DE2420534A1 - Verfahren zur herstellung von imbissnahrungsmitteln und vorrichtung zu seiner durchfuehrung - Google Patents
Verfahren zur herstellung von imbissnahrungsmitteln und vorrichtung zu seiner durchfuehrungInfo
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Description
PROF. DR. DR. J. REITSTÖTTER " I
DR.-ING. WOLFRAM BUNTE :
DR. WERNER KINZEBACH j
München, den 27. April 1974
M/15217
M/15252
M/15252
GENERAL MILLS, INC. Minneapolis, Minnesota 55424/V.St.A.
Verfahren zur Herstellung von Imbißnahrungsmitteln und Vorrichtung
zu seiner Durchführung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Herstellung chipförmiger Imbißnahrungsmittel.
Die Nahrungsmittel, die in dem allgemeinen Bereich des Imbißsektors
verkauft werden, sind zahlreich und unterschiedlich,
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und dazu gehören typischerweise solche Erzeugnisse 5 wie Chips
(z.B. Kartoffelchips und Maischips)s Puffkörner (expandierte '
Körner, wie Puffmais), oder dergleichen. Der Imbißsektor nimmt in der Nahrungsmittelindustrie einen großen Raum ein. Im allgemeinen
werden Imbisse außerhalb einer regulären Mahlzeit gegessen und oft v/erden verschiedenerlei Imbisse zur gleichen
Zeit serviert. Wenn Imbisse serviert werden, so befindet sich normalerweise mindestens ein chipförmiger Imbiß darunter.
Einer der populärsten chipförmigen Imbisse ist der Kartoffelchip oder künstlich erzeugte Kartoffelchip.
Es ist bekannt, chipförmige Imbisse durch Herstellen einer
(dünnen) Teigschicht und Abschneiden von Einzelteilen der Teigschicht zu erzeugen. Die Einzelteile werden dann zu
Chips frittiert. Einer Hauptschwxerigkeit begegnete man bei
der Regelung der Bewegung der Einzelteile durch die ölbad-Prittiervorrichtung.
Eine Teillösung bestand darin, daß man einen endlosen Gurt in dem oberen Abschnitt der Frifctiervorrichtung
betrieb, welcher dabei hilft, die Einzelteile durch die Prittiervorrichtung zu bewegen. Einige Einzelteile
können jedoch zusammenklumpen und dadurch unfrittierte oder nur teilweise frittierte Chips ergeben. Andere Einzelteile
oder einzelne Stücke können zu lange in der Prittiervorrichtung verbleiben und dabei zu stark frittiert werden oder
verbrennen.
Die Erfindung löst diese Probleme, indem sie eine kontinuierliche Chipkette oder ein kontinuierliches Band solcher Chips
frittiert, welche zwangsweise durch die Anlage bewegt wird, und sie gibt ein Verfahren zur Herstellung chipförmiger Imbißnahrungsmittel
an, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß man zur Bildung von Teig ein stärkehaltiges Material und Wasser
mischt, den Teig auswalkt und zu einer Kette von untereinander in Verbindung stehenden Teigstücken formt 3 die Kette
- 2
der Teigstücke in einem ölbad zu einer Kette von miteinander
verbundenen, frittierten Chips frittiert, die Kette frittierter Chips aus dem ölbad entfernt und dann die Kette frittierter
Chips in Einzelchips trennt.
