DE202007016787U1 - Steckdose für eine elektrische Steckverbindung - Google Patents

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Abstract

Steckdose für eine elektrische Steckverbindung mit einem Gehäuse (2), einer Einstecköffnung (10) zum Aufstecken eines Steckers und einem in dem Gehäuse (2) aufgenommenen Kontaktträgereinsatz (3) mit in die Einstecköffnung (10) hereinragenden Kontakten (4, 6), welche als Flachkontakte mit einer federnd umgebogenen Kontaktfläche (5) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontakte (4, 6) in einem Spritzgussverfahren in den Kontaktträgereinsatz (3) eingegossen sind und anschließend der Kontaktträgereinsatz (3) unter Abdichtung der Einstecköffnung (10) in das Gehäuse (2) eingebaut ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Steckdose für eine elektrische Steckverbindung mit einem Gehäuse und einer Einstecköffnung zum Aufstecken eines Steckers auf einen in dem Gehäuse aufgenommenen Kontaktträgereinsatz mit in die Einstecköffnung hereinragenden Kontakten, welche als Flachkontakte mit einer federnd umgebogenen Kontaktfläche ausgebildet sind.
  • Eine solche Steckdose ist aus der US 5,873,752 bekannt, die dem elektrischen Anschluss eines durch ein Kraftfahrzeug gezogenen Anhängers dient. Die Steckdose ist mit dem Kontakteinsatz einteilig aufgebaut, wobei die Flachkontakte mit der federnd umgebogenen Kontaktfläche in entsprechende Öffnungen des Kontaktträgereinsatzes eingesteckt werden. Zur Abdichtung werden die Einstecköffnungen nach dem Einstecken der Kontakte mit einem flüssigen Dichtmittel abgedichtet. Dies ist in der Herstellung aufwendig. Außerdem sind derartige Dichtmittel häufig nicht beständig, wenn sie verschiedenen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Daher ist der Einsatz derartiger Dichtmittel gerade im Kfz-Bereich nachteilig.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine zuverlässig abgedichtete Steckdose vorzuschlagen, die einfach hergestellt werden kann und eine dauerhafte und zuverlässige Abdichtung der aus dem Kontakteinsatz herausragenden Kontakte ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Kontakte in einem Spritzgussverfahren in den Kontaktträgereinsatz eingegossen sind und anschließend der Kontaktträgereinsatz unter Abdichtung der Einstecköffnung in das Gehäuse eingebaut ist. Im Gegensatz zum Stand der Technik sind daher Steckdose und Kontaktträgereinsatz nicht mehr einteilig in einem Verfahrensschritt. Stattdessen wird vorgeschlagen, den Kontaktträgereinsatz mit den darin fest und abdichtend eingegossenen Kontakten nachträglich abdichtend in das Steckdosengehäuse einzusetzen. Aus konstruktiven Gründen ist es bei der Verwendung der Flachkontakte mit einer federnd umgebogenen Kontaktfläche nämlich nicht möglich, diese unmittelbar mit einem beispielsweise in der US 5, 873,752 gezeigten Gehäuse zu umgießen, in welchem die federnd umgebogenen Kontaktflächen innerhalb einer Einstecköffnung des Steckdosengehäuses angeordnet sind. Bei dieser Anordnung ließe sich nämlich das Spritzgusswerkzeug für die Steckdose nicht mehr entfernen.
