DE2530283A1 - Applikationsvorrichtung fuer ein fluid - Google Patents
Applikationsvorrichtung fuer ein fluidInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61M—DEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
- A61M35/00—Devices for applying media, e.g. remedies, on the human body
- A61M35/003—Portable hand-held applicators having means for dispensing or spreading integral media
- A61M35/006—Portable hand-held applicators having means for dispensing or spreading integral media using sponges, foams, absorbent pads or swabs as spreading means
Description
Die Erfindung betrifft eine Applikationsvorrichtung für ein Fluid.
Bei der Vorbereitung eines Patienten für einen operativen Eingriff
wird normalerweise eine Jodlösung auf den Bereich aufgebracht, in dem der Einschnitt vorgesehen ist, um diesen Bereich zu sterilisieren.
Eine ähnliche Lösung wird auch verwendet, nachdem der operative Eingriff vorgenommen worden ist, um den Teil der Haut
zu säubern und zu sterilisieren, in dem sich die einzelnen Stiche der Naht befinden. Manchmal wird die sterilisierende Lösung in
ein Gefäß gegossen und ein schwammähnlicher Ballen, der an einem Ende eines festen Handgriffes befestigt ist, verwendet, um die
Lösung aufzutragen. Beispielsweise ist eine solche Einrichtung zum Auftragen aus der US-PS 3 508 5^7 bekannt geworden. Es hat
sich auch als wünschenswert ergeben, die schwammähnliche Auftrageeinrichtung mit einem Behälter zur Aufnahme der Lösung zu verbinden,
um die getrennte Handhabung der Lösung zu vermeiden, so daß dadurch die Lösung in einfacherer Weise aufgetragen werden
kann. Eine solche Einrichtung ist aus der US-PS 3 774 6O9 bekannt
geworden. Bei dieser Einrichtung wird die aufzutragende Lösung einem Schwamm oder Ballen dadurch zugeführt, daß der Behälter
durchstochen wird, wobei hierfür die Spitzen einer U-förmigen Klammer verwendet werden, die sich um den Schwamm oder Ballen
erstreckt.
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D-8 MÖNCHEN 70
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Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Applikationsvorrichtung für ein Fluid anzugeben, bei der es nicht notwendig
ist, den Schwamm oder Ballen zu berühren oder anzufassen, wenn diesem ein Fluid zugeführt werden soll.
Eine Lösung dieser Aufgabe wird im Anspruch 1 angegeben.
Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, daß ihre Ausgestaltung
wirtschaftlich ist und daß sie im wesentlichen vollkommen automatisch hergestellt werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, daß während der Verwendung die Abgabe des Fluids in den Schwamm gesteuert werden kann, so daß die die Lösung auftragende
Person die Auftragmenge kontrollieren kann. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird der Ausdruck "Fluid"
in dem Sinne verwendet, daß jeder fließfähige Stoff wie z.B. Flüssigkeit, Granulat und Pulver einbegriffen wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Applikationsvorrichtung
gemäß der Erfindung, wobei ein Teil aufgebrochen ist.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Sprengdarstellung der einzelnen
Teile, der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 3 zeigt eine Aufsicht auf die Tüte mit dem in ihr erhaltenen
Betätigungsplättchen, wobei der Mittelabschnitt teilweise aufgebrochen ist.
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Fig. 4 zeigt in etwas größerem Maßstab einen Schnitt längs der Linie 4-4 der Figur 1.
Fig. 5 zeigt einen Teilschnitt, der im wesentlichen längs der Linie 5-5 der Figur 4 verläuft.
Gemäß der dargestellten Ausführungsform wird eine längliche,
extrudierte Röhre aus einer Kunststoffolie der Länge nach in Abständen dicht verschweißt, um Behälterabschnitte zu bilden. Ein
vorgegebenes Volumen eines Fluids ist in dem Behälter zusammen mit einem länglichen Betätigungselement eingeschlossen, wobei
letzteres aus einem relativ steifen Kunststoff hergestellt ist. Das Betätigungselement hat einen mit Spitzen versehenen Endabschnitt.