Die Erfindung wird im folgenden in erster Linie am Ausführungsbeispiel
der Herstellung von Kartoffelchips beschrieben; erfindungsgemäß können jedoch eine Vielzahl anderer Arten
von künstlich erzeugten Chips (wie Maischips oder Weizenchips) hergestellt werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann der Teig aus beliebigen
verschiedenen, in Teilchenform vorliegenden, stärkehaltigen Nahrungsmittelgrundstoffen bestehen, wie Kartoffelgranulat,
Kartoffelflocken, Weizenmehl, Reismehl, Maisgrieß bzw. Maismehl oder -grütze und dergleichen. Bei der Herstellung
von künstlich erzeugten Kartoffelchips kann der Teig aus einer Mischung aus Kartoffelflocken und Kartoffelkörnchen
im Verhältnis 1:1 hergestellt werden. Der Teig kann auch nur entweder aus Kartoffelflocken oder aus Kartoffelkörnern
oder einem beliebigen Gemisch daraus hergestellt werden. Alternativ kann der Teig auch aus jedem anderen
kartoffelstärkehaltigen bzw. mehlartigen Grundstoff hergestellt werden. Dem Teig können verschiedene andere Zutaten
beigefügt sein. Der gesamte Feuchtigkeitsgehalt ist so, daß der Teig in zufriedenstellender Weise verarbeitet werden
kann. Mit anderen Worten gesagt bedeutet dies, daß der Teig ausreichendes Kohäsionsvermögen hat, um als Schicht zusammenzuhalten,
jedoch nicht so viel, daß er übermäßig an dem technischen Gerät hängen bleibt. Dem stärkehaltigen Nahrungsmittelgrundstoff
wird in einer für eine Teigbildung genügenden Menge Wasser zugegeben. Der gesamte Feuchtigkeitsgehalt des
Teiges kann etwas variieren-, je nach dem besonderen stärkehaltigen Nahrungsmittelgrundstoff, der verwendet wird, er liegt
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jedoch vorzugsweise in dem Bereich von 25 bis 45 %, Die Angabe
"Prozent" und dergl., wie sie hier verwendet wird, bedeutet Gew.-$, sofern nichts anderes angegeben ist. Der bevorzugteste
Feuchtigkeitsgehalt liegt bei etwa 40 %t
Der Teig wird dann zu jeder gewünschten Dicke ausgewalkt. Die Dicke beträgt typischerweise etwa 0,635 mm (OrO25 inch); bevorzugt
liegt sie jedoch in der Gegend von 0,254 mm (0,010 inch). Eine noch bevorzugtere Teigschichtdicke liegt
bei etwa 0,381 mm bis 1,524 mm (0,015 bis 0,06 inch). Die Teigschicht kann in jede gewünschte Form zusammenhängender
Teigstücke (d.h. unfrittierter Chips), wie beispielsweise runde oder ovale Stücke, zerschnitten werden. Die Stücke
bleiben durch einen schmalen Bereich verbunden, welcher groß genug ist, um ein Fördern der Kette zusammenhängender Teigstücke
durch die und Verarbeiten in der Frittiervorrichtung ohne Trennung oder Bruch des Bandes zu gestatten. Der verbindende
Abschnitt kann klein genug sein, um ein leichtes Trennen der Chips nach dem Entfernen aus der Frittiervorrichtung
zu ermöglichen. Der verbindende Abschnitt oder Verbindungssteg hat für Chips mit einem Durchmesser von 25,4 bis
50,8 mm (1 bis 2 inch) typischerweise eine Größe von 3,175 bis 9,525 mm (1/8 bis 3/8 inch).
Die Kette wird zwangsweise durch ein Bad heißen Öls gefördert, um sie zu frittieren, wobei jeder gewünschte Typ von Frittiervorrichtungen
zur Anwendung kommen kann. Der Feuchtigkeitsgehalt wird während des Frittierens verringert, beispielsweise
auf weniger als 5 %. Es kann jede Art von Frittieröl verwendet
werden, wie Baumwollsaatöl, Kokosnußöl, Erdnußöl oder dergleichen. Die Temperatur des Frittieröles reicht aus, um die
Teigschicht zu frittierten Chips zu frittieren, ist jedoch nicht so hoch, daß das öl verbrennt (d.h. unterhalb des Rauchpunktes
des Öls). Während des Frittierens geht der Teig auf bzw.
