DE2504814A1 - Kupplung zur verbindung zweier rohrenden - Google Patents
Kupplung zur verbindung zweier rohrendenInfo
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Description
"Kupplung zur Verbindung zweier Rohrenden"
Es gilt als bekanntes physikalisches Phänomen, dass statische Elektrizität in Rohren, Leitungen und Leitungsverbindungen bei
durchströmendem Medium erzeugt werden kann. Wenn die ^elektrostatische
Ladung ausreichend gross wird, verteilt sie sich als Kriechstrom nach Masse oder in Richtung eines weniger aufgeladenen
Bereiches. Wenn die beiden Bereiche körperlich durch einen Spalt getrennt sind, dann kann durch die Entladung der
elektrostatischen Elektrizität von einem Punkt relativ hohen Potentials zu einem Punkt verhältnismässig niedrigen Potentials ein
Funke erzeugt werden, der unter gewissen Umständen oder in gewissen Umgebungen eine grosse Gefahr darstellen kann.
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Um sich gegenüber derartigen Gefahren zu schützen und um sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, geht man in bekannter Weise so
vor, beispielsweise bei Flugzeugbrennstoffleitungen mit entzündbaren Flüssigkeiten, die zum Flugzeugaufbau führende und Flüssigkeit
oder Fluid tragende Leitung mittels elektrischer Leitkörper zu erden, um auf diese Weise Funkenentladungen zu vermeiden,
welche die flüchtigen Brennstoffdämpfe entzünden könnten. Ein derartiger erdender Leitkörper wird gewöhnlich als "Bonding Jumper"
bezeichnet und besteht aus einem geflochtenen Kupfer- oder Aluminiumdraht' bzw. einer Kabelanordnung, bei welcher gestanzte
Verbindungsanschlüsse an jedem Ende vorgesehen sind. Diese Anschlüsse besitzen Öffnungen zur Aufnahme von Schrauben oder
Bolzen. Bei diesem Verfahren werden die Draht- oder Kabelkörper in einem Abstand von etwa 0,6 m mittels rohrförmiger Klemmen
bei Verwendung von Schrauben, Muttern und Scheiben an dem das Fluid enthaltenden Rohrkörper befestigt. Vor Aufbringen der
Klemme wird der Rohrkörper an seiner Oberfläche abgestrichen bzw. gesäubert, um einen guten Kontakt zu erreichen. Schliesslich
wird zum Zwecke der Korrosionsverhinderung eine Farbe aufge-
bracht, nachdem die Klemme installiert ist. ι
Gegenüber derartigen bekannten Vorschlägen wurde eine Verbesserung
geschaffen, wie sie in der US-PS 3 753 205 erläutert und dargestellt ist.
Wenn ein Endring auf ein Rohrende bei der in der vorstehend genannten
US-PS 3 753 205 beschriebenen Anordnung aufgepresst wird, dann ist ein T-förmiges inneres Ende eines äusseren Kabelverbinders
beschriebener Art permanent zwischen dem Endring
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und dem Rohrende eingeklemmt, um die elektrische Verbindung gegenüber
dem Rohrende herzustellen. Der Endring ist ausgeschnitten, so dasein sogenannter Eingangsschlitz zur störungsfreien Aufnahme
des Verbindungskabels besteht. Bei Verbindung der Kupplungsanordnung wird der Einlass- bzw. Eingangsschlitz mit einem Epoxy-Klebemittel
gedichtet, welches sich in angrenzende Teile der Kupplungsanordnung erstreckt und somit als Dichtungsmittel gegenüber Verunreinigungen
wirkt.