  • Dagegen ist es möglich, den erfindungsgemäß vorgeschlagenen Kontaktträgereinsatz mit den eingegossenen Flachkontakten zu versehen, da das Spritzgusswerkzeug zur Seite hin von dem Kontaktträgereinsatz abgezogen werden kann und sich nicht hinter den federnd umgebogenen Kontaktflächen verhakt. Im Vergleich zu dem Abdichten jedes einzelnen Kontaktes ist das einmalige abdichtende Einsetzen des Kontaktträgereinsatzes in die Steckdose wesentlich einfacher. Daher lässt sich die erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckdose mit wenig Aufwand kostengünstig herstellen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steckdose stehen die Kontakte von der in der Einstecköffnung angeordneten Einsteckseite des Kontaktträgereinsatzes vor, wobei die Kontaktflächen zumindest eines Teils der Kontakte nach außen, d. h. von dem Zentrum des Kontaktträgereinsatzes weg, umgebogen sind. Zwischen dem Ende der umgebogenen Kontaktfläche und der Aufsteckseite verbleibt ein Spalt, der dem Angriff von Werkzeugschiebern beim Spritzgießen dient und den Kontakt gegen einen im Zentrum angeordneten Kern zum Fixieren der Flachkontakte andrückt. Vorzugsweise sind die als Flachkontakte mit federnd umgebogener Kontaktfläche ausgebildeten Kontakte benachbart zu dem Rand des Kontaktträgereinsatzes beispielsweise auf einen gemeinsamen Kreis um das Zentrum des Kontaktträgereinsatzes herum angeordnet.
  • Zwischen diesen insbesondere kreisförmig angeordneten Kontakten können von der Aufsteckseite des Kontaktträgereinsatzes vorstehende Vorsprünge angeordnet sein, die der Stabilisierung der Kontakte beziehungsweise Spritzgusswerkzeuge während des Spritzgussverfahrens dienen.
  • Um den Kontaktträgereinsatz definiert in das Steckdosengehäuse einsetzen zu können, kann das Steckdosengehäuse vorzugsweise am Ende der Einstecköffnung eine Stufe aufweisen, auf welcher der Kontaktträgeraufsatz – gegebenenfalls unter Zwischenlegen einer Dichtung – aufliegt. Hierdurch werden auch beim Einstecken des Steckers in die Einstecköffnung der Steckdose auftretende Kräfte zuverlässig abgefangen.
  • Vorzugsweise ist in der Steckdose eine Dichtung angeordnet, wobei die Dichtung eine erste Dichtfläche aufweist, welche in der Einstecköffnung zur Zusammenwirkung mit dem Stecker angeordnet und in Einsteckrichtung des Steckers verschiebbar ist. Hierdurch lässt sich eine zuverlässige Abdichtung des Kontaktraums bei in die Steckdose eingestecktem Stecker erreichen.
  • Ferner kann die Dichtung eine zweite Dichtfläche ausbilden, welche mit dem Gehäuse der Steckdose zusammenwirkt, vorzugsweise mit der inneren Umfangfläche der Einstecköffnung im Bereich des Kontaktträgereinsatzes. Hierdurch findet eine zuverlässige Abdichtung des Innenbereichs des Gehäuses statt, auch wenn kein Stecker auf die Steckdose eingesteckt ist.
  • Damit die erste Dichtfläche der Dichtung mit einem ausreichenden Dichtdruck an dem Gehäuse des eingesteckten Steckers anliegt und die Dichtwirkung auch dann erreicht wird, wenn die in die Steckdose eingesteckten Stecker innerhalb vorgegebener Toleranzen verschiedene Bauhöhen aufweist, ist es besonders vorteilhaft, wenn die erste Dichtfläche in der Einstecköffnung in Einsteckrichtung gegen eine federwirkende Kraft verstellbar ist. Auf diese Weise wird erreicht, dass sich die Dichtung mit ihrer Dichtfläche definiert der Endposition des in die Einstecköffnung der Steckdose eingesteckten Steckers anpasst und an dessen Dichtfläche anliegt, auch wenn verschiedene Stecker unterschiedliche Bauhöhen aufweisen oder ein Stecker nicht vollständig in die Steckdose eingesteckt wurde. Indem das Verschieben der Dichtfläche der Dichtung gegen eine federwirkende Kraft erfolgt, lässt sich die Andruckkraft zwischen den beiden Dichtflächen so einstellen, dass eine zuverlässige Abdichtung erreicht wird.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Dichtung zur Erzeugung der federwirkenden Kraft einen elastisch verformbaren Abschnitt auf, welcher entfernt von der ersten Dichtfläche angeordnet ist und vorzugsweise zwischen der ersten und der zweiten Dichtfläche liegt, welche der Abdichtung zwischen dem Kontakteinsatz und dem Gehäuse der Steckdose dient. Insbesondere kann der elastisch verformbare Abschnitt der Dichtung angrenzend an die Dichtflächen ausgebildet sein. Weil der elastisch verformbare Abschnitt entfernt von der ersten sowie gegebenenfalls zweiten und dritte Dichtfläche angeordnet ist, hat die Verformung der Dichtung keinen negativen Einfluss auf deren Dichteigenschaften.