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expandiert und entwickelt Geschmack. Der Teig expandiert typischerweise um etwa 100 % in seiner Dicke während des
Frittierens. Mit anderen Worten, die Enddicke des aufgegangenen Chips kann etwa das Doppelte der Dicke des nicht aufgegangenen
Teiges betragen. Das Ausmaß des Expandierens kann gewünsehtenfalls verstärkt oder vermindert werden, beispielsweise
durch Einschließen des Teiges. Das Frittieröl kann eine Temperatur von etwa 121 bis 2100C (250 bis 1HO0F), vorzugsweise
von etwa ΙβΟ bis 193,40C (320 bis 38O0F), typischerweise
von 176,70C (35O°F) haben. Die Frittierzeit beträgt
im allgemeinen etwa 5 bis 30 Sekunden, vorzugsweise 8 bis 20 Sekunden.
Die Kette wird aus dem Frittieröl entfernt und in Einzelchips getrennt. Die frittierten Chips können durch jede gewünschte
Methode getrennt werden, beispielsweise durch Auseinanderschneiden mit einem Messer. Das bevorzugte Verfahren
zum Trennen der Chips ist in der von der gleichen Anmelderin eingereichten US P at ent arm el doing Serial No. 355 231
beschrieben, worauf ergänzend verwiesen wird. Bei dem offenbarten Verfahren läßt man die Kette nach dem Entfernen aus
der Frittiervorrichtung brechbar oder brüchig werden. Mit anderen Worten, die frittierte Kette ist unmittelbar nach
dem Entfernen aus der Frittiervorrichtung biegsam und wird nach etwa 5 bis 10 Sekunden brechbar oder brüchig. Obwohl
der genaue Mechanismus noch nicht ganz bekannt ist, wird angenommen, daß der Wechsel aus dem biegsamen Zustand in den
brüchigen Zustand auf zwei Faktoren zurückzuführen ist, nämlich Kühlung und Dehydratisierung. Es scheint, daß der
Wechsel irreversibel ist, wenn eine Zufuhr großer Mengen an Wasser unterbleibt. Die brüchigen Chips werden dann getrennt,
beispielsweise indem man eine Drehmoment erzeugende Kraft senkrecht zu der Kette aufbringt (beispielsweise durch Biegen
der Kette), wodurch der Verbindungssteg bricht.
- 5 409846/0874 '
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die Zeichnungen zeigen in:
Fig. I eine schematische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. II eine erfindungsgemäße Teigherstellungsstufe;
Fig. III und IV eine Teigauswalkstufe;
Fig. V bis VII eine erfindungsgemäße Teigschneidestufe;
Fig. VIII bis X verschiedene Ansichten einer bei der Erfindung zur Anwendung kommenden Frittiervorrichtung;
Fig. XI eine erfindungsgemäße Chipabtrennstufe; und
Fig. XII eine Kette aus miteinander verbundenen Teigstücken vor dem Frittieren.
Die Vorrichtung IO (Fig. I) der vorliegenden Erfindung umfaßt
eine Mischstufe 11, eine Auswalkstufe 12, eine Schneidestufe
13, eine Frittierstufe 14 und eine Endbearbeitungsstufe
15.
Die Mischstufe 11 kann jeden Vorrichtungstyp umfassen, der für
die Herstellung von Teig, beispielsweise aus entwässertem Kartoffelgrundstoff, typischerweise Kartoffelkörnern, und Wasser
geeignet ist. Die Mischstufe 11 kann aus einem kontinuierlichen Schneckenmischer 21 (Fig. II) oder alternativ aus einem
Flügelmischer bestehen. Der Schneckenmischer 21 kann einen Ein-
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fülltrichter 22, ein rohrförmiges Gehäuse 23, eine Schraubenschnecke
24 mit eingeschnittenem Schneckengang, und einen Motor 25 aufweisen. Die Schnecke 24 kann in geeigneter Weise
an beiden Enden durch Lager 26 und 27 gelagert sein. Die Schnecke wird durch den Elektromotor 25 angetrieben und gedreht.