Demgegenüber besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Anordnung
zu schaffen, bei welcher auf das Einschneiden von Einlassschlitzen in den zwei Endringen verzichtet werden kann. Es soll
auch entbehrlich sein, Epoxymasse an der zusammengefügten Kupplung als Dichtungsmittel gegenüber Verunreinigungen auftragen zu
müssen. Es soll auf die Verwendung sogenannter "Bonding Jumper" als Verbindungskabel und auf elektrische Leitkörper beliebiger Art
verzichtet werden können, wenn Endringe an den Rohrenden aufgepresst werden. Dabei soll eine elektrische Brücke zwischen den
radialen Endflanschen der zwei gegenüberliegenden Rohrenden gebildet werden, eine Brücke, welche vollständig innerhalb der zusammengefügten
Kupplung bestehen kann und die Verwendung äusserer Leitungskörper beliebiger Art entbehrlich macht. Der
überbrückende Leitkörper soll von elastischer Konstruktion sein und automatisch bzw. selbsttätig zwischen dem ringförmigen Haltekörperaufbau
und dem radialen Ende der gegenüberliegenden Rohi enden zusammengedrückt werden, wenn die Kupplung zusammengefügt
wird. Somit soll ein permanenter Druck bzw. eine ständige Druckberührung zwischen dem überbrückenden Leitkörper und den
radialen Endflanschen der zwei gegenüberliegenden Rohrenden ge-
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schaffen werden, sogar dann, wenn die beiden Rohrenden eine gewisse
Fehlfluchtung zueinander besitzen. Der überbrückende Leitkörper soll als selbständiger Gegenstand verfügbar und in herkömmliche
Kupplungen in einfacher und kostensparender Weise eingebaut werden können.
Gemäss der Erfindung wurde eine Anordnung mit einem halbkreisförmigen
Abschnitt eines herkömmlichen Halteringes bei Verwendung eines daran befestigten überbrückenden Leitkörpers'geschaffen,
welche Anordnung als getrennte Unterkombination zum Einbau in herkömmlichen Kupplungsverbindungen verfügbar ist.
Der überbrückende Leitkörper kann an einem herkömmlichen halbkreisförmigen Abschnitt eines ringförmigen Haltekörpers durch
einfache Verkeilung befestigt werden, also ohne dass es besonderer Geschicklichkeit oder des Einsatzes von Spezialwerkzeugen bedarf.
Gemäss der Erfindung wurde ein länglicher Blattfederleitkörper geschaffen, welcher in einen herkömmlichen ringförmigen Haltekörperaufbau
einfügbar ist und als überbrückender Leiter zwischen den radialen Endflanschen der zwei gegenüberliegenden Rohrenden
dient, welche vom Haltekörperaufbau ergriffen werden. Der herkömmliche ringförmige Haltekörperaufbau kann aus einem einteiligen
Klemmring oder aus einem Paar von Halteringabschnitten bestehen, welche radial nach innen gerichtete Seitenflansche aufweisen. Diese
umfassen die zwei radialen Endflansche der gegenüberliegenden Rohrenden. Der herkömmliche ringförmige Haltekörperaufbau kann
auch aus getrennten Teilen bestehen, welche ein Paar voller Klemmscheiben umfassen. Diese umfassen bzw. übergreifen die zwei
radialen Endflansche des Rohres.
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Vorzugsweise ist die längliche Blattfeder im Längsschnitt wellenförmig
ausgebildet und berührt die äusseren Umfangsflächen der
radialen Endflansche der zwei gegenüberliegenden Rohrenden, Dabei ist Vorsorge getroffen, dass diese äusseren Umfangsflächen
als leitfähige Flächen ausgebildet sind. Die gewellte Blattfeder erstreckt
sich in Umfangsrichtung und ist so aufgebaut und beschaffen, dass sie radial zwischen dem ringförmigen Haltekörperaufbau und
den umschlossenen Endflanschen der gegenüberliegenden Rohrenden zusammendrückbar ist. Auf diese Weise ist eine Druckberührung
der Blattfeder mit den zwei Endflanschen gewährleistet.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die umschlossene überbrückende Blattfeder so ausgebildet und geformt, dass sie in
einen halbkreisförmigen, ringförmigen Haltekörperabschnitt verkeilt werden kann. Nach anderenAusführungsformen der Erfindung
ist der Blattfederleitkörper mittels Klebemittel oder durch Wärmebindung
am halbkreisförmigen, ringförmigen Haltekörperabschnitt befestigt. Bei Wärmebindung kann die Blattfeder als Einsatz verbunden werden, welcher unter Preßsitz mit dem ringförmigen
Haltekörperabschnitt verbunden ist. Nach anderen Ausführungsformen der Erfindung ist die überbrückende Blattfeder ausgestanzt,
d.h. mit wenigstens einer ausgestanzten Zunge versehen, die sich durch eine Öffnung in der Bahn eines halbkreisförmigen Haltekörperabschnittes
erstreckt und in Eingriff mit dieser Bahn umgebogen ist. Schliesslich wird nach weiteren Ausführungsformen der
Erfindung eine einfache überbrückende Blattfeder benutzt, welche in verschiedene Kupplungsanordnungen einfügbar ist, ohne dass
die überbrückende Blattfeder an irgendeinem Bauteil der Kupplungsanordnung zu befestigen wäre.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung erläutert.
