halten.
  • Wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, umfasst die Lippenhaltevorrichtung 7000 einen ersten 7040 und einen zweiten 7060 halbrunden „U"-förmigen Kanal, die angepasst sind, die Lippen eines Zahnpatienten wie vorstehend in Bezug auf 25a beschrieben aufzunehmen. Ein Trägerelement 7080 ist wechselseitig an die „U"-förmigen Kanäle 7040, 7060 gekoppelt und angepasst, die „U"-förmigen Kanäle 7040, 7060 in einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander zu tragen bzw. zu unterstützen. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist ein Paar von koppelnden Flügeln 7100, 7200 an die „U"-förmigen Kanäle 7040 bzw. 7060 gekoppelt. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die koppelnden F1ügel 7100, 7200 angepasst, innerhalb der Schlitze 236 bzw. 238 aufgenommen zu werden (wie in 17a gezeigt).
  • Das Trägerelement 7080 ist geformt und konfiguriert, einen Filmhalter 7020 zu tragen bzw. zu unterstützen. In einer Ausführungsform ist der Filmhalter 7020 ein integraler Teil der Lippenhaltevorrichtung 7000. In einer alternativen Ausführungsform ist der Filmhalter 7020 trennbar an die Lippenhaltevorrichtung 7000 gekoppelt. Da die Lippenhaltevorrichtung 7000 durch die Lippen des Patienten in den "U"-förmigen Kanälen 7040, 7060 an der Stelle gehalten wird, wird auch der Film in dem Filmhalter 7020 an der Stelle gehalten. Die Lippenhaltevorrichtung 7000 ist symmetrisch und dementsprechend kann der Filmhalter auf jeder Seite des Mittelteils 7140 des Trägerelements 7080 angeordnet sein. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist das Trägerelement 7080 konfiguriert, zwei Filmhalter 7020 zu tragen bzw. zu unterstützen, einen auf jeder Seite des Mittelteils 7140 des Trägerelements 7080. In dieser Ausführungsform ist die Vorderseite 7160 des Filmhalters 7020 Röntgenstrahlen-durchlässig bzw. -durchdringbar, während die Rückseite 7180 des Filmhalters 7020 Röntgenstrahlen blockiert. In einer ersten Anordnung ist die Vorderseite 7160 des Filmhalters 7020 aus einem Rötgenstrahlen-durchlässigen Material hergestellt, während die Rückseite 7180 des Filmhalters 7020 aus einem Röntgenstrahlen-blockierenden Material hergestellt ist. In einer zweiten Anordnung ist eine Rötgenstrahlen-blockierende Auskleidung hinter dem Film in dem Filmhalter 7020 eingesetzt.
  • 29e zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 7500 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 7500 ist auch eine Befestigungsvorrichtung zum Beibehalten des Abbildungskopfes 102 in einer im Wesentlichen festgemachten Beziehung bezüglich eines Zielzahns. Die Lippenhaltevorrichtung 7500 verbessert weiter den Zugang zu dem Mund des Patienten derart, dass der Film leichter eingesetzt und entfernt werden kann, um eine Abbildungsserie zu erstellen.
  • Wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, umfasst die Lippenhaltevorrichtung 7500 einen ersten 7520 und einen zweiten 7540 halbrunden „U"-förmigen Kanal, die angepasst sind, die Lippen eines Zahnpatienten aufzunehmen. Ein erstes Trägerelement 7560 ist wechselseitig an erste Enden 7580, 7600 der „U"-förmigen Kanäle 7520, 7540 gekoppelt. Ein zweites Trägerelement 7620 ist wechselseitig an zweite Enden 7640, 7660 der „U"-förmigen Kanäle 7520, 7540 gekoppelt. Die Trägerlemente 7560, 7620 sind angepasst, die „U"-förmigen Kanäle 7520, 7540 in einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander zu tragen bzw. zu unterstützen. Die Trägerlemente 7560, 7620 weisen einen Raum zwischen sich auf, was es einem Film ermöglicht, in den Mund des Patienten für Abbildungszwecke eingesetzt zu werden, während die „U"-förmigen Kanäle 7520, 7540 die Lippen des Patienten aus dem Weg halten.
  • In der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung ist ein Paar von koppelnden Flügeln 7680, 7700 an die „U"-förmigen Kanäle 7520, 7540 gekoppelt. Die koppelnden F1ügel 7680, 7700 sind angepasst, innerhalb der Schlitze 1140 bzw. 1160 der Strahlführung 1000 (in 16 gezeigt) aufgenommen zu werden, wobei der Abbildungskopf an der Vorderseite des Patienten angeordnet ist. In einer alternativen Ausführungsform sind die koppelnden Flügel 7680, 7700 wie in der in 29a veranschaulichten Ausführungsform verlängert bzw. ausgeweitet. Die verlängerten koppelnden Flügel ermöglichen es dem Abbildungskopf 102, auf jeder Seite des Patientenkopfes positioniert zu werden.
  • 30 zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 2100 mit einem ersten u-förmigen Kanal 2010, der wechselseitig an einen zweiten u-förmigen Kanal 2030 und einen dritten u-förmigen Kanal 2050 gekoppelt ist, die im Wesentlichen senkrecht zu dem ersten u-förmigen Kanal 2010 angeordnet sind. Eine Lasche 2060 ist zwischen dem zweiten und dem dritten u-förmigen Kanal 2030, 2050 an den ersten u-förmigen Kanal 2010 gekoppelt. Die Lasche 2060 ist zum Positionieren der Lippenhaltevorrichtung 2100 in dem Mund des Zahnpatienten verwendbar. Später, nach Abschluss des Bleichverfahrens, ist die Lasche 2060 zum Entfernen der Lippenhaltevorrichtung 2100 aus dem Mund des Zahnpatienten verwendbar.
