DE2504454A1 - Vorrichtung zum aufhaengen von fassadenplatten - Google Patents
Vorrichtung zum aufhaengen von fassadenplattenInfo
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- E04—BUILDING
- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F13/00—Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
- E04F13/07—Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings composed of covering or lining elements; Sub-structures therefor; Fastening means therefor
- E04F13/08—Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings composed of covering or lining elements; Sub-structures therefor; Fastening means therefor composed of a plurality of similar covering or lining elements
- E04F13/0801—Separate fastening elements
- E04F13/0832—Separate fastening elements without load-supporting elongated furring elements between wall and covering elements
- E04F13/0853—Separate fastening elements without load-supporting elongated furring elements between wall and covering elements adjustable perpendicular to the wall
- E04F13/0855—Separate fastening elements without load-supporting elongated furring elements between wall and covering elements adjustable perpendicular to the wall adjustable in several directions, one of which is perpendicular to the wall
Description
Patentanmeldung
Dr.-lng. Ernst Haeussler
43 Essen-Bredeney
Grashofstr. 47
43 Essen-Bredeney
Grashofstr. 47
Vorrichtung zum Aufhängen von Fassadenplatten
Die Erfindung bezieht sioh auf eine Vorrichtung zum Aufhängen
von Fassadenplatten vor einem Bauwerk, - bestehend aus Verankerurgsteil,
Befestigungsteil und an das Verankerungsteil sowie an das
Befestigungsteil ansohließbarem Verbindungselement, wobei einerseits das Verankerungsteil, andererseits das Befestigungsteil Je
eine Drahtseilschlaufe, vorzugsweise eine Stahlseilschlaufe, aufweisen,
die aus dem Bauwerk bzw. aus der Fassadenplatte herausführbar ist, - und wobei ein Verbindungselement mit Schraubschloß
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vorgesehen ist.
Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist Gegenstand eines älteren Reohts (des Anmelders P 2h y\ 521.9). Bei der Ausführungsform naoh dem älteren Recht sind die Drahtseilschlaufen
einfache Schlaufen und die Kreuzköpfe bestehen aus Traversen, die tengential und orthogonal zur Achse des Verbindungselementes
an dieses angeschweißt sind. Das macht ein verhältnismäßig kompliziertes SchraubschloS erforderlich. Es besteht
beim älteren Recht aus einer Gewindehülse ntt Innengewinde,
in welche die Schraubenbolzen des Schaftes von beiden Seiten eingeschraubt sind, während die Gewindehülse Betätigungsausbildungen
aufweist. Verhältnismäßig kompliziert ist beim älteren Recht der Aufbau aber auch dann, wenn das Verbindungselement
aus einem Schraubenbolzen und aus einer Hülse besteht, die eine Kreuzkopfausbildung trägt und durch die der Schraubenbolzen
hindurchgeführt ist, wobei auf den Schraubenbolzen
eine auf der Hülse abgestützte Mutter aufgeschraubt ist. In funktioneller Hinsicht hat sich die Vorrichtung nach dem
älteren Recht bewährt. Bezüglich der baulichen Gestaltung und damit in montagetechnischer Hinsicht ist sie der Vereinfachung
zugänglich. Eine solche Vereinfachung durchzuführen ist Aufgabe der Erfindung.
Ausgehend von der gattungsgemäßen Vorrichtung löst die Erfindung die gestellte Aufgabe dadurch, daß das Verbindungselement
aus einem Bolzen mit beidseits aufgeschnittenem Ge-
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winde und beidseits aufgestecktem Kreuzkopf besteht, die
mittels Einstellmutter und Festsetzmutter am Bolzen einstellbar bzw. festsetzbar sind, und daß die Drahtseilsohlaufen
sowohl aus dem Bauwerk als auch aus der Passadenplatte als Doppelschlaufen herausführbar sind, die beidseits des Bolzens
in je eine Aufnahmerille am Kreuzkopf einhängbar sind. Dazu bestehen die Drahtseilsohlaufen naoh bevorzugter Ausfuhrungsform
der Erfindung aus einem Drahtseilring, wobei der Drahtseilring durch U-fiSrmiges Umlegen gedoppelt ist. Gedoppelt
meint, daß jedem Kreuzkopf gleichsam zwei Seilaugen zugeführt sind, während im Bauwerk zwei Seile nebeneinander liegen,
die beispielsweise eine aus Bewehrungseisen gebildete Schlaufe
oder öse durchfaßt. In diesem Bereich laufen die Seilabschnitte dann parallel, nach der Umlenkstelle laufen gleichsam
vier Seilstränge parallel nebeneinander. Um einen Drahtseilring aus einem Drahtseilabschnitt zu bilden, wird zweckmäßigerweise mit Seilklemmen gearbeitet. Dabei bestehen mehrere
Möglichkeiten. Eine Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Seilklemme alle Seile und die Enden
der gedoppelten Drahtseilschlingen umfaßt. Man kann jedoch die Seilklemmen auch so anordnen, daß sie nur die Enden der Drahtseile
umfassen, die dazu im allgemeinen überlappend zueinander angeordnet werden. Jedenfalls empfiehlt es sich, bei der
erfindungsgemäßen Vorrichtung die Kreuzköpfe mit bogenförmig
geführten Aufnahmerillen zu versehen, damit die eingehängten Drahtseilschlaufen keinen zu kleinen Krümmungsradius erfahren.
