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Die
Erfindung betrifft eine Steckdose für eine elektrische
Steckverbindung mit einem Gehäuse und einer Einstecköffnung
zum Aufstecken eines Steckers auf einen in dem Gehäuse
aufgenommenen Kontaktträgereinsatz mit in die Einstecköffnung
hereinragenden Kontakten, welche als Flachkontakte mit einer federnd
umgebogenen Kontaktfläche ausgebildet sind.
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Eine
solche Steckdose ist aus der
US 5,873,752 bekannt,
die dem elektrischen Anschluss eines durch ein Kraftfahrzeug gezogenen
Anhängers dient. Die Steckdose ist mit dem Kontakteinsatz
einteilig aufgebaut, wobei die Flachkontakte mit der federnd umgebogenen
Kontaktfläche in entsprechende Öffnungen des Kontaktträgereinsatzes
eingesteckt werden. Zur Abdichtung werden die Einstecköffnungen
nach dem Einstecken der Kontakte mit einem flüssigen Dichtmittel
abgedichtet. Dies ist in der Herstellung aufwendig. Außerdem
sind derartige Dichtmittel häufig nicht beständig,
wenn sie verschiedenen Witterungseinflüssen ausgesetzt
sind. Daher ist der Einsatz derartiger Dichtmittel gerade im Kfz-Bereich
nachteilig.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine zuverlässig
abgedichtete Steckdose vorzuschlagen, die einfach hergestellt werden
kann und eine dauerhafte und zuverlässige Abdichtung der
aus dem Kontakteinsatz herausragenden Kontakte ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Kontakte in einem Spritzgussverfahren in den Kontaktträgereinsatz
eingegossen sind und anschließend der Kontaktträgereinsatz
unter Abdichtung der Einstecköffnung in das Gehäuse eingebaut
ist. Im Gegensatz zum Stand der Technik sind daher Steckdose und
Kontaktträgereinsatz nicht mehr einteilig in einem Verfahrensschritt.
Stattdessen wird vorgeschlagen, den Kontaktträgereinsatz mit
den darin fest und abdichtend eingegossenen Kontakten nachträglich
abdichtend in das Steckdosengehäuse einzusetzen. Aus konstruktiven
Gründen ist es bei der Verwendung der Flachkontakte mit einer
federnd umgebogenen Kontaktfläche nämlich nicht
möglich, diese unmittelbar mit einem beispielsweise in
der
US 5, 873,752 gezeigten
Gehäuse zu umgießen, in welchem die federnd umgebogenen Kontaktflächen
innerhalb einer Einstecköffnung des Steckdosengehäuses
angeordnet sind. Bei dieser Anordnung ließe sich nämlich
das Spritzgusswerkzeug für die Steckdose nicht mehr entfernen.
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Dagegen
ist es möglich, den erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Kontaktträgereinsatz mit den eingegossenen Flachkontakten
zu versehen, da das Spritzgusswerkzeug zur Seite hin von dem Kontaktträgereinsatz
abgezogen werden kann und sich nicht hinter den federnd umgebogenen
Kontaktflächen verhakt. Im Vergleich zu dem Abdichten jedes
einzelnen Kontaktes ist das einmalige abdichtende Einsetzen des
Kontaktträgereinsatzes in die Steckdose wesentlich einfacher.
Daher lässt sich die erfindungsgemäß vorgeschlagene
Steckdose mit wenig Aufwand kostengünstig herstellen.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Steckdose stehen die Kontakte von der in der Einstecköffnung angeordneten
Einsteckseite des Kontaktträgereinsatzes vor, wobei die
Kontaktflächen zumindest eines Teils der Kontakte nach
außen, d. h. von dem Zentrum des Kontaktträgereinsatzes
weg, umgebogen sind. Zwischen dem Ende der umgebogenen Kontaktfläche
und der Aufsteckseite verbleibt ein Spalt, der dem Angriff von Werkzeugschiebern
beim Spritzgießen dient und den Kontakt gegen einen im Zentrum
angeordneten Kern zum Fixieren der Flachkontakte andrückt.