Der Kartoffelgrundstoff wird in den Einfülltrichter aufgegeben und durch die Schnecke 24 allmählich nach unten
in das Gehäuse 23 gezogen. Eine Wasserleitung 28 fördert die
gewünschte Wassermenge zu dem Mischer 21. Die Schnecke 24 vermischt den Kartoffelgrundstoff und das Wasser innig zu
Teig. Das Wasser ist in genügender Menge vorhanden, um einen Teig zu bilden, der zusammenklebt oder anders ausgedrückt,
der so weich ist, daß er zusammenhält. Bevorzugt ist nicht so viel Wasser vorhanden, daß der Teig (an anderen Gegenständen)
anklebt und dadurch beim Fördern des Teiges Probleme durch ein Hängenbleiben auftreten. Das Wasser'-ist typischerweise
in einer Menge von etwa 25 bis 45 % anwesend, vorzugsweise von 40 Gew.-i, bezogen auf das Gesamtgewicht des Teiges, Die
zugesetzte Feuchtigkeit läßt man in der gesamten Teigmasse zum Gleichgewicht kommen, beispielsweise durch Vorsehen einer
Verweilzeit des Teiges in dem Mischer von etwa 5 bis 10 Minuten.
Der Teig kann unter Anwendung irgendeiner gewünschten Auswalkvorrichtung,
wie beispielsweise der Auswalkstufe 12 (Fig. I, III und IV), welche einen tragenden Rahmen 31, ein
Paar glatter Walzen 32, 33 und einen Aufgabeschacht 34 umfassen
kann, ausgewalkt werden. Der Rahmen 31 kann aus Blech
oder einer oder mehreren Metallplatten hergestellt sein und umfaßt ein Paar von Seitenwänden 35 und 36, sowie eine Vorderwand
37 und eine Rückwand 38. Die Walzen 32 und 33 sind drehbar in dem Rahmen 31 gelagert, beispielsweise durch Lager
39 und 40. Die Walzen 32 und 33 können Metallwalzen sein,
-T-
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die von einem Motor 41 gedreht und angetrieben werden. Die Walzen 32 und 33 sind im Abstand voneinander angeordnet, um
die gewünschte Dicke der Teigschicht zu erzeugen. Bei der Herstellung künstlicher Kartoffelchips kann die Dicke der
Teigschicht etwa 0,508 bis 0,762 mm (0,02 bis 0,03 inch) betragen.
Die Teigschicht 42 kann in eine Kette aus Teigstücken zerschnitten
werden, wobei jedes Teigstück mit dem benachbarten Stück verbunden bleibt (vgl. Fig. XII). Bei der Schneidvorrichtung
kann es sich um den Typ einer hin- und herbewegten Stanzvorrichtung handeln. Es kann sich aber auch um den
Typ der in den Fig. V bis VII dargestellten Vorrichtung 13
zum Schneiden der Kette handeln, die noch detaillierter in der von der gleichen Anmelderin eingereichten US-Patentanmeldung
Serial Ήο. 355 233 dargestellt und beschrieben
ist, auf die ergänzend verwiesen wird. Die Schneidvorrichtung 13 umfaßt einen tragenden Rahmen 43, eine Schneidwalze
44, eine glatte Gegenwalze 45 und eine Transportwalze
46. Der tragende Rahmen 43 kann aus Blech konstruiert sein
und eine Rückwand 47, eine Frontwand 48 und ein Paar von Seitenwänden 49 und 50 umfassen. Die Schneidwalze 44 ist ein
auf einer Welle 51 montierter Metallhohlzylinder, und die
Welle 51 ist drehbar in geeigneten Lagern (nicht dargestellt) in den Seitenwänden 49 und 50 gelagert. Die Schneidwalze 44 kann
in der Form hergestellt sein, daß von einem Metallhohlzylinder die Oberfläche derart spanhebend abgearbeitet wurde, daß ein
Paar von Schneidkanten 52 und 53 (Fig. VII) stehen blieb. Die Schneidkanten 52 und 53 sind ausreichend tief, um die Teigschicht
42 zu durchschneiden. Die glatte Gegenwalze 45 kann
eine Metalltrommel sein, die auf eine Welle 54 montiert ist,
welche drehbar durch (nicht dargestellte) Lager in den Seitenwänden 49 und 50 gelagert ist. Die glatte Gegenwalze 45 liegt
an den Schneidkanten 52 und 53 der Schneidwalze 44 an und
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schafft hierdurch eine Sehneid fläche. Die Transportwalze 46
