DE2254640B2 - Flach zusammenlegbarer beutel - Google Patents

Flach zusammenlegbarer beutel

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DE2254640B2 DE19722254640 DE2254640A DE2254640B2 DE 2254640 B2 DE2254640 B2 DE 2254640B2 DE 19722254640 DE19722254640 DE 19722254640 DE 2254640 A DE2254640 A DE 2254640A DE 2254640 B2 DE2254640 B2 DE 2254640B2
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St. Regis Paper Co., New York, N.Y. (V-StA.)
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Description

Die Erfindung betrifft einen flach zusammenlegbaren Beutel mit einem vorzugsweise aus Papier bestehenden Außensack, mit einem ebenfalls aus Papier bestehenden Zwischensack und mit einem an seinen Enden im geschlossenen Zustand heißversiegdten Innensack, der mit dem Zwischensack durch Leimstreifen partiell verklebt ist, wobei der Außensack an den Beutelenden auf einer Flachseite einen gegenüber der anderen Flachseite des Außensackes sowie der des Zwischensakkes und des Innensackes überstehenden Überlappungsrand aufweist, der im geschlossenen Zustand umgefaltet und auf die Außenseite der anderen Flachseite des Außensackes geklebt ist, und wobei die beiden Flachseiten des Innensackes an beiden Enden bündig sind.
Ein Beutel dieser Art ist aus der DT-AS 10 97 248 bekannt. Da hier der Innensack nicht mit dem Zwischensack bündig ist, werden bei dem bekannten Beutel zuerst die bündigen Enden der beiden Flachseiten des Innensackes miteinander heißversiegelt, und dann werden diese heißversiegelten Enden umgelegt und mit dem Zwischensack verklebt. Im Anschluß daran wird nach Umlegen des überstehenden Überlappungsrandes des Außensackes dieser Rand ebenfalls auf dem Zwischensack aufgfiklebt. Nach Füllen des Beutels wird mit dem Kopfverschluß genauso verfahren.
Bei dem Heißversiegeln berührt dabei die Versiegelungsvorrichtung die Enden des Innensackes. Dieser direkte Kontakt ist ein Nachteil, sofern es auf Sterilität beim Versiegeln des Beutels ankommt, da sich die Vorrichtung nicht steril halten läßt. Da ferner bei dem bekannten Beutel in der Nähe seines Bodenendes und Kopfendes jede der Flachseiten des Zwischensackes mit der jeweiligen Flachseite des Innensackes fest verklebt sind, sind alle Sackenden fest miteinander verbunden, insbesondere ist also der Innensack über den Zwischensack mit dem Außensack verbunden. Dies hat zur Folge, daß beim öffnen des Außensackes der Innensack entweder gleichzeitig mit geöffnet oder zum mindesten S beschädigt wird.
Wenn jedoch der Inhalt des bekannten Beutels in bisher üblicher Weise durch Aufschneiden oder Aufreißen einer Ecke oder Kante des Beutels freigelegt wird, werden mehrere Verpackungsschichten gleichzeitig durchschnitten. Dies hat zur Folge, daß der
Innensack beim öffnen des Außensackes und des Zwischensackes gleichzeitig mit geöffnet wird, wodurch Schmutzpartikeln in den Inhalt gelangen können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Beutel der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Verschließvorrichtung nicht in direkten Kontakt mit den Enden des Innensackes kommt und bei dem ein öffnen des A*ußensackes und Zwischensackes ohne direkte Berührung oder Beschädigung des
;>o Innensackes möglich ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Zwischensack an beiden Enden mit dem Innensack bündig ist, daß der Überlappungsrand des Außensackes an der Innenseite mit einer thermoplastics sehen Klebschicht überzogen ist, und daß an mindestens einem der umgefalteten Beutelenden zwischen dem Überlappungsrand des Außensackes und der Flachseite des Außsnsackes, auf die der Überlappungsrand aufgeklebt ist, nächst dem bündigen Ende des
jo Innensackes und des Zwischensackes eine Aufreißschnur eingelegt ist.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß aus der DT-GbmS 17 91165 die Verwendung einer Aufreißschnur an sich bekannt ist. Im übrigen löst der
35. dort beschriebene Beutel aber nicht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung.