Die Tüte oder der Behälter ist anschließend an diesen Endabschnitt des Betätigungselementes zurückgefaltet, um einen
laschenartigen Abschnitt zu bilden. Der umgefaltete Endabschnitt der Tüte wird mit einem Anhaftmittel beschichtet und in einen
Schlitz eingeführt, der in einem Schwamm oder Ballen aus schaumähnlichem, elastischem Werkstoff ausgebildet ist. Wenn der hervorstehende,
laschenartige Abschnitt gezogen wird, verformt sich der Auftrageschwamm und das Betätigungselement durchstößt die
Tüte innerhalb des Schwammes. Wenn die Lasche losgelassen wird, kann das Fluid aus der Tüte durch die in die Tüte eingestochene(n)
öffnung oder öffnungen aus der Tüte in den Mittelabschnitt des
Schwammes fließen, wobei die Flußstärke von dem auf die Tüte beim Anfassen ausgeübten Druck abhängt.
Gemäß Figuren 1 und 2 wird eine längliche Tüte 10 aus flexibler thermoplastischer Folie, wie z.B. Polyäthylen, vorzugsweise
dadurch gebildet, daß eine extrudierte Röhre zerschnitten wird.
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2 $
Die Tüte 10 hat mit Abstand voneinander angeordnete Schweißnähte 12 und 14, die einen Behälterabschnitt 15 begrenzen. Die Tüte 10
hat auch eine Lasche oder einen laschenartigen Abschnitt 16, der von der Schweißnaht 14 und dem entsprechenden Ende der Tüte begrenzt
wird. Während vorzugsweise die Tüte 10 als rohrförmige Folie extrudiert wird, um die Anzahl der Schweißverbindungen
möglichst gering zu halten, ist es jedoch auch möglich, die Tüte dadurch auszubilden, daß eine einzelne Folie gefaltet und entlang
einer Längskante zugeschweißt wird. Auch können zwei getrennte Folien durch Schweißnähte, die um den ganzen Behälterabschnitt
herumführen, hergestellt werden. Die Wanddicke der Tüte liegt im Bereich von 0,075 mm und 0,25 mm, wobei eine Dicke von ungefähr
0,01 mm bevorzugt wird. Aufgrund der Flexibilität der Folie kann die Tüte 10 mit ihrem ursprünglich kreisförmigen Querschnitt flach
zusammengedrückt werden, wie es in Figur 2 dargestellt ist. Ein längliches Betätigungselement 20 wird aus einem thermoplastischen
Werkstoff, wie z.B. Polypropylen gebildet und hat mehrere, sich der Länge nach erstreckende Versteifungsrippen 22, damit das
Betätigungselement 20 wesentlich steifer als die flexible Folientüte 10 ist. Ein Ende des Betätigungselements 20 hat eine runde
oder konvexe Fläche 24. Das gegenüberliegende Ende hat eine konkave Fläche 26, wodurch möglichst spitze Endabschnitte 28 gebildet
werden. Vorzugsweise ist der Krümmungsradius der Fläche der gleiche wie der der Fläche 24, so daß das Betätigungselement
20 durch Extrudieren eines kontinuierlichen Kunststoffstreifens und anschließendes Ausstanzen hergestellt werden kann. Der
Streifen wird dabei in Längsabständen entsprechend der erwünschten
Länge des Betätigungselementes 20 gestanzt. Das Betätigungselement
20 kann auch durch Spritzgießen des Kunststoffmaterials in eine entsprechende Form hergestellt werden.
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Gemäß Figuren 1 und 3 erstreckt sich das Betätigungselement
der Länge nach innerhalb des länglichen Behälterabschnittes der Tüte 10, so daß die spitzen Endabschnitte 28 etwas innerhalb
von der sich quer erstreckenden Schweißnaht 14 (Figur 3) zu
liegen kommen. Nachdem eine vorgegebene Menge eines Fluids, beispielsweise einer Jodlösung in den Behälterabschnitt 15 eingebracht
worden ist, wird der Behälterabschnitt durch eine Schweißnaht 14 geschlossen, so daß das Betätigungselement 20 und das
Fluid von einer hermetisch abgedichteten Kammer umgeben werden, die durch den Behälterabschnitt 15 begrenzt wird. In
einer erfindungsgemäßen Applikationsvorrichtung wurden 10 cm
einer Lösung zur Vorbereitung eines operativen Eingriffes in einem Behälterabschnitt 15 der Tüte 10 eingeschlossen.
