DE2262479A1 - Testvorrichtung fuer eine direkte radioimmunpruefung auf antigene oder deren antikoerper - Google Patents
Testvorrichtung fuer eine direkte radioimmunpruefung auf antigene oder deren antikoerperInfo
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Description
Abbott Laboratories.
North Chicago, Illinois, V. St. A,
North Chicago, Illinois, V. St. A,
Testvorrichtung für eine direkte Radioimmunprüfung auf Antigene oder deren Antikörper
Die Erfindung betrifft eine Diagnosevorrichtung für die Durchführung
einer Radioimmunprüfung auf Antigene und deren Antikörper. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Diagnosevorrichtung
für eine direkte Radioimmunprüfung zur Peststellung von Hepatitis vergesellschaftetem Antigen oder seinem Antikörper
oder Antigenen und Antikörpern mit wenigstens zwei freien antigen-aktiven Stellen.
Es sind zwar schon eine Anzahl Verfahren zur Peststellung der Anwesenheit von antigen-aktiven Makromolekülen., wie intakten
Viren, Viruskapsiden (virus capsids), Virusuntereinheiten, Bakterien, Membranen, Zellwänden,. Hormonen usw., bekannt; jedoch
fehlte es bisher an einer einfachen und doch empfindlichen Prüfmethode und -vorrichtung zur Feststellung der An-
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Wesenheit dieser Materialien. Virushepatitis, einschließlich
der sogenannten Serumhepatitis, die eine verhältnismäßig häufig
auftretende Krankheit ist, konnte bisher nicht leicht durch einen Test, der sowohl spezifisch als auch reproduzierbar ist
und eine rasche Peststellung, ob das Serum eines Patienten oder eines Spenders Hepatitis vergesellschaftete Antigene oder
Antikörper enthält oder nicht, erkannt werden.
Für verschiedene Antigen/Antikörper-Materialien sind schon
Radioimmunprüfmethoden entwickelt worden. Diese Prüfmethoden, wie sie beispielsweise von Kevin Catt et al in ^Journal of
Biochemistry*1, I966, Band 100, S. 31c und 33c und in "Science",
Band I58, S. 1570, I967, beschrieben sind, sind indirekte
Prüfungen, bei denen die anwesende Menge an Antigen der von dem Tracer emittierten Strahlung etwa umgekehrt proportional
ist. Diese Prüfmethoden erforderten die Verwendung von Korrelationstabellen und anderen Materialien, und die Ergebnisse
waren schlecht reproduzierbar und ungenau.
Es wurde nun gefunden, daß die oben erwähnten Schwierigkeiten, d.h. der Mangel an Reproduzierbarkelt und Genauigkeit, durch
die Diagnosevorrichtung gemäß der Erfindung und Durchführung der entsprechenden Radiοimmununtersuehung überwunden werden.
Die Diagnosevorrichtung gemäß der Erfindung besteht kurz gesagt entweder aus einem mit einem Überzug versehenen Einsatz für
einen Behälter oder Schacht zur Aufnahme der unbekannten Probe, wobei der Einsatz einen Griff und eine mit einem Überzug^ an
dem Griff befestigte Testoberfläche aufweist, derart, daß die
Testoberfläche so in das Röhrchen paßt, daß die Probe in innigem Kontakt mit der mit dem tfoerzug versehenen Fläche steht,
oder, alternativ, aus einem Teströhrchen mit einem Überzug auf
der Innenwand.
Hauptaufgabe der Erfindung ist also eine Diagnosevorrichtung für die Durchführung von Radiοimmununtersuehungen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist eine Diagnosevorrichtung
für eine Radioimmununtersuchung von hoher Reproduzierbarkeit und Genauigkeit.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist ein Diagnoseeinsatz für Radioimmununtersuchungen mit einer mit einem Über zug_ versehenen
Te st oberfläche, die so ausgebildet ist, daß die unbekannte Probe
in innigem Kontakt mit der Testoberfläche steht.