Fig. 1 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer herkömmlichen
Kupplung unter Verwendung der erfindungsgemässen Anordnung;
Fig. 2 ist eine Schnittansicht von Linie 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 ist eine in vergrössertem Maßstab wiedergegebene Schnittansicht von Linie 3-3 in Fig. 2;
Fig. 4 ist eine Explosivdarstellung eines halbkreis- und ringförmigen
Haltekörperabschnittes und eines zugeordneten überbrückenden Blattfederleitkörpers, wie er bei der
in Fig. 1 der Zeichnungen dargestellten Anordnung zur Anwendung gebracht ist;
Fig. 4A ist eine der Fig. 2 vergleichbare Schnittansicht in verkleinertem Maßstab unter Darstellung mehrerer
überbrückender Blattfederleitkörper der in Fig. 1-4 dargestellten Art, wobei die überbrückenden Blattfedei—
leitkörper in einem halbkreisförmigen Haltekörperabschnitt einer Kupplung verhältnismässig grossen Durchmessers
verwendet werden können;
Fig. 4B ist eine vergleichbare Schnittansicht unter Darstellung mehrerer gleicher und überbrückender Blattfederleitkörper,
bei Befestigung in einem kreisförmigen Haltekörper, welcher die Form eines geteilten Ringes bzw.
Klemmringes besitzt;
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Fig. 5 ist eine Teil-Längsschnittansicht unter Darstellung eines
überbrückenden Blattfederleitkörpers, welcher mittels Klebemittel an der Innenfläche eines herkömmlichen
halbkreisförmigen Haltekörperabschnittes befestigbar ist;
Fig. 6 ist eine Teilschnittansicht von Linie 6-6 in Fig. 5;
Fig. 7 ist eine der Fig. 5 vergleichbare Ansicht unter Darstellung
eines überbrückenden Blattfederleitkörpers, welcher durch Punktschweissung am Inneren eines
herkömmlichen halbkreisförmigen Haltekörperabschnittes befestigbar ist;
Fig. 8 ist eine vergleichbare Ansicht unter Darstellung eines überbrückenden Blattfederleitkörpers, welcher durch
Wärmebindung als Einsatz und durch Preßsitz mit einem halbkreisförmigen Haltekörperabschnitt verbindbar ist;
Fig. 9 ist eine der Fig. 7 vergleichbare Ansicht unter Darstellung
eines Blattfederleitkörpers, von welchem eine Zunge herausgestanzt ist; diese erstreckt sich durch
eine Öffnung in der Bahn bzw. im Steg eines halbkreisförmigen Haltekörperabschnittes und ist umgebogen,
um auf diese Weise den überbrückenden Leitkörper am Haltekörperabschnitt zu befestigen;
Fig. 10 ist eine Teilschnittansicht von Linie 10-10 in Fig. 9;
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Fig. 11 ist eine Teilperspektivansicht unter Darstellung der aus
einem Blattfederleitkörper herausgestanzten Zunge gemäss Fig. 9 und 10;
Fig. 12 ist eine der Fig. 10 vergleichbare Teilschnittansicht unter Darstellung eines überbrückenden Blattfederleitkörpers
mit zwei Zungen, die sich durch eine Öffnung in der Bahn eines halbkreisförmigen Haltekörperabschnittes
erstrecken und in entgegengesetzten Richtungen umgebogen sind, um die wirksame Verbindung mit dem
Haltekörperabschnitt herzustellen;
Fig. 13 ist eine der Fig. 1 vergleichbare Ansicht unter Darstellung
der Verwendung eines nicht befestigten überbrückenden Blattfederleitkörpers in einer Kupplung,
wobei eine ringförmige Halteanordnung ein Paar von geteilten Ringen bzw. Klemmringen umfasst, welche
radiale Wülste an den gegenüberliegenden Kupplungsenden umfassen;
Fig. 14 ist eine Schnittansicht entlang der Linie 14-14 in Fig. 13;
Fig. 15 ist eine der Fig. 13 vergleichbare Teilschnittansicht unter Darstellung der Verwendung einer nicht befestigten
überbrückenden Blattfeder in der Kupplung nach Fig. 13, wobei das Paar von geteilten bzw. Klemmringen die
Endflansche von Endringen umfassen, welche auf die gegenüberliegenden Rohrenden aufgepresst sind; und
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Fig. 16 ist eine Teilschnittansicht unter Darstellung eines
überbrückenden Blattfederleitkörpers bei der Kupplung nach Fig. 1, wobei der halbkreisförmige Haltering
der Kupplung die radialen Endwülste der zwei gegenüberliegenden Rohrenden umfasst.