Da der Zwischensack erfindungsgemäß an beiden Enden mit dem Innensack bündig ist, führt die Heißversiegelungsvorrichtung den Enden des Innensakkes Druck und Wärme zum Versiegeln über den Zwischensack zu und berührt die Enden des Zwischensackes nicht direkt.
Damit läßt sich ein steriles Verschließen des Innensackes durchführen.
Bei der Fertigstellung des Verschlusses an jedem Beutelende werden die bündigen Enden des Innensakkes und Zwischensackes mit dem Überlappungsrand des Außensackes zusammen umgefaltet, aber nicht mit verklebt. Da nur der Überlappungsrand mit einer Klebschicht überzogen ist, beschränkt sich die Verklebung auf den Berührungsbereich des Überlappungsrandes mit der anderen Flachseite des Außensackes während die zurückspringenden Enden des Innensackes und Zwischensackes nicht mit von der Klebschichl
5ü erfaßt werden. Die Aufreißschnur liegt dabei unter dem Überlappungsrand zwischen dem Klebebereich des Überlappungsrandes und dem bündigen Ende des Zwischensackes und Innensackes, wo auf Grund entsprechender Bemessung genügend Platz für ihre
Gn Unterbringung vorhanden ist. Die Lage der Aufreißschnur führt in Kombination mit der oben erläuterter Art der Verklebung dazu, daß sich der Beutel auf dif gewünschte Weise öffnen läßt. Beim Ziehen an dei Aufreißschnur übt diese eine Reißkraft auf der umgefalteten Überlappungsrand des Außensackes aui und reißt ihn schließlich längs der Kante de: Klebebereichs auf. Die Aufreißschnur übt dabei keinf Kraft auf den Zwischensack und den Innensack aus, d:
Jeren Enden weder von der Schnur erfaßt werden noch η die Verklebung einbezogen sind, und da die Enden selbst frei von Klebstoff sind.
Bei dem sehr bequemen öffnen des Außensackes durch Aufreißen mittels der Aufreißschnur wird also der Innensack nicht beschädigt, sogar nicht einmal berührt. Dagegen werden dabei die unverMebten Enden des Zwischensackes freigelegt und gegen den Innensack zur Entnahme frei. Der Zwischensack schützt also den Innensack bis zum öffnen des Beutels, behindert jedoch nicht die Herausnahme des Innensackes nach dem Aufreißen des Außensackes. Der Außensack und der Zwischensack lassen sich durch weiteres Aufreißen in Längsrichtung völlig abstreifen und entfernen, womit sich auf der Außenfläche des Außensackes vorhandene Schmutzablagerungen mit beseitigen lassen. Damit wird erreicht, daß derartige Schmutzablagerungen wie Staub, Keime, Gift u. dgl. den Inhalt nicht verunreinigen.
Je nach Anforderung an die Festigkeit des Beutels können der Außensack und/oder der Zwischensack mehrlagig ausgebildet sein.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform eines Beutels nach der Erfindung,
F i g. 2 und 3 Einzelheiten des Beutels in einem vergrößerten Längs- und Querschnitt,
F i g. 4 eine der F i g. 2 ähnliche Ansicht, jedoch den Beutel vor dem Verschließen des unteren Beutelendes;
F i g. 4a eine Teilschnittansicht des unteren Endes der Fig.4, insbesondere einen Arbeitsvorgang beim Verschließen des Beutels,
F i g. 5 eine Draufsicht auf einen Gewebeverband für die Herstellung des Beutels als Zuschnitt,
F i g. 6 der gefaltete Zuschnitt aus F i g. 5,
F i g. 7 eine Draufsicht auf einen Beutel, wenn er aus dem gefalteten Beutelzuschnitt der Fig.6 hergestellt ist,
Fig.8 eine Ansicht im Aufriß zur Erläuterung des Verfahrens und der Vorrichtung zum Abdichten des oberen Endes des Beutels, in aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten verschlossen,
F i g. 9 bis 11 Teilschnittansichten der F i g. 8, entlang der Linien 9-9,10-10 und 11-11,
F i g. 12 bis 18 perspektivische Ansichten der Verfahrensschritte zum öffnen des gefüllten und verschlossenen Beutels der F i g. 11, um den versiegelten Innensack bzw. den darin verpackten Inhalt entnehmen zu können.