In den Zeichnungen ist . ■
Figur 1 eine perspektivische Ansicht der auseinandergezogenen
Teile einer Vorrichtung gemäß der Erfindung,
Figur 2 ein Schnitt durch die Vorrichtung von Figur 1 nach der Zusammenfügung der Teile,
Figur 3 eine perspektivische Ansicht der auseinandergezogenen
Teile einer alternativen Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung,
Figur 4 ein Schnitt durch die Ausführungsform von Figur
nach der Zusammenfügung der Teile,
Figur 5 eine perspektivische Ansicht der auseinandergenommenen
Teile einer dritten Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung,
Figur 6 ein Schnitt durch die Vorrichtung von Figur 5 nach
der Zusammenfügung der Teile,
Figur 7 eine perspektivische Ansicht einer alternativen
Ausführungsform des Griffs der Testvorrichtung und
Figur 8 ein Schnitt durch eine vierte Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung.
— 3 - —
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Die in den Figuren 1 und 2 gezeigte Testvorrichtung gemäß der Erfindung weist einen Körper 1 und zwei Aufnahmebehälter "*>
und. 5 auf. Der Körper 1 ist ein fester Stab 15 mit einer konusförmigen
Spitze 2 an seinem einen Ende. Das andere Ende 12 des Stabes 15 ist im allgemeinen flach; jedoch ist seine Form nicht
besonders wesentlich. Der Stab 15 ist allgemein zylindrisch und kann entweder fest, wie in Figur 1 gezeigt, oder hohl sein. Der
Stab 15 und die mit einem Überzug versehene Spitze 2 können aus irgendeinem verformbaren Material, wie Glas, Polystyrol, Polypropylen
usw., hergestellt sein. Da die Testvorrichtung gemäß der Erfindung im allgemeinen wegwerfbar ist, d.h. nur für einen
einzigen Test verwendet werden soll, sind bevorzugte Materialien verschiedene Plastiks, wie Polystyrol und Polypropylen. Wie in
den Figuren 1 und 2 gezeigt, besteht der Körper 1 aus einem Stab 15» und die mit dem Überzug versehene Spitze 2 ist einstückig
damit ausgebildet. Der Stab 15 und die mit dem Überzug versehene Spitze 2 können aber auch getrennt hergestellt und
in irgendeiner geeigneten Weise, beispielsweise mittels eines Klebstoffes, miteinander vereinigt sein. Die Spitze 2 ist mit
einem Hepatitis vergesellschafteten Antigen oder mit seinem Antikörper überzogen. Das Verfahren zur Herstellung des Überzuges
wird weiter unten beschrieben. Dem Körper 1 ist wenigstens ein Aufnahmebehälter 2 zugeordnet. Da das Testverfahren
jedoch zwei getrennte Aufnahmebehälter erfordert, weist die Vorrichtung im allgemeinen zwei Aufnahmebehälter 3 und 5, die
wie in Figur 2 gezei'gt angeordnet sind, auf. Der Aufnahmebehälter
3 weist eine Außenwand 6, die allgemein zylindrisch ist, eine Grundfläche 12, eine zylindrische Innenwand 8, einen
Schacht k und eine Ringlippe 7 auf. Der Durchmesser der zylindrischen
Wand 8, die sich bis etwa über die Hälfte der T.änge der Außenwand 6 erstreckt, ist etwas größer als der Durch-
< messer des Stabes 15. Die Ringlippe 7 definiert die obere Begrenzung des konischen Schachtes 4 und paßt mit der Lippe 11
des Körpers 1 zusammen. Der Schacht h kann irgendeine Form,
die einen innigen Kontakt der Testflüssigkeit mit der mit dem Überzug versehenen Spitze 2 gewährleistet, haben, d.h. bei-
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spielsweise die Form eines Konus., eines Kegelstumpfes, einer
Halbkugel usw., haben. Die mit dem Überzug versehene Spitze 2 soll natürlich eine entsprechende Form haben und etwas kleiner
sein als der Schacht 4, so daß die Flüssigkeit nach der Einführung
der Spitze 2 in den Spalt zwischen dem Schacht -4 und der
Spitze 2 gepreßt wird. Es ist besonders wesentlich, daß der Schacht 4 etwas größer ist als die mit dem Überzug versehene
Spitze 2, weil dadurch ein vollständiger Kontakt des zu untersuchenden
Serums mit dem Überzug auf der Spitze 2 gewährleistet wird. . .