kann eine Metalltrommel bzw. ein metallischer Hohlzylinder sein, die auf einer Welle 55 montiert ist, welche drehbar in
(nicht dargestellten) Lagern in den Seitenwänden 49 und 50 gelagert ist. Die Walzen 44, 45 und 46 sind durch einen
(nicht dargestellten) Elektromotor angetrieben. Gewünschtenfalls
können die Walzen 44, 45 und 46 mit Ansauglöchern ausgestattet sein, um die Teigschicht 42 zwangsweise erfassen zu
können. Die glatte Gegenwalze 45 kann beispielsweise Ansauglöcher 56 aufweisen, um den Verschnitt 42a der Teigschicht 42
festzuhalten. Ein Ansaugverteiler 57 legt an die Ansauglöcher 56 in herkömmlicher Weise einen Unterdruck an. Der Unterdruck
wird natürlich nur dort angelegt, wo ein aktives Erfassen des Verschnittes 42a erwünscht ist. Der Verschnitt 42a kann
zu jeder beliebigen Stelle vor der Auswalkstufe zurückgeleitet werden. Die Schneidwalze 44 kann Ansauglöcher 58 aufweisen,
sowie einen Ansaugverteiler 59 zum aktiven Erfassen der Chipkette
42b. Die Transportwalze 46 kann Ansauglöcher 6l und einen Ansaugverteiler 62 aufweisen. Die Ansaugverteiler 57,
und 62 können herkömmlich konstruiert sein. Die Kette und/oder der Verschnitt können zwangsweise, beispielsweise durch einen
Luftstoß, von den Walzen 44, 45 und 46 entfernt werden.
Bei der Frittierstufe kann es sich um eine Frittiervorrichtung handeln, wie sie im wesentlichen in der von der gleichen Anmelderin
am gleichen Tag wie die vorliegende Anmeldung eingereichten Patentanmeldung (internes Aktenzeichen:
M 15216; Titel: "Vorrichtung zum Prittieren von Imbißnahrungsmitteln") beschrieben und beansprucht ist und auf welche
ergänzend verwiesen wird. Alternativ kann die Frittiervorrichtung von jedem anderen Typ sein, durch den die Chipkette
während des Frittierens gefördert werden kann. Die Frittierstufe
14 (Fig. VIII bis X) kann einen tragenden Rahmen 66, einen Frittierbehälter 67, ein Förderrad 68 und eine Stetigförderan-
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lage 69 umfassen. Der tragende Rahmen 66 kann aus jedem geeigneten
Baumaterial, beispielsweise Rohren, Winkeleisen, oder dergleichen, z.B. durch Schweissen, konstruiert sein. Der
Frittierbehälter 67 besteht aus Blech und ist beispielsweise durch (nicht dargestellte) Schrauben in dem Rahmen 66 befestigt.
Der Frittierbehälter 67 weist eine Einlaßleitung 64 für das
Öl auf, um erhitztes öl aus irgendeiner geeigneten (nicht dargestellten), externen Heizvorrichtung zu empfangen. Der
Frittierbehälter 67 weist eine Auslaßleitung 65 für das öl zur Rückleitung des Öls zu der Heizvorrichtung auf. Es kann
jede konventionelle Heizvorrichtung für Frittieröl verwendet
werden. Es gibt zwei Typen derartiger Heizvorrichtungen, nämlich Vorrichtungen für direkte externe Erhitzung und Vorrichtungen
für indirekte externe Erhitzung. Die Vorrichtung für direkte externe Erhitzung führt beispielsweise durch eine
Gasflamme einer Leitung, durch welche das öl fließt, direkt Wärme zu. Die Vorrichtung für indirekte externe Erhitzung
führt einer Leitung Wärme zu, durch welche ein Wärmeübertragungsmedium, wie Wasserdampf, strömt. Das Wärmeübertragungsmedium
und das Frittieröl werden zusammen in voneinander getrennten Leitungen durch einen Wärmeübertrager geschickt, und
das Frittieröl nimmt die Wärme von dem Wärmeübertragungsmedium auf. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird die
Vorrichtung zum indirekten externen Erhitzen bevorzugt, da die Wärme auf das Frittieröl gleichmäßiger übertragen wird,
was zu einer geringeren Zersetzung des Öls führt. Die Heizvorrichtungen können in beiden Fällen gasbefeuert oder elektrische
Widerstandsheizungen sein.
