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Die
Erfindung betrifft einen Aufbewahrungsautomaten für Gegenstände, wie
er im Anspruch 1 beschrieben ist.
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Aus
der
EP 0 749 101 A2 ist
ein gattungsgemäßer Aufbewahrungsautomat
für Gegenstände, insbesondere
ein für
käuflich
zu erwerbende Waren vorgesehener Selbstbedienungsautomat, bekannt. Dieser
Aufbewahrungsautomat weist ein trommelartiges Rundmagazin mit mehreren
Fachebenen und mit mehreren, in jeder Fachebene sektorförmig angeordneten
Fächern
auf. Jeder Fachebene ist ein Schieber zugeordnet, welcher von einem
Antriebsmotor geöffnet
und geschlossen werden kann. Unterschiedliche, den dahinter liegenden
Fachbreiten angepasste Öffnungsweiten
der Schieber werden dabei über
den Stellweg des Antriebsmotors berücksichtigt. Insbesondere wird
die Öffnungsbewegung
durch eine sensorische Impulserfassung an einer Lochschlitz- bzw.
Zeitscheibe am Antriebsmotor kontrolliert. Nach dieser steuerungstechnisch überwachten und über den
Antriebsmotor steuerungstechnisch begrenzten Öffnung des Schiebers kann der
Schieber über
den Antriebsmotor auch wieder automatisiert geschlossen werden.
Die Schließbewegung
wird dabei wiederum anhand der Umdrehungen bzw. Signale der Impulsscheibe überwacht
und der Motor beim Erreichen der Schließstellung des Schiebers gestoppt.
Während
der Schließbewegung
des Schiebers wird auch der Schließwiderstand sensorisch erfasst.
Wird dabei ein erhöhter
Schließwiderstand
detektiert, beispielsweise über
den Motorstrom oder anhand von Schwankungen der Signale der Geberscheibe,
so wird die Drehrichtung des Motors umgekehrt und der Schieber erneut
geöffnet,
um nachfolgend, nach Ablauf einer bestimmten Zeit, einen erneuten
Schließversuch
zu starten. Ein derartiger Aufbewahrungsautomat mit ausschließlich antriebstechnisch
bzw. über
den Antriebsmotor kontrollierter variabler Öffnungsweite ist insbesondere
in manchen Sicherheitsbelangen nicht zufrieden stellend.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Aufbewahrungsautomaten
für Gegenstände zu schaffen,
welcher einerseits erhöhte Personensicherheit,
d.h. einen hohen Schutz vor Verletzungen ungeschulter Benutzer bietet
und zugleich hohen Anforderungen an Einbruchs- bzw. Manipulationssicherheit
gerecht wird.
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Diese
Aufgabe der Erfindung wird durch einen Aufbewahrungsautomaten gemäß Anspruch
1 gelöst.
Vorteilhaft ist dabei, dass durch die funktionale bzw. bauliche
Entkopplung einer steuerbaren Öffnungsbegrenzung
für die
Verschlusseinrichtung von der automatisiert steuerbaren Antriebsvorrichtung
für die
Verschlusseinrichtung ein hoher Personenschutz bzw. hohe Verletzungssicherheit
erzielt wird, da von der Antriebseinrichtung keine hohen Schließ- und Haltekräfte zur
Abwehr bestimmter Manipulationsversuche aufgebracht werden müssen. Die
hohe Sicherheit vor unbefugten Zugriffen, vor Einbruchsversuchen
oder vor sonstigen Manipulationen des autorisierten Fachzugriffes
wird durch die steuerbare Öffnungsbegrenzung
in Form einer Anschlagvorrichtung erzielt. Insbesondere können durch
die kraft- bzw. drehmomentbegrenzte Bewegungskopplung zwischen der
automatisiert ansteuerbaren Antriebsvorrichtung und der mechanischen
Verschlusseinrichtung ernsthafte Verletzungen, beispielsweise Quetschungen,
eines in der Regel ungeschulten Benutzers nahezu ausgeschlossen
werden. Über
die unabhängig
von der Antriebsvorrichtung aktivier- bzw. deaktivierbare bzw. unabhängig von
der Antriebsvorrichtung variabel positionierbare Anschlagvorrichtung
wird dabei ein steuerungstechnisch kontrollierter Zugriff bzw. eine
durch die diversen, automatisiert überprüfbaren Zugriffsrechte beeinflusste,
sichere Limitierung der Größe der Zugriffsöffnung erreicht.
Insbesondere ist eine Begrenzung der maximal zulässigen Zugriffsdimensionen
sicher bewerkstelligt und sind unberechtigte Erweiterungen der Zugriffsöffnung via
die gesteuert positionier- bzw. aktivierbare Anschlagvorrichtung
zuverlässig
unterbunden. Der erfindungsgemäße Aufbewahrungsautomat
ist dabei auch bei vergleichsweise hohem Gesamtlagergewicht bzw.
bei hohem maximalen Beladungsgewicht, welches antriebsstarke Transportantriebe
erforderlich macht, für
Bedienungspersonen sicher.
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Die
Ausführung
gemäß Anspruch
2 stellt in vorteilhafter Weise sicher, dass eine Überbeanspruchung
bzw. ein übermäßiger Verschleiß an der
kraft- bzw. drehmomentbegrenzenden Einrichtung vermieden wird, wenn
die Verschlusseinrichtung automatisiert nicht geöffnet bzw. nicht mehr geschlossen
werden kann.
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Die
Ausgestaltung nach Anspruch 3 gewährleistet einen Selbstbedienungsautomaten
der die Zugriffsmöglichkeiten
auf die Automatenfächer
je nach Benutzer, Anwendungsfall und unterschiedlichen Zugriffsrechten
bzw. die ordnungsgemäßen Fachzugriffe
automatisch reguliert.
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Durch
die Weiterbildung gemäß Anspruch
4 ist sichergestellt, dass manuelle Verstellungen einer entriegelten
Verschlusseinrichtung sowohl bei inaktivem als auch bei aktivem
Zustand der Antriebsvorrichtung möglich sind. Insbesondere ist
eine manuelle Verstellung einer entriegelten Verschlusseinrichtung
bzw. eines steuerungstechnisch entriegelten Schiebers zwischen der
fast geschlossenen Position und der durch die Anschlagvorrichtung
definierten, variabel vorgebbaren Anschlagposition mit manuellem
Kraftaufwand jederzeit möglich
bzw. ist eine automatische Verstellbewegung jederzeit stoppbar.
Dadurch können
Verletzungen vermieden werden und sind selbständige Befreiungen gegenüber sich selbsttätig schließenden bzw. öffnenden
Verschlusseinrichtungen bzw. Schiebern zuverlässig möglich.
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Durch
die Maßnahmen
gemäß Anspruch
5 ist sichergestellt, dass die automatisiert überprüfbaren Zugriffsrechte der jeweiligen
Benutzer nicht unautorisiert erweitert bzw. verändert werden können, sodass
Einbrüche
bzw. Diebstahlversuche in der Regel scheitern bzw. derartigen Manipulationsversuchen
ausreichender Widerstand entgegengesetzt ist.
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Die Öffnungsbegrenzung
nach Anspruch 6 ermöglicht
eine automatische, den jeweiligen Fachbreiten und den jeweiligen
Zugriffsberechtigungen der diversen Benutzer entsprechende, mechanische Begrenzung
der maximalen Öffnungsweite
der Verschlusseinrichtung, wobei die Verschlusseinrichtung nach
erfolgter Entriegelung ausgehend von der vollständig geschlossenen Stellung – abgesehen
von vergleichsweise geringen Reibungskräften in den starr gekoppelten
Teilen des jeweiligen Antriebssystems und in den verschiedenen Lagerstellen – nicht blockiert,
nicht eingebremst oder sonst wie festgehalten wird.
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Durch
die Maßnahmen
gemäß Anspruch
7 kann eine Mehrzahl von unterschiedlichen Fachgrößen via
lediglich eine Verschlusseinrichtung zuverlässig und sicher versperrt und
verschlossen und entsprechend den jeweiligen Zugriffsrechten kontrolliert freigeben
werden.
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Durch
die Ausgestaltung nach Anspruch 8 werden für jede Verschlusseinrichtung
mehrere definierte und gesteuert aktivierbare Anschlagspositionen
bzw. definiert gesteuert einstellbare, maximale Öffnungsweiten realisiert.
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Durch
die Ausgestaltung gemäß Anspruch
9 wird eine hohe Sicherheit vor missbräuchlichen Manipulationsversuchen
bezüglich
der Fachzugriffsrechte erzielt. Insbesondere ist sichergestellt,
dass die maximalen Zugriffsdimensionen bereits vor der Freigabe
bzw. Entriegelung der Verschlusseinrichtung festgelegt bzw. vordefiniert
sind und erst dann eine automatisierte und/oder manuelle Verstellung der
Verschlusseinrichtung ermöglicht
ist.
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Durch
die Ausgestaltung nach Anspruch 10 ist sichergestellt, dass trotz
einer zumindest automatisiert schließenden und einer gegebenenfalls
automatisiert öffnenden
Verschlusseinrichtung ernsthafte Verletzungen eines Benutzers, egal
ob Kind oder Erwachsener, mit minimalem verbleibendem Restrisiko verhindert
werden können.
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Eine
Variation bzw. Einstellung der Antriebsleistung ist durch die Ausgestaltung
gemäß Anspruch 11
in einfacher Art und Weise möglich.
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Von
besonderem Vorteil ist eine Weiterbildung nach Anspruch 12, da mittels
dem steuerbaren Leistungsstellglied einem erhöhtem Kraft- bzw. Drehmomentbedarf
beim Start der Bewegung Rechnung getragen werden kann und nach dem
Anlaufen der Bewegung der Verschlusseinrichtung die Antriebskraft
in einfacher Art und Weise steuerungstechnisch wieder abgesenkt
werden kann. Alternativ oder in Kombination dazu kann eine Anpassung
des jeweils benötigten
Antriebsmomentes an unterschiedlich große bzw. schwere und somit unterschiedlich
träge Verschlusseinrichtungen
in einfacher Art und Weise vorgenommen werden.
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Eine
zuverlässige,
robuste und baulich einfache bzw. wirtschaftliche Kraft- bzw. Drehmomentbegrenzung
kann durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch
13 und/oder 14 erzielt werden.
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Eine
kostengünstige
und steuerungstechnisch einfache Automatisierung kann durch die
Ausbildung nach Anspruch 15 erreicht werden.
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Die
Ausführung
gemäß Anspruch
16 ermöglicht
eine Vielzahl von gesteuert variablen bzw. quasi kontinuierlich
variablen Anschlagpositionen, wobei einer Vielzahl von unterschiedli chen
Fachgrößen einfach
Rechnung getragen werden kann, ohne dass der bauliche Aufwand mit
zunehmender Anzahl von unterschiedlichen Fachgrößen ansteigt.
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Eine
sichere und auch bei energielosem Automaten oder Stellantrieb wirksame,
sowie baulich zuverlässige
Verstellwegbegrenzung für
die Verschlusseinrichtung an den jeweils erforderlichen Anschlagpositionen
wird durch die Ausbildung gemäß Anspruch
17 erreicht. Durch die Maßnahmen
gemäß Anspruch
18 können
mittels mehreren Anschlagvorrichtungen unterschiedliche, bedarfsweise
aktivier- und deaktivierbare Anschlagpositionen in einfacher Art
und Weise realisiert werden.
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Durch
die Maßnahmen
gemäß Anspruch
19 kann die Anzahl der steuerungstechnisch zu berücksichtigenden
Stellantriebe reduziert werden und sind dennoch eine Mehrzahl von
Anschlagpositionen verfügbar.
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Die
verstellsichere Festlegung der Anschlagvorrichtung und somit eine
zuverlässige
Festlegung der Öffnungsbegrenzung
kann durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch
20 und/oder 21 erzielt werden.
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Von
besonderem Vorteil ist auch die Ausgestaltung gemäß Anspruch
22, da dadurch bei kriminellen Manipulationen an der Energieversorgung bzw.
an der Steuerung des Automaten nur eine Öffnung bis zur ersten Anschlagvorrichtung
möglich
ist, wenn zuvor die Zuhaltung der Verschlusseinrichtung unter Anwendung
krimineller Gewalt oder auch für
einen regulären
Fachzugriff deaktiviert bzw. aufgehoben worden ist.
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Von
Vorteil ist auch eine Ausführung
gemäß Anspruch
23, da dadurch ohne elektrischer Energiezufuhr zwei unterschiedliche,
stabile Stellpositionen eingenommen werden können, wobei zu deren Aufrechterhaltung
eine ständige
Zufuhr von Energie nicht erforderlich ist.
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Durch
die Maßnahmen
nach Anspruch 24 wird erreicht, das die Verschlusseinrichtung in
der geschlossenen Stellung sicher arretiert ist, sodass unbefugte Öffnungsversuche
von unberechtigten Personen scheitern. Durch Zuordnung einer Zuhaltung zu
jeder vorhandenen Verschlusseinrichtung kann darüber hinaus eine entsprechende
Verschlusseinrichtung ausgehend von der Steuervorrichtung selektiv
freigegeben werden und können
die sonstigen Zuhaltungen weiterhin aktiv bzw. die sonstigen Verschlusseinrichtungen
unverändert
sicher verschlossen bleiben.
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Durch
die Ausbildung gemäß Anspruch
25 kann ein automatisiert zugriffssicherer Ablauf der diversen Automatenfunktionen
erzielt werden.
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Durch
die Maßnahmen
gemäß Anspruch
26 und/oder 27 kann eine deutlich erhöhte Fehlersicherheit bzw. Fehlererkennung
bezüglich
der Funktionsabläufe,
insbesondere der für
die Personensicherheit relevanten Steuerungsabläufe des Automaten erzielt werden.
Sicherheitsrelevante Zustände
und Bedingungen werden also nicht nur gesteuert herbeigeführt, sondern
wird ihr tatsächliches
Vorliegen aktiv überprüft.
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Durch
die Ausgestaltung gemäß Anspruch 28
ist sichergestellt, dass bei längerfristigem Stromausfall
und auch nach Ablauf einer etwaigen Überbrückungszeit durch eine integrierte,
unterbrechungsfreie Stromversorgung bzw. auch bei mutwilliger Unterbrechung
der Energieversorgung des Automaten die Verschlusseinrichtung verriegelt
bzw. arretiert bleibt.
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Eine
zuverlässige
und kostengünstige
Kontrollvorrichtung zur Überwachung
einer Mehrzahl von Verschlusseinrichtungen ist in Anspruch 29 und/oder 30
angegeben.
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Durch
die Ausgestaltung gemäß Anspruch 31
können
in vorteilhafter Art und Weise zusätzliche Sensoren bzw. Erfassungsmittel
zur steuerungstechnischen Überprüfung des
Verriegelungszustandes der Zuhaltung erübrigt werden. Darüber hinaus
ergeben sich zusätzliche Überprüfungsmöglichkeiten
hinsichtlich möglicherweise
vorgenommener Manipulationen oder Beschädigungen an den Zuhaltungen.
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Eine
vorteilhafte Variante der Anschlagvorrichtung ist in Anspruch 32
und/oder 33 gekennzeichnet. Dadurch sind ebenso gesteuert varüerbare Öffnungsbegrenzungen
in einfacher Art und Weise realisierbar.
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Die
Ausbildung gemäß Anspruch
34 erübrigt das
Anbringen separater Anschlagelemente, sodass der bauliche Aufwand
weiter reduziert werden kann.
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Gemäß der Ausbildung
nach Anspruch 35 und/oder 36 ist eine einfache, jedoch funktionell
sichere Ausführung
einer Anschlagvorrichtung eingesetzt.
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Die
Ausführung
gemäß Anspruch
37 beschreibt eine manipulationssichere, energieausfallssichere
und in die Steuerung einfach einzubindende Anschlagvorrichtung.
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Die
Ausbildung nach Anspruch 38 stellt sicher, dass eine Mehrzahl von
Fächern
einer Fachanordnung selektiv bzw. steuerungstechnisch vorgegeben
im Nahbereich der Verschlusseinrichtung positioniert werden können und
somit für
einen Benutzer bequem erreichbar sind.
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Durch
die Weiterbildung gemäß Anspruch
39 kann einerseits die Performance des Automaten gesteigert werden
und zugleich die Manipulationssicherheit sowie die Personensicherheit
erhöht
werden, nachdem Verstellversuche an der Fachanordnung während einer
geöffneten
Verschlusseinrichtung sicher scheitern.
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Eine
Fachanordnung, die die Ausbildung einer Mehrzahl von Fächern ermöglicht und
bei welcher die Relativverstellung der Fächer gegenüber der Verschlusseinrichtung
in einfacher und robuster Art und Weise umsetzbar ist, ist in Anspruch
40 angegeben.
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Durch
die Ausgestaltung gemäß Anspruch 41
kann steuerungstechnisch gesichert unterbunden werden, dass die
Zuhaltungen für
die Verschlusseinrichtungen vor dem gesicherten Stillstand der Fachanordnung
entriegelt und damit potenziell gefahrbringende Automatenteile zugänglich werden.
Verletzungen können
dadurch nahezu ausgeschlossen werden.
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Eine
unabhängig
von der programmierbaren Steuerung gewährleistete Personensicherheit
gegenüber
einer Gefährdung
durch die Transporteinrichtung bei Öffnung der Verschlusseinrichtungen kann
durch die Ausbildung gemäß Anspruch
42 erzielt werden. Insbesondere soll ein Zugriff auf die Fachanordnung
bzw. das bestimmungsgemäße Fach
erst dann ermöglicht
sein, wenn von stillstehenden Teilen, insbesondere von einer eingebremsten Fachanordnung
keine Gefahren mehr ausgehen können.
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Eine
von der programmierbaren Steuerung unabhängig gewährleistete Personensicherheit
gegenüber
einer Gefährdung
durch die Transporteinrichtung bei geöffneten Verschlusseinrichtungen
wird durch die Ausbildung gemäß Anspruch
43 erreicht.
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Von
Vorteil ist auch eine Ausführung
gemäß Anspruch
44, da dadurch für
besonders gefahrengeschulte Personen, insbesondere für berufsmäßige Zusteller
und Servicetechniker, ein Einlagerungsvorgang von Gegenständen in
den Aufbewahrungsautomaten oder etwaige Instandsetzungs- und Kontrollarbeiten
vereinfacht bzw. beschleunigt werden können, ohne dass für den Bediener
eine unzulässige
Gefährdung
entsteht.
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Vorteilhaft
ist dabei eine Ausführung
nach Anspruch 45, da die intuitive Bedienbarkeit des Zustimmtasters
ein rasches und zuverlässiges
Einleiten von sicherheitsrelevanten Maßnahmen, insbesondere von Abstellmaßnahmen
der Transportvorrichtung für
die Fachanordnung ermöglicht.
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Von
Vorteil ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 46, da dadurch eine
Zweihandsteuerung geschaffen ist, bei der zur Freigabe eines Antriebes, insbesondere
des Fachantriebes, zwei Taster gleichzeitig betätigt werden müssen, wobei
die Taster so angeordnet sind, dass zur gleichzeitigen Betätigung beide
Hände erforderlich
sind. Ideal ist es dabei, wenn währenddessen
auch keine anderen Körperteile
in den Gefahrenbereich, insbesondere in den Bereich der Zugriffsöffnung bzw.
Fachanordnung reichen können.
Dies kann durch vom Gefahrenbereich ausreichend weit distanzierte
Taster bewerkstelligt werden.