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Die erreichten Vorteile sind darin zu sehen, daß bei einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem sehr einfachen Verbindungselement gearbeitet werden kann, welches praktisch,
nur aus einem Bolzen mit an beiden Enden aufgeschnittenem Gewinde und zwei beidseits aufgeschraubten Muttern besteht,
die mit dem aufgesteckten Kreuzkopf wechselwirken. Der Kreuzkopf besitzt selbstverständlich eine Bohrung, die das Aufstecken
auf die Gewindeenden des Bolzens zuläßt. Dabei kann die erforderliche Längeneinstellung zum Zwecke der Höheneinstellung
der vorzuhängenden Fassadenplatte nichtsdestoweniger sehr einfach erfolgen, weil nämlich mit gedoppelten Drahtseilschlaufen
gearbeitet wird und die Einstellmutter sowie die Festsetzmutter folglich auf einfache Weise betätigt werden
können. Es versteht sich von selbst, daß bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung die Fassadenplatten über Abstandshalter
an dem Gebäude abgestützt werden müssen, wobei diese Abstandshalter den Abstand der Fassadenplatten vom Gebäude bestimmen.
Zumeist arbeitet man dazu mit Schrauben, die in Gewindehülsen der Fassadenplatten eingesetzt sind und über Kontermuttern
festgesetzt werden können. Soweit nicht fertigungstechnisch
sichergestellt ist, daß sowohl im Bauwerk als auch in den Fassadenplatten die Drahtseilschlaufen innerhalb enger Toleranzen
an vorgeschriebener Stelle sitzen, was beim Betonieren erreicht werden kann, empfiehlt es sich, die erfindungsgemäße
Vorrichtung zu kombinieren mit Richteinriohtungen, die der Ausrichtung einer mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung
vorgehängten Fassadenplatte in horizontaler Richtung dienen. Dazu können z.B. am Bauwerk und an den Fassadenplatten Ta-
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sahen vorgesehen sein, die naoh oben hin offen sind und in
die man entsprechende Riehtelemente einsetzen kann. Als Riehtelemente
kommen Hülsen mit eingesetzten Schraubenbolzen in Frage, deren Länge verstellbar ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung und ausschnittsweise
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch ein Bauwerk mit Hilfe ,
erfindungsgemäßer Vorrichtung vorgehängten Fassadenplatten, ..
Fig. 2 eine Ansicht der Vorrichtung aus Fig. X aus Richtung
des Pfeiles A bei teilweise entfernten Fassadenplatten
Fig. 3 entsprechend der Fig. 1 eine andere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung dient zum Aufhängen von Fassadenplatten 1 vor einem Bauwerk 2.. Sie ist
in den Figuren im montierten Zustand dargestellt.. In ihrem
grundsätzlichen Aufbau besteht die Vorrichtung aus einem Verankerungsteil 3, einem Befestigungsteil 4 und an das Verankerungsteil 3 sowie an das Befestigungsteil 4 anschließbarem Verbindungselement 5· Man erkennt, daß einerseits das ·
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Verankerungsteil 3, andererseits das Befestigungsteil 4 als
Drahtseilschlaufen, vorzugsweise Stahlseilschlaufen, ausgeführt
sind, die aus dem Bauwerk 2 bzw. aus der Passadenplatte
1 herausgeführt sind aber mit der Bewehrung E sowohl des Bauwerkes 2 bzw. der Passadenplatte 1, gleichsam durch Einfädeln
in Bewehrungsschlaufen 7, verbunden sind.