Das Förderrad 68 weist einen Metallhohlzylinder 71 auf, der von einer Welle 72 getragen wird. Die Welle 72 ist in einem
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Paar von Lagern 73 und 74 drehbar montiert, welche an dem
tragenden Rahmen 66 befestigt sind. Das Förderrad 68 weist eine Reihe von Getriebezähnen 76 und 77 auf jeder Seite für
den nachfolgend beschriebenen Zweck auf (vgl. Fig. IX). Das Förderrad 68 weist ferner eine durchbrochene Frittierflache
78 auf, die von einem Drahtsieb oder durchbrochenen Blech gebildet sein kann.
Die Stetigförderanlage 69 kann eine endlose Gliederkette 80
aufweisen, die von Zahnrädern 8l, 82, 83 und 81J getragen wird.
Das Zahnrad 81 weist ein Paar von Getriebezahnreihen auf, die im wesentlichen im gleichen Abstand wie die Reihen der Getriebezähne
76 und 77 des Förderrades 68 voneinander angeordnet sind. Das Zahnrad 8l ist' auf einer Welle 85 montiert,
die drehbar in Lagern 86 und 87 gelagert ist. Die Zahnräder 82 und 83 können mit dem Zahnrad 81 identisch sein. Das Zahnrad
84 kann analog ausgebildet sein, es ist jedoch derart
montiert, daß es geschwenkt werden kann, um die Gliederkette 80 zu spannen. Anders ausgedrückt: Das Zahnrad 84 weist eine
Welle 91 auf, die in (nicht dargestellten) Lagern drehbar gelagert ist, die in Hebeln 92 und 93 angeordnet sind. Die Hebel
92 und 93 sind an den Flanschen 9^ und 96 des Rahmens 66
durch einen Gelenkbolzen 97 befestigt. Ein Paar von pneumatischen Druckzylindern 98 und 99 ist vorgesehen, um das Zahnrad
zum Spannen der Kette 80 nach oben zu bewegen. Die Druckzylinder 98 und 99 sind an dem tragenden Rahmen 66 mit ihren
unteren Enden, und mit ihren oberen Enden an den Hebeln 92 und 93 befestigt. Die Gliederkette 80 ist so konstruiert, daß
sie mit den verschiedenen Getriebezähnen der. Zahnräder 68, 81, 82, 83 und 84 in Eingriff kommen kann. Die Kette 80 weist
ferner eine perforierte Frittierflache 101 auf, die mit der
Frittierfläche 78 des Förderrades 68 in Eingriff steht. Die perforierte Fläche 101 kann mit einem Drahtsieb oder perforier-
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ten Blech ausgerüstet sein, welches an jedem der Glieder der Kette 80 befestigt ist. Die Frittierflachen 78 und 101 können
von gleicher Gestalt sein, beispielsweise flach oder halbkreisförmig. Sind die Frittierflächen 78 und 101 halbkreisförmig
bzw. gebogen, so ist die Frittierfläche 78 konvex und die Frittierfläche 101 konkav, so daß beide miteinander in
Eingriff stehen.
Die Frittierflächen 78 und 101 können typischerweise einen Abstand von 0,762 bis 1,778 mm (0,03 bis 0,07 inch) voneinander
haben, wenn ein Teigstück mit einer Dicke von 0,508 mm (0,02 inch) frittiert wird. Die Frittierflächen 78 und 101
können typischerweise einen Abstand von 2,032 bis 2,51J mm
(0,08 bis 0,10 inch) haben, wenn ein Teigstück mit einer Dicke von 1,27 mm (0,05 inch) frittiert wird. Die Perforationen
haben typischerweise einen Durchmesser von 1,507 mm (1/16 inch) und es sind ausreichend viele Perforationen pro
Zentimeter vorhanden, um einen angemessenen Kontakt der Kette mit dem öl während des Frittierens zu ermöglichen. Zum Auffangen
jeglichen Öls, das von der Förderanlage 69 abtropfen könnte, ist eine Abtropfwanne 100 vorgesehen.
