DE2454783A1 - Sicherheitsvorrichtung fuer eine maschine - Google Patents
Sicherheitsvorrichtung fuer eine maschineInfo
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Description
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Postanschrift tanüeii 26, i;cillc;h 4
Postanschrift tanüeii 26, i;cillc;h 4
Mein Zeichen: P 2033
Anmelder: USM Corporation
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Flemington, New Jersey, USA
Zustelladresse:
• 14O Federal Street
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Boston, Massachusetts, USA
Die Erfindung bezieht sich auf Sicherheitsmechanismen und
insbesondere auf eine Kombination einer Schutzeinrichtung und einer Ansprechschaltung zur Aberregung von Arbeitsteilen
einer Maschine.
Es sind bereits verschiedene Vorrichtungen geschaffen worden, die sicherstellen, daß im Zuge einer relativen Annäherung
bzw. Annäherungsbewegung von Maschinenteilen eine zufällige Einführung eines Hindernisses oder eines Körpergliedes nicht
zu einer Beschädigung oder Verletzung führt. Ein bekanntes Mittel ist die Verwendung sogenannter "Sicherheits"-Steuereinrichtungen.
Eine weitere Lösung ist z.B. in der
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US-PS 3 690 206 angegeben. Dabei ist die vertikale Kopfbewegung
einer Schneidpresse auf ein auszuschneidendes Werkstück zu durch einen Arm zu beenden, der einen ein Hindernis
berührenden Kopf führt, wobei ein den Antrieb des Kopfes steuernder Schalter nachfolgend betätigt wird, und zwar in
angemessener Weise vor einer Stellung, in der sonst eine Beschädigung auftreten würde.
In den Fällen, in denen mehrere Teile einer Maschine gleichzeitig relativ bewegbar sind und in denen Annäherungsbewegungen
der betreffenden Teile an unterschiedlichen Stellen auftreten können und gegebenenfalls mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten, existiert die Wahrscheinlichkeit eines erhöhten Risikos einer Personenverletzung. In dem Fall, daß
z.B. ein Werkstück für die Ausführung von horizontalen X-Y-Koordinaten-Bewegungen programmiert ist und ein Arbeitskopf Teile aufweist, die über dem betreffenden Werkstück
vertikal hin- und herbewegt werden, und zwar mit einem ggfs. zusätzlichen, hinsichtlich der Bewegung mit ihm zusammenwirkenden
Mechanismus unterhalb der Ebene des Werkstücks, existiert somit eine potentielle Gefahr dafür, daß
ein Finger, eine Hand oder sogar ein Arm zwischen zusammenlaufenden kraftangetriebenen Maschinenelementen eingeklemmt
wird. Demgemäß besteht Bedarf hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit einer Bedienperson (und in einigen Fällen
auch der Sicherheit der Anlage) gegenüber seiner unbeabsichtigten Beeinträchtigung durch automatische Maschinenfunktionen.
Sogar die erfahrene Bedienperson, die überaus vertraut mit der Maschinenanlage wird, dürfte den Schutz
begrüßen, der durch einen gewissermaßen unermüdlichen Hilfsüberwachungsmechanismus
zustande gebracht wird, der Operationen von mehr als einem Blickpunkt aus "überwacht".
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Weg zu
zeigen, wie eine besonders zuverlässig arbeitende Sicherheitsvorrichtung
der vorstehend betrachteten Art mit relativ geringem konstruktivem Aufwand zu realisieren ist.
Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei einer
Vorrichtung mit Elementen, die durch Ausführung einer Relativbewegung sich aufeinanderzu zu bewegen vermögen, erfindungsgemäß dadurch, daß ein verschiebbares Schutzteil
vorgesehen ist und daß eine mit den die genannten Elemente steuernden bzw. antreibenden Einrichtungen verbundene zugehörige
Sicherheitssteuerschaltung vorgesehen ist, die einen Schalter enthält, der auf eine Bewegung des genannten
Schutzteiles in irgendeiner von mehreren Richtungen derart anspricht, daß er die Antriebseinrichtungen unmittelbar
aberregt und die Bewegung der betreffenden Elemente beendet. Wie noch gezeigt werden wird, ist das Schutzteil als Schutzverkleidung
um arbeitende Geräte oder um ein einziges, sonst freiliegendes Werkzeug herum angeordnet. Das betreffende
Schutzteil besitzt dabei die Freiheit, seitlich, in der Höhe, nach vorn und nach hinten nachzugeben und sich um eine Aohse
zu schwenken. In irgendeiner oder mehreren dieser Schutzteil-VerschiebeStellungen
- und zwar von der normalen Arbeitsstellung aus - in welche Stellungen das betreffende Schutzteil
z.B. durch das Vorhandensein bzw. Auftreten eines unerwünschten Hindernisses oder des Körpergliedes einer Bedienperson
gelangen kann, wird ein Schalter betätigt, um den Antrieb der Vorrichtung abzuschalten. Das Schutzteil
kann zumindest teilweise transparent ausgebildet sein, so daß die Betrachtung der Arbeitsweise nicht beeinträchtigt
ist. In vorteilhafter Weise kann das betreffende Teil
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automatisch in seine "Ausgangs"-Stellung zurückgeführt
werden, wie durch eine Federeinrichtung. Dadurch wird die
Maschinenoperation wieder hergestellt, sobald der störende Artikel aus der Arbeitszone entfernt ist.