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Schließlich ist
eine Erhöhung
der Sicherheit des Bedieners bzw. der allgemeinen Personensicherheit
durch die Maßnahmen
gemäß Anspruch
47 erzielbar.
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Die
Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsautomaten
in perspektivischer, schematischer Frontansicht;
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2 den
Aufbewahrungsautomaten nach 1, geschnitten
gemäß den Linien
II-II in 1 in vereinfachter, schematischer
Darstellung;
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3 eine
andere Ausgestaltung des Aufbewahrungautomaten in vereinfachter
Querschnittsdarstellung;
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4 eine
vorteilhafte Ausbildung des automatisiert steuerbaren Zugriffsmechanismus
für den Aufbewahrungsautomaten
in vereinfachter, auszugsweiser Darstellung gemäß den Linien IV-IV in 5;
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5 einen
vereinfachten Querschnitt des Zugriffsmechanismus und des Aufbewahrungsautomaten
nach 4;
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6 bis 13 weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
des steuerbaren Zugriffsmechanismus für den Aufbewahrungsautomaten
in vereinfachter, schematischer Darstellung.
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Einführend sei
festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche
Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen
versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen
Offenbarungen sinngemäß auf gleiche
Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen
werden können.
Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben,
unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte
Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die
neue Lage zu übertragen.
Weiters können
auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten
und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische
oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
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In
den 1 und 2 ist eine mögliche Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsautomaten
schematisch veranschaulicht. Ein solcher elektromechanischer Aufbewahrungsautomat 1 für diverse
Gegenstände
bzw. Waren findet vorzugsweise Verwendung als Paketdepot bzw. als
Paketausgabeautomat für
das Postwesen bzw. Zustellungsservice. Gegebenenfalls kann ein solcher
Aufbewahrungsautomat 1 auch als Verkaufsautomat für Waren
oder als Gepäckaufbewahrungsvorrichtung
auf Bahnhöfen
oder Flughäfen
ausgebildet sein. Ein solcher Aufbewahrungsautomat 1 kann aber
auch zur Vermietung oder zum Verleih von unterschiedlich gearteten
Gegenständen,
wie z.B. Werkzeugen, adaptiert sein oder als Übernahmestation für diverse
Dienstleistungen, z.B. Kleiderreinigungen, Fotoausarbeitun gen, Reparaturen
und dgl. dienen. Er kann aber ebenso als Kleideraufbewahrungsvorrichtung,
z.B. in Schwimmbädern
oder Fitness-Centern, verwendet werden.
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Insbesondere
ist mit einem solchen Aufbewahrungsautomaten 1 eine vorübergehende,
sichere Verwahrung von Gegenständen
oder eine Übergabe von
Gegenständen
zwischen unterschiedlichen Personen, bei deren zeitlich entkoppelter
Anwesenheit am Übergabeort,
d.h. beim entsprechenden Aufbewahrungsautomaten 1, ermöglicht.
Allenfalls kann mit einem solchen Aufbewahrungsautomaten auch eine
Aushändigung
bzw. ein Verkauf von Gegenständen
bewerkstelligt werden, ohne dass eine unmittelbare Beteiligung von
Verkaufspersonal erforderlich ist.
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Der
Aufbewahrungsautomat 1 weist ein gegenüber unbefugtem Zugriff bzw.
gegenüber
Vandalismus ausreichend stabiles Automatengehäuse 2 auf, welches
im Wesentlichen die Außenbegrenzung des
Automaten darstellt. Das insbesondere zugriffs- bzw. einbruchssichere
Automatengehäuse 2 stellt also
einen mechanischen Zugriffsschutz auf die innerhalb des Automaten
gelagerten Gegenstände
dar. Teile des Automatengehäuses 2 können dabei
auch durch eine sonstige Umgrenzung, beispielsweise durch ein Mauerwerk
oder dgl., gebildet sein und derart die jeweiligen Gegenstände vor
unbefugtem Zugriff schützen.
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Das
Automatengehäuse 2 umschließt zumindest
abschnittsweise eine Mehrzahl von Fächern 3, welche zur
vorübergehenden
Deponierung einer Vielzahl von Gegenständen bzw. Waren vorgesehen sind.
Die Fächer 3 können dabei
feld- bzw. matrixartig angeordnet sein oder auch karussell- bzw.
magazinförmig
strukturiert sein. D.h., dass innerhalb des Automatengehäuses 2 eine
matrix- bzw. feldförmige oder
eine rundmagazinartige Fachanordnung 4 mit einer Mehrzahl
von einzelnen, einseitig offenen Fächern 3 ausgebildet
sein kann. Vorzugsweise sind die Fächer 3 der Fachanordnung 4 in
zumindest zwei unterschiedlichen Größen ausgebildet, um der Einlagerung
unterschiedlich großer
Pakete bzw. Gegenstände
besser gerecht werden zu können.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind drei Fachgrößen vorgesehen.
Insbesondere sind große
Fächer
A, mittelgroße
Fächer
B und kleine Fächer
C ausgebildet.
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Die
einzelnen Fächer 3 mit
bevorzugt unterschiedlichen Größen, insbesondere
unterschiedlichen Breitenabmessungen, können gegebenenfalls spezielle
Vorrichtungen für
die Einlagerung bestimmter Gegenstände, wie z.B. Haltevorrichtungen,
Aufnahmetassen, Fachunterteilungen oder dgl. aufweisen. Die Fächer 3 können aber
auch Vorrichtungen zur Erzielung bestimmter Lagerbedingungen, wie z.B.
Heizvorrichtungen, Kühlvorrichtungen,
Luftfeuchtigkeitsregelungen, Beleuchtungseinheiten, Bewegungsvorrichtungen,
Vorrichtungen zur Herstellung einer Schutzatmosphäre oder
zur Gewährleistungen
von Keimfreiheit und dgl. aufweisen bzw. an solche Vorrichtungen
angeschlossen sein.
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Um
den Zugriff auf einzelne bzw. bestimmte Fächer 3 der Fachanordnung 4 automatisiert
regulieren zu können,
umfasst der Aufbewahrungsautomat 1 zudem zumindest einen
Zugriffsmechanismus 5. Insbesondere ist im Automatengehäuse 2 zumindest eine
wahlweise freigebbare und versperrbare Zugriffsöffnung 6 auf Fächer 3 der
Fachanordnung 4 ausgebildet. Diese in ihrer Größe, insbesondere
in ihren Breiten- und Höhenabmessungen,
vordefinierte Zugriffsöffnung 6 im
Automatengehäuse 2 bzw.
in der sonstigen Umgrenzung des Automaten ist bevorzugt an einer
zentralen Position des Automatengehäuses 2 ausgebildet.
Diese Zugriffsöffnung 6 im
Automatengehäuse 2 ist
mittels zumindest einer relativ zur Zugriffsöffnung 6 bzw. relativ
zum Automatengehäuse 2 verstellbaren
Verschlusseinrichtung 7 zumindest teilweise bzw. abschnittsweise
freigebbar oder aber gegenüber
einem Zugriff vollständig
blockier- bzw. versperrbar. Durch ein Zusammenwirken zwischen der im
Automatengehäuse 2 ausgebildeten,
in ihren Abmessungen vordefinierten Zugriffsöffnung 6 und der Verschlusseinrichtung 7 kann
somit eine Zugriffsmöglichkeit
auf ein bestimmtes einzelnes Fach 3 oder auf eine bestimmte
Fachgruppe gezielt freigegeben oder unterbunden werden. Eine größte Breite 8 der
Zugriffsöffnung 6 entspricht
dabei im Wesentlichen einer Fachbreite 9 des größten Faches 3A der Fachanordnung 4.
Eine Höhe 10 der
im Automatengehäuse 2 definierten,
größtmöglichen
Zugriffsöffnung 6 entspricht
im Wesentlichen der Gesamthöhe der
dahinter liegenden Fachanordnung 4. D.h. die vertikale
Dimension der Zugriffsöffnung 6 bzw.
des in der maximalen Größe fix vorgegebenen
Zugriffdurchbruches im Automatengehäuse 2 entspricht im
Wesentlichen der größten Höhe der Fachanordnung 4. Insbesondere
bei der bevorzugten Ausbildung einer karussellförmigen bzw. rundmagazinartigen
Fachanordnung 4 erstreckt sich die Zugriffsöffnung 6 über sämtliche, übereinander
angeordneten Fachebenen.
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Daraus
folgt, dass ein freier Querschnitt bzw. eine Durchbruchsgröße der im
Automatengehäuse 2 ausgebildeten
Zugriffsöffnung 6 vorzugsweise
größer bemessen
ist, als die Querschnittsfläche
des größten dahinter
liegenden Faches 3A an seiner offenen, der Verschlusseinrichtung 7 zugewandten
Vorderseite. Insbesondere erstreckt sich die zentrale Zugriffsöffnung 6 im
Automatengehäuse 2 der
Höhe nach
zumindest über
eine Fachebene der bevorzugt mehrere Fachetagen aufweisenden Fachanordnung
und der Breite nach zumindest über
die Fachbreite 9 des breitesten Faches 3A in der
jeweiligen Fachebene. Vorzugsweise erstreckt sich eine einzige Zugriffsöffnung 6 der
Höhe nach über sämtliche
Fachebenen der aus mehreren Fachetagen bestehenden Fachanordnung 4.
Alternativ ist es auch möglich,
je Fachebene separate Zugriffsöffnungen 6 im
Automatengehäuse 2 vorzusehen,
deren Breiten 8 jeweils an die Breite des breitesten Faches 3A in
der jeweiligen Fachebene angepasst sind.
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Ebenso
ist es denkbar, eine zentrale Zugriffsöffnung 6 vorzusehen,
die lediglich durch schmale Stege unterteilt ist, welche sich mit
den Fachböden bzw.
Fachtrennebenen der Fachanordnung 4 decken.
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Der
automatisiert steuerbare Zugriffsmechanismus 5 bzw. die
Verschlusseinrichtung 7 umfasst einen oder bevorzugt mehrere
Schieber 11 oder er besteht aus einer oder mehreren Türen, welche
einen Zugriff auf dahinter liegende Fächer 3 innerhalb der
Umgrenzung der Zugriffsöffnung 6 ermöglichen oder
unterbinden können.
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Vorzugsweise
ist je vorhandener Fachebene jeweils eine Verschlusseinrichtung 7 vorgesehen,
die durch zumindest einen, vorzugsweise einen einzigen, in horizontaler
Richtung geführten
bzw. in horizontaler Richtung verstellbaren Schieber 11 gebildet ist,
der in Abhängigkeit
einer erforderlichen Öffnungsweite 12,
welche im Wesentlichen der Fachbreite 9 eines dahinter
liegenden Faches 3A, 3B, oder 3C entspricht,
den Zugriff auf das für
den jeweiligen Benutzer bestimmte Fach 3 bzw. auf die für den jeweiligen
Benutzer bestimmte Fachgruppe reguliert.
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Gegebenenfalls
können
neben einem Fach 3 mit einer bestimmten Höhe auch
mehrere Fächer 3 kleinerer
Höhe in
einem bestimmten Höhenraster
angeordnet sein. Die vertikalen Abmessungen der Verschlusseinrichtungen 7 sowie
deren Positionen entsprechen dem vorgesehenen Höhenraster.
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Zur
automatischen bzw. selbsttätigen
Verstellung der Verschlusseinrichtung 7 bzw. zumindest eines
Schiebers 11 ist zumindest eine Antriebsvorrichtung 13 ausgebildet.
Bevorzugt ist für
jeden Schieber 11 der Verschlusseinrichtung 7 eine
umkehrbare Antriebsvorrichtung 13 vorgesehen. Alternativ
ist es auch möglich,
eine Antriebsvorrichtung 13 über selektiv akti vier- und
deaktivierbare Kupplungsvorrichtungen mehreren Schiebern 11 zuzuordnen. Diese
zumindest eine Antriebsvorrichtung 13 für die Verschlusseinrichtung 7 ist
zur gesteuerten Positionierung der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
der jeweiligen Schieber 11 in Abhängigkeit von der jeweiligen Größe, insbesondere
der Fachbreite 9, eines für einen Zugriff durch einen
berechtigten Benutzer vorgesehenen Faches 3A, 3B oder 3C konzipiert.
Insbesondere ist die Öffnungsweite 12 der
Verschlusseinrichtung 7 bzw. der einzelnen Schieber 11 derart
variierbar, dass die Öffnungsweite 12 entweder
der Breite des Faches A, der Breite des Faches B oder der Breite
des Faches C entspricht, sodass nur der Zugriff auf das jeweilige,
für den
Benutzer bestimmte Fach 3 oder auf eine freigegebene Fachgruppe
besteht und alle sonstigen Fächer 3 hinter
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. den Schiebern 11 und
dem Automatengehäuse 2 weiterhin
vor Zugriff geschützt bleiben.
Unter Fachgruppe ist dabei eine bestimmte Gruppe benachbarter Fächer 3 zu
verstehen.
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Die
Höhe der
einzeln verschieblichen, übereinander
angeordneten Schieber 11 ist dabei in etwa an die Höhe der dahinter
liegenden Fachebene bzw. an die Höhe der Fächer 3 in dieser Etage
der Fachanordnung 4 angepasst. Innerhalb einer Fachebene können sodann
eine Mehrzahl von Fächern
unterschiedlicher Fachbreite 9 ausgebildet sein, wie dies am
besten aus 2 ersichtlich ist.
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Die
einzelnen Schieber 11 oder alternativ mehrere Türen der
Verschlusseinrichtung 7 sind vorzugsweise über zumindest
eine jeweils zugeordnete Antriebsvorrichtung 13, welche
von einer elektronischen Steuervorrichtung 14 des Automaten
ansteuerbar sind, antreibbar bzw. verschiebbar. Die Summe der Fächer 3 ist
bei der bevorzugten Ausführungsform
des Aufbewahrungsautomaten 1 größer als die Summe der einzelnen
Schieber 11 bzw. Türen
vor den unterschiedlich großen
Fächern 3.
Die Verschlusseinrichtung 7 kann dadurch eine definierte Einzelzugriffsöffnung 15 mit
in zumindest einer bzw. mit in zwei Dimensionen variabler Größe schaffen, wie
dies aus der Zusammenschau der 1 und 2 eindeutig
entnehmbar ist.
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Mittels
dem oben dargestellten Ausführungsbeispiel
mit vertikal übereinander
angeordneten Schiebern 11 je Fachebene ist also ein gesteuerter Einzelzugriff
auf einen dahinter liegenden Fachabschnitt der Fachanordnung 4 des
Automaten innerhalb der im Automatengehäuse 2 ausgebildeten,
vergleichsweise großflächigeren
Zugriffsöffnung 6 ermöglicht.
Insbesondere kann eine Einbringung eines Gegenstandes oder eine
Entnahme eines Gegenstandes über
den jeweils freigegebenen Zugriffsabschnitt bzw. über eine
durch die Verschlusseinrichtung 7 in ihrer Größe und in
ihrer Position relativ zum Automatengehäuse 2 bzw. relativ
zur maximal möglichen
Zugriffsöffnung 6 definierten
Einzelzugriffsöffnung 15 ermöglicht werden.
Alle sonstigen, unverändert
geschlossenen Schieber 11 verwehren weiterhin einen unbefugten
Zugriff auf benachbarte Fächer 3 bzw.
auf deren Fachinhalte in zuverlässiger
Weise.
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Die
bevorzugte Ausführungsform
des Automaten weist ferner eine Transporteinrichtung 16 auf, mit
welcher eine steuerbare Relativverstellung der Fächer 3 bzw. der gesamten
Fachanordnung 4 oder einzelner Fachebenen relativ zur gehäuseseitig
vordefinierten, maximalen Zugriffsöffnung 6 im Automatengehäuse 2 ermöglicht ist.
Die Transporteinrichtung 16 umfasst dabei zumindest eine
Antriebseinheit 17 für
die beweglich gelagerte Fachanordnung 4. Bevorzugt ist
die Fachanordnung 4 durch ein um eine vertikale Achse 18 drehbares
Rundmagazin 19 gebildet, dem ein Rotationsantrieb 20 zugeordnet
ist. Dieser Rotationsantrieb 20 kann durch beliebige aus dem
Stand der Technik bekannte Drehantriebe, insbesondere durch ein
Zahnradgetriebe, einen Bandantrieb, einen Kettenantrieb oder einen
Seilantrieb gebildet sein. Das Rundmagazin 19 ist vorzugsweise höhenkonstant
gelagert, d.h. dessen Fachebenen verbleiben ständig in der jeweils vordefinierten
Ebene und sind dabei um die vertikal verlaufende Achse 18 drehbar.
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Um
die jeweiligen Funktionen des Aufbewahrungsautomaten 1 wenigstens
teilweise automatisiert ablaufen zu lassen, ist dem Aufbewahrungsautomaten 1 zumindest
eine elektrische bzw. elektronische Steuervorrichtung 14 zugeordnet
bzw. in diesem integriert. Eine solche elektrische Steuervorrichtung 14 umfasst,
wie an sich bekannt, wenigstens einen softwaregesteuerten Prozessor
oder Mikrokontroller zur Steuerung, Überwachung bzw. Regelung zumindest
der internen Abläufe
und/oder der Gerätefunktionen.
Die Steuervorrichtung 14 weist hierzu mehrere elektrische
bzw. optische Schnittstellen zu entsprechenden Aktoren und/oder
Sensoren des Aufbewahrungsautomaten 1 auf. Die Steuervorrichtung 14 umfasst
unter anderem eine handelsübliche Recheneinheit
für allgemeine
Verwendungszwecke, insbesondere einen Standard-PC oder Industrie-PC.
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Ferner
bildet die Steuervorrichtung 14 eine benutzerseitige Schnittstelle,
insbesondere eine so genannte Mensch-Maschine-Schnittstelle bzw.
eine Bedienerschnittstelle 21 aus. Diese Bedienerschnittstelle 21 ist
dabei in Art eines im Aufbewahrungsautomaten 1 integrierten
Ter minals 6 ausgeführt,
kann jedoch selbstverständlich
auch eigenständig
ausgebildet und etwas distanziert zum eigentlichen Aufbewahrungsautomaten 1 mit
den diversen Fächern 3 angeordnet
sein. Die Bedienerschnittstelle 21 bzw. das Terminal 22 weist
aus dem Stand der Technik bekannte Ein- und/oder Ausgabemittel 23 zur
Beeinflussung der Betriebsfunktionen bzw. Abläufe zumindest des Aufbewahrungsautomaten 1 auf.
Diese Ein- und/oder Ausgabemittel 23 können beispielsweise durch Taster,
Schalter, Displays und/oder durch kombinierte Ein- und/oder Ausgabemittel,
wie z.B. durch einen berührungssensitiven
Bildschirm in Art eines so genannten Touch-Screen gebildet sein.
Der Aufbewahrungsautomat 1 umfasst bevorzugt auch einen Belegscanner,
Barcode-Scanner und Belegdrucker.
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Bevorzugt
ist als Ein- und/oder Ausgabemittel 24 auch ein beliebiges,
aus dem Stand der Technik bekanntes Identifikations- und/oder Berechtigungsüberprüfungsmittel 24 ausgebildet.
Eine derartige Elektronikeinheit zur Personen- bzw. Berechtigungsprüfung kann
beispielsweise durch einen Kartenleser für Identifikationskarten oder
für Kredit-
bzw. Zahlkarten (EC-Karten) und/oder durch Eingabemittel für Benutzername
und gegebenenfalls für
Passwörter
oder PIN-Codes gebildet sein. Die Benutzeridentifikation kann aber
auch durch Barcodeabschnitte, durch biometrische Identifikationsmittel,
wie z.B. Fingerabdrucksensoren, durch Spracherkennungsmodule und/oder
durch mechanische Schlüssel
oder Transponder bzw. durch eine Kombination aus mehreren solchen
Mitteln bewerkstelligt werden.
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Als
Ein- und/oder Ausgabemittel 23 für Daten bzw. Informationen
und Kommandos sind auch optoelektronische Scanner 25, Magnetkarten-
bzw. Chipkartenlesegeräte,
elektromagnetische Sende- und/oder Empfangsvorrichtungen und dgl.
in den Aufbewahrungsautomat 1 integrierbar bzw. an die Steuervorrichtung 14 anbindbar.
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Der
im Aufbewahrungsautomaten 1 implementierte Umfang an elektrischen
bzw. elektrotechnischen Komponenten hängt im Wesentlichen von der geforderten
Funktionalität
desselben ab, wobei eine Reihe von Ausbaustufen bzw. Sonderfunktionalitäten für den Aufbewahrungsautomaten 1 denkbar
sind, wie dies im nachfolgenden noch näher erläutert werden wird. Die elektrotechnischen
Ein- und/oder Ausgabemittel 23 des Automaten ermöglichen
insbesondere auch eine datentechnische Kommunikation mit dezentralen
Stellen, insbesondere mit einer Leitzentrale für mehrere, an unterschiedlichen
Orten installierte Aufbewahrungsautomaten 1. Die Ein- und/oder Ausgabemittel 23 ermöglichen
aber auch eine Kommunikation mit den jeweiligen Benutzern bzw. Bedienern
des Aufbewahrungsautomaten 1.
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Die
Transportvorrichtung 16 ermöglicht es, zumindest ein im
Automaten enthaltenes, ausgewähltes
Fach 3 einer vorzugsweise insgesamt beweglichen Fachanordnung 4 in
den Zugriffsbereich hinter dem Zugriffsmechanismus 5 zu
positionieren. Bevorzugt wird hierfür die schematisch dargestellte Konstruktion
mit runden bzw. trommelartigen und drehbaren Magazinen oder aber
mit paternosterartigen, linear beweglichen bzw. bandartig umlaufenden Fachanordnungen
eingesetzt. Aber auch Automaten mit stillstehenden Fachanordnungen 4 bzw.
Magazinen können
automatisch angetriebene Verschlusseinrichtungen 7 aufweisen
und dem erfindungsgemäßen Konzept
entsprechen.
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Ein
wesentlicher Vorteil des gattungsgemäßen Aufbewahrungsautomaten
ist die relativ flexible Aufteilungsmöglichkeit des gesamten Fachvolumens auf
Fächer 3 unterschiedlicher
Größe, deren
Zusammenstellung den vorgesehnen Einsatzbedingungen, d.h. dem Aufkommen
von Lagergegenständen
unterschiedlicher Größe, angepasst
werden kann. Vorzugsweise ist die Aufteilung des Magazinvolumens auch
nach der Inbetriebnahme des Aufbewahrungsautomaten 1 ermöglicht.
Eine solche Umrüstung
bzw. Adaptierung der Fachgrößen wäre z.B.
bei kastenartigen Aufbewahrungsautomaten bzw. Schließfächern, bei
welchen für
jedes einzelne Fach eine größenmäßig angepasste
Tür vorgesehen
ist, nur schwer möglich.
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Die
Verschlusseinrichtung 7 bzw. die einzelnen Schieber 11 werden
ausgehend von der Steuervorrichtung 14 bevorzugt automatisiert
bewegt. Insbesondere ist eine automatische Verfahrbewegung der Verschlusseinrichtung 7 mittels
der Antriebsvorrichtung 13 in Öffnungsrichtung – Pfeil 26 – möglich. Die
jeweilige Öffnungsweite 12 der
Verschlusseinrichtung 7 ist dabei abhängig von der Größe des dahinter
positionierten Faches 3 bzw. abhängig von den zuvor über das
elektronische Ein- und/oder Ausgabemittel 23 ermittelten
Zugriffsrechten des jeweiligen Benutzers.
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Bevorzugt
erfolgt ausgehend von der Steuervorrichtung 14 auch ein
automatisierter Schließvorgang
der Verschlusseinrichtung 7 über die Antriebsvorrichtung 13.
D.h. eine zuvor für
einen Fachzugriff bereitgestellte Einzelzugriffsöffnung 15 mit bestimmter Öffnungsweite
in der jeweiligen Fachebene wird nach erfolgter Einlagerung eines
Gegenstandes bzw. nach erfolgter Entnahme eines Gegenstandes bzw. nach
Ablauf einer definierten Zeitdauer bzw. nach einem manuellen Schließbefehl
durch den Benutzer wieder vollständig
geschlossen bzw. in die Schließstellung überführt. Hierzu
wird bevorzugt die gleiche Antriebsvorrichtung 13 verwendet,
welche auch für die Öffnungsbewegung
der Verschlusseinrichtung 7 vorgesehen ist. Schließkräfte bzw.
die maximalen Kraft- bzw. Drehmomentwerte für die Verstellbewegung der
Verschlusseinrichtung 7 bzw. der einzelnen Schieber 11 sind
dabei derart bemessen, d.h. derart vordefiniert bzw. einstellbar,
dass durch automatisierte Verstellbewegungen der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
einzelner Schieber 11 keine ernsthaften bzw. keine durch
die Verstellbewegung verursachten, schwerwiegenden Verletzungen
eines Benutzers auftreten können,
wenn dieser mit der Hand, den Fingern oder den Armen in den Schließbereich
der Verschlusseinrichtung 7, insbesondere zwischen eine Begrenzungs-
bzw. Schließkante
der Verschlusseinrichtung 7 und eine Begrenzungskante der
Zugriffsöffnung 6 bzw.
des Automatengehäuses 2 gelangt. Die
Begrenzung der Kraft- bzw. Drehmoment-Übertragungswerte zwischen der
Antriebsvorrichtung 13 und der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
deren Linearführung
oder Schwenklagerung erfolgt dabei durch eine kraft- oder drehmomentbegrenzende
Einrichtung 27 zwischen der Antriebsvorrichtung 13 und
der Verschlusseinrichtung 7 und/oder durch eine derart niedrig
dimensionierte oder eingestellte Antriebsleistung der Antriebsvorrichtung 13,
dass medizinisch zu behandelnde Verletzungen eines Benutzers bzw. sonstige
gesundheitliche Schäden
desselben nahezu ausgeschlossen werden können. Bevorzugt ist die Antriebskraft
der Antriebsvorrichtung 13 und/oder der maximale Kraft-
bzw. Drehmoment-Übertragungswert
der kraft- bzw. drehmomentbegrenzenden Einrichtung 27 derart
gewählt,
dass eine sich in Schließrichtung – Pfeil 28 – bewegende
Verschlusseinrichtung 7 entgegen der Schließkraft in Öffnungsrichtung – Pfeil 26 – aufgedrückt bzw.
zurückgedrückt werden kann.
Diese Verstellbewegung der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
des Schiebers 11 in Öffnungsrichtung – Pfeil 26 – kann also
trotz einer an sich für
einen Schließvorgang
aktivierten Antriebsvorrichtung 13 erfolgen. Diese bewusste,
aufzwängende Öffnungsbewegung
der Verschlusseinrichtung 7 entgegen der Antriebskraft
der aktiven Antriebsvorrichtung 13 bzw. entgegen der Schließkraft der
Verschlusseinrichtung 7 kann dabei von Hand bewerkstelligt
werden. Insbesondere ist die Schließkraft derart niedrig dimensioniert,
dass ein manuelles Aufdrücken
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 ermöglicht ist, obwohl
von der Steuervorrichtung 14 via die Antriebsvorrichtung 13 ein
automatisierter Schließvorgang
eingeleitet wurde. Bevorzugt auch dann, wenn die Verschlusseinrichtung 7 nicht
verriegelt bzw. nicht bewegungsblockiert ist und die Antriebsvorrichtung 13 inaktiv
ist, ist eine manuelle Verstellung einer teilweise geöffneten
Verschlussvorrichtung 7 bzw. eines teilweise geöffneten
Schiebers 11 in Öffnungsrichtung – gemäß Pfeil 26 – bis zu
einer durch eine Öffnungsbegrenzung 29 definierten
Position möglich. Ein
dauerhaftes Einklemmen bzw. ein Festsitzen oder Steckenbleiben von
Gliedmaßen,
insbesondere der Hand eines Automatenbedieners in einer automatisiert
geschlossenen Einzelzugriffsöffnung 15 des Aufbewahrungsautomaten 1 kann
dadurch verhindert werden. Dies obwohl automatisiert schließende Verschlusseinrichtungen 7 bzw.
Schieber 11 ausgeführt
sind.
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Um
trotz einer derartigen, manuellen Aufzwängbarkeit bzw. Zurückdrängbarkeit
einer teilweise geöffneten,
d.h. unverriegelten Verschlusseinrichtung 7 unbefugte Zugriffe
auf für
den Benutzer nicht bestimmte Fächer 3 zu
unterbinden und Verletzungsgefahren zu minimieren, ist der nicht
selbsthemmende, manuell verstellbare Bewegungsantrieb bzw. die Antriebsvorrichtung 13 für die Verschlusseinrichtung 7 in
Kombination mit der vorhergehend beschriebenen Öffnungsbegrenzung 29 für die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
die Schieber 11 vorgesehen. Diese Öffnungsbegrenzung 29 unterbindet
also einen unbefugten Zugriff auf Fächer 3, welche benachbart zum
bestimmungsgemäßen Fach 3 angeordnet
sind. D.h. dass jene Fächer 3,
welche von einer teilweise geöffneten
Verschlusseinrichtung 7 bzw. einem teilweise verstellbaren
Schieber 11 weiterhin verdeckt bleiben müssen, mittels
der Öffnungsbegrenzung 29 vor
unberechtigtem Zugriff zuverlässig
geschützt sind,
insbesondere weiterhin verdeckt bleiben. Dies obwohl die Antriebsvorrichtung 13 nicht
selbsthemmend ausgeführt
ist bzw. die Verschlusseinrichtung 7 ab Einnahme einer Öffnungsstellung
oder ab der Entriegelung einer Zuhaltung 30 für die Verschlusseinrichtung 7 mechanisch
nicht blockiert ist und auch manuell bewegt bzw. verschoben werden
kann. Insbesondere ist durch diese Ausgestaltung eine manuelle Verstellbarkeit
der Verschlusseinrichtung 7 zwischen einer geschlossenen,
entriegelten Stellung und der durch die Öffnungsbegrenzung 29 definierten
Stellung möglich.
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Im
Besonderen ist eine händische
Verstellung der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 ermöglicht,
wenn deren Verriegelungsvorrichtung(en) bzw. Zuhaltung(en) 30 deaktiviert
ist/sind. Im aktivierten bzw. aktiven Zustand der Zuhaltung 30 und
in der vollständig
geschlossenen Stellung der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
der Schieber 11 ist die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
sind die Schieber 11 arretiert bzw. unverschieblich blockiert,
sodass ein manuelles Öffnen
derselben ausgeschlossen ist bzw. nur durch erhebliche Gewaltanwendung
oder mit kriminellen Absichten möglich
wäre.
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Die Öffnungsbegrenzung 29 umfasst
zumindest eine Anschlagvorrichtung 31 für die Ver schlusseinrichtung 7 bzw.
Schieber 11 und/oder für
deren Antriebsvorrichtung 13. Eine derartige Anschlagvorrichtung 31 kann
auf eine Lagerungsvorrichtung 32 der Verschlusseinrichtung 7,
insbesondere auf eine Führungsvorrichtung 33 für die Verschlusseinrichtung 7,
direkt auf die Verschlusseinrichtung 7 und/oder auf die
elektromotorische, hydraulische oder pneumatische Antriebsvorrichtung 13 für die Verschlusseinrichtung 7 einwirken.
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Die Öffnungsbegrenzung 29 bzw.
Anschlagvorrichtung 31 dient jedenfalls zur gesteuerten
bzw. automatisierten Festlegung bzw. Begrenzung einer maximal möglichen Öffnungsweite 12 der
Verschlusseinrichtung 7 in Abhängigkeit der Größe eines
dahinter liegenden Faches 3, insbesondere in Abhängigkeit
der jeweiligen Fachbreite 9 der Fächer 3A, 3B oder 3C.
Die Anschlagvorrichtung 31 wird dabei in Abhängigkeit
der Größe des für einen
Zugriff vorgesehenen Faches 3 entsprechend positioniert
oder aktiviert, d.h. es wird diejenige Anschlagvorrichtung 31 aus
einer Mehrzahl von Anschlagvorrichtung 31 aktiviert, welche
zur Begrenzung der maximal zulässigen Öffnungsweite 12 für die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
für den
jeweiligen Schieber 11 entsprechend positioniert ist bzw.
hierfür
baulich eigenständig
vorgesehen bzw. platziert wurde.
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Die
Anschlagvorrichtung 31 bzw. die Mehrzahl von Anschlagvorrichtungen 31 wird
dabei ausgehend von der Steuervorrichtung 14 entsprechend positioniert
bzw. aktiviert. Jedenfalls ist wenigstens eine mittels der Steuervorrichtung 14 gesteuert
positionierbare oder aktivier- und
deaktivierbare Anschlagvorrichtung 31 ausgebildet, um die
jeweils benötigte Öffnungsbegrenzung 29 für die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
den jeweiligen Schieber 11 automatisiert zu bewerkstelligen.
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Die
maximalen Kraft- oder Drehmomentwerte, welche ausgehend von einer
steuerungstechnisch aktivierten oder einer inaktiven bzw. stillstehenden Antriebsvorrichtung 13 bzw. über die
kraft- oder drehmomentbegrenzenden Einrichtung 27 auf die
Verschlusseinrichtung 7 einwirken, sind per Hand relativ mühelos bzw.
zuverlässig überwindbar.
Insbesondere soll auch dann, wenn die Hand eines Benutzers z.B.
im Bereich des Handgelenkes von der vorderen Schließkante der
Verschlusseinrichtung 7 gegen das Automatengehäuse 2 bzw.
gegen eine seitliche Begrenzungskante der Zugriffsöffnung 6 gedrängt wird, eine
Befreiung der Hand alleinig durch den betroffenen Benutzer möglich sein,
nachdem dieser die automatisiert eingeleitete Schließbewegung
bzw. die daraufhin gestoppte Bewegung der Verschlusseinrich tung 7 bzw.
des Schiebers 11 sogar umkehren kann und die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
den Schieber 11 maximal bis zu der durch die Öffnungsbegrenzung 29 definierten
Position bzw. bis zur aktiven Anschlagvorrichtung 31 auf-
bzw. zurückdrücken kann.
Dadurch kann ein Gegenstand oder ein Körperteil des Benutzers aus
der sich infolge eines Schließvorgang unerwartet
bzw. automatisch verkleinerten Einzelzugriffsöffnung 15 problemlos
befreit werden.
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Im
Gegensatz zu der per Hand überwindbaren
Schließkraft
des Antriebes bzw. der Antriebsvorrichtung 13 für die Verschlusseinrichtung 7 sind
die Blockier- bzw. Sperrkräfte
der Anschlagvorrichtung 31 für den jeweiligen Schieber 11 bzw.
die Verschlusseinrichtung 7 mit bloßen Händen jedenfalls nicht überwindbar.
Insbesondere wäre
einbruchsartige, erhebliche Gewalt unter Verwendung von Hilfswerkzeugen
erforderlich, um die Verschlusseinrichtung 7 bzw. den Schieber 11 über die
jeweils aktive bzw. gültige
Anschlagvorrichtung 31 hinaus zu verstellen und somit eine über die
steuerungstechnisch vorgesehene, zulässige Öffnungsweite 12 hinweg
erweiterte Öffnung
zu erzwingen.
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Die Öffnungsbegrenzung 29 bzw.
Anschlagvorrichtung 31 definiert zumindest eine Anschlagposition 34,
welche zwischen einer maximal möglichen bzw.
baulich vordefinierten, maximal erzielbaren Öffnungsweite der Verschlusseinrichtung 7 und
der völlig
geschlossenen Position der Verschlusseinrichtung 7 liegt,
sodass partielle bzw. teilweise Öffnungsstellungen
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 definiert
vorgegeben bzw. erlaubt werden. Diese zumindest eine dazwischen
liegende Anschlagposition 34 wird von der Anschlagvorrichtung 31 dann eingenommen
bzw. von der Öffnungsbegrenzung 29 dann
aktiviert, wenn der Zugriff nur über
einen Teilabschnitt der maximal möglichen Öffnungsweite bzw. der maximalen
Breite 8 der Zugriffsöffnung 6 zugelassen
werden soll. Dies ist dann gegeben, wenn die Fachgröße des bestimmungsgemäßen Faches 3 kleiner
ist als der theoretisch mögliche
bzw. baulich konzipierte, größtmögliche Öffnungsweg
der Verschlusseinrichtung 7.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform definiert
die Öffnungsbegrenzung 29 bzw.
die Anschlagvorrichtung 31 zumindest zwei zueinander distanzierte
Anschlagpositionen 34, wie dies in 2 veranschaulicht
wurde. Bei der Ausführungsform
gemäß 2 sind
die diversen Anschlagpositionen 34 durch treppenartige
Abstufungen 35 gebildet. Diese Abstufungen 35 können dabei
direkt an der Verschlusseinrichtung 7 oder vorzugsweise
an einem von außen
nicht sichtbaren bzw. an einem durch den Benutzer nicht zugreifbaren
separaten Element aus gebildet sein, welches mit der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
mit dem jeweiligen Schieber 11 starr verbunden ist. Anstelle
eines Elementes mit treppenartigen Abstufungen 35 ist es
auch möglich,
unterschiedlich lange Fortsätze
bzw. unterschiedlich tiefe Vertiefungen auszubilden.
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Wie
vorhergehend bereits beschrieben wurde, ist der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
jedem der Schieber 11 eine Zuhaltung 30 zugeordnet,
welche im aktiven Zustand eine Öffnung
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der einzelnen Schieber 11 ausgehend von
der vollständig
geschlossenen Stellung zuverlässig
unterbindet und dabei auch äußeren Gewalteinwirkungen
gut Standhalten kann. Bevor die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
ein entsprechender Schieber 11 in die entsprechende Offen-Stellung
bzw. Offen-Position überführt werden
kann bzw. automatisiert überführt wird,
muss die jeweils zugeordnete Zuhaltung 30, welche durch
eine Bolzen- oder
eine Klinkenverriegelung gebildet sein kann, deaktiviert werden.
Die Deaktivierung der Zuhaltung 30 erfolgt automatisiert über einen
Steuerbefehl, welcher von der Steuervorrichtung 14 ausgegeben
wird. Bevorzugt wird bevor die entsprechende Zuhaltung 30 deaktiviert
ist, die den jeweiligen Zugriffsrechten entsprechende Anschlagvorrichtung 31 aktiviert
bzw. derart positioniert, dass nur die maximal zulässige Öffnungsweite 12 erzielt
werden kann. D.h. die Öffnungsbegrenzung 29 wird
aktiviert bzw. automatisiert in jene Position gebracht, welche eine Öffnung der Verschlusseinrichtung 7 entsprechend
der legitimen Öffnungsweite 12 erlaubt,
noch bevor die Zuhaltung 30 deaktiviert ist bzw. die Schieberverriegelung
gelöst
wird. Somit ist die Anschlagvorrichtung 31 bereits entsprechend
aktiviert bzw. positioniert, bevor die Zuhaltung 30 deaktiviert
bzw. entriegelt ist, sodass der Benutzer die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
den jeweiligen Schieber 11 nur bis zu der durch die Anschlagvorrichtung 31 vorgegebenen,
bestimmungsgemäßen Position öffnen kann
bzw. sich die Verschlusseinrichtung 7 bis zu dieser gesteuert
variablen bzw. bis zur entsprechenden, gesteuert aktivier- und deaktivierbaren
Anschlagvorrichtung 31 automatisiert öffnet. Diese variable und automatisiert
definierte Anschlagposition 31 bzw. Öffnungsweite für die Verschlusseinrichtung 7 entspricht
jeweils der zulässigen
Größe für die Einzelzugriffsöffnung 15.
Jedenfalls kann sich die Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 nicht über die
mechanische Anschlagvorrichtung 31 bzw. nicht über die
durch die Öffnungsbegrenzung 29 definierte,
aktive Anschlagposition 34 hinwegbewegen.
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Im
in 2 dargestellten Zustand der Öffnungsbegrenzung 29 bzw.
der Anschlagvorrichtung 31 kann sich die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
der Schieber 11 maximal etwa um eine Stell weite C öffnen, sobald
die Zuhaltung 30 über
die Steuervorrichtung 14 deaktiviert wurde. In diesem Fall
kann sodann auf das rechte Fach 3C aus der vor der Zugriffsöffnung 6 platzierten,
partiell freigemachten Fachgruppe zugegriffen werden, um eine Ein-
oder Auslagerung von Gegenständen
vorzunehmen.
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Bei
Verstellung der Öffnungsbegrenzung 29 bzw.
dessen variabler Anschlagvorrichtung 31 in eine zwischen
einer Ruhe- und einer maximalen Aktivstellung liegenden Zwischenstellung,
würde die
weitere Anschlagposition 34 zur Geltung kommen und somit ein
Fach 3 mit der Größe B zugreifbar
werden. In der dargestellten Stellung der Fachanordnung 4 wären z.B.
zwei Fächer 3 in
der Größe C zugreifbar.
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In
der dritten Stellung der Öffnungsbegrenzung 29 ist
die Öffnungsbegrenzung 29 deaktiviert bzw.
ist dabei durch die Öffnungsbegrenzung 29 keine
Anschlagposition 34 vorgegeben, sodass die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
der Schieber 11 mit maximaler Weite zu öffnen ist bzw. automatisiert
geöffnet wird.
In diesem Zustand wird ein Fach 3 der Größe A zugreifbar.
Die Positionierung der jeweiligen Fachgröße bzw. des bestimmungsgemäßen Faches 3 aus der
Mehrzahl von Fächern 3 hinter
der gehäuseseitigen
Zugriffsöffnung 6 erfolgt
automatisiert über
die Transporteinrichtung 16, welche ebenso von der Steuervorrichtung 14 entsprechend
angesteuert wird. Bei unveränderter
Stellung der beweglichen, insbesondere der drehbeweglichen Fachanordnung 4 wären gemäß der beispielhaften
Darstellung in 2 drei Fächer 3 der Größe C innerhalb
der dargestellten Fachebene zugreifbar.
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Die Öffnungsbegrenzung 29 bzw.
Anschlagvorrichtung 31 kann dabei ein elektromagnetisch
betätigbares
Anschlagelement 36 umfassen, welches zumindest zwei definierte
Verstellpositionen aufweist. Ein derartiges Anschlagelement 36 kann
beispielsweise durch einen Zugankermagneten gebildet sein, welcher
im deaktivierten Zustand eine erste Verstellposition einnimmt und
im aktivierten bzw. energiebeaufschlagten Zustand zumindest eine
zweite, dazu distanzierte Verstellposition einnehmen kann. Im energielosen
bzw. unbestromten Zustand der Öffnungsbegrenzung 29 ist
die Öffnungsbegrenzung 29 vorzugsweise
mechanisch aktiv, d.h. dass entweder keine Öffnung der Verschlusseinrichtung 7 möglich ist
oder dass von der Verschlusseinrichtung 7 nur der kleinste
Verstellweg, d.h. der dem kleinsten bzw. schmalsten Fach 3 entsprechende Öffnungsweg bzw.
nur die kleinste Öffnungsweite 12C zurücklegbar
ist. Die variabel positionierbare Öffnungsbegrenzung 29 kann
aber auch einen elektrisch an zusteuernden Schrittmotor mit nachgeordneter
Begrenzungs- bzw. Sperrmechanik zur Stellweitenbegrenzung der Verschlusseinrichtung 7 umfassen.
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In 3 ist
eine weitere Ausführungsvariante
des Aufbewahrungsautomaten 1 veranschaulicht, wobei für vorhergehend
bereits beschriebene Teile gleiche Bezugszeichen verwenden wurden,
sodass die vorhergehenden Beschreibungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen
Bezugszeichen übertragbar
sind.
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Hierbei
sind je Verschlusseinrichtung 7 bzw. je Schieber 11 mehrere
Anschlagvorrichtungen 31 ausgebildet. Insbesondere umfasst
die Öffnungsbegrenzung 29 mehrere
selektiv ansteuerbare Anschlagvorrichtungen 31. Diese Anschlagvorrichtungen 31 können ausgehend
von der Steuervorrichtung 14 bzw. deren Steuerbefehlen
wahlweise aktiviert bzw. deaktiviert werden. Diese somit gesteuert
aktivier- bzw. deaktivierbaren Anschlagvorrichtungen 31 für unterschiedliche
Anschlagpositionen 34 bzw. unterschiedliche, legitime Öffnungsweiten 12 sind
mit je einem Steuerausgang der Steuervorrichtung 14 verbunden.
Wird dabei eine erste bzw. die oberste der in 3 dargestellten
Anschlagvorrichtungen 31 aktiviert, indem bevorzugt deren
Energieversorgung deaktiviert wird, so lässt sich die Verschlusseinrichtung 7 maximal
entsprechend der Größe C öffnen, sodass
ein Fach 3 in der Größe C zugreifbar
wird, wenn die Zuhaltung 30 inaktiv ist. Wird hingegen
eine zweite bzw. die unterste der in 3 dargestellten Anschlagvorrichtungen 31 aktiviert,
indem bevorzugt deren Stromversorgung abgeschaltet bzw. beendet wird,
so kann die Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 maximal
entsprechend der Wegstrecke B verstellt und ein dahinter positioniertes
bzw. fluchtend ausgerichtetes Fach 3 mit der Größe B beschickt
bzw. entleert werden – vorausgesetzt
die Zuhaltung 30 ist deaktiviert. Ist keine der beiden
Anschlagvorrichtungen 31 aktiv, so kann die Verschlusseinrichtung 7 mit
maximaler Weite geöffnet
werden und somit auf das dahinter liegende Fach 3 in der Größe A zugegriffen
werden, wenn zuvor die Zuhaltung 30 steuerungstechnisch
deaktiviert wurde.
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Die Öffnung der
Verschlusseinrichtung 7 erfolgt bevorzugt via die Antriebsvorrichtung 13,
sie kann jedoch auch manuell vorgenommen werden. Vor allem die Schließbewegungen
für die
Verschlusseinrichtung 7 werden automatisiert über die
Antriebsvorrichtung 13 ausgeführt.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
bildet die erste Anschlagvorrichtung 31 mit einer ent sprechend
vorgesehenen Anschlagposition 34 bzw. mit einer zugeordneten
Anschlagleiste ein Funktionspaar aus. Ferner definiert die weitere
bzw. zweite Anschlagvorrichtung 31 in Verbindung mit der
entsprechend konzipierten, anderorts ausgeführten Anschlagleiste ein weiteres
Funktionspaar zur Umsetzung der zweiten Anschlagposition 34 für Fächer 3 der
Größe B.
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Gegebenenfalls
ist es auch möglich,
nur eine Anschlagvorrichtung 31 vorzusehen, welche zur
Realisierung mehrerer Anschlagpositionen 34 geeignet ist.
Dies ist vor allem dann möglich,
wenn die Anschlagvorrichtung 31 bzw. Öffnungsbegrenzung 29 einer
zeitlichen und/oder positionsabhängigen
Ansteuerung durch die Steuervorrichtung 14 unterliegt. Insbesondere
könnte
die Anschlagvorrichtung 31 zu bestimmten Zeiten bzw. an
bestimmten Relativpositionen gegenüber der sich bewegenden Verschlusseinrichtung 7 umgestellt
bzw. umgeschaltet werden, sodass ein variabel gesteuertes Festlegen
der Verschlusseinrichtung 7 an der maximal zulässigen Öffnungsposition
bzw. an der bestimmungsgemäßen Öffnungsweite 12 sichergestellt
ist.
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Die
Funktion der Zuhaltung 30 kann gegebenenfalls auch von
einer zeitlich bzw. positionsabhängig – d.h. in
Abhängigkeit
von der jeweiligen Momentanstellung der Verschlusseinrichtung 7 – aktivierbaren
und deaktivierbaren Anschlagvorrichtung 31 übernommen
werden, wie dies aus 3 einfach ableitbar ist. D.h.
dass eine Anschlagvorrichtung 31 auch zur Verriegelung
der Verschlusseinrichtung 7 in ihrer vollständig geschlossenen
Stellung vorgesehen sein kann und somit mehrfunktional ausgeführt ist. Bevorzugt
ist jedoch eine eigenständige
Zuhaltung 30 für
die Arretierung der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 in
der vollständig
geschlossenen Stellung vorgesehen.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
umfasst die Führungsvorrichtung 33 für die Verschlusseinrichtung 7 mehrere
Rollen, welche die Verschlusseinrichtung 7 entlang einer
bogenförmig
gekrümmten
Führungsbahn
verschiebebeweglich haltern. Die Führungsvorrichtung 33 für die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
die Schieber 11 ist dabei derart ausgeführt, dass eine leichtgängige, insbesondere
eine manuelle Verstellung der Schieber 11 ermöglicht ist, auch
wenn relativ hohe, vertikal zur Verstellebene ausgerichtete Kräfte auf
die Verschlusseinrichtung 7 ausgeübt werden. Dadurch ist sichergestellt,
dass auch dann, wenn ein Bediener erhöhte Kräfte ausübt, die im Wesentlichen senkrecht
auf die automatisiert eingeleitete Verstellbewegung der Verschlusseinrichtung 7 einwirken,
eine leichtgängige
Verstellbarkeit der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 gegeben
ist. Dadurch ist sichergestellt, dass im Ernstfall ein automatisiertes Öffnen bzw.
eine automatisierte Bewegungsumkehr der Verschlusseinrichtung 7 bzw. eine
selbsttätige
Befreiung des Benutzers gegenüber einer
sich schließenden
Einzelzugriffsöffnung 15 problemlos
möglich
ist.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
gemäß 3 ist
im Automatengehäuse 2 des
Aufbewahrungsautomaten 1 eine durch die Verschlusseinrichtung 7 automatisiert
verschließbare
und gesteuert freigebbare Zugriffsöffnung 6 und zudem
eine ohne Zugriffsüberprüfung bzw.
ohne Zugriffskontrolle überwindbarer
Zugriffsdurchbruch ausgebildet. Der unverschlossene bzw. frei zugängliche
Zugriffsdurchbruch ist in einem geschützten bzw. in einem gesicherten
Bereich bzw. Abschnitt 39 angeordnet, zu welchem nur befugte
Personen Zugang haben, wohingegen die erste Zugriffsöffnung 6 einem
quasi öffentlichen
bzw. allgemein zugänglichen
Bereich bzw. Abschnitt 40 zugeordnet ist und ein Zugriff
reguliert wird, indem die Verschlusseinrichtung 7 ausgebildet ist
die nur den jeweils berechtigten Benutzern einen Zugriff auf das
jeweilige Fach 3 bzw. auf den jeweiligen Gegenstand gestattet.
In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass vorzugsweise keine
fix vordefinierte Fachzuteilung zu bestimmten Personen erfolgt,
sondern eine bedarfsweise bzw. freie Fachzuordnung ausgehend von
der Steuervorrichtung 14 erfolgt. D.h., dass die Fächer 3 keinem
fix vordefinierten, beschränkten
Personenkreis zugeteilt sind bzw. nicht fix vorreserviert sind,
sondern dass die jeweiligen Fächer 3 einer
für die
Automatenbenutzung grundsätzlich
berechtigen bzw. registrierten Person, insbesondere einem Zusteller, über die
lokale Steuervorrichtung 14 und/oder eine externe bzw.
zentrale Steuerung je nach Bedarf flexibel zugeordnet werden. Als
registrierte bzw. nutzungsberechtigte Personen gelten dabei insbesondere
Zusteller und/oder Abholer von Gegenständen.
-
Bei
der Ausführungsform
gemäß 3 ist weiters
ein Befehlseingabemittel 37 ausgeführt, mit welchem ein Schließbefehl
eingeleitet bzw. der Steuervorrichtung 14 eine Freigabe
bzw. Bereitschaft für einen
Schließvorgang
der Verschlusseinrichtung 7 bekannt gegeben bzw. signalisiert
werden kann. Dieses Befehlseingabemittel 37 ist bevorzugt
durch einen so genannten Zustimmtaster 38 gebildet, welcher
bei manueller Betätigung
durch den Benutzer der Steuervorrichtung 14 eine Bereitschaft
bzw. einen Befehl zum Schließen
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. des jeweiligen Schiebers 11 signalisiert
bzw. erteilt. Dieser Zustimmtaster 38 ist bevorzugt eigenständig zu
den sonstigen Ein- und/oder Ausgabemitteln 23 bzw. separat
zu den sonstigen benutzerrelevanten Befehlseingabemitteln des Terminals 22 ausgebildet.
Bevorzugt ist dieser Zustimmtaster 38 in hoch zuverlässiger bzw.
sicherer Bauweise, insbesondere elektrisch mehrkreisig ausgeführt. Es
ist weiters zweckmäßig, den
Zustimmtaster 38 in kindersicherer Höhe am Automatengehäuse 2 anzuordnen, insbesondere
in einer Höhe
von mehr als ca. 1 m über
dem Bodenniveau zu platzieren.
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Wird über dieses
bevorzugt manuell verstellbare Befehlseingabemittel 37 bzw. über einen
betätigten
Zustimmtaster 38 von der Steuervorrichtung 14 erkannt,
dass vom Bediener ein Schließbefehl
eingeleitet wurde bzw. benutzerbewusst gefordert ist, so wird erst
daraufhin die Antriebsvorrichtung 13 derart angesteuert,
dass die Verschlusseinrichtung 7 des Schiebers 11 in
Schließrichtung – gemäß Pfeil 28 – bewegt
wird.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 3 ist weiters
gezeigt, dass ein erster Teilabschnitt des Aufbewahrungsautomaten 1 in
einem öffentlichen
bzw. allgemein zugänglichen
Abschnitt 40 angeordnet ist, während ein weiterer Teilabschnitt
des Aufbewahrungsautomaten 1, insbesondere der rückwärtige Bereich
derselben, in einem gesicherten Abschnitt 39 liegt, zu
welchem nur berechtigte bzw. befugte Personen Zugang haben. Die
Trennung zwischen dem öffentlichen
bzw. allgemein zugänglichen
Abschnitt 40 und dem zugangsgesicherten Abschnitt 39 kann
unter anderem durch eine Trennwand, eine Gebäudewand oder durch eine sonstige
Abgrenzung umgesetzt sein.
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In 4 und 5 ist
eine vorteilhafte Ausführungsform
eines automatisierten bzw. steuerbaren Zugriffsmechanismus 5 für einen
Aufbewahrungsautomaten 1 wie er in den 1 bis 3 schematisch
veranschaulicht ist, gezeigt. Dieser automatisiert steuer- bzw.
regulierbare Zugriffsmechanismus 5 umfasst die Verschlusseinrichtung 7 mit
einer Mehrzahl von vertikal übereinander
liegenden, einzeln und selektiv verstellbaren Schiebern 11.
Jeder der Schieber 11 ist via eine jeweils zugeordnete Lagerungsvorrichtung 32,
insbesondere über
eine lineare Führungsvorrichtung 33 in
horizontaler Richtung verstellbar gelagert, um Öffnungsbewegungen, gemäß Pfeil 26,
und Schließbewegungen,
gemäß Pfeil 28,
ausführen
zu können.
Die Führungsvorrichtung 33 umfasst
eine Mehrzahl von Rollen 41, welche einerseits eine Halterung
des Schiebers 11 in vertikaler Richtung und andererseits
eine Halterung des Schiebers 11 in horizontaler, quer zur
Verschieberichtung verlaufender Richtung gewährleisten. Die Führung der
Schieber 11 entlang einer bogenförmig gekrümmten Bahn erfolgt also mittels
einer leichtgän gigen
Rollenführung.
Die Rollen 41 können
dabei in Form von Spurrollen ausgeführt sein, welche an einer bogenförmig gekrümmten Führungsschiene 42 abrollen
können.
Derartige Führungsrollen
fixieren die Schieber bis auf einen einzigen verbleibenden Freiheitsgrad,
sodass eine stabile Lagerung der Schieber 11 möglich ist.
Vorzugsweise sind weitere Stützrollen 43 ausgeführt, deren
Achsen senkrecht zu den Achsen der Rollen 41 verlaufen
und eine Abstützung bzw.
Führung
des Schiebers 11 bewirken und welche unzulässige Abweichungen
in senkrechter Richtung auf eine Außen- bzw. Flachseite 44 des
Schiebers 11 unterbinden. Über die Rollen 41 und
die rechtwinkelig dazu ausgerichteten Stützrollen 43 der Führungsvorrichtung 33 des
Schiebers 11 ist sichergestellt, dass auch bei äußerer Krafteinwirkung
auf die Schieber 11, welche im Wesentlichen senkrecht zu
deren Verstellrichtung verläuft,
eine möglichst
leichtgängige bzw.
klemmfreie Verstellung des Schiebers 11 sichergestellt
ist.
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Die
Verschlusseinrichtung 7 bzw. die Schieber 11 sind
dabei bogenförmig
gekrümmt,
insbesondere wenigstens annähernd
an die Außenkontur
bzw. den Radius des Rundmagazins 19 angepasst.
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Jedem
der Schieber 11 ist eine elektromotorische Antriebsvorrichtung 13 zugeordnet.
Diese Antriebsvorrichtungen 13 sind mit der Steuervorrichtung 14 leitungsverbunden
und ausgehend von der Steuervorrichtung 14 in ihren Drehrichtungen
umkehrbar, sodass sowohl ein automatisierter bzw. selbsttätiger Schließvorgang,
gemäß Pfeil 28,
als auch ein automatisierter bzw. selbsttätiger Öffnungsvorgang, gemäß 26,
ausgeführt
werden kann. Die Bewegungsübertragung
zwischen der Antriebsvorrichtung 13 und der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
dem jeweiligen Schiebern 11 erfolgt über je ein Bewegungsübertragungsmitte 45 zwischen
den Schiebern 11 und der jeweils zugeordneten Antriebsvorrichtung 13.