Die Endbearbeitungsstufe 15 (Fig. I und XI) kann einen ersten
Förderer 106, eine Salzvorrichtung 107, einen zweiten Förderer 108 und eine Trennvorrichtung 109 für die Chips umfassen. Die
Förderer IO6 und IO8 können herkömmliche Stetigförderer sein;
wie in Fig. XI dargestellt, können sie jedoch mit einer Rampe 111 zur Unterstützung des Obertrums des jeweiligen
Förderers versehen sein. Haben die Chips eine bestimmte Form, so können die Stetigförderer der Chipform angepaßt sein. Die
Salzvorrichtung 107 kann auf jede geeignete Weise konstruiert sein, mit welcher es möglich ist, die gewünschte Menge an
Salz oder anderen Gewürz- bzw. Geschmacksstoffen abgemessen
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auf die Chipkette zu bringen. Die Trennvorrichtung 109 für die Chips kann aus einem Rad bestehen, welches gegen die
einzelnen Chips drückt und hierdurch den schmalen Verbindungssteg 112 zwischen den Chips (Fig. XII) bricht. Eine
derartige Trennvorrichtung für die Chips ist in der von der gleichen Anmelderin eingereichten US-Patcirfcmeldung
Serial Uo. 355 231 beschrieben und beansprucht.
Die Chips fallen dann in einen Behälter 113.
Die vorliegende Erfindung wurde ausgeführt, indem man entwässertes
Kartoffelgranulat und entwässerte Kartoffelflocken in einem Verhältnis 1:1 in einem kontinuierlich arbeitenden
Schneckenmischer etwa gemäß Fig. II vermischte. Die Zuführungsrate
betrug je.etwa 236 g/Min an Granulat bzw. an
Flocken. Die Kartoffelflocken waren vorher gemahlen worden, so daß nicht mehr als 10 % von einem DIN-Sieb "0,84 mm"
(U.S. Standard Sieb Nr. 20) zurückgehalten wurden und nicht
mehr als 15 % durch ein DIN-Sieb "0,177 nun" (U.S. Standard
Sieb Mr. 80) hindurchgingen. Die Schüttdichte der Flocken betrug etwa 592,7 kg/m·^ (37 pounds per cubic foot). Dem Mischer
wurde Wasser in einer Rate von 248 ml/Min, zugegeben. Die Verweilzeit des Teiges in dem Mischer betrug 5 bis 10
Minuten. Nach dem Mischen wurde der Teig zur Homogenisierung
durch ein Sieb passiert (es handelte sich um ein Sieb Nr. 3B;
das Gerät war eine als "Fitzmill" bezeichnete Mühle). Der Teig wurde auf eine Dicke von 0,635 mm (0^.025 inches) ausgewalkt
und auf einer rotierenden Schneidvorrichtung, die im wesentlichen so ausgebildet war wie in den Fig. V bis VII
dargestellt, zerschnitten, so daß eine Kette gemäß Fig. XII entstand. Die Kette wurde durch eine Frittiervorrichtung gefördert,
wie sie im wesentlichen in den Fig, VIII bis X dar-
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gestellt ist. Das frittierte Produkt ging um etwa das Doppelte seiner ursprünglichen Dicke auf, hatte eine zarte Struktur
und schmeckte kartoffelähnlich. Die frittierte Kette wurde gesalzen und in Einzelchips zerbrochen.
Pur die Zwecke der Erfindung geeigneter Teig wurde hergestellt,
indem man etwa 560 g vorgelatinierten, fein zermahlenen
Mais, 250 g Wasser sowie 10 g Natriumchlorid miteinander vermischte. Die Komponenten wurden etwa 2 Min. lang in
einem Planetenmischer (Warenzeichen Hobart) gemischt und dann auf eine Dicke von etwa 0,635 mm (0,025 inches) ausgewalkt.