Es sei darauf hingewiesen, daß in den Fällen, in denen eine Anlage bzw. Vorrichtung mehr als eine potentielle Gefahrenzone
aufweist, ein zweites oder zusätzliches gitterförmiges Schutzteil der angegebenen Art verwendet werden kann und eine
Antriebs- bzw. Steuerverbindung mit einer gemeinsamen Sicherheitssteuerschaltung
haben kann.
An Hand von Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend an einem Ausführüngsbeispiel näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in einer Perspektivansicht einen Teil einer Maschine f die mit einem elektrischen Sicherheitssteuermechanismus
gemäß der Erfindung versehen 1st und die in diesem Fall so ausgelegt ist, daß elektronische Bauelemente
auf gedruckten Schaltungsplatten untergebracht werden. Fig. 2 zeigt in einer Vorderansicht einen Teil des in Fig.1
dargestellten Steuermechanismus, enthaltend ein Schutzteil und einen zugehörigen Schaltermechanismus.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht des in Fig. 2 dargestellten Mechanismus.
Fig. 4 zeigt eine vergrößerte Draufsicht eines in Fig. 2 und 3 dargestellten Schalters.
Fig. 5 zeigt in einer ähnlichen Ansicht wie Fig. 4 einen Schalterbetätigungsarm, der durch Verschiebung des Schutzteiles
gekippt ist.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht des in Fig. 5 dargestellten Mechanismus.
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Fig. 7 zeigt in einer Perspektivansicht die Schutzteil- und Schalteranordnung.
Fig. 8 zeigt in einem Schaltplan eine Sicherheitssteuerschaltung, die auf eine Verschiebung des Schutzteiles anspricht.
Es dürfte einzusehen sein, daß die Erfindung in einer großen Vielzahl von motorbetriebenen Vorrichtungen anwendbar ist.
Im Hinblick auf Bauteile-Einsetzmaschinen, deren eine nachstehend lediglich für Zwecke der Veranschaulichung dargestellt
ist, ist darüber hinaus die Anwendung der Erfindung nicht auf die Verarbeitung irgendeines bestimmten Bauteiles
bzw. Bauelementes beschränkt. Obwohl die Erfindung von hervorragendem
Nutzen ist, wenn sie in einer automatischen oder programmgesteuerten Maschinenanlage vorgesehen ist, ist sie
jedoch auch ebenso in einfacheren oder nicht automatisch arbeitenden Anlagen anwendbar.
Bezugnehmend auf Fig. 1 sei bemerkt, daß eine zum Einsetzen von elektronischen Bauelementen dienende Bauelementeinsetzvorrichtung
10 einen generell mit 12 bezeichneten Einsetzkopf, eine Werkstück-Trageinrichtung, wie eine Palette bzw.
Tragplatte 14, die in X-Y-Koordinaten bewegbar ist und die
in ihrer eigenen horizontalen Ebene eine gedruckte Schaltungsplatte (nicht dargestellt) trägt, und einen Leitungsfesthaltemechanismus
16 enthält, der unterhalb der gedruckten
Schaltungsplatte derart betätigbar ist, daß die vorstehenden Enden der Leitungen festgehalten bzw. gestaucht
werden, die zugeschnitten, geformt und dann mit ihren Enden mittels des Kopfes·12 durch vorgeformte Löcher in der Schaltungsplatte
gedrückt werden, die mittels örtlich getrennter
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Kleramen18 (von denen lediglich eine dargestellt ist) auf der Tragplatte gehalten ist. Durch hier nicht dargestellte Einrichtungen
kann die Tragplatte 14 erforderlichenfalls manuell in horizontaler Richtung verschoben werden oder mit Hilfe
hier nicht dargestellter Einrichtungen hinsichtlich ihrer Bewegung automatisch programmiert sein. Alternativ hierzu
kann der Kopf 12 für eine X-Y-Bewegung relativ zu der Schaltungsplatte programmiert sein. Es können aber auch sowohl die
Tragplatte als auch der Kopf in horizontalen Ebenen verschoben werden. In Fig. 8 ist eine motorgetriebene Einrichtung, die
schematisch mit M bezeichnet ist, dargestellt, die dem Kopf und/oder der Tragplatte zugeordnet ist.