  • 31 ist eine alternative Ausführungsform der Lippenhaltevorrichtung gemäß den Prinzipien der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 2500 umfasst einen u-förmigen Kanal für den Unterkiefer 2510 und einen u-förmigen Kanal für den Oberkiefer 2520. Der u-förmige Kanal für den Unterkiefer 2510 ist geformt und konfiguriert, um den unteren Zahnsatz des Patienten (nicht gezeigt) aufzunehmen, während der u-förmige Kanal für den Oberkiefer 2520 geformt und konfiguriert ist, um den oberen Zahnsatz des Patienten (nicht gezeigt) aufzunehmen. Sowohl der u-förmige Kanal für den Unterkiefer 2510 als auch der u-förmige Kanal für den Oberkiefer 2520 sind angepasst, eine Behandlungszusammensetzung aufzunehmen, wie etwa eine Bleichzusammensetzung. Die Lippenhaltevorrichtung 2500 umfasst weiter einen ersten u-förmigen Lippenhaltevorrichtungskanal 2530 und einen zweiten u-förmigen Lippenhaltevorrichtungskanal 2540. Der erste und zweite u-förmige Lippenhaltevorrichtungskanal 2530, 2540 sind im Wesentlichen senkrecht zu dem u-förmigen Kanal für den Unterkiefer 2510 und den u-förmigen Kanal für den Oberkiefer 2520 montiert. Der u-förmige Kanal für den Unterkiefer 2510 und der u-förmige Kanal für den Oberkiefer 2520 tragen bzw. unterstützen den ersten u-förmigen Lippenhaltevorrichtungskanal 2530 und den zweiten u-förmigen Lippenhaltevorrichtungskanal 2540 in einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander. Der erste und der zweite u-förmige Lippenhaltevorrichtungskanal 2530, 2540 sind geformt und konfiguriert, die Lippen des Zahnpatienten aufzunehmen.
  • Im Betrieb nehmen der u-förmige Kanal für den Unterkiefer 2510 und der u-förmige Kanal für den Oberkiefer 2520 eine Bleichzusammensetzung auf. Der u-förmige Kanal für den Unterkiefer 2510 und der u-förmige Kanal für den Oberkiefer 2520 werden anschließend über den Zähne des Patienten derart angepasst, dass die Behandlungszusammensetzung wie eine Bleichzusammensetzung in Kontakt mit den Zähnen des Patienten steht. Die Lippen des Patienten werden in den ersten und zweiten u-förmigen Lippenhaltevorrichtungskanal 2530, 2540 aufgenommen. Unter Verwendung der Lippenhaltevorrichtung der vorliegenden Erfindung kann ein Dentalverfahren wie das Bleichverfahren zur gleichen Zeit an den unteren Zähnen und an den oberen Zähnen wirksam durchgeführt werden, was die Gesamtdauer der Sitzung verringert.
  • 32 zeigt eine Zusammenbaubeziehung zwischen dem Kugelgelenk 902, dem Lampenkopf 1102, einer Lichtführung 1104 und einer Lippenhaltevorrichtung 1138 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Wie in 20 gezeigt, ist eine Drehzapfenanbringung 906 zwischen dem Lampenkopf 1102 und dem Kugelgelenk 902 gekoppelt. Das Kugelgelenk erlaubt es dem Lampenkopf, derart im Raum geschwenkt bzw. gedreht zu werden, dass eine optische Achse der Härtungslampe mit dem Zielzahn eines Zahnbleichpatienten ausgerichtet wird.
  • Eine Lichtführung 1104 ist angepasst, an ein vorderes Ende des Lampenkopfes 1102 gekoppelt zu werden. In einer Ausführungsform umfasst die Lichtführung 1104 einen inneren Oberflächenbereich 1122, der angepasst ist, in Nähe eines äußeren Oberflächenbereichs 1124 des Lampenkopfes 1102 gehalten zu werden. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist ein hervorstehendes Element oder ein Höcker auf der inneren Oberfläche 1122 angepasst, in einen vertieften bzw. eingelassenen Bereich 1126 des äußeren Oberflächenbereichs 1124 gezwungen zu werden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Lichführung 1104 ein elastisches komprimierbares bzw. zusammendrückbares Kissen bzw. Polster 1128 an seiner Vorderkante. Das elastische komprimierbare Kissen 1128 dient dazu, einen Grenzbereich zwischen einen Zahnbleichverfahrenspatienten (nicht gezeigt) und der Lichtführung weich zu machen.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung, wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, umfasst die Lichtführung 1104 einen ersten und einen zweiten Schlitz 1130 und 1132. Diese Schlitze sind angepasst, die hervorstehenden Flügel 1134, 1136 einer Lippenhaltevorrichtung 1138 derart aufzunehmen, um eine Beziehung bzw. Verbindung zwischen dem Zahnbleichpatienten und dem Lampenkopf 1102 zu stabilisieren.
  • Die Lippenhaltevorrichtung 1138 umfasst Kanäle 1140, 1142, die angepasst sind, um die Lippen eines Zahnbleichpatienten während des Bleichverfahrens zu tragen bzw. zu unterstützen, und ein elastisches Element 1144. Das elastische oder elastomere Element 1144 ist an die Kanäle 1140, 1142 gekoppelt und angepasst, die Kanäle nach Außen in Richtung der Lippen derart zu zwingen, um den dem Dentalverfahren unterworfenen Patienten an die Lippenhaltevorrichtung zu koppeln.
  • Wenn der Patient an die Lippenhaltevorrichtung 1138 gekoppelt ist, und die Lippenhaltevorrichtung an die Lichtführung 1104 durch das Einsetzen der flügelartigen Elemente 1134, 1136 in die entsprechenden Schlitze 1130, 1132 in der Lichtführung 1104 gekoppelt ist, ist der Patient räumlich bezüglich des Lampenkopfes 1102 stabilisiert. Auf diese Weise dient die Träger- bzw. Unterstützungsstruktur dazu, den Lampenkopf in einer im Wesentlichen stabilen räumlichen Beziehung bzw. Verbindung zu dem Bleichpatienten zu tragen bzw. zu unterstützen.