Der Testaufnahmebehälter 5 ist von Anfang an auf dem Ende 12
des Stabes 15 so befestigt, daß die Ringlippe 2 und die zylindrische
Innenwand 10 dicht auf der Außenfläche des Stabes 15
und dem Ende 12 des Körpers 1 aufsitzen. Dieser feste Sitz ist
notwendig, damit der Schacht 4 und der Testaufnahmebehälter 5
so steril wie möglich gehalten werden« Die Grundfläche des Testaufnähmebehälters 5 ist mit 16 bezeichnet»
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung kann zur Feststellung der
Anwesenheit jedes geeigneten Antigens oder seines Antikörpers durch eine einfache Ja/Nein-Methode verwendet werden. Im folgenden
soll ihre Verwendung unter Bezugnahme auf ein Verfahren zur Feststellung der Anwesenheit von Hepatitis vergesellschaftetem
Antigen beschrieben werden.
Zunächst wird der Körper 1 aus dem Aufnahmebehälter 3 herausgenommen,
und eine Blut- oder Serumprobe wird in den Schacht 4 eingebracht. Wenn der Test auf Hepatitis vergesellschaftetes
Antigen durchgeführt wird, wird ein Körper 1 mit einer mit einem Überzug versehenen Spitze 2 verwendet, wobei der Überzug An>ti-Hepatitis
vergesellschaftetes Antigen enthält. Der Körper 1 wird wieder in den Aufnahmebehälter j5 eingeführt, so daß die
mit dem Überzug versehene Spitze 2 sich in innigem Kontakt mit dem in dem Schacht 4 enthaltenen Serum befindet. Dann wird
die Vorrichtung beiseite gestellt und für eine bestimmte Zeit
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bebrütet. Danach wird der Aufnahmebehälter 5 von dem Körper 1
entfernt, und das einen radioaktiven Tracer enthaltende AntiHepatitis vergesellschaftete Antigen wird eingebracht. Dann
wird der Körper 1 aus dem Aufnahmebehälter 3 entfernt, gewaschen und gespült und in den Aufnahmebehälter 5 so eingesetzt, daß die mit dem überzug versehene Spitze 2 sich in
innigem Kontakt"mit dem den Tracer enthaltenden Anti-Hepatitis
vergesellschafteten Antigen befindet. Der Körper 1 und der Testaufnahmebehälter 5 werden dann für eine weitere·Zeit bebrütet.
Während dieser Bebrütung wird der Testaufnähmebehälter
3 zweckmäßig abgedeckt, so daß das in dem Schacht 4 verbleibende
Serum nicht verunreinigt wird. Nach der Bebrütung wird der Körper 1 aus dem Testaufnahmebehälter 5 entnommen,
und die mit dem Überzug versehene Spitze 2 wird gespült. Dann wird der Körper 1 in den Testaufnahmebehälter 3 eingeführt,
und Körper 1 und Aufnahmebehälter 3 werden in den Schacht einer üblichen Vorrichtung zur Auszählung von Gamma-Strahlung
eingesetzt. Die Strahlungsrate wird aufgezeichnet und mit derjenigen einer Leerprobe, die dem gleichen Verfahren unterworfen
wurde, verglichen, um die Hintergrundauszählungsrate zu bestimmen. Eine Testprobe, die eine Auszählungsrate über derjenigen
der Vergleichsprobe ergibt, ist als antigen-positiv anzusehen, d.h. die Vorrichtung ermöglicht die Durchführung
eines einfachen Ja/Nein-Tests ohne die Verwendung von Korrelationstabellen
und graphischen Auftragungen.
Die Figuren 3 und 4 veranschaulichen eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung gemäß der Erfindung. Diese Ausführungsform weist einen Körper 21 aus wenigstens zwei getrennten Teilen,
einen Griff 31 und eine mit einem Überzug versehene Spitze
22 auf. Der Griff 31 ist entweder einstückig ausgebildet, so
daß er einen Querschnitt von der Form eines X hat, oder besteht, wie in Figur 3 gezeigt, aus zwei rechteckigen Stücken 23 und 30,
von denen jedes einen kleinen rechteckigen Schlitz 32 bzw. 33 aufweist, so daß die Teile 23 und 30 des Griffes Ineinander
gleiten können und dabei den X-förmigen Griff 31 bilden. Der
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Griff 31 kann in irgendeiner zweckmäßigen Weise, beispielsweise mittels eines Klebstoffs, an der mit dem Überzug versehenen
Spitze 22 befestigt sein, oder, alternativ, kann die gesamte
Anordnung nach irgendeiner geeigneten Methode geformt sein. Auch bei dieser Ausführungsform kann der Körper 21 aus irgendeinem
verformbaren Material bestehen, wobei die bevorzugten Materialien Polystyrol und Polypropylen sind. Die mit dem überzug
versehene Spitze 22 hat gemäß Figuren 3 und 4 die Form eines Kegels im Gegensatz zu der Spitze 2 der Figuren 1 und 2, die die
Form eines etwas abgeflachten Kegels hat. Grundsätzlich kann diese Spitze irgendwie geformt sein, sofern nur der Schacht, in den
sie eingesetzt werden soll, eine entsprechende Form hat.