Beim Gebrauch der Vorrichtung 10 kann eine Bedienperson üblicherweise z.B. aufeinanderfolgend Schaltungsplatten
auf der Tragplatte 14 derart auflegen, daß diese auf der betreffenden Tragplatte durch die örtlich getrennten Klemmen
18 lösbar festgehalten werden. Der Kopf 12 enthält vertikale Führungen 20, zwischen denen ein Arbeitsmechanismus,
der insgesamt und generell mit 22 bezeichnet ist (und der ggfs. Werkzeuge, wie zyklisch betätigbare Drahtschneider,
Führungen, Formgebungseinrichtungen und Antriebs- bzw. Mitnehmerstäbe enthält) in Richtung auf die Schaltungsplatte
zu und von dieser weg hin- und herbewegbar ist (und zuweilen auch in horizontaler Richtung), um die aufeinanderfolgenden
Bauteile auf der betreffenden Schaltungsplatte im Zusammenwirken mit dem vertikal hin- und herbewegbaren Mechanismus 16
unterzubringen. Die Schaltungsplatte wird dabei intermittierend in horizontaler Richtung mit der Tragplatte bzw. Palette
verschoben, um die Bauelementeleitungen aufzunehmen. Für diese Bewegung dient eine geeignete Antriebseinrichtung, die
hier nicht dargestellt ist. Von dem Mechanismus 22 sind
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in Fig. 1 lediglich die Leitungsführungen 23 für ein sogenanntes
Tauch- oder DIP-Bauelement dargestellt. Der Leitungsfesthalt
emechanismus 16 (Fig. 1) ist in seiner unteren oder zurückgezogenen Stellung dargestellt, in der er von
der Tragplatte 14 frei ist. Der betreffende Mechanismus 1b ist jedoch zyklisch nach oben bewegbar, und zwar nahe der
Aufnahmestelle der Schaltungsplatte, um die vorstehenden Enden der eingeführten Leitungen festzuhalten. Es dürfte
demgemäß einzusehen sein, daß - was bei vielen verschiedenen Typen von Maschinenanlagen typisch ist - die Arbeitsbedingungen
so sind, daß ohne einen Sicherheitsmechanismus, wie er hier generell mit 24 bezeichnet und oben angegeben
ist, ein Arm A oder eine Hand H einer Bedienperson verletzt werden kann, wenn das betreffende Körperglied in den konvergierenden
Bahnen von irgendwelchen zwei relativ zueinander sich bewegenden Teilen oder zwischen einem sich bewegenden Element und einem feststehenden Element eingeklemmt
wird.
Um Risiken und Verletzungen der angegebenen Art zu vermeiden, enthält der Sicherheitsmechanismus 24 eine Schutzverkleidung
oder Schutzvorrichtung 26 (Fig. 1 bis 3 und 7), die an dem Kopf 12 angebracht ist, wie dies noch beschrieben werden wird,
und eine zugehörige Schaltungsanordnung, die durch die Schutzvorrichtung
gesteuert wird, wie dies nachstehend noch erläutert werden wird. Die Schutzvorrichtung 26 dient in diesem Fall als Schutzverkleidung für den Kopf 12; sie erstreckt
sich daher von dem Kopf nach vorn und um die Arbeitszone herum, in der die Werkzeuge 22 arbeiten. Obwohl bei einer
anderen Anwendung der Erfindung die Form der Schutzvorrichtung 26 in angemessener Weise unterschiedlich sein kann,
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ist die betreffende Schutzvorrichtung hier rechteckförmig
und nach Art eines Behälters ausgebildet. Sie ist vorzugsweise auf ihrer Vorderseite mit einem transparenten Material
28 versehen, welches einen Einblick auf die Arbeitselemente gewährt.