  • 32a zeigt einen Abbildungsträgerstativ bzw. -ständer 800, der für die Verwendung mit bestimmten Arten von Abbildungsvorrichtungen geeignet ist, wie etwa Weitwinkelröntgenstrahlenvorrichtungen. Ein abzubildender Patient hält eine Position in Beziehung zu dem Trägerstativ 800, während eine Abbildungsvorrichtung (nicht gezeigt) sich um den Kopf des Patienten bewegt. Das Trägerstativ 800 umfasst eine Kopplungsvorrichtung 802, die es dem Patienten ermöglicht, die Position zu halten.
  • Die Kopplungsvorrichtung 802 ist durch ein Trägerelement 808 an das Abbildungsträgerstativ 800 angebracht. Das Trägerelement 808 ist an die Kopplungsvorrichtung 802 und das Abbildungsträgerstativ 800 gekoppelt. Das Trägerelement 808 ist in einer Ausführungsform durch ein Universal- bzw. Kugelgelenk, das ein erwünschtes Positionieren der Kupplungsvorrichtung ermöglicht, einstellbar an das Trägerstativ 800 gekoppelt.
  • Die Kopplungsvorrichtung 802 ist ähnlich zu der geschlitzten Strahlführung 106, wie beispielsweise in 16 gezeigt. Die Kopplungsvorrichtung 802 ist geformt und konfiguriert, mit einer Lippenhaltevorrichtung mit koppelnden Flügeln, wie etwa die in 25a gezeigte Lippenhaltevorrichtung 350 mit koppelnden Flügeln 111, zusammen zu passen. Die Kopplungsvorrichtung 802 weist einen ersten Schlitz 804 und einen zweiten Schlitz 806 auf, die angepasst sind, mit den koppelnden Flügeln 111 zu koppeln. Durch das Pressen der Lippenhaltevorrichtung 350 in Richtung der Vorderkante der Kopplungsvorrichtung 802 werden die koppelnden Flügel 111 in die Schlitze 804, 806 gezwungen, wodurch die Ausrichtung und Position der Lippenhaltevorrichtung 350 im Wesentlichen festgemacht wird. Dementsprechend wird auch die Ausrichtung und Position des Patientenkopfes festgemacht.
  • 32b zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, die eine Dentalträgerstruktur 100 umfasst, welche angepasst ist, ein Dentalabbildungsbefestigungssystem 1230 zu tragen bzw. zu unterstützen. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das Kugelgelenk 902 an ein Trägerelement 1232 gekoppelt. Das Trägerelement 1232 umfasst einen ersten verlängerten Teil bzw. Abschnitt 1234, der an seinem hinteren Ende die Kugel des Universal- bzw. Kugelgelenks 902 aufweist. Ein vorderes Ende des Trägerelements 1232 umfasst in der veranschaulichten Ausführungsform ein erstes und ein zweites Flügel-koppelndes Element 1236, 1238. Jedes Flügel-koppelnde Element 1236, 1238 umfasst einen entsprechenden Schlitz 1240, 1242. Die Schlitze 1240, 1242 sind angepasst, entsprechende Flügel 1244, 1246 einer Lippenhaltevorrichtung 1248 aufzunehmen.
  • Wenn die Lippenhaltevorrichtung 1248 von einem Dentalverfahrenspatienten getragen wird, dient das Einsetzen der Flügel 1244, 1246 in die Schlitze 1240, 1242 dazu, eine räumliche Beziehung bzw. Verbindung zwischen dem Patienten und der einen oder mehreren Röntgenstrahlenquellen zu stabilisieren.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, wie veranschaulicht, umfasst die Lippenhaltevorrichtung 1248 ein erstes und ein zweites Beißelement 1250, 1252. Jedes Beißelement 1250, 1252 weist einen oder mehrere entsprechende Filmträgerclips 1253 auf, die angepasst sind, eine entsprechende Röntgenstrahlenfilmpackung zu tragen.
  • Im Betrieb ist mindestens eine Röntgenstrahlenfilmpackung an den einen oder die mehreren Filmträgerclips 1253 gekoppelt. Die Rötgenstrahlenfilmpackung, wie dem Fachmann bekannt ist, umfasst ein Blatt bzw. Bogen eines chemischen Rötgenstrahlenfilms, der in einer lichtdichten Packung eingeschlossen ist. Die Lippenhaltevorrichtung 1248 ist an einen Röntgenstrahlenpatienten durch das Anordnen der Lippen des Patienten in den Lippenempfangenden Kanälen der Lippenhaltevorrichtung 1248 gekoppelt. Der Patient beißt anschließend auf die Beißelemente, um die Lippenhaltevorrichtung weiter in einer stabilen räumlichen Beziehung bzw. Verbindung mit den Zähnen des Patienten zu sichern. Durch das Einsetzen der Flügel 1244, 1246 in die Schlitze 1240, 1242 wird die Lippenhaltevorrichtung 1248 bezüglich der Dentalträgerstruktur 100 stabilisiert. Dies dient dazu, die Zähne des Patienten und die Röntgenstrahlenfilmpackung 1256 bezüglich des Fußbodens und damit bezüglich einer Röntgenstrahlenquelle zu stabilisieren. Dementsprechend ist die wohlbekannte Tendenz von Rötgenstrahlenpatienten verringert, sich während der Bestrahlung des Röntgenstrahlungsfilms mit der sich ergebenden Uneinheitlichkeit der Filmbestrahlung zu bewegen.
  • 32c zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, die eine Dentalträgerstruktur 100 umfasst, welche angepasst ist, ein Dentalabbildungsbefestigungssystem 1230 zu tragen bzw. zu unterstützen.
  • Anders als die Ausführungsform aus 32b umfasst die 32c – Ausführungsform elektronische Röntgenstrahlensensoren 1280, 1282, die an die Beißelemente 1250 bzw. 1252 gekoppelt sind. Das Nachweisen und Abbilden von Röntgenstrahlen mit einem elektronischen Abbildungssensor kann der Verwendung eines chemischen Films vorgezogen werden, da elektronische Abbildungssensoren dazu neigen, empfindlicher als ein chemischer Film zu sein, kein chemisches Entwicklungsverfahren benötigt wird, und die von den meisten elektronischen Abbildungssensoren erzeugten digitalen Abbildungen sofort für eine digitale Manipulation verfügbar sind.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst jeder elektronische Abbildungssensor ein entsprechendes Signalkabel mit einem entfernbaren Stecker.