Nachdem der Behälterabschnitt der Tüte durch eine Schweißnaht
14 verschlossen worden ist, wird die Tüte längs einer Faltungslinie 32 (Figur 3) umgeschlagen, so daß der Laschenabschnitt
sich nach hinten oder außen anschließend an den Behälterabschnitt
15 der Tüte 10 erstreckt. Eine Haftschicht 34 (Figur 4) wird an
der Außenfläche des umgefalteten Endabschnittes der Tüte 10 aufgebracht und der gefaltete Endabschnitt der Tüte und das entsprechende
Ende des Betätigungselementes 20 werden in einen Schlitz 38 geschoben, der in einer Längsseite einer elastischen,
schwammähnlichen Auftrageinrichtung 40 vorgesehen ist. Gemäß der Darstellung hat die Auftrageinrichtung 4o die Form eines
rechteckigen Blockes oder Körpers aus einem Polyurethanschaummaterial. Die Auftrageinrichtung 4o kann jedoch auch andere
Formen und Ausgestaltungen haben und auch aus anderen Werkstoffen
hergestellt sein. Gemäß Figur 4 erstreckt sich der Schlitz 38 ungefähr über drei Viertel der Breite der Auftrageinrichtung
Durch die Haftschicht JtK wird die Außenfläche des Laschenabschnittes
16 an einem Seitenabschnitt der Auftrageinrichtung
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- ό - jx-sz-lO
und die Außenfläche des Behälterabschnittes 15 an dem anderen
Seitenabschnitt der Auftrageinrichtung 40 befestigt.
Gemäß Figur 1 wird der Laschenabschnitt 16 der Tüte IO mit dem
Aufdruck "zum öffnen ziehen" versehen, der von einem Pfeil 45
umgeben ist. Wenn es erwünscht ist, das in dem Behälterabschnitt 15 enthaltene Fluid dem Mittelabschnitt der Auftrageinrichtung
40 zuzuführen, wird der nach hinten weisende, laschenartige Abschnitt 16 einfach mit einer Hand in der Richtung des Pfeiles
45 gezogen, während der Behälterabschnitt 15 und das eingeschlossene
Betätigungselement 20 mit der anderen Hand gehalten werden. Durch das Ziehen des laschenartigen Abschnittes 16 wird
die elastische Auftrageinrichtung 40 verformt, bis die spitzen Endabschnitte 28 des Betätigungselementes 20 entsprechende
öffnungen 48 in die Tüte 10 anschließend an die Faltlinie 32
bohren. Wenn der Laschenabschnitt 16 losgelassen wird, kehrt die verformte Auftrageinrichtung 40 in ihre normale Lage gemäß
Figur 4 zurück. Die durchstoßenen öffnungen 48 in der Tüte 10 werden von den spitzen Endabschnitten 28 getrennt, so daß die
öffnungen 48 frei sind.
Durch das Ergreifen des Behälterabschnittes 15 der Tüte 10 wird
ein fortwährender Druck ausgeübt, wodurch der Behälterabschnitt 15 zusammengedrückt wird und das Fluid durch die öffnungen
48 in den Mittelabschnitt der Auftrageinrichtung 40 gelangen kann. Wenn das Fluid in die Auftrageinrichtung 40 eingebracht
wird, während die Applikationsvorrichtung mit einer pinselähnlichen
Hin- und Herbewegung verwendet wird, wird ein abwechselnder Druck auf die einander gegenüberliegenden Seiten
des Behälterabschnittes 15 ausgeübt, so daß das Fluid wirkungsvoll aus dem Behälterabschnitt 15 in die Auftrageinrichtung 40
gepumpt oder eingebracht wird.
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Aus den bisherigen Ausführungen ergibt sich ohne weiteres, daß die erfindungsgemäße Applikationsvorrichtung wünschenswerte
Eigenschaften und Vorzüge hat. Beispielsweise besteht die Vorrichtung nur aus sehr billigen Teilen, die automatisch zusammengesetzt
werden können, um eine große Herstellungszahl pro Zeiteinheit zu erhalten. Das Betätigungselement 20 dient nicht nur
als Versteifung für die flexible Tüte 10, sondern auch zum Durchstoßen der Tüte 10 in dem nicht zugängigen Bereich innerhalb
des Mittelabschnittes der Auftrageinrichtung 40. Man sieht ohne weiteres, daß das Fluid aus dem Behälterabschnitt 15 schnell
in die Auftrageinrichtung 4o eingebracht werden kann, ohne daß diese angefaßt oder ergriffen werden müßte und auch ohne die
Hände oder Finger mit dem Fluid in Berührung zu bringen. Ferner kann die Länge des Behälterabschnittes 15 der Tüte 10 ohne
weiteres verändert werden, wenn dieses erwünscht ist, um das Fluidvolumen innerhalb des Behälterabschnittes 15 zu verändern.
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Claims (9)
1.) Applikationsvorrichtung für ein Fluid mit einem Auftragelement,
dadurch gekennzeichnet , daß für das Fluid ein flexibler Behälter (1O) mit einem Behälterabschnitt
(15) vorhanden ist, in dem sich ein Durchstoßelement (20) erstreckt und ihn verstärkt, und daß durch eine Verschlußeinrichtung
(12, I1J-) das Fluid und das Durchstoßelement (20)
in dem Behälterabschnitt (15) eingeschlossen sind,wobei der Behälter (10) an der Auftrageinrichtung (4o) befestigt ist,
und daß mit dem Durchstoßelement (20) wenigstens eine öffnung in dem an die Auftrageinrichtung (4o) anschließenden Behälterabschnitt
(15) durch eine relative Bewegung zwischen dem Behälter (10) und dem Durchstoßelement (20) erzeugbar ist,
so daß das Fluid in dem Behälterabschnitt (I5) in die Auftrageinrichtung
(4o) einbringbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auftrageinrichtung (4q) ein elastischer Körper aus einem schwammähnlichen Werkstoff ist, und daß in diesem
Körper ein Schlitz (38) zur Aufnahme der entsprechenden Endabschnitte des Behälters (1O) und des Durchstoßelementes (20)
vorhanden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Behälter (10) ein zurückfaltbarer, laschen artiger Abschnitt (16) anschließend an den Behälterabschnitt
(15) vorhanden ist.
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4. Vorrichtung nach Anspruch J>, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auftrageinrichtung (4o) aus einem elastischen Körper eines schwammähnlichen Werkstoffes besteht, wobei durch
eine Hafteinrichtung (34) der Behälterabschnitt (15) und der
laschenartige Abschnitt (16) an der Auftrageinrichtung (4o) befestigt ist, und daß die Auftrageinrichtung (40) durch eine
relative Bewegung zwischen dem laschenartigen Abschnitt (16) und dem Behälterabschnitt (15) verformbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (10) und das Durchstoßelement (20)
länglich ausgebildet sind, wobei die Verschlußeinrichtung (12, 14) eine sich quer über den Behälter (10) erstreckende Verschlußnaht
ist, und daß das Durchstoßelement (20)mit einem mit Spitzen versehenen, im wesentlichen anschließend an die Verschlußnaht
angeordneten Endabschnitt (28) und der Behälter (10) mit einem zurückfaltbaren, laschenartigen, sich anschließend
an den Behälterabschnitt (15) erstreckenden Abschnitt (16) ausgebildet ist, und daß der Behälterabschnitt
(15) durch den Endabschnitt (28) des Durchstoßelementes (20) in Abhängigkeit von einem Zug des laschenartigen Abschnittes
(16) relativ zu dem Behälterabschnitt (15) durchstechbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälter (10) aus einer expandierten in eine flache Form in Abhängigkeit von einem durch die Hand zum
Ausbringen des Fluids ausgeübten Druckes verformbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälter (10) aus einer Kunststoffolie hergestellt ist.
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8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Durchstoßelement (20) einen Abschnitt hat, an dem mindestens eine Spitze (28) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Durchstoßelement (20) mehrere spitze Abschnitte (28) hat, zwischen denen Aussparungen (26) vorhanden sind.
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