Der Te st aufnahme behält er 24 ist eine Alternative zu den in den
Figuren 1 und 2 gezeigten Aufnahmebehältern. Er hat eine zylindrische Außenwand 33 und ein Paar zylindrische Innenwände 26
und 28 und weist einen Schacht 25 und eine Ringlippe 27, deren
Form dem Schacht 4 und der Ringlippe 7 der Figuren 1 und 2 entspricht, auf. Während die Te st aufnahmebehälter der Vorrichtung
der Figuren 1 und 2 unterhalb des Schachtes feste Grundflächen aufweisen, ist dieser Teil des Aufnahmebehälters 24 hohl', und
der Hohlraum ist durch die Innenwand 28 und die Außenwand 29
des Schachtes 25 definiert. Für diese Art Aufnahmebehälter ist
weniger Material erforderlich, und sie ist daher bevorzugt, weil
die Vorrichtung nur für eine einmalige Verwendung bestimmt ist. Der Te st aufnahme be hält er 24 steht auf der Ringkante 34, die das
Bodenende des Außenzylinders- 33 bildet. Der Aufnahmebehälter;24
kann, wie in den Figuren 3 und 4 nicht gezeigt ist, so ausgebildet sein, daß mehrere solche Aufnahmebehälter ineinander gestellt
werden können. Das kann erfolgen, indem man Aufnahmebehälter mit abgestuften oder abgeschrägten Seitenwänden, so daß
der obere Teil der Außenwand 33 in die Innenwand 28 paßt, verwendet. Auch bei dieser Ausführungsform muß, wie bei der mit
dem Überzug versehenen Spitze 2 und dem Schacht 4 der Figuren
1 und 2, der Schacht 25 etwas größer sein als die mit dem Überzug versehene Spitze 22, so daß bei Einsatz der Spitze 22 in den
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Schacht 25 die darin enthaltene Probe an den Seiten nach oben verdrängt wird und ein inniger Kontakt zwischen dem überzug
der Spitze 22 und dem zu untersuchenden Material in dem Schacht 25 gewährleistet ist.
Die Figur 7 veranschaulicht eine alternative Ausbildung des
Griffes 51* der anstelle des Griffes 31 verwendet werden kann.
Der Griff 51 ist eine einfache rechteckige Platte aus einem Material, wie Polystyrol oder Polypropylen, und ist'direkt an
der halbkugeligen Spitze 53 befestigt. Der Griff 51 kann einstückig
mit dem Ende 52 ausgebildet sein, oder er kann durch
irgendwelche geeigneten Mittel, wie einen Klebstoff, damit verbunden sein.