  • Wie vorstehend erörtert, liegt diese räumlich stabilisierte Beziehung bzw. Verbindung zwischen einem Patienten und der Trägerstruktur der Erfindung in anderen Ausführungsformen der Erfindung und in Beziehung zu verschiedenen Vorrichtungen und Verfahren vor.
  • Die Verwendung von Lichtführungen der vorliegenden Erfindung kann auch eine geringere Luftzirkulation zwischen dem Mund des Patienten und den umgebenden Bereichen fördern. Mit weniger Luftzirkulation innerhalb des Mundes kann es eine geringere Verdunstung bzw. Verdampfung jeglicher Behandlungszusammensetzung oder Bleichzusammensetzung geben, was zu einer geringeren Austrocknung bzw. Entwässerung des Mundes führen kann. Ohne an eine Theorie gebunden sein zu wollen, wird vermutet, dass, da Austrockung zu einer größeren Empfindlichkeit führen kann, eine geringere Austrocknung des Mundes zu einer verringerten Austrocknung der Zähne und damit zu einer verringerten Empfindlichkeit der Zähne während und nach der Behandlung führen kann. Damit kann die Verwendung einer Lichtführung während eines Bleichverfahrens potentiell vorteilhaft sein.
  • 33 ist eine perspektivische Ansicht eines teilweise zerlegten Lampenkopfes 102, welche das obere Lampenkopfgehäuse, das untere Lampenkopfgehäuse und den im unteren Lampenkopfgehäuse angeordneten Lichtkopfzusammenbau zeigt. Das obere Kopfgehäuse 104-1 ist von dem unteren Kopfgehäuse 104-2 getrennt. Der Lampenunterzusammenbau 130 kann in dem unteren Lampenkopfgehäuse 104-2 angeordnet gesehen werden. Das obere Lampenkopfgehäuse 104-1 weist einen ersten überlappenden bzw. überlappten bzw. geläppten Rand ("lapped rim") 117 auf, und das untere Lampengehäuse 104-2 weist einen zweiten überlappenden bzw. überlappten bzw. geläppten Rand 119 auf. Der erste überlappende Rand 117 und der zweite überlappende Rand 119 sind konfiguriert, miteinander zusammenzupassen bzw. gepaart zu werden, wenn das obere Kopfgehäuse 104-1 mit dem unteren Kopfgehäuse 104-2 zusammengepasst bzw. gepaart wird. Die zusammengepassten überlappenden Ränder 117, 119 stellen eine Schutzmaßnahme gegenüber Licht, beispielsweise UV-Licht, dar, das durch die Verbindung bzw. Kluft zwischen dem oberen Lampengehäuse 104-1 und dem unteren Lampengehäuse 104-2 austritt. Die Falzverbindung bzw. Kluft bzw. überlappende Verbindung ist in 12 veranschaulicht.
  • 34 ist eine Seitenquerschnittsansicht der überlappenden Verbindung des oberen Lampenkopfgehäuses und des unteren Lampenkopfgehäuses gemäß den Prinzipien der Erfindung. 34 ist eine Seitenquerschnittsansicht von der überlappenden Verbindung, die gebildet wird, wenn das obere Kopfgehäuse 104-1 mit dem unteren Kopfgehäuse 104-2 zusammengepasst wird. Das obere Kopfgehäuse 104-1 weist einen ersten überlappenden Rand 117 auf und das untere Kopfgehäuse 104-2 weist einen zweiten überlappenden Rand 119 auf. Der erste überlappende Rand 117 und der zweite überlappende Rand 119 sind konfiguriert, wie gezeigt zusammenzupassen, um eine Falzverbindung bzw. überlappende Verbindung 354 zu bilden. Die Falzverbindung 354 ist ein Lampensicherheitsmerkmal, da sie im Wesentlichen Licht davon abhält bzw. blockiert, aus dem Lampenkopf 102 durch die Verbindung 354 auszutreten. Lichtdurchlässigkeit, beispielsweise UV-Lichtdurchlässigkeit, ist sowohl für den Lampenbetreiber als auch für den Patienten mit einer Bleichbehandlung potentiell gesundheitsschädlich.
  • 35 ist eine Ansicht der Stromversorgungseinheit der Lampe aus 1. Die Stromversorgungseinheit 114 ist an den Mast 110 wie in 1 gezeigt montierbar. Verschiedene herkömmliche Montagetechniken (nicht gezeigt) sind anwendbar, um die Stromversorgungseinheit 114 an den Mast 110 zu montieren. Die Stromversorgungseinheit 114 koppelt die Strom- bzw. Energie- und I/O-Kabel (nicht gezeigt). Die Stromversorgungseinheit 114 umfasst einen Kontrollbereich 660. In dieser Ausführungsform umfasst der Kontrollbereich 660 ein Anzeigefenster 662 und eine Mehrzahl von Kontrollknöpfen 664-1, 664-2, 664-3, 664-4. Das Anzeigefenster 662 zeigt beispielsweise abgelaufene Behandlungszeit oder andere Behandlungsverfahrensinformation an. Die Kontrollknöpfe können beispielsweise „An", „Aus", „Start" und „Pause" sein. Der Lampenbetreiber betreibt das Lampensystem 100 unter Verwendung der Kontrollen und der Anzeige auf der Kontrolleinheit. Zusammen mit den Anzeigen auf dem Lampenkopf 102 ist der Betreiber fähig, das Lampensystem 100 während einer Behandlung zu überwachen.
  • 36 ist ein Blockdiagramm einer Ausführungsform des Kontrollsystems 3900 des Lampensystems 100 der vorliegenden Erfindung. In einer Ausführungsform ist die Mikroelektronik des Kontrollsystems 3900 in dem Lampenkopf 102 angeordnet. In einer anderen Ausführungsform ist die Mikroelektronik des Kontrollsystems 3900 in der Stromversorgungseinheit 114 angeordnet. Andere Positionen für die Kontrollsystemelektronik sind innerhalb des Umfangs der Erfindung möglich.