Der Aufbau der verschiedenen mechanischen Kupplungen gemäss
dargestellter Zeichnung ist mit Ausnahme der die Leitungsverbindung für Elektrizität bildenden Bauteile von herkömmlicher Art.
Die in Fig. 1 und 16 dargestellten Kupplungen oder Verbindungsanordnungen sind identisch mit der in der US-PS 3 753 205 beschriebenen
Kupplungsanordnung.
Gemäss Fig. 1 sind herkömmliche Ringe 20 auf die gegenüberliegenden
Enden zweier zu verbindender Rohrkörper 22 aufgepresst. Jeder Ring weist einen radialen Endflansch 24 und einen entsprechenden
am Innenumfang ausgebildeten Flansch 25 auf. Der innere Flansch 25 dient als Anschlag zur genauen Ausrichtung des Ringes an einem
Ende eines Rohrkörpers, bevor der Ring auf diesen Rohrkörper aufgepresst wird.
In der zusammengefügten Kupplung oder Verbindung übergreifen die an der Innenseite befindlichen Flansche 26 eines ringförmigen
Haltekörpers 28 die gegenüberliegenden radialen Endflansche 24 der beiden Ringe 20, um die beiden Rohrkörper 22 mechanisch miteinander zu verbinden. Der ringförmige Haltekörper 28 ist aus
zwei halbkreisförmigen Halteabschnitten 28a und 28b zusammengesetzt. Die beiden Abschnitte greifen ineinander ein. Gemäss Fig. 1
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wird der gegenseitige Eingriff der zwei Halteabschnitte durch Zungen
30 und entsprechende Schlitze 32 am Zusammenlauf der beiden Abschnitte gebildet. Ein Paar O-Ringe 34 umfassen die beiden Muffen
bzw. Ringe 20, wobei jeder O-Ring zwischen dem ringförmigen Haltekörper 28 und einer geteilten Scheibe 35 begrenzt ist. Die
Scheibe 35 kann gedehnt werden, um vom radialen Endflansch 24 eines Ringes freizukommen.
Ein ringförmiger Kupplungskörper 36 ist mit einem inneren radialen
Flansch 38 versehen, welcher an der äusseren Seitenfläche einer der geteilten Scheiben 35 anliegt. Ein ringförmiger Schraubenkörper
40 ist auf das andere Ende des Kupplungskörpers aufgeschraubt und ist mit einem zylindrischen Flansch 42 versehen. Dieser
wiederum Hegt an der äusseren Seitenfläche der anderen Klemmscheibe bzw. geteilten Scheibe 38 an. Durch Festziehen des
Schraubenkörpers 40 auf den ringförmigen Kupplungskörper 36 werden die beiden O-Ringe 34 zusammengepresst und dichten ab.
Die insoweit beschriebene Anordnung ist von herkömmlicher Art, mit der Ausnahme desjenigen Merkmals, dass die äusseren Umfangsflächen
der beiden radialen Endflansche 24 <ier beiden Ringe 20 als elektrisch leitende Flächen bestehen. Um derartige Flächen
zu schaffen, werden Eloxierungs- oder andere Schutzschichten an den äusseren Umfangsflächen der radialen Endflansche 24 der
Ringe entfernt, wonach die freiliegenden Metallflächen der radialen Endflansche mit einem geeigneten nichtkorrodierenden und leitfähigen
Material beschichtet werden. Da das Aufpressen eines Ringes 20 auf einen Rohrkörper 22 elektrische Leitungsverbindung
zwischen Ring und Rohrkörper sicherstellt, sogar dann, wenn Ring
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und Rohrkörper zuvor mit nichtleitendem Material beschichtet wurden,
befindet sich die äussere Umfangsfläche des Endflansches 24 eines
Ringes 20 in elektrisch leitender Verbindung mit dem Rohrkörper 22, auf welchem der Ring befestigt ist.