In den Figuren 5 und 6 ist eine weitere Ausführungsform der
Vorrichtung gemäß der Erfindung veranschaulicht. Die in diesen
Figuren veranschaulichte Vorrichtung weist einen Testaufnahmebehälter 41 von der Form eines gewöhnlichen Teströhrchens
auf. Der Aufnahmebehälter 41 hat eine zylindrische Innenwand 44, eine Außenwand 43 und einen flachen Boden 42. Der Körper
49 besteht aus einem Griff 40 und einem mit einem überzug versehenen
Teil 46 mit einem Querschnitt von der Form eines X. Griff 4o und mit Überzug versehener Teil 46 können entweder
einstückig ausgebildet sein, oder sie können getrennt hergestellt und durch irgendeine zweckmäßige Methode miteinander
verbunden sein. Der «mit dem Überzug versehene untere Teil 46 hat eine Breite, die etwas geringer ist als der Durchmesser
der Innenwand 44 des Aufnahmebehälters 4l. Das untere Ende des mit dem Überzug versehenen Teils 46 zeigt vier winkelige
Einschnitte 45, so daß das Serum in dem Aufnahmebehälter 41
in freien Kontakt mit dem gesamten überzogenen Teil 46 kommen kann. Bei der Verwendung der Vorrichtung gemäß Figuren 5 und
6 wird die Testprobe in den Bodenteil des Aufnahmbehälters 41 eingebracht, und der Körper 4o wird darein eingesetzt, wonach
die Vorrichtung bewegt wird. Die in den Figuren 5 und 6 veranschaulichte Vorrichtung ist insbesondere dann geeignet, wenn
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größere Mengen an Serum zur Verfügung stehen. Wenn nur geringe
Mengen an Serum zur Verfugung stehen, ist jedoch eine Vorrichtung , wie sie durch die Figuren 1, 2, 3 und 4 veranschaulicht
ist, bevorzugt, da sie einen innigen Kontakt zwischen dem
mit dem Überzug versehenen Teil der Vorrichtung und der unbekannten
Probe gewährleistet. . _ "
Figur 8 veranschaulicht eine vierte Ausfuhrungsform einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung. Diese Vorrichtung besteht aus einem Teströhrchen 61 mit einem Teil 62, der mit dem Überzug
versehen ist. Dieser Teil 62 weist einen Überzug aus Hepatitis vergesellschaftetem Antigen oder seinem Antikörper auf und befindet
sich vorzugsweise, wie gezeigt, im Bodenteil des Röhrchens. Diese Ausführungsform ist natürlich am leichtesten herstellbar,
und eine abgemessene Menge an Antigen oder Antikörper kann in das Röhrchen eingebracht und bebrütet werden; die
Testergebnisse sind aber etwas weniger gut reproduzierbar als
bei Verwendung der anderen Ausführungsformen. Auch diese Ausführungsform
kann aus irgendeinem zweckmäßigen Material hergestellt werden, wobei wiederum Polystyrol und Polypropylen
bevorzugt sind. Außerdem eignet sich diese Ausfuhrungsform am
besten dann, wenn eine große Serumprobe für den Test verwendet wird, und sie erfordert ein stetiges Bewegen während der Durchführung
des Tests.
Um die Vorrichtung gemäß der Erfindung herzustellen, müssen die Spitzen 2, 22 und 52 und die Teile 46 und 62 entweder mit einem
Antigen oder mit seinem Antikörper überzogen werden. Eine Lösung eines Hepatitis vergesellschafteten Antikörpers von Anti-Australia-Antigen
mit einer Konzentration von etwa 1 bis etwa 100 μg Eiweiß je ml wird in etwa 0,005 bis etwa 0,02m Tris-HCl,
d.h. 2-Amino-2-hydroxymethyl-l,;3-prQpandiol~HCl, unter Verwendung
eines Anti-Australia-Antigen-Serums hergestellt. Das Tris-HCl wirkt als Puffer, der das pH der Lösung auf zwischen
etwa 7,1 und etwa 9,5 einstellt, zusammen mit etwa 0,0l# bis etwa 0,05Jo Natriumazid. "1 ml dieser Lösung wird dann auf die
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entsprechenden Teile der Vorrichtung aufgebracht und 6 bis 72
Stunden bei Raumtemperatur bebrütet. Die überzogenen Teile der
Vorrichtung werden dann mit etwa 0,005 bis etwa 0,02m Tris-HCl
vom pH 6,9 bis 8,4 plus etwa 0,01$ bis etwa 0,05$ Natriumazid
gewaschen. Danach können die Testkörper bei 4*£ aufbewahrt werden,
bis sie für eine Radiοimmunprüfung gebraucht werden.
Vorzugsweise wird als Puffer sowohl für das Inkubationsmedium
als auch die Waschflüssigkeit eine 0,01m Lösung von'Tris-HCl und 0,2$ Natriumazid vom pH 7>1 verwendet.
Die Menge an Antikörper auf den Einsätzen oder in den Röhrchen ist nicht wesentlich, da gleichzeitig mit dem Test ein Vergleichstest
durchgeführt wird. Keine genormten Kurven oder Auftragungen sind für die Durchführung des Tests gemäß der
Erfindung erforderlich. Daher ist auch keine bestimmte Menge an Antigen in dem Überzug erforderlich, sofern nur zwei
gleiche Einsätze oder Röhrchen verwendet werden.