Die Teigschicht eignete sich zum Zerschneiden in eine Kette von Teigstücken und zum Frittieren zur Erzeugung von Maischips
.
Für die Zwecke der Erfindung verwendbarer Teig wurde hergestellt, indem man 40,8 kg (90 pounds) Maisgrieß, 2,04 kg
(4Λ5 pounds) entfettete Maiskeime, 1,63 kg (3,6 pounds)
Pflanzenöl, O,4O8 kg (0,9 pounds) Natriumchlorid, 11,3 g
(0,025 pounds) Kalziumhydroxyd, Farbstoffe sowie Gewürzstoffe miteinander vermischte. Das Gemisch wurde in einer
Rate von 195 g/Min, einer James-Kochvorrichtung zugeführt,
und es wurde Wasser in einer Rate von etwa 87 g/Min, zugegeben. Der gekochte Teig eignete sich zum Auswalken und
Zerschneiden in eine Chipkette zum Zwecke des Frittierens gemäß der Erfindung.
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Claims (12)
1. Verfahren zur Herstellung chipförmiger Imbißnahrungsmittel,
dadurch gekennzeichnet, daß man zur Bildung von Teig ein stärkehaltiges Material und Wasser mischt, den
Teig auswalkt und zu einer Kette von untereinander in Verbindung stehenden Teigstücken formt, die Kette der
Teigstücke in einem ölbad zu einer Kette von miteinander verbundenen, frittierten Chips frittiert, die Kette
frittierter Chips aus dem ölbad entfernt und dann die Kette frittierter Chips in Einzelchips trennt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man den Teig auf eine Dicke von etwa O,38l bis 1,521I mm
(0,015 bis 0,06 inches) auswalkt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß,,
zur Herstellung künstlich erzeugter Kartoffelchips der Teig auf eine Dicke von etwa 0,508 bis 0,762 mm (0,02
bis 0,03 inches) ausgewalkt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet,
daß die Teigstücke etwa kreisförmig ausgebildet sind, einen Durchmesser von zwischen etwa 25,4
bis 50,8 mm (1 bis 2 inches) aufweisen und durch einen Verbindungssteg (112) mit einer Breite von 3,175 bie
9,525 mm (1/8 bis 3/8 inches) miteinander verbunden sind.
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5· Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5>
dadurch gekennzeichnet, daß man die Kette von miteinander verbundenen Teigstücken durch Ausschneiden aus der ausgewalkten
Teigschicht bildet.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Teig einen Feuchtigkeitsgehalt von etwa 25 bis 45 Gew.-% hat.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das stärkehaltige Material entwässerter Kartoffelgrundstoff ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Teigstück während des Frittierens geformt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ölbad ein so großes Volumen aufweist, daß die Rate an verbrauchtem öl etwa genauso groß
wie oder größer als die ölzersetzungsrate in dem Behälter ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9» dadurch gekennzeichnet,
daß man die Chips voneinander trennt, indem man die Chipkette brüchig werden läßt und dann eine
Biegekraft auf die Kette erzeugt, um die Kette an den VerbindungsStegen (112) zwischen den Chips zu brechen.
11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine Schneidvorrichtung
(44, 45, 51, 52, 53, 54) zum kontinuierlichen Ausschneiden
einer Kette von untereinander verbundenen Teig-
- 16 -
409846/0874
M/15217 lh
stücken, eine Ölbad-Prittiervorrichtung (14) zum Frittieren
der Kette aus Teigstücken, sowie eine Trennvorrichtung (109) zum Trennen der frittierten Chipkette
an vorbestimmten Stellen zur Erzeugung einer Vielzahl von frittierten Einzelchips.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennvorrichtung (109) eine Einrichtung zum
Aufbringen einer Biegekraft auf die Kette aufweist.
13« Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Prittiervorrichtung so ausgebildet ist, daß sie die Teigstücke während des Prittierens
formt.
93/Mai
- 17 -
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