Erfindungsgemäss wird die elektrische Verbindung zwischen den
beiden Rohrkörpern 22 einfach durch Verwendung eines geeigneten Leiters gebildet, so unter Verwendung einer Brücke zwischen den
leitfähigen äusseren Umfangsflächen der radialen Endflansche 24 der beiden Ringe bzw. Endringe 20.
Bei der in Fig. 1-4 dargestellten ersten Ausführungsform der Erfindung
ist der überbrückende Leiter in Form einer Blattfeder 44
ausgebildet. Diese kann beispielsweise aus BerylUumkupfer bestehen. Gemäss Fig. 2 ist eine Blattfeder 44 vorzugsweise in jedem
der zwei halbkreisförmigen Abschnitte 28a und 28b des ringförmigen Haltekörpers 28 befestigt.
Fig. 4 lässt erkennen, dass die Blattfeder 44 auf dem grössten Teil ihrer Länge gleichförmige Breite besitzt, dass sie jedoch
zwei entgegengesetzt gerichtete seitliche Vorsprünge oder Ansätze 45 aufweist. Die Blattfeder 44 ist gemäss Darstellung in
Fig. 1 so breit, dass sie sich an der inneren Umfangswand eines Halteabschnittes anlegt. Gemäss Fig. 3 ist die Breite der Blattfeder mit Hilfe der beiden Ansätze 45 so vergrössert, dass die
Blattfeder am Halteabschnitt verkeilt werden kann. Wenn der mit den Ansätzen 45 ausgebildete Teil der Blattfeder 44 in einen Abschnitt
des ringförmigen Haltekörpers 28 gedrückt wird, dann verklemmen sich die Ansätze 45 unter Verriegelung an den entgegen-
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gesetzten Seitenflanschen 26 des Haltekörpers, wie dies aus Fig. hervorgeht.
In Längsrichtung ist die Blattfeder 44 wellenförmig ausgebildet (Fig. 2), wobei einige der Wellen die Aussenflächen 46 der beiden
radialen Endflansche 24 der zwei Endringe 20 berühren, während die abwechselnd an der anderen Seite befindlichen Wellen sich an
der inneren Umfangsfläche 48 des Zwischensteges des ringförnnigen Haltekörpers 28 abstützen. Wenn die Kupplung oder Verbindung in
der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise zusammengefügt ist, dann wird die Blattfeder 44 innerhalb eines ringförmigen Raumes zusammengedrückt.
Der ringförmige Raum besteht zwischen der inneren Unnfangsflache 48 des Haltekörpers 28 und den äusseren Unnfangsflächen
46 der radialen Endflansche 24 der beidenEndringe 20. Wenn sich die Blattfeder 44 in entlastetem Zustand befindet, d.h.,
wenn sie nicht zwischen dem ringförmigen Haltekörper 28 und den radialen Endflanschen 24 der beiden Endringe eingefasst ist, dann
ist die radiale Abmessung der Blattfeder, gemessen über den entgegengesetzten Wellen, beträchtlich grosser als der radiale Abstand
zwischen den beiden eingrenzenden Flächen 46 und 48. Durch Einbau der Blattfeder 44 in einen Halteabschnitt einer zusammengefügten
Kupplung oder Verbindung wird die Feder radial zusammengedrückt, so dass die inneren Wellen der Blattfeder
ständig unter Druck an den äusseren Unnfangsflächen 46 der radialen Endflansche 24 der beiden Endringe 20 anliegen.
In der mit Fig. 2 inn wesentlichen identischen Fig. 4A sind entsprechende
Bezugszeichen entsprechenden Teilen zugeordnet. Die Kupplung gemäss Fig. 4A ist von vernaltnismässig grossem Durch-
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messer und weist am Umfang ausreichende Dimensionierung auf,
um zwei Blattfedern 44 in jeden der zwei halbkreisförmigen Halteabschnitte 28a und 28b einsetzen zu können.
Fig. 4B ist im wesentlichen identisch mit Fig. 4A. Der wesentliche
Unterschied der dargestellten Anordnung gemäss Fig. 4B besteht,
darin, dass anstelle der beiden Halteabschnitte 28a und 28b ein einzelner geteilter Haltering 28c zur Anwendung kommt. Es kann
ein Spezialwerkzeug bekannter Art benutzt werden, um den Halteoder Klemmring 28c ausreichend zu spreizen, so dass er beim
Zusammenbau der Kupplung über die radialen Endflansche 24 der Endringe 20 geführt werden kann. Der Mittelsteg des geteilten
Halteringes oder Klemmringes 28c kann Öffnungen 49 aufweisen, welche das Gewicht des Klemm- oder Halteringes 28c reduzieren
und ausserdem den Widerstand beim Spreizen mit Hilfe des Spezialwerkzeuges herabsetzen.