  • Das Kontrollsystem 3900 umfasst einen CPU 700, eine Programmspeicherlogik 702 („program memory logic"), eine I/O-Logikvorrichtung 704 („I/O logic device"), einen Datenbus 706 und Systemanzeigen 708. Der CPU 700, die Programmspeicherlogik 702, und die I/O-Logikvorrichtung 704 sind an den Datenbus 706 angeschlossen. Die I/O-Logikvorrichtung ist weiter an die Systemanzeigen 708 angeschlossen. In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die I/O-Logikvorrichtung 704 weiter Treiber. Die I/O-Logikvorrichtung 704 ist weiter an den auf der Lichtführung (gezeigt in 17a) angeordneten integrierten Speicherschaltkreis 246' angeschlossen. Die Lampenkontrollen 710 sind an die I/O-Vorrichtung 704 angeschlossen. Eine Energiequelle 712 stell Energie für den CPU 700, für die Programmspeicherlogik 702, die I/O-Logikvorrichtung und den integrierten Speicherschaltkreis 246' bereit.
  • Der CPU 700, die Programmspeicherlogik 702 und die I/O-Logikvorrichtung 704 können beispielsweise in dem Lampenkopf 102 angeordnete mikroelektronische Vorrichtungen sein. Die Programmspeicherlogik speichert Lampenverwendungslimits, welche ein Lichtquellenverwendungslimit, ein Lichtführungverwendungslimit und ein Limit für die Verfahrendauer umfassen. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind die Lampenkontrollen 710 und die Energiequelle 712 auch in dem Lampenkopf 102 angeordnet. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind der CPU 700, die Programmspeicherlogik 702, die I/O-Logikvorrichtung 704, die Lampenkontrollen 710 und die Energiequelle 712 beispielsweise in der Stromversorgungseinheit 114 angeordnet. Die Lampenkontrollen 710 sind beispielsweise eine Transistorvorrichtung oder elektronische oder elektromechanische Relaisvorrichtung zum Kontrollieren der An/Aus-Funktion des Lampensystems 100. Die Systemanzeigen 708 sind beispielsweise die beleuchteten Anzeigen 150, 152, die auf dem Lampenkopf 102 in 6 gezeigt sind.
  • 37 ist ein Flußdiagramm, das eine Ausführungsform des Startverfahrens des Lampensystems zeigt, das durch das in 14 veranschaulichte Kontrollsystem ausgeführt wird.
  • Bei Schritt 730 empfängt das Kontrollsystem 3900 ein „Start"-Signal von den Lampenkontrollen 710. Das „Start"-Signal aktiviert ein Initialisierungsverfahren, welches das Bestimmen umfasst, ob die Lichtquelle 300 und die Lichtführung ihre Verwendungslimits erreicht haben. Das Kontrollsystem 3900 speichert ein Lichtquellenverwendungslimit, ein Lichtführungsverwendungslimit und ein Limit für die Bleich/Härtungsverfahrensdauer, das in vorgewählte Zeitabschnitte unterteilt ist.
  • Bei Schritt 732 überprüft das Kontrollsystem 3900, ob die Lichtquelle 300 länger als das in dem Kontrollsystem 3900 gespeicherte Lichtquellenverwendungslimit verwendet worden ist. Das Lichtquellenverwendungslimit kann beispielsweise 100 Stunden betragen. Das Kontrollsystem 3900, wie unter Bezugnahme auf 16 beschrieben wird, überwacht die Betriebsdauer der Quelle 300 und addiert diesen Wert zu der Zeitmenge, die sich, soweit vorhanden, aus vorhergegangenen Behandlungsverfahren angesammelt hat. Wenn das „Start"-Signal von den Lampenkontrollen 710 empfangen wird, vergleicht das Kontrollsystem 3900 die angesammelte Lichtquellenbetriebsdauer mit dem Lichtquellenverwendungslimit. Wenn das Lichtquellenverwendungslimit überschritten ist, schreitet das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 734 fort. Wenn das Lichtquellenverwendungslimit nicht überschritten ist, schreitet das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 736 fort.
  • Bei Schritt 734 aktiviert das Kontrollsystem 3900 die Lichtquellenaustauschanzeige 152 in dem Lampenkopf 102. In einer ersten Ausführungsform des Kontrollsystems 3900 fährt das Kontrollsystem mit dem Startvorgang des Lampensystems 100 fort. In dieser Ausführungsform schreitet das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 736 fort. In einer zweiten Ausführungsform des Kontrollsystems 3900 erlaubt das Kontrollsystem der Lampe nicht, eingeschaltet zu werden. In dieser Ausführungsform schreitet das Kontrollsystem zu Schritt 738 fort. In jeder Ausführungsform wird das Kontrollsystem 3900 zurückgestellt, wenn die Lichtquelle 300 ausgewechselt wird.
  • Bei Schritt 736 bestimmt das Kontrollsystem 3900, ob die Lichtführungsverwendung das in dem Kontrollsystem 3900 gespeicherte Lichtführungsverwendungslimit überschritten hat. Das Lichtführungsverwendungslimit ist typischerweise die Zeitmenge einer einzelnen Bleich- oder Härtungsbehandlung. Das Lichtführungsverwendungslimit kann beispielsweise sechzig Minuten betragen. Das Kontrollsystem 3900, wie vorstehend in Schritt 732 erwähnt, überwacht die Betriebsdauer der Lichtquelle 300. Das Kontrollsystem 3900 zeichnet die Betriebsdauer der Lichtquelle 300 seit dem Beginn eines Behandlungsverfahrens auf einer Aufzeichnungsvorrichtung auf der Lichtführung 106 auf. Die Aufzeichnungsvorrichtung kann beispielsweise ein integrierter Speicherschaltkreis 246' sein. Wenn das „Start"-Signal von den Lampenkontrollen 710 empfangen wird, vergleicht das Kontrollsystem 3900 die in der Aufzeichnungsvorrichtung in der Lichtführung 106 gespeicherte Zeit, mit der die Lichtquelle „an" war, mit dem durch das Kontrollsystem 3900 gespeicherten Lichtführungsverwendungslimit. Wenn das Lichtführungsverwendungslimit überschritten ist, fährt das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 738 fort. Wenn das Lichtführungsverwendungslimit nicht überschritten ist, fährt das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 740 fort.