Außerdem können, da die direkte Radioimmunprufung oft gleichzeitig
mit Leertests zum Vergleich durchgeführt wird, die in den Figuren 1, 2, 5, 4, 5, 6 und 8 gezeigten Einsätze die Form
von mit dem Griffende verbundenen Platten haben. Diese kombinierten
Einsätze können vor oder während der Herstellung des Überzuges aus dem Antigen oder seinem Antikörper abgetrennt
werden, um die Herstellung des Überzugs zu erleichtern, oder sie können in Gruppen von 2, 3 oder 4 oder jeder anderen Zahl
von Einsätzen aufgeteilt werden, die zusammen mit einer Reihe miteinander verbundener Testaufnahmebehälter zu verwenden sind.
Diese Aufnahmebehälter können die Form eines Blocks (sheet) mit einer Reihe in Abständen voneinander angeordneter Schächte haben,
oder es kann eine Reihe von Schächten, wie sie in den Figuren 1 bis 6 veranschaulicht sind, gemeinsam hergestellt und
anschließend an die Verformung nicht voneinander getrennt werden.
Wenn gleichzeitig mehrere Einsätze verwendet werden, so hat das den Vorteil,daß.die DebrUtungszeiten der unbekannten Probe
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und der Leerproben identisch sind., womit die Genauigkeit
des Vergleichs gewährleistet wird.
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Claims (1)
- Patentansprüche1. Testvorrichtung für eine direkte Radiοimmunprüfung auf Antigene oder deren Antikörper, dadurch .gekennzeichnet, daß sie auseinem Behälter zur Aufnahme einer zu untersuchenden Probe undeinem Einsatz mit einem Griffteil und einer Spitze, wobei die Spitze in den Aufnahmebehälter paßt und einen Überzug aus einem Antigen oder seinem Antikörper, der einen entsprechenden Antikörper oder ein entsprechendes Antigen in der Probe bindet, aufweist,besteht.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß der Aufnahmebehälter einen Schacht zur Aufnahme der zu untersuchenden Probe aufweist, wobei Schacht und Einsatz einander entsprechende Formen haben und der Schacht etwas größer als der Einsatz ist.3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet , daß Aufnahmebehälter und Einsatz aus Polystyrol oder Polypropylen hergestellt sind.4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenn zeichnet , daß Aufnahmebehälter und Einsatz aus Polystyrol oder Polypropylen hergestellt sind.5· Verrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge k e η η zeichnet, daß der Schacht und der Einsatz kegelförmig ausgebildet sind.- 12 -309826/0930· . . A.6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch, gekennzeichnet , daß Schacht und Einsatz die Form eines abgeflachten Kegels haben.7« Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß Schacht und Einsatz die Form einer Halbkugel haben.8. Vorrichtung für eine direkte Radioimmunprüfung auf Hepatitis vergesellschaftetes Antigen oder seinen Antikörper, dadurch gekennzeichnet, daß sie auseinem Behälter zur Aufnahme einer Probe des zu untersuchenden Bluts oder Plasmas undeinem Einsatz mit einem Griff und einer Spitze, wobei die Spitze in den Aufnahmebehälter paßt und mit Hepatitis vergesellschaftetem Antigen oder seinem Antikörper überzogenbesteht.9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn zeichnet , daß der Aufnahmebehälter einen Schacht zur Aufnahme der zu untersuchenden Probe aufweist und
Schacht und Einsatz gleiche Form besitzen, wobei jedoch
der Schacht etwas größer als der Einsatz ist.10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn zeichnet, daß Aufnahmebehälter und Einsatz aus
Polystyrol oder Polypropylen bestehen.U, Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn zeichnet, daß Aufnahmebehälter und Einsatz aus
Polystyrol oder Polypropylen bestehen.309826/093012. Vorrichtung nach Anspruch 9» -da durch gekennzeichnet , daß Schacht und Einsatz Kegelform haben.13· Vorrichtung nach Anspruch 9* dadurch gekennzeichnet , daß Schacht und Einsatz die Form abgeflachter Kegel haben.14. Vorrichtung nach Anspruch 2t dadurch gekennzeichnet , daß Schacht und Einsatz die Form von
Halbkugeln haben.30982 6/0930ι * Leerseite
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