Vorzugsweise sind die als Flachkontakte mit federnd umgebogener
Kontaktfläche ausgebildeten Kontakte benachbart zu dem
Rand des Kontaktträgereinsatzes beispielsweise auf einen gemeinsamen
Kreis um das Zentrum des Kontaktträgereinsatzes herum angeordnet.
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Zwischen
diesen insbesondere kreisförmig angeordneten Kontakten
können von der Aufsteckseite des Kontaktträgereinsatzes
vorstehende Vorsprünge angeordnet sein, die der Stabilisierung
der Kontakte beziehungsweise Spritzgusswerkzeuge während
des Spritzgussverfahrens dienen.
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Um
den Kontaktträgereinsatz definiert in das Steckdosengehäuse
einsetzen zu können, kann das Steckdosengehäuse
vorzugsweise am Ende der Einstecköffnung eine Stufe aufweisen,
auf welcher der Kontaktträgeraufsatz – gegebenenfalls
unter Zwischenlegen einer Dichtung – aufliegt. Hierdurch
werden auch beim Einstecken des Steckers in die Einstecköffnung
der Steckdose auftretende Kräfte zuverlässig abgefangen.
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Vorzugsweise
ist in der Steckdose eine Dichtung angeordnet, wobei die Dichtung
eine erste Dichtfläche aufweist, welche in der Einstecköffnung zur
Zusammenwirkung mit dem Stecker angeordnet und in Einsteckrichtung
des Steckers verschiebbar ist. Hierdurch lässt sich eine
zuverlässige Abdichtung des Kontaktraums bei in die Steckdose
eingestecktem Stecker erreichen.
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Ferner
kann die Dichtung eine zweite Dichtfläche ausbilden, welche
mit dem Gehäuse der Steckdose zusammenwirkt, vorzugsweise
mit der inneren Umfangfläche der Einstecköffnung
im Bereich des Kontaktträgereinsatzes. Hierdurch findet
eine zuverlässige Abdichtung des Innenbereichs des Gehäuses
statt, auch wenn kein Stecker auf die Steckdose eingesteckt ist.
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Damit
die erste Dichtfläche der Dichtung mit einem ausreichenden
Dichtdruck an dem Gehäuse des eingesteckten Steckers anliegt
und die Dichtwirkung auch dann erreicht wird, wenn die in die Steckdose
eingesteckten Stecker innerhalb vorgegebener Toleranzen verschiedene
Bauhöhen aufweist, ist es besonders vorteilhaft, wenn die
erste Dichtfläche in der Einstecköffnung in Einsteckrichtung
gegen eine federwirkende Kraft verstellbar ist. Auf diese Weise wird
erreicht, dass sich die Dichtung mit ihrer Dichtfläche
definiert der Endposition des in die Einstecköffnung der
Steckdose eingesteckten Steckers anpasst und an dessen Dichtfläche
anliegt, auch wenn verschiedene Stecker unterschiedliche Bauhöhen aufweisen
oder ein Stecker nicht vollständig in die Steckdose eingesteckt
wurde. Indem das Verschieben der Dichtfläche der Dichtung
gegen eine federwirkende Kraft erfolgt, lässt sich die
Andruckkraft zwischen den beiden Dichtflächen so einstellen,
dass eine zuverlässige Abdichtung erreicht wird.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Dichtung
zur Erzeugung der federwirkenden Kraft einen elastisch verformbaren Abschnitt
auf, welcher entfernt von der ersten Dichtfläche angeordnet
ist und vorzugsweise zwischen der ersten und der zweiten Dichtfläche
liegt, welche der Abdichtung zwischen dem Kontakteinsatz und dem
Gehäuse der Steckdose dient. Insbesondere kann der elastisch
verformbare Abschnitt der Dichtung angrenzend an die Dichtflächen
ausgebildet sein. Weil der elastisch verformbare Abschnitt entfernt
von der ersten sowie gegebenenfalls zweiten und dritte Dichtfläche
angeordnet ist, hat die Verformung der Dichtung keinen negativen
Einfluss auf deren Dichteigenschaften.