Bei der in Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsform der Erfindung
wird eine der zuvor beschriebenen Blattfeder 44 vergleichbare Blattfeder 50 zur Anwendung gebracht. Diese weist indessen keine
Ansätze 45 auf und kennzeichnet sich durch auf der gesamten Lange bestehende gleichförmige Breite. Die Blattfeder 50 ist an der Innenfläche
eines Abschnittes des ringförmigen Haltekörpers 28 befestigt,
so mittels Klebemittelabbindung. So wird beispielsweise eine Schicht 52 von Epoxymasse an einer äusseren, zwischen den zwei Enden
der Blattfeder bestehenden Welle aufgebracht.
Bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform ist die Blattfeder
50 von gleichförmiger Breite an einem halbkreisförmigen Abschnitt
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des ringförmigen Haltekörpers 28 durch Punktschweissung 54 befestigt.
Die Punktschweissung besteht im Bereich der mittleren, nach aussen gerichteten Welle der Blattfeder.
Falls der halbkreisförmige Abschnitt des ringförmigen Haltekörpers
28 aus einem für Punktschweissung nicht geeigneten Metall besteht, dann kann die mittlere Welle der Blattfeder 50 durch Punktschweissung
55 an einem Stift 56 geeigneten Metalls befestigt werden, wie Fig.
erkennen lässt. Der Stift 56 besitzt einen äusseren Endflansch 58 und wird unter Preßsitz in eine radiale Bohrung 60 des ringförmigen
Haltekörpers eingedrückt.
Bei der in Fig. 9-11 dargestellten Ausführungsform der Erfindung
ist eine gewellte Blattfeder 62 von gleichförmiger Breite mit einer nach aussen sich erstreckenden; herausgestanzten Zunge 64 versehen.
Der halbkreisförmige Abschnitt des Haltekörpers 28, in welchem die Blattfeder zu befestigen ist, ist mit einer entsprechenden radialen
Öffnung bzw. mit einem Schlitz 65 ausgestattet. Die Zunge 64 ist in der Mitte zwischen den zwei Enden des Abschnittes des ringförmigen
Haltekörpers vorgesehen, während sich der Schlitz 65 in der Mitte zwischen den zwei Enden des Abschnittes des Haltekörpers
befindet. Nachdem die Zunge 64 radial nach aussen gerichtet in den Schlitz 65 eingeführt ist, wird ein Endteil 66 des Zungenkörpers
rückwärtsgerichtet gegen die äussere Umfangsfläche des Halteabschnittes gebogen, wie Fig. 9 und 10 erkennen lassen.
Fig. 12 stellt eine Blattfeder 68 gleichförmiger Breite dar, welche
zwei Zungen 70 aufweist. Die beiden Zungen passen in eine radiale Öffnung 72 eines halbkreisförmigen Halteabschnittes. Nachdem die
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zwei Zungen 70 in die radiale Öffnung 72 eingeführt sind, werden Endteile 74 der beiden Zungen in entgegengesetzten Richtungen gegen
die äusseren Umfangsflächen des Halteabschnittes gebogen.
Obwohl die vorstehend erläuterten Ausführungsformen die Verwendung
wenigstens zweier Blattfedern 44 bei Befestigung innerhalb halbkreisförmiger Halteabschnitte wiedergeben, ist die Erfindung auch im
weitesten Sinne bei Verwendung einer einzelnen kontinuierlichen Blattfeder 44 durchführbar, die nicht innerhalb des Halteringes befestigt oder verankert ist. So kann beispielsweise eine derartige
Blattfeder nahe eines geteilten Halteringes sich erstreckend ausgebildet sein.