Die Führungsvorrichtung 26 ist zur Ausführung einer relativen Querbewegung auf koaxialen horizontal verlaufenden
Lagerzapfen 30 (Fig. 2 und 7) und 32 (Fig. 1 und 2) schwenkbar gelagert, und zwar mittels nach oben verlaufender Winkelarme
34 bzw. 36, die von hinteren Seitenansätzen 35 (Fig. 1,3) der Führungsvorrichtung 26 abstehen. Zu diesem Zweck ist der
Zapfen 32 von dem unteren Ende eines Bügels 38 getragen, der an der rechten Seite des Kopfes 12 fest angebracht ist, wie
dies in Fig. 1 bis 3 veranschaulicht ist. Außerdem ragt zu diesem Zweck der Zapfen 30 von der linken Seite des
Kopfes weg und ist mit seinem äußeren Ende in dem unteren Ende eines Bügels 40 aufgenommen, der an dem Kopf befestigt
ist. Die Führungsvorrichtung 26 wird entgegen der Erdschwerkraft in die horizontale Lage mittels eines Federstößels 42
(Fig. 3 und 7) federnd gedrückt. Dieser Federstößel 42 ist verstellbar von einem Block 44 getragen, der an der Seite 35
der Sicherheitsvorrichtung befestigt ist. Das freie Ende des betreffenden Stößels liegt an dem unteren Ende des Kopfes 12
an. Um die Sicherheitsvorrichtung 26 unter Ausübung eines elastischen Druckes eine "mittlere" bzw. "neutrale" Querstellung
in bezug auf den Kopf 12 einnehmen zu lassen, ist das obere Ende des Armes 34 von dem Zapfen 30 zwischen zwei
entgegengesetzt wirkenden Federn 46 (Fig. 2 und 7), die auf dem Zapfen angeordnet sind, verschiebbar und schwenkbar aufgenommen.
Die eine Feder ist zwischen dem Kopf und dem
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Arm 34 gehalten, und die andere Feder ist mit ihren Enden von dem Arm 34 und dem unteren Ende des Bügels 40 gehalten.
Aus Vorstehendem dürfte ersichtlich sein, daß die Sicherheitsvorrichtung
26 mit dem Kopf 12 in irgendeine Richtung bewegbar ist und außerdem seitlich von dem Kopf in entgegengesetzten
Richtungen sowie in der Höhe und von dem Kopf aus nach vorn und nach hinten von einer horizontalen
oder "Mittel"-Steilung aus relativ verschiebbar ist. Wie im
folgenden beschrieben werden wird, ist diese Freiheit der relativen Bewegung der Führungsvorrichtung auf eine Verschiebung
hin in vorteilhafter Weise dazu ausgenutzt, eine unmittelbare Abschaltung bzw. Aberregung einer Antriebseinrichtung
M auf ein Signal von einer (hier nicht näher dargestellten, sondern lediglich schematisch angedeuteten)
Steuereinrichtung oder einem Rechner C hin zu bewirken, die bzw. der mit dem Kopf 12, dem Mechanismus 16 und/oder der
Tragplatte bzw. Palette 14 über eine in Fig. 8 dargestellte
Sicherheitssteuerschaltung verbunden ist. Die Antriebseinrichtung wird durch den Betrieb einer generell mit 50 bezeichneten
Schalteranordnung (Fig. 1 bis 7) der Sicherheitsschaltung und in Abhängigkeit von der Einstellung der Schutzvorrichtung
in bezug auf den Kopf und dessen arbeitende Werkzeuge betätigt und unwirksam gemacht. Die Schalteranordnung
50 ist an dem Bügel 40 mittels Schrauben 52 (Fig. und 5) verstellbar befestigt, die sich durch Querschlitze
hindurch erstrecken, welche in dem Schalter gebildet sind. Die Anordnung 50 enthält einen linken, normalerweise geschlossenen,
offen gehaltenen Schalter 56 mit einem Kontakt 58, einem Betätigungsarm 60 und einer von einem Ende des Armes
getragenen Rolle 62 sowie einen rechten, normalerweise offenen
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Schalter 64, der in ähnlicher Weise einen Kontakt 66, einen Betätigungsarm 68 und eine Rolle 70 enthält, die von einem
Ende des Armes 68 getragen wird. Für die Betätigung der Schalter 56, 64 (die, wie in Fig. 8 gezeigt, elektrisch
parallelgeschaltet sind) durch die Verschiebung der Sicherheitsvorrichtung 26 aus ihrer normalen "Mittel"-Stellung
heraus ist ein L-förmiges Betätigungsglied 72 (Fig. 4 bis 7) an einem Ende an dem Arm 34 fest angebracht,
wie mittels eines Bolzens 74 und einer Mutter 76. Das freie Ende des Betätigungsgliedes 72 ist generell flach; eine
Ausnahme bildet jedoch ein bogenförmiger Ausnahmeteil 78, der in der mittleren Stellung die Rolle 70 aufzunehmen vermag,
wie dies in Fig. 4 und 7 dargestellt ist, wenn die Maschine 10 in der Ruhestellung ist.
Die Sicherheitsschaltungsanordnung, die in Fig. 8 entsprechend dem.normalen Betriebszustand der Vorrichtung 10 dargestellt
ist, vermag somit die Antriebseinrichtung M der Vorrichtung 10 unwirksam zu schalten, wenn entweder einer der Schalter
56 oder 54 effektiv geschlossen ist, und zwar durch eine relative Verschiebung der Schutzvorrichtung 26, oder
wenn eine Drucktaste 80 (Fig. 8) manuell geschlossen ist. Die Unwirksamschaltung der Antriebseinrichtung M ist sogleich
wirksam, wie z.B. durch ein Signal von dem Rechner C her. Die in Fig. 4 dargestellte Anordnung 50 besitzt demgemäß
ihre Schalter 56 und 64 in Stellungen des normalen Vorrichtungsantriebs,
da weder die Rolle 62 noch die Rolle 70 durch das Betätigungsglied 72 derart herabgedrückt ist, daß
einer der Kontakte 58 oder 66 geschlossen st. Wenn jedoch eine relative Schutzvorrichtungs-Verschiebung quer zu
dem Kopf 12 in irgendeiner Richtung bewirkt wird, wie durch Handberührung der Schutzvorrichtung, so ermöglicht die
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seitlich erfolgende Verschiebung des Betätigungsgliedes 72 in eine der beiden in Fig. 4 durch gestrichelte Linien dargestellten
Stellungen, daß der Kontakt entweder des Schalters 56 oder des Schalters 64 offen bleibt, während der
Kontakt des jeweils anderen Schalters geschlossen wird. Dadurch wird der Motorantrieb sofort angehalten. Wenn die Bedienperson
oder ein Hindernis unbeabsichtigt eine Schwenkbewegung der Schutzvorrichtung nach oben um die Achse
der Lagerzapfen 30, 32 während des Betriebs der Vorrichtung bewirkt, wird in ähnlicher Weise dadurch das Betätigungsglied 72 in seine in Fig. 5 und 6 dargestellte relative
Stellung belegt. Dem normalerweise geschlossenen, offen gehaltenen Schalter 56 ist dabei ermöglicht, zu schließen
und den Vorrichtungsbetrieb anzuhalten, und zwar auf Grund der relativen Rückwärtsbewegung des Ausnahmeteiles 78 von
der Rolle 70. Sollte alternativ dazu die Schutzvorrichtung 26 um die Lagerachse aus irgendeinem Grunde während
des Betriebs der Maschine nach unten gedrückt werden bzw. schwenken, so bleibt der normalerweise offene Schalter 56
offen, während der Schalter 64 geschlossen würde. Dadurch wäre ebenfalls eine unmittelbar Stillsetzung des Maschinenantriebs
und die Vermeidung einer Beschädigung oder Verletzung gewährleistet.
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Claims (9)
- PatentansprücheJSicherheitsvorrichtimg für eine Maschine, die längs konvergierender Bahnen relativ bewegbare Elemente und die Antriebseinrichtungen aufweist, die zumindest eines der Elemente antreiben, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schutzvorrichtung (26) vorgesehen ist, die zur Ausführung einer Bewegung mit einem Element (12) der Elemente (12,14) angeordnet ist und die in zwei oder mehr Richtungen relativ zu dem betreffenden einen Element (12) verschiebbar ist, und daß eine Steuerschaltung vorgesehen ist, die die Betätigung der Antriebseinrichtung (M) zu steuern gestattet und die eine Schaltereinrichtung (50) enthält, welche auf die Verschiebung der Schutzvorrichtung (26) in irgendeiner der Richtungen hin die Antriebseinrichtung (M) unmittelbar unwirksam zu machen gestattet.