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In
einer einfachen Ausführungsform kann der elastisch verformbare
Abschnitt mindestens zwei Schenkel aufweisen, welche V-förmig
angeordnet und balkartig verstellbar sind. Durch die Änderung des
Winkels zwischen den V-förmigen Schenkeln bei der Verstellung
beziehungsweise Verschiebung der Dichtfläche wird die federwirkende
Kraft erzeugt.
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Alternativ
oder zusätzlich kann die Dichtung in dem elastisch verformbaren
Abschnitt ein separates Federelement aufweisen. Dies hat den Vorteil, dass
die aufgebrachte Dichtkraft definiert eingestellt werden kann. Vorzugsweise
ist dieses separate Dichtelement in die Dichtung mitintegriert und
beispielsweise als Spiralfeder ausgebildet, welche die Dichtfläche
abstützt. Ferner können als Federelement am Umfangsrand
der Dichtung verteilt angeordnete, insbesondere V-förmig
vorgeformte Blattfedern vorgesehen sein, welche bei einer Verstellung
des Winkels zwischen den V-förmigen Schenkeln der Dichtung
die Federwirkung verstärken. Das Federelement kann aus
metallischem oder nichtmetallischem Material aufgebaut und vollständig
von dem gummielastischen Material der Dichtung ummantelt sein.
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Um
eine zuverlässige Dichtwirkung mit der Dichtfläche
des in die Einstecköffnung eingesteckten Steckers zu erreichen,
ist die erste Dichtfläche vorzugsweise im Wesentlichen
senkrecht zu der inneren Umfangsfläche der Einstecköffnung
ausgerichtet. Sie kann ferner seitlich an dieser Umfangsfläche
anliegen, sodass die Dichtung während ihrer Verstellung durch
die innere Umfangsfläche der Einstecköffnung sicher
geführt ist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die Dichtung zur Abdichtung gegen das Gehäuse zumindest
abschnittsweise um den Kontaktträgereinsatz herum angeordnet.
Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die Dichtung relativ
zu dem Kontaktträgereinsatz, der gegenüber dem
Gehäuse abgedichtet werden soll, immer richtig ausgerichtet
ist.
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Ferner
kann die Dichtung eine dritte Dichtfläche mit dem Kontaktträgereinsatz
ausbilden, um den Steckdoseninnenraum auch dann abzudichten, wenn Feuchtigkeit
in den Kontaktbereich der Einstecköffnung eingedrungen
ist.
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Um
die Dichtung einfach montieren zu können und eine gute
Dichtwirkung an der ersten, zweiten und/oder dritten Dichtfläche
gleichzeitig zu erreichen, ist die Dichtung vorzugsweise einteilig
ausgebildet und kann aus gummielastischem Material bestehen.
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Um
diese Dichtung zwischen dem Gehäuse der Steckdose und dem
Kontaktträgereinsatz zu fixieren, kann auf der Stufe des
Gehäuses der Steckdose eine in die Einstecköffnung
der Steckdose hineinragender Dorn (Befestigungsvorsprung) ausgebildet
sein, der in eine Nut (Ausnehmung) der Dichtung eingreift. Der Dorn
kann entlang der gesamten Stufe umlaufen oder lediglich abschnittsweise
ausgebildet sein.
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Um
den Kontaktträgereinsatz in dem Gehäuse festzulegen,
kann der Kontaktträgereinsatz mittels eines Rastmechanismus
an dem Gehäuse verrastet werden. Dazu kann an dem Kontaktträgereinsatz
ein Rasthaken vorgesehen sein, der mit einem Rastvorsprung an dem
Steckdosengehäuse zusammenwirkt. Vorzugsweise ist der Rastmechanismus
in einem zwischen der Einstecköffnung und der auf der gegenüberliegenden
Seite der Steckdose befindlichen Kontaktierungsöffnung
vorgesehen Haltebereich für den Kontaktträger
angeordnet. Der Rastmechanismus kann erfindungsgemäß natürlich
auch anders ausgebildet sein.