Gemäß den Fig. 1 bis 4 enthält der Beutel einen Innensack 10 aus einem heißversiegelbaren thermoplastischen Werkstoff sowie einen Zwischensack 11 und einen zweilagigen Außensack 12, 13, vorzugsweise aus starkem Papier, obgleich auch ein anderer biegsamer Werkstoff brauchbar ist, Der Beutel ist an den gegenüberliegenden Schmalseiten winkelförmig nach innen gebogen, wie bei 14, 15, so daß Zwickel mit dazwischen liegender Vorder- und Rückseite 16, 17 entstehen.
Der Beutel ist nach seiner Herstellung am oberen Ende offen und am unteren Ende durch einen Quetschverschluß, wie bei 18, geschlossen. Die Herstellung dieses Verschlusses wird noch erläutert werden. Die Papierlagen 11 bis 13 sind übereinander geschichtet, wie ebenfalls noch erläutert werden wird, während die Kunststofflage 10 mit der anliegenden Papierlage 11 am oberen und unteren Ende des Beutels, wie bei 19 und 20 in F i g. 4, nur leicht verklebt ist.
Wie am besten aus F i g. 1 zu ersehen ist, sind die Kunststofflage 10 und die; anliegende Papierlage IJ an der Vorder- und Rückseite sowie die zwickeiförmigen Schmalseiten am oberen Beutelende und ebenso die Außenlagen 12, 13 in den zwickeWörmigen Teilen S bündig geschnitten. Die Außenlagen 12,13 sind jedoch bei der Vorderseite 16 gegenüber den Lagen 10,11 nach uiiten hin abgestuft, wie bei 21, 22 zu sehen ist. Bei der Rückseite 17 sind die Außenlagen 12, 13 wie bei 23, 24 nach üben abgestuft. Die Außenlagen erstrecken sich
ίο daher bei der Rückseite über alle Lagen in den zwickeiförmigen Teilen und den vorderen Flachseiten des Beutels über das obere Ende hinaus und können so zusammengefaltet und gegen die entsprechenden Flachteile in der Vorderseite abgedichtet werden; zu diesem Zweck ist der Überlappungsrand, wie bei 25, mit einem thermoplastischen Klebstoff versehen.
Nach Fig.4 sind die Außenlagen 12, 13 am unteren Ende des Beutels gegenüber den Innenlagen 10, U entsprechend abgestuft, jedoch in umgekehrter Reihenfolge wie bei der Rück- und Vorderseite, wie am deutlichsten bei 27 bis 30 gezeigt ist. Das Verschließen am Beutelende zur Herstellung eines Quetschbodenverschlusses 18 gemäß F i g. 1 erfolgt in zwei Schritten. Der erste Schritt besteht nach Fig.4a in der Anwendung von Wärme und Druck zwischen gegenüberliegenden Flachseiten des Beutels am unteren Ende z. B. mittels heißer Druckrollen oder -stangen wie bei 31, 32. Diese Hitze dichtet die sich gegenüberliegenden Flachseiten der thermoplastischen Lage, wie bei 33, aneinander und schafft einen dichten Verschluß der Lage am unteren Beutelende. Ein auf die Überlappungsränder wie bei 35, 36 aufgebrachter thermoplastischer Klebstoff wird sodann durch einen Heißluftstoß aktiviert, wie bei 36a, und die Überlappungsränder 27, 28 der Außenlagen 12, 13 werden nach F i g. 2 um die gegenüberstehende Seite des Beutels herumgelegt und zwischen den Druckrollen oder Druckstangen, wie bei 37, 38 zusammengedrückt, wodurch der Bodenverschluß des Beuteln vervollständigt wird. Zu der F i g. 2 ist noch zu bemerken, daß bei der Herstellung dieses Verschlusses die Außenlagen 12, 13 um das untere abgedichtete Ende 33 der thermoplastischen Lage 10, wie bei 39, herumgelegt werden, so daß, wunn der Beutel nachher am Boden durch Aufschlitzen nur der Außenlagen 12, 13 geöffnet wird, die thermoplastische Lage unbeschädigt bleiben wird.