In der dargestellten Ausführungsform
ist das Bewegungsübertragungsmittel 45 durch
eine Zahnstange 46 gebildet, welche einerseits mit dem
jeweiligen Schieber 11 verbunden ist und in welche Zahnstange 46 ein Antriebsritzel 47 der
elektromotorischen Antriebsvorrichtung 13 eingreift. Die
maximale Antriebskraft der Antriebsvorrichtungen 13 kann
einerseits unterhalb eines verletzungskritischen bzw. gefährlichen
Grenzwertes liegen und/oder es ist in den Antriebsstrang bzw. in
die Bewegungsübertragungsstrecke
zwischen der Antriebsvorrichtung 13 und der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
dem jeweiligen Schieber 11 die kraft- oder drehmomentbegrenzende
Einrichtung 27 implementiert, wie dies in 4 schematisch
ersichtlich ist. Beispielsweise ist die kraft- oder drehmomentbegrenzende
Einrichtung 27 durch eine Rutschkupplung im Bereich des
Abtriebes der Antriebsvorrichtung 13 gebildet. Unabhängig davon
bzw. in Kombination dazu kann aber auch eine elektrotechnisches
Leistungsstellglied 48 vorgesehen sein, mit welchem die
Antriebskraft der Antriebsvorrichtung 13 reduziert wird
bzw. gesteuert reduzierbar ist. Dieses elektrotechnische Leistungsstellglied 48 kann
dabei einen Pulsweitenmodulator, einen Frequenzumrichter oder eine
sonstige Energie- bzw. Motorstrombegrenzungsvorrichtung umfassen.
Das Leistungsstellglied 48 kann dabei der Steuervorrichtung 14 zugeordnet
bzw. in diese integriert sein oder aber auch direkt an der Antriebsvorrichtung 13 ausgeführt sein.
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Der
Antriebsmechanismus für
die Schieber 11 wird jedenfalls nicht selbsthemmend ausgeführt, sodass
bei inaktiver Antriebsvorrichtung 13 oder auch bei bestimmten
mechanischen Defekten eine händische
Verstellung bzw. eine Verstellung der Schieber 11 bei Kraftaufbringung
in Verstellrichtung, gemäß Pfeil 26 und/oder
Pfeil 28, möglich
ist. Aber auch bei aktiver Antriebsvorrichtung 13 ist ein
Anhalten bzw. Umkehren der Antriebsbewegung möglich, nachdem die Schließ- bzw. Öffnungskraft
der Schieber 11 derart niedrig dimensioniert ist, dass
diese von Hand aufgebracht bzw. überwunden
werden kann, um ein Stoppen bzw. ein Umkehren der selbsttätigen Bewegung
der Schieber 11 zu ermöglichen.
Die Begrenzung der Bewegungs- bzw. Antriebskraft der Schieber 11 kann,
wie vorhergehend bereits erläutert wurde,
einerseits durch eine Dimensionierung der Antriebsvorrichtung 13 erfolgen
und/oder durch Einbau von kraft- bzw. drehmomentbegrenzenden Einrichtungen 27 in
den Übertragungsweg
bzw. Antriebsstrang zwischen der Antriebsvorrichtung 13 und dem
damit bewegungsgekoppelten Schieber 11 erfolgen. Insbesondere
ist eine in der Kraftübertragung definiert
limitierte Bewegungskopplung zwischen der Antriebsvorrichtung 13 und
dem damit anzutreibenden Schieber 11 vorgesehen.
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Die Öffnungsbegrenzung 29 zur
variablen Begrenzung der maximalen Öffnungsweite 12 der Schieber 11 umfasst
hierbei eine kammartige Leiste mit mehreren Abstufungen 35.
Diese Abstufungen 35 in der kammartigen Leiste bilden dabei
die unterschiedlichen Anschlagpositionen 34 aus, welche
zur gezielten Begrenzung der maximal möglichen Öffnungsweite 12 eingesetzt
werden. Die Anschlagvorrichtung 31 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
variabel positionierbar. Insbesondere ist dessen Anschlagelement 36,
welches in Zusammenwirken mit einer Abstufung 35 unterschiedliche
Anschlagpositionen 34 festlegt, drehbeweglich bzw. schwenkbar
gelagert. Im speziellen ist das Anschlagelement 36 um eine
Achse 49 ver schwenkbar, sodass sich unterschiedliche Schwenkwinkelstellungen
Bezug nehmend auf eine horizontale Ebene einstellen lassen. Insbesondere
kann durch Vergrößern bzw.
Verkleinern eines Schwenkwinkels 50 zwischen dem verschwenkbaren
Anschlagelement 36 und einer Halterung 51 für das Anschlagelement 36 eine
von mehreren möglichen
Anschlagpositionen 34 selektiv aktiviert werden. D.h. dass
durch Einnahme unterschiedlicher Schwenkwinkel des Anschlagelementes 36 bzw.
der Anschlagvorrichtung 31 eine Auswahl der jeweils zu
aktivierenden Anschlagposition 34 vorgenommen wird.
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Wird
beispielsweise ausgehend von der Ausführungsform in 5 der
Schwenkwinkel 50 verkleinert, so kann der Schieber 11 maximal
entsprechend einer Fachgröße C geöffnet werden.
Wird der Schwenkwinkel 50 nochmals verkleinert, so kommt die
weitere Anschlagposition 34 zur Wirkung und kann der Schieber 11 entsprechend
der Breite eines Faches 3 der Größe A verstellt werden. In der
in 5 dargestellten Stellung der Anschlagvorrichtung 31 bzw.
des Anschlagelementes 36 ist eine Verschiebung des Schiebers 11 unterbunden,
sodass in dieser Stellung der Anschlagvorrichtung 31 grundsätzlich auch
eine Zuhaltung bzw. Verriegelung für den Schieber 11 gegeben
ist, welche Verschiebebewegungen, insbesondere Öffnungsbewegungen gänzlich unterbindet.
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Wie
am besten aus 4 ersichtlich ist, ist für jeden
Schieber 11 eine Öffnungsbegrenzung 29 vorgesehen.
Die einzelnen Anschlagvorrichtungen 31 für die einzelnen
Schieber 11 sind dabei miteinander bewegungsgekoppelt,
d.h., dass sämtliche
Anschlagvorrichtungen 31 für die einzelnen Schieber 11 stets
in der gleichen Stellung bzw. Position sind. Bei der dargestellten
Ausführungsform
sind die einzelnen Anschlagvorrichtungen 31 auf einer gemeinsamen
Trägerwelle 52 angeordnet,
welche um die Achse 49 drehbeweglich gelagert ist. Sämtlichen
Anschlagvorrichtungen 31 ist ein gemeinsamer Stellantrieb 53 zugeordnet,
mit dem die unterschiedlichen, definierten Schwenkwinkel 50 der
Anschlagelemente 36 eingenommen werden können, sodass
sie die jeweils benötigte
Anschlagposition 34 aktiviert werden bzw. zur Geltung kommen
kann, wenn der Schieber 11 in Öffnungsrichtung – gemäß Pfeil 26 – verstellt wird.
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Die
vorhergehend beschriebene, gesteuert positionierbare Anschlagvorrichtung 31 kann
ein selbsthemmendes Getriebe 54 umfassen, um die unterschiedlichen
Anschlagpositionen 34 händisch
unüberwindbar
vorzugeben. Alternativ oder in Kombination dazu kann die An schlagvorrichtung 31 auch eine
in Abhängigkeit
der maximal zulässigen Öffnungsweite 12 bzw.
Stellweite für
die Verschlusseinrichtung 7 bzw. die Schieber 11 automatisiert
aktivierbare Brems- oder Blockiervorrichtung 55 aufweisen, welche
eine Verstellung des Stellantriebes 53 bzw. der Anschlagvorrichtung 31 nach
Einnahme der vorgesehenen Stellposition zuverlässig unterbindet. Insbesondere
ist die Brems- bzw. Haltekraft des Stellantriebes 53 bzw.
dessen Brems- bzw. Blockiervorrichtung 55 derart dimensioniert,
dass diese per Hand nicht überwindbar
ist und somit unzulässige
Erweiterungen der Einzelzugriffsöffnung 15 verwehrt
werden.
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Vorzugsweise
ist auch hierbei die Zuhaltung 30 ausgebildet, welche im
aktivierten Zustand eine Blockierung bzw. Verriegelung der Schieber 11 gegenüber sämtlichen
Verschiebebewegungen bewirkt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Zuhaltung 30 durch einen elektromagnetisch verstellbaren Stellteil 56 gebildet,
welcher steuerungstechnisch in bzw. außer formschlüssigen Eingriff
gegenüber
dem Schieber 11 bzw. gegenüber einem am Schieber 11 befestigen
Koppelelement 57 versetzt werden kann. In der in den 4 und 5 dargestellten
Aktivstellung durchsetzt das Stellteil 56 das Koppelelement 57,
sodass jegliche Verstellungen des Schiebers 11 entlang
dem Pfeil 26 oder entlang des Pfeils 28 unterbunden
sind. Im aktiven Zustand der Zuhaltung 30 ist diese bevorzugt
stromlos bzw. ist der Zuhaltung 30 keine externe Energie
zugeführt.
Soll die Zuhaltung 30 aufgrund einer vorgesehenen Verstellung
des jeweiligen Schiebers 11 deaktiviert werden, so wird
die Zuhaltung 30, insbesondere der Zugankermagnet mit elektrischer
Energie beaufschlagt, sodass der Stellteil 56 außer Eingriff
gegenüber
dem Koppelelement 57 am Schieber 11 gelangt und
sodann eine Verstellung des Schiebers 11 bis zur entsprechenden,
vordefinierten Anschlagposition 34 ermöglicht ist. Festzuhalten ist
in diesem Zusammenhang, dass ausgehend von der Steuervorrichtung 14 nur
jene Zuhaltung 30 selektiv deaktiviert wird, zu welcher
eine Verstellung in Öffnungsrichtung – gemäß Pfeil 26 – erforderlich
ist. Alle sonstigen Zuhaltungen 30 für die nicht zu öffnenden
Schieber 11 bleiben unverändert aktiviert, d.h. unverändert in
ihrer energielosen bzw. stromlosen Ruhestellung, wie sie in 5 veranschaulicht
wurde.
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Ferner
ist bei der Ausgestaltung gemäß 4 und 5 eine
Kontrollvorrichtung 58 ausgeführt, mit welcher ein Offen-
bzw. Geschlossenzustand der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
jedes einzelnen Schiebers 11 erfasst werden kann. Bei der
dargestellten Ausführungsform
umfasst die Kontrollvorrichtung 58 zumindest einen elektromechanischen Schalter 59,
welcher die vollständig
geschlossene Stellung der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
des jeweiligen Schiebers 11 signalisiert. Vorzugsweise
umfasst der Schalter 59 zumindest einen Kontrollkontakt 60,
welcher einen vollständig
geschlossenen und über
die Zuhaltung 30 arretierten bzw. einen teilweise geöffneten
bzw. unverriegelten Schieber 11 zu detektieren vermag.
Der Kontrollkontakt 60 kann dabei als elektrischer Schließer- oder Öffnerkontakt
ausgeführt sein,
wobei einer der Schaltzustände
der Steuervorrichtung 14 eine vollständig geschlossene, vorzugsweise über die
Zuhaltung 30 verriegelte Stellung des jeweils zugehörigen Schiebers 11 signalisiert.
Bevorzugt ist die Kontrollvorrichtung 58 zweikreisig bzw. zweikanalig
ausgeführt,
um Einfehlersicherheit zu gewährleisten.
D.h. dass bei unstimmigen Signalen der zweikreisigen Kontrollvorrichtung 58 die
Steuervorrichtung 14 einen ungültigen Betriebszustand bzw.
einen Fehler erkennt und sodann Störung signalisiert bzw. zur
Zustandskontrolle auffordert. Die Kontrollvorrichtung 58 kann
hierfür
einen weiteren, baulich eigenständigen
Schalter 59 aufweisen oder eine andere sensorische Erfassungsvorrichtung 61 gemäß einer
anderen physikalischen Bauart bzw. Wirkungsweise aufweisen. Insbesondere
kann die Erfassungsvorrichtung 61 der zweikreisigen Kontrollvorrichtung 58 durch
einen induktiven Sensor 62 gebildet sein, welcher die Relativstellung
des Schiebers 11 gegenüber
der Zugriffsöffnung 6 detektiert.
Bevorzugt ist diese Erfassungsvorrichtung 61 bzw. der Schalter 59 derart
angeordnet, dass dann, wenn der Schieber 11 in der vollständig geschlossenen
Position vorliegt, vom induktiven Sensor 62 kein detektierbares,
metallisches Element in dessen Erfassungsbereich liegt. Die Signale
der zweiten Kontrollvorrichtung 58 bzw. der Erfassungsvorrichtung 61 werden bevorzugt
von einer eigenständigen
Auswertevorrichtung 63 bzw. von einer von der Steuervorrichtung 14 unabhängigen Steuerung
ausgewertet. Für
den Fall, dass die Erfassungssignale der ersten und zweiten Kontrollvorrichtung 58 übereinstimmend
sind, ist eine Grundvoraussetzung für die Inbetriebnahme der Transportvorrichtung 16 erfüllt. Vor
allem dann, wenn die Auswertevorrichtung 63 der Steuervorrichtung 14 signalisiert,
dass über
die zweite Kontrollvorrichtung 58 eine vollständig geschlossene
Verschlusseinrichtung 7 detektiert werden konnte und unter
der Bedingung, dass von der ersten Kontrollvorrichtung 58 ein übereinstimmendes
Erfassungsergebnis bekannt wurde, kann ausgehend von der Steuervorrichtung 14 die
Antriebseinheit 17 aktiviert werden, wenn dies für den weiteren
Betriebsablauf des Aufbewahrungsautomaten 1 erforderlich
ist. Sollte hingegen von einer der beiden Kontrollvorrichtungen 58 signalisiert werden,
dass einer der Schieber 11 nicht in der vollständig geschlossenen
Position vorliegt, so wird die Transporteinrichtung 16 bzw.
die Antriebseinheit 17 keinesfalls automatisch aktiviert.
Dadurch ist sichergestellt, dass die Fachan ordnung 4 erst
dann bewegt bzw. verstellt, insbesondere in Drehbewegung versetzt
wird, wenn der Zugriff auf die Fachanordnung 4 unmöglich ist,
indem sämtliche
Schieber 11 in der vollständig geschlossenen Position
vorliegen, sodass ein Zugriff auf eine sich plötzlich in Bewegung setzende
Fachanordnung 4 sicher ausgeschlossen werden kann. Verletzungen
des Bedieners des Aufbewahrungsautomaten 1 aufgrund sich
automatisch bewegender Teile können
somit nahezu ausgeschlossen werden. Die zweikreisige Erfassung und die
bevorzugt jeweils eigenständige
Auswertung der Signale der beiden Kontrollvorrichtungen 58 zur
Erfassung bzw. Überwachung
der Schließstellung
der Schieber 11 erhöht
dabei die Sicherheit bzw. Funktionszuverlässigkeit des Aufbewahrungsautomaten 1 in
besonderem Ausmaß.
D.h. dass die Kontrollvorrichtung 58 bzw. die parallel
oder zweikreisig ausgeführte
Kontrollvorrichtung 58 nur bei vollständig geschlossener Verschlusseinrichtung 7,
insbesondere nur dann, wenn sämtliche
Schieber 11 zur Gänze
geschlossen sind und zusätzlich
die Verschlusseinrichtung 7 bzw. die Schieber 11 in
einem mechanisch verriegelten Zustand vorliegen, ein Freigabesignal abgibt,
welches der Steuervorrichtung 14 signalisiert, dass erforderlichenfalls
die Transportvorrichtung 16 für die Fachanordnung 4 aktiviert
werden kann, ohne dass für
einen Benutzer Verletzungsgefahr besteht, nachdem der Zugriffsmechanismus 5 jeglichen
Zugriff auf die Fachanordnung 4 unterbindet.
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Bevorzugt
gibt die Kontrollvorrichtung 58 bzw. die parallel ausgeführte Kontrollvorrichtung 58 bei
positivem Kontrollergebnis zusätzlich
und unabhängig
von der Steuervorrichtung 14 auch die Energiezufuhr zum
Antrieb der Transporteinrichtung 16 frei.
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Bevorzugt
wird über
die zweikanalige Kontrollvorrichtung 58 auch überprüft, ob die
Zuhaltung 30 für
eine vollständig
geschlossene Verschlusseinrichtung 7 bzw. für die Schieber 11 aktiv
ist. Die Zuhaltung 30 ist derart ausgeführt, dass bevorzugt im energielosen,
d.h. im elektrisch unbeaufschlagten Zustand eine Arretierung bzw.
Festlegung des jeweiligen Schiebers 11 vorliegt.
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Vorteilhaft
ist weiters, wenn ein Aktivzustand bzw. verriegelter Zustand der
Zuhaltungen 30 mittels einem Öffnungsversuch der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
Schieber 11 via die jeweilige Antriebsvorrichtung 13 vorgenommen
wird. Es wird dabei von der Steuervorrichtung 14 versucht,
die Verschlusseinrichtung 7 bzw. Schieber 11 mittels
der Antriebsvorrichtung 13 um wenige Millimeter zu verstellen.
Sofern die Zuhaltung 30 in Verriegelungsstellung vorliegt bzw.
aktiv ist, scheitert diese versuchte Verstellbewegung um wenige
Millimeter. Sofern die Kontrollvorrichtung 58 nach einem
derartigen, minimalen Verstellversuch weiterhin eine geschlossene
Verschlusseinrichtung 7 bzw. geschlossene Schieber 11 detektiert,
so wird von der Steuervorrichtung 14 davon ausgegangen,
dass die Zuhaltungen 30 aktiv sind und ähnliche, manuelle Verstellversuche
mechanisch unterbunden sind. Gegebenenfalls kann von der Steuervorrichtung 14 auch über ein
Rückantwortsignal
bzw. ein Schrittsignal von den Antriebsvorrichtungen 13 auf
eine aktive bzw. inaktive Zuhaltung 30 Rückschluss
gezogen werden.
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Gegebenenfalls
kann die Kontrollvorrichtung 58 auch durch zumindest eine
Lichtschrankenanordnung 64 gebildet sein, wie dies mit
strichlierten Linien veranschaulicht wurde. Eine derartige Kontrollvorrichtung 58 ist
in einfacher Art und Weise zur Überwachung
oder Erfassung der Stellung bzw. Position einer Mehrzahl von Verschlusseinrichtungen 7 bzw. Schieber 11 in
ihrem geschlossenen Zustand geeignet. Insbesondere ist dann, wenn
einer der Schieber 11 geringfügig geöffnet ist, eine Unterbrechung
des Lichtstrahls der Lichtschrankenanordnung 64 verursacht,
wodurch die Kontrollvorrichtung 58 keine Freigabe zur Aktivierung
der Transportvorrichtung 16 gibt. Insbesondere ist die
Lichtschrankenanordnung 64 im nicht vollständig geschlossenen
Zustand einer der Verschlusseinrichtungen 7 unterbrochen,
d.h. ein Lichtstrahl der Lichtschrankenanordnung 64 kann
die Übertragungsstrecke
zwischen Sender und Empfänger
nicht überwinden.
Die Lichtschrankenanordnung 64 kann dabei nach dem Reflexionsprinzip
arbeiten, wobei Sender- und Empfängereinheit
für den
Lichtstrahl unmittelbar nebeneinander angeordnet sind, oder nach
dem Schrankenprinzip ausgeführt
sein kann, bei welchem der zwischen Sende- und Empfangseinheit liegende
Abschnitt die Erfassungszone bildet.
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Wie
der 5 weiters entnehmbar ist, kann der Aufbewahrungsautomat 1 auch
eine Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 umfassen.
Diese Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 dient
zur Detektierung, ob die Fachanordnung 4 bzw. zumindest
eines der Fächer 3 in
Bewegung ist oder stillsteht. Die Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 umfasst
zumindest einen Geber bzw. Sensor 66, mit welchem eine
Bewegung bzw. ein Stillstand der Fachanordnung 4 elektrotechnisch
detektiert und ausgewertet werden kann. Dieser Sensor 66 kann
dabei im Bereich der Fachanordnung 4 platziert sein und/oder der
Transporteinrichtung 16 bzw. der Antriebseinheit 17 für die Fachanordnung 4 zugeordnet
sein, wie dies in 5 mit strichlierten Linien dargestellt
wurde. Insbesondere kann der Sensor 66 der Stillstandsüberwachungs vorrichtung 65 als
Geber für
Drehbewegungen der Antriebseinheit 17 ausgebildet sein, oder
aber auch dem Bewegungsübertragungsorgan, beispielsweise
einer Antriebskette, einem Zahnkranz oder dgl., zugeordnet sein.
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Der
zumindest eine Sensor 66 ist mit einem Eingang zumindest
einer elektronischen Auswerteschaltung verbunden. Insbesondere ist
der Sensor 66 zumindest mit der Steuervorrichtung 14 leitungsverbunden.
Alternativ oder in Kombination dazu kann der Sensor 66 der
Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 mit
einer separaten, eigenständig
arbeitenden Auswertevorrichtung 63 verbunden sein, um ein höchst mögliche Auswertesicherheit
der Sensorsignale zu erzielen. Wird von der Auswertevorrichtung 63 bzw.
Steuervorrichtung 14 via die implementierte Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 erkannt, dass
zumindest die Antriebsvorrichtung 17, bevorzugt jedoch
die Fachanordnung 4 selbst stillsteht, ist eine erste Voraussetzung
für einen Öffnungsvorgang der
Verschlusseinrichtung 7 bzw. von zumindest einem der Schieber 11 gegeben.
Wird hingegen via die Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 erkannt, dass
die Fachanordnung 4 in Bewegung ist, so wird die Verschlusseinrichtung 7 grundsätzlich nicht
geöffnet
bzw. kann die Verschlusseinrichtung 7 bzw. ein Schieber 11 auch
händisch
nicht geöffnet
werden. Die Auswertung der Sensorsignale erfolgt bevorzugt unabhängig von
der Steuervorrichtung 14 für die Antriebseinheit 17 und
ist die Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 bevorzugt
zweikreisig bzw. einfehlersicher ausgeführt. D.h. dass die Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 bevorzugt
unabhängig
und eigenständig
zur lokalen, eigentlichen Steuervorrichtung 14 des Aufbewahrungsautomaten 1 bzw.
eigenständig
zur Steuerung für
die Transportvorrichtung 16 ausgebildet ist.
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Vorzugsweise
ist auch die Kontrollvorrichtung 58 zur Überwachung
bzw. Ermittlung des geschlossenen Zustandes der Verschlusseinrichtung 7 unabhängig bzw.
eigenständig
zur eigentlichen Steuervorrichtung 14 des Aufbewahrungsautomaten 1 ausgebildet.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung kann eine Überbrückungsvorrichtung 67 zur
funktionellen Überbrückung bzw.
vorübergehenden
Inaktivschaltung der Kontrollvorrichtung 58 ausgebildet sein.
Insbesondere kann bei bewusster bzw. benutzeraktiver Aktivierung
der Überbrückungsvorrichtung 67 auch
bei geöffneter
bzw. teilweiser geöffneter
Verschlusseinrichtung 7 eine Bewegung der Fachanordnung 4 stattfinden.
Eine Aktivierung der Überbrückungsvorrichtung 67 ist
dabei nur durch autorisierte und entsprechend gefahrenunterwiesene Personen, wie
z.B. gewerbsmäßige Zusteller
oder Servicetechniker, möglich.
Die Überbrückungsvorrichtung 67 umfasst
vorzugsweise einen Zustimmtaster 68, welcher von einem
Bediener des Aufbewahrungsautomaten 1 dann aktiv zu betätigen und
in der Betätigungsstellung
zu halten ist, wenn die Kontrollvorrichtung 58 vorübergehend
deaktiviert werden soll. Die Überbrückungsvorrichtung 67 bzw.
der Zustimmtaster 68 weist dabei Tastschaltfunktion auf,
d.h. die Überbrückung der
Funktionalität
der Kontrollvorrichtung 58 ist nur so lange aktiv, solange
der Zustimmtaster 68 in vorbestimmter Art und Weise durch
den Bediener des Aufbewahrungsautomaten 1 betätigt ist.
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Vorzugsweise
ist der Zustimmtaster 68 als zweistufiger, gegebenenfalls
auch als dreistufiger Taster ausgeführt. In einer vordefinierten
Betätigungsstellung
wird dabei der Steuervorrichtung 14 die Zustimmung zur
Inbetriebnahme bzw. zum Betreiben der Transportvorrichtung 16 bzw.
zum Verstellen der Fachanordnung 4 signalisiert, obwohl
die Verschlusseinrichtung 7 bzw. zumindest einer der Schieber 11 geöffnet bzw.
teilweise geöffnet
ist. In der unbetätigten
Stellung des Zustimmtasters 68 und auch in einer gegebenenfalls
vorhandenen, dritten Schaltstufe des Zustimmtaster 68 ist
keine Zustimmung für
eine Bewegung der Fachanordnung 4 bei geöffneter
Verschlusseinrichtung 7 gegeben und ist sodann eine Bewegung
der Fachanordnung 4 mit hoher Sicherheit ausgeschlossen
bzw. vermieden. Die gegebenenfalls vorhandene, dritte Schaltstufe
des Zustimmtasters 68 entspricht einer so genannten Panikstellung
des Zustimmtasters 68, bei welcher die Transportvorrichtung 16 bzw.
die Fachanordnung 4 in den Stillstand gebracht, gegebenenfalls
durch Aktivierung einer Brems- oder Blockiervorrichtung unmittelbar
in den Stillstand überführt wird.
Die Panikstellung wird insbesondere beim Durchdrücken des Zustimmtasters 68 in
die dritte Schaltstufe eingenommen. Die zweite bzw. dritte Schaltstufe
wird dabei durch impuls- bzw. panikartige Druckerhöhung auf den
Zustimmtaster 68 eingeleitet.
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Die Überbrückungsvorrichtung 67 kann
aber auch durch zwei zueinander beabstandetete Taster gebildet sein,
wie dies in 5 in strichlierten Linien veranschaulicht
wurde. Insbesondere ist die Platzierung dieser Taster derart getroffen,
dass zur gleichzeitigen Betätigung
der Taster beide Hände
des Benutzers erforderlich sind und ein Hineingreifen in den Gefahrenbereich
bzw. ein Eintreten sonstiger Gliedmaßen in den Gefahrenbereich
bzw. in die offene Zugriffsöffnung 6 ausgeschlossen
werden kann.
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Bevorzugt
wird die Transportvorrichtung 16 bei aktivierter Überbrückungsvorrichtung 67 mit
verminderter Geschwindigkeit betrieben, sodass Verletzungsgefahren
eines Bedieners, infolge der sich bewegenden Fachanordnung 4 und
der zumindest teilweise oder gänzlich
offenen Verschlusseinrichtung 7, weniger wahrscheinlich
sind bzw. dem Bediener sowie den beteiligten Antrieben im Gefahrenfall
eine etwas längere
Reaktionszeit zugestanden werden kann. Eine Aktivierung der Überbrückungsvorrichtung 67 ist
bevorzugt nur besonders geschultem, gefahrenunterwiesenen Bedienpersonal,
insbesondere einem Zusteller bzw. Massenzusteller von Gegenständen möglich bzw.
erlaubt. Der Vorteil dieser Überbrückungsvorrichtung 67 liegt
unter anderem darin, dass eine Mehrzahl von Gegenständen in
die diversen Fächer 3 in
einfacher Art und Weise und vergleichsweise rasch eingelagert werden
kann, da ein fortlaufendes Öffnen
und Schließen
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der jeweiligen Schieber 11 zum
Einlagern von Gegenständen
erübrigt
wird.
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In
den 6 bis 10 sind weitere, mögliche Ausführungsformen
für die
variable, steuerbare Öffnungsbegrenzung 29 und
für den
Bewegungsantrieb der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 gezeigt.
Die vorhergehenden Beschreibungen sind dabei sinngemäß auf gleiche
Teile mit gleichen Bezugszeichen übertragbar.
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Die
kraft- bzw. drehmomentbegrenzte Antriebsvorrichtung 13 für die Verschlusseinrichtung 7 umfasst
hierbei ein bandförmiges,
flexibles, jedoch weitgehend stauch- und zugfestes Bewegungsübertragungsmittel 69 zwischen
der Antriebsvorrichtung 13 und der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
dem dazugehörigen
Schieber 11. Das Bewegungsübertragungsmittel 69,
z.B. in Art eines endlichen Keil- bzw. Zahnriemens, ist an seinen
beiden Enden 70, 71 mit dem Schieber 11 bewegungsverbunden
bzw. daran befestigt. Der dazwischen liegende Abschnitt des bandartigen
Bewegungsübertragungsmittels 69 ist um
eine Antriebsscheibe 72 geführt, wobei via zumindest eine
Umlenkscheibe 73 für
das bandartige Bewegungsübertragungsmittel 69 ein
ausreichender Umschlingungswinkel an der Antriebsscheibe 72 sichergestellt
wird. Bei aktiver Drehbewegung der Antriebsscheibe 72 ergibt
sich sodann eine lineare Verstellbewegung des Schiebers 11.
Bei der bevorzugten Ausführungsform
einer in der Drehrichtung gesteuert umkehrbaren Antriebsvorrichtung 13 sind
somit automatisierte Öffnungsbewegungen – gemäß Pfeil 26 – und Schließbewegungen – gemäß Pfeil 28 – möglich.
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Vorzugsweise
ist auch eine gesteuert aktivier- und deaktivierbare Zuhaltung 30 vorgesehen, welche
in der Aktivstellung und bei vollständig geschlossenem Schieber 11 eine Öffnung desselben zuverlässig und
mit hoher Stabilität
unterbindet.
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Die Öffnungsbegrenzung 29 zur
automatisierten Begrenzung bzw. Einstellung unterschiedlicher, maximal
zulässiger Öffnungsstellungen
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. Schieber 11 in
Abhängigkeit
der Größe des bestimmungsgemäßen Faches 3A, 3B oder 3C umfasst
hierbei mehrere, insbesondere zwei gesteuert aktivier- bzw. deaktivierbare Anschlagvorrichtungen 31 zur
Schaffung unterschiedlicher Anschlagpositionen 34 bzw. Öffnungsweiten 12B, 12C.
Die elektrisch steuerbaren Anschlagvorrichtungen 31 können dabei
in einfacher Art und Weise durch so genannte Zugankermagnete gebildet
sein, deren Anschlagelemente 36 gesteuert in und außer Eingriff
gegenüber
einem nut- bzw. schlitzartigen Begrenzungsorgan 74, 75 versetzt
werden können.
Insbesondere sind zur Umsetzung von zwei möglichen, unterschiedlichen
Anschlagpositionen 34 zwei längsschlitzartige bzw. langlochartige
Begrenzungsorgane 74, 75 unterschiedlicher Länge ausgebildet.
Ist dabei die erste Anschlagvorrichtung 31 aktiv, d.h.
deren Anschlagelement 36 ist innerhalb des Begrenzungsorgans 74 eingesetzt,
so ist eine Verschiebung des Schiebers 11 bzw. eine Öffnung desselben
maximal um eine Distanz C möglich,
sodass ein Fach 3 mit der Größe C zugreifbar ist. Wird hingegen
die erste Anschlagvorrichtung 31 deaktiviert, indem diese
bevorzugt mit elektrischer Energie beaufschlagt wird, so kommt die
weitere, unverändert
aktive Anschlagvorrichtung 31 zur Geltung, sodass der Schieber 11 maximal
entsprechend der Distanz B verschoben bzw. geöffnet werden kann und ein Fach 3 in
der Größe B zugreifbar
wird bzw. auf ein Fach 3 mit der Größe B zugegriffen werden kann.
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Sind
hingegen beide Anschlagvorrichtungen 31 inaktiv, indem
deren Anschlagelemente 36 aus den längsschlitzartigen Begrenzungsorganen 74, 75 herausgefahren
werden, so kann der Schieber 11 in etwa entsprechend der
Distanz A bewegt werden und ist somit die maximal vorgesehene Öffnungsweite 12 erzielbar,
sodass ein Fach 3 entsprechend der Größe A, also das größte bzw.
breiteste Fach 3 zugreifbar wird, wenn ein solches ausgehend
von der Steuervorrichtung 14 – siehe z.B. 5 – via die
Transporteinrichtung 16 hinter der Zugriffsöffnung 6 positioniert
wurde. Die Positionierung unterschiedlich größer Fächer 3 bzw. der bestimmungsgemäßen Fächer 3,
d.h. jener Fächer 3 welche
für einen
Zugriff steuerungstechnisch bestimmt wurden bzw. aus einer Mehrzahl
von Fächern 3 der
Fachanordnung 4 ausgewählt
wurden, erfolgt also via die steuerbare Transportvorrichtung 16.
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Bevorzugt
sind die Anschlagvorrichtungen 31 im energie- bzw. stromlosen
Zustand aktiv, d.h. dass deren Anschlagelemente 36 derart
positioniert sind, dass diese mit der jeweils zugeordneten Anschlagposition 34 in
aktive Wechselwirkung treten können.
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Die
mechanische kraft- bzw. drehmomentbegrenzende Einrichtung 27 ist
hierbei durch einen Friktionsantrieb umgesetzt, d.h. die Kraftbegrenzung
erfolgt durch einen definierten Reibschluss zwischen der Antriebsscheibe 72 und
dem bandförmigen
Bewegungsübertragungsmittel 69.
Alternativ oder in Kombination dazu kann aber auch die maximale Leistung
der Antriebsvorrichtung 13, insbesondere des Antriebsmotors
derart dimensioniert sein, dass die auf die Schieber 11 aufbringbare
Antriebskraft bzw. Antriebsleistung unterhalb eines verletzungskritischen
bzw. gefährlichen
Grenzwertes liegt. Bevorzugt sind möglichst verschleißfreie bzw.
langfristig wartungsfreie Drehmomentbegrenzungen bzw. Rutschkupplungen
ausgebildet.
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In 7 ist
eine andere Ausführungsform
einer Öffnungsbegrenzung 29 veranschaulicht.
Hierbei ist eine gesteuert bzw. variabel positionierbare Anschlagvorrichtung 31 ausgebildet,
dessen bolzenförmiges
Anschlagelement 36 gesteuert in unterschiedliche Positionen
verstellbar ist. An den jeweils eingenommenen Verstellpositionen
ist das Anschlagelement 36 starr festgelegt bzw. unverschieblich
positioniert. Diesem Anschlagelement 36 ist ebenso zumindest
ein Begrenzungsorgan 74 zugeordnet. Insbesondere ist das
Begrenzungsorgan 74 mit dem Schieber 11 bewegungsgekoppelt
bzw. daran befestigt und bezugnehmend auf die Bewegungsrichtung des
Schiebers 11 – gemäß Pfeil 26 oder
gemäß Pfeil 28 – keilförmig bzw.
schräg
ausgeführt.
Eine Schrägfläche 76 des
keilförmigen
Begrenzungsorgans 74 ist dabei dem gesteuert positionierbaren
bzw. positionsvariablen Anschlagelement 36 zugewandt. Die
Zuordnung zwischen dem Begrenzungsorgan 74 und der gesteuert
verstellbaren Anschlagvorrichtung 31 ist derart, dass sich
beim Öffnen
des Schiebers 11 – gemäß Pfeil 26 – ein lichter
Abstand zwischen der Schrägfläche 76 und
dem Anschlagelement 36 verringert, bis schließlich die
Schrägfläche 76 am
Anschlagelement 36 anliegt und eine weitere Schieberbewegung
in Öffnungsrichtung – gemäß Pfeil 26 – anschlagbegrenzt
unterbunden wird. Die Einnahme der verschiedenen Stellpositionen
A, B, C, welche sodann den einzelnen Öffnungsweiten 12A, 12B, 12C entsprechen,
sind der 7 eindeutig entnehmbar.
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Gegebenenfalls
kann die Anschlagvorrichtung 31 auch die Funktion der vorhergehend
be schriebenen Zuhaltung 30 übernehmen. Hierbei verhindert
das Anschlagelement 36 ein Öffnen des Schiebers 11 ausgehend
von der in 7 dargestellten, vollständig geschlossenen
Stellung. Wie weiters dargestellt ist, kann das Anschlagelement 36 dieser Anschlagvorrichtung 31 auch
zur Begrenzung der maximalen Öffnungsweite 12A eingesetzt
werden, d.h. dass ein weiterer Anschlag bzw. eine Anschlagvorrichtung 31 vorgesehen
ist, welcher bzw. die die Verstellbewegung des Schiebers 11 an
seiner maximalen Öffnungsstellung
beendet bzw. begrenzt.
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Gemäß der Ausführungsform
in 8 umfasst die Anschlagvorrichtung 31 als
variabel positionierbares Anschlagelement 36 eine so genannte
Kurvenscheibe bzw. Exzenterscheibe 77. Diese Exzenterscheibe 77 ist
um eine Drehachse 78 beweglich gelagert und weist, bezugnehmend
auf diese Drehachse 78, bereichsweise ansteigenden bzw.
veränderlichen
Radius auf. Je nach Drehwinkelstellung dieser Exzenterscheibe 77 kann
somit ein lichter Abstand zwischen einer Schrägfläche 76 eines abgeschrägten Begrenzungsorgans 74 und
der Exzenterscheibe 77 verändert werden. Dadurch kann
wiederum der maximal verfügbare Öffnungsweg
des oder der Schieber 11 begrenzt werden, wie dies aus 8 eindeutig
ersichtlich ist. Bei entsprechend dimensionierter Kurvensteigung
bzw. adäquaten
Steigungsverhältnissen
zwischen den Steuerkurven der Exzenterscheibe 77 und dem
Begrenzungsorgan 74 kann die Sperrwirkung selbstverstärkend bzw.
selbsthemmend wirken. Gegebenenfalls kann die Sperre von Verstellungen
zwischen Begrenzungsorgan 74 und Exzenterscheibe 77 mittels
einer Verzahnung an der Schrägfläche 76 und/oder
der Exzenterscheibe 77 zusätzlich verstärkt werden,
sodass zu unterbindende Verstellbewegungen gesichert gesperrt werden.
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Auch
hierbei kann die Funktion der Zuhaltung 30 gegebenenfalls
von der Anschlagvorrichtung 31 bzw. der Exzenterscheibe 77 übernommen
werden. Vorzugsweise ist jedoch eine eigenständige Zuhaltung 30 vorgesehen,
welche eine hochsichere Arretierung bzw. einbruchsichere Festlegung
der Schieber 11 in der vollständig geschlossenen Stellung
sicherstellt.
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In 9 ist
eine weitere mögliche
Ausführungsform
einer Öffnungsbegrenzung 29 zur
gesteuert variierbaren Begrenzung der maximalen Öffnungsweite 12A, 12B, 12C einer
Verschlusseinrichtung 7 bzw. eines linearbeweglichen Schiebers 11 veranschaulicht.
Die Anschlagvorrichtung 31 dieser Öffnungsbegrenzung 29 umfasst
hierbei eine gesteuert positionierbare Gewindespindelanordnung 79. Die
jeweils erforderlichen Anschlagpositionen 34 zur Begrenzung
der Öffnungsweiten 12A, 12B, 12C werden
hierbei durch unterschiedliche Stellpositionen der Gewindespindelanordnung 79 bewerkstelligt. Insbesondere
ist eine Gewindespindel 80 relativ zu einer feststehend
montierten Spindellagerung 81 automatisiert verstellbar.