  • Bei Schritt 738 missachtet das Kontrollsystem 3900 das „Start"-Signal bezüglich des Anschaltens der Lichtquelle 300. Das bedeutet, dass das Kontrollsystem 3900 dem Lampensystem 100 nicht erlaubt, zu arbeiten, wenn die Lebensdauer der Lichtführung abgelaufen ist. Dieser Teil des Kontrollsystems 3900 dient dazu, zu verhindern, dass die Lichtführung wiederverwendet wird. Die Lichtführung 106 ist dafür vorgesehen, eine Einwegvorrichtung zu sein, die nach jeder Bleich- oder Härtungsbehandlung entsorgt wird.
  • Bei Schritt 740 startet das Kontrollsystem 3900 die Lampe (d.h. schaltet die Lichtquelle 300 an).
  • Bei Schritt 742 überwacht das Kontrollsystem 3900 die Verfahrendauer der Bleich- oder Härtungsbehandlung. In diesem Schritt überwacht das Kontrollsystem 3900 die Betriebsdauer der Lichtquelle 300. Das Überwachungsverfahren des Kontrollsystems wird nachstehend unter Bezugnahme auf 16 beschrieben.
  • 38 ist ein Flußdiagramm, das eine Ausführungsform des Überwachungsverfahrens des Lampensystems zeigt, welches durch das in 14 veranschaulichte Kontrollsystem ausgeführt wird.
  • Bei Schritt 742 überwacht das Kontrollsystem 3900 die Dauer der Bleich- oder Härtungsbehandlung, d.h. das Kontrollsystem 3900 überwacht die Zeit, bei der die Lichtquelle „an" ist.
  • Bei Schritt 744 bestimmt das Kontrollsystem 3900, ob die vergangene Verfahrensdauer eine vorausgewählte Zeitdauer überschritten hat. Hier ist die vorausgewählte Zeitdauer ein Teil der gesamten Behandlungsdauer, wie etwa ein Viertel der gesamten Behandlungsdauer. Wenn die vergangene Verfahrensdauer die vorausgewählte Zeitdauer nicht überschritten hat, fährt das Kontrollsystem 3900 fort, die Behandlungsdauer zu überwachen (Schritt 742). Wenn die vergangene Verfahrensdauer die vorausgewählte Zeitdauer überschreitet, dann schreitet das Kontrollsystem zu Schritt 746 fort.
  • Bei Schritt 746 aktiviert das Kontrollsystem 3900 ein Verfahrensanzeigelicht, beispielsweise eine der vorstehend bezüglich 6 beschriebenen beleuchteten Anzeigen 150. In einer Ausführungsform aktiviert das Kontrollsystem 3900 eine andere beleuchtete Anzeige 150 mit jeder abgelaufenen Teilbehandlungsdauer derart, dass, wenn es beispielsweise vier beleuchtete Anzeigen gibt, alle vier am Ende des Behandlungsverfahrens erleuchtet sind. In einer anderen Ausführungsform gibt es eine einzelne beleuchtete Anzeige, um das zeitliche Fortschreiten der Behandlung anzuzeigen. In dieser Ausführungsform weist die Anzeige variierende Aufleuchtraten auf, um anzuzeigen, wieviel Zeit seit dem Start der Behandlung vergangen ist. Das Kontrollsystem 3900 fährt anschließend zu Schritt 748 fort. In noch einer anderen Ausführungsform wird ein Stimmenalarmsystem verwendet, um den Dentalfachmann hinsichtlich des Behandlungsfortgangs zu alarmieren, wie vorstehend beschrieben.
  • Bei Schritt 748 addiert das Kontrollsystem 3900 die Zeit, bei der die Lichtquelle angeschaltet war, mit der angesammelten Zeit, welche das Kontrollsystem 3900 von vorhergegangenen Behandlungsverfahren, falls vorhanden, gespeichert hat. Das Kontrollsystem 3900 zeichnet die Zeit, bei der die Lichtquelle angeschaltet war, auch auf der Aufzeichnungsvorrichtung, wie etwa der integrierte Speicherschaltkreis 246', der Lichtführung auf. Das Kontrollsystem fährt anschließend zu Schritt 750 fort.
  • Bei Schritt 750 bestimmt das Kontrollsystem 3900, ob die Gesamtverfahrenszeit abgelaufen ist. Die Gesamtverfahrenszeit ist die zeitliche Dauer des Bleich- oder Härtungsverfahrens. Wenn die Gesamtverfahrenszeit nicht abgelaufen ist, kehrt das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 742 zurück, und überwacht die Dauer des Bleichens/Härtens. Wenn die Gesamtverfahrenszeit abgelaufen ist, schreitet das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 752 fort.
  • Bei Schritt 752 ist die Dauer des Bleich/Härtungsverfahrens abgelaufen, und das Kontrollsystem 3900 schaltet die Lichtquelle 300 ab.
  • Während beispielhaft erläuterte Ausführungsformen der Erfindung vorstehend beschrieben und veranschaulicht wurden, sollte verstanden werden, dass diese exemplarisch für die Erfindung sind und nicht als einschränkend angesehen werden. Dementsprechend soll die Erfindung nicht als durch die vorhergehende Beschreibung beschränkt angesehen werden, sondern ist nur durch den Umfang der hieran anhängigen Ansprüche beschränkt.