Um das öffnen des Beutels sichel zustellen, ist nach Fig. 2 zwischen den Außenpapierlagen 12, 13 und der anliegenden Papierlage 11 eine Aufreißschnur 40a eingelegt.
Nach F i g. 5 können die Beutel gemäß der Erfindung aus übereinandergelegten Geweben 10 bis 13 aus Kunststoff und Papierlagen hergestellt sein. Die einzelnen Gewebe sind quer perforiert, wie bei 40 und 41, um dem erforderlichen Ende Konfigurationen zu geben, wie zuvor beschrieben wurde. Diese Perforationen dienen zum Trennen des Gewebematerials in aufeinanderfolgenden Beutelzuschnitte, wie bei 42, 43, 44. Wie in den Zeichnungen gezeigt, sind die Perforationen an einem Ende eines Zuschnittes, wie be:
40, komplementär mit denen an dem entgegengesetzter Ende, wie bei 41, um einen unnötigen Materialabfall zi verhindern.
Die Kunststofflage 10 ist mit der anliegendet Papierlage an den entgegengesetzten Enden jede:
Zuschnittes, wie bei 45, 46, leicht verklebt. Di< Papierlagen sind an den Beutelenden mittels eine zwischen ihnen auf die Bereiche 47, 48 aufgebrachtei Leimes dauernd aufeinandergeschichtet. Die Gewebi
10 bis 13 sind quer zu ihren Längen, wie bei 49, abgestuft, um längs sich erstreckende Überlappungsteile zu den Papiergeweben1 11 bis 13 zu schaffen, auf die Leim, wie bei 50, aufgebracht ist, damit der Gewebeverband durch Umbiegen über den abgestuften Überlappungsteil 48 nach dem entgegengesetzt abgestuften Teil 51 hin und durch Kleben zu einer Röhre geformt werden kann, während unterdessen Wärme die überlappten Teile der Kunststofflage 10 bei ihrem Durchlaufen zwischen den heißen Druckrollen abdichtet. Während die Röhre geformt wird, wird der Gewebeverband längs der bei 52,53 angedeuteten Linien geknifft. Dadurch entstehen entgegengesetzt liegende zwickeiförmige Teile, wie bei 14,15 bei dem sich ergebenden rohrförmigen Zuschnitt der Fig.6. Dieser wird an seinem Fuß auf die im Zusammenhang mit den F i g. 4a und 2 schon beschriebenen Weise verschlossen und bildet den in Fig.7 gezeigten Beutel.
Das offene Ende eines Beutels nach dem Füllen mit dem zu verpackenden Material, wird wie folgt verschlossen: nach F i g. 9 besteht der erste Schritt im Zusammendrücken der sich gegenüberstehenden oberen Seite des Beutels zwischen heißen Druckrollen, wie bei 53, 54, um die oberen Enden der Kunststofflage 55 miteinander heißzuversiegeln, wie bei 56. Darauf aktiviert ein Heißluftstoß 57a den thermoplastischen Klebstoff 57, der auf dem Überlappungsrand 58 der Außenlagen aufgebracht ist. Der nächste Schritt besteht, wie gezeigt ist, in dem Umlegen des Überlappungsrandes 58 der Außenlagen auf die gegenüberstehende Vorderseite wie bei 60, mit Hilfe einer Faltvorrichtung 60a nach Fi g. 10, und im Zusammendrücken zwischen Druckrollen, wie bei 62,63 der F ig. H.