Die Blattfeder 44 gemäss Fig. 4 als auch die Blattfedern 50 gemäss
Fig. 5-8 können als getrennte Einzelteile in herkömmliche Rohrverbinder oder Rohrkupplungen eingefügt werden. Halbkreisförmige
Halteabschnitte mit daran befestigten Blattfedern können gleichfalls als Unteranordnungen zum Einbau in herkömmlichen Rohrverbindern
zur Anwendung gebracht werden.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist darin zu sehen, dass
die Elastizität der länglichen Blattfeder nicht nur abstützende Druckberührung mit den radialen Endflanschen der beiden Endringe vermittelt,
gleichzeitig ist sichergestellt, dass derartige Berührung besteht, wenn die beiden Endringe ausser axialer Fluchtung liegen.
Falls also die beiden Rohrenden unter einem geringfügigen Winkel zueinander angestellt sind, passt sich die elastische Blattfeder an
diese Winkelbeziehung an. Diese Anpassungsfähigkeit der Blattfeder
ist in Fig. 3 veranschaulicht.
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Bei einer bekannten, in Fig. 13 dargestellten Kupplung oder Verbindung
ist ein Kupplungskörper 80 mit zwei Endmuttern 82 der in Fig. 1 dargestellten Form versehen. Der Kupplungskörper umgrenzt
einen ringförmigen Halteaufbau zum Zwecke der Verbindung zweier Rohrkörper 22a, welche radiale Endflansche in Form radialer
Wülste 84 besitzen. Die beiden Endmuttern umgrenzen zwei O-Ringe 85, die zwei äusseren geteilten Scheiben bzw. Klemmscheiben 86
und zwei innere Klemmscheiben 88, die sich an Verbindungs- oder Kupplungsschultern 90 abstützen. Die zwei inneren Klemmscheiben
88 begrenzen bzw. umfassen die zwei radialen Endflansche oder Wülste 84 in gleicher Weise wie die inneren Seitenflansche 26 des
ringförmigen Haltekörpers 28 gemäss Fig. 1 . Der die zwei inneren Klemmscheiben 88 überspannende Teil der Kupplung 80 entspricht
dem Mittelsteg des ringförmigen Haltekörpers 28 gemäss Fig. 1 .
Bei der in Fig. 14 dargestellten Anordnung ist ein einzelner überbrückender
Blattfederleitkörper 92 eines Umfangs von nahezu
ο
360 radial zwischen der inneren Umfangswand des Kupplungskörpers und den zwei radialen Endwülsten 84 zusammengedrückt. Die Blattfeder 92 ist gewellt und entspricht einer Mehrzahl der zuvor beschriebenen Blattfedern 44, die Ende an Ende miteinander verbunden sind. Es ist jedoch zu erkennen, dass die Blattfeder 92 als volle Feder ausgebildet ist und keine Ansätze 45 (Fig. 4) vergleichbar der Blattfeder 44 aufweist. Sie ist nicht abgebunden bzw. geklebt oder mechanisch mit dem ringförmigen Haltekörperaufbau verbunden.
360 radial zwischen der inneren Umfangswand des Kupplungskörpers und den zwei radialen Endwülsten 84 zusammengedrückt. Die Blattfeder 92 ist gewellt und entspricht einer Mehrzahl der zuvor beschriebenen Blattfedern 44, die Ende an Ende miteinander verbunden sind. Es ist jedoch zu erkennen, dass die Blattfeder 92 als volle Feder ausgebildet ist und keine Ansätze 45 (Fig. 4) vergleichbar der Blattfeder 44 aufweist. Sie ist nicht abgebunden bzw. geklebt oder mechanisch mit dem ringförmigen Haltekörperaufbau verbunden.
Bei der in Fig. 15 dargestellten Anordnung kommt derselbe Kupplungsaufbau
gemäss Fig. 13 zur Anwendung, wie durch die entsprechenden Bezugszahlen an entsprechenden Teilen ersichtlich ist.
- 17 -
509832/0349
Die Kupplung verbindet zwei Rohrkörper 22 der in Fig. 1 dargestellten
Art. Die zwei Rohrkörper 22 sind mit aufgepressten Endringen 20
versehen, welche entsprechende radiale Endflansche 24 aufweisen. Eine überbrückende Blattfeder 92 der in Fig. 14 dargestellten Art
und Form kommt dabei zur Anwendung.
Bei der in Fig. 16 dargestellten Anordnung kommt die in Fig. 1 dargestellte
Kupplung zur Anwendung. Dies ist durch gleiche Bezugszahlen für gleiche Teile zum Ausdruck gebracht. In diesem Fall
weisen jedoch die zwei rohrförmigen Körper 22a radiale Endflansche in Form radialer Endwülste 84 auf. Ein überbrückender
Blattfederleitkörper 94 wird verwendet, welcher den zuvor beschriebenen Blattfedern entsprechen kann.