  • In einer einfachen Ausführungsform kann der elastisch verformbare Abschnitt mindestens zwei Schenkel aufweisen, welche V-förmig angeordnet und balkartig verstellbar sind. Durch die Änderung des Winkels zwischen den V-förmigen Schenkeln bei der Verstellung beziehungsweise Verschiebung der Dichtfläche wird die federwirkende Kraft erzeugt.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Dichtung in dem elastisch verformbaren Abschnitt ein separates Federelement aufweisen. Dies hat den Vorteil, dass die aufgebrachte Dichtkraft definiert eingestellt werden kann. Vorzugsweise ist dieses separate Dichtelement in die Dichtung mitintegriert und beispielsweise als Spiralfeder ausgebildet, welche die Dichtfläche abstützt. Ferner können als Federelement am Umfangsrand der Dichtung verteilt angeordnete, insbesondere V-förmig vorgeformte Blattfedern vorgesehen sein, welche bei einer Verstellung des Winkels zwischen den V-förmigen Schenkeln der Dichtung die Federwirkung verstärken. Das Federelement kann aus metallischem oder nichtmetallischem Material aufgebaut und vollständig von dem gummielastischen Material der Dichtung ummantelt sein.
  • Um eine zuverlässige Dichtwirkung mit der Dichtfläche des in die Einstecköffnung eingesteckten Steckers zu erreichen, ist die erste Dichtfläche vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht zu der inneren Umfangsfläche der Einstecköffnung ausgerichtet. Sie kann ferner seitlich an dieser Umfangsfläche anliegen, sodass die Dichtung während ihrer Verstellung durch die innere Umfangsfläche der Einstecköffnung sicher geführt ist.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Dichtung zur Abdichtung gegen das Gehäuse zumindest abschnittsweise um den Kontaktträgereinsatz herum angeordnet. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die Dichtung relativ zu dem Kontaktträgereinsatz, der gegenüber dem Gehäuse abgedichtet werden soll, immer richtig ausgerichtet ist.
  • Ferner kann die Dichtung eine dritte Dichtfläche mit dem Kontaktträgereinsatz ausbilden, um den Steckdoseninnenraum auch dann abzudichten, wenn Feuchtigkeit in den Kontaktbereich der Einstecköffnung eingedrungen ist.
  • Um die Dichtung einfach montieren zu können und eine gute Dichtwirkung an der ersten, zweiten und/oder dritten Dichtfläche gleichzeitig zu erreichen, ist die Dichtung vorzugsweise einteilig ausgebildet und kann aus gummielastischem Material bestehen.
  • Um diese Dichtung zwischen dem Gehäuse der Steckdose und dem Kontaktträgereinsatz zu fixieren, kann auf der Stufe des Gehäuses der Steckdose eine in die Einstecköffnung der Steckdose hineinragender Dorn (Befestigungsvorsprung) ausgebildet sein, der in eine Nut (Ausnehmung) der Dichtung eingreift. Der Dorn kann entlang der gesamten Stufe umlaufen oder lediglich abschnittsweise ausgebildet sein.
  • Um den Kontaktträgereinsatz in dem Gehäuse festzulegen, kann der Kontaktträgereinsatz mittels eines Rastmechanismus an dem Gehäuse verrastet werden. Dazu kann an dem Kontaktträgereinsatz ein Rasthaken vorgesehen sein, der mit einem Rastvorsprung an dem Steckdosengehäuse zusammenwirkt. Vorzugsweise ist der Rastmechanismus in einem zwischen der Einstecköffnung und der auf der gegenüberliegenden Seite der Steckdose befindlichen Kontaktierungsöffnung vorgesehen Haltebereich für den Kontaktträger angeordnet. Der Rastmechanismus kann erfindungsgemäß natürlich auch anders ausgebildet sein.
  • Statt den Kontaktträgereinsatz in der Steckdose zu verrasten, kann der Kontaktträgereinsatz grundsätzlich auch in die Steckdose eingeschweißt oder eingeklebt sein. In diesem Fall kann auch auf eine zwischen dem Kontaktträgereinsatz und dem Steckdosengehäuse angeordnete Dichtung verzichtet werden, da durch Einschweißen oder Einkleben eine zuverlässige Abdichtung der Steckdose erreicht wird. In diesem Fall wäre lediglich eine Dichtung gegenüber dem in die Steckdose einzuschiebenden Stecker vorzusehen, die grundsätzlich ähnlich wie die vor beschriebene Dichtung aufgebaut sein kann und insbesondere gegen eine federwirkende Kraft in Einsteckrichtung verstellbar ist.
  • Eine weitere Möglichkeit, den Kontaktträgereinsatz in der Steckdose festzulegen, liegt darin, das Gehäuse der Steckdose in einem zweiten Spritzvorgang um den Kontaktträgereinsatz herumzuspritzen. Auch dies ist mit entsprechenden Spritzwerkzeugen einfach zu handhaben und stellt eine gute Möglichkeit dar, die vorgeschlagene Steckdose kostengünstig herzustellen.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbezügen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine dreidimensionale Schnittzeichnung der erfindungsgemäßen Steckdose;
  • 2 einen dreidimensionalen Querschnitt des Steckdosengehäuses und des Kontakteinsatzes in Explosionsdarstellung und
  • 3 eine dreidimensionale Ansicht des Kontakteinsatzes mit Flachkontakten.
  • Die in 1 dargestellte Steckdose 1 für eine elektrische Steckverbindung weist ein Gehäuse 2 auf, in welches ein Kontaktträgereinsatz 3 mit Kontakten 4 aufgenommen ist. Die Kontakte 4 sind als Flachkontakte mit federnd umgebogenen Kontaktflächen 5 ausgebildet, wobei die Kontaktflächen bezogen auf die Mitte des Kontaktträgereinsatzes nach außen, d. h. zum Rand des Kontaktträgers hin umgebogen sind. Im Zentrum des Kontaktträgers 3 ist ein Mittelkontakt 6 angeordnet, der keine umgebogene Kontaktfläche aufweist.
  • Die Kontakte 4, 6 sind in einem Spritzgussverfahren in den Kontaktträgereinsatz 3 eingegossen. Anschließend ist der Kontaktträgereinsatz 3 unter Abdichtung der Einstecköffnung 10 mittels einer Dichtung 7 in das Gehäuse 2 der Steckdose 1 eingebaut worden. Die Kontakte 4, 6 stehen von der in der Einstecköffnung angeordneten Aufsteckseite 8 des Kontaktträgereinsatzes 3 vor, wobei die umgebogenen Kontaktflächen 5 der Kontakte 4 nach außen umgebogen sind und zwischen dem Ende der umgebogenen Kontaktfläche 5 und der Aufsteckseite 8 ein Spalt 9 ausgebildet ist. Dieser Spalt 9 ist insbesondere in der vergrößerten Darstellung des Kontaktträgereinsatzes 3 gemäß 3 deutlich zu erkennen und dient dazu, die Federwirkung der Kontaktflächen 5 an den Kontakten 4 sicherzustellen und zu verhindern, dass die Kontaktfläche 5 auf der Aufsteckfläche 8 anliegt und dadurch festgelegt wird.
  • Dieser Spalt 9 wird auch während der Herstellung des Kontaktträgereinsatzes 4 mit den eingegossenen Kontakten 4, 6 benötigt. Bei einem Spritzgussverfahren muss eine negative Form des Kontaktträgereinsatzes erstellt werden, damit diese ausgespritzt werden kann. Aufgrund der Form der Kontakte 4 mit der nach außen umgebogenen Kontaktfläche 5 ist es daher bei dem Spritzgussverfahren notwendig, in der Form Schieber auszubilden, die in den Spalt 9 eingeschoben werden und nach dem Spritzgießen radial nach außen abgezogen werden können. Dies führt auch dazu, dass die Kontakte 4 nicht im Inneren des Gehäuses 2 der Steckdose, d. h. in der in 1 dargestellten Einstecköffnung 10, umspritzt werden können, weil in dieser Einstecköffnung 10 die in den Spalt 9 eingeschobenen Schieber der Spritzgussform nicht mehr einfach entfernt werden können. Um diese Problematik zu umgehen, wird der Kontaktträgereinsatz 3 mit den eingespritzten Kontakten 4 in einem ersten Verfahrensschritt hergestellt und der fertig gestellte Kontaktträgersatz 3 anschließend in die Einstecköffnung 10 der Steckdose 1 in abdichtender Weise eingesetzt.
  • Zwischen den Kontakten 4 sind vom äußeren Rand des Kontaktträgereinsatzes 3 dreiecksförmig nach Innen verjüngte Vorsprünge 11 vorgesehen, die der Stabilisierung des Kontaktträgereinsatzes beziehungsweise der Spritzgusswerkzeuge dienen.
  • Zum Festlegen des Kontaktträgereinsatzes 3 in dem Gehäuse 2 der Steckdose 1 ist ein Rastmechanismus 12 vorgesehen dessen Aufbau mit Bezug auf 2 näher erläutert wird. Dort sind das Gehäuse 2 der Steckdose 1 und der Kontaktträgereinsatz 3 in einer Explosionszeichnung dargestellt.
  • Das Gehäuse 2 weist eine Einstecköffnung 10 auf, die durch einen in 2 geöffnet dargestellten Deckel 13 verschließbar ist. Auf der gegenüberliegenden, rückwärtigen Seite der Steckdose 1 ist eine Kontaktierungsöffnung 14 ausgebildet, in der ein nicht dargestellter Stecker auf die rückwärtigen Kontakte 4 des in das Gehäuse 2 aufgenommenen Kontaktträgereinsatz 3 aufgesteckt werden kann. Zwischen der Einstecköffnung 10 und der Kontaktierungsöffnung 14, die beide einen unterschiedlichen Innendurchmesser aufweisen, ist eine Stufe 15 mit einem verstärkten Gehäusebereich 16 ausgebildet, an welchem der Kontaktträgereinsatz 3 festgelegt wird. Der verstärkte Gehäusebereich 16 weist einen gegenüber der Einstecköffnung 10 und der Kontaktierungsöffnung 14 verkleinerten Durchgang auf, in dessen Durchgangsbereich eine Rastnase 17 ausgebildet ist, die mit einer Rastöffnung 18 in einer Rastlasche 19 des Kontaktträgereinsatzes 3 zusammenwirkt, wenn der Kontaktträgereinsatz 3 durch die Einstecköffnung 10 eingeschoben und in dem durch die Rastnase 17 und Rastöffnung 18 gebildeten Rastmechanismus 12 fixiert wird, wie in 1 dargestellt. Auf der der Einstecköffnung 10 zugewandten Oberseite der Stufe 15 des verstärkten Gehäusebereichs 16 ist ein als Befestigungsvorsprung dienender Dorn 20 vorge sehen, der beabstandet von der Innenwandung der Einstecköffnung 10 auf der Stufe 15 umläuft.
  • Dieser Dorn 20 dient, wie 1 zu entnehmen, dazu, die Dichtung 7 zu positionieren, die eine dem Befestigungsvorsprung 20 entsprechende Ausnehmung bzw. Nut 21 aufweist. Ferner drückt der Befestigungsvorsprung 20 die Dichtung 7 fest gegen einen flanschförmigen Abschnitt 22 des Kontaktträgereinsatzes 3, sodass der Kontaktträgereinsatz 3 an dieser Stelle zuverlässig durch eine dritte Dichtfläche 23 gegenüber der Dichtung 7 abgedichtet ist.