Zur Relativverstellung der Gewindespindel 80 gegenüber der
Spindellagerung 81 ist ein steuerbarer, elektromotorischer
Antrieb 82 vorgesehen. Via die Anzahl der Umdrehungen der
Gewindespindel 80 bzw. des Antriebes 82 relativ
zur Spindellagerung 81 kann deren Stellposition in Abhängigkeit
von der erforderlichen bzw. maximal zulässigen Öffnungsweite 12A, 12B, 12C gesteuert
variiert bzw. verändert
werden. Ein Stirnende 83 der Gewindespindel 80 bzw.
eines endseitigen Aufsatzteils kann sodann in Wechselwirkung mit
einer Anschlagfläche
84 am Schieber 11 treten, um die diversen Anschlagpositionen 34 festzulegen.
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Die
Antriebsvorrichtung 13 zur Relativverstellung der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
des Schieber 11 relativ zur gehäuseseitigen bzw. gehäusefesten
Zugriffsöffnung 6 ist
hierbei durch eine Kolben-Zylinderanordnung 85 gebildet.
Die erzielbare Stellkraft bzw. Leistung dieser Kolben-Zylinderanordnung 85 wird
dabei maßgeblich
durch den Arbeits- bzw. Betriebsdruck des zugeführten flüssigen oder gasförmigen Antriebsmediums,
beispielsweise Öl oder
Luft, beeinflusst. Dieser Kolben-Zylinderanordnung 85 ist
eine nicht näher
dargestellte Pumpvorrichtung bzw. Druckspeichervorrichtung zur Aufbringung
des begrenzten Arbeitsdruckes zugeordnet. Zur Begrenzung des Arbeitsdruckes
bzw. der Antriebskraft der Kolben-Zylinderanordnung 85 können aber
auch Überdruckventile
bzw. Drosseln vorgesehen sein, um die kraft- bzw. drehmomentbegrenzende
Einrichtung 27 zu schaffen. Auch diese Antriebsvorrichtung 13,
insbesondere die Leistung bzw. Antriebskraft der Kolben-Zylinderanordnung 85 ist
also derart derart gewählt,
dass schwerwiegende Verletzungen eines Benutzers aufgrund von Verschiebebewegungen
des Schiebers 11 bzw. aufgrund sonstiger Verstellbewegungen
einer Verschlusseinrichtung 7 nahezu ausgeschlossen werden
können.
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Weiters
ist aus 9 ersichtlich, dass die Schieber 11 mittels
einer geradlinigen bzw. bogenförmig
gekrümmten
Führungsschiene 42,
welcher der Ober- und/oder Unterkante der einzelnen Schieber 11 zugeordnet
ist, robust und verschleißfrei
geführt werden
können.
Diese Führungsschienen 42 decken sich
bevorzugt mit den Fachböden
bzw. den einzelnen Fachebenen, sodass hinsichtlich der Zugreifbarkeit
auf die Fächer 3 bei
geöffnetem
Schieber 11 nahezu keine Einschränkungen bestehen. Eine ausreichend
stabile Lagerung der Schieber 11 ist aber auch dann möglich, wenn
die Führungsschienen 42 nicht in
den Bereich der Zugriffsöffnung 6 reichen
und nur im Inneren des Automatengehäuses 2 verlaufen,
sodass sie für
einen allgemeinen Automatenbediener unzugreifbar sind.
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10 zeigt
weitere Ausführungsformen
einer Öffnungsbegrenzung 29 und
einer kraftbegrenzten Antriebsvorrichtung 13 für die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
den zumindest einen Schieber 11 des Aufbewahrungsautomaten 1.
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Die Öffnungsbegrenzung 29 ist
hierbei durch eine so genannte Wandermutteranordnung 86 gebildet.
Diese Wandermutteranordnung 86 umfasst eine Gewindespindel 87,
welche von einem steuerbaren Antrieb 88 um deren Längsachse
in Drehbewegung versetzbar ist. Auf dieser bezüglich ihrer Drehrichtung und
der Anzahl der Umdrehungen steuerbaren Gewindespindel 87 ist
zumindest eine Gewindemutter 89 gelagert bzw. aufgeschraubt.
Bei Drehung der Gewindespindel 87 mittels dem Antrieb 88 nimmt
die Gewindemutter 89 unterschiedliche Relativstellungen
gegenüber
der Längsrichtung
der Gewindespindel 87 bzw. gegenüber dem Antrieb 88 ein.
Die Gewindemutter 89 bzw. ein daran befestigtes Element stellt
dabei das variabel positionierbare Anschlagelement 36 für eine Anschlagfläche 84 am
Schieber 11 bzw. an der Verschlusseinrichtung 7 dar.
Wie schematisch dargestellt, kann der Gewindemutter 89 auch
eine Gleitführungsvorrichtung 90 zugeordnet sein,
um Rotationen der Gewindemutter 89 zu unterbinden und Längsverstellungen
derselben entlang der Gewindespindel 87 sicherzustellen.
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Durch
entsprechende Wahl der Gewindesteigung, insbesondere durch Ausbildung
relativ flacher Gewindesteigungen, kann die Wandermutteranordnung 86 selbsthemmend
wirken bzw. ausgeführt sein,
d.h. dass diese auch bei hohen auftretenden Kräften parallel zur Längsachse
der Gewindespindel 87 positionsstabil bzw. verdrehsicher
bleibt.
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Die
Antriebskraft der Antriebsvorrichtung 13 ist hierbei mittels
einer mechanischen, kraft- bzw. drehmomentbegrenzenden
Einrichtung 27 limitiert, die einen Friktionsantrieb 91,
beispielsweise einen Treibradantrieb bzw. reibschlüssig wirkenden
Riemenantrieb umfasst. Dadurch ist sichergestellt, dass nur eine
begrenzte bzw. definierte Kraft für die Bewegung des automatisiert
verstellbaren Schiebers 11 bereitgestellt wird, wobei diese
Kraft derart dimensioniert ist, dass ernsthafte Verletzungen eines
Benutzers ausgeschlossen werden können. Die kraft- bzw. drehmomentbegrenzende
Einrichtung 27 kann auch gemäß beliebigen, aus dem Stand
der Technik bekannten, elektrischen bzw. mechanischen Drosselungsvorrichtungen
bzw. Begrenzungsvorrichtungen aufgebaut sein. Insbesondere kann
auch eine Fliehkraftkupplung für
die Bewegungskopplung zwischen Antriebsvorrichtung 13 und
Verschlusseinrichtung 7 ausgebildet sein, welche im Stillstand
bzw. bei niedriger Drehzahl der Antriebsvorrichtung 13 eine
gänzliche
Entkopplung bzw. eine geringe Kraft- bzw. Drehmomentübertragung
sicherstellt. Ein weiterer Vorteil dieser mechanisch nicht starren
Bewegungskopplung über
eine Fliehkraftkupplung ist der sanfte, schonende Anlauf der Verstellbewegungen
der Verschlusseinrichtungen 7.
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Ebenso
ist es möglich,
die kraft- bzw. drehmomentbegrenzende Einrichtung 27 durch
eine bei Erreichung eines Grenzwertes die Antriebsverbindung unterbrechende
Kupplung zu bilden. Eine derartige Überlastkupplung kann beispielsweise
federvorgespannte Mitnehmerzapfen bzw. Kupplungszapfen aufweisen
bzw. nach dem Reibschlussprinzip zwischen einem treibenden und einem
angetriebenen Funktionselement aufgebaut sein.
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Als
Rutschkupplung bzw. Drehmomentbegrenzungsvorrichtung können auch
federvorgespannte Kugeln bzw. Kugelabschnitte ausgeführt sein,
welche eine drehmomentbegrenzte Verbindung zwischen zwei kraftschlüssig zu
kuppelnden Bewegungsübertragungsteilen
im Antriebsstrang zwischen der automatisiert gesteuerten Antriebsvorrichtung 13 und
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. zumindest einem der Schieber 11 bilden.
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Gegebenfalls
kann auch eine Kupplungsvorrichtung implementiert sein, welche beim
Auftreten von Überlast,
z.B. aufgrund einer Blockade der Verstellbewegung der Verschlusseinrichtung 7 durch Gegenstände bzw.
Gliedmaßen
des Benutzers, die Antriebsverbindung gänzlich unterbricht. Eine wegen Überlast
vorläufig
gelöste
Kupplungsverbindung kann z.B. durch manuelles Aufschieben bis zur
bzw. nahe zur Anschlagbegrenzung und/oder durch manuelle Verschiebung
in Schließrichtung – Pfeil 28 – bewusst
und in einfacher Art und Weise wieder hergestellt bzw. aufgebaut
werden. Insbesondere ist eine derartige Überlastkupplung reversibel
ausgebildet, sodass im Auslösefall
eine einfache Wiederherstellung der Kupplungsverbindung, vorzugsweise durch
einen allgemeinen, nicht geschulten Automatenbediener vorgenommen
werden kann.
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In 11 ist
eine weitere Ausführungsform einer Öffnungsbegrenzung 29,
einer Antriebs vorrichtung 13 sowie einer Transporteinrichtung 16 für einen Aufbewahrungsautomaten 1 veranschaulicht.
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Die Öffnungsbegrenzung 29 für die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
zumindest einen der Schieber 11 wird hierbei durch zumindest
eine gesteuert aktivier- und deaktivierbare Anschlagvorrichtung 31 gebildet,
welche direkt auf bzw. an der relativverstellbaren Verschlusseinrichtung 7 bzw.
jeweils an vorhandenen Schiebern 11 angeordnet ist. Teile bzw.
Teilabschnitte der zumindest einen Anschlagvorrichtung 31 sind
dabei im Korpus der Verschlusseinrichtung 7 bzw. des Schiebers 11 integriert.
Das zumindest eine Anschlagelement 36 der Anschlagvorrichtung 31 ist
gegenüber
der Innenseite der Verschlusseinrichtung 7 bzw. des Schiebers 11 gesteuert
verstellbar. Insbesondere ist das Anschlagelement 36 gegenüber der
Innenseite und/oder einer Stirnseite der Verschlusseinrichtung 7 aus-
bzw. einfahrbar oder aus- bzw. einschwenkbar.
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Das
zumindest eine Anschlagelement 31 steht hierfür mit der
Steuervorrichtung 14 in Wirkverbindung, insbesondere in
Leitungsverbindung. Im Übergangsbereich
zwischen der Lagerungsvorrichtung 32 bzw. der Führungsvorrichtung 33 und
der Verschlusseinrichtung 7 kann zur Energie- bzw. Signalübertragung
zur steuerbaren Anschlagvorrichtung 31 zumindest eine Schleifkontaktanordnung 92 ausgebildet
sein. Via diese Schleifkontaktanordnung 92 können Antriebsenergie
und/oder Steuersignale zwischen der Steuervorrichtung 14 und
der zumindest einen Anschlagvorrichtung 31 übertragen
werden. Diese Übertragung
kann dabei auch dann erfolgen, wenn die Verschlusseinrichtung 7 bzw.
Schieber 11 in Relativbewegung gegenüber der gehäusefesten Zugriffsöffnung 6 sind.
Anstelle einer solchen Schleifkontaktanordnung 92 ist es
auch möglich,
berührungslose,
insbesondere induktive Signal- bzw. Energieübertragungsvorrichtungen zwischen
der Anschlagvorrichtung 31 und einer ortsfesten, zugeordneten
Sende- und/oder Empfangseinheit für elektrische Energie und/oder
Signale auszubilden. Ebenso ist es denkbar, eine Schleppkabelanordnung
für die Energie-
bzw. Signalübertragung
zwischen den schieberseitigen Anschlagvorrichtungen 31 und
der diese steuernden bzw. beaufschlagenden Steuervorrichtung 14 vorzusehen.
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Die
zumindest eine Anschlagvorrichtung 31 steht hierbei in
Wechselwirkung mit der Fachanordnung 4. Insbesondere ist
die Anschlagvorrichtung 31 für die Schieberwegbegrenzung
bzw. die Begrenzung der Öffnungsweite
in Bezug auf die erforderliche Zugriffsdimension des freizugebenden
Faches 3 gesteuert in und außer Eingriff bzw. Anschlagwirkung gegenüber einem
mechanischen Bauelement der Fachanordnung 4 versetzbar.
Als mechanisches Anschlagteil der Fachanordnung 4 kann
dabei eine Fachtrennwand 93 und/oder ein Fachboden 94 der Fachanordnung 4 fungieren.
Insbesondere können Anschlagflächen 84 an
der Fachanordnung 4 durch Ausnehmungen 95 im Fachboden 94 und/oder
durch in strichlierten Linien dargestellte Vorsprünge 96 am Fachboden 94 oder
an zumindest einer Fachtrennwand 93 und/oder durch die
Fachtrennwand 93 selbst gebildet sein. Die Fachanordnung 4 ist über die
Transporteinrichtung 16 selbst und/oder via eine eigenständige bzw.
zusätzliche
Brems- und/oder
Arretiervorrichtung 97 an der jeweiligen Stillstandsposition
bzw. an der jeweiligen Relativposition gegenüber dem Automatengehäuse 2 bzw.
der Zugriffsöffnung 6 starr
bzw. unverschieblich festlegbar. Durch eine mechanische, anschlagbegrenzte
Wechselwirkung zwischen der Fachanordnung 4 und zumindest
einer schieberseitigen Anschlagvorrichtung 31 wird somit die
jeweils benötigte,
legitimierte Öffnungsweite
bzw. Zugriffsdimension gesteuert beschränkt bzw. reguliert. Dies erfolgt
dadurch, dass die Anschlagelemente 36 via die Steuervorrichtung 14 an
den jeweiligen Relativpositionen gegenüber der Fachanordnung 4 gezielt
aktiviert bzw. deaktiviert werden. D.h. es wird die maximal zulässige Öffnungsweite
limitiert, indem die Anschlagvorrichtung 31 zum jeweiligen
Zeitpunkt bzw. an der jeweiligen Relativposition gegenüber der Fachanordnung 4 über die
Steuervorrichtung 14 aktiviert wird, sodass ein weiteres
Aufschieben bzw. Öffnen
des Schiebers 11 an den jeweiligen Anschlagpositionen 34,
welche den diversen Fachgrößen entsprechen,
unterbunden ist.
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Einerseits
kann die Transporteinrichtung 16, insbesondere die Antriebseinheit 17,
eine integrierte Brems- und/oder Arretiervorrichtung 97,
beispielsweise eine Läuferbremse
bzw. Kegelläuferbremse umfassen,
um die Fachanordnung 4 im Stillstand sicher und mit hoher
Haltekraft festzulegen. Die Brems- und/oder Arretiervorrichtung 97 ist
dabei in Art einer Konusbremse an einem in axialer Richtung federbelasteten
Läufer
von Elektromotoren, vorzugsweise an der Antriebseinheit 17,
ausgeführt,
wie dies schematisch angedeutet wurde. Die Brems- und/oder Arretiervorrichtung 97 kann
aber auch der Fachanordnung 4 selbst bzw. deren mechanischen Bauelemente
zugeordnet und z.B. durch eine steuerbare Bolzen- bzw. Klinkenverriegelung
gebildet sein, wie dies in 11 weiters
schematisch dargestellt wurde. Diese Brems- und/oder Arretiervorrichtung 97 für die Fachanordnung 4 ist
bevorzugt elektrisch steuerbar, insbesondere ohne externer Energiezufuhr
aktiv und durch gesteuerte Energiebeaufschlagung deaktivierbar.
Die Brems- und/oder Arretiervorrichtung 97 dient zur ra schen
Beendigung und/oder zuverlässigen
Blockierung von Bewegungen.
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Alternativ
kann die von der Steuervorrichtung 14 ansteuerbare Transporteinrichtung 16 auch ein
selbsthemmendes Getriebe, beispielsweise ein so genanntes Schneckengetriebe,
umfassen. Ebenso kann eine Bremsvorrichtung auf den Außenumfang
der Fachanordnung 4, insbesondere auf eine Mantelumfangsfläche bzw.
Bremsfläche
am Rundmagazin 19 einwirken. Anstelle einer Kettenverbindung
bzw. eines Kettentriebes zwischen der Transporteinrichtung 16 und
der gegenüber
dem Automatengehäuse 2 zu
bewegenden Fachanordnung 4 kann auch eine Zahnradkopplung
bzw. ein Zahnradgetriebe ausgebildet sein, wie dies in 11 ersichtlich
ist. Insbesondere kann im Umfangsbereich des Rundmagazins 19 ein
Zahnkranz ausgebildet sein, welcher mit einem Ritzel 98 der
automatisiert gesteuerten Transportvorrichtung 16 bewegungsgekoppelt ist.
Vorteilhaft ist es, wenn die Antriebseinheit 17 der Transporteinrichtung 16 durch
einen Motor mit integrierter Bremse, beispielsweise durch einen
vorhergehend beschriebenen Kegelläufer-Motor, insbesondere einen
Kegelläufer-Asynchronmotor,
gebildet ist.
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Wie
der 11 weiters zu entnehmen ist, kann die Antriebsvorrichtung 13 für die Verschlusseinrichtung 7 auch
direkt an der Verschlusseinrichtung 7 bzw. direkt auf jedem
der Schieber 11 angeordnet bzw. befestigt sein. Insbesondere
ist eine derartige Antriebsvorrichtung 13 bevorzugt in
einem der Stirnendbereiche bzw. Schmalseiten des Schiebers 11 montiert,
wobei der Abtrieb der Antriebsvorrichtung 13 mit einem
gehäuseseitigen,
ortsfesten Element zusammenwirkt. Sofern die Antriebsvorrichtung 13,
wie schematisch dargestellt, ein Antriebsritzel aufweist, so ist
das gehäuseseitige
bzw. im Bereich der Führungsvorrichtung 33 befestigte
Element durch eine Zahnleiste 99 gebildet. Anstelle einer formschlüssigen Antriebsverbindung
kann jedoch – wie
vorhergehend erläutert – auch eine
reibschlüssige
Verbindung zwischen der Antriebsvorrichtung 13 und einem
zugeordneten bzw. wirkungsgekoppelten Element ausgebildet sein.
Bei Aktivierung der Antriebsvorrichtung 13 über die
Steuervorrichtung 14 bewegt sich sodann die Antriebsvorrichtung 13,
insbesondere der Antriebsmotor, gleichzeitig mit dem Schieber 11 gemäß den Pfeilen 26 bzw. 28.
Insbesondere bewegt sich die Antriebsvorrichtung 13 gemeinsam
mit dem Schieber 11 entlang des durch die Führungsvorrichtung 33 vordefinierten
Verstellbereiches zumindest unidirektional, bevorzugt bidirektional
in automatisiert gesteuerter Art und Weise.
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Zur Übertragung
von elektrischer Energie und/oder Signalen zwischen der Steuervorrichtung 14 und
der Antriebsvorrichtung 13 kann zumindest abschnittsweise
eine Schleppkabelanordnung 100 ausgebildet sein. Um Antriebsenergie
und/oder Steuerbefehle zwischen der Steuervorrichtung 14 und
der positionsvariierenden Antriebsvorrichtung 13 zu übertragen,
kann aber auch, wie vorhergehend beschrieben, eine weitere Schleifkontaktanordnung vorgesehen
sein.