Diese Arbeitsgänge sind mit der Vorrichtung der Fig.8 schnell durchzuführen. Der gefüllte, auf einem Förderband 65 transportierte Beutel läuft mit seinem offenen Ende zuerst zwischen zwei Reihen von Druckrollen 53, 54 hindurch, darin an dem heißen Luftstoff 57a vorbei, unter der Faltvorrichtung 60a zum Falten des Überlappungsrandes 58 über und auf die gegenüberstehende Beutelfläche und schließlich zwischen den Druckrollenreihen 62,63 zum Vervollständigen des Beutelverschlusses.
Um aus einem gefüllten, oben und unten versiegelten Beutel, wie in Fig.9 und 11 gezeigt ist, den thermoplastischen Innensack und den darin verpackten Inhalt ohne völliges Zerreißen des Innensackes herauszunehmen, wird der Beutel nur bei den Außenlagen durch Ziehen an der Aufreißschnur 40a wie in F i g. 12 geöffnet, wodurch das obere versiegelte Ende 56 des Kunststoffsackes 55 freigelegt wird, wie dies die F i g. 13 zeigt. Da nach den vorhergehenden Ausführungen die Kunststofflage mit der anliegenden Papierlage nur leicht verklebt ist, können jetzt alle Papierlagen von der Kunststofflage in der bei 71,72 in den F i g. 14 bis 17 dargestellten Weise weggerissen werden, und ilie mit dem zu verpackenden Inhalt gefüllte Kunststofflage 55 bleibt daher, wie in F i g. 18 gezeigt, unbeschädigt.
Die heißversiegelbare thermoplastische Innenlage in Beuteln nach der Erfindung kann aus verschiedenartigen Werkstoffen hergestellt werden, z. B. Polyäthylen, Polypropylen, Polyamiden, wie z. B. Nylon, Polyestern, wie z. B. Polyalkylen, Derivaten von Carboxylic-Säuren, insbesondere Polyäthylenterephthlit.
Hierzu S Blatt Zeichnungen

Claims (1)

  1. Patentanspruch:
    Flach zusammenlegbarer Beutel mit einem vorzugsweise aus Papier bestehenden Außensack, mit einem ebenfalls aus Papier bestehenden Zwischensack und mit einem an seinen Enden im geschlossenen Zustand heißversiegelter Innensack, der mit dem Zwischensack durch Leimstreifen partiell verklebt ist, wobei der Außensack an den Beutelenden auf einer Flachseite einen gegenüber der anderen Flachseite des Außensackes sowie der des Zwischensackes und des Innensackes überstehenden Überlappungsrand aufweist, der im geschlossenen Zustand umgefaltet und auf die Außenseite der anderen Flachseite des Außensackes geklebt ist und wobei die beiden Flachseiten des Innensackes an beiden Enden bündig sind, dauurch gekennzeichnet, daß der Zwischensack (11) an beiden Enden mit dem Innensack (10) bündig ist, daß der Überlappungsrand (23, 24, 27, 28) des Außensackes (12, 13) an der Innenseite mit einer thermoplastischen Klebschicht (25,35,36) überzogen ist und daß an mindestens einem der umgefalteten Beutelenden zwischen dem Überlappungsrand des Außensackes (12, 13) und der Flachseite des Außensackes (12,13), auf die der Überlappungsrand aufgeklebt ist, nächst dem bündigen Ende des Innensackes (10) und des Zwischensackes (11) eine Aufreißschnur (4OaJ eingelegt ist.
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