  • Durch das Zusammendrücken der Dichtung 7 im Bereich ihrer Nut 21 bildet die Dichtung 7 eine senkrecht zu der dritten Dichtfläche 23 ausgebildete zweite Dichtfläche 24 aus, die mit der Innenwandung der Einstecköffnung 10 insbesondere in dem Bereich der Dichtung 7 zusammenwirkt, in welchem die Dichtung durch den Befestigungsvorsprung 20 leicht verformt wird.
  • In der Einstecköffnung 10 bildet die Dichtung 7 eine erste Dichtfläche 25 aus, die im Wesentlichen senkrecht zu der inneren Umfangsfläche der Einstecköffnung 10 ausgerichtet ist und seitlich an dieser Umfangsfläche anliegt. Mit der Dichtfläche 25 wirkt eine stirnseitig an dem Stecker ausgebildete Dichtfläche zusammen, um den Kontaktraum mit den Kontakten 4, 6 bei eingestecktem Stecker abzudichten.
  • Der nicht dargestellte Stecker kann in die Einstecköffnung 10 der Steckdose 1 maximal bis zu seiner Endposition 26 am Ende einer Kodierungsnut 27 eingeschoben werden. Bevor er diese Endposition 26 erreicht, stößt die als Dichtfläche ausgebildete Stirnseite des Steckers auf die erste Dichtfläche 25 der Dichtung 7 und bewirkt bei einem Weiterschieben des Steckers, dass an die Dichtfläche 7 anschließende, V-förmige Schenkel 28 eines elastisch verformbaren Abschnitts gegen die elastische Kraft ihrer Verformung zusammengedrückt werden, wobei die erste Dichtfläche 25 zu dem Kontaktträgereinsatz 3 hin verschoben wird.
  • Durch die Verformung der V-förmigen Schenkel 28 wird in der Dichtung 7 eine federwirkende Kraft erzeugt, gegen welche die erste Dichtfläche 25 in der Einstecköffnung 10 in Einsteckrichtung des Steckers verstellbar ist. Durch diese federwirkende Kraft wird ein definierter Anpressdruck der Dichtfläche 25 gegen die nicht dargestellte Dichtfläche des Steckers bewirkt und hierdurch eine zuverlässige Abdichtung des Kontaktraums erreicht.
  • Insgesamt wird eine gegen das Eindringen von Feuchtigkeit sicher abgedichtete Steckdose 1 vorgeschlagen, die trotz der in der Einstecköffnung 10 ausgebildeten Flachkontakten einfach in einem Spritzgussverfahren herstellbar ist, in dem der Kontaktträgereinsatz 3 mit den Kontakten 4, 6 in einem ersten Spritzguss hergestellt und der so vorgefertigte Kontakteinsatz abdichtend in der Steckdose 1 aufgenommen wird.
  • 1
    Steckdose
    2
    Gehäuse
    3
    Kontaktträgereinsatz
    4
    Kontakte
    5
    Kontaktfläche
    6
    Mittelkontakt
    7
    Dichtung
    8
    Aufsteckseite
    9
    Spalt
    10
    Einstecköffnung
    11
    Vorsprung
    12
    Rastmechanismus
    13
    Deckel
    14
    Kontaktierungsöffnung
    15
    Stufe
    16
    verstärkter Gehäusebereich
    17
    Rastnase
    18
    Rastöffnung
    19
    Rastlasche
    20
    Dorn, Befestigungsvorsprung
    21
    Nut, Ausnehmung
    22
    flanschförmiger Abschnitt
    23
    dritte Dichtfläche
    24
    zweite Dichtfläche
    25
    erste Dichtfläche
    26
    Endposition
    27
    Kodierungsnut
    28
    elastisch verformbarer Abschnitt, Schenkel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5873752 [0002, 0004]

Claims (18)

  1. Steckdose für eine elektrische Steckverbindung mit einem Gehäuse (2), einer Einstecköffnung (10) zum Aufstecken eines Steckers und einem in dem Gehäuse (2) aufgenommenen Kontaktträgereinsatz (3) mit in die Einstecköffnung (10) hereinragenden Kontakten (4, 6), welche als Flachkontakte mit einer federnd umgebogenen Kontaktfläche (5) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontakte (4, 6) in einem Spritzgussverfahren in den Kontaktträgereinsatz (3) eingegossen sind und anschließend der Kontaktträgereinsatz (3) unter Abdichtung der Einstecköffnung (10) in das Gehäuse (2) eingebaut ist.