Das Verbindungselement 5 besteht aus einem Bolzen 8 mit beidseits
aufgeschnittenem Gewinde 9. Auf diesen Bolzen 8 ist beidseits ein Kreizkopf Io aufgesteckt. Die Kreuzköpfe Io
sind mittels Einstellmutter 11 bezüglich ihres Abstandes am Bolzen einstellbar und mittels Pestsetzmutter 12 in einem eingestellten
Zustand über Kontermuttereffekt festsetzbar. Die Drahtseilschlaufen sind sowohl aus dem Bauwerk 2 als auch aus
der Passadenplatte 1 als Doppelschlaufen IjJ, l4 herausgeführt.
Sie sind beidseits des Bolzens 8 in je eine Aufnahmerille am Kreuzkopf Io eingehängt. Jeder Kreuzkopf Io besitzt also
zwei derartige Aufnahmerillen 15. Die Drahtseilschlaufen bestehen
in ihrem grundsätzlichen Aufbau aus einem Drahtseilring,
der Drahtseilring ist durch U-förmiges Umlegen gedoppelt. Dabei ist der Drahtseilring durch einen Drahtseilabschnitt
gebildet und auf geeignete Weise endlos gemacht. Das ist im Ausführungsbeispiel und nach bevorzugter Ausführungsform der
Erfindung mit Hilfe von Seilklemmen ΐβ verwirklicht. Bei der
Ausführungsform nach Pig. 1 ist die Anordnung so getroffen, daß eine Seilklemme ΐβ alle Seile und die Enden des gedoppelten
Drahtseilringes umfaßt. Bei der Ausführungsform nach Fig.
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5umfaßt die Seilklemme l6 demgegenüber nur die Enden des
Drahtseilringes. Aus Fig. 2 entnimmt man nicht nur, daß der Kreuzkopf Io bogenförmig Aufnahmerillen 15 aufweist. Man erkennt
in Fig. 2 vielmehr außerdem, daß die für die Justierung
der Fassadenplatten 1 zu verstellenden Einstellmuttern 11 und auch die Festsetzmuttern 12 sehr einfach betätigt werden
können, da hinreichend Platz zur Verfügung steht. Nur angedeutet ist in der Fig. 1 ein Abstandshalter 17 aus in eine
Fassadenplatte 1 eingelassener Gewindehülse l8 und darin eingeschraubter
Abstandsschraube 19 mit Kontermutter 2o. Außerdem können Richtvorrichtungen für die horizontale Ausrichtung
vorgesehen sein, die die Fassadenplatte am Bauwerk abstützen.
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Claims (5)
- Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in EssenPatentansorücheI.J Vorrichtung zum Aufhängen von Fassadenplatten vor einem Bauwerk, - bestehend aus Verankerungsteil, Befestigungsteil und an das Verankerungsteil sowie an das Befestigungsteil anschlieSbarem Verbindungselement, wobei einerseits das Verankerungsteil, andererseits das Befestigungsteil Drahtseilschlaufen, vorzugsweise Stahlseilschlaufen aufweisen, die aus dem Bauwerk bzw. aus der Passadenplatte herausfuhrbar sind, d-ad u roh gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (5) aus einem Bolzen (8) mit beidseits aufgeschnittenem Gewinde (9) und beidseits aufgestecktem Kreuzkopf (lo) besteht, die mittels Einstellmutter (11) und Festsetzmutter (12) am Bolzen (8) einstellbar bzw. festsetzbar sind, und daß die Drahtseilschlaufen sowohl aus dem Bauwerk als auch aus der Fassadenplatte als Doppelschlaufen (13* 14) herausführbar sind, die beidseits des Bolzens (8) in je eine Aufnahmerille (15) am Kreuzkopf (lo) einhängbar sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtseilschlaufen aus einem Drahtseilring bestehen und der Drahtseilring durch U-förmiges Umlegen gedoppelt ist.
- 3.Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seilklemme (l6) alle Seile und die Enden des gedoppelten Drahtseilringes umfaßt.609832/0183Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet., daß die Seilklemme (ΐβ) nur die Enden des Drahtseilringes umfaßt,
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kreuzkopf (lo) bogenförmig geführte Aufnahmerillen (15) aufweist.609 832/0183
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