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Statt
den Kontaktträgereinsatz in der Steckdose zu verrasten,
kann der Kontaktträgereinsatz grundsätzlich auch
in die Steckdose eingeschweißt oder eingeklebt sein. In
diesem Fall kann auch auf eine zwischen dem Kontaktträgereinsatz
und dem Steckdosengehäuse angeordnete Dichtung verzichtet
werden, da durch Einschweißen oder Einkleben eine zuverlässige
Abdichtung der Steckdose erreicht wird. In diesem Fall wäre
lediglich eine Dichtung gegenüber dem in die Steckdose
einzuschiebenden Stecker vorzusehen, die grundsätzlich ähnlich
wie die vor beschriebene Dichtung aufgebaut sein kann und insbesondere
gegen eine federwirkende Kraft in Einsteckrichtung verstellbar ist.
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Eine
weitere Möglichkeit, den Kontaktträgereinsatz
in der Steckdose festzulegen, liegt darin, das Gehäuse
der Steckdose in einem zweiten Spritzvorgang um den Kontaktträgereinsatz
herumzuspritzen. Auch dies ist mit entsprechenden Spritzwerkzeugen einfach
zu handhaben und stellt eine gute Möglichkeit dar, die
vorgeschlagene Steckdose kostengünstig herzustellen.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels und der Zeichnung. Dabei bilden alle
beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für
sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden
Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in
den Ansprüchen oder deren Rückbezügen.
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Es
zeigen:
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1 eine
dreidimensionale Schnittzeichnung der erfindungsgemäßen
Steckdose;
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2 einen
dreidimensionalen Querschnitt des Steckdosengehäuses und
des Kontakteinsatzes in Explosionsdarstellung und
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3 eine
dreidimensionale Ansicht des Kontakteinsatzes mit Flachkontakten.
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Die
in 1 dargestellte Steckdose 1 für eine
elektrische Steckverbindung weist ein Gehäuse 2 auf,
in welches ein Kontaktträgereinsatz 3 mit Kontakten 4 aufgenommen
ist. Die Kontakte 4 sind als Flachkontakte mit federnd
umgebogenen Kontaktflächen 5 ausgebildet, wobei
die Kontaktflächen bezogen auf die Mitte des Kontaktträgereinsatzes
nach außen, d. h. zum Rand des Kontaktträgers
hin umgebogen sind. Im Zentrum des Kontaktträgers 3 ist
ein Mittelkontakt 6 angeordnet, der keine umgebogene Kontaktfläche
aufweist.
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Die
Kontakte 4, 6 sind in einem Spritzgussverfahren
in den Kontaktträgereinsatz 3 eingegossen. Anschließend
ist der Kontaktträgereinsatz 3 unter Abdichtung
der Einstecköffnung 10 mittels einer Dichtung 7 in
das Gehäuse 2 der Steckdose 1 eingebaut
worden. Die Kontakte 4, 6 stehen von der in der Einstecköffnung
angeordneten Aufsteckseite 8 des Kontaktträgereinsatzes 3 vor,
wobei die umgebogenen Kontaktflächen 5 der Kontakte 4 nach
außen umgebogen sind und zwischen dem Ende der umgebogenen
Kontaktfläche 5 und der Aufsteckseite 8 ein Spalt 9 ausgebildet
ist. Dieser Spalt 9 ist insbesondere in der vergrößerten
Darstellung des Kontaktträgereinsatzes 3 gemäß 3 deutlich
zu erkennen und dient dazu, die Federwirkung der Kontaktflächen 5 an den
Kontakten 4 sicherzustellen und zu verhindern, dass die
Kontaktfläche 5 auf der Aufsteckfläche 8 anliegt
und dadurch festgelegt wird.
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Dieser
Spalt 9 wird auch während der Herstellung des
Kontaktträgereinsatzes 4 mit den eingegossenen
Kontakten 4, 6 benötigt. Bei einem Spritzgussverfahren
muss eine negative Form des Kontaktträgereinsatzes erstellt
werden, damit diese ausgespritzt werden kann. Aufgrund der Form
der Kontakte 4 mit der nach außen umgebogenen
Kontaktfläche 5 ist es daher bei dem Spritzgussverfahren
notwendig, in der Form Schieber auszubilden, die in den Spalt 9 eingeschoben
werden und nach dem Spritzgießen radial nach außen
abgezogen werden können. Dies führt auch dazu,
dass die Kontakte 4 nicht im Inneren des Gehäuses 2 der
Steckdose, d. h. in der in 1 dargestellten
Einstecköffnung 10, umspritzt werden können,
weil in dieser Einstecköffnung 10 die in den Spalt 9 eingeschobenen
Schieber der Spritzgussform nicht mehr einfach entfernt werden können.
Um diese Problematik zu umgehen, wird der Kontaktträgereinsatz 3 mit
den eingespritzten Kontakten 4 in einem ersten Verfahrensschritt
hergestellt und der fertig gestellte Kontaktträgersatz 3 anschließend
in die Einstecköffnung 10 der Steckdose 1 in abdichtender
Weise eingesetzt.
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Zwischen
den Kontakten 4 sind vom äußeren Rand
des Kontaktträgereinsatzes 3 dreiecksförmig nach
Innen verjüngte Vorsprünge 11 vorgesehen,
die der Stabilisierung des Kontaktträgereinsatzes beziehungsweise
der Spritzgusswerkzeuge dienen.
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Zum
Festlegen des Kontaktträgereinsatzes 3 in dem
Gehäuse 2 der Steckdose 1 ist ein Rastmechanismus 12 vorgesehen
dessen Aufbau mit Bezug auf 2 näher
erläutert wird. Dort sind das Gehäuse 2 der
Steckdose 1 und der Kontaktträgereinsatz 3 in
einer Explosionszeichnung dargestellt.
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Das
Gehäuse 2 weist eine Einstecköffnung 10 auf,
die durch einen in 2 geöffnet dargestellten
Deckel 13 verschließbar ist. Auf der gegenüberliegenden,
rückwärtigen Seite der Steckdose 1 ist eine
Kontaktierungsöffnung 14 ausgebildet, in der ein nicht
dargestellter Stecker auf die rückwärtigen Kontakte 4 des
in das Gehäuse 2 aufgenommenen Kontaktträgereinsatz 3 aufgesteckt
werden kann. Zwischen der Einstecköffnung 10 und
der Kontaktierungsöffnung 14, die beide einen
unterschiedlichen Innendurchmesser aufweisen, ist eine Stufe 15 mit einem
verstärkten Gehäusebereich 16 ausgebildet, an
welchem der Kontaktträgereinsatz 3 festgelegt wird.
Der verstärkte Gehäusebereich 16 weist
einen gegenüber der Einstecköffnung 10 und
der Kontaktierungsöffnung 14 verkleinerten Durchgang
auf, in dessen Durchgangsbereich eine Rastnase 17 ausgebildet
ist, die mit einer Rastöffnung 18 in einer Rastlasche 19 des
Kontaktträgereinsatzes 3 zusammenwirkt, wenn der
Kontaktträgereinsatz 3 durch die Einstecköffnung 10 eingeschoben
und in dem durch die Rastnase 17 und Rastöffnung 18 gebildeten
Rastmechanismus 12 fixiert wird, wie in 1 dargestellt. Auf
der der Einstecköffnung 10 zugewandten Oberseite
der Stufe 15 des verstärkten Gehäusebereichs 16 ist
ein als Befestigungsvorsprung dienender Dorn 20 vorge sehen,
der beabstandet von der Innenwandung der Einstecköffnung 10 auf
der Stufe 15 umläuft.
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Dieser
Dorn 20 dient, wie 1 zu entnehmen,
dazu, die Dichtung 7 zu positionieren, die eine dem Befestigungsvorsprung 20 entsprechende
Ausnehmung bzw. Nut 21 aufweist. Ferner drückt
der Befestigungsvorsprung 20 die Dichtung 7 fest
gegen einen flanschförmigen Abschnitt 22 des Kontaktträgereinsatzes 3,
sodass der Kontaktträgereinsatz 3 an dieser Stelle
zuverlässig durch eine dritte Dichtfläche 23 gegenüber
der Dichtung 7 abgedichtet ist.
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Durch
das Zusammendrücken der Dichtung 7 im Bereich
ihrer Nut 21 bildet die Dichtung 7 eine senkrecht
zu der dritten Dichtfläche 23 ausgebildete zweite
Dichtfläche 24 aus, die mit der Innenwandung der
Einstecköffnung 10 insbesondere in dem Bereich der
Dichtung 7 zusammenwirkt, in welchem die Dichtung durch
den Befestigungsvorsprung 20 leicht verformt wird.
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In
der Einstecköffnung 10 bildet die Dichtung 7 eine
erste Dichtfläche 25 aus, die im Wesentlichen senkrecht
zu der inneren Umfangsfläche der Einstecköffnung 10 ausgerichtet
ist und seitlich an dieser Umfangsfläche anliegt. Mit der
Dichtfläche 25 wirkt eine stirnseitig an dem Stecker
ausgebildete Dichtfläche zusammen, um den Kontaktraum mit
den Kontakten 4, 6 bei eingestecktem Stecker abzudichten.
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Der
nicht dargestellte Stecker kann in die Einstecköffnung 10 der
Steckdose 1 maximal bis zu seiner Endposition 26 am
Ende einer Kodierungsnut 27 eingeschoben werden. Bevor
er diese Endposition 26 erreicht, stößt
die als Dichtfläche ausgebildete Stirnseite des Steckers
auf die erste Dichtfläche 25 der Dichtung 7 und
bewirkt bei einem Weiterschieben des Steckers, dass an die Dichtfläche 7 anschließende,
V-förmige Schenkel 28 eines elastisch verformbaren
Abschnitts gegen die elastische Kraft ihrer Verformung zusammengedrückt werden,
wobei die erste Dichtfläche 25 zu dem Kontaktträgereinsatz 3 hin verschoben
wird.
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Durch
die Verformung der V-förmigen Schenkel 28 wird
in der Dichtung 7 eine federwirkende Kraft erzeugt, gegen
welche die erste Dichtfläche 25 in der Einstecköffnung 10 in
Einsteckrichtung des Steckers verstellbar ist. Durch diese federwirkende Kraft
wird ein definierter Anpressdruck der Dichtfläche 25 gegen
die nicht dargestellte Dichtfläche des Steckers bewirkt
und hierdurch eine zuverlässige Abdichtung des Kontaktraums
erreicht.
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Insgesamt
wird eine gegen das Eindringen von Feuchtigkeit sicher abgedichtete
Steckdose 1 vorgeschlagen, die trotz der in der Einstecköffnung 10 ausgebildeten
Flachkontakten einfach in einem Spritzgussverfahren herstellbar
ist, in dem der Kontaktträgereinsatz 3 mit den
Kontakten 4, 6 in einem ersten Spritzguss hergestellt
und der so vorgefertigte Kontakteinsatz abdichtend in der Steckdose 1 aufgenommen
wird.
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- 1
- Steckdose
- 2
- Gehäuse
- 3
- Kontaktträgereinsatz
- 4
- Kontakte
- 5
- Kontaktfläche
- 6
- Mittelkontakt
- 7
- Dichtung
- 8
- Aufsteckseite
- 9
- Spalt
- 10
- Einstecköffnung
- 11
- Vorsprung
- 12
- Rastmechanismus
- 13
- Deckel
- 14
- Kontaktierungsöffnung
- 15
- Stufe
- 16
- verstärkter
Gehäusebereich
- 17
- Rastnase
- 18
- Rastöffnung
- 19
- Rastlasche
- 20
- Dorn,
Befestigungsvorsprung
- 21
- Nut,
Ausnehmung
- 22
- flanschförmiger
Abschnitt
- 23
- dritte
Dichtfläche
- 24
- zweite
Dichtfläche
- 25
- erste
Dichtfläche
- 26
- Endposition
- 27
- Kodierungsnut
- 28
- elastisch
verformbarer Abschnitt, Schenkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5873752 [0002, 0004]