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Der
veranschaulichte Aufbewahrungsautomat 1 weist auch die
Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 für die Fachanordnung 4,
insbesondere für
das karussellartige Rundmagazin 19 auf. Die Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 ist
dabei unabhängig
und eigenständig
zur lokalen, primären
Steuervorrichtung 14 des Aufbewahrungsautomaten 1 ausgebildet
und kann eine Entriegelung und/oder Öffnung der Verschlusseinrichtungen 7 unabhängig von
Steuerbefehlen oder Auswertungsergebnissen der Steuervorrichtung 14 unterbinden.
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Ferner
weist der dargestellte Aufbewahrungsautomat 1 die Kontrollvorrichtung 58 für den Geschlossen-Zustand
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 auf.
Diese ist unabhängig
und zusätzlich
zur eigentlichen Steuervorrichtung 14 des Aufbewahrungsautomaten 1 ausgebildet
und kann eine Bewegung der Transporteinrichtung 16 unabhängig von
Steuerbefehlen oder Auswertungsergebnissen der Steuervorrichtung 14 unterbinden.
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Die
entweder eigenständig
ausgeführte
oder durch eine der Anschlagvorrichtungen 31 umgesetzte
Zuhaltung 30 für
die Verschlusseinrichtung 7 bzw. die Schieber 11 wird
in Abhängigkeit
von den automatisiert geprüften
Zugriffsrechten des jeweiligen Benutzers, in Abhängigkeit des Abschlusses von
Einstell- bzw. Positioniervorgängen
der Fachanordnung 4 und in Abhängigkeit des Abschlusses von
Einstell- bzw. Positioniervorgängen
der Anschlagvorrichtung 31 automatisch entriegelt. Bevorzugt
erfolgt dies nicht durch ausschließliche Veranlassung von der Steuervorrichtung 14,
sondern ist zusätzlich
von der Stillstandsüberwachung 65 und/oder
von der Kontrollvorrichtung 58 ein Freigabesignal bzw.
eine Energiefreigabe erforderlich.
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Durch
die eigenständige
bzw. separat auswertende Stillstandsüberwachungsvorrichtung 65 bzw.
Kontrollvorrichtung 65 wird eine hohe Funktionssicherheit
des Aufbewahrungsautomaten 1 erzielt, ohne dass eine aufwendige,
kostenintensive oder wartungs- bzw. veränderungsproblematische Steuersoftware
für die
zentrale bzw. primäre
Steuervorrichtung 14 des Auf bewahrungsautomaten erforderlich
ist. Diese hohe Funktionssicherheit für die Automatisierung des Aufbewahrungsautomaten 1 trägt dabei
zur erhöhten
Personen- und Zugriffssicherheit bei, da kritische bzw. gefährdende
Betriebszustände des
Aufbewahrungsautomaten 1 mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen
sind. Insbesondere verursacht ein einzelner Fehler in der Ablaufsteuerung
bzw. in der Steuervorrichtung 14 noch keinen kritischen
Betriebszustand des Automaten. Vor allem liegt bezüglich der
Schließzustandsdetektierung
für die
Verschlusseinrichtung 7 und/oder bezüglich der Stillstandsdetektierung
für die
Fachanordnung 4 erhöhte
Fehlersicherheit, insbesondere Einfehlersicherheit vor.
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In
den 12 und 13 ist
eine weitere Ausführungsform
gezeigt, bei welcher die zumindest eine Anschlagvorrichtung 31 an
bzw. in der Verschlusseinrichtung 7 bzw. an oder im jeweiligen Schieber 11 gehaltert
bzw. montiert ist. Diese zumindest eine Anschlagvorrichtung 31 wirkt
mit einer bzw. mehreren, in Verstellrichtung der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
des Schiebers 11 distanzierten Anschlagflächen 84 an
Vorsprüngen 96 oder
alternativ an Ausnehmungen 95 an der Fachanordnung 4 zusammen. Speziell
bei der Ausbildung gemäß 12 kann
die Anschlagvorrichtung 31 auf die Fachtrennwände 93 oder
auf eine sonstige Fachbegrenzung der jeweiligen Fächer 3 bewegungs-
bzw. öffnungsbegrenzend einwirken.
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Die
Ausführungsform
gemäß 12 zeigt eine
gesteuert aktivier- bzw. deaktivierbare Anschlagvorrichtung 31,
welche zumindest eine gesteuert aktivierbare Klinke 101 umfasst.
Die Klinke 101 ist dabei in einem Stirnrandbereich bzw.
an der Innenseite bzw. im Inneren der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
des Schiebers 11 um eine vertikal verlaufende Schwenkachse 102 verschwenkbar
gelagert. Bei Verstellbewegungen der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
des Schiebers 11 in Schließrichtung, gemäß Pfeil 28,
ist die Anschlagvorrichtung 31 inaktiv. Dem gegenüber ist
die Anschlagvorrichtung 31, insbesondere deren Klinke 101,
bei Verstellung der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der Schieber 11 in Öffnungsrichtung,
gemäß Pfeil 26,
aktiv bzw. aktivierbar, wenn die Klinke 101 an einer der
Anschlagflächen 84,
insbesondere an einer der Anschlagpositionen 34 zur Anlage
kommt. D.h., dass die Öffnungsbegrenzung 29 hierbei
dann zur Geltung kommt, wenn die Klinke 101 auf einer Anschlagfläche 84,
insbesondere an einem Vorsprung 96, zur Anlage kommt bzw.
daran aufläuft. Ein
noch weiteres Öffnen
bzw. ein Weiterbewegen des Schiebers 11 in Öffnungsrichtung,
gemäß Pfeil 26,
ist dabei also durch die feststehende Fachanordnung 4 bzw.
dessen Anschlagflächen 84 begrenzt. Die
diversen Anschlagflächen 84 sind
dabei derart positioniert, dass im Wesentlichen nur auf das bestimmungsgemäße, nutzungsberechtigte
Fach 3 der entsprechenden Größe A, B oder C zugegriffen
werden kann.
-
Die
Klinke 101 ist gemäß dem dargestellten Pfeil 103 einerseits
in Richtung zur Innenseite der Verschlusseinrichtung 7 verschwenkbar,
sodass sich die Klinke 103 der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
dem Schieber 11 annähert.
Bei Verschwenkung der Klinke 101 in Gegenrichtung zum Pfeil 103 entfernt
sich diese gegenüber
der Innenseite der Verschlusseinrichtung 7 bzw. des Schiebers 11 und
kommt schließlich an
einer definierten, ausgeschwenkten Stellung zur Anlage. Diese maximale
Ausschwenkstellung, beispielsweise gemäß der Darstellung in 12,
ist vorzugsweise via korrespondierende Anschlagflächen an
der Klinke 101 und am Verschlusselement 7 bzw. Schieber 11 begrenzt.
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Aus
dem vorstehenden ergibt sich bereits, dass das Rundmagazin 19 über die
hierbei nicht dargestellte Transporteinrichtung 16 gemäß Pfeil 104 in Bewegung,
insbesondere in Drehbewegung versetzt werden kann und dabei die
einzelnen Anschlagpositionen 34 problemlos überwindet
nachdem die Anschlagvorrichtung 31 inaktiv, insbesondere
deren Klinke 101 unwirksam ist. D.h. es ist eine unidirektionale
Rotation des Rundmagazins 19 möglich, obwohl die Klinke 101 in
der gegenüber
der Verschlusseinrichtung 7 ausgeschwenkten bzw. ausgestellten
Stellung vorliegt. Hingegen ist eine Drehbewegung des Rundmagazins 19 entgegen
dem Pfeil 104 nur innerhalb der Strecke bzw. Distanz zwischen
zwei Anschlagpositionen 34, zwischen welchen die Klinke 101 bzw.
die Anschlagvorrichtung 31 positioniert ist, möglich.
-
Bei
der in den 12, 13 dargestellten Ausführungsform
ist es somit in einfacher Art und Weise möglich, eine unidirektionale
Drehbewegung des Rundmagazins 19 gemäß Pfeil 104 auszuführen und
somit das bestimmungsgemäße Fach 3 hinter der
Zugriffsöffnung 6 entsprechend
zu positionieren. Nachfolgend wird die nicht näher dargestellte Zuhaltung 30 deaktiviert
und kann sodann die Antriebsvorrichtung 13 gesteuert bzw.
automatisiert aktiviert werden bzw. kann sodann die Verschlusseinrichtung 7 manuell
bis zu der durch die Anschlagvorrichtung 31 und die Anschlagflächen 84 definierten
Anschlagposition 34 geöffnet
werden. Eine automatische Öffnungsbewegung
erfolgt dabei kraftbegrenzt, insbesondere durch einen nicht selbsthemmenden
Antrieb bzw. durch eine kraftbegrenzende Einrichtung 27 im Kraftübertragungsstrang
zwischen der Antriebsvorrichtung 13 und der Verschlusseinrichtung 7.
Eine erweiterte, manuelle Öffnung über die
Anschlagposition 34 hinaus, ist aufgrund der Sperrwirkung
der Klinke 101 sicher verwehrt. Ein automatisiertes Schließen der
Verschlusseinrichtung 7 in Richtung des Pfeils 28 erfolgt
ebenso nur mit definiert begrenzter Antriebskraft. Gegebenenfalls
ist auch ein manueller Schließvorgang,
insbesondere ein händisches
Zuschieben des Schiebers 11 ausführbar, da die Kraftkopplung
bzw. Bewegungskopplung zwischen der Antriebsvorrichtung 13 und
den Schiebern 11 bzw. der Verschlusseinrichtung 7 kraft-
bzw. drehmomentbegrenzt bzw. nicht selbsthemmend, sondern weitgehendst
freilaufend, ausgeführt
ist.
-
Anstelle
der Ausbildung einer automatisiert, beispielsweise elektromagnetisch,
umschaltbaren Klinke 101 ist es auch möglich, eine federelastisch vorgespannte
Klinke 101 an bzw. in den jeweiligen Schiebern 11 auszuführen. Insbesondere
kann ein Vorspann- bzw. Federmittel 105 ausgeführt sein,
welches die Klinke 101 stetig in die ausgeschwenkte Stellung,
z.B. annähernd
gemäß der Darstellung
in 13, drängt.
Das Federmittel 105 kann dabei durch einen elastomeren
Werkstoff bzw. Bauteil, durch mechanische Federelemente, durch Gasdruckspeicher, Öldruckspeicher
oder dgl., gebildet sein. Bei Relativverstellung der Fachanordnung 4 gemäß Pfeil 104 gegenüber der
Verschlusseinrichtung 7 bzw. gegenüber der Anschlagvorrichtung 31 ist
die Klinke 101 inaktiv, nachdem diese über die Anschlagflächen 84 bzw. über die
Anschlagpositionen 34 hinwegstreichen bzw. hinweggleiten
kann. Bei Ausführung
einer Verstellbewegung der Verschlusseinrichtung 7 bzw.
des Schiebers 11 in Öffnungsrichtung, gemäß Pfeil 26,
kommt die Anschlagvorrichtung 31 dann zur Wirkung, wenn
die Klinke 101 an der der Fachgröße entsprechenden Anschlagposition 34 bzw.
Anschlagfläche 84 zur
Anlage kommt. Durch die bei Stillstand verdrehgesicherte Fachanordnung 4 ist ein
unerlaubtes Aufschieben der Verschlusseinrichtung 7 über die
zwischen der Klinke 101 und einer Anschlagfläche 84 definierten
Anschlagposition 34 hinweg, sicher unterbunden.
-
Ein
Vorteil der Ausführungsform
gemäß 13 liegt
darin, dass elektromagnetische Antriebe bzw. Energie- und/oder Signalübertragungen
zwischen den Schiebern 11 und einem gehäusefesten Element bzw. Abschnitt
erübrigt
werden können. Auch
bei der Ausführungsform
gemäß 13 ist
die Fachanordnung 4 bzw. deren Bewegungsantrieb selbsthemmend
bzw. gebremst ausgeführt,
sodass bei Einnahme einer definierten Position der Fachanordnung 4 und
nach deren Stillstand eine hochfeste, manuell nicht veränderbare
Position der Fachanordnung 4 vorgegeben ist.
-
Anstelle
einer ausklappbaren Klinke 101 könnte ebenso eine Art Bolzen
oder Haken aus der Verschlusseinrichtung 7 ausgestoßen werden
und so in gleicher Weise wie die Klinke 101 den maximalen Öffnungsweg
der Verschlusseinrichtung 7 bzw. der jeweils ausgebildeten
Schieber 11 beschränken.
-
Wie
aus 12 ersichtlich ist, kann die Bewegungskopplung
zwischen der Antriebsvorrichtung 13 und den Schiebern 11 auch
durch eine Band- oder Seilanordnung 106 bewerkstelligt
sein. Insbesondere ist dabei ein Ende eines Seils mit einem ersten
Stirnende des Schiebers 11 verbunden und das weitere Ende
des Seils mit dem gegenüberliegenden
Stirnende des Schiebers 11 verbunden. Alternativ ist es auch
möglich,
ein endlos ausgeführtes
Seil bzw. Band auszubilden und dieses an einer Stelle, bevorzugt
an der Innenseite, am Schieber 11 zu befestigen. Das Band
bzw. Seil der Seilanordnung 106 ist um eine Antriebsscheibe 107 der
Antriebsvorrichtung 13 geführt. Zusätzlich ist zumindest eine Umlenkscheibe 108 ausgebildet,
durch welche das Band bzw. das Seil mit entsprechendem Umschlingungswinkel
um die Antriebsscheibe 107 geleitet bzw. geführt ist.
Durch gesteuert umkehrbare Drehbewegungen der Antriebsvorrichtung 13,
insbesondere der Antriebsscheibe 107, sind sodann Öffnungs-
und Schließbewegungen
des Schiebers 11 gemäß Pfeil 26 bzw.
Pfeil 28 in einfacher Art und Weise möglich. Das Band bzw. Seil kann
dabei im Außenumfangsbereich
des Gehäuses 2 geführt werden.
Insbesondere ist eine kreisförmige
Führung
des Seils rund um das Rundmagazin 19 vorteilhaft. Alternativ
ist auch eine schlingenartige Seilführung mit eng aneinander liegendem
Zug- und Leertrum möglich.
-
Führungselemente 109,
beispielsweise Führungsstifte
oder Führungsrollen,
verhindern dabei ein Anliegen bzw. Streifen des bandförmigen Zugelementes,
insbesondere des Seils oder einer dementsprechenden Kette, an der
Fachanordnung 4 bzw. an den Innenseiten des Automatengehäuses 2.
-
Die
Ausführungsbeispiele
zeigen mögliche Ausführungsvarianten
des Aufbewahrungsautomaten 1, wobei an dieser Stelle bemerkt
sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten
derselben eingeschränkt
ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten
untereinander möglich
sind und diese Variationsmöglichkeit
aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche
Erfindung im Können
des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es
sind also auch sämtliche
denkbaren Ausführungsvarianten,
die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und
beschriebenen Ausführungsvarianten möglich sind,
vom Schutzumfang mitumfasst.
-
Weiters
wird festgehalten, dass die Beschreibungen zu den diversen Figuren
auf die sonstigen Figuren sinngemäß übertragen werden können, vor
allem wenn für
gleiche Teile gleiche Bezugszeichen verwendet wurden. Insbesondere
können
auch Beschreibungsteile zu abschließenden Figuren auf vorhergehende
Figuren übertragen
werden.
-
Der
Ordnung halber sei abschließend
darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus des Aufbewahrungsautomaten 1 dieser bzw.
dessen Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder
verkleinert dargestellt wurden.
-
Die
den eigenständigen
erfinderischen Lösungen
zugrunde liegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
-
Vor
allem können
die einzelnen in den 1, 2; 3; 4, 5; 6; 7; 8; 9; 10; 11; 12; 13 gezeigten Ausführungen
den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden.
Die diesbezüglichen,
erfindungsgemäßen Aufgaben
und Lösungen
sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
-
- 1
- Aufbewahrungsautomat
- 2
- Automatengehäuse
- 3
- Fach
- 4
- Fachanordnung
- 5
- Zugriffsmechanismus
- 6
- Zugriffsöffnung
- 7
- Verschlusseinrichtung
- 8
- Breite
- 9
- Fachbreite
- 10
- Höhe
- 11
- Schieber
- 12
- Öffnungsweite
- 13
- Antriebsvorrichtung
- 14
- Steuervorrichtung
- 15
- Einzelzugriffsöffnung
- 16
- Transporteinrichtung
- 17
- Antriebseinheit
- 18
- Achse
- 19
- Rundmagazin
- 20
- Rotationsantrieb
- 21
- Bedienerschnittstelle
- 22
- Terminal
- 23
- Ein-
und/oder Ausgabevorrichtung
- 24
- Identifikations-
und/oder Berechti
-
- gungsüberprüfungsmittel
- 25
- Scanner
- 26
- Pfeil
- 27
- Einrichtung
- 28
- Pfeil
- 29
- Öffnungsbegrenzung
- 30
- Zuhaltung
- 31
- Anschlagvorrichtung
- 32
- Lagerungsvorrichtung
- 33
- Führungsvorrichtung
- 34
- Anschlagposition
- 35
- Abstufung
- 36
- Anschlagelement
- 37
- Befehlseingabemittel
- 38
- Zustimmtaster
- 39
- Abschnitt
- 40
- Abschnitt
- 41
- Rolle
- 42
- Führungsschiene
- 43
- Stützrolle
- 44
- Flachseite
- 45
- Bewegungsübertragungsmittel
- 46
- Zahnstange
- 47
- Antriebsritzel
- 48
- Leistungsstellglied
- 49
- Achse
- 50
- Schwenkwinkel
- 51
- Halterung
- 52
- Trägerwelle
- 53
- Stellantrieb
- 54
- Getriebe
- 55
- Brems-
und/oder Blockiervorrichtung
- 56
- Stellteil
- 57
- Koppelelement
- 58
- Kontrollvorrichtung
- 59
- Schalter
- 60
- Kontrollkontakt
- 61
- Erfassungsvorrichtung
- 62
- Sensor
- 63
- Auswertevorrichtung
- 64
- Lichtschrankenanordnung
- 65
- Stillstandsüberwachungsvorrichtung
- 66
- Sensor
- 67
- Überbrückungsvorrichtung
- 68
- Zustimmtaster
- 69
- Bewegungsübertragungsmittel
- 70
- Ende
- 71
- Ende
- 72
- Antriebsscheibe
- 73
- Umlenkscheibe
- 74
- Begrenzungsorgan
- 75
- Begrenzungsorgan
- 76
- Schrägfläche
- 77
- Exzenterscheibe
- 78
- Drehachse
- 79
- Gewindespindelanordnung
- 80
- Gewindespindel
- 81
- Spindellagerung
- 82
- Antrieb
- 83
- Stirnende
- 84
- Anschlagfläche
- 85
- Kolben-Zylinderanordnung
- 86
- Wandermutteranordnung
- 87
- Gewindespindel
- 88
- Antrieb
- 89
- Gewindemutter
- 90
- Gleitführungsvorrichtung
- 91
- Friktionsantrieb
- 92
- Schleifkontaktanordnung
- 93
- Fachtrennwand
- 94
- Fachboden
- 95
- Ausnehmung
- 96
- Vorsprung
- 97
- Brems-
und/oder Arretiervorrichtung
- 98
- Ritzel
- 99
- Zahnleiste
- 100
- Schleppkabelanordnung
- 101
- Klinke
- 102
- Schwenkachse
- 103
- Pfeil
- 104
- Pfeil
- 105
- Federmittel
- 106
- Seilanordnung
- 107
- Antriebsscheibe
- 108
- Umlenkscheibe
- 109
- Führungselement