Claims (49)

  1. Vorrichtung zum Positionieren eines Dentalbeleuchtungssystems, umfassend: eine Haltevorrichtung, die angepasst ist, mindestens einen Teil der Lippen eines Patienten zu halten, und einen Lampenkopf, der mindestens eine Struktur umfasst, die angepasst ist, die Haltevorrichtung zu koppeln bzw. einzurasten, um das Lampensystem mit einem vorbestimmten Abstand von der Haltevorrichtung zu positionieren.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Struktur des Lampenkopfes einen Abstandshalter umfasst.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei die Haltevorrichtung mindestens eine Struktur umfasst, welche den Abstandshalter ankoppelt, wenn sich die Haltevorrichtung und der Abstandshalter aneinander legen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, wobei der Abstandshalter Strukturen umfasst, die den Lampenkopf entfernbar ankoppeln, wenn sich der Abstandshalter und der Lampenkopf aneinander legen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, wobei zwei Paare von Ankopplungsstrukturen vorliegen, wobei jedes der Paare beabstandet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei der Abstandshalter eine Lichtführung umfasst.
  7. Dentalbeleuchtungssystem, umfassend: einen einstellbaren selbsttragenden Rahmen, einen Lampenkopf, der einstellbar an den Rahmen gekoppelt ist, wobei der Lampenkopf ein Gehäuse umfasst, das mindestens eine Struktur aufweist, und mindestens eine innerhalb des Gehäuses positionierte Lichtquelle, wobei die mindestens eine Struktur angepasst ist, den Lampenkopf entfernbar mechanisch an eine Lippenhaltevorrichtung zu koppeln, um die Beleuchtung eines Zahns durch die Lichtquelle zu erleichtern.
  8. Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 7, wobei der selbsttragende Rahmen eine Basis zum Tragen der Dentallampe, einen Mast, der in einer im Wesentlichen senkrechten Richtung zu der Basis entfernbar an der Basis angebracht ist, einen Ausleger mit zwei Enden, wobei ein Ende in einer im Wesentlichen senkrechten Richtung zu dem Mast entfernbar an dem Mast angebracht ist, und eine Stromversorgungseinheit, die entfernbar an dem Mast angebracht ist, umfasst.
  9. Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 7 oder 8, wobei die mindestens eine Struktur des Lampengehäuses ein Kugelelement mit einer konvexen Sphäroidoberfläche umfasst.
  10. Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 9, wobei der Ausleger mindestens eine Struktur umfasst, die an ein Ende des Auslegers gekoppelt ist, wobei die Struktur einen Kugelhohlraum umfasst, wobei der Hohlraum eine korrespondierende konkave Sphäroidoberfläche aufweist, die angepasst ist, das Kugelelement aufzunehmen, um ein Kugelgelenk zu bilden.
  11. Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 10, wobei das Kugelgelenk betriebsbereites Positionieren des Lampenkopfes erlaubt.
  12. Dentalbeleuchtungssystem nach einem der Ansprüche 7 bis 11, wobei der Ausleger mindestens eine Struktur umfasst, die von einem Ende des Ausleger beabstandet ist, wobei die mindestens eine Struktur ein Auslegergelenk umfasst, das angepasst ist, den Mast an den Ausleger zu koppeln, um ein Gelenkträgersystem zu bilden.
  13. Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 12, wobei das Auslegergelenk angepasst ist, den Ausleger in einer fixierten Position und Orientierung bezüglich des Masts beizubehalten.
  14. Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 12 oder 13, wobei das Auslegergelenk angepasst ist, sowohl Nick- als auch Drehbewegungen des Auslegers bezügliches des Masts zu erlauben.
  15. Dentalbeleuchtungssystem nach einem der Ansprüche 7 bis 14, wobei die Basis eine bewegliche Basis mit Rädern ist.
  16. Dentalbeleuchtungssystem nach einem der Ansprüche 7 bis 15, wobei mindestens eine der Strukturen des Gehäuses eine Lichtführung umfasst.
  17. Dentalbeleuchtungssystem nach einem der Ansprüche 7 bis 16, wobei die Stromversorgungseinheit Kontrollen für das Dentalbeleuchtungssystem umfasst.
  18. Vorrichtung oder Dentalbeleuchtungssystem nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei der Lampenkopf einen Beleuchtungsrahmen mit mindestens einer Lichtquelle in einer geometrischen Anordnung umfasst.
  19. Vorrichtung oder Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 18, wobei der Beleuchtungsrahmen eine Bogenform umfasst.
  20. Vorrichtung oder Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 16, umfassend einen Kontrollmechanismus, um die Verwendung einer Lichtführung bei mehr als einem Patienten zu sperren.
  21. Vorrichtung oder Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 20, wobei der Kontrollmechanismus der Lichtführungsverwendung ein Aufzeichnungsmedium in der Lichtführung und eine Vorrichtung zum Erzeugen eines Signals an anderer Stelle in dem Beleuchtungssystem umfasst.
  22. Vorrichtung oder Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 20 oder 21, wobei der Kontrollmechanismus den Empfang eines Signals von der Vorrichtung zum Erzeugen eines Signals durch das Aufzeichnungsmedium und das Aufzeichnen einer Aufzeichnung des Aufzeichnungsmediums entsprechend dem empfangenen Signal umfasst, um eine im Wesentlichen dauerhafte Signalaufzeichnung herzustellen.
  23. Vorrichtung oder Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 22, wobei die Signalaufzeichnung im Wesentlichen dauerhaft ist.
  24. Vorrichtung oder Dentalbeleuchtungssystem nach einem der Ansprüche 20 bis 23, weiter umfassend eine Vorrichtung zum Lesen eines Signals.
  25. Vorrichtung oder Dentalbeleuchtungssystem nach Anspruch 24, wobei die Vorrichtung zum Erzeugen eines Signals und Lesen einer Aufzeichnung innerhalb des Lampengehäuses angeordnet sind.
  26. Lampenkopf, umfassend: ein Gehäuse mit einer inneren Oberfläche und einem Hohlraum innerhalb des Gehäuses, wobei die innere Oberfläche eine erste Kante beinhaltet, wobei die erste Kante eine erste Öffnung definiert, ein Lichtmodul, das innerhalb des Hohlraums angeordnet ist, wobei das Lichtmodul einen ersten Reflektor mit einer Beleuchtungsachse umfasst, welche die erste Öffnung passiert, und mindestens eine Struktur auf dem Gehäuse, die angepasst ist, das Gehäuse mit einer Lippenhaltevorrichtung zu koppeln, um die Beleuchtung eines Ziels entlang der Beleuchtungsachse zu erleichtern.