- 2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (26) zur Ausführung einer federnden Verschiebung von einer mittleren oder unwirksamen Stellung aus an dem betreffenden einen Element angebracht ist und daß eine Federanordnung (42) die Schutzvorrichtung (26) in die Mittelstellung zur Wiederherstellung des Maschinenbetriebs zurückzuführen gestattet.
- 3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (26) als behälterartige Verkleidung neben den arbeitenden Werkzeugen (12,14) ausgebildet und zumindest teilweise transparent (Teil 28) ausgebildet ist, derart, daß ein sichtbarer Betrieb der Maschinenwerkzeuge ermöglicht ist.509821/0792
- 4. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (26) zur Ausführung einer Schwenkbewegung um eine Achse gelagert und in eine von entgegengesetzten Richtungen parallel zu der betreffenden Achse federnd führbar ist.
- 5. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltereinrichtung (50) an dem betreffenden einen Element (12) angebracht ist und zwei unabhängig betätigbare, in Abstand voneinander vorgesehene Schalter (56, 64) enthält und daß der Schutzvorrichtung (26) eine Schalterbetätigungseinrichtung (72) zugeordnet ist, die auf ihre Relatiwerschiebungen hin einen der Schalter (56; 64) zu betätigen und die Maschinenantrieb seinrichtung (M) unwirksam zu machen gestattet.
- 6. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung (42;46,46) derart nachgiebig betätigbar ist, daß der für die Aberregung der Maschinenantriebseinrichtung dienende Mechanismus veranlaßt wird, eine Winkelstellung einzunehmen, in der die Steuerschaltung gespeist bleibt.
- 7. Sicherheitsvorrichtung nach e.inem der Ansprüche 1 bis 6,er, dadurch gekennzeichnet, daß die Schärfeinrichtung (50) zwei parallelgeschaltete Schalter (56; 64) enthält underdaß der Mechanismus, der die Schalteinrichtung (50) veranlaßt, die Steuerschaltung abzuschalten, ein mit der Schutzvorrichtung (26) verbundenes Schalterbetätigungsglied (72) enthält, welches einen Kurventeil (78) enthält, der mit den beiden Schaltern (56, 64) zusammenwirkt.5098 2 1 /0792
- 8. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das betreffende Schalterbetätigungsglied (72) eine Verlängerung der Schutzvorrichtung (26) mit einem Ausnehmungsteil (78) ist, der für die Aufnahme des Betätigungsarmes (68; 70) eines Schalters (64) der beiden Schalter (56, 64) in dem Fall dient, daß die Maschine sich in ihrer normalen Arbeitsstellung befindet.
- 9. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, in Verbindung mit einer Montagemaschine für das Montieren von elektrischen Bauelementen, wobei ein Rahmen und eine an dem Rahmen bewegbar angebrachte Einrichtung vorgesehen sind, die eine Schaltungsplatte zu tragen gestattet, welche Leitungen der Bauelemente in unterschiedlichen bestimmten Stellungen aufzunehmen hat, wobei ferner ein Bauelement-Verarbeitungskopf auf einer Seite der die jeweilige Schaltungsplatte tragenden Einrichtung bewegbar angebracht ist, wobei ein Leitungskiemmechanismus auf der anderen Seite der die jeweilige Schaltungsplatte tragenden Einrichtung betätigbar ist und wobei eine Antriebseinrichtung zumindest zwei Einrichtungen aus den den Kopf, den Festhaltemechanismus und die die jeweilige Schaltungsplatte tragende Einrichtung umfassenden Einrichtungen unter Ausführung einer Relativbewegung aufeinanderzu zu steuern gestattet, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schutzvorrichtung (26) vorgesehen ist, die zumindest einer Einrichtung der den Kopf (22), den Festhaltemechanismus (16) und die die jeweilige Schaltungsplatte tragende Einrichtung (14) umfassenden Einrichtungen federnd zugeordnet ist, daß eine Steuerschaltung vorgesehen ist, die auf eine Verschiebung der Schutzvorrichtung (26) aus einer unwirksamen509821 /0792Stellung hin die genannte Relativbewegung durch Abschalten der Antriebseinrichtung (M) stillsetzt,und daß die Steuerschaltung eine Schalteinrichtung (50) enthält, die durch eine relative Höhen-, Quer- ader Schwenkbewegung der Schutzvorrichtung (26) in bezug auf den Kopf (22), den Festhaltemechanismus (16) oder den die jeweilige Schaltungsplatte tragenden Mechanismus (14), dem die Schutzvorrichtung (26) zugeordnet ist, betätigbar ist.509821 /0792
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