  2. Steckdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontakte (4) von der in der Einstecköffnung (10) angeordneten Aufsteckseite (8) des Kontaktträgereinsatzes (3) vorstehen, wobei die Kontaktflächen (5) zumindest eines Teils der Kontakte (4) nach außen umgebogen sind und zwischen dem Ende der umgebogenen Kontaktfläche (5) und der Aufsteckseite (8) ein Spalt ausgebildet ist.
  3. Steckdose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den insbesondere kreisförmig angeordneten Kontakten (4, 6) Vorsprünge (11) angeordnet sind.
  4. Steckdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) am Ende der Einstecköffnung (10) eine Stufe (15) aufweist, auf welcher der Kontaktträgereinsatz (3) aufliegt.
  5. Steckdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Steckdose (1) eine Dichtung (7) angeordnet ist, wobei die Dichtung (7) eine erste Dichtfläche (25), welche in der Einstecköffnung (10) zur Zusammenwirkung mit dem Stecker angeordnet und in der Einsteckrichtung des Steckers verschiebbar ist, und/oder eine zweite Dichtfläche (24) ausbildet, welche mit dem Gehäuse (2) der Steckdose (1) zusammenwirkt.
  6. Steckdose nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Dichtfläche (25) in der Einstecköffnung (10) in Einsteckrichtung gegen eine federwirkende Kraft verstellbar ist.
  7. Steckdose nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (7) einen elastisch verformbaren Abschnitt (28) aufweist, welcher entfernt von der ersten Dichtfläche (25) angeordnet ist.
  8. Steckdose nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der elastisch verformbare Abschnitt mindestens zwei Schenkel (28) aufweist, welche v-förmig angeordnet und balgartig verstellbar sind.
  9. Steckdose nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (7) in dem elastisch verformbaren Abschnitt (28) ein separates Federelement aufweist.
  10. Steckdose nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das separate Federelement in die Dichtung (7) integriert ist.
  11. Steckdose nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Dichtfläche (25) im Wesentlichen senkrecht zu der inneren Umfangsfläche der Einstecköffnung (10) ausgerichtet ist und vorzugsweise seitlich an dieser Unfangsfläche anliegt.
  12. Steckdose nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (7) zur Abdichtung gegen das Gehäuse (2) zumindest abschnittsweise um den Kontaktträgereinsatz (3) herum angeordnet ist.
  13. Steckdose nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (7) eine dritte Dichtfläche (23) mit dem Kontaktträgereinsatz (3) ausbildet.
  14. Steckdose nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (7) einteilig und vorzugsweise aus einem gummielastischen Material ausgebildet ist.
  15. Steckdose nach den Ansprüchen 4 und 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Stufe (15) ein in die Einstecköffnung (10) der Steckdose (1) hineinragender Dorn (20) ausgebildet ist, der in eine Nut (21) der Dichtung (7) eingreift.
  16. Steckdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktträgereinsatz (3) mittels eines Rastmechanismus (12) an dem Gehäuse (2) verrastbar ist.
  17. Steckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass Kontaktträgereinsatz (3) in die Steckdose (1) eingeschweißt oder eingeklebt ist.
  18. Steckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) der Steckdose (1) in einem zweiten Spritzvorgang um den Kontaktträgereinsatz (3) gespritzt ist.
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