  27. Lampenkopf nach Anspruch 26, wobei das Gehäuse des Beleuchtungssystems eine optische Linse umfasst, die innerhalb des Lichtmoduls angeordnet ist.
  28. Lampenkopf nach Anspruch 26 oder 27, wobei der Reflektor eine reflektierende Oberfläche umfasst.
  29. Lampenkopf nach Anspruch 28, wobei die reflektierende Oberfläche eine polierte verspiegelte Oberfläche, eine eloxierte Aluminiumoberfläche, eine cholesterische Flüssigkristalloberfläche oder Kombinationen davon umfasst.
  30. Lampenkopf nach einem der Ansprüche 26 bis 29, wobei der Lampenkopf einen Beleuchtungsrahmen umfasst.
  31. Lampenkopf nach einem der Ansprüche 26 bis 29, wobei das Lichtmodul eine Lichtquelle, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einer Halogenglühbirne, Lichtemittierenden Halbleitervorrichtungen, Licht-emittierenden Chips, einer LED Anordnung, einer Leuchtstoffröhre und Kombinationen davon, umfasst.
  32. Lampenkopf nach Anspruch 31, wobei das Gehäuse mindestens eine Art von beleuchteter Anzeige umfasst, um den Teil des Zahnbleichverfahrens anzuzeigen, der fertig gestellt ist.
  33. Lampenkopf nach einem der Ansprüche 26 bis 32, wobei das Gehäuse mindestens eine Art von Lichtanzeige umfasst, die eine Lichtquellenaustauschanzeige umfasst.
  34. Lampenkopf nach einem der Ansprüche 26 bis 32, wobei die mindestens eine Struktur des Gehäuses eine Lichtführung umfasst.
  35. Lampenkopf nach Anspruch 34, wobei die Lichtführung ein Kopplungsmerkmal umfasst, das angepasst ist, um die Lichtführung entfernbar mit der Haltevorrichtung zu koppeln, um die Lichtführung, den Lampenkopf und die Lichtquelle in einer im Wesentlichen konstanten Position und Orientierung bezüglich eines Ziels zu positionieren.
  36. Lampenkopf nach einem der Ansprüche 26 bis 35, weiter umfassend einen zweiten Reflektor mit einem axialen Hohlraum mit einer ersten Öffnung an einem Ende nahe der Lichtquelle und einer zweiten Öffnung, die von der Lichtquelle entfernt ist.
  37. Lampenkopf nach Anspruch 36, wobei das Gehäuse weiter eine optische Linse umfasst, die innerhalb des zweiten Reflektors angeordnet ist.
  38. Lampenkopf nach Anspruch 36 oder 37, wobei der zweite Reflektor eine reflektierende innere Oberfläche umfasst, die angepasst ist, um Licht von der Lichtquelle zu der zweiten Öffnung zu richten.
  39. Lampenkopf nach Anspruch 38, wobei die reflektierende Oberfläche eine polierte verspiegelte Oberfläche, eine eloxierte Aluminiumoberfläche, eine cholesterische Flüssigkristalloberfläche oder Kombinationen davon umfasst.
  40. Lampenkopf nach einem der Ansprüche 26 bis 39, wobei das Lampengehäuse eine Wärmeableitvorrichtung umfasst, die ein Phasenänderungsmaterial umfasst.
  41. Lichtführung, umfassend ein im Wesentlichen ellipsoides Rohr, umfassend: mindestens eine erste Struktur, die angepasst ist, die Lichtführung an einen Lampenkopf zu koppeln, und mindestens eine zweite Struktur, die angepasst ist, die Lichtführung mit einer Referenzvorrichtung zu koppeln, um die Lichtführung und die Lichtquelle in einer im Wesentlichen konstanten Position und Orientierung bezüglich eines Ziels zu positionieren.
  42. Lichtführung nach Anspruch 41, wobei die mindestens eine erste Struktur mindestens eine koppelnde Struktur zum Ankoppeln mindestens einer entsprechenden Struktur in dem Lichtsystem umfasst.
  43. Lichtführung nach Anspruch 41 oder 42, weiter umfassend einen Speicherschaltkreis oder ein Aufzeichnungsmedium, angeordnet an der Unterseite des Rohrs oder an das Rohr gekoppelt, um eine Aufzeichnung einer Dauer eines Verwendungssignals aufzubewahren.
  44. Lichtführung nach Anspruch 43, wobei der Speicherschaltkreis eine Speichervorrichtung zum Einmal-Schreiben, viele Male-Lesen ist.
  45. Lichtführung nach einem der Ansprüche 43 oder 44, wobei der Speicherschaltkreis mit einer Kontrolle wechselwirkt, die außerhalb der Lichtführung angeordnet ist, um anzuzeigen, wie lange die Lichtführung in Verwendung ist.
  46. Referenzvorrichtung, umfassend Strukturen, die angepasst sind, um das Lampensystem wiederholt an mindestens einen Teil der Lippen eines Patienten zu positionieren.
  47. Referenzvorrichtung nach Anspruch 46, wobei die Vorrichtung mindestens zwei Kanalhalter oder -flansche umfasst, wobei jeder eine Rinne, eine innere Seitenwand, eine äußere Seitenwand und mindestens ein elastisches Element, das an die innere Seitenwand von zwei benachbarten Kanalhaltern angebracht ist, umfasst.
  48. Referenzvorrichtung nach Anspruch 46 oder 47, wobei die Vorrichtung eine Lippenhaltevorrichtung umfasst, und mindestens eine Struktur ein flügelartiges Element umfasst, das angepasst ist, an mindestens eine Struktur einer Lichtführung zu koppeln, wenn sich die Referenzvorrichtung und die Lichtführung aneinander legen.
  49. Referenzvorrichtung nach Anspruch 46, 47 oder 48, wobei die mindestens eine Struktur zum Aufnehmen eines Abbildungsfilms oder -sensors während des Abbildens angepasst ist.
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