509832/0349
Claims (14)
- 25048U-PATENTANSPRÜCHE(i Λ Kupplung zur Verbindung zweier Rohrenden, von welchen jedes mit einem radialen Endflansch versehen ist, mit einem ringförmigen Haltekörperaufbau, welcher die radialen Endflansche umfasst, wobei die Flansche unter Abstand einander gegenüberliegen und mit dem ringförmigen Haltekörper mechanisch die zwei Rohrenden miteinander verbinden, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des ringförmigen Haltekörperaufbaues (28) eine elektrische Leiteinrichtung (44) angeordnet ist, wobei die Breite dieser Leiteinrichtung so bemessen ist, dass sich diese zwischen den im Abstand zueinander befindlichen radialen Endflanschen (24) der zwei Rohrenden erstreckt und diese berührt und auf diese Weise als eine Leitkörperbrücke zwischen den zwei Rohrenden wirkt.
- 2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die radialen Endflansche (24) der zwei Rohrenden Flansche von an den Rohrenden aufgepressten Endringen (20) sind.
- 3. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch leitende Einrichtung an der ringförmigen Haltekörperanordnung (28) befestigt ist.
- 4. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch leitende Einrichtung aus einer Blattfeder (44) besteht, welche in Längsschnittansicht Wellenform besitzt, wobei wenigstens- 19 -509832/034925ΌΑ814eine äussere Welle den ringförmigen Haltekörper (28) berührt, während wenigstens eine innere Welle die zwei radialen Endflansche berührt.
- 5. Kupplung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der ringförmige Haltekörperaufbau aus einem ringförmigen Haltekörper mit einem Mittelsteg und zwei nach innen gerichtet sich erstreckenden Seitenflanschen besteht, wobei die Seitenflansche die radialen Endflansche umfassen, und dass die Blattfeder mit Ansätzen (45) ausgebildet ist, die sich von ihren entgegengesetzten Seiten erstrecken und in die ringförmigen Zwischenräume verkeilbar sind.
- 6. Kupplung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der ringförmige Haltekörperaufbau aus einem ringförmigen Haltekörper mit einem Mittelsteg und zwei nach innen gerichtet sich erstreckenden seitlichen Flanschen besteht, wobei die Flansche die radialen Endflansche umfassen und der ringförmige Haltekörper aus zwei Ende an Ende zugeordneten Abschnitten gefertigt ist, und dass die Blattfeder an wenigstens einem der zwei Abschnitte befestigt ist, um an diesem zu verbleiben, wenn der Abschnitt vom Rest der Kupplung getrennt wird.
- 7. Kupplung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder zwischen den entgegengesetzten inneren Seitenflanschen des ringförmigen Haltekörperabschnittes verkeilt ist.
- 8. Kupplung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder am ringförmigen Haltekörperabschnitt angeklebt ist.-20-509832/034925CK8U
- 9. Kupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder metallisch am ringförmigen Haltekörperabschnitt abgebunden ist.
- 10. Kupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder mittels Klebemittel am ringförmigen Haltekörperabschnitt befestigt ist.
- 11 . Kupplung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder metallisch an einem Einsatz im ringförmigen Haltekörperabschnitt befestigt ist.
- 12. Kupplung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Teil (64) der Blattfeder durch eine Öffnung des ringförmigen Haltekörperabschnittes erstreckt und die Blattfeder an diesem verankert.
- 13. Kupplung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Blattfeder eine Zunge herausgestanzt ist, dass sich die Zunge (64) durch eine Öffnung des ringförmigen Haltekörperabschnittes erstreckt, und dass die Zunge umgebogen ist und die Blattfeder am Haltekörperabschnitt verankert.
- 14. Kupplung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Blattfeder zwei Zungen herausgestanzt sind, dass sich die Zungen durch eine Öffnung in einem der ringförmigen Haltekörperabschnitte erstrecken, und dass die Zungen in entgegengesetzten Richtungen umgebogen sind, so dass sie die Blattfeder am ringförmigen Haltekörperabschnitt verankern.509832/0349
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---|---|---|---|
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8125 | Change of the main classification |
Ipc: F16L 21/04 |
|
D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |